Dr. Schmidt, Professor (evangelische Theologie und brãisch), ö . —
de . Projessor (Philosophie und Pädagogik),
Dr Baäumker, Professor (Bhilosophie und Pädagogik),
Pr. Weinhold, Professor (Deutsch),
Pr. Riese, Professor (alte Geschichte), .
Pr. Schaefer, Professor (mittlere und neuere Geschichte),
Dr. Partsch, Professor (Geographie),
Dr. Gaspary, Professor (Französisch).
Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Schneider, Professor (Zoologie),
Pr. Engler, Professor (Botanik),
Pr. Poleck, Professor (Chemie und Mineralogie),
Dr. Meyer, Professor (Physikt),
Dr. Kölbing, Professer (Englisch),
Dr. Nehring, Professor (Polnisck).
5) Für die Provinz Sachsen in Halle a. S.
Ordentliche Mitglieder:
Dr. Keil, Geheimer Regierungs-Rath und Professor (klassische Philologie, zugleich Direktor der Kommission),
Pr. Hiller, Professor (klassische Philologie),
Dr. Wangerin, Professor (Mathematik), .
Pr. Haym, Professor (Philosophie und Pädagogik),
Dr. Baihinger, Professor (Philosophie und Pädagogik),
Dr. Gering, Professor (Deutsch),
Dr. Düm mier, Professor (Geschichte und Geographie),
Dr. Kirchhoff, Proftssor (Geographie),
Dr. Vol hard, Professor (Chemie),
Dr. von Fritsch, Professor (Mineralogie),
Pr. Greenacher, Professor (Zoologie),
Dr. Kraus, Professor (Botanik),
Dr. Riehm, Professor (evangelische Theologie und He—
bräisch), . . Br. Hering, Professor (evangelische Theologie und He⸗ brãisch),
Br. Elze, Professor (Englisch;, Dr. Suchi er, Professor (Französisch), Dr. Ober beck, Professor (Physik). 6) Für die Provinz Schleswig-Holstein in Kiel. Ordentliche Mitglieder: Pr. Blaß, Professor (klassische Philologie, zugleich Di⸗ rektor der Kommission), . Dr. Karsten, Professor (Physik), Dr. Stim ming, Professor (Englisch und Französisch), Dr. Busolt, Professor (Geschichte), Dr. Krümmel, Professor (Geographie), Dr. Möller, Professor (evangelische Theologie Hebräisch). Dr. Poch hammer, Professor (Mathematik), Dr. Krohn, Professor (Philosophie und Pädagogih), Dr. Vogt, Professor (Deutsch). Außerordentliche Mitglieder: Dr. a. v öbius, Professor (Zoologie), Dr. Ladenburg, Professor (Chemie), Dr. Ph. Möbius, Professor (Dänisch), Dr. Reinke, Professor (Botanik), Dr. Laspeyres, Professor (Mineralogie).
7) Für die Provinz Hannover in Göttingen. Ordentliche Mitglieder: Dr. Volquardsen, Professor (alte Geschichte, zugleich Direktor der Kommission), Dr. Sauppe, Geheimer Regierungs-Rath und Professor (klassische Philologie), Dr. von Wilamowitz-Möllendorff, klassische Philologie und alte Geschichte), J G. E. Müller, Professor (Philosophie und Päda⸗ gogik), Dr. Vollmöller, Professor (Französisch), Dr. Schering, Professor (Mathematik), Dr. Schultz, Professor und Konsistorial-Rath (evange— lische Theologie und Hebräisch), Dr. von Kluckhohn, Professor Geschichte), Dr. Riecke, Professor (Physik), Dr. V. Meyer, Professor (Chemie), Dr. H. Wagner, Professor (Geographie), Dr. Graf von Solms-Laubach, Professor (Botanik), Dr. Ehlers, Professor (Zoologie), Dr. Heyne, Professor (Deutsch), Dr. Nerpier, Professor (Englisch), Dr. von Könen, Professor (Mineralogie). s) Für die Provinz Westfalen in Münster. Ordentliche Mitglieder: Dr. Schultz, Geheimer Regierungs-Rath (Pädagogik, zu⸗ gleich Direktor der Kommission), Dr. Storck, Professor (Deutsch), Dr. Langen, Professor (klassische Philologie), Dr. Stahl, Professor (klassische Philologie), Dr. Sturm, Professor (Mathematik), Dr. Lindner, Professor (Geschichte und Geographie), Dr. Schwane, Professor (katholische Theologie und Hebräisch), Dr. Hagemann, Professor (Philosophie), Dr. Spicker, Professor (Philosophie), Dr. Brefeld, Professor (Botanik), Dr. Hit torf, Professor (Physik), Dr. Körting, Professor (Eiglisch und Französisch), Niemann, Konsistorial-Rath (evangelische Theologie und Hebröäisch), Dr. Ho sius, Professor (Mineralogie), Dr. Landois, Professor (Zoologie), Dr. Salkowski, Professor (Chemie). 8) Für die Provinz Hessen-Nassau in Marburg. Ordentliche Mitglieder: Dr. Leopold Schmidt, Professor (klassische Philologie und alte Geschichte, zugleich Direktor der Kommission), Dr. Lucae, Professor (Deutsch), vertreten bis zum 1. Juli cr. durch Professor Dr. Justi, Dr. Caesar, Professor (klassische Philologie und alte Geschichte), Dr. Weber, Professor (Mathematik), Dr. Lenz, Professor (mittlere und neuere Geschichte), Dr. Stengel, Professor (Französisch), Dr. Graf Baudissin, Professor (evangelische Theologie und Hebräisch),
und
Professor
(mittlere und neuere
Br. Fischer, Professor (Geographie),
Dr. Bergmann, Projessor (Philosophie und Padagogih), Dr. Melde, Professor (Physik), Dr. Wiegand, Professor (Botanik), Dr. Greef, Professor (Zoologie), Dr. Bauer, Professor (Mineralogie), Dr. Zincke, Professor (Chemie). Außerordentliche Mitglieder: Dr. Weber, Pfarrer (katholische Theologie), Dr. Vietor, Professor (Englisch). 19 Für die Rheinprovinz in Bonn. Ordentliche Mitglieder: . Dr. Wil manns, Professor (Deutsch, zugleich Direktor der Kommission), . Dr. Mangold, Konsistorial-Rath und Professor (evan—⸗ gelische Theologie und Hebräisch), Pr. Kauten, Professor (katholische
Dr. Lübbert, Professor (klassische Philologie),
Dr. Nissen, Professor (alte Geschichte), .
Pr. Do ve, Profe ssor (mittlere und neuere Geschichte),
Dr. Rein, Professor (Geographie),
Dr. Lipschitz, Professor und Geheimer Regierungs⸗ Rath (Mathematik),
Pr. Neu häufer, Professor (Philosophie und Pädagogik),
Dr. Witte, Professor (Philosophie und Pädagogik),
Dr. Trautmann, Professor (Englisch),
Dr. Foerster, Professor (Französisch),
Dr. Fekule, Professor und Geheimer Regierungs⸗Rath (Chemie),
Dr. Clausius, Professor (Physih).
Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Reusch, Professor (katholische Theologie und He— brãisch),
Pr. Bertkau, Professor (Zoologie),
Dr. Strasburger, Professor (Botanik),
Dr. von La saulxrx, Professor (Mineralégie).
Berlin, den 3. Juni 1885. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal— Angelegenheiten. Im Auftrage: Greiff.
Theologie und
Ministerium des Innern.
Bezüglich der in dem gefälligen Bericht vom 22. Dezember 1884 erörterten Frage: ; ob die nachträgliche Anzeige der Vornamen eines Kindes zum standesamtlichen Geburtsregister (58. 22 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, R.⸗-G.⸗-Bl. S. 23) durch ein amtliches Schreiben des mit der Vollziehung der Taufe betraut gewesenen Geistlichen erfolgen dürfe? bin ich, in Gemeinschaft mit dem Herrn Justiz-Minister, mit dem Reichs-Justizamt in Benehmen getreten.
Das Reichs-Justizamt hat sich mit der Auffassung — (vergl. Erlaß meines Amtsvorgängers vom 18. Mai 1880, M.⸗Bl. f. d. i. Verw. S. 164) — einverstanden erklärt,
wonach die nachträgliche Anzeige der Vornamen ebenso wie die Anzeige des Geburts alles selbst mündlich zu machen ist, abgesehen allein von denjenigen Fällen, in denen auch die letztgedachte Anzeige schriftlich erfolgen darf.
Die Bestimmungen der §§. 17 bis 23 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 lassen — so führt das Reichs-Justizamt aus — in ihrem Zusammenhange keinen Zweifel darüber, daß die nachträgliche Anzeige der Vornamen in Gemäßheit des Schlußabsatzes im 5§. 22. a. a. O. einen Bestandtheil der Geburtsanzeige ausmacht, mithin, in Ermangelung besonderer Vorschriften, in derselben Weise wie die letztere zu erstatten ist. — Hieraus folgt die Nothwendigkeit mündlicher An— zeige beim Standesbeamten (8. 19 des Gesetzes), welche nur in den Ausnahmefällen des §. 20 durch eine in amtlicher Form erfolgende schriftliche Anzeige der Vorsteher oder zuständigen Beamten an den dort genannten Anstalten ersetzt werden kann. Eine weitergehende Ausnahme insbesondere zu Gunsten von denjenigen Pfarrern oder sonstigen Geistlichen, welche nicht etwa zu jenen Beamten des §. 20 ge— hören, ist in dem Gesetz nicht vorgesehen. — Solche Geistliche werden zwar unter Umständen als aus eigener Wissenschaft unterrichtete Personen im Sinne des §. 19 zu gelten haben, hieraus folgt aber für ihre Befugniß zu schriftlichen An⸗ zeigen ebensowenig etwas, wie aus dem ihren öffentlichen Schriftstücken etwa beizulegenden öffentlichen Glauben. Diese Rechtsauffassung hat auch Seitens des Bundesraths bei Gelegenheit der Berathung der Ausführungsverordnung zu dem Reichsgesetze vom 6. Februar 1875 grundsätzliche An⸗ erkennung gefunden. In den Protokollen des Bundesraths von 1875 8. 260 unter Nr. 12 Abs. 2 wird konstatirt:
„Hierbei wurde davon ausgegangen, daß die nachträg⸗ liche Anzeige der Vornamen eines Kindes (8. 22 Abs. 3) in der Regel mündlich zu geschehen habe, die schriftliche Anzeige nur in den Ausnahmefällen (5. 20) genüge.“
Ew. Excellenz ersuche ich daher ganz ergebenst, demgemäß gefälligst nach wie vor verfahren, und vorkommenden Falles die Standesämter der dortigen Provinz mit Anweisung ver— sehen zu wollen.
Berlin, den 22. Mai 1885.
Der Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth. An den Königlichen Ober-Präsidenten, Staats— Minister, Herrn Grafen zu Eulenburg, Excel— lenz zu Kassel.
Abschrift lasse ich Ew. Excellenz zur gefälligen Kenntniß— nahme ergebenst zugehen. Der Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth. An alle anderen Herren Ober⸗Präsidenten und an den Herrn Regierungs-Präsidenten in Sig— maringen.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der Forst⸗-Assessor, Lieutenant im Reitenden Feldjäger—
Chyrps, von Bismarck, ist zum Oberförster ernannt, und
demselben die Oberförsterfstelle Hundeshagen mit dem Amtssitz
zu Bucharzewo im Regierungsbezirk Posen übertragen worden.
Der bisherige Geheime Registrator Paul Hoppe ist zum Geheimen exvpedirenden Sekretär und Kalkulator im Minisserium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten er⸗ nannt worden.
Per sonalveränderungen.
stöniglich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 1. Juni, Prinz Wilhelm don Württemberg, Königliche Hoheit, Gen. St à la suite des Garde⸗Hus. Regts., ein vom 6. Dezember 1883 datirtes Patent seiner Charge verlieben. Prin; Heinrich All Reuß Durchlaucht, Gen. Major und Commandeur der 11. Kav. Brig., unter Belassung in diefer Stellung und in dem Verhältniß als Gen. à la suite Sr. Majestätt des Kaisers und Königs, jum General Lieutenant, mit dem Range eines Divisions⸗Commandeurs, befördert. Prinz Leopold zu Schwarzburg-Sonders⸗ bau fen Durchlaucht, Gen. Major à la snite der Armee, Misch ke, Gen. Major von der Armee, v. Winterfeldt, Gen. Major und versön sicher Adjut. des Prinzen Alexander von Preußen Königliche Hobeit, Roerdansz, Gen. Major und Inspecteur der 2. Fuß ⸗Art. Insp., v. Hes berg, Gen. Major, beauftr. mit der Führ. der Kav. Div. des J. Armee - Corps, dieser unter gleichz Ernennung z. Commdr. der Dir, Sandkuhbl, Gen. Major und Inspecteur der 4. Ingen. Insp. v. Zglinitz ki, Gen. Major und Inspecteur der 1. Feld⸗A rt. Insv., zu Ben. Lts, befördert. — 2. Juni. Frhr. v. Bissing, Major aggreg. dem Inf. Regt. Nr. 20 und kommandirt zur Dienftleistuna
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bei der Eisenbabn⸗Abtheil. des Großen Generalstabes, unter Stellung 2 la suite des gedachten Regiments, zum Eiser⸗ babn - Linienkommissaxr in Schwerin ernannt. — 4. Juni.
Spobr, Zeug ⸗Premier Lieutenant vom Artillerie Depot in Karls— ruhe, zum Jeug⸗Hauptm.,, Ebermannn, Zeug ⸗Lt. von der Artillerie ⸗ Werkstatt in Spandau, zum Zeug Pr. Lt. befördert. Bergmann, Sberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 989, unter Berleihung des Ranges eines Brig. Commandeurs und unter Versetzung in den Generalstab der Armee, zum Chef des Generalstabes des V. Armee GForps ernannt. v. Holle ben, Oberst und Abth. Chef im Großen Generalstabe, der Rang eines Brigade Commandeurs verlieben. v Friedeburg, Oberst und Chef des Generalstabes des V. Armee⸗ Corps, unter Stellung à la suite des Generalstabes der Armee, zum ersten Direktionsmitgliede der Kriegs⸗Akademie, Steffen, Oberst ja suite des Generalstabes der Armee und erstes Direktionsmit-
glied der Kriegs Akademie, zum Commandeur des Inf. Regts. Rr. 99, ernannt. Graf zu Stolberg Wernigerode, Rittm
von der Res. des Kür. Regts. Nr. 4, mit der Uniform des Regts. der Gardes du Corps zu den Offizieren à la suite der Armee ver setzt. Neander v. Petersheiden, Sec. Lt, vom Harde⸗Schützen⸗ Bat., kommandirt zur Dienstleist. bei dem Hus. Regt. Nr. 1, in dieses Regt versetzt.
Abschiedskewilligung en. Im aktiven Heere. Berlin, 2. Juni. Goßlar, Oberst Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr 7 und Eisenbahn-Linienkommissar in Schwerin, in Genehmigung seines Abschiedèsgesuches, als Oberst mit Pension und seiner bisher,. Uniform zur Diep. gestellt. — 4. Juni. Philipp, Oberst-Lt. z. D., zuletzt 2 Ja suite des Feld ⸗ Art. Regts. h etats mäßiges Mitglied der Art. Prüfungs⸗ Kommission, der Charakter als Oberft verliehen. v. Gellhorn, Major a. D., zu letzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt Nr. 65, die Erlaub⸗ niß zum Tragen der Uniform des genannten Regts. ertheilt. von Schlichting, Oberst-Lt. 4. D. zuletzt Major im Kaiser Franz Garde ⸗Gren. Regt. Nr. 2, unter Fortfall der ihm ertheilten Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaub—⸗ niß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regiments, Rogalla v. Bieberste in. Major a. D., zuletzt Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 23, unter Ertbeilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Gren. Regts. Nr. 11, mit feiner Pension, zur Disp. gestellt. Leu, Zeugbauptm. vom Feuer werks-Laboratorium, mit Pension nebft Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Uniform der Abschied bewilligt.
Im Sanitäts-⸗Corps. Berlin, 31. Mai. Dr. Lütke Schwienhorst gen. Gerbert, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. vom L. Bat. Landw. Regts. Nr. 82, der Abschied aus allen Milit. Ver- hältnissen ertheilt.
Königlich Bayerische Armee.
Abschiedsbewilligungen. 25. Mai. v Parse val, Pr. Lt. vom 2. Ulan. Regt, Frhr. v. Eichthal, Sec. Lt. vom Inf Leib-Regt., der erbetene Abschied bewilligt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 10. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen gestern gegen Abend noch eine längere Spazierfahrt.
Heute Vormittag empfingen Se. Majestät zunächst die Besuche Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinzlichen Herrschaften, Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm sowie Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Christian zu Schleswig⸗Holstein, und nahmen dann die Meldung des kommandirenden Generals des III. Armee-Corps, Grafen von Wartensleben, entgegen.
Um 11 Uhr ließen Sich Allerhöchstdieselben von dem Chef des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Rath von Wil— mowski, Vortrag halten.
— Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing den Besuch Ihrer Königlichen Hoheiten des Groß— herzogs und der Großherzogin nach deren Ankunft in Baden⸗ Baden.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundes raths für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und
Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
— Der kommandirende General des J. Armee⸗Corys, General-Lieutenant von Kleist, ist aus Königsberg mi. Pr. hier wieder eingetroffen.
— Der General-Lieutenant von Zglinitz ki, Inspecteur der 1. Feld-Artillerie⸗Inspektion, ist zur Abstattung persön— licher Meldungen aus Posen hier angekommen.
— Der hiesige französische Botschafter, Baron de Courcel, hat Berlin auf kurze Zeit verlassen. Während seiner Abwesen⸗ heit fungirt der Botschafts-Rath Raindre als interimistischer Geschäftsträger.
Hannover, 8. Juni. Der neunzehnte han⸗ noversche Provinzial-Landtag ist heute Mittag 2 Uhr durch den Königlichen Kommissarius, Ober-Präsidenten und Wirklichen Geheimen Rath von Leipziger, mit folgender Rede
eröffnet worden:
Hochgeehrte Herren!
Mit dem Erlasse der Kreié⸗ und Prorinzial Ordnung vom 6. und 7. Mai vorigen Jabres ist die für sechs Provinzen des preußischen Staats bereits gültige Verwaltungs. Gesetzgebung auf die Proꝛin; Pannorer mit gewissen durch die eigenartigen Verbältnisfe derselben
ebotenen Abänderungen übertragen und tritt mit dem 1 Juli dieses abres in Kraft; die Kreistage und Kreisausschüsse sind den gesetz⸗ sicken Vorschriften gemäß gebildet und es tritt beute auf Grund von
Neuwahlen zum ersten Male der durch Allerböchste Ordre vom 11. Mai dieses Jahres berufene neuorganisirte Provinzial Landtag zusammen.
Namens der Königlichen Staatsregierung habe ich die Ehre, pen Provinzial⸗Landtag in dem vollen Vertrauen zu begrüßen, daß perselbe das Wohl der Provinz sich stets als Richtschnur für seine purch den 8 34 der Provinzial ⸗Ordnung begrenzte Thätigkeit dienen Iassen wird.
In Gemäßbeit des 8. 23 der Prorinzial⸗Ordnung wird der Landtag die Legitimation seiner Mitglieder zu prüfen und insbe— ondere über einen Einspruch gegen das Wahlverfahren im Kreise n; zu entscheiden baben.
Vor Allem und zunächst wird es nach §. 46 der Provinzial⸗Drd⸗ hung dem Landtage obliegen, durch ein landesherrlich zu genebmigendes tatut Festsetzungen über die Zusammensetzun schuffes zu treffen.
Der vorjährige Prorinzial⸗Landtag hat Drgane wiederbolte Anregung und unter Zuzie
g des Prorinzial ⸗Aus⸗
den auf seine und seiner hung prorvinzialständischer
chlãge l nicht in der Lage, die allseitig als sehr dringlich anerkannte ien ing zwischen den einzelnen Kreisen hinsichtlich der ihnen ob— liegenden Wege ⸗Unterbaltungslast weiter zu verfolgen.
Nachdem der letzte Prorinzial Landtag im Allgemeinen seine Bereitwilligkeit erklärt bat, die nach den für die Organisation der Gewerbekammern in Autsicht genommenen Bestimmungen den Provinzial⸗Verbänden zu übertragenden Rechte und Pflichten in Be— Rehung auf die Provin; Hannover zu übernehmen, ins besondere auch für die durch die neue Einrichtung erwachsenden Kosten die Mittel
ber Provinz, wenn euch zunächst nur kis auf Weiteres und vorbe— haltlich der alljährlichen Bewilligung der Koften im Etat
pes Provinzial Verbands zur Verfügung zu stellen, so geht dem Provinzial⸗Landtage Seitens der Königlichen Staatsregierung eine piesen Gegenstand betreffende Vorlage zu, welche die Errichtung einer Gewerbekammer für die Provinz Hannover in Vorschlag bringt.
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Mit dem Jakrafttreten der Kreisverfassung sind Aemterrerfassung berubenden Bestimmungen über die Wa kreter der nicht der Ritterschaft angehörigen Grundbe Bezirken der Landschaft des Fürstenthums Lüneburg und der Graf— schaften Hoya und Diepbol; unausführbar geworden; die Land⸗ schaften haben daber eine Abänderung ibrer Statuten bezüglich dieser Bestimmungen nach Maßgabe der Kreisverfassung beschlossen.
Die Ritterschaft des Herzogthums Bremen beabsichtigt, die statu— farischen Bestimmungen über den Ausschluß aus der Ritterschaft ab—
zuändern und zu ergänzen.
Ueber diese Statutenänderungen wird in Gemäßheit g vom 11. Mai 1867 der Provinzial Landtag sich gutachtlich
n haben.
Außer der Wakl des Provinzial ⸗Ausschusses wird der Landtag noch Wahlen für verschiedere Funktionen in der allgemeinen Ver— waltung vollziehen müssen
Im Uebrigen wird die Thätigkeit des Landtages durch Vorlagen der rrovinzialständischen rgane in Anspruch genommen werden; ber Landtag wird aus dem Berichte über die Ergebnisse der provinzial— ständischen Verwaltung im Jahre 1884 und aus dem Haushaltes Etat des Prorinzial⸗Verbands für das Jahr 1886 die auch von der Föniglichen Staatsregierung getheilte Ueberzeugung gewinnen, daß pie Finanzlage der Provinz eine günstige ist und daß die auf Grund Der bisherigen provinzialständischen Verfassung berufenen Organe der broriniial Verwaltung auf allen ihr zugewiesenen Gebieten eine den Fnteressen dir Provinz sebr förderliche und segensreiche Thätigkeit entwickelt haben.
Im Allerböchsten Auftrage Sr. Majestät des Königs erkläre ich als Königlicher Kommissarius auf Grund des S§. 26 der Provinzial ordnung den bannoverschen Provinzial ⸗Landtag für eröffnet.
Nach dem Schluß dieser Ansprache brachte der Stadt⸗ direktor Haltenhoff aus Hannover ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in welches die versammelten Mitglieder lebhaft einstimmten
Gachsen. Dresden, g. Juni. (Dr. J.) Der König und die Königin beabsichtigen, die Königliche Villa u Strehlen am Dienstag, den 16, zu verlassen, von welchem Tage ab das Königliche Hoflager nach Schloß Pillnitz ver— legt wird.
Baden. Karlsruhe, 8. Juni. (Karlsr. Itg.) Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin gedenkt heute Abend Berlin zu verlassen und morgen, Dienstag, Vormittag in Farlsruhe einzutreffen, von wo der Großherzog Höchst— dieselbe ohne Aufenthalt sofort nach Baden-Baden begleiten wird, um daselbst einen längeren Aufenthalt zu nehmen. — Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog wird wohl in einigen Tagen ebenfalls Potsdam zu mehrwöchentlicher Ab— wesenheit verlassen.
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Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Juni. Wien. Itg.) Die „Pol. Corr.“ schreibt betreffs der Ueberstunden in gewerblichen Unternehmungen: In Hinblick auf den bevorstehenden Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes vom 8. März 1885, betreffend die Abänderung und Ergän⸗ zung der Gewerbe-Ordnung, haben die Minister des Handels und des Innern unter Bezugnahme auf die gleich⸗ zeitig erlassenen und im „Reichsgesetz blatt“ kundgemach⸗ len Verordnungen die Aufmerksamkeit der Landesstellen auf die durch dieses Gesetz in den Verhaltnissen des gewerblichen Hülfs— personals eingetretenen Aenderungen, insbesondere auf die zum Schutze der gewerblichen Hülfsarbeiter getroffenen Bestim— mungen sowie auf die den Gewerbebehörden gemeinschaftlich mit den Gewerbe⸗Inspektoren daraus erwachsenden Obliegen— heiten gelenkt. Vorbehaltlich späterer Weisungen wird in dem gegenwärtigen Erlasse der Vorgang bei Genehmigung von Ueberstunden normirt. Zur eigenen Richtschnur der Landesstellen und zur entsprechenden Verständigung der Unterbehörden wurde ersteren eröffnet, daß in allen Fällen der Genehmigung der Ueberstunden Über ein gewisses, durch die Rücksichtnahme auf die Arbeitskraft vorgeschriebenes Maß nicht hinausgegangen werden darf. Als solches äußerstes Maß wird für die im Sinne des Gesetzes gegen bloße Anmel⸗ dung während dreier Tage im Monate gestattete Verlängerung der Arbeitszeit die Zahl von höchstens drei Ueberstunden über die elsstündige, bezichungsweise von zwei Ueberstunden über die zwölfstündige Arbeitszeit bezeichnet. Für die Bewilligung von Ueberstunden Seitens der Gewerbebehörden erster Instanz, welche sich längstens auf drei Wochen zu erstrecken hat, wird als Grenze die Zahl von zwei Ueberstunden über die elfstündige
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und von einer Ueberstunde über die zwölfftündige Arbeitszeit zu gelten haben. Auch kann eine solche Bewilligung höchstens ein Mal im Jahre erfolgen. Für die Bewilligung von Ueber— stunden Seitens der politischen Landesbehörden gilt gleichfalls die Zahl von zwei Ueberstunden über die elfstündige, be— ziehungsweise von einer Ueberstunde über die zwölsstündige
Arbeitszeit, und zwar für die Dauer von höchstens zwölf Wochen im Jahre als Maximalgrenze. Der poli⸗ tischen Landesbehörde bleibt es anheimgestellt, vor Er—
theilung der ihr zustehenden Bewilligung das Gutachten des be— treffenden Gewerbe⸗Inspektors einzuholen. Die Erledigung der Ansuchen um Bewilligung von Ueberstunden hat Seitens der Gewerbebehörde erster Instanz in jedem Falle binnen drei Tagen und Seitens der politischen Landesbehörde innerhalb drei Wochen zu erfolgen. Die von den Gewerbebehörder erster Instanz, beziehungsweise von den politischen Landes— behörden, ertheilten Bewilligungen von Ueberstunden sind in der amtlichen Landeszeitung vierteljährlich, das erste Mal für die Zeit bis 30. September 1885, kundzumachen, und sind die betreffenden Nummern der amtlichen Landeszeitung jedesmal dem Handels-Ministerjum vorzulegen.
— 9. Juni. (W. T. B.) Von den im Ganzen vor— zunehmenzen 353 Reichs rathswahlen haben bisher 320 siattgefunden. Von den Gewählten gehören 167 der Regierungs— partei, 132 den Deutschliberalen und die Uebrigen verschiedenen Parteischattirungen an.
Großbritannien und Irland. London, 10. Juni, Morgens. (W. T. B) Dem „Standard“ zufolge hat sich der Premier Gladstone nach dem gestrigen Kabinetsrath am Abend nach Balmoral begeben, um der Königin die Demission des Kabinets zu unterbreiten. Das genannte Blatt glaubt: die Führer der Torypartei seien darauf vorbereitet, die Regierung zu übernehmen. — Ueber die Zu— sammensetzung des neuen Kabinets liegen noch keine näheren Angaben vor.
Im Unterhause hatte der Premier Gladstone er— klärt: in Folge der vorgestrigen Abstimmung habe es das Kabinet als seine Pflicht erachtet, der Königin eine Mit⸗ theilung zu machen, deren Charakter augenscheinlich sei, obwohl er ihn nicht näher bezeichnen könne. Mr. Gladstone beantragte sodann die Vertagung der Sitzung bis Freitag, um die
Entscheidung der Königin abzuwarten. — Auch das Ober⸗ haus hat sich bis Freitag vertagt. Bei einem von dem liberalen Klub in der City
gestern veranstalteten Banket sprach sich der Präsident des
Local Government Board, Dilke, mit großer Zuversicht über die nächsten allgemeinen Wahlen aus, welche
einen glänzenden Sieg für die Liberalen ergeben würden, namentlich wenn Gladstone, wie man für wahrscheinlich halte, an der Spitze der Partei verbleibe. Ueber die Entschließung der Minister in Betreff des Votums des Unterhauses glaubte der Redner, große Reserve beobachten zu müssen, bis dieselbe der Königin unterbreitet worden sei. Was j doch ihn angehe, so würde er es nicht bedauern, wenn die Torys Gelegenheit bekämen, das Budget, die afghanische Angelegenheit und die sehr wichtigen Fragen der neuen Verwaltung und Regierung der drei Länder des vereinigten Königreichs in dem Sinne zu behandeln, welchen sie in ihren Reden angedeutet hätten. Schließlich fügte de
r . — — * * — 2 2 . . 1 l . licherweise der vollständigen Lösung so sehr näbere, daß die Torys den Frieden Europas nicht mehr würden in Frage stellen können.
Portland, 9. Juni. (W. T. B.) Mehrere zu dem unter dem Kommando des Admirals Hornby stehenden Evolutions-Geschwader gehörende Kriegsschiffe, nämlich
15 Panzerschiffe verschiedener Klassen, 8 Torpedoboote, sowie mehrere Kanonenboote und Avisos sind heute Morgen von hier ausgelaufen.
2
Toronto, 7. Juni. (A. C.) General leton telegraphirt, daß die Bande des Indianer⸗-Häuptlings Big Bear sich in zwei Parteien aufgelöst hat. esel ben flüchten auf verschiedenen Wegen und werden von den cana— dischen Truppen verfolgt.
Frankreich. Paris, g. die „Agence Havas“ mittheilt, Sitzung der Suezkanal-Kommission von Seiten der englischen Delegirten mehrere Konzessionen gemacht worden, trotzdem aber eine Uebereinstimmung noch nicht erreicht wor— den; indessen sei die Hoffnung vorhanden, daß demnächst die englischen Delegirten dem von den anderen Mächten aufge— stellten vermittelnden Entwurf zustimmen würden.
In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer theilte der Minister des Auswärtigen de Freycinet mit: der Regierung sei eine Depesche Patenstre's zugegangen, in welcher derselbe meldet, daß der Vertrag zwischen Frankreich und China heute um 4 Uhr in Tientsin unterzeichnet worden sei. China verzichtet nach dem Ver— trage endgültig auf alle politischen Beziehungen zu Annam und erkennt alle aus dem von Frankreich errichteten Protek— torat sich ergebenden Folgen an.
Oberst Herbinger beantragte heute Vormittag bei dem Krieg-Minister Campenon, daß sein Verhalten bei der Räumung von Lang son dem Kriegsgericht unter— breitet werde. — Der Kriegs⸗Minister entschied, in der Er— wägung, daß alle Zeugen des fraglichen Vorganges in Tongking seien, daß Herbinger nach Tongking zurückkehre, um zur Ver—⸗ fügung des Generals Courcy gestellt zu werden, welcher die Feststellung des Thatbestandes im gewöhnlichen Verfahren ver— anlassen werde. Je nach den Ergebnissen dieser Ermittelungen werde Oberst Herbinger einem Kriegsgericht oder einem Unter— suchungsgericht überwiesen werden.
— 10. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung der Suezkanal-Kommission waren die englischen Delegirten in Folge der Ministerkrisis in London ohne genügende Instruktionen, um an der Berathung der neuen Rbänderungen des Artikels 10 des Vertragsentwurfs theil— nehmen zu können. Angesichts dieser Sachlage gilt es für wahr— scheinlich, daß die Kommission nur noch einmal, und zwar am näch⸗ sten Donnerstag, zusammentreten wird, um das über den Grund— gedanken und hinsichtlich des größten Theils des Textes des Ver⸗ trages erzielte Einvernehmen zu konstatiren. Die endgültige Lösung der noch offen gelassenen Frage dürfte den betheiligten Kabi⸗ netten anheimgegeben werden und man nimmt in betheiligten Kreisen an, daß nach Beseitigung der englischen Ministerkrisis diese letzte Frage eine baldige Lösung finden werde, zumal eine Einigung über dieselbe am Montag schon fast er⸗ reicht war.
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19 *
(6X. waren
T. B. )
in der gestrigen
9935 Wie
Juni.
(W. T. B.) Nach den neuesten aus Kan dig eingegangenen Nachrichten sind die
Griechenland. Athen, 89. Juni. Konsuln der fremden Mächte ernstlich bemüht, die zwischen dem neu ernannten Gouverneur, Savas Pascha, und der Repräsentantenversammlung entstandenen Differenzen in versöhnlicher Weise beizulegen, und hofft man, daß dies in kürzester Frist gelingen werde.
Türkei. Salonich, 8 Juni. (Presse.) Die christ⸗ lichen Mitglieder der Provinzial-Versammlung von Kreta haben ihre Mandate niedergelegt, nachdem sie sich vergebens an die Pforte telegraphisch mit der Bitte ge— wendet hatten: sie möge den eben ernannten Gouverneur Savas Pascha abberufen. — Die Eisenbahn von Volo
nach Kardiza wird noch im Laufe dieses Monats dem Verkehr übergeben werden.
Bulgarien. Sofia, 9. Juni. (W. T. B.) Die Nationalversammlung ist heute von dem Fürsten mit
einer Thron rede eröffnet worden, in welcher vorhob, daß er auf seiner letzten Reise durch das Fürstenthum neue Beweise der Ergebenheit der bulgarischen Bevölkerung erhalten habe. In der Thronrede wurde sodann angekündigt, daß der Nationalversammlung auch der von der Regierung abgeschlossene Vertrag, betreffend den Bau einer Eisenbahn von Tsaribod nach Vacarel zugehen werde. Am Schluß gab der Fürst der Hoffnung Ausdruck, daß die Deputirten ihren Patriotismus auch dadurch beweisen würden, die Regierung darin unterstützen, die internationalen Verpflich— tungen zu erfüllen. Die Rede wurde sehr beifällig auf— genommen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 9. Juni. (W. T. B.) Nach dem morgen amtlich zu veröffentlichenden Statut des Allerhöchst sanktionirten Kapitalrentensteuer⸗ Gesetzes ist die Steuer zu erheben: von den Revenuen aus Staats- und Kommunalpapieren und sämmtlichen Privat— effekten, sowie aus den Einlagen auf laufende Rechnung und anderen zinstragenden Einlagen in allen Kreditanstalten. Von der Steuer sind befrert die Coupons derjenigen Papiere, welche bei der Emission vertragsmäßig von jeder Steuer befreit wurden, und zwar: die 1. holländische Anleihe, die anglo holländische Anleihe vom Jahre 1864 und 1866, die äußere Anleihe vom Jahre 1877, die beiden 414 prozentigen, die 4. und 5. vierprozentige, die 1., 2., 5., 6 prozentige und die dreiprozentigen äußeren Anleihen, die Goldrenten, sämmtliche 7 konsolidirten Eisenbahnanleihen, die Obligationen der Tamboff-Saratoffschen und der Charkoff— Krementschug'schen Eisenbahn, sowie sammtliche regierungs— seitig garantirten Eisenbahnobligationen. Der Steuer unter— liegen ferner nicht: die Revenuen von Aktien und Antheils— scheinen industrieller und kommerzieller Gesellschaften, welche auf besonderer Grundlage besteuert werden.
Amerika. Washington, 7. Juni. (A. C) General Crook meldet, daß der Einfall der Apachen wabhrschein— lich sein Ende erreicht habe und die Indianer in südlicher Richtung fortziehen. Es wurden ihm 17 von ihnen verübte Mordthaten gemeldet, aber man glaubt, daß sie noch mehrere andere verschuldet haben. Die Truppen des Genera!s sind den nach der mexikanischen Grenze retirirenden Indianern dicht auf den Fersen.
Afrika. Egypten. Kairo, 6. Juni. (Allg. Corr.) Sir Evelyn Wood hat sich nach England begeben. — Das englische Avisoboot „Jris“ segelte heute mit versiegelten Ordres von hier ab.
Derbritische Krieg s-Minister hat von Lord Wolseley j
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folgendes Telegramm aus Kairo, vom 6. d., erhalten: „Butler meldet aus Dongola, daß ein Detachement der Flotten-Brigade gestern in drei Walfischfahrern Fatmeh verließ. 7225 Flüchtlinge haben Dongola ver— lassen. Oberst Butler und alle berittenen Truppen sind in Dongola angelangt, und alle Stationen südlich von Don— gola sind jetzt geräumt.“
— 8. Juni. Der Khedive begab sich heute Morgen in Begleitung der Mitglieder des Ministeriums nach Alexan⸗ dria. Die Minister werden morgen hierher zurückkehren.
Sua kim, 7. Juni (A. C.) Gestern Abend erschien eine Abtheilung Rebellen in beträchtlicher Entfernung von hier und feuerte Schüsse auf die Wasserforts ab. Alsdann zog sich der Feind zurück.
Zeitungsftimmen.
In dem „Berliner Fremdenblatt“ lesen wir:
Der Eifer für den Parlamentarismus, d. h. für den ausschlag— gebenden Einfluß und die Herrschaft des Parlaments im Staats— leben hat sich erfreulicherweise sehr abgeküblt und selbst liberale Blätter stellen jetzt ihre Betrachtungen darüber an, welche Mängel und Nachtheile dem parlamentarischen Spstem beiwohnen.
Die „Kölnische Zeitung“ führt die große Reihe der, Mißerfolge“, don denen die englische Staatskunst in letzter Zeit heimgesucht wut vornehmlich auf den Einfluß des Parlamentarismus zurück D
de, . Blatt meint, daß nicht etwa die parlamentarische Aufsicht an sich vom; Uebel sei, sondern die (kleinliche, nörgelnde Art, wie si zue Beit in .
England geübt wird „Der Parlamentarier sollte
nicht dem Staatslenker in jedem Augenblick über die Schulter ins Konzept sehen und, was er dort gesehen, an
hängen. Die kleinliche tägliche parlamentarische
gerade das berrschende System in England.“ Diese fortwährende parlamentarische
; Kontrole läßt den leitenden Staatsmann vornehmlich darauf
bedacht sein, wie er parlamenta— rischen Angriffen entgeben oder entgegentreten, wie er eine Nieder lage vermeiden und das
die große Glocke g Beaußsichtigung aber ist
n kann. Dadurch aber geräth die Staatskunst ins Hintertreffen und wird abhängig von den jeweiligen parlamentarischen Bedürfnissen und damit verliert sie die nöthige Sicherheit und Festigkeit, welche allein den Erfolg verbürgt.
In ähnlicher Weise erörterte neulich die „Nationalliberale Korrespondenz' aus Anlaß des Sturzes des französischen Ministeriums Ferry, das bekanntlich in dem Augenblicke abtreten mußte, als es dicht vor dem Abschluß eines günstigen Friedens mit China stand, die Frage, ob und inwieweit einem Parlamente eine Einwirkung auf die auswärtige Politik eines Staates eingeräumt werden darf, und sie kam dabei zu dem Resultat, daß das frühere französische Ministerium hauptsächlich durch seine allerdings (durch die parlamentarische Ein richtung) gejwungene Rücksichtnahme auf das Parlament in seiner diplomatischen Aktion China gegenüber lahm gelegt war, und daß es der auswärtigen Politik überhaupt zum größten Nachtheil gereicht, „wenn über die von dem jeweiligen Staatsmanne ergriffenen Maß— regeln von Seiten des Parlaments eine Kontrole im Einzelnen aus— geübt werde.“
Dieses sich auf die Erfahrungen in England und Frankreich gründende Urtheil findet seine Ergänzung und Bestätigung in den glänzenden Resultaten der auswärtigen Politik, welche der durch par lamentarische Kontrole unbehinderte deutsche Reichskanzler zu allen Zeiten