M
.
— Der Cours für die bier zahlbaren ö st er reichis chen Silber⸗ coupons ist auf 161,75 A für 100 Fl. österreich. Silber erhöht worden.
Nürnberg, 21. November. (Hopfenmarktbericht von Leopold Held Die Mattigkeit, . n schon lange im Hopfen⸗ geschäft herrscht, dauert fort. Der Verkehr bewegt sich in engem NRahmen. und die Zufuhren und Lagerbestände sind belangreich. Nur für grüne gute Waare ist Begehr doch ist solche sehr spärlich anzu⸗ treffen, während für abfallende Qualitäten sich die bisherige Unlust zum Kaufen zeigt. Die Preise sind die letztgemeldeten, die Tendenz des Marktes ist eine flaue. ;
Wien, 24. Rovember. (W. T. B.) Der „Presse' zufolge hat der Terwaltungsrath der Fran; Josef⸗Bahn Ler Regierung eine Eingabe wegen Umtauschs der Franz Josefbahn-Attien in der Zeit vom J. Jannar bis 30. Juni 1886 überreicht.
London, 25. November. W. T. B. Wollauktion. Austra⸗ lische Merino⸗, Grease⸗Wolle fester, andere Sorten unverändert.
24. Norember. (W. T. B.) Die Wollmaklerf irma Simes u. Eo. hat ihre Zahlungen eingestellt. Die Passiva werden auf 150 000 bis 200000 angegeben.
Glasgow, 23. November. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7900 gegen 6900 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
Bradford, J. November. W. T. B.) Wolle stetig, Bo⸗ tanr Wolle anziehend, Mohair⸗Wolle ruhig, Alpacea Tendenz zu Gunssen der Abgeber, Garne fester, in Stoffen mehr Geschäft.
Athen, 1 Norember. In der gestrigen Kammersitzung hat der griechische Minister-Präsident einen Gesetzentwurf, betreffend verschie⸗ dene Veränderungen des bestehenden Eingang s-Zollta rifs in Vorlage gebracht, über dessen Inhalt das ministerielle Organ der „Proia“ Folgendes mittheilt:
Es sollen erhoben werden:
I Für lebendes Vieh, bisher zollfrei, und zwar:
. ür n, e JJ 8 * Esel . . ö . . . . . . . 10 , 2 d. „ Schweine im Allgemeinen. . JJ . f. „Ziegen ohne Unterschiied Kd
2) für Indigo, bisher zollfrei, Dr. per Oka,
) suͤr Tingesalzene und geräucherte Fische ver Oka 26 Lepta statt des bisherigen Satzes von 20 Lepta,
4) für Stockfische per Oka 15 Lepta statt des bisherigen Satzes von 10 Lepta, ;
5) für Reis und Kastanien per Oka 12 Lepta statt des bisherigen Satzes von 10 Lepta,
) für Kaffee per Oka 80 Lepta statt des bisherigen Satzes von 68 Lepta,
7 für Bauhol; und für anderes unverarbeitetes Holz per Oka 27 Lerta statt des bisherigen Satzes von 2 Lepta,
8) für Zucker
a, unraffinirt 25 Lepta statt
b. raffinirt 50 Lepta statt de per Oka.
Nach den Bestimmungen des Art. 24 des JZollgesetzes vom 29. Mai 1854 wird die vorgeschlagene neue Steuer von dem Tage der Ein— bringung in die Kammer d. i. vom 13. d. M. ab auf den griechischen Douanen bereits erhoben.
St. Petersburg, 24. November. (W. T. B.) Die „Börsen⸗ Zeitung“ will aus sicherer Quelle wissen, daß das Finanz⸗Ministerium die prämiirte Zuckerausfuhr in das Ausland bis zum 1. Mai 1836 aufs Neue gestattet habe, ohne das Quantum des derart Juszu— führenden Zuckers zu limitiren. Die Prämie ist diesmal auf 80. Kop. per Pud festgesetzt. Die Accise für erportirten Zucker wird selbst— verständlich ebenfalls zurückgezahlt.
des bisherigen Satzes von 20 Lepta,
s bisherigen Satzes von 37 Lepta
Submissionen im Auslande.
. .
1. Dezember. Schiffsbaudirektion des II. Seedepartements zu Neapel. Lieferung eines Dampfkessels (Typus: Forges et Chantiers de la Méditerranée] und zweier Dampfkessel, System Bellis. Vor— anschlag 6305, Kaution 600 Lire.
2. Ferre . 15. Dezember, Mittags. Wien. K. K. General-Direktion der österreichischen Staats bahnen. Lieferung von Eisen,, Stahl-, Draht- und diversen Blechsorten, sowie von Nägeln, Stiften, Schraubenmuttern und diversen Werk stätten⸗ und Verbrauchsmaterialien für die K. K. Eisenbahnbetriebs— Direktionen zu Linz, Villach, Prag, Pilsen, Budweis, Krakau und Lem— berg, ferner für die K.. K. Eisenbahnbetriebs-Direktionen Villach
8 8 sj dor W f . s 3 z T Prag, Pilsen und Budweis der Bedarf an Eisennägel, Blech-, Faß, Tender und Kesselnieten, Drahtschließen, Gestell- und Verfchalung⸗ schrauben, Holzschrauben, Schrauben mit Muttern, Drahtstiften 2c. und für die K. K. Eisenbahnbetriebs-Direktionen Pilsen, Budweis und Prag der Bedarf an diversen Farbmaterialien, chemischen und Natur—⸗ produkten, Tertil⸗ Leder-, Kautschukwaaren und sonstigen Verbrauchs⸗ materialien und Requisiten.
Näheres bei den genannten Eisenbahnbetriebs-Direktionen.
Verkehrs⸗Anstalten. Nach der ‚Statistik der Deutschen Reichs⸗Post- und
Telegraphenverwaltung für das Kalenderjahr 1884“ betrue die Gesammtzahl der Postanstalten 13 405 ö. 11646); 3. waren Postãmter J. 517 (1883 523), Postämter II. 564 (1883 556), Postämter JII. 2702 (1883 2709), Postagenturen 4768 (188 4473), PVosthülfsstellen 4109 8832949) 2. Unter den Postanstalten im Reichs⸗ Postgebiete betrug die Zahl der Postanstalten, welche nur während eines Theiles des Jahres errichtet waren 53 (1883 48), der Postanstalten mit Telegraphenbetrieb 1423 (1883 6507), der mit Steuerstellen vereinigten Postanstalten 102 (1883 127), der mit Eisenbahnstationen vereinigten 331 (1883 342). Von den 13404 Postanstalten des Reichs⸗Postgebiets im Jahre 1884 kam je eine auf 33.32 4km und auf 2833 Einwohner; von den 11 g4h Postanstalten im Jahre 1883 kam je eine auf 38.2 4km und auf 3261 Einwohner. Die Zahl der Orte mit Postanstalten belief sich 1384 auf 12862; davon sind an Eisen⸗ bahnen belegen. 3615. Die Zahl der amtlichen Verkaufs— stellen für Postwerthzeichen betrug Ende 1884 11139, Ende 1883 10085. Die Gesammtzahl der Postbriefkasten betrug Ende 1881 56 232, Ende 18585 53 529; die Zahl der Drte, in welchen Postbriefkasten aufgestellt waren, belief sich auf 39 852 resp. 38 084. — Das Gesammtpersonal der Post- und Telegraphenverwaltung um faßte Ende 1884 779589 (1833 4 393) Personen; davon waren Be—⸗ amte 28066 (1883. 27 096), Unterbeamte 44587 (1883 41 893), Vlbentg 1026 (1883 1013) und Postillone 4301 (1883 4391). —
ie Zahl der Posthaltereien betrug Ende 1884 1182 (1883 1185), davon waren xeichseigen 4; die Zahl der Posthalter 1I02 (1883 1097). Der Bestand an Postpferden belief sich auf 19455 (1883 19482), davon,. waren reichseigne 669 1883 641), für Landbriefträger 1151 (1883 865). Der Gesammt⸗ estand an Postwagen und Schlitten betrug Ende 1884 12536 (1883 12 279, nämlich an reichseigenen Postwagen auf gewöhnlichen Land— straßen 4341 (1383 4340), auf Eisenbahnen 1079 (1883 1046), für Landbriefträger 1210 (1883 901), Schlitten 1283 (1883 1236) 3 an emietheten Eisenbahnwagen-Abtheilungen 475 (1883 420), an Post⸗ alterei⸗ Wagen 3013 (188 3140), an Posthalterei⸗Schlitten 1155 (1883 1196). Die Zahl der täglich zur Postbeförderung benutzten Eisenbahnzüge betrug in 1884 4726 (1883 4439); die Gesammt⸗Post⸗ kurslänge auf Eisenbahnen betrug 28 853 (1883 28 099) km. Die Zahl der Postkurse auf Landstraßen (die Postverbindung zwischen dem Anfangs und Endpunkt jedes Kurses als ein Kurs gerechnet) betrug im Ganzen 7143 (1883 6582), die Gesammt-Kurslänge 78 179 (1883 4 047) km, die Zahl der Posten (hin und zurück als eine Post ge⸗ rechnet) 10226 (1883 9463); für den Sommerverkehr waren
ferner 1884 141 (1883 126) Posten eingerichtet; außerdem wurden befördert 4091 (1833 5330) Extraposten, 6 (1883 7) Kuriere und 15 (1833 18) Estafetten. Auf Wasserstraßen wurden innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets benutzt in 1884 53 (1883 53) Privat⸗Dampf⸗ und Segelschiffs⸗-Verbindungen; die Länge der Poststrecken auf diesen Wasserstraßen betrug 1671 (1883 1623) Em. Die Gefammtzahl der von den Posten zurückgelegten Kilometer be— trug 165 445 470 (1883 151 2241 629). — Die Gesammt⸗Stück⸗ zahl der durch die, Post beförderten Sendungen belief sich auf 1716 277 1735 (1883 1 600 631 1098); davon waren Briefsendungen 1629 180615 (1883 1525 8739485, und zwar 700 920 910 (1883 hoõ7 184 830) Briefe, 213 053 810 (1883 195 011560) Postkarten, 266 543 330 (1883 183 8099 100) Drucksachen, 1622 319 (188 lo 185 630) Waarenproben, 53 015 232 (1883 50 313 145) Post⸗ anweisungen, 4 301 790 ¶ 883 4151 541) Postauftragsbriefe, 2962 800 1883 3 603900) Postnachnahmebriefe, 418 496 729 (1883 400159 680) Zeitungs nummern und 23 358214 (1883 16874562) außergewöhn⸗ siche Zeitungsbeilagen. Die Zahl der Päckerei⸗ und Geld— sendungen belief sich auf 7 06 51G (1883 383 777 160), davon waren Packete ohne Werthangabe 7 583 999 (1833 74 0927 560), Packete init Werthangabe 25633709 (1883 2594370), Briefe mit Werthangabe 6 949 1350 (1883 7 090230). — Der Ge— sammtwerthbetrag der durch die Post vermittelten Geldsendungen betrug 15 542 It 507 (1883 15 3657 715 420) M!. Das Gesammt—⸗ gewicht der beförderten Päckereisendungen war 351 172 860 (1883 20 051 469) Eg; die Gesammtzahl der beförderten Personen belief sich auf 2257 510 (1883 2379 124).
Das Telegraphenwesen betreffen folgende Daten: Die Länge der Telegraphenlinien betrug Ende 1884 68 386,1 (1883 65 O99, 90) m; hiervon entfallen auf die oberirdischen Linien 62 729, 14 (1883 59 442,05) km, auf die unterirdischen Linien 5615,66 (1883 S615, 94) km, auf unterseeischen Kabel 41,31 (1883 41,91) m. Die Lãnge der Drahtleitungen betrug Ende 1884 243 919,02 (1883 229 678,74) km; davon entfielen auf oberirdische Leitungen 206 S3, 2. (1885 191 621651). km, auf unterirdische Leitungen 37 930,94 (1883 37 932. 39) km, auf unterseeische Kabelleitungen 125,74 (18383 125,74) km. Die Gesammtzahl der Telegraphenanstalten belief sich Ende 1884 auf 10 865 (1883 97927), nämlich 7527 (1883 6608) Reichs— Telegraphenanstalten, 3118 (iss 3516) Eisenbahn⸗-Telegraphen— anstalten, welche zur Annahme und Beförderung von Prirat⸗ telegrammen ermächtigt sind, und 220 (1883 168) im Besitze von Privaten, befindliche Telegraphenanstalten. Reichs— Telegraphenanstalten mit Fernsprechbetrieb waren vorhanden Ende 1884 26587 (18533 1800), Von der Gesammtzahl der Telegraphen— anstalten entfällt in 1884 eine auf 41.0 4km, resp. auf 35 Ein⸗ wohner, in 1885 eine auf 45,5 q4km, resp. auf 3878 Einwohner. Das Gesammtꝑersonal bei den selbständigen (nicht mit Postanstalten ver— einigten Telegraphen⸗Aemtern umfaßte 1384 3445 (1883 3303) Per⸗ sonen. Die Gesammtzahl der bei den Reichs⸗Telegraphenanstalten im Betriebe befindlichen Apparate betrug Ende 1384 13633 (iss 12233), davon entfielen auf System Morse 900 (1883 5779), System Hughes 2963 (1883 198), Fernsprech⸗ system 417 61883 3097), auf andere Spsteme 208 (1883 168). Die Gesammtzahl der beförderten Telegramme betrug in 1884 17223 505 (1883 165750 032), davon wurden innerhalb des Deutschen Reichs⸗ Telegraphengebiefs befördert 11136 8576 (1883 16 803 401), nach andern Ländern 2 604 366 (1585 2 260 252), aus andern Ländern Wo4 339 (158 2644 505), im Durchgang durch das deutsche Telegraphengebiet 77 924. (1833 791 874). Von den im Deutschen Neichs⸗Telegraphengebiet in 1384 aufgegebenen Telegrammen hatten bis 5 Worte 16. 30,0, 6— 10 Worte 44,16, 11— 15 Worte 260 o 16-20 Worte ib be, 214 = Worie 4426, 26-30 Worte 139 00, über 30 Worte 3 oo; im Durchschnitt hatte jedes gebühren⸗ pflichtige Telegramm im inneren Seutschen Reichs-Telegraphenverkehr in 1884 11,B74, 1883 11,60 Worte. — Die Rohrpost in Berlin und Charlottenburg hatte Ende 1384 eine Länge des Röhrennetzes von bös (188 z247 km; die Zahl der Nohrpostämter hetrug 51 (1883 29). Die Gesammtzahl, der mittels Rohrpost beför derten Gegenstände belief sich in 1884 auf 2552 814 (1883 2263273) davon waren Telegramme 1771 645 (1883 1'576 3835, Briefe und Karten 781 169 (1883 686 890). — Die Zahl der Städte mit Allgemeinen Fernsprech-Verbindungen betrug Ende 1884 48 (13835 37); die Länge der Linien im allge⸗ meinen Stadtfernsprechbetriebe betrug 1876 (1883 1684) km, die Länge der Leitungen 14477 (1883 106431) km, die Zahl der Theil⸗ nehmer an der Benutzung der allgemeinen Stadtfernsprecheinrichtungen 7220 (1883 4830), die Zahl der Städte mit öffentlichen Stadtfern— sprechstellen 12 (1833 8) Die gesammte Telegraphen-Gebühren⸗ einnahine belief sichẽ in 1334 auf 13516 47. (1883 18310 O11) M. — Die Finanzergebnisse der Reichs-Post- und Telegraphen⸗ verwaltung kennzelichnen folgende Angaben: Die Gesammt—⸗ einnahme betrug im Etatsjahre 1884,85 166207 128 (1883,34 1658 190404) 46, die Gesammtausgabe 1884,85 139 563 338 (1833,84 135 322380) „t, der Ueberschuß demgemäß 26 643 290 (1883/84 24 367 724) S6 Zur Gesammtausgabe treten hinzu die einmaligen Ausgaben mit 2691 658 (1883/84 3 195 318) ½ , wodurch der Ueber⸗ schuß zu stehen kommt guf 24 041 637 (iss5 / 31 21 173 406) A Von der Gesammteinnahme entfallen auf Porto und Tele⸗— graphengebühren 150 096 895 (1883/84 142 342 621) 166 Von der Gesammtausgabe entfielen u. A. auf die Besoldungen und Vergütungen der Beamten 39 589 107 (1883.84 38 534 746) M½, auf die Besoldungen und Vergütungen für Unterbegmte, für Posthülfs= stellen und für Hülfsleistungen im Post⸗ und Telegraphen-Unter⸗ beamtendienste 22 398 402 (1885,84 20 927 465) 6, auf die Besol⸗ dungen und Vergütungen der Landbriefträger 7070 283 (1883/84 6719 817) , auf die Wohnungsgeldzuschüsse 7998990 (1883/84 7877 3677 .
Stettin, 24. November. (W. T. B) Der Stettiner Eloyd⸗ dampfer „Kätie“ ist von Stettin kommend, am Sonntag mit ö. Ladung und 123 Passagieren wohlbehalten in New-Jork einge⸗ roffen.
Hamburg, 24. November. (W. T. B.) Der Postdampfer Tenuta nia der Hamburg-Amerikanischen alen fr Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, gestern in St. Thomas eingetroffen.
Berlin, 24. November 1885.
Zu dem im Jahre 1883 in zweiter Auflage erschienenen „Be⸗ schreibenden Verzeichniß der Gemälde Galerie der Kö⸗ niglichen Mufeen“ ist jetzt der damals in Aussicht gestellte Nach= träg ausgegeben worden. Abgesehen davon, daß um der Einhaltung eines möglichst, mäßigen Preises willen die Faesimile⸗Reproduktion der Künstlerbezeichnungen unterblieben ist, entspricht dieser Nachtrag in der Behandlungsweise des in Betracht kommenden Materials durchaus den Grundsätzen, die bei der Bearbeitung des seit seinem ersten Erscheinen allgemein als ,, anerkannten Galeriekatalogs maßgebend. waren. Den vollständigen Namen der Künstler, die in alphabetischer Folge aufgeführt sind, gesellt sich jedesmal die Angabe der auptdaten ihres Lebens und Bildungsganges unter möglichst genauer Bezeichnung von Ort und Zeit ihrer Thätigkeit. Der Beschreibung der einzelnen Bilder, die bei mö lichst knapper Fassung darauf aus⸗ eht, in jedem Falle die zweifellose Identifizirung der beschriebenen Werke sicher zu stellen, ist regelmäßig die Angabe der Technik, sofern sie eine andere als Delmalerei ist, sowie der Maße und der Provenienz des betreffenden Stückes beigefügt. Wo die Bestimmung des Bildes oder die hervorragende Bedeutun desselben in der Entwickelung des Rünstlers es erforderlich machte, ist, überdies je nach den Umständen bald kürzeren, bald eingehenderen kritischen Aus⸗ führungen Raum gegeben. Im Ganzen verzeichnet der Nachtrag in dieser Weise 136 Gemälde, so daß sich die Gesammtzahl der in
dem Katalog einschließlich des Nachtrags beschriebenen, in der Galerie
selber nach dem Abschluß des Umbaues zur öffentlichen Ausst
elangten Bilder nunmehr auf rund 130) hre nt b seschh Dauptgruppe der in dem Nachtrag katalogisirten Gemälde besteht den jetzt in dem kleinen Oberlichtsaal an der nördlichen Hoffront * Westflügels der Galerie vereinigten Werken der italienij g MReister des vierzehnten. Jahrhunderts die sammt a
Vie
wenigen noch älteren Stücken bei der. Abfafsung des grog Katakogs einstweilen unberücksichtigt geblieben waren. .
aber ist aus dem älteren Bestande der Galerie selber sowie aus ? feit dem Jahre 1830 in dem Magazin aufgespeicherten Bildern e. Grund einer wiederholten Rerision noch eine Reihe beachten. n Werke der verschiedensten Zeiten und Schulen der Galerie neuetti. wieder eingefügt und dementsprechend in dem Verzeichniß beschric h worden. Am ansehnlichsten sind hierbei die italienischen Schulen en einer Anzahl nur zum Theil bereits auch anderweitig perttetn n Meister betheiligt Dazu kommen ferner die Spanier Gamput Morales und Juan de las Noelas einige Arbeiten der altkölnische Schule sowie einige andere niederländischer Herkunft, ein Bild de Anna Greuze, und ein Porträt des Chodowiecki. Aus dnn 1555 den Königlichen Museen zugefallenen Moßnerschen Vermachtn sind sodann ein männliches Portraͤt des Ravesteyn, von den bei m Ankauf der Suermondtschen Sammlung zuxückgestellten Bildern 2 Landschaft des Isack zan Ruisdael; und Miererelts Porträt d. Grafen Wilhelm Ludwig von Masjau⸗Oranien zur Aue stessi gelangt, und endlich von den 1837 — an Prorinzialmufeen an gebenen Bildern einige kunsthistorisch wichtige Stücke ltalieni Herkunft zurückgefordert und der Galerie wieder einverle worden. Zu diesen verschiedenen Gruppen tritt dann noch dicsem der seit 1883 neu erworbenen Bilder von zum Theil * vorragendster Bedeutung, die in dem Nachtrag nunmehr gleichtul⸗ katalogisirt wurden In erster Linie stehen unter ihnen das Porttn des Hieronymus Holjschuher von Dürer, das ausgezeichnete mannlit Bildniß des niederländischen Meisters, in welchem man den Jorʒ van Kleve vermuthet, das Bacchanal und die Andromeda von Rudens, der bei Potiphar verklagte Joseph von Rembrandt, das Port der jungen Römerin von Sebastiano del Piombo, das j gendliche Frauenbild des Palma Vecchio und das sungst Gericht des Fiesole. Daran reihen sich eine neue Landschaft en Dorf am Waldesabhang, von Jacob van Ruisdael, die kleine Landschaft mit Johannes dem Täufer von Elsheimer und an kun geschichtlich mehr oder weniger interessanten Stücken italienischer Her— kunft die Allegorie der Mußik von Filippino Lippi, die Geburt Ghrift aus der Predella des Sieneser Dombildes von Duccig di Bu onin ena die Kreuzigung des Francesco Vanuccio, drei Darstellungen der Marin mit dem Kinde von Benozzo Gozzoll, von Neroccio und von einem Meister aus den Marken von 15090, sowie das seltene Bild des J hannes des Täufers von Stefano da Ferrara. .
Die Neu-Aufstellung in der Sammlung des Königlichen Kunstgewerbe-Mu seums ist jetzt soweit beendet, daß die neu ein gerichteten Säle geöffnet werden konnten. Der durch Ueberführunz der Schliemann⸗Sammlung in das neuerbaute Museum für Völker- kunde freigewordene große Saal ist nunmehr für die Möbel der Renaissange eingerichtet. Hier haben vornehmlich die Meisterwerke italienischer Arbeit ihren Platz gefunden, deren Zahl durch Ankäufe in Italien beträchtlich vermehrt worden ist. Auch für die Möbel der Barockzeit sind zwei neue Räume gewonnen, so daß jetzt in der Möbel⸗-Ausstellung eine geschlossene Folge hergestellt ist. ;
In der Metallabtheilung find die Emailarbeiten ron Limoges und die Uhren in einem besonderen Zimmer vereinigt; ferner ist die Schmucklammlung auf der oberen Galerie geschlosen zusammengefaßt In der oberen Galerie sind ferner besondere Ab— theilungen für Handgeräth;: Messer und Gabeln, Dosen u. s. w, angelegt. Auch sonstige Umstellungen, die sich während der letzten Jahre als wünschenswerth gezeigt hatten, aber verschoben waren, um die älteren Auflagen des Fuhrers nicht unbrauchbar zu machen, sind jetzt ausgeführt iworden. . . Auflage des Führers, welcher zugleich ein Handbuch für kunstgewerbliche Dinge darstellt, ist soeben ausgegeben worden und enthält außer den nöthigen Zusätzen und Aenderungen auch erhebliche Erweiterungen im erklärenden Theil. .
. Lichthofe des Museums wird zu gleicher Zeit eine ja pa— nische Ausstellung eröffnet, welche die zweite Sammlung von Dr. Emil Riebeck umfaßt und überaus reich ist an hervorragenden ,, , . in Bronze, Thon, Lack und Elfenbein. Diese Samm⸗ ung ist vor einem Jahre in London erworben und Eigenthum der Familie des verstorbenen Sammlers.
Die unter dem Protektorat Ihrer Königlichen Hoheit der Frau Herzogin Wilhelm von JR ag iter stehende Kinderpflege Anstalt »Zionshülfe“ hat heute in den Restaurationssälen des Herrenhanses einen Verkauf eröfnet, mit dem sie an die oft bewährte Wohlthätigkeit Berlins appellirt. Die hohe Protektorin sowie Ihre Majestät die Kaiserin haben den Bazar durch werthvolle Geschenke bereichert. Cin Theil der Sachen war von den Kindern selbst angefertigt. — Gleichzeitig be— gann der Verkauf, den der Frauenverein von St. Jakobi im Evangelischen Vereinshause zum Besten der Armen der Ge— meinde eingerichtet hat.
Im Krollschen Theater sind die Proben zu dem neuen Weihnachtsmärchen „Prinzessin ö von Wil⸗ helm Anthonv, soweit vorgeschritten, daß nunmehr unter der umsich— tigen Regie des Hrn. Direktors Emil e die Generalprobe für die am 28. d. M. bevorstehende erste Aufführung abgehalten werden kann.
Schwerin, 21, Nopember. Vorgestern ward im Graß— herzoglichen Hoftheater zum dritten Male das fünfaktige Trauerspiel, Die 30 Tyrannen“ ver gutbesetztem Hause in tref⸗ licher Darstellung und mit einem Achtungserfolg gegeben. Der Verfasser der Tragödie ist der griechische Gesandte in Berlin, Alexander Rhizo Rangabs. Es ist bekannt, wie hoch sich der betagte Gelehrte und Staatsmann um die griechische und deutsche Literatur, aus welcher er mehrere Meisterwerke ins Griechische über⸗ setzte, verdient gemacht hat. Derselbe war nicht nur in der General— probe am Mittwoch anwesend, sondern wohnte auch der Aufführung am Donnerstag bei. Die Darsteller suchten durch belebtes Spiel die Aufführung des geistvollen Dramas, das freilich dem Modegeschmack unserer Tage wenig entspricht, zu heben. .
Weimar, 23. November. Heute verstarb hierselbst der ehe⸗ malige Hofschauspieler und rühmlich bekannte Shakespeare⸗Darsteller, O. Lehfeld, Ehrenmitglied des hiesigen Hoftheaters.
Morgen, Mittwoch, Abends 74 Uhr, veranstaltet der Klavier⸗ virtuose Hr. Max van de Sandt im Saale der Sing⸗Akademie ein Concert. Auf dem Programm stehen: Ia. Sonate A-dur, p. 101, Beethoven; b. Sonate H-moll6, op. 5s, Chopin. 2) 2. Barcarole Fis-dur, Chopin; b. Valse aus „Le Bal“, As-dur, . stein. 3) Humoreske B-dur, Schumann. 4) a. Etude transcendante, F-moll, und b. Tarantella e egnzona napolitans, Liszt. — Ferner wird die Concertsängerin Frl. Louise Leimer mitwirken.
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Scholz). Druck: W. Elsner—. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
Erste Beilage 8⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 24. November
zum Deutschen Reich
276.
1 8S8Sc;.
Deutsches Reich. Nachweisung s 15. November 1885 innerhalb des deutschen Zollgebiets mit de Steuervergütung abgefertigten Zuckermengen. ]
der Zeit vom 1. Januar bi m Anspruch auf Zoll- und
Menge des abgefertigten Zuckers.
übrige harte Zucker,
alle weißen trockenen
in Krystall⸗, Krümel⸗
und Mehlform von mindestens 8 O Polarisation
(Nr. 698 des statistischen Waarenverzeichnisses)
von mindesten Polarisation (Nr. 699 des statistischer Waarenverʒzeichnisses/
Kandiszucker und Zucker in weißen vollen harten Broden Staaten (Nr. 697 des statistischen Waarenverzeichnisses)
Verwaltungs⸗ Bezirke
; . . 37 in der Zeit 25 in der Zeit 3 in der Zeit
1. Januar
31. Tttbr. 15. Novbr.
in der Zeit in der Zeit in der Zeit
——
vom 1. bis Busammen
15. Novbr. 15. Novbr.
31. Sttbr.
Ostpreußen. Westpeußen Brandenburg
44 566 670 49 269 295
1181
31 225 959 31225 959
Sachsen, eins hl. Schwarzb. Unterherr⸗
Schleswig =
31405061 h 288 712
43 491481
34 197972 d 265 168 164 551 880 * 16] did
b 29 s08 17 2090 140
—
12 023905
II 09 oz
11763635.
327 206993
Hessen⸗Nassau ;.. Rheinprovinz Sa. Preußen
150 468 1123788
gos zz 7 41 369 20 1
166 164 7 174858
12418102 10 401583
—
15 337 228
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Bürttemberg
schl. der Großh. Aemter Allstedt und Oldisleben
Thüringen ein
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Braunschweig -
Glsaß · Vothringe Luxemburg.. Ueberhaupt im deu
tschen Zoll⸗ n ] . . . 53 359 109 1347 664 54 707 073 16656 bb 1165 863 17 S822 517 340 850 375,
67 h67 9oh 3 60 36271 169 267
diejenigen Zuckermengen, en sind, nicht also
orjährigen Uebersicht
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welche zum Export oder zu ei. lich zur Ausfuhr über die beruhen auf nachträglich eingegangenen Berichtigungen.
zu einer öffentlichen Niederlage abgefertigt
) Die Nachweisung bezieht sich auf ; Zollgrenze gelangten Mengen.
und dadurch dem inländischen Markte entzogen w 3) Die Abweichungen gegenüber der v Berlin, den 21. November 1885.
auf die w
Kaiserliches Statistisches Amt.
Ebensowenig soll der Minderwerth berück⸗ in Folge einer durch rankheit erlitten hat. n Thieren hat jedoch die Ents Lungenfeuche behafteten oder in Folge ieh vier Fünftel des so berechneten
Zustande behaftet war. sichtigt werden, welchen das die Impfung (8. 45) herbei mit der Rotkrankheit behaftete drei Viertel, bei dem mit der der Impfung eingegangenen Rindv Werthes zu betragen.
Auf die zu leistende Entschädi
1) die aus Privatverträgen zwar bei Rotz zu drei Vierteln, Impfung herbeigeführten Krankhe len zum vollen jenigen Theile
Reichstags⸗Angelegenheiten.
Der dem Reichstage vorliegende Entwu Abänderung des Gesetzes ü Unterdrückung von Viehs Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Bundesraths und des Reichstages,
ö . eingegangene Rind rf eines Gesetzes, zeführten K
ber die Abwehr und e uch en, hat folgenden?
Kaiser, König von
gung werden angerechnet: zahlbare Versicherungssumme, und seuche oder einer durch die it des Rindviehs zu vier Fünfteln, in
Reichs, nach erfolgter Zustimmung des was folgt: . bei Lungen
vom 23. Juni 1880, betreffend die biehseuchen (Reichs⸗Gesetzblatt Seite
gen eingefügt: 9
Nach 5§. 29 des Gesetzes Abwehr und Unterdrückung von 153), werden folgende .
allen anderen
2) der Werth der ü dem Befitzer nach Maßgabe der poli fügung bleiben.
des getödteten Thieres, zeilichen Anordnungen zur Ver— en verdächtiger Thiere. Dasselbe darf nur in erden, welche in diesem Gesetze aus durch den beamteten Thierarzt oder unter
30 Absatz 1 desselben Ge⸗ (88. 19 bis 29) die Ein⸗
11) Das Kennzeich den Fällen angeordnet w vorgesehen sind, un dessen Aufsicht aus;
Begründung. rhebungen über die Ver daß im All
breitung der Lungen— gemeinen eine erheb⸗ in den seit längerer Zeit i Gebietstheilen
Die ,. E ü seuche des Rindviehs haben ergeben geführt werden. seuche des Rindviehs hab. . je satz 1 und im 8. liche Verminderung dieser Seuch Stelle der Einschaltung
§. 19 bis 29a). . 66 Nr. 4 desselben Gesetzes Einschaltung „(S8. 19 bis 28, 38, 26, Za, 38. 5i5'.
An Stelle des 8. 45 desselben Gesetzes tre stimmungen:
olizeibehörde hat die Tödtun an der Lungensen Tödtung verdächtiger Seuche festgestellt,
setzes tritt an
E des ziebseuchengesetzes schaltung (8 des Viebseuchengesetzes
an Stelle der 63 Gebietstheile, altung „Es. 19 bis vreußischen 31. Mãr 1333 eine Zunahme der Seuchenverbreitung 1. April 1884 herausgestellt und dürften in welchen regelmäßige st ähnliche Verhältnisse obwalten. nzlich frei gebliebenen Ausbrüchen m haufiger Seuchenfã durch den Bezug von Rindvieh aus seuchten deutschen und ausl wurde während des vorbezeichneten bisher fast seuchenfreien Provinzen mern, Schleswig⸗Holstein, Hann 13 Srtschaften durch aus notori eingeschleppt. Fabrikbetriebe,
51)‘ die Einsch in dem Jahre
n einigen nichtpreußischen Gebietstheilen, atistische Erhebungen nicht gemacht werden, in den bisher von der oder doch nur mit vereinzelten, Gebietstheilen elche nachweisbar stets notorisch seit langer Zeit ver— Distrikten veranlaßt werden. 1883/84 in den preußischen, Westpreußen, Brandenburg, Pom⸗ ser und Westfalen die Seuche in sch verseuchten fernen Gegenden be⸗
ten folgende Be⸗
Aber auch ch dem Gutachten des Lungenseuche gä krankten Thiere anzu— Thiere anordnen.
so müssen alle verdäch⸗ Kennzeichen versehen
dtung der na beamteten Thierarztes ordnen und kann auch die
Ist der Ausbruch der tigen Thiere mit einem dauernd
nd ermächtigt, für den ganzen Umfang Theile desselben die Gehöfte oder in der Orts
Die Landesregierungen si ihres Staatsgebiets f licher Rinder in dem seuche ausgebrochen ist, anzuor
An Stelle des 8. stimmungen:
Impfung sämmt— die Lungen⸗
landwirthschaftlichen
Viehmastung bunde Zukauf von Rindvieh i chst damit die Gefahr der Um dieser Gefahr zu sherigen Gese
wird das Bedürfniß mmer größer, und in gleichem Verseuchung bisher seuchenfreier n, erscheint es daher noth⸗ bung zur Verhütung der ir Tilgung der Seuche zu vers i vorgeschlagenen Juni 1880, dene
treten folgende Be⸗ regelmäßige
Landestheile. wendig, die Mittel der bi Seuchenverschleppung und zr Diese Absicht verfolgen die
gänzungen des derungen der Ausführung 1881 (Centralblatt für das
.
Anordnung getödteten oder nach dieser sowie für die in Folge Impfung (8. 45 der in diesem Gesetz
Für die auf polizeiliche Anordnung an der Seuche ge der auf polizeili gangenen Rinder mu usnahmen eine Ents
II. An Stelle des
fall enen Thiere, che Anordnung aus
vorbehaltli zädigung gewährt §. 59 desselben
Abänderungen n entsprechende Aen⸗ ths vom 24. Februar Deutsche Reich Nr. 8) zu folgen
bezeichneten j Gesetzes vom 23. Gesetzes treten folgende Be⸗ zinstruktion des
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falle und nach ausgeführter Desinfektien des Seuchengehsfts angeordnet
anscheinend gesund gebliebenen. Resthestande des Viehs Thiere, welche nur leicht und desbalb äußerlich nicht erkennbar erkrankt waren, aber
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dennoch im Stande sind, den Ansteckungsstoff auf andere Rinder zu übertragen, so lange der Heilungsprezeß bezw. die Verkarselung der Sequester in ihren Lungen nicht vollständig beendet ist. Die Ibwendung diefer Gefahr der Seuchenverschleppung durch eine erheblicke Verlän⸗ gerung der Geböftssperre würde von unerträglichen wirthfhaftlichen
Provinzialvertretung der von der Lungenseuche am stärksten heim⸗ gesuchten preuischen Provinz Sachsen der Vorschlag gemacht, nach Ausbruch der Seuche alle verdächtigen Thiere in dem rerfeuchzen Ge⸗
Föste mit einem dauernd haftenden Kennzeichen zu versehen, damit die nach Aufhebung der Gehöftssperre in dem Gehöfte noch übrig zeblie⸗ benen Thiere als aus einem verfeucht gewesenen Bestande herstarmmend allgemein erkennbar bleiben. Die über diesen Vorschlag gehörte, aus Veterinären und Landwirthen zusammengesetzte Königlich preußische
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Deputation für das Veterinãrwesen hat ein solches Kennzeichen des verdächtigen Viehs einstimmig als ein zweckmäßiges Mittel zur Ver⸗ bütung der Seuchenverschlepyung anerkannt und dessen obligatoergche
Anwendung im Reich empfohlen.
Der segensreiche Erfolg diefer Maßregel wird ohne Zweifel darin
bestehen, daß das gekennzeichnete Vieh ferner nicht durch den Handel
als äußerlich gänzlich unverdächtige Wagre in ferne Gegenden ver⸗
trieben? fondern von den Besitzern zum Schlachten verkauft und somit
obne Gefährdung gesunder Bestände beseitigt werden wird.
Die Werthverminderung, welche die gekennzeichneten Thiere unter
Umständen erfahren, kann gegenüber den aus der Kennzeichnung für
die gesammte deutsche Viehhaltung erwachsenden Vortheilen nicht in
Betracht kommen.
Zur Einführung der obligatorischen Kennzeichnung im Reichsgebiet sind die im Entwurf vorgeschlagenen Ergänzungen und Abänderungen
des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1889 erforderlich.
Im Einzelnen ergiebt sich die Nothwendigkeit der Einschiebung des 8. 29a zwischen den alten §§. 2) und 30 und der entsprechenden Ergänzungen in den alten 885, 18, 30 und 66 aus dem Zusammenhange dieser Bestimmungen. Das Gebot der Kennzeichnung des verdächtigen Viebs mußte in dem die besonderen Vorschrijten für die Bekämpfung der Lungenseuche enthaltenden. S. 45 des Gesetzes seinen Platz finden,
weshalb dieser Paragraph in dem Entwurf einen entsprechenden Zusatz erhalten hat.
Was nun das Kennzeichen anlangt, so wird dasselbe ein für das ganze Reichsgebiet gemeinsames sein und von dem Bundesrath in Gemäßheit des oben erwähnten 8§. 30 vorgeschrieben werden müssen. Die Betheiligung eines beamteten Thierarztes bei der Kennzeichnung soll Garantie dafür bieten, daß diese Maßregel überall gleichartig und ihrem Zwecke entsprechend durchgeführt wird.
Als Schutzmittel gegen die Tungenseuche wird in den von dieser Plage andauernd betroffenen Landestheilen häufig die Impfung mit der aus den Lungen kranker Thiere entnommenen Lymphe angewendet. Ueber den Werth dieser Impfung als Vorbeugungsmittel oder als Mittel zur Abschwächung des Seuchenverlaufs in einem Viehstande gehen die Meinungen nicht nut der Tandwirthe, sondern auch der Veterinäre in BSeutschland und in anderen Ländern weit auseinander. Wissen— schaftliche Versuche, welche mit der Lungenseuche Impfung an der Thierarzneischule zu Berlin angestellt sind, haben die Frage nach der praktischen Nützlichkeit der Inpfung nicht positiv erledigt und auch nicht erledigen können, weil diefelbe nur lösbar ist, wenn die Impfung längere Zeit hindurch in einer großen Anzahl von Viehbeständen von Sachverständigen sorgfältig ausgeführt und ihre Wirkung exakt beob⸗ achtet wird. Da dies wegen der erforderlichen Menge der zu impfen⸗ den Thiere an den Thierarzneischulen nicht geschehen kann, so erscheint es im veterinärpolizeilichen Interesse dringend wünschenswerth, daß durch eine gesetzliche Bestimmung die Möglichkeit gewährt wird die in veterinätpolizeilicher und wirthschaftlicher Beziehung so wichtige Frage ihrer endlichen Lösung zuzuführen. Es würde damit auch den leb⸗ haften Wünschen derjenigen Interessentenkreise genügt werden, welche von der Einführung der obligatorischen Impfung den ausgiebigsten Schutz gegen die Verheerungen der Lungenseuche erwarten.
Der 5. 45 des Entwurfs beabsichtigt daher den Landes regierungen die Befugniß einzuräumen für den ganzen Um⸗ fang ihres Staatsgebiets, oder für Theile desselben die Im⸗ pfung sämmtlicher Rinder in dem Gehöfte oder in der Ortschaft. wo die Lungenseuche ausgebrochen ist, anzuordnen. Wo aber ein Zwang der einzelnen Viehbesitzer nach dieser Richtung eingeführt wird, dort muß auch eine Entschädigung eintreten für den Schaden, welchen der Einzelne in unmittelbarer Folge dieses Zwanges erleidet. Dem⸗ gemäß spricht der §. 57 des Entwurfs den Grundsatz aus, daß für Tie Rinder, welche in Folge der auf polizeiliche Anordnung ausge⸗ fübrten Impfung eingegangen sind, eine Entschädigung gezaslt werden soll, wie für die auf polizeiliche Anordnung getödteten Thiere. Für
diesenigen Rinder, welche ohne polizeiliche Nöthigung — also freiwillig — von dem Besitzer der Impfung unterworfen werden und
demnächst an den Folgen der Impfung eingehen, soll keine Entschädi⸗ gung gewährt werden, weil in solchen Fällen das Korrelat der Ent⸗ schädigungspflicht — der Eingriff der Polizeigewalt ia das Eigen⸗ thumsrecht — nicht vorhanden ist. . s .
Der §. 59 regelt die zu gewährende Entschädigung in der Weise, daß er die Verluste aus Anlaß der Impfung in dieser Beziehung den. Verlusten in Folge der Lungenseuche gleichstellt.
Dem Reichstage ist folgende Denkschratt betr. d Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebung der Sozialdemokratie vorgelegt worden:
I. Das Königlich preußische Staats Ministeriuns bat auỹ Grund des 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der
Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 mit Geuehmi zung des Bundes⸗
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raäths für die Stadt Berlin und die angrenzenden Benrke dieselben Anordnungen, welche am 28. November 1878 getroffen und demnächst allsährlich erneuert worden sind, mittelst des in der Anlage A beige= fügten Beschlusses vom 25. September d. J. auf die Dauer Eines. Jahres von Neuem erlassen.
Diese Anordnungen, welche in Nr. 227 des . Reichs⸗Anzeigers ' und auf die für landespolizeiliche Verfügungen vorgeschriebene Weise be⸗ kannt gemacht worden sind, erwiesen sich aus folgenden Gründen als nothwendig.
Was zunächst die derzeitige allgemeine Lage der sozialdemolrat schen Partei im Deutschen Reiche betrifft, so ist eine Abnahme kes Intercffes an der Parteibewegung im Allgemeinen nicht zu erkennen gewefen. Die Bewegung befindet Rich eber im Steigen, zumal die den Umsturzbestrebungen ergebene den tsche Sozialdemokratie in den revo⸗ sutionäten Gefinnungsgenossen oer übrigen Welt Rückhalt und Unter—
stimmungen:
Als Gntschãdigung soll der g werden, ohne Rüchsicht durch erleidet, daß es
die Verschleyvung der Lungen⸗ öften scheinbar ge⸗ ber das Gehöft in
den meisten Fällen erfolgt seuchẽ durch Rindvieh, welches sund zurückgeblieben ist und n
emeine Werth des Thieres gewährt nderwerth, welchen das Thier da⸗
behaftet ist oder in lebendem
erseuchten Geh
mit der Seuche ach Aufhebung der ü
stützung findet. Zahlreich voaren die öffenen Versammlungen, welche die Partei in neuerer Zeit abgehalt daneben wurde die Agitation in Werkstätken, Schanklokalen, Landpartien u. s. betrieben. ;