be und Gandel.
Dur ine in Fin land kürilich ergangene Kaiserliche Verordnung ist die 533 6 durch Verordnung vom 14. Juni 1882 einge⸗
fäbrien Zollzuschla gs (der sog. Bewillningsafgift )) für den in
die im Jahre 1882 gleichzeitig verfügten zeitweiligen Ermähi - gungen der finischen Eingangezölle auf Taback bis zu demselben Zeit ⸗ kunft werden verlängert werden, wirb erwartet. ĩ
Durch eine weitere Verordnung ist — gleichfalls bis Ende 1888 — die Gewerbesteuer verläugerl worden, welche von Nichtfinlän dern, die sich länger als 3 Tage in Finland aufbalten und für eigene oder fremde Rechnung als Handlungsreisende in ausländischen Waaren (mit Ausnahme mitgeführter Erzeugnisse der Landwirthschaft oder der Hausindustrie) Geschäfte machen, mit 120 finischen Mark für jeden auch nur angefangenen Monat zu entrichten ist. Dagegen wird während der Jahre 1886— 1888 die Einkommensteuer, * deren Zahlung Ausländer bei einjährigem und längerem Aufenthalt in Finland gleich den finischen Unterthanen verpflichtet sind, weder von Ausländern noch von den Inländern erhoben werden. . ;
Endlich ist neben einer Verlängerung der inländischen Biersteuer eine Minimalhöhe des finischen Eingangszolls für ausländisches Bier festgesetzt worden, welche von dem derzeitigen Zollsa für Bier in Flafchen (59 finische Mark pro Flasche) um das Vierfache, für Bier in Fässern (2,50 finische Mark pro Liespfd. brutto) um einen gleich hohen Betrag überstiegen wird. I
— Der Aussichtgrath der Höibernia & Shamrock, Berg⸗ werksgesellschaft in Herne, hat im Anschluß an den Bericht der Rechnungsrevisoren die vorgelegte Bilanz pro 1885 festgestellt. Es wurde beschloffen, von dem, abzüglich aller Betriebsausgaben ver— bleibenden Bruttogewinn von 16272291 „ einen Betrag von 344 556 6 abzuschreiben und, nach Dotirung des Reservefonds und Zuwendung von 30090 S an die Arbeiter-Unterstützungskasse, die Vertheilung einer . 2 6 o½ der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung vorzuschlagen. ö ; ; .
— 1 Aufsichtsrath der Westfälischen Bank in Biele— feld hat beschlossen, der bevorstehenden Generalversammlung die Ver— theilung einer Dividende von 6ö/ vorzuschlagen. ⸗
— Dem Geschäftsbericht der Vereinsbank in Nürnberg über das Jahr 1885 entnehmen wir Folgendes: Das Ergebniß des letzten Rechnungsjahres hat sich im Ganzen so. . gestaltet, daß bel reichlicher Dotirung der Reserven an der Höhe der Dividende der vorhergegangenen Jahre festgehalten werden kann. Das. Aktienkapital ist feit J. Sktober 1885 im vollen Betrage von 12 Millionen Mark zur Verwendung gelangt. Das durchschnittliche dividendenberechtigte Aktienkapital für das Berichtsjahr berechnet sich auf 11 325 000 . Die Rückzahlungen der höher verzinslichen Hypotheken⸗Darlehen, welche seit mehreren Jahren in verstarktem Maße stattfinden und als eine Wirkung des anhaltend flüssigen Geldstandes anzusehen sind, machten es nothwendig, für die 41 cιίςigen Obligationen Ausloosungen in großem Umfange in Aussicht zu nehmen. Von dem den Besitzern der Am coigen Obligationen angebotenen Umtausch gegen 4 0oige hat die weitaus größte Mehrzahl der Obligationeninhaber Gebrauch gemacht. Der gesammte Rest der /n C igen Obligationen gelangte sodann am 2. November v. J. zur Ausloofung. Um den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen, wird seitens der Generalversammlung Beschluß dahin zu fassen sein, daß der gesetzliche Reservefonds durch Entnahme eines Betrages von 1200 060 ½ aus dem bisherigen Reservefonds der Bank gebildet werde und der Rest des letzteren fortan als Spezial⸗ reservesonds zu gelten habe. Die Umsãtze betrugen: in Kassa 115 651 012 ςο½, in, Prima⸗Nota 198338466 ½, in Summa 313 g89 4783 n (4 21 399186 6). Im Laufe des Jahres 1885 wurden an Hypotheken-Darlehen nachgesucht [05 Posten mit 19333 980 ½é; davon wurden abgelehnt 373 Posten mit 8 797 850 M. Ende 1884 betrug die Restsumme der ausstehenden Darlehen 3572 Posten mit 108 8ig 458 ; im Rechnungsjahre kamen zum Vollzug 2565 Posten mit 10078 893 S6, in Summa 3827 Posten mit 118 885 342 ο½, Hiervon gehen ab Rückzahlungen, Abschlags⸗ zahlungen und Annuitätentilgungen im Betrage von 5 268 697 6½ und es verbleiben am 31. Dezember 1885 3562 Posten mit 113 620 664 M
* eingefübeten Taback bis Ende 1888 verlängert worden. 5
* 6
Die Zabl der Subbastatienen, bei denen die k im Berichts jahre
igt war, beträgt 48. Die subhastirten ywesen waren ins- gesammt mit 1j 804 383 M beliehen; die erzielten Meistgebote ergaben 38335 645 6 Ende 1885 blieben 16 Anwesen mit einem Selbst⸗ kostenpreise von 263 613 Æ im Besitze r Bank. Die Summe der emittirten Obl tee, erhöhte si im Berichtsjabre um 5 525 742 M de 1884 waren in Umlauf 10 131 628 Æ, im Jahre 1885 wurden ausgegeben 15 134 690 *, in Summa T2 266 228 6 Durch Verloosung, Rückjablungen und Rückkauf wurden außer Umlauf gesetzt 9 60s 857 * so daß Ende 1885 in Umlauf bleiben 115 657 371 ½, davon 103 3927 6069 4 40;019e Obligationen. Der Gewinn für 1885 betrug im Bankgeschäfte 108 908 Æ, im Hvpothekengeschäfte 778 S4 M, zusammen 1 187 7150 AÆ — 104800 des durchschnittlichen Aktienkapitals von 11 325 0090 Vom Ge⸗ sammtgewinn von 1187750 M sollen zu Abschreibungen auf Immo⸗ bilien- und Mobilien⸗Conto verwendet werden 12009 Æ; dann bleiben 1 175 750 6 Hiervon gehen ab 4*7i0 Zinsen auf das durch⸗ schnittliche Aktienkapital mit 453 000 6, und von den verbleibenden 22 J50 M wird vorgeschlagen, dem Spezial -Reservefonds 103 91 , der Spezialreserve der Hypothekenabtheilung 77 884 M zuzuweisen. 10 60 als statutenmäßige Tantisme des Aufsichtsraths und 100 als Tantieme für Direktion und Angestellte 2c. mit je 72 275 t zu ver⸗ wenden; endlich den Rest von 396 375 ½ als Superdividende von 35 0½ auf das Aktienkapital zur Vertheilung zu bringen. Die Ge— nehmigung dieser Vorschläge Seitens der Generalversammlung voraus⸗ gesetzt, beträgt die Gesammtdividende für 1385 78 .
— Das Januarheft der von dem Handelsministerium der Re⸗ publik Mexiko (Seeretaria de Fomento) monatlich ausgegebenen Berichte über den in- und auswärtigen Handel dieses Landes, seinen Ackerbau und seinen Gewerbefleiß (. Iuformes y documentos rela- tivos 6 eomercio interior 7 exterior, agriculturs 6 industrias:) enthält ein Referat des mexikanischen Konsuls in Hamburg, dem wir über die direkte Einfuhr aus Mexiko nach Ham burg folgende Ziffern entnehmen. Es wurden (in je 100 kg ausgedrückt) im vorigen Jahre in Hamburg aus Mexiko eingeführt: Kaffee 4.358 . der Küste des Stillen Ozeans verschifft: z, 635, von der des At— antischen Ozeans 923), Zucker 6, Taback Il, Honig 1161, Cigarren 81. Vanille 12, Campesche⸗Holz 163,398, Färbholz 29,914, Brasil⸗(Gelb⸗) Holz 18,477, Orseille , Jalapenwurzeln 140, Sarsaparillawurzeln 627, Pflanzenfasern 13,076. Schildkrötenschalen 4; ferner (in Kubik⸗ centimetern ausgedrückt) Cedernholz 34,068 und Mahagoniholz 328,722.
Glasgow, 23. Februar. (W. T. B. Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 5900 gegen 6600 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. —
St. Petersburg, 23. Februar. (W. T. B.) Eine 5pro⸗ zentige Anteihe der Stadt Moskau im Betrage von 3 Millionen Rubel, amortisirbar al pari innerhalb 47 Jahren, ist von der National⸗ bank für Deutschland in Berlin und der Norddeutschen Bank in Hamburg übernommen worden.
Itew⸗ Pork, 22. Februar. (W. T. B.). Wei zen⸗Ver⸗ schiffungen der letzten Woche von den, atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 43 009, do, nach Frank⸗ reich 80, do. nach anderen Häfen des Kontinents 26 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 45 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 6090 Qrts.
New-York, 23. Februar. (W. T. B.) Der Werth der in der verganßenen Woche ausgeführten Produkte betrug 5H 502661 Doll. gegen 4674 000 Doll. in der Vorwoche.
Submissionen im Auslande.
I. Britisch⸗Indien. 6 eGJ2. März, Mittags. South Indian Railway company. London. E. G. 55. Gracechurch-street. Theile von Lokomotiven und Waggons.
Lastenheft: 20 Sh. II. Oesterreich. 6. 1. März, Mittags. Direktion der K. K. Kaiser Ferdinands
Nordbahn. Wien. 140 000 kg Schmieröl, 140 000 Kg Brennöl. Näheres an Ort und Stelle.
SDanitãtõ weren ** ae. antânewesen. un is.
Laut ministerieller Verfü vom 13. Februar 1886 baben sammn ki Provenienzen aus m in den tunesischen Häfen außer 5 , Besichtigung eine dreitägige Quarantäne zu
ehen.
Berlin, 24 Februar 1886.
Das unker dem Protektorat Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin stehende Heimathhaus für Töchter höberer Stände hielt gestern Abend im Anstaltsgebäude, Char⸗ lottenstraße 18, unter Vorsitz des Geheimen Ober Justiz⸗Rathe Dr. Starke, seine 13. Jahresbersammlung ab. Der Jahresbericht konnte eine recht erfreuliche Weiterentwickelung aller Institutionen des Hauses konstatiren. Die Handelsschule wurde von 129 Schülerinnen
egen 119 im Vorjahr besucht; 45 von ihnen nahmen am
Jahres- und 84 am Halbjabrkursus Theil. Die Fortbildungs- schule hatte 52 Schülerinnen gegen 44 im Vorjahr. ie Kurse für Französisch und Englisch wurden von 192 jungen Mädchen besucht. Geprüft wurden in der Handelsschule 56, in der Fortbildungsschule 27. Die Gewerbeschule besuchten das ganze Jahr hindurch 4, ein Semester lang 136, zusammen 140 gegen 190 im Vorjahre. Die Betheiligung an Spezialkursen war die folgende: Kursus für Maschinennähen 219. für Wäschezuschneiden 196, Näh⸗ schule 180, für Schneiderei 201, für Putzfgch 94, jusammen 881 gegen 742 im Vorjahr. Nur die Kurse für Putzfach weisen eine ge— ringere Betheiligung auf. Die Kurse für Handarbeitslehrerinnen besuchten in Semesterkursen 67, in Monatskursen 94. Die Gewerbeschule in Schöneberg jählte 69 Schülerinnen. In der Stenographie wurden 23, im Kochen 3 ausgebildet. 43 Schü lerinnen, und zwar 16 von der Handelsschule, 24 von der Gewerbe— schule, 3 von den Handarbeitskursen hatten ganze oder halbe Frei⸗ stellen. Das Pensionat war derartig frequentirt, daß im April 23, zu Oktober 29 abgewiesen werden mußten. Die Gesammtzahl der Pensionäre betrug 119; die größte Zahl der zu gleicher Zahl anwesen⸗ den war 60, die kleinste Zahl 45; 10 waren Ausländerinnen, 17 hatten ganze, 45 halbe Freistellen. Am nächsten April findet eine Vergrößerung der Räume statt, indem eine bis⸗ her an die Augustaschule vermiethete Wohnung für die Zwecke des Hauses frei geworden ist. Die Gesammteinnahme betrug 51 874. 98 ½; darunter befinden sich 10453 M Beiträge, 29 982 6. Pensionsgelder und 7609 6 Schulgelder. Die Ausgaben erwiesen eine Gesammthöhe von 50 02 46; die Miethe forderte 236, die Gehälter g9840, die Verpflegung 1 749 Æ Es blieb somit ein Bestand von 1802 46. Außerdem verfügt das Haus über 28 200 Æ Vermögen.
Gestern gab der Barytonist Hr. Arthur Jabn, der in Mai⸗ land mehrere Jahre hindurch sich den sorgfältigsten Gesangsftudien gewidmet hat, im Sagal des Hotel de Rome ein Concert, in welchem er eine reiche Auswahl interessanter und beliebter Gesangs— stücke zum Vortrag brachte. Mit einer sehr umfangreichen, wohl⸗ klingenden, in den höheren Lagen dem Tenor ähnlichen Stimme ver⸗ bindet der Sänger eine musterhafte Tonbildung und Aussprache, sowie eine dem Charakter der Komposition meist entsprechende Ausdrucks⸗ weise. Besonders gelangen ihm: Löwe's Ballade Douglas“ und die Arie von Verdi aus „Un ballo in maschera“, während bei den lyrischen Gesängen aus der „Dichterliebe, von Schumann: „Im wunderschönen Monat Mai! und „Wenn ich in, deine Augen sehen eine zartere Schattirungsweise zu wünschen blieb, für welche die Stimme doch nicht modulationsfähig genug erscheint. Unterstützt wurde das Concert durch die Pianistin Frl. Fernow, den Violinisten Hrn, von Hartwig und den Cellisten Hrn. Oehl hey, die gemeinschaftlich die Novelletten von Gade mit größter Präcision und feinsinnigem Verständniß vor⸗ trugen und nachher noch in einzelnen Solovorträgen sich wohl verdienten Beifall erwarben, mit welchem das zahlreich erschienene Publikum auch die übrigen Leistungen des Abends belohnte.
8h FJ nf erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Neutschen Rrichs⸗ Anzeigers und Königlich Kreußischen Ktaatzs Anzeigers:
M 23
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
8632 . Oberförsterei Sterbfritz im Ktreis Schlüchtern, Regierungsbezirk Kassel.
Montag, den 8. März l. J., von Morgens 9 Uhr an, soll in der Schäfer'schen Wirthschaft in Sterbfritz folgendes Nutzholz öffentlich und meist⸗ bietend versteigert werden: ͤ
800 Kiefern⸗ und Lärchen⸗Abschnitte mit rt. 286 fin, hiervon 212 fm g Stunde und 714 fm 14 Stunde von den Eisenbahn⸗ stationen Sterbfritz und bezw. Jossa.
348 Kiefern⸗Stangen J., II. und 1II. Klasse.
eichnete Oberförster ertheilt eine jede 3 Der unterzeichnete zerförse j sosf6s
veitere Auskunft. ö . . . . Hier, nl 22. Februar 1885. Verkauf eines Fabrikgeschäftes und Immobiliar⸗Verkauf.
Der Königliche Oberförster: Hassel.
Schutz bezirk Rheinsberg⸗Glienicke, Jagen 128: 5 St. Birken Nutzholz mit 1,99 im, ea. 1400 St. Kiefern Nutzholz mit ca. 2000 fm, 4 rm Kiefern Schichtnutzholz J. u. II. Klasse. Schutzbezirk Neu⸗Glienicke, Jagen 137b.: 3 St. Birken Nutzholz mit 2, 0 fin, ca. 659 St. Kiefern Nutzholz mit ca. 1000 fm, 11m Kiefern Schichtnutzholz J. Klasse. Schutzbezirk Wallitz, Totalität: 280 St. Kiefern Nutzholz mit 361,24 fm. Nen⸗Glienicke, den 21. Februar 1886. Der Königliche Oberförster.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. h. Zwangsvollstreckungen, ladungen u.
3. De erf. Verpachtungen, Verdingungen zc. ; ; Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. 4. Verloofung, Kraftloserflärung, Zinszahlung . In der Börsen⸗ u. s. w. von öffentlichen Papieren. .
Aufgebote, Vor⸗ Großhandel.
dergl.
Are 40 Meter,
11 Meter,
zeichneten zur Einsicht offen. Coninx.
v. Gustedt. J
. b8629
Industrielle Etablissements, Fabriken und
„Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenfstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureaux.
B *
Nr. 12 / 13 das.lbst, Acker, 35 Are 40 Meter, Nr. 14 an der Zoppenbrück,
Nr. 15 daselbst, Acker, 41 Are 91 Meter, Gesammtgröße 5. Hectare 28 Are 35 Meter. Bedingungen und Voracten liegen bei dem Unter
Düsseldorf, den 20. Februar 1886. Der Königlich Preußische Notar:
Bekanntmachung. ;
Das in der Ziegelstraße Nr. 1819 hierselbst an der Spree belegene ehemalige Aktien⸗Speicher⸗Grund⸗ stück in einer Größe von circa 66 a soll vom 1. April er. ab zunächst auf zwei Jahre öffentlich
können letztere gegen Erstattung der Kopialien be⸗ zogen werden. ; Spandau, im Februar 1886.
Artillerie ⸗ Depot.
Acker, 17 Are
Verschiedene Bekanntmachungen.
Iõ8ß 37! Vakante Bürgermeisterstelle. Am 1. Oct. er. soll die hiesige Bürgermeisterstelle, deren Einkommen sich auf: a. pensionsfähiges Gehalt jährl. M 3000,00 b. Repräsentationsgelder jährl. .. 16000 c. firirte Schreibmaterialiengelder ö beläuft, von Neuem besetzt werden. — Qualifizirte, im Verwaltungsfach erfahrene Bewerber ersuchen wir, ihre Meldungen und Zeugnisse bis zum 1. April er. an unseren Vorsteher, Kaufmann Herrn Aug. Schmidt hier, einzureichen. Müncheberg, den 16. Februar 1886. Die Stadtverordneten⸗Versammlnng.
loös6s3] Eichenspiegelrinde⸗Verkanßf . aus der Königlichen Oberförsterei Katholisch⸗ Hammer. .
Donnerstag, den 4. März er., Vormittags um 11 Uhr, wird im Feige schen Gasthofe zur Krone in Trebnitz die in den Jagen 6g und 7e des Schutzbezirks Buchwald bei Trebnitz auf, den dies⸗ jährigen 3,04 ha., großen Abtriebsschlägen von 23 jährigen Eichenstockausschlägen zu gewinnende Eichenspiegelrinde, circa 450 Centner, zur Selbst— werbung meistbietend verkauft werden.
Die Verkaujsbedingungen können in hiesiger Forst⸗ kanzlei und bei der Königlichen Forstkasse in Trebnitz während der Amtsstunden eingesehen werden.
Der Förster Freytag in Forsthaus Buchwald bei Trebnitz wird die zum Abtriebe kommenden in der Nähe der Stadt Trebnitz belegenen Bestände auf Verlangen anzeigen.
Katholisch⸗ Hammer, am 20. Februar 1886.
Die Königliche Forstverwaltung.
58634 Nutzholz⸗Verkauf . in der Königlichen Oberförsterei Neu⸗Glienicke, Kreis Ruppin, Neg. Bez. Potsdam.
Dienstag, den S. März 1886, von Vor— mittags 16 Uhr ab, sollen in dem Gasthofe zu Gühlen⸗-Glienicke die nachstehenden Bau⸗ und Nutz⸗ hölzer in größeren Loosen gegen sofortige Anzahlung von /s des Meistgebots öffentlich meistbietend ver— steigert werden: .
Schutzbezirk Gühlen⸗Glienicke, Jagen 74 a., e.:
761 St. Kiefern Nutzholz mit 386,10 fm,
245 St. Kiefern Stangen J., II. u. III. Klasse.
Auf Ersuchen des Herrn Emil Vogel, Direktors, zu Düsseldorf wohnend, in dessen Eigenschaft als Liquidator der zu Düsseldorf domizilirten Aectien⸗ gesellschaft unter der Firma „Grafenberger Gußs⸗ stahlfabrik in Liquidation“ wird der unter— zeichnete, zu Düsseldorf wohnende Königlich Preußische Notar Ferdinand August Carl Coninx .
am Donnerstag, den 11. März 1886, Nachmittags 3 Uhr, . im Fabriklokale der genannten Actiengesellschaft zu Grafenberg bei Düsseldorf, das ganze Fabrikgeschäft mit allen Aktiven und Passiven, Immobilien, Mo— bilien, Vorräthen, Utensilien und Maschinen, über— haupt mit allem, was zu der Fabrik gehört, öffent⸗ lich an den Meistbietenden zum Verkaufe ausstellen. Die zugehörigen Immobilien sind folgende: Artikel Nr. 297: Flur 9, Nr. 1591/1 Grafenberger Chausser, Hof⸗ raum, 2 Hectare 1 Are 40 Meter, Flur 19, Nr. 558 /4 daselbst, Hofraum, 4 Are, 9 559 ch daselbst, Hofraum 1 Are 64 Meter, mit dem auf diesen Parzellen befindlichen mit Nr. 325 bezeichneten Wohnhause und den Fabrikfgebäuden, sowie den sämmtlichen Betriebsmaschinen, Kessel⸗An⸗ lagen, Geleisen, Dampf⸗, Wasser⸗ und Gasleitung, Werkzeugen, Utensilien, soweit diese Maschinen u. s. w. nach dem Gesetze als immobilarer Natur zu er— achten sind, : Nr. 560 /5 Grafenberger Chaussee, Acker 29 A. 9
9 M., Nr. 564) Zoppenbrück, Wiese, 44 Are, ̃ Nr. 610/11 Grafenberger Chaussee, Wiese
40 Are
4. Klasse, 28 Are, und H. Klafse, 50 Meter,
meistbietend verpachtet werden. .
Die Verpachtungsbedingungen, sowie der Situa⸗ tionsplan des Grundstücks können an den Wochen tagen, Vormittags jwischen 9 und 2 Uhr, in unserem Amtslokal, Niederwallstraße Nr. 39, hierselbst, Zimmer Hz, eingesehen werden. .
Die Offerten sind uns verschlossen und mit der Aufschrift: Pachtgebot auf Ziegelstraße 18.19 bis zum Dienstag, den 2. März er., Mittags 12 Uhr, einzureichen, zu welcher Zeit dann die Er— öffnung derselben erfolgen wird.
Berlin, den 11. Februar 1886. ;
Königliche Jö
ayser.
68630 Bekanntmachung.
Das erforderliche Bedürfniß an
Bureau Materialien .
für die Zeit vom 1. April 1886 bis Ende März 1887 bei der Artillerie⸗Werkstatt, dem Feuerwerks⸗ Laboratorium, der Geschütz⸗Gießerei, der Pulver⸗ fabrik, der Gewehr- und Munitions⸗Fabrik, der Militär⸗Schießschule und Gewehr ⸗Prüfungs⸗Kommis⸗ sion, der Fortifikation und dem Artillerie⸗Depot,
soll im Wege der öffentlichen Submission an, den Mindestfordernden vergeben werden und ist hierzu ein Termin auf Freitag, den 12. März er., Vormittags 9 Uhr, im Bureau — Breitestraße 68 — anberaumt.
Unternehmer wollen den Bedingungen entsprechende Offerten golzn ßig verschlossen einsenden.
Einzelne Proben und die Bedingungen liegen zur
bbb . . Die geehrten Mitglieder werden hierdurch gemäß §. 10 des Statuts zur diesjährigen (dritten) ordent⸗ lichen Generalversammlung auf Sonnabend, den 13. März d. J., Abends 6 Uhr, . im Restaurant Miegel, Stralauerstraße 57 hiersel bst, ergebenst eingeladen. Wegen der Berechtigung zur Theilnahme an derselben wird auf die §§. 11 (Ab⸗ änderung des Ersten Nachtrages zum Statut) und 12 des Statuts verwiesen. . Tagesordnung: 1) Jährlicher Geschäftsbericht. 2) Bericht der Revisions⸗Kommission und Antrag derselben auf Ertheilung der Entlastung. 3) Wahl eines Ausschuß-Mitgliedes,. ) Ernennung der Revisions-Kommission. Berlin, 29. Februar 1886.
Sterbekasse Deutscher Versicherungs⸗
Beamten.
Der Ausschus. G. Strich, Vorsitzender.
Staatsanwaltschaft' belehren lassen sollten,
Redacteur: Riedel.
Berlin: — Verlag der Expedition (ScholH.
Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen
Kenntnißnahme im bezeichneten Bureau aus, auch
(einschließlich? Börsen⸗Beilagen)
M 48.
. Erste Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 24. Februar
1886.
—
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24 Februar. In der gestrigen (52) Sitzung des Reichstages fand die zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des §. 137 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes, statt. Derselbe lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc., verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Der 5§. 137 des Gerichts vᷣerfaffun sgesetzes vom 27. Januar 1877 wird durch die a , d. 4 rift ersetzt:
Will in einer Rechtsfrage ein Civilsenat von der Entscheidung eines anderen Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Strafsenat von der Entscheidung eines anderen Strafsenats oder der vereinigten Strafsenate abweichen, so ist über die streitige Rechts- frage im ersteren Fall eine Entscheidung der vereinigten Cwvil⸗ rr im letzteren Fall eine solche der vereinigten Strafsenate ein⸗ zuholen.
Einer Entscheidung der Rechtsfrage durch das Plenum bedarf es, wenn ein Civilsenat von der Entscheidung eines Straffenats oder der vereinigten Strafsenate, oder ein Strafsenat von der Ent⸗ scheidung eines Civilsenats oder der vereinigten Civilsenate, oder ein Senat von der früher eingeholten Entscheidung des Plenums abweichen will.
Die Entscheidung der Rechtsfrage durch die vereinigten Senate oder das Plenum ist in der zu entscheidenden Sache bindend. Sie erfolgt in allen Fällen ohne vorgängige mündliche Verhandlung.
Soweit die Entscheidung der Sache eine vorgängige mündliche Verhandlung erfordert, erfolgt dieselbe durch den erkennenden Senat auf Grund einer erneuten mündlichen Verhandlung, zu welcher die Prozeßbetheiligten von Amtswegen unter Mittheilung der ergangenen Entscheidung der Rechtsfrage zu laden sind.
Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Dr. von Grävenitz vor:
Nach dem dritten Absatze des 5. 157 des Entwurfs in einem besonderen Absatze die Worte hinzuzufügen:
Vor der Entscheidung der vereinigten Strafsenate oder der⸗ jenigen des Plenums, sowie in Ehe- und Entmündigungssachen ist der Ober-Reichsanwalt mit seinen schriftlichen Anträgen zu hören.“
Des Weiteren beantragte Abg. Dr. Horwitz:
Nach dem vierten Absatz des §. 137 des Entwurfs einen be— sonderen Absatz hinzuzufügen, lautend:
„Den Landesgesetzen bleibt es vorbehalten, insofern es sich um das Bestehen und den Inhalt von 9 handelt, auf deren Ver— letzung die Revision nach §. 511 der Civilprozeßordnung nicht ge⸗ stützt werden kann, entsprechende Bestimmungen über die Ober⸗ Landesgerichte zu treffen.“
Zu diesen Anträgen ergriff der Staatssekretär Dr. von 4 das Wort:
Ich halte das Ziel, welches der Herr Antragsteller erreichen will, für ein berechtigtes. Wenn beim Reichsgericht zwischen zwei Senaten eine Meinungsverschiedenheit hervorgetreten ist, so handelt es sich bei der Lösung derselben um eine sehr wichtige Entscheidung, welche bei⸗ nahe die Bedeutung einer authentischen Gesetzesdeklaration beanspruchen kann. Es darf daher kein Mittel unversucht bleiben, um Licht über die Streitfrage zu verbreiten. Nun wird es meines Erachtens in vielen Fällen nützlich und sogar nothwendig sein, zur vollständigen Vorbereitung der Sache erst noch die Staatsanwaltschaft beim Reichs— gericht zu hören Ich denke dabei namentlich an solche Fälle, in welchen die Entscheidung des Strafsenats, mit welcher ein anderer Senat sich in Konflikt setzen will, vor einer Reihe von Jahren,
vielleicht vor Jahrzehnten, ergangen ist. Inzwischen kann die Wissen, schaft und Praxis auf den mit der Streitfrage zusammenhängenden ʒGebieten eine ganz andere Richtung angenommen haben.
In solchen Fällen erscheint es unerläßlich, daß der Reichsanwalt⸗
schaft Gelegenheit gegeben werde, die Frage nun nach dem Stand der
aktuellen Doktrin und Rechtübung zu prüfen und das Ergebniß dieser Prüfung dem Reichsgericht vorzulegen. Wenn diese Vorlegung nur in der Form eines schriftlichen Antrags erfolgt, wie uns hier vor— geschlagen ist, so kann, wie der Herr Vorredner meines Erachtens mit Recht hervorgehoben hat, von einer Verletzung der Parität nicht gesprochen werden, da dann die Erklärung der Staatsanwaltschaft nur in derselben Form wie die etwaigen Ausführungen der Partei vertreter zur Kenntniß des Reichsgerichts gelangt.
Nun würde man ja vielleicht voraussetzen können, daß das Reichs⸗ ericht, wenn die Sache so liegt, daß eine Information durch Er— . des Staatsanwalts erwünscht ist, selbst dazu übergehen werde, der Staatsanwaltschaft die Akten vorzulegen. Ich halte es doch aber immer für räthlich, durch das Gesetz selbst das Reichsgericht darauf aufmerlsam zu machen, daß es in den geeigneten Fällen diesen Weg beschreitet. Allerdings würde es, um diesen Zweck zu erreichen, auch genügen, wenn das Gesetz nur die Zulässigkeit anordnete, daß von Seiten des Reichsgerichts die Erklärung des Ober⸗-Reichsanwalts ein geholt wird. Wenn indessen der vorliegende Antrag weiter geht und die Anhörung der Reichsgnwaltschaft beim Reichsgericht obligatorisch fordert, so wird jedenfalls durch eine solche Bestimmung der Zweck, auf den es ankommt, gleichfalls und vielleicht noch sicherer erreicht, und ich möchte deshalb dem hohen Hause empfehlen, dem Antrag des Hrn. Abg. Dr. von Grävenitz zuzustimmen.
Der Abg. Klemm sprach sich ebenfalls für denselben aus,
desgleichen der Abg. Dr. Reichensperger, der bei Berathung
der Reichsjustizgesetze bereits einen analogen Vorschlag ohne Erfolg gemacht hatte. Beim Ober⸗-Tribunal, insbesondere auch bei dem rheinischen Senate desselben, habe die Staatsanwalt— schaft immer ehrenvoll, glänzend und auch für das Ge— richt selbst erfreulich in der vom Antrag verlangten Weise fungirt. Daß sich die Richter durch die
davon könne natürlich nicht die Rede sein. Gerade der Umstand aber, daß eine Bestimmung, wie sie heute verlangt werde, in die eichs-Justizgesetze nicht hineingekommen sei, habe in be⸗ dauerlicher Weise das ganze Institut der Staatsanwaltschaft herabgedrückt und ihm den Charakter der Parteilichkeit, den es früher nicht gehabt habe, aufgeprägt. Er bitte, durch Annahme des Antrags Grävenitz ein fundamentales und gesundes Rechts— heir hi, das fich vor 1879 stets bewährt habe, in die deutsche
eichsgesetzgebung aufzunehmen.
Der Abg. Lipke erklärte sich gegen den Antrag aus dem in den Motiven dargelegten Grunde, mit denen sich der Staatssekretär von Schelling in Wider pruch gesetzt habe.
Der Staatssekretär Dr. von Schelling bestritt dies, da die Motive von einer Mitwirkung des Reichsanwalts bei den Ver⸗ handlungen des Gerichts sprächen, im Antrage Grävenitz es sich aber nur um Vorlegung schriftlicher Anträge handele.
Der Abg. Dr. Horwitz befürwortete einen von ihm ge— kellten Antrag, wonach der Landesgesetzgebung vorbehalten
ficht auf das sichtsich nicht beschlußfähige
sein solle, analoge Bestimmungen, wie dieser Gesetzentwurf sie für das Reichsgericht enthalte, auch für die Ober⸗Landes erichte zu treffen, und zwar bezüglich derjenigen Gesetze, 6 deren Verletzung eine Revision beim Reichsgericht nicht gestützt werden kann, über deren Bestehen un e also von den Ober⸗Landesgerichten in letzter Instanz entschieden werde. Nachdem der Geheime Ober⸗-Regierungs⸗Rath Hagen sich war mit der Tendenz des Antrags einverstanden erklärt, ein Be⸗ ürfniß für denselben aber bestritten hatte, da die bestehende Gesetzgebung zur Erzielung einer einheitlichen Rechtsprechung bei den Ober⸗-Landesgerichten ausreiche, wurde der Antrag für die zweite Berathung zurückgezogen, und die Vorlage mit' dem Antrag von Grävenitz angenommen. Darauf sollte die zweite Berathun Dr. Reichensperger eingebrachten ö. treffend die Urtheile der
des von dem Abg. 1 be⸗ erufung gegen Aber mit Rück⸗ hn zl e an b , chin . ö über ee, o wichtigen Gegenstan eschlüsse fassen sollte, beantragte der 255 Munckel Vertagung, und diesem Antrag wurde Folge
gegeben. Um 2 / Uhr vertagte sich das Haus auf Mittwoch 2 Uhr.
= Im weiteren Verlauf der gestrigen (26) Sitzung des Hauses der Ab geordneten bemerkte bei Fortfetzung der Berathung des ,,, betreffend die Bef ör de⸗ rung deutscher Ansiedlungen in den Provinzen Westpreußen und Po sen, der Abg. Pr. Windthorst: er er zu, daß die polnischen Abgeordneten mit einer Er— regtheit gesprochen hätten, welche einen Gegensatz der beiden Nationalitäten kennzeichneten. Aber die Abgg. Wehr und Genossen hätten mit nicht geringerer Heftigkeit gesprochen, und im Uebrigen wäre es unter den gegebenen Verhältnissen doch wahr⸗ lich den Polen nicht zu verdenken, wenn sie eine gewiffe Auf⸗ regung zeigten. Nicht ein Friedensgesetz liege hier vor, fondern ein Gesetz des Kampfes ö. Leben und Tod, und wenn es einen Frieden herbeiführe, so werde es der Friede des Kirchhofs sein. Wolle man wirklich den Frieden in diesen Provinzen schaffen, so müsse man auf die gegebenen Versprechungen zurückkommen. Wo sei denn überhaupt eine Friedensstörung? Und warum sei die Regie⸗ rung dann nicht längst vorgegangen? Der Abg. von Rauch— . habe geglaubt, dem Centrum besondere Ermahnungen
ezüglich des Patriotismus geben zu sollen, und der ; Wehr habe die Redner el en als solche bezeichnet, die ö landesfreundlich, patriotisch gesprochen hätten. Redner müsfe sich wundern, daß ein Mann, wie der Abg. von Rauchhaupt, es wagen dürfe, zwei Männern, die auf vielen Schlachtfeldern ihr Leben für das Vaterland aufs Spiel gefetzt hätten, auch nur einen Augenblick den . abzustreiten. Abg. von Rauchhaupt: Ich habe das Gegentheil behauptet.) Dann nehme er dies in Bezug auf den Abg. von Rauchhaupt zurück, aber nicht in Bezug auf den Abg. Wehr. Niemand dürfe hier behaupten, er sei patriotischer, als der Andere. Der Patriotismus beweise sich in Thaten, nicht in großen Worten. Die Mitglieder des Centrunis stammten zum großen Theil aus alten urdeutschen Landen, und die Herren aus dem Osten, welche Kolonisten seien, hätten kein Recht, dieselben in irgend welcher Weise anzugreifen. Auch einfältige Gemüther sollten begreifen lernen, um was es sich hier handle, darum, mit 6 einer erheblichen Summe Diejenigen auf ihre Kosten aus dem Lande zu schaffen, deren Stimmung nicht ge— falle. Er 3 zum fünften Male: 100 Millionen. Ein solches Verfahren sei gegen den Sinn und Geist der Verfassung. Danach sei jeder preußische Unterthan gleich⸗ berechtigt, Grund und Boden zu erwerben. Wenn man also die Polen künftig auskaufe, so fei das eine schwere Verkümme—⸗ rung ihrer Rechte, eine Verletzung der freundnachbarlichen Gesinnung gegen die Mitbürger. Man werde am Ende noch die Nordschleswiger auskaufen, dann die Wallonen, die Elsässer und endlich die welfischen Grundbesitzer in Hannover und — den Redner. Nach der Vorlage werde man im Budget dauernd eine Ausgabe von jährlich 4 Millionen als Verzinsung des Kapitals haben. Dafür bekomme man garnichts. Endli werde dann doch das Kapital zurückzuzahlen sein. Von pro— duktivem Kapital sei hier nicht die Rede. Es werde nur der Besitz gewechselt. Und woher wolle man die Kolonisten her⸗ nehmen? Wolle man sie durch ein erkleckliches Betriebskapital heranlocken? So würden diese 100 Millionen allmählich ver⸗ destillirt werden, und Redner möchte diesen Fonds am liebsten einen Korruptionsfonds nennen. Er habe früher vor ähn— lichen Fonds vergeblich gewarnt. Daß man hier so lebhaft zugreife, scheine noch unter dem Eindruck des Kulturkampfs zu geschehen. Das Publikum möge es sich gesagt sein lassen: es handele sich hier sehr viel weniger um die Kolonisation dieser Provinzen, sondern um die , Wenn es nun in den Motiven heiße, man könnte jetzt eine große Zahl be⸗ drängter Güter billig kaufen, sei das die Sprache einer landes⸗ väterlichen Regierung? Sonst habe man den Grundbesitzern Moratorien gegeben, nun wolle man vielleicht die letzten Hypo⸗ theken aufkaufen, um den Verkauf zu erzwingen! Wenn man dann der Zandwirthschaft werde gesetzlich helfen wollen, damit nicht die Grundstücke verdienter Männer unter den Hammer kämen, dann werde Redner nicht mitmachen können, sondern sagen; Es geschieht euch, was ihr Anderen gethan. Auch er halte die vorgeschlagene Kommission für ein sehr schlechtes ing ni für die Organisation unserer Verwaltung. Man ilde damit einen Staat im Staate. Er bille, bie Summe nicht zu bewilligen, sie sei ein Korruptionsfonds der aller— gröbsten Art.
Der Abg. Kennemann hielt sich verpflichtet, aus seinen fünfzigjährigen Erfahrungen und Erlebnissen Mittheilungen zu machen, die auf das Verhältniß zwischen Polen und Deut⸗ schen in den polnischen Provinzen einiges Licht werfen würden. Dieses Verhältniß sei früher ein ganz erträgliches gewesen, es habe ein ö geselliger Verkehr . aber zum ersten Male sei dieses friedliche Nebeneinandergehen eln worden, als die Bischöfe den Mischehestreit angefangen hätten. Der Konflikt zwischen Staatsgewalt und Kirche sei von da an zur Operationsbasis geworden, von der aus die Polen gegen die Regierung und gegen die Deutschen agitirt hätten. Ebenso
Einführung der Strafkammern, folgen.
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seies Wasser auf die Mühle der Polen gewesen und habe ihnen neue Triumphe bereitet, als Friedrich Wilhelm IV. den Erzbischof Dunin aus dem Hefangniff⸗ entlassen habe und der hochverdiente Ober⸗Präsident von Flottwell aus seinem Amt entfernt wor⸗ den sei. Dann sei der Winter 1845 und der Beginn der Verschwörung gekommen. Der Bauer sei noch vollstãndig königstreu gewesen, die Geistlichkeit zurückhaltend, der Adel espalten, die Begüterten jeder Revolution abgeneigt. Einer der reichsten, edelsten Polen habe sich damals, woran Redner jetzt wohl mit doppeltem Grunde erinnern dürfe, auf einer Insel bei Santomischl vor ein kleines Geschütz gestellt und sich so das Leben genommen, weil er sich nicht has⸗ zwingen lassen wollen, seinem Könige den Eid der Treue zu brechen. Damals hätten sich auch die polnischen Damen veranlaßt ge⸗ sehen, sich auf hesonders freundlichen Fuß mit den Deutschen zu stellen, in demselben Maße, je weniger Anklang die Verschwörer beim Volke gefunden hätten. Als aber nachher die Enthüllungen der Polenprozesse die Polen der Deutschen Sympathien be— raubt hätten, sei der Umschlag eingetreten; die Freundschaft sei zur Feindschaft geworden. Dann seien das Jahr 1845 und die Berliner Vorgänge gekommen. Von letzteren wolle Redner nur bemerken, ug unter den Berlinern sich doch sehr viele Fremde befanden und viele Berliner als Marionetten an, den Drähten der Fremden getanzt hätten. Auf einer Reise durch Posen, zwei Tage nach dem Berliner Aufstand, habe er auch in dem kleinsten Dorf die polnische Fahne aufgesteckt gefunden, an jeder polnischen, auch an mancher deutschen Mütze die polnische Kokarde prangend. Wo wären die Hunderttausende von Kokarden hergekommen? Sie hätten vorbereitet dagelegen. Auch in der Festung Posen habe die polnische Fahne geweht; das verblüffte General⸗Komniando habe ruhig zugesehen un sich nach dem ersten Schrecken darauf beschtänkt, ganz eilig alle Truppen aus den Garnisonen nach Posen zu ziehen. Ein⸗ zelne Landräthe hätten, als sie am Morgen erwacht seien, die Erfahrung machen müssen, daß in der Nacht die Garnison abgerückt sei; unmittelbar darauf seien die Polen erschienen, . den Landrath für abgesetzt erklärt und eine provisorische polnische Regierung eingerichtet. General Willisen sei übrigens erst nach Posen gekommen, als der Aufstand schon im besten Gange gewesen seiz aber statt ihn energisch zu unterdrücken, habe er jene schmachvolle Kapitulation abgeschlossen, welche die Polen in ihren revolutionären Absichten nur noch bestärkt habe. Zuerst habe sich der Netzedistrikt jener Kapitulation widersetzt, sich be⸗ waffnet und organisirt und habe in einer Proklamation den General von Willisen mit einem Namen, wie er nie wieder einem preußischen General gegeben worden sei, belegt. Be— fn en ich habe schließlich die Entwaffnung doch erst auf dem Wege blutiger Gefechte erzwungen werden müssen. . Verlauf des Aufstandes habe die Polen belehrt, daß sie bei jeder neuen Erhebung mit den Deutschen zu rechnen haben würden, und so hätten sie sich von da ab an die Ausführung der Parole gemacht; „Fort mit den Deutschen!“ Erst seien die Güter, dann die klemmen Städte herangekommen; augen⸗ blicklich werde Posen selbst polonisirt. Sehr wirksam habe hier der Verein zur Bildung der polnischen Jugend vorgearbeitet; ein, großer Ueberfluß polnischer In⸗ telligen; sei bereits in Posen aufgehäuft. (Redner verlas einen Artikel der „Gazeta Torunska“, der das Vorstehende bekräftigt und dasselbe auch von den Weichselstädten behauptet. Als vor 500 Jahren, im . 1386, Jagiello zum Polenfürsten gewählt worden sei, habe man, um h bei den betreffenden Verhandlungen zu verstän⸗ digen, sich der deutschen Sprache bedienen müssen. König Jagiello aber habe den Städten alle politischen Rechte geraubt und sie dem Adel übertragen; da sei das deutsche Element in den Städten wieder verkümmert. Dasselbe vollziehe sich jetzt in den Grenzen des Deutschen Reichs unter einem deutschen Herrschergeschlecht. Und hinter der „Handvoll“ Polen im Lande ständen jeden Augenblick Tausende längs der Grenzen auf jenseitigem Gebiet bereit, hereinzubrechen! Den Aufstand von 1846 hätte Mieroslawski organisirt, ein Ausländer; wäre er recht⸗ zeitig ausgewiesen worden, der Aufstand hätte jene Ausdehnung nicht gewonnen. Und sei nicht 1862 einer der Generale des Polen— aufstandes, Taczanowski, zugleich preußischer Artillerie⸗Offizier und im Posenschen ansässig gewesen? Die Deutschen in der 4 Posen würden glücklich sein, mit den polnischen andsleuten in Frieden leben zu können; sie würden dahin kommen, wenn die polnischen Vertreter bei den anderen Parteien der Opposition keine Stütze mehr fänden, die sie ihnen auch jetzt nur gewährten aus Gegnerschaft gegen die Regierung. Von Religionsverfolgung sei gar keine Rede. Den Mann, der das Polenreich in den Grenzen von 1772 wiederherstellen würde, würden die Polen wie einen Heiligen verehren, auch wenn er Protestant wäre. Dennoch aber wüßten die Polen jede materielle Frage im Handumdrehen zu einer religiösen zu machen; sie seien die treuesten Söhne der katholischen Kirche, weil fie von ihrer Hülfe die Wiederauf⸗ richtung des polnischen Throns erwarteten. Diese könnte aber do nur auf den Trümmern des Deutschen Reichs erfolgen, denn so lange noch ein Armee⸗-Corps kampffähig sei, werde das Reich die Provinz Posen nicht herausgeben. Mit der Bezeichnun „Kulturkämpfer“ sollte man dem Redner keinen Vorwur machen; wären Alle so fest geblieben wie er in diesem Kampfe, es stände 4 besser mit demselben. Feindschaft gegen die katholische Kirche hege er nicht, nur das . Element in der polnischen Geistlichkeit bekämpfe er. Was die Koloni⸗ sationsfrage , so rathe er, man solle lauter katholische Kolonisten hinschicken; aber deutsche Pastoren und ein deutscher Erzbischof müßten da sein. Um eine Beraubung der Polen handele es sich absolut nicht, sondern es werde lediglich ein freies Geschäft sein. Die Besitzer würden viel mehr Geld kriegen, als sie für ihre Güter erwartet hätten. Schließlich hoffe Redner, daß der Minister trotz seiner gestrigen Aeuße⸗ rungen doch nicht grundsätzlich die Parzellirung der Domänen ablehnen werde.
Der Abg. Hänel meinte, die bisherigen Redner hätten für die Beurtheilung der Vorlage fast gar kein Material bei⸗ gebracht, und das beigebrachte flöße nur wenig Vertrauen ein. Wenn die Polen darum katholisch sein sollten, weil sie von der katholischen Kirche die Wiederherstellung Polens erwarteten,