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Provinzen dieses
wies darauf hin, daß in den östlichen
i steuerungsrecht bereits mit der Kreisord⸗ nung von 1872 gegeben, es demnach also auch ein Akt aus⸗ ichender Geredc ö sei, dasselbe Recht den Westprovinzen 1 geben. 83 werde er für den Antrag Manteuffel
en.
Der Minister des Innern, von Puttkamer, erklärte sich aus wichtigen materiellen Gründen ba een, die Besteuerung des Fiskus noch weiter auszudehnen. glaube, es wäre am besten, wenn nicht nur der Antrag, sondern auch der Kom⸗ missionszusatz abgelehnt werde.
. 38 noch die Herren von Dechend und Graf Brühl für den Antrag Ysenburg⸗Manteuffel ausgesprochen e wurde derselbe in Verbindung mit dem Zusatz der
mmission angenommen.
ah §. i5 fand in der Fassung der Regierungsvorlage An⸗ nahme. u dem 5§. 16, welcher von der Unzulässigkeit einer Doppelbesteuerung ere Einkommens handelt, hatte die — 44 einen Zufatz beantragt, welcher bestimmt, daß in dem entsprechenden Falle die Einschätzung und Heranziehung zu 2 Abgaben getrennt für jede Gemeinde unter entsprechender Anwendung der für die Veranlagung 2 Gemeinde Einkommensteuer geltenden Vorschriften statt⸗ nden soll.
Der Unter- Staatssekretär Herrfurth bat, diesen Zusatz abzu⸗ lehnen, da derselbe das ganze System der Staatssteuer in feinen Konsequenzen 2 ö
Herr Lindemann erklärte sich für den Antrag der Kom— mission, der hierauf vom Hause angenommen wurde. .
Ohne Diskuffion wurden sodann die 88. 17 bis 25 gleich= 4 in der Fassung der Kommission angenommen. (Schluß
s Blattes.)
— Der Bericht über die gestrige Sitzung des . der Abgeordneten befindet sich in der Ersten age.
— In der heutigen (28. Sitz ung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, Dr. von Goßler, nebst mehreren Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tagesordnun die Fortsetzung der ersten Berathung des J betreffend die Anstellung und das Dienstverhältniß der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volks schulen im Gebiete der Provinzen Westpreußen und Posen und des Regierungsbezirkes Oppeln. .. ;
Der Abg. Dr. Windthorst meinte, daß die Vorlage die Tendenz bekunde, das Volksschulwesen überhaupt auf den Staat zu übertragen. Dieses Bestreben sei viel gefährlicher als alle Kulturkampfgesetze. Man bestreite, daß die Vorlage der Verfaffung zuwiderlaufe; aber selbst der Abg. Graf Schwerin habe dies eingeraͤumt. Eine weise Gesetzgebung hätte deshalb schon vorher eine Aenderung der Verfassung im Sinne der Vor⸗ lage herbeigeführt. Der Minister habe gesagt, daß das Ministerium nicht dieser Ansicht scz aber er habe diese Ansicht nicht begründet. Reiche die Zahl der Schulen nicht aus, so könne man neue gründen, ohne zu neuen Gesetzen zu greifen. Run zeige sich aber die eigenthuͤmliche Erscheinung daß die Neubildung katholischer Schulen erschwert werde. Die Lehrer würden durch die Vorlage in eine vollständige Abhängigkeit vom Staate gebracht. könne derselben nicht zustimmen.
Der Abgn von Körber widerlegte die Behauptung, daß die Vorlage mit der Verfassung im Widerspruche . Den Schulverhältnissen müsse die Regierung größere Aufmerk⸗ . zuwenden. Die Zahl der Eyvangelischen habe ent⸗ chieden abgenommen. Auch für die evangelische Kirche müsse
Herr Brünin
mehr . werden. Während die Katholiken in Westpreußen
194 P Standesgenossen in stellungsrecht verzichten. .
Der Abg. von Zakrzewski bestritt, daß dem Gesetz ir end⸗ welche Tendenz des Wohlwollens zu Grunde liege; der rfolg werde es beweisen. .
Der ö, Wessel bezeichnete die polnische Presse und Vereingthätigkeit als diejenigen Elemente, deren verderbliche Thätigkeit den Gesetzgeber zu Maßregeln wie die vorliegenden führen müsse. Die polnischen Zeitungen publizirten gewisser⸗ maßen Proscriptionslisten von sogenannten „Verräthern an der guten Sache“ und, wirkten, überall vergiftend. Dem gegenüber schade es gar nichts, daß die pol⸗ anl. Agitation einigermaßen beschnitten werde und endlich einmal merke, daß die Regierung Ernst machen wolle. Das Schulgesetz selbst betreffend, würde er höchstens den Städten mit über 10 600 Einwohnern das Vokationsrecht zu belassen empfehlen; ganze Gegenden auszunehmen, dürfte sich nicht empfehlen. . hatte Redner Bedenken gegen den
Zz und war deshalb mit einer kommissarischen Vorberathung urchaus einverstanden.
Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. von Jazdzewski.
— Jedes der Vorstandsmitglieder einer Aktien⸗ gesellschaft, welche ihre ,,. eingestellt hat oder über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, haftet nach einem Plenarurtheil der vereinigten Strafsenate des Reichsgerichts, vom 9. Januar d. * strafrechtlich wegen Bankerutts (5. A0, 2 und 3, und 5. 214 der Reichs⸗ Konk-Ordn) für unordentliche Buchführung oder Unterlassung der Bilanzziehung ohne Rücksicht darauf, ob nach Gesellschafts⸗ vertrag oder statutarischen Einrichtungen die Führung der an e n gr der Gesellschaft nur einem Vorstandsmitgliede ausschließlich, oder ob sie einem hierfür speziell bestellten Ge⸗ sellschaftsbeamten übertragen worden ist.
— Die Leistung eines Falscheides vor einem beauf⸗ tragten, im Allgemeinen zur Abnahme von Eiden zuständigen Richter, welcher durch die Eidesabnahme die Grenzen des ihm von dem Prozeßgericht ertheilten Auftrages überschritten hat, ist dessenungeachtet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, if. Strafsenats, vom 24. November v. J, als Mein eid zu bestrafen.
— Eine Vereinbarung zwischen zwei untereinander in Kaufverhandlungen stehenden Parteien, daß Verkäufer den Kaufgegenstand dem Kauflustigen bis zu einem bestimmten Termin freihalte und keine entgegenstehenden Dispofsitionen treffe, . der Kauflustige eine Anzahlung (eiste, welche bei einer Abstandnahme des Kau ,. vom Kauf jenem Termin zu Gunsten des Verkäufers verfallen soll, ist
arren , die Evangelischen nur 88. Seine
nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV; 2
. In bis 17. Apri ; militärärztlichen Fortbildungskurse stattfinden und zur L e und der Armee und Marine in größerer Zahl hier eintreffen.
Das Befinden des Erbgroßherzogs hat sich nach einer in Nacht heute gebessert, doch
bereits angenommene Gesetz über die Feldbereinigung eben falls gutgeheißen.
auf der Tagesordnung. Bei dem Titel der Einnahmen „Ver⸗
estpreußen würden gern auf das An-
bis zu
der Zeit vom 8. bis 27. — und vom 29. März il d. J. werden hierselbst die diesjährigen
me an denselben Ober⸗Stabs⸗ und Assistenzärzte
Baden. Karlsruhe, 23. Februar. (Karlsr,. Ztg.)
werden Ihre Königlichen
oheiten 3 noch einige Tage hier verweilen müssen. Die Ersfte Kammer hat das von der Zweiten Kammer
Elsas. Lothringen. Straßburg, 24 Februar. (Lde⸗ tg. f. Elf⸗Lothr.) In der gestrigen 65 Plenarsitzung des andesausschusses stand zunächst der Etat der Verwal⸗ tung der Zölle, indirekten Steuern und des Enregistrements
gütung für Erhebung und Verwaltung der Branntweinsteuer und der ÜUebergangsabgabz von Branntwein“ erhob sich eine Debatte uber das Branntwein⸗Monopol. Dieselbe wurde von dem Abg. Baron Zorn von Gulach (Vater) eröffnet, welcher weitere Erleichterungen für die sgleinbrenner als unumgätiglich nothwendig bezeichnete. Der Abg. Klein brachte u. A. den Vorschlag zur Sprache, die Kleinbrenner für ihren Hausbedarf völlig von der Steuer zu befreien. Der Staats-Minister von Hofmann führte aus, daß die im Lande vielfach verbreitete Besorgniß, bem Monopol wohne eine Tendenz gegen die Kleinbrenner inne, schon durch die Motive der Vorlage an den Bundesrath widerlegt würde. In den Berathungen im Bundesrath seien dem Gesetz weitere Jugeständnisse für die Kleinbrenner einge⸗ fügt, und man könne der Ueberzeugung sein, die Regierung würde das Ihrige dazu thun, daß den Wünschen der Klein⸗ brenner auch bezüglich der Kontrolvorschriften und des Tarifs, welche vom Bundesrath festzustellen sind, Rechnung getragen werde; es sei ferner nicht zu vergessen, daß es jedem Staate freistehe, seinen Kleinbrennern aus dem Ertrage des Mono⸗ pols einen Preiszuschlag zu gewähren; was das Gesetz selbst anlange, so wäre es im gegenwärtigen Stadium Sache der Vertreter des Landes im 66 die Wünsche der elsässischen Kleinbrenner zum Ausdruck zu bringen. An der weiteren Debatte betheiligten sich außer den genannten Herren noch die Abgg. Baron von Schauenburg, welcher sich für einen Gegner des Monopols erklärte, Mieg⸗Köchlin und Köchlin, welch letzterer dem Vorschlage des Hrn. Klein beipflichtete.
Den zweiten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Allgemeinen Einnahmen und Ausgaben des Etats der Ver⸗ waltung der Finanzen und Domänen. Dieselben wurden ohne weitere Debatte genehmigt, nur nahm der Abg. Heusch Anlaß, über die Einquartierungslast der Gemeinden um Hagenau Be— schwerde zu führen, worauf der Staats⸗-Minister von Hofmann erwiderte, daß die Militärverwaltung bestrebt sei, die vorhan⸗ denen Uebelstände zu beseitigen, und daß auch die Civil⸗ verwaltung suchen werde, den Beschwerden nach Möglichkeit abzuhelfen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung war die All gemeine Rechnung über den Landeshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1881/83. Dem, Antrag der Kommission auf Er⸗ theilung der Dechars, wurhe nach einer kurzen Aeußerung des Abg. Köchlin Folge gegeben. .
Schließlich wurde eine Reihe von Petitionen erledigt, und jwar zunächst fünf Petitionen betreffend Schankwirth⸗ schaftskonzession. Der Abg. Köchlin führte Beschwerde, daß das Vorgehen der Verwaltung zum Zweck der Verminderung der er fh ufer oft zu rigoros sei, worauf der Ministerial⸗ Rath Halley die Grundsätze der Verwaltung in dieser Frage darlegte. Rach einigen weiteren Bemerkungen der Abgg. Köchlin, Klein und Dr. Gunzert schloß sich das Haus dem Vorschlage der Kommission an, welche für alle funf Petitionen Uebergang zur Tagesordnung befürwortete, da entweder die Untersuchung der Sache noch nicht zu Ende geführt sei, oder der Petent die admimistrativen Instanzen noch nicht erschöpft habe. Bezüglich der Petition Nr. 17, Gesuch von vier ehemaligen französischen Militärpensionären, betreffend Erhöhung ihrer Pension, ersuchte der Abg. Br. Gunzert, für die Zukunft reichlichere Mittel für diese Pensionäre zu verwenden. Die Kommission schlug vor, die Regierung zu Iren, in dieser Angelegenheit im näͤchsten Jahre auf gleiche Weise wie im laufenden zu verfahren, und das Haus schloß sich diesem Vorschlage an.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien. 23. Februar. (Wien. Ztg.) In der gestrigen Sitzung des Wehrausschusses wurde über das Gesetz betreffs des Landstürms verhandelt.
Pest, 24. Februar. (W. T. B.) Im Unterhause er⸗ klärte heute in Beantwortung einer Interpellation wegen der landwirthschaftlichen Krisis der Handels-Minister, daß der internationale Dekonomen⸗Kongreß keine Vorschläge zur Vesserung gemacht hätte, mit denen sich die Regierung nicht be⸗ reits n ch t hätte. Der Minister verwies auf die vorjährige Zolltarifnovelle ünd darauf, daß der Minister⸗Präsident Tisza schon vor 1169 Jahren ein Handelsbündniß der mittel⸗ eu ropäischen Staaten als bestes Schutzmittel gegen die über⸗ seeische Konkurrenz angeregt habe. Die Regierung hahe sich mit der Frage auch beschäftigt, als Deutschland eine Initiative in dieser D ie hung ergriffen hatte, doch seien Schwierigkeiten entstanden, welche die Verwirklichung der Idee verzögern. Gleichzeitig mit dem Ausgleichsgesetz würde der allgemeine Zolltarif vorgelegt werden, welcher auf denselben Grundlagen beruhe wie die vorjährige Zollnovelle.
Schweiz. Bern, 24. Februar. (Bund.) Der vom eidgenöffischen Justiz- und Polizei⸗Departement auf Grund der ersten Berathung des Bundesraths revidirte Entwurf zu einem eidgenössischen Schul dbeitreibungs- und Kon⸗ kursgesetz ist vom Bundes rath genehmigt worden.
Großbritannien und Irland. London, 24. Februar. (W. T. B.) Die angeklagten sozialistischen Führer nnen und Genossen erschienen heute wieder vor dem
olizeigericht, wo die Vernehmung der von dem Staats⸗ anwalt geladenen Zeugen fortgesetzt wurde. Die weitere Verhandlung wurde auf Sonnabend vertagt,
25. Februar. (W. T. B.) Lord Salisbury, beab⸗ ichtigt, in nächster Zeit zur Kräftigung seiner Gesundheit eine
eise in das Ausland anzutreten.
* 2 2 * * Frankreich. Paris, 23. Februar, (Köln. Ztg.) Die estern in der 53 eputi rten kammer 3 Verhand⸗
fortgesetzt ᷣ . Eisenbahntarife zu reden und erklärte: dieselben ei
Der Deputirte Wilson fuhr fort, gegen die
en dem französischen Getreide nachtheilig, weil die Ein⸗ e treffe das ausländische Getreide bis ins Herz von Frankreich zu dringen, 6. Der Redner behauptete sobann, daß die 1 ahngesellschaften sich Unregel⸗ mäßigkeiten und Mißbräuche zu Schulden kommen ließen, und verlangte schließlich die . der Tarifbestimmungen vom 20. September mit dem Bemerken: der Staat müsse wieder in den Besitz seiner Rechte treten und dürfe nicht auf dem Stand— punkt der Gleichberechtigung mit den Eisenbahngesellschaften verhandeln, denn dies versetze Frankreich in eine volkswirth⸗ schaftlich untergeordnete Stellung gegenüber den andern Rationen. Bis der Rückkauf der Eisenbahnen erfolgt sei, müsse der Staat sich wenigstens durch neue Verhandlungen eine bessere Stellung schaffen. — Der Arbeit s⸗Minister ertheilte hierauf Auskunft über die Verhandlungen der Regierung mit den Gesellschaften und fügte hinzu: die Verhandlungen dauerten über mehrere Punkte zur Verbesserung der Tarife noch fort; die Verhand⸗ kungen von 1853 seien jedoch, obgleich heftig angegriffen, eine der Ruhmesthaten der Republik. Die Rechte des Staates seien ungeschmälert geblieben. Der Staat müsse das Rück⸗ kaufsrecht wie eine gewaltige Waffe in der Hand behalten, aber es sei auch nicht außer Acht zu lassen, daß der Staat, wenn er 1882 die Eisenbahnen zurückgekauft hätte, sie mit höchsten Preisen . bezahlen müssen. Schließlich versprach Fer Minister, daß er fortfahren wolle, mit den Eisenbahn— gesellschaften zu unterhandeln. — Der Deputirte Dreyfus be⸗ gann mit der Bemerkung: An der Spitze der Eisenbahn— gesellschaften ständen Auslaͤnder, dies erkläre die Eingangstarife. Der Tarif sei eine Steuer und müsse in den Händen des Staats sein, und das Parlament habe über die Tarife zu beschließen. Die Kammer vertagte sodann die Fortsetzung der Verhandlung bis Donnerstag.
Das bis zum 1. Januar d. J. , m. Jahrbuch der französischen Infanterie ist im Druck erschienen. Dem⸗ ufolge zählt diese Truppengattung 169 Obersten, 184 Oberst⸗ , gh7 Bataillons⸗Chess, 4207 Hauptleute, 3419 Lieutenants und 2768 Unter-Lieutenants.
— 24. Februar. (W. T. B.) Die. Meldungen über fran zösisch⸗chinesische Schwierigkeiten werden von der „Agence Havas“ als unbegründet bezeichnet. Die Grenz⸗Regulirungsarbeiten seien lediglich durch ein Mißver⸗ ständniß verzögert worden.
Die Union der Gruppen der Linken der Kammer beschloß, für den Vertrag mit Madagaskar zu stmmen.
Spanien. (Köln. Ztg.). Die telegraphisch mitgetheilte Nachricht über die Einberufung von 560 000 Mann zu den Fahnen ist auf eine den Rekrutirungsbestimmungen ent⸗ sprechende Maßregel ohne besondere politische Bedeutung zurückzuführen. Der thatsächliche Bestand des Heeres ist gegenwärtig folgender: 50 G00 Mann der Jahresklafse 1883, 0606 der' Klaffe 84 und 70 000 der Klasse 85, insgesammt 36. 160 600 Mann; die jetzt ausgehobenen Rekruten aber bilden nur den Ersatz für die Mannschaften der Klasse 83, welche demnächst in die Reserve übertreten, Wie der „Li eral⸗ ausführt, übersteigt indessen der thatsächliche Bestand von 160 Mann bedeutend die Aufstellung der Cortes, welche nur die Mittel zur Unterhaltung von 103 000 Mann be—
willigt haben.
Rumänien. Bu karest, 25. Februar, (W. T. B.) General Angelescu ist zum Kriegs-Minister ernannt
worden.
Bulgarien. Sofia, 24. Februar. (W. T. B.) Ein Telegramm der „Agence Havas“ meldet: Gutem Vernehmen nach ist die Regierung mit dem Vorschlage Serbiens: nur die Wiederherstellung des Verhältnisses vor dem 14 November v. J. in den Friedensvertrag aufzu⸗ nehmen, nicht einverstanden, da bereits vor diesem Tage die , Beziehungen beider Länder abgebrochen waren, die serbische Armee mobilisirt und die Grenze besetzt war. Die Regierung hat deshalb ihren Delegirten bei den Friedensverhandlungen in Bukarest beauftragt zu ,, daß ausdrückliche Bestimmungen über die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen und die Demobilisirung der Armee in den Friedensvertrag aufgenommen werden.
Amerika. New-⸗Hork, 24. Februar. (W. T. B.) Der Schatzsekretär Manning hat sich in einem Briefe dahin ausgesprochen, daß, nach dem Werth der Einfuhr des ver— flossenen Jahres gerechnet, die Annahme der von Morrison beantragten Herabsetzung des Zolltarifs eine Ver⸗ minderung der Staatseinnahmen um 12 Millionen Dollars zur Folge haben würde.
Zeitungsstimmen.
Zum Branntwein-Monopol bringt die „Nord deutsche Allgemeine Zeitung“ folgende Notizen;
Der Ausschuß der schlesischen Bauernpartei . am 19. d. M. in Breslau über das Branntwein⸗Monopol . . . und formulirte seine Ansicht in folgender Resolution;
„Der Ausschuß der schlesischen Bauernpartei spricht sich aus sittlichen und finanziellen Gründen dahin qus, daß die Einführung dei Spiritus. Monopols im Interesse des mittleren und kleinen Land⸗ wirths liegt, vorausgesetzt, daß durch eine Kontingentirung der Brennereien die Verarbeitung der Kartoffeln, uf deren Verkauf der Kleingrundbesitzer angewiesen ist, nicht beschraͤnkt, und daß durch die dadurch erzielten Einnahmen die Ueberweisung der Grund- und Ge⸗ bäudesteuer an die Kommunen ermöglicht und eine Erleichterung der Schul- und Armenlasten herbeigeführt werde...“
Aschaffenburg, 22. Februar. Am Donnerstag berieth der landwirthschaftliche Klub Gmünden über die Branntwein⸗Monopol⸗ Vorlage; fämmtliche Landwirthe erklärten sich für das rojekt, vor. ausgesetzt, daß bei den Verhandlungen unseres Finanz-Ministers mit der n die bekannten Wünsche der bayerischen Brenner und Landwirthe Berücksichtigung fänden. Mit Rücksicht auf die schwere Belastung vieler Orte mit Gemeindeumlagen wurde mehrfach der Wunsch ausgedrückt, daß eine theilweise Verwendung der Monopol⸗ erträge ju Gunsten der Gemeindeverbände stattfinden möchte.
Rottweil, 23. Februar. Die Handels- und Gewerbekammer . sich in ihrem Jahresbericht pro 1885 für Einführung des
ranntwein ⸗Monopols aus.
— Wie die „Post“ mittheilt, sprach sich eine se r zahl⸗ reich besuchte landwirthschaftliche Versammlung in isingen
vom J. Dezember v. J, sowohl nach gemeinem Recht als au nach preußischem Allgemeinem Landrecht rechtsgültig.
ung über die Interpellation Thevenots wurde heute
Ober Amtsbezirk Hechingen) am Sonntag einstimmig für das ranntwein⸗Monopol aus.
— Ueber das Branntwein ⸗Monopol ellt
„Schwäbische Merkur“ folgende 2 ö 2
Der Entwurf eines Branntwein⸗Monopols für das Deutsche Reich ist nicht mehr ein Pbantasiebild, von den Einen mit Lust, von den Andern mit Grauen in größerer oder geringerer Ferne erblickt, sondern ein leibhaftiges Wesen, greifbar und nahe. Am kommenden Montag soll im Reichsta die erste Verhandlung darüber stattfinden. Welche Kraft und Schneidigkeit des leitenden Staatsmanns, in wenigen Wochen einen so umfassenden Vorwurf zu spruchreifer Gestaltung zu bringen! Welche Willigkeit und Arbeitsfreudigkeit aber auch bei den verbündeten Regierungen, an den umfassenden, ermüdenden Vor 1 ; . * ihnen allerdings erleichtert durch den Hinblick auf den finanzie Ertrag, welchen die Staaten beim Gelingen des hrü tl . 3 sprechen dürfen. Es soll derselbe nach der Berechnung der Vorlage für das ganze Reich auf 303, später 335 Millionen Mark jährlich, nach Abzug aller Unkosten, sich belaufen. Die Summe klingt ungeheuer⸗ lich, verliert aber diesen Schein sogleich, wenn man an die Summen denkt, welche andere Stagten jährlich aus der Branntweinsteuer ziehen:; Frankreich 2909 Millionen, England 300, Rußland 600, Nord⸗ Amerika 300; sämmtliche genannten Staaten ohne Monopol. Bisher zog Deutschland aus dem Branntwein 53 Millionen. Daß es bei dieser lächerlich kleinen Summe aus einem der Besteuerung im höchsten Grade würdigen Gegenstand auf die Dauer sein Bewenden nicht haben kann, darin ist Alles einig. Nun aber setzen die Gegner eines deutschen Monopols gerade an der Vergleichung mit den andern Staaten ihren Widerspruch ein, indem sie sagen: Warum können nicht auch wir solche Summen gewinnen ohne Monopol, ohne diese grundstürzende Maßregel? Sie vergessen nur, daß das Monopol fur Deutschland gerade nicht grundstürzend, sondern erhaltend ist. Die seitherige Branntweinerjeugung kann, bei Einführung des Monopols im Wesentlichen erhalten werden, theilweise sogar in größerer Bequemlichkeit als bisher; nicht fortbestehen kann fie, das sagen wenigstens alle Sachverständigen, bei Einführung eines hohen Besteuerungsfußes und jolcher Besteuerungsarten, wie in den genannten fremden Ländern. Dazu kommt noch etwas Anderes: für das Monopol wird die Mehrheit des Reichstages sehr schwer zu erlangen sein, noch schwerer aber für eine Hochbesteuerung. . ... Die wirthschaftlichen und staatlichen Dinge liegen eben in Deutsch— land so verwickelt, daß zur Durchführung großartiger Maßregeln fo gewaltsame, an sich nicht erwünschte Wege, wie die des Monopols, . werden müssen, wenn etwas zu Stande kommen soll; mit erfolg vielleicht erst, wenn einmal, was ja auch vorkommen könnte eine freisinnige Regierung, wenn auch nicht im Sinne des heutigen barteinamens, an der Spitze steht. Diese würde sich schwerlich anders elfen können, als durch die dem heutigen leitenden Staatsmann so schwer verübelten gewaltthätigen. Entwürfe. Oder wird Deutschland warten wollen, bis die äußere Noth es einmal zwingt, die Schul⸗ streitigkeiten an den Nagel zu hängen und frischweg zu thun, was zweckmäßig ist? Wir möchten dem Vaterlande solche Erfahrungen er— spart wissen, die es dahin bringen könnten.
— Die (in Stuttgart erscheinende) „Deutsche Reichs— Post“ schließt einen längeren Artikel über das . Monopol, wie folgt:
Zweierlei Bedenken sind uns auch schon von Freunden der Finani⸗ reformpläne der Reichsregierung entgegengehalten worden: es sel über⸗ haupt fatal, wenn der Staat mit em Branntweinhandel sich einlasse, was so bedenklich an den englischen Opiumhandel und Anderes erinnere, und in den Händen einer schlechten Regierung sei das Monopol eine gefährliche Macht. Was das erstere betrifft, so ist doch darauf hinzuweisen, daß mäßiger Genuß des Brannt⸗ weins nichts Unrechtes und Unsittliches ist, und daß der Staat eben durch das. Monopol, wie wir gezeigt zu haben glauben, das kräftigste Mittel in die Hand bekommt, der Ünmäßigkeit und Ge— sundheitsgefährlichkeit des Branntweingenusses. entgegenzuwirken Und was den andern Punkt betrifft, so weist, wie wir glauben, der erbitterte Kampf, den der Freisinn und die Demokratie und alle Gegner der bestehenden Reichsgewalt gegen das Monopol aufgenommen haben, uns unsere Stellung zum Monopol an. Es handelt sich darum, unserer trefflich geleiteten und von den edelsten Absichten beseelten Reichsregierung, an deren Spitze unser Kaiser Wilhelm, berathen von seinem großen. Kanzler und im festen Einvernehmen mit den ver— bündeten Fürsten steht, Hülfe und Stärkung zu gewähren, damit sie unbeirrt durch kleinliche Nörgelei und nicht beengt durch beständige Gelznoth ihre hohen Aufgaben verfolge und auch für Zeiten der Noth und Gefahr nicht versiegende, kräftige Hülfsquellen habe. Wir sehen nicht in die Zukunft, wir wissen. nicht, wer in 50 Jahren das Deutsche Reich regleren wird. Aber eines sehen und wissen wir; das Reich bedarf zu seiner und seiner Glieder gedeihlichen Entwicklung reichlicherer Mittel als bisher. Geben wir sie ihm, ehe es zu spät ist.
Armee⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 3. — Inhalt: An⸗ legung von Trauer zu Ehren des verstorbenen Chefs des Hessischen , Nr. 80, Generals der Infanterie, von Boyen. —
erschmelzung der Festungs-Dotirungs-⸗Kassen und der extraordinären Festungsbau⸗Kassen in je eine Festungsbau⸗Kasse. — Tränkeimer der Kavallerie. = Unter Stellung à 14 suite ihres Truppentheils be⸗ urlaubte Offiziere. — Musterung der Pioniere. — Förderung der Zwecke des Vereins „Invalidendank“. — Feldgeräths-Etat für ein Favallerie⸗ Regiment. Feldgeräth. — Fe nr n hinsichtlich Bearbeitung der die Fahnen ꝛc. und Fahnen⸗ ze, Bänder betreffenden Angelegenheiten. — u lellun der Militäranwärter bei Privat⸗-Eisen⸗ bahnen, * Tekturen und Nachträge zur Wehr⸗ und Heerordnung. — Wohlthätigkeit. — Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. — Vorräthighaltung von Formularen.
Landtags ⸗ Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines Gefetzes, betr. die Errichtung ünsd unterhaltung von Fortbilszzgsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen, jugeßangen:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ze. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt:
ö
Zur Errichtung und Unterhaltung von Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen werden dem Minister für n und Gewerbe aus Staatsmitteln jährlich 200 000 S zur
erfügung gestellt. ö.
Der Minister für Handel und Gewerbe ist ermächtigt, den Arbeitern unter 18 Jahren (Gewerbeordnung 8. 120) an denjenigen Orten jener Provinzen, in welchen eine Fortbildungsschule errichtet worden ist, die Verpflichtung zum etch derselben aufzuerlegen.
Die auf Grund dieses Gesetzes zu leistenden Ausgaben sind vom 1. April 1887 ab in den Staatshaushaltsetat aufzunehmen.
Begründung.
Unter den Maßregeln, welche der zunehmenden Ausbreitung des n n Elements im Osten des Landes Einhalt zu thun und den estand sowie die Entwickelung der deutschen Bevölkerung sicher zu stellen vermögen, ist die Förderung des deutschen Schulunterrichts von entscheidender Bedeutung. Für die Arbeiterbevölkerung aber, deren Kinder hauptsächlich auf die Volksschulen angewiesen sind, wird durch dasjenige, waß, der Staat zur Hebung der letzteren anzuordnen vermag, ein ausreichender Schutz gegen die Ein⸗ wirkung polnischen Wesens noch nicht gewonnen. Es, ist häufig beobachtet worden, daß selbst die in den deutschen Schülern dieser Anstalten gepflegten Grundlagen deutscher Sprache und Gesittung sehr
Die Bereitwilligkeit der Regierungen war
bald nach dem Austritte aus der Schule durch den Einfluß polni Umgebungen völlig unterdrückt worden fi Die . irn, dieser Thatsache machtlos gegenüber, weil ihre Wirksamkeit mit dem 14. Lebensjahre der Schüler endet. Deshalb ist es von Wichtigkeit daß die Fertbildungsschule nach Möglichkeit Boden gewinnt, uni namentlich bei den deutschen jugendlichen Arbeitern, bis diese völlig erna sen sind die in der Volksschule in ihnen entwickelten Elemente deutscher Bildung weiter zu. pflegen und vor der Vernichtung zu bewahren. Bisher ist die Errichtung solcher Schulen der Initiative der Gemeinden überlassen geblieben, während sich der Staat auf die Bewilligung von Zuschüssen für einen Theil derselben beschränkt hat. In Felt dessen sind in Westpreußen und 21 nur an sehr wenigen Orten -Fortbildungsschulen entstanden. as hier jetzt nachgeholt werden muß, ist von solcher Bedeutung daß die Erfüllung dieser Aufgabe von den Gemeinden in Landes heilen mit gemischter Bevölkerung nicht zu erwarten ist; soll sie mit Erfolg iet, 6 nist . K erreichen, daß der Staat die ; und Verwaltung der Fertbildungsschulen überni die dazu erforderlichen Geldmittel hergiebt. m .
Es wird beabsichtigt, i . ö ö
Is wird beabsichtigt, in den Provinzen Westpreußen und Pos an etwa, 115 Orten von mehr als 2090 e nn. und 1 einer Reihe kleinerer Gemeinden mit Gewerbebetrieb Fortbildungs— schulen ins Leben zu rufen. Da die Kosten jeder solcher Anstalt jähr⸗ lich mindestens 12090 „, nicht selten aber noch bis zur Hälfte mehr betragen. so ergiebt sich ein Gesammtbedarf von jährlich rund . 4 ö 9 . 4 F. ö des Gesetzes für den in
henden Zweck ressortmäßig dem Minister für He Gewerbe zur Verfügung 2 wird. . . Zu F. 2.
Durch die Bestimmung in Absatz 2 des 5. 120 der Gewerbe⸗ ordnung, der zufolge die Gewerbeunternehmer ihren Arbeitern unter 18 Jahren die Zeit zum Besuche einer Fortbildungsschule zu gewähren hahen ist bereits eins der Hindernisse, welche die Wirksamkeit solcher Anstalten beeinträchtigen können, cher i, gemacht. Ebenfo wichtig aber ist es in Gegenden mit einer Bevölkerung von gemischter Nationalität, daß die jugendlichen Arbeiter regelmäßig zum Besuche der deutschen Fortbildungsschulen verpflichtet und erforderlichen Falles ange— halten werden. In dieser Beziehung entbehrt die Gewerbeordnung einer direkten Vorschrift, indem sie a. 4. O. nur zuläßt, daß die Ver⸗ pflichtung zum Besuche einer Fortbildungsschule, soweit dieselbe nicht landesgesetzlich besteht, durch Ortsstatut begründet wird. Da nun eine solche landesgesetzliche Bestimmung bis jetzt fehlt, und auf die Einführung der Schu pflicht durch Ortsstatut in Gemeinden von überwiegend polnischer Zusammensetzung nicht zu rechnen ist, so recht— fertigt sich die im §. 2 des Gesetzes für den Ressortminister vor⸗ gesehene Ermächtigung, die Arbeiter unter 18 Jahren an den mit einer Fortbildungsschule ausgestatteten Orten in Posen und West— preußen zum Besuche dieser 2 verpflichten.
u F. 3.
Die auf Grund dieses Gesetzes zu leistenden dauernden Au werden so schleunig als möglich derart festgestellt ,, . vom 1. April 1887 ab ordnungsmäßig in den Staatshaushaltsetat aufgenommen werden können. Bis zu diesem Zeitpunkte werden sie aus den bereitesten Staatsmitteln bestritten und außeretatsmäßig in der Rechnung nachgewiesen werden.
Statiftische Nachrichten.
Den „Statistischen Mittheilungen über das Großherzog⸗ thum Baden“, Band V. Nr. L, entnehmen wir, daß nach 6. . läufigen Ergebnissen der Volkszählung vom 1. Dezember 1886 die anwesende Bevölkerung Badens 1 600839 gegen 1 570 264 am 1. Dejember 1880 beträgt. Sie hat also im Ganzen um 30 585 oder um 1,96 9, im Jahre durchschnittlich um 6117 oder um O, 39 o zu⸗ genommen. Die Veränderung der Volkszahl ist das Ergebniß des Unterschiedes zwischen der Zahl der Geborenen und der Gestorbenen einerseits, und des Unterschiedes zwischen der Zahl der aus dem Lande Zu- und Weggezogenen andererseits Jener erstere Unterschied stellt in den europäischen Ländern in der Regel, in Baden bisher ohne Aus—⸗ nahme einen Ueberschuß der Geborenen, dieser letztere seit lange eben so regelmäßig einen Ueberschuß der Weggejogenen dar. Der erstere beträgt in Baden für die fünf Jahre zwischen den . Zählungen etwa 81 (009, mithin, da die Zunahme nur auf 30686 sich beläuft, der Ueberschuß der Weggezogenen über die Zugezogenen etwa 50 000. Von dem Wegzuge treffen schätzungsweise etwa 18 900 auf die über— seeische Auswanderung, welche bekanntlich in den Jahren 1880 bis 1883 eine außerordentliche Höhe erreichte und immer noch stark ist, während sie in der letztvorhergehenden Zählungsperiode im Ganzen schwach war. Somit kommt der durch die Bewegung der Bevölkerung über die Landesgrenzen entstandene Verlust fast ausschließlich auf die Auswanderung nach überseeischen Ländern, wesentlich nach den Vereinigten Staaten von Amerika, wogegen die nach Nachbarländern und anderen eurspäischen Stagten Weggezogenen und die von dort nach Baden Zugezogenen der Zahl nach sich nahezu ausgleichen.
Die Zunahme der Bevölkerung von 1880 big 1885 ist verhältniß⸗ mäßig gering. Sie ist schwacher als diejenige, welche bei den seit 1858 stattgehabten Volkszählungen, mit Ausnahme der von 1867, sich her⸗ ausstellte. Insbesondere steht sie hinter der Vermehrung von 1875 bis 1880 zurück, welche 63 075 oder 4,2006, im Jahre 126185 oder QW84' /g also mehr als das Doppelte betrug. Die Veränderung des Bevölkerungsstandes ist, keineswegs gleichmäßig im Lande; vielmehr treten erhebliche Verschiedenheiten hervor. Von den 11. Kreisen haben an Bevölkerung in der Zeit vom J. Dezember 1880 bis dahin 1885 8. jugenommen, nämlich: Konstanz um O, 88os von 131 394 auf 133 563; Freiburg um 1520 von 206 720 auf 209 853; Lörrach um 1, 20/0, von M 363 auf 93 305; Offenburg um 1,2650. von 165138 auf 157 081; Baden um (O,160, von 134 530 auf 134 749; Karlsruhe um H.29o/o. von 272 445, auf 286 854; Mannheim um g, 710, von 124 121 auf 136 169; Heidelberg um. 2,455 o, von 145 386 auf 146 899; ö abgenommen: nämlich Villingen um O44, von 70 629 auf 0, 318; Waldshut um 2,51, von 80 309 auf 78 225; Mosbach um . von 159 221 auf 154 823. Von den 52 Amtsbezirken haben an Bevölkerung 25 zu⸗ und 27 abgenommen. Bei diesen bewegt fit die Veränderung zwischen einer Zunahme von 12.770/0 und einer Abnahme von g,'8osg. Von den Gemeinden sind 647 an Einwohnerzahl ge⸗ wachsen, 9as gefallen, 32 unverändert geblieben. Unter den Gemeinden verhalten sich wie gewöhnlich Stadt und Land hinsichtlich der Be⸗ wegung des Bevölkerungsstandes sehr verschieden von einander. Die Bevöllerung der 114 (nun nach der Vereinigung Mühlburgs mit Karls⸗ ruhe 113) Städte ist von 495 722 auf 526 O. oder um 31 367 oder C, 330 /o gestiegen, diejenige der 1492 Landgemeinden und selbstständigen abgesonderten Gemarkungen von 1078 209 auf 1075 760 oder um 2449 oder O, 230so gefallen. Die Stadtgemeinden von mehr als 10000 Ein⸗ wohnern weisen folgende ö auf:
8 1880 Zu⸗resp. Abnahme. Mannheim.... . 61 210 gegen 53 465 . h Karlsruhe (m. Mühlburg) 61 974 . 33 518 Freiburg J 36 401 k . 24 037 ,. w 24 417 w 114156591 13 372 H 11923
11745 12 356 w 11 656 4 Abnahme der Einwohnerschaft von Rastatt erklärt sich durch den Abijug eines Bataillons der Garnison. Im Ganzen haben die genannten Städte von 240 862 auf 268 505 zugenommen, um 27 643 oder 9 48 6 9 as die Gliederung der Bevölkerung anbetrifft, so sind zunächst nach dem Geschlecht 782 087 männliche und 818 fe fehl Et wohner oder auf 100 männliche Einwohner 104,7 weibliche gezählt worden. Jene haben gegenüber der Zahl von 1880 um 16777 oder 2,2 oo, diese um 13 808 oder 1,K,7 9 zugenommen.
Nach der Religion sind 1605704 (8233 e090 Katholiken, 564 8 (Oo. 0) Exangelische, 27 G2 ¶ I, 7 oc), Juden 23 3 602 o) * hebori e sonstiger Bekfenntnisse. Gegenüber der Zusammensetzung der 3 erung von 1880 liegt hierin eine Zunahme der Katholiken um 12766 oder 1B v, der Evangelischen um 19017 oder 3,5 o und eine Abnahme der Juden um 226 oder (0,3 , der Angebörigen sonft i 2 r 972 oder 23,3 0. ;
a vorübergeben anwesend sind 12 957, als vorübergehend ab⸗ wesend 11207 Personen gezählt, während 1850 die Zahl 8 ersteren zu 19331, die der letzteren zu 10 003 ermittelt worden is.
Aktive Militärpérsonen waren 15 N] vorhanden.
61 Die Zahl der Daushaltungen hat sich zu 329 635 ergeben, gegen 322 560 im Jahre 1880, also um 7075 oder 2290 mehr. Sie ift mithin in etwas stärkerem Maße als die Bevölkerung (1, 95 6) ge⸗ wah mn, Ii olg dessen ist die Durchschnitte baus haltung etwas kleiner = 3 g Haushaltung kommen 4,6tz Einwohner gegen 4,87
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Wie die Chemiker⸗Zeitung“ mittheilt, bestätigt sich ihr = richt von der Entdeckung eines neuen 2 — . man in m durch Professor Winkler in Freiberg, vollinhaltlich. — Nach einer, der Chemiker⸗Ztg. von dem Entdecker überschickten, soeben erschienenen Abhandlung enthält das bei Freiberg von A. Weisbach ge⸗ jundene und „Argyrodit“ genannte Mineral 73 bis 755, Ag., 7 bis 180ͤi0 S., (C21 do Hg., geringe Mengen Fe. und Spuren von As. Die oft wiederholte Analyse ergab stets einen 6—7 6 betragenden Verlust, ohne daß es nach dem gewöhnlichen Untersuchungsgange mög⸗ lich war, den fehlenden Körper zu entdecken. Nach mehrwöchentlichem . . i f. . daß der Argvrodit ein neues, dem ntimon sehr ähnliches, aber doch schar s ̃ ⸗ ane, . enthält. ö — Das bereits seit längerer Zeit angekündigte neue n deutschungs-Wörterbuch, welches von 3. ine den. m, preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Regierungs⸗Rath . 1. . fen , e ist nunmehr erschienen (Berlin, bei
; Korn). ir behalten uns vor, auf da in
ö ie ,. f das Werk in besonderer
— Schueler (Hauptm., Die Feldbefestigung in Bei⸗ spielen für Offiziere aller Waffen. . 39 . gedruckten Holzschnitten und 6 Tafeln in Steindruck. 3 J. . S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Berlin Kochstraße 68— 70. — Es fehlte der deutschen Misitärliteratur noch an einem Buche, welches die Anordnung und. Ausführung aller Arten der Feldbefestigung lehrt: ein für alle Offiziere ebenso wichtiges wie wegen der hierbei erforderlichen technischen Kenntnisse schwieriges Gebiet, auf welchem sich geschickt und entschlossen zu bewegen dennoch unerläßlich ist, seitdem die große Feuerwirkung der heutigen Schuß— waffen gebhieterisch fordert, Deckungen im Terrain sich zu verschaffen. — Der durch seine Lehrthätigkeit besonders sachkundige Verfasser giebt zu diesem Zweck eine Reihe, von Musterbeispielen und erläutert sie zugleich durch zahlreiche Abbildungen, nämlich: die Befestigung von y . ,, . Art, ö eines Waldes, einer Detache⸗ ments⸗- und Divisionsstellung, eines Flußüb s ie . di,. g Flußüberganges und die Anlage
. anderungen eines Naturforschers i = layischen Archipel von 1878 bis 1833, . . O. ed Mitglied der. Schottischen geographischen Gesellschaft, der Joclogischen Gesellschaft in London, des Anthropologischen Instituts von Groß⸗ britannien und Irland. Autorisirte Deutsche Ausgabe. Aus dem Englischen von Reinhold Teuscher, Dr. med. Mit sehr zahlreichen Abbildungen nach den Skizzen des Verfassers, einer Farbendrucktafel und drei Karten. Erster Band. Jena, H. Costenoble, 1886. gr. 8. S. XV u. 300. — In dem vorliegenden Werke wird das Interessanteste aus den Reisenotizen zusammengestellt, welche der englische Gelehrte Forbes während einer Wanderung durch die Kokes⸗Keeling Inseln, Java und Sumatra aufgezeichnet hat. Der Verfasser bezeichnet bescheiden feine Mittheilungen nur als eine Ergänzung der genauen und vollständigen, von A. R. lf erstatteten. Berichte über die ostindischen Inseln. Dennoch hat er in den auf die Timeslaut⸗-Inseln bezüglichen Kapiteln einige ethnologische Notizen bringen können, welche neu und interessant sind. In den drei Abschnitten beschreibt der Verfasser eingehend Natur- und Bildungs⸗ geschichte dieser asiatischen Gebiete, berichtet über die Eigenthümlich⸗ keiten, Sitten und Gebräuche der Bewohner, giebt namentlich eine genaue Darstellung von der herrschenden Religion und dem Aber⸗ glauben in Java und Sumatra und widmet überdies dem Thier⸗ und Pflanzenleben eine besondere Aufmerksamkeit. Die mannigfachen . , Naturmerkwindigheiten, Oertlichkeiten
muckgegenstände tragen zur Veran ichun
ie, ö schaulichung der lebhaften . Die Antiqugriats⸗ und Buchhandlung von Stoll &? in Freiburg in Baden hat über ihr ö . den Katalog 52 veröffentlicht. Derselbe führt 1500 Schriften auf, betreffend Geologie, Geognosie, Krystallographie, Mineralogie, Mineralchemie, Hydregraphie, Paläontologie und Reisen, und enthält einen Theil der Bibliothek des verstorbenen Geheimen Hofraths Prof. Dr. Heinr. Fischer in Freiburg. ; J Wilh. Kochs C Reimers Antiquariat in Königsberg in Pr. hat Katalog. Nr. 17 ausgegeben. Derselbe enthält ein Ver— zeichniß von 573 Schriften aus den Gebieten der Rechts- und Staats⸗ wissenschaft. Die in dem Katalog zuletzt zusammengestellten 46 Schriften gehören der neueren juristischen Literatur, aus den Jahren 1880 — 1886, an Unter den im Katalog aufgefübrten Werken befinden sich viele . ö.
— Centralblatt für Rechtswissenschaft. Unter Mit⸗ wirlung von Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Achilles 1 Kilt, rof. . in Jena, Hof- und Gerichtsadvokat Dr. W. Fuchs in Wien, ö. Gareis in Gießen, Landgerichts-Rath Dr. Gaupp in Tübingen, Geh. Rath Hübler in Berlin, Wirkl. Legations⸗Rath Kayser in Berlin, Kammergerichts⸗Rath Keyßner in Berlin, Geh. Rath Klostermann in Bonn, Prof. F. Stoerk in Greifswald, Geh. Rath Sydow in Berlin Prof. Ullmann in Wien, Reichs- Sber - Hande sgerichts⸗ Rath a. D. Voigt in Hamburg, Geh. Rath Wach in Leipzig, herausgegeben von Dr. von Kirchenheim, Dozenten der Rechte in Heidelberg. e ff. Band. Fünftes Heft. Februar 1886 (geschlossen 2. Februar 18865. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1886. — Inhalt: A. Ausländischer Literatur- bericht 1889 586: Die spanische Rechtsliteratur in der Periode 1880985. Von derrn Prof. Oloritz in Valencig. — B. Besprechungen. IJ. Allgemeines und Rechtsgeschichte: Kohler. Das Recht als Kultur⸗ erscheinung. — Vidmar, C. J. Introduetio in Corpus juris utriusque eum canonici tum civilis Romani. — Naber, J. C. De vormende kracht van he Romeinsche Recht. — Bremer, F. P. Franz von Sickingens Fehde en, Trier und ein Gutachten Claudius Cantiuncula's über die Rechtsansprüche der Sickingenschen Erben. — II. Privatrecht: Roby, H. J. An Introduction to the study of Justinians Disest. Stobbe, O. Handbuch des deutschen Privatrechts. — Rönne, L. von. Ergänzungen und Erläuterungen des Allgemeinen Landrechts. Höhne, C. Der sogenannte Leihvertrag. — Eichhorn, G. Das Testament, — Stubenrauch. Kommentar zum österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche. — Haberstich, J. Hand⸗ buch des schweizerischen Obligationenrechts — III. Civilprozeß:
ach, A. Handbuch, des, deutschen Civilprozeß ⸗ Rechts. — Rocholl. Die Feststellungsklage, im heutigen Klagensystem. — LI. K,, Binding, K. Handbuch des Straf⸗R. — Speßhardt, . v. Der Versicherungsbetrug im R.Str.⸗G. B. unter Berücksichtigung der wichtigsten ausländischen Gesetzgebungen dar⸗ gestellt. — Kleinfeller. G. Die bayerische Literatur über den Vollzug der Freiheitsstrafe im Anschluß an die gleichzeitige Gesetzgebung — J. irchenrecht: Meyer, O. Zur Geschichte der römisch⸗deutschen * e. — Stegemann, V. Die Gesetze der erer ge n ne en Firche der Provinz Hannover aus der Zeit vom 9. Oktober 1864 bis 24. uni 18889. — VI. Staats⸗ und Verwaltungsrecht: Meyer, G. Lehrbuch des deutschen Staats⸗R. 2. Auflage. — Marchet, G. Studien über die Entwickelung der Verwaltungslehre in Dentschland