1885 / 139 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

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dem Synodalvorftande mitgetbeilter, an den Gemeinde ⸗Kirchenrath vor St. Markus gerichteten Schreiben vom 25. Januar d. J dabin aus- geiprochen bat: Die vereinigten Kreisspnoden Berlins sind kein Rechts subjekt, auch nicht das verfassungsmäßige Organ eines solchen; sie können daber vermozensrechtliche Verbindlickkeiten nicht haben urd also auch nicht übernebmen“ als im Widersrruch stebend mit den Rechten urd Obliegenbeiten, welche den vereinigten Kreissynoden durch die 88 4, 5, 19 des Regulatirs ron 1881 und durch Art. 8 kes Gesetzes vom 3. Juni 1876 beigelegt worden sind. Sie nehmen

innerbalb ibres durch die genannten reaulativmäßigen und gesetzmäßigen Bestimmungen umarenzten Wirkungskreises Rechts— verionlichkeit und Vermögens fäbigkeit in Anspruch. Fin zreiter Antrag: Der Evangelische Ober⸗Kirchenrath wird ersucht, bei der Staatsregierung dararf hinzuwirken. daß

cite, welcke rach Art. 8 des Gesetzes vom 3. Juni 185 den vereinigten Kreisspnoden durch Rezulativ beigeleat werden können, auch auf die Befugnisse aufgedebnt werden: 1) Bebufs Gewäbrung von Beibülfen an ärmere Parochien für bauliche und Kirchbofs zwecke Anleciben aufzunehmen und deren Verzinsung und Amortisation mittelst kirchlicher Umlagen zu bewerkstelligen, falls zur Befriedigung der genannten Bedurfnisse zeitweise grõỹß ere Summen erforderlich sind, deren Beschaffung durck einmalige Erbebung von Jahresumlagen richt angängig erscheint. 2) Allgemeine Umlagen auszuschreiben behufs Deckung der Kosten für gemeinsame kirchliche Angelegenheiten der Stadt Berlin wurde sast einstimmig angenommen. Syn Kammergerichts Rath Schröder referirte sodann Namens des Vorstandes über den Bau einer neuen Kirche in der Thomasparochie. Die Kirche, welche auf dem Larsitzer Platze erbaut werden soll, soll ein dringendes Bedürfniß in dem volk— reichen Bezirk der äußeren Louisenstadt befriedigen und ftellt somit den ersten vraktischen Schritt zur Theilung der umfangreichen Pa— rochien dar. Der Antrag des Vorstandes: „Die vereinigten Kreis— vrodeg wollen beschliesen: Vorbehaltlich der räberen Bestimmung über die Auibringung der erforderlicken Mittel erklären die ver einigten Kreis ivnoden von Berlin ibre SBereitwilligkeit: zum Zwecke der Tbeilung der St. Tkomas-Parochie und der Ausscheidung einer ihrem Umfange urd ihren Grenzen nach noch räher festzuftellenden vatronatsfreien neuen Parochie, in welcher den verfassungsmäßigen Gemeinde⸗Oraganen die Wahl der Geistlichen und Kirchenbeamten überlassen wird, für den Bau einer neuen auf dem Lausitzer Platze zu erbauenden Kirche Geldmittel bis zum Betrage ron 2M 00090 M unter folgenden Bedingungen zu bewilligen: I) daß auch der Maagistrat die Summe von 200000 M für den Bau zablt; 7) daß die St. Themas- Gemeinde darin willigt, daß die jetz er Gemeinde gehörigen Kirchböfe gemeinschaftliches Eigenthum der St. Thomas, und der von ibr abzuzweigenden Ge— meinde bleiben urd die Einzahmen aus dar Benutzung derselben unter Berücksichtigung der darauf rubenden Lasten, nach der Zahl

genommen, jedoch wurde, um den beiden Gemeinden möglichst freie Hand in Ler Auseinandersetzung ihrer Mittel zu lassen, der letzte Passus in Nr. 2 des Verstandsantrages von der Vertbeilung der Ein— zahmen aus den Kirchhöfen gestrichen. Den letzten Punkt der Tagesordnung bildete der Bericht der Kommissionen, welche von den 4 Kreissynoden Berlins zur. Vorbereitung kirchlicher Für— sorge für entlassene Strafgefangene niedergeseßt sind. Der— selbe wurde von den Synodalen Prediger Baumann und Kaufmann zisckoff erstattet, von denen ersterer eine geordnete regelmäßige Für— sorge von Seiten der Kirchengemeinde forderte, während letzterer, auf die Thätigkeit des Vereins für Besserung der Straigefangenen ein— gebend, namentlich das Arbeitsnachweisebureau dieses Vereins rühmend rvorhob; während des Bestebens desselben, also seit 23 Jahren tten 6128 Gefangene dort Arbeit gesucht, 4187 auch solche gefunden. Viele Gefangene bätte man des günstigen Einflufses wegen rach aus— wärts in Arbeit, die jugendlichen Gefangenen, 363, meist bei Meistern in die Lehre gegeben. Trotz dieses günstigeren Ergebnisses geschehe bei dem großen Zufluß von Gefangenen nach Berlin immer noch nicht genug, und es müsse um wirksamere Unterstützung gebeten werden. Gegen 3 Uhr wurde die Spnode mit einem Schlußgebet des Pre— digers Muüllensiefen geschlossen.

Die Verhandlungen des Ersten Deutschen Innungstages wurden gestern fortgesetzt, und es gelangten folgende Resolutionen zur Annabme: .

I) Der Deutsche Innungstag erklärt, daß es Pflicht aller der—⸗ jenigen Innungen ist, welche noch keine Fachverbände gegründet haben, dieset so bald als möglich zu tbun, denn nur die Fachverbände sind im Stande, das Gesammtinteresse der Innungen des Gewerbes wabr— zunebmen, nur durch die Fachverbände kann die gemeinnützige Insti= tution der einzelnen Gewerbe entsprechend geschaffen werden, was die einzelne Innung nicht im Stande ist. Der Deutsche Innungstag erklärt aber auch, daß, falls die Fachverbände ihre Aufgabe ürnft erfüllen, es erforderlich erscheint, ibnen die Korporationsrechte zu ver— leiben. Der Deutsche Innungstag ersucht die Landes, refp. Reichsregierung, bei Verleihung der Rechte aus 5. 140 e an eine Innung den Vorstand des bestehenden Fachverbandes gutachtlich zu hören; dieser kann nach den geschäftlichen Verhältniffen die beste Auskunft ertheilen, ob sich die Innung bewäbrt heat oder nicht. Innungen, welche aus dem Verbande ausscheiden und die Aufgabe einer Verbandsinnung nicht erfüllen, können auf Antrag des Bunde? vorstandes diese Rechte entzogen werden! 2) Dem deutschen Hand— werk sind durch die Einführung von Handwerkerkammern und die Einsetzung eines Reichs Innungsamtes als Verwirklichung der kand— werklichen Selbstverwaltung legitime Vertretung und obere Aufsichts— bebörden zu geben. 3) ‚Die heute versammelten Vertreter deutscher Innungen und Verbände erklären: Bei den Landesregierungen ist dabin zu wirken, das Seitens der Gefängniß⸗, Korrektionganstalten u. dergl. gewerbliche Arbeiten nur für den eigenen Bedarf der An— alt jowie füc sonstige Einrichtungen des Staates (Militärbedarf) angefertigt werden, dagegen die Herstellung gewerblicher Erzeugnisse für Pripatunternehmer gänzlich untersagt wird—. 4) „In Arbetracht der großen Schädigung, welche Staat und Publikum, insonderheit der reelle Handwerker durch das heutige Submissionswesen erleiden, da bei unreellen Preisen, die solches ergiebt, nur unreell gearbeitet werden kann, ist es dringend nothwendig, entweder die Submission eng zu begrenzen, d h. zu solchen nur anerkannt tüchtige Handwerker zuzulassen oder doch ganz energisch bei der Abnahme zu verfahren. Letzteres wäre zu erreichen, wenn diese nicht in einer Hasd liegt, son⸗ ern durch Zuziehung Sachperständiger, etwa der Prüfungsmeister oder des Vorstandes einer Innung, bewirkt wird. Jedenfalls aber wäre es erwünscht, daß Handwerker oder Unternehmer, welche nach— weisbar für Preise gearbeitet, bei denen eine Bezahlung des Rob— imngterials von vornherein ausgeschlossen, die also vorweg in betrüge—⸗ rischer Absicht verfahren, gebörig bestraft würden.“ 5) Der Inrungs— tag wolle beschließen, 1) durch eine von ibm einzusetzende Kommission resp. durch das Comité Normalbedingungen für Baubandwerker⸗ Kontrakte auszuarbeiten und deren Annahme zunächst durch Verminlung der Innungs verbände zu erwirken; 2) die berechtigten Wünsche des Handwerkerstan des auf Wiederherstellung des dem Hand werk durch die frübere preußische Geseggebung wegen feiner Forderun— gen für gelieferte Materialien und Arbeiten gewährten Vorrechts, der Kommission für Ausarbeitung eines bürgerlichen Gesetzbucks zu unterbreiten; 3) an zuständiger Seite dabin zu wirken, daß durch die Reichsgesetzaebung die vertragsmäßige Aufhebung bestebender Vor— rechte der Handwerker für ibre Arbeiten für nichtig erklärt werde.“

. Inrungstag wurde sodann geftern Abend 695 Uhr durch den ersten Versitzenden, Hrn. Köppen, mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser, die Staats- und städtischen Behörden fowiz auf den Handwerkerstand geschlossen.

Aus dem Katalog der Budapester allgemeinen Landes— Aus stell ung (Fortsetzung! Gruppe z. Bergbau, Hütten⸗ wesen und Geologie. Ungarn wurde bis zur Entdeckung der neuen Welt wegen seiner Metallschätze für das reichste Land der Erde gebalten, sein Erzreichthum zog viele Einwanderer an, und die Gruben. und Hüttenindustrie rief zablreihe andere Indnftriezweige

ins Leben, sie war auch bis zum 19. Jahrhundert die einzige, die als Großindustrie betrieben wurde. Ende 1887 waren in Ungarn 463 228 230 4m Grubenfelde derliehen, wovon S4 166 183 4m auf den ärarischen Besitz, 379 062 947 qm auf 1217 Priratbesißtzer entfielen. In Kroatien ⸗Slavonien waren 116080 8587 4m Grubenfelder an 30 Private verliehen. Freischürfe waren in Ungarn 15 598, in Kroatien ⸗Slavonien 4680 vorhanden. Die Zabl der Berag⸗ werks und Hüttenarbeiler betrug 45048 in Ungarn uns 646 in Slavonien, der Vermögensstand der Bruderladen 2 834 356 Fl. bei den ärarischen und 4 941 799 Fl. bei den Privat ⸗Etablissements in Ungarn, 47 442 Fl. in Kroatien (privat). Der Geldwerth der Pro duktion war im Jahre 1873 23 426 309 Fl., sank bis 1879 allmäblich auf 172563 575 Fl. und stieg bis 1882 wieder auf 198918460 Fl. Die Goldbergwerke lieferten im Jahre 1882 2398 0090 Fl. Ertrag, die Silberbergwerke 1491 060 Fl, die Sch war w koblengiuben 3719000 Fl.. die Braunkoblengruben 3378090 Fl.; an gefrischtem Robeisen wurden 5 970000 Fl,, an Robgußeisen 1126 090 Fl. gewonnen, außerdem wurden auch bedeu⸗ tende Quantitäten Roherze vroduzirt. An Sal; (Monopol) wurden durch 2164 Arbeiter 1638 293 Meter Centner im Werthe von 12599 118 Fl. erieuat. Bei der Einfuhr 1883 kommen besonders in Betracht 2 052 990 Fl. Silber in robem Zustande, 1 147 506 Fl. Robeisen und Stabl, 3 581 730 Fl. Steinkoblen und 3842024 Fl. mineralische Oele und Theere. bei der Ausfuhr 1 342574 Fl. Eisen und 1128 265 Fl. Kobalt und Nickelerze.

Die chemiscke Industrie (Gruppe 7) ist im Ganzen in Un— garn noch neu Am ältesten sind die Seifenbereitung und die Wachs industrie, die Delbereitung, die Alaun⸗ usd Pottaschenerzeugung, die Salpetersiedetei und Farbenfabrikation. Mit der Zuckerindustris ent- idelte sich auch die Knochenmeblfabrikation. Die Stärke, die Zünd. bölichenfabrikation und die Petroleumverarbeitung haben in neuerer Zeit große Ausdebnung gewonnen. Auch die Herstellung von Sod und Schwefelsäure wird neuerdings durch eine Aktiengesellschaft in N. Bocöko im Großen betrieben, es werden hier jährlich ca. 33 Millionen Kilogramm Schwefelsäure g-wonnen. Die Ausfuhr von chemijchen Waaren belief sich im Jahre 1883 auf 3029 421 FI.

Bei Grurpe 8, Nahrungsmittel als Industrieartikel ., kommt vor Allen die Mühlenindustrie in Betracht, die 18890 21330 Selhständige und 17 933 Gehülfen beschäftigt. Die 14 großen Pester Kunstmüblen konnten Anfangs der sieberziger Jahre 8779 0060 Mertzen vermahlen, außerdem waren in Ungarn und Siebenbürgen noch 24 824 Mühlen, darunter 480 Dampfimühlen in Thätigkeit, deren Maklfähigkeit auf 31519 070 Metzen Getreide geschätzt wurde. Die Einführung der Hartzußwalje bat der Mühleninduffrie einen noch größeren Aufschwung verliehen, so daß die unzarischen Kunstmüblen als Muster gelten. Die Ausfubr von Mebl erreichte im Jahre 1883 3540051 Meter ⸗Centner im Werthe von 57 702 835 Fl.; außer⸗ dem wurden noch 11259 Meter -⸗Centaer 1557 623 Fl. andere Meblxyrodukte exxortitt Die Graupenfabrikation hat neuerdings auch den Charakter der Großindustrie angenommen. Die Zuckerin dustrie in Ungarn stammt schon aus dem ersten Viertel dieses Jahrhunderts. Seit Anfangs der fünfziger Jahre hat sich die Zahl der Zuckerfabrsken zwar vermindert, ihre Produktion aber ertensis wie intenfiv gesteigert, seit Anfangs der siebenziger Jahre ist ein erheblicher Rückschritt ein. getreten. Im Jahre 1882 waren von den 26 Fabriken vor der Krife nur noch 14 in Thätigleit, die 1 960 955 Meter-Centner Rüben ver⸗ arbeiteten und 4819 Arbeiter beschäftigten. Die Fleischwaarenfabrikation wird nur handwerksmäßig betrieben. Die gesammte Ausfuhr dieser Grupre belief sich im Jabre 18853 bei einer Einfubr von 21 Mil lionen Fl. auf 79 Mill. Fl., darunter allein für 10 613057 Fl. ge⸗ trocknete Pflaumen. .

An Wein (Gruppe 9) führte Ungarn im Jahre 1883 in Fässern 55 032 Meter Centner = 13 694 915 Fl. und in Flaschen 10 957 Reter⸗ Centner 458268 Fl. aus, an Wäanessig 2584 418 Meter Gentzer Y 158 256 Fl., außerdem auch Cognac und Champagner. An Srxiritusbrennereien waren im Jahre 1882 in Ungarn (obne die Mi— litärgrenze) 84 331 im Betriebe, darunter 618 mit technischen Ab. dampfungsapparaten, in der Militärgrenze 19973 mit gewöhnlichen Apparaten. Die Regierung sucht die kleinen und die land wirthschaftliches Brennereien gegen die Konkurrenz der großinduftriellen durch Steuererleichte ung bezw. Steuerfreiheit möglichst zu schützen. Die Gesammtproduktion der Brennereien in Uagarn ketrug 185832 5 825 250 Hektoliter - Grade, in der Militärgrenze 373 600 Hektoliter⸗ Grade. Von den pauschalirten Brennereien verarbeiteten 35 523 Stein“ 8277 Kern und 1212 Beerenobst, 29 456 Treber, 9899 Wein⸗ lager, Kartoffeln nur 133. Die Ausiubr von Branntwein erreichte nur 29448 Meter-Centner 652 332 Fl. bei einer Einfuhr von 7362 Meter ⸗Centnern S 5ss 9837 Fl. Die Zahl der Bierbrauereien

bat sich seit den vierziger Jahren, als zuerst einjelne Brauereien auf Großbetrieb eingerichtet worden, stetig ver— mindert, benso abe auch die Produktion. Im Jahre

1882 waren in Ungarn ohne die Militärgrenze 127 Brauereien im Betrieb (im Jahre 1861 488), die 469 850 bl produzirten. Die Einfuhr von Bier erreikte 1959 476 Meter-Centner in Fäsfern (1 S6 105 Fl.) und 5072 Meter Centner in Flascken (245 784 Fl.), bei 16 675 Meter ⸗Centner (275 129 Fl.) bejw. 3196 Meter Tenmer (71779 Fl.) Ausfuhr.

Die Thonindustrie (Gruppe 10 batte in Ungarn in Folge des Thonreichthums schon früh, eine namhafte Entwickelungsstufe erreicht und bat in neuester Zeit einen weiteren Aufschwung genommen. Das Land besitzt alle Arten Thon bis zu der fast reinen Porzellan. erde und dem feuerfesten Ton. Aus der gemeinen Thonindustrie hatte sich schon Ende des vorigen Jabrhunderts die Steingeschirr⸗ fabrikation herausgebildet und aus dieser 1825 (in Abacy) die Por— ellanindustrie, die aber nicht zur Blüthe gelangen konnte, weil sie das Rohmaterial vom Ausland bezog. In neuester Zeit ist die Majolikafabrikation binzugekommen, welche durch zwei Etablsffe⸗ ments, in Fünfkirchen und Pest, Ruf erlangt bat. Daneben werden noch viele Spezialitäten, Platten, Terracotta c. gepflegt. Diese Industrie beschäftigte im Jahre 18380 8223 Selbständige und 8725 Gekhülfen, kann ober den inländischen Bedarf nickt befriedigen, da die Einfuhr von Thonwaaren in 1882 280 061 Meter-⸗Ceniner (2630071 Fl.), die Ausfuhr dagegen nur 42223 Meter -Centner (109 910 Fl.) betiug. Die durch vorzügliches Rohmaterial begünstigte Glasindustie ißt in Folge der böhmischen Konkurrenz in erheblschem Maße zuräck— geschritten; erst in neuester Zeit kat die Industrie durch rerbesserte technische Gintichtungen den Kampf gegen die ausländische Konkurrenz wieder aufgenommen.

In der 11. Gruppe, Eisen⸗ und Metallindustrie, sind nur diejenigen Industciezweige vertreten, welche eine selbständige Metall bearbeitungstechnit repräsentiren: Scklosser, Schmiede, Kupferschmiede u. J w., deren im Jahre 1880 in Ungarn 39117 Selbständisge mit 43 3684 Gehülfen gezahlt wurden. Das hbervorragendste diefer Hand- werke ist das Schlofsergewerbe, das ausgebreitetste das Schmiedehand— werk (28 694 Selbständige und 20 705 Gebülfen) dessen Hauxtaufgabe der Pferdebeschlag bildet. Außerdem sind die Spenglerel, die Werk zeugfagbrikation die Gelb und Glockengießerei sowie die Schriftgicherei erwähnenswerth. Die Einfuhr in diefer Gruppe überwiegt aber weit die Ausfubr.

Die Hol;industrie (Gruppe 12), welche im Jabre 1882 39 817 Selbständige und M456 Gebülfen umfaßte, bilder sich neuer⸗ dings mehr und mehr zur Fabrikindusttie aus und bringt die künst— lerische Richtung zur Geltung. Von ganz besonderer Bedeutung ist die mit dem Forstwesen verbundene Schindel, Bretter- und Dielen erzeugung mit welcher neuerdings auch die Fabrikation feiner Holz— waaren, Parquet · und Möbeltischlerei vereinigt ist. Gebogene Holjz— möbel bilden einen Gegenstand der Ausfuhr, in welcher aber die der 5. Grurpe angebörigen gesägten Holzwaaren und Dauben (163 Mill. Fl) erheblich dominiren.

Die Gerberei (Gruppe 13), uralt in Ungarn, ist von dem Auslande überholt worden und deckt nicht entfernt den vaterländischen Bedarf, denn die Einfuhr übersteigt in allen Zweigen die Ausfuhr bedeutend, z B. in Soblenleder 6 068 504: 8606 452 Fl, Oberleder

281 280: 9567938 Fl. in 1882. Erst neuerdings strebt auch diefe Industrie nach größerer Vervollkommnung, auch hat die Zahl der

größeren Fabriken zugenommen

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durch 7861 Kärschner mit 3557 Gehülfen vertreten und bat siche-.

wechselnden Mode ungeachtet als lebene fäbig erwiesen. Unter = Lederperarbeitern erfreuen sich besonders die 2116 Riemer (* 1669 Gehülfen), die Sattler und Taschner eines guten Rufs. ö

Die Papierindustrie, die früker mit derjenigen aller andere;

Die Pelzwaarenindustrie n

Länder wetteifern konnte, seit aber hier Maschinen eingeführt ue.

Surrogate verwendet wurden, konkurrenzunfäbig geworden war, ba

sich durch Aneignung dieser Verbesserungen in 37 Fabriken der Auslande jetzt wieder ebenbürtig gegenüber gestellt. Ihr Haurz. material sind aber immer noch die Hadern geblieben, die str Folge der ungarischen Nationaltracht in bedeutenden Mengen, unge achtet einer Ausfubr von 142 000 Meter Centner, und in bester Qualit zur Verfüzung steben. Die Holzfrofffabrikation bat deshalb erft wer Umfang gewonnen. Die Buchbinderei stand in Ungarn schon zu de

Kögig Matbias Zeiten auf der Höhe des Kunstgewerbes, schritt at.

in Folge der fabrikmäßigen Konkurrenz sräter zurück; neuerdings siar die kunftgewerblichen Bestrebungen aber wieder mehr in den Vorder. grund getreten. Obwohl auch in der Paxierindustrie die Ausfus von der Einfubr weit überwogen wird, verdient doch bervorgebos— zu werden, daß die Hälfte der Ausfuhr in Paxiergattungen befteber die eine hobe Stufe der Fabrikation voraussetzen. (Schluß folgt

Die von dem Apotheker Oscar Rothe in dem Hause Spandauet. straße 25 zu Charlottenburg auf Grund der Concession de Ober Präsi denten vom 16. Januar 1885 eingeridtete Apotheke is nach vorschriftemäßiger Revisior eröffnet worden. ;

Simla, 16. Juni. (W. T. B.; Das Reutersche Burean' meldet: Nach eingegangenen Nechrickten baben sich die Erd. erschütterungen in Kaschmir mit größerer Heftiakei: wiederbolt. Im Distrikt von Muzafarabad sollen über 2005 Per. sonen in Folge davon umgekommen sein.

Die Javpaniscke Ausst morgen (18.) Mittags 12 Ubr e

ILlung im Ausstellungf vark wir;

e roffnet werden.

Nachdem die beiden Gäste des Krollschen Theaters, Hr, Heinrich Bötel und Frau Grossi, bereits einmal in Meverbeerz Hugenetten“ jzusammen aufgetreten walen, boten sie an dem gestrige⸗ Abend in Flotows sftets gern gehörter Oper Martha“ dem über aus zahlreich versammelten Publikum einen neuen Genuß durch it: ausgezeichnetes Zusammenspiel. Hrn. Bötel liegt die lyriiche Part des Lponel sehr bequem und giebt ibm reichlich Gelegenbeit, seine zuser⸗ ordentlichen Mittel mit Erfolg anzuwenden. Das AÄnsprechende, Fris ze seines Vraans fand auch gestern zablreiche Bewunderer unter den Zuhörern, und der Vortrag des: „Ach wie so fromm, ach wie so treu. mußte nach stürmischem Beifall wiederbolt werden. Hrn. Bötels Partnerir, Fr. Grossi, nabm in gleicher Weise das Interesse des Publikums in Anspruch. Ihre klangvolle, gutgeichulte Stimme und ihr vollendete? Spiel vereinigen sich in der glücklichsten Weise, so da ñ freunde hier ein hoher Genuß geboten wurde. So gestaltete sich denn auch der zestrige Abend zu einem der angenebmften, welchen das Krollscke Theater in dieser Saison geboten bat und wokl noch bieten därfte, da das Gastspiel des Hrn. Bötel sich bereits seinem Ende nähert, und derselbe nur noch an wenigen Abenden auftreten wird, so zunächft am Donnerstag in „Lucia von Lammermoor“, und zwar als Edgardo, den er hier noch nie gesungen hat. Die Besetzung der übrigen Rollen war eine tüchtige und geftaltete die Aufführung zu einer durchaus erfreulichen. Der Plumket wurde von Hrn. Riechmann in gefälliger Weise gespielt und gelungen, und auch Hr. Miller als Tristan sowie Frl. Baader als Nancy entledigten sich in zufriedenstellender Weise ibrer Aufgabe. Die Jägerchöre im dritten Akt ließen freilich zu wünschen übrig.

* T.

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Bäder Statistik.

Personen Baden Baden bis zum 12. Juni (Fremde) J.. . 14785 Burtscheid bis zum 10 Juni (Kur- u. Badegäste). 418 Elster bis zum 9. Juni (nebst 110 Durchreisend.; Kurgäste) I55 Ems bis zum 7. Juni snebst 1095 Durchreisenden; Kurgästeh 1928 Flinsberg bis zum 9g. Juni (nebst 73 Parteien Erbolungs«

gästen mit 162 Personen; Kurgäfte 166 Parteien mit).. 180 Homburg bis zum 10. Juni (Fremde) JJ 1685

Faris bad bis zum I. Juni (iz7 Parteien) lb 415 Kösen bis zum 6. Juni (136 Nrn.). . 322

Kreuznach bis zum 14 Juni (Kuragäst) .. 1309 Landeck bis Anfang Juni (cebst 127 Familien mit 192 Pers.

Erbolungsgästen u. Durchreis. ; Kurgäste 145 Fam. mit Pers) 240 Langenau bis jum 7. Juni (nebsft 250 Durchreis.; Kurgäste) 160 Langenschwalback bis zum 19. Juni (nebst 128 Durchreisenden) 501

Lippspringe bis jetzt (Kurgäste) . ö 307 ö Münster a. Stein bis zum 14. Juni (Kurgäste)) 3827 Nenndorf bis jetzt (Kurgäste) . . 308 Neuenahr bis zum 9. Juni (Fremde)... 668

Deyn hausen bis zum 12. Juni (nebst 1433 Durchreisenden; Nin) 1446 Pyrmont im Monat Mai (Furgäfte) sd Reinerz“) bis zum 9. Juni (nebft 3355 Erbolungsgäften und JJ Salzbrunn bis zum 5. Juni (nebst 175 Durchreis.; Kurgäste)ꝰ 320 Schlangenbad bis zum 9. Juni k kJ Q Teplitz bis zum 9. Juni (nebst 58541 Durchreisenden) . . 7484

Ullersdorf, Groß, bis zum 11. Juni (6127 Parteien). . . 10415 Warmbrunn bis zum 9. Juni (nebst 655 Erbolungsgästen J ö 31019 , ,, Wittekind (bei Giebichenstein u. Halle) bis zum 4 Juni ö 134

Von den bis jetzt noch weniger benutzten Bädern wurden besucht: Cbarlottenbrunn kis zum 5. Juni (nebst 129 Durchreisenden) von 64 Kurgästen, Kudowa bis zum 6. Juni (nebst 33 Erholungsgästen und Durchreisenden) von 91 Kurgäften, Driburg von 30 Perfsonen, Eilsen von g6 Personen, Köniasdorff ⸗Jastrzemb bis zum 2. Juni (nebst 72 Durchreisenden) von 48 Kurgaͤsten, Warmbad bei Wolken— stein bis zum 4. Juni von 57 Parteien mit 90 Personen, darunter 8 Kurgästen, Weilbach von 26 Personen.

Wer sich über Lage, Beschaffenheit und Einrichtungen der deutschen Seebäder unterrichten will. findet sachdienlichen Auischluß in dem 55. Bändchen von Griebens Reisebibliothek“ (Berlin, Goldschmidt, 1885). worin sämmtliche Ostsee⸗ und Nordseebäder be⸗ schrieben und dem 2 neue Karten beigegeben sind. Zugleich sei der auch kürzlich erschienenen 4. Auflage von Dr. B. Fromms Schrift Ueber die Bedeutung und Gebrauchsweise der See— bäder in chranischen Krankheiten; nebst einer Skizuͤrung der bauptsächlichsten Seebadeorte mit besonderer Rücksicht auf das Noꝛdseebad Norderney (Verlag von H. Braams in Norden) eiwäbnt, die den Badegäften zweckdienliche Winke giebt und auf die in den letzten 17 Jahren in Norderney erzielten Heilresultate bin⸗ weist

) Vgl. Teller, Monographie von Reinerz; Drescher, der Kurort Reinerz. 8. Folge; Scholj, Reiners; Hobaus, Führer für Reiner;; Dengler, Reinerz in den „Europäischen Wanderbildern“ Nr. 24.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Schol;). Druck: W. Els ner. Vier Beilagen leinschließlich Börsen Beilage).

Berlin:

ö

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

2 138.

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Deuntsches Reich.

Staatsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich— Ungarn wegen Herstellung der Sisenbabnverbin— dungen von Mittelsteine nach Ottendorf (Brau—

nau), von Hannsdorf über Lindewiese nach Ziegenhals, von Lindewiese über. Barzdorf

Heinersdorf) nach Ottmachau und von Ratibor nach Troppau.

Vom 14. März 1885.

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, im Namen des Deutschen Reichs, und Se. Majestat der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen ꝛc., und Aposbolischer König von Ungarn, von dem Wunsche geleitet, die Eisenbahn— verbindungen zwischen den beiderseitigen Reichsgebieten zu erweitern, haben zum Behufe einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, Preußen: Allerhöchstihren Unter-Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Legations-Rath Dr. Cle— mens August Busch,

König von

Allerhöchstihren Geheimen Legations- Rath Paul Reichardt,

Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanz-Rath Julius Nathjen,

Allerhöchstihren Geheimen Finanz-Rath GustavSchmidt,

Allerhöchstihren Geheimen Regierungs-Rath Dr. Paul Micke;

Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König

von Böhmen ꝛc. und Apostolischer König von Ungarn:

Allerhöchstihren Geheimen Nath, Kämmerer und außer— ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, Emerich Grafen Szächsnyi von SavariFelsoö— Videk,

Allerhöchstihren Sektions-Rath im Kaiserlich Königlichen Handels-Ministerium, Ludwig Wrba,

Allerhöchstihren Regierungs Rath im Kaiserlich Königlichen Handels-Ministerium, Dr. Emil Lange Edlen von Burgenkron,

Allerhöchstihren Ministerial-Rath im Kaiserlich Königlichen Finanz-Ministerium, Jose ph Schuck, .

von welchen nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten unter dem Vo behalte der Ratifikation der nachstehende Vertrag verabredet und abge— schlossen worden ist.

* Artikel J.

Die Königlich preußische und die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung sind übereingekommen, Eisenbahn—

83 8 O 8 28 * 8 8 * 5. M —— 8 *. i 872 2 * 1 4 1 * 3 * * w . wn) —* C S8 8

Punkte der

Troppau . .

zuzulassen und die Vollendung des Baues nebst der Eröffnung

des Betriebes derselben innerhalb der in den Artikeln Il, IIl und IV angegebenen Termine herbeizuführen. Artikel II.

Die Königlich preußische Regierung wird die in ihrem Gebiete belegene Strecke der im Art unter Nr. 1 bezeichne⸗ ten Bahn von Mittelsteine nach Ottendorf (Braunau) für eigene Rechnung ausführen, sobald die Bedingungen, von welchen der staatsseitige Ausbau dieser Strecke in dem preußi⸗ schen Gesetze vom 21. Mai 1883 (Gesetz-Samml. S. Sö) ab— hangig gemacht ist, Seitens der Interessenten erfüllt sein werden. Sie wird alsdann der Kaiserlich Königlich öster— reichischen Regierung hiervon Mittheilung machen und zugleich den Zeitpunkt bezeichnen, bis zu welchem die thunlichst zu be— schleunigende und langstens innerhalb zweier Jahre zu be— wirkende betriebsfähige Herstellung der preußischen Strecke er— folgt sein wird. .

Die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung wird ihrerseits nach Empfang dieser Mittheilung die privilegirte österreichisch- ungarische Staatseisenbahn⸗Gesellschaft, welcher bereits unter ihrer irüheren Firma „K. K. privilegirte öster— reichische Staatseisenbahn-Gesellschaft“ unter dem 14 Septem⸗ ber 1872 die Konzession zum Bau und Betriebe der auf öͤsterreichischem Staatsgebiete belegenen Strecke dieser Bahn ertheilt worden ist, anhalten, die Vollendung des Baues und die Eröffnung des Betriebes der österreichischen Gren sstrecke gleichzeitig mit der Vollendung des Baues und mit der Er⸗ offnung des Betriebes der preußischen Strecke zu bewirken.

Artikel III. .

Für die im Artikel JI unter Nr. 2 genannte Eisenbahn von Hannsdorf über Lindewiese nach Ziegenhals hat die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung rücksichtlich der in ihrem Gebiete belegenen Strecke unter dem 5. Marz 1885 die Konzession an die unter der Firma „österreichische Lokal— Eisenbahn⸗Gesellschaft“ bestehende Aktiengesellschaft in Prag ertheilt und dem Konzessionär die Verpflichtung auferlegt, die Bahnstrecke von Hannsdorf bis an die beiderseitige Reichs grenze in der Richtung nach Ziegenhals längstens binnen zwei und einem halben Jahre, voni Tage der Konzessionsertheilung an gerechnet, zu vollenden und dem Betriebe zu fbergeben.

Die Königlich preußische Regierung wird ihrerseits bald⸗ thunlichst dem vorgenannten Konzessionär der bsterreichischen Theilstrecke der Eisenbahn Hannsdor iegenhals die Kon— zession zum Bau und Betriebe der auf preußischem Staats

Berlin, Mittwoch, den 17. Juni

und, soweit dies in ihrer Einwirkung liegt, unter Festhaltung des für die österreichische Strecke dieser Bahn festgesetzten Vollendungstermins ertheilen und davon der Kaiserlich König—⸗ lich österreichischen Regierung Kenntniß geben. Artikel IV.

Die Königlich preußische Regierung erklärt sich bereit, die auf ihrem Gebiete belegenen Strecken der im Artikel 1 unter Nr. 3 und 4 bezeichneten Linien Lindewiese —ttmachau und Ratibor Troppau für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben und die Erfüllung derjenigen Bedingungen, von welchen der Bau dieser Linien gesetzlich etwa abhängig gemacht werden sollte, sichergestellt sein wird. Sie wird ihre Entschließung, die gesetzliche Ermächtigung zum Bau der in Preußen belegenen Strecken der beiden ge⸗ annten Linien herbeizuführen, der Kaiserlich Königlich öster— reichischen Regierung mittheilen, worauf letztere alsbald und längstens innerhalb dreier Monate die Königlich preußische Regierung benachrichtigen wird, ob sie die Konzession zum Bau der österreichischen Strecke der Linie Ratibor Troppau einem oͤsterreichischen Unternehmer ertheilen oder der Königlich preu— ßischen Regierung das Recht einräumen will, diese Strecke zu bauen und zu betreiben. In letzterem Falle sollen für den Bau und Betrieb die Bestimmungen des gegenwärtigen Ver— trages, sowie die jeweilig in Oesterreich geltenden Gesetze und Verordnungen mit der Maßgabe zur Anwendung kommen, daß keine ungünstigeren Bedingungen Platz greifen, als für ohne Staatsgaranti unternommene Eisenbahnen üblich sind. Sobald die Herstellung der in Preußen belegenen Strecken der Linien Lindewiese —Otimachau und Ratibor Troppau durch die Köoniglich preußische Regierung sichergestellt ist, wird dieselbe der Kaiserlich Königlich österreichischen Regierung hiervon Mittheilung machen und zugleich den Zeitpunkt be— zeichnen, bis zu welchem die thunlichst zu beschleunigende be— triebssähige Herstellung der preußischen Strecken erfolgt sein wird. ö ö

Nach Empfang dieser Mittheilung wird die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung in Gemäßheit der im Absatz 2 des gegenwärtigen Artikels getroffenen Vereinbarung alsbald die Kenzession zum Bau der österreichischen Grenz— strecke der Linie Ratibor Troppau ertheilen, beziehungsweise der Königlich preußischen Regierung das Recht zum Bau und Betriebe dieser Strecke einräumen.

Hinsichtlich der österreichischen Strecke der Linie Linde— wiese —-Ottmachau bleibt die Konzessionsertheilung an einen österreichischen Unternehmer der Kaiserlich Königlich österreichi⸗ schen Regierung vorbehalten.

Artikel V. Die spezielle Feststellung der Bahnlinien, wie des ge—

imten Bauplanes und der einzelnen Bauentwürfe, ins—

san r n besondere auch der im militärischen Interesse für nothwendig erachteten Anlagen bleibt jeder der beiden Rigierungen für ihr Gebiet vorbehalten.

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Die Punkte, wo die beiderseitige Reichsgrenze von den Bahnen überschritten wird, sollen auf Grund der von den bde— treffenden Eisenbahnverwaltungen auszuarbeitenden Projekte, igenfalls durch technische Kommissarien näher bestimmt werden. .

Artikel VI.

Die neu herzustellenden Eisenbahnen (Artikel I) sollen zunächst nur mit einem durchgehenden Geleise versehen wer— den. Bei dem Eintritt des Bedürfnisses für die Herstellung des zweiten Geleises werden die Hohen Regierungen behufs einer Verständigung hierüber in weitere Verhandlung treten.

Zum Zweck des Erwerbes der zur Anlage der Bahnen erforderlichön Grundstücke soll den Unternehmern in jedem der beiden Staatsgebiete das Enteignungsrecht nach den dort jeweilig geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingeräumt werden. . .

Die Spurweite der Geleise soll in Uebereinstimmung mit den anschließenden Bahnen 1,435 m im Lichten der Schienen betragen. Auch im Uebrigen sollen die Konstruktionsverhält⸗ nisse der anzulegenden Eisenbahnen und deren Betriebsmittel dergestalt nach gleichmäßigen Grundsätzen sestgestellt werden, daß auf den beiderseitigen Bahnstrecken ein ineinandergreifender Betrieb stattfinden kann, insbesondere auch die Betriebsmittel von und nach den anschließenden Bahnen ungehindert über— gehen, beziehungsweise wechselseitig benutzt werden können.

Die von einer der beiden Hohen Regierungen geprüften Betriebsmittel werden ohne nochmalige Prüfung auch auf der im Gebiete der anderen liegenden Bahnstrecke zugelassen

erden. . Artikel vil.

Die beiden Hohen Regierungen verpflichten sich, zuzulassen und anzuordnen, daß die neu herzustellenden Eisenbahnen an ihren Endpunkten in angemessene, den Uebergang der Be— triebsmittel gestattende Schienenverbindung mit den zur Zeit daselbst anschließenden Eisenbahnen gesetzt werden.

Artikel VIII.

Die volle Landeshoheit (also auch die Ausübung der Justiz- und Polizeigewalt) bleibt in Ansehung der die beider— seitige Reichsgrenze überschreitenden Bahnstrecken auf jedem der beiden Gebiete der betreffenden Territorialregierung aus—⸗

ließlich vorbehalten. J Artikel 1.

Die Hohen Regierungen behalten sich vor, zur Hand— habung der ihnen über die Bahnstrecken in ihrem Gebiete und den Betrieb auf denselben zustehenden Hoheits: und Auf— sichtsrechte Kommissarien zu bestellen, welche die Beziehungen ihrer Regierungen zu den Eisenbahnverwaltungen in allen denjenigen Fallen zu vertreten haben, die nicht zum direkten gerichtlichen oder polizeilichen Einschreiten der kompetenten Landesbehörden geeignet sind.

Artikel Væ.

Unbeschadet des Hoheits- und Aufsichtsrechtes der Hohen vertragschließenden Theile über die in ihren Gebieten He⸗ legenen Bahnstrecken und über den darauf stattfindenden Be—

pebiete belegenen Strecke von der beiderse tigen Reichsgrenze bis Ziegenhals unter den in Preußen üblichen Bedingungen

trieb verbleibt die Ausübung des Oberaufsichtsrechtes über die

preußischen Gebiets, oder ein preußischer Unternehm

der Bahnstrecken im Gebiete des 9 werden, scheiden dadurch nicht aus dem Unterthanenverbande

ESS5.

den Betrieb führenden Eisenbahngesellschaften oder Eisenbahn⸗ verwaltungen im Allgemeinen dersenigen Regierung, in deren Gebiete dieselben ihren Sitz haben.

Artikel XI. . Die Bahnpolizei wird unter Aussicht der dazu in jedem der iden Gebiete kompetenten Behörden in Gemäßheit der jür jedes i eltenden Vorschriften und Grundsätze zunächst durch ten der Eisenbahnverwaltung gehandhabt werden. Artikel XII. Insoweit ein österreichischer Unternehmer innerhalb er inner⸗

österreichischken Gebiets den Bau beziehungsweise

1 Betrieb der den Gegenstand dieses Vertrages bildenden Eisen— bahnen ganz oder theilweise übernimmt oder künftig über— 1ehmen sollte, hat sich derselbe rücksichtlich aller aus der Anlage und beziehungsweise dem Betriebe der Bahn herzuleitenden Entschädigungsansprüche den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit des Staates, in welchem die Schadenszufügung stattgesunden hat, zu unterwerfen, insofern der Entschädigungsanspruch nit aus einem mit der betriebführenden Bahnverwaltung oder mit einer der ükrigen an dem Transport betheiligten Bahnen

abgeschlossenen Frachtgeschäfte hergeleitet wird.

Artikel XIII.

Reichsangehörige des einen der Hohen vertragschließenden Theile, welche von den Eisenbahnverwaltungen beim Betriebe

ihres Heimathlandes aus. Die Stellen der Lokalbeamten mit Ausnahme der Bahn—

hofsvorstände, der Telegraphen⸗ und derjenigen Beamten,

1

welche mit der Erhebung von Geldern betraut sind, jollen jedoch thunlichst mit einheimischen Staatsangehörigen besetzt werden.

Sämmtliche Beamte sind ohne Unterschied des 3 ih Anstellung bei der Bahn rücksichtlich der Disziplinarbeha: lung nur der Änstellungs behörde, im Uebrigen aber den Ge⸗ setzen und Behörden des Staates unterworfen, in welchem sie ihren Wohnsitz haben.

Artikel XIV.

Die Feststelung und Genehmigung der Fahrpläne u Tarife bleibt derjenigen Regierung vorbehalten, in ders Gebiete die betriebführende Eisenbahnverwaltung ihren Si

ll die Feststellung der Tarifsätze für diejenig

Gr . ,.

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. hat. Jedoch soll nig Strecken der neu anzulegenden Eisenbahnen, welche zwischer den beiderseits zunächst der Grenze befindlichen Station belegen sind und von ein und derselben Verwaltung bet werden, nach gleichen Grundsätzen erfolgen.

Artikel XX.

Die im Interesse der Erleichterung des gegenseitigen Eisenbahnverkehrs zwischen dem Deutschen Reich und DOester— reich- Ungarn jeweilig best henden Vertragsbestimmungen, ins⸗ besondere also die Bestimmungen der Artikel 15 bis ein—

8 3 21 .

schließlich 18 des Handelsvertrages vom 23. Mai 1851, inso— lange derselbe Gültigkeit hat, finden auch auf die durch den gegenwärtigen Vertrag gesicherten Eisenbahnanschlüsse An— wendung. .

Beide Hohe vertragschließende Theile werden namentlich dafür Sorge tragen,

1) daß auf jeder möglichst im Anschluß an die Züge der angrenzenden Bah strecken für die Personenbejörderung mindestens zwei Züge iglich i i den Güterverkehr so viele Züge eingerichtet werden, als zur Bewältigung desselben

nden Eisenbahnen

ann 1

2) datz der Einführung direkter Expeditionen im Per— sonen-, und Güterverkehr zwischen jeder der den Gegenstand dieses Vertrages bildenden Eisenbahnen und den angrenzenden beiderseitigen Bahnstrecken, jalls dieselbe im Initeresse des Verkehrs von beiden Hohen Regierungen als wünschenswerth bezeichnet wird, Seitens der betriebführenden Verwaltungen jener Eisenbahnen, soweit dieselben betheiligt sind, nicht wider— sprochen werde. Artikel XVI.

Der Betriebswechsel soll stattfinden. .

a. bezüglich der Eisenbahn von Mittelsteine nach Otten— dorf (Braunau) in der Station Mittelsteine der bestehenden preußischen Eisenbahnlinie Ditters bach —-Glatzz

b. bezüglich der Eisenbahn von Hannsdorf über Linde— wiese nach Ziegenhals in der bestehenden preußischen Station Ziegenhals; - . . ö

c. bezüglich der Eisenbahn von Lindewiese nach Ottmachar in der in unmittelbarer Nähe der beiderseitigen Reichsgrenze bei Barzdorf oder Heinersdorf neu anzulegenden Uedergangs— station;

(4. bezüglich der Eisenbahn von Ratibor nach Troppau in der bestehenden Station Troppau der Mährisch-Schlesischen Centralbahn.

Zu diesem Zweck wird Folgendes vereinbart:

Ju a: Die Königlich preußische Regierung wird der

privilegirten österreichisch-ungarischen Staatseisenbahn-Gesell—⸗ schaft den Betrieb auf der Strecke von der beiderseitigen Grenze bis zur Wechselstation Mittelsteine überlassen und der— selben die Mitbenutzung dieser Wechselstation gestatten (Artikel XVII und XVIII). Zu b: Dem österreichischen Unternehmer der Eisenbahn Hannsdorf Ziegenhals wird Seitens der Königlich preußischen Staatzeisenbahn-Verwaltung das Recht der Mitbenutzung der bestehenden Station Ziegenhals eingeräumt werden.

Zu e: Je nachdem die Uebergangsstation auf preußischem Staatsgebiete bei Heinersdorf oder auf österreichischem Staats— gebiete bei Barzdorf angelegt wird, soll dem Unternehmer der oͤsterreichischen Thelstrecke die Mitbenutzung der Uebergangs— station Heinersdorf, beziehungsweise der preußischen Staats— eisenbahn-⸗Verwaltung die Mitbenutzung der Uebergangsstation Barzdorf eingeräumt werden.

Zu d. Die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung wird die Verwaltung der Mährisch Schlesischen Centralbahn anhalten, der Königlich preußischen Staatseisenbahn-Verwal⸗