Defensive sich durch die Attacke äußere. Die Aeußerung des . daß die Versprechungen Friedrich Wilhelms III. seit dem Jahre 1515 durch das Verhalten der — vollständig null und nichlig geworden seien, habe den edner aufs schmerzlichste berührt, vielleicht deshalb, weil er einer der Wenigen sei, welche dem König Friedrich Wilhelm III. noch gedient hätten, und weil er demselben den ersten Eid eleistet habe. Ihm stehe das einseitige Wort seines alten önigs immer noch höher, als alle zweiseitigen Verträge. Das Wort des Minister-Präsidenten hätte 1819 gesagt werden können, jetzt liege keine akute Veranlassung dazu vor. Die zolen hätten seitdem keine Revolution mehr gemacht, ich dagegen in allen Kriegen brillant geschlagen. Die Polen träumten von der Wiederherstellung des Polen⸗ reiches; gegen Träume mache man doch keine Gesetze! Die Polen hätten den feindlichen Gegensatz zu den Deutschen wohl hervorgerufen, aber die Deutschen hätten doch auch ihren richtigen Theil der Schuld daran zu tragen. Seit 10 oder 15 Jahren habe Redner zahllose Nörgeleien hier ehört, die einen sehr unerquicklichen Eindruck gemacht hätten. is seien mitunter ganz geschmacklose Dinge vorgekommen, wie z. B. die Aenderungen der Orts- und Straßennahmen. Ueber solche Nadelstiche ärgere man sich mehr als über einen tüchtigen Kolbenstoß in den Rippen. Zur Heilung des Risses wolle man den Hundertmillionenfonds benutzen, der mit allen Domänen und Forsten der Regierung auf die Dauer über⸗ geben werden solle. Die Staatsregierung wolle zwar diese Domänen und Forsten nicht sofort zur Kolonisation verwirth—⸗ schaften: aber sie habe plein pouvoir. Die Domänen hätten in den 4 Regierungsbezirken einen Werth von 28 Millionen Mark; den Werth der Forsten kenne Redner nicht; aber im Ganzen dürfte die Bewilligung 2090 Millionen betragen. Er könne um den Artikel 99 der Verfassung nicht herumkommen; man könne einem Ministerium einen solchen Fonds auf die Dauer nicht geben. Er habe sich von jeher, allerdings oft zur Heiterkeit der Herren auf der Linken, als Wächter der Verfassung aufgespielt; er habe den Eid auf dieselbe 1859 sehr ungern geleistet, um so fester halte er ihn aber jetzt. Der Fonds solle nicht allein der ,, . Regierung, sondern allen Ministern der Zukunft übergeben werden. Welche würden das sein? Ein Ministerium aus der Fortschrittspartei wolle er nicht an die Wand malen, aber ein Ministerium aus der Mitte der Mittelparteien sei doch wohl einmal sehr wahr— scheinlich, und denen traue er gar nicht. Ein solches Ver— trauensvotum à fonds perdu könne er nicht geben. Seine praktischen Bedenken gegen die Bauernkolonisgtion werde er hei der zweiten Berathung vortragen. Die beste Kolonisation sei die Vermehrung des Fonds zum Ankauf von Domänen und Forsten; dafür seien bekanntlich im Etat 75 000 6 bezw. 2 000 000 66 ausgeworfen. Der Minister Lucius habe sich egen eine Erhöhung des Fonds gewendet, weil damit der , des verkäuflichen Landes steigen werde. Was werde erst bei der Bewilligung von 1090 Millionen geschehen! Man solle kleine Domänen in Posen kaufen und ver⸗ pachten. Die Bauern⸗ und Arbeiterkolonisation dürfte bald in polnische Hände übergehen. Die Kolonisten werde man suchen müssen, wie der reiche Mann im Evangelium seine Gäste. Das Gesetz über die Staatsdisziplin der Schul— lehrer wäre nie sehr erwünscht gewesen; Redner besorge aber, daß es auch der Verfassung wegen nicht möglich sei; daran und an den Konsequenzen für die anderen Provinzen werde das Gesetz scheitern. Er würde für das Gesetz gestern ge— sprochen haben; denn die Polen sollten deutsch lernen, das sei nicht eine nationale Frage, sondern ein wirthschaftliches Be⸗ dürfniß. Die Jortbildungaschulen seien ihm sympathisch, man würde damit die Zunahme der nur polnisch gebildeten Ersatz— mannschaften verhindern. Aber die Sache werde nicht gehen. Wie viel Gendarmen wolle man noch anstellen, um die halb— wüchsige Bevölkerung zum J anzuhalten? Das würde gerade sein, als wenn man eine Heerde Heuschrecken hüten wollte. Das ginge wohl, aber es geht nicht. Die Sache koste noch dazu 200 000 S, also die Rente eines Kapitals von 5 Millionen! Man habe wohl ganz das vorhandene Defizit vergessen. Man spreche ja von noch weiteren 7 Mil— lionen für die Schulen in Posen. Man werde abwarten müssen, bis alle Gesetze da seien, um die Geldfrage in Bausch und Bogen zu behandeln. Der Kommission, welche das Gesetz berathen solle, rathe Redner, sich nicht zu echauffiren und das Gesetz noch eine Weile liegen zu lassen, bis man das ganze Gesetz habe. Mit dem Abg. von Körber sei er der Ansicht, daß man in Westpreußen mehr evangelische Pfarrer brauche, weil es an evangelischer Seelsorge fehle. Das Geld dafür g eher da. Man habe von der in Aussicht gestellten Dotation der evangelischen Kirche noch nichts erhalten und werde gern bereit sein, der Provinz Posen diesen Fonds zum Theil ab— zutreten. ;
Der Abg. von Haugwitz meinte, nach diesen Ausfüh— rungen thäte der Abg. von Meyer am besten, dem Rathe des Abg. Rickert zu folgen und freundlichst in dessen Nähe bei den Deutschfreisinnigen Platz zu nehmen. Was das Bedauern des Abg. von Meyer betreffs der Aeußerungen des Reichs⸗ kanzlers über Versprechungen des Königs Friedrich Wil⸗ helm III. gegenüber den Polen betreffe, so müsse Redner demselben doch sagen, die Konservativen hätten alle Achtung vor Königsworten, aber der Abg. von Meyer habe nicht be— dacht, daß der Reichskanzler gesagt habe, daß das Ver— halten der Polen zu diesen Gesetzen genöthigt habe. Es sei
anz unerhört, daß der Abg. von Meyer . über den 100 killionenfonds jetzt nochmals und namentlich über die Ver— assungsmäßigkeit desselben zu sprechen für gut gehalten habe, evor die Kommission sich mit der Sache beschäftigt habe. Redner finde es unerhört, der Kommission die Weisung zu geben, sich nicht zu beeilen, und von dem „ganzen Elend“ zu sprechen, wo es sich um ein Bouquet Gesetze handle im allerhöchsten Staatsinteresse. Die Konservativen würden, obwohl sie gewünscht hätten, daß die 2090 C00 M auch den anderen Provinzen zu Gute kämen, dennoch für die Gesetze wegen ihrer eminent hohen politischen Bedeutung stimmen. Der Entwurf schließe sich eng an den §. 1290 der Reichs⸗Gewerbegesetzgebung an, auf Grund dessen auch die Arbeitgeber genöthigt werden könnten, ihre Arbeiter . Besuch der rn n n n anzuhalten. Die einzigen
edenken knüpften sich höchstens daran, ob es nöthig sein . für immer 200 000 S6 jährlich zur Verfügung zu tellen.
Der Abg. von Stablewski bezeichnete die Worte des Abg. von Meyer als die echten Worte eines preußischen konser— vativen Edelmannes. Dem Konservativen gezieme Muth, nicht Feigheit.
Der Präsident Freiherr von Heereman erklärte, durch
diesen Ausdruck habe der Abgeordnete den übrigen Konserva⸗ tiven implieite den Vorwurf der Feigheit gemacht. Er rufe denselben deshalb zur Ordnung.
Der Abg. von Stablewski fuhr fort, es habe den Polen wohlgethan, zum ersten Male von einem Konservativen k hören: „Wir haben den Kulturkampf satt. Das vorliegen Gesetz sei weiter nichts, als ein organisches Glied in der Kette der gegen die Polen gerichteten Gesetze. Eine wahre Hochfluth von Vorlagen sei über dieselben gekommen, damit sie nur ja nicht zu Athem kämen. Hier segele die Regierung unter falscher Flagge. Das Gesetz verfolge nichts weniger als Bildungszwecke, sondern im Hintergrunde lägen politische Rücksichten; dadurch mache man aber die Schulen zum Spielball der politischen Parteien. Eine Aus⸗ dehnung des Schulzwanges in dieser Weise sei außer⸗ dem auch verfassungswidrig; aber das sei ja nichts Absonderliches jetzt, wo man über die heabsichtigten Ver⸗ fassungsverletzungen stolpern könnte. Vbligatorische Fort⸗ bildungsschulen brächten nirgends gute Früchte, fakultative Fortbildungsschulen nur dort, wo sie dem wirklichen Bedürfniß ihre Entstehung verdankten. Was würden die Lehrer für Plage mit den halbwüchsigen Burschen haben? Strafen könnten sie dieselben auch nicht, so würden sie wiederum weiter nichts schaffen, als lauter unzufriedene, jeder Agitation zugängliche Elemente. Nach den letzten Erfahrungen sei aber eben jedes Mittel zur Germanisirung recht, wenn man sich auch bis vor Kurzem gegen das Wort selbst noch hier und da gesträubt habe; aber der Abg. von Rauchhaupt habe es ja ausgesprochen; Es ift das Ziel, beide Provinzen vollständig zu germanisiren!
Die Polen vertheidigten das heilige Gut ihrer Sprache auf
Grund göttlichen Rechts. Die Kunst der Noth sei wundersam, habe Shakespeare gesagt, Gott werde die Polen diese Kunst lehren.
Der Unter⸗Staatssekretär Dr. von Moeller erwiderte:
Meine Herren! Das Urtheil darüber, ob es nothwend ig ist, das vorgelegte Gesetz betreffs der Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen zu erlafsen, hängt wesentlich von der Ent— scheidung der Frage ab, ob zu gegenwärtiger Zeit in jenen Provinzen das Deutschthum durch die . des Polenthums gefährdet ist oder nicht. Der Hr. Abg. von Stablewski und vor ihm der Hr. Abg. von Meyer haben die Sache von Gesichtspunkten aus dargestellt, welche das Verhalten des Polenthums in jenen Provinzen als harmlos und als ein solches darzustellen suchen, dem gegenüber die Regierung zu besonderen Maßnahmen keine Veranlassung habe. In—⸗ dessen eine wesentlich andere Antwort hat auf jene Frage, ob das Deutschthum bedroht sei oder nicht, die Majorität dieses Hauses durch den Beschluß gegeben, welchen dieselbe auf den Antrag Achenbach vor nicht langer Zeit gefaßt hat. Meine Herren, ich glaube, diese Ant— wort ist so deutlich gewesen, daß ich es, mir erlassen kann, auf die Dinge, die vor vierzehn Tagen und in dieser Woche schon fünf Tage lang immer von Neuem von entgegengesetzten allgemeinen Gesichts punkten aus berührt worden sind, auch meinerseits noch einzugehen. Ich glaube, ich entspreche der Sache mehr, wenn ich mich an das vorliegende Gesetz halte. ; ‚ .
Freilich, meine Herren, hätte ich, nachdem fünf Tage über diese Dinge hier debattirt ist, meinerseits sehr gewünscht, daß der geehrte Vorredner Hr. von Stablewski sich ebenfalls mehr an die Vorlage gehalten hätte, die jetzt zur Diskussion steht. Was er an Ausführun— gen gegen diese Vorlage vorgebracht hat, läßt nach meiner Auf— fassung eine objektive Beurtheilung derselben sehr vermissen. Ich kann mir nur, denken, daß Hr. von Stablewski von besonderen innerlichen Besorgnissen vor diesem Gesetz und, falls es in Kraft tritt, vor seiner Wirksamkeit erfüllt ist, und daß diese Besorgniß ihm den klaren Blick für die einfache Lage der Dinge getrübt habe. Meine Herren, wie kann ich es mir anders erklären, wenn er seine Deduktionen gegen das Gesetz gleich damit beginnt; die Regierung wolle hier unter falscher Flagge eine neue Institution zum Verderben der Polen ein⸗ führen. (Abg. von Stablewski: Habe ich nicht gesagt!) Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich in dem Augenblick, in welchem der Herr Redner die beiden Worte „falsche Flagge“ aussprach, sie mir notirt habe. Meine Herren, inwiefern sollte die Regierung wohl in diesem Falle eine Veranlassung haben, sich einer falschen Flagge zu bedienen? ganz abgesehen davon, daß sie meiner Meinung nach nie⸗ mals Veranlassung hahen kann, derartiges zu thun. ⸗
Die Regierung will in den Provinzen Westpreußen und Posen Fortbildungeschulen errichten, genau so, wie derartige Fortbildungs⸗ schulen in allen übrigen Theilen des Deutschen Reichs vorhanden sind; an der Einrichtung dieser Schulen, an ihren Aufgaben soll nicht das mindeste geändert werden. Wie paßt hier der Begriff „falsche Flagge“ auf ein solches Vorhaben? Ein solcher Ausdruck kann doch nur absichtlich herbeigezogen werden, um die Intentionen der Regierung zu verdächtigen; einen andern Zweck kann die Anwendung eines solchen Ausdrucks nicht haben. . ;
Dann hat ferner Hr. von Stablewski besonders anstößig gefunden §. 2, durch welchen der Handels⸗Minister ermächtigt werden soll, den Besuch der Fortbildungsschulen in jenen Provinzen obligatorisch zu machen; und er hat hierin einen Angriff gefunden einerseits auf das Recht der Eltern und andererseits auf die Verfgssung. Meine Herren vom Recht der Eltern ist gestern bereits die Rede gewesen, und ich stehe vollständig auf dem Standpunkt, daß das Recht der Eltern volle Berücksichtigung verlangt, so weit es sich um ö Kinder handelt. Bas Publikum der Fortbildungsschulen besteht aber aus anderen Personen, das sind erwachsene Personen, und ich meine, daß es nicht gerechtfertigt ist, bei ihnen mit derselben Emphase, wie man es allenfalls bei der Volksschule thun kann, von dem Rechte der Eltern zu reden. . .
Die Behauptung aber, daß hier ein Angriff auf die Verfassung vorliege, ist völlig unbegründet.
In der Verfassung ist vom gewerblichen Unterrichtswesen über⸗ haupt gar nicht die Rede, sondern nur vom allgemeinen Unterrichts—⸗ wesen, und dann scheint mir Hr. von Stablewski vollkommen über⸗ sehen zu haben, daß die Königliche Staatsregierung mit dieser Vor⸗ lage und insbesondere mit der Bestimmung des 5§. 2 durchaus auf dem Boden eines Reichsgesetzes steht, welches eventuell sogar der preußischen Verfassung noch vorgehen würde. §. 120 der Gewerbe— ordnung lautet:
Für Arbeiter unter 18 Jahren kann die Verpflichtung zum Besuch einer kö soweit die Verpflichtung nicht landesgesetzlich besteht, durch Ortsstatut begründet werden.
Das heißt, wie Hr. von Haugwitz auch schon richtig ausgeführt hat: die Reichsgesetzgebung erlaubt, den Unterricht obligatorisch zu machen, wo ein Bedürfniß dazu vorliegt, und giebt zu diefem Ziele zwei Wege frei: einmal durch das Ortsstatut der Gemeinde, und zwei⸗ tens durch ein Landesgesetz, welches durch die gesetzgebenden Faktoren zu vereinbaren sein würde. In den verschiedenen Ländern des Deut— schen Reichs ist die Sache sehr verschieden behandelt worden. In einigen Ländern ist die Landesgesetzgebung eingetreten; in anderen Ländern, wo dazu ein Bedürfniß nicht vorlag, hat man sich damit be— gnügen können, daß in den Gemeinden, wo die Kommunalbehörden es für nöthig hielten, der obligatorische Besuch der Fortbildungsschule durch Ortsstatut eingeführt wurde. In Preußen steht es so, daß in. Gegenden, mit rein deutscher Bevölkerung man bis jetzt noch vollständig damit auskommen kann, daß die Kommunen von der ihnen durch den §. 120 der Gewerbeordnung beigelegten Be— fugniß Gebrauch gemacht haben. Nur für Westpreußen und Posen allein liegt die Befürchtung vor, daß die Kommunen, deren Ver⸗ tretungen zum Theil aus verschiedenen Nationen gemischt sind, nicht geneigt sein werden, die im Interesse der Sache und des Deutschthums dort nothwendige, obligatorische Gestaltung des Fortbildungsschulwesens vorzunehmen. Das ist der Grund, weshalb im Gesetz vorgeschlagen
9
wird, dem Herrn Handels⸗Minister die Ern ng, zu ertheilen, daß er seinerseits den Unterricht obligatorisch macht. — wird etz nur da geschehen, wo die Verhältnisse so liegen, daß ohne Anwendung dieses ö. nicht auszukommen ist. o durch die Kommunen dafür Vorsorge getroffen ist, und die Schulen so eingerichtet und ver⸗ waltet sind, daß man den Zwang entbehren kann, da wird er nicht eingeführt werden. . .
Weiter hat Hr. von Stablewski gesagt, es sei eine ganz ver⸗ gebliche Sache, das Gesetz zu erlassen, denn Resultate werde man mit dieser Vorlage doch nicht erreichen. Ja, das wollen wir doch ab⸗ warten! Fortbildungsschulen existiren in anderen Gegenden seit langer Zeit und haben ihre Resultate gehabt. Es wäre doch geradezu erstaunlich, wenn speziell die in diesem Gesetz ins Auge gefaßten Schulanstalten resultatlos bleiben sollten. Daß sie unter der Ungunst der Führer der polnischen Bevölkerung zu leiden haben werden, ver—⸗ hehle ich mir nicht; ich glaube aber nicht, daß diese hinreichen wird, den Schulen die Erzielung von Resultaten unmöglich zu machen.
Weiter hat er sich ausgelassen über die Schwierigkeit, die Dis⸗ ziplin in den Schulen aufrecht zu erhalten und durchjzuführen. Ich glaube, in dieser Hinsicht hat er sich vergebliche Mühe gemacht. So gut wie in anderen Schulen Disziplin gehalten werden kann — und die preußische Disziplin ist ja nicht unvortheilhaft bekannt — so gut wird das auch in Westpreußen und Posen zu erreichen sein, und jedenfalls wird die Königliche Staatsregierung es nicht daran fehlen lassen, speziell auf diesen Punkt ihr volles Augenmerk zu richten.
Ich kann über dasjenige, was der Hr. Abg. von Meyer vorher geäußert hat, und was er in den Spruch zusammenfaßte; es ginge wohl, aber es geht nicht — darüber kann ich wohl kurz mit folgenden Bemerkungen hinweggehen. ; 55
Meine Herren! Der Ausspruch ließe sich vielleicht hören, wenn es sich darum handelt, zum allerersten Mal ein Experiment mit der Einrichtung der Fortbildungsschulen zu machen. Dann könnte man die Frage aufwerfen: ja, wie wirds denn möglich sein, diese Schüler von 14—18 Jahren zu einem regelmäßigen Schulbesuch zu bringen? wird es nicht nöthig sein, einem jeden einen Gendarmen mitzugeben? Um solche Experimente handelt es sich aber durchaus nicht, die Fort— bildungsschulen sind keine neue Einrichtung, keine Erfindung vom heutigen Tage, sie sind seit Dezennien in den-verschiedensten Gegenden vorhanden, sie werden besucht, sie wirken nützlich; die Behauptung, welche der Hr. Abg. von Meyer aufgestellt hat, kann ich mir also lediglich dadurch erklären, daß er sich überhaupt bisber mit den Fort— bildungsschulen und ihrer Wirksamkeit wenig beschäftigt hat.
Ich möchte schließlich noch eingehen auf ein paar Bemerkungen des Hrn. Abg. von Haugwitz. Was zunächst den 5. 1 des Gesetzes anbetrifft, so hat er, indem er generell ausspricht, daß der Staatzs—⸗ regierung jährlich 200 0090 4 für die Fortbildungsschulen zur Ver— fügung gestellt werden sollen, zunächst den Zweck, für den Bedarf des Etatsjahres 1886/87 zu sorgen; in dem gegenwärtig noch vorliegenden Etat für dieses Jahr ist für die Fortbildungsschulen in den Provinzen Westpreußen und Posen nichts vorgesehen, die Ausgabe kann also nur geleistet werden, wenn fie durch eine besondere Bestimmung bewilligt wird, und diesem Zwecke dient in erster Linie der §. 1.
Weiter aber, meine Herren, scheint es mir doch wünschenswerth zu sein, daß, wenn die Staatsregierung einmal zu der Maßregel schreitet, in zwei Provinzen eine große ahl von Fortbildungsschulen zu errichten, welche weit über 100 hinausgeht, daß sie dann auch eine Garantie dafür erhalte, daß diese Schulen auch einen dauernden Be— stand haben und nicht etwa bei einem Wechsel der Majorität hier im Hause eines Tages in Folge versagter Etatsbewilligung wegen Mangels der erforderlichen Geldmittel geschlossen werden müssen. 8. 1 hat also weiter den Zweck, dafür zu sorgen, daß der dauernde Bestand dieser Schulen gesichert wird. Die spezielle Prüfung des Geldbedarfs im einzelnen Jahre für die in demselben vorhandenen Schulen wird regel— mäßig bei der Verhandlung über den Staatshaushalts⸗Etat erfolgen und soll durch §. 3 sichergestellt werden.
Endlich hat der Hr. Abg. von Haugwitz Mittheilungen gemacht von einem Erkenntniß welches Seitens des vormaligen preußischen Ober⸗Tribunals im Jahre 18578 erlassen worden ist, und welches den Polizeibehörden die Befugniß abgesprochen hat, Strafen auf die Ver— äumung des obligatorischen Besuchs der Fortbildungsschulen zu setzen. und er hat daran eine Reihe von Fragen geknüpft, wie man nun bei einer solchen Lücke des vorhandenen Rechts dazu kommen solle, einen regelmäßigen Schulbesuch sicher zu stellen. Mit Bezug darauf erlaube ich mir historisch anzuführen, daß in der neueren Zeit nach der Aufhebung des Ober-Tribunals das preußische Kammergericht, welches gegenwärtig für das Land die erste Instanz in derartigen Fragen des Landesstrafrechts ist, sich zu einem Rechtsgrundsatz bekannt hat, welcher dem früheren von dem Ober⸗Tribunal aufgestellten gerade ent⸗ gegengesetzt ist. Das Kammergericht hat die Rechtsgültigkeit von Polizei⸗ verordnungen anerkannt, welche die Versäumung des Unterrichts von obligatorischen Fortbildungsschulen mit Strafe bedrohen. Ich glaube, daß dadurch die Bedenken, welche der Hr. Abg. von Haugwitz in der angedeuteten Beziehung hatte, erledigt sind.
Meine Herren, ich erlaube mir schließlich noch hinzuzufügen, daß nach ernstlicher Prüfung die Staatsregierung zu der Auffassung gelangt ist, daß objektiv begründete Einwendungen diesem Gesetz⸗ entwurf sich schwerlich werden entgegensetzen lassen. Der Gesetz⸗ entwurf hält sich rein auf der Linie der Defensive, er bezweckt nichts weiter, als das Deutschthum in Gegenden, in denen es durch anti⸗ nationale Agitationen bedroht ist, zu schützen und zwar speziell zu schützen bei den deutschen Arbeitern, damit sie der Nationalität, welcher sie angehören, nicht entfremdet werden. ;
Der Gesetzentwurf tritt den Interessen, dem Recht und dem Besitzstand keiner anderen Nationalität zu nahe; er bezweckt lediglich, die Integrität der deutschen Nationalität zu wahren, und aus diesem Grunde bitte ich Sie, in derselben Weise, wie Sie zu Gunsten des Gedankens der Resolution Achenbach sich seiner Zeit ausgesprochen . auch zu Gunsten des vorliegenden Gesetzentwurfs Stellung zu nehmen.
Der Abg. Jaeckel erklärte namens der freikonservativen Partei, daß er im Prinzip dem Entwurf zustimme. Was die Bedenken betreffe, so zit? er allerdings eine ausgiebiger Motivirung gewünscht, namentlich in Bezug auf statistisches Material uber den Stand der Fortbildungsschulen in Preußen, sowie deren Kostenerforderniß um das finanzielle Bedürfniß hier eingehend zu prüfen. Außerdem erscheine die in 8. 2 vorgeschlagene Ermächtigung des Handels-Ministers, den Be⸗ such der Fortbildungsschulen obligatorisch zu machen, nicht genügend klar, namentlich hinsichtlich ihrer Tragweite. Deshalh empfehle sich kenne e ch Vorberathung, und zwar durch diejenige Koömmission, welcher die Schulgesetze übergeben worden seien. .
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, die Art und Weise, wie der Abg. von Haugwitz einen alten würdigen Greis apostrophirt habe, sei doch bisher im Hause nicht üblich ge⸗ wesen. So viel stehe fest, daß der Abg. von Meyer ohne Rücksicht seine wahre Ansicht hier ausgesprochen habe, auch wenn sie der höherer Instanzen entge engestanden habe. Oder sei es jetzt mehr Mode, ö. nach oben hin williger zu zeigen? Dem Abg., von Haugwitz müsse Redner sagen, daß der Weg zu dem Abg, Rickert, den derselbe dem Abg. Meyer angerathen kö nicht so weit sei, wie der zu dem Abg. Gneist, den Ersterer selbst zurückgelegt habe. Was die Sache selbst betreffe, so müsse Redner zunächst bemerken, daß die Versprechungen der Könige gegenüber Westpreußen, Posen und Schlesien ganz verschiedene gewesen seien. Dann müsse er den Abg. von Haugwitz fragen; auf Grund welcher y, estimmung wolle derselbe denn für statthaft erklären, daß grundlegende Gesetze null und nichtig würden, wenn in einer Provinz Unbotmäßigkeiten vorkämen. Er denke eben von den vor aller Welt gegebenen Königsworten ganz
loo 4
anders. Zu welchen Konsequenzen würde man kommen? Die könnten ja dann auch erg wir sind nun unserer
olen flichten überhoben! Zu solchen fals
man, wenn man meine, Königsworte könnten aufge Wenn das eine konservative Partei als ihre Ansicht
den. hinstelle, dann sage Redner: Staate Preußen! Summen für eine
es ist weit
Schule bewilligen
ĩ t soll er etwas über Orgar mation,
Methode c.
ĩ ier wünsche er eingehenden „äachweis und auch Garantien 28 daß die Schulen nicht der Unkirchlichkeit Vorschub leisteten, daß sie z. B. nicht während der Gottesdienstzeit angesetzt oder abgehalten würden. Der Unter⸗Staatssekretär habe seiner Ansicht nach das Reichsgesetz unrichtig ausgelegt, denn es stehe nichts von dem obligatorischen Charakter darin, nur darin, daß die Gemeinden einen solchen beschließen könnten; nichts aber stehe im Reichsgesetze davon, daß noch später
Landesgesetze in dieser Materie erlassen werben den obligatorischen Charakter einführten. punkt werde die Kommission recht fest ins aben. Das Landesgesetz mache Schablone, chonend vor; der Kommune könne man sehr wohl überlassen. wollt. Eine Zwangsschule werde überhaupt n Leute von 14 bis 18 Jahren ausrichten, nur Wide
rufen, das verderblich zu wirken geeignet sein werde. Zwang einzuführen, ohne die Strafen festzufetzen, das sei Wo könne und würde da der er ; r Redner denke, man sollte doch etwas vor— sichtiger in solchen Dingen vorgehen. Er glaube, man thue zu bewilligen, mit Gesetzen auskommen.
etwas ganz Unerhörtes! Eifer hinfüuͤhren.
gut, der Regierung für die Sache Geld diesem werde sie ganz gut bei den alten Wolle man denn noch einen neuen habe doch genug. Rirathen; aber Redner habe das Vorgefi Worten des Reichskanzlers, daß auch nächstens schließen verstaatlicht werden würde. Er meine,
wang ein
man es nur mit einem Anfange zu thun, das Gesetz werde h auf Provinzen ausgedehnt werden. Es werde die Zeit schon noch einmal kommen, wo man ein— sehen werde, daß man den Staat zu omnipotent gemacht habe.
dereinst auch auf die übrigen
Der Abg. von Schenckendorff wollte nur d
des Gesetzes, die Art der Durchführung desselben
da ihm 7 dies von großer . für
Wirksamkeit des ganzen Gesetzes zu sein 1883 auf Seite 6 an, daß
preußen und Posen. Es sei also schon aus
von Wichtigkeit, daß das Fortbildungsschulwesen energisch in
jenen Landestheilen gehoben werde. Er lege punkt aber auf die allgemein unterrichtliche R gründenden obligatorischen nur eine Fortsetzung der Volksschulbildung bezw er sich gegen diese Tendenz aussprechen. Scho
rieller Cirkular⸗Erlaß vom Jahre 1846 habe es als nothwendig Allem das praktische . . den 60er und 70er Jahren abe man leider diese Richtung verlassen, und in diesem Sinne Falksche Regulativ von 1874 aufzufassen.
it sei man indeß wieder erfreulicher Weise diesem Prinzip abgekommen und zu dem der Vorbildung
anerkannt, in der Fortbildungsschule vor Leben im Auge zu haben. In
ö auch das neuerer Zeit
das gewerbliche Leben übergegangen. Redner durchaus richtig, und um deswi 1884 schon den betreffenden ministeriellen Erlaß
Nun zu dem Gesetz. Wenn er diese Der
Diesen Gesichts⸗ Auge zu fassen
u einen solchen Beschluß Jenes, nicht dieses habe das Reich ge—
Er sei fast überall, nur noch nicht bei dem
ͤ ; cheine. führe schon der Bericht des Kultus⸗Ministeriums vom Jahre
aß nirgends im ganzen Lande Fortbildungsschulen so weit im Rückstande seien, als in West—
Fortbildungsschulen.
en habe er auch im Jahre
oben wer⸗ gekommen im
e, so müsse Mißfallen des Abg. von wissen.
wesen, den derselbe für seine
sations vorlage ungeeignet ges nicht heraus aus der ien i
es stehe er liche Form.
könnten, welche gehe nirgends siebziger Jahre gehabt habe. ichts für junge
rstreben hervor⸗ Den
konservativen gegeben. altkonservativ mit einer etwas aber niemals
dürfniß. allerdings nicht, wie sie liege. führen? Man ihl nach den das Ehebund⸗ auch hier habe
nicht, aber es sei eben die licher Fixirung an Stelle
gebung theile jener Ansicht kommen, den Wortlaut klammere.
ie Ausführung berühren, die gedeihliche
Thatsächlich
diesem Grunde
den Schwer—
ichtung der zu Er . Sollten . willigen. Die Besor
ecken, so müsse möchten, könne do
n ein ministe—⸗
niß, daß
In
von
ür lägen. 1
halte das
vom 14. Ja⸗
daß dꝛese gegenüberstehe.
nuar desselben Jahres begrüßt.
Er wünsche daher,
E
X Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und. Tong f Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Arntschen Reichs ⸗ Anzeigers und Königlich RNrenßischen Staats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
K
verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
Bau⸗ und Schneideholz⸗Verkauf der Königlichen Sberförsterei Hinternah. (Bahnstation Themar der Werrabahn.)
Mittchow, den 17. März er., Vorm. von 8 Uhr ab, sollen im Hanft'schen Gasthause zu Hinternah öffentlich versteigert werden:
1) Schutzbezirk Schönau, Förster Teetz.
D 4, „‚Langenbacher Grund“: 33 Tannenbkoche mit rot. 34 fm;
D 91I. „Kreiseberg“: ea. 373 Fichten Stämme mit rot. 11 fm Ir / ar, 65 Zr, 72 4r Kl., ca. q Tannen Bloch ag. 1 66 .
2 utzbezirk Steinbach, Förster Feldt. D 3, „Hirschplatz?: 3 Fichten⸗, 25 Tannenbloche mit rot. 24 fm;
D 54, 55, 57, „Willin de“: ca. 510 Fichten Stämme u. Bloche mit rot. II fim Ira, H6 zr, 8 4r Kl. 32 rm Kistenholz, 42 rm Schleifhölzer, 8 Plankenstangen, 31 Bühnstangen;
D 69 709 „ Metzebach“, „Glasbach“: ho Fichten u. Tannen Stämme u. Bloche mit rot. 33 kin ir er, 12 Ire 1 4r Kl. und 15 rm Kistenholz.
3) Schutzbezirk Frauenwald, Förster Schomburg.
D 75, . Emmerdelle ): 111 Fichten Bloche mit
D 1035, „Breitebrunn“: rot,. 44 tm lar Gl.
. und 7 rm Kistenholz. 4) Schutzbezirk Neundorf. Förster Dunkelberg.
D 77, „Sommerberg“: 78 Fichten Stämme und Bloche mit rot. 673 fim Ir / 2, 7 3r Kl. und 7 rm Kistenholz; ᷣ
D 139/140, Nesselthal“: 93 in Stämme u. Bloche mit eg. 57 fm 1rd Kl., 7 rm Kisten u. 17 rm Schleifholz;
D 141, „Dillrücks: 22 Fichten Bloche mit rot.
10 fm. X Schutzbezirk Wilke, Förster Jeltsch.
D 157 5 Koppe“: 873 Fichten und Tannen Stämme u. Bloche mit rot. 432 fm 1r u. 2, 137 3r, 17 Ar Kl. und einiges Kistenholz.— Be⸗ an des Schlages D 160, „Hohethal“ bleibt wei⸗ tere Belanntmachung vorbehalten.
HSinternah, den 22. Februar 1886. Der Oberförster.
—
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
59372 Solzverkauf in der Königlichen Oberförsterei
WPütt, Regierungsbezirk Stettin.
Am Sonnabend, den 6. März er., von Vorm. 19 Uhr ab, gelangen im Gasthause zu Groß⸗ Fhristinenberg — Bahnstation der Altdamm-⸗Kol— berger Eisenbahn — aus den Jagen 45, 465 und 560 ea. 400 Stück Kiefern Bau- und Schneidehol; I.. Kl. zum Verkauf.
Pütt, den 24. Februar 1886.
Der K2 Oberfürster.
59342 ö. ,
in der Königlichen Gberförsterei Pödelist am Dien tag, den 9. n. M., früh g Uhr, in der Rose zu GIckartsberga dem Schutzbezirk Eckarts— er, Reg.⸗Bez. Merseburg, Bahnstation Eckartg⸗ erga.
ö93 45 Solz verkauf. Königl. Oberförsterei Dembio bei Oppeln. Mittwoch, den 3. März er., Vormittags von 19 Uhr ab, kommen im Stern'schen Gast⸗ ö. zu Chronstau folgende Bauhölzer zum Ver— kauf: Schutzbezirk Sowade, Jag. 25: ca. 1 Kiefer J 3 H, 24 III., 124 JV. und S3 St. V. Kl., sowie St. Fichten V. Kl. Schutzbez. Tempelhof, Jag. 192: 367 Stück Eisenbahnschwellen. Schutz bez. Chronstau, Jag. 182: 130 St. Ficht. V. Kl., Jag. 175: 12 Kief. III., 63 IV. und 85 St. V. Kl., sowie 58 St. Ficht. V. Kl. Schutzbez. Sezedrzik, Jag. 206: 19 St. Schwellen und 40 St. Ficht. V. Kl. Tot. : 1 Kief. J, 5 III., 40 IV. und 20 St. V. Kl., Schutzbe⸗. Dembiohammer II., Jag. 100: 16 Ficht. V. Kl., Jag. 100: 7 Eichen
Tendenz auch in der Kommissionsberathun verfolgt werde. Geschehe dies, so werde nicht nur das . ? — komme 6 werden, sondern es werde darin auch ein Mittel iegen, das Fortkommen des Einzelnen im Leben Damit komme diese Einrichtung aber auch der materiellen Wohlfahrt jener Landestheile zu Statten. Abg. von Meyer⸗Arnswalde meinte, er scheine das augwitz im allerhöchsten Grade er⸗ regt zu haben; „unerhört“ sei noch der mildeste Ausdruck ge—
von Haugwitz habe ihm vorgeworfen, er hätte zur Koloni⸗ rochen, das Gesetz wäre ja noch sion, und er müßte dies erst ab— warten. Wenn Redner aber von dem Gesetze spreche, könne er doch nur über den Entwurf sprechen, Vor allen Dingen aber müss wurf antworten, er ginge nach links und würde nächstens in die Arme des Abg. Rickert sinken. sagen wolle, er gehe nach links, so stellen, was sei denn eigentlich rechts“? zurückgreifen auf die technischen Ausdrücke, die man Ende der ĩ Da habe es eine Fraktion der Altkonservativen von 9 Mann und eine Fraktion der Neu— Er möchte nun glauben,
; nals ministeriell, der Abg. von . konservativ mit ministerieller Färbung sei.
te Der Abg, Rickert möchte die Vorlage als eine solche der Versöhnung betrachten, denn Bildung sei Allen gleiches Be⸗ Er stehe also der Vorlage sympathisch gegenüber,
Wesentlichen auf der rechten Seite den seinigen ähnliche An⸗ schauungen zum Ausdruck gekommen seien. Warum bringe aber Bildungsgrade die Regierung ein Gesetz, in welchem die jührliche Hergabe von Geld bestimmt werde? Der Etat sei ja noch nicht abgeschlossen! Die Regierung möge doch diesen Weg beschreiten glaube gar nicht, daß im Jahre 1886/87 gleich 200 000 M. nöthig sein würden, die Regierung glaube es vielleicht auch
denken des Abg. Windthorst Redner nicht, * . Eine zukünftige landesgesetzliche Regelung sollte damals gar nicht aan len . ö er aus eigener Erfahrung konstatiren könne. ie die Sache, wenn man frage, ob die landesgesetzliche Regelung zweckentsprechend sei. Je weniger der Begriff der Fortbildungs⸗ schule noch feststehe, je mehr er noch der En twickel je mehr dieselbe die allgemeinen Sympathien besitze, desto mehr sei man darauf hingewiesen, den Er halte es für am besten, einfach das
ein Grund sein, für den Osten die bildungsschulen obligatorisch zu ö . erst versuchen; gehe es nicht, dann Das Bedürfniß selbst für Westpreu streiten, eine solche Stellung verstehe er nicht. mit Freuden jedes derartige Entgegenkommen Redner wünsche dringend, daß dieses Gesetz sich fern halte von Motiven, wie die, welche den vorher berathenen zu Grunde
Der Unter⸗-Staatssekretär Dr. von Moeller entgegnete: Der Hr. Abg. Rickert hat seine 66 Gesetzes mit der Bemerkung begonnen, daß er dem Gesetze sympathisch Aus dem weiteren d War heraus gehört, daß er Sympathie für dag Institut der Fort=
bildungẽsschule Gese habe
thum im Osten h 2 anstoßig, den
zu fördern.
Der 5. 1 i
Worte gehabt habe. Der Abg. — * — 8 —
meinen früheren
nicht über die mög⸗ e er auf den Vor- zen Westpreußen mung, auf welche Wenn man Jemandem müsse man zunächst fest⸗
Er wolle einmal die Kinder der
en, daß er selbst oder recht reaktionären Färbung, Haugwitz dagegen neu⸗
fremdet werden, die Regierung f
Indessen sei er beruhigt, da im Mittel, um in befitzen, die stellen.
Redner Staatsregierung
Folge des Versuches gesetz= der etatsmäßigen. Die Be— hinsichtlich der Reichsgesetz⸗ man könne nur dann zu
man sich allzu eng an
z einlasse jeses Anders liege nlassen, dieses
ung bedürfe,
wang fernzuhalten. t eld im Etat zu be— die Gemeinden widerwillig sein Fort⸗ Man solle es doch k. doch auch noch Zeit.
en und Posen zu be—
Man werde anderweite
begrüßen.
Besprechung des vorliegenden genommen.
Schluß 4
Verlauf seiner Rede habe ich
bebrlich, weil er, wenn sie dazu übekgeht, preußen und Posen die von ihr beabsichtigten mehr a bildungsschulen zu errichten, dann allein im Stande sst,
tarischer Majoritäten hinaus sicher zu stelsen.
gestellte Fragen, in der Kommission bereitwillig mitgetheilt werden. sich die Staatsregierung nie bereit erklären können, auf 5. 1 und 2 iu verzichten und damit das ganze Gesetz — eigenthümliche Stellung, die der Abg. Rickert einerseits zum Institut der Fortbildungsschulen und im gewissen Gegensatz dazu zu dem vor— liegenden Gesetzentwurf eingenommen hat, erklärt sich Meinung nach allein aus dem Bestreben, dieses Gesetz seines volitischen Charakters zu entkleiden. Die Regierung aber kann fich darauf nicht
besitzt, aber ron Sympathien für das vorliegefde ich wenig bemerkt. Der 53. J ist ihm §. 2 will er, streichen; es bleibt übrig
der 8. 3 welcher etwas ausspricht, das sich eigentlich von selbst
steht und für sich allein werthlos ist. . . 83 die Majorität des Hauses dem Gesetze selbst etwas mehr Sympathie juwendete, als es der
Ich würde also wünschen, daß
e Herr Vorredner gethan hat.
st nach der Auffassung der Regierung deshalb unent⸗ in den Provinzen West⸗ . Fort⸗ er einen dauern⸗ dieser Schulen über alle Schwankungen a, 14 Ich habe das bei Ausführungen bereits darzulegen mir erlaubt und
darf mir gestatten, nochmals hierauf besonders Bezug zu nehmen.
Was den 5. 2
Seiten der Regierung den Besuch der Fortbildungsschulen in den 8 8
betrifft, welcher die Ermächtigung enthält, von
und Posen obligatorisch zu machen, so ist das eine estim⸗ die Regierung einen besonderen Werth zu legen hat, und
es ist dies außerdem eine Bestimmung, welche dem Wunsche des Hrn. Abg. Rickert entgegensteht, das Gesetz auf sämmtsiche Landestheile auszudehnen. In Westpreußen und Posen besteht die Gefahr, daß
deutschen Arbeiterbevölkerung, nachdem sie in der
Volle schule in deutscher Weise unterrichtet und erzogen worden sind, nach dem Austritte aus der Volksschule polnischen Einflüssen sich preisgegeben sehen und dadurch
. ihrer angeborenen Nationalität ent⸗ und bei der heutigen Lage, der Verhältniffe hält sich ür verpflichtet, dieser Gefahr vorzubeugen. Das kann
aber nicht dadurch geschehen, daß man den Besuch der Fortbildungs⸗ schulen einen lediglich fakultativen sein läßt, sondern es kann nur in der Weise geschehen, daß die Kinder der Arbeiter angehalten werden, ö . . . 15. Jahren nicht erreicht haben, die Schule zu besuchen und dadur
beständig mit deutschen Lehrern und deutschen Mitschülern in 36 rührung zu kommen. ĩ
von der Gewerbeordnung festgesetzte Alter von
Darin sieht die Regierung ein wesentliches den jugendlichen Arbeitern, die bei ihrem . gegen agitatorische Einflüßse wenig Widerstandskraft
Aufrechterhaltung des deutschen Bewußtseins sicher zu
Gegen eine Berathung in der Kommission ist von Seiten der
nichts welche
Weitere werden,
einzuwenden.
wer Aufschlüsse über gewünscht s
können und sollen Aber dazu wird
hinfällig zu machen. Die doch meiner
Gesetz seines politischen Charakters entkleiden zu
e , r w den polnischen Verhältnissen in nbarer Beziehung steht, u ; s zu Stande en so muß es diesen l fl . n ,,, Die Diskussion wurde geschlossen, es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen, zur Klarstellung der Sachlage konstatirte, Meyer nicht mehr Mitglied der konservativen Partei sei, da derselbe bereits vorgestern seinen Austritt erklärt habe. . Das Haus verwies hierauf die Vorlage an die für die Schulgesetze gewählte Kommission. Der letzte Gegenstand der und zweite Berathung des Gesetzentwurfs,
wobei der Abg. von Rauchhaupt daß der Abg. von
Tagesordnung war die erste s, betreffend die Geschäftsbereiches
Feststellung des
mehrerer kom munalständischer Anstalten in der Provinz Hessen⸗Nassau. t
Die Vorlage, eine Konsequenz der in Hessen-Nassau ein— geführten Kreis- und Provinzialordnung, wurde nach un— wesentlicher Diskussion
unverändert in zweiter Lesung an—
Uhr. Nächste Sitzung: Sonnabend 11 Uhr.
— —
,
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. ; &
5. Verschiedene Bekanntmachungen.
T. Literarische Anzeigen.
8. Theater⸗Anzeigen. / In der Börsen—
9. Familien Nachrichten. Beilage. E
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Vogler, G. L. Daube K Co., E. Schlotte,
Annoncen Bnreanx. . X
21 II., 86 III., 29 IV. und 95 St. V. Kl Schutz bez. Schodnia, Jag. 90: 12 Kief. J. 26 JJ. 102 Ii. I LS. und 7d St. Y. RI. Schutzbez. Kreuzthal. Jag. 50: 1 Kief. II. 6 III., 23 1V. und 8 St; V. Kl., sowie 163 St. Ficht. V. Kl. Jag. 77; 3 Kief. JV. und 20 St. V. Kl. Schutzbez. Dembiohammer J., Jag. 38: 90 St. Schwellen. Schutz beʒ Danietz, Jag. 1: 2 Kief. I15., 33 JV. und 61 St. V. Kl., Jag. 21: 64 St. Schwellen. Ein Viertel der Taxe ist sofort im Termin an— zuzahlen. Dembio, den 24. Februar 1886. Der Oberförster. von Wallenberg.
568768 Verkauf eines Fabrikgeschäftes und Immobiliar⸗Verkauf.
Auf Ersuchen des Herrn Emil Vogel, Direktors, zu Düsseldorf wohnend, in dessen Eigenschaft als Liguidgtor der zu Düsseldorf domizilirten Actien— gesellschaft unter der Firma „Grafenberger Guß⸗ stahlfabrik in Liquidation“ wird der unter⸗ zeichnete zu Düssel dorf wohnende Königlich Preußische Notar Ferdinand August Carl Coninr
am Donnerstag, den 11. März 1886,
. ⸗ Nachmittags 3 Uhr,
im , der genannten Actiengesellschaft zu Gra nber bei Düsseldorf, das ganze Fabrikgeschäft mit allen Aktiven und Pafsiven, Immobilien, Mo— bilien, Vorräthen, Utensilien und Maschinen, über⸗ haupt mit allem was zu der Fabrik gehört, öffent= lich an den Meistbietenden zum Verkaufe ausstellen.
Die zugehörigen Immobilien sind folgende:
zur d, Rr 1 If ge er C
Flur 9, Nr. 1 rafenberger Chaussee, Hof⸗ raum 2 Hectare 1 Are 40 H er ö Flur 19, Nr. 558 / daselbst, Hofraum, 4 Are,
Nr. 559 /4 daselbst, a 1 Are 64 Meter, mit dem auf gen, Parzellen befindlichen mit Rr. 325 bezeichneten Wo nhause und den Fabrikgebauden, sowie den sämmtlichen Betriebsmaschinen, Kessel⸗An⸗ lagen, Geleisen, Dampf, Wasser⸗ und & *sernm, Werkzeugen, Utensilien, foweit diefe Maschinen u. s. w.
III., 14 IV., 32 St. V. Kl., fowie 12 Kief. I,
nach dem Gesetze als immobiliarer Natur zu er—
Nr. 569 / 5 Grafenberger Chaussee, Acker 29 A. 88 M.
Nr. 564 /9 Zoppenbrück, Wiese, 44 Are,
Nr. 619,11 Grafenberger Ehaussee, Wiese 4. Klasse, 28 Are, und 5. Klaffe, 45 Are
50 Meter,
Nr. 611/12 Grafenberger Chaussee, Wiese, 34
Are 40 Meter, Nr. 612/13 daselbst, Acker, 35 Are 40 Meter, der Zoppenbrück, Acker, 17 Are
Nr. 14 an 11 Meter,
Nr 15 daselbst, Acker, 41 Are 91 Meter, Gesammtgröße 5 Hectare 28 Are 35 Meter. Bedingungen und Vorgcten liegen bei dem Unter—
ieichneten zur Einsicht offen. Düsseldorf, den 20. Februar 1886. Der Königlich Preußische Notar: Coninx.
kin, isenbahn⸗-Direktionsbezirk Hannover. Neubau: er n , nner
q Abtheilung II.
Die Ausführung der eisernen Ueberbauten für die kleineren Brücken und Durchläßsse der Cisenbahn von Münster über Rheda nach Lippstadt in der H. Ab⸗ theilung im Gesammtgewicht von 44 895 Schmiedeeisen, 4860 kg, Gußeisen und 19 Kg Stahl soll in öffentlicher Verdingung vergeben werden-
Angebote sind unterschrieben, versiegelt und mit der Aufschrift:
Angebote auf Lieferung von Eisenkonstruktionen“ bis zu dem auf Freitag, den 19. März 1886, Vormittags 11 Uhr, festgesetzten Verdingungs= termine postfrei an den Unterzeichneten ,, von welchem auch die Bedingungen zum Preise von 3 , die Entwurfszeichnungen zum Preife von 3,50 „M bezogen werden können.
Die sämmtlichen Brücken liegen unmittelbar neben der Landstraße von Beelen nach Lippftadt.
Lippstadt, den 20. Februar 1885.
Der Abhtheilungs⸗Baumeister. Blumenthal.
achten sind,