1886 / 32 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Visser (C.), Noorderstraat, 17.

Vrieasem (R), Haringoliet. 7. ]

Verschoor (Fieter), Sophiastraat, 48.

Wagner (F- C.), Crooswykschekade, 2.

Weidheim (J.-C. von), Boomgaardlaan, 45.

Werth (Gustaf). Hillesluis.

Westmaas, Hugo de, Grootstraat, 11I.

Wester veld (C.). Czaar Peterstraat, 159, à Amsterdam.

Wink (A.-E.). Nienwstraat, 34.

Wirtz (Gottfried), Koningsteeg, 7.

Wyk (Jean Holland), Maastricht.

Wolff Wilhelm (mari de Eh. Uylen), Piet Heinstraat, 36, Delfshaven.

Zalm (P.), Holkade 4.

Die von dem Aufsichtsrath der Preußischen Hypo⸗ theken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft 2 Kom⸗ mission zur Vorprüfung der Bilanz hat die Vorlagen der Direktion genehmigt und sich mit der Vertheilung einer Dividende von Hz /s Oo 20,20 16 pro Aktie einverstanden erflärt. ;

Der Aufsichtsrath der Nordhausener Tapetenfabrik, Aktiengesellschaft, hat, dem Vorschlage der Direktion entsprechend, beschlossen, der Generalversammlung der Aktionäre die Vertheilung einer Dividende von 4 ½0 (1884 55 ( vorzuschlagen. ö

Die Feuerversicherungsbant für Deutschland in Gotha hat im Geschäftsjahr 18385 eine Gesammteinnahme von 15 082 470 0 gehabt, darunter 10 459 828 M6. Prämieneinnahme, 45806 067 4 Prämienübertrag, 50! O42 M Zinseneinnahme und Agio. Die Ausgaben bezifferten sich auf 8 012478 6, worin enthalten sind 2701578 6 Brandschäden, Abgaben, Provisionen 24, 4 941 931 .. und 368 968 ½ Reserve für unerledigte Schäden ꝛc.

er reine Ueberschuß stellt sich mithin auf. 8 O69 992 „M und ent⸗ spricht einer Dividende von 779½ für die Betheiligten. Die Ge— sammtsumme der in Kraft gewesenen Versicherungsverträge beläuft sich auf z hoꝛ zh ogh M .

Königsberg i. Pr., 5. Februar. (W. T. B) Die Betriebs—⸗ einnahme der ostpreüßischen Südbahn für Januar 1886 be— trug nach vorläufiger Feststellung im Personenverkehr 56 023 M, im Güterverkehr 173 869 S, an Extraordinarien 16 0909 6, zusammen 244 892 M, darunter auf der Strecke Fischhausen —Palmnicken 3405 M, im Monat Januar 1885 definitiv 304 748 „„, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres weniger 59 856 „6.

London, 4. Februar. (W. T. B.) Wollauktion. denz stetig.

Bradford, 4. Februar. (W. T. B.) Wolle ruhig, Tendenz zu Gunsten der Käufer, Garne ruhig bei niedrigeren Preisen, Stoffe ruhig.

Ten⸗

Submissionen im Auslande.

Rumänien.

20. Februar (n. St.) 11 Uhr. Comité dirigeant der Lemberg⸗ Gzernowitz⸗Jassy⸗Eisenbahngesellschaft. (Rumänische Linien. Bukarest (Strada Gloriec 7).

Lieferung von annähernd 655 t Stahlschienen in der Normal— länge von 8 m, ferner .

19,4 Tonnen Außenlaschen, 1154 „Innenlaschen, Anterlagsplatten, „Laschenschrauben, ixirungsplättchen, ö chienennägel.

Kaution 5 o. Näheres an Ort und Stelle, sowie beim Ver—

waltungsrath der Gesellschaft in Wien (J. Elisabethstraße 9).

Verkehrs ⸗Anstalten.

(W. T. B.) Der Dampfer des

. heute Nachmittag in

Bremen, 4. Februar. ö.. Ems ist

Norddeutschen loyd Southampton eingetroffen.

Berlin, 5. Februar 1886.

Die Thätigkeit der preußischen Staatsarchive im Jahre 1885.

Im Laufe des Jahres 1885 haben in den preußischen Staatsarchiven 578 amtliche und 1389 außeramtliche Be⸗ nutzungen stattgefunden. Letztere setzen sich zusammen aus 517 persönlichen Benutzungen an Ort und Stelle und 872 Be⸗ nutzungen, welche auf schriftlichem Wege durch Uebersendung von Bescheiden und Berichten ihre Erledigung gefunden haben. Die Anzahl der Tage, welche die persönlichen Be— nutzer in den Archiven gearbeitet haben, beträgt zusammen⸗

enommen 7538, die Zahl der Privatbenutzer überhaupt 1209. . entsprechenden Daten des Vorjahres waren 653 amtliche und 1335 außerordentliche, 440 persönliche und 89h schrift— liche Benutzungen, 5945 Arbeitstage und 1176 Privatbenutzer.

Die auf Veranlassung und mit Unterstützung der . verwaltung im Verlage von S. Hirzel in Leipzig erscheinen⸗ den „Publikationen aus den preußischen Staatsarchiven“ sind in 7 Berichtszeit um 3 Bände weiter geführt worden, nämlich:

Band XXIV. Preußen und die katholische Kirche seit 1640. Fünfter Theil. 1775— 1786. Herausgegeben von Max Lehmann.

Band XXV. Preußens Könige in ihrer Thätigkeit für die Landeskultur. Dritter Theil. Friedrich Wilhelm II. Herausgegeben von Rudolph Stadelmann.

Band XXVI. Hannover mit ihrem Bruder, dem Kurfürsten Karl Ludwig von der Pfalz, und des Letzteren mit seiner Schwägerin, der Pfalzgräfin Anna. Herausgegeben von Eduard Bodemann.

Archivbeamte haben . die Redaktion verschiedener historischer Zeitschriften allein oder in Verbindung mit Anderen geführt, zur „Allgemeinen deutschen Biographie“ und zu an⸗ deren Zeitschriften Beiträge geliefert, endlich folgende theils größere, theils kleinere Aufsätze und Bücher veröffentlicht:

Bailleu; „Fxitz Reuters Universitäts- und Festungszeit“ in der „Deutschen Rundschau“, Juniheft; ferner „Prinz Louis Ferdinand“ ebenfalls in der „Deutschen Rundschau“, Oktober⸗ und Novemberheft.

von Bülow: „Die Wolliner Bursprake von 1538“; „Der Komet von 1618“; „Beiträge zur Geschichte des Herzoglichen Schlosses in Wollin“; „Die Klosterordnung von Kühn 16581“; „Die allgemeine deuische Biographie und Pommern“; „Bei⸗ träge zur Geschichte Stettins“; „Das Kelchtuch von Schöningen“ in den „Baltischen Studien“. 1885.

Doebner: Memoiren der Königin von England. Leipzig, Veit u. Comp.

Ehrenberg: „Zur Geschichte der geistigen Getränke, insbesondere des Bieres in Stadt und . Posen“ in 5 Heitschrift der historischen Gesellschaft für die Provinz

osen“.

Endrulat: „Ueber die Aufgaben der historischen Gesell⸗ schaft für die Provinz Posen“; „Westpreußische Trüffeln für eine Königstafel“ in vorgenannter Zeitschrift.

Briefwechsel der Herzogin Sophie von

Göcke: „Zur Geschichte Französischer Herrschaft am Rhein 1792. 1793. 1797“ in den „Forschungen zur Deutschen Ge⸗ schichte! Bd. XXV.

„Das siebzehnte Preußische Staatgarchiv“ (Wetzlar, In⸗ halttübersicht 53 im „Correspondenzblatt der Westdeutschen 31 rift für Geschichte und Kunst“ und in der „Archivalischen

eitschrift“, herausgegeben von *. von Löher. oerz: „Mittelrheinische Regesten“ Theil 4. Koblenz bei Wilhelm Groos.

Grünhagen: „Schlesien unter der er gef, König Ferdinands 1577 - 1564“ in der „Zeitschrift für schlesische Ge⸗ schichte und Alterthum Schlesiens“ Bd. XIX.

Harleß: „Erkundigung über die r., . im Herzogthum Berg vom Jahre 1555“, zuerst vollständig ver⸗ öffentlicht und eingeleitet in der „Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins“ Bd. XX.

, . „Die Renaissance⸗Decke im Schlosse zu Jever, ihre Entstehungszeit und ihr Verfertiger“. Emden; W. Haynel. „Der Kaiserliche Lehnbrief für Ostfriesland von 1454 noch einmal“ in dem „Jahrbuch der Gesellschaft für bildende Kunst und vaterländische Alterthümer“. Bd. VI. Heft 2.

Hille: „Zur Geschichte des Schulwesens“, Auszug aus einem Promemorig des Kieler Kanzlers J. A. Cramer vom 22. September 1778, in den „Geschichtsblättern für Stadt und Land Magdeburg“. „Aus Dahlmanns Personalakten zum 13. Mai 1885 mitgetheilt“ in der „Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig⸗Holstein⸗Lauenburger Geschichte“.

5 „Rheinisches Archiv; Wegweiser durch die für die Geschichte des Mittel- und Niederrheins wichtigen Hand— schriften. J. Theil: Der Niederrhein.“ (Westdeutsche Zeit⸗ schrift; Ergänzungsheft 1I.)

Keller: „Die Reformation und die älteren Reform— parteien.“ Leipzig. S. Hirzel.

Kohlmann: „Das Tabaksmonopol im Gottorper An theil von Schleswig-Holstein 1670 1674 in der „gZeitschrift 5 66 für Schleswig⸗Holstein⸗Lauenburgische Geschichte“

Krusch: Monumenta Germaniae; simi IV. 2. (Fortunati opera. Pars II.)

Meinardus: „Münzurkunde der Stadt Hameln 1436“ in dem „Numismatisch⸗sphragistischen Anzeiger“ Nr. 11. Hannover.

Meyer (Breslau): „Die Entwickelung unserer bürger— lichen Freiheit“ J. und II. in der „Zeitschrift für allgemeine Geschichte“. „Zwei fürstliche Frauen des 18. Jahrhunderts“ in den „Grenzboten“.

von Mülverstedt: „Regesta archiopiscopatus Magde— burgensis«“. 3. Bd. Bogen 28— 37. „Ueber den Propst Heinrich von Kalen und sein vermeintliches Siegel“ im „Deutschen Herold“. „Quellensammlung zur Geschichte des Hauses Stolberg“ Bogen 34— 72.

P y „Die Pförtner von Neumarkt und ihre Aufzeichnungen“ in der „Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Alterthum Schlesiens“ Bd. XX.

Prümers: „Die angebliche Verpfändung des Landes Stavenhagen durch Herzog Bogislav IV. an den Fürsten Nicolaus von Werle im J. 1282“ in den „Baltischen Studien“. „Bemerkungen zum zweiten Bande des Pommerschen Urkunden— buches“ ebendort. Pommersches Urkundenbuch Bd. II. Abth. 2.“ Stettin. Theodor von der Nahmer.

Ribbeck: „Gerhoh von Reichersberg“ in den „Forschungen zur Deutschen Geschichte“.

Sauer: Nassauisches Urkundenbuch Bd. J. Abth. 1. Wiesbaden 1885. „Archivalische Mittheilungen“, sowie „Zur älteren Geschichte der Herren von Eppenstein und Homburg“ in den „Annalen des Nassauischen Alterthumsvereins“ Bd. XIX.

Sello: „Dubegnewe —Arnswalde —Woldenberg. Sphra⸗ gistischer Beitrag zur mittelalterlichen Topographie der Neu— mark nebst Exkurs über den Brandenburgischen Wappenhelm“ im „Deutschen Herold“. „Die Rolands-Statuen ö Magdeburg und Brandenburg a. H.“, sowie „Jaczo der Eroberer Branden⸗ burgs, sein Doppelgänger Jaczo von Cöpenick und sein Gegner Erz⸗ bis 9. Wichmann und Markgraf Albrecht der Bär“ in den „Blättern für Handel, Gewerbe und soziales Leben“: Magde— . „Das Halberstädter Schlummerlied“ in den „Mit— ö. ungen des Vereins für Anhaltische Geschichte und Alter⸗ thumskunde“ Bd. IV. „Katharina, Herzogin von Sachsen (Gemahlin Kurfürst Friedrichs II. von Brandenburg) und ihr Haus“ im „Neuen Archiv für Sächsische Geschichte und Alter⸗ thumskunde“ Bd. VI.

Tum bült: Von dem Werke: „Die Westfälischen Siegel des Mittelalters“ 2. Heft. 1. Abth. „Die Siegel der Bischöfe“. Münster. Regensberg. 1885.

Veltman:- „Die Münzfunde in der Umgegend von Ba⸗ renau und die Oertlichkeit der Varuskatastrophe“. Osnabrück. „Funde von Römermünzen in Westfalen und Oberschlesien“. Osnabrück.

Wachter: „Entschuldigung der Breslauer des Interims halben“ in der „Zeitschrift für Geschichte und Alterthum Schlesiens“. Bd. TX.

Warschauer: „Die mittelalterlichen Innungen zu Posen“ in der gn der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen“, sowie „Die Manuscripte und Urkunden der . Bibliothek zu Posen“, ebendort.

Winter: „Hans Joachim von Zieten“. Eine Biographie. 2 Bde. Duncker u. Humblot.

Auctores antiquis-

Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.) . Bei der heute fortgesetzten Ziehung der 4. Klasse 173. Königlich . Klaffenlotterie fielen:

2 Gewinne von 309000 S auf Nr. 43 261. 67 840. 3 Gewinne von 15 000 SH auf Nr. 35 975. 64697.

I0 542. 6000 M6 auf Nr. 19506. 22 403.

8 Gewinne von 27 606. 52 101. 63 332. 69 835. 74 716. 94931.

48 Gewinne von 3000 M auf Nr. 1713. 2342. 4686. 4986. 5353. 5850. 6654. 9679. 13813. 19666. 22 361. 22 622. 24101. 25 052. 25 751. 28 381. 28 780. 31 511. 31 810. 34 650. 34 683. 36 024. 37 666. 45 186. 47 590. 48510. 48922. 51 469. 52 569. 52 623. 52 752. 53 341. 54 737. 57 949). 60 024. 64 495. 67 708. 70 531. 73 753. 74932. 78281. S0 259. S5 211. 85 494. 86 483. S6 gI2. 91 743. 91 910.

52 Gewinne von 1500 6 auf Nr. 862. 4309. 4715. 5561. 5574. 6938. 10814. 11 363. 13021. 15484. 18191.

19235. 19651. 21 117. 23911. 29 872. 30013. 30 682. 31 442. 32 785. 34 878. 34910. 37 908. 38 769. 38 851.

48 00. 47 105 47 898. . ä, , ,,, h. i, ö, , .

44017. 46147. 52 836. 52 9g18. 71 257. 73 S5. 76 S67. 87 194. 88 S566. 91 202. 91 500. Q 143. 92 g21 69 Gewinne von 550 M auf Nr. 5404. 5820 7158. 8270. 19 158. 11 860. 12 598. 12 887. 14225. 17205. 19627. 19763. 20 486. 21 072. 23043. 24641. 25 Q204. 25 865. 26 962. 30 694. 30 722. 32 575. 34716. 36 387. 37 385. 38 720. 392056. 41 196. 41 762. 42 796. 43 477. 45 320. 47205. 48 145. 49 875. 50 214. 50 606. 54 0992. 56 932. 62 565. 63 383. 66 967. 68290. 75 236. 76111. S0 818. 80 840. 82 656. S3 985. S5 67. 86 571. 7751. 89 814. 90 634. 90 816. 91 854. 92669. 93 387. 94035.

39 647. 50 752.

Soeben versendet der Hoflieferant Sr. Majestät des Rae und Königs, der Blumen⸗ und Samengroßhändler J. C. Sch min in Erfurt, seinen elegant ausgestatteten Katalog für das Ii 1886. Derselbe beweist durch seinen reichen Inhalt und die angen n Sorgfalt von Neuem, daß das Schmidtsche Etablissement eine nene Entwickelung genommen hat und im Stande ist, auch den höchst Anforderungen Genüge leisten zu können. Dem Katalog sind in an Ausführung zwei Tafeln beigegeben; die eine derselben bringt einn Strauß großblumiger englischer Sommerlevkoyen, die andere drei nen Kartoffelarten, nämlich, Early Sunrise., welche einen Ertrag von a Ch aus einem einzigen Centner ergiebt und deren Preis sich für 160 kg a 120 4M, für 1 Rg auf 2c beläuft; die zweite Sorte, gelbe. Sechs wochen (Rigault), liefert pro Hektar einen Ertrag von 500 Ctr.; die drin Schottische Königin“, weist gleichfalls stattliche Erträge auf. Ta Katalog giebt ferner gleich auf der ersten Seite Winke über du Säen, bringt sodann Skizzen zum ee, , . und einen Garten, arbeitskalender, welcher für alle Gartenbesitzer von Interesse sen dürfte. Von Neuheiten aus 1885 wird erwähnt und abgebildet de athyrus oderatus „Vesuy“' (J. CG. Schmidt) welcher sich n Gartendekoration sehr empfiehlt, u. g. m. Sodann werden mi Qualität, Zweck und Preis eine ganze Reihe Gemüsesamen, meist mm Abbildung der Pflanzeu aufgeführt; ihnen schließen sich in glei Weise landwirthschaftliche, Blumen- und Gehölzsamen an. Ein reich illustrirtes Pflanzenverzeichniß macht den Beschluß des interessanten und gediegenen . Derselbe wird von der Handlung gratis un franko auf Wunsch überall hin versendet.

Das Ballfest des Vereins „Berliner Presse“ findet an 20. Februar im Central⸗Hotel statt. Anmeldungen für Billet (10 99) zu dem Ballfest nehmen bis 16. Februar er. die nachstehen namhaft gemachten Herren Comiteémitglieder an: Dr. Hopfen Brücken⸗Allee 1, Dr. Jacobson, e,, n,, 18, Dr. Rasim Victoriastr. 16, Schmidt⸗Cabanis, Puttkamerstr. 16, G. Sch weihen Taubenstr. 53, Dr. Sierke, Zimmerstr. 7, Stettenheim, Lützowstr.

Paris, 5. Februar. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus St. Quentin fanden daselbst gestern Abend in olg einer Zusammenrottung von strikenden Arbeitern Ruhestörungen statt, zu deren Beseitigung Gendarmerie ein⸗ schreiten mußte.

Im Walhalla⸗Thegter wird am Sonntag auf vielseitigen Wunsch „Nanon“ wiederholt.

Am worgestrigen 4. Komponisten⸗Abend im Concexrt— hau se dirigirte Hr. Heinrich Hoffmann eine Reihe eigener Ot— chester⸗Kompositionen. Es waren außer älteren gefälligen Sachen, wie ein graziöses, zierlich gearbeitetes Charakterstück, Im Sonnenschein, einer dreisätzigen ungarischen Suite, deren zweiter romanzenartigh Satz nur manchmal eine zu raffinirte, nicht farbenecht magyarisch gem gehaltene Harmonisation zeigt, und zwei Theilen aus einer „Italienischen Liebesnovelle', von denen namentlich die Karnepalb⸗ scene originell erdacht und rythmisch wirkungsvoll behandelt ist, vornehmlich eine Serenade von reizvoller Erfindung und sorgfältiger Faktur, sowie ein glanzvoller Festmarsch aus seiner Oper . von Tharau“, welche den meisten Beifall fanden. Der pixgxieato be— handelte Scherzosatz aus der Serenade wurde da capo verlangt. Hr H. Hoffmann bewährte sich in allen diesen Kompositionen als ei vielseitig durchgebildeter musikalischer Eklektiker, dem zwar die mele= dische Erfindung nicht in breitem Strome zufließt, der aber dafür in der Behandlung durch fleißiges Studinm der Partituren der großen neueren Meister zur Herrschat über alle instrumentalen Mittel gelangt ist und damit ohne jemals trivial zu werden, meist schöne, vornehme Wirkungen erreict und stets anzuregen und zu fesseln versteht. Der Abend vermit⸗ telte uns ferner noch die Bekanntschaft mit einer sehr jungen anmuthigen Sängerin, Signora Raffaela Pattini, welche mit angenehmer, in der Coloratur sicher und virtuos ausgebildeter Sopranstimme das ye Maria“ von Gounod sowie den Walzer aus dessen Oper Mar= garethe“ sang und dafür so reichen Beifall erntete, daß sie auf Ver⸗ langen einen Theil des letzteren wiederholen mußte. Hrn. Must— direktor Manns feldt und seiner trefflichen Kapelle gebührt für die wohlgelungene, dynamisch fein schattirte Wiedergabe des poesiepolle „Waldwebens“ aus „Siegfried“ befondere Anerkennung. Da Schluß bes genuß⸗ und abwechselungsreichen Abends bildete Beethoben prächtige, humorvolle F-dur⸗Symphonie.

Der noch jugendliche Komponist Hr. Arthur Bird au Amerika, ein Schüler Heinrich Urbans, b gestern im Saal det Sing⸗Akademie ein Concert, in welchem er unter Mitwirkun der Philharmonischen Kapelle mehrere feiner Kompofitionen für da Orchester zu Gehör brachte. Die Concert⸗Ouverture (D-dur), ei schwungvolles, originell erfundenes Werk, zeigte zugleich besonden Vorzüge im Styl der Arbeit, klare Durchführung der Motive, maßvolle Anwendung der Blechinstrumente, um vor Allem eine nicht zu lange Ausdehnung der Form, wie sie bei neueren Komponisten öfters zu tadeln ist Das Andante und . aus einer Suite für Streichorchester waren voll melodischer Anmut und rhythmischer Lebendigkeit, verbunden mit tief eingehender Kenntniß der Klangwirkung der gewählten Instrumente. Als herpor, ragendstes Werk erschien eine Symphonie, deren Hauptsn⸗ 5 angelegt und durchgeführt sind, und deren Andante . einen reizenden Flötensoli gleichwie das höchst originelle Vivo s Zuhörer zum raufchenden Beifall hinriß, so daß Letzteres wiederhe werden mußte. Gin Klavierconcert von Ludwig, Schyttz hn dänischen Komponisten, stand nicht auf gleicher Höhs künstlerisck Werths, da bei nicht zu verkennender, reicher Erfindungsgabe ö, die zu gewaltsamen und oft gesuchten Effekte dem Eindruck schade . Hr. Arthur Fried heim trug die Klavierpartie mit virtuo . Beherrschung der technischen Schwierigkeiten vor. Das. r e. schienene Publikum spendete bei allen Leistungen reichliche Beifa bezeugungen. ;

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Scholz. Druck: W. Elzn er Fünf Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin:

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käöniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

32.

0

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 5. Februar

1886.

Aichtamtliches.

reußen. Berlin, 5. Februar. In der gestrigen )*! . des Reichstages lag dem Hause der Gesetz⸗ „rz rf, betreffend die Fürserge für Beamte und zersonen des Soldatenstandes in Folge von Be— riebsun fällen, zur zweiten Berathung vor.

8. 1 der Vorlage bestimmt, daß Reichsbeamte und Per⸗ bnei' des, Soldatenstandes, die durch einen Betriebsunfall. hauernd dienstunfähig geworden sind, 2 ihres Gehalts als dension erhalten sollen, soweit sie nicht nach anderweiter eichsgesetzlicher Vorschrift einen höheren Anspruch geltend : konnen.

icht zi Kommission fügte dem hinzu, daß Beamte u. s. w., velche nicht dauernd dienstunfähig geworden seien, aber trotz⸗ dem aus dem Dienste entlassen würden, bei en er Er⸗ gerbsunfähigkeit 2/ ihres Gehalts, bei theilweiser eine nach dem Maße derselben zu bemessende Pension erhalten sollten.

Die Abgg. Struckmann und Dr. Buhl wollten auch Ersatz her Kosten des Heilverfahrens gewährt wissen.

Die Abgg. Barth und Genossen beantragten, den Reichsbeam⸗ en bei Unfällen die Kosten des Heilverfahrens und den Verlust nn Diensteinkommen zu ersetzen, sowie ihnen eine Pension zu gewähren, welche bei völliger Erwerbsunsähigkeit gleich dem ganzen Diensteinkommen, bei theilweiser gleich der 8966 bis wel Drittel desselben sein solle. Die Personen des Soldaten⸗ kandes sollten nach diesem Antrage in der gegenwärtigen Vor⸗ lage noch nicht berücksichtigt werden.

Der Abg. Struckmann meinte, die Vorlage halte daran fest, den Beamten die Entschädigung bei Unfällen in Form einer Pension zu gewähren. Die Kommission gehe weiter, sie wolle auch den Beamten die Bezüge im Sinne des großen ünfallversicherungsgesetzes gewähren. Nur in einem Punkt, in dem sie diesem ein g nicht treu bliebe, wolle sein Antrag ihre Vorschläge ergänzen. Es handele sich um Gewährung der Kosten des Heilverfahrens. Warum sollten die Beamten gift chlichter gestellt sein, als die unter die allgemeine Unfall versicherung fallenden Personen? Umsomehr empfehle sich die Annahme feines Antrags, als zahlreiche Beamtenkategorien zur Zeit bereits einen Anspruch auf Ersatz der. Heilkosten hätten, dieses Anspruches aber durch die Kommissionsvorlage zerlustig gehen und jedenfalls sehr unzufrieden sein würden. Es liege auch nicht der geringste Grund vor, die von ihm befürwortete Gleichstellung der Beamten mit allen anderen

eichsgesetzlich gegen Unfälle versicherten Personen abzulehnen.

Der Abg. Schrader erklärte, es sei der Kommission nur in ganz geringem Maße gelungen, in das den Deutschfrei⸗ sinnigen sehr sympathische Gesetz die Erfüllung einer alten For⸗ berung hineinzutragen, daß nämlich für die Beamten bei dienst— ichen Unfällen ausreichend gesorgt werde. Auch durch den An⸗ trag Struckmann werde das Gesetz nicht erheblich verbessert, daher die Deutschfreisinnigen den Antrag Barth eingebracht hätten, für den zwar eine ziemlich lebhafte Stimmung im Hause, aber bei der Abneigung der Regierungen an ihren Vorlagen selbst bei guten Gegengründen etwas ändern zu lassen, kaum eine Aussicht auf Zustimmung der Mehrheit vorhanden sei. Durch das Gesetz würden die Beamtenklassen, die bisher überhaupt keine Unfall⸗ ansprüche hätten, besser gestellt, andere aber erheblich schlechter: nämlich die, welche dem alt ichtgesetz unterstellt seien (das seien namentlich die Eisenbahnbeamten), und die, welche bereits in das frühere Unfallversicherungsgesetz aufgenommen gewesen wären. Daß man jetzt einen Theil der letzteren wieder in das neue Gesetz hinüͤbernehme, beweise, wie wenig sicher man seines . auf diesem Gebiet sei. Die nicht mit festem Gehalt und Pension angestellten Be⸗ amten würden aus dem ersten Unfallgesetz in das zweite hinübergeschoben, und im zweiten noch nicht warm geworden, jetzt in das dritte, das ihnen eine Verschlechterung ihrer Lage bringe. Lasse man sich in diese ,,, ein, dann könne es nur in der Annahme geschehen, daß für alle Beamten ausreichend gesorgt werde. Daher bezweckten die deutschfreisinnigen Anträge, die Fürsorge nicht auf die Unfälle in versicherungspflichtigen Betrieben zu beschränken, sondern sie allhemein auszudehnen, da der Beamte von allen ohne Unterse ied schwer betroffen werde. Der Einwand, daß damit eine nicht übersehbare finanzielle Belastung verbunden wäre, sei nicht . da man wisse, daß bei Weitem der größte Theil sämmtlicher Unfälle im Reichsdienst auf die Versicherungspflich⸗ tigen entfallen werde. Es könne sich also hier nur um ein Mini⸗ mum, jedenfalls um viel weniger handeln, als man jetzt auf die Schultern des Reichs lege. Auch der zweite Einwand sei nicht zutreffend, daß man mit den Arbeitern pari passu gehen müsse; denn warum solle man nicht mit den Beamten etwas chneller gehen? Der wahre Grund dagegen sei nach seiner Auffassung ein ganz anderer, der leider in der Reichsgesetz⸗ gebung jetzt so oft, offen und versteckt, entgegentrete: die einzelnen Landesregierungen wünschten die Unfallfürsorge für die Beamten möglichst èbeschränkt zu sehen, weil sie die fia ehen Lasten, die ihnen daraus erwüchsen, nicht u übernehmen wünschten. Anders sei die Zurückhaltung ihrer Vertreter dem offen eingestandenen Bedürfnisse i.

her nicht zu erklären. Der deutschfreisinnige Antrag spreche wiederholt und bestimmt dle Forderung aus, e man jetzt ie Unfallfürsorge allgemein gewähren, ganze Arbeit machen und nicht immer r en f vorgehen möge. Man sage, daß man doch nicht allgemein für die Beamten durch solche ye sorgen könne, weil die Krankheiten nicht darunter fielen, Aber rankheiten und Betriebsunfälle seien sehr verschiedene Dinge: R der Krankheit fei die Verbindung mit dem Dienst nur in hr wenigen Fällen nachzuweisen, bei dem Unfall immer. Man e also nichts Unrechtes, wenn man nur für den Unfall und nicht für die Krankheit sorge, für die letztere vielleicht nur in 3 bah des Militärpensionsgesetzes. ihr ding wünschten die Deutsch rreisinnigen eine Beschränkung des Gesetzes: ihr . schließe die Personen des Soldatenstandes aus, nicht n. sie ihnen nicht dasselbe gewähren möchten, wie den illbeamten, sondern weil die Militärpersonen in das System ieses Gesetzes sehr schlecht hineinpaßten. Für k sei bereits, wenn a in sehr beschränktem Maße, aber nach einem ganz anderen ystem, bei Unfällen durch das bestehende Militär⸗

pensionsgesetz gesorgt, und die Deutschfreisinnigen wünschten daß in einer Novelle zu demselben die Unfallfürsorge nach dem System der Vorlage auch für die Militärpersonen eingeführt werde. Sie hielten es ferner für bedenk⸗ lich, nur für Betriebsunfälle der Militärpersonen Für⸗ sorge zu treffen und gerade in der Armee und der Marine wifchen Betrieben und dem eigentlichen Militärdienst einen

nterschied zu machen. Auch der Dienst sei nothwendig mit Unfällen verbunden, und es würde einen wunderlichen Eindruck machen, wenn ein in eine Militairfabrik versetzter Soldat oder Offizier besser behandelt würde, als wenn er im eigentlichen Dienst, im Kriege verletzt worden sei. Sie wollten also allgemeine Fürsorge auch für die Militärpersonen auch bei Unfällen im Dienst, aber auf Grundlage des Militärpensionsgesetzes, wo⸗ durch die Gesetzgebung sich den Verhältnissen besser anpassen würde.

Der Direktor im Reichsamt des Innern, Bosse, bemerkte, es seien hier die Beamten hineingenommen, welche nicht mit festem Gehalt angestellt, seien, weil die verbündeten Re⸗ gierungen von , die gesetzgeberische Behandlung dieser Materie nur bei einem schrittweisen Prozediren für möglich gehalten hätten; sonst kämen sie zu gar nichts. Der Abg. Schrader verlange auch eine Entschädigung für vor— übergehende i,, eit. Es gebe in der That Fälle, in denen dies außerordentlich wünschenswerth wäre, dafür beständen besondere Unterstützungsfonds. Vor allen 6. sei doch hier zu beachten, daß der Beamte in solchen Fällen sein vollständiges Gehalt behalte und damit wesentlich anders stehe, als der Arbeiter, desen Bezüge wegfielen. Er . könne nur bitten, innerhalb der vom Unfallversicherungs⸗ un

ensionsgesetz gezogenen Grenzen zu bleiben, nur dann lasse ich etwas Gedeihliches zu Stande bringen.

Der Abg. Frhr. von Maltzahn war der Ansicht, daß, wenn man das Gesetz zur Verabschiedung bringen wolle, man jetzt nicht mehr Detailfragen diskutiren, sondern auf dem Boden der Vorlage bleiben solle. Deshalb würden er und seine politischen Freunde den Antrag Schrader ablehnen, da—⸗ gegen den des Abg. Struckmann, vorbehaltlich einiger in dritter Lesung zu bewirkenden Aenderungen, annehmen.

Der Abg. Schrader meinte, die Antwort des Vertreters der verbündeten Regierungen stelle die Sache so dar, als gehörten die nicht mit festem Gehalt angestellten Beamten nicht unter die durch das zweite Unfallgesetz Betroffenen. Sie fielen aber thatsächlich heute noch darunter und sollten durch das vorliegende herausgenommen werden. Damals habe man also etwas Anderes fuͤr zulässig erachtet, als heute. Inner⸗ halb eines Jahres erlebe man diesen Wechsel und beklage diese Unsicherheit. Gründe seien ihm nicht entgegengehalten worden. Es sei einmal die Meinung der verbündeten Regierungen, dieses Gesetz nicht wesentlich ändern zu lassen, und deshalb werde sein Vorschlag unberücksichtigt bleiben, auch wenn sich Viele seiner Auffassung zuneigen sollten.

Der Direktor im Mech ern des Innern, Bosse, betonte, das sei ja ganz richtig, daß die nicht fest angestellten Beamten unter das zweite , fielen. Der Grund für die Aenderung scheine ihm aber doch leicht zu finden zu sein. Damals habe man wenigstens für die nicht fest angestellten Be⸗ amten eine gewisse Fürsorge 1 wollen, jetzt, wo man die Hoffnung habe, überhaupt für Beamte ein solches Gesetz zu bekommen, nähmen die Regierungen jene hier auf. Er glaube, daß seine Antwort ganz gerechtfertigt sei, daß das schrittweise Prozediren nothwendig und konseguent zu einer Behandlung der Sache, wie geschehen, habe r müssen.

Der 8. 1 wurde hierauf unter Ablehnung des Antrags Schrader mit der vom Abg. Struckmann vorgeschlagenen Aenderung nach dem Kommissionsantrage angenommen.

5§. Q sichert den Hinterbliebenen der in Folge eines Be⸗ triebsunfalles verstorbenen Beamten ein Sterbegeld, eine Rente für die Wittwe, für jedes Kind sowie für Ascendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war. So⸗ weit den Hinterbliebenen nach . Vorschrift ein . Betrag, als der in diesem Gesetz aus— geworfene, buste ht erhalten sie diesen höheren.

Derselbe wurde mit einer vom Abg. Struckmann vorge⸗ schlagenen Ergänzung angenommen, daß das Sterbegeld dem einmonatlichen 6 oder Pensionseinkommen entsprechen, mindestens aber 30 MS betragen müsse, nachdem Seitens der verbündeten Regierungen die Erklärung abgegeben war, daß ihrerseits keine Bedenken dagegen erhoben würden.

. 3 wurde . Debatte genehmigt.

tach 5. 4 soll der Bezug der Pension, bezw. sollen die sonstigen Bezüge mit dem Wegfall des Diensteinkommens be— . Gehört der Verletzte einer Krankenkasse an, so soll

is zum Ablauf der 13. Woche die Pension um den Betrag des Krankengeldes gekürzt werden.

Der Abg. Frohme . die letztere Bestimmung für ungerecht, da dem einer Krankenkasse angehörigen Beamten ir seine Bei⸗ träge auch Bezüge zustehen müßten; man solle ihn also nicht um die ihm aus dem Unfallgesetz zustehende Pension schädigen oder kürzen.

Der Geheime Regierungs⸗Rath von Woedtke begründete die Bestimmung mit dem Hinweis auf die in den früheren Unfallgesetzen aufgenommenen konformen ? 3 und fügte hinzu, daß die Belastung der Krankenkassen dadurch nur eine ganz minimale werden könne, da die durch Unfälle herbeigeführte Inanspruchnahme der Krankenkasfen nur 152 aller uͤbrigen Fälle ausmache.

Der Abg. Schrader stimmte dem Abg. Frohme zu. Von einer Uebersicht über die Belastung der Krankenkassen könne jetzt noch gar nicht , . werden, dazu sei die Erfahrung, wie man den Einwendungen seiner Freunde ja Seitens der Regierung auch gern entgegenhalte, noch viel zu kurz. Erst . einigen Jahren, und wenn die Unfallversicherung im vollen Gange sei, könne ein Urtheil denkbar sein.

Der Geheime Postrath Sydow erklärte, bei den Reichs⸗ Post⸗ und Telegraphenbeamten, welche hier ein Hauptkontin⸗ . liefern würden, stelle sich die Sache so, daß die älteren

eamten, welche einer Krankenkasse nicht angehörten, auf 13 Wochen .. Gehalt e, en würden, die jungeren würden aus der Betriebskrankenkasse ihre Bezüge haben.

Streiche man nun die Bestimmung, daß die Krankenkassen⸗

bezüge beim Unfall in den ersten 13 Wochen zur Verrechnung

kämen, so erhielten gerade die jüngeren Beamten 23 des

Diensteinkommens aus der Betriebskrankenkasse und *, auf

Grund dieses Gesetzes, d. h also 1 mehr als das volle Ge⸗ alt. Zu solchen Bedenklichkeiten dürften die Antragsteller eranlassung geben.

Nachdem noch die Abgg. ohn und Schrader hervor⸗ ehoben, daß man doch nicht einen Fehler, der in den . kön fe ee enthalten sei, hier wieder begehen müsse, was den Vertreter der verbündeten Regierungen zu der Entgegnung veranlaßte, 2. hier von keinem Fehler die Rede sein könne, wurde §. 4 angenommen. . .

66 besagt, daß ein Anspruch auf Pension, Sterbegeld und Renten dem Verletzten nicht 4 soll, der den Unfall vorsätzlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs erkannt worden ist. .

Der Abg. . legte Werth darauf zu konstatiren, daß hiernach die Unfallentschädigung gezahlt werden müsse, wenn die Dienstentlassung nicht lediglich wegen der den Unfall herbei⸗ führenden ö sondern gleichzeitig aus anderen Gründen erfolgt sei. ö

H5 wurde in der Kommissionsfassung angenommen, desgleichen 88. 6— 9 ohne Debatte. .

Nach 8. 10 gehen die dem Verletzten oder dessen Hinter⸗ bliebenen auf Grund des ö gegen Eisenbahn⸗ unternehmer zustehenden Ansprüche auf die zur Unfallent⸗ schädigung 4. Pensions⸗ und Rentenzahlung verpflichtete Betriebsverwaltung über. Weitergehende Ansprüche als auf diese Pensionen oder Renten, stehen dem Verletzten und dessen Hinterbliebenen gegen das Reich und die Bundesstaaten nicht zu.

;. j eine Anfrage des Abg. Schrader erläuterte der Staatssekretär von Boetticher die letztere Bestimmung dahin, daß die Entschädigung dem Verletzten nur einmal und zwar eben nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes gewährt werden solle. Wenn z. B. ein Postbeamter auf einer dem Reiche oder einem Bundesstaate gehörenden Bahn verunglücke und von der Postverwaltung nach Maßgabe dieses Fesetzes abgefunden worden sei, solle ihm kein weiterer Anspruch gegen die resp. Bahnverwaltung zustehen. .

Der Abg. Schrader fürchtete, daß in Folge dieser Aus⸗ legung des 8. 11 eine Ungleichheit insofern eintreten werde, als hiernach Privatbahnen anders als Staats- oder Reichs⸗ bahnen behandelt würden; die Privatbahnen würden schließ⸗ lich für den Reichsfiskus mitbezahlen. Redner behielt sich die Stellung besonderer Amendements bis zur dritten Lesung vor.

11 wurde darauf mit einigen unwesentlichen, von Struckmann beantragten redaktionellen Verbesserungen ange⸗ nommen.

§. 12 setzt für die Staats- und Kommunalbeamten, für welche durch die Landesgesetzgebung oder durch Kommunal⸗ statuten eine gleiche Fürsorge, wie in dem vorliegenden Gesetz für die eic en getroffen wird, das Haftpflichtgesetz außer Kraft. ö

Der Abg. Barth betonte; der Antrag auf Streichung des 5 12 solle den Standpunkt der Del e s nge markiren.

urch das vorliegende Gesetz werde die Situation für die unter das Kerr fene en fallende Kategorie von Reichs⸗ beamten verschlechtert. Der Antrag solle verhüten, daß die Beamten der Einzelstaaten und Kemmunen in die

leiche Lage 6 Auch in formaler Beziehung a. schwere Bedenken gegen 8. 12 vor. Die Fassung, welche derselbe jetzt erhalten habe, sei noch unglücklicher, als die der ursprünglichen Regierungsvorlage. Es heiße jetzt, daß i die Beamten der Einzelstaaten und Ko]munen „mindestens ie in den Vorschriften der 8§. 1 bis 5 des gegenwärtigen Gesetzes angeordnete Fürsorge“ getroffen werden müsse. Aber wer solle hierüber entscheiden? Dem Richter dürste damit eine zu schwere Last aufgebürdet werden. Es müßte also weiter bestimmt werden, daß die landesgesetzlichen resp. kom⸗ munalstatutarischen Feststellungen dem Bundesrath und dem Reichstage zur Bes u af un darüber unterbreitet werden müßten, ob jene * tstellungen auch allen Bestimmungen des egenwärtigen Gesetzes entsprechen. So ohne. Weiteres, wie ö. hier im 9 12 geschehe, könne den Einzelstaaten oder Kommunen nicht werden. Deshalb hätten die Deut des Paragraphen vorgeschlagen.

),. bemerkte der Staatssekretär von Boetticher:

eine Herren! Ich muß den Ausführungen des Herrn Vorredners egenüber bel dem Antrage bleiben, daß Sie die Gute haben mögen, k für die Annahme des ö. 12 zu entscheiden. Der Herr Vorredner hat am Ende seiner Ausführungen es bedenklich gefunden, daß durch den §. 12 in die Hand der Einzelstaaten und sogar in die Hand von Kommunalverbänden die Befugniß gelegt wird, Reichsgesetze außer Kraft zu setzen. Dies, meine Herren, ist nicht richtig; den Kommunalverbänden wird eine solche Befugniß nicht gegeben, sondern der rr sagt nur: wenn die Einzelstaaten, wenn die Kommunen für ihre Beamten im Wege der ede fers n. resp. im Wege des Statuts ähnliche Wohlthaten schaffen, wie sie durch die gegen. wärkige Vorlage für die Reichsbeamten geschaffen werden sollen, dann tritt ipso Jure die Folge ein, daß die Ansprüche, welche die einzelstaatlichen resp. Kommunalbeamten zu erheben haben, sich modifiziren nach Maß⸗ gabe der Vorschriften der §§. 8 bis 10 des . daß also dann die Vorschriften des Haftpflichtgesetzes für diese Beamten außer Kraft treten. Es ist also damit die Rechtsfolge eines ,. einzel⸗

die 3 dieser Fürsorge überlassen

freisinnigen eine Streichung

staatlichen, resp. eines statutarischen Schrittes bereits durch das Gesetz bezeichnet, und man kann dem Hrn. Abg. Barth nur insofern Recht geben, als es nun freilich von der einzelstaatlichen Gesetzgebung resp. den jenigen Kommunalkörpern, welche statutarische Festsetzüngen vorzunehmen 3 abhängt, ob sie ihren Beamten die Wohlthaten, wie sie dieses esetz ger h zu Theil werden lassen wollen, und als damit indi⸗ rekt dann für diese Beamten das Haftpflichtgesetz außer Kraft tritt. Der Hr. Abg. Barth hat dann weiter gemeint, daß es außer ordentlich schwer sein werde, in easu conereto e,, . ob landesgesetzliche ri, bezw. re , . en gleich⸗ werthig . mit den Bestimmungen dieses Gesetzes, un at namentlich gemeint, daß dem Richter eine außerordentlich schwierige Aufgabe gestellt werde, wenn er zu prüfen habe, ob nun die 3 setzungen, die durch Landesgesetz resp. durch Statut getroffen sind. wirklich mindestens äquivalent sind den Festsetzungen der Vorlage.