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Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem ordentlichen Lehrer an der Königlichen akademischen Hochschule für Musik in Berlin, Musik-Direktor Alexander Dorn, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Justi z Ministerium.
Dem Ober⸗Appellations⸗Rath Bergmann in Celle ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt. .
Versetzt sind: der Amtsrichter Dr. Hoffmeister in Templin an das Amtsgericht in Reppen, der Landrichter Dr. Haack in Koblenz an das Landgericht in Köln, der Staatsanwalt Dr. Hertzsch in Beuthen O. Schl. nach Lyck, der Staatsanwalt Dyhrenfurth in Beuthen O. Schl. nach Gleiwitz und der Staatsanwalt Rukser in Saarbrücken nach
osen. of Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt: dem Amtsgerichts-Rath Hacke in Bentheim, dem Amtsgerichts Rath Schulz in Ratibor und dem Amtsgerichts Rath Reh— feld in Schubin. ; /
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts— anwalt, Justiz-Rath Becherer in Mühlhausen i. Th. bei dem Landgericht in Erfurt, der Rechtsanwalt Carl bei dem Land⸗
ericht in Meiningen, der Rechtsanwalt, Justiz-Rath Seiler in Angermünde bei dem Landgericht in Prenzlau, der Rechts— anwalt Kalkowski bei dem Ober⸗Landesgericht in Posen und der Rechtsanwalt Dr. Gießing bei dem Amtsgericht in Ober— ausen. h . die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichts Assessor Donner bei dem Landgericht in Barten— stein und der Gerichts-Assessor Bierbaum bei dem Amts— gericht in Nienburg. ; .
Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Seiler in Angermünde ist die nachgesuchte Entlassung als Notar ertheilt.
Der Amtsgerichts Rath Krebs in Marienburg und der Rechtsanwalt und Notar Tornow in Kulmsee sind gestorben.
B elanntmachung.
Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und . 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De— zember 1866 geboren sind, 2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt,. ) sich zwar gestellt,; über ihr Militärverhältniß aber noch keine endgültige Entscheidung erhalten haben . . . und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des S§. 23 der Ersatzordnung vom 28. September 1875 angewiesen:
⸗ sich, behufs ihrer Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburtsscheine, sowie die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene Entscheidungen über ihr Militärverhältniß enthalten, mit zur Stelle zu bringen.
Für, diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab—
wesend sind (lauf der Reise begriffene Handlungsdiener, auf See be— findliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken.
Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach §. 33
des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis
zu 30 , oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.
Reklamationen sind gemäß 8§. 31 Nr. J der Ersatzordnung vor dem Musterungsgeschäft, oder bei Gelegenheit desselben anzubringen; Väter angebrachte Reklamgtionen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungs— geschätts entstanden ist. ö
Berlin, den 10. Januar 1886.
Die Königlichen Ersatzkommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.
m a n ngen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1518 (R. G.-Bl. S. 351) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das in der Druckerei des „Przedswit“ zu Genf gedruckte Flugblatt mit der Ueber⸗ er, „Do Ludu Pracujacego“ (An das arbeitende Volk) nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch die unter— zeichnete Landes-Polizeibehörde verboten worden ist.
Posen, den 7 Januar 1886.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. Gaebel.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere, Berlin, 5. Januar. v. Hartung, Hauptm. à la suite des Inf. Regts. Nr. 47, unter Entbindung von dem Kommando als Adjut. bei der 15. Inf. Brig, als Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 93 versetzt. Arent, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 22, unter Beförderung zum Pr. Lt. und Stellung à la suite des Inf. Regts. Nr. 14, als Adsutant zur 15. Infanterie-Brigade kommgndirt Münter, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, in das Inf. Regt. Nr. 1351 versetzt. Frhr. v. Bleul, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Garde⸗Gren. Regt, à la suite dieses Regts. gestellt. v. Gerstein-Hohenstein II., Hauptm. vom 1. Garde⸗-Gren. Regt, zum Comp. Chef ernannt. Sixt v. Arm in, Pr. Lt. aggreg. dem 4. Garde⸗Gren. Regt., unter Belassung in seinem Kommando zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstabe, in das Regt. ein— rangirt.
ngen Im aktiven Heere. Berlin, 5. Januar. Cramer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr 17, mit Pension, v. Below, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 44, mit Pension, der Ab⸗ schied bewilligt.
Herzoglich Braunschweigisches Kontingent.
. Januar. Ernst, Sec. Lt. von der Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 92, Hr. Elemens, Stabsarzt der Landw. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, der erbetene Abschied bewilligt.
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preusten. Berlin, 9. Januar. Se. Majestät de Kaiser und König hörten heute den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants von Albedyll.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern Mittag 12 Uhr militärische Mel⸗ dungen entgegen. 1 .
Abends 7 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein größeres Diner von 24 Gedecken statt, an welches sich um 9 Uhr eine Soirée anschloß.
— Die Schreiben, mit welchen Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin die Neujahrs-Glückwunsch-Adressen des Magistrats und der Stadtverordneten von Ber— lin beantwortet haben, lauten:
Ich danke dem Magistrat vielmals für die Mir und den Mei— nigen zum Jahreswechsel dargebrachten Glückwünsche, wie für die gleichzeitige Versicherung seiner treuen und anhänglichen Gesinnung. Einen Mir besonders werthvollen Ausdruck hat dieselbe in den Worten gefunden, mit welchen der Magistrat des nahenden Tages gedenkt, den alle deutschen Lande als ein hohes nationales Fest in voller Würdigung dessen zu feiern gewillt sind, was unser Volk der ruhm— vollen und gesegneten Regierung seines vielgeliebten Kaisers schuldet. Das erhebende Bewußtsein, sich mit der gesammten Nation Eins zu wissen in der Verehrung und Liebe zum Monarchen, erfüllt das Herz des Sohnes mit warmem Dank gegen Gott. Auch kann Ich Mir bei diesem Anlaß die Freude nicht versagen, der städtischen Verwaltung erneut Meine Anerkennung für die umsichtige und unermüdliche Fürsorge auszusprechen, welche sie der Förderung der so vielseitigen Interessen des Berliner Gemeinwesens mit unverkennbarem Erfolge widmet. Dem Rückblick auf die während der letzten Dezennien stetig fortschreitende Entwickelung Berlins entnehme Ich die zuversicht— liche Hoffnung, daß sich das beginnende Jahr für das Wohl der Hauptstadt und ihrer Einwohner als ein nicht minder glückliches und segensreiches erweisen werde.
Berlin, den 1. Januar 1886.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Die Stadtverordneten haben Mich in diesem Jahre durch ihren freundlichen Gruß zum ersten Januar wie durch die gleichzeitige Ver— sicherung ihrer theilnehmenden und anhänglichen Gesinnung für Mich und die Kronprinzessin, Meine Gemahlin, aufrichtigst erfreut. Ich erwidere diese Kundgebung mit vielem Danke wie den besten Wünschen für die zunehmende Wohlfahrt der Bürgerschaft, an deren Ergehen Ich nach wie vor den lebhaftesten Antheil nehme.
Berlin, den 1. Januar 1886.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
Ich danke dem Magistrat aufrichtig für die freundlichen Ge— sinnungen, welche Mir derselbe bei Beginn des neuen Jahres aus— gesprochen hat. Gern benutze Ich diesen Anlaß, um der Hoffnung Raum zu geben, daß auch dieses Jahr die Wünsche erfüllen möge, die Ich in herzlicher Theilnahme für das Gedeihen der Hauptstadt und ihrer Bewohner hege.
Berlin, den 4. Januar 1886. Victoria, Kronprinzessin.
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— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung.
— In der gestrigen (20) Sitzung des Reichstages wurde zunächst dem Andenken des am 27. v. M. verstorbenen Abgeorbueten für den 2. hannoverischen Wahlkreis, Vissering, die übliche Ehre erwiesen.
Hierauf theilte der Präsident mit, daß der Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung des Zuckers, am 24. v. M., und am 8. d. M. eine Denkschrift, betreffend die Ausführung der seit 1575 erlassenen Anleihegesetze, sowie eine Nachweisung der Einnahmen und Ausgaben der Wahlkonsulate des Deutschen Reichs eingegangen seien. Der Abg. Ebert (19. Wahlkreis des Königreichs Sachsen) habe sein Mandat niedergelegt.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Kontroke des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von ElsaßVothringen für das Etatsjahr 188586 wurde ohne Diskussion in dritter Berathung unverändert an— genommen, worauf die Wahlprüfungskommission eine Reihe mündlicher Berichte erstattete. Die beiden Berichte, welche die Gültigkeit der Wahl der Abgg. Bor— mann und Gottburgsen beantragen, wurden für diese Sitzung abgesetzt, die ; erledigt: für gültig erklärt wurden die Abgg. von Osten, Schenck, Hänel und Gebhard, und in Betreff der Wahlen der Abgg. Buderus und Ulrich wurde an— erkannt, daß dem Beschluß des Hauses, Ermittelungen über gewisse Vorkommnisse bei den übrigens für gultig erklärten Wahlen anzustelléẽn, genügt worden fei.
Eine längere Debatte knüpfte sich an das Referat des
Abg. Liebknecht über die Wahl des Abg. Dr. Hänel. Er hatte erwähnt, daß die Polizeibehörden vielfach sozialdemokratische Wahlflugblätter von ganz J Inhalt verboten, Wahlversammlungen von vornherein inhibirt oder auf⸗ elöst hätten, und er hatte mehrfach in der ersten Person ge⸗ prochen. Schließlich hatte er den Antrag der Kommission auf Gültigkeitserklärung unter Hinweis darauf, daß die Kom— mission die bei der Wahl vorgekommenen Ungefsetzlichkeiten nicht für so erheblich gehalten habe, daß sie die Ungültigkeit der Wahl bewirken könnten, zur Annahme empfohlen.
Der Abg. von Köller meinte, wenn der Referent in seinen Ausführungen mehrfach von „unserer Partei“ gesprochen habe, so lege er (Redner) Verwahrung dagegen ein, als ob diese Sätze etwa die Ansicht der Mehrheit der Wahlprüfungs— kommission wiedergegeben hätten. Ebensowenig entsprächen ihr die Bemerkungen des Referenten in Bezug auf das Verbot sozialdemokratischer Versammlungen.
Der Abg. Francke bemerkte, der Abg. Liebknecht habe von einem Flugblatt gesprochen, welches verboten worden sei, obgleich sein Inhalt ein ganz unverfänglicher gewesen sei. Der Kommission habe es nicht vorgelegen, sie kenne es nicht, und das Urtheil des Abg. Liebknecht über dasselbe sei nicht das Urtheil der Kommission gewesen. Uebrigens meine er, daß, wenn der eigens zu Entscheidungen auf Grund des Sozialistengesetzes eingesetzte be Gerichtshof sein Urtheil dahin abgebe, das Flugblatt sei zu konfisziren, daß dann nicht nur die Polizei gehalten fei, dies auszuführen, sondern es sei dann auch für den Reichstag entschieden, daß
übrigen mit folgendem Resultat Wahlen der
das Blatt einen verbotenen Inhalt habe. Deshalb protestire er um so mehr gegen die Behauptung des Abg. Liebknecht: das Flugblatt sei unschuldig.
Der Abg. Rickert erklärte, er habe den Kommissionsver— handlungen nicht beigewohnt; jedoch habe bisher die Majorität des Hauses stets gemeint, daß ein Eingriff der Polizeibehör— den in die Ausübung des Wahlrechts der Sozialdemokraten die Wahl selbst ungültig mache. Man müsse jedenfalls um so peinlicher das Wahlrecht der Sozialdemokraten wahren, je schwerer das Ausnahmegesetz auf ihnen laste. Er konstatire daher im Gegensatz zum Abg. von Köller, daß, wenn der Referent das Verbot sozialdemokratischer Wahlversammlungen für unzulässig erkläre, seine (des Redners) Partei, und er glaube, auch die Mehrheit des Hauses, dem Referenten in dieser Ansicht völlig beitrete.
Der Abg. von Köller betonte, er habe nur allgemein gegen einige Ausführungen des Referenten Verwahrung ein— gelegt und die spezielle Frage des Verbots von Versammlun— gen gar nicht berührt. Er wisse daher nicht, was den Abg. Rickert veranlasse, das Wort zu nehmen.
Der Abg. Rickert sprach sich dahin aus: Da der steno— graphische Bericht noch nicht vorliege, habe es der Abg. von Köller sehr leicht, zu bestreiten, daß er von den Versammlungs⸗ verboten gesprochen habe. Nicht nur er (Redner), sondern seine ganze Umgebung, glaube aber deutlich gehört zu haben, daß der Abg. von Köller in seinen Ausführungen augenscheinlich bemüht gewesen sei, die Majorität der Kommission etwas von ihrem früheren Standpunkte zu entfernen. Uebrigens mache sich der Staatssekretär des Innern leider die Behandlung gesetz— widriger polizeilicher Wahlbeeinflussungen ebenfalls recht be— Juem; er gebe die Sachen einfach an den Minister von Putt— kamer ab, obwohl doch das Reichsamt des Innern gerade verpflichtet wäre, auf strenge Innehaltung der Gesetze von Reichswegen zu halten.
Hierauf entgegnete der Staats-Minister von Boetticher: Ihm sei der Fall, in dem er nach den Worten des Abg. Rickert eine Beschwerde in Betreff Beschränkung der Wahl— freiheit an den Minister von Puttkamer abgegeben haben solle, nicht gegenwärtig. Wenn dieselbe vorgekommen sei, so werde es daran gelegen haben, daß die Entscheidung der nächstbetheiligten Landesinstanz noch nicht ergangen gewesen sei. Er könne doch vorher unmöglich eine Entscheidung treffen, ehe er nicht eine Aeußerung derselben darüber habe, ob und aus welchen Gründen die Maßregel getroffen sei. So sei der Geschäftsgang und müsse unter allen Umständen auch so aufrecht erhalten werden. Es sei absolut unthunlich, von oben herab ohne Kenntniß der Thatsachen, ohne Aeußerung einer Behörde eine Entscheidung zu treffen, die theoretisch vielleicht richtig sei, aber der praktischen Be' gründung entbehre, weil etwa irgend ein Umstand vorliege, der die Entscheidung ungerechtfertigt erscheinen lasse.
Der Abg. von Köller erklärte, er habe weiter nichts ge— sagt, als daß der Abg. Liebknecht verschiedene Grundsätze auf⸗ gestellt habe, denen seine (des Redners) Partei nicht beistimmen könne. Der Abg. Rickert habe Fälle besprochen, die gar nicht hierher gehörten.
j Darauf wurde die Wahl des Abg. Dr. Hänel für gültig erklärt.
In Betreff der Wahl des Abg. von Wurmb beantragte die Kommission, den Reichskanzler unter Rückgabe der Wahl— akien zu ersuchen, den früheren Beschluß des Reichstages in Bezug auf einen noch nicht genügend erledigten Punkt zur Ausführung zu bringen.
Der Antrag der Kommission wurde angenommen.
Es folgte die zweite Berathung des Etats der Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen.
Der Referent Abg. Schrader empfahl die unveränderte Bewilligung der geforderten Ausgaben, speziell der Mehr—⸗ ausgaben von 44025 (6 für das Kassen? und Bureau— personal, von 45 4906 ½ ) für das Stations-, Strecken- und Telegraphenpersonal und 304 250 6 zur Aufbesserung der Gegälter der Hülfskräfte im Weichenstell- und Zugdienst.
Das Ordinarium wurde ohne weitere Debatte bewilligt.
Im Extraordinarium wurden 1 380 790 zum Ausbau ines zweiten Geleises zwischen den Stationen Saaralben und Berthelmingen verlangt.
Der, Abg. Zorn von Bulach xichtete eine Anfrage an die Reichs-Eisenbahnverwaltung; es handele sich nämlich um den Ausbau einer kleinen Bahn, die schon seit 18735 in das Breuschthal hinauf von Mutzig bis nach Rothau geführt wor— den sei und jetzt weiter geführt werden solle bis nach Sales. Der Landesausschuß von Elsaß-Lothringen habe schon seit einigen Jahren den Wunsch ausgesprochen, es möge Seitens des Reichs etwas beigesteuert werden, damit die Bahn bis in den französischen Theil des Landes aus— gebaut werde. Bis jetzt habe die Reichsregierung nicht für gut gehalten, dem Wunsche des Landesausschusses entgegen zu kommen, und er glaube, es wäre ganz richtig, wenn diese Bahn vom Reiche weiter ausgebaut würde. Erstens würde es ökonomisch richtig sein, den Theil der Bevölkerung, der ausschließlich französisch spreche, der früher deni Vogesen-Departement angehört habe, mit dem Elsaß zu ver— binden. Politisch würde dadurch den Leuten bewiesen werden, daß man einen großen Werth darauf lege, sie durch diese Verbindung an Elsaß anzuschließen, was' bis jetzt nicht der Fall sei, weil sie 16 bis 18 km von der Bahn entfernt seien. Es sei immer entgegengehalten worden, das Reich könne die Bahn nicht weiter ausbauen, weil sie zu wenig eintragen würde. Elsaß-Lothringen habe seit 1870 über 12 Millionen Mark für den Ausbau der verschiedenen Bahnen durch das Reich bewilligt, und Elsaß⸗-Lothringen habe jedes Eigenthumsrecht auf die Bahnen dem Reich abgetreten. iese Bewilligungen seien fonds perdu erfolgt. Die Elsaß⸗ Lothringischen Bahnen, verzinsten sich beinahe mit 4 Prozent, und seine Partei könne das Argu— ment. der Reichsbahnverwaltung nicht anerkennen, die Verzinsung sei zu gering. Die Ausgabe, die für die Ver— längerung dieser kleinen Bahn verlangt werde, fei nicht eine so beträchtliche, daß dadurch die Verzinfung der Gefammtbahnen in Elsaß⸗-Lothringen eine Einbuße erleiden würde. Das Land Elsaß-Lothringen würde zu dem Ausbau dieser Bahn auch wieder beitragen, und es bestehe der allgemeine Wunsch, daß diese Bahn endlich vom Reich ausgebaut werden möge. Es sei Schuld und Pflicht, daß dieser Landestheil, der ganz ab⸗ geschlossen liege, der seine Beziehungen noch nach Frankreich habe, auch mit Elsaß⸗-Lothringen verbunden werde, und des halb frage er die Reichsverwaltung, wie sie in Bezug auf den Ausbau dieser Bahn gesonnen sei.
Der Regierungs⸗-Kommissarius, Wirkl. Geheime Ober⸗ Regierungs- Rath Kinel bezweifelte, ob es zweckmäßig
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3. November v. J.
. hängung solcher Strafen
sei, eine derartige Frage hier 2 alle Unterlage zum Austrag zu bringen. Es handele sich um die Ver⸗ längerung einer Bahn, zu der das Haus die Geld⸗ mittel bewilligt habe, weil gewisse Verpflichtungen aus der französischen Zeit übernommen gewesen seien, und diese Ver⸗ pflichtungen seien vollständig erfüllt. Jetzt wünsche man die. Verlängerung einer Bahnstrecke bis zur Wasserscheide, also keineswegs in einer vollständig abge— schlossenen Gegend, nämlich von Rothau nach Sales. Die Verhandlungen zwischen der Statthalterschaft und dem Reichsamt für die Verwaltung der Reichs Eisen bahnen über diesen Punkt seien noch nicht abgeschlossen. Die Regierung habe sich nach wie vor bereit erklärt, diese Bahn, wie auch andere, die ausgeführt worden seien, unter der Voraus setzung zur Ausführung zu bringen, daß ihr das Baukapital bewilligt werde, daß sie den Bau leite, daß sie die Bahn mit Betriebs⸗ mitteln ausrüste und den Betrieb auf ihre eigene Rechnung führe. Im rorliegenden Falle würde die Ausrüstung der Bahn I20 000 S kosten, und nach den angestellten Berech— nungen das Betriebsdefizit jährlich gegen 20 000 ( betragen. Es dürfte also ein weitgehendes Entgegenkommen sein, wenn sich die Regierung dazu verstehe und die Genehmigung dazu dann später nachsuche. ;
Darauf wurde das gesammte Extraordinarium ohne weitere Debatte bewilligt, desgleichen die Einnahmen des Reichs Eisenbahn⸗Etats.
Die Tagesordnung war damit erschöpft.
Um 4 Uhr vertagte sich das Haus auf Sonnabend 2 Uhr.
— In der heutigen (21) Sitzung des Reichs— tages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats— Minister von Boetticher, sowie mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß an Vorlagen ein Gesetz? entwurf, betr. die Unfallversicherung der in land- und forst— wirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter, eingegangen sei.
Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die Berathung des Antrages von Ber— nuth, betreffend die künftige geschäftliche Behand— lung der zum Reichshaushalts-Etat gestellten Re— solutionen, war.
Nach einer kurzen Begründung des Antrages durch den Antragsteller wurde derselbe ohne Debatte an die Geschäfts— ordnungskommission verwiesen.
Es folgte die erste Berathung des Entwurfs eines
etzes, betreffend die Herstellung eines Nord—
ee⸗Kanals.
Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Biömel.
— Als Glücksspiel im Sinne des §. 285 des Straf— gesetzbuchs ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsengts, vom 3. November v. J., ein Spiel anzu— sehen, dessen Ausgang für den Spieler wefentlich vom Zufall abhängt und welches um einen an sich nicht geringfügigen Vermögenswerth stattfindet, gleichniel ob die Gewinnchance für die betheiligten Spieler in Hinsicht auf ihre Vermögens— verhältnisse von Bedeutung ist oder nicht. „Der Begriff eines Glücksspiels im Sinne hes 8. 285 Str. G. B. setzt nicht voraus, daß das Spiel des Gewinnes wegen statt— findet; auch ein nur zur Unterhaltung veranstaltetes Spiel ist bei dem Vorhandensein der sonstigen Voraus— setzungen als ein Glücksspiel im Sinne des 5. 285 Str.-G. B. anzusehen. Ferner ist zwar anzuerkennen, daß der Begriff des Glücksspiels voraussetzt, daß das Spiel um einen Vermögens— werth stattfinde, aber Spiele, bei denen es sich um gewisse Gegenstände von geringfügigem Werth handel!, können nach allgemeiner, gesellschaftlicher Anschauung nicht als solche an gesehen werden, bei denen überhaupt ein Vermögenswerth in Frage kommt, daher fallen solche Spiele nicht unter den Begriff des Glücksspiels im Sinne des Strafgesetzbuchs.“
— Dem Kreise Oels, welcher den Bau von Chausseen I) von Oels über Groß⸗-Ellguth nach Kaltvorwerk, 2) von Hundsfeld über Groß⸗Weig elsdorf, Dörndorf, Klein-Oels nach Kaltvorwerk zum Anschluß an die erstgenannte Chaussee mit einer, Abzweigung von Klein-Oels nach Raake zum Anschluß an die Kreischaussee von Raake nach Bohrau, 3) von Oels über Wiesegrade, Allerheiligen, Grüttenberg, Schmoltschütz nach Stronn, 4) von Oels über Jenkwitz, Döberle, Gutwohne und. Jackschönau bis zur Trebnitzer Kreisgrenze, und 5) von Juliusburg über Lakumme nach Bahnhof Groß-Graben zum Anschluß an die Chaussee von Groß Graben nach Festen⸗ berg beschlossen hat, ist durch Allerhöchste Ordre vom 7. De— zember v. J. das Enteignungsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, ebenso gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Cha usseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 239. Februar 840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen sowie der sonstigen, die Erhebung be—
treffenden zusätzlichen Vorschriften — vorbehaltlich der Ab
änderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verliehen worden. Auch sollen die bem Chausseegeldtarif vom . Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Nach §. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. Juli 1883, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrank— heit, ist es untersagt, bewurzelte Reben in einen Wein⸗ baubezirk zu versenden und einzuführen. Gegen dieses Verbot werden fortgesetzt zahlreiche Zuwiderhandlungen begangen, und es erhellt hieraus, daß die Neigung, dasselbe zu übertreten, eine weit verbreitete ist. Die letztere findet an— scheinend eine gewisse Unterstützung in dem Umstande, daß die gemäß 5.12 des citirten Gesetzes zu verhängenden Strafen oftmals so niedrig bemessen werden, daß sie fur den Kontra—
venienten nur einen unerheblichen Aufschlag zu den Einkaufs—
und Transportkosten darstellen. Bei der großen Gefahr, welche mit dem Transport bewurzelter Reben verbunden ist, erscheint es dem Justiz⸗Minister durchaus nothwendig, durch Verhängung strenger Strafen dem Verbot den erforderlichen Nachdruck zu geben, um seine Wirksamkeit zu sichern. Der Minister hat es daher in einer allgemeinen Verfügung vom für die Pflicht der Amtsanwälke erachtet lassen, durch ihre Anträge auf die Ver— ätra hinzuwirken und gegen Urtheile, welche eine der Gefährlichkeit der Uebertretung nicht ent— sprechende Strafe festsetzen, das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen.
Der Minister des Innern und der Minister für Land—
und sie anweisen
wirthschaft haben unterm 9. Dezember v. J. diesen Erlaß des Justiz⸗Ministers den Ober⸗Präsidenten 2c. mitgetheilt und dabei bemerkt, daß nach den hierüber vorliegenden Nachrichten namentlich auch von Seiten der Polizeibehörden bei Bestrafung von Uebertretungen des §. 4 al. 2 des Reichs⸗ gesetzes vom 3. Juli 1883, betreffend die Abwehr und Unter— drückung der Re laus krankheit, bisher über das gesetzlich zu— lässige Strafminim um fast niemals erheblich hinaus— gegangen worden sei. Es erscheine geboten, die genannten Behörden auf die Nothwendigkeit einer weit nachdrücklicheren Durchführung der fraglichen Strafbestimmung und mit Bezug auf 5. 1 des Gesetzes vom 23. April 1883 resp. §. 2 der dazu ergangenen Anweisung vom 3. Juni 1883 ins— besondere auch darauf ausdrücklich inzuweisen, daß sie in allen betreffenden Fällen, in welchen das für polizeiliche Straffestsetzungen gesetzlich offenstehende Straf maximum nicht ausreichend erscheine, die Verfolgung der vorliegenden Uebertretungen den zuständigen Amtsanwaltschaften zu über⸗ lassen haben.
— Der gleichzeitig mit der Leitung der gesandtschaft⸗ lichen Geschäfte in Darmstadt betraute Königliche Gesandte am Großherzoglich badischen Hofe, von Eisendecher, ist vom Urlaub nach Karlsruhe zurückgekehrt und hat seine Funk— tionen wieder übernommen.
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kaiserliche Unter⸗-Stagtssekretär im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen,
Dr. von Mayr, ist von hier abgereist.
Sachsen. Dresden, 8. Januar. (Dr. w weite Kammer bewilligte heute die in dem außerordent⸗ lichen Staatshaushalts-Etat für bauliche Anlagen auf den Bahnhöfen zu Werdau, Neumark und Schönberg gefor— derten Summen und verwies das Königliche Dekret, betreffend die Erbauung von Sekundär⸗-Eisenbahnen Meusel— witz —Kieritzsch und Buchholjz— Schwarzenberg mit Zweigbahnen, nach kurzer Debatte, in welcher Sekretär Ahnert dem erstgenannten Proje te im Interesse der Gasch⸗ witz-Meuselwitzer Eisenbahn entschieden widersprach, an die Zweite Finanz-Deputation. = Zum Schluß beschäf— tigte sich die Kammer mit der allgemeinen Vorberathung eines von dem Abg. Bebel und Genossen eingebrachten An? trages, dahin gehend, die Erhebung von Schulgeld und von besonderen Schulauflagen aufzuheben, den Schulgemeinden zur Unterhaltung der Volksschulen einen jährlichen Beitrag von
mindestens 8 Millionen Mark aus der Staatskasse zu über⸗
weisen, in den Volksschulen einheitliche Lehrbücher für das ganze Land einzuführen und die Lehrmittel an die Schüler unentgeltlich zu verabfolgen. Nach längerer Diskussion, in welcher, außer dem Antragsteller, kein Redner sich für den Antrag erklärte, lehnte die Kammer jede weitere geschäftliche Behandlung des Antrages ab. .
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Die Finanz-Deputation der Zweiten Kammer beantragte die Bewilligung von 24180 000 66 zum Bau einer Effenbahn von Stoll⸗ berg nach Zwönitz, von 721 436. zum Bau einer solchen von Mügeln nach Trebsen und von 2173 060 6 zum Bau einer solchen von Leipzig nach Plagwitz
Baden. Karlsruhe, 7. Januar. (Karlsr. Ztg.) Der Erbgroßherzog ist am Dienstag Abend von Berlin ab— gereist und am Mittwoch mit der Erbgroßherzogin in Frankfurt a. M. zusammengetroffen, von wo aus Ihre König— lichen Hoheiten gemeinsam nach Freiburg weiter reisten und Abends dort eintrafen. Das Befinden der Erbgroßher— zogin hat sich wesentlich gebessert.
Desterreich⸗wugarn. Wien, 8. Januar. (W. T. B.) Der Kaiser empfing heute Mittag den gestern Abend von Berlin hierher zurückgekehrten Genkral Baron K oller in längerer Audienz.
JJ Landtage, deren Session vor Weihnachten nicht zum Abschluß gebracht wurde, find nun wieder in voller Thätigkeit. Gesterm waren die Landesvertre— tungen von Nieder-Oesterreich, Ober⸗Oesterreich, Salzburg, Kärnten und Böhmen versammelt. Der steiermärkische und der Tiroler Landtag nehmen heute ihre Verhandlungen wieder auf.
DJ B.) In einer gestern unter dem Vorsitz des Kaisers stattgehabten gemeinsamen Minister-Konferenz wurde konstatirt, daß bezüglich der Ausgheichs-⸗A ngelegenheiten eine Verftän— digung erzielt ist, und beschlossen, über die noch un— erledigten Punkte, in Betreff deren eine Vernehmung der Experten nothwendig ist, schriftlich zu verhandeln. Das Holl- und Handelsbündniß wird mit wenigen Modifi— lationen aufrechterhalten. Gutem Vernehmen nach beab⸗ sichtigen die beiderseitigen Regierungen, nach erfolgter Verstandigung über die schwebenden Punkte, die resp. gesetzgebenden Körperschaften aufzufordern, behufs einer Vereinbarung über die Beitragsquote Regnikolardeputationen zu entsenden und denselben gleichzeitig alle den Ausgleich betreffenden Gesetzentwürfe zu unterbreiten. Ferner wurde beschlossen, auch die Verhandlungen wegen eines Handels— vertrages mit Rumänien wieder aufzunehmen. Die Verhand— lungen bezüglich Erneuerung des Subventionsvertrages mit dem österreichisch- ungarischen Lloyd sind für später in Aussicht genommen.
Belgien. Brüssel, 8. Januar. (W. T. B.) Der Senat hat bei der heute fortgesetzten Berathung des Gesetz⸗ entwurfs über den Schutz des künstlerischen Eigen— thums ein Amendement angenommen, wonach Tele— gramme und Informationen der Journale nicht ohne Angabe der Quelle reproduzirt werden dürfen. .
Grosbritannien und Irland. London, 7. Januar. (Allg. Corr.) Wie die Führer der ministeriellen Partei im Parlament, so haben jetzt auch die Chefs der Opposition, Lord Granville und Mr— Gladstone, ihre Partei genossen eingeladen, sich anläßlich der Sprecherwahl am 12. d. und der Adreß⸗Debatte Linzufinden. Wie verlautet, liegt es gegenwärtig nicht in der Absicht der Führer der liberalen Partei, ein Amende⸗ ment zu der Antwort-Adresse auf die Thronrede zu beantragen. Dieser Entschluß wird indeß einen Meinungsausdruck über die irische Politik der Re—⸗ gierung Seitens der Oppositionsführer während der Adreß-Debatte nicht ausschließen, und man erwartet, Gladstone werde sich der Gelegenheit bedienen, um seine
binets tont werden, Politik von praktischen Reformen mög Das Ministerium werde insbesondere die Mittel erwägen, um 3 Gleichgewicht im Budget herzustellen. Der Tem ps“ agt: mentlich eine Reduktion der Ausgaben das Kriegs⸗Ministerium herbeizuführen.
die ministerielle Erklärung folgende besonders r waltung in disziplinarischer Beziehung in dem Sinne daß derselben ein Zug einheitlicher Leitung n Herstellung des Budget⸗Gleichgewichts; gaben für Protektorate. Die Erklärung werde diese Aufgaben als für das laufende Jahr ausreichend bezeichnen und Hen Kammern rathen, alle anderen Fragen, welche die Einigkeit der republi⸗ kanischen Parteien beeinträchtigen könnten, zu vertagen.
am 21. d. auf ihren Plätzen
Anschauungen über die Frage in allgemeinen Ausdrücken zu erklären. Es scheint somit, daß die Adreß-Debatte auf alle Fälle gefahrlos für die Regierung verlaufen wird. Doch ist späterhin ein offener Bruch zwischen den Parnelliten und der Regierung mit seinen weittragenden Folgen nicht ausgeschlossen.
In der ganzen Provinz Ulster sind Meetings an⸗ beraumt, um in sehr deutlichen Ausdrücken jeden Versuch von Home Rule oder eine Trennung der Union zu verwerfen. In der Ulster⸗Halle zu Belfast soll am 18. d. eine große Kundgebung stattfinden, welcher repräsentative Lohalist:n aus allen Theilen Irlands anwohnen werden.
Aus Mandalay wird der „Times“ unterm 2 d. ge⸗ meldet:
Innerhalb eines Umkreises von 20 Meilen von Mandalay stehen, einer ungefähren Schätzung nach, 10005 bewaffnete Freibeuter. Alompra Prin; Byantzein, Mindonmins Sohn, hat zh, Mann in dein südöst⸗ lich gelegenen Distrikt Paleik unter seinem Befehle. Die Bevölkerung des Distrikts erkennt ihn als König an; er hat Minister, erlãßt Königliche Verordnungen und treibt Steuern ein. Beträchtliche Scharen dür waffneter sind auch im Nordosten und Osten versammelt. Mandalay ist mit einem allgemeinen Angriff bedroht, und es ist Grund für die Befürchtung vorhanden, daß die Bewegung durch eine Meuterei in der Stadt unterstützt werden dürfte. General White der englische Truppenbefehlshaber in Mandalay, hat einem Angriffe durch eine Reihe wohl ersonnener Bewegungen vorgebeugt. Ein großer Frei= beuterhaufen bedroht Mahdia, das für uns von einem loyalen Wun gehalten wird. Eine Kolonne unter Kapitän Dorwood brach beute auf, um Mahdia zu entsetzen, und von dort marschirt sie nach dem nordöstlich gelegenen Dorf Kangia, wo das Gros der Insurgenten stationirt jst. Diese Kolonne schützt Mandalay im Nordosten. Morgen marschirt eine weitere Kolonne, unter Oberst Budgan, nach DJankintung, um eine dort versammelte Insurgentenschaar zu zerstreuen; sie wird Man⸗ dalav im Norden decken. Eine dritte Kolonne marschirt morgen unter Major Collins vom Nordthor von Mandalay ab. Am Morgen des 3. wird sie das Dorf Kangia gleichzeitig mit den anderen beiden Kolennen angreifen, wo ein entscheidendes Treffen erwartet wird. Unterm 4. d. erhielt dasselbe Blatt folgenden telegraphi⸗ schen Bericht: j
Die Streitkräfte unter den rebellischen Prinzen nehmen an Stärke zu. Wie verlautet, plündern ihre Truppen nicht ferner die Dörfer, woraus erhellt, daß sich die Bewegung aus einer Straßenräuberei in eine Insurrektion entwickelt. Prinz Hteitsin, der Sohn des verstorbenen Kriegsprinzen“, der sich als König proklamirt hat, fteht in Ta bain, im Nord⸗ g3sten von Mandalay. Eine Abtheilung seiner Truppen, unter dem Befehl seines jüngeren Bruders, soll Tsagain, 7 Meilen südöstlich von Mandalay, bedrohen. Von einer anderen Abtheilung der Truppen QVeitsin's erwartet man, sie werde den Irawaddy im Norden von Mandalay überschreiten, um die Stadt vom Nordwesten zu bedrohen. Der Alompra-Prinz, ein Sohn des verstorbenen Königs, befindet sich noch immer in den Shan-Bergen. .
Kapstadt, 5. Januar. (Allg. Corr.) In Ovambo— land, nördlich von TZamaraland, ist eine nee Republik unter dem Namen „Upingtonia“ hergestellt worden. Das Territorium ist den Eingeborenen abgekauft worden, und ein— wandernden Europäern wird Land als freie Schenkung zuge— wiesen werden. Die gegenwärtigen Bodenbesitzer suchen die Herstellung einer Kolonialverwaltung nach.
„ — 6 Januar. (Allg. Corr.) Die Meldung von der Her— stellung einer neuen Republik, Namens Upingtonia, in Ovambo— land, hat amtliche Bestätigung gefunden.
Frankreich. Paris, 7. Januar. (Fr. Corr.) Ueber die Ernennung der Unter-Sta atssekretäre ist noch nichts Bestimmtes entschieden. Das Charakteristischste an dem neuen Kabinet dürfte sein, daß die Spp ortunisten oder Ferry'sten keine Vertretung darin gefunden haben; das Ministerium ist vielmehr vollständig aus Mitgliedern der gemäßigten Union démoeratique und der radikalen Linken zusammengesetzt, also in auffallend analoger Weise wie jenes Kabinet, welches Herr „ Freycinet nach dem Sturz des Ministeriums Gamketta Ende Januar 1882 bildete. Der Kriegs-Minister, General Voulanger, bekannt durch den Konflikt, den er als Comman— dant des Okkupations⸗ Corps in. Tunis mit dem Minister— Residenten Cambon hatte, gilt für einen intimen Freund und Vertreter Des Hrn. Clémencegu. Die Radikalen, sowohl die Gruppe Floquet wie die Partisane Clèmenceau's, werden
wahrscheinlich mit der Zusammensetzung des neuen Kabinets
Freycinet zufrieden sein.
= 858. Januar. (Köln. Ztg.) Fast die gesammte radi— kale Presse ninmt das neue Kabinet gut auf; Clämenccau wünscht ihm in der „Justice“ ein langes, glück liches Leben: Das Kabinet sei ein wirkliches Minifterium der Versöhnung; es komme jetzt darauf an, daß es sein Pro— amm mit der durch seine Zusammensetzung gegebenen neuen Lage in Einklang bringe; kurz, das neue Kabinet lasse sich gut an; die Minister möchten nun tapfer ans Werk gehen.
9 Janunr, ( Der Kriegs-Minister Boulanger hat folgenden Tagesbefehl an die Armee erlassen:
„Der Präsident der Republik hat mir die große Ehre erwiesen mich in das Ministerium zu berufen. Ich nehme den Rufe nin Nen trauen an, überzeugt, daß ich bei allen Graden der Armee die abso— lute Unterstüßzung sinde, die auf den Gefühlen der Pflicht, des Ge— horsams und der Ergebenheit beruht, von denen die Armee so viele Beweise giebt. Wir werden mit Energie den Weg verfolgen, der uns durch unsere hohen Amtsvorgänger vorgezeichnet ist, den Weg der militärischen Renovation, dem mir uns seit 15 Jahren widmen. Es lebe Frankreich! Es lebe die Republik!“ ö
Der frühere griechische Gesandte in Belgrad, Nicolaus
Delyannis ist zum Gesandten Griechenlands bei der
hiesigen Regierung ernaunt worden. — Das Gerücht von der Abberufung des Diesseitigen Residenten in Tunis, Cambon, wird in Regierungskreisen als unbegründet
bezeichnet.
Die „France“ schreibt: in der Erklärung des Kabi— vor den Kammern werde die Nothwendigkeit be— einen Waffenstillstand herzustellen, um eine glich zu machen.
der Kriegs-⸗Minister Boulanger beabsichtige na⸗ im Budget für — (W. T. B.) Die Zeitungen bestätigen, daß drei Punkte hervorheben werde: Reorganisation der Ver— g aufgeprägt werde; Ermäßigung der Aus⸗
die Kolonien durch die Errichtung verschiedener