Auf den Bericht vom 13. August d. J. lasse Ich Ihnen das von Mir heute vollzogene Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Koblenz im Betrage von 1600 9000 S nebst den dazu gehörigen An⸗ lagen hierbei zur weiteren Veranlassung zugehen. Zugleich genehmige Ich hierdurch, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihen im Betrage von 690 000 6, 126 000 6½ und 300 000 M, zu deren Aufnahme die Stadtgemeinde Koblenz durch die Privilegien vom 6. Mai 1871 (Ges⸗Samml. S. 213), 4. Januar 1873 (Ges.Samml. S. 46) und 19. Februar 1877 (Ges⸗Samml. S. 128) ermächtigt worden ist, von fünf beziehungsweise vier und einhalb Prozent auf vier Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die planmäßigen Tilgungsfristen innezuhalten, sowie daß die noch nicht ge⸗ tilgten Anleihescheine den Inhabern derselben für den Fall rechtzeitig zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Bürger⸗ meisteramt der Stadt Koblenz nicht bis zu einem von dem⸗ selben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf vier Prozent eingereicht werden.
Schloß Babelsberg, den 24. August 1885.
Wilhelm.
Zugleich für den Finanz⸗Minister: von Puttkamer.
An die Minister des Innern und der Finanzen.
Privileg i um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An— leihescheine der Stadt Koblenz im Betrage von 1600000 Mark.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Ober ⸗Bürgermeister der Stadt Koblenz und der dortigen StadtverordnetenVersammlung am 3. Juni 1885 be— schlossen worden ist, die zur Anlegung einer Wasserleitung für die Stadt Koblenz, zur Erbauung eines Schlachthauses, zur Anlegung von Kanälen, zu Schulbauten, zur Erbreiterung des Rheinwerftes und zu Zuschüssen für Erbreiterung der Moselbrücke und für ein Denkmal erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Stadtvertretung:
zu diesem Zwecke Namens der Stadt Koblenz auf jeden Inhaber
lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger
. Anleihescheine im Betrage von 16600 000 „ ausstellen
zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Äusstellung von An— leihescheinen zum Betrage von 1 600000 , in Buchstaben: „Einer Million sechshundert taufsend Mark', welche in folgenden Abschnitten:
1900007 1½ zu 1000 4 500 000 S zu 500 S.ð 100 000 M½ zu 200 A zusammen 1666 5655 nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver— loosung jährlich vom 1. Juli 1887 ab mit wenigstens einem und dreizehntel Prozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen und der Ertrageüberschüsfe des Wasser⸗ werks, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unfere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
Die Eitheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus heroorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über⸗ nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Schloß Babelsberg, den 24. August 1885.
Wilhelm. (L. S.) Zugleich für den Finanz⸗Minister: von Puttkamer.
Stadt Koblenz.
Rheinprovinz. . der Stadt Koblenz, .. te Ausgabe, Buchstabe .. Nr.. über . . . . Mark Reichswährung.
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 24. August 1885 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu d und Gesetz⸗ Sammlung für 1885, Seite ... laufende Nr. . . .. 2 ⸗
Auf Grund des von der Königlichen Regierung zu Koblenz unterm ; 1885 genehmigten Beschlusses der Stadtverordneten Versammlung zu Koblenz vom 3. Juni 1885 wegen Aufnahme einer Schuld von 1 5600 000 „M bekennen, der unterzeichnete Ober⸗Bürger⸗ meister und die beiden mitunterzeichneten Mitglieder der Anleihe Kommission der Stadt Koblenz durch diese für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Schuldverscreibung Namens der Stadt Koblenz sich zu einer Darlehnsschuld von (in Buchstaben) Mark, welche an die Stadt Koblenz baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 1690000 ½ erfolgt nach Maßgaße des genehmigten Tilgungsplanes mittels Verloofung der Anleihescheine in den Jahren 1887 bis spätestens 1922 aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens einem und dreizehntel Prozent des, Kapitals jährlich unter Hinzurechnung der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen und der Ertragsüberschüsse des Wasserwerks gebildet wird. Die Ausloosung geschieht im Monate Dezember jeden Jahres. Der Stadt Koblenz bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstaͤrken oder auch sämmtliche noch im Umlaufe befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die durch eine verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungestocke zu. Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rück zahlung erfolgen soll, oͤffentlich bekannt gemacht, und zwar sechs, drei, jwei und einen Monat por dem Zahlungstermine in dem ‚Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats -Anzeiger', dem Amteblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz, der „Koblenzer Zeitung“, der Koblenzer Volkszeitung' und der ‚Kölnischen Zeitung“. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadtverordneten⸗ Versammlung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗-Präsi⸗ denten in Koblenz ein anderes Blatt bestimmt.
Die Verzinsung des Kapitals erfolgt mit jährlich vier Prozent in halbjährigen Terminen am 2. Januar und am 1. Juli bis zu dem für die Rückzahlung bestimmten Tage.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner— halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld- verschreibung bei der Stadtkasse zu Koblenz vom Eintritte des
sowie die Anweisung für fernere Zinsscheine zurückzuliefern. Für die feblenden Zinsscheine wird deren Betrag vom Kapital abgezogen.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Schuldrerschreibungen erfolgt nach Vorschrift der 85. 3838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 35. Ja⸗ nuar 1877 (R. Ges. Bl. S. S3) bezw. nach §. 20 des Ausführungs- gesetzes hierzu vom 24 März 1879 (Ges. S. S. 281)
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzei⸗ gung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter Weise dar thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus— gezahlt werden. ö.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres 1890 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse in Koblenz gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beige, diuckten Anweisung. Beim Verlusfte dieser Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuld- verschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die Stadt Koblenz mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. . -
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
J 1885. Der Ober ⸗-Bürgermeister — — Die Anleihe ⸗Kommission. Unterschrift.) Siegel Unterschriften.) Der kontrolführende (636) . Rö Stadtverordnete. oblenz. I Der Stadtkassen⸗Rendant. Unterschrift.) (hnterschrift.)
Borderseite.
Stadt Koblenz.
Zinsschein;. . . er Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Koblenz, wd für .. . . Mark Zinsen zu 4 Prozent.
Rheinprovinz.
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe vom 2. Januar (1. Jul 18. ab bei der Stadtkasse zu Koblenz die Zinsen der , , ng Schul dverschreibung für das Halbjahr
.
1 18 . . mit (in Buchstaben) Mark. ö 18 Der Siegel Die Ober Bürgermeister. (** s Anleihe ˖ Kommission. (Faksimile ) Stadt. (Faksimile) Der Kontrolbeamte. Unterschrift.) Rückseite. 3 Mark Zinsen dd
Dicser Zingschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fällig keit erhoben wird.
Auf die ganze Breite des Zinsscheinbogens. Stadt Koblenz.
Rheinprovinz.
Anweisung zu dem Anleihescheine der Stadt Koblenz, Ausgabe, Buchstabe ...... ö J Mark
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rück— gabe zu der vorbezeichneten Schuldverschreibung die .. . te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18. bis 18 .. einschließlich bei der Stadtkasse zu Koblenz, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird.
K . Der e Die Ober⸗Bürgermeister. Siegel Anleihe ˖ Kommission. (Faksimile) (** 9 Faksimile)
.
Der Kontrolbeamte. Unterschrift.)
Berlin, den 10. September 1885.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Arnulf von Bayern ist gestern Abend nach Karlsruhe abgereist.
Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.
Der Gestüt⸗Roßarzt Paul Borchardt in Beberbeck ist zum Kreis Thierarzt des Kreises Schlawe, unter Anweisung seines Amtswohnsitzes in Schlawe, ernannt worden.
Ministe rium der öffentlichen Arbeiten.
Ten Regierungs-Räthen Körte und Breitenbach sind die Stellen von Direktionsmitgliedern bei den Königlichen K in Berlin bezw. Altona verliehen worden.
Ab gereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Lieutenant Graf von Perponcher, nach Karlsruhe.
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident der Hauptverwaltung der Staatsschulden, D. Sydow, aus der Schweiz.
Fäͤlligkeitstermines ab. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits termine,
Aichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 10. September. Se. Ma jest⸗ der Kaiser sind, wie, W. T. B.“ meldet, mit den Alle höchstdenselben begleitenden Königlichen Prinzen um 12 Uh Mittags in sichtlich bestem Wohlsein in Karlsruhe einge troffen und ; herzogin, den Prinzen, der Generalität, den Ministen und den Spitzen der Behörden empfangen worden. Auf den Wege zum Schloß war eine unabsehbare Menschenmenge an, gesammelt, die Se. Majestät stürmisch begrüßte. Die Einfahr erfolgte trotz des Regens im offenen Wagen. Se. Majesti fuhren mit der Frau Großherzogin, Se. Kaiserliche und Köniz liche õHoheit der Kronprinz mit dem Großherzog
Ober ⸗Bürgermeister eine Ansprache an den Kaiser. ist auf das Festlichste geschmückt; während der ganzen zum Schlosse wurden dem Kaiser, den Prinzen und dem
gebracht.
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—
— Der Bevollmächtigte zum Bundearath, Senator der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Versmann ist von Beilin wieder abgereist.
Der Großherzoglich hessische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Dr. Neidhardt, ist vom Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschas wieder übernommen.
— Der hiesige braunschweigische Geschäftsträger, Freiher von Eramm-⸗-Burgdorf, ist vom Urlaube nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Minister⸗Residentur wieder übernommen.
— Der kommandirende General des III. Armee-Corpz General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, hat nach Been. digung der Herbstübungen des Corps einen fünf wöchentlichen Urlaub nach der Schweiz angetreten.
— Mittelst Allerhöchster Kabinetsordre ist Se. Du rch⸗ laucht der Prinz Ernst von Sachsen⸗Meiningen Second Lieutenant 1a suite des 2. Garbe-egiments 3 ., mit der Uniform dieses Regiments und unter Belaffun à la suite des 6. Thüringischen Infanterie-⸗Regiments Nr. g) zu den Offizieren à la suste der Armee versetzt worden.
— Vom 6. Brandenburgischen Infanterie— Regiment Nr. 52 ist gestern eine Deputation, bestehend aus dem Commandeur desselben, Oberst Frhr. von und zů Egloffstein, dem Major und Bataillons-Eommandeur ven L'oeillot de Mars, dem Hauptmann und Compagnie⸗ Chef von Crousaz und dem Premier-Lieutenant Melior, hier ein. getroffen, um sich Sr. Königlichen Hoheit den Prinzen Arnulf von Bayern aus Anlaß der Er— nennung Höchstdesselben zum Chef des Regiments vorzustellen.
Sachsen. Dresden, 9. September. (Dr. J.) Die Königin und die Prinzessin Marig Jo sefa sind' gessern Abends vom Jagdschlosse Wermsdorf wieder hier eingetroffen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 19. September. (W. T. B) Das „Fremdenblatt“ bezeichnet alle Vermuthungen Über das österreichische Budget pro 1886 als voreilig und willkürlich, da das Budget noch nicht abgeschlossen sei. — Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht die Congo-Deklaration. Klagenfurt, 8. September. (Presse. Der Kaiser ist heute 6 Uhr Morgens hier eingetroffen.
Laibach, 8. September. Presse Die krainische
Landesregierung hat den Beschluß der krainischen Spar⸗ kasse, dem Deutschen Schul verein zur Erhaltung deutschet Knabenschulen in Laibach jährlich eine entsprechende Sub— vention aus dem Reservefonds zu widmen, nicht ge nehmigt. ⸗ Maros⸗Väsärhely, 8. September. (Wien. Ztg.) Der hiesige Gerichtshof, als kompetentes Forum zur Aburthei lung des Verbrechens des Hochverraths und des Aufruhrs richtete anläßlich der Brandschrift der Bukarester Ir— redenta ein Rundschreiben an die Municipahbehör— den in den siebenbürgischen Theilen, in welchem dieselben aufgefordert werden, jene Personen, welche verdächtig sind, mit der Irredenta in Verbindung zu stehen, streng zu uͤber— wachen, nöthigenfalls bei denselben Haussuchungen vorzunch— 9. und sie behufs Bestrafung nach Maros-Vaäfärhely einzu— iefern.
Schweiz. Bern, 9. September. (W. T. B.) Bundesrath hat wegen Gefährdung der inneren und äußeren Sicherheit durch gewaltsamen Umsturz der öffentlichen Ordnung unter fälschlicher Aneignung des Schweizer Namens s Anarchisten, 4 Oesterreicher und 1 Bayern, aus der Schweiz ausgewiesen.
Großbritannien und Irland. London, 8. September. (Allg, Corr) Mr, Gladstone ist gestern von Schottland wohlbehalten nach Schloß Hawarden, seiner Besitzung in Flintshire, zurückgekehrt. Seine Heiserkeit ist noch nicht völlig gehoben, aber man glaubt, daß er nach mehrwöchentlicher Zurückgezogenheit im Stande sein wird, die Wahlkampagne in Midlothian mit voller Energie aufzunehmen.
Syd ney (Australien), 8. September. (Allg. Corr.) Das Parlament von Neu-Südwales wurde von dem Gou— verneur, Lord Au gustus Loftus, eröffnet. In der bei dieser Gelegenheit gehaltenen Rede beglückwünschte Letzterer die Kolonie zu deren anhaltendem Gedeihen, ungeachtet sie unter einer ernsten Dürre zu leiden hatte.
. Wellington, 8. September. (A. C.) Das neusee⸗ ländische Repräsentantenhaus hat eine Resolution gefaßt, welche den Beitritt der Kolonie zur australi— schen Föderation nicht für wünschenswerth bezeichnet, so lange nicht die Stimmung der Kolonie darüber ermittelt worden ist.
Frankreich. Paris, 8. September. (Köln. Ztg.) Die Vertreter der deutschen Vereine in alf 2 bei dem Fürsten Hohenlohe erschienen, um ihm Glück zu seiner Ernennung als Statthalter im deutschen Reichslande zu wünschen und ihr Bedauern über seinen Abgang von Paris auszusprechen. Fürst Hohenlohe nahm die Einladung zu
einem Abschiedsessen an.
von dem Großherzog und der Frau Gro)
l — ⸗ ; . und Se. König liche Hoheit Prinz Wilhelm mit dem Erbgroßherzog. An den zu Ehren Sr. Majestät errichteten Triumphbogen richtete der Die Staßt marschall Grafen Moltke unausgefetzt begeisterte Svationen o.
ö. Serbien. (Allg. Corr. Aus Belgrad wird dem Reuter⸗
Der
— 2. September. (B. T. B.) Die Zeitungsnachricht, daß der Minister des Aeußern, Freycinet, eine ihm angebotene Unterredung mit Lord Salisbury abgelehnt habe, wird von unterrichteter Seite als unbegründet bezeichnet. — Einem Madrider Telegramm des „Temps“ von gestern Abend zufolge, war die Garnison von Madrid noch immer konsignirt und dauerten die polizeilichen Vorsichtsmaßregeln fort. Die Ruhe sei nicht weiter gestört worden.
Das Testament des Admirals Courbet hat nach der „Republ. franc.“ folgenden Wortlaut: Fischer⸗Inseln, 26. März. Ich vermache der Centralge sellcha ft zur Rettung Schiffbrüchiger alle meine Ersparnisse in Geld und in beweglichen Verthen. Da diese Ersparnisse von meinem Gehalt herrühren, und meine Schwestern, Schwägerinnen und Nichten sich in guten Vermögensverhältnissen befinden, hoffe ich, daß sie meinen Entschluß billigen werden.
Spanien. Madrid, 9. September. (W. T. B.) Die „Epoca“ spricht sich dafür aus, daß die Regierung das BVappen des deutschen Gesandtschaftshotels frei⸗ willig und unter dem bei solchen Anlässen üblichen Ceremoniel
wieder anbringen lasse.
schen Bureau unterm 6. d. gemeldet: Das Standrecht wurde auf weitere Kreise ausgedehnt. Die Regierung dementirt, daß die Landbevölkerung durch zu große Steuerlasten un⸗ frieden und daß diejenigen, welchen zur Steuerzahlung ihr Besitzthum versteigert worden, Hiduken geworden sind, und konfiszirt alle in diesem Sinne für die fremde Presse bestimmten Nachrichten. Nur durch das xrasche Ein—
schreiten mit dem Standrecht wurden die Unruhen in jenen Distrikten niedergehalten, indessen das Hidukenwesen mächtig emporblüht. Bei Obrenovace fand ein Postüberfall siatt. In Brezovica wurde das Haus des Fokies ausgeraubt. Drei Neffen des Hausbesitzers wurden als Geißeln behalten, bis das Lösegeld entrichtet ist. In Brus geschah das gleiche der Familie Aschkovice. Bei hellem Tage wurde das Haus des Stefen Maximovice geplündert und der Hausherr er⸗ mordet. Die Regierung setzte auf die Räuber Gaja Dedies und Paul Vogiesevac einen Preis von 500 Dukaten. Cogo⸗ bikovice und Rakies sind vogelfrei erklärt.
— —r— Dänemark. Kopenhagen, 9. September. (W. T. B.) Die Großherzogin von Mecklenburg-Schwerin ist, von dem König von Griechenland und dem Kron⸗ prinzen begleitet, heute Mittag in Fredensborg eingetroffen Uunẽ vo¶n dem König und der Königin, sowie dem Prinzen Waldemar empfangen worden. Der Herzog und die Herzogin von Chartres, sowie der Prinz von Wales werden am Montag in Fredensborg erwartet.
Amerika. Washington, 7. September. (Allg. Corr.) Präsident K ist von seiner Villegiatur nach dem Weißen Hause zurückgekehrt. .
. . ö 7. September. (Allg. Corr.) Eine große Truppenmacht ist in Evanston, an der Union-Pacifie— Eisenbahn, Wyoming, konzentrirt, und die Eisenbahn-Gesell—⸗ schaft hat ihre sämmtlichen chinesischen Arbeiter dorthin ge— schafft. In Rock Springs herrscht jetzt fortgesetzt Ruhe, aber alle Chinesen haben den Ort verlassen. Der Scherif hat 15 der Aufrührer, die bei dem Angriff auf die Chinesen betheiligt waren, unter der Anklage des Mordes und der Brandstiftung verhaftet. Die öffentliche Meinung im ganzen Lande verurtheilt in den stärksten Ausdrücken den Aufstand.
. Brasilien. Rio de Janeiro, 9. September (W. T. B.) Der Conseils-Präsident gab im Senate die Er⸗ klärung ab, daß die Regierung den Beschluß gefaßt habe, den von der Deputirtenkammer votirten Gesetzentwurf über Die Emanzipation der Sklaven zu acceptiren.
J Afrika. Egypten. Kairo, 7. September. (Allg. Corr.) Sier eingegangener Meldung zufolge war in Kassala am 15. August alles in Ordnung. Die Garnison schloß einen
Waffenstillstand mit den k nachdem im Lager der letzteren ein blutiger Zwiespalt ausgebrochen. Nur
zwei Scheichs der Hadendowas befinden sich in der Stadt und
die Bedingungen der Waffenruhe begünstigen die Garnison.
Die Vorhut des abyssinischen Entsatzeorps ist nach Kassala aufgebrochen und das 10 000 Mann starke Gros wird etwa am 11. d. seinen Marsch antreten. ,
— 8. September. (A. E.) Sir H. D. . Wolff wird hier nicht vor Anfang Oktober erwartet. Die Garnison in Kassala wird durch den Stamm der Beni Amers mit reichlichen Vorräthen versehen.
Alexandria, 7. September. (A. C.) Der „Bosphore
Egyptien“ hat freiwillig aufgehört zu erscheinen, ist jedoch durch ein neues Journal, betitelt „Ind épendance Egyp⸗ tienne“, ersetzt worden.
Zeitungsftimmen.
Unter der Ueberschrift „Ueberfluß an Gütern“ schreibt der „Düsseldorfer Anzeiger“: . . In den Jahresberichten der Handelskammern kehrt sehr häufig die Klage wieder: Absatz befriedigend, Preise in stetem Rückgange begriffen. Nur von wenigen Zweigen wird berichtet, daß der Absatz steigend und lohnend gewesen sei, während in anderen wieder die Magazine sich bereits gefüllt haben und der Absatz anfängt, recht schwierig zu werden. In der Eisenindustrie hat man schon zur, Ein- schränkung der Produktion schreiten müssen. Hier ist also thatsächlich Ueberproduktion als festgestellt zu betrachten; aber nach Lage der Dinge erscheint auch in der Mehrzahl der anderen wichtigen Gebiete Ueberproduktion als Zeichen der Zeit. . . . . ö. Gewiß haben wir es mit keiner, etwa auf Deutschland oder den Kontinent beschränkten Erscheinung zu thun. In England ist die Sorge wegen der eingetretenen Stockungen eine viel größere, was ganz natürlich, da dieser einer Arbeiterübervälkerung ausgesetzte Industriestaat mit nicht weniger als 200, am gesammten Welt handel betheiligt ist und immer mehr verschlossene Thüren findet, die ihm früher geöffnet waren. Wir erinnern nur an Amerika, das all⸗ mhaͤhlich seinen beimischen Eisenmarkt selber zu versorgen im Stande wvwar. Wenn bei uns zuerst im Eisenmarkt eine gewisse Krisis ein getreten ift, so mag das auch damit zusammenhängen, daß Englands SEBisenindustrie ihre Erzeugnisse um jeden Preis abzusetzen versucht ũuuund das verstärkte Angebot die Preise auch bei uns unter die Her— stellungskosten herabgedrückt hat. ... 3 Die Freihandelẽpresse möchte gern der deutschen Schutz politik einen Theil der Schuld für die ungünstigen Absatzverhältnisse bei⸗ messen. Ist das schon unverständig im Hinblick auf die gleiche, wenn nn aicht noch schwierigere Lage der Industrie in dem Frelhandelsstaat England, so liegt doch die Frage nahe, wie denn die deutsche ̃2Industrie die schwere Krisis des vorigen Jahrzehnts ohne Sicherung des heimischen Marktes hätte überwinden follen und
in welcher Lage sie sich gegenwärtig befinden würde, wenn sie nicht bereits Dank den Schutzzöllen den heimischen Markt sich zurückerobert bätte. Wollten wir aber gar jetzt wieder zum Frei⸗ bandel übergeben, wie jene Organe wollen, so würde dadurch natür⸗ lich die auf dem Weltmarkt sich zeigende Ueberproduktion um kein Haar vermindert, anserer Nationalwirtbschaft aber ein Theil ibres Marktes entzogen und durch Einstellung von Betrieben, Arbeiter- entlassungen, weiteren Druck auf den Landbau die Zahi der guten Konsumenten erst recht verringert.
— Der „National-Zeitung“ wird aus Süddeutsch⸗ land geschrieben:
Bekanntlich hat sich der Süden unseres Vaterlandes dem deut schen Einigungsgedanken gegenüber, sowie derselbe geschichtlich ins Leben getreten ist, am sprödesten verbal ten und es geschieht wesentlich im Hinblick auf den Süden, wenn mitunter die Besoraniß laut wird, ob das Gefüge des Reiches sich fest genug erweisen werde, wenn die Hand der Gründer des Reiches nicht mehr über diesem waltet, energischer auftretenden Sonderstrebungen auf die Dauer Widerstand zu leisten. Als bestes Mittel, derartige Besorgnisse zurückzudrängen, ist Jedem eine Reise nach dem Süden zu empfeblen. Eine solche dürfte schon an und für sich Jedem zur an— schaulichsten Erkenntniß bringen, daß daz einfachste materielle In⸗ teresse sich eigner Wiederbeseitigung des im Jahre 1870 —·1871 Ge— schaffenen gebieterisch in den Weg stellen würde. Mehr als je wird gegenwärtig auch innerhalb Deutschlands gereist; die Zahl der aus Süddeutschland nach dem Norden Ziehenden ist in sortwährender Zunahme begriffen, während früher des Besuchsverhältniß ein sehr einseitiges war; auf Dutzende von Rorddeutschen, welche den Süden besuchten, kamen nur wenige Süddeutsche. welche sich die Kenntniß Norddeutschlands eine Reise kosten ließen. Jeder in Deutschland Reisende aber ist, wenn er in seine Heimath kehrt, ein Apostel für die jetzt bestehenden Einrichtungen; schon die Münzeinheit tritt jedem als ein so großer Fortschritt entgegen, daß man noch gar nicht an die größeren Beziehungen des Handels und Wandels zu denken braucht, um zu der Ueberzeugung zu gelangen, sie allein sei ein festerer Kitt der volitischen Einheit, als man es sich von Augenblick zu Augenblick klax macht. Früher wurde Jeder, der eine Reise aus den Ländern nordteutscher Währung in die— jenigen der süddeutschen, oder umgekehrt, riskirte, zum unfreiwilligen Münzsammler, ob nun seine Mittel einen solchen Sport gestatteten oder nicht, denn Jeder brachte einen Ueberschuß fremder, in seiner Heimath werthloser Münzen mit sich, von den Verlusten beim Um— wechseln ꝛc. ganz abgesehen. Gerade auf Reisen kommt es dem Deutschen zum Bewußtsein, daß das Reich uns eine Menge von Vor— theilen im täglichen Leben gebracht hat, welche wir bereits nach anderthalb Jahrjehnten seines Bestehens als selbstverständlich, wie als etwas seit undenklichen Zeiten Vorhandenes hinnehmen und deren Wiederverschwinden Jedem als völlig undenkbar erscheint.
Aber auch idealere Momente fehlen dem unbewußten Wachsen des Einheitsgedankens nicht als Förderungsmittel. Man beachte im Gespräche mit Süddeutschen nur z. B. das Behagen, mit welchem sie sich als die mitrathenden und mitthatenden Bestandtheile einer Großmacht fühlen, sie, deren Stellung zwischen den großmächtlichen Reibungen früber die allerprekärste war. Läßt man sich nicht durch die an der Obeifläche erkennbaren Parteiströmungen täuschen, so besteht allenthalben in unserem Vaterlande wesentlich nur eine, aller dings den Einzelnen keine wegs klar bewußte Grundströmung und zwar eine nicht auf die Abschwächung, geschweige denn Beseitigung der Einheit, sondern auf deren Vervollständigung gerichtete. . .
Deutsches Handels ⸗Archiv. Septemberheft. — Inhalt: Erster Theil: Gesetzgebung und Statistik. — Gesetzgebung Deutsches Reich: Uebergangsabgabe und Steuerrückvergätung von Branntwein im Königreich Württemberg. Einlassung von Zugochsen zum Zollsatz von 20 6 an Bewohner des Grenzbezirks zum eigenen Wirthschastsbetrieb. — Zollamtliche Behandlung von Lavat und Sulphurölen. Einrichtung eines Packetbeförderungs⸗Dienstes zwischen Deutschland und einer Reihe ron westafrikanischen Küsten, plätzen. — Deutsches Reich und Rußland: Vereinbarung über die rechtliche Stellung der Aktien und sonstigen Handelsgesellschaften. — Oesterreich⸗ Ungarn: Zollbehandlung ron Bittermandelwasser. Schweden und Norwegen: Schutz für gewisse Patente und Waaren« marken. — Portugal: Aufhebung des Ausfuhrzolls auf Olivenöl. — Zolltarifänderungen. — Zoll auf Dachziegel und Backsteine zum Bauen. Portugal und Schweden Norwegen: Handels, und Schiffahrtsvertrag zwischen beiden Ländern. — Spanien: Ver— änderung des Einfuhrzolls für Spirituosen auf Puerto Rico. — Strafen gegen Schiffskapitäne. — Erforderniß von Ursprungszeugnissen für Kolonialwaaren. — Zollbehandlung des auf den Philippinen produzirten Zuckers. — Vereinigte Staaten von Amerika: Zolltgrifentscheidungen des Schatzamts. — Columbien: Aufhebung der Blockade des Hafens Cartagena. — Peru: Oeffnung des Hafens Mellendo. — Rußland: Zollbehandlung von Waaren, welche von gescheiterten und gestrandeten Schiffen gerettet werden. — Verbot der Einfuhr von Drucksachen. — Einfuhr von Getränken in Flaschen. — Zollbehandlung der mit der Briefpost eingehenden Waarenposten. — Ausfuhrprämie für Zucker. — Niederlande:; Zoll⸗ behandlung verschiedener Artikel. — Rumänien: Ursprungszeugnisse für die Einfuhr aus Vertragsländern. — Mexiko: Berichtigung dez Zell ⸗ tarifs. — Großbritannien; Anweisung für Diejenigen, welche Muster gemäß dem Patent⸗, Muster⸗ und Markenschutzgesetz von 1883 re— gistriren lassen wollen. — Frankreich: Zollbehandlung verschiedener Artikel. — Aufhebung des Verbots des Transports von Reis und Kriegsmaterial in den chinesischen Gewässern. — Zölle für die Ein— fuhr aus Rumänien. — Zeitweilige zollfreie Zulassung von Gerste zur Malzbereitung. — Frankreich und Siam: Uebereinkunft zwischen beiden Ländern, betreffend die Einfuhr und den Verkauf, von Ge— tränken in Siam. — Frankreich und Niederlande: Ratifikation der Französisch⸗Niederländischen Handelskonvention vom 19. April 1884. — Schweiz: Deklaration von Transitgütern. — Statistische Gebühr. — „ Zollbehandlung von Ausschuß. und Bruchstücken feuerfester Back= steine. — Zollbehandlung verschiedener Artikel. — Zollbehandlung sogenannter medizinischer Seifen. — Tarifentscheidungen des eid— genössischen Zolldepartements im Monat Juli 1885. — Belgien: Acciseabgaben vom Branntwein. — Gesetz, betreffend die Zucker⸗ besteuerung und die Aenderung der Eingangszölle auf Kakao, Syrup und Melasse. — Serbien: G.setz vom 17. Juni 1884, betreffend das Pulver⸗ und Dynamitmonopol, sammt den einschlägigen Abänderungen und Ergänzungen desselben vom 23. April 1885. — Aegypten: Oktroigebühr für inländischen Taback und Tumbeki. — Staiistik. Deutsches Reich: Uebersicht über die Steinkohlenförderung in Preußen im J. Semester 1885, verglichen gegen die Förderung im I. Semester 1884, nach vorläufigen Ermittelungen. — Uebersicht über die Braun⸗ kohlenförderung in Preußen im J. Semester 1885, verglichen gegen die Förderung im J. Semester 1884, nach vorläufigen Ermittelungen. D llehersicht über die Produktion an Robeisen, Schweißeisen und Flußeisen in 6 . im I. Semester 1885, verglichen gegen die Produktion im J. Semester 1884, nach vorläufigen Ermittelungen und Schätzungen. — Türkei: Werth der Waaren ⸗ Einfuhr und Ausfuhr im Jahre 1299 (vom 1. März 1884 bis 29. Februar 1885). — Desterreich⸗Ungarn: Die Hauptergebnisse des auswärtigen Handels Oesterreich⸗Ungarns im Jahre 1883 im Vergleich mit den Vorjahren. — Vereinigte Staaten von Amerika: Werth der Ausfuhr aus dem Konsulardistrikt Berlin nach den Vereinigten Staaten von Amerika während des 2. Quartals 1885. — Sxranien: Handel und Schiffahrt von Puerto Rico im Jahre 1884. Zweiter Theil, Berichte über das Jaland: Dresden. Leipfig. Nord⸗ dausen. Halle a. S. Kiel. Erfurt. Münster i. W. Mainz. Bielefeld. Köln Elberfeld. Dortmund. Düsseldorf. Augsburg. Bromberg. Königsberg i. Pr. Posen. Glogau. Breslau. Görlitz. Gleiwitz. Kotthus. Liegnitz, Chemnitz, Gera. Magdeburg. Braunschweig. Osnabrück. Hannover. Lübeck. Stettin. Stolp.
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Danzig. Tilsit. Memel. Landsberg. Metz. Straßburg. Mülbausen i. C. Aachen. Bremen. Stut tgart. München. Nürnberg. Mannheim. Karlsrube. Kassel. Essen. Krefeld. Koblenz. Siegen. — Berichte über das Ausland: Europa. Kowno: Handel und Verkehr in den Gouvernements Wilna,
Kowno und Grodno im Jahre 1885. — Hull: Jahres bericht für 1884. — Ancona: Jahresbericht für 1881. — Dü nfirchen: Jahres- bericht für 1884. — Wilna: Handels verkehr. — Ko nstantin opel: Die Lage des Zuckermarktes Manchester: Das Baummollen ⸗Fabri⸗ kations. Geschäft im zweiten Quartal des Jahres 18 85. — Grarada: Jahresbericht für 1884. — Tiflis: Der Hafen von Poti. — Motkau: Die Lage des Zuckermarktes. Basel: Seiden konditionirung im Jahre 1884 — Cartagena: Verkehr deutscher Schiffe in 1884. — Galatz: Jahresbericht für 1884 und Bericht über den Verkehr in den unteren Donauhäfen in demselben Zeitraum. — Cephalonia: Jahret⸗ bericht für 1384 — Newport (Montmouthshire): Jabresbericht für 1883. — Niederlande: Verkehr deutscher Schiffe in den niederländi⸗ schen Häfen im Jabre 1884. — Antwerpen: Jahresbericht für 1884. Penzance: Jahresbericht sür 1884. Asien. Jeru⸗ salem: Die Lage des Zuckermarltes. Hiogo ⸗ Osaka: Handelsbericht für die Jahre 1883 und 1884. Afrika. Algier: Schiffahrt und Handel im Jahre 1883. Verkehr deutscher Schiffe in den algerischen Häfen im Jahre 1884. — Bloem— fontein: Jahresbericht für 1884. — Tunis: Jahresbericht für 1884. — Port Louis (Mauritius): Jahresbericht für 1884 — Anerika. New⸗Jork: Die wirthschafiliche Lage und der Handel der Vereinigten Staaten von Amerika im Jahre 1884. — Rio de Janeiro: Die wirthschaftliche Lage Brasilienz. — Havana: Die Lage des Zucker— marktes. — Valparaiso: Der Handels und Schfffahrts verkebr Chiles und insbesondere Valparaisos in den Jahren 1882 und 1883. — St. Johns (Neufundland): Waarenausfubr aus Neufundland für die Zeit vom 1. August 1883 bis 31. Juli 1884 — Tepic: Verkehr deutscher Schiffe im Hafen von San Blas in den Jahren 1883 und 1884. — St. John (Neubraunschweia): Jahresbericht für 1884. — Nicaragua: Die Lage des Zuckermarktes. — Piura (Peru): Jahres bericht für 1884. — Australien. Apia: Jahresbericht für 1884. — Levuka: Verkehr deutscher Schiffe im Jahre 1884. — Wellington (Neuseeland); Die Lage des Zuckermarktes. — Verkehr dentscher Schiffe im Jahre 1884.
Statiftische Nachrichten.
Nachrichten über die Idioten in den Anstalten Preußens. (Stat. Corr) — Unter den Geisteskrankheiten bildet die Idiotie oder der Idiotismus eine besonders gekennzeichnete Gruppe. Die Sachverständigen scheinen darüber einig zu sein, daß unter der Bezeichnung „Idioten“ alle geisteskranken Personen zu verstehen sind, die von Geburt oder von früher Jugend an schwach- oder blödsinnig sind; zwischen den beiden Begriffen Blödsinn (Idiotie im engeren Sinne) und Schwachsinn (Imbeeillität) ist die Scheidelinie
jedoch je nach den individuellen Ansichten schwankend. Es wird indeß allgemein angenommen, daß Schwachsinn einen minder
hohen Grad der Idiotie ausdrückt. Als entscheidendes Kriterium dafür wird nicht die Fähigkeit des Sprechens, sondern vielleicht die Fähigkeit zur Heranbildung einiger Intelligenz und nützlichen Thurs anzusehen sein. Im gegebenen Falle wird man darüber erst nach einer Probezeit der Ausbildung entscheiden können, wozu die vorhandenen Idiotenanstalten genug Gelegenheit bieten.
Da auch in Irrenanstalten Idioten sich befinden, so wird die Angabe nicht ohne Interesse sein. daß unter allen Geisteskranken in den Irren und Idiotenanstalten Preußens in den Jahren 1875 bis 1882 7151 Idioten, und zwar 4070 männliche und 3681 weibliche, verpflegt worden sind; sie machten, auch dem Geschlechte nach, 100,9 aller Geistestranken aus. Davon waren 60 als Idioten im engeren Sinne und 4 9 als Schwachsinnige zu bezeichnen. Von sämmtlichen Idioten befanden sich 61 J ! in Irrenanstalten und 39 og in Idiotenanstalten. Berücksichtigt man dagegen das Alter der be— treffenden schwachsinnigen Personen, so stellt sich ein wesentlicher Unterschied heraus, indem von den unter 20 Jahr alten Idioten nur 24 0½9 in Irrenanstalten und 76, in Idiotenanstalten verpflegt wurden, während von den über 20 Jahr alten Idioten 86 0½ in Irren und nur 149½ in Idiotenanstalten untergebracht waren. Für die einzelnen Geschlechter weichen diese Verhältnißzahlen nur un— wesentlich von einander ab.
In Bezug auf die Unterscheidung in Idioten und Schwachsinnige ergiebt sich, daß, während von allen Idioten 39 ½ unter und 61 0a über 20 Jahr alt waren, von 4105 Idioten im engeren Sinne 53 und 47 0 den bezeichneten beiden Altersgruppen angehörten. — Als Imkeeille waren 3046 Personen bezeichnet; dieselben vertheilten sich mit 20 und 80 Yo auf die beiden Altersgruppen.
Noch weitergehende Unterscheidungen der Idioten vorzunehmen, ist äußerst schwierig, da die Individualität unter den Idioten sich derartig aufprägt, daß die Aufstellung von zahlreichen Kategorien nothwendig werden würde. Faßt man jedoch allein die am Körper herrortretenden Abweichungen vom Normalen ins Auge, so erscheint eine Gruppenbildung leichter. Solchergestalt lassen sich folgende Aufstellungen machen:
davon in Prozenten gestorben
„Hunter über unter über über- Idioten mit Anzahl m. w. 29 3. 263. 20 J. 25 J. haupt Anomalien des Schödels 282 55 45 71 29 19 20 19 Anomalien der Sinnes⸗ organe dd 20 Anomalien der Be— ⸗ wegungsorgane . 566 54 46 58 42 27 332 29 Scrofulosis und Tuber⸗ culosis. . 1 30 Ri,, 86 5576 19 22 wogegen sich die Hauptgruppen dahin gestalten: Idioten im engeren ö Sinne ö 13 5 21 Imbecille JJ 21 Idioten überhaupt 7651 57 48 39 61 16 24 21
Eine eingehendere Berücksichtigung bestimmter Merkmale führt schließlich zu den Gruppen, welche von einer Anzahl der bedauerns⸗ werthesten Geschöpfe in der Menschheit gebildet werden. Es sind dies zunächst 1344 in den Anstalten verpflegte Kretinen, darunter 600 männliche und 40 0½ weibliche. Während allgemein angenommen wird, daß die Kretinen in der Regel mit Kropf behaftet sind, er— scheint es auffallend, daß hier nur in 5 Fallen das gleichzeitige Vor⸗ kommen von Kropf angegeben ist. Bei der Aufnahme in die An⸗ stalten standen die Kretinen im Alter von 3 bis 72 Jahren. Auf die Altersklassen unter und über 20 Jahren waren sie mit 40 und 60 0 vertheilt. Die Sterblichkeit der jüngeren Altersklasse betrug 22, der höheren 41, der Gesammtheit 33 0½; für die weiblichen Kretinen war dieser Prozentsatz noch böher. —
Ganz besonderes Interesse erregen unter den Rioten die Mikro⸗ cephalen. Nach der von K. Vogt aufgestellten Theorie, daß diese Unglücklichen zu einem früheren Typus zurückkebren, der atavistischen Theorie, mußten zu irgend einer Zeit Menschen gelebt haben mit eben so wenig entwickelten Schädeln, wie die chigen Mikrocephalen ihn haben. Spricht nun auch für diese Theorie der Umstand, daß das Gehirn der Quadrumanen Aehnlichkeit mit dem der Mikrocephalen hat, so ist sie doch unrichtig, da die Mi—⸗ krocephalen sich nicht erhalten können, nicht fortpflanzungsfähig sind. Es muß vielmehr angenommen werden, daß der Zustand der Mikrocephalie durch Krankheit hervorgerufen wird. Die Zahl der im vorgenannten Zeitraume in den preußischen Anstalten verpflegten Mikrocephalen betrug 143, darunter 45 o minnliche und 55 0E weibliche; unter 2 Jahren waren alt 69, über 20 Jahre 3100. Von der jüngeren Altersklasse sind 25, von der älteren 26, überhaupt aber 23 0½ gestorben. 1