1885 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Aug 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Y Bei der Zusammensetzung der Zäblkommissionen kommt es hauptsachlich darauf an, solche Personen für dieselben zu bestimmen, welche die Wichtigkeit der Volkszählung zu beurtheilen im Stande und bereitwillig sind, an deren zweckentsprechender Ausführung mit⸗ zuwirken, zugleich das Vertrauen der Gemeindeangebörigen besitzen und die zrili ben Verbältniffe kennen. Die Theilnahme an der Zähl⸗ kommission ist ein Ehrenamt. ö. .

3) Die Bildung der Zählkommissionen muß bis jum 15. No⸗ vember erfolgt sein ( . ;

4) Die Aufgabe der Zählkommissionen beziehungsweise, wo Zäblkommissionen nicht eingesetzt sind, der Ortsbehörden beftebt bauptsächlich in Folgendem: ö

4. Eintbeilung des Gemeindebezirks in Zäblbenirke,

. Annahme und Anweisung der Zähler,

Prüfung und, soweit noöͤthig, Bexichtigung der Angaben in den ausgefüllten Zählungsformularen, Aufstellung der Ortsliste 6G und Sendung des gesammten Zählungsmaterials an die Kreisbehörden.

b. Eintheilung des Gemeindebezirks in Zählbezirke.

1 Die Volkszählung muß in bestimmt abgegrenzten Bezirken (Zählbezirken) erfolgen.

27) Die Zaͤhlbezirke sind in der Art zu begrenzen, daß dieselben in der Regel nicht mehr als 49 Haushaltungen umfassen und sich an die in der Gemeinde bereits bestehende Eintheilung dergestalt an—⸗ schließen, daß für jeden Wohnplatz ein., beziehungsweise mehrere be— sondere Zählbezirke gebildet werden. Was unter Wohnplatz zu ver⸗ stehen ist, ergiebt sich aus den Bemerkungen bei Ziffer d 4. Liegt ein Theil einer Gemeinde (eines Gutsbezirke) in einem anderen Kreife (Oberamt) als der Haupttheil, so muß derselbe ebenfalls unter allen Umständen als besonderer Zählbezirk bei der be⸗ treffenden Hauptgem einde behandelt und diese seine Eigenthümlichkeit auf der Kontrolliste F ausdrücklich angegeben werden; jedoch ist dafür Sorge zu tragen, daß dieser Gemeindetheil in dem anderen Kreise nicht nochmals gezählt wird. Ebenso ist für den Fall, daß ein Theil einer Gemeinde einem anderen Reichstags ⸗Wahlkreise angebört als der Haupttheil oder außerhalb der Zöllgrenze liegt, dafür Sorge zu tragen, daß die betreffenden Gemeindetheile besondere Zählbezirke bilden und im Kopfe der Zählerkontrollisten F nach dieser ihrer be—⸗ sonderen Eigenschaft deutlich bezeichnet werden.

Dabei darf kein bewohntes oder unbewohntes Wohnhaus und keine fonstige bewohnte Baulichkeit übergangen werden. Im Zweifel, welcher Gemeinde die auf Flüssen u. s. w. ankernden Fahrzeuge zu⸗ gerechnet werden sollen, entscheidet die Kreisbehörde.

Auf den Kontrollisten E ist der Umfang des dem betreffenden Zähler überwiesenen Zaͤhlbezirks so genau zu bezeichnen, daß üher die Zugehörigkeit der einzelnen zum Gemein ebezirke gehörigen Häuser ein Zweifel nicht entstehen kann und Doppeljählungen wie Aus— lassungen unbedingt vermieden werden.

Größere Anstalten (Heilanstalten, Kasernen, Klöster, größere Gasthöfe, Strafanstalten u. s. w.) bilden zweckmäßig selbständige Zählbezirke.

3) Die innere Eintheilung der Zählbezirke, welche Kasernen, Wachen, Militär ⸗Werkstätten und sonstige militärische Anstalten um⸗ fassen, ist der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten Melitärbehörde des Ortes zu überlassen.

c. Annahme und An weisung der Zähler.

. Zur Austheilung und Wiedereinsammlung der Zählbriefe ist für jeden Zählbezirk ein Zähler und ein Vertreter des Zahlers zu be— stellen. Bei der Auswahl der Zähler ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind. Erschelnen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange eines Zählbezickes von 40 Haushaltunzen zu beträcht⸗ lich, so empfiehlt sich die Beschränkung des Zählbezirks auf weniger Haushaltungen.

27) Finanzielle Rücksichten gebieten, soweit thunlich, Zähler zu verwenden, welche sich dem Geschäft freiwillig unterziehen und deren Gemeinsinn und Befähigung dafür bürgen, daß sie das Zählungs⸗ geschäft mit Umsicht und vorschriftsmäßig ausführen werden. Wenn in einzelnen Gegenden freiwillige Zähler schlechterdings nicht, in genügender Zahl zu finden sind, so sind besoldete Zähler zu bestellen, denen dann eventuell auch Bezirke von mehr als 40 Haushaltungen übenwiesen werden können, Falls ein solcher besoldeter Zähler seine Thätigkeit über mehrere Gemeinden erstreckt, muß er für jede einzelne Gemeinde seines Zählbezirks eine besondere Kontrolliste E aufstellen. Bei der Annahme besoldeter Zähler ist mit äußerfter Sparsamkeit zu Werke zu gehen.

3) Die Cintheilung der Gemeinden in Zählbezirke und die An— nahme der Zähler ist bis spätestens zum 19. November d. J. zu beendigen.

4 Die Zählkommission hat demnächst dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten nach der Anweisung E voll- ständig vertraut machen. Sie hat zu diesem Zwecke jedem Zähler rechtzeitig 2 Zähler ⸗Kontrollisten F und eine Anweisung E, sowie den für seinen Bezirk erforderlichen Vorrath von Zählkarten A, Haus— haltungs ⸗Verzeichnissen B und Anleitungen O0 nebst Zählbriefen D zu⸗ zustellen. Das eine Formular der Kontrolliste hat der Zähler zur Anfertigung der Reinschrift zu verwenden.

5) Die für die militärischen Anstalten erforderlichen Zählpapiere sind an die Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, an die oberste Militärbehörde des Ortes zu übergeben, welche die nöthigen Anord— nungen wegen der Ausfüllung der Zählungsformulare treffen wird.

6) Die Zähler sind namentlich auch auf die richtige Ausfüllung des fuͤr die Ermittelung der Zahl, Art und Beschaffenheit der Ge⸗ bäude ihres Zählbezirks bestimmten Theils der Zähler ⸗Kontrolliste F hinzuweisen. Näheres hierüber wie über den Umfang der Obliegen⸗ heiten der Zähler enthält die anliegende Zähleranweisung E.

4. Schlußarbeiten der Zählkommässion. w Zählkommission hat das von dem Zähler zurückgelieferte Zählmaterial alsbald einer genauen Prüfung zu unterziehen, und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf Grund unmittelbarer, in den einzelnen Haushaltungen mündlich einzuziehender Erkundigungen zu be⸗ seitigen. Finden sich nachträglich noch Häuser und Haushaltungen vor, welche in den Kontrollisten F fehlen, so sind die entsprechenden Nachjählungen zu veranlassen, unter Beifügung des Datums der nach träglich erfolgten Aufnahme. Dabei ist festzuhalten, daß die An— gaben sich auf den Stand vom 1. Dezember d. J. beziehen müssen.

2) Die zur Prüfung auf ihre Richtigkeit aus den Umschlägen der Zäblbriefe genommenen ausgefüllten Zäblkarten A und Haushaltungs⸗ Verzeichnisse B sind nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder in den nämlichen Umschlägen zu verwahren.

3) Nachdem die ausgefüllten Zählpapiere der einzelnen Zählbezirke geprüft, heziehungsweise ergänzt und berichtigt sind, werden die beiden Kontrollisten F jedes Bezirks von der Zählkommission mittelst Na—⸗ mensunterschrift als richtig beglaubigt. Die Reinschrift der Kontrol⸗ liste F ist an das Königliche Landrathsamt zu senden. Die zweite Kontrolliste verbleibt der Ortsbehörde und kann nach deren Ermessen durch Eintragung der auf das Religionsbekenntniß bezüglichen, den w B zu entnehmenden Zahlen vervollständigt werden.

4) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt sind, ist die Ortsliste G von der Zählkommission aufjustellen und durch Unterschrift zu beglaubigen. Die hierzu erforderlichen Angaben finden sich in der Zusammenstellung am Schluß der einzelnen Kontrollisten E. Die zu einem Wohnplatz gehörigen Zählbezirke sind in Spalte 1 durch eine Klammer zusammenzufassen und für jeden Wohnplatz die Spalten 3 bis 9 auffunehmen. Bei der großen Verschiedenheit des Anbaus ist es unthunlich, eine allgemeine gültige Richtschnur für das Maß der einzelnen aufzunehmenden Wohnplätze zu geben. Es muß sich dies vielmehr nach den bezüglichen örtlichen Verhältaissen richten, aber in allen Fälken dem Zweck entsprechen: ein genauet Verzeichniß aller Wohnplaͤtze zu liefern, welche durch Namen, Lage oder sonstige besondere Bedeutung ausgezeichnet sind. Das Ort-⸗ schaftsverzeichniß soll in Bezug auf die Ortschaften dasselbe erfüllen, was eine gute kopographische Spezialkarte für die Orientirung durch Benennung und Be n aller unter besonderen Namen oder Eigen⸗ schaften bekannten Oertlichkeiten leistet.

Einzeln belegene Mühlen, Chaussee⸗ und Bahnwärterhãuser sind, wenn sie keinen besonderen Namen führen, nicht aufzunehmen. Einzeln belegene He Brennerejen und andere Industriestätten, welche keinen besonderen Namen führen, sind nur dann unter besonderer Nummer aufzunebmen, wenn sie sich in erheblicher Entfernung vom Hauptort befinden oder sich durch ihre Lage oder durch besondere Eigenschaften auszeichnen.

Dle verzeichnende Behörde hat, wie bereits vorher bemerkt worden, streng darauf zu achten, daß in Ausfüllung der weiteren Rubriken durch solche Scheidung des Hauptortes eines Gemeinde—⸗ bezirks von dessen Nebenorten weder Wiederholungen noch Aus⸗ lassungen bewirkt werden.

Näheres über die Aufstelluag der Ortsliste G6 ist dem hier bei⸗ gefügten Muster zu entnehmen.

5) Von den nun doppelt vorhandenen abgeschlossenen und be⸗ alaubigten Zähler ⸗Kontrollisten F sind Seitens der Gemeinden und Gutsbezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt empfangen haben, die Reinschriften sämmtlicher Zählbezirke nebst der Ortsliste 8 sofort, spätestens aer bis zum 22. Dezember 1885 an das Königliche Landraths amt zu senden.

Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. s. w., welche die Zäblpapiere direkt vom Königlichen Statistischen Bureau empfingen, haben jene Ortslisten G6, sowie die Reinschriften der Kontrollisten F direkt an dasselbe bis spätestens den 12. Januar 1886 zurückzusenden.

Die Hand⸗CExemplare der Kontrollisten E sind bei der Orts- behörde zu belassen und daselbst gut aufzubewahren.

6) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt sind, werden die Zäblbriefe jedes Zählbezirkes nach Nummern ge— ordnet und zu einem Packet vereinigt, wobei Sorge zu tragen ist, daß die Zählkarten u. s. w. beim Schnüren nicht verbogen oder ein— geschnitten werden.

Auf jedes Paget ist der Name der Zählgemeinde und die Nummer des betreffenden Zählbezirks zu schreiben. Alsdann werden sämmtliche Zäblbezirkö⸗Packete das Packet aus dem ersten Zählbezirk obenauf für die ganze Gemeinde sorgfältig zusammengepackt und nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen so bald als thunlich, spätestens bis zum 31. Dezember d, J., der Kreisbehörde übersandt. Diejenigen Städte, welche die Zählpapiere direkt vom Königlichen Statistischen Bureau empfingen, haben dieselben wohlgeordnet und verpackt vom J. Februar 1886 an zur Absendung an das genannte Bureau bereit zuhalten. Der Zeitpunkt der Absendung wird Seitens des König lichen Statistischen Bureaus bestimmt werden.

Das Gesammtpacket ist mit einer Aufschrift nach folgendem Muster zu versehen:

Zählung vom 1. Dezember 1885. Kreis Brieg. Gemeinde Löwen. C. Obliegenheiten der Kreis behörden u. s. w.

1) Den Kreisbehörden (Landräthen, Ober ⸗Amtmännern) und den Vorständen derjenigen Städte, welche die Zählung selbständig aus— führen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Anweijung der Ortsbehörden, bezw. Zählkommissionen und Zähler, für die Ver⸗ theilung der Zählpapiere und für die vorschriftsmäßige Durchführung der Zählung ob.

2) Die erforderlichen Drucksachen erhalten die Kreisbehörden, die Behörden der oben bezeichneten Städte und die Behörden der übrigen über 5000 Bewohner zählenden Städte bis Ende Oktober d. J. durch Vermittelung des Königlichen Statistischen Bureaus in Berlin, an welches auch etwaige, eventuell näher zu begründende Nachforde⸗ rungen direkt zu richten sind.

3) Die Kreisbehörden u. s. w. haben für die rechtzeitige Ver⸗ theilung der gedachten Drucksachen an die Städte mit weniger als 5h00 Bewohnern, sowie an sämmtliche Landgemeinden und Guts— bezirke zu sorgen, so daß sich diesel ben ohne Ausnahme spätestens am 10. November d. J. im Besitze aller erforderlichen Zählpapiere be⸗ finden. Die vom Königlichen Statistischen Bureau übersandten Zähl papiere sind im Allgemeinen nach dem Bedarf von 1880 mit einem Zuschlage von 15 σ, für Kreise und Städte mit besonders starker Volkszunahme jedoch mit einem höheren Zuschlage bemessen. Etwai⸗

zumelden. listen F von denjenigen Gemeinden zu, welche die

nuar 1886 an das Königliche Statistische Bureau einzusenden. Dieser Sendung ist Seitens der Kreis behörden ein alyhabeti z

Städte, Landgemeinden und Guts benrke beizufügen, welches demnätht für die Bearbeitung einer neuen Ausgabe des Gemeindelexikons ver,

Gemeindeeinheiten zu enthalten hat.

belassenen Handexemplare der

beseitigen. * 9

s Sobald die Prufung beendigt ist, sind sämmtliche Zählvarier⸗ sorgfältiz nach Nummern, Zählbejirken und Gemeinden geordnet nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen. vom 1. Februar 1855 an zur unmittelbaren Absendung an das Königliche Statistische Bureau bereit zu halten. Den Zeitpunkt der Absendung wird das Königlicke Statistische Bureau bestimmen. Die Kisten, in welchen die leber. sendung der Zählpapiere erfolgte, sind zur Rücksendung derselben wieder zu benutzen und desbalb nebst den zugehörigen Deckeln und Schrauben bis dahin sorgfältig aufzubewahren.

D. Obliegenheiten der Königlichen Regierungs-

Präsidenten und Regierungen. 9 Die Königlichen Regierungs- Präsidenten und Regierungen haben die vorschriftsmäßige Ausführung der Zählung in ihrem Besirk m überwachen. Sie werden zu diesem Behufe sowohl für die An— weisung der mit der Leitung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in geeigneter Weise Sorge tragen, als auch die vorbereitenden Arbeiten der Kreis- und Orts behörden, beziehungk⸗ weise der Zählkommissionen, und die Besorgung des Zählgeschäfte selbst soweit shunlich, an Ort und Stelle kontroliren.

27) Die Vornahme der Zählung ist mittels öffentlicher Bekannt= machung zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. In dieser Bekanntmachung ist sowobl auf die in Aussicht genommene Mit⸗ wirkung der selbständigen Ortseinwohner bei der Austheilung, Aus— füllung und Wiedereinsammlung der Zählpapiere, als auch auf ö . 39. e n für j 5 und Gemeinde ⸗Verwal⸗ ung, sowie für die Förderung wissenschaftlicher und gemeinnü . 3 ö ö. . 9. wird den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und Regierungen Seitens des Königlichen Statistischen Bureaus rechtzeitig . ;

3) Die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten und Regierungen wer⸗ den thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich verändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahr⸗ märkte, Truppenmãrsche, Gerichtssitzungen u. s. w., zur Zeit der Zählung nicht stattfinden.

E. Das Königliche Statistische Bureau in Berlin „als letzte Revisionsinstanz. Das Königliche Statistische Bureau hat die an dasselbe gesendeten

Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen. Ortsbehörden sind verpflichtet, Pünktlichkeit und thunlichster Beschleunigung zu erledigen. Berlin, im Juli 1885. Der Minister des Innern. In Vertretung: Herrfurth.

Die Kreis und

Volkszähl . k Königreich Preußen. Vo zählung am 1. Dezember 5. s 5 Regierung hezirk . Kreis . .

.

Ortsanwesende Bevölkerung J Wohnhaft, aber vorübergehend auswärts abwesend

Be⸗ Unbe⸗

wohnte wohnte

N ö nicht wohn⸗

haft, aber vorüber gehend anwesend

. wohnhaft der . überhaupt und

Gemeindeeinheiten.

Wohnhäuser. anwesend

ͤ männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl.

Anstalten für gemeinsamen völkerung befinden sich als aktive Militärpersonen.

Sonstige Wohnstätten. . Aufenthalt.

Laufende Nr. Haushaltungen.

Wohnplätze.

Unter der ortsanwesenden Be⸗

5B

5 2

ö

Königreich Preußen. Volkszählung am 1. Dezember 1885. Endgültiges Hauptergebniß für die

; Gemeinde im rei le —— ö .

Regierungsbezirk ö .

I. Abschnitt. s Wohnplätze und Haushaltungen. . Wo hnbevölkerung. .

II. Abschnitt. Ortsanwesende Bevölkerung.“) e . d. Geschlecht, Ortsgebürtigkeit. . a. Wohnplätze. 12) Ortsanwesende Personen überhaupt. .., 13) Davon männliche Personen. ; 2) Bewohnte Wohnhäãuser. , 3) Unbewohnte Wohnhaäͤuser . 1 15) Ortsgebürtige männliche Personen 4 Bewohnte, aber hauptsächlich nicht zu Wohn⸗ 16 Ortsgebürtige weibliche Personen. zwecken dienende Gebäude. 1 ,, o) Hütten, Bretterbuden ꝛc., Zelte e. Religionsbekenntniß. 4 männl. ; b. Haushaltungen. 7) Gewöhnliche Haushaltungen von zwei oder mehr 1 8) Einzeln lebende selbständige Personen

9) Anstalten . i? p: . c. Wohnbevölkerung. “) 23 ö 10 Wohnhafte männliche Personen .

f —ĩ ö 24) Anderen oder unbekannten Reli⸗ 115 Wohnhafte weibliche Pursonen.... . n , 3 , .

18) Evangelische...

198 Römisch ⸗katholische. 20) Sonstige Protestanten . 21) Griechisch⸗katholische. . c -

* Zur Wo hn b ev dlke rung gehören die am Zäblungstage in ) Zur ortsanwesenden Bewdölkerun 6 die am der Gemeinde wohnhaft und anwesenden, sowie die daselbst wohn⸗ Zählungstage in der Gemeinde wobnhaft und ie, . die da⸗ haften, aber vorübergehend auswärts abwesenden Personen. selbst vorübergehend anwesenden, aber auswärts wohnhaften Personen.

(Außerdem liegen der Verfügung noch unausgefüllt Formulare A, B, F und & bei.)

ger Mehrbedarf ist sofort und direkt bei genanntem Bureau an,.

4) Den Kreisbehörden gehen bis spätestens den 22. Dejemke: ö. d. J. die Ortẽlisten G und die Reinschriften der Zäbler⸗Kontrel. ãhlpapi 4 ihnen empfingen. Diese Listen sind schleunigst auf ihre 2 . keit zu prüfen und nachdem dies geschehen, bis längstens den J. Je. *

geordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfaͤltig . prüftes Verjeichniß säm mtlich er zum Kreise (Gberamt) gebörign

werthet werden soll unde lediglich die Namen der betreffenden

5) Bis spätestens den 31. Dezember d. J. gehen der Kreiebehörd; von den nämlichen Ortsbebörden die sämmtlichen übrigen Zählpapier—. zu. Dieselben sind gleichfalls auf Vollständigkeit und Richtigkeit n prüfen, wobei nötbigenfalls die im Verwahrsam der Orte behörden

—ͤ : Zähler ⸗Kontrollisten F verweriha werden können. Etwaige Unvollständigkeiten und Mängel sind, somet; erforderlich, durch örtliche Revisionen und bezw. Nachzählungen n.

ine an die Bevölkerung zu richtende Ansprache

Zählpapiere einer Revision zu unterwerfen und die etwa erforderlichen

die bezüglichen Requisitionen mit

Abgereist: Se. Excellenz der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath Dr. Hermes, nach der Provinz Westpreußen.

Königliche Technische Hochschule zu Aachen. Vorlesunzen und Uebungen im Winter ⸗Semester 1885 / 8s.

Beginn der Immatrikulation am 1, der Vorlesungen am 8. Oktober.

Abtheilung für Architektur. Praofessoren: Damert: Ara itektur der Rengissance; Landwirthschaftliche Baukunst; Geschichte rer Baukanst und Formenlehre enc. Kurs. Ewerbeck: Formenlehre rer Baukunst J. bis 4. Kurs; Detailliren von Gebãudetheilen 1. u. 2. Kurs; Kleinarchitektur. Henrici; Einrichtung einfacher Gebãude; Finrichtung mittlerer Gebäude; Einrichtung größerer Sebãude; Srnamentik; Freihandzeichnen. Vischer: Aesthetik; Allgemeine FKunstgeschichte. Reiff: Figuren und Landschafts zeichnen und Aauarellmalen. Dozenten: Blum: Bossixen und Modelliren.— Frentzen Formale Ausbildung der Ingenieurbauten; Architektur größerer Gebäude. . ö.

Abtheilung für Bau- Ingenieurwesen. Professoren; Heinzerling: Höhere Baukonstruktion mit mathematischer Begründung; Brückenbau L. u. 2. Kurs; Technische Formenlehre in ihrer Anwen⸗ dung auf Brückenbau, Hochbau und Maschinenhau mit besonderer Berücksichtigung ihrer Eisenkonstruktionen. Helmert: Praktische Geometrie 1. u. 2. Kurs; Eisenbahn⸗Traciren. Intze: Bau⸗ fonstruktion; Baumaterialienlebre; Wasserbau 1. u. 2. Kurs. von Raven: Wege und Eisenbahnbau 1. Dozenten: Foichheimer: Siädtische Wasserversorgung; Encyklopädie des Bauingenieurwesens.

Abtheilung für Maschinenin genieurwes en. Pro⸗ fessorn: von Ginmycki: Beschreibende Maschigenlebre. Theorie und Konftruktion der Wasserrãder und Turbinen; Theoretische Maschinen · lehre; Kinematik. Herrmann: Mechanische Technologie 1 u, 2. Kurt; Fabrikanlagen und Werkzeugmaschinen; Baumaschinen; Bautechnologie; Graphische Maschinenlehre. Lüders: Maschinenkunde (fur Berg · und Hütteningenieure) 1. u. 2 Kurs. Pinzger: Lokomitivbau; Cifenbahnmaschinenbau; Maschinenelemente ene. Kurs; Wärmetechnik und Bau der Dampfkessel und deren Feuerungk anlagen. Riedler: Maschin enzeichnen; Maschinenel emente; Dampfmaschinenbau. Grotzian: Elektrotechnik J. (Physikalischer Theil); Clektrotechnisches Praktikum. ; ; .

Abtheilung für Bergbau und Hüttenkunde und für Chemie. Professoren: Arztuni: Mineralogie und Krystallographie mit Uebungen; Elemente der Mineralogie; Uebungen im mineralogi— schen Institut; Anleitung zu selbstandigen Arbeiten im Gebiete der Krystallographie, Mineralogie und Petrographie. Classen:; Maß⸗ analyse, Experimental · Chemie; Unorganisches Praktikum; Gerichtliche Gbemie Dürre: Cisenhüttenkunde; Entwerfen von Hüttenanlagen; Hüttenmännische Probirkunst; Anleitung zu metallurgischen Versuchen; Fisengießereibetrieb Michaelis: Anorganische Experimental ⸗Chemie; Organisches Praktikum. Schulz: Bergbaukunze; Aufbereitungs⸗ kunde; Entwerfen bergmännischer Anlagen; Salinen kunde; Berg⸗ recht. Stahlschmidt: Technische Chemie; Entwerfen von chemischen Fabrikanlagen; Chemisch⸗technisches Praktikum. Dozenten: Dolz ; apfel: Allgemeine Geognosie; Lagerstättenlehre; Paläontologie; Paläontologische Uebungen. Siedamgrotzki: Markscheidekunde; Markscheiderisches Praktikum. Privatdozent: La Coste: Chemisches Folloquium; Chemie der aromatischen Verbindungen mit besonderer Berücksichtigung der für die Technik wichtigen Farbstoffe.

Abtheilung für allgemeine Wissenschaften, ins⸗ besondere fär Mathematik und Naturwissenschaften. Professoren: Ritter: Mechanik 1 u. 2. Kurs. N. N.: Döhere Mathematik 1. und 2. Kurs; Mathematisches Seminar gemeinsam mit Prof. Dr. Jürgens. W. Stahl: Darstellende Geometrie; Darstellende Geometrie enc. Kurs; Geometrie, der Lage und gra⸗ phische Statik. Wüllner: Experimental-⸗Physik; Physik in mathe⸗ matsfcher und experimenteller Behandlungsweise; Die Lehre von der Wellenbewegung und vom Licht; Uebungen im physikalischen La bora⸗ Drium. Struck: National ⸗Oekonemie; Volke wirthschaftliche Uebungen; Eneyklopädie des Civilrechts; Elemente der Finanzwissen⸗ schaft. Järgens: Elementar, Mathematik mit Ucbungen; Wissen· schaftliches Rechnen; Mathematisches Seminar, gemein sam mir Prof. NR. R. Dozenten: Lehmann: Mechanische Wärmetheorie; Physi⸗ kalische Chemie; Experimental. Phyßk enc. Kurs. N. N.: Gewerbe⸗ Hygiene IJ. Fuchs: Praktische Telegrophie. Lehrer Franken: nach Gabelsberger. Schilling: Praktische Buch⸗

ührung. .

: ausführliches Programm wird auf Anfrage vom Sekretariat

übersandt.

Aichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 4. August. Se. Majestät der gaiser und König unternahmen, wie „W. T. B.. aus Gastein meldet, gestern Abend eine Spazierfahrt nach Böckstein und machten heute früh in Begleitung des Flügel⸗Adjutanten, Dberst⸗-Lieutenants von Petersdorff, und des deutschen Militär Attachés in Wien, Oberst⸗Lieutenants Grafen von Wedel, eine Promenade auf dem Kaiserwege. . .

Zur Tafel sind heute der Staats⸗Minister von Boetticher, Graf Palffy und Fürst Dolgoruki geladen. Der Kriegs⸗ Minister, General-Lieutenant Bronsart von Schellendorff, ist gestern Abend abgereist.

Am Schluß der gestrigen Gedächtnißfeier der Königlichen ÜUniversität zum Andenken ihres erhabenen Stifters, des Königs Friedrich Wilhelm III. —– über welche wir schon berichtet haben wurden die Urtheile der Fa kul⸗ täten über die eingegangenen Preisbewerbungs⸗ schriften vorgetragen und die neuen Prei saufgaben bekannt gemacht.

Es erhielten: .

in der theologischen Fakultät:

einen Königlichen Preis: stud. theol. Daniel v. d. Heydt aus der Rheinprovinz,

einen städtischen Preis: Pommern, :

eine öffentliche Belobigung: stud. jur. Hugo Landwehr aus der Provinz Sachsen; -

in der juristischen Fakultät:

beide Königlichen Preise: stud. jur. Konrad Wey⸗ mann aus Berlin, =

in der medizinischen Fakultät;

einen Königlichen Preis: stud. med. Georg Klemperer aus der Provinz Posen, .

eine öffentliche Belobigung: Brewing aus Pommern; .

in der philosophischen Fakultät:

eine öffentliche Belobigung: stud. phil. Karl Siegel aus der Provinz Brandenburg und st⸗.ü. phil. Anton von Kostan ecki aus der Provinz Posen.

stud. theol. Bruno Reck aus

stud. med. Franz

Eachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 3. August. (Th. C Die Besserung in dem Befinden Ihrer Hoheit der Prinzefsin El isabe th, ist so weit vorge⸗ schritten, daß gestern Morgen die Uebersie del ung aus dem hiesigen Stadtschlosse nach Schloß Ettersburg stattfinden konnie. Die Prinzessin legte die Fahrt ohne jede Spur von Angegriffenheit zurück. Von Seiten der Bevölkerung, die an dem é schweren Unfall den innigsten Antheil nimmt, wird die stetig fortschreitende Besserung mit herzlicher Freude begrüßt und die sichere Hoffnung gehegt, daß die völlige Rekonvalescenz sich ohne Stbrung voll⸗ ziehen werbe. Bulletins über das Befinden der Prinzessin werden nicht mehr ausgegeben. Da nunmehr die schweren Sorgen der Großherzoglichen Herrschaften um die Gesundheit der Prinzessin erheblich gemildert sind, wird die Frau Groß⸗ herzogin am 6. d. die bisher verschobene Badereise nach Gastein antreten. . .

Die Erbgroßherzoglichen Herrschaften sind am Sonnabend wohlbehalten in Scheveningen eingetroffen.

Im Kreise Weimar bestehen 12 Stationen zur Bekämpfung des Vagabundenthums. Im Laufe des letzten Vierteljahres wurden dieselben von 3286 Personen in Anspruch genommen. Gegenüber dem 1. Vierteljahr des Vorjahres zeigte sich eine Abnahme der Unterstützungsgesuche, dem zZ. Vierteljahr des Vorjahres gegenüber indessen eine nicht unerhebliche Zunahme.

Desterreich ungarn. Wien, 3. August. (W. T. B) Wie die „Presse“ aus gut informirter Quelle meldet, wird die Zusammenkunft des Kaisers von Rußland und des Kaisers von Oesterreich in der zweiten Hälfte des Monats September stattfinden; der Ort der Zusammenkunft sei noch nicht festgestellt. Die „Pol. Korr.“ meldet den demnächst stattfindenden Zusammentritt einer Botschafter⸗ Konferenz in Konstantinopel behufs Berathung der Frage des von Bulgarien zu zahlenden Tributs.

Pest, 3. August. (W. T. B.) Die Einnahmen des ungarischen Staats betrugen im zweiten Quartal dieses Jahres 52 458 270 Fl. und stellen sich gegen die Ein⸗ nahmen in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 1461 82g Fl. und mit Rücksicht auf die geringere Be⸗ deckung aus dem Verkauf von Staatsgütern von g69 611 Fl. um 2431 437 Fl. günstiger. Die Ausgaben betrugen in dem angegebenen Zeitraum 77 242 475 Fl. und uberschreiten die Ausgaben in dem gleichen Zeit⸗ raum des Vorjahres um 6637 492 Fl. (Hiervon entfallen 689 348 Fl. auf die Vorauszahlung auf die gemeinsamen Auslagen für das dritte Quartal, 475 239 Fl. auf un⸗ behoben gebliebene, erst nachträglich behobene Zinsen früherer Termine, 221 745 Fl. auf das der Verwaltung Kroatiens zur Verfügung gestellte Guthaben von 1880 und 1881, ferner 341 791 Fl. auf die Kosten für die in erhöhtem Maße erfolgte Verfrachtung des Salzes zur Ver— hinderung des Stockens im Salzverschleiß, 3 ss 047 Fl. auf die definitivv Abrechnung, der Eisenbahnbauten, 226 647 Fl. auf den erhöhten Kredit des Kultus— und Unter⸗ richts Ministeriums und 487 417 Fl. auf die Mehrkosten bei den außerordentlichen gemeinsamen Ausgaben, welche durch das Ergebniß des ersten Quartals mit 625733 Fl. ausgeglichen werden) Die Bilanz des ersten Quartals dieses Jahres war gegen die vorjährige um 1593 920 Fl. günstiger, und somit ist biejenige des ersten Halbjahres um 2 612134 Fl. ungünstiger.

Niederlande. Haag, 3. August. (W. T. B.) Der Marine⸗-⸗Minister van Erp Taalman Kiß ist durch den Kapitän der Marine, Gericke, ersetzt worden.

Großbritannien und Irland. London, 3. August. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses theilte der Staatssekretär des Krieges, Smith, mit, daß nicht beabsichtigt werde, die Eisenbahn von Suakim nach Berber zu vollenden. Es seien Schritte gethan wor⸗ den, um die europäischen Truppen in Suakim jetzt und die indischen Truppen daselbst im Oktober abzulösen. Der Unter-Staatssekretär Bourke erklärte, daß es den Interessen des Staats nicht dienlich sei, gegenwärtig mitzutheilen, ob Drumm ond Wolff Instruktionen in Betreff von Refor⸗ men in Armenien erhalte oder nicht. Das Unterhaus erledigte sodann die Spezialberathung der Bill zum S chutze der Mädchen gegen die Verleitung zur Unsittlichkeit.

Das „Reutersche Bureau“ meldet: Der englischen Regierung ist keinerlei Bestätigung der Meldung des „Standard“ über einen angeblichen Zusammenstoß zwischen Russen und Afghanen bei Merutschak zugegangen.

4. AÄugust, früh. (W. T. B.) Der „Standard“ schreibt: Wenn ein guter Grund für die Annahme vorhanden wäre, daß Rußland der klaren Feststellung einer für Afghanistan geeigneten Grenze zustimmen und deren wesentliche Bestimmungen durch einen förmlichen Vertrag an⸗ erkennen würde, so würde ein Verzicht des Emirs von Afghanistan auf einige seiner Forderungen, selbst in der Zulficar⸗Frage, kein zu hoher Preis für die Erzielung eines solchen Ergebnisses sein. England wolle keinen Krieg, und auch die russische Regierung könne denselben durch die prompte Zustimmung zu einer ehrenhaften Schlichtung der Streitpunkte vermeiden.

Frankreich. Paris, 3. August. (W. T. B.) Der Senat nahm heute mit unwesentlichen Aenderungen das Budget im Ganzen an. Dasselbe wurde sofort an die Deputirtenkammer zurückverwiesen.

Die Depu tirtenkamm er . betreffend die Herstellung eines Proviantdepots in Obock, im Ganzen definitiv angenommen, Die Vorlage, be⸗ treffend die Genehmigung der Akte der Berliner Kongo⸗ Konferenz, fowie die Vorlage, betreffend die Genehmigung der am 5. Februar c. zwischen Frankreich und der inter⸗ nationalen Afrikanischen Asociation abgeschlossenen Konvention, gelangten mit 251 gegen 96 Stimmen zur Annahme. Der Gesetzent wurf, betreffend die Kolonial—⸗ Armee, wurde in zweiter Lesung genehmigt.

Serbien. Belgrad, 3. August. (W. Fp D Erwiderung auf die Notifikation des hiesigen Metropoliten TheodosiLus beglückwünschten ihn der Metropolit und die rumäntsche Synode zu seiner Erhebung auf den erzbischöflichen Stuhl und erkannten ihn als das Oberhaupt der autocephalen Kirche in Serbien an.

Rußland und Polen. St. Peters burg, 3. August.

hat die Kreditvorlage,

(W. T. B.) In den hiesigen amtlichen Kreisen ist

Konflikt oder irgend einen Zusammenstoß an der afghanischen Grenze be⸗ kannt, und die desfallsige „Standard“⸗ Nachricht wird zuständigen Orts als vollständig unbegründet bezeichnet.

Der Minister des Auswärtigen, von Giers, tritt morgen einen zweimonatlichen Urlaub an. .

4. August. (B. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin haben mit größerem Gefolge heute früh von Kron⸗ stadt aus die Reise nach Finnland angetreten. In der Begleitung des Kaiserlichen Paares befindet sich auch der deutsche Militärbevollmächtigte, General-Lieutenant von Wer⸗ der. Ihre Majestäten werden Wiborg, Will manstrand und Helsingfors besuchen und, soweit bis jetzt bestimmt, am 1I. August hierher zurückkehren.

Afrika. Egypten. Kairo, 4. August. Wie Kapitän Cherm side telegraphirt, bestätigt Nachricht von dem Tode Osman Digma's nicht.

durchaus nichts über einen

(W. T. B.) sich die

Zeitungsftimmen.

Unter der Ueberschrift „Die ehrliche Probe“ lesen wir in der „Deutschen volkswirthschaftlichen Corre— spondenz“:

Die Erfolge, welche die Schutzzollpolitik in der letzten Zeit zu verzeichnen hat, lassen die Gegner natürlich nicht ruhen, und in ihrer dadurch hervorgerufenen Unruhe versuchen sie alles Mögliche, um die gegenwärtige deutsche Wirthschaftspolitik zu bekämpfen. In dem Vorgehen ist die freihändlerische Presse natürlich Führerin, aber? *sie findet eine rege Unterstützung ouch bei einzelnen Handels kammern, deren Sckretäre aus irgend welchem Grunde mit den berrschenden Zuständen nicht einverstanden sind und nun, statt nur in den Berichten eine objektive Darstellung der Lage von Industrie und Handel in ihrem Bezirke zu geben, sich auf Polemiken einlassen und sich bemüßigt sehen, der hertschenden Richtung und der Regie⸗— rung Weisungen und Winke zu ertbeilen. Die Handelskammer in Barmen leistet sich z. B. das Folgende bei einer Erörterung der Novelle zum Zolltarif: ‚Den Weg der ehrlichen Probe“, so sagt sie, „auf den die Anhänger des Schutzzolles mit so großer Vorliebe stets hinzuweisen pflegten, wenn der Versuch gemacht wurde, an dem Zolltarif von 1879 zu rütteln, hat man gänzlich ver⸗ laͤssen und sich auf völlig neue Bahnen begeben, und das Ende des Haschens und Jagens nach Schutzzoll wird die völlige Umgestal⸗ tung des Tarifs sein, auf dessn Unantastbarkeit man so sehr gepocht hat. Leider trägt diese Neugestaltung, so weit es sich bis jetzt über⸗ fehen läßt, den Stempel der höchsten schutzzöllnerischen Bestrebungen und trägt eben deshalb den diesseitigen Wünschen nicht nur keine Rechnung, sondern sie vermehrt nur wesentlich unsere Befürch⸗ tungen, deren wir uns, wie früher so auch jetzt, nicht erwehren können, Befürchtungen, welche übrigens von den meisten (? deutschen Handelt kammern getheilt werden, und die sich dahin jusammenfassen lassen: daß jede Vermehrung des Schutziolls gleichbedeutend ist mit einer weiteren Erschwerung bejw. Verhinderung der Exportthätigkeit, mit einer weiteren Vertheue⸗ rung der vom Auslande nothwendig zu beziehenden Rohmaterialien und Halbfabrikate und endlich mit einer fortgesetzten Provokation des Auslandes, welches auf die diesseitige Herausforderung den Zollkampf feinerfeits wiederum aufnimmt und auf unsere Schutzzölle mit gleichen Maßregeln antwortet; sehr zum Nachtheile der auf den Export an⸗ gewiesenen deutschen Industrie; und das Ende davon ist nicht ab— zusehen.“

Es wird also in dem Vorstehenden zunächst der Versuch gemacht, die Anhänger des Schutzzolles mit dem Schlagwort der ehrlichen Probe“ festzunageln. Sie sollen angeblich das stillschweigende Ueber⸗ einkommen zwischen den Anhängern der Schutzzoll⸗ und Freihandels⸗ partei gebrochen haben, das die Unantastbarkeit des Tarifs stipulirte. Darauf haben wir als Freunde des Schutzzolls zunächst zu erwidern, daß uns von einer solchen Unaniastbarkeit des Zolltarifs nichts bekannt ist. Die Schutzzollpartei hätte sich ja einer unverzeiblichen Ueberhebung schuldig gemacht, wenn sie den 1879er Zolltarif, das Werk weniger Wochen, gleich für so vor⸗ trefflich, für so in allen Punkten richtig angefehen hätte, um auf dessen Unantastbarkeit vochen zu können. Zu einer solchen Voll kommenheit, um auf Unantastbarkeit Anspruch machen zu können, wird wohl' kaum jemals irgend ein menschliches Werk, geschweige denn erst gesetzliche Bestimmungen kommen. Von unserer Seite ist auf die Unverletzlichkeit des Zollgesetzes von 1879 daher auch niemals gepocht worden. ;

Mit dem Schlagwort von der „ehrlichen Probe“ hat es ebenfalls eine ganz andere Bewandtniß als der Barmer Handelslammerbericht glauben machen möchte. Es ist nämlich von den Freihändlern erfun— den worden, gleichsam als ein Trost über den Schiffbruch ihrer Theorien damals verbreitet worden. Mit Vorliebe ist es deshalb auch auf gegnerischer Seite gebraucht worden, erwartete man doch von dieser ehrlichen Probe“, das heißt von dem Wirken des Zoll tarifs, daß er die Ansichten der Freihändler rechtfertigen, und alfo die deutsche Industrie schädigen würde. Als nicht nur nichts von diesen Hoffnungen in Erfüllung ging, sondern sogar das Gegentheil, das Aufblühen der Industrien eintrat, die in genügender Welse gegen die ausländische Schleuderkonkurrenz zeschützt waren, da war man über die „ehrliche Probe“ unter den Freibändlern nicht sehr erbaut. Die auf diese Weise selbst auferlegte Reserve wurde von ihnen gebrochen und der Kampf aufs Neue eröffnet. Von den freihändlerischen Versuchen, den Zolltarif zu durchbrechen, sagt ja auch der erwähntr Bericht, indem er von „den diesseitigen Wünschen“ spricht, denen nicht nur keine Rechnung“ getragen wurde. Eine ehrliche Probe“ war also zwar von den Freihändlern geplant, als fie aber nicht nach Wunsch ausfiel, da wurde sie in die Rumpel⸗ kammer geworfen und jetzt erst wieder hervorgeholt, um den Anhängern der deutschen Wirthschaftspelitik, die nach mehr als fünf⸗ jaͤhriger „ehrlicher Probe“ sich anschickten, die Erfahrungen und Refultate derselben allgemein zu verwerthen, wie es in der Zolltarif novelle geschehen ist, damit einen Vorwurf zu machen.

Zwingend für dieses Vorgehen, für die Verbesserungen und Er— gänzungen des Zolltarifs, waren dann weiter noch die Ereignisse, welche die zitirten Schlußausführungen des Berichtes richtig wieder⸗ gäben, wenn man nur die dem Ausland und Inland darin an— gewiesenen Rollen vertauscht. Die „fortgesetzte Provokation“ Deutsch⸗ lands Seitens des Auslandes nämlich ist es in der That, die uns nöthigt, auf die jenseitige Herausforderung den Zollkampf wieder aufjunehmen! und auf die Erhöhung der Schutzzölle Seitens unserer Nachbarn mit gleichen Maßregeln zu antworten.

Etatistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ beitsamfs sind in der Zeit vom 19. bis 20. Juli er. von je 1009 Einwohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 39,9), in Breslau 42,6, in Königsberg 54,6, in Köln 34,6, in Frankfurt a. M. 22,5, in annbvver 17,9), in Kafsel. 2033, in Magdeburg 348, in Stettin 40,8, in Altona 25,2, in Straßburg 31,4, in Metz 20,3, in München 38,1, in Nürnberg 36,9, in Augsburg 28,3, in Dreg⸗ den 29,3, in Leipzig 21,2, in Stuttgart 23,9, in Braunschweig 35,5, in Karlsruhe 20.2, in Hamburg 2356, in Lübeck —, in Wien 249, in Pest 3377, in Prag 30,9, in Triest —, in Krakau 39,6, in Basel 24,9, in Brüssel 185. in Amsterdam 22,9, in Paris 22,4, in London 2035, in Glasgöw 24.2, in Liverpool 21.2, in Dublin 19,3, in Fdinburg 141, in Kopenhagen 18,09. in Stockbolm 25,9, in Chri⸗ stiania 19,4, in St. Petersburg 31,6, in Warschau 41,4, in