1886 / 25 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1886 18:00:01 GMT) scan diff

In der Sing ⸗Akademie gab gestern Fr. Desirse Artst de Padilla eine musikalische Soirée, in welcher sie ihre Schülerinnen im Chor⸗ und Einzelgesang vorstellte. Unter den Letzteten zeichnete sich namentlich Frl. Sigrid Arnoldson durch frische, natürliche Stimmbegabung, zierlich ausgebildete Koloratur, Sicherheit und kecken Vortrag aus. Fr. Lehr bekundete in Liedern von Edwin Schultz, Grieg und Taubert viel zarte Sauberkeit, namentlich im Pianogesang, und fesselte durch Lieblichkeit und Wärme des Ausdrucks. Auch Frl. Krämer in (der Romanze aus der Jüdin“ von Hals vy) und Frl. G. Plötz (in der großen Arie der Königin der Nacht aus der Zauberflöte) zeigten ebenso schöne Gaben wie gute Schule und machten ihrer hochgeschätzten Lehrerin alle Chre. Die berühmte Sängerin selbst trug eine Arie mit obligater Violin⸗ begleitung aus „Terres“ von Händel sowie die „Waldhexe“ von Rubinstein und „das Flüstern' von Pauline Viardot vor. Sie fand darin Gelegenheit, ihre längst bekannte, große Kunst nach allen Richtungen hin zu entfalten und leuchten zu lassen, sowohl im getragenen Gesange älteren Styls wie in ergreifend dramatischem, aufs Feinste schattirtem Ausdruck in der Rubinsteinschen Ballade und endlich im zartesten, hin⸗ gehauchten Piano in der überaus schwierigen und graziösen Viardotschen Komposition. Enthusiastischer Beifall folgte jeder Nummer, sodaß sich Fr. Artst noch zu mehreren Zugaben entschließen mußte, welche ihr neue Doationen eintrugen. Auch die Duette, welche dieselbe mit ihren Schülerinnen sang: „La Regata veneziana“ von Rossini und „Nena mia“ von dem Spanier

R *) Inserate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Aeutschen Reichs- Anzeigers und König! ich

DOeffentlicher

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. h. Zwangsvollstreckungen,

Caballero“ (ersteres mit Fr. Lehr, letzteres mit Frl. Arnoldsen) fanden so allgemeinen Veifall daß sich die Künstlerin zu einer Er⸗ weiterung des Programms verstehen mußte, wobei sie eigenhändig die Begleitung übernahm. Die Königliche Hof⸗Opernsängerin Frl. Hoff⸗ mann wirkte in der Soirée 1 den eleganten Vortrag der reich siorirten Walzer ⸗Arie aus Gounods Romeo“ mit; Fr. Pietsch⸗ Lankow sang mit warmtöniger Altstimme und gut nünncirtem Ausdruck das Solo in dem reizenden Schubertschen Ständchen. Der Damenchor, welchen Hr. Siegfried Ochs mit Präzision leitete, trug außer der ebengenannten Nummer noch Chöre von Gounod laus Mireille) und ke vor und erntete für die geschmack⸗ und aus⸗ drucksvolle, fein nüancirte Ausführung verdiente Anerkennung. Der Violinvirtuose Hr. Arbos. welcher zu der oben erwähnten Händelschen Arie die Begleitung gespielt hatte, bewies auch als Sologeiger noch in Stücken von Wieniawski, Brahms⸗Joachim und Sarasate seine technische Fertigkeit, die zwar noch der vollen Sicherheit ermangelt, aber ihm noch manche Erfolge verheißt, die ihm schon gestern zu Theil wurden. Mit dem von den Damen Hoffmann, Lehr und Pietsch⸗Lankow ausgeführten Gesang der Rheintöchter aus der „Götterdämmerung“ von Wagner schloß die genußreiche Soirse, welche durch den hohen Besuch der Kronprinzlichen Herrschaften ausgezeichnet wurde.

Im Concerthause veranstaltete Hr. Direktor Mannsfeldt gestern den III. Solisten- und Symphonie⸗Abend und bot den Be— suchern ein besonders interessantes und abwechselungsreiches Pro⸗

Aufgebote, Vor⸗ Großhandel.

rl. Meyer sang

Mendelssohn⸗Bartholdy'sche Concert⸗Arie und später noch

schiedene Lieder, die ‚Promessa“ von Rossini, das Echo“ v

Hellmund und „Der Frühling ist da‘ ven Carl Bohm. Ju de eigenen wie auch den vorangegangenen Liedern spiel te Hr. Beßn selbst die Begleitung und zeichnete sich durch diskreten Vortrag au Die von ihm herrührende ansprechende kleine Tomposition fand len haften Anklang und mußte wiederholt werden, worauf die Sãngern wie auch der Komponist durch freundlichen Beifall ausgezeichnet wurden. Von den übrigen Programmnummern seien hervorgehoben die Variationen aus 9p. 89 b und das Scherzo aus 0p. 24 don Beethoven. Die vom Orchester sauber ausgeführte Danse macaht⸗ von Saint Sans verfehlte auch gestern ihre Wirkung nicht Auch die Verehrer Richard Wagners fanden ihre Rechnung durt die Aufführung des Gesanges der Rheintöchter aus der „Götter dämmerung“. Has Han fl ef nahm jedoch die Spohrsche Symphons⸗ Nr. 4 „Die Weihe der Tönen in Anspruch, welcher das Publikum ö andächtiger Aufmerksamkeit von Anfang bis zu Ende lauschte und nach jeder Nummer seine Anerkennung für die tüchtige Leistung de

Anzeiger. z * Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des

Industrielle Etablissements, Fabriken und

Orchesters lebhaften Ausdruck gab.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. S. Daube & Co., E. Schlotte,

RPreußischen Staats- Anzeigers:

F

Berlin 8SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

ladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. Berloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

3. Verschiedene Bekanntmachungen Literarische Anzeigen.

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 63513

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung ,, .

. 15

des zur Konkursmasse des ofbe Prüssing zu Göthen gehörigen Erbpachtgehösts zu Klinken mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu—

lirung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 12. April 1886, Vormittags 11 Uhr, 2) zum Ueberbot am Montag, den 3. Mai 1886, Vormittags 11 Uhr, 3) zur Anmeldung dinglicher

desselben gehörenden Gegenstände am Montag, den 12. April 1886, Vormittags 19 Uhr, im Zimmer Nr. 6 des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt. Auslage der Verkaufsbedingungen vom 20. März 1886 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkursverwalter Rechtsanwalt Beetz zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge— statten wird; dasselbe ist canonfrei, faßt 22 533 Qu. Ruthen und ist bonitirt zu 110 Scheffel. Krivitz, den 21. Januar 1886. Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Zierow, Akt.⸗Geh.

53485 Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse des Erbpachthofbesitzers Prüssing gehörigen Erbpachthofes Göthen mit Zubehör Termine 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Re— gulirung der Verkaufsbedingungen am

Montag, den 12. April 1886,

Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am

Montag, den 3. Mai 1886,

Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörigen Gegenstände am

Montag, den 12. April 1886, Vormittags 19 Uhr, im Zimmer Nr. 6 des hiesigen Amtsgerichts— gebäudes statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 20. März an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem Konkurs⸗ verwalter Rechtsanwalt Beetz zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird; dasselbe ist belastet mit einem Kanon von jährlich 32313/49 Scheffel Roggen, faßt 145 563 Muthen und ist bonitirt zu 550 Schffl.

Krivitz, den 21. Januar 1886.

Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: Zierow, Akt.⸗-Geh.

53507] Im Namen des Königs! Auf den Antrag der Besitzer Michael Czeputat zu Antargen und Ferdinand John zu Gaizuhnen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Inster⸗ burg durch den Amtsrichter Kuhn, für Recht: ;

J. Die Inhaber der nachstehend bezeichneten Hypo⸗

tbekenyposten: a. 56 Thaler 8 Silbergroschen 8 Pfennige Mutter⸗ erbtheil der Augusze Stepputatis verehelich⸗ ten Tewuleit aus dem Erbtheilungsvergleich vom 13. Juli 1758,

je 52 Thaler 6 Silbergroschen Vatererbtheil der Geschwister Annicke, Johns, Elsbetha Stepputatis aus dem Erbtheilungsvergleich vom I5. Zuni 1774,

zu a. und b. gemäß Verfügung vom 1. Mai 1823 auf dem dem . Michael Czeputat gehörigen Grundstücke Antargen Nr. 5, Ab— theilung III. Nr. 1, 2, 3, 4 eingetragen,

c. je 11 Thaler 4 Pfennige Muttererbtheil der

Geschwister Gottlieb und Samuel Herzmoneit, 3. Grund des Theilungsrezesses vom 26. Ok— tober 1332 und der Verhandlung vom 5. gemäß

im Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse

Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗

u. s. w. von öffentlichen Papieren. Fa milien⸗Nachrichten. Beilage. *

Büttner K Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.

getragen und bei Zuschreibung des Grundstücks Gaizuhnen Nr. 3 zu Gaizuhnen Nr. 5 am 24. August 1885 auf das Grundbuchblatt des der dem Besitzer Ferdinand John gehörigen Grund— stücks Gaizuhnen Nr. 5 Abtheilung III. Nr. 2a. b. übertragen, werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausge—

schlossen; II. die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

den Antragstellern aufgelegt.

Insterburg, dent? 1. Januar 1856. Königliches Amtsgericht.

verehelichten Wollany en tück Nr. 8 Zdierdz werden mit ihren Ansprüchen auf di Post ausgeschlossen,

wird für kraftlos erklärt,

Antragstellerin auferlegt. Gleiwitz, den 22. Januar 1836. Königliches Amtsgericht.

õz6l9]

Auszug aus einer Klageschrift.

53503

In der Joachimi'schen Aufgebotssache hat das Königliche Amtsgericht zu Alsleben (Saale) am 25. Januar 1886 dahin erkannt:

Die aus dem Erbrezeß vom 25. Oktober 1800, aus einer Ausfertigung des Kaufkontrakts vom 28. Juli 1810 und einem Hypothekenschein bestehende Urkunde, auf Grund deren im Grundbuche von Strenznaundorf Band II Artikel Nr. 68 in der dritten Abtheilung Nr. 6 für Johann Christian Busch aus Strenznaundorf einhundert Thaler mütter⸗ 1. J. eingetragen stehen, wird für kraftlos erklärt.

5398] Der Hypothekenbrief über die auf Kornfelde (früher Krzekatowo) Nr. 10 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen Muttererbtheile des Friedrich und der Christine Bachuj von je 25 Thlr. 7 Sgr. 23 Pf. wird nach Aufgebot für kraftlos erklärt. Mogilno, den 22. Januar 1886. Königliches Amtsgericht.

vertreten, gegen Klara Müller, ledig und ohne Gewerbe, volljährige Tochter von Stephan Müller, Kohlen⸗ händler, früher bei ihrem genannten Vater auf dem zur Gemeinde Essingen gehörigen Dreihofe wohnhaft, beziehungsweise domizilirt, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, auf Zahlung von 364M 91 für durch den Bruder des Klägers zur Uebergabe an Letzteren erhaltenes, aber nicht ab— geliefertes Geld aus Kaufpreisen von Kohlen, baare Darlehne z., mit dem Antrage: „Es gefalle dem Kgl. Landgerichte, die Beklagte zu verurtheilen, an den Kläger die Summe von 364 M 91 nebst Zinsen hieraus vom Klagetage an und die Prozeß— kosten einschließlich der Kosten eines bein Kgl. Amts— . Landau erwirkten Sicherheitsarrestes zu be— zahlen: und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreites in die hiezu bestimmte öffent— liche Sitzung genannter Kammer vom

1. April 1886, Morgens 9 Uhr, mit der Aufforderung vor, aus der Zahl der an diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwälte einen Anwalt aufzustellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die ab— wesende Beklagte wird dieser Auszug der Klage be—⸗ kannt gemacht.

Landau in der Pfalz, den 25. Januar 1886.

Der Gerichtsschreiber am Kgl. Landgerichte. Teutsch, Kgl. Obersekretär.

53496

für die separirte Arndt, geb. Manz, von hier 1851

eingetragene Hypothek von 311 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf.

ist für kraftlos erklärt.

Krossen a. O., den 21. Januar 1886. Königliches Amtsgericht.

53504 Im Namen des Königs! Auf den Antrag

1) des Wilhelm Hähn,

2) der Wittwe Hähn,

3) des Wilhelm Adorf,

4) des Wilhelm Schmidt,

5) des Christian Adorf,

6) des Peter Schneider, sämmtlich von Rott, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Altenkirchen für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Band J. Blatt 166 Nummer 269 des Hypothekenbuches des Königlichen Amtsgerichts zu Altenkirchen für die Schultheißerei Flammersfeld erfolgte Eintragung von 35 Thaler 17 Silbergroschen 4 Pfennig zu Lasten des Christian Adorf zu Flammersfeld⸗Rott und zu Gunsten der Caroline Strickhausen und deren Tochter Henriette Strickhausen zu Rott wird für kraftlos erklärt.

Altenkirchen, den 12. Januar 1886.

gez. Knie.

ö3zb26] Deffentliche Zustellung. Der Restaurateur Wilhelm Drescher zu Namslau flagt gegen den früheren Haushälter Wilhelm Reigber und dessen Ehefrau Susanna, geb. Oley, aus Namslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 150 „S. Darlehn und 5, 10 MS für entnommene Ge— tränke, mit dem Antrage, die Beklagten zu ver— urtheilen, ihm 155 M 10 43 nebst 6ο Zinsen von 100 υ seit dem 8. Oktober 1882, von 25 M seit dem 30. Juli 1383 und von 30 seit dem 16. April 1884 zu bezahlen und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreitz vor das Königliche Amtsgericht zu Namslau auf den 29. März 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Namslau, den 25. Januar 1886.

J i,, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J.

än! Oeffentliche Zustellung.

Der Königliche Intendantur-Baurath Hugo Steuer zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Kor— pulus in Breslau, .

klagt gegen die K. K. priv. Kaschau⸗Oder berger Eisenbahngesellschaft, vertreten durch ihre Direktion 9 Budapest, aus Anlehens-Obligation mit dem An— rage:

die Beklagte kostenpflichtig zu verurtheilen, an Kläger gegen Herausgabe ihrer Anlehens-⸗Obli— gatioön Nr. 172 504 mit den seit 1. Januar 1886 laufenden Coupons und Talons 500 Franks oder nach ihrer Wahl 403 6 nebst 6 Prozent Zinsen seit 2. Januar 1886, ferner 21 Flor. 0 Kr. oder 36 M 12 . Protestkosten und LY, sonstige Auslagen für Einsendung der Obligation zum Proteste und für Zahlung der Protestkosten. zu zahlen; dies Ürtheil auch Wegen. gegen Sicherheitslejstung für vorläufig vollstreck—

. d g, . geg n t lich h . ( und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ 563509 Aufgebots verfahren. ö lung des Rechtsstreits vor die IV. Civilkammer des , . . verkündetes Urtheil ist für Recht Königlichen Landgerichts zu Breslau auf

erkannt worden:

53306] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der separirten Ehefrau des

Bauergutsbesitzers Richter, Eleonore, geb. Alisch, zu

Hildesheim, vertreten durch Rechtsanwalt Pietzsch zu

Sonnenburg,

hat das Königliche Amtsgericht zu Reppen am

15. Januar 1886 für Recht erkannt:

Die nachstehenden 3 Hypothekendokumente:

1I) vom H. Oktober 1864 über Dreihundert Thaler Darlehen zu 4 & jährlichen, am 5. Oktober

zahlbaren Zinsen,

2) vom 10. Dezember 1867 über Einhundert Thaler Darlehen zu 5H jährlichen, am 1. Ja— nuar zahlbaren Zinsen,

3) vom 29. Dezember 1869 über Zweihundert Thaler Darlehen zu 47 9 jährlichen, am 1. Ok— tober und 1. April zahlbaren Zinsen,

eingetragen im Grundbuch von Hildesheim auf dem, dem Christian Gottlieb Seelig da— selbst gehörigen Grundstücke Band J. Nr. 21, Abtheilung III. sub Nr. 1, 4, 7 für die An⸗ tragstellerin,

werden für kraftlos erklärt.

Von Rechts

Verfügung vom 17. Juli 1833 ursprünglich auf . Nr. 3 Abtheilung III. Nr. 4, 6 ein⸗

den 28. April 1886, Vormittags 9 Uhr, 1) die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost 3 ö. ö h

Pupillar⸗General⸗Depositorium des Gerichtsamts der Herrschaft Ujest in Abtheilung III. Nr. J des gehörigen Grundstücks

2) die über diese . gebildete Hypothekenurkunde

3) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden der

Bei der Civilkammer des Kgl. Landgerichts Landau in der Pfalz klagt Johann Georg Reichling, Kohlen— händler, in Landau wohnhaft, durch Rechtsanwalt Dr. Josef Kugler hier, als Prozeßbevollmächtigter

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Breslau, den 25. Januar 1886. e , Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

õzbꝛ7] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige und großjährige Näherin Marie Barban Wolkenmuth von Tückelhausen und die Pflegschat über deren außereheliches Kind Marie Margaretha vertreten durch den Vormund Schlosser AÄndrea Wolvert dahier, klagt gegen den ledigen Bierbrauer Georg Guck von Münnerstadt, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Vaterschaftsanerkennung und Al— mentationsleistung mit dem Antrage, den Beklagten zur Anerkennung der Vaterschaft zu Maria Mar— garetha Wolkenmuth, Leistung eines wöchentlichen in vierteljährigen Raten vorauszahlbaren Unterhaltz— beitrages von 26 auf die ersten 12 Lebensjahre dez Kindes, Zahlung der Hälfte des Schulgeldes, der allenfallsigen Kur⸗ und Begräbnißkosten und 30 4 Tauf- und Kindbettkosten, sowie zur Tragung der Prozeßkosten zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Die Klagspartei ladet den Beklagten zur münd— lichen Le , ng der Sache in die Sitzung des K. Amtsgerichts Ochsenfurt auf ;

Dienstag, den 23. März J. Irs., Vormittags 9 ihr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Ochsenfurt, den 24. Januar 1886.

Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.

(Unterschrift), Sekr.

ö3hls] Deffentliche Zustellnng. Der Kaufmann Isidor Groß jr. zu Loewen, ver— treten durch den Rechtsanwalt Loewy zu Loewen, klagt gegen den früheren Briefträger, jetzigen Schuh' machergesellen Hugo Wende, unbekannten Aufenthalts, wegen einer Waarenforderung mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger 59, 9h M nebst 66“ Zinsen seit dem 29. Juni 1385 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig voll— streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zut mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Loewen auf den 15. April 1886, Vormittags 19 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustelluͤng wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Loewen, den 8. Januar 1886.

Jaezkowski, . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

53518 Kaiserliches Amtsgericht Stra stburg.

Deffentliche Zuste llung. ; Der Kaiserliche Notar Pierron lerselbst klagt gegen den Kaufmann Hypolit Bauer, genannt Baury, ohne bekannten Wohn und Aufenthaltsort wegen rückständiger Notariatsgebühren und gehabter Aus lagen mit dem Antragé auf Verurtheilung des, Be— klagten zur Zahlung von 263,27 S nebst 5M Zinsen seit dem 17. November 1885, und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Straßburg Civilsitzungssaal) auf

Samstag, den 20. März 1886,

Vormittags 9 Uhr. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber: Piro.

53309 . In unserer Rechtsanwaltsliste ist der bisherige Rechtsanwalt Haumann heute gelöscht worden. Elberfeld, den 26. Januar 1886.

Königliches Amtsgericht. Stamm.

63530 Der Rechtsanwalt Dr. Steinhagen zu ist in der hiesigen Rechtsanwaltsliste gelöscht. Lübeck, den 25. Januar 1886. Der Prässdent des Landgerichts. Hoppenstedt.

Lübeck

Schweiß.

Redacteur: Riedel.

Berlin ———

Verlag der , . (Sch Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen

o l).

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ von 30 Thaler Darlehn, eingetragen für das richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

(einschließlich Börsen⸗Beilage)

Erste Beilage . . . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Stagts⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 28. Januar

1886.

M 25.

Nichtamtliches.

Berlin, 28. Januar. In der gestrigen en en * ö 2 ? 2 8 5. *. * * . des Reichstages wurde der NRest des Extra⸗ & nem ums und die Einnahmen ohne Debatte bewilligt, ebenso

Etat des Allgemeinen Pensionsfonds und des Invaliden⸗ 1 * [

. dem letzteren sind von 12 Kommunen Petitionen ein⸗ gereiht um Ermäßigung des Zinsfußes für Darlehen aus hem Reichs⸗„Invaliden fonds. Der Abg. von Köller . (sanen zur Tagesordnung überzugehen. a m. 6 4 ö ein 33 Antrag abgelehnt . ebenso aber auch ein Antrag, diese de, der, . Regierung zur Berücksichtigung 31 , , . o war also in dieser Sache ohne Beschluß geh ieben. ö Der Abg. Rickert fragte, warum die Regierung. in dieser Sache die Kommission ohne bestimmte Antwort gelassen. habe, bwohl doch selbst der Reichskanzler die Nothwendigteit . Herabsetzung des Zinsfußes zugegeben,, . . trag eingebracht habe. Das Verfahren müsse dem Lande gegenüber gekennzeichnet werden. J ö Hierauf entgegnete der Staatssekretär von Burchard, . könne hier nur wiederholen, was er in der Kommissian aus- geführt' habe. Der Bundesrath habe sich . Frage noch nicht zu beschäftigen gehabt, da . des Reichstages an ihn noch nicht herangetreten seien. 3 . Februar vorigen Jahres die Frage aufgetaucht sei, ha 2 Jer Reichskanzler bei der Haltung des Reichs tages. finanziellen Fragen gegenüber auch diese Haltung berücksichtigen . und deshalb auch nicht aus eigener Initiative einen Antrag os 7 . ö . Abg. von Köller sprach, die Befürchtung aus, daß man bei Berücksichtigung der Petitionen bei den Schuldnern des Invalidenfonds unerfüllbare Hoffnungen erregen . Die Reduktion des Zinsfußes von. 4M auf 4 Prozent würde im Zinsertrage einen zu großen Ausfall ,,, der Kommission sei man einig gewesen, daß diese , . von zu hohen finanziellen Folgen sein würde, um dort , zu werden; die Vorwürfe des Abg. Rickert. gegenüber 4 Regierungen seien hinfällig. Der Zinsfuß sei zwar. jetzt hoch, sei aber zur Zeit der Anleihen verhältnißmäßig niedrig gewesen. Der Ab Dr. Bamberger meinte, es sei seiner Zeit als ein Venefizium angesehen worden, den Gemeinden aus dem Invalidenfonds Darlehen zu geben, deshalb hätten sie . Hrund, sich jetzt zu beklagen. Man solle doch annehmen, der Zinsfuß wäre hinaufgegangen, dann würden die Gemeinden nicht an das Haus herantreten. . ö Der Abg. von Kardorff glaubte, der Vorredner stelle sich doch zu sehr auf den Standpunkt des Banquiers, ihm (dem Ned⸗ ner scheine, man solste doch hierbei den Gemeinden gegenüber Villigkeitsrücksichten walten lassen und die Sache in nähere Erwägung ziehen. Nachdem der Zinsfuß soweit herabgegangen sei und bei der ganzen wirthschaftlichen Lage voraussichtlich noch weiter herabgehen werde, müsse man doch wohl eine Er— leichterung eintreten lassen. Er wünsche also, daß die Ange legenheit in ernsthafte Erwägung gezogen werde. . Der Abg. Dr. Bamberger meinte umgekehrt, der Banquier könne fein Herz sprechen lassen, das Haus aber könne nicht nach Generosität urtheilen und Spenden aus dem allgemeinen Säckel vertheilen.

heute über diese

Die Abstimmung über die Petitionen erfolgt in dritter

Lesung. . . . Gegen 3 Uhr vertagte sich das Haus auf 1 Uhr.

Donnerstag

In der gestrigen (J.) Sitzung, des Hauses der Abgeordneten erklärte beim Eintritt in die Be⸗ rathung des Antrags, betr. Einführung der geheimen Abstimmung bei den Wahlen zum Abgeordneten⸗ hause und zu den Kommunalvertretungen, der An tragsteller Abg. Uhlendorff, der Antrag sei für die meisten Miiglieder des hohen Hauses ein alter Bekannter, denn namentlich während der beiden letzten Legislaturperioden seien zahlreiche Petitionen eingegangen, welche die Abschaffung der öffentlichen Stimmabgabe forderten, weil durch dieselbe nur Wahlbedrückung und Beeinflussung gefördert würde. Vor⸗ nehmlich beschwerten sich Arbeiter über den Druck ihrer Vor⸗ gesezten, wie z. B. Arbeiter auf den Königlichen Werften, daß sie wegen ihrer Haltung, ohne höhere Löhne zu bekommen, länger arbeiten müßten, oder wohl gar entlassen würden. In einer anderen Reihe von Petitionen beklagten sich Beamte, daß sie nur unter Kontrole abstimmen könnten und von den Vorgesetzten gezwungen würden, gegen ihre Ueberzeugung zu simmen.! Ebenso werde der kleine Gewerbtreibende verhindert, seine Meinung zum Ausdruck zu bringen. Habe man sich doch nicht gescheut, in der Presse öffentliche Aufforderungen zu Kundschaftsentziehungen auszusprechen, um die Gemaßregelten für ihre liberale Stimmabgabe zu strafen. Auch von. konser⸗ vativer Seite kämen gleiche Wünsche an das Haus, wie z. B. vor 5— 4 Jahren die Petition des Ravensberger Volksvereins. Der Gegenstand bilde übrigens auch keineswegs nur einen Hegenstand des Parteiinteresses der Deutsch Freisinnigen, alle Parteien seien gleichmäßig betheiligt. Im Jahre 1883 hätten die Freunde des Nedners den auf geheime Abstimmung bei Kommunal- und Landtagswahlen gerichteten Antrag Stern unterstützt, leider ohne Erfolg. Gelinge es auch diesmal? ficht, die Majorität zu erreichen, so werde man immer und immer wieder kommen, getrieben von der Pflicht des Gewissens und der lieberzeugung, daß bei dem bestehenden Wahlmodus die wirkliche Meinung des Volkes nicht zum Ausdruck kommen könne, bis die andere Seite sich überzeugt haben werde, daß der Wahl modus ge— ändert werden müsse, wenn das Volk nicht ins Verderben gerathen solle. Mit der Entgegnung könne man nichts, be— weisen, daß man von dem, welchem man das wichtige Wahl⸗ recht gewähre, auch die offene und freie Stimmabgabe ver— langen könne. Die menschlichen Verhältnisse seien eben unvollkommen, denn der Beamte, der Arbeiter sähen ich nur der Alternative gegenüber: Entweder hungern

mit Weib und Kind, oder die freie Ueberzeugung auf⸗ geben. Die wirthschaftlichen Verhältnisse der Heimaths⸗ provinz des Redners, Westfalen,

Eines hätten die Wähler des Redners nicht vergessen seinem Gedächtniß einzuprägen, das sei die Sorgfalt für Ein⸗ führung der geheimen Abstimmung gewesen. Er habe selbst hören müssen, wie Leute gegen ihre Ueberzeugung zu stimmen genöthigt worden seien. Und gar erst die Fabrikarbeiter! Man müsse in solchen Gegenden gelebt haben, um dies zu verstehen. Redner wisse Fälle, wo Arbeiter nach jahrelangen treuen Diensten entlassen worden seien, weil sie nicht auf Kommando hätten stimmen wollen. Wie könne man bei solchen Erfahrungen das öffentliche Stimmrecht aufrecht er⸗ halten wollen? Der Antragsteller und seine Freunde ständen nicht auf dem Boden . gegnerischen Redners, der bei Ge⸗ legenheit der letzten Besprechung dieser Frage gesagt habe:

„Meine Partei bleibt bei dem System stehen, denn wir haben

uns gut dabei gestanden.“ Ob seine Partei dabei besser stehe, gelte ihr gleich. Redner meine nicht, daß mit der Annahme des Antrages Alles sofort gut sein werde, aber er zweifele nicht, daß, wenn der Antrag auch jetzt nicht angenommen werde, er doch später einmal in gesetzmäßiger Form werde vorgelegt werden. Wolle man aber. daß die ZJustände an⸗ fingen zu gesunden, so müsse man für den Antrag stimmen, er sei der erste Schritt zur Besserung. . Der Abg. von Eynern entgegnete, nach der zweitägigen Diskussion des Antrages Stern im Jahre 1883 hätte er ge⸗ glaubt, daß eine Wiederholung desselben nicht stattfinden würde. Da es doch geschehen, so müsse man Stellung dazu nehmen. Heute wie damals halte die nationallibexale Partei eine Revision der Verfassung, wie sie der Antrag bezwecke, in diesem Augenblicke nicht für opportun. Seine Freunde hätten damals ausgeführt, daß die bezweckte größere freiheitliche Ent⸗ wicklung wahrscheinlich sich ins Gegentheil verkehren würde, und die Auffassung des Ministers des Innern habe ihnen Recht gegeben. Der Antrag sei bei seiner Aussichts⸗ losigkeit auf eine Majorität lediglich Agitationsmittel. Man thäte besser, praktisch zu arbeiten, als sich mit der⸗ artigen Agitationsanträgen zu beschäftigen. Die Ab⸗ sicht des Sternschen Antrages sei dahin gegangen, die nationalliberale Partei zu vernichten oder an die Wand zu drücken. Der Erfolg sei die Reduzirung der Fertschrittspartei auf 43 Mitglieder gewesen, und Hr. Stern sei nicht mehr Mitglied des Hauses, sondern durch einen Nationalliberalen ersetzt. Keine Frage sei in konstitutionellen Staaten schwieriger zu regeln, als die Konstitution des Wahlrechts, England, die älteste Nation mit Repräsentativverfassung, habe darüber eine reiche Literatur. Glaubten die Männer, ein gutes Wahlsystem zu haben, so kämen die Frauen mit ihren Forderungen. Die Er⸗ fahrung zeige, daß die unterliegende Partei ihren Mißerfolg stets dem Wahlsystem in die Schuhe schiebe; deshalb habe auch der Abg. Rickert bei seiner Etatsrede das Dreiklass en⸗Wahlsystem angegriffen und sich dabei auf die früheren Aeußerungen des Reichs⸗ kanzlers über dieses Wahlsystem gestützt. Jener Ausdruck des Reichskanzlers ,, ch Mensch und menschlichen Leidenschaften zugänglich, er sei gefallen, als im Abgeordnetenhause eine sehr kleine konservative Minorität he⸗ findlich gewesen sei und der Abg. Richter gemeint habe, dieselbe könnte ihre Fraktionsverhandlungen in einer Droschke ab⸗ halten. Wenn jetzt die Konservativen eine Landpartie machen wollten, dann gebrauchten sie jedenfalls mehrere Kremser. Der Abg. Rickert könne also mit dem Wahlsystem natürlich nicht zufrieden sein. Redner halte das Dreiklassen⸗Wahlsystem auch nicht absolut für gut, er bedauere z. B. den Ausschluß von sozialdemokratischen Vertretern, weil man anderen Falles versuchen könnte, eine Annäherung der verschiedenen Lebens⸗ anschauungen herbeizuführen. Dennoch glaube er nicht, eine so tiefeinschneidende Verfassungsänderung befürworten zu kön⸗ nen. Das Wahlsystem beruhe auf der Verordnung vom 30. Mai 1849, welche bis zur anderweiten Regelung in Kraft bleibe. Warum beantrage man denn blos die Abänderung eines Punktes, warum denn nicht die Abschaffung des ganzen DreiklassenWahlsystems und die Einführung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlsystems? Herr Stern habe ursprünglich seinem Antrage diese Ausdehnung ge— geben, auch sür die kommunale Vertretung, aber die da⸗ malige Fortschrittspartei habe denn doch so weit nicht gehen wollen; die deutschfreisinnigen Herren hätten wohl einige Angst vor dem Ausfall gehabt, den dann die Kommunalwahlen ergeben haben würden. Dem Antrage fehlten ja. alle Vor⸗ bedingungen einer eventuellen Annahme, er sei gänzlich aus sichts os; Redner glaube Alles in der Welt, aber nicht, daß geheime Abmachungen zwischen, dem Abg. Richter und dem Minister Puttkamer möglich seien. Wenn er (Redner) über⸗ haupt einen solchen Antrag einbringen würde, so würde er doch eine bessere Arbeit machen und nicht die schlechtere von vor 3 Jahren kopiren. Sollten denn Urwähler und Wahl⸗ männer beide geheim abstimmen oder nicht? Solle in diesem Falle der Wähler gar keine Kontrole über die Ahstimmung des Wahlmannes haben? Der Antrag sei ganz oberflächlich abgefaßt. Die . darüber, welches Wahlsystem theo— retisch das beste sei, seien sehr getheilt; von Autoritäten des Staatrechts seien Mohl, und Rönne für das geheime, Bluntschli für das öffentliche. Auch in den Reihen der Frei sinnigen herrsche darin keine Einhelligkeit. In der Vaterstadt des Redners, Barmen, sei früher im Stadtverordneten⸗Kol⸗ legium geheim abgestimmt worden, Seine Versuche, diesen Brauch zu beseitigen, seien ihm erst gelungen, als deutschfreisinnige Mitglieder in das Kollegium gekommen seien. Außerdem habe es bei geheimen Wahlen seine großen Schwierigkeiten, die Meinung der Wähler zu erforschen, mit ihnen im Kontakt zu bleiben; man kenne seine Wähler nicht, man wisse nicht, wer für Einen gestimmt habe. Wenn in einem Wahlkreise bei der Stichwahl 10000 nationalliberale Stimmen durch die vereinigten 5000 deutschfreisinnigen und 6000 Centrumsstimmen geschlagen würden, wie wolle man da die Meinung der Wähler erforschen? Die Deutsch⸗ reisinnigen suchten sich dann mit ihrer Presse zu helfen. Die bgeordneten reisten, wie der Abg. Rickert in Pommern, im Lande

seien trostlos; aber so sehr

immer dieses Elend in den Vordergrund geschoben werde, vor d h ) r , und sollte dort vor überfülltem Saale gesprochen haben; als es zur Wahl gekommen sei, habe er (Eynern) leere Bänke, aber

umher und brächten glänzende Berichte über den Jubel der Wähler und die erreichten Ersolge; wenn es aber zur. Wahl komme, dann habe der Abg. Rickert in solchen Orten 17 Stimmen. Der Abg. Richter sei vor drei Jahren nach Solingen gekommen

die Mehrheit der Stimmen, jener volle Bänke, aber 6 Stimmen gehabt. Er meine, daß mit dem geheimen Wah! recht große Mängel verbunden seien, und daß die erwarteten Vortheile keineswegs eintreten würden. Man könne dies schon daraus erkennen, daß Wahlproteste beim Abgeordnetenhause weit seltener seien, als im Reichstage. Wenn der Abg. Rickert in seiner Etatsrede den National⸗ liberalen vorgeworfen habe, sie hätten den Liberalismus treu⸗ los im Stiche gelassen, es würde mit ihnen noch abgerechnet werden, so meine Redner, diese hätten vorerst mit den Deutsch⸗ freisinnigen abzurechnen. Die Nationalliberalen seien der Ueberzeugung, daß sie den Liberalismus am besten verträten, indem sie die Arbeiten und Aufgaben des Landes zu erfüllen bestrebt seien. Sie hielten es für einen Fehler, die Arbeiten des Hauses mit Doktorfragen aufzuhalten. Nur dadurch könnten sie den durch die deutschfreisinnige Partei aufs Höchste geschädigten Liberalismus wieder 3u Ehren bringen. Wenn sie sich ex professo mit der Frage würden zu befassen haben, dann würden sie noch weiter gehen, als der Antrag empfehle, jetzt sei derselbe nur bestimmt, agitatorisch nach außen zu wirken. Dazu sei die preußische Volksvertretung nicht da. Die Freunde des Redners glaubten, die Gelder, welche die Landesvertretung dem Lande koste, seien besser anzuwenden. Die Heidelberger Erklärung habe sich für Beibehaltung des allgemeinen, direkten und geheimen Wahlrechts für den Reichstag ausgesprochen. Die Nationalliberalen hielten den Antrag für nutzlos und zwecklos und in seinem materiellen Inhalte für viel zu oberflächlich abgefaßt, um sich auf diesen Flugsandboden zu stellen. Sie würden also gegen den Antrag Limmen. . .

Der Abg. Fuchs fand in den Ausführungen des Abg. von Eynern nur den einen Satz neu, daß dieser jetzt anfange, auch den Reichskanzler blos für einen Menschen und noch dazu für einen Menschen mit Leidenschaften, zu halten. In einem sehr unglücklichen Augenblick sei der Vorredner auf die Heidelbergerei gekommen: die Heidelberger Beschlüsse hätten für das Centrum denselben Werth, wie alle früheren Beschlüsse der Nationalliberalen; sie seien nur dazu da, um vergessen und gebrochen zu werden. Das Heidelberger Programm erkläre ganz direkt: wir sind für das ge⸗ heime Wahlrecht, und der Abg. von Eynern sage heute: wir stimmen aber dagegen. Wo bleibe da die Konsequenz? Der Abg. von Eynern sage zwar, der Antrag nütze doch nichts, er bleibe in der Minorität, die Regierung sei ihm nicht geneigt. Ja, wenn man immer nur dann Beschlüsse fassen sollte, wenn die Regierung dafür sei, wenn man sich dabei beruhigen sollte, da ja doch nur Alles Makulatur sei, was nicht von der Regierung gebilligt werde, dann könnten auch, die Mitglieder des Centrums gegen den Antrag stimmen. Sie dürften aber von dem, was sie für richtig, für in ihrem Gewissen geboten hielten, nicht abweichen, auch wenn die Aussichten, es durch— zusetzen, noch so schwach seien. Die Wahlen seien doch die Basts des konstitutlonellen Systems, und gesund sei Liese Basis nur, wenn durch die Wahlen der unverfälschte Wille des Volkes zum Ausdruck gelange. Redner bestreite entschieden, daß dieses beim öffentlichen Abstimmungsmodus möglich sei. Jede Wahl be weise von Neuem, wie begründet die Klagen des Abg. Uhlen dorff seien. In Köln sei es so weit gekommen, daß, in öffentlichen Blättern mit Kundschaftsentziehung Denjenigen gedroht werde, die es wagen sollten, einen Antiliheralen zu wählen, und das Nachspiel der Wahl beweise, daß es sich nicht um leere Drohungen gehandelt habe. Dadurch aber werde schließlich eine scharfe Verbitterung in die Massen getragen, und das unausgesetzte Nörgeln hüben und drühen verleide zuletzt einer immer größer werdenden Zahl von Wählern das Wahlgeschäft überhaupt. Wie den Arbeitern Seitens der Arbeit geber gelohnt werde, wenn sie ihrer Ueberzeugung bei den Wahlen

efolgt seien, das habe man noch jüngst durch den Nothschrei aus

Cher schlesten erfahren, wo in öffentlichen Blättern hätte gesammelt werden müssen, um die Opfer gouvernementaler und national⸗ liberaler Wahltyrannei zu entschädigen. Wo die erziehliche, die moralische Seite der öffentlichen Abstimmung liegen solle, sei dem Redner unerfindlich. Der Staat habe die Aufgabe, den Staatsbürger in seinen Rechten, vor Allem auch in seinem Wahlrecht, zu schützen, und er müsse, wenn die alten Barrieren gegen Wahlbeeinflussungen morsch und hinfällig geworden seien, neue Schutzwehren errichten, um Vergewaltigungen der öffentlichen Stimmabgabe zu verhindern. Daß ähnliche Uebel⸗ stände auch mit der geheimen Abstimmung verbunden seien, liege daran, daß die geheime Wahl zum Reichstage gar nicht mehr geheim sei. Redner brauche ghier nur an die Pappdeckelzettel zu erinnern. Hiergegen Kautelen zu schaffen, sei man im Reichstage ja bereits an der Arbeit. Mit ihrer heutigen Erklarung entschließe sich die national⸗ liberale Partei, mit allen Traditionen ihrer. Vergangenheit zu brechen. In ihren Wahlversammlungen sei sie noch mit Emphafe für die Wahrung der Rechte und. Freiheiten des Volks und für den Schutz des geheimen Wahlrechts gegen alle Anfeindungen eingetreten. Jetzt sollte sie doch eine gründ⸗ liche Umtaufe vornehmen, denn wenn der Herzog gesunken sei, was nütze dann noch der Mantel. Die Abstimmung über den heutigen Antrag habe die Bedeutung, daß sie dem Lande zeigen werde, wer den Druck der öffentlichen Stimmabgabe wolle und wer nicht. Wer die unwürdige Wahlbeeinflussung nicht wolle, der stimme für die geheime Abstimmung; wer nicht dafür stimme, erkläre zugleich, daß er den Druck wolle, weil er ihm nütze. Die Nationalliberalen hätten die Empfindung, daß sie mit der Annahme des Antrages ihrem Aufschwunge schaden könnten, den der Abg. von Eynern mit so großer Emphase verkündet habe, während er doch alle Ursache hätte, den Mund nicht so voll zu nehmen. Es könnte die Zeit kommen, wo der Reichskanzler diese Partei nicht mehr stütze, und da sie dann auch die Linn im Volke nicht mehr haben werde, so dürfte ihr der Boden unter den Füßen weggezogen sein.