1885 / 134 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Plan ausgearbeitet. In Der Verbältniffe gebotenen Reihenfolge lenspsteme des Karsts, welche die ein⸗ und zugänglich zu machen suchen;

gelegenen begonnen und zu den

ere ssanten

den ebenso großartigen wie int einer durch die bydrograrbischen will man jene eigenartigen Höb zelnen Thaler verbinden, eröff nen und jwar soll mit den am tiefsten köher gelegenen erst später vorgegangen werden. Einzelne dieser um terirdischen Flußläufe, sagt Kraus in seiner Begründung, sind voll⸗ kommen ksar wie beisrielsweise der zwischen dem Zirtnitzer und dem Planina. Thal; denn man könne durch eine ziemlich genau verfolgbare Reibe von Einstürzen, gleichwie durch riesige Fenster, zum Flußlauf binabblicken, und eine ziemliche Strecke laufe er sogar offen in einer Schlucht, über welche als letzte Reste der ebemaligen Höhlendecke Ich zwei Naturbrücken ihre weiten Bogen spannen. Diese Schlucht sei von boker landschaftlicher Schönheit, werde aber leider nur wenig ucht. Ihre Umgebung bilde ein gutbestandener Hochwald, der am Besten das Vorurtbheil widerlege, als ob der Karstboden nicht kultivirbar sei. Auch der Lauf der Poik sei, obgleich unregelmäßig, noch ziemlich deut⸗

lich auf der Oberfläche markirt. Am schwierigsten aber werde sich die

Kolonisationsbestrebungen in Nachtigal einen kurzen Nachruf. werde Nachtigals Name durch seine 6 Jahren durchgeführte Erforschung lichen Bagirmi, Wadai, Dar Runga, Ueber die Umstände, unter welchen

war, Ende März in noch nicht mitgetheilt werden.

ein Kampf stattgefunden, ein Brand richten abgewartet werden müssen. gen in der Südsee werden einige das Areal und die Bevölkerung der

——

qkm, während der englische Antheil

. Monatsbericht ber Entdegkungsreisen und ĩ widmet dem dabingeschiedenen, um die Verwirklichung der deutschen

mit Reichard zufammen auf einer ostafrikanischen Expedition begriff en in Mua seinen Tod gefunden hat, Reichard wurde

die gesammte Ausrüstung, die Sammlungen zc. die Kataftrophe herbeigeführt hat, darüber werden die weiteren Nach⸗ statistische Zablen gegeben. Was

so kommen auf Kaiser ⸗Wilhel ms ⸗Land (auf Neu⸗Guinea) 181 650

zumelst sigürlich

Rolonisation / ] vornehmlich eine ansebnliche Kollektion reich und dekorirter Seores⸗Porzellane in Betracht, an die si Anti⸗ Afstike Focrerdienten Dr. Guftav quitäten verschiedener. Art und eine Reihe kistorisch inter In der Entdeckungegeschichte Afrikas essanter Porträts anschließen, unter letzteren verschiedene Bild= mit den kärglichften Mitteln in nisse Friedrichs des Großen, als deren Autoren A. Pesne, A. G. Tangbans, Cbodowiecki, van Loo u. A. gerannt werden. Den

von Tibesti, Borgu, dem süd⸗ Dar Fur unvergeßlich bleiben. Pr. Böhm, welcher bekanntlich

zweiten Tag nimmt der Nachlaß des Hoffünstlers Bellachini mit einer langen Reshe von Schmuckstücken, Gold und Silberarbeiten, japanischen Emails, einigen Marmorskuipturen 2c. in Anspruch, den dritten Tag der Nachlaß des russischen Botschafters Fürsten von Drloff, des sächsischen Gesandten ven Nostiz Wallwitz u. s. w. mit Möbeln, Dekorationsstücken und Antiquitãten verschiedenster Art. üinter den Gemälden endlich, die am vierten Tage zur Versteigerung gelangen, sind Bilder von Weitsch, Kreling, Eugen Heß, H. Gude, Feuerbach und Makart, sowie eine Reihe Aquarellen von Cd. Hilde brandt hervorzubeben.

kann Näheres gerettet, aber sind verloren. Ob oder ein anderer Unglücksfall

Ueber die deutschen Erwerbun⸗

einzelnen Gebietstheile betrifft. ; . ; Die festliche Speisung der Invaliden, veranstaltet von

221570 4kRm und der nieder · dem Preußischen Frauen und Jungfrauen ⸗Verein, findet am 16. Juni,

Klarlegung jener Strecke geftalten die zwischen dem Punkte liegt, wo n i

die ‚Unz“ verschwindet, um bei Overlaibach als Labachfluß wieder ländische Besitz 382 140 4km umfaßt. Nach Behm und Nachmittags ? Uhr, im Zoologischen Garten statt.

zu Tage zu treten; denn dort versickere der Fluß und trete hier als Wagner kann man die Bevölkerung von Reu Guinea auf

Steigquelle wider hervor; auch die große Zahl der Sauglöcher und 5350 500 Seelen oder 065 auf den Quadrat Kilometer schätz en. . :

der große Flächenraum, über den dieselben im Planina⸗ Thale Auf Kaiser⸗Wilhelms Land würden danach ca. 108 O00, auf den eng In Kroll Tbeater setzt Hr. Heinrich Bötel sein Gast·

sich vertbeilen, wirke verwirrend. Trotzdem müsse der Durch lischen Antheil 133 005 Bewohner kommen. Der Bismarck ⸗Archipel, spiel fort und trat gestern als Chapelou in Adams oft gehörtem welter die bisher unter den Namen Neu Britannien, Neu-⸗Irland, Postillon von Lon ume ann auf. Gerade diese Rolle zeigt, wie

bruch hier zuerst ausgeführt werden, um nicht einen vermehrten er den Es wurde beschlossen, Neu⸗Hannover, Admiralitäts Inseln,

AnachoretéInseln, Hermit. In große Fortschritte Hr. Bötel seit seinem vorjährigen Gastsriel beson. Die frühere Befangen⸗

Zufluß zu schaffen, ehe für Abfluß gesorgt sei ö i stets dem Flußlauf aufwärts zu folgen und die zum Wasser hinab seln, Long“, Rook, Dampier⸗Inseln 2c. bekannten Gruppen umfaßt, ders in schauspielerischer Hinsicht gemacht hat.

reichenden Naturschachte zu benutzen. Für die Strecke Adelsberg. hat nach derselben Suelle ein Areal von 47,100 4km mit etwa heit ist einem gewandten, frischen Auftreten gewichen, und der Humor, Planina wurde der 70 m tiefe Schlund der Piuka Jama (Poikböhle) 188 Oy Bewohnern. Der gesammte Besitz der Neu-Guinea⸗Com. welcher diesem Pestillon jo gut ansteht, wurde von dem Gast an⸗ gewählt, für die Strecke Plar ina Oberlaibach die Streck: Vranja pagnie hätte demnach ein Areal von 228750 qkm mit 297 000 Be⸗ muthig zum Ausdruck gebracht. Die gesangliche Leistung Jama (Rabenloch), für Planina - Zirknitz die Racklachschlucht und wohnern. Die England gebörigen Inseln im Südosten zählen war wie immer eine tüchtige, jedoch dürfte die Vermei⸗ Fer Schland der alten Sel acher Säge. Von diesen theoretisch ermittelten 4500 Bewohner auf 7530 46m, und der gesammte eng= dung der störenden Nasaltöne, welche sich dann und wann Puntien aus soll dann 22 Höhlenzug verfolgt und von den einge, lische Antheil an Neu Guinea und den umliegenden In. hörbar machten, dem Gaste zu empfehlen sein. Für den Vortrag des schwemmten Blöcken und Deckẽnbrüchen, welche die Gewässer stauen, ge seln umfaßt 227.1090 4kEm mit etwa 137 500 Bewohnern. Zumpe'schen Liedes: Mein Engel bist du an Stelle des bis zum ff Üeberdruß vernommenen . Gute Nacht du mein herziges Kind“ waren

säubert werden, sodaß in stets offener und zugänglicher Kanal entsteht. Rach Vollendung ds Dur cbruchs Pianina ⸗Oberlaibach soll Die Strecke Kleinbänslergrotte⸗Pinka Jama in Angriff genommen 3 werden, die sich an das in diesem Jahre noch zu bewältigende Stück Piuka Jama-⸗Adelt berger Grotte auschließt. Es würde dadurch ein Höhlensystem in Verbindung gesetzt werden, welches von meilen⸗ 7. langer Ausdehnung sein und an Schönheit, Großartigkeit und ab— wechselungẽreicher Merfswürdigkeit sei es gleichen in der ganzen Welt nicht haben würde. Wann es das ganze Programm zu

gelinge, das realisiren, so würden

deutenden Erfolg gehabt, denn es ist

yr 411

dreimonatlichem Marsche durch die Februar mit reichen zoologischen Schluß noch eine Entgegnung des uch die veriodischen Seen verschwinden und ganze Quadratmeilen kultivirharen Bedens der Landwirthschaft zurückgegeben werden können Der ganze Charakter des Landes müsse sich dann ändern und aus den nostlosen Einöden Gegenden entstehen, die das reisende Publikum der unterirdifchen Wunder wegen gern besuchen werde. Vorbedingung ist freilich, daß die Mittel zur Ausführung des großartigen Projekts zusammengebracht werden, indessen zweifelt der Verfasser daran nicht.

von West- und Centralafrika.

Zu einer Dienstag, den am 14. und 15 ihren Anfang nimm Kunstauktionshause soeben der

== Der ruffische Reisende Oberst Przewalski hat wieder einen be⸗ gidam bis zum Lob -nor zurückzulegen und die gänzlich unbekannten Bebiete von Nord-Tibet, südlich vom Altyn dag zu erforschen. getroffen. Außer dem Literaturbericht. enthält das Heft am

Schreiben des Hrn. L. Friedrichsen in Hamhurg bezüglich der von dem Letzteren im Auftrage des Auswärtigen Amts bearbeiteten Karten

auf vier Tage berechneten Verstgigerung, die am 16. d. M., nach vorhergehender öffentlicher

der verschiedensten Kunstgzebiete umfatzt.

die Zubörer dem Gaste sehr zu Dank verpflichtet und gaben ihm ihre Anerkennung lebhaft zu erkennen. Die Madeleine wurde von einem Frl. Hadinger mit autem Erfolge gesungen. Ein angenehmes, gut geschultes Organ, von einer gefälligen Eischeinung unterstützt, ze ichnet die junge Dame aus. welche auch durch ihr schauspielerisches Talent die Rolle in jeder Weise zufriedenstellend ausfüllte Der Bijou und Alcindor wurde von Hrn Miller recht gefällig gesungen und auch der Marquis von Corcy fand in Hrn. Theile einen angemessenen Ver— freter Das zahlreich versammelte Publikum kargte nicht mit seinem Beifall und ehrte den Gast sowie Frl. Hadinger durch wiederholte Hervorrufe. Morgen findet eine Wiederholung der Hugenotten“ statt, worin Hr. Bötel und Fr. Grossi bereits in vergangener Woche

ihm gelungen, die Strecke von

? orschen Nach menschenleere Wüste ist er den Sammlungen am Lobenor ein—

Hrn. Wichmann auf das offene

Äusstellung so bedeutende Erfolge erzielt haben. Die Partie der Valentine wird t, wird von dem Lepkeschen an diesem Abend von Frl. Hadinger gesungen. Am Sonntag wieder · holt Hr. Bötel den „Postillon von Lonjumeau“. Kaisers ‚Trom—

Katalog versandt, der Objekte Für den er sten Tag kommt

peter von Säkkingen“' wird am Sonnabend wieder gegeben.

*

Preuß. Staats ⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des geutschen Reichs- Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuechnungs-Sachen. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

deo

Bekanntmachung. . Am 1. Oktober er. soll die zur Oberförsterei Giünhof a. E. gehörige, im Kreise Hetzogthum Lauenburg belegene ständische Holzvogt⸗ Fõörster ; Stelle zu Hamwarde neu besetzt werden. Mit der Stelle ist ö. , ,, , 2, . . ,,, S840 J nebst Natural Emolumenten im Werthe 6 nch fe J Lebenslaufs innerhalb von 157,860 46, beftehend aus einer Dienstwohnung hefe ö . 385 . e ca. 3 . ; . , . 9 t Dierstlaändereien, gegen Bezahlung einer Pa im Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Betrage des Hru dit rucrr inertrages, fon e grck⸗

12980)

Verschiedene Bekanntmachungen. (12979 Bekanntmachung. Ne . . Die Kreiswundarzt Stelle des Kreises Pleschen mst einem jährlichen Gehalte von 600 4 ist erledigt. Qualifijirte Bewerber wollen sich unter Einreichung

Gaebel. brennholz bis zu 23 Raummeter , ver⸗ . bunden. Das Holz wird gegen Erstattung der 1l2832] Bekanntmachung. Werbungskosten und ohne freie Abfuhr abgegeben.

1 1 . jz biliche Sinkon e 0 hl . 7 Die mit einem jäbrlichen Einkommen von 60 M Forstversorgungs berechtigte Anwärter wollen

dofftte Kreiswundarztstelle des Kreises Dar. e n, , . —ʒ e . , , , ihré Gesuche sräteftens bis zum 20. Septem. tehmen, nit em Wohnsitze im Kirchdorfe Ttempen, hzer er. unter Beilegung ihres Lebenslaufes, des

wofelbst sich eine Apotheke vefindet, ist vacant. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Beifügung ibrer Zeugnisse und eines kurzen X. benslaufes binnen 6 Wochen bei mir melden. Gumbinnen, den 1. Juni 1885. Der Regierungs Präsident. In Vertretung.

Bekanntmachung.

Die durch den Tod des Ober-Bürgermeisters Schramm frei gewordene Stelle des Bürger meisters und Syndikus der Stadt Ratibor foll durch Neuwahl bald wieder besetzt werden,

Mit diesem Amte ist jährlich ein pensionsfähiges Gehalt von 6000 M und ein nicht pensions⸗ fähiger Wohnungsgeldiuschuß von 600 verbunden.

Davon gehen die zur hiesigen Wittwen- und vensionsberechtigten Einkommens ab. .

Der neu zu wählende Bürgermeister muß Jurist sein und sich möaglichst im Verwaltungsfache bewährt haben. Bewerbungs

mann zu richten. ; Ratibor, den 6.

Forstversorgungs scheines und der seit dessen Erthei⸗ lung erlangten Dienst⸗ und Führungszeugnisse an den' unterzeichneten Kreisausschuß frankirt einsenden. Ratzeburg, den 6. Juni 1882. Ter Kreisausschuß des Kreises Herzogthum Lauenburg.

(12983

Waisenkasse zu zahlenden Beiträge von 3 0iso des

gesuche sind bis zum 15. Juli er an den Stadtverordneten ⸗Vorsteher Herrn Acker⸗

Juni 18865. Der Stadtverordneten ⸗Vorsteher⸗Stell vertreter. Nitsche.

1316 Socièté de Crédit Mobilier Roumain pour 10 dSveloppement de Industrie, du Commerce et de LPA griculture en

Roumanie. M H. les Actionnaires de la Société de Crédit Mobili

blée générale extraordinaire pour le l

ie, Dimanche 30 Juin (12 Juillet) 1885

2 beures p. m. dans le local de la Société Strade Domnes No. 8S à Buearest.

Ordre du jonr.

I. Modification des articles 3 alin. 2; artiele alin. 3, 4 et 5; et 2; article 26 alin. 4, g, j, k; articles 2 37, 38 alin. 3; articles 41, 42, 43 alin. 2 et 3; artiele 47 alin. 3;

alin. 1; article 52 §. 4 et artiele 54 des Statuts de la Société.

II. Hlection de deux conseillers à lla place de ceux sortis. M. M. les Actionnaires qui

A HAssemblés genérale extraordinaire doivent déposer, con-

jeurs titres quinze jours avant le terme fixe

er Roumain sont convoquèés en Assem-

articles 12, 19 alin. 1 articles 32, 35, 36, articles 48, 51

veulent prendre part formément à article 32 des Statuts, pour I'Assemblèe 3 Ce d6pöt pourra être effectuèé: wr , n, n,. 2 Bnucarest: au sige de la Societe, strade Demnes S M 2 Faris: d la Société de Credit Mobilier, 15, place Vendöme; 2 Berlin: à la Deutsche Bank et chez Mr. -. LT. Goldberger et 2 Vienne: au Wiener Bank verein.

KRucarest, le 26s Mai (7 Juin) 1885 Le Conseil 4 Administration.

Extrait des Statuts:

Art. 33. Tont Actionnaire ayant le droit d'assister à lAssemblèe gensralespeut étre reprè-

zentè, mais seulement par un actionnaire qui est en droit d'en feire partie Art. 41. Dix actions donnent droit à un vote. Nul ue peut pour soi möme ou comme

* . . * Inserate für den Deutschen Reichs. und Königlw Deffentlicher Anzeiger. Inserate nehmen an: die Annoncen. Erpeditionen des

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

12952

Prometheus? in dem oberen Saale des ‚Königgrätzer Garten“, eingeladen. auf 5. 9 und 5. 41 des Ersten Nachtrages zum Statut verwiesen

spätestens eine Stunde vor Beginn der Versammlung durch Vorzeigung Polize nebst der letzten Prämien · Quittung

ihm zustehenden Stimmen vermerkt ist.

*

Invalidendank !, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte,

Grosshandel. 3 3 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

; gtantz. Aumeig'rs: u. dergl. : ; Rreubischen Staats- Aurigers 3. Ver käafeè, Verpachtungen, Sumissionen ete. J. Literarische Anzeigen. Annoncen · Bureaux.

Berlin 8w., Wilhelm Straße Nr. 32. . Verloosnung. Amortisation, Zinszahlung 3. Theater. Anzeigen. In der Börsen- * * u. 8. w. Von öffentlichen Papieren. g. Familien- Nachrichten. beilage. K R

Gegenseitige Lebens⸗, Invaliditäts⸗ und Unfall⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft „Prometheus“.

Die Mitglieder der Gegenseitigen Lebens, Invaliditäts und Unfall ⸗Versicherungs Gesellschast werden hierdurch zu der ordentlichen zwölften General versammlung

auf Sonnabend, den 27. Juni dieses Jahres, Vormittags 11 Uhr,

GF. Sommer, Königgrätzerstraße Nr. 111, ergebenst

der Generalversammlung wird

ist, gemäß 5§. 10 des Statuts, der betreffenden Versicherungẽ— im Geschäftslokale der Gesellschaft (Großbeeren straße Nr. 6, auf welcher die Anzahl der

In Betreff der Berechtigung zur persönlichen Theilnahme an

Die Rerechtigung zur Theilnahme an der Generalversammlung

I Treppe) nachzuweisen. Jeder Berechtigte erhält bierauf eine Eintrittskarte,

1

Tages ordnung: ö ung nebst Bilanz für das Jahr 1884, und Vortrag des Geschäftsberichtes. 39 des Ersten Nachtrages zum Statut, (

27) Bericht der Revisions-Kommission über die Jahresrechnung nebst Bilanz, und Antrag auf Er⸗ theilung der Entlastung. R. 13 des Statusß und §. 16 des Ersten Nachtrages zum Statut. 3) Wabl eines Mitgliedes des Verwaltungärathes und eines Stellvertreters. §8§. 13, 19-21, 45 des Statuts.

4) Wahl dreier Kommißfsare aus ö har zur Revision der Jahresrechnung und Bilanz für das Jahr 1885.

des Ersten Nachtrages zum Statut. ; 5) Antrag des Verwaltungsrathes und des Direktors auf einen Zweiten Nachtrag zum Statut Behuf Abänderung des Letzteren im S. 42.

Berlin, den 8. Juni 1885. Der Verwaltungsrath der Gegenseitigen Lebens- Invaliditäts und Unfall · Versicherungs⸗

Geseischaft Prometheus“. Der Borsitzende: W. Koch.

1) Vorlage der Jahresrechn 5§. 15 des Statuts und 8,

der Zahl der in Berlin oder Charlottenburg wohnhaften Mitglieder §. 15 des Statuts und 8. 16

K 75511

Natürlicher

iliner Sauerhrunn!

Altbewährte Heilquelle, vortrefflichstes diätetisches Getränk.

Depots in allen Mineralwasserhandlungen.

6

Gesellschaft und eventuell über die Art der Auk⸗

führung. Berlin, den 11. Juni 1885. Union“, gegenseitige Vieh ˖ Versichernngs⸗ Gesellschaft.

Der Berwaltungsrath.

Redacteur: Riedel. Berlin: 1 Verlag der Expedition (Scholz.) Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen einschließlich Börsen⸗ Beilage

13201] „Union“, gegenseitige Vieh⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft zu Berlin.

Auf Grund der 8§. 15 ff, des Statuts laden wir die Mitglieder der Gesellschaft zu der

am 30. Juni 1885, Bormittags 11 Uhr, im Bureau? der Gefsellschaft. Friedrichstraße 22, abzubaltenden ausserordentlichen Generalver⸗ sammlung hiermit ein.

Gegenstand der Tagesordnung: Beschlußfassung über die von der Direktion und

mandataire, rénnir plus de trente votes.

dem Verwaltungsrath beantragte Liquidation der

9

24H34.

Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußis

Berlin, Donnerstag, den 11. Juni

en Staats⸗Anzeiger. 1885

er n,

Deutsches

Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes wegen Erhebung von Reichsstempelabgaben vom 1. Juli 1881. Vom 29. Mai 1885.

Wir Wil helm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser König von Preußen ꝛc.

** 20 m * * F 8 V verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:

Artikel JI.

In dem Gesetz, betreffend die Erhebung von Reichs—

5 9 3 D ö 292 2 . 2 J ö stempelabgaben, vom 1. Juli 1831 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 185) treten an die Stelle von 8§. 1, 6 bis 11, nebst Ueberschrift derselben, 271, 23 Absatz 2, 27, 30 Absatz 1 und der Tarif—

Reich.

nummer 4 sowie hinter 558. 2, 23 und 28 folgende Be— stimmungen: ö

Die in dem anliegenden Tarif unter 1, 2, 3 und 5 bezeichneten Urkunden und die daselbst unter 4 bezeichneten Geschäfte unterliegen den daselbst bezeichneten Abgaben nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen:

II. Kauf- und sonstige Anschaffungsgeschäfte. (Tarifnummer 4.) 8. 6.

Die unter Tarifnummer 4 angeordnete Abgabe ist von allen im Inlande abgeschlossenen Geschäften der bezeichneten Art zu erheben.

Im Auslande abgeschlossene Geschäfte unterliegen der Ab— gabe, wenn beide Kontrahenten im Inlande wohnhaft sind; ist nur der eine Kontrahent im Inlande wohnhaft, so ist die Abgabe nur im halben Betrage zu entrichten. Bei kauf— männischen Firmen entscheidet fur die Frage des Wohnortes der Sitz der Handelsniederlassung, welche das Geschäft ab geschlossen hat.

Als im Auslande abgeschlossen gelten auch solche Ge— schäfte, welche durch briefliche oder telegraphische Correspondenz zwischen einem Orte des Inlandes und einem Orte des Aus— landes zu Stande gekommen sind.

K.

Bedingte Geschäfte gelten in Betreff der Abgabepflicht als unbedingte. Ist einem Kontrahenten ein Wahlrecht eingeräumt, oder die Befugniß, innerhalb bestimmter Grenzen den Umfang der Lieferung zu bestimmen, so wird die Abgabe nach dem höchstmöglichen Werth des Gegenstandes des Geschäfts berechnet. Jede Verabredung, durch welche die Erfüllung des Ge— schäfts unter veränderten Vertragsbestimmungen oder gegen Entgelt unter denselben Vertragsbestimmungen auf einen späteren Termin verschoben wird, gilt als neues abgabe— pflichtiges Geschäft.

Ist das Geschäft von einem Kommissionär (Art. 360 des Handelsgesetzbuchs) abgeschlossen, so ist die Abgabe sowohl für das Geschäft zwischen dem Kommissionär und dem Dritten, als auch für das Abwickelungsgeschäft zwischen dem Kommifsionär und dem Kommittenten zu entrichten, sofern nicht die Bestimmung des 8. 112 Absatz 2 eintritt.

Geschäfte, welche vorbehaltlich der Aufgabe („an Auf— gabe“) abgeschlossen werden, sind abgabepflichtig. Die Be⸗ zeichnung des definitiven Gegenkontrahenten (die Aufgabe) ist stenerfrei, wenn dieselbe spätestens am folgenden Werktage gemacht wird; wird dieselbe später gemacht, so gilt sie als ein neues abgabepflichtiges Geschäft.

§. 8.

Werden zwischen denselben Kontrahenten an einem Tage zu gleichen Vertragsbestimmungen mehrere Geschäfte über Hegenstände derselben Art ohne Vermittler oder durch den— selben Vermittler abgeschlossen, so gelten diese Geschäfte in Betreff der Besteuerung als ein Geschäft.

8.0 .

Zur Entrichtung der Abgabe ist zunächst verpflichtet:

5 wenn das Geschäft durch einen im Inlande wohn

haften Vermittler abgeschlossen ist, dieser, anderenfalls:

2) wenn nur einer der Kontrahenten im Inlande wohnhaft

ist, dieser,

3) wenn von den Kontrahenten nur der eine ein im In— lande wohnhafter nach Artikel 28 des Handelsgesetz⸗ buchs zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann ist, der letztere, wenn es fich um das Abwickelungsgeschäft zwischen dem Kommissionär und dem Kommittenten handelt 9 Absatz 3), der Kommissionär,

in allen übrigen Fällen der Veräußerer.

Die im Inlande wohnhasten Vermittler und die Kon trahenten haften für die Abgabe als Gesammtschuldner, in— dessen ist bei Geschäften, für welche die Abgabe nur im halben Betrage zu entrichten ist (5. 6 Absatz 2), der nicht im In— lande wohnhafte Kontrahent für die Entrichtung der Abgabe nicht verhaftet.

. Der Vermittler ist berechtigt, den Ersatz der entrichteten Abgabe von jedem für die Abgabe verhafteten Kontrahenten zu fordern. .

4

8 16. . Der zur Entrichtung der Abgabe zunächst Verpflichtete hat über das abgabepflichtige Geschäft eine Schlußnote auszustellen, welche den Namen und den Wohnort des Vermittlers und

der Kontrahenten, den Gegenstand und. die Bedingungen des. Geschäfts, insbesondere Den Preis, sowie die Zeit der Lieferung ergeben muß. Die Unterschrift des Ausstellers

ist nicht erforderlich.

Die Schlußnoke ist doppelt auf einem vorher gestempelten oder mit den erforderlichen Stempelmarken zu versehenden Formular auszustellen, von dem je eine Hälfte für jeden der beiden Kontrahenten bestimmt ist. Spätestens am dritten Tage

FÆagaaí

nach dem Tage des Geschäftsabschlusses hat der Aussteller der Schlußnote die nicht für ihn bestimmte Hälfte der letzteren, wenn derselbe die Schlußnote aber als Vermittler ausgestellt hat (5. 9 Ziffer 1), deren beide Hälften abzusenden. . Vermittler haben diese Absendung und den verwendeten Stempelbetrag in ihren Geschäftsbüchern zu vermerken.

Der zur Entrichtung der Abgabe zunächst Verpflichtete darf unversteuerte Schlußnoten über das ahgabepflichtige Ge— schäft nicht ausstellen und aus der Hand geben.

s.

Ist einem für die Entrichtung der Abgabe verhafteten Kontrahenten (5. 9 Abs. 2) eine zu niedrig versteuerte Schluß note zugestellt worden, so hat derselbe binnen 14 Tagen nach dem Tage des Geschäftsabschlusses den fehlenden Stempel— betrag auf der Schlußnote nachträglich zu verwenden; ist einem solchen Kontrahenten eine versteuerte Schlußnote über— haupt nicht zugegangen, so hat derselbe seinerseits binnen der bezeichneten Frist nach Maßgabe der im 5. 10 Absatz 1 und? gegebenen Bestimmungen zu verfahren.

Sind bei einem durch einen Vermittler abgeschlossenen Geschäfte (3. 9 Ziffer 1) zwei derartige Kontrahenten betheiligt, so hat jeder von ihnen nur die Hälfte des auf der zugeftellten Schlußnote sehlenden Betrages nachträglich zu verwenden, im Falle des Nichteinganges der Schlußnote aber zu der von ihm auszustellenden Schlußnote nur die Hälfte des tarifmäßigen Stempels zu verwenden. Die nach den vorstehenden Bestimmungen Mangels des Empfanges der Schlußnote entrichtete Abgabe ist zurück⸗ zuerstatten, wenn nachgewiesen wird, daß der zunächst Ver— pflichtete die ihm nach 8. 10 obliegenden Verpflichtungen recht⸗ zeitig erfüllt hat. Die Entscheidung erfolgt im Verwaltungs— wege.

§. 112.

Eine Schlußnote kann mehrere abgabepflichtige Geschäfte

umfassen, insofern letztere demselben Steuersatze unterliegen und an demselben Tage und unter denselben Kontrahenten, welche in gleicher Eigenschaft gehandelt haben, abgeschlossen worden sind. Die Abgabe ist in diesem Falle von dem Gesammtwerth der Geschäfte zu berechnen. 1 Kommissionsgeschäften für einen auswärtigen Kommittenten, welcher seinerseits als Kommissionär eines Dritten handelt, die Schlußnote mit dem Zusatze „in Kom mission“ ausgestellt, so bleibt das Abwickelungsgeschäft zwischen ihm und seinem Kommittenten von der Abgabe befreit, wenn er die Schlußnote spätestens am ersten Werktage nach dem Empfang unter Beifügung des Namens seines Kommittenten an den letzteren absendet.

§. 11. ( Die Schlußnoten sind nach der Zeitfolge numerirt fünf Jahre lang aufzubewahren. §. 110. Ist bei, dem Abschluß eines abgabepflichtigen Geschäfts zwischen zwei Kontrahenten, welche nicht nach Artikel 28 des

Handelsgesetzbuchs zur Führung von Handelsbüchern ver pflichtet find, eine beiderseits unterschriebene Vertragsurkunde

aufgestellt worden, so bleiben die . außer Anwendung. Die Kontrahenten sind verpflichtet, die

Vertragsurkunde binnen 14 Tagen nach dem Geschäftsabschluß der Steuerbehörde zur Abstempelung vorzulegen; diese Ver pflichtung erstreckt sich bei Geschäften, für welche die Abgahe nur im halben Betrage zu erheben ist (8. 6 Absatz ?), nicht auf den nicht im Inlande wohnhaften Kontrahenten.

4

Bei Geschäften, für welche eine rechtzeitige Berechnung der Steuer nicht möglich ist, bleibt die Besteuerung unter den vom Bundesrath festzusetzenden Maßgaben so lange aus— gesetzt, bis die Berechnung möglich wird. Der Bundesrath bestimmt ferner, unter welchen Umständen außerhalb dieses Falles, insbesondere bei im Auslande abgeschlossenen Ge— schäften, eine andere Frist zur Ausstellung der Schlußnoten eintreten kann.

8 116 DITch der Räheren Bestimmung des Bundesraths dürfen Stempelzeichen zur Entrichtung der in der Tarifnummer 4 angeordneten Abgabe auf Kredit verabfolgt werden.

1

Geschäfte, welche nach Tagrifnummer 4 Jabgabepflichtig sind oder auf welche die Vorschrift unter efreiungen“ zu diefer Tarifnummer Anwendung findet, sowie Schriftstücke über solche Geschäfte sind in den einzelnen Bundesstaater keinen Stempelabgaben (Taxen, Sporteln u. s. w.) unterworfen. Werden diefe Schriftstücke indessen gerichtlich oder notariell aufgenommen oder beglaubigt, so unterliegen sie, neben der in Tarifnummer 4 für das Geschäft vorgeschriebenen Abgabe, den in den Landesgesetzes für gerichtliche oder notarielle Auf⸗

nahmen und Beglaubigungen etwa vorgeschriebenen Stempeln (Taxen, Sporteln u. s. w.). 8. 118. Wer den Vorschriften im 5§. 10 Absatz 1 und 2, 3. 11

und 8. 116 zuwiderhandelt, hat eine Geld— fünfzigfachen Betrage der hinter⸗ mindestens aber zwanzig Mark

Absatz 1 und ?? strafe verwirkt, welche dem zogenen Abgabe gleichkommt, beträgt.

Kann der gestellt werden, eine Geldstrafe

Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht fest⸗ so tritt statt der vorstehend bestimmten Strafe von zwanzig bis fünftausend Mark ein.

5. 116.

Wer, nachdem er auf Grund des §. Ig bestraft worden, von Reuem den dortselbst bezeichneten Vorschriften zuwider— handelt, hat neben der im 8. 118 vorgesehenen Strafe eine

Geldstrafe von einhundertfünfzig bis fünftausend Mark verwirkt.

se Rückfallsstrafe tritt ein Rücksicht darauf, ob ere Bestrafung in demselben oder in einem anderen ; ate erfolgt ist. Sie is auch wenn die frühere Strafe nur theilweise en oder theil⸗ weise erlassen ist.

Dieselbe ist ausgeschlossen, wenn seit der Entrichtung oder dem Erlaß der letzten Strafe zur Begehung der neuen Zuwiderhandlung fünf Jahre verflossen sind

bis

§. 11.

Wer gegen die Vorschriften im 5. 19 Absatz 3 und 5. 11 verstößt, ist mit Geldstrafe von drei Mark bis fünftausend Mark zu bestrafen.

8. 21

erläßt die Anordnungen wegen . Vertriebs der nach Maßgabe dieses Ge— setzes zu verwendenden Stempelmarken und zelten Formulare, sowie die Vorschriften über die Form der Schluß— noten und über die Art der Verwendung der Marken. Er stellt die Bedingungen fest, unter welchen für verdorbene Marken und Formulare, sowie für Stempel auf verdorbenen Werthpapieren Erstattung zulässig ist

. Der Bundesrath Anfertigung und des

gestem

8 )* 8. 22a.

In Beziehung auf die Verpflichtung zur Entrichtung der in diesem Gesetze festgestellten Abgaben ist der Rechtsweg zu— lässig. Die Klage ist bei Verlust des Klagerechts binnen sechs Monaten nach erfolgter Beitreibung oder mit Vorbehalt ge— leisteter Zahlung zu erheben. Für die Berechnung dieser Frist sind die Bestimmungen der Civilprozeßordnung maßgebend. Zuständig sind ohne Rücksicht auf den Werth des Streit— gegenstandes die Landgerichte. Soweit bei denselben Kammern für Handelssachen bestehen, gehört der Rechtsstreit vor diese Die Revision, sowie die Beschwerde gegen Entscheidungen der Ober-Landesgerichte geht an das Reichsgericht

; 8. 23.

Absatz 2: Dieselbe Strafe tritt ein, wenn in den Fällen der 118 und 16 aus den Umständen sich ergiebt, daß eine Steuer—

88. 3 88. 9*

hinterziehung nicht hat verübt werden können oder nicht beabsichtigt worden ist

8. 23a. Die auf Grund dieses Gesetzes zu verhängenden Strafen sind bei Genossenschaften und Aktiengesellschaften gegen die Vorstandsmitglieder, bei Kommanditgesellschaften gegen die

persönlich haftenden Gesellschafter, bei offenen Handelsgesell schaften gegen die Gesellschafter nur im einmaligen Betrage, jedoch unter Haftbarkeit jedes einzelnen als Gesammtschuldner, festzusetzen. Ebenso ist in anderen Fällen zu verfahren, in denen bei einem Geschäfte mehrere Personen als Vertreter desselben Kontrahenten oder als gemeinschaftliche Kontrahenten betheiligt sind. .

. Verhängung der im §. 11h vorgeschriebenen Rück— fallsstrafe finden diese Bestimmungen keine Anwendung.

. * . 2 * . Die in den einzelnen Bundesstaaten mit der Beaussichti— gung des Stempelwesens beauftragten Behörden und Beamten haben die ihnen obliegenden Verpflichtungen mit den gleichen Befugnissen, wie sie ihnen hinsichtlich der nach den Landes— gesetzen zu entrichtenden Stempelabgaben zustehen, auch hin— sichtlich der in diesem Gesetze bestimmten Abgaben wahr— zunehmen.

Die Landesregierungen bestimmen höhere Beamte, welche nach näherer Vorschrift Bundesraths die Schriftstücke der öffentlichen und der von Aktiengesellschaften oder Kom— manditgesellschaften auf Aktien betriebenen Bank-, Kredit— oder Versicherungsanstalten, sowie der zur Erleichterung der Liquidation pon Zeitgeschäften bestimmten Anstalten Siqui⸗ dationsbureaux u. s. w.) periodisch bezüglich der Abgaben⸗ entrichtung zu prüfen haben. Den revidirenden Beamten sind alle bezüglichen Schrift— stücke und erforderlichen Falls auch die Geschäftsbücher zur Einsicht vorzulegen.

Von anderen als den im Absatz ? bezeichneten Personen kann die Steuerdirektivbehörde die Einreichung der auf be— stimmt zu bezeichnende abgabepflichtige Geschäfte bezüglichen Schriftstücke verlangen

des

§. 28a.

Der Bundesrath ordnet an, in welchen Fällen bei ad ministrativen Straffestsetzungen Sachverständige zu hören sind; solche sind, wo Handelsvorstände bestehen, von diesen zu be— zeichnen.

Die Handelsvorstände können unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse und Gewohnheiten ihres Bezirks zum Zwecke der Durchführung des Gesetzes und Sicherung der Entrichtung der Abgaben reglementarische Anordnungen erlassen; letztere bedürfen der Zustimmung der Landes⸗ regierungen.

8. 30 Absatz 1.

Die Kassen des Reichs sind von der Entrichtung der durch dieses Gesetz unter Tarifnummer 1, 2, 3 angeordneten Abgaben befreit.

Artikel

Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Oktober 1885 in Kraft

Der Reichskanzler wird ermächtigt, den unter Berück— sichtigung der obigen Aenderungen sich ergebenden Text des Gesetzes vom 1. Juli 1881 mit einer fortlaufenden Nummern⸗ folge der Paragraphen durch das Reichs-Gesetzblatt bekannt zu machen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem-Kaiserlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 29. Mai 1885.

(L. 8.) Wilhelm. von Bismarck.