1885 / 149 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Jun 1885 18:00:01 GMT) scan diff

S. J. Steingraber in Reuhof eingetragen: Die Firma ist erloschen . Hildesheim, den 24. Juni 1385 Körigliches Amtsgericht, Abtheilung V. Börner.

6 Kleve. In dem Gesellschaftsregister sub Nr. 113 sst am beutlgen Tage folgende Eintragung erfolgt:

Fit ma der Gesellschaft: „Gebr. Mosterts“,

Sitz derselben: Goch. .

Rechtsvoerhältnisse: Die Gesellschafter sind:

1) Michael Mosterts 2) Wilhelm Mosterts,. Beide Kaufleute zu Goch. Die Gesellschaft hat am 1. Juni d. Is. begonnen und ist zur Zeichnung der Firma ein jeder der Gesellschafter befugt.

Kleve, den 11. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht.

; 16073 Koblenz. In unser Handels- ((Gesellschafts⸗) Register ist unter Nr. 187 zu der „Aetien⸗Gesell⸗ schaft zum Betriebe der Wasserheilanstalt Marienberg zu Boppard am Rhein“ mit dem Sitze zu besagtem Marienberg heute eingetragen worden, daß durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre vom 27. Mai 1885: a. der zu Boppard wohnende Rentner Johann Berg als Mitglied des Verwaltungsraths für die Verwal—⸗ tungsperiode vom 1. Januar 1886 ab, und b. der zu Koblenz wohnende Rentner Goswin Weismüller als Stellvertreter im Verwaltungsrath gewählt worden.

Koblenz, den 25. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Königshütte. Bekanntmachung. 16006

Dem unterzeichneten Gerichte ist vom 1. Juli 1885 ab für seinen Bezirk die Führung des Handels-, Genossenschafts⸗ und Musterregisters übertragen wor⸗ den. Die hierauf bezüglichen Geschäfte werden im laufenden Jahre von dem Amtsrichter Kempner und dem Sekretär Barysch, welcher Anmeldungen im Zimmer Nr. 3 des Gerichts gebäudes entgegennimmt, bearbeitet werden.

Die Veröffentlichung der Eintragungen wird durch

den Reichs Anzeiger, die Schlesische Zeitung und die Breslauer Zeitung erfolgen. Königshütte, den 23. Juni 18385. Königliches Amtsgericht. (16007) Kröpelin. In das Handelsregister des früheren Großherzoglichen Stadtgerichts hierselbst ist Fol. 37 Rr. 37, betreffend die Handelsfirma W. Sens, zu⸗ folge Verfügung vom 24. d. Mts. heute ein— getragen:

CI. 5. Die Handlung ist durch Vertrag auf die

Fuhrmannswittwe Marie Cordes, geb. Baade, zu Kröpelin, übergegangen.

Kröpelin, den 25. Juni 1885.

Großherzogliches Amtsgericht.

Lengsfeld. Bekanntmachung. 16008 Laut Beschlusses vom heutigen Tage ist heute Fol. 56 Band J. des hiesigen Handelsregisters die Firma: „Isaac Sonder in Stadt ⸗Lengsfeld“ und als Inhaber derselben: der Kaufmann Isaace Sonder zu Stadt⸗ Lengsfeld! eingetragen worden. - Lengsfeld, den 25. Juni 1885. Großherzoglich S. Amtsgericht. Abth. II Kaestner.

Lublinitæ. Bekanntmachung. 16009 In unser Firmenregister ist das Erlöschen der dort unter Rr. 43 eingetragenen Firma: „D. Schlochoff“ heute eingetragen worden. Lublinitz, den 23. Juni 1885. Königliches Amtsgericht.

Mülndnausen i. E. Bekanntmachung. [16911]

Im Handelsregister des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen ist heute zu Band 19. Nr. 31 des Gefellschaftsregisters, betreffend die Aktiengesellschaft unter der Firma: „Ganque de Mulhouse“, mit dem Sitze in Mülhausen, auf Grund einer Erklärung der bisherigen und weiter bestellten Mit- glieder des Vorstandes die Eintragung bewirkt worden:

Durch Beschluß der Generalversammnlung vom 8. April 1885, beurkundet durch den Kaiserlichen Notar Diemer in Mülhausen, sind in den Artikeln ß. g. 1 ,, 30, 33 und 39 Abänderungen bewirkt und ist unter Anderm bestimmt worden, daß eine Direktion (Vor⸗ tand) und ein Aufsichtsrath an Stelle des Verwal⸗ tungsraths und der Direktion treten, die Direktion (Vorstand) aus einem oder mehreren Mitgliedern besteht, welche vom Aufsichtsrath bestellt und ab⸗ berufen werden können, die Generalversammlung durch den Aufsichtsrath oder die Direktion mittels Bekanntmachungen im „Reichs Anzeiger“ berufen wird, ferner, daß von dem nach Abzug von 50oso zur Bildung des Reservefonds und der erfsrderlichen Summe zur Auszahlung von 50½ an die Aktionäre für die eingelegten Kapitalien ihrer Aktien vom Gewinn verbleibenden Betrage 150,0 dem Aussichts⸗ rath zustehen.

Mülhansen i. E., den 24. Juni 1885.

Der Landgerichts⸗Obersekretär: Welcker.

; 16074 Mühlhausen i. Th. Im diesseitigen irmen⸗ register, woselbst die hiesige Firma C. Krausse und als deren Inhaberin die Ehefrau des Kaufmanns Gustav Carl Krauße, Bertha Caroline, geb. Wagner, hier, sub Nr. 397; eingetragen steht, ist 2 Spalte 6 vermerkt, daß diese Firma erloschen ist. Gleichzeitig ist im Prokurenregister bei Nr. 67 die von der gedachten Firmeninhaberin ihrem vorge⸗ dachten Ehemann ertheilte Prokura gelöscht worden.

Mühlhausen i. Th., den 24. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht. IV.

Müncheberg. Bekanntmachung.

16012 gemacht ist, können Beschlüsse nicht gefaßt werden.

In das hiesige Firmenregister ist bei Nr. 232 der Hiervon ist nur der Beschluß über den in einer

Firma: ; J. Kalbe folgender Vermerk in Spalte 6 eingetragen worden: Die Firma ist gelöscht am 24 Juni 1885. Müncheberg, den 21. Juni 1885. Königliches Amtsgericht.

Muskan. Bekanntmachung. (16013

In unserm Gesellschaftsregister ist unter Nr. 29 die Firma Schreck und Co. in Rietschen einge⸗ tragen worden. Die Gesellschaft ist eine Kom manditgesellschaft und hat am 3. Mai 1885 be⸗ gonnen.

Der Ingenieur Colmar Schreck ist persoönlich haftender Gesellschafter und zur Vertretung der Gesellschaft nach Außen hin allein berechtigt.

Muskau, den 19. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht. II.

Sprottau. Befanntmachung. (16014

In unser Gesellschaftsregister ist zufolge Ver fügung vom 18. Juni 1885 am 19. desselben Monats zur laufenden Nummer 15 (Actien⸗Gesellschaft Wilhelmshütte) in Colonne 4 nachstehender Ver— merk eingetragen worden: =

In der Generalversammlung der Actionaire vom 9. Juni 1885 wurde beschlossen:

JI. Die Abänderung des Statuts der Gesellschaft, und zwar betrifft diese Abänderung insbesondere folgende Punkte: .

.

Das Grundkapital besteht in 1125 000 S (eire Million einhundertfünfundzwanzigtausend Mark) Deutscher Reichswährung und zerfällt in 3750 (Dreitausendsiebenhundertfünfzig) Aktien, jede über Dreihundert Mark.

5. 6.

Die Aktien lauten auf den Inhaber. Dieselben sind mit fortlaufenden Nummern versehen, in ein Stammregister eingetragen und von einem Mit gliede des Aufsichtsraihes und den Vorstandsmit⸗ gliedern vollzogen. ö.

.

Mit jeder Aktie werden Talon und Dipvidenden⸗ scheine auf zebn Jahre ausgegeben. Dieselben sind mit dem Faesimile der Unterschrift eines Mitgliedes

des Aussichtsrathes und der Vorstands mitglieder ver⸗

sehen und ron einem Kontrolbeamten eigenhändig unterzeichnet 53 15

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den „Dentschen Reichs ⸗Anzeiger“ und in der Regel auch durch die „Berliner Börsen⸗ zeitung“, den „Börsen⸗Courier? und die „Schlesische Zeitung,. Für die Gültigkeit und Rechtzeitigkeit Der Bekanntmachungen ist lediglich die Publikation im „Dentschen Reichs-Anzeiger“ maßgebend. Den übrigen Blättern können durch Beschluß des Auf— sichtsratbs andere substituirt werden. Der Beschluß ist im „Deutschen Reichs -Anzeiger“ zu veröffent⸗

lichen. §. 18. Fällt fort.

S. 18.

Die Mitglieder des Aufsichtsraths, deren Zahl von der Bestimmung der Generalversammlung ab⸗ hängt, werden auf je 4 Jahre von derselben gewählt und bleiben in Funktion bis zum Schluß der auf die Wahl folgenden 4 ordentlichen General⸗ versammlung.

Die ausscheidenden Mitglieder sind wieder wählbar.

Scheidet ein Mitglied vor Ablauf seiner Amts dauer aus, so ist die nächste Generalversammlung befugt, für den Rest der Wahlperiode des Aus— geschiedenen eine Ersatzwahl vorzunehmen,

Der Aufsichtsrath gilt als gehörig besetzt, wenn auch nur noch 3 Mitglieder demselben angehören.

Statt 5. 20 5 .

S. 20. Der Aufsichtsratb bestimmt den Ort, wo seine Sitzungen stattfinden. Statt 5. 22. w 25

Zur Fassung eines gültigen Beschlusses des Auf— sichtsraths ist die Einladung sämmtlicher Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung und die Anwesen heit von wenigstens drei Mitgliedern erforderlich. Die Beschlußfassung erfolgt nach absoluter Majori⸗ tät der abgegebenen Stimmen.

Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. .

Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse des Auf— sichtsraths werden Protokolle geführt, welche wenig stens zwei Mitglieder zu unterzeichnen haben. Sind in einer Sitzung des Aufsichtsraths weder der Vor— sitzende desselben, noch dessen Stellvertreter anwesend, fo wählen die anwesenden Mitglieder für die be— treffende Sitzung ,, Vorsitzenden.

Der Aufsichtsrath wird nicht besoldet; er bezieht jedoch außer dem Ersatz der durch seine Funktion veranlaßten Auslagen fur seine Mühewaltung eine Tantiüme von 55/9 vom Reingewinn nach Maß— gabe des 8. 36 dieses Statuts. Der Aufsichtsrath ftellt die Vertheilung dieser Tantisme unter seine

Mitglieder fest. ; g. 24. Absatz 1.

Der Aufsichtsrath hat alle in den Gesetzen dem Aufsichtsrathe einer Actiengesell schaft überwiesenen Befugnisse und Obliegenheiten zu erfüllen, ins— befondere ist demselben die Genehmigung folgender Geschaͤfte zugewiesen.

§. 26 fällt fort. eee, 8 876.

8. 27.

Die Generalversammlungen der Aetionaire finden in Berlin statt. Sie werden durch öffentliche Be—⸗ kanntmachung, welche spätestens 17 Tage vor dem Tage der Generalversammlung in den Gesellschafts blättern erscheinen muß, von dem Aufsichtsrathe ein⸗ berufen. Der Tag, an welchem die Bekanntmachung veröffentlicht ist, zählt nicht mit

Die ordentlichen Generalversammlungen sind zu berufen innerhalb der ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres, die außerordentlichen, so ost der Aufsichtsrath es für nöthig befindet, oder wenn Aktionäre, welche zusammen den zwanzigsten Theil des Grundkapitals besitzen, unter Angabe des Zwecks und der Gründe schriftlich darauf antragen.

Ueber Gegenstände, deren Verhandlung nicht min— destens 7 Tage vor dem Versammlungstage bekannt

eneralversammlung gestellten Antrag auf Ein⸗ berufung einer außerordentlichen Generalversamm⸗ lung ausgenommen.

Anträge müssen zur Beschlußfassung in der Ge⸗ neralversammlung vorgelegt werden, wenn sie von Aktionären, die mindestens den zwanzigsten Theil des Aktienkapitals besitzen, so zeitig bei dem Auf⸗ sichtsrath eingebracht werden, daß sie noch eine Woche vor der Versammlung als Gegenstände der Tages ordnung bekannt gemacht werden können.

Statt 5 30... 5. 28. §. 29.

Der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter führt den Vorsitz in den Generalversammlungen. Sind Beide nicht erschienen oder weigern sie sich, den Vorsitz zu führen, so wählt die Versammlung aus den anwesenden Mitgliedern des Aufsichtsraths und wenn keines erschienen ist, aus den stimmberechtigten Aktionären einen Vorsitzenden.

Der Vorsitzende leitet die Verhandlungen und er nennt aus der Mitte der anwesenden Aktionäre zwei Skrutatoren.

Das Protokoll der Generalversammlung, welchem ein vom Vorsitzenden zu vollziehendes Verzeichniß der erschienenen resp. vertretenen Aktionäre und deren Stimmenzahl beizufügen, ist vor einem Notar (ohne Zeugen) zu führen und Namens der Erschienenen von dem Vorsitzenden und den Skrutatoren zu unter zeichnen.

In dasselbe werden nicht die Diskussionen, sondern nur die Resultate der Wablen und die gefaßten Beschlüsse aufgenommen.

Die Beifügung der Vollmachten und sonstigen Legitimationsurkunden (5. 28) zum Protokoll ist nicht erforderlich.

§. 30

Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt.

Stimmberechtigt sind dagegen nur diejenigen Aktionäre, welche mindestens 1200 ½ in Actien der Gesellschast besitzen. 2 AMS geben eine Stimme.

8. 31.

Bei Beschlüssen und Wahlen der Generalversamm⸗ lung entscheidet die absolute Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen giebt, wenn es sich nicht um Wahlen handelt, die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Die Wahlen werden, wenn sie nicht einstimmig durch Akklamation erfolgen, in getrennten Wahl gängen durch Abgabe von Stimmzetteln vorgenom⸗ men. Ergiebt bei Wahlen die erste Abstimmung keine absolute Mehrheit, so werden Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, in die engere Wahl gebracht.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos, welches durch die Hand des Vorsitzenden gezogen wird.

8. 32.

In der ordentlichen Generalversammlung hat der Vorstand die Bilanz nebst Gewinn- und Verlust— Rechnung und den Jahresbericht (5. 34) vorzulegen, an welchen der Aufsichtsrath seine Bemerkungen zu knüpfen hat.

Demnächst ist der Bericht den Revisoren vorzu— tragen.

Rach Beschlußfassung über die Decharge, sowie über die Anträge des Aufsichtsraths wegen der Ge— winnvertheilung, erfolgt die Wahl der Mitglieder des Aussichtsraths, soweit eine solche statutenmäßig erforderlich ist und die Wahl von zwei Revisoren, sowie von einem Stellvertreter derselben.

Die Revisoren haben unbeschadet der Rechte des Aufsichtsraths (efr. S. 243) die Richtigkeit der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres zu prüfen und über das Resultat der Prüfung schriftlich zu berichten.

Bilanz nebst Gewinn! und Verlust-Rechnung sowie der Jahresbericht müssen bereits zwei Wochen vor der Verfammlung im Geschäftslokal zur Ein— sicht der Aktionäre ane rf, werden.

§. 33.

Der Generalversammlung steht auch zu:

a. die Abänderung der Statuten in jeder Be— ziehung, auch wenn sie die Gr undverfassung der Gesellschaft, also auch den Gegenstand des Unternehmens betrifft,

die Erhöhung des Grundkapitals, die Reduktion des Grundkapitals durch Herabsetzung desselben oder des Nominal betrages der Aktien, oder durch Zusammen⸗ legung oder Rückkauf, oder auch, soweit es sich um neue Emissionen von Aktien handelt, durch Amortisation derselben nach Art. 2154. H. G. B., deren Zulaͤssigkeit hiermit aus⸗ drücklich festgesetzt wird, oder endlich auf jedem anderen Wege,

d., die Beschlußfassung über Auflösung resp. Liquidation der Gesellschaft.

Die Beschlüsse über die Gegenstände zu a. bis e. erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von drei Viertheilen des in der Generalversammlung vertretenen Aktienkapitals. (Vergl. 5. 2152. H. G. B.)

Titel IV. Bilanz, 23 Reservefonds. 34.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. April bis zum 31. März. Am Schlusse eines jeden Jahres wird von dem Vorstande ein voll— ständiges Inventar errichtet, in ein dazu bestimmtes Register eingetragen und dann mit Belägen unter Beifügung eines den Vermögensstand und die Ver⸗ hältnisse der Gesellschaft entwickelnden Berichts dem Aufsichtsrath vorgelegt. ö

Bei Aufstellung der Bilanz bestimmt der Aufsichts⸗ rath die von dem Werthe der Aktien vorzunehmenden Abfschreibungen vorbehaltlich der Beschlußfassung der Generalversammlung. ;

Die Rohstoffe und Materialienvorräthe werden nach dem Kostenpreise, und wenn der Tagespreis geringer ist, nach diesem, die Halbfabrikate und Fabrikate unter Zuschlag eines angemessenen Fabri⸗ kalionskosten Beitrages, jedoch höchstens zum Tages preife, Außenstände nach dem Nominalwerth, und fofern sie zweifelhaft erscheinen, nach einer billigen Schätzung berechnet.

Sian 8. 8 3.

5. 36.

Von dem Reingewinn werden zur Bildung eines Refervefonds J, der lediglich zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes bestimmt ist. sährlich 55/0 so lange zurückgelegt, bis jener Fonds 15 5 des Grundkapitals erreicht hat. Ferner werden zur Bildung eines Reservefonds II. für die

Dedung außerordertlicher Verluste und Auslagen 5 böchstens 150;0 zurückgelegt und bestimmt der Auf⸗ sichtsrath über dessen Verwendung.

Der verbleibende Ueberrest des Reingewinns ist nach Abzug von 50½ für den Aufsichtsraih (5. 23) und der sonst zu bewilligenden Tantieme . 13) als Dividende unter die Aktionäre zu vertheilen. Die Zablung derselben erfolgt binnen 4 Wochen nach dem Tage der ordentlichen Generolrersamm⸗

lung. 5. 37.

Von dem Aufsichtsrath oder von Aktionären, welche zusammen ein Fünftel des Aktienkapitals besitzen, kann der Antrag auf Aufläsung der Ge—⸗ sellschaft gestellt, die Auflösung selbst aber nur in einer besonders dazu berufenen Generalversammlung durch eine Mehrheit von drei Viertheilen des in den Generalversammlungen vertretenen Aktienkapi⸗ tals beschlofsen werden. Die in der General- n erschienenen Aktionäre müssen jedoch mindestens die Hälfte des Aktienkapitals repräsen⸗ tiren. Sofern die erste zur Fassung des Auflösungs⸗ beschlusses berufene Generalversammlung wegen Un— vollzähligkeit der vertretenen Stimmen nicht be— schlußfähig ist, wird eine zweite Generalversamm⸗ lung berufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Stimmen beschlußfähig ist. Auch hier ist zur Annahme des Beschlusses eine Mehrheit von drei Viertheilen des vertretenen Aktienkapitals erforderlich. (

§. 38.

Die Generalversammlung bestimmt den Modus der Liquidation und die Anzahl der Liquidatoren. Dieselben werden von der Generalrersammlung er—⸗— nannt, welche dieses Recht auch auf den Aufsichts⸗ rath übertragen kann.

II. Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesell—⸗ schaft um 672 900 ½ (Sechshundertzweiundsiebenzig⸗ tausend Mark), bestehend in 560 (fünfhundert sechszi) Aktien jede über Zwölfhundert Mark.

Königliches Amtsgericht.

Tremessen. Bekanntmachung. 16015 In unser Gesellschaftsregister ist unter Nr. 15 bei

der Firma:

„Zuckerfabrik Pakosch“

Spalte Rechtsverhältnisse zufolge Verfügung vom

23. Juni 13885 am 23. Juni 1885 Folgendes ein—

getragen ;

„In der General versammlung am 2. Juni 188 ist Folgendes beschlossen worden:

a. das bisherige aus 7090 000 M in 700 auf den Namen lautenden Aktien über je 1000 4 bestehende Grundkapital der Gesellschaft soll auf 200 000 6 getheilt in 7100 auf den Namen lautende Aktien zu je 2855, M gleich 285 M 7157 3, deren Ueber tragung auf andere Personen an die Einwilligung der Gesellschaft gebunden ist, in der Art reduzirt werden, daß jeder Aktionär sich in Herabsetzung des Nominalbetrages einer jeden Aktie von 1000 4600 auf den Nominalbetrag von 28655, gleich 285 4 715 3 gefallen lassen muß und bei Verlust seiner Rechte verpflichtet ist, seine Aktien binnen Jahres- frist von dem Tage an gerechnet, an welchem die Bekanntmachung dieses Beschlusses in den öffent— lichen Blättern zum dritten Male erfolgt ist, an den Vorstand der Gesellschaft zum Zwecke des Ein— tausches seiner Aktien gegen Aktien über den reduzirten Betrag respektive zur Abstempelung auf den reduzirten Betrag und zur Erhaltung seines Rechts auf diese Aktien an den Vorstand der Gesell— schaft einzuliefern.

b. Dem Ermessen des Vorstandes, welcher den Be⸗ schluß ad a. auszuführen hat, wird es anheimgestellt, die Reduktion entweder durch Abstempelung der alten Aktien mit dem Vermerk:

Nominalbetrag reduzirt auf den Betrag von 285 A 713, 8.“

oder durch Eintausch gegen neue auf den reduzirten

Betrag 2855/7 M lautende Aktien zu bewirken. In

beiden Fällen hat jedoch der Vorstand dafür Sorge

zu tragen, daß aus dem Inhalt der Aktien die Be⸗ schränkungen hervorgehen, welchen die Aktionäre in

Bezug auf die Einwilligung der Gesellschaft in diese

Uebertragung gesetzlich unterworfen sind.

c. Die Generalversammlung vom 2. Juni 1885 hat ferner beschlossen:

I) Das auf 200 000 M reduzirte Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 1759 neuen auf den Namen lautende Aktien über je 2855, M gleich 285 MS 7137 3, deren Ueber⸗ tragung an dritte Personen an die Genehmigung der Gesellschaft gebunden ist, um 500 000 zu erhöhen.

2) Die neuen Aktien werden zum Kurse von 285 S 72 8 ausgegeben und fließt der hier⸗ durch erzielte Gewinn in den Reservefonds.

3) Der Vorstand hat die vorste henden Beschlüsse auszuführen. Die Zeichnung soll öffentlich auf— gelegt werden.

d. An Stelle der §sF§. 2 und 4 des Statuts treten nach stattgefundener Reduktion und Erhöhung des Grundkapitals folgende Bestimmungen:

1) An Stelle des 5. 2:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 700000 S und zerfällt in 2450 auf den Namen lautende Aktien über je 285 (Mt 7127 3.

2) An Stelle des §. 4:

Die Uebertragung der Aktien auf dritte Per sonen ist an die Genehmigung der Gesell⸗ sellschaft (des Aufsichtsraths und, der Ge— neralversammlung) gebunden. Die Ueber⸗ tragung bedarf zu ihrer Gültigkeit ei ner die Person des Erwerbers bezeichnenden gericht lich oder notariell beglaubigten Erklärung.“ Tremessen, den 23. Juni 1885. Königliches Amtsgericht.

16163 Wiesbaden. Heute ist in das Gesellschafts⸗ register unter Nr. 218 Col. 4 bezüglich der Firma „Gesellschaft für Linde's Eismaschinen“ zu Wiesbaden folgender Eintrag gemacht worden: „In Ausführung der Beschlusses der Gen eralver⸗ fammlung vom 23. März l. Is. ist das Grund. kapital von 700 000 auf 1400 000 60 erhöht worden.“

Wiesbaden, den 24. Juni 1885.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VIII.

Redacteur: Riedel. Beil in: Verlag der Expedition (Scholz)

Druck: W. Elsner.

M 149.

Bör sen⸗Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Käniglich Pre

Berlin, Montag, den 29. Juni

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Staats⸗

Amtlich festgestellte Course.

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Dollar 4. 25 Mark. Ssterr. Währung 2 Mar. 100 Galden holl. Währ. 17e Hark.

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pr. Stück

Altona- Kieler Berlin-Hamburger ,

Bresl. Schweidn.- Freib. Halle-Sor.-Gub. St. - Act. do. St. Prior. Nagdeb. Halb. B. St. · Pr. NHünster-EnschedeSt. -A. do. St. Fr. Niederschl. Härk. St. -A. Oberschl.A. C. D. E. ,

Geld- Sorten und Banknoten.

Dukaten pr. Stück

Sovereigns pr. Stück

20. Franes- Stück Dollars pr. Stück Imperials pr. Stück

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Berlin. Stadt- Obl. do. 40.

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Pfandbriefe.

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Rentenbriefe.

Sächsische Schlesiche

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Grosshexzogl. Hess. Obl. 4 1555.1. Hamburger Staats -Anl. 4 1.5.

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Vom Staat erworbene Eisenbahnen.

Star gard- Posener

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