1885 / 217 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Sep 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Eingegangen den

des Anmel de⸗Registers.

w Hebe⸗Registers. (Schwarz zstempel.)

Vorläufige Anmeldung,

daß stempelpflichtige inländische Werthpapiere zur Zeichnung aufgelegt

werden oder zu weiteren Einzablungen Zuf solche aufgefordert wird

(58. 4 des Reichsgesetzes, betreffend die Erhebung von Reichs stempel⸗ abgaben, Reichs⸗Gesetzbl. 1885 5. ö .

Muster f.

Eingegangen den... . 11 des Anmeldungs⸗Registers. Nr. . . . . des Hebe⸗Registers.

Schwar stemvel.) Anmeldung zur . Verfteuerung für ausländische Lotterieloose. Tarifnummer 5 zum Reichsgesetz betreffend die Erhebung von Reichs⸗ stempelabgaben, Reichs⸗Gesetzbl. 1385 S. 179.)

Der Werthpapiere, Die Zeichnung auf welche sich die ĩ ;

Anmeldung in Spalte 6 bis 9 bezieht,

zahlung soll

Anmeldenden

jung Bemerkungen.

Zeichnung.

2 Stellen

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Gattung nn und Bezeichnung. ind Nummern. Nennwerth.

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zur Einzahlung von

Aufforderung zur

bei welchen deutschen

an welchen Tagen.

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Muster e.

des Anmeldungs⸗-MRegisters. des Hebe⸗Registers. Schwarzstempel.)

singeganger 1

Anmeldung

) ßsto 50 . Tor 9 83 5 h Abstempelung von Fermularen zu S chlußnoten durch die Reichsdruckerei.

Tarif J oi hdg esoßfz froeff j ; Tarifnummer 4 zum Reich ogesetz, betreffend die Erhebung von Reichs⸗ stempelabgaben, Reichs-Gesetzbl. 1885 S. 179.) .

abgestempelt werden:

M GI 5 * Ww oy = ui; nort Bemerkungen.

Dor 2

Anmeldenden.

Der einzelnen Loose . 3 3 7

Tag Name Prei b. 23 122

9 253 823 2 8 ᷣ— reis, S 5 33 der und einschließlich 8 . 2 233 An. B Schrelbgeld '. 33 3 3632 An⸗ Wohnort An⸗ in 35 3 28 28.5 SOD S8 S2 89

1 . 52 2 2 J

mel⸗ des . der 5 ; zabl. der deutscher 22 136* ** dung. Anmeldenden. fremden 2 5 33 Wa 8 14

Währung. 2823 .

J 2. ; 4 h. 6. 7 B.

dd

über die Erhebung und Verrechnun .

K he g und V g der nach dem Gesetz, betreffend die Erhebung von Reich sste mpel⸗ abgaben (Reichs-Gesetzbl. 1885 G 1) zu ent⸗ richtenden Abgaben.

. Jede zur Erhebung von Reichsstempelabgabe ermächtigte Steuerstelle hat über die bei . , kommenden dergleichen Abgaben ein besonderes Hebe⸗ führen, dessen Einrichtung die Landes⸗ bestimmt. Das anliegende Muster 1 dient Vorbild. Die Buchung der Steuer im Hebe—⸗ erst statt, sobald die Abstempelung der

regierung dabei als register findet

7 * . jo ro oy j f s Werthpapiere und der mit Stempelaufdruck zu versehenden

Privatformulare zu Schlußnoten (Nr. 126 der Ausführungs—⸗ vorschriften) bezw. die Bedruckung der Lotterieloose mit dem Kontrolestempel erfolgt ist. . SHebestellen, welche nur mit dem Verkauf von Formularen zu Schlußnoten und von Reichsstempelmarken, mit der Ab— stempelung von Privatformularen zu Schlußnoten und von Vertragsurkunden 6. 14 des Gesetzes) beauftragt sind, können die Einnahme dafür je nach der Bestimmung der Landes- regierung auch in, anderen Registern nachweisen. Auf diese Register finden die nachstehend unter Nummer 5 Absatz 2 und 3 getroffenen Anordnungen keine Anwendung. ; 2) Alle Anmeldungen zur Abstempelung von Werth⸗ papieren sind zunchst in ein Anmeldungsregister nach hem anliegenden Muster einzutragen; desgleichen diejenigen Anmeldungen über Formulare zu Schlußnoten, sowie zur Ver⸗ steuerung von Lotterieloosen, welche nicht sofort oder noch am age des Eingang? erledigt werden können. Durch dieses Register wird die Abgabe bis zur erfolgten Stempelung der zapiere und Erhebung der Steuer festgehalten. Dasselbe dient zugleich zur Kontrole über die Stempelung derjenigen Werthpapiere und Loose, welche von der Reichsstempelabgabe befreit sind, jedoch mit einem Reichsstempel versehen werden müssen.

3) Die zur Erhebung der Stempelabgabe für Aktien Renten⸗ und Schuldyerschreibungen ermächtigten Steuerstellen führen außerdem ein Kontrolebuch über diejenigen An— zeigen, welche nach 5. 4 des Gesetzes die Emittenten von in— ländischen Werthpapieren zu erstatten haben. Dasselbe ist nach dem beigeschlossenen Muster 3 anzulegen.

4) Von den Steuerstellen, welche Formulare zu Schluß— noten und Reichsstempelmarken zu verkaufen haben ist über die Einnahme und Ausgabe an solchen Stempelzeichen ein besonderes Konto zu führen, dessen Einrichtung von der Landesregierung bestimmt wird. Dasselbe erhält die aus dem Muster 5 (nachstehend Nr. 13) ersichtlichen Abschnitte und dient zugleich als Heberegister über die Herstellungskosten welche nach Nummer 121 und 27a der Ausführungsvorschriften die Steuerpflichtigen der Landeskasse für ungestempelte For— mulare zu Schlußnoten, sowie für die als Ersatz für ver dorbene Stempelzeichen verabfolgten gestempelten Schlußnoten⸗ formulare zu erstatten haben. Die für diese Formulare ein— zuziehenden Preise bestimmt die Landesregierung.

Ferner werden in dem Konto unter Benenming der Empfänger die gestempelten Formulare zu Schlußnoten und die Reichsstempelmarken verausgabt, für welche ein Werth— betrag nicht zu erheben ist. Der unter a der Ausgabe zu berechnende Werth der verkauften Stempelzeichen muß mit der Summe der nach Spalte 11 des Heberegisters dafür erhobenen Steuerbeträge übereinstimmen,

Die von Steuerpflichtigen zum Umtausch zurückgegebenen gestempelten Formulare zu Schlußnoten und Reichsstempel⸗ marken sind, bevor sie vereinnahmt werden, in Bezug auf ihre Echtheit und Unversehrtheit zu prüfen. . .

3) Die zu 1 und 2 genannten Register werde ; J nannten Register werden nach Ablauf jedes Vierteljahres abgeschlossen und mit den dazu gehörigen Belägen an die Direktivbehörde zur Revision cui gereicht. Auf die Erledigung der Erinnerungen finden die für die Zollverwaltung in dieser Beziehung ertheilten Vor⸗ ähh sinngemaäße Anwendung. . . ö

Line Vernichtung der Hebe- und 2 eldungsregister und der dazu gehörigen Beläge darf vor ,

Jahren nach dem Etatsjahr, für welches die Register geführt

sind, nicht stattfinden.

Hur Herbeiführung und Sicherun er gleichmäßige Ausführung des Reichsstempelgesetzes ug gg . werden die Landesregierungen auf Ersuchen des Reichskanzlers von Zeit zu Zeit einige bei den Direktivbehörden bereits revidirte Register mit den Belägen mittheilen. Ergeben sich bei deren Einsicht Bedenken, so trifft die Landesregierung die

zur Erledigung erforderlichen Anordnu

e ngen un dem Reichskanzler von dem Verfügten 9

enntniß.

dauernd und sicher aufzubewahren.

6) Die Herstellung der von den Steuerstellen zu Schlußnoten, sowie der un estempelten ö ö und der Reichs stempelmarken (Nr. 12a und 126 führungsvorschriften) erfolgt bei der Reichsdrucke Landesregierungen haben diese Stempelmaterialien u gestempelten Formulare von der Reichsdruckerei stattung der Herstellungskosten anzukaufen. Die gabe der Herstellungskosten von der Reichsdruckerei zu direnden Preise stellt das Reichs-Schatzamt fest und he

kaufenden, mit Stempelaufdruck versehenen

den Landesregierungen mit.

Dije 35 chè roi 5 . ' . Die Reichsdruckerei verabfolgt nur denjenigen An

Neichsstempelmaterialien, welche ihr von den Regier

als zum unmittelbaren Bezuge solcher Materialien em l et Jede Regierung erhält vierteljährlich der Reichsdruckerei eine mit den quittirten Lieferscheine legte Rechnung über die von ihr für die verabreichten Cum

bezeichnet werden.

materialien zu erstattenden Herstellungskosten.

der Rechnung, lassen die Regierungen an die Reichs * lassen ; Reichs l kasse entweder unnüttelbar oder durch Vermittelung n

Hauptkasse zahlen.

ö Privatpersonen erhalten von dẽr Reichsdruckerei Stenipelmaterialien noch ungestempelte Formulare. 2

Die Kosten der auf den Antrag von Steuerpflichtige bei der Reichsdruckexei bewirkten Abstempelung von . papieren und Formularen zu Schlußnoten werden 9 Reichsdruckerei in jedem einzelnen Falle bei derjenigen Ste n stelle liquidirt, welche die Abstempelung bestellt hat. , sofortige Berichtigung dieser Rechnungen haben die

stellen Sorge zu tragen.

9 Die von den Steuerstellen zur Stempelung von Werth . papieren sowie zur Astempelung von Lotterieloosen zu yr wendenden Stempel liesert für Rechnung der Landesregierung!

joe Sto js S . , Die Stempel jeder Steuerstelle erhalt als Unterscheidungszeichen eine . Nummer oder einen

die Reichsdruckerei.

Buchstaben, welche nicht veröffentlicht werden.

scheidungszeichen sämmtlicher zur Stempelung von Weihh— papieren und Lotterieloosen ermächtigten Steuerstellen min . das Neichs Schatzamt den Landesregierungen mittheilen. P Schwarzstempel, welche von den Steuerstellen zurn Herstellung gestempelter Formulare zu Schlußnoten (Nr 6 . der Ausführungsvorschriften) sowie zur Abstempelung n Vertragsurkunden (Nr. 14 der Ausführungsvorschriften) ver el den gewöhnli

Amtsstempeln. dadurch, daß sie außer der . Steuerstelle die Inschrift „Reichsstempelabgabe“ führen. Bestimmungen im Absatz Ü kein

wendet werden, unterscheiden sich von

diese Stempel finden die Anwendung. Die Abstempelung

unter amtlichem Verschluß zu halten haben.

8) Alle bei den Steuerstellen zur

. en zur Abgabe gelangenden An— meldungen zur Entrichtung der Reichsstempelabgabe ꝛc. sim Jitelblatte mit dem Datum der Präsentation, de des Anmeldungs⸗ hezw. Heberegisters und einem Abdruck des gewöhnlichen Schwarzstempels der Hebe le auf Grund deren eine stell zu ve l , en ein Reichs stempelahgabe nicht zu erheben ist, verbleiben als 3. läge hei dem Anmeldungsregister; die übrigen werden Belägß zum Heberegister und sind nach den Nummern dieses Registere

auf dem Nummer deutlichen stelle zu

versehen. Anmeldungen,

zu ordnen.

Ueher die Einlieferung, von Wert hpa pier en, deren Stemhelung nicht sofort bewirkt werden kann, ist dem Steuer— pflichtigen einstweilen ein mit der Nummer des Anmeldungkt— registers und dem gewöhnlichen Amtsstempel der Hebestele vj m Nur gegen Rückgih desselben empfängt der Steuerpflichtige die gestempelten Pahien

versehener Empfangsschein zu geben.

zurück.

9M Die 46 3 Ges 9) Die nach §. 16 des Gesetzes und Nummer 17 der

Ausführungsvorschriften zulässige Kreditirung

stempelabgaben afür, Formulare zu Schlußnoten erfolgt für Rechnung des Neichs unter Haftung der Landesregierungen Die kreditirten Beträge sind, sobald sie eingezahlt. worden spätestens aber nach Ablauf der Kreditfrist der Reichskasse 1

überweisen.

Die Genehmigung e Begi s Abs. 1 gung zum Beginn des Ahsatzes von Lotterie loosen vor der Entrichtung der Abgabe (58. 22 des Gesetzes und sonstige Stundungen der Abgabe von Lotterieloosen er folgen auf Gefahr und Rechnung der Landesregierung (Nr.

der Ausführungsvorschriften).

10) Werden zum Ersatz für verdorbene Werthpapier von den Steuerstellen neu auszugebende dergleichen Papiere abgestempelt (Nr. 27 der Ausführüngsvorschriften), so ist di Stempelung nur durch das Anmeldungsregister nachzuweise

ssiehe oben Nr. 2).

Die 6 §Sys. 2 65 **. . 2. . Die als Ersatz für verdorbene gestempelte Formulare zh , : n verabfolgenden Stempelzeichen können, da eine Einnahme dafür nicht zu ver abgeschrieben

Schlußnoten und Reichsstempelmarken zu rechnen ist, nur im Stempelmaterialienkonto

werden (siehe oben Nr. 4).

II) Ueber den nach 8. 41 des Gesetzes von den Bunde— regierungen an die Reichskasse abzuliefernden Nettoertrag der Reichsstempelahgabe haben die Landeskassen mit der Reichs Hauptkasse nach Maßgabe der Bestimmungen vomsz. April 157 m onatlich abzurechnen. Die näheren Anordnungen über die Feststellung der monatlich abzuliefernden Einnahmen treffen Die i g, und . haben . NReichsstempelabgabe monatlich und vierteljährlich n,, ge r l ue nl

die Landesregierungen. die von ihnen erhobenen sichten mit nachzuweisen. Vierteljährlich werden von dem Gesammteinnahme berechnet. plaren mittheilt,

erfolgt die vierteljährliche

waltung

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

Zweite Beilage

nd Königlich Preußischen Staats⸗

16. September

Das Kontrolebuch verbleibt bei den Steuerstellen. .

Anzeiger. 1

Dentschen Reichs⸗Anzeiger u

Berlin, Mittwoch, den

E 2H 7.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

ereinnahmung der Beträge, welche nach 36 der Ausführungsvorschriften bereits Abstempelung von Formu⸗ sowie für verkaufte gestempelte For⸗ Reichs -Stempelmarken er⸗ der Abrechnung

kommt, dient zur V Nummer 12, 17 und bezeichneten laren zu Schlußnoten, mulare zu Schli

Jedes zur Prüfung gezogene Schriftstück, mit Ausnahme der

Werthpapiere, ist zu p

Ueber den Verlauf dirten nicht zu unterzeichnendes welchem die gezogener nung der nicht vors zusammenzustellen si vorzulegen, welche das der fehlenden Stemp veranlaßt und verfahrens beschließt. es Geschäfts Beamte der Direktivbehörde einen keit während desselben, über das Reichsstempe Vorschläge zu Verbesserungen über entdeckte Umgehungen u nach §. 38 Absatz 2 a. a. O stalten, der Anzahl der bei de und der dabei gezogenen Erin Folge der letzteren eingezogene Grund der Erinnerungen gestel qͤöberichte fowie auf je bgehaltenen Revif

araphiren. . . fn sion ist ein von dem Revi⸗ uartal für

Protokoll aufzunehmen, in gen unter genauer Bezeich⸗ besteuerten Schriftstücke und Dasselbe ist der Direktiv⸗ Erforderliche wegen Einziehung sweise wegen Nachstempelung tung eines etwaigen S f

sstellung der Hauptübersichten

12 Zur Auf labgaben haben die

der Reichsstempe 5. Juli, 15. Uebersichten der enen derartigen eine definitive Uebersicht derse dem anliegenden Muste Für die Richtigkeit dies ntwortlich.

ißnoten und neue Diese Beträge gehören bei é den Einnahmen für das

Direktivbehörden 15. Januar und 15. Mai vor⸗ rwaltungsbezirk auf⸗ zum 1. November jedes lben für das abgelgufene das Reichs⸗ er Uebersichten

2 Exrinnerun in ihrem V hriftsmäßig 8 mit der Reichskasse ;

Abgaben und den Unterämtern in der Zeit

September be für Schl n des Gesetzes ist dieselbe in einem be⸗ Muster zu füh⸗

Für den Fall, daß bei des 2. Rechnungsquartals (26. noch Reichsstempelabga den Bestimmunge

el beziehung

die Einlei vom Schluß

30. September) und Rechnungen nach 1. Juli 18351 zur E lbschnitt () der nach renden Heberegister für das 3.

t der revidirend Bericht über seine Thätig— gemachten Wahrnehmungen

dessen Ausführung, etwaige

enden Vorschriften,

s. w. Eine Uebersicht der

der Revision unterliegenden An⸗ nselben ausgeführten Revisionen ierungen, des Betrages der in

n Stempelabgaben und der auf sten Strafanträge ist beizufügen.

desmaliges Ersuchen die

ionen und die darauf

Landesregierungen dem

Direktivbehörde vera ung definitiver Uebersi schen Uebersichten für keiner Vervollständigung oder olchen Fällen genügt di Reichs Schatzamt schen Uebersichten au Grunde gelegt werd Stempelsteuer Reichs⸗Schatzamt übersichten übe mit berücksichtig

Lotterieverwaltungen lgenden Feststell edem einzelnen Falle ter Beifügung ein ltung behufs der tlich an die Reichskasse

Uebersicht der für das aufgekommenen Reichs⸗ nach dem

jahres erstatte Erhebung kommt,

chten kann unterbleiben, dem neuen

das 1. bis 4. Quartal Berichtigung

Die Einsendun zenn die provisori edes Etatsjahres

die dabei lgesetz und e der besteh s bis 4. Quartal A) der Einnahme ch dem bisherigen

17 Der Uebersicht A für Etatsjahrs 1885,86 ist eine Nachweisung

und Ausgabe von Reichsstempelmarken na

Muster und der Uebersicht B für das eine Nachweisung (6) der Einnahme und u Schlußnoten und Reichsstempelmarken oben Nr. 13) beizufügen. haben die Steuerstellen das nach den hrende Konto schon im

chende Mittheilung, der definitiven Ein⸗ en können.

der Staats lotterien der Aufstellung der r den Ertrag der Reichs⸗ Das Ergebniß der auf (Nr. 25 der ungen theilt das der betreffenden es Exemplars Berücksichtigung bei abzuliefernden

egierung dem

nahmefestst

wird von dem vierteljährlich stempelabgaben Hrund der Anzeigen RKusführungsvorschriften Reichs- Schatzamt Landesregierung un zeige der Lotterieverwa „Feststellung der mona Einnahmen mit. ; 15) Als B 1. bis 4. Quartal des . tempelabgab anliegenden und Ausgabe Etatsjahre zi

Formularen z h dem neuen Muster stellung der Uebersicht B Bestimmungen unter Laufe des 2. 18) Die am 1. vorhandenen, der bisherigen A an das Haupt⸗ Gegenwart zweier B Die Vernichtungsverhandlungen wer 7 gedachten Nachweisung à als en Verhandlungen ist die Menge Marken sowie der tellungskosten diefe Herstellungskosten er Reichs⸗Hauptkasse

Diese Jahre Protokolle über die getroffenen Entscheidungen thei Reichskanzler zur

tiummer 4 zu ls des Etatsjahrs zu eröffnen.

Oktober 1885 bei den Steuerstellen verkäuflichen Reichsst irektivbehörden (in Preußen bzuliefern

. Kenntnißnahn Die Reichsbank und ihre Ste der Landesbeamten nich gesetzes bei denselben w ordnung des Reichsbank Uebergangsbestimmungen. ten drei Quartale des Etat

len unterliegen der Revision Beachtung des Stempel⸗ ird durch Bankbeamte nach näh Direktoriums überwacht.

nicht mehr welmarken rt sind an die Stempelmagazin) a eamten durch Verbrennen zu den der vorstehend unter Ausgabebeläge beigefügt. und der Steuerwerth rag der dafür an die anzugeben.

Die genaue

eilage zur vorläufigen

Etatsjahres vernichten. der Direktivbehörde eine Nachweisung der Ei im abgelaufenen Reichs-Schatzamt ein—

sjahres 1885 / 86 ten des Ertrages ine (A) über die Ss81 erhobenen Steuer— (Nr. 13 der Bestim⸗ dere (B) über die auf Mai 1885 (Reichs-Gesetzbl.

Kauf- und Muster (oben

en ist von je Muster 5h aufzustellende von Reichsstempe fertigen und an das

16) Für die letz en Direktivbehörde der Neichsstempelabgaben, auf Grund des Gesetzes vom J beträge nach dem mungen vom J Grund des

sind von d n zwei Uebersich

der verbrannten Reichsdruckerei gezahlten Reichskanzler Landesregierungen

lmaterialien

bisherigen wird ermächtigt, Juli 1881), Gesetzes vom erhobenen Reichs fungsgeschäfte llen und an das ersicht A finden a Reichsstempelabgaben terien, sowie diejeni lechnungen, welche Bestimmunge S881 (Nr.

1881) erhoben wo 1den Registerdefekte und Rück⸗ zerrechnung

Mustern 4 und 5. auf⸗ n wird das Zoll— Reichs⸗Schatzamts Bedarfs zustellen. etzes bezeichneten An— der Revision zu unter—⸗ obersten Landes⸗Finanz⸗ bei welchen ersahrungsmäßig Regel nur

zu den nach den

14) Formulare n. und Nachweisunge

ustelleiden Uebersichten und Steuer⸗Rechnungshureau hörden nach Maßgabe des m 8. 38 Abfatz 2 des Ge einmal jährlich

Alben Weise, jedoch auch in Preußen bei den Vernichtung der gestempelten hsstempelmarken Ziffer 31 der Ausführungs— der Werth der dafür ent— Ueber die Vernich— den Nachweisungen nachrichtlich bei— Die zurückgezahlten ir unrichtige Er—

19) In derse Direktivbehörden, erfolgt die Formulare zu Schlußnoten und bisherigen Art, für welche nach vorschriften den Steuerpflichtigen richteten Stempel tung dieser Stempelzeie über Einnahme und Ausgabe l zandlungen aufzunehmen. Rückerstattungen fi

stempelabgaben nach dem neuen Reichs⸗Schatzamt einz lle im Etatsjahre 1885 / 86 für Werthpapiere und gen Steuerbeträge für zum 30. September n in den §5. 6 bis 11 9 und 10 der Ausfüh—⸗ rden sind,

sonstige Anschaf Nr. 12) aufzuste In der Ueb aufgekommenen

Loofe von Privatlot Schlußnoten und 1885 noch auf 6 des Gesetzes vom rungsvorschrif ihren Platz;

erstattungen,

16) Die i stalten sind mindef nach der Bestimmung behörde dürfen solche abgabepflichtige vereinzelt vorkommen, mindestens Revision unterzogen werden. enräumen ohne Anme

Die revidirenden lichten Geschäf ähnlichen Material gehende Kenntniß der einzelnen Anstalten en der revidirenden weit die Revision aus wieweit behufs sachgemäßer Einsicht der Werthpapiere im von Eorrespondenzen, Belägen sowie namentlie

ö

abgabe baar erstattet ist. hen sind besondere, Muster 5)

Anstalten, e oder Geschäfte in der als einmal jährlich, einmal der vorgeschriebenen st in unregelmäßigen

der Werthpapiere ꝛc. bei 8

. L der Werthpapiere 2c. bei den Sten stellen ist unter Aufsicht der Kassenbeamten zu? ann welche die Stempel, so lange dieselben nicht benutzt werden

Schriftstück Grund der

1 zufügende Ver!

Beträge werden wie diẽ hebungen verrechnet.

20) Bis zum r Herstellung gestempelter Formr ung von Vertragsurk Stempels noch d z der mit Mark Rechnungen

Die letztere i ldung vorzunehmen. ten haben sich aus Bilanzen, aus

ebenso die betreffer

soweit sie im Etats jahre 1885/86 zur z1. Dezember 1885 dürfen sich die

ilare zu Schlußnoten unden anstatt des in Imtsstempels, en versehenen For⸗ bisher zu bewirken solchen aber ihres gewöhnlichen

den veröffent⸗ Statuten und here und ein⸗ der Geschäfte ichtmäßigen ssen, inwie—

tsberichten und ien vorher eine mög der Art und des Umfangs zu verschaffen. Beamten bleibt überla und insbesondere, ob und in⸗ elben neben der auch die Einsicht onstigen Schri äftsbücher erf

sowie zur Abstempel Nr. 7 Absatz 2 bestimmten mit dem die Abstempelun mnulare zu Schlußnoten und war, in Ermangelung eines Amtsstempels bedienen.

(Folgen die Muster.)

auf Grund de demselben ergan— stempelabgaben häfte üachgewiesen. haben die Steuer⸗ 2. Quartal des Etatsjahres hren. Die Abtheilung B, in Anwendung !

der Uebersicht B werden nur die neuen Gesetzes und der zu

stimmungen des n erhobenen Reichs

genen Ausführung für Kauf- und sen

Zur Aufstellung die llen' ihr Heberegister für das 18855386 in zwei A zu der das ne

zvorschriften e stige Anschaffungsgese ser Uebersichten

Ausführung ders

id Schlußnoten . 2. btheilungen zu

ue Formular (oben Nr. I)

orderlich ist.

HDeffentlicher Anzeiger.

b. Industrielle Etablissements, Fa Großhandel.

Verschiedene Bekanntmachungen. KLiterarische Anzeigen. 3. Theater⸗Anzeigen. . Familien-Nachrichten. ]

h auch der Gesch

die Annoncen-Expeditionen des Rudolf Mosse, Haasenstein L. Daube C Co., E. Schlotte, übrigen größeren

Inserate nehmen an: „Invalidendank“, & Vogler, G Büttuer Winter, sowie alle

Annoncen ⸗Bureanz.

eutschen Reichs- und Königl.

Inserate für den as Central-Handels⸗

Preuß. Staats-Anzeiger und register nimmt an: die Königliche Expedition des Aentschen Reichs -Anzeigers und Königlich Preuß ischen Staats · Anzeigers:

Berlin 8sW., Wilhelm⸗Straße Rr. 32.

Steckbriefe und Untersuchunge— briken und 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

jtungen, Submis ng, Amortisation, Zinszah von öffentlichen Papiere

Verkäufe, Verpach

Verloosung, UIn der Börsen—

lung u. s. w.

=

falls der betreibende Gläubi⸗ Gerichte glaubhaft zu machen, dieselben bei Feststellung des s berücksichtigt werden theilung des Kaufgeldes gegen die he im Range zurücktreten. welche das Eigenthum des werden aufgefordert, vor Sc die Einstellung idrigenfalls nach erfolgten zug auf den Anspruch

boten anzumelden und, ger widersprie widrigenfalls

Amtsgerichte werden ersucht,

Die Königlichen So G 3 der Kosten

Steck bhriefss⸗Erledigung. Die Beitreibung der

Karl Julius Diebstahls J. ITV. c. 905. 84 unter erlassene Steckbrief wird

Geldstrafen

dem p. Gast zu veranlassen, aber die Vollstreckung der den

Freiheitsstrasen i die Strafverbüßung zu den II. D. 45 / anzuzeigen. Habelschwerdt, den 4.

Königliches

Subhastationen, Aufgebote, VBorladungen u. dergl.

279301 68 w,, ro Zwangsversteigerun

Im Wege der Iwangsvollstree on den Umgebungen i

Steckbriefe und untersuchungs⸗Sachen. Steckbrief. unten beschriebenen Arbeitsburschen (Klempner) Hugo Heim aus Loewe uletzt in Neuendorf bei Potsdam woh Füchtig ist, ist die Untersuchungshaft Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, das Gerichtsgefängniß zu P Potsdam, den 11. Septem Königliche Staatsanw Alter gegen 17

Der hinter den Woldenberg 3346. 84 zember 1884 zurückgenommen.

Berlin, den 9

Königliches Amtsgericht J.

Unvermögensfalle bei berücksichtigten

Geldstrafen unterstellten Ansprüche i

Diejenigen, stücks beanspruchen, des Verstei

uberg i. Schl., nhaft, welcher wegen schweren

September 1885. Ahtheilung 84.

September 1885.

Amtsgericht. gerungstermins

fahrens herbeizuführen, w chlag das Kaufgeld in Be Stelle des Grundstücks tritt. Das Ürtheil über die November chtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, 40, verkündet worden. eptember 1885. Abtheilung 53

denselben zu verhaften und in tsdam abzuliefern.

d Bertha Ar

Der hinter der Dienstmag z April d. J.

riette Hähnisch unterm: ; Steckbrief ist erledigt. Sagan, den 14.

ihres Statur Ertheilung des

Beschreibung: ] Bart fehlt, Augen

klein, schmächtig. Haare dunkel, groß, dunkel, Zähne vollständig. gestreiftes Hemd, bräunlicher Rock u Filzhut. Besondere Kennzeichen: Heim bräunlichen Teint.

12 Uhr, an Geri Hof part., Zimmer Berlin, den 19. Königliches Amtsgericht J.

Anfgebot.

der Todeserklärung aufge—

tember 1885.

gliches Amtsgericht. kung soll das im

m Niederbarnim— 22 Rr. 1146 auf den Namen der zwister Kiesewetter Emilie Anna Emma, Klara Emilie Frieda,

Marie Therese Elisabeth, Adolph Alfred Paul eingetragene, Prinzen⸗ ani 285. November vor dem unterzeichneten Gericht

Neue Friedrichstraße 13, Hof Nr. 40, versteigert werden,

Das Grundstück ist mit 3060 4 zur Gebäudesteuer Steuerrolle, beglaubigte Abse ige Abschätzungen un f Nachweisungen, Kaufbedingungen können Reue Friedrichstr. 13, Hof part,

Grundbuche v chen Kreise Band minorennen Gesch

nd abgetragener

Strafvollstreckungs⸗Requisition. vollstreckbare Schöffengerichts vom 5 Kanonier Richard Juliu zuletzt in Sonnenburg wohn tember 1858 zu Apol wanderns mit Unpermögensfalle Der Aufentha und wird daher richt zu den Akten E. Sonnenburg, den 9. Königliches

8 1885, ist der Neservist, August Nötzold, haft, geboren den 1. 8 unerlaubten Aus⸗ einer Geldstrafe von i 14 Tagen Haft bestraft worden.

agten ist nicht bekannt llstreckung und Nach—

9 Steckbrief. Geschwister M Gegen den unten Heschriebenen Kiesewetter, ss werden zum Zweck Jeseph Henkel von Wickers, sich verborgen hält, soll eine lichen Schoöffengerichts zu Hilders 1880 erkannte Gefängnißstrafe von ö Es wird ersucht, verhaften und in das Amtsgerichtsgefaͤngniß zu Fulda

Taglöhner Eugen asel, welcher durch Urtheil des König⸗

verehelichte Seilermeister Stern, Hentschel, bis zu ihrer im Auswanderung Wartenberg wohnhaft, Abwesenheitsvormund

mann zu Naumburg a. Saale, Einwohner J Kapke, welcher in Kolzig Jahre 1869 auf auswärtige seitdem verschollen ist, der verehelichten Einw ie Kunert, zu

14, belegene Grur 13835, Vormittags 19 Uhr, an Gerichtsstelle parterre, Zimmer

zuletzt in B Jahre 1868 er— auf Antrag des

lt des Angekl bestellten Rechtsanwalts

um Strafvo 8 86 ersucht. September 1885. Amtsgericht.

zwei Monaten denselben zu Nutzungswerth

hrift des Grundbuch⸗

Hilders, den 8. September 1885. d andere da

Königliches Amtsgericht. . Dr. Brandt. Beschreibung: Alter 40 Jahre.

Reichs - Schatzamt fiche. Schatz blatts, etwa Arbeit gegangen

DHauptühersichten des iettocrtrages der Neichsstempelabgah aufgestellt und die Antheile der einzelnen Regierungen an der ; Auf Grund dieser * For sic Beres ) er Hauptilber . und Berechnungen, welche, das Reichs Schatzamss d! Bundesregierungen in einer entsprechenden Zahl von Erem— zwischen de , ; Abrechnung jwischen den Landeskafsen ung der Reichs Hauhtkasse. Die Vergütung von 2z Prozent für Erhebung und Ver ͤ der Reichsstempelabgabe (36. 43 des Gesetzes) ist 9 den Staaten, welche die Abgaben erheben, bei der Ab— ieferung des Ertrages an die Reichskasse einzubehalten.

ohner Kapke, Henriette, Zerbau, Kreis Diese Verschollenen werden au in dem auf Juli 18586, bei dem unterzeichneten anberaumten widrigenfalls ihre Tode Grünberg, d

den Photographen Habelschwerdt, geborer feld und reformirt, öniglichen Schö 23. April 1885,

Juni 1857 zu Elber⸗ Gerichtsschreiberei, soll eine durch rechtskräftiges Zimmer 42, ein⸗ ffengerichts zu Habel⸗ wegen Erregung ungebührlicher is n fünf Mark im Unvermögens⸗ egen Körperverletzung von zwanzig Mark, im Unver⸗ Gefängniß für je fünf Mark

80131. Steckbriefs Erlungedig. Ter diesseits unterm 8. Dezember 18 Böttcher Albert Rehfeldt, geborer 1842 zu Stettin, wegen einfacher . 12 rbestrafung wegen? Akten J. JII. P. 561. 1884 erlassene hiermit als erledigt zurückgenommen.

Berlin, den 14. September 1886.

Staats anwaltschaft

bei dem Königlichen Landgericht J.

aufgefordert, cher übergehenden An⸗ oder Betrag aus dem ig des Versteige⸗ asbefondere derartige wiederkehrenden ätestens im Versteigerungs⸗ ung zur Abgabe von Ge⸗

Vormittags 18 ihr, gericht, im Geschäftszimmier Aufgebolstermine anzumelden, erklärung erfolgen wird. August 1885. liches Amtsgericht. III. F.

Alle Realberechtigten nicht von selbst auf den Erst sprüche, deren Vorhandensein Grundbuche zur Zeit der Eintre rungsvermerks nicht hervorgin Forderungen von Kapit Debungen oder Kosten, sp termin vor der Aufforder

84 hinter den am 14. Dezember 1 Diebstahls, Diebstahls in den Steckbrief wird

schwerdt, vom ruhestörenden 2d erkannte Geldstrafe vo falle ein Tag Haft erkannte Geldstrase mögensfalle ein Tag vollstreckt werden. p. Gast hält sich v

mehrmaliger t und eine w

al, Zinsen,