malige Präsident des m,. die Aufsicht über die „Schön hausen⸗Stiftung“ führe. 221
Endlich beschloß das Haus, daß die angekündigten Gesetz⸗ entwürfe einer Kreis und Provinzial⸗Ordnung für Westfalen und einer Landgüter⸗Ordnung für Schleswig-Holstein, sobald dieselben eingehen, besonderen Kommissionen von 15 Mit— gliedern zur Vorberathung überwiesen werden sollen.
Hierauf wurde die Sitzung um 123 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung unbestimmt.
— Nach der im Reichs -Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung der auf deutschen Eisenbahnen — ausschließlich Bayerns — im Monat November v. J beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen u verzeichnen: 7 Entgleisungen und 2 Zusammenstöße auf
eier Bahn, 21 Entgleisungen und 20 Zusammenstöße in Stationen und 13 sonstige Unfälle (Ueberfahren von Fuhr— werken, Feuer im Zuge, f ict len nk und andere Betriebs⸗ ereignisse, sofern bei letzteren Personen getödtet oder verletzt worden sind). Bei diesen Unfällen sind im Ganzen, und zwar größtentheils durch eigenes Verschulden, 179 Personen ver— unglückt, sowie 37 Eisenbahnfahrzeuge erheblich und 120 uner— heblich beschädigt. Es wurden von den 18 157 465 überhaupt beförderten Reisenden 3 getödtet, 6 verletzt (hiervon ent— allen je 1 Tödtung auf die Bahnstrecken im Verwaltungs— ezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion Berlin und Breslau und auf die Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen, je eine Verletzung auf die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn Direktion Berlin, Hannover, Breslau und auf die Hessische Ludwigs-Eisenbahn und 2 Verletzungen auf die Württembergischen Staatseisenbahnen); von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 31 getödtet und S6 verletzt und bei Nebenbeschäftigungen 10 verletzt; von Steuer⸗ ꝛc. Beamten J getödtet, 2 verletzt; von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlichen Bahnbeamten und Arbeiter) 17 getödtet und 9 verletzt; sowie bei Selbstmordversuchen 13 Personen getödtet und J verletzt. Von den sämmtlichen Verunglückungen — mit Ausschluß der Selbstmorde — entfallen auf: 2. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung . Bahnen (bei zusammen 28 12126 km Betriebslänge und 723 191 017 geförderten Achskilometern) 154 Fälle, darunter die größte Anzahl auf
Allgemeine Zeitung“ weist auf die zahlreichen ökono⸗ mischen Vorlagen hin und sagt: die Thronrede sei eine der bedeutendsten, mit welchen je ein preußischer Landtag eröffnet
worden sei.
Pest, 13. Januar. (Wien. Ztg.) Im Reich stage wurde die Generaldebatte über das Budget für das Jahr 1886 heute fortgesetzt.
Großbritannien und Irland. London, 13. Januar. (Allg. Corr.) Zur Lage schreibt die „Pall Mall Gazette“ u. A.: Was die irische Politik der Regierung im . betrifft, so wird eine Bill zur Ausdehnung der
okalregierung in Irland angekündigt werden, worauf die zum Beginn einer Session üblichen versöhnlichen Ver⸗ sicherungen von beiden Seiten folgen werden. Es wird aber erklärt werden, gerade wie im Falle der Vorlage über die Neuvertheilung der Sitze und anderer Bills, daß die irische Vorlage nicht in die Hand genommen werden werde, ehe nicht die englische erledigt worden ist. Diese letztere wird nothwendigerweise ein sehr großes und komplizirtes Stück Arbeit bilden, und von der irischen Bill dürfte daher für längere Zeit nichts gehört werden. Wir brauchen demnach kaum zu erwähnen, daß alle Umrisse der irischen Regierungsbill, die in gan Journalen erschienen sind, lediglich auf , , , eruhen. Wenn man die unvermeidlichen Gefahren berücksichtigt, denen die Regierun ausgesetzt ist, dann darf man mit Recht zweifeln, ob sie i jemals in der unangenehmen Nothwendigkeit befinden wird, überhaupt ihre irische Politik zu definiren.
Frankreich. Paris, 14. Januar. (W. T. B.) Der Präsident Grévy unterzeichnete heute die Dekrete, durch welche alle diejenigen, die seit dem Jahre 1879 wegen poli⸗ tischer Verbrechen oder Vergehen verurtheilt worden sind und gegenwärtig noch deshalb Strafen verbüßen, begnadigt werden. Auch einer Anzahl Anderer, die wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem gemeinen Strafrecht zu Strafen verurtheilt waren, sind vom Präsidenten Straf— ermäßigungen bewilligt worden.
Die heute Nachmittag im Senat und in der Kammer verlesene Botschaft des Präsidenten Grsvy lautet nach der Uebersetzung des, W. T. B.“, wie folgt:
Indem Frankreich zum zweiten Male mich durch seine National—
z
Weichen und Signale,
ball statt, welchem Ihre Majestäten der K — Königin, Se. Hoheit der Erbprinz und Ihre Königliche
die Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗-Direktion Berlin (23), Erfurt (21) und Hannover (19); unter Berücksichtigung der geför—
derten Achskilom;eter und der im Betriebe gewesenen Längen, sind jedoch auf den Bahnstrecken im Verwaltungsbezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion Erfurt, auf den Badischen Staatseisenbahnen und auf den Bahnstrecken im Verwal— tungsbezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion Hannover die meisten Verunglüͤckungen vorgekommen. B. Größere Privatbahnen — mit je über 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1477,85 kin Betriebslänge und 21 93 geförderten Achskilometern) 7 Fälle, und zwar auf die Hessische CG. Kleinere Privatbahnen — mit
unter 150 km Betriebslänge — (bei zusammen 1615,89 km geförderten Achskilometern) 4 Fälle, und zwar auf die Lübeck Büchener Eisenbahn 2 Fälle und auf die Unterelbesche und Weimar-Geraer Eisenbahn je
verhältnißmäßig, d.
udwigsbahn.
Betriebslänge und 1674393
1 Fall.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich schwedisch— norwegischen Hofe, von Pfuel, ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaube nach Stockholm zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wiever übernommen.
— Der der Generalkommission in Frankfurt a. O. an— gehörende Regierungs Rath Stöckel ist als kommissarischer Hülfsarbeiter in das Ober-Landeskulturgericht berufen worden.
. — Lehr -Infanterie— Bataillons findet in diesem Jahre am 15. April statt.
(br, d) weite Kammer bewilligte in ihrer heutigen Sitzung auf ntrag der zweiten Finanzdeputation Tit. 19 bis 21 des außerordentlichen Staatshaushalts-Etats unverändert nach der Regierungsvorlage, nämlich für Centralisirung der sowie gegenseitige Abhängigmachung der spitzbefahrenen Weichen und der Ein- bez. Ausfaͤhrtssignale auf einer größern Anzahl von Stationen 655 700 , für Ein- führung der Luftdruckbremse nach dem System Carpenter bei den Eilzügen 110 000 66 und zur Erweiterung der Dampf— heizung und der Gasbeleuchtung in den Zügen 57 200 (s⸗
— Der . des
Sachsen. Dresden, 14. Januar.
Gestern fand der erste diesjährige große
önig und die
versammlung zum Präsidenten der Republik berief, hat es mir eine neue Ehre zuerkannt, deren ganzen Werth ich empfinde, eine Ehre, welche, wenn dies möglich wäre, meine Dankbarkeit und meine Hin— gebung noch erhöhen würde. Frankreich hat vielleicht bekunden wollen, daß es zufrieden ist mit den Bemühungen, welche ich gemacht habe, um im Sinne des Landes die mir über— tragenen hohen Befugnisse auszuüben. Das Land hat aber gleichzeitig besonders zeigen wollen, welch? hohen Werth es auf die Stabilität der republikanischen Regierungsform legt, indem es auf diese Weise denen eine Antwort ertheil te, welche ihm die von ihnen gehegten Wünsche nach einer Regierungsänderung unterstellen. Durch die Lehren einer langen und harten Erfahrung weiß Frank— reich, daß die Republik, welche es aus seinem Unglück emporgehoben hat, heute mehr als jemals die ihm nothwendige Regierungsform ist, die einzige, welche fähig ist, dem Lande Ruhe und Gedeihen, Kraft und Größe zu sichern, die einzige, welche dauern kann, weil sie allein dem demokratischen Zustande des Landes angepaßt, allein mit, der nationalen Souveränetät ver— träglich ist. Frankreich hat in „einem halben Jahrhundert erlebt, wie zwei Mal die Monarchie nd zwei Mal das Kaiserreich in Revolutionen zu Grunde gingen; und wenn man ihm jetzt eine neue Restauration vorschlagen würde, so weiß das Land, daß das, was man ihm vorschlägt, nur eine neue Revolution und zwar die furchtbarste von allen bedeutet und zu einer von jenen ephemeren Re— gierungen führt, welche das Land bereits gehabt und gestürzt hat. Das ist der Grund, weshalb Frankreich sich der republikanischen Regierungsform zugewendet hat und weshalb es die Stetigkeit seiner Regierung will. Das Parlament wird sich mit diesem Gedanken Frankreichs durchdringen, wenn es an seinem Theile auch einer ministeriellen Stetigkeit besondere Fürsorge zuwendet, da eine solche so nothwendig ist für eine gute Führung der Geschäfte der Republik, für die Würde der republikanischen Regierung, für Frank⸗ reichs Kredit und für seine Achtung vor der Welt. Diese so wünschenswerthe Stetigkeit hängt ab von der Bildung einer gouver— nementalen Majorität, der gebieterischen Nothwendigkeit des gegen— wärtigen Augenblicks. Dieselbe ist gesichert, wenn die Freunde der Republik es nur wollen. Möchten sich dieselben nur fest zusammen— schließen auf dem Gebiete, welches ihnen gemeinsam ist. Dasselbe ist weit und, fruchtbar genug, daß sie durch ihre Einigung darin alle für die Bedürfnisse und die Wünsche des Landes nothwendige Befriedigung finden können. Die französische Republik ist seit den Friedensschlüssen mit China, Anam und Madagaskar im Frieden mit allen Nationen; sie hat niemals aufgehört, in Frieden zu sein mit den Völkern Europas und Amerikas, in deren Vereinigung Frankreich den Platz wieder eingenommen hat, der ihm gebührt.
Ich habe jetzt noch die Anerkennung auszusprechen, die das Land seinen Armeen zu Lande und zu Wasser schuldet, indem ich hervor— hebe, daß Frankreich stolz auf seine Heere ist, und daß es ihnen mit mütterlicher und vertrauensvoller Theilnahme gefolgt ist bei jenem
Hoheit die Erb prinzessin von Sachsen-Meiningen, sowie Se. Hoheit der Prinz Alexander von Sachsen-Weimar anwohnten und zu dem über 800 Einladungen ergangen waren.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14. Januar. (Wien. Abdp.)
Der niederösterreichische Landtag hielt gestern seine Schlußsitzung, in welcher eine lange Reihe von Vorlagen der verschiedenen Ausschüsse größtentheils in zustimmendem Sinne , wurde. Unter begeistert aufgenommenen Hochrufen auf den Kaiser wurde hierauf die Session durch den Land— marschall für geschlossen erklärt. — Januar. (W. T. B.) Sämmtliche hiesigen Blätter besprechen die preußische Thronrede 'in der anerkennendsten Weise, namentlich den auf die aus— wärtigen Beziehungen bezüglichen Passus. Das „Fremdenblatt“ betont: Wenn der Herrscher dieses . Reiches in ernster feierlicher Stunde seinem vollen ertrauen auf die gesicherte Fortdauer des Friedens Aus— druck giebt, so werden diese Worte nicht verfehlen, eine mächtige Wirkung auszuüben; sie bezeugen, daß die lokalen Störungen auf der Balkan-Halbinsel auf den Frieden des Welttheils ohne Einfluß geblieben sind, daß die Grundlage des europäischen Friedens, die Einigkeit der Mächte, fortbesteht, und daß wir in dem Deutschen Kaiser einen mächtigen Schirmer des Friedens verehren können. — Die „Presse“ findet: durch das Hinweggehen über den serbisch⸗bul— garischen Zwischenfall manifestire die . daß für die gan, n. Politik der Großmächte die Rivalitäten der kleinen alkanstaaten in Betreff des europäischen Friedens irrelevant sein sollen. Das Blatt sagt ferner: die angekündigten wirthschaftlichen Vorlagen erbffnen eine Campagne zur wirth⸗ schaftlichen Einigung Deutschlands. — Die „Wiener
Feldzuge im fernen Osten, wo sie den Geist der Opferwilligkeit, die Tapferkeit und alle jene militärischen Eigenschaften in so hohem . bewährt haben, die den Stolz Frankreichs ausmachen und seine Sicherheit begründen.
genommen, während in der Kammer bei der Stelle, wo von der Ohnmacht monarchischer Regierungssormen die Rede ist, Proteste der Rechten sich vernehmen ließen.
Leroyer zum Präsidenten gewählt. sidenten wurden Humbert, Teisserene de Bort, Peyrat und Magnin gewählt. Der Präsident Leroyer richtete eine An sprache an die Versammlung, in welcher er für seine Wahl dankte und den Wunsch aussprach, daß der Senat bei seinen Verhandlungen auch ferner vom Geist der Weisheit und des Patriotismus geleitet werden möge.
Präsidentensitz ebenfalls mit einer Ansprache ein, in welcher er seine Wahl weniger seinem Verdienst als dem Wunsch nach Stabilität und dem republikanischen Geist zuschrieb, welcher lebhaft nach Fortschritt und . verlange.
vertagt.
ments zeigt zwei Verletzungen am Kopfe, von denen die eine von einem Revolver, die andere von einem scharf schnei— denden Instrument herrührt. ist noch nicht gelungen.
mit seiner Familie nach Haiphong abreist, wo er Mitte März eintreffen wird, erhält den Titel eines „außerordentlichen Gesandten in Hus, betraut mit dem Auftrage, die Schutz⸗ herrschaft in Anam, Tongking und Kambodjcha einzurichten“. Wohnsitz in Hus haben, von dort aus aber die Schutzländer
Die Botschaft wurde im Senat durchweg beifällig auf⸗ Der Senat hat mit 149 von 173 abgegebenen Stimmen
Zu Vize-Prä⸗
In der Deputirtenkammer nahm Floquet den
Senat und Kammer haben sich auf nächsten Sonnabend
Die Leiche des Präfekten des Eure-Departe—
Die Ermittelung der Mörder — (Köln. Ztg. Paul Bert, welcher Ende dieses Monats
Der neue Resident wird seinen amtlichen
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bereisen, um sich persönlich über das, was Noth thut, unterrichten. Die aj der europäischen Beamten auf das Allernothwendigste beschränkt werden, um daz
Sparsystem praktisch in Anwendung zu bringen; außer früheren Residenten in Hus, de Champeaux und Rheinhn
wosky, werden nur einige Unterbeamte sich im Gefolge Residenten befinden. — Vollmachten ausgerüstet werden, wie der General ⸗Residem Tunis, wird also alle Civil- und Militärbeamten unter haben. Seine Entlassung als Deputirter braucht er n zu geben, da sein Auftra i und das Gesetz von 1875 gestattet, Deputirten für ö Monate solche Aufträge anzuvertrauen; nach Ablauf hi Zeit aber müssen seine Vollmachten erneuert werden. —
budget von 1886 um 40 Millionen zu entlasten, die dernisse des Kriegsbudgets um 62 Millionen verrinnn zu können, zumal es noch immer um 200 Millionen hol
= 15. Januar. (W. T. B.) Die Mehrzahl der ren blikanischen Blätter spricht sich anerkennend übern
Zeitungen dagegen bezeichnen dieselbe als nichtssagend.
Ueber die Ermordung des Präfekten des Enn Departements melden die Blätter: der muthmaässth Mörder sei ein Individuum, das in Mantes den Eisen bahn verlassen habe. , getragen, die später in Mantes auf der Straße gefunhn
nommen; es scheine daher die Annahme gerechtfertigt, do Beraubung des Präfekten das Motiv des Mordes gewesen
Spauien. Madrid, 14. Januar.
Nachrichten aus Saragossa zufolge sind heute in
in Saragossa Verhafteten sind wieder in Freiheit get worden. 4
Serbien. Belgrad, 14. Januar. (W. T. B.) Gefen
sind bei Sukovmost 2541 gefa ngene bulgarische Sa daten und ein bulgarischer Offizier gegen 1073 serb isch
der Gefangenen bei Bregowo liegt noch keinerlei Nachricht n — n ö
Schweden und Norwegen. Christiania, 9. Jamm (Hamb. Nachr.) Nach der Staatsab rechnung Jo wegens für das Finanzjahr 1884 —35 haben die Einnahnn 41 995 000 Kr. oder 2763 090 Kr. mehr als veranschlagt, in die Staatsausgaben, die auf 41 192 0600 Kr. angesetzt warn
Staatskasse war am 30. Juni v. J. 14 842 000 Kr. J Staatsschulden betrugen zur selben Zeit 108 639 000 Kr,
Dänemark. Nachr.) Die drei vorläufigen Gesetze über Zu satzbestin mungen zum Strafgesetz, außerordentliche Polize⸗
dem Sekretär der Regierung von Cochinchina, gh.
Bert wird ungefähr mit den e.
nur für einen zeit weilij
gs⸗Minister Boulanger glaubt, um das Gesanm
ls das deutsche. ‚.
chaft des Präsidenten aus; die monarchistisch,
Dasselbe habe die Reisedecke des Prästh;
n sei. Der Präfekt habe in Paris 20 906 Fr. ein,
(W. T. B.) NR gin-Regentin unterzeichnete heute das Dekrz end die Personalveränderungen im diplomat, Corps.
hänger Zorilla's verhaftet worden; die 8 gesth
aten ausgewechselt worden. Ueber die Auswechselm
———
000 Kr. betragen. Die Einnahmen haben also z
ben um 3 761 600 Kr. überstiegen. Der Bestand
Kopenhagen, 11. Januar. (Han
aben und die Errichtung des Gendarmerse
Corps standen vorgestern im Landsthing zur ersten rathung. Alle Redner der Mehrheit billigten' die Vorlay
rachen. ö für deren Aufrechterhaltung aus. — M 1z⸗Minister erklärte heute zu der Zollgesetzvorlagt
er sei sehr geneigt, in der Zollschutzfrage bei der gegn wärtigen europäischen Strömung weiter zu gehen, als i Vorlage es bezeichne.
frika. Egypten. Kairo, 14. Januar. (W. T. 3)
Das Budget pro 1886 veranschlagt die Einnahmen ch 2290 000 egyptische Pfd. Sterl., die Ausgaben auf 328201 In dem Budget ist die unverkürzte Zahlung aller Coupot vorgesehen.
Wi an die
werthes in seiner kammer
der arbe
Bildung
Aufgabe
wir die
welchem
anderen
Weltpost
Schweiz,
der Wissenschaft und der Gesetzgebung ist.
sind, als diejenigen aller anderen Poftanstalten. Selbst ; Normirung der w . haben uns verschiedene Mitglieder .
Zeitungsstimmen.
In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitum— lesen wir:
r lenkten die Aufmerksamkeit der deutschen Politiker auf t
lassungen des „Chamber of commerce Journal“, welche, anknüpfen
Untersuchung der Ursachen der Handelsstockung in Englm
Vorschläge enthielten, die auch für nichtenglische Kreise Beachtet
enthielten. Diese Auslassungen sanden wir im Januarhesn n Dezemberhefte aber hatte das Organ der Londoner Handel, bereits ebenfalls dasselbe Thema behandelt und wo möglt
noch deutlicher gesprochen. Damals sagte es: . „Zu Hause, wie in unserer auswärtigen und Kolonial politl haben wir versäumt, die zukünftigen Erfordernisse unseres Handels berücksichtigen. Ueberzeugt, daß eine ausländische Konkurren; mn nicht berühren könne, haben wir die Löhne erhöht und die Arbeiten
itenden Klassen abgekürzt, ohne Rücksicht auf die Bedingunzh
der auswärtigen Produktion. . Von unsern Vätern mehr nach dem Grundsatz des Rechts * Stärkeren als nach dem der Erwerbung von Spezialkenntnissen, t zogen, fangen wir erst allmählich an zu fühlen, daß spezielle technist:
ehenso nothwendig für die Kaufleute als für die Mämn Vertrauend auf unshh
2
Macht, unsere Waaren den Käufern aufzudrängen. verachten. wir unsere Fabrikate den Anforderungen der ausländischen Märkte amm passen, und sind in Folge dessen durch die hervorragendere Adaption fähigkeit, verdrängt worden. . . . Der Geist des „laisser aller“ hat, da Niemand in Europa nn
welche von den Deutschen und Amerikanern gezeigt nit
hat, für ihn zu sorgen, diefes unser Handelsland zum ch
zigen in Europa gemacht, dessen Handel nicht wirksam dure ö. wohlorganisirtes Handels⸗Ministerium repräsentirt ist. und in welhen die Handelsgerichtsbarkeit des Schutzes durch ein schnelles, bill und wirksames System von Handelsgerichten entbehrt. = selben Gefühl, verbunden vielleicht mit industrieller Eifersucht, hahn
Dem
Abwesenheit eingehender Untersuchungen in unseren wisch—
schaftlichen und industriellen Centren zu verdanken. Ohe Dem laisser aller und dem daraus folgenden Mangel an hlt aufsicht in den nationalen Interessen, getrennt von den privaten . dacht, verdanken wir das Vorherrschen eines Eisenbahnspstems
ö ö . z * . nd N besonders erdachte Differenzialtarife der Einführung und
förderung ausländischer Produkte einen absoluten Vortheil über! einheimisch daß unsere
chen geben. Eben derselben Ursache verdanken wir ö Posttarife, trotz ihrer Regulirung durch
* 9 ; e Departement, Das, größeren Nutzen zieht, als das . alten Nation, mit Ausnahme der Brieftaxen in de
vereins überflügelt, denn Deutschland, Dänemark, ur, Oesterreich⸗ Ungarn, Schweden, Kanada und Japan ben
zweitens aus gesund
sranntweines.
. ö 37 ke, , 1 ½ und ig Penny
griefbefsrderungen zu Preisen, die zwischen üs und? *
se 2 bei uns, wie bekannt, als niedrigste die allgemeine siren, frecht erhalten wird.“ ;
nrtare 2 Sätze dürften der Beachtung unserer deutschen
acbestermänner werth sein.
. Köl nische Zeitung“ bemerkt: ö er Teut che Landwirthschäftsrath hat sich mit allen gegen vier 2. n dem preußischen Branntweinmonopol⸗Entwurf im Grund⸗ innen in nden erklärt und dem Reichskanzler nur noch eine cinrer tan nchen untergeordneter Bedeutung wegen besserer
16 der Brenner ans Herz ge⸗ e sächtiaung der Interessen der Bre ans, Her ge⸗ ricksichtigi nta auf Hinaufsetzung der niedrigsten Grenze
in . Diese freudige Begrüßung
. swreifes wurde abgelehnt. ; 3 li be ener, Seitens der großen Mehrheit des Land— rann tös ist gewiß eine Thatsache, deren Gewicht nicht zu ver tischaftõra Hervorzuheben ist noch, daß im Landwirthschaftsrath nen ing Gema auf die sittlichen Wirkungen des Branntwein⸗ grohe legt wurde. Namentlich von elsaß⸗lothringischer Seite in dich von ihm viel für die Bekämpfung der Brannt⸗ pinch nnn tel diesem Gefichtspunkte befürwortete man auch einen
ln h höͤhern Verkaufspreis, als der Entwurf ihn vorsieht. deu
Die „Badische Landeszeitu ug. schreibt;⸗ . Von fachmãnnischer, sehr geschätzter Seite gehen uns mit ezng . vor zelegten Branntweinmonopol⸗Entwurf äußerst beachtens⸗ eln l ungen zu, denen wir das Wesentliche hiermit ent ⸗ ‚Unser Herr Gewährsmann bemerkt in seiner Zuschrift an
khmen:; nend, daß der veröffentlichte Gesetzentwurf uns wieder acht en gg die Annahme sei, daß Alles, was den Unwillen der bn n, . errege, für das Wohl des Reichs ganz hervor⸗ ti o e eutung baben müsse! Der Gesetzentwurf scheint so ge⸗ ide r durchdacht abgefaßt zu sein, von nebensächlichen Bestim⸗ hit e. denjenigen über die Entschädigungen etwa abgesehen, n, g. hme durch den Reichstag wohl vorauszusehen ist. Die eie mn ne nech ß der Verfasser aus fünf Gründen ucrift erklärt weiterhin, daß der Verfasse e fünf. & n nich Annahme des Gesetzes sei: I) als deutscher Vaterlands⸗ 1 6 dem Reiche trotz der Franckensteinschen Klausel 6. ne ene schen Verwendungsgesetzes dadurch so große Ein ⸗ ö 'Ischaffen würden, daß es auf eigene Füße gestellt würde. n n, n, heitlichen, sozialpolitischen Gründen wegen der Fufels und der Vertheuerung des gewöhnlichen Trink Drittens als Politiker überhaupt, weil das Geseh die Macht des Reichs erhöht, ohne große Zerstörung bestehender Ind ustrien, Ecar' z. ciner Zeit, da viele Etablissements der Branntwein
ö. ür einer schweren Krisis sich besinden, bei welcher . des Monopols geradezu eine Rettung bedeutet. . aun richt sich gedachter Fachmann für den Entwurf aus als i Polstiker, weil er uns vor dem Tabackmonopol ben ahrt, eeiches, energijch weiter verfolgt, jetzt durchgehen würde Rn 8 für 1 Landwirthschaft günstiger ist als 4. Jetzige . rt. Unser badisches Land wird aber durch das Branntweinmor
erthe
for des Heseitigung des
X — * ö 2 ö uit weniger in Mitleidenschast gezogen, als dies r das. . mnapol geschehen würde. Fünftens müsse man 41 gandwirth; ö 19 1e des Gefetzes erwünschen, weil es auf einem für die Landwirth— ee schr wichtigen Gebiete den derselbeu so schädlichen Zwischenhandel 1. inen direklen, ihr Gedeihen fördernden Käufer ersetzt. Was urch unsere badischen Kleinbrennereien feinerer alkoholischer Se⸗ an anbetrifft, fo durfte durch die Mitwirkung der Landesbehörden ö andere Bestimmungen unser hadisches Interess⸗ 5 wahrt sein. Ein abschließendes Urtheil über di Borlage . , zest nach Bekanntgabe der Motive zu sällen. Bis ze a, aber Hübe man auf Grund der vorstehenden Erwägungen alle Ursa e, die .. lage in wohlwollendem Sinne zu behandeln Sor 866 Gewährsmann, dem wir in allen Punkten rückhaltslos beipflichten.
— Die „Rheinisch-Westfälisch e Zeitung. . .
Zur Branntweinfrage ist ein Ausspruch des berühmten . Hufeland bemerkenswerth. Ich kenne. nichts, was den 86 ligen Fbarakter der stumpfsinnigen Brutalität im Menschen so ,, , ihn dergestalt degradiren könnte, als der häufige, fortgeseßte Genuß bon Branntwein. Andere Laster lassen doch noch die ef ning auf Pesserung übrig, aber dieses verdirbt durch und durch ohne alle Rettung. Ich sollte glauben, diese Betrachtungen wären der Aufmerksamklejt jeder Obrigkeit würdig, um dem immer stärker werdenden, einreißenden Genuß des Branntweins beim Volke zu steuern, anstatt ihn, wie eg haufig geschieht, durch Vervielfältigung der Branntwein laden und Drannt. weinbrennereien noch mehr zu fördern. Wer die Augen offen lat fir das Elend unseres Volkes, wer den Verhandlungen der deutschen Vereine gegen den Mißbrauch geistiger Getränke soltgt und wer den Bericht der Petitionskommission des Deutschen Reichs⸗ tages über die Alkoholfrage liest, den dieselbe Anfang vorigen Jahres erstattet hat, der wird den Ausspruch von Hufeland für richtig erachten und nicht vor der Aufgabe zurück chr cken. auch durch die einschneidendsten Gesetzgebungsthaten gegen die Leib und. Leben unseres Volkes verderbende Branntweinpest vorzugehen. Als Friedrich der Große ein Gesuch um Anlage einer Rumfabrik genehmigen sollte, schrieb er an den Rand desselben: „Ich will den Teufel thun. Ich wünsche, daß das giftig garstige Zeug gar nicht 8a wäre und gar nicht getrunken würde. Das giftig garstige Zeug sst aber da und getrunken wird es in einem solch zunehmenden Maße daß beispielsweise im Jahre 1880 in Preußen 261. Millionen Mark in Branntweingenuß verausgabt wurden, während die ge⸗ sammten direkten Staatssteuern nur 150 Mill. aufbrachten. Dieser entsetzlch hohe Verzehr bat seinen ersten Grund in dem durch eine viel zu niedrige Besteuerung gestatteten billigen Preise des Brannt⸗ weins. Nach den Angaben des „Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistigr Getränke“ beträgt die Steuer für ein Hektoliter hundertpro⸗ sentigen Alkohol in Belgien 45. , in Frankreich 69e, in Rußland! O0, in den Niederlanden 180 , in England 368 66. — bei uns aber nur 17 416! Damit haben wir denn erreicht, daß das Liter Schnaps im Faß bezogen für 35 3 geliefert werden kann und daß durch den Versandt in kleinen Gebinden der Haustrunk, an dem oft genug Frau und Kinder theil⸗ nehmen, in ungemesfenster Weise befördert wird. Die Zahl der Branntweinschenken hat trotz aller vorbeugenden Maßregeln der Ge⸗ meinden innerhalb des enggezogenen Rahmens der Gewerbeordnung nicht abgenommen; es giebt Orte, wo schon auf 71 Seelen eine Schenke kommt. Alle Versuche, den Branntweingenuß dadurch ju verringern, daß man diese Schenken höher besteuerte und damit uleich eine größere Einnahme für die Gemeinden verbinden wollte, sind mißglückt. — Nach einer Berechnung, welche Gladstone 18580 dem englischen Parlamente vorlegte, bringt die Besteuerung des Alko⸗ hels in seinen berschiedenen Formen, als Branntwein, Bier und Wein, ein Drittel sämmtlicher Staatsausgaben des vereinigten König⸗ reichs auf. Nach einer sich daran anschließenden weiteren Berechnung tringt die Steuer auf Spirituosen auf: in. England 1271 6, in Frankreich 10,12 , in Amerika 740 ςο, in Deutschland 2,86 60 zuf den Kopf der Bevölkerung. Die Schlußfolgerung aus dem vor— stehend Gesagten wird sich der Leser selbst ziehen.
—
* Armee⸗Verordnungs-Blatt. Nr. 1. — Inhalt: Ein⸗ führung eines neuen Schemas für die Stärkerapporte. — Informationẽ. urse für Regiments Tommandeure bezw. ältere Stabs- Offiziere ꝛc. bei der Militär-Schießschule. Formation der Militär⸗Schießschule und
et Gewehr-Prüfungskommsssion. — Vorlagen für die Musterungs— ommission. — Lehr⸗Infanterie⸗Bataillon; Zusammensetzung und Zu⸗ ammentritt im Jahre 1886. — Theilnahme von Stabs-Offizieren des Garde Corps am diessahrigen Aushebungsgeschäft. — Wohlthätigkeit.
Fisenbahn⸗Verordnungs-⸗Blatt. Nr. 2. — Inhalt:
Grlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 5. Januar sh, betreffend das Bahnpolizei⸗Reglement und die Signalordnung ür die Eisenbahnen Deutfchlands vom 30. November 1885 und die drmen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:
gebieten, sowie die Mitwirkung der deutschen Behorden bei der Ausübung dieser Gerichtsbarkeit und die hierbei zur mendung
; z 1 37 9 Ii 2 . 2 * * och ts kommenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts und des Strafrechte werden durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des Bundes⸗ raths geregelt.
dem Reichstag sofort beziehungsweise bei dessen nächstem Zusammen⸗ treten zur Kenntnißnahme vorzulegen.
Kaiserliche Beamte dorthin entsendet worden sind, um die Befugnisse wahrzunehmen, welche aus der Natur der übernommenen Schutzherr⸗ schaft sich ergeben, ist es erforderlich, für die Einrichtung und Aus⸗ übung einer geordneten Rechtspflege in jenen Gebieten Sorge zu tragen.
und Auch aus Gründen der Zweckmäßigkeit nicht zu empfehlen sein.
Reichstags⸗ Angelegenheiten.
Dem Reichstage ist folgender Entwurf eines Gesetzes,
betreffend die Rechtspflege in den deutschen Schutz- 1. gebieten, vorgelegt worden: . 253 ,. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König
von Preußen ꝛc.
Reichs“, ent ö ꝛ ö. 2 Nachweis der im Jahre 1884 als verunglückt angezeigten deutschen Seeschiffe und den Bestand der deutschen Kauffahrteischiffe am J. Januar 1885 sowie die Bestandsveränderungen während des Jahres 1884, hat das Kaiserliche Statistische Amt nunmehr die J Abtheilung dieses Bandes veröffentlicht, welche eingehende
Etatiftische Nachrichten.
Im Anschluß an die bereits im vorigen Sommer erschienene wr, von Band J7 neuer Folge der „Statistik des Deutschen
altend die Schiffsunfälle an der deutschen Küste im Jahre
plätzen und die Seereisen deutscher Schiffe im Jahre
3 ? 1 z 89 7 1 2 3⸗ s Die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den deutschen Schutz Angaben! aben nen? See derteßhr in, Den“ deu tschen Hafen—
Die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen sind
15884 enthält und die Statistik der deutschen Seeschiffahrt für das Jahr 1884 vervollständigt. Der gesammte Seeverkehr des Deutschen Reichs zu Handelszwecken stellte sich im Jahre 1884 auf 120 243 an ge⸗ kommene und abgegangene Schiffe mit 20408 717 Reg. X gegenüber 113966 Schiffen mit 18 858548 Reg⸗T. im Vorjahre.
s ergiebt dies eine Zunahme des Seev erkehrs für das Jahr
I884 um 6582 Schiffe und 1550 169 Reg.⸗T. Raumgehalt. An
; 6 * 7 ö er Schiffe der Rerke S Begründung. dieser Zunahme ist nach der Zahl der Schiffe der Verkehr der Segler
Nachdem ausgedehnte Gebiete in Ost⸗ und Westafrika und der Südsee unter den Schutz Seiner Majestät des Kaisers gestellt und
mit 975, derjenige der Dampfer mit 5657 Schiffen betheiligt, wäh⸗
1 FJ 2 fas Sign ich F PFoechn des rend die Zunahme des Tonnengehalts fast lediglich auf Rechnung des Dampferverkehrs kommt. sich , , vergrößert, wogegen die Vermehrung des. Seglerrerkehrs nur 2796 Reg. -T. betrug. In Bezug auf die drei Hauptverkehrsrichtungen er⸗
Derselbe hat sich um 1547 373 Reg.⸗T.
. ß . . fwvwo Mo 3 8 Des Norj 8 giebt die Vergleichung mit den entsprechenden Zahlen des Vorjahrs
Bei einer Regelung dieser Gerichtsbarkeit werden voraussichtlich folgende Resultate:
zu einem großen Theile die Vorschriften des Konsulargerichtsbarkeits— . . ĩ — 2 C 1 ä. — — . * , ,,, gesetzes vom 10. Juli 1879 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 197) zu Grunde ge
legt werden können. Die unmittelbare Anwendung dieses Hesetzes in den Schutzgebieten würde zu rechtlichen Zweifeln Anlaß geben können
Zunächst sind der Konsulargerichtsbarkeit nach 8. 1 des Gesetzes nur diejenigen Reichsangehörigen und Schutzgenossen unterworfen, velche
Es vergrößerte sich . = 1) der Verkehr der deutschen Häfen unter sich um Kö 6278 Schiffe und 391 243 Reg.⸗T. 2) der Verkehr mit außerdeutschen . europäischen Häfen um .. 408 !. . dagegen zeigte . 6 . 3) der Verkehr mit außereuropäischen Häfen nur, im Raumgehalt
6 g x W ' ö . — 3 — k a8 5 er 2ab x in dem Gerichtsbezirk wohnen oder sich aufhalten, Hiernach könnten, eine Steigerung um 199749 Reg.-T, während in der Zahl der
auch wenn in den fraglichen Gebieten alle Angehörigen befreundeter Staaten als Schutzgenossen dem Konsulargerichtsbarfeitsgeses unterstellt werden, doch die im Handelsverkehr mit ausländischen Firmen entstehenden Rechtsstreitigkeiten, für welche an und, für sich nach der Civilprozeßordnung der Gerichtsstand der Niederlassung (8. 22), des Vermögensbesitzes (85. 24), des Erfüllungsortes (5. 29) u. s. w. gegeben wären, vor den Gerichten der Schutzgebiete nicht zum Austrage gebracht werden, sofern der Handlungsinhaber selbst seinen Wohnfitz und Aufenthalt nur außerhalb dieser Gebiete hat, und auch die Erwirkung von Arresten auf Schiffe oder Güter solcher Firmen wäre unter dieser Voraussetzung ausgeschlossen. Eine derartige Be⸗ schränkung der Gerichtsbarkeit, welche für die bestehenden Tonsulgr⸗ jurisdiktionsbezirke nach Lage der dortigen Verhältnisse unbedenklich erscheint, würde in den Schutzgebieten nicht ohne empfindliche Beein— trächtigung der Rechte und Interessen deutscher Angehöriger sest⸗ gehalten werden können. Auf der anderen Seite würde auf dem Boden des Konsulargerichtsbarkeitsgesetzes, welches in allen Be⸗ ziehungen das im Inland geltende Recht auf die betreffenden Juris diktionsbezirke überträgt, eine Ordnung der Rechtsverhältnisse der Ein⸗ geborenen überhaupt nicht zu ermöglichen sein. w Hiernach erscheint es angezeigt, die zur Regelung der Gerichtsbar⸗ keit in den Schutzgebieten erforderlichen Bestimmungen durch selb— ständige Anordnung zu treffen. . Im Hinblick auf den rechtlichen Inhalt der in der übernommenen Schußherrschaft liegenden Befugnisse würde die Regelung der Gerichts barkeit wie der sonstigen inneren Verhältnisse der Schutzgebiete lediglich im Verordnungswege erfolgen können, soweit nicht die Bewilligung von Geldmitteln des Reichs in Frage steht. Da aber gleichzeitig bei Regelung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten einerseits die Mit⸗ wirkung inländischer Gerichte und sonstiger Behörden des Reichs wie der Bundesstaaten nicht zu entbehren und andererseits den in den Schutzgebieten ergehenden Akten der Gerichte innerhalb. des Nichs⸗ inlandes und der diesem gleichgestellten konsularischen Jurisdittions bezirke dieselbe Wirkung wie den gleichen Akten deutscher Gerichte zu sichern sein wird: so empfiehlt es sich, durch eine allgemeine geseßliche Ermächtigung eine Grundlage zu schaffen, welche die Erreichung aller dieser Ziele in unzweifelhafter Weise ermöglicht. . . . Die Betretung dieses Weges soll durch den gegenwärtigen Gesetz—⸗ entwurf angebahnt werden. . ; ( Der Entwurf sieht davon ab, über die in Frage kommenden Punkte, über die Bildung der Gerichte, das Verfahren vor denselben, die zur Anwendung kommenden materiellen Rechtsnormen u, s. w. Einzel vorschriften zu geben. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei den noch wenig entwickelten Zuständen der Schutzgebiete die. Regelung der Jurisdiktionsverhälinisse im Einzelnen und die allmähliche Aus— gestaltung derselben an der Hand der Erfahrung am weckmäß igsten dem Verordnungswege vorbehalten bleibt. Auch in den übrigen europäischen Staaten mit Koloönialbesitz hat die Rechtsentwickelung fast durchweg diesen Gang genommen. ö . . ö. . e , . betrifft, so hat das englische Recht für die durch Krieg oder Abtretung erworbenen Kolonien von. scher die Befugniß der Krone anerkannt, die Gesetzgebung, soweit solchen Kolonien nicht eine Repräsentativverfassung gewährt ist, durch orders in council auszuüben. ö .. . Nechtsanschauung hat auch in den letzten Menschenaltern für die durch Ansiedelung (oécupaney) entstandenen Kolonien Geltung erlangt. . ö ö. Eurch eine Parlamentsakte vom 11. April 1843 (6 et.. git. chapt. XIil.) ist der Krone zunächst für die westafrikanischen Ansiede—⸗ lungen und die Falklandsinseln ein durch orders in conneil aue zu⸗ übendes, unbeschränktes Recht der Gesetzgebung und Organisatien über⸗ tragen *) und demnächst durch eine weitere Akte vom 28. August 1860 (23 et 24 viet. chapt. 121) diese Befugniß auf alle übrigen renpaney colonies, soweit sie eine Repräsentativverfassung noch nicht besitzen,
ausgedehnt worden. Außerdem ist durch ein Gesetz vom 6. August 1814 (7 & viet. chapt. IXIX) in Beziehung auf alle Kolonien der Krone das Recht eingeräumt, durch orders in council der Gerichtzabtheilung des Staatsraths (judicial committee of the priyy eoancil) die Ent⸗ scheidung über Berufungen gegen Urtheile der Kolonialgexichte. u über⸗ tragen und das hierbei stattfindende Verfahren einschließlich der irtheilsvollstreckung zu regeln. ö
urthe e . Gun lch ö die Angelegenheiten der Kolonien in der Hauptsache im Verordnungswege geregelt Die Grundlage hierfür
jahr), vom Auslande nach deutschen Häfen auf 8160 mit 32
Schiffe eine Abnahme um 104 eingetreten ist.
Bezüglich der Zunahme des Verkehrs der deutschen Häfen unter
sich muß bemerkt werden, daß dieselbe, fast zur Hälfte auf die Steige rung des Wattenverkehrs (hauptsächlich Fährverkehrs) zwischen den ostfriesischen Häfen und zwischen den Häsen an der Westküste von Schleswig⸗Holstein zurückzuführen ist.
8es 7 . n S ciffe ware Von der Gesammtzahl der ein- und ausgegangenen Schiffe waren
6ö, 8 o Segelschiffe und 34.2 7½ Dampfschiffe, und von je 109 Reg⸗ X. der verkehrenden Schiffe kommen auf Segelschiffe 24,9 oo, auf Dampf⸗
(fast nur Watten. und Fährverkehr), Lübeck und Neufahrwasser (Danzig), nach dem Raumgehalt sämmtlicher verkehrenden Schiffe dagegen Stettin, Bremerhaven, Neufahrwasser, Kiel und Lübeck,
Die Gesammtzahl der von deutschen Schiffen gemachten See⸗
reisen betrug im Jahre 1884 66711 und der entsprechende Tonnen— gehalt 17017 557 Reg⸗-T.; dies ergiebt im Vergleich mit, den im Jahre 1883 nachgewiesenen Reisen eine Zunahme in der Zahl der Seereisen um 3259 und eine Vergrößerung des Gesammtraumgehaltẽ um 1421 653 Reg⸗T. Werden die in Ballast oder leer fahrenden Schiffe (zusammen 14 447) außer Betracht gelassen und nur die be⸗
55 1 jof S9 Ꝙ 38 88 19 Q sadenen Schiffe berücksichtigt, fo belief sich im Jahre 1834 die Zahl
s 8 65 . , 597 39 1 der Reisen deutscher Schiffe zwischen deutschen Häfen auf 2 393 mit
1218219 Reg. T. (235 195 Reisen und 1 102 628 Reg. T. im Vor⸗ hr), vom 97 998 Regn⸗T. (7819 Reisen und 2 879 746 Reg⸗T. im Vorjahr), von , , . 727 ji 3745 020 Rea⸗T deutschen Häfen nach dem Auslande auf 273 mit 2 745 20 Regz X. (7672 Reisen und 2614693 Reg.-T. im Vorjahr) und zwischen
ö 8 2* 5 79 33 7982 97 . 976 95 . außerdeutschen Häfen auf 9438 mit 7 268 837 Reg⸗T. (8976 Reisen
und 6573 845 Reg.⸗T. im Vorjahr). Dabei ist selbstverständlich
jedes Schiff so oft gezählt, als es die betreffende Reise machte.
— Nach Mittheilung des Statistischen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 3. Januar bis incl. 9. Januar 1886 zur Anmeldung gekommen: 177 Cheschließungen, 651 Lebendgeborene, 37 Todtgeborene, 588 Sterbe⸗ fälle. . . .
— Im Herbst eines jeden Jahres wird vom englischen Kriegs Ministerkum (in statistischer Bericht über die Vorgänge in der engli⸗ schen Armee veröffentlicht und als General Annual Keturn ot the British Army beiden Häusern des Parlaments vorgflegt. Wir ent⸗ nehmen dem neuesten Bande dieser Berichte die folgenden Angaben über das stehende englische Heer (ohne die von mehreren Kolonien besonders gehaltenen Kolonialtruppenꝝ) 3
Im Laufe des Jahres 1884 hatte das englische Heer eine Durch⸗ schniftsstärke von 185 964 Mann; die höchste Ziffer wurde am 1. De⸗ zember mit 188 216 Mann erreicht. Nach Chargen befanden sich im Heere 7057 Offiziere, 623 fogenannte Warrants. Officers (eine be— sti e Klasse e Subalternoffizieren, 12186 Unteroffiziere, stimmte Klasse der Subalternoffiziere), 121 gal 3302 Spielleute und Musiker und 159795 Gemeine; nach Waffen zählte man (ohne die Offiziere) 121 079 Mann Infanterie, I 724 Mann Artillerie, 5573 Mann Pioniere und 16908 Mann Ke 4 h ti r. 1 — * 2 — . rie Januar 1885 hatte die Armee eine Stärke von 166 255 Mann; gegen den Etat war ein Defizit von 250) Mann vorhanden. Ueberzählige fanden sich bei der Kavallerie, der Fußgarde, dem Train und den Pionieren, zusammen 140 Mann; Man nem ente gab es bei der Artillerie und Infanterie in Höhe von 4016 n nn Am 1. Januar 18854 beliefen sich die Manquements auf, 357 Mann, Dise Dislokation der Armee wird für den 1. Januar 1885 wie folgt
1aegeber Is betrug:
angegeben. Es betrug 4
Kavallerie⸗ Pionier · Gesammt⸗ in Bataillone Regimenter Batterien Compagnien mannschaft England. 36 12 66 23 59 203 den Kanal⸗ ö Inseln 2 — — . 1 3. Schottland. ‚ 1 ꝛ 3633 K22. 26 6 12 3 23 56 Farpte 23 J 5 4 15 269 Egypten. . 124 . den Mittel⸗ meer · Gar⸗ nisonen . 4 5 ö. ; 26 636 den Kolonien 2 8 Ostindien. 48 9 77 3 58 763.
Mithin standen in Großbritannien 66 Bataillone Infanterie, 19 Kavallerie⸗Regimenter, 82 Batterien und 26 Pionier Compagnien, zusammen 87 999 Mann (einschließlich der. Depots und. Train. Gompagnien); außerhalb Großbritanniens standen 80 Bataillone Infanterie, 12 Kavallerie⸗Regimenter, 114 Batterien und 20 Pionier⸗
„) Die betreffende Bestimmung des Gesetzes lautet:
It shall be lawful for Her Majestx, be any order or orders to be by her made, with the advice of her privy council, to establish' all such laws, institutions, and ordinances. and. to constitute such courts and officers, and to make such Ebrovisiens and regulations for the proceedings in such courts, and for the administration of justice, as may be necessary sor the r. order, and good government of Her Majesty subjects and others within the said present or future seitlements respectively, or anz) of them; apy law,. statute, or usage to the econtrary in anywisse
notwithstanding.
Deutschlands vom 30. November 1885.
Tompagnien mit zusammen 100 58 Mann.. ö
1 6 m m arifch e Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Universität zu Bresl'au— im. Winter Semester 1885/86. A. Im Sommer⸗Semester 1885 sind immatri. kulirt gewesen 1407. Davon sind a. verstorhen lnb. abgegangen mit Exmatrikel 320, e. weggegangen ohne sich abzumelden. und daher ge. strichen 2, d. gestrichen auf Grund des §. 13 der Vorschriften für die Studirenden 2c. vom 1. Oktober 1879 — e. gestrichen aus sonstigen Gründen 5, zusammen 378. Es sind demnach geblieben 1079, dazu sind in diefem Semester gekommen 02, die, Gesammtzahl der im— matrikulirten Studirenden beträgt daher 1384 Die evangelisch⸗ theologische Fakultät zählt, 156 Preußen, Nichtraeußen, n 159; die katholisch-theologische Fakultät zählt 165 reußen 3 Nicht⸗ preußen, jusammen 169; die juristische Fakultät ählt 198 Preußen. 1 Nichtpreußen, zusammen 292; die medizinische Fakultat zahlt 365 Preußen, 10 Nichtpreußen, zusammen 375; die philosophische Fakultät