1886 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

2) zur Rückzablung auf den 1. Juli 1856.

189 Stück Litt. C. à 1000 Fl. 1714 Æ 29 Nr. 132 199 25 Ao 301 312 491 529 567 579 722 725 739 763 778 974 993 1019 1088 32571 51 4.

20 Stück Litt. C. à 500 Fl. 857 1 14 3 Nr. 1174 1213 1215 1228 1326 1330 1331 1534 1559 1660 1732 1760 1764 1781 1798 1828 1840 1841 2051 2096 17142 4 80 5.

17 Stück Litt. G. à 300 Fl. 514 M 29 3 Nr. 2128 2201 2204 2210 2257 2465 2497 2564 2596 2701 2702 2728 2770 2810 2811 3002 3092 8742 M 93 5.

19 Stück Litt. C. à 150 Fl. 257 M 14 3 Nr. 3130 3204 3223 3340 3390 3402 3449 3519 3637 3654 3736 3813 3832 3858 3885 3931 3939 3963 4015 4885 Æ 66 5.

12 Stück Litt. C. à 100 Fl. 171 Æ 43 3 Nr. 4159 4174 4190 4295 45379 4401 4600 4629 4766 4813 4827 4834 2057 4A

HE6 4. . 87 Stück über 65 400 M O6 4.

** Rückzablung auf den 1. Oktober 1886.

20 Stück Litt. D. A 1000 Fl. 1714 M 29 8 Nr. 2 15 279 320 326 331 352 423 505 543 611 612 657 667 773 795 937 977 891 1066 34 285 M 80 .

19 Stück Litt. D. à 500 Fl. 857 M 14 Nr. 1175 1202 123 1249 1271 1325 1334 1376 1397 1505 1513 1531 1579 1757 1795 1875 1935 1967 2091 16285 4 66 5.

17 Stück Litt. D. à 300 Fl. 514 M 29 Nr. 2190 2233 257 2318 2347 2374 2457 2460 2571 2596 2623 2657 2747 2755 264 2962 2993 8742 4 93 5.

17 Stück Litt. D. à 150 Fl. 257 M 14 5 Nr. 3121 3166 3191 3339 3360 3407 3453 3507 3508 3597 3718 3769 3785 3870 3980 4046 4055 4371 AM 38 4.

10 Stück Litt. D. à 100 Fl. 171 4 43 3 Nr. 4154 4180 4293 4311 4346 4394 4455 4485 4587 4607 1714 30 .

83 Stück über 65 400 AM O7 5. 2 zur Rückzahlung auf den 1. Januar 1887.

19 Stück Litt. A. à 1000 Fl. 1714 M 29 8 Nr. 7 32 39 158 347 422 561 579 609 673 677 824 907 914 945 955 1015 1073 1093 32 571 4M 51 4.

19 Stück TLitt. A. à 500 Fl. S57 S 14 8 Nr. 1126 1169 1220 1306 1315 1370 1438 1465 1505 1640 1706 1727 1763 1844 2005 2009 2010 2090 2092 16285 SI 66 4.

138 Stück Litt. A. A 300 Fl. 514 M 29 85 Nr. 2227 2274 2290 2300 2319 2376 2424 2585 2651 2770 2794 2815 2816 2911 2949 2962 2964 3083 9257 6 22 5.

18 Stück Litt. A. à 150 Fl. 257 Æ 14 8 Nr. 3104 3110 3140 3152 3170 3288 3358 3392 3395 3622 3715 3740 3742 3805 3867 3883 4062 4076 4628 M 52 .

16 Stück Litt. A. A 100 Fl. 171 166 43 3 Nr. 4116 4180 4182 4206 4252 4259 4279 4284 4320 4480 4501 4550 4602 4693 4747 4839 2742 44 88 4.

90 Stück über 65 485 M 79 4.

Hierzu: 83 Stück Litt. D. ùber 65 400 MS COG 4 87 65 400 „06 ,

' k 2 ö 65 400. 07

349 Stück in Summa über 261 685 M 9 3.

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken benachrichtigt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum betreffenden Rückzahlungstermine k bei folgenden Stellen erhoben werden können:

bei der Königlichen Kreiskasse a. Main,

bei der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse in Berlin,

bei jeder Königlichen Regierungs-Hauptkasse.

Die Auszahlung erfolgt bei 99 1, 2 und 3 gegen Rückgabe der 2bligationen mit den Zinsscheinen Reihe IJ1 Nr. 2-—8 und Zinsschein⸗ Anweisung, bei Pos. 4 gegen Rückgabe der Obligationen mit den Zinsscheinen Reihe II Nr. 3—8 und ,

. Geldbetrag der ,, zurügzzugebenden, aber fehlenden Zinsscheine wird am Kapitalbetrage der Obligationen zurückbehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Abligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in , ,. a. M., noch bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen 3 bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen vor der Auszahlung durch diese Kasse an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rück⸗ zahlungstermin eingereicht werden können.

Zurück stehen noch aus der: 36. , C. 3248, A. 1711. 37. Verloosung: C. 1608, A. 636. 38. Der fern. C. 2787, D. 647 3857. 39. Verloosung: D. 3852. 40. Verloosung: B. 4016, C. 1362 1792 4281, D. 488 688 S855 4079 4084 4142, A. 1958 3720. D. 1720 2567 2873

41. Verloosung: B. 1890, C. S871 3371, 2885 3116 3908, A. 3133.

42. Verloosung: B. 2687 4025 4428, C. 3005, D. 1803 3334 3941, A. 1059 2365 3825 4098 4199.

43. Verloosung: B. 2415 2477, C. 4563, D. 2445 3107 4312, A. 2200 4429.

44. Verloosung: C. 3251 3626 4285 4605, D. 2394 2938 3007 3021, A. 99 132 267 375 395 417 451 470 658 692 714 748 762 776 798 832 883 g5 1109 1129 1156 1393 1412 1429 1481 1514 1530 16535 1639 1754 1768 1861 1883 1894 1930 1970 2040 2140 2168 2170 2191 2282 2293 2370 2551 2555 2560 2603 2677 2720 2743 2763 2827 3040 3077 3172 3243 3255 3292 3316 3384 3404 3463 3596 3612 3653 3704 3733 3751 3792 3956 4117 4191 4222 ö. 4430 4437 4450 4516 4521 4588 4611 4658 4667 4676 4771

Wiesbaden, den 13. Januar 1886.

Der Regierungs⸗Präsident. In Vertretung: de la Croix.

in Frankfurt

Per son alver änder ungen.

stöniglich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen.

m aktiven Heere. Berlin, 530. Januar. v. Zastrow, auptm, aggreg, dem Gren. Regt. Nr. 4, dessen Kommando zur e , bei dem Nebenetat des Großen Generalstabes bis zum 15. Oktober d. J. verlängert. v. Homeyer, Rittm. und Escadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 22, als Adjut. zur Kav. Div. des XV. Armee⸗Corps kommandirt. Erdmann, Rittm. vom Drag. Regt. Nr. 2), zum Escadr. Chef ernannt. v. Chelius, Rittm. aggreg. dem Drag. Regt. Nr. 22, in die erste Pr. Lts. Stelle dieses Regts. einrang. v. Berger, Pr. Lt. 6 la suite des Drag. Regts. Nr. 2, unter Enk— bindung von dem Kommando als Adjut. bei der Insp. des Milit. Veterinärwesens und unter Beförderung zum Rittm., vorläufig ohne , definitiv zur Dienstleistung bei dem Erbprinzen von Sachsen⸗ einingen Hoheit kommandirt. Frhr. v. Hollen, Pr. Lt. vom Ulan, Regt. Nr. 186, unter Stellung à la suite dieses Regts., als Adjut. zur Insp. des Milit. Veterinärwesens kommandirt. Graf v. d. Schul enburg⸗Ang ern, Sec. Lt vom Drag, Regt. Nr. I6, unter Beförderung zum Pr. Lt. in das Ulan. Regt. Nr. I5 versetzt.

XIII. stöniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 29. Ig nuar. Frhr. v. Lupin, Oberst deln suits des Inf. Negts. Nr. 121, beauftragt mit der Führung der 51. Inf., Brig, zum Commandeur dieser Brig, v. Gleich, Sberst 3 lg suite des Drag. Regts. Nr. 2tz, zum Commandeur der 26. Kav.

Ulanen⸗ Regiment Nr. 19 behufs Wahrnehmung der y— des Regiments⸗Commandeurs, zum Commandeur dieses Regiments, v. Borcke, Major und Eseadron ⸗Chef im Dragoner⸗ Regt. Nr. 26, zum etatsmäß. Stabgoffizier ernannt. Schöttle, ö und Be). Commandeur im Land jãger⸗Corps, zum überzähl.

ajor befördert. Ziegler, Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 122, zum überzãhl. Major befördert. Hahn, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, unter Beförderung zum r und Comp. Chef in das Inf. Regt. Nr. 121 Tezerelas v. Tilly, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 126, zum Pr. Lt. befördert. Zindel, w *. im Inf. Regt. Nr. 124, ein 8 einer Charge verliehen. itt nacht, See. Lt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 29, in das Feld⸗Art. Regt. Nr. 13 versetzt.

Aichtamtsliches. Dentsches Reich.

Preufzen. Berlin, 6. Februar. Der Ausschuß des 53 ndesraths für Handel und Verkehr hielt heute eine itzung.

Im weiteren Verlauf der gestrigen (40 Sitzung des Reichstages folgte die erste Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Abänderung des §. 157 des Gerichts v n,, . der durch nachstehende Borschtj ersetzt werden soll:

„Will in einer Rechtsfrage ein Civilsenat von der Entscheidung eines anderen Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Strassenat von der Entscheidung eines anderen Strafsenats oder der vereinigten Strafsenate abweichen, so ist über die streitige Rechtsfrage im ersteren ö. eine Entscheidung der vereinigten 8 im letzteren Fall eine solche der vereinigten Strafsenate einzuholen.

Einer Entscheidung der Rechtsfrage durch das Plenum bedarf es, wenn ein Civilsenat von der Entscheidung eines Strafsenats oder der te e i gf Strafsenate, oder ein Strafsenat von der Ent⸗ scheidung eines Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Senat von der früher eingeholten Entscheidung des Plenums abweichen will.

Die Entscheidung der Rechtsfrage durch die vereinigten Senate oder das Plenum ist in der zu entscheidenden Sache bindend. Sie erfolgt in allen 56 ohne vorgängige mündliche Verhandlung.

Soweit die Entscheidung der Sache eine vorgängige mündliche Verhandlung erfordert, erfolgt dieselbe durch den erkennenden Senat auf Grund einer erneuten mündlichen Verhandlung, zu welcher die e en ihten von Amtswegen unter Mittheilung der ergangenen Entscheidung der Rechtsfrage zu laden sind.“

Der Abg. Klemm war der Ansicht, die Vorlage stelle einen entschiedenen Fortschritt in der Rechtsprechung dar. Die Ungleichartigkeit der Judikatur in den unteren Instanzen, gleich mißlich für die Interessen des Publikums wie für die Entwickelung einer allgemeinen Rechtsanschauung, finde ihr Korrektiv in den höheren Instanzen. Anders liege die Sache bei differirenden zer enffhh io hen der obersten Instanz, des Reichs— gerichts, wo die Bearbeitung der Ille in mehreren Civil⸗ und Strafsenaten unabweisbar sei. Zur Verhütung einer differirenden Rechtsprechung habe der 8. 137 Vorsorge getroffen für dje Fälle, in denen ein Civilsenat von der Entscheidung eines anderen oder der vereinigten Civil⸗ senate, oder ein Strafsenat von der früheren Entscheidung eines anderen oder der vereinigten Strafsenate abweichen wolle, dagegen nicht für den Fall, daß eine Verschieden⸗ heit in der Rechtsprechung der Civilsenate gegenüber den⸗ jenigen der Strafsenate stattfinde. Die Annahme, daß solche Widersprüche voraussichtlich selten oder gar nicht vorkommen würden, habe die Praxis widerlegt. Die Vorlage statuire deshalb für den letzteren 3e eine Entscheidung der Rechtsfrage durch das Plenum des Reichsgerichts, 16 die autoritative Einheit für die gesammte Judikatur des Reichs⸗ gerichts. Die Entscheidung über den Thatbestand bleibe füg— lich den einzelnen Senaten überlassen, diese aber blieben in ihren Entscheidungen gebunden an die Entscheidungen des Plenums. Eine kommissarische Behandlung der Vorlage er— s ., j m (dem Redner) bei ihrer Einfachheit und Klarheit überflüssig.

Der Abg. von Cuny empfahl Vorberathung in einer freien Kommission unter Theilnahme von Vertretern der Reichs— regierung. Die Sonderung der Rechtsfrage von der Gesammt— heit des Falles sei eine etwas künstliche und vielleicht auch für die Entwickelung des Rechtslebens nachtheilige Einrichtung. Man habe im Gebiete des französischen Rechts die Erfahrun gemacht, daß häufig die Entscheidung der Rechtsfrage dur die Lage des Gia, Ill! durchaus bedingt sei.

Der Abg. von Grävenitz meinte, daß sich bei den einzelnen Senaten des Reichsgerichts eine selbständige Rechtsübung herausbilde, sei an sich kein Unglück, sondern eine einfache Konsequenz der richterlichen Freiheit und Unabhängigkeit; es müsse aber ein Mittel gefunden werden, um völlige Ueber— einstimmung in der Rechtsprechung herbeizuführen, wissenschaft⸗ liche und praktische. Der Entwurf schließe sich überall dem Gut— achten des Reichsgerichts an. Das sei ein erfreulicher Vorgang, der auch in anderen wichtigen Angelegenheiten der Rechtspflege Nach⸗ ahmung verdiente. Er (Redner) sei erfreut darüber, daß die Entscheidung der Rechtsfrage im ö ohne vorgängige mündliche Verhandlung erfolgen solle. Eine eingehende Dis— kussion in einein solchen Kollegium von etwa 80 Mitgliedern wäre unmöglich oder doch erfolglos. Auch dürfe ein solches Kollegium nicht mit Rechtsfragen des einzelnen Falles befaßt werden, die in der Judikatur gar nicht streitig seien. Es handele sich hier auch, gar nicht um Urtheile, sondern um Gutachten und insofern um ein Internum des Kollegiums. Diese Gutachten seien doch wesentlicher als der mündliche Vortrag des Referenten und Korreferenten, die doch außer Stande sein würden, die wissenschaftliche Seite der Frage vollständig zu erschöpfen. Nur in einem Punkte wunsche er eine Aenderung der Vorlage: daß die Entscheidung der Rechtsfrage im Plenum erfolge „nach schriftlicher Anhörung der Staatsanwaltschaft.“ Ein etwaiger politischer Einfluß sei von dieser Mitwirkung nicht zu befürchten, wohl aber eine materielle Förderung der Entscheidung zu erhoffen. Er sei für Verathung der Vorlage im Plenum.

Der Abg. Rintelen empfahl kommissarische Vorberathung in der , ,. welche die Anträge auf Wiedereinführung der Berufung earbeiten folle. Denn reiflichster Ueberlegung be⸗ dürfe die Trennung der Rechts- von der Thatfrage, die Mit— wirkung der Stgatsanwaltschaft für die im Gesetz vorgesehenen Fälle und die Entscheidung bezw. Prüfung von Beschwerden. Die n, , Vorberathung wurde abgelehnt; die zweite Berathung wird also im Plenum stattfinden. Es folgten Wahlprüfungen. Die Wahlen der Abgg.

r Capler von Oedheim gen. Bautz, Major und etatsmäßiger Stabsoffiz. im Drag. Regt. Nr. 26, kommandirt zum

letzteren wurde der Reichskanzler 2 die eidliche ger

ung von Zeugen zu veranlassen, sowie ermitteln zu la wo und durch wen die Verschlüsse der versiegelten ö verletzt worden seien.

n Betreff der Wahl des Abg. Ebert wurde die stellung weiterer Ermittelungen durch die Nandatsniederlegin des Ebert für erledigt erklärt.

Es folgte die Prüfung der Wahl des Abg. Richter.

In einem Proteste von Reichstagswählern des

kreises Hagen wurde behauptet, daß eine Wähleryer sammiun in Haspe, sowie Versammlungen eines Arbeiter ⸗Wahlkomüg widerrechtlich verboten seien.

Die Kommission beantragte, den Beschluß über die Gültig keit oder Ungültigkeit der Wahl auszusetzen und den Rei kanzler um einen amtlichen Bericht darüber zu ersuchen, welchen Gründen die im Wahlprotest bezeichneten Verba von Wahlversammlungen ergangen seien.

Der Abg. Hasenclever trat für diesen Antrag ein. Da Hauptgewicht werde auf die Klarstellung des zweiten Punktes a Wahlprotestes zu legen sein. Verbote von Versammlungn sozigldemokratischer Wahlcomités müßten viel einschneidende wirken, als Verbote öffentlicher Wählerversammlungen. 6 werde damit im Volke der Glaube erweckt, daß den Sozid demokraten nicht einmal erlaubt sein solle, Vorbereitungn inf die Wahlen durch die Errichtung von Wahlcomitég u reffen.

Der Abg. von Köller äußerte: Die Bemerkungen da Abg. Hasenclever paßten nicht recht auf den vorliegenden Fal Um Verbote von Wahlcomites handle es sich hier nicht. Es würden Wählerversammlungen gewesen sein, die vom Wahlcomits ein berufen worden seien. Die Bildung von Wahlcomit es verhindem zu wollen, wäre ein böser Eingriff in die Wahlfreiheit. In Beg auf den Antrag der Kommission sei seine Partei der Ansich daß der Beschluß über die Gültigkeit der Wahl nicht weiter au gesetzt zu werden brauche. Der Ermittelungen, um welche der Reichskanzler ersucht werde, bedürfe es nicht; sie seien, wie de Bericht ergebe, vom Landrathsamt in Hagen und der Regie rung in Arnsberg angestellt worden. Bei der Wahl des Abg. Gottburgsen hätten die Abgg. Rickert und Windthorst erllin, daß eine Wahl für gültig zu erklären sei, wenn die Majoriti des Gewählten durch die Zahl der Wähler, welche bei der Wahl nicht erschienen, nicht alterirt werden könne. Er , , würde die Aufl eines solchen Grund atzes bedauern, aber immerhin würde ihm das noh lieber sein, als wenn, wie bisher, von Fall zu Fil entschieden werden sollte. Der Abg. Richter sei qe wählt mit einer absoluten Majorität von 435 Stimmen. Nic gewählt hätten im Ganzen 1374. Nach dem liberalen Prinzh müßte die Wahl Richters ebenso gut kassirt werden, wie . von Gottburgsen. Aber die Konservativen hielten dieses Prin zip für falsch und fänden in dieser Auffassung bereits Unter stützung auf liberaler Seite, wie ein Artikel der „Freisinnigen Zeitung“ beweise, in dem Stimmung für die Gültigkeitz erklärung der Wahl gemacht werde. Die Konservativen seien bereit, schon heute für die Gültigkeit zu stimmen.

Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er werde für den Kom missionsheschluß stimmen. Der Abg. von Köller habe zmm theoretisch für die Gültigkeit der Wahl plaidirt, praktisch abe Stimmung ö die Ungültigkeitserklärung gemacht, namentliz dadurch, daß er keinen Antrag auf Gültigkeit gestellt habt, Der Abg. von Köller habe die Anerkennung des Prinzips ge wünscht, daß eine Wahl stets für ungültig erklärt werden müsse, wenn die Zahl Derjenigen, die bei stattgehabten Ver sammlungsverboten an der Wahl nicht theilgenommen hätten, und zwar unter Berücksichtigung aller an dem betreffenden Orte vorhandenen Wähler, geeignet sei, das Ergebniß ju alteriren. Dies Prinzip sei aber nicht absolut anzuerkennen, . es sei stets auf die Gesammtsituation Nücksicht zl nehmen.

Der Abg. von Köller drückte seine Freude darüber auß, daß auch der Abg. Hänel dies Prinzip nicht anerkennen woll ein anderes Mitglied der liberalen Partei habe sich im ent— gegengesetzten Sinne ausgesprochen. Er (Redner) sei bereit sofort für die Gültigkeit zu stimmen, sofern sie von der Majorität beantragt werde.

Der Abg, Singer meinte: das Verbot der Sitzungen det Arbeiter⸗Wahlcomités sei um so ungerechter' gewesen, als si aus Vorsicht angemeldet gewesen wären, wozu man gesetzlih gar nicht verpflichtet gewesen sei. Prinzipiell ph hrs würde e⸗ ja sein, wenn der Reichstag ein für allemal Wahlen, bei denen Versammlungen verboten worden, kassirte, für jetzt werde Redner dem Kommissionsantrag zustimmen.

Der Abg. Rickert wollte sich nicht auf einen allgemeinen Katechismus einschwören lassen, sondern wie bisher die Cut— scheidung von Fall zu Fall treffen. Wenn die Sache so liegt, wie im Gottburgsenschen Fall, so würden er und seine Freunde auch zur Ungültigkeitserklärung kommen. Eine Gefahr liegt in der strengen Aufrechterhaltung des Prinzips allerding, aber nur dann, wenn man annehmen könnte, daß die höheren Behörden in bewußt pflichtwidriger Weise Versamm— lungen verbieten würden, um dadurch den Reichsta zur Kassirung von Wahlen mißliebiger Abgeordneten jn zwingen. Es handle sich hier nicht nur um verbotene Wahlversammlungen, sondern um verbotene Sitzungen eintt Wahlcomités. Von einem Wahlcomitsé scheine der Abg. von Köller allerdings keine rechte Vorstellung zu haben; auf den Boden, wo er gewachsen sei, in Pommern, habe man ja bit jetzt auch keine Comités gebraucht, ö und Gendarmen hätten dort alles allein gemacht. In nächster Zukunft werde man aber auch dort vielleicht Comités brauchen.

Der Abg. Francke erklärte, in der Kommission mit dem Abg. von Köller für die Gültigkeit der Wahl gestimmt zu haben, weil er die Relevanz der qu. Versammlungsverbote nicht habt anerkennen können. .

Der Abg. Freiherr von Heereman stellte sich auf die Seit der Kommissionsmajorität und pflichtete den Aue hrung Hänels bei; in jedem Falle müsse die Gesammtsituation det Wahl vorbereitungen und des Wahlaktes sorgfältig in Betra chen werden. Ueber die Gründe, aus welchen die Verbot erfolgt seien, wisse der Reichstag inimer noch nichts Genaues; Erhebungen darüber seien auch deshalb um so nothwendiger, als man nur auf diesem Wege, wie das Beispiel der sächsischen Regierung zeige, die Regierungen und Behörden zu einer sorgfältigeren Beachtung der bestehenden Vorschriften veran= lassen könne.

Der Kommissionsantrag gelangte hierauf mit der von dem Abg. Hasenclever vorgeschlagenen Modifikation zur An. nahme, daß statt „Wahl versammlungen“ gesetzt wurde: „Ver⸗

Dr. Virchow, Prinz Handjery, Noppel, Dr, Delbrück, Klemm und Kropatscheck wurden für gültig erklärt. Bezüglich der

sammlungen“. Um 4 Uhr vertagte sich das Haus auf Montag 1 Uhr.

bayerischer Staats-⸗Minister Dr. von Riedel und

Die „Uebersicht der 6 des

Reichstages in der 1. Sessi der

ulld rrerie. vom 20. November 1884 bis

Hai 1565 ist soeben im Verlage der Norddeutschen berlalsanstalt hierselbst erschienen.

.. r heutigen (14) Sitzung des Hau ses der b ö m . der Vize⸗Präsident des Staats⸗ 'riums, NMinister des Innern von Puttkamer, und der . rnister Dr. Friedberg, nebst mehreren Kommissarien an hnten theilte der Präsident mit daß an Vorlagen ein⸗ *. en zen; ein ö betreffend die Aufhebung des 6 *. is zu Neustabt⸗Magdeburg, die Nachweisung über 653 estellten Leistungen aus Staatsmitteln für römisch⸗ ; 9 Bisthumer und Geistliche und ein Antrag des Abg. mn betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen über den sachterten Abverkauf kleinerer Grundstücke auf die Provinz * ia Hol ein. ; eng 2 trat hierauf in die Tagesordnung ein, deren xlleiniger egenstand die zweite Berathung des Staats⸗ nn ritz Crate für das Etatsjahr 1886/87 war. Cs wurde zunächst de. er Etat des Ministe— nnern, Einnahme. . * Strafanstaits verwaltu ng bat der Abg. hr Sattler um Auskunst darüber, wie es mit den Erwägun⸗ en betreffend die Benutzung der Gefängnißarbeit für das niit e. . ; 33 liter fed e rastdent des Staats⸗Ministeriums, Minister hes Innern von Puttkamer erwiderte, daß die Erwägungen zu „mcm guten Resultate geführt hätten. 6 . Die Abgg. Pleß und. Frhr. von Minnigerode sprachen hre Freude über diese Erklärung aus und wünschten, daß zur Benutzung der Arbeitskräfte auch die Innungen zugelassen verden möchten. . Der Titel wurde bewilligt. . . Fei den Ausgaben, und zwarl beim Titel Minister⸗ gehalt, trug der Abg. . Dr. von Schorlemer⸗Alst lagen der Gemeinde Metelen vor, der aus der Anlage einer Rolönie große Nachtheile erwachsen seien. . Der Vize⸗Präsibent des Staats-Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer erwiderte, daß die Angelegenheit n der Schwebe sei, aber demnächst ihre Erledigung finden werde. Der Abg. Hirichlet führie Heschwerde über die Richt⸗ zestätizung der Bürgermeister in Tilsit, Insterburg und Posen. Jer Vize-Präsident des Staats-Ministeriums, Minister s Innern von Puttkamer erklärte, daß man der Regierung iz sormale Recht, eine erfolgte Wahl nicht zu hestätigen, aicht abstreiten könne. Er gebe auch zu, daß politische Ver⸗ hältnise bei der Entscheidung über die Bestätigung einer Wahl sehr wohl in Betracht kommen könnten. Insbesondere werde bies der Fall sein können gegenüber von Wahlen, die sich als agitatorische Demonstrationen gegen die Staatsregierung bekundeten. Rechenschaft darüber zu geben, aus welchen Gründen die Regierung in jedem einzelnen Falle ihr ver⸗ faffungsmäßiges Recht ausgeübt habe, müsse er ablehnen. Das könne er sagen, daß von der Regierung nichts geschehen sei, um eine Einwirkung auf die freie Wahl der städtischen

Frperschaften auszuüben. . . 4 . 5 (Dt⸗ Krone) bestritt, daß von einer Vergewaltigung des freien Wahlrechts Angesichts solcher That⸗ sachen gesprochen werden könnte, und trug sodann eine Neihe von Wünschen in Bezug auf das Korrigendenwesen vor.

Der Vize Präsident des Staats-Ministeriums, Minister des Innern ö. . . daß das Korrigenden—

wesen Sache der Reichsgesetzgebung sei. . .

Der ig Dr. 3 hob hervor, daß der Minister mit dem Jugeständniß, daß für Nichibestätigungen politische Gründe maßgebend sein könnten, offen konstatirt habe, daß die gegen⸗ wärlige Regierung ein reines Parteiregiment sei. Der Minister 9 iich offen als den Chef der konservativen Partei bekundet.

egen eine solche Anschauung lege er Protest ein.

Bei Schluß des Blattes hatte der Vize⸗-Präsident des

Staats-⸗Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer,

das Wort.

Die Königliche Eisenbahn-Direktion zu Breslau ersucht uns, die J. von 4 / zproz. Prioritäts-Obli⸗ ationen der Stargard-Posener Eisenbahn wieder⸗ . darauf hinzuweisen, daß die gedachten Obligationen

ehufs Konvertirung und eventueller baarer Rückzahlung zum

1. April d. J. gekündigt sind, und daß die Anmeldung der

Obligationen zur Konvertirung bis spätestens zum 15. Fe⸗ bruar cr. zu geschehen hat. In Bezug auf die nicht zur Kon⸗ vertirung angemeldeten Obligationen wird angenommen, daß die Besitzer die baare nen g , wünschen. Die Verzinsung solcher Sbligationen erlischt demnach mit dem 1. April d. J.

Ein Kaufmann, welcher in Folge andauernder Krankheit und Schwäche die ihm handelsgesetzlich vorgeschrie⸗ bene Buchführung mangelhaft vorgenommen und die Bilanz⸗

ziehung unterlassen hat, ist nach einem Urtheil des Reichs⸗

gerichts, II. Straffenats, vom 11. Dezember v. J, trotzdem im Falle der Zahlungseinstellung oder des Konkurses wegen ankerutts zu bestrafen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich

Fürstlich

schaumburg⸗lippischer Regierungs⸗-Präsident Spring, find von hier wieder abgereist.

Sachsen. Dresden, 5. Februar. (Dr. J.) Die Zweite Kammer erklärte sich in ihrer heutigen Sitzung mit den in den Jahren 1883 und 1884 vorgenommenen Ver— änderungen am Staatsgute einverstanden und ertheilte den⸗ selben, soweit folches verfassungsmäßig nöthig, ihre Genehmigung. Die Kapitel des Staatshaushalts⸗ Ctats, betreffend Landespfleg-, Straf- und Besserungs⸗ anstalten, Statistisches Bureau und allgemeine Ausgaben beim

sinisterium des Innern, wurden na h kurzer Debatte unver⸗ kürzt bewilligt. Zum Schluß beschloß die Kammer, Petitionen htte her Innungen und Gewerbevereine um Beseitigung eß. Verringerung des Gewerbebetriebes in den Strafanstalten guf sich heruhen zu lassen. Ein Antrag der Beschwerde⸗ und etitionsdeputation, dieselben der Staatsregierung zur Kenntniß⸗ nahme zu uͤberweisen, wurde gegen 30 Stimmen abgelehnt.

Baden. Karlsruhe, 4. Februar. Die Kammer der Abgeordneten hat die Gesetzentwürfe, , das Verfahren vor den Gemeindegerichten, und betreffend die

estelung von Vergleichsbehbrden in streitigen Rechts—⸗ ungell ger enten angenommen. ; . . Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung

Turban die an die Regierung gerichteten Anfragen über ihre Haltung gegenüber dem Branntwein⸗Menopol-⸗Entwurf dahin: Eine Aenderung der norddeutschen Branntwein⸗Besteue⸗ rung würde für Baden bei längerct Absonderung schwere Nachtheile k Er hoffe, der Bundesrath werde den Entwurf der⸗ artig gestalten, daß angesichts der überwiegenden Vortheile desselben Baden die Zustimmung möglich sei. Die Regierung werde übrigens diese Zustimmung erst aussprechen, wenn beide Kammern mit dem Aufgeben des bezuͤglichen Reservatrechts sich einverstanden erklärt hätten.

Braunschweig. Braun schweig, 5. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Landtages stand die Vor⸗ klage über den während der Dauer der Regentschaft zu leistenden Eid auf der Tagesordnung. Der Abg. Sallentien ersuchte das Staais-Ministerium, vorher erklären zu wollen: daß von denjenigen, welche die alte Erbhuldigung bereits ge⸗ leistet haben, der neue Huldigungseid nur gefordert werden solle unter Vorbehalt der Verpflichtungen, welche ihnen durch Ableistung des Erbhuldigungseides auferlegt worden. Da der Staats-Minister Graf Görtz⸗-Wrisberg erklärte, heute eine bestimmte Antwort hierauf nicht geben zu können, wurde auf Antrag Sallentiens die Berathung der Vorlage ausgesetzt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. Februar. (W. T. B.) Die „Polit. Korresp.“ veröffentlicht nunmehr auch den Wort⸗ laut des türkischen Rundschreibens an die Mächte, durch welches die Pforte von dem Uebereinkommen zwischen der Türkei und Bulgarien Mittheilung macht. Das Nund⸗— schreiben entspricht den bereits bekannten Angaben und bestimmt außerdem noch, daß die Abgrenzung für die an die Türkei über⸗ gehenden Dörfer im Rhodope⸗Gebirge durch eine vom Sultan und dem Fürsten von Bulgarien zu ernennende technische Kommission erfolgen soll in einer Weise, welche den strategischen Bedingungen Rechnung trägt, die zum Besten der Interessen der Pforte nothwendig erscheinen. Das Schreiben schließt mit dem Aus⸗ druck der Hoffnung auf eine einmüthige Zustimmung der Mächte zu einem Programm, welches die weitgehendsten Be— dingungen für die Stabilität der Wohlfahrt der Provinz biete und die äußerste Grenze der Privilegien und Freiheiten bilde, welche der Sultan in der Sorge für seine rumeligtischen Unterthanen und zur Erhaltung des von ihm und von Europa gleichmäßig ersehnten Friedens einräume,

Pest, 4. Februar. (Prag. Itg. In Abgeordneten⸗ hause beantragte Jranyi heute, daß die Regierung Gesetz⸗ entwürfe betreffs der Religionsfreiheit vorlege. Der Kultus-Minister bekämpfte den Antrag. Er bekannte sich als Freund der Gewissensfreiheit, setzte aber hinzu; er werde niemals Religionsfreiheit im Sinne Iranyi's, welcher Baptisten, Shaker und andere Sekten im Auge habe, gewähren, sowohl aus über— wiegend politischen Rücksichten, als aus Gründen des praltischen Lebens. Szaboyljevic erklärte: in der serbischen Bevölkerung fasse eine friedliebende Strömung feste Wurzel, was durch das Kikindaer Programm zum Ausdruck gelangt sei. Redner be— leuchtete eingehend dieses Programm, welches mit der unga⸗ rischen Staattzidee nicht kollidire, und verlangte die baldige Ein⸗ berufung des Kirchenkongresses. Der Kultus-Minister Tréfort begrüßte freudig die Annäherung der Serben an die Re⸗ gierung: er wünsche gleichfalls einen Ausgleich der Differenzen.

Schweiz. Bern, 4. Februar. (Bund.) Nachdem die Ratifikationen des zwischen der Schweiz und dem Fürstenthum Monaco abgeschlossenen Auslieferungsvertrages am 25. Januar in Paris ausgewechselt worden sind, ist derselbe mit dem 1. Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Der Bundesrath hat das Finanzdepartement ermächtigt, die Frage der Konversion resp. der antizipirten Rückzah⸗ lung des eidgenössischen Anlehens im xrestlichen Betrage von 31 848 060 Fr. zu prüfen und in dieser oder . Richtung die erforderlichen Unterhandlungen und Maßnahmen

vorzubereiten.

Großbritannien und Irland. London, 5. Februar. (W. T. B) Earl Aberdeen ist zum Vize-König von Irland, Earl Kenmare zum Lord-Kammerherrn, Tord Wolverton zum General⸗Postmeister, Earl Morley zum Minister der öffentlichen Arbeiten und Sir Playfgir zum Unterrichts-Minister ernannt wor⸗ den. Dem Botschafter Malet in Berlin und dem bisherigen Staatssekretär der Kolonien, K hat die Königin das Großkreuz des Bath-Ordens, dem PBotschafter Morier in St. Petersburg das Großkreuz des Michael- und Georgs— Ordens verliehen. .

6. Februar. (W. T. B.) James Bryee ist zum Unter-Staatssekretär des Auswärtigen, Wode— house zum Unter-Staatssekretär der Kolonien, Collings zum Sekretär des Lokalregierungs⸗Amts und Heneage zum Kanzler des Herzogthums Lancaster ernannt worden. .

Hobarttown (Tasmanien), 5. Februar. (W. T. B.) Der Bundesrath von Süd-Austraglien beschloß eine Adresse an den Gouverneur, in welcher um Mittheilung der auf Neu-Guinea bezüglichen Depeschen und diple⸗ matischen Aktenstücke e . wird, sowie eine Adresse an die Königin in ö der zwischen Deutschland und Frankreich über die Besitzungen in der Südsee getroffenen Vereinbarung. Die Adresse an die Königin befürwortet die Aufrechterhaltung des Einvernehmens zwischen England und Frankreich, welches die Unabhängigkeit der Neuen Hebriden sichere.

Frankreich. Paris, 5. Februar. (W. T. B.) Die Mehrzahl der Zeitungen spricht sich gegen den Antrag auf Ausweisung der Prinzen aus. Die radikalen Blätter erklären denselben für ein gegen das Kabinet gerich— tetes Manöver der Opportunisten. Der „Temps. sagt: der Antrag sei eine Ungeschicklichkeit, die eine gefahrvolle Dis— kussion herbeiführen würde. Die konservativen Blätter scheinen wegen des Antrages in keiner Weise besorgt.

Die Grundlagen für das neue Budget sind von dem Ministerrath noch gar nicht beschlossen; es entbehren des— halb auch die umlaufenden Gerüchte über Finanzkombinationen, die Seitens des Staatsschatzes vorbereitet wären, der that⸗ ächlichen Begründung. . ih 2 6. . g.. T. B.) General Bellemare ist an Stelle des Generals Schmitz zum kommandirenden General des IX. Armee⸗Corps ernannt worden.

Italien. Rom, 5. Februar. (W. T. B.) Dem Ver⸗ nehmen nach hat die italienische Regie rung in den mit

talieners Cerutti entstandenen Differenzen, die zum Ab- ruch der diplomatischen Beziehungen führten, Spanien als Schiedsrichter acceptirt, jedoch die Bedingung gestellt, daß das Verhalten des Kommandanten des italienischen Kriegs⸗ schiffs „Flavio Gioja“ in Buenaventura von der Erörterung und Entscheidung n, bleibe.

Die Deputirten kammer hat den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die gleichmäßige Vertheilung der Grundsteuer, in geheimer Abstimmung mit 290 gegen 91 Stimmen ange⸗ nommen.

Serbien. Belgrad, 5. Februar. (W. T. B) Die Antwort der serbischen Regierung auf die Kollektin⸗ note der Mächte ist den Vertretern der Letzteren heute über⸗ eben worden. In derselben wird lediglich erklärt, daß die erbische Regierung den Inhalt der Kollektivnote zur Kenntniß nehme; sie glaube, daß es ihr nicht zustehe, sich in eine Dis⸗ kussion der Note einzulassen, da die Beschlüsse der Mächte einen definitiven Charakter trügen. Heute fand ein Ministerrath unter dem Vorsitz des Königs statt, der sich mit der Erörterung der äußeren Lage Serbiens beschäftigt haben soll. .

Die auswärts verbreiteten Nachrichten von einem Ver⸗ trage zwischen Serbien und Griechenland und von einem hier bevorstehenden Kabinetswechsel werden von kom⸗ petenter Seite für gänzlich unbegründet erklärt. Die Verhandlungen in Bukarest über den Frigden mit Bul⸗ garien werden, wie verlautet, noch einigen Aufschub erleiden, da ö Madschid Pascha's noch nicht eingegangen sein soll.

Rußzland und Polen. St. Petersburg, 8. Februar. (W. T. B.) Der „Russische Invalide“ meldet: Durch einen Kaiserlichen Ukas werden der Schooner „Aleut“, der Torpedokreuzer „Kapitän Sacken“ und sechs Kanonenboote in die Kriegsflotten-Liste, aufgenommen. Der „Aleut“ wird in Norwegen, der „Kapitän Sacken“ in Nijolajeff gebaut. Die ebenfalls noch im Bau befindlichen Kanonenboote sind für die Flotte im Schwarzen Meere bestimmt. .

Der Fürst von Montenegro hat nicht, wie gemelget, dem vorgestrigen Hofball beigewohnt, sondern ist demselben wegen Familientrauer ferngeblieben.

Amerika. Washington, 3. Februar. (Allg. Corr.) Der Staats sekretär Bayard hat auf dringendes Ersuchen seine Absicht, zurückzutreten, aufgegeben, und wird im Kabinet verbleiben.

Das Repräsentantenhaus nahm heute auf den Antrag des Führers der Silber-Partei, Mr. Bland, eine Re so⸗ lution' an, die von dem Münz-Ausschuß ausgeht, und worin der Sekretär des Schatzamts um Auskunft über seinen Plan ersucht wird, die Silberzahlungen des Schatz amts einzuschränken, die bisher im Einklange mit einem Abkommen mit dem New . Charinghouse geleistet wurden; und ferner, ob dieselbe Beschränkungs⸗ Politik in Silberzahlungen auch in der Zukunft befolgt werden wird. Die Herren Hewitt aus New⸗York, Randall aus Penn⸗ sylvanien, und Andere versuchten die Zurücküherweisung der Resolution an den Ausschuß, aber dieser Versuch unterlag mit 168 gegen 838 Stimmen, worauf die Resolution ohne Ab⸗ stimmung angenommen wurde, Dieses Votum ist bedeutungs— voll, da es die Stärke der Silberpartei im Hause andeutet.

Der Häuptling der feindseligen Apache-Indianer, Geronimb, hat fich den Truppen ergeben. Hiermit endet der Indianerkrieg in Arizona, a die wenigen zerstreuten Indianerbanden sich bald unterwerfen werden.

Zeitungsstimmen.

In der wirthschafts politischen Rundschau der „Landes⸗ Zeitung für Elsaß⸗Lothringen“ heißt es; .

.Wenn wir die Industrieberichte der manchesterlichen Länder, England obenan, lesen, was tritt uns da. entgegen? Ueberall „fauler Geschäftsgang“. Auf den Bau ven Kriegsschiffen, vor Allem aber auf die ö des Eisenbahnbaues in den Vereinigten Staaten hatte die englische Eisenindustrie für das neue Jahr ihre Hoffnung gesetzt. Allein während doch wenigstens in den letzten Wochen der deutsche Roheisenmarkt eine bessere Stimmung zeigte, wissen die englischen Berichte davon nur wenig zu melden, trotz- dem kürzlich eine große Bestellung von. Eisenhahnmaterial fur Süd⸗Australien an die englischen Werke gekommen ist. Immer noch droht die allgemeine Lohnherabsetzung, da der amęerikanischen Eifeninduftrie ohne schärfste Verbilligung guf ihrem Markte nicht beizukommen ist. Nur Roheisen hat sich auch auf dem amerikanischen Markte fester gehalten, dagegen ist Spiegeleisen sehr gedrückt. Der englische Markt mit seinen ungeheuer gestiegenen Vorräthen, durch welche in England selbst die Eisenpreise den niedrigsten Stand seit 30 Jahren haben, drückt allenthalben; und zunächst nehmen die Lager immer noch zu. . .

Wie 3 dem Eisengebiet, sind auch auf dem Textilgebiet die amerlkanischen Verhältnisse vielfach ausschlaggebend, und es ist hier fuͤr die letzte Zeit eine günstigere Markthaltung, besonders für seidene Stoffe bemerklich gewesen; desgleichen waren halhseidene und Strumpfwaaren gesuchter. Auch für Modeartikel hatte sich das Ge⸗ schäft belebt, wogegen die Nachfrage für Tuch wenig Bedeutung hatte, Auch der Markt für rohe Baumwolle hatte an Belebtheit gewonnen und die Preise waren durchweg fester geworden; später ließ indeß die Beliebtheit sehr merklich nach, da das Festland, seine Einkäufe beschränkte. Der Wollmarkt hat sich besonders für ge—⸗ wöhnliche Sorten mehr belebt. Auch die Londoner Auktion ist leb⸗ hafter geworden. Dagegen hat die Berliner Januar ˖ Auktion gustra⸗ lischer Wolle keinen sonderlichen Erfolg gehabt. Auf, dem Leinen⸗ markte wirken die durch die Preissteigerung des Flachses bedingten hohen Preise hemmend auf den Geschäftsgang. Der Bedarf hielt sich daher sehr zurück und beschränkte sich auf das Nothwendigste beim Einkauf. Vom Seidenmarkt meldet man sehr feste Preise, ob⸗ gleich die vor einiger Zeit aufgetretene scharfe Spekulation nicht mehr sonderlich bemerklich ist. 3

Im Ganzen kann man daher wohl sagen, daß die für uns wich⸗ tigsten Industrien im Augenblick in einer wenn nicht im Allgemeinen befriedigenden, so doch weniger drückenden Geschäftslage sich befinden, als dies während eines erheblichen Zeitraums des vorigen Jahres der Fall gewesen ist.

i Sachen des an, veröffentlicht das „Elsässer Journal“ folgendes reiben:

ö s ? Straßburg, den 2. Februar 1886.

Herr Redacteur! Als Antwort auf den Brief des unterelsässischen Rebmannes, welcher seine Genossen auffordert, die Petition der Herren Welll, Jacobi 2c, nicht zu unterzeichnen, sage ich: Dieser Winzer hat vollkommen Recht, sich zu weigern, die Interessen der Sprit- und Branntwein⸗(Todtenwasser⸗) Fabrikanten und Verkäufer in die Hand zu nehmen. Er hat vollkommen Recht, die Interessen einer Industrie nicht vertheidigen zu wollen, welche die Ursache des materiellen und moralischen Ruins des Weinlandes ist. Er hat vollkommen Recht, wenn er erklärt, bisher sei nur das Produkt dieser Industrien an die

der Zweiten Kammer beantwortete Stäats-Minister

der Republik Columbia wegen Vergewaltigung des

Stelle der Obftliqueure der Eigenbrenner getreten. Nur zu sehr bat