1886 / 28 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

jn Altona, Braunschweig, Breslau,

Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M..

5 (rechtsrheinisch) und Köln r ö

I) an die Königlichen Eisenbahn⸗Betriebs⸗ kassen zu Oanmbtrg, Danzig und Königs⸗ berg i. 2 sowie an die Königliche ver⸗ einigte Eisenbahn⸗Betriebskasse zu Stettin.

Die Obligationen und Zinsscheine sind mit Ver⸗ zeichnissen, in welchen die Obligationen nach den ver⸗

chiedenen Werthen getrennt einzutragen und die Nummern, sowie die Fälligkeitstermine etwa fehlender . dabei zu vermerken sind, einzureichen. ber jede Sorte Obligationen (also getrennt für a. b. e, d und e) ist ein besonderes Ver⸗ zeichniß zu fertigen.

Die Werthpapiere müssen in der Reihenfolge ge⸗ ordnet sein, wie sie in dem Verzeichnisse eingetragen sind. Die zu einem Verzeichnisse gehörenden Abliga⸗ tionen und Zinsscheine sind je mit einem Papier⸗ streifen, auf welchem die Stückzahl und der Ein⸗ lieferer anzugeben ist, zu umschließen. Obligationen,

welche außer Kurs gesetzt, sind, bedürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurssetzung nicht.

Formulare zu den Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Abstempelungs⸗ und Vermittelungs⸗ Stellen vom 25. November er. ab unentgeltlich ver⸗ abfolgt. Verzeichnisse in anderer Form können nicht angenommen werden.

Der Einlieferer erhält über die eingereichten Obligationen und Zinsscheine von der annehmenden Kasse eine Empfangsbescheinigung, welche er bei der Wiederaushändigung der abgestempelten Obligationen und der neuen Zinsscheinbogen, mit der Quittung über den Rückempfang versehen, zurückzugeben hat. Der Rückempfang hat, bei, derjenigen Kasse zu er⸗ folgen, bei welcher die Einlieferung der Obligationen geschehen ist. Sobald die Werthpapiere zur Ab— holung bereit liegen, werden die Einlieferer porto—⸗ pflichtig benachrichtigt. Ueber die durch die Post ein⸗ gehenden Obligationen wird eine Empfangsbescheini⸗ gung nur auf Verlangen ertheilt; die Rücksendung 32266 gleichfalls durch die Post unter voller Werth. angabe, falls ein Anderes nicht bestimmt wird. Soll die Rücksendung nicht unter voller Werthdeklaration erfolgen, so werden die Zinsscheine und Talons ge⸗ trennt von den Obligationen an zwei aufeinander⸗ folgenden Tagen zur Absendung gelangen. Ueber den Ruͤckempfang der Obligationen und der neuen Zins⸗ scheinbogen ist umgehend Quittung zu ertheilen,

Bei den Abstempelungsstellen wird die Wieder⸗ aushändigung der bei denselben direkt eingelieferten Stücke baldthunlichst erfolgen; bei den Vermittelungs⸗ stellen eingereichte Stücken werden bei diesen jedoch erst nach Ablauf einer etwa vierzehntägigen Frist in Empfang genommen werden können. ; Hierbei bringen wir zur Kenntniß, daß die König⸗ liche Eisenbahn-Hauptkasse zu Magdeburg auch die auf 40,0 Zinsen abzustempelnden Prioritäts⸗-Qbliga—⸗ tionen der übrigen Eisenbahn-Direktions-Bezirke und die Stationskasse auf dem Magdehurg-Leipziger Bahnhofe in Leipzig die Prioritäts⸗Obligationen der Kottbus⸗Großenhainer Eisenbahn behufs Vermitte⸗ lung der . entgegennehmen.

Magdeburg, den 3. November 1885.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗ 53280 Gesellschaft.

Im Auftrage des Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten und der Finanzen fordern wir in Aus⸗ führung des 8.7 des dem Gesetze vom 24. Januar 1884 (G. S. S. II) beigedruckten Vertrages vom 12116. October 1833, betreffend den Uebergang des Breslau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahnunterneh⸗ mens auf den Staat, die Inhaber der Stamm⸗ Aktien der Breslau-Schweidnitz⸗ Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft auf, diese Aktien vom 1. Juni 1885 ab gegen Empfangnahme der vertrags⸗ mäßigen Abfindung in Staatsschuldverschreibungen bei unserer Haupt-Kasse in Breslau oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkasse in Berlin (Leip⸗ ziger Platz 17) einzureichen,

Es werden für je vier Aktien à 600 6. Staats⸗ schuldverschreibungen der 40 igen consolidirten An⸗ leihe zum Gesammtnennwerthe von 2700 M gewährt. Zu diesem Behufe sind Stücke von 5000, 20090, 1000, 500, 300 und 200 M6 ausgefertigt worden. Wünsche auf Gewährung von AÄpoints bestimmter Höhe werden, soweit es möglich ist, berücksichtigt werden.

Die Staatsregierung ist, bis auf Weiteres bereit, auch eine nicht durch vier theilbare Anzahl von Aktien zu convertiren und zwar mit der Maßgabe, daß, sofern die Anzahl der eingereichten Stücke der vor— bezeichneten Verhältnißzahl nicht entspricht, die Aus—⸗ gleichung des in Stäatsschuldverschreibungen nicht darstellbaren Ueberschußbetrages durch Baarzahlung bewirkt wird, wobei stets der nächst niedrigere dar⸗ stellbare Betrag in Staatsschuldverschreibungen ge— währt, dagegen der baar zu zahlende Betrag nach dem um 16 verminderten Kurse, welcher für Staats⸗ schuldverschreibungen der 40 igen consolidirten An⸗ leihe vor dem Tage des Umtausches zuletzt an der Berliner Börse bezahlt worden ist, berechnet wird. Der in Staatsschuldverschreihungen nicht darstellbare Nominalbetrag, welcher nach Maßgabe der obigen Bestimmungen in baar umzurechnen ist, wird vom 1. Janugr 1835 ab mit 490 verzinst. .

Die Staatsschuldverschreibungen sind mit laufenden, im Januar und Juli fälligen Zinskupons für den Zeitraum vom 1. Januar 1835 ab versehen. Da der letzte ausgefertigte Dividendenschein der Stamm⸗ Altien der Breslau⸗-Schweidnitz- Freiburger Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft für das Jahr 1884 lautet, so sind bei dem Umtausche der Aktien nnr die Talons mitein zuliefern. .

Die Frist, innerhalb welcher die Aktien einzureichen sind, wird in Gemäßheit der Bestimmung im Ab— satz 3 des 5. 7 des Vertrages vom 12,16. October 1833 auf ein Jahr, also bis zum 31. Mai 1886 einschließlich mit der Maßgabe festgesetzt, daß die Inhaber der bis zu diesem Zeitpunkte nicht präsen⸗ firten Aktien den Anspruch auf Gewährung von Staatsschuldverschreibungen, verlieren. Die Inhaber der nicht umgetauschten Aktien sind im Liquidation verfahren, mit dessen Eintritt der Anspruch auf die Gewährung der ihnen für ihren Aktienbesitz zu— gesicherten Rente, auch wenn die Aktien ab⸗ gestempelt worden sind, erlischt, lediglich auf den Antheil an dem vom Stagte vertragsmäßig zu entrichtenden Kaufpreise angewiesen. .

Bei der Königlichen Eisenbahn-Haupt⸗Kasse zu Berlin können die den Aktien entsprechenden Staats⸗ schuldverschreibungen 2c. nicht Zug um Zug, sondern erst einige Tage nach der Einreichung der Aktien

gegen Wiederablieferung der zu ertheilenden Interim?⸗ quittung ausgehändigt werden.

Um das ganze Umtauschgeschäft möglichst schnell abwickeln zu können, 86 wir um genaue Beachtung folgender Formalitäten; R

Die Aktien nebst zugehörigen Talons, sowie die gesammte darauf bezügliche Korrespondenz sind vom J. Juni 1885 ab direkt an eine der vorbezeichneten beiden Haupt⸗Kassen nicht aber nnter der Adresse der betreffenden Direktionen kosten⸗ frei einzusenden.

Jeder Einlieferung umzutauschender Aktien ist ein Anmeldeschein mit Nummern⸗Verzeichniß beizufügen, wozu Formular vom 290. Mai er. ab von den vorerwähnten Haupt- Kassen zu beziehen und welche entsprechend der auf den Anmeldescheinen gegebenen Anweisung auszufüllen sind.

Nach erfolgter specieller Prüfung der Aktien, Talons und der Anmeldescheine mit Nummernverzeichnissen findet die Ausgabe der Abfindungen gegen vorherige Quittungsleistung und Rückgabe der etwa ertheilten Interims⸗Quittung statt.

Anmeldescheine mit Nummer⸗Verzeichnissen, sowie Quittungen in anderer Form können nicht angenommen werden.

Auswärtigen Präsentanten werden die ihnen zu⸗ kommenden Abfindungen unter Angabe des Nominal⸗ werths der Effecten 24. falls nicht etwa anderweite Deklaration ausdrücklich gewünscht wird, durch die Post auf ihre Kosten zugesandt.

Auch wird auf Verlangen der Eingang umzu⸗ tauschender Aktien vortopflichtig bestätigt, sofern die Abfendung der Gegenwerthe nicht bald geschehen kann.

Unter Hinweis auf die Bekanntmachung vom 31. Januar 1884 machen wir noch auf Folgendes aufmerksam:

Befinden sich bei den zum Umtausch einzuliefernden Aktien noch nicht auf Rente abgestempelte Stücke, so ist für diese ein besonderer Anmeldeschein mit Num mern-Verzeichniß, wozu Formulare bei denselben mehrerwähnten Haupt-Kassen zu haben sind, aufzu⸗ stellen und beizufügen; die Aktien selbst sind jedoch nach Anleitung des Formulars für den Umtausch den übrigen umzutauschenden Aktien einzuordnen.

Die bei dieser Abstempelung fällig werdende Zu— zahlung von 30 M pro Aktie erfolgt mit der Aus— händigung bezw. Uebersendung der vertragsmäßigen Abfindung für die convertirten Aktien.

Fehlen die hiernach für vorher auf Rente noch nicht abgestempelten Aktien nothwendigen besonderen Anmeldescheine, so erleidet der Umtausch durch die nachträgliche Aufstellung derselben eine entsprechende Verzögerung.

Breslau, den 24. April 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hin— zufügen wiederholt, daß die Aktien der Breslau⸗ Freiburger Eisenbahn voin 1. Januar 1886 ab mit Rentenkoupons Nr. 2 bis 5 (pro 1886/89) und Talon umgetauscht werden und dementsprechend die darauf entfallenden Staatsschuldverschreibungen mit Zins⸗ genuß vom 1. Januar 1886 ab zur Ausgabe gelangen; etwaige zur Ausgleichung eintretende Baarzahlungen werden von demselben Termine ab mit 4 Prozent verzinst. Der Werth des Rentenkoupon Nr. J wird als Rente pro 1885 mit 27 für jede Aktie sofort baar ausgezahlt.

Aktionäre, die vom vertragsmäßigen Umtauschrecht keinen Gebrauch machen wollen, können die vor— bezeichneten Rentenkuponsbogen gegen Ablieferung der Talons bei unserer Hauptkasse hierselbst in Empfang nehmen, werden jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß mit Eintritt der Liquidation (Abs. 5 der vorstehenden Bekanntmachung) die Einlösung auch dieser Rentenkupons nicht mehr stattfinden kann.

Breslau, den 22. Januar 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 530751 Bekanntmachung.

Die Inhaber der Goigen Prioritäts-Obli⸗ gationen

a. der Oberschlesischen Eisenbahn Lit, . und H, ferner der Emission von 1824, der Emission von 1880 und der Neisse⸗Brieger Prioritäts⸗ Obligationen der Oberschlesischen Eisenbahn,

b. der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisen⸗ bahn Iit. D, R, E, G und RK,

é. der Rechte⸗Over⸗Ufer Eisenbahn vom Jahre 1877, hinsichtlich welcher das durch die Bekannt— machung des Herrn Finanzministers vom 25. Mai d. Is. auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. Is. (G. S. S. II7) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 Gο als angenommen zu gelten hat, werden hierdurch auf— gefordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons vom 1. December d. Is. ab in den Vormittags⸗ stunden von h bis 12 Uhr behufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Reihe Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab einzureichen:

in Breslau bei unserer Haupt-Kasse, Effecten⸗ Verwaltung,

in Altona, Berlin, Brannschweig, Brom—⸗ berg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover, Köln, Magdeburg bei den König— lichen Eisenbahn⸗Hauptkassen,

in Danzig, Hamburg, Königsberg, Stettin, Glogau, Kattowitz, Neisse, Oppeln, Posen und . bei den Königlichen Eisenbahn-Betriebs⸗ assen.

Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs⸗Bezeichnungen je . sich mit einem Nummern-Verzeichniß abzugeben, bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obligationen nach der Nummernfolge und den Werth⸗— abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesgmmt⸗ Stückzahl und der Gesammt-Betrag jeder Werths⸗ gattung, sowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Coupons nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleichfalls nach der Nummern⸗ folge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Coupons, je für sich getrennt, nach der Werths⸗ gattung mit einem Papierbande zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.

Obligationen, welche außer Cours gesetzt sind, bedürfen . der Abstempelung der Wiederinkurs⸗ setzung nicht.

Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahmestellen vom 25. November d. Is. ab unentgeltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.

Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die

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Einlieserer eine Empfangsbescheiniqutig, een deren Ablieferung unter ichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Nückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Couponsbogen aus- gehändigt werden. Sobald die Werthypapiere zur Ab⸗ hebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt. .

Den auswärtigen Einlfeferern wir eine Empfangsbescheinigung nar auf Verlangen übersandt, andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werth⸗ papiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit nam nr zu versehen. und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Coupons übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.

Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons, so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus⸗ händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinscoupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.

Breslau, den 11. November 1885.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Vorstehende Bekanntmachung wird mit dem Hinzu⸗ fügen wiederholt, daß in Beobachtung der nämlichen r m in gleicher Weise und bei denselben Kassen:

a. vom 1. März 1886 ah:

I) die 4 '/oigen Prioritäts⸗-Obligationen Lit. F. J. Emission und Lit. F. II. Emission der Ober⸗ schlesischen Eisenbahn,

2) die 4mm igen Prioritäts⸗Obligationen Lit. H. und Lit. J. der Breslau⸗Schweidnitz-Freiburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

3) die 4, igen Prioritäts⸗Obligationen Oels⸗Gnesener Eifenbahn⸗Gesellschaft, nebst den am 1. April 1856 noch nicht fälligen Zins⸗ Coupons und den Talons,

b. vom 1. April 1886 ab:

I die Ho /o igen Prioritäts⸗Obligationen der Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eiserbahn⸗Gesell⸗ schaft von 1876 mit Talons und

2) die Ho/oigen Prioritäts-Obligationen derselben Gesellschaft Emission von 1878 nebst. den am J. Oktober 1888 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons, behufs Abstempelung auf Vier Prozent Zinsen und Erhebung der neuen Jinscoupons einzureichen sind.

Breslau, den 21. Januar 1886.

Königliche Gisenbahn⸗-Direktion.

der

563714 Betrkanntmachung.

Die Inhaber der nachfolgend bezeichneten Priori⸗ täts⸗Obligäationen der Bergisch⸗-Märkischen⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft, nämlich:

I der 4r½ Goigen Prioritäts⸗ Serie I, 1. und 2. Emission,

2) der 4 ½ (igen Prioritäts⸗ Serie Il, 1. und 2. Emission,

3) der 41½ („eigen Prioritäts Serie IV, 1. und 2. Emission,

4) der 41½ ooigen Prioritäts⸗ Serie V, 1. und 2. Emission,

5) der 41½ Goigen Prioritäts⸗ Serie VII. 6) der Serie VIII, 7) der 5 igen Prioritäts⸗Obligationen Serie IX, s) der 41½ G igen Düsseldorf-Elberfelder Eisen⸗

bahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie II, .

) der 41½ oo igen Dortmund-⸗Soester Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗-Obligatlonen Serie II.

10) der 41½ Coigen Aachen⸗Düsseldorfer Eisen⸗ bahn⸗-Prioritäts⸗Obligationen Serie IIl,

iI) der 4n½ ooigen Ruhrort⸗-Crefeld⸗Kreis Glad— bacher Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen Serie l,

12) der o igen Ruhrort⸗Crefeld-Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn-Prioritäts⸗Obligationen Serie III,

13) der οο igen Nordbahn⸗-Prioritäts⸗-Obliga⸗ tionen der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn-Gesell⸗ schaft, hinsichtlich welcher das durch die Bekannt⸗ machung des Herrn Finanz⸗Ministers vom 25. Mai d. J. auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. J. (Ges. S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf 4 G als an⸗ genommen zu gelten hat, werden hierdurch aufge⸗ fordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinscoupons und den Talons vom 1. Dezember d. J. ab Behufz Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Reihe von Coupons über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab einzureichen:

in Elberfeld bei der Königlichen Hauptkasse,

in Altona, Berlin, Braunschweig, Breslau, Bromberg, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover, Köln, Magdeburg bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Hauptkassen,

in Altena, Kassel, Danzig, Düsseldorf, Essen, Hagen, Hamburg, Königsberg i. Pr., Stettin bei den Königlichen Eisenbahn⸗Betriebskassen und zwar in Kassel, Vi rde und Hagen bei denen für den Eisenbahn⸗Direktions-Bezirk Elberfeld.

Für eine schnelle und sichere Geschäftsbehandlung sind folgende Formen und Vorkehrungen nothwendig, um deren genaue Beachtung ersucht wird.

Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs-Bezeichnungen je für sich mit einem Nummern⸗Verzeichniß abzugeben be⸗ ziehungsweise einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obligationen nach der Nummernfolge und den Werthabschnitten geordnet aufgeführt werden.

Die Gesammtstückzahl und der Gesammtbetrag jeder Werthgattung, fowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Coupons nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleichfalls nach der Nummernfolge geordnet sein, auch 1 die Obliga⸗ tionen und die Coupons je für für sich getrennt nach der Werthgattung mit einem Papierbande zu um⸗ schließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.

Obligationen, welche außer Cours gesetzt sind, be⸗ dürfen behufs der Abstempelung der Wiederineours⸗ setzung nicht. e

Formulare zu den n, , , werden durch die vorgenannten Annahme⸗ stellen vom 25. November d. J. ab unent⸗ geltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.

Ueber die abgegebenen Werkthpapiere erhalten die

Einlieferer eine Empfangsbescheinigung . deren Ablieferung unter gleichzeitiger Aunfte ung einer

Obligationen Obligationen Obligationen Obligationen Obligationen Obligationen

41½ oigen Prioritäts⸗

Eisenbahn⸗

Quittung über den Rückempfang die abgestempelter Obligationen mit den neuen Coupon len cher gehändigt werden. Sobald die Werthpapiere zur Abhebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt. .

Den auswärtigen. Einlieferern wird eine Empfangsbescheinigung nur guf Verlangen übersandt: andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werth vapiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt welches von denselben mit Unterschrift zu verschen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann

die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen

Coupons übersandt werden. Die Uebersendung er—

folgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine

geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.

Fehlen bei Abgabe der Qbligationen Zinscoupons so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus. händigung der Obligationen baar eingezahlt werden Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinscoupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.

Ausgeschloffen von der Abstempelung sind diejenigen Prioritäts-Obligationen VII. Serie der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Gesellschaft und die⸗ jenigen Nordbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen derselben Gesellschaft, welche, weil sie in den Jahren 1879 beziehungsweise 1880 behufs Herabsetzung des Zins— fußes von 5 auf 41½ G zur Abstempelung nicht vor⸗ gelegt sind, des die Zinsherabsetzung aussprechenden rothen) Stempels entbehren. Die letztgedachten Obligationen werden von der hiesigen Eisenbahn— ir nt gegen Bäarzahlung des Nennwerthes ein⸗ gelöst.

Elberfeld, den 6. November 1885.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion. 53715] Direktions⸗Bezirk Altona. 9 Die Inhaber der 41 oo igen Prioritäts⸗Obliga⸗ ionen

a. der Verlin⸗Hamburger Eifenbahn II. Emission,

b. der Altona⸗Kieler⸗Eisenbahn ., III. und EV. Emissioun, hinsichtlich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanzministers vom 25. Mai 1885 auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai 1885 (GS. S. II7) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Zinsfußes dieser Obligationen auf. 400 als an— genommen zu gelten hat, werden unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 19. November 1885 hierdurch aufgefordert, ihre Obligationen, soweit diese zur Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß noch nicht eingereicht worden sind, nebst den am 2. Januar 1886 noch nicht fälligen Zinsscheinen und Talons, zwecks Abstempelung derselben, sowie Empfangnahme der neuen Reihe der Zinsscheine über die Zinsen vom 1. Januar 1886 ab, einzuliefern:

in Altona bei unserer Hauptkasse,

in Braunschweig, Breslau, Bromberg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a / M., Haunover, Köln, Magdeburg bei den Königlichen Eisenbahn— Hauptkassen,

in Berlin, Danzig, Flensburg, Hamburg, Kiel, Königsberg i Pr., Stettin bei den König— lichen Eisenbahn⸗Betriebskassen,

lin Berlin bei der Betriebskasse des zum Eisen— ,, Altona gehörigen Betriebs— amts).

Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs-Bezeichnungen je für sich mit einem Nummern⸗Verzeichniß abzugeben bejw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Qbliga⸗ tionen nach der Nummerfolge und den Werth— abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesammt⸗ Stückzahl und der Gefammt-Betrag jeder Werths= gattung, sowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Zinsscheine nebst dem Werthe dieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Werthpapiere müssen gleichfalls nach der Nummer— folge geordnet fein, auch sind die Obligationen und die Zinsscheine je für sich getrennt nach der Werthe gattung mit einem Papierbande zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist. ; ö

Obligationen, welche außer Kurs gesetzt, sind, bedürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs— setzung nicht. ö

Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahme⸗ stellen vom 25. Noveniber 1885 ab unent—⸗ geltlich verabfolgt und können Verzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.

Ueber die abgegebenen Werlhpapiere erhalten die Einlieferer eine Empfangs⸗Bescheinigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Zinsscheinbogen aus— gehändigt werden. Sobald die Werthpapiere zur ÄUbhebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt. ö

Den ausmärtigen Einlieferern wird eine Empfangs⸗Bescheinigung nur auf Verlangen über⸗ fandt; andernfalls erhalten dieselben nach statt. gehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werthpapiere ein ausgefülltes Tormular für die über den Rückempfang auszustellende Dr nn, Übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzufenden ist, wogegen ihnen altdamm die abgestempelten Werthpapiere mit. den. neuen Zinsscheinen Überfandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn ni t, eine geringere Bewerthung ausdrücklich vorges rieben worden ist. J

Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinsscheine, so muß der volle Werth derselben vor Wiederaus⸗ händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinsscheine der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.

Altona, den 27. Januar 1886. ;

Königliche Eisenbahn⸗Direction.

38h hb] Bekauntmachung. d Die Inhaber der unterm 2. Mugust 1336 mn !. 26. November 1866 Allerhöchst privileg hen 41609gen Prioritäts- Obligationen der Rite nischen Eifen bahn Gefell schaft (Serie L) gu gesertigt in Werthabschnitten zu 750 Thlr., bo unter den Nummern 1—– 20060 und 3 und in Werthabschnitten zu 100 Th unter den Nummern 20001 = 30090, derg auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. Is, 6 S. 117) bezw. in Gemäßheit der Helan gtinachun e. Herrn Finanz. Min sters vom 25. Mal d. Js. vom 4

, 300 deren Jinsfuß

guat 13d auf Procent herabgefeht ist werden hierdu

ogen aus⸗

t, diese Obligationen mit den zugehörigen, auf csorder . 6. zahlfälligen gingcoupont 1 ben Talons vom 1. Dezember d. Is. ab be⸗ i Aibstempelung derselben auf den ermäßigten . oi

Erlangung einer neuen S zupons über die Zinsen ab 1. Januar 1886 einzu⸗ ichen gyn bei unserer Haupt kasse (linksrheinischen), in Altona. Be lin, Braunschweig, Bres⸗ lan, Bromberg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover, Magde⸗ durg bei den Königlichen Eisenbahn-Haupt⸗ assen, n,, . u len hen ; Krefeld, Koblenz, Danzig. Hamburg, Königsberg i. Pr., St. Jo⸗ hann ⸗Saarbrücken, Stettin, Trier bei den Königlichen Eisenbahn · Betriebskassen. Die Obligationen sind mit einem Nummern⸗Ver⸗ ichn abzugeben bezw. einzusenden. In dem Ver⸗ * if müssen die Obligationen nach der Nummern⸗ „ae und den Werthabschnitten geordnet aufgeführt en Die Gesammtstückahl, und der Gesammt⸗ eng jeder Werthgattung, sowie die Nummern und u Ytlchaahl fehlender Zinsscheine nehst dem Werthe xieser im Einzelnen und im Ganzen sind anzugeben. Die Obligationen und die zugehörigen Zinscoupons⸗ bogen sind nach der Nummernfolge geordnet, je, für getrennt nach den. Werthgattungen, mit einem apierbande zu umschließen, auf welchem die Stück⸗ ahl anzugeben ist. Obligationen, welche außer Hours gesetzt sind. bedürfen kehufs der Abstempelung der Wiederincourssetzung nicht. Formulare zu den Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahmestellen vom

je

25. November d. Is. ab unentgeltlich verab⸗

folgt. Verzeichnisse in anderer Form können nicht angenommen werden.

Die Abstempelung der Obligationen und Aus⸗ reichung der dazu gehörigen neuen Zinscouponsbogen „ird bel unferer Hauptkasse, hier, an allen Wochentagen in den Vormittagsstunden ven „2 Uhr thunlichst . um Zug erfolgen. In den Fällen, in welchen sich dies nicht ermöglichen sassen wird, erhalten die Einlieferer eine Empfangs⸗ bescheinigung, gegen deren Rückgabe unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung die. Obligationen mit den neuen Zinscouponsbogen einige Tage später werden ausgehändigt werden. 2

Von den übrigen Annahmestellen wird. in allen Fällen den Einlieferern eine Empfangsbescheinigung ertheilt werden, weil die Abhebung der Wert hpapiere hei diesen frühestens nach Ablauf von acht Tagen seit der Abgabe gegen Vücklieferung der Empfangs⸗ bescheinigung und Quittungsertheilung bewirkt werden kann. Sobald die Werthypapiere zur Abhe⸗ hung bereit liegen, werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt werden.

Bel Uebermittelung der Obligationen ze. durch die Post wird den Einsendern eine Empfangs⸗ beschelnigung nur auf. Verlangen ertheilt werden; dieselben erhalten nach stattge habter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werthpapiere eine vorbereitete Quittung zur Vollziehung übersandt, nach deren Wiedereingang die Zusendung der abge⸗ stempelten Obligationen mit den neuen Zinscoupons⸗ bogen erfolgen wird, und zwar in Ermangelung einer , Bestimmung unter voller Werthangabe. . .

. den zur Abstempelung vorgelegten Obli⸗ gahtanen nach dem Jinsherabseßungetermine zahl fällige Zinscoupons, so muß der Werthbetrag desselben in Baar eingezahlt werden.

Zufolge unserer Bekanntmachung vom 16. Ceptember d. Is. werden die 4 igen stöln⸗ Krefelder Eisenbahn Prioritäts⸗ Obli⸗ gationen und die unter dem 3. Oktober 1865 privilegirten 40/igen Rheinischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen II. Emission (letz- tere ausgefertigt in Werthabschnitten zu 2090 Thlr. 6900 M unter den Nummern 760 001 - 85 000) bereits seit dem 15. Okto- ber d. J. auf den ab 1. Januar bezw. 1. April 1886 auf 4 0½υ herabgesetzten Zinsfuß abge⸗ stempelt und sind diese Obligationen ne bst den zugehörigen Talons behufs der Abstem⸗ pelung bezw. zur Erlangung der nenen Con⸗ pons über die Zinsen ab 1. Juli bezw. 1. Ok⸗ tober d. J. entweder bei unserer Sauyptkasse (linksrheinischen) hierselbst oder bei den Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkassen zu Berlin (Leipziger Platz 17) und zu Frankfurt am Main' ᷣder bei den Königlichen Eisenbahn⸗ Betriebs kassen zu Aachen, Krefeld, Koblenz, Trier und St. Johann-⸗Saarbrücken einzu⸗ reichen. .

Der Termin zur Abstempelung der übrigen, der Herabsetzung des Zinsfußes auf. 4 0uo unterliegenden Sbligationen der Rheinischen EGisenbahn⸗Gesellschaft, nämlich der 440eigen Rheinischen Eisenbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen II. Ser. ex privil. de

30. Dezember 1861 JJ h. Februar 86a und der 41 oeh (frhheren zöscigen) Rheinischen Eisenbahn-Prioritäts Obli⸗ gationen J., JI. und III. Emission ex wrivil. de 14. Oktober 1369, 19. Juli 1851 und 4. November iötz, sowie der 416 igen Bonn⸗Kölner Cisenbahn⸗ Prioritäts- Obligationen wird voraussichtlich guf den 15. Februar 1856 festgesetzt und demnächst öffentlich bekannt gegeben werden. ö = Köln, den 10. November 1885. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (liuksrheinische).

lõz 5d Bekanntniachung. .

Unter Bezugnahme auf unsere vorstehende Be⸗ lanntmachung vom 10. November 1885 bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß wir den Zeit⸗ punkt für den Beginn der Abstempelung der.

a. unterm 4. August 1854 Allerhöchst privilegirten 4ieasnigen Bonn⸗Kölner Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen, .

b. unterm 36. Dezember 1861 und 29. Februar 1864 Ullerhöchst privilegirten 41, 20½igen Prioritäts- Obligationen II. Serie der Rhelnischen Eisen⸗ bahn · Gesellschaft, .

unterm 14. October 1869, 19. Juli 187 und 4. November 1872 Allerhöchst vrivilegirten fo / igen, vom 1. Jannar 1880 ab in 4 Mmige um⸗ gewandelten Prioritäts⸗Obligationen l.. II. und II. Emifsion der Rheinischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft, ö.

auf den zufolge des Gesetzes vom 3. Mai 1886 G. S. S. 117) beziehungsweise in Gemäßheit der

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des Herrn Finanzministers, vom 1. April 18536 ab auf 40 herabgesetzten Zinsfuß, auf den 15. Februar dss. Js. festgesetzt haben. Wir fordern daher die Inhaber der vorbezeichneten Obligationen hiermit auf, diese mit den zugehörigen nach dem 1. April 1886 zahlfälligen Zinskupons und den Talons von dem genannten Tage ab behufs Ab— stempelung derselben auf den ermäßigten Zinsfuß, 1 Erlangung einer neuen Serie Kuvons über

ie Zinsen ab 1. April 1386 bei einer der in der vorste henden Bekanntmachung aufgeführten Kassen einzureichen. =

Hinsichtlich der Einlieferung der Obligationen und der Erledigung des Abstempelungs⸗ bezw. Zinskupons⸗ bogen⸗Ausreichungs⸗Geschäfts sind auch die in der vorstehenden Bekanntmachung enthaltenen diesbezüg⸗ lichen Bestimmungen maßgebend. Für Die unter a, b und ( bezeichneten drei Gattungen von Obligationen ty ein befonderes Nummern⸗Verzeichniß aufzu⸗

ellen. ö Die Formulare zu den Verzeichnissen werden von den Annahmestellen unentgeltlich verabfolgt werden.

Köln, den 25. Januar 1886.

Königliche Eisenbahn⸗Direction inkörheinische).

lästös!. Bekanntmachung.

Die Inhaber der 44 9õigen Prioritäts⸗Obli⸗

gati onen 1) der Köln⸗Mindener Eisenbahn, I. und VII. Emission und =

2) der Münster⸗Enscheder Eisenbahn, hinsichtlich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Minifters vom 25. Mai d. J. auf Grund des , . vom 8. Mai d. J. (G. S. S. II7) erfolgte Ingebot der Herabsetzung des Zins⸗ fußes dleser Obligationen auf 4 als angenommen zu gelten hat, werden hierdurch aufgefordert, ihre Obligationen nebst den am 1. Januar 1885 noch nicht fälligen Zinskupons und den Talons, vom 1. De⸗ zember d. J. ab behufs Abstempelung auf den er— mäßigten Zinsfuß, sowie Empfangnahme der neuen Reihe Kupons über die Zinsen (zu 1 vom 1. Januar 1886 ab; zu 2 vom 1. Juli 1885 ab) einzureichen:

in Köln bei unserer Hauptkasse (Domhof Nr. 48);

in Dortmund, Düsseldorf, Essen, Münster,

, und Wesel bei unseren Betriebs⸗ assen; in Berlin bei der Königlichen Eisenbahn-Haupt— kasse, Abtheilung für Werthpapiere, Leipziger Platz Nr. 17;

in Altona, Braunschweig, Breslau, Brom⸗ berg, Elberfeld, Erfurt, Frankfurt a. M., Hannover und Magdeburg bei den König⸗ lichen Eisenbahn⸗Hauptkassen;

in Danzig, Hamburg, Königsberg i. Pr. und Stettin bei den Königlichen Eisenbahn-Be— triebskassen.

Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungsbezeichnungen je für sich mit einem Nummern⸗Verzeichniß abzugeben bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obli⸗ gationen nach der Nummernfolge⸗ und den Werth⸗ abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Ge⸗ sammt⸗Stückzahl und der Gesammtbetrag jeder Werthgattung, sowie die Nummern und die Stückzahl fehlender Kupons nebst dem Werthe dieser, im Einzelnen und im Ganzen sind an—⸗ zugeben. Die Werthpapiere müssen, gleich falls nach der Nummernfolge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Kupons je für sich

etrennt nach der Werthgattung mit einem Papier⸗ 36. zu umschließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist. .

Obligationen, welche außer Kurs gesetzt sind, be⸗ dürfen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs⸗ setzung nicht. .

Formulare zu den Nummern⸗-Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahme⸗ stellen vom 25. Novenber d. J. ab unent⸗ geltlich verabfolgt und können Werzeichnisse in anderer Form nicht angenommen werden.

Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlieferer eine Empfangsbescheinigung, gegen deren Ablieferung unter gleichzeitiger Ausstellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Sbligationen mit den neuen Kuponsbogen ausge— händigt werden. Sobald die Werthpapiere zur Ab— hebung bereit liegen, werden die Einlieferer porto— pflichtig benachrichtigt.

Den auswärtigen Einlieferern wird eine Em— pfangsbescheinigung nur auf Verlangen übersandt; andernfalls erhalten dieselben nach stattgehabter Prü—⸗ fung und Abstempelung der eingesandten Werth papiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rückempfang auszustellende Quittung übermittelt, welches von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abgestempelten Werthpapiere mit den neuen Kupons übersandt werden. Die Uebersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn nicht eine geringere Bewerthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.

Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinskupons, so inuß der volle Werth derselben vor Wiederaus— händigung der Obligationen baar eingezahlt werden. Eine Einbehaltung der entsprechenden Zinskupons der neuen Zinsscheinreihe kann nicht erfolgen.

Köln, den 14. November 1885.

Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrheinische).

389931 . w . Die Inhaber der 43 Jσoigen Prioritäts⸗Obli⸗ gati onen . der Thüringischen Eisenbahn HI., IV.. V. und VI. Emission, ! der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn . und II. Emission und itt. E. und C. der Salle⸗Sorau⸗Gubener Eisenbahn . und 11. Emission und Litt. L. und C.. hinsichtlich welcher das durch die Bekanntmachung des Herrn Finanz⸗Ministers vom 25. Mai 2R. J. auf Grund des Gesetzes vom 8. Mai d. J. (G. S. S. 117) erfolgte Angebot der Herabsetzung des Jinsfußes dieser Qbligationen auf 4 als ange nommen zu gelten hat, werden hierdurch auf efordert, ihre Obligationen, und zwar die Thüringischen, Ber⸗ lin⸗Anhallifchen und Halle⸗Sorau⸗Gubener Litt, CO. nebst den am 1. Januar 1886 noch nicht fälligen , und den Talons, ferner die Halle Sorau⸗ ubener J. und JI. Emission sowie Litt. B. nebst den am 1. April 1886 no und den Talons vom 1. Dezeniber d. J. ab be⸗

nicht fälligen Zinskupons

wie Empfangnahme der neuen Reihe Coupons über

die Zinsen vom 1. Januar bejw. 1. April 1886 ab

einzureichen:

in Erfurt bei unserer Hauptkasse,

in Berlin bei der Königlichen vereinigten Eisen⸗ bahn⸗Betriebskasse, Askanischer Platz Nr. 5,

in Dessau bei der Königlichen Eisen⸗

. l ea fels bahn⸗Betriebskasse daselbst,

in Kassel bei der Königlichen Eisenhahn⸗Be⸗ triebskasse des Direktionsbezirks Elberfeld daselbst

serner in Altona, Braunschweig, Breslau,

Bromberg, Elberfeld, Frankfurt a. M.,

Sannover, Köln, Magdeburg bei den

Königlichen Eisenbahn⸗Hauptkassen; sowie in

n, Da ic, Königaberg i. Pr.

bei den n, . isenbahn⸗Betriebskassen

und in Stettin bei der Königlichen vereinigten Eisenbahm Betriebskasse.

Die Obligationen sind getrennt nach den Bahnen und sonstigen Unterscheidungs⸗Bezeichnungen je für sich mit einem Nummerverzeichniß abzugeben bezw. einzusenden. In dem Verzeichniß müssen die Obli⸗ gationen nach der Nummernfolge und den Werth⸗ abschnitten geordnet aufgeführt werden. Die Gesammt⸗ Stückzahl und der FGesammtbetrag jeder . gattung sowie die Nummern und die Stüchahl fehlender Kupons nebst dem Werthe dieser im Ein⸗ zelnenkund im Ganzen sind anzugeben. Die Werth⸗= papiere müssen gleichfalls nach der Nummern⸗ folge geordnet sein, auch sind die Obligationen und die Kupons je für sich getrennt nach der

, mit einem Papierbande zu um⸗ schließen, auf welchem die Stückzahl anzugeben ist.

dürsen behufs der Abstempelung der Wiederinkurs⸗ setzung nicht.

Formulare zu den Nummern⸗Verzeichnissen werden durch die vorgenannten Annahme⸗ stellen vom 25. November d. J. ab unent⸗

eltlich verabfolgt und können Verzeichnisse n anderer Form nicht angenommen werden.

Ueber die abgegebenen Werthpapiere erhalten die Einlieferer eine Empfan . gegen deren Ablieferung unter l ee. Ausstellung einer Quittung über den Rückempfang die abgestempelten Obligationen mit den neuen Conponsbagen ausge⸗ händigt werden. Sobald die Werthpapiere zur . = hebung bereit 1 werden die Einlieferer porto⸗ pflichtig benachrichtigt. =

Den auswärtigen Einlieferern wird eine Empfangs⸗ an, . nur auf Verlangen übersandt; andern⸗ falls erhalten dieselben nach stattgehabter Prüfung und Abstempelung der eingesandten Werthpapiere ein ausgefülltes Formular für die über den Rück⸗

von denselben mit Unterschrift zu versehen und wieder zurückzusenden ist, wogegen ihnen alsdann die abge⸗ stempelten Werthpapiere mit den neuen Coupons überfandt werden. Die Uecbersendung erfolgt unter voller Werthangabe, wenn u eine geringere Be⸗ werthung ausdrücklich vorgeschrieben worden ist.

Fehlen bei Abgabe der Obligationen Zinscoupons, so muß der volle Werth derselben vor Wieder⸗ aushändigung der Obligatisgnen baar einge⸗ zahlt werden. 4

Eine Einbehaltung der entsprechenden Zins . der neuen Zinsscheinreihe kann nicht er⸗ olgen. ö

Erfurt, den 76 November 1885. =

Obligationen, welche außer Kurs gesetzt sind, be⸗

Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

Vetiengesellschaft⸗Hackerbrän.

September 1883.

Activa.

Bilanz pro 30.

3

6

Immobilien Mop 3,525,513. 86 Hau a. d. Thal⸗

kirchnerstraße 41“, 76, 444. 25 Grundstücke Laim , 32,900.

ö Debitoren für Bier, Treber u. Hefe wer, Deb fnren . Hypotheken, Wechsel u. Cassa. ö

3633, 958 11 lh ge g h dd 47 S5 i5 i 19 1415. 153 13 1,218 263 66

Ir id ßᷓ

Ausgaben.

. 42 Actien .. . Hypotheken MS 1,399,914. 78. Haus a. d. Thal⸗ kirchnerstraße 41 , 59,777. 26

* 1,459,692 04 Diversl Gredioren;. 252, 071 07 Cautionen u Guthaben der Wirthe u. Bediensteten ö 100, 67079 Bankereditoren. 277, 108 11 Malz⸗Aufschlag . 294,964 87 Amortisation 491, 77296 , 147,537 84 Spezial⸗Reservefond. 104,900 Deleredere 24 50 000 d 360 Gewinn⸗Vortrag 188384 116,311 35 Brutto⸗Gewinn 1884165. 662673 231. 6, 85 7, 164 49

Die Direetion. Georg Nappelmeier.

ned , n n,

Mb. * 1,728,183 151 655 50, 729 6 S7 1264 3 229,459 61,9076 36.279 51 42,478 8, 930

Gerste, Malz u. Hopfen, Brennmaterialien .

, Malz ⸗Aufschlag. Gehalte, Löhne incl. Haustrunk Fuhrwesenbetrieb . J Beleuchtung, Versicherung, Steuern. k Unterhaltung der Immobilien u. des w Hypotheken⸗Zinsen. . Zinsen des Reservefond Verlorene Forderungen Brutto⸗Gewinn.

261,883 9! 66,344 16 9,674 d, 281 36 66267576

30. September 1885. Einnahmen.

M3 .. 3.8429, 927 64 16. 5h i 148, 136 31 zz 46 hh

Brau⸗Conto. ; Trebey Keime u,. Hefte Malz⸗Aufschlag⸗Rückvergütung .. Einnahmen aus eigenen Wr schalten

4,190, 392

30. September 1885 die Einlösung des Coupons Nr. IV. u

beschlossen worden. bei der Bayr. Hypotheken und

bei den Herren Seb. Pichler sel. Erbe München, den 28. Januar 1886.

Die Direction.

Georg Rappelmeier.

Aetiengesellschaft⸗Hackerbrän München.

In der heute stattgehabten Generalversammlung ist auf Grund des Rechnungs-Abschlusses vom

nserer Actien mit M 40.

Es gelangt Coupon Nr. JV. von heute ah mit 6 40. zur Auszahlung Wechselbank in München und

n in München.

Aetiengesellschaft Hackerbräu.

Georg Rappelmeier.

(539711

Gasbeleuchtungs⸗Akt Nachdem in der Generalversammlun⸗ wahl des Äusfchuffes, sowie in der am 21. Dezemhe tuirung deffelben erfolgt ist, so besteht der Ausschuß folgenden Herren:

errn Kaufmann Louis Unger hier als Vorsitzendem— . . Rar! Gottfried Dörffel hier als Stellvertreter

2 X 2 2 6 ien⸗Verein Eibenstock. vom 28. Oktober 1885 die slatutengemäße Ergäuzunge⸗ r iss5 stattgehabten Sitzung des Letzteren die Konsti= des Gasbeleuchtungs⸗Aktien⸗Vereins zu Eibenstock aus

des Vorsitzenden,

= Karl Lipfert hier, „Schnittwaarenhändler 8. G. Seidel hier,

Commerzienrath M. Hirschberg hier,

Kaufmann 8. Kühn hier, als Mitglieder, Kaufmann Emil Tittel,

Wilhelm Dörffel,

als Stellvertreter.

Es wird dies in Gemäßheit von 5. 39 der Statuten hierdurch bekannt gemacht.

Eibenstock, den 27. Januar 1886.

Das Directorium des Gasbeleuchtungs⸗Aktien⸗Vereins.

*

b er.

Th. Lösch

unter dem 25. Mai 1885 erlassenen Bekanntmachung

hufs Abstempelung auf den ermäßigten Zinsfuß, so⸗

empfang auszustellende Quittung übermittelt, welches