1886 / 47 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Die Ostpreußen bat 18623 Rm Provinzialchausseen, deren unterhaltung ro 1885/86 auf 1 250 009 M veranschlagt ist. Die Unterhaltungskosten pro Kilometer schwanken zwischen 350 0 Rreis Neidenburgg) und 1453 M (Kreis Tilsit). Die wenigsten Provinzialchauffeen (17,9 Em) hat. der Krei 83 olland, die meisten (1093 Ekm)) der Kreis Insterbur

ie Provinzialchaufseen in den Kreisen Wehlau (20,6 Em), Tilsi S6, Km), Ragnit (8738 km) und Niederung (49, km) werden von der Provinz felbst, in den Kreisen Braunsberg (25, m), Gerdauen 74.0 Km), Goldap (25,3 km), Gumbinnen (64,6 km), Heiligenbeil . km), Königsberg (28,4 Km), Lötzen (28, Em) und Osterode 54,2 km) von den betreffenden Kreisen für Rechnung der Provinz, in den Kreifen Friedland (18.4 Em), Heilsberg (284 km), Pr; Holland 46 kin), Labiau (9, i m), Memel (50,4 km), Mohrungen 20,3 Em), Neidenburg (24,3 km), Ortelsburg (8.3 km Rasten⸗ burg (685 Km), Rössel (82, Rm), Angerburg (230 km), arkehmen (56.1 Km), Seydekrug (75,0 km), Insterburg (108,z km), Johannis⸗ burg (3,7 km), Lyck (323 km, Oletzko (62,8 km), Pillkallen 86 km), Sensburg (63,6 km). Pr. Eylau (51,1 m)) Stallupönen 418,1 Em) und Allenstein (36,5 Km) von den betreffenden Kreisen gegen ein Pauschquantum verwaltet.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Der mehrfach erwähnte, zu Weimar unter dem Schutze Sx. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Sachen gegründete Deutfche Sprachverein“ hat mit dem Allgemeinen deutschen Sprachverein , dessen Gründung auf Anregung von 2 Riegel in Braunschweig betrieben wird, nichts gemein. Der Deutsche Sprachverein“ beschränkt seine Wirksamkeit auf das Großherzogthum Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Sie Feier des siebzigsten. Geburtstages, von Adolph Menzel hat in der illustrirten deutschen Presse zahlreiche Publikationen veranlaßt, doch keine glänzendere als die von der „Illustrirten

rauenz-Zeitung“ veranstaltete. Die neueste Nummer dieses

lattes ist in ihrem illustrativen Theile ausschließlich dem Meister gewidmet. Außer dem von Julius Ehrentraut gezeichneten, über⸗ raschende Lebenswahrheit bekundenden Porträt. Menzels enthält das Blatt eine Fülle von Abbildungen aus seinen Werken und von Studien zu denselben, darunter Vieles, das hier zum ersten Male publizirt wird. Adolph Menzel hat bereitwillig seine an künst⸗ serischen Schätzen so reiche Mappe geöffnet und manch kostbares Blatt daraus dem Verlage zur Verfügung gestellt, wie er denn auch die hier gebotene Auswahl aus seinen Werken selbst getroffen hat. Auf die Einzelheiten einzugehen, würde zu weit führen; nur eines der Sriginal⸗Blätter, die Studie Marokkaner“, sei besonders erwähnt. Diefelbe stellt einen Mann aus dem Gefolge der marokkanischen Ge⸗ sandtschaft dar, welche im Frühjahr 1878 in Berlin weilte. Die Aus⸗ führung aller dieser Hoh schnitte ist mustergültig, und so auch von Henn, welcher sich selbst der Korrektur der einzelnen Blätter unter⸗ zogen hat, anerkannt worden. An künstlerisch werthvollen Abbildungen bietet die Menzel-Nummer der „Illustrirten Frauen⸗Zeitung“, die sich im Abonnement auf 12 3 stellt, fo viel wie ein Prachtwerk im Werthe von doppelt so viel Mark. Ein Einzelverkauf der Nummer findet übrigens nicht statt. , . .

Zu dem im Verlage von Bruer u. Co., hierselbü, erschienenen Reichsgesetzbuch für Industrie, z andel und Gewerbe ist ein Nachtrag ausgegeben worden, welcher die Bestimmungen über die Erhebung der Reichsstempelabgaben, Zolltarif, Unfall⸗ und Kranken⸗ versicherung u. s. w. bis Ende 1885 ergänzt. . .

Die, Entscheidungen des Reichsgerichts für Industrie,

andel und Gewerbe“ (desselben Verlags), bearbeitet von Leopold Kuerbach und herausgegeben von der Redaktion des vorgenannten Reichsgesetzbuchs sind in der vorliegenden 7. Auflage bis auf die neuefte Zeit fortgeführt worden. Das Werk soll die Geschäfts= treibenden über die fie interessirenden wichtigeren Rechtssprüche des höchsten Gerichtshofs auf dem Laufenden erhalten und hat sich seine Grenzen möglichst weit gesteckt, indem es das gesammte Handels⸗ recht, die Wechsel⸗, Konkurs und. Gewerbeordnung das Genossenschafts⸗ wefen, die Haftpflicht, den Marken⸗ und Musterschutz, das Patentrecht, . und Steuerwefen, die Versicherung, Grundeigenthums⸗, Hypo⸗ Uheken⸗ Subhastations und Enteignungsfachen, Mieths⸗ und Pacht-, Familien, Ehe⸗ und Erbschaftssachen, Prozeß⸗ und Strafrecht u. a. umfaßt. Die ausführlich mitgetheilten Entscheidungen sind gemein⸗ verständlich bearbeitet; überdies ist noch eine Erklärung der Fremd⸗ wörter beigegeben. Ein nach Materien geordnetes und ein alphabetisches Register erleichtern den praktischen Gebrauch des umfangreichen Werkes. Üm den weiten Kreisen, denen dasselbe von Nutzen ist, die Beschaffung zu erleichtern, ist der Preis für die beiden 794 bezw. 466 Seiten groß 86 (ohne die Register) umfassenden, sauber gebundenen Bände nur auf zusammen 15 ( angesetzt.

Eine beachtenswerthe Neuheit des Bruerschen Verlags ist das Werk: ‚Preußisches bürgerliches und öffentliches Recht“, 3 Bände groß 86. J. Allgemeines Landrecht, Il. Rheinisches bürger⸗ liches Gesetzbuch, III. Besondere Landesgesetze, bearbeitet und heraus⸗ egeben von der obengenannten Redaktion. Auf allen Gebieten des k und öffentlichen Rechts sind durch die neuere Gesetzgebung 6 bedeutende Veränderungen geschaffen, daß es für den Juristen dußerst chwer, für den Laien aber unmöglich ist, ohne Hilfsmittel zu wissen, welche der in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen noch gültig, welche aufgehoben und abgeändert worden sind. Diesem Mangel 6 das vorliegende Werk in geeigneter Weise ab. In den hier zunächst wiedergegebenen Grundgesetzen des bürgerlichen Rechts, dem Allgemeinen Landrecht und dem Rheinischen bürgerlichen Gesetzbuch, sind sorg⸗ sältig und gewissenhaft alle noch gültigen Bestimmungen auf⸗ geführt und durch zahlreiche Anmerkungen ergänzt und erläu⸗ fert. Durch den steten Hinweis auf die im dritten Bande wiedergegebenen Ergänzungs- und. Abänderungsgesetze gewährt das Werk in bersichtlichster und zuverlässigster Weise ein richtiges, klares und vollständiges Bild von dem gesammten preußischen bürgerlichen Recht und ermöglicht die praktische Anwendung der jetzt gültigen Gesetze, insbesondere auch der Reichsgesetze überall da, wo die Tandesgefetze eine unentbehrliche Ergänzung zu den reichs⸗ gesetzlichen Beslimmungen bilden. Das Werk umfaßt 1280 Seiten Text. Ausführliche und korrekt gearbeitete Sachregister, eine chrono⸗ logische Uebersicht und ein Inhalt verieichni machen es auch dem Un⸗

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geübtesten leicht, die gerade gewünschten Be timmungen jedesmal schnell

und sicher zu finden und entsprechend anzuwenden. Der Preis von nur 12 S (einschließlich des dauerhaften Einbands) sichert diesem nützlichen, eigenartigen Werke eine weite Verbreitung.

Toeche, Theod., Leopold von Ranke an seinem neun; zigsten Geburtstage am 21. Dezem ber 18853. (Als Manufkript gedruckt, 80 3. CG. S. Mittler & Sohn, Königl. Hofbuchhandlung, Berlin w., Kochstraße 68 70. Auf Wunsch der Verehrer Leopold v. Ranke's sind in diesem Festbericht über die Feier des neunzigsten Geburtst ages, den der Altmeister der Geschichtsschreibung am 21. De⸗ zember 1885 beging, die Ansprachen und Zuschriften, welche ihm zu demfelben gewidmet worden sind, gesammelt und insbesondere die in⸗ haltsvollen Worte wiedergegeben, in denen der Jubilar dem ihn umgebenden Freundeskreise die großen und mi tigen Zeit⸗ ereignisfe schilderte, unter welchen sein Leben und sein Lebenswerk sich

estaltet haben, die, Konfessionen, wie er selbst es nannte, die er den reunden machte, ö

Gefchichte des römischen Kaiserreichs von der Schlacht bei Aktium und der Eroberung Egyptens bis zu dem Ein⸗ bruch der Barbaren von Victor Duruy. Uebersetzt von Professor Pr. Gustav Hertzberg. Mit eg. 2000 Illustrakienen, 27.— 29. . (je 80 I). Verlag von Schmidt K Günther in Leipzig.

jese neuesten Lieferungen enthalten die Geschichte des Kaisers Vespasian und die Schilderung des furchtbaren Krieges der Juden unter sich, sowie die endliche Vernichtung des jüdischen Reichs durch Titus. Darauf folgt die kurze Geschichte des Kaisers Titus. err und schöne Illustrationen schmücken diese Hefte; besonders interessant sind diejenigen, die Pompeji betreffen, welches, wie hekannt, im Jahre 79 durch den Vesub verschüttet und dadurch zum Theil für die Nachwelt erhalten wurde.

Gewerbe und sandel.

Posen, 23. Februar. (B. T. B.) Der beutige Saaten⸗ markt war namentlich von Verkäufern stark befucht, die Kauflust dagegen fehr gering. Gesucht war rother Klee in Mittelwaare von 30 * 44 4, in feiner 6 53 46 bezahlt, weißer sebr vernachlässigt, ebenso r . Das Geschäft blieb bei mäßigem Umsatz bis zum Schluß schleppend.

Nürnberg, 20. Februar. (Hopfen marktbericht von Leopold Held) Am Hopfenmarkt zeigt sich keinerlei Vernderung. Nach wie vor sind gutfarbige Hopfen gesucht und in Folge der knaꝝ pen Vorräthe etwas besser bezahlt. Der Hauptstock besteht nur noch in gelber, scheckiger oder geringer Waare, welche indeß schwer verkãuflich und selbst bei den größten Preiskonzessionen nicht beliebt werden. Der Tagesumfatz schwankte in letzter Woche zwischen 200 bis 309 Ballen, wobon ein großer Theil für Rechnung des Exportes abging. Die Rotirungen lauten: Bayerische Hopfen; Markthopfen prima 30 - 35 6, mittel 23 -= 30 M, gering 12 -= 15 ; Gebirgshopfen prima 40 - 59 4A Aischgründer prima 40-50 M, mittel 20-30 M, gering 12 —18 4;

allertauer prima 706 = 85 4, mittel 25 10 AM, gering 12-18 4

allertauer Siegelgut Ja. JI6 - 90 M; Spalter, je nach Lage und

ualitãt, 20 - 0 M; Württemberger prima 70. 85 , mittel 3 = 40 M, gering 1218 ; Badische mittel 20-30 4, gering 12 18 ; Elsässer 12 —– 35 M6; Posener rima 70—- 85 S, mittel 25 -= 45 M, gering 127 18 ; Saazer Kreis und Bezirk, ie nach Dualität, 9 35

Bradford, 22. Februar. (W. T. B.) Woll e ruhig, unver⸗ ändert, Garne ruhig, Stoffe unverändert, besserer Begehr für das

Inland.

Berlin, 23. Februar 1886.

Die vor einigen Monaten von Privaten, mit Unter⸗ stützung des Centralvereins für das Wohl der arbeitenden Klassen ins Leben gerufene Speiseanstalt für Frguen, Kronenstr. 12/13, Hof J, ist mit dem 1. Januar d, J. in die Verwaltung des Vereins der Berliner Volksküchen von 1866 übergegangen. Die Anstalt wird in derselben Weise wie bisher fortgeführt. Der Verein erweitert hiermit seinen Wirkungskreis um die Abtheilung: Speiseanstalt für Frauen‘. Im ersten Monat der Uebernahme wurden 4413 Portionen abgegeben, sodaß bereits die Errichtung einer zweiten . Anftalt vom Vorstande ins Auge gefaßt ist. Um vielfachen Wünschen aus dem Publikum entgegenzukommen, ist seit Anfang Februar versuchsweise in 9. Berliner Volksküchen 15 Küchen sind Mittags im Betriebe die bereits seit Jahren in den Wintermonaten ein⸗ geführte Abendspeisung, die bisher aus Suppen resp. Thee mit Zucker und 1 Brödchen A Portion 6 3 bestand, dahin erweitert, daß in den Volksküchen außerdem für 6 8 eine Portion Bratkartoffeln oder Kartoffeln und Hering, oder Kartoffelsalat, sowie für 10 3 eine Portion Bratkartoffeln mit 1 Wurst, auch eine einzelne Wurst 8 5 A verabreicht werden, welches bei den Befuchern der Volksküchen, wie die große Änzahl der Konsumenten des Abends von 6— 48 Uhr zeigt, großen Anklang gefunden hat.

Den ‚Mittheilungen der Central-Kommission für wissenschaftliche Landeskunde von Deutschlande, welche dieselbe neben dem dem Deutschen Geographentage zu, erstattenden Jahresbericht seit Mitte d. M. herausgibt, entnehmen wir Folgendes:

Da der h. deutfche Geographentag zu Hamburg die von der Kom⸗ mission gewünschte Ergänzung durch eine bibliothekarisch geschulte Kraft ihr selbst überlassen hat, so hat dieselbe den Königlichen Bibliothekar Hrn. P. Richter in Dresden looptirt. Derselbe ist der Kommifsion als Mitglied beigetreten und hat die gesammten auf die Zufammenstellung der landeskundlichen Literatur bezüglichen Arbeiten und Correfpondenzen derselben als seinen besonderen Wirkungskreis übernommen. Man wolle daher fortan in allen derartigen Angelegen⸗ heiten fich mit ihm in Verbindung setzen und guch die für die Kom⸗ misfien bestimmten Zusendungen, sofern ihr Inhalt ein bibliogra⸗ phischer ist, freundlichst an ihn richten,

Dagegen bleibt im Uebrigen die Geschäftstheilung innerhalb der Kommission wie bisher, und hat demnach die Vertretung der Kom⸗ miffion nebst allen bezüglichen Correspondenzen u. J. w:

Prof. Pr. R. Credner, Greifswald, für die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen, ,,,. Brandenburg und Schleswig⸗-Holstein, sowie für beide Me lenburg; Lübeck und Hamburg, außerdem die deutschen Sprachinseln in den Ostseeprovinzen Rußlands;

Prof. Dr. S. Ruge, Dresden, für, die Provinzen 6 und Schlesien, sowie für das Königreich Sachsen, Böhmen, Mähren und Oesterreichisch · Schlesien;

Prof. Pr. Il. Kirchhoff, Halle a. S., für die Provinzen Sachsen und Hannover, sowie für die thüringischen Staaten, Anhalt, Braun⸗ schweig, Bremen, Oldenburg, die Niederlande und Belgien;

Prof. Dr. R. Lepsius, Darmstadt, für die Provinzen Hessen⸗ Nafsau, Westfalen und die Rheinprovinz, das Großherzogthum Hessen, Waldeck und beide Lippe;

Prof. Dr. F. Ratzel. München, für das Königreich Bayern, für Oesterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, das Küstenland, Tirol mit Vorarlberg, die deutschen Sprachinseln in Ungarn und Siebenbürgen und die Schweiz; .

Hauptmann im Königlich preußischen Ingenieur⸗Corps G. Kollm, Straßburg i. E., für Württemberg, Hohenzollern, Baden, Elsaß⸗ Lothringen und Luxemburg.

Man wolle daher gegebenen Falles sich jedesmal, mit dem be⸗ treffenden zuständigen Mitgliede der Kommission in Verbindeng setzen. Rur die centralen Geschäfte der ganzen Kommission und die Redaktion der 3 zur deutschen Landes- und Volkskunde“ besorgt Prof. Pr. R. Lehmann in Münster i. W., und sind darauf bezügliche Zu⸗ schriften und Sendungen an ihn zu richten.

Von den „Forschungen zur deutschen Landes- und Volkskunde“, welche im Auftrage der Kommission von Prof. Dr. Lehmann heraus⸗ gegeben werden Verlag von J. Engelhorn in Stuttgart), sind bis jetzt folgende Hefte erschienen; t

Heft J. Der Boden Mecklenburgs, von Dr. E, Geinitz, ord. Prof. der Mineralogie und Geologie an der Univ. Rostock. 1885. 352 Seiten. Preis 80 4.

Deft 2. Die oberrheinische Tiefebene und ihre Randgebirge, von Dr. Richard Lepsius, ord. Prof. der Geologie und, Direktor der Großherzoglich hessischen geologischen Landesgnstalt in Darmstadt. Mit Uebersichtskarte des oberrheinischen Gebirgssystems. 1886. h8 Seiten. Preis 2 MC.

Deft 3. Die Städte der norddeutschen Tiefebeng in ihrer Be— ziehung zur Bodengestaltung, von r. F. G. Hahn, Prof. der Erd⸗ kunde an der Univ. Königsberg. 18865. 76 Seiten. Preis 2. t

Heft 4. Das Münchener Becken, Ein Beitrag zur physikalischen Geographie Südbayerns, von Chr. Gruber. Mit einer Kartenskizze und zwei Profilen. 1885. 46 Seiten. Preis 1,60 „60

Heft 5. Die mecklenburgischen Höhenrücken (Geschiebestreifen) und ihre Beziehungen zur Eiszeit, von Dr. E. en ord. Prof. der Mineralogie und Geologie an der Univ. Rostock. it zwei Ueber⸗ sichtskärtchen und zwei Profilen. 1886. 96 Seiten. Preis 3,10 AM

In wenigen a erscheint Heft 6: Der Einfluß der Gebirge auf das Klima von Mitteldeutschland, von Dr. R. Aßmann, Docenten der Meteorologie an der Univ. Halle. Mit mehreren Karten und

Tafeln. Die weiteren Hefte werden unter Anderem folgende Arbeiten

bringen:

Geh. Rath F. Baer (Großherzogl. bad. Direktor des Wasser⸗ und Straßenbaueß, der Landeskultur⸗Arbeiten, Landes vermessung und Topographie in Karlsruhe), Die Entwickelung des Verkehrs und der

Verkehrswege am Oberrhein.

Dr. A. Bezzenberger (Prof. an der Univ. Königsberg), Die Ku— rische Nehrung.

Pr. S. J. Bidermann (Prof. an der Univ. Graz) Die Natio- nalitãten in Tirol und die wechselnden Schicksale ihrer Verbreitung. Pr. A. Birlinger (Prof. an der Univ. Bonn), Alemannisches; Grenzen, Sprache, Eigenart.

Pr. R. Blasius (Braunschweig), Ueber Zugverhältnisse und Ver⸗ breitung der Vögel in Deutschland.

Pr. G. Gerland (Prof. an der Univ. Straßburg), Ueber Thal⸗ bildung in den Vogesen.

Dr. K. Jansen (Prof. in Kiel), r der cimbrischen gr, ein Versuch, die Ansiedlungen Schleswig⸗Holsteins in ihrer

edingtheit durch Natur und Geschichte nachzuweisen.

Pr. A. Jentzsch (Docent an der Univ. Königsberg), Der Boden

Ost⸗ und Westpreußens.

Pr. C. M Kan (Prof. an der Univ. Amsterdam), Die Eigen⸗ thümlichkeiten des niederländischen Bodens.

Pr. A. von Koenen (Prof. an der Univ. Göttingen), Ueber die Dislokationen und Störungen, welche den Bau der deutschen Mittel- gebirge bedingen.

Pr. F. Krones Ritter von Marchland (Prof, an der Univ. Graz), Die deutsche Besiedelung der östlichen Alpenländer, insbesondere Steiermarks, Kärntens und Krains, nach ihren historischen und topischen Verhältnissen.

Pr. AM. Leskien (Prof. an der Univ. Leipzig), Mittheilungen über das ausgestorbene Slaventhum in Norddeutschland.

Pr. Th. Liebe (Landesgeologe und Prof. in Gera), Der Zu⸗ sammenhang zwischen den orographischen und hydrographischen Ver⸗ hältnissen Sstthüringens und deffen geologischem Schichtenaufbau.

Pr. A Makowsky (Prof. an der techn. Hochschule zu Brünn), Das Höhlengebiet des Devon in Mähren. ;

Br. A. Nehring (Prof. an der landwirthschaftl. Hochschule zu Berlin), Die diluviale Fauna Deutschlands und ihr Verhältniß zur jetzigen Faung.

Pr. J. Sttmer (Prof. an der techn. Hochschule zu Braunschweig), Der Boden der nördlichen Vorlande des Harzes.

Pr. J. Partsch (Prof. an der Univ. Breslau), Die Oder in Schlesien. ; . (

Pr. Fr. Pfaff (Prof. an der Univ. Erlangen), Der Aufbau des fränkischen Jura.

Pr. F. Ratzel (Prof. an der techn. Hochschule zu München), Die Schneegrenze im Karwendelgebirge.

Dr. L. Schlesinger (Direktor in Prag), hältnisse Böhmens. ö .

Br. F. Wahnschaffe (Assistent bei der Königl. geolog. Landes— anstalt zu Berlin), Die Quartärbildungen des norddeutschen Flach⸗ landes und ihr Einfluß auf die Oberflächengestaltung desselben.

Pr. K. Weinhold (Prof. an der Univ. Breslau), Ueber die Her— kunft der , Schlesier. ö

Außerdem haben freundlichst ihre Mitwirkung zugesagt die Herren Pr. K. Freiherr von Fritsch, Prof. an der Univ, Halle; Dr. F. G. Hahn, Prof. an der Univ Königsberg; Dr, G. Hellmann. Mitglied des Königl. Statistischen Bureaus in Berlin; Hofrath Dr. von Inama⸗Sternegg. Präsident der K. K. Statistischen Central⸗Kom⸗ mifsion und Prof. an der Univ. Wien; Dr. O. Krümmel, Prof. an der Univ. Kiel; Dr. F. Löwl, Docent an der deutschen Univ. Prag; Pr. G. Petri, Docent an der Univ. Bern; Dr, J. Ranke, Prof. an der Univ. München; Dr. P. Schreiber. Direktor des Königl. sächs. meteorolog. Instituts in Chemnitz; Dr. A. Streng, Prof. an der Univ. Gießen; Pr. F. Wiefer, Prof. an der Univ. Innsbruck u. A.

Dieses fo nutzbringende Unternehmen, welches nach und nach aus allen Theilen der Landes- und Volkskunde Mitteleuropas eine Reihe tüchtiger Facharbeiten bringen soll, hat jedoch noch nicht den Absatz gefunden, welcher nothwendig ist, um sein dauerndes Fortbestehen vollständig sicher zu stellen. Die Kommission wendet sich daher auch in dieser Beziehung an die Unterstützung aller Freunde der landes kundlichen Sache und bittet namentlich dahin wirken zu wollen, daß außer den großen wissenschaftlichen Bibliotheken auch die bei der heimischen Landes⸗· und Volkskunde interessirten Vereine sowie die Lehrer⸗Bibliotheken der höheren Lehranstalten möglichst auf die Samm⸗ lung abonniren. . .

Die Sammlung erscheint in zwanglosen Heften von in der Regel —— 5 Bogen Groß⸗Oktav; jedes Heft enthält eine vollständige Arbeit und ist für sich käuflich. Eine entsprechende Anzahl von Heften wird jedesmal zu einem Bande vereinigt und soll im Jahre etwa ein Band im Ümfange von 40 45 Bogen erscheinen.

Die Fertigstellung des gleichfalls bereits auf dem Hamburger Geographentage angekündigten Verzeichnisses von Forschern in wissen⸗ schastlicher Landes⸗ und Volkskunde Mitteleuropas“ mit Angabe des befonderen Forschungsgebietes jedes Einzelnen ist durch mancherlei Schwierigkeiten verzögert worden; doch ist dasselbe, von Hrn. Biblio⸗ thekar Richter fachmaͤnnisch bearbeitet und redigirt, nunmehr so weit gediehen, daß seine Ausgabe unmittelbar bevorsteht. Während die beträchtlichen Kosten der Beschaffung des umfangreichen Stoffes auz der Seitens des Königlich . Kultus ⸗Ministeriums gütigst der Kommission bewilligten Beihülfe gedeckt werden konnten, ist die Drucklegung durch das großmüthig opferwillige Entgegenkommen des Vereins für Erdkunde zu Dresden ermöglicht worden.

Die ethnologischen Ver⸗

Das Ballfest des Vereins „Berliner Presse am Sonnabend nahm einen schoöͤnen Verlauf. Die Arrangements des Gomitss waren ebenfo originell wie poetisch. Der weite Raum des Wintergartens war durch des Gärtners Kunst in einen hochstãmmigen Fichtenhain verwandelt, der den Besucher ebenso überraschend wie änheimelnd anmuthete. Zahlreiche von der Decke, also gleich⸗ sam vom Himmel, herabhängende Blumenkörbe und Ampeln verliehen dem Bilde eine maßvolle Farbenpracht, so daß der Besucher wirklich nicht nur den Reiz der Neuheit empfand, sondern sicherlich schon von dem äußern Gewande des Festes einen tieferen Eindruck empfing, der ihm als schöne Erinnerung verbleibt. Anstatt des sonst üblichen Festspiels hatte man diesmal für die Unterhaltung der Gäste während der Pause durch lebende Bilder geforgt, welche vom Professor Doepler mit gewohnter Meister⸗ schaft erfunden waren und eine Geschichte des Schriftthums zu lebens⸗ oller Darstell ung brachten. In poetischer und zuweilen humorvoller Weise begleitete der Vortrag Trojanscher Verse die Bilder, welche hier⸗ durch an Wirkungskraft auf den Beschauer noch gewannen. «= Pünktlicher als zu anderen ähnlichen Veranstaltungen füllten sich hier die festlichen Räume mit Besuchern aus allen Schichten der Gesellschaft; die Zahl der kostbaren, farbenprächtigen und geschmackvollen Toiletten war wieder eine recht große, aber ein Vorzug dieses Festes war und blieb es, daß die Zahl der Gäste keine übermäßig große war, so daß auch der wefentlichste Theil des Festes, der Ball“, zu seinem vollen Rechte kommen konnte. Ungekünstelte Fröhlichkeit herrschte denn auch allerorten, und die tanzlustige Jugend entschloß sich erst sehr spät, das schöne Fest zu beendigen.

. Amalie Joachim, welche auf die Einladung Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen nach Meiningen gereist ist, um daselbst eine Reihe Schubert'scher und Brahms'scher Lieder vorzutragen,

wird in ihrem hiesigen zweiten und letzten Coneert, am 27. Februar, u. a. mehrere neue, noch nicht veröffentlichte Lieder

von Brahms singen.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Sch ol y. Sechs Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage).

Berlin: Druck: W. Elsner.

Pr. G. Berendt (Königl. Landesgeologe und Prof. an der Univ. Berlin), Die norddeutschen Ürstromsysteme.

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Erste Beilage

364 Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Dienstag, den 23. Februar

1886.

Aichtamtliches.

Preusten. Berlin, 23. Februar. In der gestrigen 1 Sitzung des Hauses der . His n ei Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Beförde— rung deutscher Ansiedlungen in den Provinzen Westpreußen und Posen, der Abg. von Wierzbinski, diese Vorlagen seien der Ausfluß der politischen Leidenschaft, eine künstlich in Szene gesetzte Polenhetze. Da die Polen einmal da seien, so hätten sie auch ihre nationalen Gefühle und Bestrebungen, den Trieb der Hen n mn, Der große Staatsmann Fürst Bismarck vergesse, daß die Polen nicht, wie behauptet werde, eine physisch und moralisch vermoderte Vation seien, sondern einen lebendigen und lebensfähigen Organismus repräsentirten. Einen Leichnam würde man nicht mit solchem Hasse verfolgen. Redner wisse sehr wohl, daß seine Landsleute Naturkräften gegenüberständen, die sie mit gleichen Waffen nicht bekämpfen könnten. Aber das mit üßen getretene Nationalitätsprinzip bleibe trotzdem eine affe. Mit welchen Gründen man auch immer die Ver— folgung der Polen vertheidigen möge, das Urtheil der Geschichte kö5n ne nicht zweifelhaft sein. Wie werde ein deutscher Lehrer seinen Schülern moralische Ent— rüstung gegen die Ausweisungen und. Verfolgungen unter Ludwig XIX. einflößen können, wenn in seinem Vaterlande, dem aufgeklärten Deutschland, diese Ausnahmemaßregeln gegen die Polen beständen? Nicht das polnische Element, das Deutschthum sei im Osten in stetigem Vordringen begriffen, und diese Gesetze würden immer den Charakter einer verfol— gungssüchtigen Ausnahmemaßregel tragen. Solle die Berufung auf die den Polen feierlich garantirten nationalen Rechte wirklich keinen Pfifferling werth sein? Letztere wüßten sehr wohl, daß ihnen ein Kampf auf Leben und Tod bevorstehe. Aber ein Volk, welches eine tausendjährige Geschichte habe und trotz hundertjähriger Knechtschaft so lebensfähig sei, werde nie untergehen. Den Polen werde der Sieg, den Deutschen Unehre und Schande bleiben. Der Präsident erwiderte, er habe dem Abgeordneten wirk— lich einen weiten Spielraum gelassen, aber dessen letzte Worte gingen über die parlamentarische Sitte hinaus; er rufe ihn deshalb zur Ordnung.

. erklärte der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius:

Meine Herren! Ich finde es so vollkommen begreiflich, daß der Herr Vorredner diese Vorlage mit einer gewissen ,, hat, daß ich mich umsomehr verpflichtet fühle. über die ganze Frage äußerst nüchtern und praktisch zu sprechen. Ich glaube umso⸗ weniger auf die politische Seite der ganzen Vorlage eingehen zu sollen, als sie in der früheren Diskussion über den Antrag Achenbach in der ausgiebigsten Weise behandelt worden ist. Ich glaube mich daher auf die agrar⸗ und sozialpolitische Seite der Vorlage im Wesentlichen be⸗ schränken zu dürfen.

Das aber muß ich doch dem Herrn Vorredner erwidern, daß diese ganze Vorlage nicht eine der Offensive ist, sondern eine der De— fensive. Wodurch motivirte sich denn das Vorgehen der preußischen Staatsregierung in diesem Falle? Doch sicher dadurch in erster Linie, daß der durch Geburt, durch Besitz, durch Bildung leitende Theil der polnischen Nationalität der preußischen Unterthanen sich in das Gefüge des preußischen Staatswesens nicht einleben will, daß er die Segnungen, die die preußische Staatsregierung diesem, als es unter die preußische Herrschaft kam, in der tiefsten Zerrüttung be⸗ findlichen Lande gebracht hat, nicht anerkennt, sondern nach wie vor die Herstellung eines selbständigen polnischen Reichs erstrebt. Wenn das mit wenigen Worten hier in Abrede gestellt wird, so weise ich doch nur guf die Geschichte der letzten 0 Jahre hin, und hier han— delt es sich nicht um Anekdoten, sondern um blutige Aufstände, meuchelmoörderische Thaten der krassesten Art, die von 1830 bis 1865 gespielt haben. Ich verweise Sie auf das aktenmäßige Material, was Sie finden werden in dem Buch des Maiors Knorr, welcher, die Geschichte der polnischen Aufstände von 1339 =1865 behandelt. Meine Herren, wenn diese Aufstände auf preußischem Gebiet keine Erfolge gehabt haben, wenn sie nicht Boden gegriffen haben, so ist das doch offenbar die Folge der Wachsamkeit der preußischen Regierung; an dem bösen Willen der politischen Gegner, an der Agitation hat es ficher nicht gefehlt, um denselben Aufruhr auf preußischem Gebiet auflodern zu lassen. In dieser Beziehung ist die Vorlage weiter nichts als ein Akt der Nothwehr, ein Akt der Vertheidigung, dem sich keine lebensfähige Nation entziehen kann, am allerwenigsten eine so kräftige und auf— blühende wie die 1 wie die deutsche.

Meine Herren! Die Vorlage fordert große Staatsmittel zum Ankauf von Ländereien; sie knüpft in dieser Beziehung an an die Tradition, die von der Zeit Friedrichs des Großen nach der Theilung Polens von 1772 mit gewissen Unterbrechungen von den nachfolgenden preußischen Regenten verfolgt worden ist. In welchem tiefen Zustand des Verfallz Friedrich der Große seine Landestheile fand, ist in der früheren Diskussion auch berührt und erörtert worden. Es ist be⸗ kannt, in welcher gänzlichen Auflösung, in welcher Armuth, in welcher Zerrüttung jene Landestheile an Preußen kamen, und ebenso ist bekannt, wie unausgefetzt die Bemühungen gerade dieses ersten preußischen Königs darauf gerichtet waren, durch Meliorationen, durch aktive Maß⸗ regeln auf dem Gebiet der Agrarpolitik diese Landestheile zu heben, und merkwürdigerweise betrifft eine seiner letzten Kabinetsordres, die er zwei Tage vor seinem Tode, am 15. August 1786 unterzeichnet hat, ) polnische Landestheile, die Hebung der Industrie des Netze⸗

riktes.

In dieser Beziehung knüpft also die Vorlage lediglich an die früheren preußischen Traditionen an. Es wurde nach demselben Spftem in diefem Jahrhundert von 1850 bis 1841 unter dem Ober⸗ ö Flottwell schon ein Fonds ausgewiesen, der denselben

wecken dienen follte, wie etwa der gegenwärtige. Dieser Fonds betrug gur 1 Million Thaler, trotzdem hat er, so lange er mit Konsequem angewandt ist, eine Reihe von sehr nützlichen Dingen ins Leben ge⸗ rufen. Allein diese Verwendung von Staatsmitteln hat einmal in nicht genügender Weise stattgefunden, die aus ewiesenen Mittel waren nicht groß genug, und dann wurden au insofern andere Zwecke ,. als in der gegenwärtigen Vorlage: man ging damals wesentlich barauf aus, Gründbesitz zu kaufen und Daraus größere Rittergüter zu bilden und die allmählich in deutschen Besitz übergehen k lassen. Mit diesen geringfügigen Mitteln ist indeß immerhin Er⸗ ebliches geschaffen worden, und wenn, wie es damals auch war, die Wiedereinnahmen aus dem Fonds immer wieder für gleichartige Zwecke verwendet worden wären, so zweifle ich nicht, daß wir, einen sehr er⸗ heblichen Schritt weiter wäͤren, als wir gegenwärtig sind

Bie gegenwärtige Vorlage verfolgt also den Zweck Landankäufe zu machen, um das deutfche nalionale Element im Osten zunächst zu kir en sie beabsichtigt aber, diefe Ankäufe nicht, zu verwenden zur Bil⸗ ung großen Besitzes, zur Bildung größerer Königlicher Domänen,

sondern sie beabsichtigt, dieselben aufjutheilen, um einen leistungsfähigen Bauernstand und eine seßhafte Arbeiterbevölkerung dort ö 232 Meine Herren, wenn wir diesen Gesichtspunkt festhalten und dabei uns vergegenwärtigen, wie die Grundbesitzverhältnisse sich in der preußischen Monaichie gestaltet haben unter der 1 der preu⸗ ßischen Agrargesetzgebung, so können wir uns glücklicherweise sagen, daß die gi, . des Grundbesitzes im Großen und Ganzen eine ge⸗ sunde ist, daß die Latifundienbildung sich nur in einem beschränkten Raum befindet, und daß auch dort sie nicht einen dem Landeskultur⸗ interesse drohenden Umfang gewonnen hat. Auf der anderen Seite ist es etwas, was durch die ganze letzte Generation hindurch geht, daß man anerkennt, daß es wünschenswerth ist, daß ein Theil unserer überschüssigen Kräfte, der sich jetzt der Auswanderung zu=— wendet, daß dem die Gelegenheit in der Heimath geboten würde, sich hier ansässig und seßhaft zu machen. Daß die Realisirung dieses Gedankens eine sehr schwierige ist, das verkennt gewiß Niemand; daß andererseits die Königliche Staatsregierung den hier gebotenen Moment benutzt, um in großem Maßstab den Versuch zu machen, diesen Ge⸗ danken zu realisiren, das scheint mir ebenso richtig und sachgemäß vom rein agrarpolitischen Standpunkte aus. Nach der im Jahre 1883 aufgenemmenen landwirthschaftlichen Betriebsstatistik vertheilt sich der Grundbesitz in der Monarchie in folgender Weise. Wenn als größerer Grundbesißz derjenige bezeichnet wird, der ein Areal von über 100 Hektaren umfaßt, so kommt auf den großen Grundbesitz in der Pro— vinz PoVacrύὴá¶H oo, in der Provinz Posen 55,3 vo, in Westpreußen 471. *, in Ostpreußen 38,6 Go, in Schlesien 34,5 J, in Sachsen 27, in Schleswig geht der größere Besitz bereits auf 16 ο herab, in Hannover, Westfalen, Hessen. Nassau, in der Rheinprovinz, in Hohen⸗ zollern sinkt er auf 6 (ο und bis auf 200 herab, Meine Herren, ich glaube, daß dieses Gesammttableau das jedenfalls ergiebt, daß, wenn überhaupt von dem Vorhandensein eines größeren Wertes die Rede sein kann, überhaupt blos die drei Provinzen Pommern, Posen und Westpreußen in Frage kommen; Posen und Westpreußen stehen dabei in zweiter und dritter Linie. In Posen kommen auf den Besitz zwischen 10 und 100 ha 32,5, auf den zwischen 1 und 10 ha 108, auf den unter 1 ha 14 ͤ4. In Westpreußen kommt auf den Besitz zwischen 10 und 190 ha 42,5, auf den zwischen 1 und 10 ha 9, , auf den unter 1 ha 13 so. Es findet sich also: in diesen beiden Pro⸗ vinzen würden also, wenn irgendwo, die Verhältnisse dazu auffordern, 16 Versuch einer Kolonisirung in dem angedeuteten Sinne zu machen.

Es wird durch die Vorlage der Zweck verfolgt, einen leistungs— fähigen Bauernstand und eine, seßhafte , ng ö . bliren. Unter einem leistungsfähigen Bauernstande wird man einen solchen verstehen können, der, einen Grundbesitz hat, der ihm eine auskömmliche Existenz gewährt mit Benutzung von fremden

Hülfskräften, mit. Benutzung von Spannkrästen; im Sinne der alten Terminologie würde man den spannfähigen Be— sitz als denjenigen bezeichnen, der diesen Besitz repräsentirt.

ie groß das Areal für die Übgrenzung der bäuerlichen Stellen zu bemessen sein würde, das ist naturgemäß abhängig von der Güte des

Bodens; es kann das variiren von 5 bis zu 10 ha, ja es kann 50 ba noch übersteigen. Es würde außerdem richtig sein, daß man, je nach den verschiedenen , je nach der Prästationsfähigkeit Der- jenigen, die als Reflektanten erscheinen, sich in jenen Gegenden seßhaft zu machen, daß man auch schon aus diesem Gesichtspunkte Stellen von eri chien n bildet. Es wird richtig sein, diese Bildung, soweit es möglich ist, im Anschluß an vorhandene Gemeinden zu machen, so irh den Gemeinden Lie kirchlichen, Schul- und Kom⸗ munikationsver ältnisse eine völlige Regelung von vornherein finden können, Es wird vielleicht auch in Aussicht genommen werden, daß auf größeren Komplexen, die erworben werden, ganze Landgemeinden angesiedelt werden. In diesem Falle würde diesen etwa ein Verfahren vorauszugehen haben, wie es bei Gemeinheitstheilung durch die General⸗Kommission stattfinden muß. eine vollständige Planmäßige Auftheilung der Flur, eine Dotirung der Geistlichen und Schulstellen u. s. w., so daß ein vollständiges Gemeindewesen ins Leben gerufen wird. Daß das keine einfachen, sondern recht schwierige Aufgaben sind, liegt auf der flachen Hand.

Was die Bildung von Arbeiterstellen betrifft, so werden die so zu bemessen sein, daß sie eine Häuslichkeit gewähren; etwas Grabeland, ein Stück Wiese, so viel wie dazu gehört, um einen ländlichen Ar⸗ beiter in die Lage zu setzen, das noͤthige Hausvieh zu halten. Es wird dieses voraussichtlich in der mannigfaltigsten Weise sich zu ge⸗ stalten haben. Man wird einmal diese verschiedenen Besitzklassen un⸗ bebaut weggeben können; man wird auch Bauten möglicherweise aus⸗ zuführen haben und wird die bebauten Kolonien zu übergeben haben. Es wird ferner möglicherweise sich empfehlen, den Kolonisten für den Anbau selbst entsprechende Vorschüsse zu machen und ihnen den Auf— bau selbst zu überlassen.

Es ist das eine Mannigfaltigkeit von nicht erschöpfend andeuten kann, sondern die i Umrissen bezeichnen zu sollen.

Wo, geeignete Kolonisten ju finden sind, das ist jeden⸗ falls eine der schwier igsten Fragen. Ob jene Hundert⸗ tausende, die alljährlich über das Meer auswandern, gerade das gr et Material bilden, sich unter, den dortigen günstigen Verhältnissen anzusiedeln, wird Niemand in der Lage sein schon 3t zu übersehen; ein Theil davon geht wahrscheinlich darauf ein. Allein, es ist auch schon in der neulichen Diskussion darauf hin⸗ gewiesen worden, daß ein ziemlich konstanter Abfluß der .

ormen, die ich heute glaube, nur in kurzen

aus den östlichen Provinzen nach den westlichen stattfindet, und i glaube; daß unter dieser flottirenden Bevölkerung allerdings vielfg das Material gefunden werden kann und zu finden sein wird, sich unter diesen ihr gebotenen günstigen Verhältnissen anzusiedeln. Unter welchen Modalitäten diese Grundstücke kauf⸗ und pachtweise . eben fein werden, auch das darf ich blos andeutungsweise jetzt ausführen.

Es wird zunächst in Frage kommen die Veräußerung gegen Annuitäten, asso gegen Renten, wodurch allmählich der Besitz a, wird. Es wird, ferner, und zwar in großem Maßstabe, in Frage kommen, daß diese Grundstücke parzellirt verpachtet werden, und daß denjenigen Pächtern, die in ihrer Besitzung vorangekommen sind, eine gewisse Erleichterung für die Uebernahme, den endlichen Erwerb dieser Grundstücke gewährt wird. Es wird auf der, anderen Seite auch Fürsorge zu treffen sein, , ausgetheilten Grundstücke in dem Besitzumfang nach Möglichkeit erhalten werden, in dem sie ausgegeben werden. Es ist also möglicherweise vorzubehalten ein Rückkaufsrecht des Staats, um einmal der zu weit gehenden Parzelli⸗ rung vorzubeugen, andererseits dem Zusammenkaufen und Aufkaufen der Grundstücke auf Spekulation wieder vorzubeugen. Es ergiebt sich hieraus gewiß eine Reihe von 6 komplizirten und bhöchst schwie⸗ rigen Verhältnissen; allein die Königliche Staatsregierung ist der Meinung, daß die Schwierigkeiten, die diesem großartigen Plane ent-⸗ gegenstehen, nicht davon abhalten dürfen, mit Energie an diese Auf⸗ gabe zu gehen.

Nun siegt ja die 3 nahe und sie ist auch in der Be⸗ sprechung in der Presse über die gesammte Frage schon wieder⸗ holt aufgeworfen worden wenn der Staat die Zwecke der inneren. Kolonisirung verfolgt.. warum benutzt er dazu nicht zunächst die vorhandenen Königlichen Domänen? Meine Herren, darauf ist zuerst zu antworten, daß die Königlichen Domänen in dem Umfange, den sie zur Zeit haben, und den sie im Wesentlichen

auch bereits im Jahre 1820 hatten, verpfändet sind für die damaligen Staatsschulden, daß nach der Verordnung vom 17. Januar 1820 —— Veräußerung von Domänengut nur unter gewissen Kautelen und Weitläufigkeiten geschehen kann und daß die Erträge, die aus solchem Verkauf gewonnen werden, zur Staatsschuldentilgung an die General- Staatskasse abgeführt werden. Der Artikel 3 der Verordnung vom 17. en ae. ö anf ür die sämmtlichen jetzt vorhandenen und in dem von Uns volljogenen Etat angegebenen gte e e, und deren Sicherbeit, in soweit letztere nicht chon durch Spezial hypotheken gewährt ist, garantiren

Wir hierdurch für Uns und Unsere Nachfolger in der Krone mit dem

gesammten Vermögen und Eigenthum des Staats, insbesondere

mit den sämmtlichen Domänen Forsten und säkularistrten

Gütern im ganzen Umfange der Mongrchie, mit Ausschluß der⸗

jenigen, welche zur Aufbringung des Jahresbedarfs von 2500 000

Thalern für den Unterhalt. Unserer Königlichen Familie, Unseren

Hofstaat und sämmtliche prinzliche Hofstaaten, sowie auch für alle

dahin gehörigen Institute erforderlich sind.

Die Staatsschulden, für welche die Domänen verpfändet sind sind allerdings zur Zeit nach dem vorliegenden Etat reduzirt auf s4 491 4099 M, die unter dieselbe Rubrik, fallenden Kur- und Neu märlischen Kriegsschulden auf 1 388 817 4M Die Tilgung We , ne mn, . . an nr erst nach Ablauf von

ren erfolgt sein, also etwa in dem ersten Jahrzehnt genden Jahrhunderts. . K

Also es steht diese Bestimmung der Verordnung vom 17. Ja- nuar 1829 an und für sich der Veräußerung von Staatsdomänen im größeren Umfange entgegen. Es würde aber auch durch die Ver⸗ äußerung durchaus nicht das Material gewonnen werden, um für die Kolonisation die Mittel zu gewinnen. Um den nationalen Gesichts⸗ punkten dabei zu fenen ist außerdem hervorzuheben, daß in den beiden in Frage kommenden Provinzen der Staatsdomanialbesitz kein erheblich großer ist und daß er in dem jetzigen Umfange jedenfalls dem nationalpolitischen Theil durchaus schon jetzt dient. Denn die sämmt-⸗ lichen Königlichen Domänen sind von deutschen Wirthen bewirth⸗ schaftet und sind schon jetzt durchweg wohl Mittelpunkt dentscher Kultur und deutschen Fleißes. Also würde in jedem Falle durch eine Zertheilung dieser Domänen nach der Seite hin gar nichts gewonnen werden, sondern wenn man nach der Seite hin vorgehen will, so kann nur eine Verstärkung und Vergrößerung des Staatsgrundbesitzes dem gewollten Zwecke dienen.

ie Staatsdomänen betragen ich, nenne nur das Areal; ich kann nicht umhin, eine Reihe von statistischen Zahlen jzu geben, weil diese Zahlen den ö Motiven nicht haben beigegeben werden können das vorhandene Areal an Staatsdomänen in jenen Pro⸗ , . in en n, . ö 3380 ha, im Regie⸗ rungsbezirk Marienwerder a, im Regierungsbezirk Posen 18 329 ha, im Bezirk Bromberg 10 105 ha. ; . ö

Abgesehen von dem geringen Umfang des Domänenareals ist aber noch darauf hinzuweisen, daß diese Domänen sämmtlich verpachtet sind, daß also die Verwirklichung einer planmäßigen Parzellirung doch nur möglich wäre nach Ablauf der Pacht gerade, und diese läuft zum Theil noch auf viele Jahre. Im Jahre 1888 werden in diesen Provinzen überhaupt nur 2 Domänen pachtfrei, im Jahre 1889 nur eine einzige kleine, im Jahre 1890 ebenfalls wieder 2.

Ich glaube also, daß alle diese Umstände darauf hinweisen, daß durch eine Parzellirung des vorhandenen Domänenbesitzeß in jedem

zall der Zwech des Gesetzes nicht erreicht werden kann. Es empfiehlt ich also nach Meinung der Königlichen Staatsregierung lediglich der

Erwerb von Gütern, die im polnischen Besitz zur Zeit sind. Hier⸗

über muß ich Ihnen auch wiederum eine Reihe von Zahlen angeben,

ö. ö forderlich für den weiteren Verlauf der Diskussion sein erden.

Die Grundbesitzstatistik der Provinz Posen gestaltet sich folgen⸗ dermaßen O in diese Zahlen. sind die Stiftungsgüter, die * öffentlichen Instituten gehören, nicht eingeschlossen —: es befinden sich in der Provinz Posen wiederum nur von den größeren Gütern . die ein Areal von über 159 ha haben, in privatem Besitz 1380 342 ha. Hiervon sind in deutschem Besitz 723 899 h also 450 der Fläche, in polnischem Besitz a6 443 ha. Somit i der deutsche Besitz in der Provinz Posen um 67 456 ha größer. In den letzten 25 Jahren sind aus polnischem 6 in deutschen übergegangen 2. 5 22 ha, aus dem 1 Besitz in den polnischen 30 358 ha, so daß sich, der polnische Besitz um 195 537 ha ver⸗ mindert hat. 9 hört! links und im Centrum)

Ja, meine Herren, ich glaube, diese Zahlen hier sind von Werth, und ich glaube, sie nicht vorenthalten zu dürfen, um Ihnen ganz objektiv die chi. Lage des Grundbesitzes darzulegen, zu meinem persönlichen Vergnügen thue ich es nicht.

Im Regierungsbezirk Marienwerder sind in privatem Besi 420 651 ha, Hiervon sind im deutschen Besitz 336 536 ha oder 61 9 der Fläche, in polnischem Besitz 84 115 ha. In den letzten 25 Jahren sind in deutschen Besitz übergegangen 36 834 ha, umgekehrt aus deutschem in polnischen Besitz 962 ha, so daß der polnische Besitz sich verringert hat um 31 g39 ha.

Im ,, Danzig beträgt der Privatbesitz 201 880 ha; der deutsche fi 185 411 ha, 580 /o, der polnische Besitz 18 468 ha, 6oo, hier ist also der deutsche Besitz weit überwiegend und zwar um 164 943 ha schon seit langer Zeit.

In beiden Provinzen befanden sich sonach in deutschem Besitz zu⸗ ,. 1243 37 ha, im volnischen Besitz 759 026 ha. Der deutsche

esitz ist somit größer um 484 829 ha. Der polnische k betragt demnach in beiden Provinzen zusammen reichlich 914 009 ha, also immerhin eine sehr erheblich große Fläche. Die 3 Data über den kleineren Grundhesitz sind weniger sicher, weil bei den stati⸗ stischen Aufnahmen, die in den letzten Jahren stattgefunden haben, 66 im Jahre 1833, der Nationalität keine besondere Rücksicht ge⸗ chenkt worden ist. Ich folge in diesen Angaben zum Theil polnischen Quellen, die also jedenfalls eher mehr geneigt sind, den deutschen Besitz als groß darzustellen und nicht als zu klein. Danach kommen auf den größeren . zsu, auf den bäuerlichen etwa? des gesammten Areals. Der spannf ihige Besitz ist im Posenschen größer als in den meisten übrigen Provinzen, datz heißt, dem Umfange nach: er beträgt 84 Morgen für die spannfähige Stelle oder 21 ha, Es wird an⸗ gegeben und das stimmt mit den deutschen statistischen J,, daß seit dem Jahre 1816 von 48 181 spannfähigen Wirthschaften bis 1850 876 gekauft, und theilweise zum größeren, theilweise zum klei- neren Grundbesitz lein n worden sind.

Es verhält sich der kleinere 26 unter 50 ha im Regierungs⸗ bezirk Posen folgendermaßen: im polnischen Besitz 434 100 ha, im deutschen, Besitz 195 990 haz im. Bromberger Re ierungsbeꝛir 221 500 im polnischen Besitz, 204 5090 im deutschen ö also im polnischen Besitz 650 700 ha, im deutschen 399 500 ha,

Diese Zahlen ergeben, daß seit, dem Jahre 1816 der polnische Großgrundbesiß erheblich mehr eingebüßt hat als der bäuerliche Be 3 Daraus folgert der Artikel, der der polnischen ö Orędownik entnommen ist, daß es um so gebotener sei, diesen Besitz gewisser⸗ maßen als nationales Cigenthum zu behandeln und keine Hand breit dieses . mehr in deutsche Hand kommen zu lassen. Meine ir ten, diese Thatsachen ergeben, daß der polnische bäuerliche Be sich im Wesentlichen in seinem Umfang erhalten hat, und daß er in seinem Wohlstand unter der, preußischen Herrschaft jedenfalls sehr gehoben hat. Gegen diesen esitz sind auch ab