1886 / 50 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Feb 1886 18:00:01 GMT) scan diff

projekt ausges habe und daß dieser Aus nicht zurückgezogen ' so werde man ihm den 4 übein, auch hier im Hause zu hören, daß die Summen, welche

es bewillige, wirklich im Interesse der Landesvertheidigung.

verwendet würden.

Darauf bemerkte der Kriegs-Minister Bronsart von Sch ellendorff:

Meine Herren! Ich finde es ja sehr begreiflich, daß jeder der Herren, welcher bei dieser sebr wichtigen Vorlage sein Votum ab⸗ geben foll, auch die Sicherheit dafür gewinnen will. daß dieser Kanal cht blos wirkhschafflich vortheilhaft ist, sondern wie auch in der 1. zu diefer Vorlage in den Vordergrund gestellt ist, den Landes vertheidigungsinteressen dient. Ich . aber, meine Herren, diefe Sicherheit besteht ohne weiteres dadurch, daß Ihnen der Gefetzentwurf im Auftrage Se. Majestãt des Kaisers vorgelegt werden ist, Die Verfassung giebt ja dem Kaiser das Recht, Festungen anzulegen u. s. w. Der Kaiser ist al so die Autorität allein, die im Land esvertheidigungsinter— effe zu befinden hat. Wie sollte ich nun dazu kommen, meine Herren, ohne daß dazu eine besondere Aufforderung ergeht, diese Frage hier uberhaupt zu berühren? Ich glaube, meine Herren, daß auch, da der Hr. Abg. Br. Bamberger auf den Herrn Feldmarschall Grafen Moltke Bezug genommen hat, daß dessen Enthaltsamkeit in den diesmaligen Verhandlungen sich wesenktlich darauf gründet, daß hier eine Vorlage Sr. Majestat des Kaisers dem Reichstage zugegangen ist. In der Tutorität Sr. Majestät des Kaisers steckt ja die Autorität des Feld⸗ marschalls Grafen Moltke mit darin; wie also soll denn der Herr Feldmarschall sich hier noch äußern?“ Soll er hier zu der Frage in positivem Sinne Stellung nehmen? Dann trägt er sozusagen einen Tropfen in das Meer. Soll er in negativem Sinne Stellung nehmen? Welche Situation wäre das für den Rrrn Feldmarschall, hier seine Nutorität gegen die Sr. Majestät des FKaisers auszuspielen?

Meine Herren! Ich glaube, es ist streng versassungsmäßig darin

verfahren, daß die Militärverwaltung hier die Initiative zu einer be⸗ fenders eingehenden Begründung nach der erörterten Richtung hin nicht genommen hat, sondern daß alle militärischen Organe, die hier bei dlefer Frage in Betracht gezogen werden können, auf keinem anderen Standpunkte stehen, als auf dem Sr. Majestät des Kaisers; das ist felbstverständlich. Ich habe übrigens meinen Kommissar instruirt, den Herren in der Kommission auf jede Frage Auskunft zu ertheilen, und habe geglaubt, daß das überhaupt Erörterungen sind, die sich mehr für die Kommission als für das Plenum eignen. Ich bin auch heute noch bereit, wenn irgend einer von den Herren die Ge⸗ fahren, die der Landesvertheidigung aus diesem Kanal erwachsen, näher darlegen will, ihm darauf zu antworten, aber, meine Herren, auch, in der Kommiffion, denn das sind meiner Meinung nach wirklich nicht

Erörterungen, die sich für das Plenum eignen. ö. Sodann ergriff der Staatssekretär von Boetticher das Wort:

Der Hr. Abg. Bamberger hat in der Art und Weise, wie ich den Ramen des Hrn. Abg. Büchtemann citirt hahe, eine ungerechte Schärfe gefunden. Ich bin mir einer solchen Schärfe nicht bewußt. Sas Stenogramm liegt mir noch nicht vor; aber ich meine etwa Folgendes gesagt zu haben; „Glauben die Herren denn, daß, wenn diese Klagen begründet sind gegenüber der Tarifpolitik des preußischen Herrn Eifenbahnministers, daß sich der Hr. Abg. Büchtemann die Gelegenheit entgehen lassen würde, solche Klagen zu verfolgen?! So wa habe ich mich geäußert und habe damit weiter nichts aussprechen wollen, als daß das sachverständigste Mitglied des preußischen Abgeordnetenhause ds für solches halte ich auf dem 5 des Eisenbahnwesens den Hrn. Abg. Büchtemann—=, das nebenher die Cisenbahnverwaltung unter eine sehr sorg⸗ faͤltige Kontrole zu nehmen beliebt, sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen würde, die Verfolgung einer solchen Beschwerde zu Übernehmen. Daß dgrin eine unberechtigte Schärfe liegen sollte, glaube ich kaum, wie Sie das bei näherer Ueberlegung finden werden; edenfalls hat sie mir ferne gelegen. Ich liebe es nicht. persönlich scharf zu werden; . ich habe nur das sachliche Interesse im Auge, und dies sachliche Interesse weist darauf hin, daß die preußische Tarispolitik Gegenstand der Erörterung im preußischen Landtage, nicht aber hier sein sollte.

Der Abg. Br. Bamberger äußerte, der Minister von Boetticher habe ausdrücklich gesagt, wie das Stenogramm nachher beweisen werde, daß der Abg. Büchtemann den Eisen⸗ bahn⸗Minister sicher angegriffen hätte, wenn Beschwerden dieser Art vorgelegen hätten. Der Abg. Büchtemann werde im Ab⸗ geordnetenhause auf diese Bemerkung zu antworten wissen. Der Minister von Boetticher werde es nicht unnatürlich finden, wenn er (Redner) hier einen abwesenden Kollegen vertheidige, von dem jener ausdruͤcklich gesagt habe, daß das Angreifen die Hauptsache seiner Thätigkeit wäre. Der Kriegs⸗Minister habe seine Bemerkung als einen Vorwurf aufgefaßt. Das sei nicht der Fall. Er (Redner) habe nur einen Wunsch vorgetragen. Die Behauptung, daß Graf Moltke in dieser Sache nicht das Wort ergriffen hätte, weil er mit derselben übereinstimmte, sei doch wohl etwas zu forma⸗ listisch aufgefaßt. Wäre das der Fall, so würde man wohl niemäls das Vergnügen haben, den Grafen Moltke hier zu hören. Er (Redner) ö. den Eindruck, daß sich die Kriegs⸗ behörde jetzt zwar zustimmend zu dieser Vorlage verhalte, daß aber die Initiative zu derselben nicht von ihr, auch nicht von der Marineverwaltung, sondern von der Reichskanzlei ausge⸗ gangen sei. Sollte die Initiative doch von der Landesverthei⸗ bigung ausgegangen sein, so würde das gerade die Auskunft

sein, die er am meisten zu haben wünschte.

Hierauf erwiderte der Kriegs⸗-Minister Bronsart von

Schellendorff: . Meine 64 Der Hr. Abg. Dr. Bamberger sagt, er hätte hier keinen Vorwurf aussprechen wollen darüber, daß bisher in dieser Angelegenheit nicht von militärischer Seite die Initiative zu Erklärungen ergriffen worden wäre. Ich glaube, der Herr Abgeordnete wird vielleicht doch, wenn er das Stenogramm nachher liest, vielleicht finden, daß das Wort Vorwurf ist vielleicht etwas hart —, er aber eine recht dringende Aufforderung, doch jetzt zu sprechen, an mich gerichtet und dabei seiner Verwunderung darüber Ausdruck gegeben hat, daß bisher meinerseits in dieser Frage nicht gesprochen worden ift; das, glaube ich, wird er in dem Stenogramm finden. ; Was die Bezugnahme auf den Herrn Feldmarschall Grafen von Moltke anbetrifft, so kann ich die Deduktion gar nicht zugeben, daß, wenn das, was ich vorhin gesagt habe, richtig wäre, der Hr. Abg. Gräf von Moltke dann jg überhaupt nicht hier , und sprechen dürfte. Meine Herren! Nach der Verfaffung giebt es gewisse Dinge, die speziell und ausschließlich dem Kgiser vorbehalten sind; die Verfaffung stellt ja nach manchen Richtungen hin nicht den Kaiser ausschließlich in den Vordergrund und an. die 9. ler auf dein Gebiete der Landes vertheidigung stellt sie seine Autorität ganz bestimmt und fest hin, und wenn sie z. B. sagt, der Kaiser hat bas Recht, Festungen anzulegen, und wenn sie ferner sagt, der Kaiser hat das Recht und die Pflicht, für die Kriegstüchtigkeit u, s. w. des Reiches immer zu sorgen, so glaube ich, liegt darin auch für den Kaiser die Pflicht, keinerlei Vorlagen hier in das Haug gelangen zu lassen, welche die Landesvertheidigung irgendwie, beeinträchtigen könnten. Unter diefem Gefichtspunkte alfo glaube ich, daß, wenn im ruftrage des Kaisers eine solche Vorlage hier gemacht wird, daß dann die Fragen der Landesvertheidigung in, einem dem Reiche günstigen Sinne bereits erschöpft worden sind. Im Uebrigen, meine Herren, will ich mich gar nicht der Verpflichtung entziehen, auf speziell an 39. gerichtete Fragen darüber, oh unter diefem oder jenem Gesichtspunkte vielleicht der Kanal Schwierigkeiten

für die Landesvertheidignng hätte, zu antworten; aber, meine Herren,

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in der Kommission, weil ich nicht wünschen kann, die mit wichtigen Fragen der Landezvertbeidigung m Zusammenhang hier öffentlich im Plenum diskutirt werden, denn es aksolut, wenn man gan; offen darüber spricht, nicht zu umgehen sein, daß manche Dinge zur Sprache ü andere Leute gewiß recht interessant, für uns aber Darin in der Herr Abgeordnete mit mir gewi auch nichts Anderes im Sinne verwaltung eine aus daß dieser Kanal a diene, und da muß i

rtige Details,

sich befinden, würde dann ab kommen, welche für chädlich sein würden. en Meinung; er hat daß Seitens der Militär⸗ g darüber abgegeben werden sollte, ch durchaus den Interessen der Landesvertheidigung ch immer wieder darauf zurückkommen, daß ich weder ein Recht noch eine Verpflichtung dazu. das zu erklären, anerkennen i welche ich auch meinerseits dem über Landesvertheidigung gegenüber einzunehmen habe. Abgeordnete hat dann gemeint, er hätte die Empfindung, Initiative der Marinebehörden oder c der der Reichskanzlei hervor— und er wünschte darüber etwas zu wissen. nicht üblich, daß über die Ent⸗ agen derartige Aufklärungen ge⸗ aben auch auf einander gar nicht einen Brodneid, Vorlage das Hauptverdienst hätte. daß Ihnen hier eine richt; und ich kann nur versichern, litärverwaltung vollständig und sachgemäß

daß das Interesse, Vorlage habe, in der Beschwerden über das cht hierher,

drückliche E

hier nech besonders t auf die Stellung,

kan mit Rücksi Ansehen einer Kaiserlichen Vorlage

als ob die Vorlage nicht aus der der Landesvertheidigung, sondern aus

Ich glaube, es ist wohl stehungsgeschichte von Regierungsverl geben werden. wer bei einer solchen sache ist doch blos die, welche allen Interessen entsp dieser Vorlage auch die Mi betheiligt gewesen ist.

Der Abg. von Helldorff erklärte, welches die Landesvertheidigung an der Kommission zur Genüge erörtert sei. Tarifwesen der preu sondern in das preußische Ab

Der Abg. Dr. H Mißverständnissen vor. geführt, daß bisher nur gebracht seien.

Die Haupt⸗ Vorlage gemacht wird,

ßischen Bahnen gehörten ni eordnetenhaus.

es liege eine Reihe von Der Abg. Dr. Bamberger habe an⸗ Gründe wirthschaftlicher Natur vor⸗ ß dieselben nicht genügten zur Auch das militärische Interesse Damit das geschehe, Landesvertheidi⸗

änel äußerte,

; Es sei klar, da Rechtfertigung dieser Vorlage. müsse als maßgebend markirt werden. Bamberger die Herren von der zu bestätigen, daß vom militärischen i ßgebende Bedeutung habe. Auch er (Redner) lege Gewicht darauf, daß dem Hause dies noch einmal bestätigt werde.

Darauf entgegnete der Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff:

Meine Herren! Ich muß vor allerdings insofern ein Mißve verstanden worden bin, als o Auftrage u. s. w. die ganze Frage f habe nur hier ausgeführt, weil der vozirt hat zu einer Er sprach, daß noch nicht eine sol keinerlei Beweggrund hätte, na Allergründlichste erörtert worden sind, Motive der Vorlage im bestätigen sich dies ja auch nur auf wenige a da wir auf Details sagen dürfen als die Autorität zugegangen ist. ist der Grund gewesen, wes schwiegen habe. kennen und werden damit selbst, daß alle militäris worden sind; und wenn i Sr. Majestät des Kaisers genieße, so v auch zu der militärischen Bedeutung des K abweichende Stellung einnehmen kann.. Bamberger meinte,

habe der Abg. gung aufgefordert, punkt die Vorlage eine ma

allen Dingen hier erklären, daß obwaltet, wenn ich hier so b mit einer Vorlage im Kaiserlichen ür Sie einfach erledigt wäre. Ich Hr. Abg. Bamberger mich pro⸗ Verwunderung darüber aus⸗ che Erklärung abgegeben wäre, daß ich chdem diese Fragen in der Kommission hier im Plenum die prechen. Es könnte llgemeine Worte beschränken, welche, g können, nicht mehr hätten lche Ihnen unter Kaiserlicher Letztere aber überwiegt die meinige und das halb ich zunächst in der ganzen Sache ge— ch, werden die Herren aner⸗ Das versteht st

klärung und seine

den Sinne zu bes

hier nicht eingehen Begründung, we

Diesen Grund, glaube i ufrieden sein. en Fragen auf das Gründ ch hoffen darf, daß ich ersteht sich von selbst, d anals nicht irgendwie eine

8 erörtert das Vertrauen

er habe seinen Zweck Die Situation sei klarer geworde der erwünschten Weise. In ihm habe daß die Landesvertheidigüng nicht Vorlage eingetreten sei. er eine sei der der Küsten⸗ rthschaftlichen Interesses. be er die Ueberzeugung che Interesse nicht aus⸗ deshalb habe er den theidigung zu hören. chung von Geheimnissen; er darüber, daß die Vorlage im Diese sei nicht erfolgt. die Erörterungen des da über den

einigermaßen erreicht. vorher, aber nicht in der Eindruck verstärkt, onderem Nachdruck für diese Die Vorlage stehe auf zwei Füßen, d vertheidigung, der andere der des wi Aus dem Verlauf der Diskussion ha gewonnen, daß das eine wirthschaftli e Vorlage zu rechtfertigen;

reiche, dies en von der Landesver

Wunsch, die Herr Er verlange nicht die Veröffentli wolle nur eine runde Erklärung resse der Landesvertheidigung liege. Der Abg. von Helld Abg. Bamberger seien zwe Gegenstand, den er angere handelt worden sei. Nachdem noch der der Abg. Woermann darauf und maritime Bedeutung des Kanals a Kommission klargestellt worden sei, ch den Beschlüssen der zwei

orff meinte, E cklos und überflüssig, ; gt habe, bereits ausführlich ver—

dies bestritten und daß die militärische llerdings bereits ein⸗ wurde die ten Lesung

Abg. Dr. Bamberger hingewiesen

hend in der öͤrlage unverändert na angenommen.

es Entwurfs, betreffend

e die zweite Berathung d Abwehr und Unter—⸗

Abänderung des Gesetzes über die drückung von Viehseuchen,

Das Ergebniß der Kommissionsbera Referent Trimborn ausführ Die Kommission hat die R. nd empfiehlt statt ihrer folgend skanzler zu erfuchen, dafür sorgen Verhinderung des Schmuggels, sow; Vieheinfuhr vom Ausland in ein ri inderung von zlichen Bestim⸗ esinfizirung der dler Seitens der Polizei jugewendet werde wie der D

st eröffnet über Art. 2 der Viehseuchengesetzes folgende

dtung der nach dem Gutachten Lungenseuche erkrankten Thiere oSdtung verdächtiger Thiere an⸗ tgestellt, so müssen alle tenden Kennzeichen ver⸗ ierungen sind ermächtigt, für den ietes oder für Theile desselben die dem Gehöfte oder in der Ort⸗ brochen ist, anzuordnen.

befürwortete hierzu ein vom dement, wonach bei rthvollen Zucht⸗

thung ist, wie auch der lich negatives gewesen. Regierungsvorlage abzulehnen be— e Resolution:

zu wollen, daß die Vor⸗ sowie die Vorsichts⸗

te, ein wesent

schlossen u

kehrungen zur maßregeln bei der hältniß gebracht

gerichteten w mungen im Inlande; Gasthofställ

werden zu den auf die Vermind ohlberechtigten strengen gese ferner, daß der peri e und der Ställe der Viehhän behörden dieselbe Aufmerksamkeit infizirung der Eisenbahnwagen. Die Diskussion wurde zunäch Vorlage, welcher dem 8. 45 des geben will: ie Polizeibehörde hat die des beamteten Thierarztes an der anzuordnen und kann auch Ist der Ausbru verdächtigen Thiere mit sehen werden. anzen Umfang ihres Staatsg Impfung sämmtlicher schaft, wo die Lungenseuche ausge von Hasselbach hr und ihm

ch der Seuche fe einem dauernd ha Die Landes re

Rinder in

estelltes Amen ahl oder von we ondern nur die Kenn re polizeilich

Gegenden zugelassen werden ewonnen habe. daß sein Vorschlag besonders

Grafen von Viehständen von erhebliche thieren nicht die T der Ansteckung ver die Impfung auch nur in solch solle, wo die Lungenseuche an Der Antragsteller führte aus,

ödtung, s

dächtigen Thie erbeigeführt,

Ausdehnung

Rücksicht nehme auf die Inter gen der großen Viehwirthschaf⸗ ten der r welche durch die Regierungsvorlage ma n g t werden müßten.

Der Abg. Graf Adelmann hatte gleichfalls ein Amende⸗ ment gestellt, dessen wesentliche Abweichungen von der Vorlage darin bestehen, daß die Landesregierungen in solchen Fällen, in denen nach ihrem Ermessen durch den plötzlichen lust des Viehbestandes besonders drückende Nachtheile hervorgerufen werden, ermächtigt sein sollen, auf Antrag des betreffenden Besitzers ausnahmsweise für die Tödtung resp. Ueberführung der nur der Ansteckung verdächtigen Thiere in Schlachtvieh⸗ höfe oder Schlachthäuser eine Frist bis zu zwei Monaten ein⸗ treten zu lassen.

Sierzu bemerkte der Minister für Landwirthschaft, Do⸗

mänen und Forsten, Dr. Lucius: Meine Herren! Im Gegensatz zu dem Herrn Vorredner mõchte ich Sie in erster Linie bitten, die Regierungs vorlage wiederherzu⸗ stellen. Die Vorlage der verbündeten Regierungen ist aus der Er⸗ kenntniß hervorgegangen, daß die Bestimmungen des Reichs ⸗Seuchen⸗ gesetzes von 1839 nicht genügen, um die Lungenseuche wirksam und dauernd zu bekämpfen. Ich bemerke in dieser Beziehung gegenüber dem Herrn Vorredner, daß wir in Preußen ja bereits seit 185 daffelbe Gesetz haben, was 1889 erst Reichsgesetz geworden ist. Ich muß ihm ferner entgegnen an einer wirksamen energischen Ausführung dieses Gesetzes hat es durchaus auch bisher nicht gefehlt, und daß es daran nicht gefehlt hat, beweisen gerade die statistischen Daten, die im Kommiffionsbericht auch hervorgehoben sind. Es sind da die Summen angegeben worden, die seit dem Jahre 1875 die Vernichtung der verseuchten Bestände in Preußen und besonders in der Provinz Sachsen in Anspruch genommen hat. Diese sind gestiegen von 18735 bis 1884 in der Provinz Sachsen allein von 265 O00 d auf 34 G00 6 in den letzten Jahren; und ich meine, schon, aus der fortsteigenden verzehnfachken Höhe der gezahlten Ent— schädigungen können Sie entnehmen, daß die Königlichen Behörden in der Provinz Sachsen nicht säumig gewesen sind, nicht Mangel an Energie bei Ausführung der Gesetzesbestimmungen gezeigt haben, son⸗ dern daß die Gesetzesbestimmungen, so wie sie sind, nicht genügen.

Gerade die Verhältnisse der Provinz Sachsen haben, wie der Herr Vorredner wiederholt ausgeführt hat, in der That den nächsten Anstoß und Anlaß dazu gegeben. Die Zustände dort in dieser Be⸗ ziehung sind geradezu unerträglich geworden. Noch auf. dem letzten Provinzial ⸗Landtag der Provinz Sachsen sind die Anträge, wie sie jetzt von den verbündeten Regierungen formulirt vorliegen, einstimmig gestellt und anerkannt worden als die wirksamsten Mittel zur Be⸗ kämpfung der Seuche. Nun meine ich doch, daß in der That gerade diese Provinz wohl am segitimirtesten ist, ein Urtheil über den Werth der jeßzigen Bestimmungen abzugeben, welche am meisten unter der Seuche gelitten hat.

Ferner find auch die Bestimmungen, wie sie die jetzige Vorlage will, derart, daß der reelle Handel, in keiner Weise geschãdigt wird, ebenso wenig wie der reelle Betrieb der Landwirthschaft.

Die verbündeten Regierungen befürworten zwei Maßregeln, ein⸗ mal 'die Kennzeichnung, des verseuchten und verdächtigen Viehes mit unvertilgbaren Kennjeichen. Durch eine solche Kennzeichnung findet allerdings eine gewisse Entwerthung der Viehbestände statt, aber doch nur eine sehr begrenzte. Durch die Kennzeichnung wird, das Vieh nicht entwerthet in Bezug auf den eigenen Wirthschaftsgebrauch, es wird nicht entwerthet als Spannvieh, es wird aber auch nicht, wenigstens nicht erheblich, entwerthet, wenn es als Schlachtvieh verkauft wird; wohl aber wird das Vieh entwerthet als Handelsvieh. Das ist aber gerade der Zweck der Kennzeichnung. Ich meine doch, man soll in feinem Mitgefühl für diejenigen Besitzer, deren Vieh von einer Seuche betroffen wird, nicht so weit gehen, daß man sie darin begünstigt, sich der Bestände, welche der Verfeuchung verdächtig sind, sich schnell ju entledigen zum Nachtheil und auf Kosten der übrigen Besitzer. Und lediglich diese eine Verwendung des Viehes wird verhütet und beschränkt durch die Kennzeichnung. Es wird also unmjzglich gemacht, daß solches verdächtiges Vieh als gesundes hinweggeschafft wird und die Seuche mit sich im Lande weiter verbreitet.

Ich meine, man braucht nicht in dem Mitgefühl mit Jemand, der das Unglück hat, einen verfeuchten Bestand bekommen, zu haben. so weit zu ö., daß man ihm hülfreich ist und es zuläßt, daß er diefe verdächtigen Bestände so schnell wie möglich anderwärts absetzt.

Also ich ineine, die Kennzeichnung ist eine wirkigne Maßregel, und wenn sie in der Provinz, die am meisten von der Seuche betroffen wird, einstimmig als etwas Richtiges befürwortet wird, so, meine ich, hat das auch ein entschiedenes Gewicht. Ich fürchte in der That, daß die Aeußerung, die der Hr, Abg. von Hasselbach soeben gemacht hat, daß, wenn eine Abhülfe nicht auf diesem Wege gefunden wird, man damn kommen wird, innere veterinärpolizeiliche Verkehrs schranken zu errichten, daß diese Aeußerung in gewissen Landestheilen eine sehr lebhafte Befürwortung finden möchte. Die Anfänge sehe ich ja be⸗ reits in den Vorschlägen, die Hr. Abg. von Hasselbach angedeutet hat, und die in der landwirthschaftlichen Presse bereits erörtert werden.

Als ein jweites Mittel zur Bekämpfung der Seuche schlägt die Regierungs vorlage vor, daß es als zulässig anerkannt wird, daß Söeltens Fer Landes⸗Polizeibebörden die Impfung, in gewissen Fällen angeordnet wird; es wird also damit den zuständigen Behörden nicht eine Pflicht auferlegt, sondern nur eine Fakultãt ertheilt, eine Fakultät, die diese zuständigen Behörden in Preußen sind das die Re⸗ gierungs · Präsidenten in die Lage setzt, von diesem Mittel Gebrauch ju machen, wie es. den Ümstaͤnden nach angemessen er⸗ scheint. Nun gebe ich vollständig ju und es sind ja gewiß auch in diesem hohen Haufe verschiedene Herren anwesend, die sich ex professo mit dieser Frage beschäftigt haben daß die Frage des Werthes der Impfung bei der Lungenseuche noch bis zu einem gewissen Grade kontrovers ist; aber die in den, verseuchtesten Gegenden gemachten Erfahrungen = und das sind die Spoelings⸗ distrikte in Holland, die preußische Provinz Sachsen und ein Theil von Hannover haben ergeben, daß in diesen Gegenden die Ueber⸗ eugung von dem Werth der Impfung von Jahr zu Jahr gestiegen sst, und die letzten Berichte aus Holland, die bis zum Jahre 1885 reichen, weisen meines Erachtens mit . überzeugenden Zahlen nach, daß durch eine rationell durchgeführte Impfung in der That eine gewisse Immu⸗ nität des Viehes hergeftellt wird, und insbesondere, daß dadurch die Ver ; breitung der Seuche gehemmt wird. Daß es au wissenschaftliche Autorifäten anderer Meinung giebt, das ist ausdrücklich in den der Regierungsvorlage beigegebenen Motiven hervorgehoben; die . ist aber von Jahr zu Jahr reifer geworden, und ich bin ganz esonders frappirt gewesen, wie ,, man in der Provinz Sachsen, besonders im Regierungsbezirk Magdeburg, von dem Werth dieser Maßregel ist, und zwar nicht bei Theoretikern, sondern bei alten, sehr 36 Praktikern, die Rübenwirthschaft feit 30 -= 40 Jahren betrieben haben nit Beständen von 460 = 0 Stück Mast. und Spannvieh.

Ich meine also, auch die praktische Erfahrung spricht für diesen Vorschlag der verbündeten Regierungen. .

Wenn der Herr Vorredner angeführt hat, man solle sich lediglich beschränken auf eine energische Autzübung der Befugnisse, die das bis⸗˖ herige Gesetz giebt, so kann ich ihm erwidern: an energischer Aus⸗ übung hat es nicht gefehlt; aber Analogien wie die angeführten, wie man in der Schweiz operirt, passen für unsere Verhaͤltnisse absolut nicht. Dort ist keine ,,, Industrie, dort ist Weidegang einen großen Theil des ahres über, dort basirt die ganze . auf Milchwirthschaft, auf Verkauf von Zuchtvieh und endlich findet auch ein Import von außen jedenfalls nur in ganz ver- schwindendem Maße statt, während in den hochentwickelten Industrie⸗ gegenden, im Anhaltischen, in der Provinz Sachsen, in Braunschweig, inꝰ der Provinz Hannover, Vieh in geringem Maße aufgezogen wird, rr, durchweg das zur Ackerwirthschaft und zur Mast erforderliche

ieh von autwärts eingeführt wird. Wir müssen darauf sehen, daß in den Landestbheilen des Deutschen Reichs, aus benen diefe Viehbestände bezogen werden, und das ist vorwiegend Süddeutfchland, insbesondere auch die fränkischen Provinzen von

Bayern jede mögliche Garantie wenigstens g Landestheile vor Einschleppung der Seuche zu eine unzweifelhafte Thatsache die amtlichen Berichte gehen mir eden Tag zu daß mit diesen Transporten von Vieh aus Süd= utschland die Seuche in großem Maßstabe nach Mitteldeutschland verschleppt wird. Es ist mir erinnerlich aus dem dritten Quartal allein des Jahres 1336, daß in fünf Fällen der Nachweis geführt wurde, daß die Einschleypung stattgefunden batte. . ch gehe nun aber keinekwegs so weit, zu behaupten, daß Bavern und vielleicht das Königreich Sachsen besonders ausge Seuchenheerde hätten. Die genauen Nachforschungen, die seit Jahren angestellt werden, führen vielmehr darauf besonders zurück, daß eine Böhmen nach diesen ziemlich genaue Re⸗

eben wird, andere Seuche verdächtigen Thiere. Wie bereits bervorgeboben, entspricht es der Terminologie des Seuchengesetzes von 1 9 . von der Seuche ; er Ansteckung verdächtigen . Diese Bezeichnungen haben sich in der Ausübung des Ge— setzes, in der Handhabung Seitens der Veterinãrpolizei vollstãndig eingebürgert, und ich würde des halb bezeichnen zu müssen, nicht selche Ums dieselbe Terminologie zu wählen des Gesetzes von 1380.

Dann würde ich anheimgeben, das dritte Alinen vielleicht als letztes Alinea zu inseriren und bier auch wiederum die Terminologie zu wählen, wie sie dem Gesetze von 1850 entspricht.

Materielle Bedenken würde ich haben gegen den zweiten Satz des dritten Alineg, welcher dahin lautet:

Widerspricht ein Viehbesitzer dem Kennzeichnen, so ist nach

Maßgabe der Bestimmungen im Absatz 2 zu verfahren.

Meine Herren! Ich möchte doch ein Widerspruchsrecht dem Be⸗ t Wer das Unglück hat, eine Verseuchung in seinem Viehbestande zu bekommen, muß das Unglück auch bis zu einem gewissen Grade tragen und als solches empfinden. es ist zu weit gegangen, wenn man in seinen Entschädigungsneigungen gewissermaßen jedes Unglück noch durch Zahlung einer hohen Ent⸗ schädigung fast zu einem Glücksfall machen will, ich glaube, es ist nützlich, daß derjenige es als ein Unglück empfindet, daß er eine Ver⸗ seuchung seines Viehbestandes erfahren hat; es wird ihn wach erhalten, sich bei seinen künftigen Handelsgeschäften genauer die Lieferanten an— jusehen und sich vor Einschleppung verdächtigen Viehes zu schützen; ich würde deshalb glauben, daß es zweckmäßig ist. ein solches Wider⸗ spruchsrecht dem Viehbesitzer nicht einzuräumen, sondern, wenn man sich einmal dazu versteht, und wenn man die Kennzeichnung für nützlich hält, dann soll man sie auch ganz etabliren und dem Besitzer weder Widerspruchsrecht

Entschädigung 2 Entschädigung die mit der Kennzeichnung verbunden ist, normirt werden soll. würde sehr leicht zu einer Prämie werden, so daß es für den Be⸗ treffenden unter Umständen beinahe wie ein Glück erscheinen könnte, eine Verseuchung erfahren zu haben. Das muß unter allen Umständen vermieden werden! ;

Was den letzten Satz betrifft, den ich empfehlen würde als dritten einzustellen, so würde auch hier wieder lediglich redaktionell die ö hung zu fassen sein, wie sie in dem Reichs-Seuchen⸗ gesetz steht.

müssen, der selbst gegen die jetzigen Verbältnisse cine pesitive Ver= schlechterung sein würde. In diesem Umfange mit der zugehen, wie es nach diesem Antrage der so immense Summen kosten, wie man Momente realisirt, wo man einen ähnlichen Beschluñ faßt. würde eine solche ich erinnere blos an eine auch in diesem Berichte angeführte Zahl, sie würde z. B. für den Regierungsbezirk Magdeburg in einem Jahre eine Vernichtung von Beständen im Werth von 3— Millionen Mark bedeutet haben und die Entschädigung, die dafür zu gewähren wäre, die bei ans in Preußen für die gesund befundenen Thiere Seitens des Staates, für die verseucht befundenen Seitens des Provinzialverbandes gewährt wird, würde eine ganz immense werden. Schon bei den jetzigen Entschädigungsgrundsätzen sind in der Provinz Sachsen im tzten Jahre die Entschädigungsbeträge in der . böchsten Gefahren⸗ klaͤsse! wenn ich es so nennen darf, d. h. es sind die Beiträge für die Entschädigung in verschiedene Kategorien getheilt, so daß diejenigen Wirthschaften, die mit einem häufigen Wechsel ihres Viehbestandes beim Betrieb technischer Gewerbe, besonders Zuckerfabrikatien treiben, die höchsten Beiträge zu zahlen haben. In dieser Provinz; hat der Beitrag pro Haupt Rindvieh im letzten Jahre bei einem Gesammtbetrage von 346 O 0 . · 3 416 86 * betragen, es würde also nach diesem Satze in einem Jahre für einen Regierungsbezirk eine Verzehnfachung dieses ; r n Das sind solche Beträge, die doch, glaube ich, die annähernde Leistungsfähigkeit übersteigen. Abgesehen davon, daß auch mit dieser Tödtung, die doch unzweifelhaft in diesen Virthschaften eine große wirthschaftliche Störung zur Folge hätte, die Schwierigkeit irgend einer angemessenen Verwerthung des Viehes die Folge wäre, so würde doch dann auch unmittelbar, nach⸗ i solcher großer Bestand von 400, 500 Stück auf einem Hole erfolgt wäre, schon aus der Nothwendigkeit, Spannkräfte zu halten, immer wieder die Gefahr vorliegen, daß in Folge dessen plötzliche Zu⸗ führungen von neuen Viehbeständen und damit wahrscheinlich neue Seuchenauẽbrůche in sehr kurzer Zeit wieder eintreten würden.

Ich resumire mich dahin, daß ich Ihnen prinzipaliter die An⸗

nahme der Regierungsvorlage empfehle, eventualiter die Annahme des Antrages des Hrn. Grafen von Behr, aber in jedem Falle die Ableh⸗ nung der Anträge des Hrn, Grafen Adelmann. Der Abg. Witt erklärte sich gegen die Amendements, ins⸗ besondere gegen den Antrag Behr⸗Hasselbach, und bat, das Haus möge wie die Kommission votiren. BViehseuchengesetz sei, wenn es nur zweckentsprechend gehandhabt werde, recht wohl ausreichend.

Die weitere Berathung wurde nach 5 Uhr bis Freitag 1 Uhr vertagt. .

m Tödtung vor⸗ all sein würde, das würde ch dieselben nicht in dem

verdächtigen

lauben, es als zweckmäßiger

J Vernichtung der reibungen zu machen, sondern grid

herbeifũhren,

l Einschleppung aus andern stattfindet. Wir haben darüber cherchen anstellen lassen, und danach ist es unzweifelhaft, daß

schmn in dieser gebirgigen und bewaldeten Gegend der böhmischsächsischen und k Hren. n wo einzeln liegende Höfe zerstreut sind, auch bei der größten A strengung der Grenz- und Zollpolizei, vollständig Herr zu werden; und so kommen jedenfalls von den Märkten in Plauen, Schweinfurth und Würzburg, auch in Mainz in sehr großem Ümfang wahrscheinlich solche aus Böhmen eingeführten verseuchten Thiere mit zum Verkauf und in den Handel. !

Also wenn insofern die Kommission in einer ihrer Resolutionen vorschlägt, daß in Beziehung auf die Grenzbewachung eine energische Handhabung stattfinden soll, so ist das eine Anregung, die meines Er⸗ aächtens die verbündeten Regierungen ohne Weiteres ihrerseits auch an⸗ nehmen können.

Meine Herren!

des Schmuggels sitzer nicht einräumen.

Ich glaube,

Betrages platzgreifen können.

; Aus dem Gesagten ergiebt sich die Stellung der verbündeten Regierungen gegenüber den vorliegenden Anträgen. Ich würde in erster Linie zu empfehlen haben; Wiederherstellung der Re⸗ gierung vorlage. Sollten Sie sich aber dafür nicht entschließen können, so würde ich allerdings glauben, daß die Anträge der Herren Abgg. Graf Behr, von Hasselbach, Graf Holstein von Schalscha immerhin eine Verbesse⸗ rung gegen den zeitigen Zustand darbieten, da sie der Regierung er⸗ weilerte Befugnisse gerade nach den beiden vorher näher bezeichneten Rich- tungen gewähren; allerdings würde ich anheim geben, wenn diese Fassung, wie sie der Antrag Graf Behr enthält, zwischen der zweiten und dritten Lesung vielleicht noch einer redaktionellen und vielleicht auch in einer Beziehung einer kleinen materiellen Aenderung unterzogen würde. Ich laube, es ist jedenfalls sehr zweckmäßig und auch nicht gegen die endenz des Antrags, wenn in der Fassung desselben man sich doch an die Terminologie des Gesetzes anschließt, in das es sich einfügen ; r Bézug, auf das erste und zweite Alineg empfehlen, daß von der vierten Zeile ab die Worte, die sind, gestrichen werden und an dessen Stelle einfach gesagt wird: „die der

einräumen,

Entwerthung,

Das bestehende

. Herren, nach diesen Ausführungen werden Sie nicht im Zweifel sein, daß ich die Annahme des vom Hrn. Grafen Adel mann gestellten Antrags unter Nr. 173 der Drucksachen in keiner Weise befürworten kann; ich würde diesen Antrag als einen solchen bezeichnen

icher A

b. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel:

8. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater⸗Anze

9. Familien ⸗Na

soll. Ich würde also in. hier gebraucht

ODeff entl

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 2. Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗

f3nf erate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Sxpedition des Neutschen Rrichs⸗Anzeigers und Königlich Rreußischen Staats · Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

serate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.

In der Börsen⸗

Königlichen Amtsgerichte zu Boppard unterm 17. No⸗ vember 1882 abgehaltenen Immobiliar⸗Zwangsver⸗ steigerung, hat der mit der Leitung des erfahrens beauftragte Kommissar, Herr Landrichter Elenz, den Vertheilungs⸗Status unterm 17. Juli d zur Einsicht der Interessenten auf der Gerichtsschreiberei des hiesigen K Landgerichts deponirt.

Der Gemeinschul

den Antrag des Eigenthümers, des genannten Carl Schulz zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt

Es wird daher

Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Langsdorf aus Rockenberg, zuletzt wohnhaft zu welcher flüchtig suchungshaft wegen Unter wird ersucht, Justizgefängniß dahier abzuliefern.

Frankfurt a. M., den 23. Februar 1886.

Der Untersuchungsrichter J.

dei dem Königlichen Landgerichte.

Beschreibung: Alter 35 Jahre, Größe mittelgroß, Statur schlank, Haare dunkel, beinahe schwarz, Bart: dunkler schwacher schmaler Vollbart, Schnurbart, rt, Nase stark, etwas gebogen und ge— cht klein, länglich, Gesichtsfarbe frisch, dunkle Hosen, ockiger Winterüberzieher mit schwarjem Sammtkragen, kleines, rundes, schwarzes Besondere Kennzeichen: etwas vorge⸗ ugte Haltung, am Hals eine Narbe.

Steckbrief. Gegen den unten beschrieben wig Schulze, geboren am Berlin, zuletzt in Nr. 3 wohnhaft gewe

Auslaufer Phili

er Dlilipp der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs aufgefordert, spätestens im Termine am 23. September 1886, Vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. II. seine Rechte anzumelden und das

widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden

Neusalz a. O., den 19. Februar 1886. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Frau Adelheid Bartmann, geb. Promnitz, zu Angermünde wird der Inhaber des verbrannten 45 prozentigen Neuen si Pfandbriefes II. Serie Litt. 0. Nr. 5484 seine Rechte auf den im Aufgebotstermine Mittags 12 Uhr,

provisorischen

ist die Unter⸗ 1884 angefertigt un

schlagung verhängt. E zu verhaften und in das

Bockenheim,

Buch vorzulegen, dner Wilhelm Heymann wird iermit aufgefordert, binnen der gesetzlichen Frist freien Monate a dato (Art. 755 des code de procsdure) von diesem Status Einsicht zu nehmen und seine etwaigen Einwendungen dagegen durch Klageerhebung zu bewerkstelligen. Koblenz, den 26. Februar 1886.

Der Erste Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts.

Heinnicke.

3. ö von einem

Dieselben werden auf

den 10. Mai 188656, Bormittags 10 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffengericht zu Dömitz zur Hauptverhandlung geladen.

Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 72 der Straf⸗Prozeß⸗Ordnung von dem Großherzoglichen Landwehr⸗Bezirks⸗Kom⸗ mando zu Schwerin ausgestellten Erklärung verurtheilt

Dömitz, den 8. Februar 1886. Der Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche

Amtsanwalt:

(Unterschrift).

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung. wer nee,

Kinn ausrasi töthet, Gesi roth, Sprache deutsch. dunkelblauer, etwas fl

Auf den Antrag der

preußischen äber 6060 6s aufgefordert, Pfandbrief spätestens den 18. September 1886, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, anzumelden und den Pfandbrief vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserkläͤrung des letzteren erfolgen wird. Marienwerder, den 14. Januar 1886. Königliches Amtsgericht. J.

Ausfertigung. Aufgebot.

Die Catharina Storr, Privatin in Klützow wohn⸗ haft, durch die Rechtsanwälte Dr. Falker und Dr. Mainz als Prozeßbevoll mächtigten ver⸗ Uufgebot der 43 9– Obligation der Eisenbahngesellschaft Nr. 6229 „i aus dem Prioritäts⸗

en Arbeiter Karl Lud⸗ 19. Februar 1866 zu Tegeler⸗Chaussee ö sen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Verbrechens 3. 1761 des Reichs-Strafgesetzbuchs in den II. J. 280 /

Es wird ers das Untersuchungsge Il / 12, abzuliefern.

Berlin, den 22. Februar 1886.

Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II.

5e 1m 70 em, Statur unter⸗ hoch, Bart im Entstehen Augen grau, Mund Gesichtsfarbe ge⸗

treten, hat das Hessischen Ludwigs⸗ im Nominalbetrage von 600 anlehen von 1854 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Oktober 1886, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Saal Nr. 22, an⸗ beraumten Aufgebotstermine sei und die Urkunde vorzulegen, wi loserklärung der Urkunde erfolgen wird. den 20. Februar 1886. Großherzogliches Amtsgericht. gez. Dr. Ho hf Für richtige Ausfertig (L. S.) Zimmermann, H.⸗Ger

öoräs] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Heß K Kirchberger in Fra vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. dahier, klagt bei dem K. Amtsgerichte gegen den Kaufmann St. Häfner von h unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, und an das genannte Gericht den Antrag, Urtheil dahin zu erlassen:

Reinickendorf,

336 6 Kgl. Amtsgericht München L., Abtheilung . für Civilsachen, hat am 21. Oktober 1885 nachstehendes Anfgebot

3 In der Subhastationsfache gegen den Müller Florian Löhmer von der Gunkelsmuͤhle als Schuldner

Samstag, den 10. April 1886, Nachmittags 2 Uhr, in einem obern Zimmer des Gaß'schen Gasthauses zu Schwärzelbach, das in der Steuergemeinde Forst⸗ bezirk Neuwirthshaus gelegene Anwesen Hausnummer 76 und 703 in Gunkelsmüͤhle bestehend in: 710 Wohnhaus

ucht, denselben zu verhaften und in fängniß zu Berlin, Alt-Moabit ne Rechte anzumelden

drigenfalls die Kraft-

Es ist zu Verlust der bayerischen Hypotheken München vom 10. März G. B. III, wodurch das L Baptist Schwarz,

gegangen ein Versicherungsschein und Wechselbank zu 62 Nr. 67014. Fol. 197 eben des Herrn Johann ö Landgerichte assessors in Landsberg auf Lebensdauer für die Summe von i600 Gulden Bank-⸗Valuta versichert worden ist, des Kgl. Advokaten Lohrer dahier, als Vollmachtträͤgers der Privatierswittwe Anna Bitzl, Erbin des verlebten Josef Bit welchem fraglicher Versicherungsschein laut urkunde vom 2. August 1351 Gesch. Reg. des Kgl. Notars Rupprech wird sonach der aufgefordert, längstens bis Mittwoch, 26. 3 Vormittags 9 Uhr, ; im Geschäftszimmer Rr. 18/1 diesseitigen Ge Rechte anzumelden und den widrigenfalls dessen Kraftloserk

Beschreibung: Größ setzt, Haare blond, Stirn begriffen. Augenbrauen blond,

roß; dicke Lippen, Gesicht rund, ichtsschreiber.

ih mit Mahl⸗ Scheuer und Stall, und Schweinställe

Plannummer 712 * Hofraum zu J Antheil

a. Plannummer

mühle zu einem Gang, Auf Antra

t, Wehrmann, Knecht utsteh a. M. 2. November 1852 zu boren, zuletzt in Klein hnhaft gewesen, wird be⸗ andwehr ohne Erlaub⸗ ohne von der bevor⸗ der Militärbehörde Anzeige

Der ehemalige Trainsolda Gottfried Borchardt, am Alt⸗Prielipp, Kreis Pyritz, Latzkow, Kreis Soldin, wo schuldigt, als Wehrmann der L niß ausgewandert zu se stehenden Auswanderung erstattet zu haben,

Uebertretung gegen

ch Derselbe wird auf

den 29. April 1886, r vor das Königliche Schöffengericht in Berlinchen

Rusbleiben wird derselbe auf der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks⸗Kommando zu Küstrin aus⸗

gestellten Erklärungen verurtheilt werden. ebruar 1886.

Königl. Amtsgerichts.

Notariats⸗

das hierzu gehörige Brandentschädigungsgeld äarzburg J. 8 Parzellen landwirthschaftliche Grundstücke eiläufig 3.49 ha, Plannummer 711 Wohnhaus mit Mahlmühle Gang, Stall und Keller, Scheuer und Schweinställe zu 0, 2 ha,

Plannummer 712 * Hofraum zu Antheil zu

t dahier eedirt worden ist, inhaber dieses Versicherungsscheines zum Aufgebotstermine Mai 1886, Beklagte sei schuldig, an die Klags partei 217 6 50 3 Hauptsache nebst 6 Yο0 Zinsen 28. Februar 1885 an zu bezahlen und sämmts iche Streitskosten zu tragen bezw. zu ersetzen.

II. Das ergehende Urtheil werde für vorläufig

vollstreckbar erklärt.

Der klägerische Vertreter ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites zu den vom Prozeßgerichte anberch unten Termin vom

Donnerstag, den 15. April 1886, WVormitt ags 9 ihr in den diesgerichtlichen Sitzungssaal

Zum Zwecke der 6ffentli ͤ Haef ner von hier, Aufenthalts wird Gegenwärtiges

zburg, am 22. Februar 1886. Gerichtsschr eiberei des K. Amtsgerichts. IJ. (L. 8. Baumüller, Sekr.

992 3 5. * §. 360 Nr. 3 des Strafgesetz L erung

vorzulegen, erfolgen wird. München, 22. Oktober 1839 Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber. Hagenauer.

3 hierzu gehörige Brandentschädigungsgeld

zu 220 t,

mmer 707 Waldung zu O, 46 ha,

llen landwirthschaftliche Grundstücke

mit beiläufig 2,60 ha

in zwei Gruppen zwangtweise versteigern. Anwesensbeschrieb und die näheren Versteigerungs⸗

bedingungen können in meiner Amts kanzlei eingesehen

Vormittaßs 9 Uhr,

jur Hauptverhandlung Bei unentschuldigtem Grund der nach

atuseinsicht.

ar⸗ und Huͤlfskasse d, vertreten durch gegen 1) die ittwe von Karl Heymann, Friedrich Heymann, Kaufmann, Rees, Dcekorationsmgler und 4) Wilhelm tlich in eigenem Namen und als Erben oppard verleblen Gerbers Karl Hevmann, bis 3 in Boppard wohnend, ad 4 früher eber t ohne bekamten Wohn- und leiteten Kollokationsverfzahren behufs Vertheilung des Erlöses aus der vor dem

38] Aufforderung zur St In dem auf Betreiben der Sp des Kreises St. Goar zu B Rechtsanwalt Justizrat Sibilla, geb. Wihl, Gerbereibesitzerin, 2 3) Eheleute Jako Therese, geb.

Berlinche

für Civilsachen

s wird dem Michael Löhmer von der Gunkels⸗ h Adams, Aufenthalt unbekannt ist, hierdurch be⸗ te bekannt gegeben.

Februar 1886.

chen Zustellung an den Zt. unbekannten emit bekannt ge⸗

mühle, dessen ö huftz Wahrung seiner Rech Hammelburg, den 23. (L. 8.) Hedler, K. Notar.

Dienstknecht Johann Böckmann, geboren Kaufmann St. am 26. September 1855 zu Kaliß, haltsort Heiddorf, ) der Maurer 16. Oktober 1859 zu Neu⸗Göhren, haltsort ebendaselbst, 3) der Sattler Car geboren am N. August 1852

enthaltsort ebendaselbst,

Friedrich Frost, geboren am letzter Aufent⸗ ö

n r. 11 977 der städtischen Neusalz a. O. über 239. 83 6g lautend n des Einwohner Carl Schulz aus gegangen und soll auf

Sparkasse zu Aufenthaltsort,

auf den Namen i Kusser, ist angeblich verloren

l Ludwig Georg Drenckhahn, zu Dömitz, letzter Auf⸗