Dr. Baumbach habe seine (des Redners) stattliche Erscheinung
8 —
darauf zurückgeführt, daß er in Thüringen in der Hausindustrie as sei nur ein Jahr lang der
beschäftigt gewesen sei. sei Fall gewesen, und er habe damit wöchentlich 60 3 verdient.
Der Abg. Halben erklärte zur Geschäftsordnung: Durch
e sei ihm die Möglichkeit genommen
ner kleinen Minorität der deutschfrei⸗
sinnigen Partei zu konstatiren, daß sie eine feste sympathische Stellung einnehme für die Beschränkung der Frauen- und Kinder-Arbeit, besonders für die Beschränkung der Arbeit der verheiratheten Frau im Interesse der Familie und der Kinder! Der Abg. Grohe bemerkte zur Geschäftsordnung: Auch
die deutsche Volkspartei könne in Folge des frühen Schlusses der Debatte nicht ihre Ansichten aussprechen. Die deutsche Volkspartei stehe diesen Anträgen vollständig sympathisch gegenüber, die einen wesentlichen Bestandtheil ihres Programms
den Schluß der Debatte worden, im Namen ei
bildeten.
In einem Schlußwort befürwortete der Abg. Auer als
Mit-Antragsteller nochmals die Anträge seiner Partei.
Der Abg. Dr. Frhr. von Hertling bedauerte das man— gelnde Entgegenkommen der Regierung auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung. Die präzisirten Vorschläge über den Normalarbeitstag habe das Centrum erst eingebracht, als der Reichskanzler dasselbe aufgefordert habe, doch mit fester formu— lirten Forderungen an die Regierung heranzutreten, als früher. Ebenso wie man durch die Wuchergesetze die schrankenlose Aus— beutung des Kapitals beschränkt habe, so wolle das Centrum auch die schrankenlose Ausbeutung der Arbeitskraft durch diese Anträge beschränken. Aber die Gesetzgebung werde nur einen kleinen Theil hierzu leisten können. Der wesentlichste Theil müsse der sittlichen Macht des Christenthums überlassen bleiben.
Die sämmtlichen Anträge, betreffend die Arbeiterschutz— gesetzgebung, wurden einer ad hoc zu wählenden Kommission von 28 Mitgliedern überwiesen.
Der Abg. Dr. von Jazdzewski beantragte, auf die mor— gige Tagesordnung die Interpellation wegen der Ausweisungen der Polen zu setzen, eine Sache, die weit über Deutschlands Grenzen hinaus das größte Aufsehen gemacht habe. Die Fraktionen würden sich wohl über die Sache berathen haben.
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte sich dagegen, da seine Fraktion noch keinen Beschluß gefaßt habe und das Wesent— lichste darüber schon neulich gesagt worden sei.
Der Abg. Dr. von Jazdzewski hielt seinen Antrag auf— recht mit dem Bemerken, daß die Sache für seine Landsleute von höchster Wichtigkeit sei und es besonders darauf ankomme, die Art der Ausweisungen darzulegen.
Der Antrag wurde abgelehnt.
6 51“ Uhr vertagte sich das Haus auf Sonnabend hr.
Reichstags⸗Angelegenheiten.
—
Denkschrift über die deutschen Schutzgebiete. (Schluỹ.) ill Südwest-⸗A Afrika.
Das ausweislich der dem Reichstage am 11. Dezember 1884 ge— machten Vorlagen unter deutschen Schutz gestellte Territorium an der Südwestküste von Afrika war theils von der Firma F. A. E. Lüderitz in Bremen, theils von einem Verein, an dessen Spitze die Berliner Diskonto-Gesellschaft stand, auf den Namen der Direktion dieser Gesellschaft, theils von den Reichsangehörigen Hasenclever und Scheidweiler erworben worden.
Letztere betheiligten sich demnächst an dem vorerwähnten Verein und traten demselben ihre Rechte ab.
Die Firma F. A. E. Lüderitz hatte durch Kaufverträge vom 1. Mai und 25. August 1883 die Küste vom Orange-Fluß nordwärts bis zum 26. Grad suͤdlicher Breite in einer Ausdehnung von 20 geo— graphischen Meilen landeinwärts von dem Kapitän Joseph Fredericks, dem unabhängigen Beherrscher von Bethanien in Großnamaqualand, erworben und das ausschließliche Recht eingeräumt erhalten, in desser übrigem Lande Bergwerke anzulegen, Wege, Eisenbahnen zu bauen und zu verwalten, überhaupt alle öffentlichen Arbeiten auszuführen.
Mit demselben Joseph Fredericks schloß der General-Konful Dr. Nachtigal am 28. Oktober 1884 im Namen des Deutschen Reichs einen Schutz- und Freundschaftsvertrag, wonach Se. Majestät der Kaiser die Schutzherrlichkeit über das Gebiet dieses Kapitäns übernimmt. Dieser soll weder in der Erhebung der ihm zustehenden Einnahmen, noch in der Ausübung der Gerichtsbarkeit über seine Unterthanen be— einträchtigt werden. Dagegen verpflichtet er sich, ohne Genehmigung des Deutschen Kaisers keine Verträge mit anderen Staaten oder Staatsangehörigen abzuschließen, den deutschen Reichsangehörigen voll— ständigen Schutz, volle Handels- und Verkehrsfreiheit in seinem Ge— zu gewähren, keinem Angehörigen einer anderen Nation größere echte zuzugestehen als den Deutschen, bei Streitigkeiten mit anderen Häuptlingen zunächst die Entscheidung der deutschen Regierung anzu— rufen.
Die Jurisdiktion über die Deutschen in Bethanien geht auf das
Deutsche Reich über. Eine Vereinbarung über die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Deutschen und Eingeborenen bleibt vor— —
zehalten; einstweilen entscheidet der deutsche Kommissar in Gemein— schaft mit einem Mitglied des Rathes von Bethanien
Am 19. August 1884 verkaufte der Topnaar-Häuptling Piet Haibib in Scheppmannsdorf an die Firma F. A. E. Lüderitz die Hoheitsrechte über sein Gebiet vom 26. bis 22. Grad südlicher Breite, mit Ausschluß des englischen Territoriums der Walfisch-Bai. Am 25. November 1884 erkannte der General-Konsul Dr. Nachtigal im Namen des Deutschen Reichs diese Abtretung an, vorbehaltlich wohlerworbener Rechte Dritter und stellte das dementsprechend von 5 ö. E. Lüderitz erworbene Land unter den Schutz des Deutschen Reichs.
Das Gebiet des Piet Haibib erstreckt sich nach seiner Erklärung von Sandwich Harbour über Hudaob am Kuisib⸗Fluß, Goagas, Onanis, die Dorste⸗Mündung in den Tsoasnoub⸗Fluß, bis Ameib; die Nordgrenze läuft von da bis zur Mündung des Dmaruru-Flusses; die Westgrenze bildet das Meer.
Von demselben Piet Haibib hatten auch die Herren Hasenelever und Scheidweiler Land und Bergwerke erworben. Dieselben haben außerdem noch von dem Häuptling der Zwaartbooi⸗Hottentotten, in dessen Gebiet vom Tsoa⸗Taub-Fluß bis Kaokoveld und von dem Häuptling Jan Jonker Afrikander in seinem Gebiet von der Walfisch— Bai und dem südlichen Ufer des Tsoa⸗aub-Flusses unterhalb Sand⸗ wich-Hafen an der Westküste bis zum Osten ron Windhook, Land und Bergwerke sich abtreten lassen. Am 11. Oktober 18534 schloß Dr. Hoepfner für die Firma F. A. GE. Lüderitz mit Hermanus von Wyk, dem Häuptling der Bastards von Reheboth, einen Vertrag über deren östlich von Walfisch-Bai Wischen dem 23. und 24. Grad südlicher Breite gelegenes Land ab. Sowohl der Kapitän Hermanus von Wok, als auch Manasse Naresib, der Häuptling des rothen Volkes in Hoachanas, dessen Gebiet sich im Süden bis zum Chambo-Fluß, im Dsten bis Betschuanaland, im NVerdosten bis zum Mojami-See, im Norden bis zum Okawango, im
— 1
Nordwesten bis zum Dwamboland erstreckt, und welcher bereits im
Komnmnission begann ihre Sitzungen am 14. Mär; 1885 und beendete dieselben nach eingehender Prüfung der ihr vorgetragenen Ansprüche am 4. September 1885.
der englischen Regierung die Grenzen des unter ihre Schutz herrlich keit, gestellten Betschuanalandes nach Westen bis zum 26. Grad östlicher Länge (Greenwich) und nach Norden bis zum 22. Grad
Lüderitz verliehen hatte, haben an Se. Majestät den Kaiser Gesuche um Uebernahme des Protektorats gerichtet. Diesen Gesuchen wurde am J. April 1885 stattgegeben. . Ebenso wie Manasse Naresib von Hoachanas, der Kapitän des rothen Volkes, haben auch die Häuptlinge Jacobus JIzaak von Berseba, Cornelius Zwaartbooi von Otpitambi, und Jan 'Ui Tamab ron den Topngar in Zesfontain, im Januar und März 1885 sich schriftlich verpflichtet, mit dem Deutschen Reiche Schutz⸗ und Freund⸗ schafts verträge zu schließen. Von ihnen sowohl als auch von Jan Jonker Afrikander und Abraham Zwaartbooi hat die Firma F. A. E. Lüderitz und ihre Rechtsnachfolger Landergebiete und Bergbaukonzessionen erworben. Am 25. Juli 1885 ist mit Jacobus Jzaak in Berseba ein Schutz⸗ und Freundschaftsvertrag geschlossen und sein Land unter deutsches Protektorat gestellt. Nach Angabe des Kapitäns ist die Südgrenze seines Gebiets der Lamob (Löwenfluß); die Ostgrenze liegt zwischen Khons und Daberas, die Nordgrenze zwischen Kavieis und Gibeon, die Westgrenze gegen Bethanien hin ist unbestimmt. Durch Vertrag vom 3. April 1835 kaufte eine Anzahl deutscher Reichsangehöriger die von der Firma F. A. E. Lüderitz in Südwest⸗ Afrika erworbenen, unter den Schutz des Reichs gestellten Besitzungen und übertrug dieselben einer unter dem Namen „Deutsche Kolonial⸗ Gesellschaft für Südwest⸗-Afrika“ errichteten Gesellschaft, welcher durch Allerhöchste Ordre vom 13. April 1885 die Rechte einer juristischen Person verliehen wurden. Die Gesellschaft hat den Zweck, die von F. A. E. Lüderitz ge⸗ kauften Besitzungen durch andere Erwerbungen zu erweitern, die Grundbesitzungen und Bergwerksberechtigungen durch Expeditionen und Untersuchungen zu erforschen, für industrielle und Handelsunter⸗ nehmungen, sowie deutsche Ansiedelungen vorzubereiten, geeignete gewerbliche Anlagen dortselbst zu machen und zu betreiben oder durch Andere betreiben zu lassen und das Privateigenthum zu rerwerthen, sowie endlich die Ausübung staatlicher Hoheitsrechte zu übernehmen, soweit solche der Gesellschaft für ihre Gebiete übertragen werden“. Wie bereits früher mitgetheilt ist, waren die deutsche und die englische Regierung übereingekommen, in Kapstadt eine gemischte Kom⸗ mission zur Prüfung der Rechte englischer Unterthanen in dem deut— schen Schutzgebiet in Südwest-Afrika zusammentreten zu lassen. Zum deutschen Kommissar war der General-Konsul Dr. Bieber in Kapstadt ernannt worden. Die englische Regierung ernannte den Richter am obersten Gerichtshof für das Kapland, Mr. Sidney Godolpbin Ship— pard, zu ihrem Kommissar. Nach längeren Verhandlungen willigte die englische Regierung ein, daß die Kommission ihre Berathungen auf diejenigen Inseln bei Angra Pequeng, einschließlich Shark Island, ausdehne, die nicht be— reits als englisches Territorium proklamirt seien. Demnach stand außerhalb der Dizkussion einerseits die deutsche Schutzherrlichkeit über den Küstenstrich zwischen der Mündung des Orange-Flusses und dem Kap Frio, mit Ausnahme der Walfisch-Bai und des umliegenden kleinen Territoriums, andererseits die englische Oberhoheit über die Walfisch⸗Bai und die in der Besitzergreifungs— urkunde vom 27. Februar 1867 aufgeführten Inseln. Aufgabe der Kommission war, die Ansprüche auf Privateigenthum und Nutzungsrechte zu prüfen und zu begutachten, welche Angehörige des einen Reichs in dem Gebiet des anderen vor der deutschen Schutz— erklärung erworben zu haben behaupteten, und zwar insbesondere die Ansprüche, welche englische Unterthanen auf Grund der von Sir P. Wodehouse im Jahre 1869 ertheilten leas« mit Bezug auf Inseln, Klippen und Riffe erhoben, welche nicht in der Urkunde vom X. Fe⸗ bruar 1867 genannt sind. Eine Notiz über die gemischte Kommission ist in Nr. 61 des „Reichs⸗-Anzeigers“! vom 12. Mär; 1885 veröffentlicht worden. Die
Die Ausdehnung des deutschen Schutzgebieteß nach dem Innern läßt sich zunächst dadurch feststellen, daß sich nach einer Mittheilung
südlicher Breite erstrecken. Außerdem hat sich die englische Regierung der deutschen gegenüber verpflichtet, ihren Einfluß nach Westen hin nicht über den 20. Grad östlicher Länge auszudehnen, und einer Ent— wickelung des deutschen Protektorats bis zu diesem Längengrade nicht entgegenzuwirken. Endlich hat die gedachte Regierung auch die eng— lischen Beamten der Kapkolonie angewiesen, sich jeder Einwirkung auf die Häuptlinge des Groß-⸗Namaqua- und Herero-Landes zu enthalten, und den Häuptling Kamaherero und andere benachbarte Herrscher davon verständigen lassen, daß England nicht beabsichtigt, sein Pro— telktorat über das Gebiet der Walfisch-Bai hinaus zu erweitern.
gesehen von zinem gleich nach seiner Ankunft erstatteten Bericht, aus— führlichere Mittheilungen desselben in Folge der unregelmäßigen sel— tenen Postverbindung bis jetzt nicht eingegangen.
ben Fümo Lutui ben Schech Nabahani, genannt Zimba (Löwe) von Witu, durch den Reisenden Richard Brenner um den Schutz und die Freundschaft der Königlich preußischen Regierung bitten. Wenn auch damals diesem Gesuche keine weitere Folge gegeben wurde, so zeigte sich doch auch später in der freundlichen Behandlung deutscher Reisen— den, daß der gedachte Sultan auf ein gutes Verhältniß zum Deutschen Reiche Werth legte.
und später in Gemeinschaft mit seinem Bruder Gustav in engere Be⸗ ziehungen zu dem Sultan Achmed, dessen Geschlecht seit Jahrhunderten an der ostafrikanischen Küste das herrschende gewesen war, bis ihm in den letzten Menschenaltern Theile des Gebiets von dem Sultan von Zanzibar streitig gemacht wurden. Die Fehde zwischen den Suaheli und Zanzibar hat einen Abschluß noch nicht gefunden.
25 deutsche Quadratmeilen betragenden Theil seines Landes mit allen ihm daran zustehenden Hoheits- und Privatrechten an Clemens Denhardt. Die Grenzen dieses Gebietes werden gebildet durch eine gerade Linie zwischen Witu und Fungasombo, Tungasumbo und Mkonumbi, dann durch den Tuß Mkonumbi bis zum Indischen Ozean, ferner durch den Indischen Ozean zwischen der Mündung des Mkonumbiflusses und der Mündung 6 Flu nes Osie sodann durch den Fluß Osi bis Kau, den Flu? Magogoni und durch eine gerade Linie, welche den fernsten nach dem Inland hin belegenen Punkt dieses Flusses mit Witu verbindet.
der Sultan Achmed am 8. April 1885 die Gebrüder Denhardt, dem
,, General-Konsul in Zanzibar gegenüber, seinem des Sultans Wunsch,
Ausdruck zu geben.
Auswärtige Amt übermittelt und darauf hin am 27. Mai der General-Konsul in Zanzibar angewiesen,
Sultan
dem Sultan Said Bargasch von Zanzibar bevollmächtigt worden waren, den Letzteren zur Einstellung der von ihm gegen das Gebiet Lon Witu unternommenen Feindseligkeiten zu bewegen gesucht.
November 1884 Minenrechte in diesem Lande der Firma F. A. E.
Wie bereits in der Denkschrift zum Etat bemerkt worden ist, hat
ie Abordnung ines Kaiserlichen Kommisars nach Angra Pequena tattgefunden. Derselbe — Landgerichts⸗Rath Dr. Göhring aus Metz
ist auch bereits in seinem Amtsbezirke angekommen; doch sind, ab=
IV. Witu (Suaheli⸗Land).
Bereits im Jahre 1867 ließ der Sultan der Suaheli, Achmed
—
Im Jahre 1878 trat der Afrikareisende Clemens Denhardt allein
Am 8. April 1885 verkaufte Sultan Achmed einen etwa 20 bis
Gleichzeitig und in besonders ausgefertigter Urkunde beauftragle
zu Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser in ein aufrichtig freundschaftliches Verhältniß und unter Allerhöchstdessen mächtigen Schutz zu treten,
Dieses Gesuch wurde am 24. April 1885 telegraphisch an das
l das Anerbieten des Sultans von Witu vorbehaltlich der Rechte Dritter anzunehmen.
Injzwischen hatten die Gebrüder Denhardt, welche von dem Achmed zu Verhandlungen jeglicher Art und insbesondere mit
Besitzergreifungen und Uebergriffe, welche in neuerer Zeit auf der Ki
20 8
unãchñ 2 — . 2 . krung
erfolgen möchten. Sie erklärten, daß der Sultan Achmed alle 5
2 v⸗
legenden
1 — f é und begann sich von dem Hafen Lamu aus zum Einmarsch err
Eine endgültige Beilegung der Feindseligkeiten erfolgte mit de Eintreffen des deutschen Geschwaders vor Zanzibar, indem Sunn Said Bargasch am 13. August 1885 dem Geschwader-Chef gegen t die Schutzherrschaft des Deutschen Kaisers über das Festlandgel ier .
senaus, hat kürzlich mit einem Gefolge von 2 Offfzieren und en
üfte bis j e gen dre der Küste bis zu der Residenz des Sultans sehr fruchtbar, das Der
fast unausgesetzt mit Negerkorn, Bohnen, Oelfrucht und Tabac ange⸗ baut. Der Sultan Achmed, welcher unter den Bewohnern der Küsten— gegend eine sehr geachtete Stellung einnimmt, hat dem deutschen Kom⸗
V. Neu⸗Guinea⸗Compagnie.
Nachdem die Grenzen zwischen dem deutschen Schutzgebiete und den englischen Besitzungen auf Neu-Guinea (Kaiser Wilhelms-⸗Land und im Bismarck-Archipel durch Notenaustausch der beiden Regierun? gen unter dem 25. bezw. 29. April 1885 festgestellt waren — rergl Nr. 141 des „Reichs-Anzeigers“ vom 23. Juni 1885 —, war für die deutschen Kolonialunternehmungen in diesen Gebieten freie Bahn ge= schaffen. Die Genossenschaft deutscher Reichsangehöriger, welche die Landerwerbungen in Neu-Guinea veranlaßte, hatte bereits am 25. Ma 1384 unter dem Namen „ Neu⸗Guinea-Compagnie“ sich nach den Ve— stimmungen dez preußischen Landrechts als eine Gesellschaft konstitujrt mit dem Zweck, in dem deutschen Schutzgebiet aus eigener Kraft ein Staats; wesen aufzurichten. Während sie selbst nicht beabsichtigt, Handel M treiben, will sie Angehörige aller Nationen unter gleichen Bedingungen zum Handel, zur Ansiedelung und zum Betriebe irgend welcher Ge— werbe zulassen. Die „Deutsche Handels- und Plantagengefellschaft der Südser-Inseln? und die Firma Robertson & Hernsheim, welche schon seit längerer Zeit in dem gedachten Archipel Faktoreien und seit einiger Zeit auch Grundeigenthum besitzen, traten vertragsmäßig der Neu⸗Guinea⸗Compagnie bei, indem sie für die Zukunft auf die Ab— schließung von Verträgen mit den Eingeborenen über Land und Grund— berechtigungen auf eigene Rechnung innerhalb des Schutzgebiets, im Uebrigen unter Wahrung der vorher erworbenen Eigenthumsrechte verzichteten. r;
Auf ihr Ersuchen wurde der Neu-Guinea-Compagnie am 17. Mai 18385 ein Kaiserlicher Schußbrief verliehen (vergl. Nr. 117 des „Deutschen Reichs-Anzeigers' vom 21. Mai 1885).
Dieser Schutzbrief entspricht im Allgemeinen demjenigen, welcher am 27. Februar 1885 der Deutsch-QOstafrikanischen Gesellschaft (ab— gedruckt im „Reichs-Anzeiger , vom 3. März 1885) ertheilt wurde, und schließt sich den Royal Charters an, wie sie auf Grund wiel— seitiger Erfahrung noch bis in die jüngste Zeit in England in Uebung sind. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch in den Bestinimungen über das Grundeigenthum. Der Landerwerb Seitens der Neu⸗Guinea⸗Compagnie kann nur allmählich vor sich gehen, weil es auf Neu-Guinea keine Häuptlinge giebt, von denen das Eigenthum über größere Länderstrecken zu erwerben gewesen wäre. Um die Her— stellung geordneter Zustände nicht zu erschweren und die Compagnie nicht der Möglichkeit zu berauben, durch allmähliche und ratöonelle Verwerthung des Bodens einen Gewinn zu erzielen, mußte der Com— pagnie das ausschließliche Recht verliehen werden, in dem Schutzgebiet Verträge mit den Eingeborenen über Land und Grundberechtigungen abzuschließen, sowie berrenloses Land in Besitz zu nehmen und dar— über zu verfügen. (
Dementsprechend wurde der Kaiserliche Kommissar für die Süd— see auf weiteres Ansuchen der Gesellschaft angewiesen, für das deutsche Schutzgebiet anzuordnen, daß neue Landerwerbungen ohne Genehmigung der deutschen Behörde ungültig sind und nur ältere Rechte geschützt werden. . Auch wurde zur ferneren Förderung des von der Compagnie an— gestrebten Zieles Seitens des Kommissars die Anlegung eines ein— fachen Grundbuches vorgeschrieben, in welches alle die, welche Land innerhalb des Schutzgebietes erworben zu haben behaupten, innerhalb einer von dem Kaiserlichen Kommissar festzusetzenden Frist ihre Er— werbstitel und den Umfang ihres Besitzes eintragen lassen müssen. Endlich wurde durch den Kaiserlichen Kommissar verordnet, daß Waffen, Munition und Sprengstoffe, sowie Spirituofen bis auf Weiteres an Eingeborene nicht verabfolgt werden dürfen. Ingleichen wurde es verboten, Eingeborene zur Verwendung als Arbeiter aus dem deutschen Schutzgebiete wegzuführen, ausgenommen unter Kontrole deutscher Beamten für deutsche Plantagen aus denjenigen Theilen des Neu-Britannischen Archipels, in welchen dies bisher üblich war. Die Thätigkeit der Neu⸗Guineag⸗Compagnie in ihrem Gebiet er— giebt sich aus den in ihrem Auftrage veröffentlichten periodischen Nachrichten für und über Kaiser Wilhelms-Land und den Bismarck— Archipel“).
Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.
Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 9. — In⸗ halt: Rechtsbegriff von Gehalt und Besoldung, so auf dem Gebiete der Lokalpolizei im Gegensatz zu den sächlichen Ausgaben. — Ver— pflichtung der Stadtgemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwal⸗ tung besonderen Staatsbeamten übertragen ist, zur Bestreitung der Kosten für Beschaffung bezw. zur unentgeltlichen Lieferung der Uni— formstücke und Waffen für die Polizei⸗Erekutivbeamten (Schutzleute). Zwangsetgtisirung dieser sächlichen Ausgaben gegenüber den Gemein— den. — Die den Interessenten einer Zuckerfabrik für Pflichtrüben ge— währte Entschädigung als Einkommen aus Grundvermögen. — Die Zinsen von dem Einlagekapital bei einer Handelsgesellschaft als Ein— kommen aus Handel und Gewerbe, auch bei der Forenfalbesteuerung. — Amortisation bezw. Verzinsung von Wegebaukosten in steuerlicher
Beziehung. — Besteuerung der Interessenten einer Zuckerfabrik als Gutspächter. — Berechtigung der Gemeindevorsteher in Betreff der
Leistung von Gemeindediensten (Spanndiensten). — Wesentlicher Mangel des Bebauungsplanes-Festsetzungsverfahrens. — Die Ein— wendungen gegen konzessionspflichtige Gewerbe-Anlagen, insbesondere gegen Stau⸗Anlagen für Wassertriebwerke, aus Nachbarrechten. — Wasser⸗Nückstaurecht. — Bietungskaution bei Versteigerung oder Submission. — Vorführung oder Zwangsgestellung. — Befugniß der
Ortspolizeibehörden zum Erlaß von Polizeiverordnungen betr. Straf— festsetzung auf Versäumnisse des ortsstatutarisch obligatorischen Be⸗ suchs der Fortbildungsschule.
Illustrirte Berliner Wochenschrift Der Bär“.
Nr. J9. — Inhalt: Gedenktage. — Faustrecht, von B. W. Zell. — Feuilleton: Neue literarische Erscheinungen. — Aberglaube in der Mark, von H. Sundelin; Erinnerungen von der Pfaueninsel, mit⸗ getheilt von H. Werner Hahn (Schluß. — Der fürstliche Vetter in Schwedt, historische Novelle von W. Weyergang. Schöning, Gouverneur von Berlin (mit Porfrät) — Miscellen: Berliner Arbeiterkolonie; Ein Extrablatt von 1814. — Kleine Chronik. — Louise, Großherzogin von Baden (Porträt); Prospekt
Hans Adam von
Namentlich prtotestirten sie Namens des Sultans von Witu gegen l
des Bassins und der Ruinen auf einem Berge, Sanssouci gegenüber
befindlich (Abb.). — Inserate.
und den Inseln Ost-Afrikas zwischen Mogdischu (etwa in o' tutte
Münzinger in Schwabing vom 15. Februar 1885 an
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl
14
des Peutschen Reichs Anzeigers und Kõniglich Preußischen taats · Anzeigers: Berlin sW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Preuß. Staats ⸗ Anzeiger und das Central Dandels· register nimmt an: die stönigliche Expedition
u. dergl.
9.
2
Eubhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 28862 2 2 Das Königliche Amtsgericht München 1. Abtheilung A. für Civilsachen
bat unterm 16. September 1885 nachstehendes Auf⸗ ebot erlassen: ö
r. Der Firma Jordgan, Cohen „* Wenink in Paris ist ein Wechsel des Kaufmanns Carl
Ordre des Basch, zahlbar bei Gutseben 8
Veidert dahier im Betrage von 458 6 3 * und
von Basche en erstere Firma am 24. Februar I. Is.
jrirt, zu Verlust gegangen.
git h Antrag des Rechtsanwaltes Harburger J. da—
bier als bevollmächtigten Vertreters Eingangs ge⸗
nannter Firma wird nun der, Inhaber dieses
Wechsels aufgefordert, längstens bis zum Aufgebots⸗
ermine am ;
terne Ahittwoch, den 12. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr, ö.
im diesgerichtlichen Sinzungssaale,
Bureau Nr. 18 J.,
seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen,
widrigenfalls dessen Kraitloserklärung erfolgen wird. München, am 18. Sertember 1885. Der geschäftsl. Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Hagenauer.
* ,,,, Heinrich Schlütz in Eiwitzen hat Béehufs Eintragung seines Eigenthums im Grund— Fucke das Aufgebot der daselbst Vol, 10 Fol. 406 Nieheim für den längst verstorbenen Johann Hermens don Rieheim berichtigten Ackerparzelle Flur 6 Nr. 288, ,, 1 . ö. ö. 36 F. groß, der Steuergemeinde Nieheim beantragt. 3 Sb er n, werstene ien haben sich bei Vermeidung der Ausschließung und. Besitztitelberichtigung für Antragsteller spätestens im Termin den 28. April 1886, Vormittags 9 Uhr, zu melden.
Nieheim, den 235. November 13835.
Königliches Amtsgericht.
143030 Oeffentliche Zustellung. . Der Braumeifter Johann Kurzeja aus Kattowitz, zur Zeit in Bora (Nalifornien), vertreten Durch den Rechksanwalt Toepffer aus Beuthen O. S]) llagt gegen seine Ehefrau Pauline Kurzejg. verwittwet gewesene Schindler, geb. Malek, zur Zeit unbekann⸗ ten Üufenthalts, wegen böslicher Verlassung . Fhebruchs, mit dem Äntrage, das zwischen den Par—
—
Königlichen Landgerichts zu Beuthen O. S. auf
ichte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. : . . 6 der öffentlichen Zustellung wird diese Auszug der Klage bekannt gemacht. ö. BVenthen S. S., den 265. November 1886, Garbarino, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(43040 Berichtigung.
lauten: . . ; „Nesslinger“ statt Neßlinger'.
kale hierselbst erfolgen. .
3) Die Offerten müssen die schriftliche V rung enthasten, daß Submittent sich den Holzper= kaufs⸗ sowie den Zahlungsbedingungen
Nebenbedingung unterwirft.
3) Die Vöosverzcichnifse können entweder in der hiesigen Registratur 8 Tage vo nge öde von hier gegen Erstattung der Kopialien bezogen
werden.
Regenthin, den 2. Dezember 1835. Der Oberförster:
Ritz.
42969 Holzverkaufstermin
der Königlichen Oberförsterei Neuenkrug am
Donnerstag, den 17. Dezember cr,
asthause zum Schützen⸗ park in Pasewalk. .
Es kommen Kiefern Bau⸗ und Schneidehs zer aus
ück 800 Stück,
9 Uhr Morgeus ab, im G
J. Bel. Niesenbrück Jag.
2 en g 2 3. Stallberg ‚ ⸗ 5 Neuhaus 148
42967]
teien bestehende Band der Ehe zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erachten und ladet die Beklagte zur münzlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 11, Civilkammer des
den 20. Februar 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
In der Bekanntmachung des . i 8 . J ö zaedr . w . ö. am . . — ö der Entfernung zur Bahnstation Oberstein der Rhein Beilage der Nr. 274 / Sõ die ses. * muß de Rame der Klägerin und des Verklagten eile 4 u. 7)
zum Verkauf kommen:
2
Verkauf kommenden Hölzer, und Jagen bekannt gemacht.
43081
holz.
Verkäufe, Berpachtungen, Submissionen re.
12970 Kiefernlangnutzholz Verkauf.
Oberförsterei Regenthin a. Trage,
Arnswalde, Reg. Bez. Frankfurt a. S.
gebliebenen
Jagen 5, 6. 7 u. 8, eireg 1090 Stück, ö stehenden Bedingungen zum Verkauf gestellt:
. F F 8 Bezeichnung der Loosnummer abzugeben und Unterzeichneten in
18e
21. Dezember er. franko zu übersenden. Vie
schriftli Irin aebats-Nerfahrens Im Bege des scheiftlichen Au gebot Verfahren 5 . 2 ; f 9 9 296 werden die im Sommer geworsenen, im Safte liegen und im Monat ,,, gekürzte indbruchhölzer von kerniger Beschaffenheit aus den indbruchhölzer von kerniger Be] Gasse 8 ᷣ Stück, unter nach—
n
1) Die Gebote sind für jedes in dem Protokoll aufgeführte Loos in volle Mark schriftlich unter der
versiegelten, mit der Aufschrift „Holz-Submifsion“ versehenen Offerten bis 283. —
Königliche Oberförsterei Adengu.
43080
Anzeiger. ;
Industrielle Etablissements, Fabriken un Großhandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
Deffentlicher
1. Steckbriefe und Umntersuchungs - Sachen. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen
8
3. Verkãnfe, Verpachtungen, Submissionen zc.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Exveditionen des
„Invalidendank /, Rudols Mosse, Saasenstein
& Vogler, G. 2. Taube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sewie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.
Theater⸗Anzeigen. UIn der Börsen⸗
d sung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. — — 4. Verloosung, Amortisation, 3 ee nn ten.]
& Q .
1731 rm Kief. Kloben, z * — . und eine Quantität Stock⸗ und
Reiserhol; aus der Totalität und dem Jagen 135
ver steigert
Friedersdorf, den 3. Dezember 1835.
rher eingesehen oder Der Oberförster.
Königl. Preuß. Forstrevier Kottenfoͤrst Bonn. Holz ⸗Submission. Wiederholung auf Antheile des pro 1886.
und Vormittags 10 Uhr eröffnet schriftliche
J. pro Masseneinbeit jeder Holzart oder I. pro Sortiment und nach Wabl A. ab Wald,
B. frei Bahnhof Kottenforst
J. Im Belaufe Wormersdorf, Bahnhof Meckenheim
sowie aus denfelben Schlägen Kiefern Nutz ind sämmtliche Brennholzsortimente Eichen und Buchen zum Verkauf. ; Fh. Neueukrug, den 2. Dezember 1335. Der Oberförster. John.
25 fm Eichen, 200 fm Buchen, Gruben—
II. Belauf Hardt, Bahnhof Kuchenheim 6 km. 120 fin Eichen, Kiefern⸗-Grubenholz. Brennholz: 60 fm Eichen, 15 fim Buchen. Schönwaldhaus, B . ind Kottenforst 5 resp. 3 km. aber m. . zholz: 9 j aer . 160 fm Buchen, Nutz- und laden werden, daß die Pachtledin zunge und Tie z Regeln der Licitation vor dem Terrnin in dem Ge—
4 fm Buchen,
III. Belauf
In der Königlichen Oberförsterei Alt-Ruppin wer—
de 3 dem Wirthschaftsjahre 1886 voraussichtlich 109 den aus dem Wirthschaftsjahre ) s ,,
3 ö 7 Brennhol;: 40 Sichen, Eichen: ca. 30 fm Lang⸗Nutzholz, Brennholz; 40 fm Eicher
10 rm Schicht⸗ 600 rm Scheite und Knüppel, 300 rm Stockholz, Buchen: ca. 40 fm Lang⸗Nutzholz, 00 rm Scheite und Knüppel, Birken: ca. 30 fm Lang⸗Nutzholj. 300 rm Scheite und Knüppet, Kiefern: ca. 8000 fm Lang-Nutzhol;, 300 rm Schicht⸗ . 1660590 rm Scheite und Knüppel, 6 000 rm Stockholz. Der Verkauf des Lang- Nutzholzes - Mitte Januar und Ende Februar 1886, der Haupt⸗ verkauf des Schicht⸗Nutzholzes und gegen Ende März 1886 statt, und werden die Ter⸗ mine feiner Zeit bei speziellerer Angabe der zum sowie der Schutzbezirke
Belauf Lüftelberg,
Nutzholz: 180 fm Eichen, 100 m Buchen, Nutz. und 300 fm Schwellhölzer, Rothtannen, Nutz- und Brennholz. .
Brennboli: 90 fm Eichen, 200 fm Buchen und 10 fim
30 fm Weichhol;, 50 fm
V. Belauf Venne, Bahnhof Godesberg 4—5 km. 0 fm Eichen, 120 fm Bu 1 holz, 70 fm Weichhol;, 1410 fm Kiefern— Grubenholz. z: 106 fm Eichen, 150 fm Buchen, 300 fm Weichholz und 90 fm Nadelholz. IJ. Belauf Röttgen uutzholz: 300 fin Eichen, ; lz, 40 fm Weichhol;, Grubenholz. , Ebi Brennholz: 175 fm Eichen, 150 fm Buchen, 300 fm Ihre
; . Nutzholz: 1 Nutz und
Mreoꝰnmnhol zes r R . — — . Bahnhof Kottenforst 2 — 5m offentlichen 2 . 'rzeichneten Betriebs— 140 Buchen, Nutz⸗ und Bedingungen sind bei dem unterzeichneten W ebe ol, Nadel? Amte, Zimmer Nr. 8, einzusehen oder gegen, Schreib
ö ö 1 z MXerwwor kor gebühren zu beziehen, und ersuchen wir Beweryer. Gebote bis spätestens zum 18. Dezember
ö
Forsthaus Alt-Ruppin, den 3. Dezember 1885. Der Oberförster: Fickert.
VII. Belauf Buschhoven,
Nutzholz: 450 fm Eichen, 60 tim Buche . 7 fm Weichholz, holz, Nutz- und Grubenholz. Brennholz: 260 fm Eichen, 50 fm Weichhol;, 30 im N ö . DiFe Offerten müssen sich auf den Einschlag Beläufe oder doch einzelner vorg
2 . — mv vo In der Königlichen Oberförsterei Kempfeld, Reg Scwglhols, Bez. Trier, gelangen während des Wirthscha it jahres 188536 zum Hieb und werden öffentlich meistbietend bis zum 1. April 1886 versteigert? ö. ca. 260 fm Eichen in starken Stämmen, 5000 rm
enannter Sortiments-⸗ Buchen-Scheitholz, 900 fm Nadelholz ⸗Nutz⸗
ssionsprei ertheiltem Zuschlage hiesige Forstkasse baar oder in Staatspapieren eu gezahlt werden. Bonn am Rhein, den 30. Der Königliche Forstmeister:
1
8 an di
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1
Nahe⸗Eisenbahn 12 bis 13 km. Kempfeld, im Noremher 1835. . n nl th Oberförsterei. Adam.
J . November 1885. ö,
pier und 10 Centner uft werden. . ? ind z — 1s 72 9 19401 ö. Centner sind Normalproben bei den Garnison-Verwe ltungen hier D ĩ igen können auch
Etwa 25 Centner Zeitungs Akten sollen meistbietend verka
Versiegelte Preisanerbietungen pro — d. M. an die Exp. „Prinzenstr. 7, portofrei Verkaufsbedingungen Morge und die Verkaufsgegenstände SDannover, den 4. De ö h mtsblatts-Kommission.
Holzversteigerung in der Königl. Sberförsterei ; Kempfeld, Reg. Bez. Trier. greis Montag, den 14. Tezember, Vormittags 111 Uhr, werden im Hotel dempfe stehend aufgeführte Hölzer vor dem Einschlage v kauft: ca. 2600 rm Buchen-Reiserknüppel, 300 rm Birkenknüppel II. 150 rm Birken-Reiserknüppel, 200 rm Erlenknüppel II, 150 rm knüppel, 300 rm Kiefern-Reiserknüppel und. Kiefern⸗Nutzhol; zu Stempel geeignet. Die fernung zur Bahnftation Oberstein der Rhein Eisenbahn beträgt 12 bis 18 km. dem ertheilt der Unterzeichnete. . Kempfeld, den 1. Dezember 1885.
Königliche Oberförsterei.
— BIafts f i Amtsblatts (Yz ot 2 EC 9 59 che i 8 ᷓ . . . Dietz zu Kempfeld nach⸗ bis J 12, eingesehen zogen werden. Die Kenntniß ztigt werden können.
Erlen⸗Reiser⸗ und 600 fm Bekanntmachung,
e anderweite Fischereien und
Verpachtung der 429 Rohrnußzungen EG f und Rüdersdorf. 1885 pachtlos Rohrnutzungen i j Mühlenhof und Rüdersdor en damit in Verbindung ste die sogenannte Bus und Laaken bei Erkner
Nähere Auskunft betreffend di
Fis kalischen In n
in den Aemter . — Aemtern
9 s x * m . 2 . j A dam. und auf kostenfrei an die
rf auf der Spree ꝛ . henden Gewässern, sowie Bureaus e in den Spreegewässern sind Jahre ander- lichen
sollen auf sechs
öffentlichen Verpachtung an den Meist ⸗ beziehen, Fichtenstangen pietenden gestellt werden.
Die Verpachtung wird führung gebracht werde 1) Die Fischerei mit
zur daß zum Ausgebot kommen: dem großen Garn und die Streußelnutzung im Mühlenhof,
Die Offerten sind getrennt für jedes unter entsprechender Aufschrift an den Unterze
meinem Bureau eingesehen oder gegen portefreie
schneten spätestens bis S Abends 10 Uhr, abzugeben. Eröffnungstermin in Gegenw 15. Dezember er., Morgens 9 Uhr, auf dem
5947 . . 2 ? * 1 ö vor dem Einschlage im Wege der Submission von nn,. . . . Grubenh. ] Buchen⸗
; geschält. 4 stammholz 62. — . H- 03 B 1 83 Ds rikts. Kiefern. 1 . K ö 7 8 Schutze irk. k Lärchen. Klasse. IV. Kl 2 fm fim Hundert.
w Sorenz6swye = 86b, 1 uelmen T busch Herenzeppen Ni. S6 gag 3 Os * (
Boos Ettscheidt Nr. 115, 119 . 5 x
Virneburg Frauenhol; Nr. 146 . ih . 40 – 60120
Bongard Barsberg , . 9. 12 ö 140 ö.
5 Sochacht Daustadt, Kirschthal Nr. 219, 25 8 gi
6 Adenau M ebend Nr. 247 . ö
7 3 Mühlenwirft . 9 .
. Aremberg Hiaßhelderbüsch Nr. 26317. 20
9 Bungel, Sahn, Braunstall Nr. 249, 400
9 25 lia, 252, 257, 261 150 33 . 10 Gierscheid Brandenbusch 2126 . . Loos Nr. 11, Gierscheid Außerdem zur Selbstwerbung durch, den au greife * Ki. (Grübenhelz. zk, os? 5 Sich. h. 120 Sich. Reis. 1. Kl. (Grube J . Distrikt 233 * 351 = 60 r Gicht he, . Festmeter bezw. vro Hundert Stangen verschlossen
Dberfoörsterei· Bureav. Einsendung von
sdorf an bis an die Stadt
von oberhalb Rahn 1. zen und
kleinen Müggelsees,
in den Spreegewässern und Seen von Koepenick an bis Lied Wernsdorf, und zwar in der Wend oder Dahme, dem langen See,. und kleinen Krampe, dem Seddinsee, Schmöckwitz, Krossinsee, dem Sellen gegen Niederlehme reszy. die dorf einschließlich der Gras- un Domãänenfiskus von Schmöckwitz
d den dazu gehörigen Niederlehme und ö. DTG n 2 ischen Spree liegt im Materialien Bureau, Johaunis- ö der Lanke Nr. 65, hierselkst zur Einsicht , , großen Zuge, dem gegen frankirte Einsendung von 6 God Lorto und Möllenzugsee bis ie Fähre bei Werns— d Schilfnutzung aus der Sepa⸗ * abgegrenzten im
auf den dem rationssache
Allupionen des Seddin auf der Oberspree von Forsthause Kanne
dem hinter Stralann 24 wird bis onntg g. of 19. Dezember er; bis nach Abends 7 Uhr, vorbebalten. art der etwa erscheinenden Sub mittenten a: Die Bedingungen können au
L 6 Kopialien bezogen werden.
Der Königliche Oberförster: Eilers.
ß 8s rn z ie! dem großen Garn und die
2] Die Fischerei mit , . f folgenden, 1 *.
und Streußelnutzung in
zum Amte Rüdersdorf gehörigen in der Königlichen
8 . ew s ss en- ienstag, den 15. Dezember er., Vormit- Foerst belegenen Gewästem: tags 10 Ühr, sollen im Rungschen Gasthefe hier⸗
a. dem Däãmeritz ee,
rund b. . Flakenser Kief. 9 d.. Wupatzsee, e. . Werlsee. 7 * Peetz 23 g. . Möllnfee, 3 Die Fischerei mit dem großen Garn and die Rohr-, Schilf⸗- und Streußelnutzung auf sämatlichen vorstehend ad 1 und 2 bezcichneten Gewäffam de Aemter Mühlenbof und Rüdersdorf. . 4 Die Buschfischerei in den Spreegewässern und Laaken bei Erkner ven Grünhornich mierhalb der Einschlages Jittauer Mühle ab bis zur Dommritz Tabe un; . 5) Die Gras⸗ und Rohrnutzung auf und bei sol
erwartet genden Inseln:
a. der Rohrwallinsel im Zeuchenersee,
b. der kleinen Wall- auch Pirateninsel genant in der Wendischen Spree, ;
e. der großen Wall- auch Möxeninsel genannt in der Wendischen Spree.
d. dem Gänsewälleken im S 8.
Das Pachtgelder⸗Minimum ist festgesetzt: 1) für die Pacht ad 1 auf 400
5
. d ö . ö . ß . K 120 6 5 . . 60
Es wird hierzu ein Licitationstermin auf
50 fm Dienstag, den 5. Jaunar 1886,
Vormittags 1090 Uar,
welchem Pachtliebhaber mit dem Bemerken einge⸗
1 *
250 fm Buchen, 20 fm schaftslokale des gedachten Amts während der Dienst⸗
stunden eingesehen werden können. 35 ac ; den 20 Nopember 1887 Bahnhöfe Meckenheim und Potsdam, den 20. November 18385.
Königliche Regierung. . Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.
Jordan.
e n, n.
42074
Submission.
erdingung vergeben werden.
i 2
2
er. versiegelt und unter der Anfschrift
J 8 * 10 9 I B65 Duisdorf Gebot, betreffend die An- und Ab uhr
Leß
diesseitigen Verwaltungsgebäude auf dem Lehrter nanzer Babnhofe — Zimmer 2 — erößsfnet werden.
8giüllhtt — 11 EL * 2 31 1
l Berlin, den 3. Dezember 1885. Königliches Eisenbahn⸗ Betriebs Amt
Berlin — Lehrte.
1 1
142978 Bekanntmachung.
J = verden, wozu auf den ‚ 15. Dezember er., Vormittags 11 Uhr,
Tänigsstraße Nr. 2, Zimmer 54, anberaumt Die Submissionsbedingungen liegen nebst
— *
*
Mor . N z R r Med 111 und in Danzig aus. Die Bedingunge nen aß von uns gegen Erstattung der Schreibgebühren be 1 e,. . 22 für die Abgabe von Submissions ãßlich. ö e. J . 85 Königsberg, den 27. Norember 1385. än, f: ö 9. 91x e—⸗GCorpns. / Königliche Intendantur I. Armec⸗Corps. ; 3. 2 Ansschreibung. len ungefähr e meistbierend ve
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/ sol 0 lar
7 mit der Aufschrift ‚Ausschreibung
inzureichen. Die werktäglich wäbrend der Die statistischen woselbst auch das den kann. H Aus i en 2. Dezember 1885. Aus; Berlin, den See r n e. des Kaniglichen stat ichen Barzecan Bleack.
8.
425973
18856 87 soll mit im Ganzen geben werden. . ö Das Verdingungsveszeichniß nebst den
großen
ker bezeichneten Dienststelle bejogen werden.
termin dorthin cinzusenden. ö zuschlagsrrist wird bis zum 12.
— 3 . 2
anuar
Köln. den 1. Dezember . . wönigliche Eisenbahu-Direktion.
in dem Geschäftslokale des Domänea-Amtes Mühlen⸗ . 2 . 5, * 1 Korn 2* Vahnhöfe Godesberg hof zu Berlin, Mathieustr, Nr. 10, anberaumt, zu
Die An⸗ und Abfuhr der Eilgüter von und nach dem diesseitigen biesigen Eilgut— öschuppen auf dem Lehrter „Bahnhofe soll im Wege der
Eilgüter von und nach dem Lehrter Bahnhöfe Nutz⸗ und zu Berlin“
ö , ,, 190 fm Nadel⸗ an uns einzureichen. . . Dieselben werden in Gegenwart etwa erscheinender
f . K * ö chen, 80 fm Bieter am 18. Dezember er., Mittags 12 Uhr,
Die Lieferung von 1000 Stück Krankenröcken soll. J kö z 3 26 ; Bergestellt n Wege der öffentlichen Submission sichergestellt
in Submisfionstermin in unserem (Be chaftslokal,
r Bedingungen ist ne
„Offerten uner⸗=
350 Centner Zählkarten mm verkauft merden. Angebote 5 e Is. versiegelt und 33 15. Dezember d. Is. verfiel m — M* Eezeichnet 6 ro r ** die Direktion des unter eichneten Abnahmebe dingungen jenststunden im König⸗ Bureau (Lindenstraße. 28 1) zu Material besichtigt wer⸗
Sis i ions Bezirt᷑ Kön (rechter h. . Ei enubahn⸗ Direktion s Bezirk .
ꝛ* . Lieferung des Ręeiserwe len. Ee dar] vro 86 * l 90000 Stick ver⸗
Bedingungen
Angebote sind versiegelt, rankirt unz. mit der Au. schrit „Verding von Reiserwellen bis zu em at den 15. Dezember er., Vormittags 19 Uhr. Materialien⸗Bureau anberaumten Ersöfnungs—