1885 / 295 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Dec 1885 18:00:01 GMT) scan diff

auf die Lieferungszeit vom 1. April 1886 bis 1. April 1887 und

dürfte dazu die Festere Haltung von Puddeleisen mit beige⸗ tragen haben. Die Tagespreise gehen unter 100 S herab und nach oben bis etwa 103 e, einzelne Werke erlangen

nech höhere Preise. Bauträger sind noch sehr billig. Für Bleche hat sich die Situation seit unserem letzten Bericht wenig geändert. Der Druck, welcher auf diesem Zweige der Eisenindustrie lastet, kann höchstens durch eine Konventien gemildert werden. Vor— läufig bleiben die Preise in rückgängiger Bewegung, namentlich für Feinbleche, die bis unter 134 M per Tonne herabgehen. Bandeisen ist auf ca. 101 bis 111 M geblieben. Flußeisen und Bessemer Stahl und Stubenkohlen 108 bis 120 M, Die Preise für Walz. draht sind immer noch die gleichen, gedrückt und wenig lohnend; doch scheint etwas mehr Vertrauen unter den Käufern zu herrschen, da die Nachfrage vom Inlande sowohl als auch vom Anslande etwas lebhafter geworden. Auch sind stellenweise einige größere Abschlüsse bethätigt worden, namentlich in feinen Drähten und in Drabtstiften, abgesehen von groben Drähten, worin noch nicht genügende Aufträge vorliegen. Vereinzelt reichen die vorhandenen Ordres aus, den Be— trieb auf einige Monate regelmäßig zu unterhalten. Die Lagerbestände wachsen nicht mehr, können aber vorläufig auch noch nicht verringert werden. In Stahlschienen ist die Geschäftslage im Ganzen dieselbe geblieben, doch scheint es, als ob die Preise allmählich sich etwas emporarbeiten wollten. Die Geschäftslage der Waggonfabriken hat sich seit dem letzten Berichte nicht wesentlich geändert. Es liegen von Seiten der Köln-rechtsrheinischen Bahn neue Ausschreibungen auf 17 Persenen-⸗ und 15 Gepäckwagen vor. Die Eisengießereien und Maschinenfabriken sind im Allgemeinen noch sehr schlecht beschäftigt. Hier und da ist lebhafte Nachfrage vom Inlande ist ig wenig zu

ko 9 3l 8 8 Da orm her, vom Auslande dagegen

ermöglichen den Arbeiterbestand vorläufig noch zu behalten, neue Auf—

träge laufen indeß so spärlich ein, daß, wenn nicht in Kurzem hier

, n

im Allgemeinen eher s briken haben noch vollständig zu thun. Durch den geringen Bedarf werden die Preise sehr gedrückt, so daß dieselben kaum mehr im

richtigen Verhältniß zum Rohmaterial stehen.

Mit dem soeben erschienenen Dezemberheft schließt der 19. Jahr— gang der vom Bavperischen Gewerbe-Museum in Nürnberg heraus— gegeßenen Zeitschrift zur Förderung deutscher Kunstindustrie „Kunst und Gewerbe“ (redigirt von Dr. J. Stockbauer; Nürnberg, Ver⸗ lagsanstalt des Baperischen Gewerbe-Museums C. Schrag]. Das letzte Monatsheft bringt den Schluß der „Studien über Schmiede arbeiten“, von Tr. O. Schulze, und ebenso der Abhandlung über den naltgriechischen Möbelstyl“, von Prof. Dr. Blümner, beide mit vielen Abbildungen ausgestattet. Unter der Rubrik „Museen, Vereine, Schulen, Ausstellungen z.“ wird über die für das Bayerische Gewerbe— Museum auf der Internationalen Ausstellung von Arbeiten aus edlen Metallen und Legirungen bewirkten Ankäufe berichtet. Bei diefer Gelegenheit werden auch die beiden schönen Ausstellungsmedaillen, die Erinnerungs- und die Preismedaille, besprochen und Abbildungen davon beigefügt. Mittheilungen aus dem Kunsthandel und Ve— sprechungen von neuen kunstgewerblichen Publikationen reihen sich an. Unter den letzteren finden wir eine Würdigung der Sammlung von Tuschzeichnungen des japanischen Malers Mitzugoro in Hiogo, welche in Lichtdruck-Nachbildung bei Paul Bette in Berlin erschienen ist; eines der anmuthigsten charakteristischsten Blätter daraus ist dem Heft als Probe beigegeben. Den übrigen Inhalt bilden wie sonst, eine Uebersicht über die periedische Literatur der Kunst und des Kunst— gewerbes, sowie kleinere Nachrichten über Kunst und Gewerbe. Von den drei Kunstbeilagen des Hefts zeigt die erste (Chromolithographie) ein schönes Nephritgefäß armenischer Herkunft mit dazugehöriger Platte aus der Mustersammlung des Museums; die zweite Tafek ift der schon besprochene Lichtdruck nach einer japanischen Tuschzeichnung, und die letzte Tafel veranschaulicht ein paar prächtige, mit schönen geätzten Ornamenten verzierte Prunkmesser von eigenthümlicher schwung—⸗ roller Form sowie eine Scheere, aus dem Museo Forrer in Venedig. Im Tert finden sich außer den schon erwähnten Abbildungen u. 4. noch einige Probe-Illustrationen aus dem Werke „Die Erfindungen der neuesten Zeit, zwanzig Jahre iudustrieller Fortfchritte im Zeit⸗

welchem das Institut besonders hervorragende Lehr⸗Erfolge aufzuweisen hat. Der Kurs hat den Zweck, die Erlernung des Formens und Gießens künstlerisch gestalteter Gegenstände (in Bronze, Messing 2c.) zu ermöglichen und eine verbesserte Formmethode zu lehren. Doch fönnen nur 3 4 Theilnehmer auf⸗ genommen werden. Das Lehrgeld beträgt 200 S, ohne Rück⸗ sicht auf die Lehrzeit, welche mindestens 3 Monate dauern soll. Die für 1884/85 ausgeschriebene Preisaufgabe der König Ludwigs— Preisstiftung: „Herstellung eines glasirten, farbigen Ofens für ein Zimmer von 36040 ꝗm“ wurde nicht gelöst und wird deshalb von Neuem zur Preisbewerbung ausgeschrieben. Für den besten zur Ein⸗

sendung gelangenden Ofen ist der Preis von 300 6 ausgesetzt. Als die Frau neue Aufgabe für das Jahr 1885.86 wird ein Lehnstuhl mit Polsterung Besichtigung.

und dazu gehöriger Fußbank aufgestellt: Preis 300 S für den besten

derartigen Lehnstuhl, 2090 M für den besten Entwurf, welcher durch Zeichnungen in geometrischen Ansichten, einer verspektivischen Skizzen und den Ausführungszeichnungen in Naturgröße darzustellen ist. Zur Preisbewerbung berechtigt sind nur Angehörige des Königreichs Bayern.

9n z r. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Taback-⸗Regie-Gesellschaft betrugen in der

Konstantinopel, 15. Dezember. (W.

Kopenhagen, 15. Dezember. (W. T. B.) bank erhöht von morgen ab den Wechseldiskont auf 45 bis 5 6H. NewYork, 14. Dezember. (W. T. B) Weizen-Ver— schiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver— einigten Staaten nach Großbritannien 20 900, do. nach Frank— reich 5000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 8000, do, von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 36 000, do. nach anderen

alter der Weltausstellungen“, herausgegeben von Dr. G. van Muyden und Heinrich Frauberger (Verlag von Otto Spamer, Berlin und / Leipzig). Den dem Heft beiliegenden Nrn. 2 und 23 der „Mitthei⸗ lungen des Baverischen Gewerbe-Museums zu Nürnberg“ entnehmen wir, daß am 15. Januar 1886 in der genannten Anstalt ein neuer Fachkurs für Feingießerei beginnt: einen kunstgewerblichen Zweig, in

Häfen des Kontinents 9000 Qrts. w

Bismarck! 15. Dezember. (W. T. B. Der Werth der in der ver⸗

rechts die

des Erweiterungsbaues des hiesigen fathol Jesephs-Krankenhauses hat heute Vormittag in Ann

Kronprinzessin die Räume des Erweiterung

Köln, 15. Dezember. heute Nachmittag 4,68 m. Wassers gemeldet.

schwimmen, und Flammen und den

Zeit das im Besitz des Königs von Schweden befmndl ron Hellguist: „Im Ha midi dan Leiche Gustav Adolfs) ausgestellt.

Hafen von Wolgast“ eberfißn

inweihn, ischen 2

cee

Nach beendigter kirchlicher Feier nn

baue⸗ 21 ng

W. T. 2X Der Rheinyvegel . Von allen Orten wird ein Falten?

Das Wetter ist trocken, 4 Grad Warme . -. L.

Glasgow, 15. Dejember. (W. T. B.) Die Verschiffungen Das „Panorama deutscher Kolonien“ in der Wi don Roheisgn betrugen in der vorigen Woche 5100 gegen gz straße 15, von welchem die melsten Werlte noch nichts 33. Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. 8 gehött

wird mr.

. 14116 . at betrugen Schönen und Interessanten, die es dem Auge bietet, Überräarclle weiten Hälfte des Monats Norember er. 3 900 000 Piaster gegen große Panorama versetzt den Beschauer auf die Teng n. 4 5 200 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres. 3 et von R

. Joss⸗Negern niedergebrannten Bellstazt in dem Moment?! Die National⸗ tapferen Olga⸗-Leuten, die am 20. Dezember 1885 diese uit

deutsche Flagge getragen hat, über das Haus, aus welchem ant entführt war, hinweg, durch prächtige Palmen den mächtigen Kam! strom, auf welchem die Boote der Olga“ und die Tampfrin,

jenseits desselben in weiter

Rauch der brennenden Hih—

ö ö . J. 3459 000 S . 1 z ; ( Vlckor gangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 459 009 Doll. stadt, links die gewaltigen, theilweise von Wolken * hüllten Kamerunberge und noch weiter zur Linken

Verkehrs⸗Anstalten. offene Meer, auf dem die wie Punkte erscheinenden deur t

Nachdem die Königlich ungarischen Staatsbahnen im Laufe der diessährigen Herbstperiode den Frachtverkehr nach Fin me mit Rück— sicht auf die dort in Folge säumiger See⸗Abfuhr eingetretene Güter— stauung wiederholt hatten einstellen müssen, können, nach amtlicher Mittheilung der Direktion der Königlich ungarischen Staatsbahnen,

Kriegsschiffe ankern. Vegetation, schilfartiges Gras, undurchdringliche Mangrove⸗ Di en überragt von saftig grünen Bananen, mu Baumwollenbäumen. mit ihren weißen Häusern, Hütten der Neger, auf dem Strome die Hulks heraus. Der ganze Urmel

Das diesseitige Ufer zeigt die üppigste trop,

5 e 6 l ö. nanen, schlanken Palmen, möcht Durch das Grün leuchten zahlreiche Fakt

auch die große Baptistenmifsion un

seit dem 5. d. M. auf sämmtlichen Stationen Waaren aller Gattungen ist von den stürmenden Olga⸗-Leuten und den zum Theil noch kimri

nach Fiume wieder aufgegeben werden.

den, meist aber fliehenden Negern in malerischen und doch naturgetreu

Hamburg, 15. Dezember. (W. T. B.) Der Postdampfer Gruppen belebt, die ein bewegtes Bild bieten, gegen welche; n . 4 52 2* ö D222 5 . a,. 3 ö. 85 n Su e via“ . burg-Amexitanischen Packetfahrt« majestätische Ruhe des Stroms sich auf, das vortheilhafteste ah Aktiengesellschaft ist, von Hamburg kommend, heute Vormittag Die ganze Scenerie ist der Natur

in New⸗Hork eingetroffen. . Ham burger Postdampfer „Wieland ist Morgen bei Nebel auf Kratzsand bei Kuxrhaven sestgerathen, Abends

/ heute . ; S wieder flott geworden und hierher weiter gegangen.

hat die erheblichen Schwierigkeiten, welche die Technik und der Hen stand boten, meisterhaft überwunden.

geniale Zeichner der „Illustrixten Zeitung“, Hr. Maler H. beter hat die Skizzen an Ort und Stelle angefertigt. Auch die Of der „Olga“ sind Porträts.

streng nachgebildet, dem Rn

der das groz—

1.

Gemälde in der kurzen Zeit von noch nicht drei Monaten hergeste

Der Professor L. Braun,

j *

Die eigenthümliche, graudun ir

nstlge

Atmosphäre der Tropen und die dadurch verursachte ungünstige Be

Berlin, 16. Dezember 18835. Preußische Klassenlotterie. förmige (Ohne Gewähr.)

Bei der heute fortgesetzen Ziehung der 3. Klasse 173. Königlich preußischer Klassenlotterie fielen. . Gewinn von 45 60 6 auf Nr. 67 555. .

U Gewinn von 15 000 (60 auf Nr. 81 153. 2 Gewinne von 3000 6 auf Nr. 53 164. 89 847. ͤ

leuchtung ist treffend wiedergegeben, aber fo gemildert, daß se n

Schönheit. des.

stumpfe

deckt, ist durch die eingestreuten Bananen,

Stämme der gewaltigen Baumwollenbäume, en Lichtreflexe der Palmen, sowie durch die weißen und schwarzen Figuren der Kämpfer sehr geschickt unterbrochen 35

Vordergrund,

plastisch, ist ein Kunstwerk ersten Ranges, auf welches unsere Haurt=

stadt stolz sein darf.

noch drei treffliche Dioramas: den Empfang des Königs Bell in

Bildes nicht

ĩ beeinträchtigt. Auch das ein Grün,

welches die Hälfte des Gemäldes ke durch die we

durch die herrli

rochen und belebt kurz, das Ge wie bei allen derartigen Panoramen,

Außer dem Panorama enthält das Gebin

8 d 9 . 3 8 3 * ? ** 7 . 6 2 * ö 3 2 Gewinne von 1800 „S6 auf Nr. 16 023. 9 641. seinem mächtigen, aus einem einzigen Baumstamm gefertigten Rume— 3 Gewinne von 900 Me auf Nr. 2520. 57 648. 94 334. durch den Admiral Knorr, die Befchießung der Hickorystadt durch di 13 Gewinne von 300 S6 auf Nr. 16735. 19 333. 23 261. Olga“ am 21. Dezember 1884 und das Innere der Faktorei der 2 145. 33 372. 45 208. 47 998. 50 65. 61 090. 66 1065. Hamburger Firma Wöllber und Brohm in Großpopo. Ein S0 261. 81 601. 82 3557. Kamerun-Museum wird später eröffnet werden.“ Bei da Beleuchtung durch elektrisches Bogenlicht und den Ma

Die in mehrere Blätter und auch in den „R. u. St. A.“ über— gegangene Mittheilung einer hiesigen Zeitungs-Correspondenz: Se. Majestät der Kaiser habe am Tage vor dem Begräbniß des Herrn Dr. Straßmann der Wittwe desselben einen Kranz zu übersenden geruht, wird von der „Nordd. Allg. Ztg.“ als irrthuͤmlich bezeichnet. es eine

sichtigt worden.

schinerien sind

alle Erfahrungen der neuesten Zeit

berick⸗ Der Architekt Hr. C. Planer,

der das Gebäude mit

fabelhafter Geschwindigkeit hergestellt, hat demselben ein charakte⸗ ristisches, geniales Aeußere gegeben. beitragen, schiefe Ansichten über das Kamerungebiet, namentlich die, dat . sde. Sandsteppe sei, zu berichtigen. gefaßten Meinung das Panorama betritt,

Das Panorama wird auch daz

Wer mit dieser vor— wird staunen über die

In der Permanenten Kunstausstellung des Vereins üppige Vegetation und das kommerzielle Leben, welches ihm dort rer

Berliner Künstler, Kommandantenstraße 77, ist für ganz kurze

Augen geführt wird.

register nimmt an: die Königliche Expedition I. des QJeutschen Reichs-Anzeigers und Königlich 2.

Do Rreußischen taats- Anzeigers: u, dergl

. 5 * D 5 6 ö * z z ß Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. E 1 Ege 1 en ev Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels— *

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5 Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 5. Verschiedene Bekanntmachungen.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen det „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen größeren

*

Annoncen ⸗Bureaux.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛ( J. Literarische Anzeige in Sw. Mi * . . 1e, Verpe ungen, —ubmissionen 2c. Riterarische Anzeigen. ( Berlin 8SW., Wilhelm-Straße Nr. 32. 14. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. 8. Theater⸗Anzeigen. U In der Börsen— * von öffentlichen Papieren. J. Familien⸗Nachrichten. ] Beilage. *

Subhaftationen, Aufgebote, Vorladungen für kraftlos erklärt und werden die Kosten des Ver-

mund, den Partikulier Friedrich

u. dergl. fahrens den Schillertschen Eheleuten auferlegt. Elsner zu Ober- Sal;brunn, ' . * z RMechts Wege 7 J s⸗ . 3 . 45268) Verkündet am 12. Dezember 1885. Von Rechts Wegen. wegen 60 M nebst 6 0 Zinsen seit dem 19. September

Miaskowski, Gerichtsschreiber.

In der Behlau'schen Aufgebotssache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nakel durch den Amts richter Solbrig am 12. Dezember 1885 für Recht:

Der Kautionsempfangschein des Königlichen Kreis— gerichts zu Schneidemühl vom 1. Dezember 1874 über eine vom Botenmeister Ferdinand Behlau zu Schneidemühl als Kaution hinterlegte Staatsfchuld—

45270

Die Richtigkeit beglaubigt: v. Miaskowski, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs!

In der Holle'schen Aufgebotssache F. 24 / 84 hat das Königliche Amtsgericht in Münster Gerichtsassessor Stienen in der Sitzung vom X. De— zember 1885 für Recht erkannt, daß:

1383 und 1 4 45 3 Wechselunkosten aus dem Wechsel vom 19. Juni 1885 mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zahlung der vor— bezeichneten Forderung nebst Zinsen und Kosten und ladet den oben zu II. 2. bezeichneten Mitbeklagten Paul Wengler zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Waldenburg i. Schles. auf

durch den

schein Titt. E. Nr. 21974 über fo Thaler! mnebft 1) der Arbeiter Franz Wilhelm Holle, ehelicher den 17. März 1886, Vormittags 11 uhr. Talon wird für kraftlos erklärt und werden die S0ohn , , Fran Ferdinand Holle Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zu Last und der Maria Franzista Mitberg, geboren Paul Wengler wird diefer Aus;ug' der Klage bekannt gelegt. am 2. Juli 1851, für todt zu erklären; gemacht.

Von Rechts Wegen. 2) Lie. Kosten des Aufgebotsverfahrens dem Nach! Waldenburg i. Schles., den 11. Dezember 1885.

Die Richtigkeit beglaubigt: 3 von Miaskowski, Gerichtsschreiber. Von 45264 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts dom 10 Dezember 1885 ist das Sparkassenbuch Nr. T5l4 der Ueckermünder Sparkasse über 954 M. 44 auf den Namen des Seemanns Franz Wiese lautend, für kraftlos erklärt.

Ueckermünde, den 10. Dezember 1885.

Königliches Amtsgericht. J. Abtheilung.

45271

Genossenschaft,

145267] Verkündet am 12. Dezember 1885. v. Migs kows ki, Gerichtsschreiber. In der Schillert und Nehringschen Aufgebotssache

nämlich:

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Nakel durch 2) dessen vier Kinder und zwar: den Amtsrichter Solbrig am 12. Dezember 1885 : für Recht:

Der Hypothekenbrief vom 22. September 1823, b verbunden mit dem Erbrezeß vom 5. Februar 1813 c. die und der Ingrossationsnote vom 227. September 1823, lautend uber das für Erdmuthe Hueske auf dem d

Grundbuchblatte Kolonie Polichno Nr. 4 Abth. III. Nr. J eingetragene Muttererbe von 75 Thalern wird

lasse zu entnehmen.

Münster, den 3. Dezember 1885. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI.

el. effentliche Zustellung. Der Vorschuß⸗Verein zu Waldenbutg, eingetragene ; vertreten durch den Golinsky daselbst, klagt im Wechsel-Prozeffe gegen JL. den Tischlermeister Carl Hauschild in Polsnitz Lenteren bei Freiburg, 4. * 8 ; II. die Erben des zu Neu⸗Sal;brunn Hausbesitzers und Holzhändlers Wilhelm Wengler, den

1) die Wittwe Ernestine Wengler, geb. Härtel, zu Neu-Salzbrunn,

a. Bertha, verehelichte Bahnbeamte Kahl, mit dein geb. Wengler, zu Stuttgart,

. Paul Wengler, Matrose, z. 3. zur See,

unverehelichte Marie Wengler zu Neu⸗Salj;brunn,

den minderjährigen Carl Heinrich August Wengler, .

Letzterer vertreten durch seinen Vor-

Dreßler,

. 8 . * z s j f Töni j ö ü Rechts Wegen. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

45427

In dem Prozesse des Bäckermeisters A. Schelinsky, früher in Königsberg, jetzt unbekannten Aufenthalts- ertes, gegen die Kommissionär Bergmannschen Ehe— Rechtsanwalt leute zu Königsberg, Knochenstraße Nr. 2, wegen sö, 20 „66e Kaufgelderrest für Brotwaaren, haben die r gegen den Vollstreckungs Befehl vom November 1882, welcher ihnen am 4. dieses Monats zugestellt ist, Einspruch erhoben und laden Bäckermeister A. Schelinsky zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht VIII. zu Königsberg (Zim—

verstorbenen

mer 62) auf

den 11. Februar 1886, Vormittags 19 Uhr, Antrage, den Vollstreckungsbefehl vom

30. November 1882 aufzuheben und den Kläger mit

der Klageforderung abzuweisen.

Auszug der Ladung bekannt gemacht. . D. Schmidt, ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts VIII. ö

45207 2 or Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin JL zugelassenen Rechtsanwälte ift der Rechte anwalt Salo (Seligmann Joseph) Mühsam, wohn— haft zu Berlin, heute eingetragen worden.

Berlin, den g. Dezember 1885.

Königliches Landgericht Berlin J. Der Präsident. Bardeleben.

33485 Bekanntmachung.

Von den auf Grund des Allerhöchsten Privilegiumz vom. 14. August 1882 ausgefertigten Anleihe⸗ scheinen der Stadt Zossen sind nach Vorschrit des Tilgungsplanes zur Einziehung im Jahre 1886 ausgeloost worden:

a. Von dem Buchstaben A. über je 500 * die Nummern 7, 87, 184, 216, 245, 284, 287, 375, 386, 401.

b. Von dem Buchstaben E. über je 200 die Nummern 1, 1901, 198. .

Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Stadtanleihescheine nebst den noch nicht fällig ge— wordenen Zinsscheinen und den hierzu gehörigen Zinsschein-Anweisungen vom 1. Januar 1886 ab an unsere Kämmereikasse einzureichen und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen.

Mit dem 1. Jannar 1886 hört die Ver— zinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf. Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag vom Kapital abgezogen.

Zossen, den 14. Oktober 1885.

Der Magistrat.

Redacteur: Riedel.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Berlin:

Verlag der Expedition (Scholz. Druck: W. Elsner.

Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußise

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember

en Staats⸗Anzeiger. *

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, das Bahnpolizei⸗-Reglement Eisenbahnen Deutschlands. Vom 30. November 1885. Ian Gemäßhei srath in der Sitzung vom a Gemäßheit der vom Bundes in der zung 26 Rl hember d. J. auf Grund der Artikel und 43 der mw züeichsberfaffung gefaßten Beschlüsse lautet der Tert des Bahn⸗ liter Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, wie folgt: n 4

für die ist

betreffend

8aßnpeli zei Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands.

1 Zustand, Unterhaltung und Bewachung der Bahn.

. Fahrbarer Zustand der Bahn.

Die Bahn ist fortwährend in einem solchen baulichen Zu⸗ „und, zu halten, daß dieselbe ohne Gefahr und, mit Ausnahme der anserratur befindlichen Strecken, mit der für die einzelnen Bahn— erer sstgestellten größten zulässigen Geschwindigkeit befahren werden eg Diejenigen Bahnstrecken, welche, zeitweise nicht mit. der 3. är dieselben zugelassenen Geschwindigkeit befahren werden . ö. als solche durch bestimmte, vom Zuge aus sichtbare Signale zu be— eichen. gi, Bahnhöfe und Haltestellen sind durch Signale geschlossen zu kalten und nur 65 35 Einfahrt oder Durchfahrt der Züge zu . z gane 8. 6 8 J ö . nr e n , 6 . Ausführung von Auswechselungen, Reraraturen, geöffneter Drehbrücken u. . w. der aus , n. 9 runde unfahrbar sind, müßen in genügender Entfernung von den betreffenden Stellen und während

der ganzen Dauer der Unfahrbar⸗ keit auch wenn kein Zug erwartet wird, durch!

werden.

61

Signale abgeschlossen d

9 1.

1 Freihaltung der Geleise und Normalprofi. ; in Sämmtliche Geleise, auf denen Züge ewegt werden, ind derartig von baulichen Anlagen und lagernden j n halten, daß mindestens das Normalprofil de lichten . ö . die freie Bahn nach . . für die Bahnhöfe und Haltestellen 1 nach Anlage B vorhanden ist, 14 ire e ,, zu 50 mm über Schienen oberkante , 6 unbeweglichen Gegenstände müssen außerhalb des Selce im ö. . meinen mindestens 150 mm von der Innenkante ,, orfes entfernt bleiben; bei unveränderlichem Abstande derselben ven der Fahrschiene darf dies Maß guf 135 mm ein geschranlt werden. Inner halb des Geleises muß ihr Abstand von der ö fepfes mindestens 67 im betragen, jedoch kann dieser Abstand 9 Frangsschienen allmählich bis auf 41 mm eingeschrãntt ö. en. 3 zekrümmten Strecken mit Spurerweiterung muß de A sstand der innerhalb des Geleises hervortretenden unkbenzglichen egenstãnd e ö. der Innenkante kö, a . etrag der Spurerweite⸗ ung größer sein, als die vorgenannten Maße. ö . ö. . k k des lichten Raumes zu gestatten sind, bestimmt der Bundesrath, ö . . welche nicht von durchgehenden Zügen be⸗ ahren werden, kann nach Art ihrer Benutzung eine Einschränkung des RNormalprofils von der Aufsichtsbehörde zugelassen werden. 8.3 , J Vorrichtungen zur Sicherung der Weichen, beweglichen. Brücken und BVahnkreuzungen, Schiebebühnen und Drehscheiben. . i Weichen, welche außerhalb der Bahnhöfe und Daltestelln liegen und nicht für gewöhnlich verschlossen gehalten werden, sind

Bahn

durch Signale zu decken. Werden solche Weichen für gewühnlich ö schlossen gehalten, so muß mindestens ihre Stellung durch geeignete Signale kenntlich gemacht sein.

s⸗ §ing n 79 nes N . „Die Stellvorrichtung der ersten am Eingange eines ahn

*

von ankommen⸗

höfes oder einer Haltestelle liegenden Weiche, welche von ankommen. den Zügen gegen die Zungenspitze befahren wird. muß ö der . richtung zum Stellen der Signale am b schlußtel rah en in . derartigen gegenseitigen Abhängigkeit stehen, daß ö letzterem nur gegeben werden kann, nachdem diele Weiche für den vor⸗

s s 83 die eiche nicht umgeste geschriebenen Weg gestellt ö und Weiche nicht umgestellt

, . ,. 3 Tabrf steht. werden kann, o lange das Fahrsignat z ö 6) Alle übrigen in den Hauptgeleisen der X ahnhöse, ö

en (5. 45 Abf. 4) liegenden Weichen müssen, sofern ie nich

den optischen Fahrsignalen, in gegenseitigem ,,, / 6 stehen, mit besonderen Signalen verbunden sein, welche die Stellung der Weichen kenntlich machen. J J 5 z 9 R * 82 15357 8 3* 8 3 im 3) Auf die württembergischen Bahnen ö ö im Absatz 3 bis auf Weiteres nur mit den ,,

. . s w J .

dung, welche das dort bestehende Weichensystem nach dem Erme

der Königlich württembergischen Aufsichtsbehörde erfordert, /

der Königlich württembergischen Aufsichts ö

*) Die Landesaufsichtsbehörde ist ermächtigt, unter. s ö

des Reichs-Eisenbahnamts Abweichungen von der Be , Absatz 7, namentlich für Bahnhöfe mit weniger bedeutendem Verke

2 *

. u &

d Haltestellen zuzulassen. ö . e) Vewegliche Brücken sind nach beiden Richtungen 7 nale abzuschließen, welche mit der Verriegelungsverrichtung ,,

2 . 2 2 . f fro Ror 8 * 5 50 tsigne dergestalt in gegenseitiger Abhängigkeit stehen, ,,,, nur bei genauer und vollig sicherer Feststellung der Brucke er [chern kann.

) In den Hauptgeleisen Geleisen unzulässig. Drehscheiben nur in Genehmigung der Aufsichtsbehörde zulässig. .

Vahnkreuzungen in gleicher Ebene der Schienen ,,. ale nach jeder Richtung zu sichern. §. 4. . Einfriedigungen der Bahn. . ö f ss . orde zo die gewöhn⸗ (1) Einfriedigungen müssen da angelegt . . liche Bahnbewachung nicht hinreicht, um Menschen oder Vieh 823 2 Betreten der Bahn abzuhalten. che ttelbar (2) Zwischen der Eisenbahn und Wegen, ae, ,, l 2 ; ; 77 K ᷣ—. sind Schutz . neben derfelben in gleicher Ebene oder höher liegen, , . ren erforderlich. Als solche können nach näherer Vestin J Landes-Polizeibehörde auch Gräben mit Seitenaufwurs angesehen werden. - J

(z, Die Uebergänge in gleicher Ebene mit der Bahn müssen . tarken, leicht sichtbaren Barrieren in angemessener Ent . . der Mitte des nächsten Bahngeleises versehen sein Zum . Benutzung durch Fußgänger können neben den ö, . .. angebracht fein. Für'ifolirt gelegene, lediglich den Fußgängern die nende Niveauübergänge die Landesaufsichtsbehörde anstatt der nende Niveauübergänge kann zie Landesaufsichtsbehorde , Barrieren Drehkreuze oder sich selbst verschließende Fa en zu . 55 19 füll . dor

(6) Für den Abstand der geöffneten Barrierenflügel von den Geleisen find die Bestimmungen des 8. 2 zu beachten.

versenkten

sind Schiebebühnen mit . . Fällen mit

besonderen

83 9 der Stationen sind durch Sigr

geschloßen werden können. Jeder Uebergang mit Zugbarrieren erhält eine Glocke, mit welcher vor dem Schließen der Sperrbäume zu läuten

. . 2 * sch ge vor * 8 55m 2 tar J * ; ,, , spannung von mehr als fünf Atmosphären mit einem Drug, welcher

die zuläfsige Maximal⸗Dampfspannung um fünf Atmosphären über⸗ steigt, stattfinden oll, *

zugleich die Stelle des Weges Inkrafttreten dieser Bestimmungen Pbe orbanden sind vet ö n, nnn, ,, es bei dem Marimaldruck, welcher bei der ersten Prüfung Anwendung gefunden hat, fofern der letztere niedriger ist, als der vorstehend vor— geschriebene.

Länge find auf Uebergänge für wenig frequente Straßen zu beschränken und müffen von dem bedienenden Wärter übersehen werden können.

Warnungstafeln aufgestellt sein, we g bezeichnen, wo Fuhrwerke, Reiter und Viehherden

einzeln fahrende Lokomotiven zu erwarten stehen.

mindestens dreimal revidirt werden. einzelne Bahnlinien mit geringer Frequen; ziugelassen werden.

Weichen zu achten.

Ankunft des Zuges zu schließe * r der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und der Zustimmung der Landes- Volizeibehörde. wacht werden, sind unter Verschluß zu halten (siehe S. 58).

können mit Genehmigung der Landes-Polizeihehörde geschlossen ge— halten werden und sind auf Verlangen der Passanten zu öffnen. Zu

Passanten verlangt wird.

Geleisüberwachung getrennt ist, auch weiblichen Personen anvertraut S werden.

sie nicht mit Genehmigung der Landes-Polizeibehörde geschlossen ge— halten werden.

3 f j zwejse Abfab Kö. halbe Stunde vor Ankunft und beziehungsweise Abfahrt eines jeden

bei Tage vom Zuge aus deutlich zu erkennen sind und Entfernungen von ganzen und ig km angeben.

aufgestellt sein, an denen die, Neigungen der Bahn und die Längen der ' betreffenden Strecken deutlich erkennbar anzugeben sind.

(G6) Die Zugbarrieren müssen auch mit der Hand geöffnet und

e) In angemessener Entfernung vor den Wegeübergängen wüssen

anhalten müssen, enn die Barrieren geschlossen sind. 8 5. Bewachung der Bahn. . (i)h Die Bahn muß so lange bewacht werden, als noch Züge oder

2) Sämmtliche Bahnstrecken müssen durch die Wärter täglich 1 Ausnahmen hiervon können für von der Aufsichtsbehörde Gefahrdrohende Stellen sind ständig zu bewachen. 3) Bei Revision ist insbesondere auch auf die Dienstfähigkeit der

(3) Die Uebergangsbarrieren sind spätestens drei , n, . Eine Abkürzung dieser Frist bedar

(s) Die Barrieren von Privatwegen, welche nicht besonders be— s Die Barrieren der Niveauübergänge mit geringem Verkehr sesem Behufe erhält jede dieser Barrieren, einschließlich der Zug— . ; j s⸗ ss 6 rfn o * De arrieren, einen Glockenzug, mittelst dessen das Oeffnen von den ; ö .

(7) Die Uebergänge in gleicher Höhe der Schienen über Stations—

eleise sind zu bewachen. ; ö (3) Ter Barrierendienst kann, wenn derselbe von dem Dienst der

(o) Im Dunkeln sollen, so lange die Barrieren geschloñsen sind, ie Uebergänge von Chausseen, Kommunalstraßen oder Vizinalstraßen rleuchtet fein. Daffelbe gilt von sämmtlichen Zugbarrieren, soweit

(io Auf den Stationen sind bei Dunkelheit mindestens eine

ur Personenbeförderung bestimmten Zuges die Perrons und Anfahrten u erleuchten.

86 8. 3 f z Abtheilungszeichen, Neigungszeiger und Markirzeichen. (. 2 8 4 5 1 320 r worsoke 3 ol cke (i) Die Bahn muß mit Abtheilungszeichen versehen sein, welche

5 * 2853 5 rf e Moin 82 9 xy (E) An den Wechselpunkten der Gefälle müssen Neigungszeiger

Schienensträngen muß, ein Markitzeichen angebracht sein, welches die Grenze angiebt, wieweit in

(3) Zwischen zusammenlaufenden

jedem Bahngeleise Fahrzeuge vorgeschoben werden dürfen, ohne den

z 5. doro Io; . Durchgang anderer Fahrzeuge auf dem anderen Geleise zu hindern.

Repisio ar Betriebs II. Zustand, Unterhaltung und Revision der Betriebs

mittel. 3 Zustand der Betriebsmittel. ; ss f n solche Au⸗ Die Betriebsmittel müssen fortwährend in einem solchen Iu⸗ stande gehalten werden, daß die Fahrten mit der gysßten für ö. selben zulässigen Geschwindigkeit (5. 8 Abs. 1 und 8. 26) ohne Ge fahr stattfinden können. ö Einrichtung der Lokomotiven. * 8 55 K 92 . K (E) Für jede Lokomotive ist nach, Maßgabe ihrer Bauart (in Geschwindigkeit vorzuschreiben, welche in Rücksicht auf, die Sicher 1 niemals überschritten werden darf. Diese Marimalgeschwindigkeit R n de R schi 3 37 zeichnet sein. m,, n i,, r, w Ra An jedem Lofomotivkessel muß sich eine Einrichtung zum. An— schluß eines Kontrolmanometers befinden, durch welches die , der Sicherheitsventile und die Richtigkeit der Federwaagen und Mano— meter geprüft werden kann. . . (3 Jede Lokomotive muß versehen sein: 1 mit mindestens zwei zuverlässigen Vorrichtungen zur un des Kessels, welche unabhängig von einander in BVetrieh gesetzt k können, und von denen jede für sich während der Fahrt, im Stande . ; 2s 5 19 X ss oy 2 2 1 v6 8 * * fein muß, das zur Speisung erforderliche Wasser zuzuführen. Eine ] 3, 12 1 4 h 1 6 * diefer Vorrichtungen muß außerdem geeignet sein, beim Stillstande r Lo tive den Wasserstand im Kessel auf der normalen Höhe zu der Lokomotive den Wasserstand im K erhalten; . 2) mit mindestens ,, n, n,. zur zuverlässigen Erkennung der Wasserstandshöhe im In 2 des Kessels. Bei einer dieser Vorrichtungen muß die Höhe des Wasset standes vom Stande des Führers ohne besondere Proben ortwährend erkennbar und eine in die Augen fallende Marke des zulässig niedrig s⸗ 9 soys 2 49 Fracht sein: ö , . 3) mit wenigstens zwei vorschriftsmaßigen Sich heit: ventilen, von welchen das eine so eingerichtet sein soll, daß die Belastung desselben nicht über das bestimmte Maß gesteigert werden kann. Die Tonst rut. tion dieser Sicherheitsventile ist derartig einzurichten, daß denselben eine vertikale Bewegung von 3 mm möglich ist; K 4 mit einer Vorrichtung (Manometer), welche den Druck des Dampfes zuverlässig und ohne Anstellung besonderer Proben fort— wahrend erkennen läßt. Auf den Zifferblättern der Manometer muß die größte zuläfsige Dampfspannung durch eine in die Augen fallende Marke bezeichnet einn; 5) mit einer Dampspseise.

zur Speisung

zwei von einander unabhängigen Vorrichtungen

Cx. : 8206 Innern des

§. 9

Revision der Lokomotiven und Tender.

(i) Lokomotiven dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, . sie einer technisch⸗ polizeilichen Prüfung unterwerfen und als sicher . funden sind. Die bei der Revision älẽ zulässig erkannte, Dg mf, spannung über den Druck der äußeren Atmesphäre. semís der ö. des Fabrikanten der Lokomotive und des Kessels, die lau ö 39 . nummer und das Jahr der Anfertigung müssen in leicht erkennbare und dauerhafter Weise an der Lokomotive bezeichnet sein. a .

(2) Ueber die von den Lokomotiven und den Tendern zur len ö. Wege sind Register zu führen. Jede Lokomotive und . 26 don Zeit zu Zeit einer gründlichen Rexisign zu ö ö Repision hat bei neuen oder mit neuen Kesseln versehenen So , zu erfolgen, bevor sie in Betrieb genommen, werden. . Hie . 6 ist nach jeder größeren Kesselreparatur, ,, ö . drei Jahren zu wiederholen. Bei Gelegenheit dieser . fich auf alle Theile der Lokomotive erstrecken muß ist der * , . keffel vom Mantel zu entblößen, mit Wasser zu füllen und einer Druckvumpe zu probiren.

*

tigkeit des Manometers zu prüfen.

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(8) Hinsichtlich der bei diesen Proben anzuwendenden Größe des

Druckes wird bestimmt, daß die Prüfung für eine Tampfspannung don nicht mehr als fünf Atmosphären Ueberdruck mit dem zweifachen Betrage der zulässigen Maximal-⸗Dampfspannung, bei einer

Dampf⸗

Für diejenigen Lokomotiven, welche bei dem bereits vorhanden sind, verbleibt

(h Kessel, welche bei dieser Probe ihre Form bleibend ändern,

dürfen in diesem Zustande nicht wieder in Dienst genommen werden.

s⸗ 1p 88 * 2 (6) Bei jeder Probe ist zugleich die Ventilbelastung und die Rich⸗ (s) Längstens acht Jahre nach Inbetriebstellung des Lokometivtessels zuß eine innere Revisisn deffelben vorgenommen werden, bei welcher ie Siederohre zu entfernen sind. Nach spätestens je sechs Jahren ist iese Revision zu wiederholen. . e , () Ueber die Lokomotivrevisionen sind L rhandlungen aufzunehmen,

in denen die Ergebnisse zu verzeichnen sind.

s

** 7 an. 3 ö De (6) In jedem Verwaltungsbezirke muß eine Verrichtung wer handen ein, mittelst welcher die Tontrolmanometer jederzeit durch Wasserdruck

geprüft werden können.

§. 10. Bahnräumer, Aschkasten, Funkenfänger. . (i) An der Stirnseite der Lokomotiven und an der Rückseite der

Tender und Tenderlokomotiven müssen Bahnräumer angebracht sein.

und mit Vorrichtungen versehen sein,

mit einem verschließbaren Aschkasten

(2) Jede Lokomotive muß 16 Ale e welche den Auswurf glühender

Kohlen aus dem Äschkasten und dem Schornstein zu verhüten be— stimmt sind.

. Bremsen der Lokomotiven und Tender. (ih Tenderlokomotiven und Tender müssen mit kräftigen, leicht

zu handhabenden Bremsen versehen sein,

2) Diejenigen Lokomotiven, welche zur Beförderung von Per—

sonenzügen mit mehr als 60 km Geschwindigkeit in der Stunde oder 10606 m in der Minute, dienen, müssen mit Vorrichtungen versehen fein, welche es ermöglichen, daß die Tenderbremse sowohl vom Heizer mit der Hand bedient, als auch zugleich mit den Wagenbremsen vom Führerstande aus in Thätigkeit gesetzt werden kann.

§. 12. Beschaffenheit der Fahrzeuge und Kuppelungen.

(i) Sämmtliche Wagen, mit Ausnahme der nur in Arbeits zügen laufenden, müssen auf Federn ruhen, mit elastischen. Zugapparaten und an jedem Ende mit elastischen Buffern versehen sein .

(E) Sämmtliche Räder müssen mit Spurkränzen versehen sein.

(z) Die Stärke der Radreifen muß bei Lokomotiven und Tendern, Personen-, Post- und Gepäckwagen mindestens 24 mm. hei allen übrigen Fahrzeugen mindestens 20 mm betragen, und. war dei einer Entfernung von 66 mm von der Innenkante des Rahreifens . Bei Rädern, deren Reifen durch eine Befestigungsnuth in der BVertilal⸗ ebene des Laufkreises geschwächt ist, müssen noch an der schwächsten Stelle die bezeichneten Maße innegehalten werden. .

() Sämmtliche Fahrzeuge müssen sich in doppelter, von ain gung unabhängiger Weife so mit einander verbinden lassen, daß beim Bruch irgend eines Theiles der angespannten Kuppelungsvorrichtung die Sicherheitskuppelung in Wirksamkeit tritt. ö ö

6) Ob und unter welchen Bedingungen einzelne Theile der Haupt- kuppelungsvorrichtung zugleich für die Sicherheit tur pelung verwendet werden dürfen, unterliegt der Genehmigung der Aufsichts behörde. .

(6) Alle Kuppelungen und Verbindi qs vorrichtungen müssen, wenn sie herabhängen, beim niedrigsten zulässigen Bufferstande noch mindestens 5 mm von der Schienenoberkante entfernt bleiben. .

(I) Die mit mehr als 60 km Geschwindigkeit in der Stunde oder 1000 m in der Minute fahrenden Personenzüge müssen mit durchgehenden Bremsen, d. h. solchen Bremsen versehen ein, welche gleichzeitig vom Lokomotivführerstande aus in Thätigkeit gesetzt werden ö ie Bremsen eines mit durchgehender Bremse versehenen Zuges müssen in der nach §. 13 erforderlichen Anzahl auch einzeln mit der Hand bedient werden können.

Zahl der Bremsen eines Zuges. „(i) In jedem Zuge müssen außer den Bremsen am Tender oder an der Tokomotive so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtungen it sein, daß durch die letzteren .

bei bei Personenzügen, Güterzügen

auf Horizontalen wie . . üg züterzüge, ö. „00 einschl. mindest. der 8. Theil, der 12. Theil

auf Neigungen... . bis 1: auf Neigungen

von 1: 506 ausschl. „1: 300 ö J . 19. ö

1:300 162990 ö . . .

h .

1:100 J . ö . ,

166 ö. . - ͤ k J der Räderpaare gebremst werden kann. Bei dieser Berechnung sich

ergebende Üüberschießende Bruchtheile sind hierbei als ein Ganzes ö. rechnen. Züge, welche fahrplanmäßig sowohl zur Güter- als. auch zur Personeenbeförderung bestimmt sind, sowie Militärzüge sind wie Personenzüge zu behandeln, wenn ihre Fahrgeschwindigkeit * . der Stunde oder 750m in der Minute übersteigt, anderenfalls da— Stunde gegen wie Güterzüge. d ,, 6) Bei Feftstellung. der zu bremsenden Räderpäagre cines 6 ite; zuges ist bezüglich der Gesammtzahl der Achsen wie der Bremsachsen ine unbeladene Ächfe als halbe Achse zu rechnen. , eine unbeladene Achse als halbe Achle zu . 3 Erftreckt sich zwischen zwei Stationen die stärkste Neigung auf ine Bahnlänge von weniger als 1609 m und kommt die Neigung 0 Be ange don iger. . , ,. . in derselben Kichtung nur einmal vor, sr ist für die Berechnung. der Bremsenzahl nicht diese, sondern die nächst geringere Neigung dieser Strecke maßgebend. ö. . J . Die 3 udesaufsichtsbehörde ist ermächtigt, unte Zustimmung des Reichs Fifenbahnamts für die Bemessung der Zahl der zu brem v 2 * . ö * . . s Rädervaare anderweite Grundsätze zuzulassen. . senden Rädervaare anderweite & ; . ö () Bei Güterzügen kann die Zahl der zu bedienenden Bremsen auf Neigungen bis 1: 60 einschließlich auf den sechsten Theil und D . auf Neigungen von 1: 60 ausschließlich bis 1: 40 einschließ— lich auf den fünften Theil Räderpaare herabgesetzt werden, wenn der Räderpaare herabgesetzt werden, . . 1) die Fahrgeschwindigkeit von 13 km in der Stunde oder 300 m in der Minute nicht überschritten wird, 2) die Stärke des Zuges 80 Achsen nicht übersteigt und 3) bei der Thalfahrt durch geeignete Kontrolapparate die Fahr— geschwindigkeit des Zuges genau festgestellt wird. (6s) Bei Personenzügen von mehr als 60. km Fahrgeschwindigkeit in der Stunde oder 1000em in der Minute sind die nach Obigem er— forderlichen gebremsten Räderxaare um eins zu vermehren.