Ausführung sind ausgestellt und entzücken den Beschauer durch die Eigenartigkeit des Musters wie durch die tadellose Aus- führung. In Plattstich gearbeitet finder sich hier der auf den meisten Stickereien dargestellte Reiher mit seinem silberschimmern⸗ dem und auf schwarzem Grunde um so wirkungsvollerem Gefieder, ferner der Tbeestrauch, diese für die Japaner so wertbhvolle Pflanze, sowie Reis und Zuckerrohr, und der Schmetterling, dessen schillernde Flügel dem Künstler die willkommenste Gelegenbeit geben, seiner Phan tasie den denkbar möglichsten Spielraum zu gewäbren Ein Huhn in Lebensgröße auf dem unteren Theil des Schirms über rascht durch die Natürlichkeit in der Wiedergabe seines braunen Ge⸗ fieders. Auf einem zweiten Schirm sieht man binter hoch herabbängenden Schlingpflanzen Königstiger in den verschiedensten Stellungen. Die Abtönung vom schwarzgestreiften Rothbraun des Rückens bis zum Silberweiß des Baucwes ist von entzückender Zartheit.
Ein Gegenstand, welcher in dem Verkehr rine große Rolle spielt und sich vielfacher Nachfrage erfreut, ist das Lampion, ohne weiches ein japanisches Haus nicht denkbar ist. Es dient zur Lampe im Zimmer, zur Laterne vor dem Hause und auf der Straße und ver—⸗ tritt die Stelle der Fackeln bei Aufzügen u. dergl. Die Herstellung eines so vielseitigen Gebrauchsartikels mußte den Arbeiter reizen, auf immer neue Formen zu sinnen, um einige Abwechselung zu erzielen. Diese ist ihm denn auch in einer überraschenden Mannichfaltig— keit gelungen, und man findet von der einfachsten Kugelform bis zu den bizarrsten Phantasiegebilden Muster davon vor. Die Herstellung eines solchen ist nicht uninteressant. Der Handwerker stellt vor sich auf den Tisch ein zerlegbares Holzgerüst, welches in seinen äußeren Linien die Form zeigt, welche der Ballon haben soll. Dieses Gerüst umspannt er horinzontal und vertikal mit Bastfäden, zieht feinere dazwischen und stellt so ein sehr weitmaschiges Gewebe her; über dieses klebt er feines Reispapier, legt die letzte Hand an den vollen deten Ballon und läßt ihn dann zum Maler wandern, der mit seinem Pinsel jene leuchtkräftigen Farben daraufhaucht, die heim Brennen der Kerze einen so prächtigen Anblick gewähren. Eine große Kollektion dieser zierlichen Sachen ist zum Verkauf ausgestellt, und man sieht an den Eisenbogen der Halle gleichzeitig zur
Vieler Zuschauer erfreut sich der Damenfrisirsalon sowie der Spielwaarenladen, wo die originellen japanischen Puppen ein be gebrter Gegenstand der deutschen kleinen Besucher sind. Di Kleider dieser Puppen werden von einem gegenüber wohnen— den Arbeiter, welcher Phantasie⸗Artikel herstellt, zugeschnitten, Kor Hände und Füße gemalt und das Zeug mit oft werthvoller Stickerei versehen. Dieser geschickte Mann schneidet aus Parpe die gefälligsten kleinen Phantasiemuster, welche, mit Zeug überzogen oder mit Papier überklebt, von der Geschicklichkeit des Malers allerliebt:; kolorirt werden. Aus diesem starken, zeugähnlichen Papier finden sih ferner die mannigfachsten Dinge vor, welche für den europäischen Markt berechnet sind: als Tablettdecken, Lampenschirme, Tisch. decken u. s. w ;
Der Liebhaber japanischer Sachen kann seine Kauflust in der ausgiebigsten Weise befriedigen, denn verschiedene hiesige Firmen haben die günstige Gelegenheit benutzt, um eine verkäufliche Ausstellung solcher Artikel zu veranstalten. Die japanischen Lacksachen, deren prächtige Inkrustirung, wie oben erwähnt, der Besucher in ibrem Ent— stehen betrachten kann, da eig Arbeiter beschäftigt ist, aus Elfenbein, Perlmutter und Metall die Ornamente zu schneiden und die fertigen Muster auf Pappe geklebt dem Zuschauer vorzulegen, die Theebretter, Schreibzeuge, Schmuckkästen u. dergl. mehr, finden sich in reicher Auswahl. Legirungen, Gold. und Silberarbeiten, kostbare Holjarbeiten mit Intarsiaarbeit sind vertreten, und dem Waffenliebhaber bietet sich Ge ⸗ . Sammlung 16 die wegen ihrer Härte und Schärfe berühmten japanischen Schwerter zu vermehren. Antike? — ö Kö at: Vasen und Schalen . der Blütbezeit japanischer e warten 4 Aosschluß des Kreises Herzogthum Lauenburg, was folgt: einen kunftsinnigen, reichen Käufer, der freilich den erworbenen Gegen w J e. . stand erst nach Schluß der Ausstellung in Empfang nehmen kann. Das Gesetz betrifft den Verkehr auf den n, ,
So bietet diese bochinteressante, manniafaltige Ausstellung eine landstraßen und den in Gemäßheit des 8. 159 Des ie . ge Fülle von Belehrung und Anregung, und es ist zu wünschen, daß ihr 6. Februar 1879 (Gesetz-Samml. S 94) durch das Amtsblatt . Besuch für die deutsche Industrie von segensreichen Folgen sein möge Regierung zu Schleswig bekannt gemachten wichtigeren een egen der Provinz Schleswig ⸗Holstein, mit Auenahme des Kreises Herzog⸗ tum Lauenburg, und den Schutz dieser Straßen und die Zugtbiere festz
das Gespann fortwährend unter Leitung behalten.
. Kiel 3. Juli. (B. T. W) Die hier liegenden Frei cine siß ben Titel J. — . §. 18. Dekoration die mannigfachsten Exemplare, von dem kleinften, nicht Pan zen; ilfe nd bent Morgen durch den Gesandten, Chin Rerkehr auf den in der Unterhaltung der Provänz Viehtransporte sind möglichst auf der Fahrbahn gesammelt und größer wie ein Apfel. bis zu dem von einem Meter im Durchmesser. n ,. 9 gemeiht worden und haben Nachmittag; söndlichen Haupt“ und Nebenlandstraßen und den Jpon den Fußwegen und Gräben entfernt zu halten. Die deutsche Fabrikation, welche sich dieses Artikels läugst bemächtigt Uber Plvmouth die Reise nach China angetreten. EFIincdrküntervaitung der Kreise befindlichen aus don rindtheseznen lsder Ueberholen durch Fuhrwerke haftbar Ertlärten tritt an Stelle der Geldftrafe eine hat, müßte bier eine Fülle von neuen Mustern finden. . Lebauten Nebenlandstraßen und Schutz dieser Straßen. ist dds Vieb' uf eine Seite der Straße zu treiben. . . ö ö. orklärter an Ste Ein Gegenstand, welchen man Überall in allen nur denkbaren 52 Ber Rindviehbeerden ist für je 20 Stück ein Treiber erforderlich. nicht ein. s 33. Varigtionen wiederfin det ist seltstverständlich der Fächer, obne welchen Die Straßen dürfen so weit fie nicht von der Wege ⸗ Polizeibehörde Dieser Vorschrift sind jedoch Landbesitzer, welche Vieh nach und von Bei Zuwiderhandlungen gégen die 88. 8 bis 9, 11 bis 18 sind der Japaner nicht denkbar ist. Die Kinder, die Hausfrau, der a, ron edermann zum Gehen, Reiten und Fahren, so⸗ ihren Grundstücken treiben, nicht unterworfen. die Gefpaanführer bejw. Führer von Vieb, ebenso die die Beförderung Mann, alle handhaben sie dieses Abkühlungsinstrument mit abgesperrt. ind, ne, 36. e . zt , , ; Ucher zwei Jahre alte Stiere müssen e, , ,,. z e. n Personen veipflichtet, sich den mit der mehr oder enn . es , den deutschen Zu⸗ JJ 214 ö werden. ö are füh Es Weft n m der? Landstraßen. ben, Rebenn'ege betrauten schauer eigenthämlich, wenn der japanische Zimmermann den Hobel ichen mann ö. . . J . . ; Pferde sind bei Transport stets gekoppelt zu führen. Es D. Fw nerrschen!? Streckenaufsehern bezw. Wärtern, Kreis—⸗ bei Seite wirft, der Töpfer die tbonhefleckten Finger nothdürftig Norker Schützen, 3 Chrenschüsse für Kaiser Wilhelm, den Prästdenten Vie Böschungen und Sęitengräben ,,,, e e nnr, ö 3 Stück nebeneinander gekoppelt sein, und ,, ,, 3, holst , Gendar⸗ abtrecknet, um zum geliebten Fächer zu greifen, deffen Gebrauch ihm Gleveland und die Stadt Bingen ab. won den dazu berechtigten Personen beteten ee, , ist , ,. mäsfen je 12 Stück einen Fuhrer haben. und W Jö . persenlich tei t en . zum dringendsten Bedürfniß geworden ist. Die Formen desselben . der Fahrbahn zu reiten, zu fahren oder i n,, nn,. §. 19. von ö , rn. der Mashine, des Gespanns ꝛc. auszu- geben selbstoerständlich zu den mannigfachften Spielarten Anlaß ö ö. ö. . Das Anpflügen oder Angraben des Straßenterrains ist 19 . . n 1 sich über ihre Persönlichkeit, wie Man findet am häufigsten diejenige eines gerippten Blattes mit Fr. Rosa Papier hat gestein Abend im Krollschen Die Fahrbahn darf von einer hierzu nicht berecbtigten Persog Die Befugniß der Telegraphen⸗Verwaltung zur, Benutzul ; . Gigenthümer des Fuhrwerks ꝛc nicht ausweisen, so sind die langem Stil oder den zusammenlegbaren, wie ibn unsere amen Theater mit ihrem „Orpheus“ dem zahlreich erschienenen Publikum nicht gesperrt oder verengt werden, ins besondere, d. . Sicherheits-, Schutz oder Pflugstreifenẽ längs. des äußeren Graben en . ö Würmern? Strafe entsprechendes Pfand- tragen. Der Stoff besteht meiste ng aus starkem Papier, in kostharerer ieder ein Par Stunden edelsten künstlerischen Genusses bereitet. Fuhrwerke auf derselben nicht stehen gelassen e e,, . ö rondes oder des Fußes der Straßendammböschung Befch ö ; ; . 9 zu ehmen. Dem Ausführung aus Seide mit Stickereten darauf. Der Fächermaler Vir haben diese in jeder Beziehung einzigartige Leistung der Künst— seglicher Art, abgesehen von den zum Wegehau, Jom, ö n . nicht berührt. Geyfändeten st d zu ertheilen. Als in schon gelegentlich ihres vorjährigen Gastspiels gebührend genür— nd Unterhaltang der Telegraphenlinien dienenden Materialien und 8. 20. . nn,,
betreibt sein Geschäft für den gewöhnlichen Bedarf sehr mechanisch, . fiemff . 1 = 727 84 ö. 33 980 1 8 — 2 3 3 ) * 2 9 ö wo nRor 5 49 * 4 P . 1 5 5 9 2 * . . 9 . : — z der meist sind es typisch gewordene Muster, die er mit breitem Pinsel darauf Man Geräthschaften, dürfen weder auf der Fahrbahn, noch auf dem sonstigen Straße muß mindesten? ,
verwaltung, Polizeiwesen, Schulwesen, Straßen und Wege, Waisen⸗ rath. Die zahlreichen Muster für Gesuche, Rechnungen u. s. w. erböhen die Brauchbarkeit des kleiner Buchs, für welche schon das rasche Erscheinen der neuen Auflagen spricht.
— Amerika in Wort und Bild. Vereinigten Staaten von Friedrich von Hellwald. 46. bis 50. Liefe⸗ rung zu 1 Æ Mit (ca. 700 Illustrationen. Leipzia. Schmidt Güntber. — Das großartig angelegte Werk nähert sich seinem Ende und soll noch vor Weihnachten in den Händen der Abonnenten sein. In den neuesten Lieferungen werden wir mit den nördlichen Innen— staaten bekannt gemacht. Dann folg eine Schilderung Cincinnati oder Porcopolis und Chicago's, der „Königin des Westens!. Der Verfasser weiß den Text dadurch besonders interessant zu machen, daß er in die Beschreibungen der Städte und Gegenden ausführliche an— ziehende Schilderungen aus dem sozialen, gesellschaftlichen und geschäft— lichen Leben Amerikas einflicht; so erörtert er u. A. in diesen Heften das Leben in den Boardinghouses, die Frauenfrage, das Treiben der Advo⸗ katen u. a. m. Unter den vielen meisterhaft ausgeführten Textillustra— tionen heben wir besonders folgende hervor: Der große Leuchtthurm zu Erie, Ein Elerator am Eriesee, Blick auf Sandus y, Die Kelley ⸗Inseln im Erisee, Ansicht von Toledo, Fourth Street in Cincinnati, Die Tyler— Daridson⸗Fontaine in Cincinnati, Jeffersonville am Ohio, New⸗ Albany am Ohio, Die Ufer des Michigansees, Ansicht von Chicago, Ein Haus in Bewegung, Michigan ⸗ Axenue in Chicago, Maddison— Street, Sherman⸗Hotel in Chicago. Ausblick auf den Michigansee, Ein Felsenbogen bei Mackinaw in Michigan, Arched Rock bei Mond— schein ꝛc. Von den Vollbildern erwähnen wir: Heiliger Kreuzberg, Klippen am Green Rirer in Kentucky, Indianer seinen todten Feind skalpirend, der Wapitihirsch, St Louis (7 Abbildungen), Ein Prairie⸗ brand, Indianer in der Wüste eine Diligence überfallend re.
— Von der 4. Auflage von Meyers Konversations⸗ Lexikon, die in 256 Lieferungen zu je 50 3 im Verlage des Biblio⸗ graphischen Instituts zu Leipzig erscheint und durch den Werth ihres sorgfältig bearbeiteten Textes und die Reichhaltigkeit und Schönheit ihres bildlichen Beigaben alle Ansprüche erfüllt, die man an ein autes Konversations ⸗Lexikon stellen kann, sind wiederum 4 Hefte (9—12) verlandt worden. Dieselben führen den Text vsn „Amtseid“ bis zu „Archäologie“ fort, enthalten eine Menge theils längerer, theils kürzerer intertssanter und lehrreicher Artikel aus den verschiedensten Wissensgebieten, und sind außerdem mit 7 Karten (Nord- und Süd⸗ Amerika [Fluß ⸗ und Gebirge karten, Nord, und Süd ⸗Amerika (Staatenkartens, Afghanistan, Argentinische Republik, Asien (Fluß und Gebirgskarte)) und 2 Tafeln Abbildungen (Antilopen und Affen II) ausgestattet.
Er st e Beilage s⸗Anzeiger und Käniglich Preußischen
Berlin, Sonnahend, den 4. Juli
Eine Schilderung der
Staats⸗Anzeiger. 18865.
zum Deutschen Reit
stimmur nen der 8§. 2 bis 9, 11 bis 27 und 29 mit einer Geldstrafe bis zu 190 „ bestraft.
Gleiche Strafe trifft Straßen bejw. Wegen gebörigen Anlagen stände, als Gebäude, Brücken, Durchlässe, Grenzste ne, Markirsteine bezw. Pfähle er Wegweiser, Warnungstafeln, Materialien an Steinen, Grand Kies 2c., Ver egesteine, Sperrböcke, Einftiedigungen, Arbeite geräthe, Bäume, Baumpfähle, Hecken ꝛc. beschädigt oder in Unordnung bringt, ferner denjenig n, welcher unbefugter Weise auf Straßen- bezw. Wegeterrain Gras orer Weiden mäht, schneidet oder ausrauft, oder I.. auf den
354 19 216 8 8o Dejfeng hen weiden läßt.
Mitte der Fahr⸗; Böschungen, Banketts oder in . gräben weiden läßt ö
In den Fällen der §§. 6, 7, 11 bis 14 ist für die Geldstrafe und die Kosten, zu denen der Führer eines Fuhrwerks ꝛc. verurtheilt wird, im Falle des Unrermögens des Verurtheilten, der Eigen⸗ thümer des Fuhrwerks 2c. und der Bespannung als solidarisch haft⸗ zar zu erklären. . 5 vac. Fällen der 85s. 8 und 9 ist der Eigenthümer des Fuhr werks, der Maschine c, für die Befolgung der Vorschrift des 5 18, betreffend die Zutheilung von Führern zu Rindviehtriften und Pferde⸗ koppeln, der Unternehmer des Transportes rerantwortlich.
8. 32. : Gegen den auf Grund der Vorschrift in Absatz 1
* 2 2 5 .. 55 . ⸗ . §. 5. . ; . a, Schlitten müssen mit fester Deichsel und die denselben vorge⸗— Gesetz spannten Zugthiere mit Geläute oder Schellen versehen sein. 8 e B, ; ö ö. 36 33 8. 16. betreffe wegepolizeiliche Vorschriften für die Pro— . . ö betres he r, mit Ausnahme des Kreises Den Königlichen Equipagen, ordentlichen Posten, k 66 ic, erzogth um Lauenburg Kurisren und Estafetten, sowie geschlossen marschirenden Truppen: . 2 abtheilungen hat jedes Fuhrwerk, den Posten auf das übliche mit dem Posthorn gegebene Zeichen, auszuweichen. ö Sowohl einem begegnenden als auch einem in derselben Rich⸗ tung sschneller fahrenden Fuhrwerk ist nach der rechten Seite auszu⸗ weichen. ö . ö Das Ausweichen muß mindestens bis über die bahn gescheben. ö . Kein Fuhrwerk darf auf der Straße so anhalten, daß eine Sperrung der Fabrbahn dadurch ertsteht. . K ö . Der Führer eines Fuhrwerks darf sich von demselben icht ent nd We fernen, ohne wenigstens einen Zugzstrang jedes Zugthieres los zumachen ö n stzubinden? Während des Fahrens muß derselbe
denjenigen, welcher unbefugt, die u den und sonstigen Gegen Nummer⸗, Prell? und der Telegraphenlinien, vinz S ö.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛe.
iz K 8 ö verordnen, unter Zustimmung beider Dauer des Landtags der Monarchie, für das Gebiet der Provinz Schleswig⸗Holstein, mit
3 5. 31 als
eiheits strafe
de oder Reiter ö
(W. T. B.) Anläßlich des heute beginnen⸗ Schützenfestes prangt die Stadt in rollem Flaggenschmuck. Um 89 Uhr setzte sich der Festzug, von der Bevölkerung überall freudig begrüßt, in Bewegung. Vor Beginn des Schießens gab Hauptmann Diehl von den Independent-⸗New⸗—
Bingen, 4. Juli den amerikanischen gefesselt und geführt
Gewerbe uns Handel.
Der Geheime Kommerzien⸗ Rath Zwicker, Inhaber der Firma Gebrüder Schidler, ist gestern früh gestorben.
— Ueber die Ein⸗ und Ausfuhr des Großherzogthums Hessen über Bremen im Jabre 1884 entnehmen wir der Nr. 337 der „Mittheilungen der Großherzoglich hessischen Centralstelle für die Landesstatistfk (Juni 1885) Folgend s: Die Einfuhr in Bremen aus dem Großherzogthum
um Hessen repräsentirt einen Werth von 1593592 S, die Ausfuhr aus Bremen in das Großherzogthum
1 1 1
98 zu pelel unaufgesorde betragen bei
digt und müßten das damals gusgesprochene Lob wiederholen Die Entfernung von der
Hessen hatte einen Werth von 1 528 834 Werden die einzelnen Artikel der Einfuhr in Bremen aus dem Großherzogihum und diejenigen der Ausfuhr aus Bremen nach dem Großherzogthum in Hauptwaarengruppen zusammengefaßt, so erhält man folgende Uebersicht: Procent⸗ antheile. 71,28 23,43 0.25 0, 92 5, 02 c G ß
Ausfuhr Ml 1089817 358 133 3837
250 76792
1528 834
Einfuhr. Procent⸗
l. antheile. 157 9867 9,91 6 117003 3 15 300 0.96 179 024 1124 1595 597 100,00
Verzehrungsgegenständen. Rohstoffe Halbfabrikate Manufakturwaaren Andere Industrieerzeugnisse
In den dem Jahr 1884 vorausgegangenen fünf Jahren umfaßt
der Verkehr des Großherzogthums mit Bremen folgende Werth ummen: Einfuhr Ausfuhr in Bremen aus dem aus Bremen nach dem Großherzogthum Hessen. b 110152 18382 2072014 1881 1562898 18380 1309550 . 3960 619 252 481 d wie n
einnahme der Ostpreußischen Südbahn pr. Juni 1885 betrug nach vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 90 222 S, im Güterverkehr 215718 „S, an Extraordinarien 20 000 „M, zusammen 325 9560 M, darunter auf der Strecke Fischhausen — Palmnicken 4243 S6, im Monat Juni 1884 definitiv 292 870 S, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres mehr 33 080 4, im Ganzen vom 1. Januar bis ultimo Juni 1885 2584 6655 (e, gegen 1726 307 M im Vorjahre, mithin gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres mehr 858 358 4
Nürnberg, 1. Juli. (Hopfenm a Held.) Vom Hopfenmarkt ist Neues nicht zu berichten. Die Kund⸗ schaftés händler kaufen langsam kleine Posten, während der Export nach England fast völlig ruht. Preise bleiben stabil. Die Zufuhren sind mäßig, kommen aber den ebenfalls kleinen Umsätzen gleich. Der Vorrath ist immer noch ansehnlich, nur wirkliche Primawaare sehlt. Die letzteingetroffenen Nachrichten aus den deutschen Pflanzungen lauten im allzemeinen Durchschnitt günstig. Der heutige Preisstand ist sür: prima 75 - 30 „S, gut mittel 58 — 57 M, mittel 48 - 54 M, gering 38— 43 (
. 3 i er Woll auktion Tendenz stetig, Preise unverändert.
Rn or Juli. ( B ö Baumwoll en⸗ Wochenbericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 2000 B., Auk— fuhr nach Großbritannien 13 000 B., Ausfuhr nach dem Kontinent 12 000 B., Vorrath 289 000 B.
1883
Königs!
rfthericht dor Leopold
gestrigen
Submissionen im Auslande. Fthlien. ö 1 Dili, d Uhr.
Territorial Direktion des MiZnär-Komnnissgriats des VIII. Armee— Corps in Florenz, Lieferung von 20 000 Säcken aus Segeltuch. Voranschlag 48000 Lire Kaution 2500 Lire. Näheres an Ort und Stelle.
Verkehrs⸗Anstalten.
Hören en, n , , r Dampfer det Norddeutschen Llovd „Neckar? und „Fuldg“ sind gestern, ersterer um 11 Uhr Vormittag, letzterer 1 Uhr Nachmittags, in New⸗ Jork eingetroffen.
Berlin, 4. Juli 1885. Die Japanische Ausstellung im Ausstellungspar!k. (Schluß.) . Eine Ausstellung, von kostbaren Stickereien ist von der irma Wagner (Berlin, Dessauerstraße) veranstaltet worden; um ich jedoch von der Mannigfaltigkeit und höchsten Entwicklung
der Siickerei einen rechten Begriff zu bilden, betrachte der Zu— schauer die kostbarere und reichhaltigere Auswahl im hiesigen
hinwirft, aber auch Zeichnungen mit seinsten Strichen finden sich vor. Fächer artige P5opierrahmen hängen überall als Schmuckstücke, und wie ge⸗ schickt der Japaner alle sich zu irgend einer gefälligen Spielerei eignenden Gegenstände zu benützen weiß, zeigt die Dekoration dieser Rahmen, denn aus wirklichen Schwalbenfedern sind die meist im Fluge abgebildeten Schwalben bergestellt, der Pinsel hilft dabei nach, und man sieht diese reizenden Geschöpfe in plastischer Lebendigkeit scheinbar über das Papier hinbuschen. Buntfarbige größece Vögel sind gleichfalls auf diese Art abgebildet. Unsere Dekorateure sollten sich diese allerliebste Art der Ausschmückung wohl merken. Die Gestalten von Vögeln, Fröschen, Eulen, Schmetterlingen bilden das ständige Schmuckmittel der Fächer, und man sieht die letzteren an die Wand gemalt, in die Kissen eingewebt, an den Tapetenschirmen, kurz überall, der Fächer scheint somit im Verein mit den Wandschirmmalereten unsere Zimmer— dekoration durch Bilder zu ersetzen.
Wie sehr der Gebrauch des Fächer in das Kulturleben des Japagers übergegangen ist, beweist der Umstand, daß er selbst seine todten Götzen mit dem Fächer in der Hand darstellt. Gelegenheit, solche Gösterbilder zu seben, ist hinreichend gegeben, denn in dem großen Tempel, um welchen sich das Dorf gruppirt, ist eine ganze Reibe von Ober- und Uatergötzen aufgestellt, auf welche Rangsta ung man wohl aus dem höheren oder niederen Standpunkt schließen Varf, der den Statuetten eingeräumt ist.
Die Dekoration des Tempels ist bei Beleuchtung durch die bunten, elektrisch erhellten Lampions sehr effektvoll. Die goldüber— ladenen, in den schreiendsten Farben gemalten Götzen, prächtige Wandschirme, ein großer gemalter oder gewirkter Teppich im Hänter— grunde, auf welchem eine große Versammlung von Menschen, Thieren und undefinicbaren Geschöpfen dargestellt ist, alles dies ist wohl ge— eignet, die Sinne der Asiaten zu erregen, obgleich der christliche Zuschauer diesen für ihn unverständlichen Gegenständen fühl gegenüber steht und höchstens mit einem unbehaglichen Gefühl auf zwei eiserne Drachen blickt, welche unweit des Eingangs zähnefletschend ihre Pranken auf dutchbrochene Kugeln legen. Die Bauart des Tempels unterscheider sich von den Wohnhäusern nur durch größeren Umfang, ein erhöhtes Dach und einen verandaartigen Eingang. Die aus dünnen Brettern hergestellte Seitenbekleidung ist mit Laubsägearbeit geziert; die übli⸗
H T
le chen Lampions, prächtiger als sonst, feblen auch hier nicht am Dache.
Um dein Besucher einen möglichst tiefen Einblick in das gesell— schaftliche Leben der fremden Gäste zu geben, durfte natürlich ein Theater nicht fehlen, und ist solches in einem breiten Abschlag an der Längsseite der Glashalle dufgeschlagen. Dasselbe entspricht den Vorstellungen, welche wir von unseren städtischen Theatern hahen, nicht, es ist rielmehr mit einer Sommerbühne, wie man sie in Volksgärten findet, zu vergleichen. Auf hohem, oblongem Podium ist die nicht sehr tiefe Bühne aufgeschlagen. Eine grell gemalte Landschaft bildet den Hin ergrund, links und rechts sind Wandschirme aufgestellt, deren mehrere übereinander ein Haus vor— zustellen scheinen; durch dessen geöffnete Thür sieht man die „Künstler“ zwangslos sich hin⸗ und herbewegen und aus derselben treten sie zur Vorstellung heraus. Diese ist ebenalls keine unseren Anschauungen entsprechende. Meist sind es Jongleur und Akrobatenstücke, Clown belustigungen u. s. w. So sahen wir beim Eintritt einen Seiltänzer, welcher in faltigem Gewande, statz wie die unsrigen, in Tr kotkleid, mit Schirm und Fächer das Seil entlang tanzte, ohne größere Kunst— fertigkeit zu zeigen, als man sie bei uns auch antrifft. Hierauf erschie⸗ nen zwei Ringkaͤmpfer, welche vor einem mit einer Art Geißel bewaffneten Schiedsrichter ihre Künste zeigten; nach diesen zwei verkappte Leute, welche mit mächtigen Bambusknitteln so mörderlich aufeinander los— prügelten, daß die Schläze weithin durch das ganze Gebäude zu ver— nehmen waren (Eine Kollektion japanischer Theatermasken ist aus— gestellt; dieselben überraschen durch ihre ungemeine Aehnlichkeit mit denjenigen, wie sie auf der altgriechischen Bühne gebräuchlich waren.) Zu wünschen wäre nur, daß auch japanische Musiker die Begleitung zu diesen echt japanischen Leistungen ausführten; denn was eine Flotowsche Ouverturt, von hiesigen Musikern ausgeführt, hei diesen Kraftpropuktionen zu thun bat, ist nicht recht ersichtlich. Mit der japanischen Masik scheint es freilich nicht besonders be⸗ stellt zu sein. Zwar findet sich eine Musikhalle in der Ausstellung vor, doch ist dieselbe meist dann am dichtesten umlagert, wenn nicht in ihr gesrielt wird. Wir hatten Gelegenheit, eine Dame sich selbst auf der japanischen Guitarre, welche einen kleinen Resonanzkasten und sehr langen Hals hat, begleiten zu hören, verzichteten jedoch bald auf dieses eigenartige Vergnügen. Ein sehr langer, am Boden stehender saitenbespannter, schmaler Kasten vermag gleichfalls nicht dem Zuhörer eine bedeutende Meinung von der japanischen Musik beizubringen. Angenehmer ist der Aufenthalt
ann sich die poetische Gestalt des liebenden, von den Göttern so hart geprüften Sängerjünglings, die schönste, welche Gluck geschaffen hat, gar nicht vollendeter interpretirt denken, als sie Fr. Papier uns bietet: Es ist eine künstlerisch abgerundete Schöpfung aus einem Gusse des herr— lichsten Könnens, von den lieferschütternden Klagetönen nach der ver— lorenen Eurydike, mit welchen Orpheus den eintönigen Grabgesang des Chors durchbricht, bis zu dem Jubel über die Wiedervereinigung Ergreifend und hochdramatisch ist die musikalische Deklamation der Reeitatide, klassisch jede Pose und bewunderungswürdig das stumme Spiel der Künstlerin. Ihr Organ hat an Fülle und Schönheit noch zugenommen, und die überaus schwierige Scene mit Eurydike schien uns in Gesang und Darstellung noch vollendeter als früher. Der herrliche Vortrag der großen Arie ‚Ach ich habe sie verloren“ entfesselte einen Sturm des Beifolls, dem die Sängerin aber mit vornehmen Takt, so lange die Scene offen blieb, keine Folge gab. Während des ganzen Abends herrschte eine weihevolle, fast an⸗ dächtige Stimmung im Publikum: ein Beweis der läuternden Macht, welche einer echten Kunstleistung innewohnt. Auch den übrigen Dar— stellern, namentlich dem Ghor schien sich diese Wirkung mitzutheilen, sodaß die Aufführung überhaupt eine vorzügliche zu nennen war. Frl. Martin gab Eurydike recht lobenswerth, auch Frl. Reichhardt sang und spielte den Eros mit Anmuth. Hr. Kapell⸗ meister Ruthart hatte sich um die Einstudirung der Chöre und die präcise Leitung des orchestralen Theils verdient gemacht; für den Vortrag des Furientanzes wurde dem Orchester und feinem Leiter be— sondeter Beifall zu Theil. Weit größer aber war selbstverständlich der der Gastin gespendete, welche noch nach dem letzten Fallen des Vorhangs nicht weniger als neun Mal hervor— geklarscht wurde. Morgen tritt die geniale Altistin, wie schon ge— meldet, als Fides im „Propheten auf. Am Dienstag giebt sie noch einmal den „Orpheus“, s f
6 r2 .
wird sich aber damit definitiv von Berlin verabschieden. Daß auch Fr. Katharina Klaféky den „Fidelio“ noch einmal Gum letzten Male) wiederholt, und zwar schon am Mon— tag, dürfte ebenfalls eine willkommene Mittheilung sein. Der Mittwoch bringt die längst mit Spannung erwartete erste Auf— führung von Marschners Vampyr“ und das zweite Auftreten des Hrn. Robinson. Dem Werke liegt bekanntlich eine Erzählung Byrons zu Grunde, die Marschaners Schwager, der Schauspieler Wohlbrück, derselbe der auch Scotts ‚Joanhoe“ der dramatischen Oper Matschners, „Templer und Jüdin“, zu Grunde legte, als Libretto ein— gerichtet hat.
Das Gastspiel des Hrn. Thomas am Belle ⸗ Alliance ⸗-Theater scheint diese Bühne in ihren Versuchen, alte vergessene Possen wieder an das Tageslicht zu ziehen und ihnen in etwas modern zugestutztem Gewande zu einiger Lebenssähigkeit verhelfen zu wollen, zu bestärken, und die Erfolge, welche sich freilich nur auf wenige Abende beschränken, rechtfertigen dieses Unternehmen gewissermaßen. So ging gestern eineß der ältesten Berliner Lokalstücke Der Aktienbudiker“ von Anton Langer und D. Kalisch in Scene, worin Hr. Thomas selbstverständlich die Hauptrolle spielte. Dieser Charakter eines giwöhnlichen Budikers fand in der derbkomischen Darstellung des Gastes eine tüchtige Vertretung, er bietet Hrn Thomas Gelegenheit, seinem etwas zur Uebertreibung neigenden Spiel durch alle jene kleinen Kniffe und Mittelchen, welche ihren Eindräack nie verfehlen, zu einem Lacherfolge nach dem anderen zu verhelfen. Einige Einlagen, welche der Gast zum Besten gab, erregten die allgemeine Heiterkeit und trugen ihm reichlichen Beifall ein. Wacker unterstützt wurde er gestern durch das ständige Personal Frl. Falkenhagen spielte die Köchin nicht übel, ohne jedoch den Anforderungen zu genügen, welche man an eine tüchtige Soubrette stellen darf. Hr. Schulz und Fr. Wisotzki boten beide recht erfreuliche Leistungen, und die episodischen Rollen waren meist gut hesetzt. Ob die Movernisirung des alten Volksstücks in allen Punkten eine besonders glückliche gewesen ist, mag dahin gestellt bleiben. Die abgeschmackten Berliner Schnadahüpferl zum Schluß des zweiten Akts sollten vermindert werden und die theilweise recht abgeschmackten darunter ganz fortfallen.
Redacteur: Riedel. Berlin:
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsne
Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗ Beilage)
vor dem nahe gelegenen Theehaus, wo eine junge Japanerin in
Königlichen Gewerbe⸗Museum. Einige Wandschirme von prächtiger
reizenden kleinen Täßchen das braune Getränk verabreicht.
Straßenter ain, gelegt werden, Kehricht, werfen.
den Banketts, Böschungen, Gräben, Brücken nieder⸗ desgleichen ist es verboten, Schutt, Scherben, Erde,
3 ü f C3 5er y 1 Unkraut oder anderen Unrath auf das Straßenterrain zu
J ö ö Vieh auf der Landstraße zu füttern, zu tränken oder anzubinden, ist verboten; vor Wirthshäusern, welche an der Landstraße liegen, kann dies jedoch unter besonderen Umständen er— laubt werden (5. 37).
Zugthiere oder
8. 6. . .
Der Huföeschlag der Zugthiere darf nicht mit scharfen Griffen
; s soj 3 J 7 . 95 13 2
der Stollen verseben sein, ausgenommen im Winter wegen Glätte, n welchem Fale scharfe Griffe und Stollen bis zu 2 em Höhe er— laubt sind.
, ;
Die Ladungsbreite der Fuhrwerke, mit Ausnahme, der Ernte fuhren, darf nicht mehr als 3 m, die Spurweite, von Mitte zu Mitte der Radfelgen gemessen, nicht mehr als 1,5 m betragen.
Die Radfelgenbeschläge müssen im neuen Zustande eine ebene Dberfläche bilden, mit ihrer ganzen Fläche den Boden berühren and é befestigt sein, daß Nägel, Stifte oder Schrauben. über die Oberfläche nicht hervorstehen. Dasselbe gilt Radreifen an eisernen Rädern. ö .
ö k Radfelgenbeschläge soll im neuen Zustande bei ge— wöhnsichem Reise⸗ und Landfuhrwerk ohne Unterschied der Bespan⸗ nung mindestens H em betragen. Ausgenommen sind leicht konstruirte Luxuswagen, für welche eine geringere Bꝛeite zulässig ist. Als ge⸗ wöhnliches Landfuhrwerk gilt dasjenige Fuhrwerk, welches zum Gebrauch bei der Landwirthschaft dient, auch wenn es von Landwirthen zum Verfahren ihrer Produkte oder zum Bezuge ihrer Bedürfnisse benutzt wird; wenn solches aber mit besonderen Vorkehrungen zum Trans; port von größeren Lasten versehen oder stärker als gewohnlich konstruirt sst, so ist es wie Lästjuhrwerk (Absatz 4 zu behandeln. . Bei Wagen, welche zur Beförderung von mehr als 6 Personen und zugleich zur Mitnahme von Gepäck, oder. Waarengütern ein⸗ gerichtet sind (sog. Wochenwagen, Omnihus), soll die Breite der Radfelgenbeschlaͤge mindestens 9 em betragen.
Bei dem Fracht und Lastfuhrwerk wird eine felgenbeschläge für 1 spänniges
.
261
von
Breite der Rad—
f Fuhrwerk von mindestens 7 em, für 2 = z spänniges Fuhrwerk von mindestens 9 em, für 4 — 5 spän⸗ niges Fuhrwerk von mindestens 13 em, für 6⸗ und mehr spänniges Fuhrwerk von mindestens 15 em 27 vorgeschrieben. Ausnahmen von dieser und der Vorschrift des §. sind nur in einzelnen Fällen, wie bei dem Transporte größerer un— theilbarer Lasten (Maschinen, Steinblöcke, Baumstämme), oder wenn der Zustand der Straße es gestattet, mit besonderer Erlaubniß (5. 37) zulässie ässig ;
Das Befahren der Straßen mit Maschinen, welche durch Dampf⸗ traft bewegt werden, ist nur mit besonderer Erlaubniß G. 37) zulässig. . ö n Auf die Fuhrwerke der Milttär⸗ und der Reichspostrerwaltung fin⸗ den die in den s§. 6 bis 9 enthaltenen Bestimmungen nicht Anwendung. . . / Das Hemmen der Fuhrwerke auf geneigten Straßenstrecken darf nur mittelst Hemmschuhen mit ebener Unterflãche oder mittelst Bremsen, durch welche Bremsklötze gegen die Radreifen gepreßt werden, geschehen. . . Andere Vorricktungen zur Hemmen, insbesondere das Hemmen mittelst einer Kette, fowie das Anhängen und Schleifen schwerer Gegenstände am hinteren kö sind verboten. Das Befahren der Straßen mit zwei aneinander gekoppelten Wagen ist unter der Bedingung erlauht, daß
beide Wagen nicht in derselben Spur laufen und daß der Abstand der Hinteraxe von der Vorderare eines dieser Wagen mehr als 4 m nicht beträgt und daß die Deichsel des hinteren Wagens entweder abgenommen oder gänzlich auf oder unter den vorderen Wagen geschoben wird.
Das Befahren der Straßen mit mehr als zwei aneinander ge— koppelten Wagen ist verboten. d
Mehr als drei Zugthiere dürfen nicht nebeneinander gespannt
werden. §. 14. . . e ler Bäume und andere schwere Gegenstände dürfen nicht geschleppt oder geschleift werden. J VPflüge, . . ähnliche leichte landwirthschaftliche Geräthe dürfen nicht geschleppt und nicht anders geschleift werden, als einzeln auf Holzschlitten, deren Kufen mit einer mindestens 10 em breiten glatten
Anlegung
Bei
können.
sichtbar s
benen
müssen, daß ie
geleitet
jede über
schaffun
interflache die Fahrbahn gleichmäßig berühren.
Strafe
Heckthore,
einzelne Beschwerden Tagelohns. Gemeinden, aus t räumung requirirten Anzabl von der Arbeit derfelben vor ihrer Entlassung g anderweitiger Arbeits krä verpflichtet.
Auf die bekannt eg , . leichmäßige Anwendung. ; Hir Hege dürfen für den Frachtverkehr r werden, als dieselben die kürzeste Verbindungslinie gangs⸗ und Bestimmungsort oder der nächsten dahin oder Nebenlandstraße bilden.
von
Bienenständen 50 m, Düngergruben 4, deren Gruben 3.5 m. . . Auf Schießstände der Truppen findet vorstehende keine Anwendung. Wassermühlen
Entfernung . Stra verdeckt zu halten, daß sie von der S
von 10
ind;
41 1
wenn sje ni beim Oeff
werden.
verwirkt
1
ebenso ist es Landstraße Flachs zu bearbeiten.
Windmühlen
M
In einer Entfernung bis zu n. der geschlachtetes Vieh und Felle, sowie größere Stücke Zeug nicht so aufgehängt werden
Die Entfernungen (88. Straßengrabens zu berechnen. der vorgeschriebenen Entfernung, 1m hinzuzurechnen.
Befreiungen bezüglich der vo Entfernungen werden (§. 37).
7 An der Straße angelegte Knicke mit Buschwerk daß das letztere nicht mehr als 1 ü Walles emporwächst und mit seinen Seitenzweigen nicht überragt. Es bleibt gestatten, einz aufwachsen zu lassen.
Durch Anf r legenen Grundstücken dar der Wasserabfluß und Rinnsteinen nicht behindert werden Schlagbäume, cht nach innen schlagen, soweit. nicht auf die Straße reichen.
können
nen
oder Brücken Aber die Seitengräben Stra Genehmigung des zur Unterhaltung der Straße gelegt werden.
In die Straßengräben Niederschlagswasser und welche nach Anweisung
Im Falle eines Straße anliegenden Gemeind räumung zu gestellen der Gemeinde übliche
Der Kreisausschuß bestimmt, welche von Mannschaften für die einzelnen Straßen derselben verpflichtet sind, Gemeinde zu
Soweit nicht nach den allgemeinen
ist,
50 m,
k sind Wasserräder, welche von der Straße angebracht traße aus nicht
8. 22.
daß sie von der
t es verboten, in
52 .
5. 24 unter ,
4m über den
§. 26.
ahrten von der Straße nach den an Derselben be⸗ den Straßengräben
in
1
Pforten u. s. w. einer Straße 8 7.
§. 28 Nothstandes
gestellen hat.
welchen Mannschaften von
entfernen,
Ft l l
Verkehr auf den wichtige ren Nebenwegen und Schutz
derselben.
§. 29.
durch das Amtsblatt der Regierung zu vichtigeren Nebenwege finden die
Till n Strafbestimmungen. 83 536
werden Zuwiderhandlungen
von Kegelbahnen 20 m, von Schießständen 109 in, von Dungstellen und von Lehm-, Sand-, Grand⸗, Wasser- oder an⸗
zu 10 m von der Landstraße dürfen von Wäsche oder
zleicher Entfernung von der
20 Tis 22) sind vom äußeren Rande des Wo ein solcher nicht vorhanden, ist von der Straßenkante ab gemesser
rstehend (85. 20 bis 2 ö besonderen Umständen gewährt
sind so zu halten, oberen
1
elne Bäume in den Knicken hochstämmig
veit zurückgelegt werden, Verpflichteten an⸗
und Rinnsteine darf nur Grundwasser, Wasser aus Sammelgruben (SSchlammkisten), der Wege Polizeibehörde eingerichtet sind, ab
durch Schneefall sind die einer en verpflichtet, Mannschaften zur Schnee⸗ Den Mann cha ftey tit für diese Arbeit der in ö zu entrichten. ne, Gemeinden zur Gestellung und für welche Strecken wie viele Mannschaften im Höchstbetrage Derselbe beschließt auch bezüglich der Angemessenheit des zu zahlenden der zur ausbleiben, oder sich von sind die durch die Be fte erwachsenen Mehrkosten zu tragen
nur insoweit benu
Strafgesetzen
von
Bestimmung
innerhalb einer sind, dergestalt gesehen werden
Landstraße aus
22) vorgeschrie⸗
Rand des das Wegeterrain
an der Straße
Ueberfahrten
dürfen nur mit
Schnee⸗
Schleswig §§. 2, 11 bis 27
D.
zt zwischen dem . führenden Haupt⸗
eine andere
Führer des Fuhrwerks ꝛcç.
Die Kosten Aufbewahrung von Pfandstäcken fallen dem bezw. dem Eigenthümer desselben zur Last.
der
713
Pfandstücke verfallen binnen vier Wochen, wenn nicht die erforderten
Nachweisungen innerhalb dieses Zeitraum
den durch einen Gerichtsvollzieher öffentlich verkauft. d 2
s Zeitraums erbracht werden, und wer⸗
34 Eine wiederholte Bestrafung wegen auf derselben Reise fort · gesetzter Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der S8. 6 bis 8, [I bis 15 und 18 Absatz 3 bis 5 tritt nur dann ein, wenn der Zuwiderhandelnde die Reise über den nächsten Ort hinaus, an welchem z ihm möglich war, den vorschrifswidrigen Zustand seines Fuhr⸗ werks 2c. oder dessen Ladung zu beseitigen, ohne eine solche Aende⸗ rung fortgesetzt hat. ; §. 35.
Die auf Grund dieses Gesetzes von den Gerichten erkannten Geldflrafen, sowie der Erlös verfallener Pfandstücke nach Abzug der Kosten fließen zur Hälfte in die Staatskasse, zur Hälfte in die Kasse dersenigen Verwaltungen (Provinzialverband, Kreis verband, Gemeinde). auf deren Straße bew. Weg die Zuwiderhandlung begangen ist.
Titel 1V
nebergangs⸗ und Schlußbestim mungen. . 36 .
Bis zum Erlasse einer neuen Kreisordnung für die Provinz Schleswig-⸗Holstein sind die im 5. 28 dem Kreisausschuß zugewiesenen Funktlonen durch den Kreis-Landrath wahrzunehmen.
5 56 Ueber die in den 88. 5, 8, 9, 24 zugelassenen Befreiungen von den in Hvenselben enthaltenen Vorschriften hat die Wege⸗Polizeibehörde, in denjegigen Fällen, welche in der Unterhaltung der Provinz befind liche Straßen betreffen, nach Anhörung des zuständigen provinzial⸗ ständischen Wege-Bauinspektors, zu beschließen.
8. 38. .
Die ron der Provinz zur Beaufsichtigung der in ihrer Unter⸗ haltung befindlichen Straßen angestellten Streckenaufseher und Wärter sind vom Kreis Landrath zu bestätigen und zu vereidigen.
Diese Beamten müssen im Vienst ein Dienstabzeichen tragen.
§. 389. ;
Für die noch nicht zum Ausbau gelangten Nebenlandstraßen kommen his zum erfolgten Ausbau die mit Beziehung auf Die wichtigeren Nebenwege gegebenen Vorschriften (Titel II) zur An⸗ wendung.
8. 40. , ;
Die Vorschriften der Wegeverordnung für die Derzogthüůmer Schleswig und Holstein vom 1. März 1812 (Chronol. Samml. S. 181), welche den Verkehr auf den im & 1 bezeichneten Straßen und Wegen und den Schutz derselben betreffen, die im 15 jener Wegeverordnung vorgesehene persönliche Verpflichtung der Gemeinde⸗ glieder zur Hülfsleistung bei Schneeräumungen in Nothfällen mit Bezug auf die Haupt. und Nebenlandstraßen, ferner das Patent für Holstein vom 23. Februar 1854 betreffend die Benutzung der öffent- ichen Wege durch Fuhrwerk (Gesetz und Ministerialblatt S. 179), und die Verordnung für das Herzogthum Schleswig vom 3. März 1860, betreffend die Benutzung der Chausseen und der einer Haupt⸗ refektion unterzogenen Nebenlandstraßen durch Fuhrwerk (Chronol. Samml. für Schleswig S. 72), werden aufgehoben.
5. 41. . ;
Das Gesetz tritt mit dem J. Januar 1886 in Kraft; .
Für Fuhrwerke, welcke vor dem 1. Januar 1886 in Gebrauch genommen find, kreten die Vorschriften des 8. 8 erst mit dem Ablauf von 6 Jahren nach Erlaß dieses Gesetzes in Kraft. .
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegell.
Gegeben Berlin, den 15. Juni 1885.
[. 8. von Puttkame Maybach. Lucius. Friedberg. von Goßler. von Scholz.
2. von Boetticher. ; n S4 Graf von Hatzfeldt. Bronsart von Schellendorff.
Wilhelm.
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Preußisches Verwaltungs⸗-Blatt. Nr. 39. — Inhalt: Tabellen zum Gesetz betr. Ueberweisung von Beträgen aut landwirth⸗ schaftlichen Zöllen an die Kommunalverbände. — Einschulung von SOrtschaften. — Schulunterhaltungspflicht der Hausväter au- §5§. 29, 34 11. 12 A. L. R., auch des Gutsherrn einer Stadtschule füt welchen die besonderen Verpflichtungen aus §§. 33, 36 II. 12 A. L. R. nicht bestehen. — Entschädigungspflicht wegen der vor endgültiger
gegen die Be⸗
Fluchtlinienfestsetzung erfolgten Baubeschränkung.
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