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Nun will ich aber doch noch eins sagen: Ich möchte fast glauben, daß Hr. von Rauchhaupt die Nachtheile, welche durch das Umherzieben der inländischen Sigeune⸗ mit Wandergewerbeschein für das öffentliche Wobl sich ergeben, etwas zu schwarz ansieht; dies wird viel= leicht daher kommen, daß gerade in der Proeinz Sachsen, von
wo er her ist, die Kolonien sich befinden, wo diese Leute
wobnen. Nun glaube ich, wird man anerkennen müssen, wir dürfen diese Leute, da sie Preußen sind, nicht anders behandeln, wie die übrigen Preußen. Wir dürfen sie nur so ansehen, daß wir die materiellen Bestimmungen der Gewerbeordnung auf sie anwenden. Guruf: Polen) Meine Herren, ich höre da eben das Wort Polen.
Bie Polen, über die wir neulich verhandelt haben, sind ausländische
olen, diese e. dagegen sind Unterthanen Sr. Majestät des
ösnigs und haben das verfassungsmäßige Recht, in Bezug auf die
Ertheilung und Versagung der Wandergewerbescheine genau so be⸗ handelt zu werden, wie jeder andere Unterthan, und ich 283 in dieser Beziehung noch keine vollgültigen Argumente dafür vernommen, daß man ohne Weiteres von vornherein anzunehmen hätte, daß diese Leute alle unwürdig seien, den Wandergewerbeschein zu erhalten. Indessen — ich wiederhole das, was mein 4 Kommissarius schon angeführt hat, — das ist wesentli Sache des Handels⸗ Ministeriums, dem die letzte Instanz in der Beurtheilung darüber, ob die Gewerbescheine ertheilt werden sollen, unter⸗ liegt. Eines kann ich nicht leugnen, ich habe auch den lebhaften Wunsch, daß die fiskalischen Gesichtspunkte bei der Ertheilung der Wandergewerbescheine unter allen Umständen zurück treten mögen hinter die Gesichtspunkte des öffentlichen Interesses, des öffentlichen Wohls, und mir wäre es sehr lieb, wenn ich die Ueber⸗ zeugung aussprechen könnte, daß diese fiskalischen Gesichtspunkte nicht in den Vordergrund gestellt werden. Aber ich wiederhole, man wird unterscheiden müssen zwischen den ausländischen und inländischen, und was die letzteren betrifft, nicht aus dem Auge verlieren dürfen, daß es sich auch um unsere Mitbürger handelt, und daß wir nicht das Recht haben, materiell andere Gesichtspunkte auf sie anzuwenden, wie auf die anderen Preußen.
Bei Kap. 91, Polizeiverwaltung von Berlin, fragte der Abg. Berger an, wie es mit der ihm bereits auf eine Anfrage im Jahre 1882 vom Minister des Innern ver— heißenen vielberufenen Berliner Bauordnung stehe. Es habe war eine solche über den Häuptern der Grundbesitzer ge— e bt aber es sei wieder Alles still geworden. Die Fronten der Bauten seien ja alle immer schöner geworden, aber die zofgebäudewohnungen seien ganz entsetzlich. Es gäbe Wohnungen, in welche, ohne daß sie im Keller lägen, weder Sonne, Mond noch Sterne hineinschienen. In dem sogenannten Geheimrathsviertel seien die Verhältnisse genau so schlecht, wie in den alten Stadttheilen. Die Stadthahn . dem Uebel abhelfen sollen; die siebzig Millionen seien ingegeben, aber gebessert hätten sich die Wohnungsverhältnisse der Arbeiter nicht. Die neue strengere Baupolizei-rdnung sei dringendes Bedürfniß, sonst würden unter dem Eindruck einer drohenden größeren Strenge noch schlimmere Hö entstehen. Schließlich erbat sich Redner Auskunft über die Durchlegung der Zimmerstraße nach der Königgrätzerstraße. Die Gelder für das Gewerbemuseum und das für Pölkerkunde seien ausdrücklich im Hinblick auf die Vervollständigung jener Straße bewilligt worden.
Darauf entgegnete der Vize⸗Präsident des Staats-Mini⸗ steriums, Minister des Innern von Puttkamer:
Meine Herren! Ich erkenne vollkommen an, daß der erste
Gegenstand der Ausführung des Herrn Vorredners einen überaus wunden Punkt in den öffentlichen Zuständen der Reichs-Haupt- und Residenzstadt Berlin berührt hat, und wenn ich mit einer gewissen Beschämung hier vor der Thatsache stehe, daß, nachdem ich vor vier Jahren davon gesprochen habe: ich hoffte, in Monaten würde die neue Baupolizeiordnung vollendet sein, so kann ich eben nur sagen: homme propose, Dien dispose; es sind Umstände eingetreten, welche die Verwirklichung dieser damals von mir ausgesprochenen Hoffnung nicht haben zur Erfüllung gelangen lassen. Obgleich diese Frage nicht ausschließlich oder nicht einmal hauptsächlich zum Ressort des Ministeriums des Innern gehört, sondern vielmehr in das Ressort des Ministers der öffentlichen Arbeiten fällt, bin ich doch sehr gern bereit, Ihnen diejenige Auskunft, über diesen Punkt zu ertheilen, die in meinen Kräften steht. Ich will dabei vorausbemerken, daß der Herr Vorredner in seinen Be— sorgnissen für die hiesigen Zustände etwas zu weit gegangen ist, wenn er davon ausgeht, daß die jetzt geltende Bau⸗ polizeiordnung, was feuerpolizeiliche Rücksichten betrifft, in dem Maße mangelhaft wäre, daß eine öffentliche Gefahr sich darin darstellt. Meine Herren, es sind durch Spezialverordnungen auf dem Gebiet der Feuerpolizei im Laufe der Jahre — ich brauche sie hier nicht auf⸗ zuzählen — so wesentliche Verbesserungen, namentlich in Bezug auf die Sicherheit der Personen, eingetreten, hauptsächlich in Beziehung auf den von ihm berührten Punkt der Unverhrennlichkeit der Requi— siten, daß ich glaube, zur öffentlichen Beruhigung beizutragen, wenn ich erkläre, daß in dieser Beziehung die Berliner Zustände meines Wissens nichts zu, wünschen übrig lassen, und daß auch thatsächlich keine Ereignisse eingetreten sind, welche uns zu Besorgnissen Ver— anlassung geben. ; Was die Theater anbetrifft, so ist da bekanntlich sehr viel ge— schehen, nach Vieler Meinung zu viel. Wir haben uns der fort⸗ währenden Anträge zu erwehren auf Milderung der, wie ich anerkenne, recht strengen Vorschriften, die in dieser Beziehung erlassen sind. Mir liegen., in diesem Augenblick eine ganze Anzahl von sehr dringenden, auf, die Existenzfrage der betreffenden Unternehmer sich zuspitzenden Eingaben vor, in denen beantragt wird, doch etwas von den rigorosen Maßregeln, namentlich in Beziehung auf die Imprägnirung aller Requisiten der Theater, nachzulassen. Ich werde mich sehr zähe in dieser Beziehung verhalten, weil ich der Meinung bin, daß hier das Privatinteresse — es ist ja natürlich nicht ganz zu ve achlässigen — doch dem Interesse der öffent— lichen Sicherheit nachstehe muß. Die Erfahrungen, die wir auf dem Gebiete der Theaterbrände gemacht haben, sind doch in der That zu trauriger, verhängnißvoller Natur, als daß nicht die Rücksicht auf das öffentliche Wohl unter allen Umständen den Vorrang haben muß
Dies vorausgeschickt, will ich in Bezug auf die Baupolizeiordnung nur folgendes sagen: Es ist richtig — und das will ich hier noch ein⸗ schaltend bemerken — daß der Mangel des Zustandekommens der neuen Baupolizeiordnung, wie ich glaube, recht unliebsame Zustände in Berlin erzeugt hat. Es ist nämlich das Gleichgewicht, welches in den normalen Zu⸗ staͤnden liegen würde, zwischen Angebot und Nachfrage einigermaßen aus den Angeln gehoben, und es wird in diesem Augenblick unter dem Schutz der für die Bauunternehmer bequemeren und vortheilhafteren bau⸗ polizeilichen Bedingungen, wie ich glaube, mehr gebaut, als das öffentliche Interesse der Allgemeinheit erfordert. Der RNückschlag wird selbstverständlich später nicht ausbleiben. Denn wir werden, wenn die neue Baupolizeiordnung mit ihren kategorischeren und strengeren Vorschristen in Kraft getreten sein wird, jedenfalls erleben, daß der Andrang zu Baupolizei⸗Erlaubnißscheinen nicht so stark sein wird, und dann wird das Anwachsen der Bevölkerung, das bekanntlich ein sehr großes ist, in Mißverhältniß treten zu den künftigen Bauten. Ich wollte nur konstatiren, daß meines Erachtens gegenwärtig etwas zu viel gebaut wird, und, meine Herren, das hängt noch mit Dingen zusammen, die theils in der Vergangenheit, theils aber in einer be— drohlichen Zukunft liegen, — ich meine die Arbeitseinstellungen, die damit im Jusammenhang stehen und von denen, wie ich fürchte, wir die letzte Auflage noch lange nicht erlebt haben. Aber das nur
nebenbei.
Was nun das Zustandelommen der neuen Baupolijeiordnung be— trifft, so hätten ja, meine Herren, die betheiligten Ministerien die Sache, nachdem die Verhandlungen schon so lange geschwebt haben, kurzer Hand erledigen können, sie Ebätten nämlich über die Einwen⸗
4 — dungen der städtischen Behörden gegen die aufgesteht ntwürfe, so˖ weit sie sie pflichtmäßig nicht für begründet erachteten, hinweggeben und den Herrn Ober⸗Präͤsidenten der — Berlin anweisen können, die fehlende Zustimnmung nach den bestehenden Gesetzen zu ergänzen. Meine Herren, wir, mein Herr Kollege und ich, haben uns sehr lange mit der Frage beschaftigt, ob wir eben mit Rücksicht auf die ver⸗
strichene, auch nach unserer Meinung übermäßig lange Zeit uns nicht zu diesem Schritt entschließen sollten; wir haben aber geglaubt, bei der ungemein großen Wichtigkeit, welche diese Frage für kommuftnle Interessen resp. für die Berliner Bevölkerung hat, von solchen Schritten absehen und die Verhandlungen mit den städtischen Be⸗ hörden Berlins fortsetzen zu können. Ich darf, ohne mich in die Details einzulassen, die Meinungsverschiedenheiten oder vielmehr die Gruppen von Meinungsverschiedenheiten, welche zwischen den Staatsbehörden und den Berliner Kommunalbehörden bestehen, ungefähr dahin charak⸗ terisiren, daß im Großen und Ganzen die Staatsbehörden einen stren⸗
eren Standpunkt einnehmen, als die Kommunalbehörden. Meine erren, ich will damit keinerlei Kritik des Standpunktes der Kom⸗ munalbehörden aussprechen. Ich will nur die Thatsache konstatiren, daß die Staatsbehörden unter dem Eindruck der Vorschläge des Po⸗ lizei⸗Präsidiums, wie sich ja von selbst versteht, geneigt sind, mehr diesen strengeren Standpunkt einzunehmen, namentlich vom Stand⸗ punkt der sanitären Vortheile, die der Herr Vorredner gestreift hat, während die Kommunalbehörden mehr die Seite der Baulust und deren Förderung im Auge gehabt haben. Nun liegt die Sache in diesem Augenblick so, daß die städtischen Behörden — ich weiß nicht, ob es ein ganzes Jahr ist oder wie lange — schlüssig geworden sind, bis zu welchem Grade von Entgegenkommen sie bei ihren Vorschlägen gehen wollten, und daß die Frage jetzt in den Ministerial⸗Instanzen geprüft wird, ob und in wel⸗ chen Punkten man sich dem Standpunkte der Kommunalbehörden anzunähern im Stande sein wird. 31 dies eine Angelegenheit ist, meine Herren, die eine sehr reifliche Erwägung erfordert, und bei welcher nun auch unter den beiden betheiligten Ministerialressorts Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der zu machenden Kon⸗ zessionen hervorgetreten sind, das, glaube ich, wird auch dem Herrn Vorredner nicht entgehen können.
Meine Erwiderung will ich damit schließen, daß ich sage, ich werde künftig vorsichtiger sein mit meinen Hoffnungen in Bezug auf diesen Punkt. Ich muß mich ja anklagen, daß ich damals, als ich von einer monatelang dauernden Verzögerung sprach, die Verhältnisse nicht in dem vollen Umfange übersehen habe, wie sie sich später ent⸗ wickelt haben. Aber das kann ich dem Herrn Vorredner versichern, daß die Fürsorge der Regierung auf diesem Gebiet unausgesetzt in Thätigkeit gewesen ist, und 3 ich auch gar nicht annehme, daß innerhalb der städtischen Behörden ein abweichender Stand punkt vertreten wird. Ich glaube, daß sie ihrerseits die große Gefahr, die darin besteht, daß die Sache so lange in der Schwebe bleibt, vollkommen würdigen, und ich wünsche nur, daß die Kommunalbehörden auch die Konsequenzen dieses Stand- zunktes vielleicht etwas mehr zögen, als dies meiner Auffassung nach in ihren materiellen Beschlüssen geschehen ist. Was nun die Durch- legung der Zimmerstraße betrifft, meine Herren, so muß ich offen sagen; ich wünsche mich darüber nicht eingehend zu äußern. Erstens ehört die Sache absolut nicht zu meinem Ressort, der Minister des y hat mit der Durchlegung der Zimmerstraße nichts zu thun, und zweitens muß ich auch ferner sagen, daß ich durchaus nicht in der Lage bin, von mir zu behaupten, daß ich die Gründe, welche bisher gegen die Verlängerung der Zimmerstraße geltend gemacht sind, alle enne; das ist eine Frage, die mir fern gelegen hat. Ich will nur das eine sagen: ich glaube doch, wenn der Herr Vorredner anführte, diese Durchlegung sei überaus wichtig und nothwendig, so will ich das von einem bestimmten Verkehrsstandpunkt aus nicht gerade bestreiten, aber daß sie in dem Maße wichtig und nothwendig sei, daß Gefahr im Verzuge vorläge, das, meine Herren, wird in der That Niemand behaupten können. Ich glaube, meine Herren, man wird 6. Frage der weiteren Entwickelung ruhig überlassen können. Ich habe noch nie gehört, daß der Besuch des Gewerbemuseums oder des ethnologischen Museums irgend durch die Thatsache gelitten habe, daß die Durchlegung noch nicht geschehen ist. . man die Bauten in ihren Perspektiven auf Schaffung einer nach beiden Seiten durch— gehenden Verbindungsstraße angelegt hat, das glaube ich auch; aber ich möchte die Meinung wiederholen, daß man füglich damit warten könne, wie die Dinge sich weiter entwickeln.
. Der Abg. von Eynern bat den Minister um Einsetzung einer wissenschaftlichen Kommission zur Prüfung der vielen erfundenen Imprägnirungsflüssigkeiten gegen Inbrandsetzung, damit in n t von den verschiedenen Behörden mit in ein⸗ heitlichem Sinne erlassenen Verfügungen vorgegangen werde.
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗-Regierungs⸗Rath von den Brincken erwiderte, die Staatsregierung habe dieser Angelegenheit seit Jahren ihre Aufmerksamkeit gewidmet und erst vor Kurzem eine generelle Verfügung erlassen, um die Be— , über antipyrotische Imprägnirungen einheitlich zu gestalten.
Der Abg. Berger wies darauf hin, daß das Interesse an der Durchlegung der Zimmerstraße ein viel allgemeineres sei, als ein lediglich aus dem Besuche der Museen herrührendes; vor Allem handele es sich um die erleichterte Verkehrsverbindung von Alt-Berlin mit den neuen westlichen Stadttheilen.
Die einzelnen Titel wurden unbeanstandet genehmigt. Zu Kap. 92, Polizeiverwaltung in den Pro— vinzen, welches im Ordinarium diesmal 3223 723 MsSu erfordert, 8 499 6 mehr als im Vorjahr (das Plus ergiebt sich zum größeren Theile aus der am 1. April 1886 zur Aus— ö . gelangenden kommunalen Vereinigung von Neustadt und Magdeburg), beantragte die Budgetkommission die An— nahme nachstehender Resolution:
„Die Königliche Staatsregierung wiederholt aufzufordern,
a. in, Erwägung zu ziehen, ob in einzelnen Gemeinden, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung besonderen Staatsbeamten übertragen ist, diese den durch die Gemeindeordnungen dazu bestimmten Beamten übertragen werden kann;
b.. baldthunlichst einen Eesetzentwurf vorzulegen, durch welchen für dieienigen Städte, in welchen die örtliche Polizeiverwaltung durch besondere Staatsbeamte geführt wird, die Beitragspflicht zu den Kosten dieser Verwaltung unter Aufhebung des §. 3 des Gesetzes vom 11. März 1850 für Staat und Gemeinden neu geregelt 3
Der Abg. Zelle befürwortete aufs Wärmste die Ge— nehmigung der Resolution ad a im Interesse namentlich der kleineren städtischen Gemeinden mit Königlicher Polizei- verwaltung, wie Göttingen, Zelle, Hanau, Marburg, Fulda, wünschte jedoch eventuell die Möglichkeit der Uebertragung einzelner Zweige der Ortspolizei an die Kommunen gesichert zu sehen, und beantragte deshalb in Litt. à des Kommissions— antrages einzuschalten. „Im Ganzen oder in einzelnen Zweigen“. Noch 18735 habe das Haus der Abgeordneten und selbst das Herrenhaus, die Thunlichkeit der Ueber— tragung der örtlichen Polizei in allen ihren Zweigen mit Ausnahme der Kriminal- und Sicherheitspolizei durch ent— sprechende Beschlüsse zu der damals vorgelegten, leider gescheiterten Städteordnungsnovelle anerkannt; die abweisende Haltung des Ministers des Innern finde auch in den thatsächlichen Ver— hältnissen keine B ö Gleichwohl habe er, um die Annahme seines Amendements zu fördern, die im vorigen Jahre beantragte Unterscheidung zwischen Sicherheitspolizei und Wohlfahrtspolizei diesmal fallen lassen. Man dürfe eine
solche Maßregel übrigens nicht blos vom finanziellen Stand⸗ punkt betrachten, weshalb auch bei der Resolution ad F nicht
*
viel herauskommen werde; es handele sich um die unbehi
und Kommunalwohl wirklich entsprechend durchz ginn 1 der — ‚ z urch ufig er Negierungskommissar ime Regierung
won den Der n, entgegnete, die e ger. , e g ort
Stadium der Erwägung innerhalb des betheiligt zu einer Vorlage an den Landtag bezü i be . a g
. der Kostenvertheilung werde es voraussichtlich erst i n Jahre kommen können. Die 2 der oe e g. in den kleineren Orten Göttingen, Celle, Fulda. und Phar (in Hanau erscheine bei der Nähe Frankfurts eine Aenge nn nicht gal sig) sei gleichfalls in Erwägung genommen worden * Erhebungen darüber seien abgeschlossen, die Regierung mit ; sich aber e ihre etwaigen Vorschläge im ginn hang mit den bezüglich der Beitragspflicht beabsichtigten glei zeitig zu machen. Den Antrag Zelle bitte die Regierung ahn lehnen; er sei unnöthig, insofern es einer Anregung nn Uebertragung einzelner Zweige der Polizeiverwaltung an 1 Kommunen dort, wo es mit dem Gesammtinteresse des uc und der Kommunen vereinbar erscheine, nicht mehr bar er sei aber nachtheilig, sofern er eine Generalisirung der i regel . . 2 berilich
er Abg. von Eynern war bezüglich der Beurthei
des Amendements Zelle mit dem Kommissar einer g sah aber zie Aufnahme des Amendements in die Resolutin mit dem Kommissionsreferenten Dr. Wehr für unschãdlich an Erfreulich sei, daß endlich die brennende Frage der ander weiten Kostenvertheilung Gegenstand der Erwägung im Min sterium geworden sei; er hoffe, daß in der nächsten Sessun endlich nach 17 Jahren des Wartens ein Resultat ersict werden möge.
Im weiteren Verlauf der Debatte erklärte sich der Al Cremer gegen beide Resolutionen. Die Abstimmung ergij die , beider Resolutionen mit dem Amendement Zelle Kap. 92 wurde nach dem Etatsanschlag bewilligt. 3
Bei Kap. 93, „Po lizei-Distriktskommissarien; der Provinz Po sen“, belag der Abg. von Hen n die Ueberlastung dieser Beamtenkategorie, mit deren Arbeit last die k in gar keinem Verhältniß stche Wenigstens sei eine Abstufung im Gehalt einzuführen statt der bisherigen ausnahmslos gleich hohen Dat rung sämmtlicher 133 Kommissarien mit je 2400 welche den jungen, eben in den Dienst eintretenden Beamten dem in demselben Dienst ergrauten gegenüber un leugbar bevorzuge. Die Hebung dieser Beamtenklasse in Ge halt und Rang würde ein wirksames Mittel zur Erreichung der auf intensiveren Schutz des deutschen Elements in de Ostseeprovinzen gerichteten Intentionen der Regierung sein.
Der Ahg. Ezwalina empfahl ebenfalls statt des Einheite— gehalts Einfüͤhrung einer Skalg. Unter den Distrikts kommi sarien hätten einige 30, ja 40 Jahre lang dieses Amt bekleidet Vielleicht ließe sich auch auf dem Wege einer Fiktivskala eine 2 der Pensionsverhältnisse der älteren Beamten erzielen.
Der Abg. von Jazdzewski meinte, die Ueberbürdung de Distriktskommissarien ö aus der Erledigung zahlreicher Arbeiten, namentlich auf dem Gebiete des kommunalen Leben, die eigentlich die Landräthe zu besorgen verpflichtet wären. Der Landrath sei in Posen mehr und mehr eine politisch Person geworden, in kommunalen Angelegenheiten bekomme man ihn meist gar nicht mehr zu sehen. Die Gemeinden litten unter dieser Arbeitstheilung um so mehr, als die Kom missarien ihrerseits, obwohl ihnen nur eine ganz untergeordnet Autorität innewohne, alle ihre Geschäfte an ihrem Amtsstze oder von diesem aus erledigten, wodurch den Gemeinden Kosten, Zeitverlust u. s. w. erwüchsen.
Demgegenüher erklärte der Vize-Präsident des Staat Ministeriums, Minister des Innern von Puttkamer:
Meine Herren! Ich möchte den Bemerkungen, welche ich m diese Diskussion vom Etatsstandpunkt aus zu knüpfen habe, inige allgemeine , , vorausschicken, und die kann ich ja gan 66. an die Ausführungen des Hrn. Abg. Dr. von Jazdzewti amn nuͤpfen.
. Ich glaube doch, in den Vordergrund stellen zu müssen, d die Distriktskommissarien nach der ganzen Konstruktion in erster Linie Polizeibegmte sind. Die Institution ist eingeführt zu dem Zwecke um die Insufficienz der Gutsbesitzer und der im Uebrigen zu wolijei— lichen Organen berufenen Persönlichkeiten zu ergänzen. In zweite Linie sind sie Organe des Bauraths für die laufende Mitwirkung und Hülfeleistung bei der ländlichen Kommunalverwaltung.
Meine Herren, ich glaube, der Hr. Abg. von Jazdzewski wind nicht in Abrede stellen, daß es einer solchen, durch staatliche Organe ausgeübten Polizeiverwaltung, ganz abgesehen von politischen oder nationalen Gesichtspunkten, in der Provinz Posen im Allgemeinen durchaus bedarf. Die Ortsvorstände sind in der That noch lange nicht auf der Stufe der allgemeinen Bildung angelangt, daß man von ihnen verlangen oder erwarten könnte, daß sie die emeindeangelegen⸗ heiten und Alles, was damit an staatlichen Funktionen zusammen⸗ hängt, selbständig zu erledigen in der Lage wären.
Wenn bei Erledigung dieses Theiles ihrer Obliegenheiten die Distriktskommissarien etwa, wie der Hr. Abg. von Jazdzewski anst— nehmen scheint, und wie das auch in einzelnen Fällen vorkommen mag, die Gemeinden mit zu wenig Rücksicht behandeln, wenn sie al Termine an ihrem eigenen Sitze anberaumen, so würde es, glauhe ich, nur der Beschwerde bei der vorgesetzten Behörde bedürfen, um dannn Abhülfe zu schaffen. Daß eine solche Lässigkeit — lassen Sie es mit so bezeichnen — nicht im Sinne der Staatsverwaltung liegen lan, das, glaube ich, brauche ich hier nicht er st weiter auszuführen, di versteht sich ganz von selbst. Ich bin der Meinung, daß einem Beam ten, der durch seine ganze amtliche Stellung darauf angewiesen ist⸗ i fortwährendem unmittelbaren Kontakt mit den unteren örtlichen Or⸗ ganen zu sein, die Pflicht obliegt, sich ihnen örtlich zu nähern, un daß das nur in der Weise ersprießlich geschehen kann, daß er zu ihnen kommt und nicht von ihnen verlangt, zu ihm zu kommen. Sollte solche Beschwerden — sie haben mich jetzt unvorbereitet getroffen an meine Instanz gelangen, so würde ich sofort Remedur eintreten lassen. Ich bin aber der Auffassung, daß das nicht nöthig sein nid, denn die Chefs der Provinzialverwaltung werden bei berechtigten VBe= schwerden sofort Abhülfe schaffen.
Nun glaube ich, darauf aufmerksam machen zu sollen, det eine Reihe von Jahren — ich glaube, es sind Jahrzehnte gewesen= vergangen sind, bevor man i entschloß, die Distriktskommissatjen als wirklich organische Theile unseres Behördenorganismus in Pot anzuerkennen. Bie oberften Staatsbehörden und, ich glaube auch dit Landesvertretung, haben sich eine Reihe von Jahren mit der He). gung getragen, daß es im Laufe der Zeit möhlich sein würde, (in Organisation der ländlichen Polizeiverwaltung zu fchaffen, welche de in den anderen Provinzen mehr konform wäre; mit anderen Worhsn. man wollte verzichten auf eine besoldete untere Distriktsstelle. Abe ich glaube, die Erfahrung hat gelehrt — und dag hat auch dadu⸗ Ausdruck gefunden, daß seit, einer Reihe von Jahren die Distrilt⸗ kommissarlen als etatsmäßige und fest angestellte Beamte m Wohnungsgeldzuschuß im kat erscheinen — die Erfahrung hat ge. lehrt, daß man an dieser Hoffnung nicht mehr festhalten darf ;. man kann diesen Zustand beklagen, aber man steht vor der Nothwendigkii,
anzuerkennen, daß die laͤndtiche Polizeiverwaltung in der Provih
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er die Ko
nders in ersprießlicher und die Staateinteressen garan
if ben h werden kann, als durch besondere staatliche ntsprechenden amtlichen Charakter haben.
ch auf einen Punkt kommen, der von dem Hrn.
bier angeregt ist, in Verbindung mit dem, solcher Ausweg, wie er von dem ü t wi
Meine Herren, ich habe auch formell ohne eine Aenderung des Etatz nicht möglich sein wird.
bg. Czwalina gesagt hat.
für eine einzelne, wenn auch von eine Aufbesserung
bedenklich erscheinen,
1 . j j * 1 2 1 * ü Gelegenheit die Ehre gehabt, auf Anregungen aus Aber dag würde nicht dasjenige sein, . anzuerkennen, daß ich allerdings der Meinung bin; 6 der Distriktskommissarien ist nicht von der Art, daß bie Stellung gewäbrleistet, welche sie nach der Wichtigkeit ne un ichen Funktionen auch äußerlich einzunehmen haben, und ⸗ nsequenzen dieses Satzes im Etat nicht gezogen at das einfach daran gelegen, daß man allerdings von der ö ausgegangen ist, daß es nicht rathsam sei, außerhalb des ligemeinen, hoffentlich in Aussicht stehenden Aufbesserung
rücksichtigen sind, ein geringeres Gebalt bekommen mühssen, wie das
die Parallele der Kreissekretäre ziehen, die allerdings mit 1800 0 im
was hier ausschlaggebend wäre. stattfindet, mit
Ich muß doch fagen, daß sein Auskunftsmittel auch fachlich in keiner Ich werde mich bemühen, 3 . Weise 6 * va vorhandene Bedürfniß zu befriedigen; denn nicht ohne Erfolg sein, für die nächste Etatsaufstellung eine die nothwendige Konsequenz — er hat dies selbst anerkannt — würde doch jedenfalls die sein müssen, daß die in der unteren Skala rangiren⸗
folche grundsätzliche Aenderung herbeizuführen, und ich 1 . , . an, 2 . — 4 * den Distrikts. iffare, alfo die bei der ersten Anstellung zu be- handelt sich in der That um ein richtiges Staatsintetesse, am
K . darum, eine bestimmte durchaus unentbehrliche und in ihrer politischen
jenige, was jetzt als Einheitsgebalt ausgeworfen ist. Man könnte ja Wichtigkeit nicht zu unterschätzende Beamtenkategorie über dasjenige i 3 * Jiveau auch des äußeren Änfehens herauszuheben, auf welchem sie sich
2
*
kategorie im Gtat als mit einem bestimmten Gehalt ausgestattet be⸗ * mich dazu entschlossen und ich glaube, daß ich des grundsätzlichen zeichnet ist und innerhalb des Rahmens des Etats eine Anstellung
erfolgt, dann auch der Minister verpflichtet ist, ihm dasjenige Gebalt zu gewähren, welches ausgeworfen ist. Ich glaube daher, daß ein Abg. Czwalina befürwortet wird,
inverstãndnifses des Herrn Finanz⸗Ministers auf dem Gebiete sicher bin, daß diese . ihrer Stellung nach auf dieselbe Stufe zu stellen sind wie die Beamten, deren Ver ältnisse Sie unter Rap 96 Tit. 2 aufgeführt finden, wonach also ein Anfange, gehalt von 2400 M normirt wird und ein Aufsteigen bis zu 4500 4M
dem Durchschnitts gehalt ven 3450 bemühen, und ich glaube, es wird
hoffe des Ein⸗
sehr wichtige Etaf erscheinen, und man könnte vielleicht fragen, ob es augenblicklich befindet. Ich zweifle, nicht, daß es auch dazu dienen . st Distrittetẽmmisa e in der wird, die Qualifikation, die persönliche und amtliche, dieser Beamten,.
eintreten ju nicht rationell ist, auch die
mmte Staatebeamtenschast treffen soll. Aber ich stehe nicht heirathet sein werden, eine Familie
an, anzuer liebetzeugung dur
Gründen.
de staatlichen Organe in
kennen,
—
Deschrãnkung hinzufügen von der ich dabei ausgehe —
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salchet, daß man mit i nicht erperimentiren d GFthökung der Besoldun
ihnen obliegenden
höoßse allgemein erfolgen kann, und, ich kann . . Provinz Posen in dieser Beziehung nicht
anderen Gesichtspun
en. . Über bei dieser Katego seit langer
kt betrachten, wie die Landräthe in anderen Pro—⸗
rie von Staatsbeamten, bei denen es schon hh. em Zeit anerkannt ist, daß sie sich in einer Nothlage in Bezug Dienstauswandsentschädigung, und
daß die Staatsregierung sich neuerdings mit der möchte aber doch zunächst bemerken, chdrungen hat, daß auf diesem Gebiete bald etwas Durchgreifendes gefchehen müsse, und zwar aus politisch nationalen
Wir sind allerdings der Meinung, daß es nothwendig ist,
überaus Mißliches, eine Etatsoperation zu machen, die in der Konse⸗ quenz jedenfalls dahin führt, gewisse Beamte — ich will nicht sagen, Kategorien, aber Theile von Beamtenkategorien schlechter zu stellen, der Provinz Posen — ich will gleich eine als sie bisher nach dem Etat gestellt waren; ich glaube, man kann
nicht zu versergen haben. Ich Ministers zu. es hat in meinen Augen etwas
ihm behaupteten
auch äußerlich sehr sparsam sein und doch zu der Ueberzeugung kommen, daß das dieser Beamten
daß ' fie nach jeder Richtung hin im Stande sind, die nicht zulässig ist. 1 genen? ersprießlich und erfolgreich wahrzunehmen. Neine Herren, damit Sie sich nicht erschrecken, ich nehme die Land— ite davon ohne weiteres aus, Das landräthliche Amt ist ein . hm auf diesem Gebiete meiner Meinung nach arf, die Landräthe müssen, wenn auch eine g für sie wünschenswerth ist, so lange warten,
Bann aber, meine Herren, auch sachlich betrachtet, glaube ich doch, daß man die Distriktskommissarien unter einem etwas anderen Gesichts⸗ punkt zu betrachten hat als die Kreissekretäre. Diese letzteren haben übrigens ein höheres Durchschnittsgehalt, meines Erachtens bilden die
Abg. Czwalina befürwortete — Experiment will ich nicht sagen, aber die Landräthe Mittel eher durchführen könnte, weil die in der That doch nicht so
unter einem mit ihrer ganzen Stellung auf das Außenleben angewiesen sind, wie die Distriktskommissarien, welchen — und das wird ja gerade von
ich kann wohl sagen, daß
1
1
und ich glaube, auch vom allgemeinen Stand Provinz Posen mit diesem Minimalgehalt anfangen zu lassen. die ich übrigens keineswegs hier mit irgend einem Vorwurf behaften ĩ — eine einzelne indem män vielleicht von der Voraussetzung ausgeht, daß in der will, noch weiter z Maßregel herauszugreifen, welche die ge. Mehrzahl der Fälle die neu anzustellenden Beamten jung und unver⸗ Der Abg.
heben. Seer stimmte den Ausführungen des
Die Abgg. von Tiedemann (Bomst) und von Dziem⸗ bowski bestritten die Berechtigung des Abg. von Jazdzewski zu den Beschwerden über die Distriktskommissarien in der von
Allgemeinheit. Die polizeiliche Thätigkeit
sei allerdings dem Hrn. von Jazdzewski und
seinen Freunden besonders unangenehm. Der gegen die Land⸗ räthe erhobene Vorwurf könne gleichfalls nur durch vereinzelte Ausnahmefälle gestützt werden. .
Der Abg. von Schorlemer bemerkte, man möge doch mit 16. , , . n , der Gehaltsaufbesserung einzelner Kategorien recht vorsichtig Kreissekretäre eine Beamtenkategorle, bei der man das von dem Hrn. sein, zumal nicht in Zeiten politischer Erregung mit Erhohun⸗ gen vorgehen, für welche sich in Zeiten ruhiger Ueberlegung ein Bedürfniß nicht finden würde. Viele Beamtenklassen, z. B. sogar die Oberförster, ständen schlechter als diese Kom⸗ Hrn. Abg. von Jazdzewski verlangt — die Verpflichtung obliegt, missarien. Am besten wäre es, wenn diese ganze Ausnahme⸗ sich häufig in ihrem Bezirk ju bewegen. Sie bekommen geringe klasse von Polizeibeamten verschwände. . Der Abg. Freiherr von Minnigerode entgegnete, die
uuf ihre pekuniäre Stellung befinden, glauben wir allerdings, daß an sie in der Lage, sind, einen Theil ihree Behalts. mit zu Distriktskommissarien seien nicht etwa Polizisten nach dem
der Hand de
ewartet werden darf. ; — ö. ; Was der Abg. Czwalina uns zu diesem Zweck an
ich nicht für ausreichend. l or,. ie, des . statt des bis jetzt bestehenden Einheitssatzes von
2 eine Skala anzunehmen, die er noch nicht näher bezeichnet 6 ö glaube, daß er ein Maximum von 3000 „M6 eingeführt sehen möchte, und die Frage einer grundsätzlichen Aufbesserung der Zukunft iberlassen. Meine Herren, erstens glaube ich, daß dies nach dem ar ist; ohne eine Aenderung des Tenors Recht haben, so zu verfahren, wie
belastung
vorliegenden Etat nicht aus führb des Etats würde ich gar nicht das
der Abg.
jm Laufe des nächsten Ctatsj cht? l e n, n zu gewähren, ich müßte ihn nur kommissarisch anstellen Etat vorzubereiten. ö Diäten geben; aber ich glaube, daß, wenn eine Beamten⸗
Un
d ihm
r neueften Vorgänge nicht länger mit der Aufbesserung verwenden auf die — ich will
bet uffechterhe tun;. neff, , beamte. Die Konservativen begrüßten die Ankündigung des
Ministers, diese
die Hand gab, bei den Dienstreisen im Distrikte.
Er schlägt alfo vor, ohne Mehr‘ sind nicht unter demselben Gesichtspunkt zu betrachten, wie die Kreis⸗ lste sekretäre. Ich glaube demnach aussprechen zu dürfen, daß, wenn eine Befriedigung. Besserung eintreten soll, und das ist nach der Meinung der Staats⸗ regierung nothwendig, von vornherein ins Auge gefaßt werden muß,
Minimalgehalt künftig angesehen
Minimalaufsteigen bis zu einer höheren Summe,; die ich mir gleich nachher erlauben werde, zu bezeichnen — nicht in diesem Etat, davon
es nicht Repräsentation nennen Muster eines Berliner Schutzmanns, es seien Verwaltungs⸗
wichtige Beamtenklasse zu fördern, mit
Der Abg. von Tiedemann (Labischin) gab den Polizei⸗ . Distriktskommissarien, die etwa den Amtmännern und länd— daß der jetzige Einheitsatz als solcher aufgegeben, vielmehr als das lichen Bürgermeistern im Westen gleich zu stellen seien, das
und das Gehalt, von, dissem beste Zeugniß und sprach ebenfalls seine Freude über die
ihnen zugedachte Aufbesserung aus. . Das Kapitel wurde bewilligt und um X/ Uhr die weitere
j 2 * j 8 9 j R d sei i A 8 jetzt 8 ö zt 4 6⸗ s⸗ Czwalina das andeutet, d. h. einem jungen Beamten, der kann keine Rede sein, wir werden es jet als Nachtrag Etatsberathung auf Dienstag 15 Uhr vertagt.
J
ahres angestellt wird, nicht das normal Etat nicht vorlegen, n, ich behalte mir vor, das für den nächsten Fs ist ja für die betreffenden Beamtenkategorien
die Hauptsache, daß sie in die Zukunft sicher blicken können. Ich
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685 serate für den Deutschen Reichs und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ . 2 ; ö register nimmt an: die Königliche Expedition 1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.
drs Aeutschen Reichs Anzeigers und Königlich
Preußisihen Stants Anzeigers:
Berlin 8SsW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. .
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2e.
4. Verloofung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
—
wangvoll streckungen, Aufgebote,
bbß lb]
. Eparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu orst i. K. sh. Rr. 3953 über 123 „ 18 3, ausgefertigt für die Gemeinde zu Jocksdorf bei Forst und p. Rr. II 617 über 100 , ausgefertigt für Emil Jäkel in Jocksdorf bei Forst, . sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich ö . ju a. des Vertreters der Eigenthümerin, Ge—
zu b. des Fabrikarbeiters Emil Jäkel, ö lum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt
werden.
Es werden daher die Inhaber der Bücher aufge⸗ i . spätestens im Aufgebotstermine
en 26. Oktober 1886, Vormittags 19 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 12, ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfol— gen wird Forst, den 30. Januar 1886.
boo]
„Die Wittwe Anna Ghristine Vodenhagen, geb. Jensen, zu Oldenswort hat das Aufgebot der Obli⸗ ation vom 24. November 18659, aus welcher im Frundbuche von Oldenswort Band JI. Nr, h, Ar— tikel 55 Abtheilung III. If. Nr. 1 720 M für Futöbesitzer P. C. Schmidt zu Windebye eingetragen lehen beantragt. Ver Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf . Donnerstag, den 6. Mai 1886,
bor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ nde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Tönning, den 3. . 1886.
loöbbbo]
Der Anstreichergehülfe Friedrich Theodor Ernst Jacoby zu Krefeld, Oberstraße Nr. 33 wohnhaft, hat das e. eines ihm angeblich im April ih gstohlenen d Spgrkaffe Rr. 16 877, lautend auf den Namen riedrich Jacoby und zur Zeit, des Verlustes über ite leg hen und Zinsen im Gesammtbetrage von
erhoben noch 37h der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 29. September 1886,
bor dem unterzeichneten Gerichte, im Geschäftslokale, rabenstr. . hierselbst anberaumten Aufgebots⸗
lermine
iu egen. widrigenfalls die Kraftloserklärung der rkunde erfolgen wird. Krefeld, den 2. Februar 1886.
Vorladungen u. dergl. Aufgebot.
meindevorstehers Bahlo, und
Königliches Amtsgericht. Aufgebot.
Bormittags 19 Uhr,
Königliches Amtsgericht.
Aufgebot. parkassenbuches der Krefelder städtischen
IJ, während bis zum Verluste. 59 M waren und nach demselben im April 1886 cs erhoben sind, beantragt. Der Inhaber
Vormittags 11 Uhr,
seine Rechte anzumelden und die Urkunde
önigliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
Deffent iich
nz ciĩger.
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
Verschiedene Bekanntmachungen.
Literarische Anzeigen.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenfte in & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen ⸗Bureaux.
& 0 .
Theater ⸗ Anzeigen. In der Börsen⸗ Familien⸗Nachrichten. Beilage.
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
oba . Das kgl. bayer. Amtsgericht München J. Abtheilung B. für Civilsachen, ⸗ hat mit Beschluß vom 26. Januar J. J. nachstehen · des Aufgebot erlassen: . Auf Äntrag der Kaufmannseheleute Kaspar und Anna Hoeck dahier ergeht hiemit an alle Diejenigen, welche auf die im Hypothekenbuche für die Vorstadt Au Bd. XV. S. 677 auf deren Anwesen Hs. Nr. 59 an der Lilienstraße eingetragenen Hypothekforderun—⸗ en zu J 6h A 71 * des Assessorsohnes Anton Scheuchen⸗ pflug in München und ö 342 M S6 3 der drei Grundner'schen Kinder Su— sannn Viktoria, Johann Baptist und Kreszenz ein Recht zu haben glauben, die Aufforderung, ihre Ansprüche auf diese Hypothekforderungen innerhalb sechs Monaten, spätestens aber in dem auf Dienstag, den 28. Dezember 1886, Nachmittags 5. Uhr, ö im Sitzungssagle Nr. 19 (Mariahilfplatz Nr. III., Vorstadt Äu) anberaumten Aufgebotstermine anzu⸗ melden, widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöͤscht würden. München, am 5. Februar 1886. Der kgl. Gerichtsschreiber: (L. 8.) Maggauer, Sekretär.
5h 678 Oeffentliche Zustellung. In der beim hiesigen Königlichen Amtsgerichte anhängigen Prozeßsaché des Kommissionärs Franz Ender, gebürtig aus Steingrund, unbekannten Auf— enthalts, gegen den Stellenbesitzer Franz Raschper zu Alt ⸗Batzdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Koch zu Glatz, — I. C. I63/ 80. — wegen eines Honorars von 211 6 50 3 nebst 5. Prozent. Zinsen seit dem J. Dezember 1885 für Lie Vermittelung eines Kaufgeschäfts um ein dem Beklagten gehörig gewesenes, zu Woelfelsdorf belegenes Bauergut, hat Beklagter gegen das ihn ö obigen Be⸗ trages verpflichtende H vom 12. Ja⸗ nuar 1885 Einspruch erhoben mit dem Antrage: den Klaͤger mit seiner Klage vom 7. Dezember 1885 abzuweisen, das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, sowie ju erkennen, daß die von dem Beklagten bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse, . zu Breslau unter J. 4884, K. B. 469353, 219/J1. deponirte Sicherheitsleistung von 250 Æ an den Be— klagten zurückzuzahlen ist. J ⸗ Veklagter ladet den Kläger zur mündlichen Ver— handlung über den Einspruch die Hauptsache, sowie über obigen Antrag vor das Königliche Amtsgericht zu Habelschwerdt auf ; den 6. April 1586, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. gabe lschwerbt, den 30. Januar 1886. Stisser, Aktuar, U als Gerichtsschrelber des Königlichen Amtsgerichts.
(bb6?7 3 Oeffentliche Zustellung.
ihres außerehelichen Kindes, Gottlieb — Georg Höfer, Holjmacher in Gschwend, vertreten durch Rechts— anwalt Steck in Kirchheim, klagen gegen den nit unbekanntem Aufenthaltsort in Amerika abwesenden Weber Johannes Authaler von Jesingen, aus mehr⸗ maligen zwischen der Christine Foerstner und dem Beklagten im Jahre 1875, namentlich nach Johannis 1875 stattgehabtem Geschlechtsumgang, welcher am 28. März 1875 die Geburt eines Kindes — Gott— lieb — zur Folge hatte, mit dem Antrage auf kosten— fällige Verurtheilung des Bellagten durch vorläufig vollftreckbares Urtheil zur Bezahlung von jährlich 70 MK Alimenten vom 28. Marz 1882 an und vor⸗ auszahlbar in vierteljährlichen Raten, bis das Kind fich felbst ernähren kann, zum Mindesten bis zu desen zurückgelegtem 14. Lebensiahre, und laden den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreitẽ vor das Königliche Amtsgericht zu Kirchheim auf Mittwoch, den 31. März 1886, Vormittags 95 Uhr. — Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 6. Februar 1886. Koch, : Gerichtsschreiber des Königlich Württ. Amtsgerichts
Kirchheim.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
56 6 35 ᷣ ) . 2 lössss! Nutzholz⸗Verkauf.
Die Fürstlich hohenzollernschen Forstverwaltungen ö Neucunerdorf, Sternberg und Kuttel des Rentamtsbezirks Beutnitz, im Kreise Krossen a. O. und Reg.“ Bez. Frankfurt a. O. gelegen, verkaufen öffentlich meistbietend:
Dienstag, den 16. Februar 1886, früh von 190 ühr ab, im Gesche'schen Gasthofe zu Reucunersdorf (an der Märk.⸗Pos. Bahn gelegen), aus dem Einschlage 1885/85 zusammen folgende Hölzer: ö
22655 Stück eichen Nutzholz L.— VI. CI. mit 1525 fm, 42 rm dergl. Werkholz; 157 Stück roth⸗ und weißbuchen Nutzenden J. u. II. Cl. mit 76 fm, 26 rm dergl. Werkholz; 20 Stück rotherlen Nutzholz mit 8 fm; 179 Stück birken Nutzenden 1 u. II. Cl. mit 30 fm; 27 Stück dergl. Nutzholzstangen, 138 Stück dergl. Derb⸗ stangen II. u. III. Cl, 6151 Stück kiefern ö. hol; J. VI. Cl. mit 3775 fm; 22 rm dergl.
Spließenholz, 17 Stück dergl. Derbstangen
JL. Cl. und 150 Stück dergl. Derbstangen II. u. III. Cl. .
Die Verkaufsbedingungen können bei dem Fürstl. Rentamte zu Beutniß und den oben genannten Forst⸗ verwaltungen jederzeit eingesehen werden. .
Das Schutzpersonal ist zur Vorzeigung der Hölzer an den drei Tagen vor dem Verkaufe bereit.
5 Theerofen, Neucunersdorf, Sternberg und
uttel, den 5. Februar 1886. Die Fürstl. Hohenzollernschen Forstverwaltungen.
Die ledige Christine Foerstner von Birkhof,. Ge⸗
von Schuckmann.
meinde Gschwend, O.⸗A. Gaildorf, und der Pfleger
55h95] Oberförsterei Himmelpforten. Bekauntmachung. Der öffentliche Verkauf folgender Hölzer: 320 Stück Eichen Nutzholz, 129 Buchen ö 6 Weichholz , 4) 300 R.-M. Buchen Kloben und Knüppel, 5) 3000 ö und Eichen Reiser aus dem Forstdistrikte Kuckard des S. B. Himmel⸗ pforten findet am Dienstag und Mittwoch, den 16. und 17. Februar d. J., Vormittags 10 Uhr, statt, wozu Kauflustige eingeladen werden. Die Zusammenkunft ist im Schlage in der Nähe der Möhnestraße. Am 16. kommt das Nutzholz, am 17. das Brenn— holz zum Verkauf. 8 Neheim, den tz. Februar 1836. Der Königliche Oberförster. Schiller.
56h94 . Rindenverkauf am 18. Februar 1886 in der Kgl. Oberförsterei Uetze.
1) Schutzbezirk Böckelse, Forstort Harsebruch — 50 rw Rinde, .
2) Schutzbezirk Bröckel, Forstort Bohlenbruch — 15 rm Rinde und ;
) Schutz bezirk Dannhorst, Forstort Brand — 110 rͤm Rinde. ö .
Anfang Vormittags 117 Ubr beim Gastwirth Mentzendorf in Uetze.
553831 Bekanntmachung. ö Es soll den 20. Februar er. im Gasthofe zu Friedrichsthal nachstehendes Hol; aus der Königlichen Oberförsterei Grünhaus, Regierungsbezirk Frank— furt a. O., Kreis Kalau: Neuer Einschlag, Schutzbezirk Zschornegosda: Schlag Jagen 15 — 131 Stück Kiefern und Fichten Nutz holz, . Schlag Jagen 24 ca. 850 Stück Kiefern Nutzholz, Wegeaufhieb Jagen 16/17 das erfolgte Nußtzholz, ca. 20 Stück, Totalität 1 Stück Kiefern Nutzholz; Schutzbezirk Costebrau: ö Schlag Jagen 53 — 296 Stück Kiefern und Fichten Nutzholz, . . Wegegufhieb Jagen 49‚50 ca. 60 Stück Kiefern und Fichten Nutzholz; Alter Einschlag, Schutzbezirk Costrebrau; Totalität 175 Rmtr. Kiefern Scheit und Ast L., sowie das in obigen Schutzbezirken vorhandene Kiefern Reis 1II. alten und Kiefern Stockholz J. neuen Einschlags, . t im Wege der Lizitation öffentlich an den Meiste bietenden gegen gleich baare Bejahlung verkauft, wozu Kauflustige an dem gedachten Tage, Vormit⸗ tags um 10 Uhr, hiermit eingeladen werden. Grünhans, den 5. Februgr 1886. Der Oberförster. von Beulwitz.
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