1885 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Aug 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Spiritus per 100 Liter à 100 10 000 loco ohne Fass 42,7 bez.

Weizenmebl No. 00 24002200, No. O0 2200 2000, still doggennehl No. 0. 210-1975, No. 0 u 1 1950-18, 75. zu billigeren Freisen bessere Kauflast per 129) Kilogramm brutto inkl. Sack., Feine Marken über Votiz bez.

Stettin. JI. Juli v. B) U e

getreidemarkt. Weizen flan, ioc 15600 - 162.0, pr. Juli-Augost 161 090. pr. Sept. -Okt. 161.009). Roggen lan, sjoco 134 != 138 09. pr. Juli-Angust 140 50, pr. September-Oktoe- ber 141 00. Rüpel fest, pr. Juli 4600. pr. September-Oktober 460 Zpiritam unverändert loes 41.89, pr. Juli-Aungust 41.10, pr. August -September 41.29. per September - 9ktober 4219). Fetro- lenm oed alte Csance W Vo Tara Cassa Fo/ 7.80.

Posen, 31. Juli (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 41.8090 pr. Juli 41.80. pr. August 41.50, pr September 42.0), pr. Oktober 41.99. Behauptet.

Hrealan, 1 August (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 υ G per Angust- September 4200, per September Oktober (2,20 per April-Mai 43.10. Weizen ver August 167. Roggen or. September-Oktober 140, per November 145.09. per April-Mai 150.50. Rnböl locJe per September- Oktober 47,25. Zink: Fest Wetter: Schön.

Köln, 31. Juli. (W. T. B.)

Getreidlemarkt Weizen loco hiesiger 17,00. fremder 17,50. pr. Juli 16,89, per November 17,10. per März 17.60. Roggen loco ziesiger 14,25, pr. Juli 1445, per November 1460. per März 14,95. Hafer loco 1450. Euböl loco 25,30, pr. Ok- tober 25.20 pr. Mai 26.00.

Kremen, 31. Juli. (V. T. B.)

Petroleam (Schlussbericht) niedriger. 7,55, vr. August 7.55, por Aungust- Dezember 7.75.

Hamburg, 31 Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt Weizen loco rubig. holst einis cher loco 170,900 bis 1740. Roggen loco ruhig. mecklen- burgischer loco 156,00 bis 160,00, russischer loco ruhig, 11400 bis 118,0). Hafer still. Gerste matt. Rüböl flau, loco 47 Spiritus geschäftslos. pr. Juli- August 323 Br. pr Angust- September 324 Br., pr. September -Oktober 331 Br,, pr. November-Dezember 33 Br. Kaffe ruhig, wenig Umsatz. Petroleum ruhig, Standard white loco 7.55 Br., 7.45 Gd. pr. Juli 7,45 Gd., pr. Aug. Derember 765 Gd. Wetter: Bewölkt. *

Wien, 31 Juli. (W. T. B.) . mn

Getreide markt. Weiren pr. Herbst 7,92 Gd., 7.97 Br., pr. Frühjahr S43 Gd, S.48 Br. Roggen vr. Herbst 6 97 G4. 702 Br., pr. Frühjahr 7.22 Gd, 7.27 Br. Hais pr. Juli. August 5, 80 Gd. 5. 85 Br. pr. September-Oktober 5, 80 Gd. 5, S5 Br. Hafer pr. Herbst 6.57 Gd., 6.62 Br. pr. Frühjahr 6, Ssss G64., 6,93 Br.

Pent, 31. Juli (W. T. B.)

Erd daktenm arkt. Weisen loco matter, pr. Herbst 7.50 Gd., 7.52 Br., pr. Fräbjahr 8,09 Gd. S, 11 Br. Hafer pr. Herbst 6.08 Gd. 6,10 Br. Mam pr duli-August 5.55 Gd, 5,57 Br. Kohlraps pr. August-September 11. Wetter: Schön.

Amsserdarmn, 31. Juli (W. T. B.)

Getreide markt. (Seblussbericht Weizen auf Termine unverändert, pr. November 213. Roggen loco fest auf Termine anverändert, pr. Oktober 144, pr. März 154. Raps pr. Herbst 274. Rüböl loco 273, pr. Herbst 263.

Amsterdam, 31 Juli. (W. T. B.)

ö.

Baueazinn 56.

Antwerpen, 31. Juli.

Getreidemarkt (Schlussbericht). ruhig. Hafer flau. Gerste träge.

Antwerpen, 31. Juli. (W. T. B.)

Fetrolenum markt (Sehlussbericht), Raffinirtes, Type weiss, loco 19t ben, 193 Br, pr. Aungust 195 Br. pr. Septem-. ber 196 Br., pr. September-Dezember I93 Br. Ruhig.

London, 31 Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht) Fremde Zufuhren seit letztem Montag: Weizen 68 g80, Gerste 20 500. Hafer 41210 Qrts.

Sämmtliche Getreidearten ruhig. Preise unverändert,

Weizen nominell 1“ sh. niedriger, angekommen Ladungen stetig.

London, 31 Juli. (W. T. B.)

Havannarzucker Nr. 12 155 nominell, Rüben - Rozucker 153 flau. An der Küste angeboten 5 Weixenladungen.

Liverpool, 31. Juli. (W. T. B.)

Getreidem arkt. Sämmtliche Artikel sehr ruhig, unverändert. Wetter: Schön.

Liverpool, 31. Juli. (W. T. B.)

(Baum wollen- Wochenbericht.) Wochenumsatz 40 000 B. (v. W. 45 0060 B.), desgl! von amerikanischen 32 00) (v. W. 35 000 8) desgl. für Spekulation 10600 B. (v. W. 1000 B.) desgl. für Export

Standard vhite leco Alles Brief.

Weizen flan. Bogzen

Preise

2000 B. (v. W. 17000 B.), Vorrath 751 000 B. (v. W. 7581 000 B.), davon amerikanische 536 00 B. (v. W. 564 000 B.), sehwimmend nach Grosabritannien 4600 B. (v. W 50000 B.). davon amerikanische 19 000 B. (v. W. 16000 B).

Manchester, 31. Juli. (W. T. B.)

12r Water Taylor 64. 30r Water Taylor 9, 20r Water Leigh Sz. 30r Water Clayton 8s 321 Mock Brooke 8St, 40r ule Mayoll 9, 40r Medio Wilkinson 10, 32 Warpeops Lees S6. 36r Warpeops Rowland Sz, 40r Double Weston 93. 60 Double conrante Qualität 12, 32 116 yds 160 16 grey Printers aus 32r/46r 171. Fest.

Glasgow, 31 Juli. (W. T. B.)

; Roheisen. (Schluss) Hixed numbers warrants 41 sh 54. Paris, 31 Juli. (W. T. B)

Rohrzucker 880 ruhig, loco 42. 50. Weisser Zueker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Juli 47.50, pr. August 47, 66, pr. September 47, 80. pr. Oktober-Jannar 5M, 50.

Paris, 31. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen rubig. pr. Juli 2225. pr. August 22 10, pr. September Dezember 27.80, pr. November - Fe- bruar 23 25 Mehl 8 MNarques träge pr. Juli 45 50, pr. August 4610. pr. September Dezember 12 Marques 49,00 pr. November- Februar 49.50. Rnhöl träge, pr. Juli 59.50. pr. Angust 59, 50, pr. Septbr Dezbr. 60 75 pr Januar - April 62.75. Spiritas ruhig, pr. Juli 46, 75. or. Angust 47.090, pr. September-Dezember 48,00, pr. Jannar · April 49 0)

St. Petersburg, 31. Juli. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 48.00. ; Weizen loco 11.00). Roggen loco 7,75. Hafer loco 5. 10 loco 45.00. Leinsaat loć 14.75. Wetter: Warm.

New-Kork, 31. Juli. (W. T. B.)

Waarenberiebt. Banmwolle in Nen-Verk 1093, do. in Nen Orleans 94, Raff. Petroleum 702 Abel Teet in New. Tork St Gd, do. in Philadelphia St Gd., rohes Petroleum in New-Tork 74, doe. Pipe line Certificates D. 9875 C. Kehl 3D. SS C Rother Winter- neiren loco D. 995 C., pr. Angust nominell, pr. Septbr. D. 985 C., pr. Oktober 1 D. 14 C. Mais (Nem) 52, Zucker (Fair refining Nugcovades) 5 023 Kaffee (fair Rio-) 8.50. Schmalz Wilcox) 7.00. do. Fairbank 6. 95 do. Rohe & Brothera 7 00 Speck 6. Getreidefracht 21

per Angust —, Hanf

Ausweis über den Verkehr aur dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 31. Juli 1885. Auftrieb und NHarktpreise nach Fleischgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. Auftrieb 148 Stück. (Durehsechnittspr. fär 10) kg) L. Qaalität . II. Qnalität Sas, III. Qualitt 78 - 84 6 IT. Qualität 66 - 74 10

Schweine. Auftrieb 297 Stück. Durchschnitts preis für 100 kg): Hecklenbarger (s, Landschweine a. gute 10690 106 6. b. geringere 76 - 82 S6 bei 20υ) Tara, Bakony „“, Serben (s6, Russen —.

Kälber. Auftrieb 722 Stück. (Durehschnittspr. für 1 kg.) J. Qnalität 0, Soꝛ 0. M., II. Qualität CO. 0, 76 AM.

Schafe. Auftrieb 4539 Stück. (Durehschnittspr. fur 1 kg) J. Qualität S6. II. Qualität „S, III. Qualität M

TZuckerbericht der MHasgsdebursgser Rörse, den 31. Juli, Mittags. (Magdeb. Ztg.. Robzu cker. Leber das Geschäft der letzten acht Tage ist zu berichten, dass in effectiver Waare pur einige Umsätze bei etwas gesteigerten Preisen meist an Inlanäsraffinerien stattfanden und das anderseits für Spekulationswaare das Interesse der Händler wesentlich durch das Verhalten des Konsortiums in Anspruch genommen wurde. Das Angebot in effektiven Kornzuckern war im Verhältniss zu den Beständen der ersten Hand schwach und wurde theilweise wieder zurückgezogen, weil die gebotenen Preise. wenn schon solche etwas höber lauteten als in der Vorwoche, den Inhabern meistens nicht genügten. da man auf eine schnellere, günstigere Entfaltung des Marktes gehofft hatte Aber anderseits ist die Zahl der- jenigen Raffinerien, welche jetzt Bedarf haben und reflektirend im Markte waren nnr klein da die meisten der grösseren Raffinerie Etablissements gegenwärtig mit dem Betriebe pausiren. Seitens der Exporteure wurde den Offerten in Exportwasre nur schwaches Interesse geschenkt und meistens nur Gebote ertheilt, welche keine Annahme fanden. Die nachstehenden Preisnotirungen weisen für Kosinzucker eine Besserung von durchschnistlich ca. 50 tür den Centner auf; für Nachproduckte sind die Notizen unverändert geblieben. Gesammtumsatz 25 000 Ctr.

Raffinirte Zucker. Raffinirte Zucker hatten auch während der verflossenen Woche keinen lebhafteren Markt. Käufer. sowie Verkänter bewahrten ihre bisherig- Zurückhaltung und

nur II Brennereizwecken paasend. 42 - 430 Bs. 4 Ab Stationen: Granulatedzucker inel. EKrystallrneker, L., uber 98 0 do. . Kornzucker, exel, von 96, 25 50 25 80 do. 3 . do. SS 0 Rendem. 21.20 - 243, 50 Nachprodukte, 88 - 92 . do. J5 Rendem. 19.50 - 21.00 Bei Posten aus erster Rand: Raffinade, ffein, exel. Fass do. fein. . Helis, ffein. . do. mittel 9 do. ordinar Würfelzucker, J., inel. Kiste do. 1 . 31,50 - 32,00 Gem. Rafsinade. L. inel. Fass do. * ö 30.50 - 31.25 Gem. Helis, 2 ä. 29 5 - 30.09

do. . 2 Farin ö 26, 0 - 28,50 , Die Aeltesten der Kaufmannschaft.

Wetterbericht vom 1. August 1385, S Lhr HKorgeng. . a9 . win Hillimseter. Nullaghmore 768 Aberdeen .. 768 Christiansund ö Kopenhagen. Stocxholm Haparanda. St.Petersburg Hoskau

Cork. Queens.

Terperatu Wetter. in o Oelaia- bo C. -= 40 R.

wolkenlos 17 bedeckt 13 wolkenl. 1) 15 Regen 13 Nehel 15 bedeckt 14 wolkenlos 20 heiter 17

Stationen.

d Q , W RX

dunstig bedeckt?) heiter?) wolkig halb bed. Regen) wolkig?) Kegens)]) wolkenlos halb bed.) wolkenlos heiter?) heiter wolkig heiter

N NXO . NVW Swinemünde W NW Nenfabr wass. 8 W Nemel .... ö S88W ö, 76 XO Münster ... NW Karlsruhe.. XO Wiesbaden j

Hünchen .. ö XW Chemnitz .. WNW. . W . N Regen Breslan. WNW heiters)

,,, 0X0 5 Gewitterlo . 8 1ẽ/wolkenl. 1) . still heiter

d do N , P dd

do ' 2

C Q dd

R See glatt. 2 Seegang schwach. Y) See sehr ruhig. HKeute trüh Gewitter mit Regen. 5) Gestern Nachmittag und Nachts Regen. 9) Seegang schwach, Nachts und hents früh Regen. ) Dunstig. “) Nachts Thau. *) Nachts etwas Regen. 10) See ruhig. 1 See glatt.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: I) Nordeuropa, 2) Küstenzons von Irland bis Ostpreussen. I) Mittel- enrops südlich dieser Zone. 4) Südeuropa. Innèrhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skalz für die Windstärke: 12 leiser Zug, 2 leichr.

schwach, 4 wässig, 5 frisch. 6 stark, 7 steif. 8 S stürmisch, 9 Sturm, 19 starker Sturm, 11 heftiger Sturm, 12 Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Während das barometrische Masimum im Nordwesten wenig Aenderung zeigt, ist ein Minimum, von Norden kommend, bis Wisby erschienen, unter dessen Einfluss an der deutschen Küste trübes, vielfach regnerisches Wetter mit Abkühlung eingetreten ist. Im Binnenlande bingegen ist das Wetter heiter und trocken ohne wesentliche Wärmeändernung. Auf dem ganzen Gebiete ist die Luftbewegung schwach. Im westlichen und centralen Frank-

exel. Tonn 2

30655 B. (6. W. 3009 B), w. 35 00 B)

. desgl!l. numittelber ex Schiff 6009 B.),

desgl. für wirkl. Kons. 36 000 B. (v. 7000 B. wirklicher Exzort 500) B. (v. W. 4000 B). der Woche 18 900 B. (v. W. 17 000 B.) davon amerikanische

896 Import Helasse, 42— 430 Bè.

tanden aus diesem Grunde nur wenig belangreiche Umsätze statt. Die vorwöchentlichen Notizen ertuhrén kein Veränderung.

bessere Qunalitär, zur exel. Tonne 3.20

Entzuckerung geeignet 3.50 S. geringere Qnaslität

reich fanden gestern und heute Morgen, an der Odermündung heute früh Gewitter statt. in ziemlich raschem Fallen begriffen.

In Hamburg ist jetzt das Barometer

Deutsche Seewarts. .

Theater.

Veues Friedrich- Nilhelmstùdt. Theater.

Sonntag: Zum 106. Male: Der Großmogul. Operette in 3 Akten (der 2 Akt in 2 Bildern) mit Ballet von Chivot und Duru, deutsch bearbeitet von Ed. Jacobson. Musik von Eduard Audran. In Seene gesetzt von Julius Fritzsche.

Montag: Zum 107. Male: Der Großmogul.

Krolls-Iheater. Sonntag: Ein Masken— ball. Oper in 5 Akten von Verdi.

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vorstel— lung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Som. mergartens: Großes Doppelconcert, ausgeführt von der Kapelle des Hauses unter Leitung von J. C. Engel und des Kapellmeisters Hrn. R. Riedel und dem Musikcorpz des 1I. Garde⸗Regiments zu Fuß unter Leitung des Königl. Musik-Direktors Hrn. G. Meinberg. Anfang 4, der Vorstellung 7 hr.

Montag: Zum 22. Male: Der Trompeter von Säkkingen. Romantische Oper in 3 Akten von E. Kaiser. Gr. Doppelconcert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.

Billets und Abonnementsbillets à Dtzd. 9 ½ sind vorher zu haben an der Kasse, bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstraße 50a, C. Heintze, Unter den Linden 3, und im Invaliden dank, Markgrafenstraße 51 a.

Belle-Alliance-Iheater. Sonntag: Zum 2. Male; Gespenster. Schwank in 3 Akten von Julius Rosen. (Novität! Nach dem zweiten Akt des Stückes: Auftreten des Schwedischen Doppel Quartetts im Theater.

Im prachtvollen Sommergarten: Doppel Concert (Musikcorps: Sars und die Hauskapelle). Auf⸗ treten des Schwedischen Doppel ⸗Quartetts, des Typroler Trios Suchard und der Wiener Duecttisten Derren Schmutz und Katzer. Abends: Brillante Ikumination durch 20909) Gas flammen. Anfang des Concerts 4, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag und Dienstag: Dieselbe Vorstellung.

Mittwoch: Extravorstellung zu balben Kassen— preisen. Zum 26 Male: Der Aktienbudiker. Posse mit Gesang in 3 Akten von A. Langer und D. Kalisch.

Familien⸗⁊tachrichten. Verlobt: Frl. Clara v. Böhl . Gottmannkförde mit Hrn. Prem. Lieut. Otto Graf von der Recke

Volmerstein (Hottmannsförde bei Schwerin).

Verehelicht: Hr. Baron Fritz von Brock orff mit Frl. Gustaoa Reichs gräfin Platen zu Hallermund (Caden).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptm. Bever GGönigsberg i. Pr). Hrn. Hugo Frhr von Maltzahn (Berling. Hrn Major Abel (Metz).

Hrn. Rektor Radtke (Drengfurt).

Gestor ben: Hrn. Geh. exped. Sekretär R. Beyer Tochter Martha. Hrn. Konsistorial⸗Rath Ger—⸗ lach Sohn Wilhelm, Cand. theol. (Niedersachs⸗ werfen) Hrn. Lieut. v. Schwerin Tochter Elisabeth (3Züllichau). Hr. Geh. Justiz⸗Rath Friedr. Gust. Seiler (Erfurt).

Eubhaftationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

8436 Oeffentliche Zustellung.

Der Schiffer Sebastian Page 4 zu Rheindürk— heim bei Ludwigshafen, vertreten durch Justizrath Ebel in Rüdesheim, klagt gegen den Schiffer Hein rich Bungert zu Dortrecht wegen Forderung aus Schiffsreparaturen, welche durch den am 12. Jeli 1884 durch Verschulden des Verklagten herbeigefuüͤhr⸗ ten Zusammenstoß der Schiffe der Parteien am Schiffe des Klägers nöthig wurden, mit dem An— trage, den Verklagten unter Vorbehalt der Geltend— machung weiterer Schadensersatzansprüche zu ver— urtheilen, an den Kläger:

a. 52 O5 9,

b. 458 Fr. 91 Cts. oder 786 S 67 * nebst 500 Zinsen vom 1. September 1884 an zu zahlen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verband lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts— gericht zu Rüdesheim auf

den 17. September 1885, Vormittags 9g Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rüdesheim, den 11. Mai 1885.

; Marx,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,

als Rheinschifffahrtsgericht.

. 21239 Deffentliche Zustellung.

Der Aloys Klein, Ackerer und Beigeordneter, und der Andreas Maetz, Ackerer, Beide zu Altdorf wohnend, als Rechtsinhaber des Färbers Karl Faller zu Molsheim, bezw. des Schreiners Thomas Schneider zu Altdorf, klagen gegen den Joseph Maetz, Sohn von Andreas, früher Ackerer, in Alt— dorf wohnend, zur Zeit ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: „K. Amtsgericht wolle den laut Urkunde vor Notar Fuchs zu Mols— beim vom 26. April 1869 zwischen dem genannten Thomas Schneider und dem Beklagten Maetz abge— schlossenen Kaufvertrag, wonach Letzterer von Ersterm ein im Banne Altdorf Gewanne „Gehren‘ Sekiion D. Nr. 174 gelegenes Feldstück von 7,75 a Fläche zum Preise von 320 „M erworben hat, auflösen, die Kläger als Eigenthümer des Grundstücks erklären, dem Beklagten sämmtliche Kosten des Rechtsstreits zur Last legen und das Urtheil für vorläufig voll streckbar erklären! und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Molsheim (Elsaß) auf

Dienstag, den 27. Oktober 1885, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dro ve, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

21847 Theilungssache.

In Sachen, betreffend die Theilung und Verkoppe—⸗ lung vor Offenwarden im Kreise Geestemünde, steht bezuglich der nachträglich zugezogenen frühern Gänse⸗ weideabfindung südlich am Gänsewarder und der Fläche im Suͤddiek zur Ermittelung etwa unbekannt eebliebener Betheiligter und Rechte, bezüglich sammt⸗ licher Theilungsgegenstände, wozu außer den vor— genannten der Gänsewarder, das Land über dem Siel und die Mehre gebören, zur Eröffnung des von der Königlicken General ⸗Kommission zu Han— nover genebmigten Rezeßentwurfs statt Plans, eventuell auch zu dessen Vollziebung Termin vor dem unterzeichneten Spezial ⸗Kommissar an auf

Sonnabend den 12 September d. Is., . Morgens 10 Uhr, im Ficke'schen Wirthshause zu Offenwarden. Alle unbekannten Theil nehmer, welche aus irgend

einem Grunde Ansprüche an die nachträglich zuge— zogenen oben bezeichneten Flächen zu machen haben, namentlich auch die Grundherren, werden hiedurch aufgefordert, ihre Ansprüche oder Widersprüche in dem Termine anzumelden und klar zu machen, widrigenfalls ihre Berechtigungen nur nach Angabe der übrigen Betheiligten berücksichtigt und sie in sonstigen Beziehungen als zustimmend angesehen werden sollen.

Zugleich werden die Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, denen etwa als Guts“, Dienst⸗, Erbenzins. und Lebnsherren, als Lehns und Fidei⸗ commißfolgern, als Zebhntherren, Hätungs⸗, Fischerei⸗ und sonstigen Servitutberechtigten oder aus anderm Grunde eine Einwirkung in Beziehung auf die Aus— fübrung der Theilung zusteht, bei Strafe des Aus— schlusses mit ibren etwaigen Einwendungen gegen die se ,. Ausführung hiemit zu dem Termine ge⸗ aden.

Verden, den 27. Juli 1885.

Der Spezial⸗Kommissar: W. Witte, Oetonomie⸗Kommissions⸗Rath.

1395 Belanntmachung.

Von den auf Grund des Allerböchsten Privilegiums vom 8. Mai 1872 ausgegebenen Obligationen der Stadt Bocholt sind heute folgende ausgeloost

worden: . Nr. 58, 98, 162, 206 und 287

Litt. B. à 300 A6 Litt. C. Nr. 30 und 96 à 600 M Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt am 31. Dezember d. Is. bei der hies. Stadt ⸗Kasse: mit demselben Tage hört die Verzinsung des Kapitals auf. Bocholt, den 3. Juli 1885. Der Bürgermeister: Degener.

120293 C 11 . 16

Das Juli-Heft des Registers zum kaufmännischen u. gewerblichen Inhalt des Deutschen Reichs, u. stönigl. Preuß. Staats- Anzeigers erscheint in den ersten Tagen des Augufst d. J. . Abonnements zum Preise von 4 6 für das Halbjahr nimmt jede Postanstalt entgegen.

Deutscher Reichs

und

Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

. Das Abonnement beträgt 4 M 50 3 für das Vierteljahr.

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M 179.

Berlin, Montag,

KR 2 85 * e,

1

37, . 3 den 3. August, Abends.

ö 24 . * Alle Rost⸗Anstalten nehmen Gestellung an;

2 für Berlin außer den Host Austalten auch die Expe-

dition: Sw. Wilhelmstraße Rr. 32. h

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem stellvertretenden Amtsvorsteher und Standesbeamten Hohmann zu Dornbock im Kreise Kalbe den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; dem Kasernenwärter a. D. Zacher zu Glatz, früher zu Neustadt O.⸗Schl., das Kreuz der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem fatholischen Ersten Lehrer Dicob zu Obertiefenbach im Ober⸗ lahnkreise den Adler der Inhaber desselben Ordens; dem evan⸗ gelischen Lehrer, Organisten und Küster Franz zu Leisling im Kreise Weißenfels, dem katholischen Lehrer Bonowgki zu Skorzewo im Kreise Karthaus, dem pensionirten Gerichts⸗ diener Sandows ki zu Szameiken im Kreise Lyck, bisher zu Ortelsburg, und dem städtischen Kassendiener Bettenwort zu Bielefeld das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Bürger meistereigehülfen Ludwig Stein heimer zu Schierstein im Landkreise Wiesbaden die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Staats⸗Ministerium, Grafen von Bismarck-Schön⸗ hausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestat ihm verliehenen Commandeurkreuzes des Civil-Verdienst-Ordens vom Niederländischen Löwen zu ertheilen.

Deuntsches Reich.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlösung der Coupons der 3prozentigen elsaß-⸗lothringischen Rente außer bei der Landes-Hauptkasse und den Steuerkassen Elsaß⸗Lothringens für die Folge auch bei der Deutschen Esffekten⸗ und Wechselbank zu Frankfurt a. M. ohne Kosten bewirkt wird.

Straßburg, den 29. Juli 1885. ͤ

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Der Staatssekretär. von Hofmann.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrath Müller in Tuchel zum Regierungs⸗ Rath, sowie 56 V

den bisherigen Privatdozenten an der Königlichen Friedrich— Wilhelms-Universität und Ersten Assistenten an dem Physikali⸗ schen Institut hierselbst, Or. Heinrich Kayser, zum etats— mäßigen Professor an der Technischen Hochschule zu Hannover zu ernennen; ferner

den beim Königlichen Statistischen Bureau angestellten Kalkulatoren Otto Behre und Karl Pfennigschmidt den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der ordentliche Professor an der Universität Kiel, Dr. Pischel, ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Universität Halle versetzt worden. 1

Der bisherige außerordentliche Professor an der Universitãt Heidelberg, Hr. Heinrich Thorbecke, ist zum außerordent⸗ Ihn Professor in der philosophischen Fakultät der Universität

alle, und

der bisherige Privatdozent Dr. Max Koch in Marburg zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fa⸗ kultät der dortigen Universität ernannt worden.

Ministerium des Innern. Formulare und Anweisungen, die Volkszählung 1885 betreffend.

(S. Erlaß des Ministers des Innern vom 1. Juli 1885 „St. Anz.“ Nr. 177.

(Fortsetzung.) Königreich Preußen. Volkszählung am 1. Dezember 1885. Anweisung für die Zähler.

. Amt und Aufgabe des Zählers im Allgemeinen. ID) Das Amt des Zählers ist ein Ehrenamt, welches der zu dem= selben ausersehenen Perfon in dem Vertrauen übertragen wird, daß sie mit Umsicht und Eifer die Zwecke der am 1. Dezember d. J. stattfindenden Volkszählung zu fördern bereit sei.

2) Der Zäbler ist berufen, als Organ der Ortsbehörde, bezw. der Zählkommission, dafür Sorge zu tragen, daß diese Zählung vor—⸗ schriftsmäßig erfolge. Im Wesentlichen besteht seine Aufgabe darin, innerhalb des ihm angewiesenen, bestimmt begrenzten Zäblbezirkes die Austheilung and Wiedereinsammlung der ihm übergebenen Zähl briefe zu bewirken, die gehRige Ausfüllung der darin enthaltenen Zähl papiere zu überwachen und, soweit dies erforderlich sein sollte, diese Ausfüllung se /b st vorzunehmen. ö ; .

3) Zür Erfüllung dieser Aufgabe empfängt der Zähler, gußer dieser Anweisung E und den dazu gehörigen Anlagen, die für sanen Bezirk muthmaßlich erforderliche Menge von Zählbriefen D mit Zählkarten A, shaltungs⸗Verzeichnissen B und Anleitungen C. Diese Anleitungen O nehmen mit den dazu gehörigen Musterm was gefüllter Zählpapiere A und B die von der Adresse nicht bedeckten Seiten des nn, . D ein. »Aus dem Inhaste die Zählpapiere hat der Zähler sich zunächst selbst darüber zä. unt richten, Wer und Was, Wie und Wann gezählt werden soll. Wenn ihm die örtlichen Verhältnisse seines Zählbezirkes nicht schon bekannt sein sollten, so hat der Zähler sich hierüber durch die Ortsbehörde oder auf sonstige Weise Kenntniß zu verschaffen.

II. Die besonderen Obliegenheiten des Zählers.

1) Sobald der Zäbler über den Umfang und die Erhebungsweise der Zählung hinlänglich unterrichtet ist, liegt ihm ob, theils unter Benutzung der vorhandenen Häuser⸗ und Wohnungsverzeichnisse, theils durch Begehung an Ort und Stelle:

a. die in seinem Zählbenrke vorhandenen bewohnten und unbe wohnten Wohnhäuser, sowie die anderen Wohnstätten, gleichviel ob diefelben gewöhnlich zu Wohnzwecken dienen oder nicht (Wagen, Schiffe, Flöße, Schiffsmühlen. Hütten, Zelte, Buden, Theater, Museen, Thürme, Kirchen, Magazine, Fabrikgebäude, Scheunen, Garten und Weinbergshäuser ꝛc) aufzunehmen. Auch unbewohnte Wohnhäuser zu Wohnzweden bestimmte im Bau vollendete aber nicht bewohnte Gebäude) hat der Zähler in der Kontrol

liste F zu verzeichnen und den Grund der Nichtbewohnung anzu-

geben;

Aufenthalt bestimmten Anstalten, wie z. B. Erziehungs⸗ und Bil⸗ dungsanstalten, Heil- und Pflegeanstalten, Armen und Versorgungs⸗ anftalten, Gefängnisse und Strafanstalten, Kasernen, Klöster, Her⸗ bergen, Gasthöfe u. s. w. zu ermitteln;

c. die Namen der Vorstände aller dieser Haushaltungen zu er fragen und . . . . .

d. die Zabl der hiernach für seinen Zählbezirk benöthigten Zähl briefe zu bemessen.

Dabei ist zu beachten, daß jede Haushaltung, auch wenn mehrere derselben sich in ei ner Wohnung befinden, einen besonderen Zählbrief zu empfangen hat, und daß sowohl Anstalten als auch einzeln lebende Personen, welche eine besondere Wohnung inne haben und eine eigene Hauswirthschaft führen, den Haushaltungen gleich zu behandeln sind. Einzeln stehende, keine eigene Hauswirth⸗ schaft führende Personen werden dagegen derjenigen Haushaltung zu⸗ gerechnet, bei welcher sie wohnen, auch wenn sie in derselben keine Beköstigung empfangen. ;

Das Ergebniß dieser Ermittelungen, welche sich auch auf die zur Zeit der Zählung vorübergehend abwesenden Haushaltungen, be— ziehungsweise auf die vorübergehend abwesenden einzeln lebenden Per— sonen zu erstrecken haben, ist sodann in die Spalten 2 und 3 der Zähler⸗Kontrolliste F einzutragen. . .

2) Sodann hat der Zähler die Zählbriefe D mit durch seinen Bezirk fortlaufenden Nummern und mit der Adresse der Haushal⸗ tungs ⸗Vorstände, beziehungsweise der einzeln lebenden selbständigen Personen und der Anstalten, zu überschreiben und mit der muth— maßlich erforderlichen Zahl von Zählkarten A und Haushaltungs Verzeichnissen B zu versehen. ö

Ferner hat derselbe in den Zählkarten A und Verzeichnissen B die Zeilen über dem Strich, nach Maßgabe des Vordrucks, mit der Adresse der zugehörigen Zäblbriefe D übereinstimmend auszufüllen, damit dieselben, wenn auseinandergebracht, jederzeit wieder richtig zusammengelegt werden können. Wo der Zähler diese Ausfüllung den einzelnen Hausbaltungs ⸗Vorständen überlassen zu können glaubt, hat er letztere auf obengedachte nothwendige Uebereinstimmung aus drück lich dufmerksam zu machen und die Ausfüllung selbst zu kontroliren.

3) Die Austheilung der Zäblbriefe ist in der Zeit vom 28. bis 30. November d. J. vorzunehmen und durch den Zähler selbst von Haus zu Haus und von Haushaltung zu Haushaltung zu be— wirken. Die Gast. und Herbergswirthe sind hierbei darauf hinzu weisen, die bei ihnen vom 30. November zum 1. Dezember über nachtenden Gäste rechtzeitig um die erforderliche Auskunft über ihre Personalien zu ersuchen. .

Am 30. November Mittags muß sich jeder Haushaltungs⸗Vor⸗ stand im Besitze eines Zählbriefes befinden. ; ö.

Bei Austheilung und vor Aushändigung der Zäblbriefe hat der Zähler die Zahl der in der Nacht vom 30. November bis zum J. Dejember voraussichtlich in der Haushaltung anwesenden, sowie der vorübergehend abwesenden Personen so genau zu ermitteln, daß kein Zählbrlef weniger als die dem Personenbestande entsprechende Anzahl von Zäblkarten A enthält. ;

Die Zahl der mit jedem Zählbriefe ausgegebenen Zählkarten A und Verzelchnisse B ist bei der Abgabe desselben auf der Adresse links unten, an der durch Vordruck bezeichneten Stelle zu ver merken. .

Die Zählbriefe sind, wo möglich, an den Haushaltungs ⸗Vorstand selbst, in dessen Abwesenbeit aber an ein erwachsenes, zuverlãssiges Mitglied der Haushaltung zu bebändigen.

Wenn sämmtliche erwachsene Mitglieder einer oder mehrerer Haushaltungen blos zur Zeit der Austheilung der Zählbriefe ab⸗ wesend, am Zähltage aber voraussichtlich anwesend sind, hat der Zähler die betreffenden Zählbriefe bei zuverlässigen Hausgenessen oder Rachbarn mit der Bitte um Behändigung an die Haushaltungs⸗ Vorstände abzugeben. . . w

Bei der Aushändigung der Zählbriefe sind die Empfänger über das bei dem Ausfüllen der Zählkarten und Verzeichnisse einzuhaltende

Verfahren, soweit nöthig, muͤndlich zu belehren und darauf aufmerk-

b. die darin besindlichen Haushalruagen und für gemeinsamen

sam zu machen, daß der Zählbrief mit seinem vollständigen Inhalt n. * Dezember Mittags 12 Uhr ab zur Abholung bereit zu halten sei. w

Ergiebt sich bei der Austheilung der Zählbriefe, daß bei den vor läufigen Ermittelungen oder bei der Aufstellung der Kontrolliste ein zelne Wohnhäuser und sonstige Wohnstätten oder einzelne Haus— haltungen übersehen worden sind, so ist die nachträgliche Ein⸗ tragung solcher Haushaltungen u. s. w. an der betreffenden Stelle der Äste oder in einem Anbange zu derselben zu bewirken, auch für die unverzügliche Ausfertigung und Behändigung von Zählbriefen an die betreffenden Haushaltungs Vorstände Sorge zu tragen.

) Bei Austheilung der Zählbriefe an Gasthöfe, Herbergen und Ausspannungen, ebenso wie an Anstalten aller Art, mit Einschluß der Kasernen und sonstigen militärischen Anstalten, ist darauf zu achten, daß, wofern sich in den Gebäuden dieser Gasthöfe, Anstalten u,. s. w. auch Haushaltungen der Besitzer, Pächter, Geschäftsleiter (Wirthe) oder der Vorsteher, Beamten und Angestellten, oder von eigene Wirth⸗ schaft führenden Familien und einzeln lebenden Personen befinden, sowobl an die Anstalt selbst als auch an jede dieser Haushaltungen je ein Zählbrief mit der muthmaßlich erforderlichen Zahl von Zähl— karten A und Verzeichnissen B abzugeben ist. Die Wirthe sind darauf aufmerksam zu machen, daß über jeden Fremden, der in der Nacht vom 30. November auf den 1. Dezember bei ihnen übernachtet, eine Zählkarte A auszufüllen und die Gesammtheit dieler Fremden in dem Verzeichnisse B nachzuweisen ist. Das Dienstpersonal gehört, soweit es nicht eigene Haushaltungen bildet, zu den Mit. gliedern der Haushaltung des Wirthes. In gleicher Weise ist Seitens der Anstaltsvorsteher über jeden Insassen (Zögling, Pfleg · ling, Gefangenen. Soldaten u. s. w.) eine Zählkarte A auszufüllen und über die Gesammtheit der in der Anstalt befindlichen In sassen ein Haushaltungs⸗Verzeichniß B (in diesem Falle „Anstaltsverzeich⸗ niß' z aufzustellen. Das Anstaltspersonal gehört, soweit es nicht Insassen sind oder eigene Haushaltungen bildet, zu den Mitgliedern der Haushaltung des Anstaltsvorstehers. e .

Bezüglich der Ausfüllung der Zäblpapiere in den militãrischen Anstalten wird die betreffende Militärbehörde die nötbigen Anord- nungen treffen und dafür sorgen, daß die Zählung der Militär- und Civilpersonen in diesen Anstalten in der vorgeschriebenen Weise statt⸗ findet. Für die einzelnen Wachtlokale sind ebenfalls Zählbriefe zu

bestimmen, und die Mannschaften, welche die Nacht vom 30. No- vember zum 1. Dezember auf der Wache zubringen, werden als in dem betreffenden Wachtlokale wohnhaft und anwesend gezählt. Gegen Doppeljählung der Wachtmannschaften ist jedoch geeignete Vorkeh⸗ rung zu treffen.

5) Nach 17 Uhr Mittags am 1. Dezember 1885 hat die Wiedereinsammlüung der Zählbriefe zu beginnen. Dieselbe soll möglichst im Laufe des 2. Dejember d. J, vollendet werden. Die Nummern der bei diesem Sammelgange zurückempfangenen Zählbriefe sind in der Kantrolliste E zu unterstreichen. .

6) Der Zähler hat beim Empfang der Zählbriefe den Inhalt derselben an Ort und Stelle einer Durchsicht zu unterwerfen und etwaige Mängel nach mündlicher Erkundigung sofort zu berichtigen. Sind in einzelnen Zählbriefen die Zählpapiere unausgefüllt geblieben, so hat der Zähler nach Befragung der Haushaltungs ⸗Vorstände die Ausfüllung selbst vorzunehmen. Ebenso hat derselbe bei Entdeckung, daß an einzelne Haushaltungen versehentlich keine Zählbriefe ab⸗ gegeben oder Zählkarten in ungenügender Zahl vertheilt worden sind, das Nöthige sofort nachzuholen und überhaupt nach Möglichkeit dafür zu sorgen, daß über je de Person, welche in der Nacht vom 30. No vember auf den 1. Dezember d. J. im Zählbezirk anwesend war, be⸗ ziehungsweise am Vormittag des 1. Dezember daselbst anlangte, sowie über jede am Zähltage nur vorübergehend aus der Haushaltung ab— wesende Person eine besondere Zäblkarte in der den Vorschriften ent— sprechenden Vollständigkeit ausgefertigt werde. Ist das Haushaltungs⸗ Verzeichniß B vom Haushaltungs-Vorstande nicht durch Unterschrift beglaubigt worden, so kann der Zähler die feblende Unterschrift durch die seinige ersetzen. . DJ u/-

Ist bei der Wiedereinsammlung der Zählbriefe in einer Haus—⸗ haltung Niemand anwesend und der Zählbrief für dieselbe auch nicht bei Hausgenossen hinterlegt worden, so hat der Zähler für diese Haus—⸗ haltung dguf Grund mündlicher Nachfrage bei den Hausgenossen oder sonst Unterrichteten die betreffenden Zählpapiere auszufüllen, dies aber im Kopfe des Haushaltungs ⸗Veczeichnisses B zu vermerken. Ist eine ganze Haushaltung zur Zeit vom Orte abwesend, so verfährt er wie vorstehend, bemerkt aber diese Abwesenheit sämmtlicher Haushaltungs-Mitglieder bei deren Ramen in den Spalten 8 und 10 des Verzeichnisses B. 1

Endlich hat er bei Wiedereinsammlung der Zäblbriefe zu prüfen, ob die Zahl der Karten und ihre Angaben mit den Einträgen auf dem Verzeichnisse B der betreffenden Zählbriefe stimmen, sowie, daß kein Wohnhaus, keine sonstige Wohnstätte, keine Haushaltung, Anstalt oder einzeln lebende Person innerhalb seines Zählbezirks unbeachtet geblieben sei. ö

Die zu den Zählbriefen gehörigen Zählkarten A, welche sich als überschüssig erweisen, sind von dem Zahler aus den Zählbriefen zu entnehmen und besonders zu sammeln. .

Die Zahl der zu je einem Zählbriefe gehörigen, ausgefüllt zurückerhaltenen Zählkarten A, sowie der Haushaltungs-Verzeichnisse B, ist auf dem Zäblbrief⸗Umschlage, an der durch den Vordruck bezeich- neten Stelle (linke Ecke unten), zu vermerken. Diese Zählpapiere sind in den betreffenden Zählbriefen wohlgeordnet zu verwahren.

7) Nach beendigter Wiedereinsammlung der Zählbriefe und nach Vornahme der etwa nöthigen Ergänzungen sind die Spalten 4 bis 9 der Kontrolliste F auszufüllen. Für jede Haushaltung ist eine Zeile bestimmt. Das über jede Haushaltung in die Spalten 4 bis 9 dieser Liste Einzutragende ist den gleich numerirten Spalten des Verzeich= nisses B zu entnehmen. Die Einträge in die Kontrolliste F sind zu summiren. Darauf ist diese Liste F abzuschließen. (Vergl. das um⸗ stehende Muster.) . . .

8) Nach Richtigstellung der Kontrolliste F in allen ihren Theilen hat der Zähler eine Reinschrift davon zu fertigen. .

Demnächst sind beide Kontrollisten E (Entwurf und Reinschrift) von dem Zähler mittels Namensunterschrift zu beglaubigen und nebst den nach der Nummerfolge zu ordnenden Zählbriefen und den unbe⸗