zur Deutschen Cixilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Ges. Samml. S. 281. ; .
Zinsscheine können weder aufgeboten noch kraftlos erklärt, werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der kiesigen Fommunal ; verwaltung anmeldet und den stattgebabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjãhrungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezablt werden. ö ;
Mik vie fem Änleiheschein sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres. ausgegeben; die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsen⸗ jablung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zins scheinreibe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolat die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Änleibescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Schneidemühl mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ibrer Steuerkraft. ⸗
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt. .
Schneidemühl, den .. 188.
(L S.) Der Magistrat. .
(Eigenbändige Unterschrift des Magistrats-Dirigenten und eines Magistrats Mitgliedes unter Beifügung ihrer Amtstitel.)
Prorinz Posen. Regierungsbezirk Bromberg. Erster (bis . . . . Zinsschein (J.) Serie zu dem Anleiheschein der Stadt Schneidemühl . . . . Ausgabe, Buchstabe Nr. .. über ... Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen über ... M .
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe . und späterhin die Zinsen des vorbenannten Anleihescheins für das Halbjahr vom ... ten .. ö ,, mit (in Buchstaben) . . ... Mark Pfennig bei der Stadt⸗ Hauptkasfe zu Schneidemühl und bei den bekannt gemachten Einlöse⸗ stellen in Berlin und Posen.
Schneidemühl, den .. ten .
Der Magistrat. Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird,
Anmerkung. Die Unterschriften des Bürgermeisters und der Mitglieder der Schuldentilgungs-Kommission können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen
werden
J
Regierungsbezirk Bromberg. Anweisung zum Anleiheschein der Stadt Schneidemühl 1 Ausgabe, Buchstabe. Mark Reichswährung.
Prorinz Posen.
kJ te Reihe 18 bis
zu dem Anleiheschein de . Mark Reichswahrung zu Prozent Zinsen die . Zinsscheine für die k
J i.
Gähnen nl, den Der Magistrat. (Unterschriften.) Anmerkung. Die Namensunterschriften des Magistrats⸗
Dirigenten und des Magistrats,. Mitgliedes können mit Lettern oder
Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen sein.
Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattseite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
ter Zinsschein. . . ter Zinsschein.
Anweisung.
Finanz⸗Ministerium.
Die Ziehung der 3. Klasse 172. Königlich preußischer Klassen- Lotterie wird am 23. Juni d. J., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den 88§. 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse, bis zum 19. Juni d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des An⸗ rechts, einzulösen.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Königliche General-Lotterie-Direktion.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige kommissarische Kreis-Schulinspektor,
Gymnasiallehrer Hr. Karl Melchior Besta in Kattowitz, ist zum Kreis-Schulinspektor ernannt worden.
Abgerei st: Se. Excellenz der Vize-Präsident des Staats⸗ Ministeriums, Minister des Innern, von Puttkamer, nach
Hinterpommern; der Direktor im Reichsamt des Innern, Bosse, nach
Köln. Bekannt ma chung Zur GesetzSammlung für die Königlichen
Preußischen Staaten ist im Verlage des unterzeichneten Amts ein neues Hauptregister erschienen, welches die Jahr⸗ gänge von 1806 bis einschließlich 1883 gemeinsam umfaßt. Dasselbe wird auf vorherige Bestellung zum Preise von 6,26 ½ für das Exemplar ohne jede Nebenkosten durch die Postanstalten innerhalb des deutschen Reichs-Postgebiets ge⸗ liefert werden. Berlin W., den 13. Juni 1885. Königliches Gesetz'Sammlungs⸗Amt. Didden.
Die Rummer 22 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 9065 das Gesetz, betreffend den Rechtszustand der von
bietstheile, sowie die Abtretung preußischer Gebietstheile an das Königreich Württemberg. Vom 27. Februar 1884; unter Nr. 98066 das Gesetz, betreffend die Dotation der Amts⸗ verbände in den Hohenzollernschen Landen. Vom 19. Mai 1885; unter
Nr. 9067 das Gesetz, betreffend Ergänzung und Abände⸗ rung der Bestimmungen über die Aussonderung des steuer⸗ artigen Theils aus den sogenannten stehenden Gefällen in der Provinz Schleswig⸗-Holstein. Vom 25. Mai 1885; und unter
Nr. 9068 die Verordnung, betreffend die Gewerbesteuer der Klasse A in der Provinz Hannover. Vom 18. Mai 18865.
Berlin, den 15. Juni 1885.
Königliches GesetzSammlungs⸗Amt. Did den.
Bekanntmachung.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. Mai dieses Jahres werden für den in den Tagen vom 18. bis 21. Juni dieses Jahres abzuhaltenden Wollmarkt auf dem Terrain der Berliner Viehmarkt-⸗Aktiengesellschaft folgende Bestimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) Die Anfahrt aller zum Wolltransport dienenden beladenen und unbeladenen Wagen findet von der Brunnenstraße durch das Wollmarktportal N, die Abfahrt nach der Brunnen oder Ackerstraße über den Viehhof durch eines der Hauptportale statt.
2) Die Lagerung der dem Wollmarkt zugeführten Wolle erfolgt nur in gedeckten Räumen gegen ein bei der Einführung der Wolle auf dem Marktplatz an die Direktion der Viehhofs . Aktiengesellschaft zu entrichtendes Lazergeld von einer Mark für den Centner und für die Dauer des Marktes einschließlich der Zeit der An. und Abfuhr.
Die Einfuhr darf am 16. dieses Monats beginnen.
3) Zum Verwiegen der Wolle sind unter der Aufsicht vereideter Wäger stehende Waagen aufgestellt.
Berlin, den 10. Juni 1885.
Königliches Polizei ⸗Präsidium. In Vertretung: Friedheim.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinsscheine zu der Staats— Ankeihe der vormals Freien Stadt Frankfurt a. /M. vom 9. April 1839.
Die Zinsscheine zu den Obligationen der vorbezeichneten Staats— Anleihe Reihe IL Nr. 1 — 8, wovon der erste Zinsschein bei den Obligationen Litt, A am 1. Januar 1886, Litt. B am 1. April 1886, Litt. O am 1. Juli 18865 und Litt. D am 1. Oktober 1886 fällig wird, nebst Zinsscheinanweisungen, werden vom 1. September 1885 ab bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M. während der üblichen Dienftstunden ausgereicht.
Diese Zinsscheine können auch durch die Königlichen Regierungs- und Bezirks⸗Hauptkassen bezogen werden.
Beim Bezug der neuen Zinsscheine sind von dem Eigenthümer oder dessen Beauftragten die alten Zinsscheinanweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse an die betreffende Kafse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegehen und ist bei Aushändigung der neuen Zins scheine wieder abzuliefern; über die neuen Zinsscheine nebst Änweifungen hat deren Empfänger Quittung zu geben.
Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den Kassen unentgelt⸗ lich zu haben.
Der Einreichung der Obligationen bedarf es zur Grlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsscheinanwei⸗ 7 abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be— treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen.
Die entftehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu ersetzen.
Wiesbaden, den 6. Juni 1885.
Der Regierungs⸗Präsident. von Wurmb.
Karte des Deutschen Reichs in 674 Blättern und im Maßstabe 1: 110000 der natür— lichen Länge.
Bearbeitet von den Beneralstäben der Königreiche Preußen, Bavern, Sachsen und dem Statistisch'topographischen Bureau des Königreichs Württemberg.
Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 18. November 1884 wird hierdurch bekannt gemacht, daß ferner nachstehend genannte
Sektionen: Nr. 501 Beuthen, „521 Myslowitz, 556 Hultschin; 5 6 600 Bourdonnaye durch die Kartographische Abtheilung bearbeitet und dem Debit über geben worden sind. Dieselben bringen zur Darstellung:
Sekt. 501. Theile des Regierungsbezirks Oppeln und Theile von „521. Rußland und Oesterreich;
Sekt. 536. Theile des Regierungsbezirks Oppeln und Theile von Oesterreich;
Sekt. 542. Theile der Regierungsbezirke Koblenz und Trier, des Großherzogthums Oldenburg und des Königreichs Bayern;
Sekt. 600. Theile des Bezirks Lothringen des Reichslandes Elsaß—
Lothringen und Theile von Frankreich.
Die gedachten Sektionen können durch jede Buch- und Land- karten ⸗Handlung zum Preise von 1 6 50 Z pro Blatt bezogen werden. Der General- Kommissions: Debit ist der Simon Schroppschen Hof ⸗Landkartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße Nr. 61, übertragen.
Ferner wird bemerkt, daß die vom Topographischen Bureau des Königlich bayerischen Generalstabes bearbeiteten Sektionen:
Nr. 511 Haßfurt und 513 Kulmbach, welche Theile des Königreichs Bayern und der Herzogthümer Sachsen⸗Meiningen-Hildburgbausen und Sachsen⸗Koburg zur Dar⸗ stellung bringen, erschienen und durch die Literarischartistische Anstalt (Theodor Riedel) in München zum Preise von 1 1 50 pro Blatt zu beziehen sind.
Berlin, den 13. Juni 1885.
Königliche Landes aufnabme, Kartographische Abtbeilung. Steinhausen, Oberst ⸗ Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die ge—
meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Sktober i878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
von J. H. W. Dietz in Ham⸗
und in Form eines Plakats iietz burg gedruckte Flugblatt, welches die Ueberschrift: „An
die Bürger Rathenows!“ führt, mit den Worten: „Bürger von Rathenow“ beginnt und die Unterschrist: „Die strikenden Maurer und Zimmerer“ trägt, nach §. 11 des ge⸗— dachten Gesetzes durch den Unterzeichneten von Landespolizei⸗ wegen verboten worden ist.
Potsdam, den 12. Juni 1885.
Der Regierungs⸗Präsident. von Neefe.
Gemäß 5. 12, 2 des Reichsgesetzes gegen die gemein⸗
gefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. 8Sk—
tober 1878 wird hierdurch bekannt gemacht, daß von der
unterzeichneten Landes⸗-Polizeibehörde auf Grund des §. 11
desselben Gesetzes nachstehend genannte, in holländischer
Sprache abgefaßte, nicht periodische Druckschriften
verboten worden sind:
1) De Pylatustype of de Twijfelaar.
Vodordracht van F. Domela Nieuwenhuis.
2) De Petrustype of de Zwakhe.
Een Voordracht van F. Domela Nieuwenhuis (mit- gegeven door de Veéreenigung LTer bevordering der Vrije Gedachte te 's-Gravenhage.
De Fransche Burgeroorlog van het Jaar 1871. Door
F. Domela Nieuwenhuis, Haarlem — W. C. de Graaff.
Eene Social Demokratische Republik. Door Erik.
Den Haag — Firma B. Liebers 1884.
5) Door Algemeen Stemrecht tot Beterschap uit Druk
en Ellende.
3)
Door P. van der Stad Jbz. Preis 10 Cents. Den Haag. B. Liebers C Co. 1884.
6) Karl Marx (in memoriam). Door F. Domela Nieuwenhuis. Gedrukt bij Gebroeders Binger, Amsterdam.
7) Stenografisch Verslag van het Debat tusschen F. Domela Nieuwenhuis. En A. B. Cohen Stuart,
gevoert te Alkmaar, op Zondag, 11. Mai 1884. Den Haag — B. Liebers, 1884. Köln, den 12. Juni 1885. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. don Guionneau.
Nichtamtliches. . Dent sches Reich.
Prenßen. Berlin, 15. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König ertheilten gestern dem Kaiserlich russi— schen Botschafter, Grafen Schuwalow, die erbetene Antritts— Audienz.
Heute hörten Se. Majestät die Vorträge des General— Lieutenants von Albedyll, des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski und des Ober⸗-Ceremonienmeisters Grafen Eulenburg.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die Kronprinzlichen Herrschaften unternahmen gestern zur Feier des Geburtstages Ihrer Königlichen Hoheit der Prin⸗ zessin Sophie eine Dampfschiff-Partie nach der Pfauen-⸗Insel, zu der etwa 54 Personen geladen waren.
An der Fahrt, welche um 5 Uhr Nachmittags begann und um 8 Uhr endete, nahmen auch Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Wilhelm sowie der Erbprinz und die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen Theil.
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— Ihre Kaiserlichen Majestäten und das Königliche Haus sind durch das unerwartete Ableben Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl in tiefe Trauer versetzt worden.
Höchstderselbe war gestern früh 5 Uhr auf Jagdschloß Glienicke bei Potsdam von einem Schlaganfall betroffen worden, in Folge dessen sich an der rechten Seite des Körpers Lähmungserscheinungen zeigten. Die Doktoren Ebmeyer und Ernesti aus Potsdam sowie Dr. Kleffel aus Berlin waren zur Stelle, und das Befinden des Prinzen hatte sich im Laufe des Tages gebessert. In der Nacht auf heute hatte Se. Königliche Hoheit etwas geschlafen, und schien das Befinden im Allgemeinen sich weiter gebessert zu haben.
Heute früh um 7 Uhr traf Prinz Friedrich Leopold, Königliche Hoheit, aus Bonn, und um 8 Uhr Se— Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz am Lager des Prinzen ein.
Um 101,4 Ühr Vormittags ist der Prinz sanft entschlafen.
Im Alter von 57 Jahren, in vollster Manneskraft jählings dem Leben entrissen, hinterläßt der Hohe Ver⸗ ewigte ein gesegnetes Andenken in allen Schichten der Nation, in benen das Gefühl für des deutschen Vaterlandes Macht und Größe lebendig ist.
Ebenso wie der Ruhm, den Er als siegreicher Feldherr mit unvergänglichen Zügen in die Tafeln der vaterländischen Geschichte eingetragen, Seinen Namen in glanzvoller Weise dem Gedächtniß späterer Geschlechter einprägen wird, so wird weit über die Kreise hinaus, die dem Erlauchten Heim⸗ gegangenen persönlich nahe gestanden oder nur flüchtig mit Ihm in Berührung gekommen sind, der Tod des verewigten Prinzen die lebhafteste Theilnahme und das schmerzliche Empfinden aller Derer herobrrufen, die Preußens erhabenem Herrscherhause in altangestammter Treue ergeben sind.
Ganz besonders unvergessen aber wird in der Armee die Erinnerung an den Verblichenen fortleben, zumal in der Waffe, welche Ihm die liebste war und deren Entwickelung und Aus— bildung Er mit nie nachlassender Spannkraft und Sorgfalt und mit der regsten Antheilnahme verfolgte.
Mit stiller Wehmuth blicken die Reiterschaaren, die der verewigte Prinz so häufig zum Siege geführt, auf die Bahre des Todten und betrauern den zu frühen Heimgang des ge⸗ liebten ritterlichen Führers, der ihnen stets ein leuchtendes Vorbild aller echt soldatischen Tugenden gewesen ist.
Ausgangsabfertigung von Zucker hat Sitzung vom 21. Mai d. J. hbe⸗ daß die von dem Bundesrath getroffenen Be—
äber die Ermittelung des Bruitogewichts und
— In Betreff der der Bundesrath in seiner schlossen:
stimmungen
gebracht, daß das am 10. d. M in Rathenow, Kreis West⸗
dem Königreich Württemberg an Preußen abgetretenen Ge⸗
havelland, verbreitete, von G. Kresse in Rathenow verlegte
mit dem Anspruch auf Steuer⸗
des Nettogewichts für den
vergütung nach dem Auslande zu versendenden Rohzucker in
Säcken, in Zukunft auch bei der zollamtlichen Abfertigung des
mit dem Anspruche auf Steuervergütung nach dem Auslande zu versendenden Krystallzuckers in Säcken Anwendung
finden.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen, für Zoll- und Steuerwesen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse desselben für das Landheer und die Festungen und für Rechnungs— wesen, sowie der Ausschuß für Rechnungswefen hielten am Sonnabend Sitzungen.
— Als die Beschädigung eines Grabes im Sinne des 5. 168 Str. G.-B. ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ ger ichts, IIl. Strafsenats, vom 12. März d. J., die unbe— fuate Entfernung des Sargdeckels aus einöm Grabe und das Schütten der Erde auf die blosgelegte Leiche zu bestrafen.
— Der kommandirende General des III. Armee Corps, General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, ist von der BVesichtigung der Truppen des Corps hierher zurückgekehrt.
— Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von Hohenzollern, Oberst à la suite des 2. Garde-Dragoner⸗ Jtegiments und Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
Hannover, 12. Juni. (Hann, Cour.) 19. hannover—
sche r Provinzial-Landtag. (Fünfte Sitzung) Graf Münster führte den Vorsitz und theilte mit, daß Se.
Majestät der Kaiser das Statut, betreffend die Wahlen zu dem Provinzial-Ausschuß, genehmigt habe. Die Wahl zu demselben solle im Laufe der nächsten Woche stattfinden. Die Berathung des Haushaltsplanz für 1886 wurde bei der Position: Für die regelmäßige Unterhaltung der Chausseen 606 000 M, wieder aufgenommen. Der Referent, Landes— direktor von Bennigsen, theilte mit, daß aus den Ueber— schüssen dieser Position wieder 30 909 „M zur Verstärkung der auf 150 000 6 sich belaufenden Position: Beihülfen zu Ge⸗ meindewegen, verwandt werden sollten, die danach 160 000 S betragen würde. Abgesehen von diesen 30 000 4, betrügen die Ueberschüsse noch 164 000 , so daß die vielen Anträge auf Bewilligungen aus denselben nichts Bedenkliches hätten. An der Summe von 1 600 000 4½ werde voraussichtlich in der nächsten Zeit eine erhebliche Ersparung nicht eintreten können. Die Unterhaltungskosten seien in den einzelnen Inspektionen sehr verschieden, J der Inspektion Hildesheim bis 2966 S6 pro Meile in Lingen. Die Position wurde bewilligt. Für Be— soldungen und Remunerationen der Chaussee⸗-Aufseher und-Wärter sind 161 000 S ausgesetzt. Der Abg. Graf Knyphausen beantragte: „Stände beauftragen das Lanzes— Direktorium und den Provinzialausschuß, die Stellung der Chaussee⸗ und Landstraßenaufseher einer Prüfung nach ihren wechselseitigen Beziehungen zu unterziehen und demgemäß die betreffenden Reglements zu revidiren.“ Sein Wunsch sei, daß
wegen dieser Aufsichtskosten die Kreise entlastet würben, während der Provinzialhaushalt mehr tragen würde. Der Antrag wurde angenommen. Der Dispositions—⸗
fonds ist zu 30 000 6 angesetzt; er wird mit den Ueber— schüssen der Vorjahre circa 270 000 S betragen, wenn nicht außerordentliche Ausgaben aus demselben hestritten werden, was wahrscheinlich sei. Nächstens würde in Frage kommen, diesen Fonds zu ermäßigen, oder ganz zu beseitigen. Der Fonds wurde bewilligt. Zur Verzinsung der Anleihe des Landstraßenbaues sind 590 000 S6, zur Tilgung der Anleihe 112 500 S erforderlich. Die Beihilfen zum Landstraßenbau erforderten pl. m. 510 24566 Der Landes-Direktor von Bennigsen referirte: Bei der jetzigen Ausgabe seien noch 150 000 M aus der Anleihe eingestellt, Aber 360 000 M4 werde man auch künftig verfügen können. Die gegenwärtig gültige Skala werde weitergelten können, wahrscheinlich werde die ganze Summe von 510 000 6 nicht einmal, gebraucht werden können. Auch nach 1887 werde von der Anleihe eine Restsumme von 40 000 6 zur Verfügung stehen. Von 1887 an werde man zusehen müͤssen, zu den vorhandenen Mitteln von jährlich 360 0090 6 noch andere Gelder flüssig zu machen. Bei der vorjährigen Wegegesetznovelle, die bekanntlich gescheitert sei, habe man an eine kleine Umlage gedacht, die ca. 300 000 M auf— gebracht haben würde. Dadurch würde man nicht nur die Mittel gewonnen haben, wie bisher über 500 900 6 Beihülfen zu gewähren, sondern auch Ausgleichung zwischen den verschie— denen belasteten Wegeverbänden zu gewähren. Gelinge es nicht, außer jenen 360 000 6 noch besondere Mittel zu bekommen, so würde die Beihülfsstala von 1887 oder 1888 an auf 20 bis 25 Proz. herabgesetzt werden müssen. Er erinnere daran, daß man in den ersten Jahren der provinzialständischen Verwaltung sogar 90 Proz der Bau- und Unterhaltungs— kosten als Beihülfen gewahrt, daß man später auf 45 Proz. für den Neubau herabgegangen sei, die vor einigen Jahren auf 35 Proz. herabgesetzt seien, bei denen man auch noch im nächsten Jahre bleiben könne. Die Hauptarbeit sei bereits geschehen, das Netz der chaussirten Wege sei weit ausgedehnt, in den einzelnen Jahren seien etwa 22 Meilen Land— straßen gebaut, alfo etwa 400 Meilen, ebenso viel als Hannover im Jahre 1866 besessen. Sei nun auch Erhebliches geleistet, so seien doch durch die starke Entwickelung des Verkehrs die Bedürfnisse noch groß und müsse von der ständischen Verwaltung im Einklang mit den Verbänden noch viel geschehen, damit die Provinz Hannover in dieser Beziehung noch weiter an der Spitze bleibe, zumal sie hierzu eine Verpflichtung habe, da schon vor 1866 solche Projekte ins Auge gefaßt seien. Ausschuß und Landes⸗Direktorium seien darin einig, daß auf diesem Gebiete auch künftig energisch weitergegangen werden müsse,
Die drei Positionen wurden genehmigt. Für Gemeindewege wurden als Beihülfen 160 000 sl⸗ eingestellt. Die Position wurde bewilligt.
Ueber den Etat der Irrenanstalt zu Osnabrück xeferirte der Schatzrath von Wersebe. In der Einnahme sind die Bei⸗ träge der Nutritoren zu 244 55 S angenommen, nach dem Anschlage werden 4415 Kranke verpflegt. Die Werkstätten wer— den einen Ueberschuß von 2000 M6 liefern, die Zinsen 224 ergeben. Die Einnahmen wurden genehmigt. In den Aus⸗ gaben sind die Besoldungen und Remunerationen zu 235 690 G6 eingestellt Bau⸗ und Reparaturkosten sind zu 10 0906 im, Ordi⸗ narium, zu 5196 M im Extraordinarium angesetzt. Für Be⸗ köstigung sind ausgesetzt 105 475 Der landwirthschaftliche Betrieb 31 904 1, eine Ausgabe von 23 249 6, schuß bleibt von 8655 6. Nach Abzug
zeigt eine Einnahme von so daß ein Ueber⸗ der zur Verzinsung
des Anlagekapitals erforderlichen 5650 4M bleibt der Gewinn von 3005 S Der ganze Etat wurde damit genehmigt.
In die Kommission wegen Prüfung der Diäten der Mit⸗ glieder des Provinzial⸗Landtages wurden per Akklamation gewählt: von Bennigsen, Brüning, Haarstrich, Lauenstein, Tannen.
Bayern. München, 14. Juni. (W. T. B.) Der Kaiser von Oesterreich ist heute Abend nach Wien ab⸗ gereist. Prinz Leopold, Herzog Ludwig und die Mitglieder der österreichischen Gesandtschaft waren zur Verabschiedung am Bahnhofe anwesend.
Defsterreich⸗ Ungarn. Wien, 13. Juni. (Wien. Abdp) Mit der heute vollzogenen Wahl eines Vertreters der Höchst— besteuerten in Dalmatien ist die Wahlcampagne in der westlichen Reichshälfte zum Abschluß gebracht worden. Von den gewählten 349 Abgeordneten haben 223 bereits früher dem Reichsrath angehört, während die übrigen neugewählt erscheinen.
BPest, 13. Juni. Die „B. C.“ meldet: „Im Sinne des Gesetzes über die Neuorganisirung des Magnaten— hauses sind drei Bischöfe und drei Ober-Kuratoren der evangelischen Kirche helvetischer Konfession, ferner der Ober— Inspektor, drei Bischöfe und zwei Distriktual-Inspektoren der evangelischen Kirche Augsburger Konfession nach ber Anciennetät und der amtsälteste Bischof oder Ober⸗Kurator der unitarischen Kirche Mitglieder des Magnatenhauses. Dieselben werden durch das Ministerium des Innern Allerhöchste Einberufungs— schreiben für die nächste Session zugestellt erhalten. Diejenigen, die auch Abgeordnete sind. wie z. B. Minister⸗Präsident Tisza, welcher zweitältester Ober-Kurator der helvetischen Kirche ist, werden Einberufungsschreiben nicht erhalten, sondern an ihre Stelle wird der nächstälteste Ober-Kurator einberufen. Wenn einer dieser Würdenträger auf Grund eines anderen Rechtstitels schon Mitglied des Magnatenhauses wäre, wie der amtsälteste Ober-Kurator Kronhüter Baron Nikolaus Vay, so wird an seiner Statt kein anderer Ober⸗Kurator dieser Kirche einberufen, da der Betreffende jedenfalls auch als der gesetzlich berechtigte Vertreter seiner Kirche in das Magnaten— haus berufen wird.“
GSGroßbritaunien und Irland. London, 14. Juni. (W. T. B.) Nach einer offiziellen Mittheilung hat der Marquis von Salisbury nunmehr die Bildung des neuen Kabinets übernommen.
Der Herzog und die Herzogin von Connaught sind heute Abend wohlbehalten hier wieder eingetroffen.
Dem gestern in Green wich vom Cobden-Club ab— gehaltenen Banket präsidirte der bisherige Präsident des Local Gouvernment Board, Sir Charles Dilke. Bei dem Toast auf Cobden berührte derselbe die egyptische Frage und sagte hierbei, daß es die Hauptsache für England sei, Egypten gegen eine fremde Annexion sicher zu stellen und die Ruhe nach der Zurückziehung der englischen Truppen zu erhalten. Dilke sprach sich für eine Garantirung der Neu⸗ tralität Egyptens von Seiten der Mächte, wie dies mit Belgien geschehen, aus und meinte, daß man die Ruhe Egyptens durch Verhandlungen mit dem Sultan, dessen Rechte man nicht außer Acht lassen dürfe, vollkommen werde sicher stellen können.
— 15. Juni, Morgens. (W. T. B.) Lord Salisbury wird heute hier zurückerwartet, um ein Partei-Meeting abzuhalten und die Bildung des neuen Kabinets zu beginnen. — Die „Times“ will wissen, daß die Annahme der Ka— binetsbildung von Seiten Lord Salishury's nicht ohne Vor— behalt erfolgt sei. Derselbe mache die Annahme von der Bedingung abhängig, daß die Majorität des Unterhauses der neuen Regierung bis zu den Neuwahlen im November keine Schwierigkeiten bereite.
Frankreich. Paris, 13. Juni. (W. T. B.) Die Suezkanal-Kommission hielt heute eine Sitzung ab be⸗ hufs Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung, mit welcher die Arbeiten geschlossen wurden. Die englischen Kommissare sind noch ohne hinreichende Instruktionen, so daß ein vollständiges Einvernehmen über den Art kel 10 noch nicht erzielt werden konnte. Da aber zwischen den Regierun— gen über diese Frage jetzt ein Einvernehmen erreicht ist, so dürfte es leicht sein, sofort nach der Bildung des neuen eng— lischen Kabinets zu einem vollen Einverständniß zu gelangen. Die englischen Kommissare erkannten an, daß der gegen— wärtige Zustand in Egypten ein exceptioneller und vorüber— gehender sei.
General Courey verlangt die Zusendung von Ver— waltungs- und Sanitäts-Personal nach Tongking, da die Zahl der Kranken eine ziemlich hohe sei. Die militärischen Operationen sind wegen der großen Hitze eingestellt. — Eine Depesche aus Shanghai besagt: Li-Hung-Tschang habe dem französischen Gesandten Patenstre erklärt: Ehina, werde sich demnächst wegen Eisenbahnbauten und anderer Arbeiten an Frankreich wenden.
Italien. Rom, 13. Juni. (W. T. B.) In der Sa⸗ nitäts-Konferenz wurde ein Schreiben des Ministers des Aeußern, Mancini, verlesen, in welchem das Er— fuchen gestellt wird, den Zeitpunkt für die Wiederein⸗ berufung zu bestimmen. Der österreichisch-ungarische Botschafter beantragte hierauf, den Mächten den 16. No⸗ vember für die Wiedereinbernfung vorzuschlagen, welcher Vorschlag einmüthig angenommen wurde. Das Sekretariat wird demnächst die Protokolle unter Moleschotts und Er— hardts Leitung redigiren.
Afrika. Egypten. Suakim, 12. Juni. (Allg. Corr.) Der Scheich Morghani und die Offiziere der Garnison von Gallabat landeten heute hier von Massauah und werden sich nach Kairo begeben. Sie brachten zwei feind⸗ liche Standarten mit, die bei ihrem letzten Ausfall aus der Stadt erobert wurden.
Zeitungsstimmen.
Das „Deutsche Tageblatt“ bemerkt: Unseren Frelhandelsschwaͤrmern empfeblen wir die für den Mai soeben veröffentlichten Fandels. und schiffahrtsstatistischen Ausweise shres wirthschaftlichen Idealstaates England zur gefälligen Beachtung. Aus denselben geht herosr, daß der englische Ausfuhrhandel noch fort · während in rapidem Rückgange begriffen ist und daß der Import die
höchsten Ziffern in solchen Artikeln aufweist, welche, wie Korn und Fleisch, der Volksernährung dienen oder welche Industriefabrikat sind, für das der Importeur den baaren Werthbetrag aus dem Lande zickt. Der Import ron zollfreien Nahrungszgegenstanden wies im ver- gangenen Morat eine Steigerung um mehr als 1100009 Pfd. Sterl. auf, während der Import von Rohmaterial für industrielle Zwecke um mehr denn zwei Mill. Pfd. Sterl. zurückging. Das beißt, während das Land für Verzehrungsagegenstände dem Auslande für einen Mehrbetrag von 1100000 Pfd. Sterl. tributrflichtig wurde, welcher den überseeischen Konkurrenten der britischen Landwirthschaft zu gute kam, bezog es um zwei Millionen Pfd. Sterl. weniger Rohmaterial, dessen Verarbeitung im Lande den industriellen Arbeitern entsprechende Beschäftigung nebst ent— sprechendem Verdienst gesichert würde. Also eine kumulative Schädigung der einheimischen ländlichen und industriellen Arbeiter! Dabei zeigt der Export einen stetigen und allgemeinen Rück— gang. England behält immer mehr Fabrikate auf Lager, und muß dennoch seine internationale Handelsbilanz in steigendem Maße mit baarem Gelde ausgleichen. Wie muß es Angesichts solcher Resul⸗ tate im gelobten Lande des radikelsten Manchesterthums um die Logik unserer Freibändler bestellt sein, wenn sie forlwähcend über den angeblich reaklionären und rolksfeindli den Geist unserer natio— nalen wirthschaftlichen Reformpolitik jammern!
— Im „Dresdner Journal“ lesen wir:
Ein sauberer Plan, in welcher Weise die neue Reichs⸗Börsen steuer am besten zu umgehen sein werde, ist in Berliner Börsenkreisen ausgebrütet worden. Danach beabsichtigen Berliner Bör⸗ sianer, mit deutschem Gelde in Brüssel ein großes Geldinstitut zu gründen, welches nur die Aufgabe haben soll, für Berliner Rechnung Kaufe⸗ und Verkaufsaufträge auszuführen. „Es würde“, schreibt die „Börsenzeitung“, ‚ja in der That nicht schwer seign, die Form dafür zu finden, die von Berlin ausgehenden Aufträge auszuführen. Bei der Leichtigkeit der telegraphischen Verbindungen würden sich die aus der Entfernung entstehenden Schwierigkeiten voraussichtlich auch schnell beseitigen lassen. Vorläufig soll allerdings von einigen größeren Bankfirmen „aus politischen Gründen“ Plane widersprochen worden sein. Nichtsdestoweniger darf aber weht angenommen werden, daß die Börse Alles aufbieten wird, um das neue Börsensteuergesetz möglichst zwecklos zu machen. Man muß wirklich staunen über
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ie Dreistigkeit, mit welcher in der KBörsenpresse ganz ungenirt, darüber gesprochen wird, wie man eingm Gesetze am besten ein Schniprchen schlagen könne. Alle Pro— duktivstände im Lande müssen Steuern zahlen, und zwar höhere Steuern, als jemals dem Erwerbe an der Börse auferlegt worden sind. Was würde man wohl dazu sagen, wenn z B. Handwerker,
Bauern, Arbeiter um s. w. sich zusammenthun und öffentlich darüber beratben wollten, wie man sich am besten von der Gewerber, Grund und Gebäudesteuer befreien könnte! Ein allgemeiner Sturm der Ent⸗ rüstung würde sich erheben, nicht zuletzt in den Spalten der Börsen— presse selbst. Es scheint aber nachgerade, als ob die Börse das Privilegium besitzen sollte, ungestraft über die Staatsgesetze sich hinwegzusetzen. Selbst die liberalen Gegner der Börsensteuer haben im Reichstage zugestanden, daß der finanzielle Erfolg des neuen Börsen⸗ steuergesetzes für den Reichsfiskus höchstens 15 Millionen Mark be— tragen werde. Daß angesichts dieses gewiß geringfügigen Steuer ertrages die Börse, an der jährlich Milliarden umgesetzt werden, in der unverfrorensten Weise Pläne schmiedet, wie sie sich am besten von der Steuer befreien könnte, ist eine Schande, die nicht genug gebrandmarkt werden kaan und ein scharfesz Börsengesetz geradezu herausfordert; denn inan begreift es kaum, warum das Treiben an der Börse fast vollständig von der staatlichen Aufsicht befreit ist. . .
Amtsblatt des Reichs ⸗Postamts. Nr. 23. — Verfügungen: vom 9 Juni 1885. Postverbindungen nach Norderney. Justiz ⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 24. Inhalt: Allge⸗ meine Verfügung vom 5. Juni 1885, betreffend die Erhaltung der Uebereinstimmung zwischen den Handelsregistern und dem thatsäch⸗— lichen Firmenbestand. — Allgemeine Verfügung vom 6. Juni 1885, betreffend die Außereourssetzung und die Wiederincourssetzung der bei den Justiz⸗Hauptkassen niedergelegten Werrhpapiere. Allgeme mne Verfügung vom 8. Juni 1885, betreffend die Bestellung von Amts kautlonen mit Prioritäts-Obligationen von Staatseisenbahnen. Central-Blatt der Abgaben⸗Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den König ich preußischen Staaten. Nr. 12. — Inhalt: Anzeige der in der Gesetz⸗ Sammlung und im Reichs gesetzblatte erschienenen Gesetze und Verordnungen. — I. Allgemeine Ver waltungsgegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den
Befugnissen der Zoll, und Steuerstellen. — III. Indirekte Steuern: Behandlung Dänemarks als meistbegünstigten Staat. — Verzollung
im Veredelungeverkebr eingeführter ostindischer Bastroben. — Tara⸗ sätze für Kraftmehl 2c. und Nudeln ꝛc. — Gesetz, betreffend die Ab—⸗ änderung des Zollvereinigungsvertrags vom 8. Juli 1867. — Er— kenntniß. Versteuerung der einem fideikommissarisch substituirten Erben schon bei Lebzeiten des aus dem Fiducigrs Nachlasse gemachten Zuwendung. — Erkenntniß. Vermächtniß. Schenkung. — VI. Per- sonalnachrichten.
Ministerial⸗Blatt für die gesammte innere Verwal⸗ tung in den Königlich preußischen Staaten. Nr. 5. — In⸗ halt: J. Allgemeine Verwaltungssachen: Ausstellung von Heimarh— scheinen für Angehörige der Schweiz. — Ausgaben aus dem Armen— und Wohlthätigkeitssonds. — Remunerirung der als Lohnschreiber beschäftigten Pensionäre. — II. Verwaltung der Kommunen, Korpo— rationen und Institute: Erhebung von Abgaben für öffentliche Lustbar⸗ keiten, Vorträge und Schaustellungen. — III. Verwaltung für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten: Bepflanzung der Sicherheits streifen längs der Eisenbahnen mit Obstbäumen. — Transportable Schienen geleise beim Ausrücken des Holzes nach den Ablagen. — Ueberein stimmung der Grundsteuerurkunden mit dem thatsächlichen Besitzstande des Domänen und Forstfiskus. — Sicherstellung der Kosten in Aus— einandersetzungssachen bei Veräußerung von Grundstücken. — Ueber tragung der Verfügung über Bewilligungen für Wittwen und Wazisen von Beamten aus der landwirthschaftlichen Verwaltung auf die Pro vinzialbehörden. — IV. Militär- und Marine ⸗Angelegenheiten: Mir⸗ theilung von Bestrafungen Militärpflichtiger an die Ersatzkommissionen. — Verzeichniß der zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig—⸗ freiwilligen Militärdienst berechtigten höheren Lehranstalten,
ECentralblatt der Bauverwaltung. Nr. 24. — In⸗ halt. Amtliches: Personal-Nachrichten. — Nichtamtliches: Der Bau der Mauritiusbruͤcke in Breslau. — Das neue naturgeschichtliche Museum in Hamburg. — Die Wetzmann⸗Thalsperre. — Die Ge— fährlichkeit von Aufzügen bei Brandfällen. — Der erste internationale
Kongreß für Binnenschiffahrt in Brüssel. (Fortsetzung,) — Zur Frage der Tragfähigkeit des Bettungsmatertals von Eisenbahn-Odberbau. — Bermischtes: Burg Dankwarderode in Braunschweig. — XIV. Ab- geordneten Versammlung des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur ⸗Vereine. — Preisbewerbung im Architekten verein in Berlin. — Regel mäßige Drucklegung der Mittheilungen und Arbeiten des Verbandes deutscher Architekten- und Ingenieur ⸗‚ Vereine. — Beleuch tungsversuche mit Differentiallampen von 3000 Normalkerzen. — Neuer Ruß⸗ und Funkenfänger. — Erzeugung und Verwendung des Wassergases Technische Hochschule in Berlin. — Bücherschau.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der Publikation der Bau ⸗ und Kunstdenkmäler der Provinz Westpreußen“ liegen nunmehr zwei Hefte vor; erste brachte die Beschreibung der Denkmäler in den Kreisen Kart haus, Berent und Neustadt, das zweite inventarisirte diejenigen des Landkreises Danzig. Das weit angelegte, reich illuftrirte und würdig
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ausgestattete Werk erscheint im Auftrage des Westpreußischen Pro