1885 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Dec 1885 18:00:01 GMT) scan diff

der pensionirte Amtsrichter und der Amtsrichter a. D. Schlawe bei und der bah dige Amtsrichter

dem Landgericht in Köslin, Rudolph Knorr dem Landgericht J in Berlin, Bathe aus Krossen bei dem Amtsgericht in Brandenburg.

Der Landgerichte Präsident, ĩ Maus in Koln, der Landgerichts Pre Thilo in Frank⸗

. Re chtsanwalt

Ober⸗ Justiz⸗ Rarh

und Notar Dr. Haarstrich in Rechtsanwalt und Notar Grünberg

ö nstein sind

uptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be— Schuldverschreibungen ; Staatsanleihe von 1868 A sind die in der Anlage Nummern gez eselben werde n den ausgeloosten

wirkten 10. prozentigen wan, .

Verloosung

ogen worden.

Besitzern mit der Aufforderung ge— verschriebenen u ber ge vom 1. Juli 1886 ab gegen Quittung und Rück— be der Schuldverschreibungen ĩ fällig werdenden Anweisungen ; Tilgungskasse hierselbst, Taubenstraße Nr. 29, Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr mit Ausschluß der Sonn— drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht Frankfurt a.

Nummern

nach dem Zinsscheine ; ; Staatsschulden⸗ zu erheben.

Nachmittags und Festtage und der

auch bei den Regierungs-Haupt— bei der Kreiskasse. Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst schei d Zinsscheinanweisungen ei ies ss ab eingereicht werden, Tilgungskasse f erfolgter Feststellung 1886 ab bewirkt. Der Betrag Kapitale zurückbehalten. Mit dem 1.

kassen und in

welche sie der vorzulegen ihlung vom 1.

schon vom J. Staatsschulden

Juli 1886 hört die Verzinsung Schuldverschreibungen auf.

Zugleich werden die bereits früher noch rückständigen

ausgeloosten, Anlage verzeichneten, erschreibungen wiederholt und mit ß di ins s Kündigung Die Staatsschulden-Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schuldverschreibungen über ie Zahlungsleistung nicht einlassen. den Quittungen

dach ö.. . n. unen utgeltlich verabfolgt.

Formulare

J der Staats schulden

w 8 und Beschränkungen der Ein— und a, über die Reichsgrenze.

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März 1885, Einfuhr und D Schweinen, ö Ungarn, Rumänien, Die Einfuhr und

von Schweinen aus reich-Ungarn nach u

ö temen wird Oesterreich⸗Ungarn Bescheinigung nach⸗

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Beschlossen s der Versammlung des Senats

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Personalveränderungen.

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Nichtamtliches. Deuntsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Dezember, Ihre Maje tat die Kaiserin und Königin ertheilte heute, nach Sr. Majestät dem Kaiser und König, dem neuernannten türkischen BGacschas e die erbetene Antrittsaudienz.

Kaiserliche und Königliche Hoheit der gen, nahm gestern Mittag um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und beehrte um 1 Uhr das Atelier der Gießerer von Castner mit Höchstseinem Besuch.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für

Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, die vereinigten

Ausschüsse desselben für Zoll- und Steuerwesen und für

Eisenbahnen, Post und Telegraphen, die vereinigten Ausschüsse für . und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie

der Ausschuß für Zoll! und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (16.) Sitz ung des Reichs tages, welcher der Staatssekretär des Innern, Sta utz⸗ Minister von Boetticher, sowie mehrere Bevoll lmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwo hhnten, theil te der Präsident zunächst mit, daß der Entwurf eines Gesetzes, betr. die Herstellung eines Nord-⸗Ostseekanals, eingegangen sei.

Sodann ö, diezweite Berathung des Entwurfs

eines Gesetzes, betreffend die Feststel lung des Reichs haus . Leet! für das Et ate jagt 186/57 fortgesetzt, un d zwar des Spezial-Etats: Reichsamt des Innern, Ainlage .

in ern, n mit dem mündlichen Bericht der Kor umission für den Reichshaushalts Etat über die derselben zur Vor— berathung überwiesenen Theile dieses Etats, und zwar mit

Kap. Ja Tit. 12 des Ordinariums „Zur 5 nter haltung

deutscher Po stdampfe rverbindunger 4400 000 6.“

Der Berichterstatter Dr. Sattler fragte ö.. ob die volle Summe von 4400000 6 mit Rücksicht auf den Beginn der Fahrten der Dampfer im Etat zu belassen sei

Der Abg. Frhr. von Buol wünschte, daß als Anlaufs— hafen ein Platz gewählt werde, der eine lebhafte Verbindung der Dampfer mit Südwestdeutschland und seiner Industrie herstelle; diesem Zweck würde in erster Reihe Rotterdam dienen; eventuell empfehle er Antwerpen.

Der Staats-Minister von Boetticher führte aus, daß nach seiner Annahme der Beginn der Fahrten am 1. Juli eintreten könne, und demgemäß eine Ermäßigung der Etatsposition um ein Viertel möglich sein werde. Er habe soeben eine Ent— scheidung des Reichskanzlers unterzeichnet, wodurch dem Lloyd Antwerpen auf 1 Jahr als Anlaufshafen genehmigt sei. Rotterdam sei nicht zu jeder Zeit anlaufsfähig, bei Eisgang überhaupt nicht passirbar. Für Vlissingen gegenüber Ant⸗ werpen spreche, daß es eine Abkürzung des Weges um 18 Stunden biete. Der Lloyd, dessen Wünsche in erster Linie zu berücksichtigen gewesen seien habe aber Antwerpen bevorzugt, und gerade auch die Kreise der süd—

deutschen und südwestdeutschen Industrien hätten sich für diesen Hafen ausgesprochen. Die E ö n in Antwerpen seien zudem großartiger als in Vlissingen. Die Geneh—

migung für Antwerpen sei indessen nicht als endgültige ertheilt, sondern nur versuchsweise und auf ein Jahr.

Nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Dr. Hammacher und Dr. Windthorst nahm der Abg. Meier (Bremen) das Wort und begründete in . er Weise, warum man Antwerpen von den drei in Betracht kommenden Häfen den Vorzug gegeben habe.

Darauf wurde Tit. 12 und, ohne Debatte, auch die

13, 14 und 15 genehmigt.

gi n b wit, nr eher wachung den Auswandererwesens“ ergriff bei Schluß des Blattes der Abg. Dr. Lingens das Wort.

Durch Allerhöchste Ordre vom 23. November d. J. ist zur Erwerbung der Grundstücke, welche behufs Ausführung der Anlage eines 83h utzhafens an der Weser bei Hameln sowie einer Verbindungs sbahn zwischen dem guhnhhf Hameln und der Hafenanlage durch den Staat erforderlich sind, die Anwendung des Enteignungsrechts nach Maß gabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 genehmigt worden.

Nach einer Verfügung des koreanischen Auswärtigen Amts vom 3. August d. J. müssen in Zukunft von dieser Behörde alle zwischen Fremden und koreanischen Staatsangehörigen vereinbarten Verträge bhe— glaubigt werden, wenn beabsichtigt ist, die kor . Re gierung selbst irgendwie für die Erfüllung des Vertrages in Anspruch zu nehmen.

Diese Bestimmung ist durch den Umstand veranlaßt wor den, daß höhere koreanische Staatsbeamte in einzelnen Fällen Verträge für den Staat abgeschlossen haben, ohne daß der Staatsrath, das Organ der Centralregierung, hiervon unter⸗ richtet war.

Der Miether eines Fabrikgebäud es, welcher seine Maschinen in das Gebäude einbringt und sie mit dem Ge— bäude verbindet, so daß dasselbe durch die spätere Entfernung der Maschinen einen substantiellen Schaden nicht erleidet, bleibt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Civilsenats, vom 26. Oktober d. J., Eigenthümer der von ihm inferirten Maschinen. Geht unter Umständen bei einer späteren Sub hastation des Grundstücks das Eigenthum an den Maschinen zugleich mit dem Grundstück auf den Ersteher über, so hat der dadurch geschädigte Miether An spruch auf Entschädigung vor— weg aus den Kaufgeldern.

Der Angriff einer einzelnen Person mit einem Fer ff r her , n, gefährlichen Werl eh ist, wenn eine Verletzung nicht erfolgt ist, nach einem UÜrtheil des Reichsgerichts, IV. gStrafsenate vom 6. Oktober d. J., als Uebertretung ane 367 3. 19 Str.⸗G.⸗-B. („Mit Geld strafe bis zu 150 . mit Haft wird bestraft, wer bei einer Schlägerei, . welche er nicht ohne sein Verschulden hineingezogen worden ist, oder bei einem Angriff sich einer Waffe, insbesondere eines Messers oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges bedient“ zu bestrafen. „Wäh rend durch §. 227 Str.⸗G.⸗B. die Betheiligung an einer Schlägerei oder an einem Angriff, wodurch der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung verursacht

worden, mit Strafe bedroht wird, erklärt 5. 357 3 19. ohne den Eintritt jener Folgen schon Denjenigen für stiỹ welcher sich bei einer Schlägerei oder bei einem Anne. gefährlichen Werkzeugs bedient hat. Ferner setzt z r auch einen von Mehreren gemachten Angriff vorams, 6 5. I67 3. 10 diese Einschränkung nicht enthält. at o. Wortlaut der letztgedachten Vorschrift findet dieselbe schl ch. auf jeden Angriff, also auch auf einen solchen, welche zelne Person verübt hat, Anwendung.“

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Kon württembergischer Präsident des Staats— Ministerium * von Mittnacht, und Herzoglich sachsen-meiningischer an Minister, Freiherr von Giseke, sind von hier wieder . gereist. ;

S. M. Kreuzer „Nautilus“, Kommandant 8 vetten⸗Kapitän Rötger, ist am 12. Dezember er. von Jokohe= nach Shanghai in See gegangen. J

Kassel, 19. Dezember. In der heutigen des Komm 6 sind auf Antrag des Ausschusses die Maßnahmen des Verwaltungs Ausschuss ; Jeschaffung der zu den Erweiterungsbauten und Anlagen

Landeshospitäler zu Haina und Merxhanfen erforderlt⸗ wesenen Geldmittel sowie die danach nothwendigen Aban rungen des Etats nachträglich genehmigt worden. .

Ferner wurde beschlossen, von der Wiederbesetzung durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigten Sta eines Landeskreditkassen-Direktors zur Zeit abzusehen, nr Wiede ö vielmehr dem nächsten Landtage vorzubehast—

Nachdem sodann der Beschluß gefaßt worden war, nr der seiner Zeit in Aussicht genommenen Errichtung g Kasse mit Versicherungszwang zur Unterstützr unge bei Han⸗ schäden in dem Regierungsbe zirke Kassel mit Rücksicht auf Seitens der Königlichen Staatsregierung dagegen erhohen Bedenken Abstand zu nehmen, wurden die Wahl— eines Mitgliedes der ständischen Schatzkommission eines Mitgliedes der. Ober- Ersatzkommission im Bein

453. Infanterie-Brigade vorgenommen und demnächst z

Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben der hessisc— Brand-Versicherungsanstalt für das Jahr 1886 mit einig vom Haupt-Ausschuß beantragten Abänderungen genehm auch der Verwaltungs⸗Ausschuß beauftragt, zugleich den Voranschlägen für die Einnahmen und gaben der Brand-Versicherungsanstalt eine Bilanz des letztz Jahres, dessen Ergebnisse bereits übersehen werden könnz vorzulegen.

Die Vorlagen des Verwaltungsausschusses, betreffen den Geschäftsbetrieb der hessischen Brandversicherungs-Ansgh in den Rechnungsjahren 1881,83 und betreffend Reorganisation der gedachten Anstalt, ließ die Versammlun sich zur Nachricht dienen und faßte den Beschluß, von ein vom Verwaltungsausschuß beantragten Abänderung Reglements für die hessische Brand dyersicherunge Anstal vnn 19. März 1880 für jetzt noch abzusehen in der Erna zum daß der ständische ö eine . Prüfung des Reglements für die hessische Brandversicherunz Anstalt in Aussicht gestellt hat, bei diefer . 11 aber die Herbeiführung einer Abänderung desselben bezüglt einzelner Punkte umsoweniger angezeigt erscheint, als Ueberleitung der Anstalt in das Klassifikationssystem kau vollendet ist, weshalb denn auch ausreichende Erfahrungen über die Feuergefährlichkeit in den Bauartsklassen nicht vo liegen.

Bayern. München, 11. Dezember. (W. Abgeordnetenkammer berieth heute den Antrag de Frhrn. von Soden, betr. die Errichtung einer staatlick Mo biliar⸗ Derficherungsa nstalt. Der Antragsstel erklärte in seiner Begründung: er erblicke in den ?; Vorschlägen der Privatanstalten behufs coulanterer rungsbedingungen eine neue Gefahr, da eine solche ei barung die frühere private Konkurrenz aufhebe. Der Ab Frhr. von Stauffenberg hielt die von dem An tragssteller vorgeschlagene Staatsversicherungsanstalt den Vorläufer eines Staatsversicherungsmonopols. Da Minister des Innern erklärte: er halte die Berliner Ver chan von Privatgesellschafte n für vorläufig erprobenswern eine . des Antrags Soden sei für später nie ausgeschlosser Entgetzen dem Wunsche des Ministers gegen die w der Linken beschloß die Kammer, den An trag einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen

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SHessen. Darmstadt, 12. Dezember. (W. T. B Der Großherzog hat sich heute Vormittag zu der seierlis Beisetzung des verstorbenen Präsidenten der ersten hessisch Ständekammer, Grafen Görtz, nach Schlitz begeben.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. Dezember. (Wien Abdpy.) Die Landtage entwickeln gegenwärtig , sive Thätigkeit. Täglich finden Sitzungen statt, in denen zah reiche mehr oder minder umfangreiche Vorlagen der Erledigunsz zugeführt werden. Auch am gestrigen Tage waren mehrer Landesvertretungen, darunter die von Salzburg und Tiro versammelt. (W. T. B.) Die Polit. Corresp.“ meldet: der zwische den Mächten stattgehabte Meinu ngsaustausch habe deren Geneigtheit ergeben, der von der bulgarischen wie von der serbischen Regierung angeküwnvigten Absicht, die in det Waffenstillstandsfrage zwischen ihnen bestehende Rau mungsdifferenz der Entscheidung der Mächte anheimzustellen Folge zu geben. Sobald das bezügliche Ersuchen for mi gestellt, und von beiden Seiten erklärt sein werde, daß man sich dem Spruch der Mächte fügen wolle, würde ein aus militärischen Delegirten der Mächte bestehende Kom mission die Bestimmung der Demarcationslinie an Ort und Stelle vorzunehmen und zur Abwendung zufälliger Busgn men stöße eine neutrale Zwischenzone festzustellen haben. Auf di Frage des Friedensschlusses habe die eventuelle, nach eine dauernden Waffenstillstand bezweckende Aktion“ keinen Bezu 12. Dezember. (W. T. B.) Wie der „Polit Corresp.“ aus Belgrad, vom 11. d. M., gemeldet wird, schlägt der serbische Minister des Auswärtigen n der neuerdings an die Großmächte gerichteten Note die En sendung einer internationalen Militärkommission zur Regelung der streitigen Fragen vor, um so eine Situation in beendigen, welche die Wiedereroffnung der Feindseligkeiten zu Folge haben müßte, und ersucht die Großmächte, dem Vor schlage zuzustimmen.

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