Ausübung der Rechte des Staates gegenüber der evangelisch⸗ lutherischen Kirche dieser Provinz, was folgt: Artikel JI.
Die Rechte des Staates werden von dem Minister der geiftlichen Angelegenheiten ausgeübt: .
RN bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der ding⸗ lichen Belastung von Grundeigenthum, wenn der Werth des zu erwerbenden oder des zu veräußernden Gegenstandes, oder wenn der Betrag der Belastung die Summe von zehntausend Mark übersteigt (Gesetz vom 6. Mai 1885 5. 3 Nr. I);
2) bei der Veräußerung von Gegenständen, welche einen geschichtlichen, wissenschaftlichen oder Kunstwerth haben S. 3
Nr. 2); ⸗ 3) bei der Errichtung neuer für den Gottesdienst be—
stimmter Gebäude (6. 3 Nr. 6); 4) bei der Anlegung von Begräbnißplätzen (6. 3 Nr. 7). Artikel II.
Die Rechte des Staates werden durch den Ober⸗Prã⸗ sidenten ausgeübt in Betreff der Beschlüsse der Landessynode über Abänderung des bestehenden Repartitionsfußes für die Landes synodalbeiträge (5. 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 6. Mai 1885 und 8. 82 Absatz 2 der Kirchen vorstands⸗ und Synodal⸗ ordnung für die evangelisch⸗lutherische Kirche der Provinz Hannover vom 9. Oktober 1864).
Artikel III.
Die Rechte des Staates werden durch den Regierungs⸗ räfldenten ausgeübt in den Fällen der §§. 3, 5 und 6 des setzes vom 6. Mai 1885, soweit nicht in Artikel 1 und II
dieser Verordnung die Ausübung der Rechte dem Minister der geistlichen Angelegenheiten beziehungsweise dem Ober⸗ Präsidenten übertragen ist. Artikel IV.
Die Rechte des Staates werden durch die Regierung aus—⸗ geübt in den Fällen des 8. 2 Nr. 2, 4, 5 und 6.
Artikel V.
Die Rechte des Staates werden durch den Landrath be—
ziehungsweise in denjenigen selbständigen Städten, für welche
nicht der 5. 27 Absatz 2 der Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 5 Mai 1884 (Gesetz-Samml. S. 181) zutrifft, durch den Magistrat ausgeübt in den Fällen des 5. 2 Nr. 1
und 3. Artikel VI.
Gegen Verfügungen des Landraths beziehungsweise des Magistrats geht die Beschwerde an den Regierungs⸗Präsidenten, egen Verfügungen der Regierung und des Regierungs⸗Prã⸗ enten geht dieselbe, soweit nicht nach dem 5. 5 des Gesetzes vom 6. Mai 1885 die Klage bei dem Ober⸗Verwaltungsgericht
stattfindet, an den Ober⸗Präsidenten.
Der Regierungs⸗Präsident, beziehungsweise der Ober—
Präsident beschließt auf die Beschwerde endgültig. Artikel VII.
Diese Verordnung tritt mit dem 1. Juli 1885 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Bad Ems, den 24. Juni 1885. (L. S.) Wilhelm.
von Puttkamer. Maybach. LTucius. Friedberg.
von Boetticher. von Goßler. van Scholz. Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.
Allerhöchster Erlaß vom 24. Juni 1885,
betreffend die Ausübung der, kirchlichen Aufsicht s⸗
rechte über die evangelische Kirchengemeinde Freren, Provinz Hannover.
Auf Ihren Bericht vom 22. Juni d. J. bestimme Ich kraft der Mir als Träger des landesherrlichen Kirchenregiments zuftehenden Befugnisse, daß die Zuständigkeiten des Konsisto⸗ riums zu Osnabrück in Betreff der evangelischen Kirchen⸗ gemeinde Freren mit dem 1. Juli d. J. auf das Konsistorium
zu Aurich übergehen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz'Sammlung
zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Bad Ems, den 24. Juni 1885. Wilhelm. Für den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten: von Boetticher.
An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Auf den Bericht vom 4 Juni d. J tages der Provinz Posen aufgestellten
Achten Nachtrage zu dem Revidirten Reglement für die Feuer⸗Sozietät der Provinz Posen vom 9. Sep⸗
tember 1863 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen. Berlin, den 17. Juni 1885. Wilhelm. oon Puttkamer.
An den Minister des Innern. Achter Nachtrag
zu dem Reridirten Reglement für die Feuer ⸗ Sozietät
der Provinz Pofen vom 9. September 1863 (Gesetz Samml. S. 577 ff).
* e Nachtrag vom 1. Oktober 1866 (Gesetz · Samml.
S. J
8. 2. Nachtrag vom 25. Oktober 1871 (Gesetz ⸗Samml. 5
S. - Vergleiche 3. Nachtrag vom 22. Mai 1872 (Amtsblätter der Königlichen Regierungen zu Posen resp. Bromberg, S. 180
tesp. 172.
Vergleiche 4. Nachtrag vom 12. August 1874 (desgl. Seite 333
tesp. 337).
Vergleiche 5. Nachtrag vom 10. Januar 1876 (desgl. Seite 61
resp. 73).
Vergleiche 6. Nachtrag vom 2. Juni 1880 (desgl. Seite 194
tesp. 20
9. Vergleiche 7. Nachtrag vom 19. März 1883 (desgl. Seite 117
tesp. 109). . Zu 5 13. Der 8. 13 erhält folgenden Jusatz binter Alineg 8.
Diese für alle Versicherungen geltende fünfjährige Versicherungs⸗
jrist wird bei Grundstücken mit mehreren, zu verschiedenen Zeiten ver- sicherten Gebäuden für sämmtliche Gebäude von dem Abschlusfse des
gewöhnlicher Feuersgefabt in der Lis einschließlich 4. Klasse höber ) als zu io und in der 5. und 6. Klasse böber als ju sm ihres Zeit unentgeltlich zu baben.
wertkes in Versicherung zu nehmen oder zu bebalten.
boten und bat für den ments angedrohten nachtheiligen Folgen.
tritt y Bestimmung: 3
bracht werden sollen, können, statt durch die Schaͤtzer, auf Grund der von den Versicherungs nehmern selbst oder in ibrem Auftrage gefer tigten Gebäudebeschreibungen in den Städten durch die Bürgermeister und auf dem Lande durch die Polijei· Distrikts · Kommissarien nach Maßgabe der Geschaftẽ anweisung für die Schätzer an Ort und Stelle eingeschätzt werden.
schätenden Beamten fertigen läßt, so hat er an denselben eine Schreibgebühr nach einem von der Provinzial · Direktion festzusetzenden
Tarife zu entrichten.
gende Bestimmungen ersetzt:
erreicht ist, so sind die Zinsen, sowie die vorstehend unter Lund 3 diesem Fonds zugewiesenen Einnahmen, zur Ermäßigung der Beiträge zu verwenden. entgegen.
bestimmten Betrag verringert, so ist der Direktion gestattet, zur Er gänzung desselben bis auf seine Normalhöbe wiederum besondere Zu⸗
schüffe von den Versicherten (Nr. 2) * erheben. u
Umfassungswände und fondern ganz oder theilwei ; aber durch Feuer leicht zerstörbarem Materiale (Lehmpatzen. Weller⸗
wand, Luftfleine 2c bestehen, bis auf den Satz der 3. Klasse erhöht, für Gebäude der 3. und 4. Klaffe, deren Umfassungs wände und Giebel nur zum geringen Theile aus Fachwerk oder Holz und im Uebrigen 2 hergestellt sind, bis auf den Satz der 2. Klasse ermaßigt werden.
Bestimmungen ersetzt:
fundenen Herabsetzung der Versicherungssummen (88 13. 17, 23) hat die Direkston denjenigen Gläubigern, welche ihre Pfandrechte in das Feuer Soʒietãte kataster haben eintragen lassen und deren Aufenthalts⸗ ort der Direktion bekannt ist, durch die Post Nachricht zu geben.
Einer Empfangsbescheinigung bedarf es nicht.
gende Bestimmuns ersetzt;
Sozietãts⸗Reglement vom 9. September 1863 und dessen Nachtrãgen obliegenden Gesckäfte bezieben aus der Sozietätskasse die Bürger ⸗ meister und die Distrikts ᷣommissarien je zwei Prozent, und die Orts- erbeber je ein Prozent von den auf ibren Bezirk fallenden ordentlichen Beitrãgen; diese Remuneration darf je bei den Bürgermeistern der Stãdte Posen und Bromberg 1853 6, bei den übrigen Bürger meistern und Ten Dißstrikts⸗Kommißarien sz „M und bei den Ortserhebern 750 4 jahrlich nicht Üübersteigen.
ersetzt: Schadens, den eine Gemeinde an ihren Feuerlöschge der Löschung erlitten, eine Beihülfe bis zu achtzig Prozent des Schaden betrages bewilligen.
bei welchem die Feuer lõschgerãthschaften beschädigt, wurden, bei der Provinzial Feuer · Soʒietãt versicherte Gebäude betrifft.
dem L April 1885 in Kraft, dagegen wird der Zeitpunkt, mit welchem die übrigen Bestimmungen desselben in Kraft treten, von dem Sber / Präsidenten sestzesetzt und ist mindestens vier Wochen vorber durch die Amtsblätter der Provin; bekannt zu machen.
kommissarische Erste Lehrer Dr. Nemitz definitiv angestellt
will J wieder⸗ Ich dem wieder —
beiliegenden, in Folge der Beschlusse des 23. Provinzial⸗Land⸗ zu Stettin ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
letzten Versicherungevertrages berechnet.
ö Zu S. 18. Der 58. 18 erhält folgenden Zusatz hinter Alinea 1: ve
Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangẽbescheinigurg rseben, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der nenen
Die Prorinzal⸗-Direktion ist nicht verpflichtet, die Gebäude mit Zinsscheine wieder abzuliefern.
Die anderweitige Versicherung des abgelebnten Theiles ist ver-
u 5§. V. An die Stelle des ersten Absatzes des §. 20 des T. Nachtrages
Gckäude, welche mit 500 6 und darunter zur Versicherung ge⸗
Versicherer die in S8. 11 und 12 des Regle⸗ Anweisungen abbanden gekommen sind, in welchen bet den Schuldverschreibungen an das Königliche Regierungs ⸗Präsidium in
Wieckaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen sind.
Formulare zu diesen Verzeichnifen sind bei den genannten Kasfen
Der Einreichung der Schuld verschreibungen bedarf es zur Er⸗
langung der neuen Zinsscheine nur Tann, wenn die alten Zinsschein ⸗
lchem Falle die betreff en ⸗
Die entstebenden Portokosten haben die Empfänger der neuen insscheine zu ersetzen. Wiesbaden, den 21. Mai 1885. Der Reagierungs ˖ Präsident. ron Wurmb.
Biefe Einschätzungen erfolgen koftenfrei. . Wenn jedoch der Gebäudebesitzer die Beschreibung durch den ein⸗
u 5. 26. Absatz 1, 4 und 5 des 5. 26 werden aufgehoben und durch fol—
Der erste Abfatz des 8. 25 soll lauten: . . m die Ausschreibung und Einziehung außerordentlicher Beitrãge
möglichst zu vermeiden, wird ein Reservefonds bis zur Höhe von f 4110 50 des Versichetungskaxitals gebildet.
Aichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. Juni. Se. Majestät de:
Kaiser und König zogen, wie „W. T. B.“ aus Em meldet, gestern den Staats-Minister von Boetticher und den Badekommissar, Kammerherrn von Lepel-Gnitz zur Tafel.
Gegen Abend unternahmen Se. Majestaͤt eine Spazier⸗
ahrt. Heute früh machten Allerhöchstdieselben nach der Trinkku⸗
äbfez rlzen'' dez vorbeftimmte Betrag des Reservescnd? wieder eine Spazierfahrt und nahmen später den Vortrag de⸗
Absatz 5. Hat sich der Bestand des Reservefonds unter den vor⸗
Der — 64 (I. Nachtrag) erhalt folgenden Zusatz: Der
Zu 88. 58, 60 und 53. - Die 8§. 58, 60 und 63 werden aufgehoben und durch folgende
8. 58 fällt fort. 60
In den Fällen der un freirdilligen Löschung oder nothwendig be⸗
§. 63 fällt fort. Zu S§. 78, siebenter Nachtrag. ; ; Der 5. 76, siebenter Nachtrag, *ird aufgehoben und durch fol⸗
Als Remuneration är die ihnen nah dem Revidirten Feuer ·
u 5§. 92. Der §. 92 wird aufgehoben und durch folgende Bestimmung
Ferner kann die Provinzial⸗Direktion zur Wiederherstellung des chgerätbschaften bei
Diese Beibülfe wird nur dann gezahlt, wenn der Brandunfall,
—
Schlußbestimmung. ö Der gegenwärtige Nachtiag tritt in Ansehung des §. 78 mit
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal-Angelegenheiten.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Steinau ist der bisherige
Dem Komponisten und Mufikdirektor Dr. Adolf Lorenz
Die Nummer 26*) der Gesetz Sammlung, welche von heute
Rr 9074 das Gesetz, betreffend die Aufhebung der Renten⸗ bank für den Kreis Herzogthum Lauenburg in Ratzeburg.
Vom 10. Juni 1885; unter Nr 5875 die Verordnung über die Ausübung der Rechte
des Staates gegenüber der edangelisch⸗lutherischen Kirche der Provinz Hannover. Vom 24. Juni 1885; und unter Jin S0r6 den Allerhöchsten Erlaß vom 24. Juni 1856, betreffend die Ausübung der kirchlichen Aufsichtsrechte über die evangelische Kirchengemeinde Freren, Provinz Hannover.
Berlin, den 30. Juni 18865. Königliches GesetzSammlungs⸗Amt.
Did den.
) Die Nr. 26 der Gesetz- Sammlung gelangt erst am
1. Juli zur Ausgabe.
Bekanntmachung.
Die letzten Zinsscheine zu den Partial · Obligationen des 39 */ igen vormals Nassauischen Domänenkasse⸗Anlehens vom 21. Juli 1837 Reihe III Rr. 13 werden vom 3. August J. J ab bei dem Bank haufe der Herren M. A. von Rothfschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. ausgereicht werden.
Diese Zinsfcheine können auch durch die Königlichen Regierungs Hauptkassen und die Bezirks ⸗ Hauptkassen in Hannover, Tũneburg und Oenabrück bezogen werden. .
Wer die Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat
Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants von Albedyl,
— Se. Majestät der König haben in Betreff der
Verleihung von Säkular-Auszeichnungen an die eitrag kann für Gebäude der 1. und) 2. Klasse, deren Truppentheile Destimmt: 1) Für die Folge erhalten die Bickel nicht durchweg aus gebtannten Ziegeln Truppentheile bei hundertjährigem Bestehen zu der Stiftung⸗ f teens ar dnicbt brenn kägen seier Sakular-Fahnen- (bezw. Standarten) Bänder mit den
Namen und dem Wappen des Begründers sowie der Jahre zahl der Stiftung. 2) Bei zweihundertjährigem Bestehen der Truppentheils werden diesen Bändern Schleifen mit den Jahreszahlen der beiden Sakularfeiern hinzugefügt. 3) Nat Vollendung jedes weiteren hundertjährigen Zeitabschnittes sin
die Schleifen durch die betreffende Jahreszahl zu ergänzen.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundes raths. ne Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschui für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen. .
— Ueber die Bestimmung des §. 17 des Reichs preßgesetze⸗
stücke eines Strafprozesses durch die Presse nicht cher var oͤffentiicht werden dürfen, als bis dieselben in öffentlich: Verhandlung kundgegeben worden sind oder das Verfahrt;
gerichts, IV. Strafsenats, vom 31. März d. J., auch die vor
Inhalts, gleichviel ob der veröffentlichte Auszug sich als au dem amtlichen Schriftstück entnommen darstellt oder nicht.
vor eingetretener Rechtskraft des Urtheils verstorben, sind, nach einem Beschluß des Reichsgerichts, II. Str
los gewordene Urtheil berechtigt.
Saurma⸗Jeltsch, hat nach Ueberreichung seines berufungeschreibens Bukarest am 28. d. M. verlassen.
.
Sekretär Graf von Wallwitz.
hierher zurückgekehrt. — Der General-Lieutenant von Grolman, Co⸗
Erfurt hier eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 29. Juni. Das „Dresdn Journal“ meldet: Infolge der fortgesetzten sozialden: kratischen Agitation unter den hier aufhältlichen beitern tschechischer Nationalität hat sich die hit Königliche Polizeidirektion wiederum veranlaßt gesehen, a
jetzt hier bestandenen böhmischen Verein „Ces Club“ auf Grund des sächsischen Vereinsgesetzes au! öfen. Der letztere Verein bildete den Mittel- und Sam böhmischen Arbeiter und wuͤrde schon vor Jahren von der ergriffenen Maßregel betroffen worden sein, wenn die glieder desselben damals und wiederholt nicht die bestimn! Erklärung abgegeben hätten, daß sie sich von aller politis Thatiakeit fern halten wollten. Aus diesem Grim
sprechungen nicht nachgekommen worden ist und der Vel nach wie vor ein Glied in der Kette der namentlich h Böhmen verbreiteten revolutionären Arbeitervereine bildet, man sich zur Schließung desselben und Ausweisung der her sächlich agitatorisch thätigen Mitglieder veranlaßt gesehen.
am, m,, —
Bra nnfchweig. Bran mi sch weg, 56 Juni. WV. ** Bei der heutigen Eröffnung des Landtages erklärt Staate⸗Minister Graf Görtz⸗Wrisberg: die Sander rung habe sich veranlaßt gesehen, den Landtag einzubern um demselben wichtige, die Thronfolge⸗Ange legen?
feien indeß zum größten Theil derart. daß sie sich, wenig? für jetzt noch, der Deffentlichkeit entzogen. Im Auftrag? Landekregterung stelle er daher den Antrag, die Sitz un? cine vert raukiche zu verwandeln. Die Verhandlu⸗ werden demgemäß unter strengstem Ausschluß der Oefst lichkeit geführt werden.
derselben die alten ZJinsschein ⸗Anweisungen mit einem dopxelten Ver⸗ zeichnisse einzureichen.
nach welcher die Ankiageschrift oder andere amtliche Schr
sein Ende erreicht hat — fällt nach einem Urtheil des Reich? zeitige Veröffentlichung eines Auszuges oder vines Theils amtfichen Schriftstückes, auch ohne wortgetreue Wiedergabe de
— Ist ein in einem Strafverfahren Verurtheiltt;
senats, vom 10. März d. J, weder der Vertheidiger noch ; Erben' zur Einlegung der Revision gegen das gegenstand⸗
— Der bisherige Kaiserliche Gesandte am Könige rumänischen Hofe, Geheime Legations-Rath Freiherr v
— 2
Geschafté der Gesandtschast führt zur Zeit der egatiti
— Der General-Lieutenant von Winter feld, 6e; — mandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, ist aus Schle
mandeur der 8. Divifion, ist auf einige Tage mit Urlaub ;
arößere Anzahl von tergleichen dem Gemeinwohl get lichen Personen aus Dresden au szuweisen und den
punkt der hier lebenden unzufriedenen und agitatorisch thai
ubte die Königliche Polizeidirektion Jahre lang Nachficht ? Nachdem sich jedoch jetzt herausgestellt hat, daß diesen ]
betreffende Mittheilungen zu machen. Diese Mittheilu
2. rr rr , Wien, 29. Juni. (W. T. B.) 1 a von Serbien stattete heute dem Grafen . 2 6 Abschiedabesuch ab und wird * ö . wo er einen dreitägigen Aufent⸗ rünn, 29. Juni. (W. T. B.) Anläßli ⸗ , , , , , n,, litäten, in Folge de en 3 * ĩ Er uf b S 6 wurden. Von der stadtischen n . der Volksansammlungen Militär requirirt, doch kam dasselbe da ig die m von. selbst zerstreute, nicht zur Verwendung ö 2st D. Juni. (B. T. B.) In der gestrigen eneralversammlung des reformirten Kirchen- distrikts jenseits der Donau hielt der Min ister⸗ Präsident Tisza eine von den Anwesenden mit Enthu as mus aufgenommene Rede in welcher er Luf die vom Saale gewährte Subvention für die resormirten Gyanasien und auf die Vertretung der reformirten Kirche im Oberhause — *
r ĩ . . , und Irland. London, 27. Juni. ̃ ) Zegenwart der Königin, der Prinzessin Beatrice und des Dechanten von Windsor wurden gestern di sterblichen Ueberreste des Herzogs von Albany ö neuen Sarkophag im Königlichen Grabgewölbe der St Georg. Kapelle im Schlosse Wind sor übertragen.
An neuen Ernennungen sind zu verzeichnen: Marquis von Waterford zum A2ber-Jägermeister, Earl von Lathom zum Oberst⸗Kämmerer, Earl von Mount⸗Edgeumbe zum Dber⸗ Haushofmeister, Earl von Bradford zum Dber-Stallmeister Earl Beauchamp zum General-Zahlmeister, Sir Henty Hol⸗ land zum Finanz Sekretär des Schatzamts, Viscount Lewiffam zum Schatzmeister des Haushalts der Königin, Mr. Aleus Douglas zum Patronatssekretär des Schatzamts an Stelle des in den Pairstand erhobenen Rowland Binn Mr. Ashmead Bartlett zum Civil-Lord der Admiralität, die Herren C. Dalrymple, S. Herbert und W 6 Walrond zu Junior Lords des Schatzamts; Lord arc . Unter⸗Staatssekretar für Indien; Lord Dunraven zum Unter. Staatssekretär für die Kolonien; Sir Walter Bartelt zum General-Direktor des Artilleriewesens; Viscount Barrington zum Kapitän der Königlichen Leibgarde, die Earls von Rin torne und Heopetoun zu dienstthuenden Kammerherren der Königin; Mr. W. S. Jacson zum parlamentarischen Sekretär des Handelsamts; Mr. Macdonald zum Lord-Advokat; Lord kö zum ö im Kriegs Ministersum un ie Herzogin von Buccleuch fmeisteri x . . y h zur Oberhofmeisterin der . önigin hat dem Marquis von Nort sowie dem Earl von Sefton den k Carl ven Breada bane den Rang eines Marquis verliehen Ferner hat Ihre Majestät den Viscount Powers court (einen irischen Repräsentativ-Pair, Lord Henley (einen irischen Pair) Sir Robert Collier und. Sir Arthur Hobhouse in den Neichẽ⸗ pairsstand erhoben, und die Maler Watts und Millais zu Baronets gemacht. Sir Nathaniel de Rothschild wird 96 läßlich seiner Erhebung in den Pairsstand den Titel Lord 2 . .
— 30. Juni. (W. T. B.) Stuart Wortlen ist zum Unter⸗Staatssekretär des Inn s Generalfiskal ernannt ß k Mr. Gladstone hat an das liberale Wahl comits in Midlothian ein Schreiben gerichtet, in welchem er der liberalen Paxtei in den wärmsten Ausdrücken seinen Dank ausspricht für die ihm bewiesene wohlwollende Gesinnung und Ergebenheit, während ihm die Leitung des liberalen Kabinets obgelegen. Gladstone erklärt sodann, daß er die Absicht habe der neuen Regierung seine Unterstützung und seinen Beifland zu leihen, und fügt hinzu, daß, obgleich er seit 1880 nicht daran gedacht habe, von Neuem die Stimmen der Wähler in Midlothian zu verlangen, seine Pflichten gegen die Partei welche ihm soviel Vertrauen entgegengebracht habe, ihn nöthigten, seine ganzen Kräßte anzuwenden, um die Einigkeit 6. Krajt der liberalen Partei für die Zukunft sicher zu stellen. ⸗
Ein Telegramm des „Reuterschen Bureaus“ aus Simla, vom 28. Juni, meldet: Die von Bombay aus verbreiteten Gerüchte von einer Erhebung des Gouverneurs des turkmenischen Afghanistan, Ishak Khan, gegen den Emir entbehren aller und jeder Bestätigung und erscheinen völlig unbegründet. Der indischen Regierung liegen keinerlei Nachrichten über eine derartige Bewegung in Afghanistan vor.
Frankreich. Paris, 29. Juni. (B. T. B.) Die Deputirten kammer genehmigte heute fast ohne Debatte die Ausgabenbudgets verschiedener Ministerien, darunter auch dasjenige des Kriegs-Ministerium s. — In parlamentarischen Kreisen nimmt man an, daß die Budget⸗ berathung am Sonnabend beendet werden und der Schluß der Kammern gegen den 25. . erfolgen werde.
Die marokkanische Gesanztschaft ist unter Füh⸗ rung des französischen Konsuls in Tanger, Feraud, heute früh hier eingetroffen und wird am Mittwoch von dem Minister des Auswärtigen, de Freycinet, empfangen werden.
Italien. Rom, 39 Juni. (W. T. B. Die „Gazzetta ufficiale“ schreibt; Die Deputirtenkammer wird in der Sitzung am Mittwoch die Erklärungen der, Re⸗ gierung entgegennehmen. Hr. Depretis wird mittheilen, daß er das Ministerium des Aeußern interimistisch übernehme, und daß Tajani zum Ju stiz-Minister ernannt sei.
Rumänien. Bu tarest. 28 Juni. (W. T. B.) Der französische Gesandte Srdega hat für den Fall, daß die Regierung den bestehenden Handels vertrag nicht verlängern sollte, die Anweisung erhalten, die Anwendung des französisch-türkischen Vertrages von 1861 zu fordern; andernfalls würde Frankreich die rumänischen Produkte mit Prohibitivzöllen belegen.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 29. Juni. (W. T. B. Die Reichs ein na hm en betrugen bis zum 1. April 1885 1735 8i4 709 Rbl., gegen 163 8685 6833 Rbl. in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres; die Ausg. ben 174747716 zbi, gegen 152 867 353 Rbl. in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
—— 30. Juni. (W. T. B.) An maßgebender Stelle
werden die gestern von Lon don verbreiteten Nachrichten über Unruhen in Afghanistan als äußerst unglaub⸗ würdig bezeichnet; wenigstens liegt hier keinerlei Meldung darüber vor.
Amerika. New⸗York, 25. Juni. Corr ᷓ der amerikanischen und der r ist eine Vereinbarung getroffen worden, derzufolge die von dem Fischereivertrag gewährten Privilegien während der Saison von 1885 in Kraft bleiben sollen. Prä⸗ ident Cleveland wird auf Grund dieser Vereinbarung die Fischereifrage dem Kongreß unterbreiten und die Nieder⸗ setzung einer gemischten Kommission von Seiten der beiden —— welche die Frage im Interesse der ung eines freundschaftli s zwis den 1 erwägen da 1 Aus Panama ist die Meldung eingegan 5 di Anstrengungen der m ien fen 1 1 Frieden in Columbien herzustellen, sich als frucht los erwiesen haben. Nach dem Bericht des Admirals Jouett wären die dortigen politischen Differenzen derartig, daß eine friedliche Besei tigung derselben unmöglich sei. Der Admiral fügt hinzu, daß die Feindseligkeiten wahrscheinlich auf un— bestimmte Zeit fortdauern werden. ⸗ . Afrika. Sgypten. Kairo, 28. Zuni. (W T Die Garde-Infanterie-⸗Brigade z benb e h 28 24 6. ar ö ö Troodos⸗Gebirge ein Lager zu errichten. Das schottische Infanterie-Regi in Suez ein Lager 6 — 1
Zeitungs stimmen.
In der „Nationallibera s ö ö len Correspondenz Mit wahrer Genugtbuunn darf man den Entschluß des Reichs kanzlers begrüßen, über die Frage der Sonntage arkeit die von den Nation alliberalen beantragten Erbebungen ... doch noch dorneh mẽn zu lassen. ... Großen praktischen Werth würden Erhebungen auf dem Gebiete des Kleingewerbes und der Hausindustrie kaum * kaben; immerhin wäre auch hier, eine Aufklärung über den int lichen Stand der fraglichen Verhältnisse sehr n unfc en? 16 Was die Großindustrie anlangt, so ift ganz beforderer erth darauf zu legen, daß, wie der Kanzler angeregt bat,
zunächst diejenigen Betriebe ermittelt w ̃ ö . * , erden, in welchen überhaupt Sonntagsarbeit ftattfindet. Man hat den Nationdl. Vc. ö
ralen gegenüber getban, als bätten sie mit ibrem bekannten Antrage ein allgemeines Plebiscit der Arbeiter und Arbeitgeber über die Sonntagsarbeit gewollt. Selbftoerständlich bat es sich auch ibnen nur am eine Feststellung des wirklichen Bedürsnisses für ein ein iges giletz e erische Einschreiten bandeln können. Und das wird mit dem Verschlaze des Kanzlers am besten erreicht. Zugleich müßte dabei aber auch ermittelt werden, in wieviel Betrieben Sonn⸗ raggarbeit nicht statifindet, bezw. in wieviel von diesen Be— trieben das Feiern am Sonntag kraft xrolizeilichen Verbots oder aus freier Entschließung erfolgt. Hat man auf diese Weine einen Neberblick über den thatsächlichen Umfang der Sonntagserbei in den Fabriken und dergleichen erbalten, so Follen die Bethel igten über die muthmaßlichen Folgen eines Verbots der Sonntags arbeit gebört werden. Dabei wird sich denn ergeben, daß in Berus auf viele Betriebe Arbeiter und Unternehmer in ibrem Uriheil her die vollständige Unmöglichkeit einer Unterbrechung des Fetriebes am Sonntag ühereinstimmen, In anderen Betrieben, welche resentlich ron der Jahres; eit, der Mode, der Konjunktur“ abhängen, wird sich Sonntazsarbeit nur ausnahmsweis ãßli eier; J ata. m sweise unerläßlich erweisen; da aber nach Ansicht wenigstens der .. Mehrheit der betreffenden Reichstags kommissien Rücksichten auf die „Konjunktur“ keine Las nat me Von dem Verbot berbeifübren sollen, so würde auch für alle diefe Betricke das Verbot wobl überbaupt nicht gewünscht werden. Für den etwa noch verbleibenden Rest am Sonntag arbeitender Werke würde Alles darauf ankommen, ob die Arbeiter durch das Verbot nicht in ibrem Einkommen geichmälert würden. Man kann sebr gespannt darauf sein, wie die Engquete gerade in diesem Punkte ausfällt Auf ihn in der That reduzirt sich die ganze Frage. ö I.
. „Christlich-soziale Correspondenz“ sagt in einem Brodwucher er überschriebenen Artikel:. . Der Preis des Reggens und Weizens ift trot zer Erböbung des Zelles an 3 6 füt den Deprelcentnzr thatsachlich nirgendwo gestiegen, weil das Ausland gezwungen ist, den eb erfluß feiner Ernten bei uns zu verkaufen, will es ihn nicht verderben lassen. Den Zoll 6. . 2 der importirende Ausländer. . Nun machte vor einiger Zeit die Bäckervereinigun Spe trotzdem den Versuch, die Brodvreise — nicht . . sondern zu erköben. Dieser unmativirte Angriff auf den Geldbeutel ibrer Mitbürger gelang den dortigen Bäckern nickt, da die Land= konkurren: die Stadt mit Brod zum alten Preise versorgte, der immer noch hoch genug ist. Wäbrend in Bochum z. B. sechs Pfund gutes Schwarzbrod im Kon sumverein des Bochumer ⸗ Vereins! mit 45 3 bejablt werden und Zie dortigen Privatbäcker diese zu 54 verkaufen verlangt man in Srever J — 63 J. Dies ist ein Unterschied im . . ,. 44 herzlich wenig unser Getreidezoll e reisen zu schaffen hat. — i hã in S . . H Dabei hält man in Spever echnet man z. B. in Bochum den vollen Getreidezo 5 das Broꝛ gewicht, was ja nicht zulässig ist, weil 100 Pfund er ö. Brod liefern, so kosten dann beim Konsum 6 Pfund Schwarzbrod erst 4, ei den Privatbäckern 63 3. Es dürfte wenig Städte geben wo für 6 Pfund Schwarzbrod nicht 60 und mehr Pfennige zefõrderi und also jetzt schon der volle Zoll mitbejahlt wird. In Großalmerode machten die Bäcker ebenfalls den Versuch, die Preise für das große Bred von 1,1 auf 1,20 6 zu erhöhen. Sofort liefert ein Konkur⸗ rent dasselbe Zuantum Brod für 95 g, eine Thatsache, die oben Sesagtes voll bestätigt. . . . . .
Statiftische Nachrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen s . deits amt z sind in der Woche vom 14. bis n ö je 1000 Bewohnern auf Len Jahres durchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin II, 5, in Breslau s3.I., in . 353, in Köln 55, in. Frankfurn 4. MR. 225 in Fannover 2442, in Kaffel, 1636, in Magdeburg 734. in Stettin 18,9, in Altona 21.6, in Straßburg 17,5, in Menz 18.5. in München 32,65, in Nürnberg 30,6, in Augsburg 26,6, in Dres⸗ ben 5.3. mn Leipzig 218. in Stuttgart 5. in Bann wein 33 in KärlstJhe 1, in Hamburg 23,6. in Lübeã-=——M in Wien 343. in Dest 289,8, in Prag 41,8, in Trieft —, in Krakau 39,7, in Basel 13, s, in Brüssel 24, in Amsterdam 21,4, in Paris 20,8, in London 16,4, in Glasgow 22, 9,ů in Liverpool 23,2, in Dublin 775, in Twwiaburg fs o, n Rebenszen 2.5. in Stecbelm s, n, bei. stiania 1465, in St. Petersburg 25,3, in Warschau 321, in Ltr Lär, in Rom 236, ig Tärin 34. in Bufgrest 34,7. in Madrid — in Alexandrien 37,s. — Ferner in der Zet dom 17. bis 23. Mai cr.: in New⸗Jork 25,1, in Philadelphia 192, in Chicage — in St. Louis —, in Cincinnati —, in San Franziske 2I,8, in Kalkutta 25,1, in Bombar 26 3, in Madras 331.
Während beim Wochenbeginn an den ostlichen deutschen Be⸗ obachtungtorten und in Bremen nördliche und nordwestliche, aber bald? unjer hoher Wärmeentwickelung nach Süd und Südmst drekende Windströmungen vorberrschten, überwogen bei gleichfalls kober Temperatur an den mittel und westdent chen Stationen süd⸗ liche, südwestliche bis nach Südost gehende, in München und Karlsrube nordöstliche, nach West und Nordwest drehende Winde, die um die Mitte
der Woche ziemlich allgemein unter Abnahme der Wärme nach Oft und Nordoft, in den letzien Tagen der Woche aber allgemein wiede nach Südwest drebten. Die Temreratur der Luft sberstie⸗ in d e erften Tagen der Woche die normale (aus Breslau Röln'ꝰ . Temperaturen von 30 Grad Celsius, aus Berlin ron 31, red Felsius gemeldet), in den letzten lag sie meist nter derselben. Nieder⸗ schläge, vielfach in Felge von Gewitterniedergängen, waren nicht selten 2 ergiebig. Der beim Wochenbeginn bohe Druck der Luft —— * ab und sank bis um die Mitte der Woche. Dann stieg des arcmeter, sank am 18. abermals und zeigte nach kurzem Steigen am 21 E Ende der Woche wiederum sinkende Tendenz. . . 1 guropaz ar die Sterblichkeit in . tt woche einere als in der vorhergegangenen, nur wenige deutsche Städte, wie Königsberg, Kö anuheimn, Berlin 1 Königeberg, Köln, Mannheim, Berlin auch Wien zeigten eine erbebliche Steigerung der Sterblichkeirci fer Der Antheil des Säuglingsalters an der Sterblichkeit blieb im Al⸗ gemeinen der gleiche wie in der Vorwoche, nur in den Stãdter in denen fich Darm latarrbe and Brecht ur fall. in gro erer Zall als Todesursachen zeigten, war auch die Säugsingesterblichkeit eine ge⸗ . . in Berlin, wo ron 10 0 Tcbenden (aufs Jahr bete enen . München wo 136 Säuglinge lgleichfalls auf Jahr berechnet) Unter den Todesursachen haben Brechdurchfälle eine größe Darmkatarrbe eine etwas 2 ü ö gerufen. Es wurden aus deutschen Stätten an eden eng . formen 610 Sterbefälle gegen 482 der Vorweche gemeldet, r, . auf Berlin allein 225 entfallen. Auch in 1 Breslau, Köln, München, Mannheim war Lie Jabl der Steck f. eine größere, während in den größeren Städten des r. keine so auffallende Steigerung ersichtlich ist. Rab terkrantanger wurden gleich allẽ mehrfach beobachtet. — Bond — fektionskrankkeiten bat nur Diyhtherie eine großer? JYekl ven Sterbefällen, besonders in Königsberg glere kur. Ser Fönigebütte, Nürnberg, Dresden, Berlin, Nor Eau er ee w Hamburg, Brüssel, Warschau hervorgerufen, wahrend Fi en
Scharlach, Keuchbusten, typhöse Fieber in beschränkterer 3a ĩ auftraten. — Masern zeigten in Teirzig Köln, Beuthen 828 Berlin, Wien. London. Glasgow, ierrool, Bar chan noch immer eine großere Verbreitung, wäbrend in DSanno -er 3 Erfurt die Zahl. der Sterbefälle erheblicher edgenommen hat. 6 , , Dan: ig Dresden. Mühlhausen i. Th, Warschꝛu ö rag bäufiger zum Vorschein. — Der Keuchhuften zeigte in Köln . London eine zun, in Berlin eine Abnahme der Sterbefãlle — Das Vor⸗ kommen von typbösen Fiebern blieb ein beschränktes 1nd wurde nat in Paris und Turin ein häufigeres. — Sterbefälle aa Fleckyr bus kamen nur 2 (aus St. Petersburg) zur Meldung. — Ster bejahle an eylbe⸗
mischer Genickstarre kamen 3 (in der Vorwoche 13) zur Mittheilung don denen auf Elberfeld, Chemnitz, Köln je 2, auf Barmen nnd Viersen je J entfallen. — Pocken traten seltener als Todezursaden uf. Aus Könige berg. Paris, Basel, Glasgow, NManchestẽr. 21 Peters burg, Odessa. Pest, Alexandria werden ein zelne, aus Warschãẽn, Prag, Rom, Venedig mehrfache, aus Wien und London nech Xi. reiche Pockenfälle gemeldet. — In der Zeit vom 14 bis 48 Dun sind in den (pah i chen Prorinzen Castellon, Murcia, Valencia ind k. . Marti 1089 Choleraerkrankungen mit 488 Sterde—⸗ fällen gemeldet worden, von denen 11 Erkrankungen und 10 Sterbe— fälle auf Madrid entfallen. Auch in der Rähe von Alice Sreigre ö 16 n. e, w. Nabe von icante zeigte
Aus den Mittheilungen für die öffentlichen Feuer- versicherungs⸗Anstalten. 5 (Schluỹ.) N. An Hazelperiicherung s Gesellschaften
Der Bericht des Ministers für Landwirthischaft Domainen und Forsten über, Preußens landwirtbschaftliche Verrallung in der Jahren 188153 fübrt außer den in der betr. Tabelle gananäten 1. . seitigen Dagelversicherungs · Sesellschaften für das Jab os3 nc] ander. mit. 3131 Polizen, 14477 990 Versñtherungssum me S1 996 M Schäden und Regulirungskosten, 22 554 a Referreond uf aß mit Einschluß der in der Tabelle genannten ins gesammt bei 22 Gegense tigkeits · Anstalten 995 985 180 M gegen Hase schaden ver sickert gewesen sein würden, d. h. ca. 70 Nillien?n Mart wenige als im Jahre 18582. Für die 6 Aktiengesellschaften SS ] G65? 35 ergiebt fich eine Abnabme der Versicherungsfumme gegen das Vorjahr um ca. 80 Millionen Mark. Der Grund liegt mutmaßlich in un⸗ gũnstigeren Frnte Aussichten für das Jahr 1883 im Verglescke 31 .
Nac stehend sind einige Verbäl tms ablen über die K den 3 Jahren 1881 bis 1883 zusammengestellt worden aus benen hervorgeht, daß das Jabr 1883 in Bezug auf die Höhe der Sckaden seinschließlich Ser Regulirungz kosten) zu den günstizeren actor Dee folgende Jabt (1884) ist dafür um so hageltet wer? ge esen J. Gegenseitige Gesell⸗ Aktiengesell .
j ẽ 3 / schaften 8 — 88 88 884 P Beitttge. un k 81 1882 1883 1881 1882 1883 für eigene Rechnung pro mille der Versiche⸗ tungssumme Schäden für eigene Rech nung pro mille der Versicherungssumme 8,9 858,7 7,3 Schäden für eigene Rech—⸗ . nung pro cent der Beiträge ꝛc. ö Verwaltungs und dergl. Kosten pro mille der Versicherungssumme ] 1,651 159 1,54 2,00 1,85 2.05 V. Die Viehversicherungs⸗Gesellschaften.
In der betr. Tabelle sind die Ergebnisse von 17 meift größeren und zablreichen kleinen Viebversicherungs ⸗ esellschaften zusammen⸗ gestellt. ; .
Wenn ziese letzteren Nachweisungen auch manche Läcken au fzuweisen haben, namentlich in Bezug auf die Angaben über die Versicherungssummen, so geht doch soviel aus ihnen bervor daß der Schwerpunkt der privaten Viebhversicherung noch in den kleinen fokalen Vereinen liegt. Es waren nämlich im Jahre 1883 in Preußen bei inländischen Viehrersicherungs-⸗Anstalten versichert und zwar bei:
81,4 80,6 86,3 79, 78,2 49.7
m . mit 0 Stücke Vieb Versicherungs . . S 66 ö. 96 Prorinz . tbätigen Gesellschaften. 64 078 1 5 in mehr als einer Provinz — I k 2 BVer⸗ sicherungs · Anstalten . 154 442 53 9 . für mehr als (0) 15368 183 einen Regierungs Bezirk 28513 6 12 Anstalten für einen ganzen 5 564 416 Regierungs · Se nir 27118 c) 4458128
72 Anstalten für mebr als
einen 5866 eines Regie
rung · Beñirlltß . 61 906 7 224871 1017 ö mehr als eine ö
emeinde eines Kreises (2) 350118 . 5 0 2911 Anstalten für eine ö ) k meinde (Gutsbezirk)... (2) 557 540 (225) 67 073 624 40534 1 Anstalten über ⸗ dd ¶ H 1243713 357) 174121665 Die den Beträgen in Klammern ö blen . die Zabl derjenigen Anstalten, über welche die . Angaben feblten, deren Versicherungsbestand also in den Beträgen nicht mit enthalten ist. Für Preußen tritt den vorstehenden Summen noch der preußische Versicherungsbestand solcher Gesellschaften hinzu, welche
außerhalb Preußens dominilirt sind.
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