1886 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Mar 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reicl S⸗Anzeiger

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dition: sw. Wilhelmstraße Nr. 32.

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16 . den J. März, Abends. 18S.

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Berlin, den 1. März 1886.

Se. Majestät der Kaiser und König sind durch die wie berichtet erlittene Kontusion, welche übrigens in günstiger Weise verläuft, noch zu fernerem ruhigem Ver— halten genöthigt.

Die Geschäfte und Vorträge bei Sr. Majestät nehmen

ihren ungestörten Fortgang.

Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem⸗ nächst das Weitere eröffnet werden. Meldungen, welche nach dem 31. März d. J. eingehen, müssen unberücksichtigt bleiben. . Berlin, den 25. Februar 1886. Königliche technische Prüfungs⸗Kommission. Stambke.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem katholischen Oberpfarrer und Definitor Vogt zu St. Vith im Kreise Malmedy den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fa— kultät der Universität Göttingen, Geheimen Regierungs-Rath Dr. Bertheau, den Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse; dem katholischen Pfarrer Nelles zu Körrenzig im Kreise Erkelenz den Königlichen Kronen⸗-Orden dritter Klasse; dem evangelischen Lehrer Haß zu Dieckhof im Kreise Schlochau den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; sowie dem Küster Sonn an der katholischen Pfarrkirche zu Körrenzig im Kreise Erkelenz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Dem zum schwedisch-⸗norwegischen Vize⸗Konsul in Stettin ernannten Kaufmann E. R. A. Ivers ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Vetanntmachung.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung der Reeichh anke ile ner §. 18 des Statuts der Reichsbank vom 21. Mai 1875, Reichs⸗Gesetzblatt S. 203) wird hierdurch auf den 17. März d. J., Nachmittags Hi / Uhr, berufen, um den Verwaltungsbericht nebst der Bilanz und Gewinnberech⸗ nung für das Jahr 1885 zu empfangen und die für den Centralausschuß nöthigen Wahlen vorzunehmen. (21 4. a. O.)

Zur Theilnahme ist jeder männliche und, verfügungs⸗ fähige Antheilseigner berechtigt, welcher durch eine spätestens am Tage vor der , , ,, im Archiv der Reichsbank, Jägerstraße Nr. 34/36 hierselbst, während der Geschäftsstunden abzuhebende Bescheinigung nachweist, daß und mit wie vielen Antheilen er in den Stammbüchern der Neichsbank als Eigner eingetragen ist. (5. 16 a. a. O.)

Die Versammlung findet im Reichsbankgebäude, Jäger⸗ straße Nr. 34 / 36 hierselbst, statt.

Berlin, den 26. Februar 1886.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

Das dritte Heft des sechsten Bandes der im Reichsamt des Innern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober⸗ Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L. Friederichsen C Co. in Hamburg soeben erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2.00 M für das Exemplar zu beziehen.

Berlin, den 28. Februar 1886.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Eck.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Gerichts-Assessor Wilhelm Richard Kirsten zum Garnison-Auditeur zu ernennen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Wahl des seitherigen Landesältesten, Hauptmanns a. D., Herzoglich braunschweigischen Kammerherrn und Erb⸗Admini⸗ ,. der Klosterschule zu Roßleben, Arthur von Witz—⸗

eben auf Kieslingswalde, zum Direktor der Görlitzer Fürsten⸗ thums⸗Landschaft * den sechsjährigen Zeitraum von Weih⸗— nachten 1885 bis dahin 1891 zu bestätigen.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bekanntmachung.

Die Herren Kandidaten des Bau⸗ und Maschinenfaches, welche die erste Staatsprüfung im Laufe der Monate April, Mai und Juni d. J. abzulegen beabsichtigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 31. März d. J. sich schriftlich bei der unterzeichneten Behörde Voßstraße Nr. 35 zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen.

Königliche landwirthschaft liche Akademie Poppelsdorf in Verbindung mit der Rheinischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität Bonn.

Das Sommer⸗Semester 1886 nnt am 28. April d. J. mit den Vorlesungen an der Universität Bonn. Der spezielle Lehrplan umfaßt folgende mit Demonstrationen verbundene wissenschaftliche Vorträge: * , nn, m,

Einleitung in die landwirthschaftlichen Studien: Geheimer Re— gierungs⸗Rath, Direktor Prof. Dr. Dün kel berg. Allgemeine Viehzucht: Derselbe. Kulturtechnik: Derselbe. Nulturtechnisches Konversatorium und Seminar: Derselbe. n, Seminar: Derselbe und Prof. Dr. Werner. Spezteller Pflanzenbau: Prof. Dr. Werner. Schweinezucht: Derselbe. Allgemeiner Pflanzenbau: Dr. Dreiscch. Taxationslehre: Derselbe. Forstschutz: Forstmeister Sprengel. Waldbau: Derselbe. Weinbau: Garten⸗Inspektor Herrmann. Gemüsebau: Derselbe. Landesverschönerung: Der— selbe. Organische Erperimental⸗Chemie: . Dr. Freytag. Chemi⸗ sches Praktikum: Derselbe. Agrikultur⸗Chemie: Prof. Dr, Kreusler. Landwirthschaftliche Botanik und Pflanzenkrankheiten: Professor Dr. Körnicke. Physiologische und mikrostopische Uebungen: Derselbe. Naturgeschichte der Wirbelthiere; Professor Br. Bertkau. Experi⸗ mentelle Thierphysiologie; Profefsor . Fink ler. Thierphysiolo⸗ i. Praktikum: Derselbe. Geognese. Miieralogische Uebungen. e,, Prof or Dr diesele Physikalisches Prak⸗ kikum: Dersel be. e mirthsgen be Möschinenkunde; Derselbe. Erdbau; Derselbe. Wrücken⸗ Töehr u. a m Regierungs⸗ Baumeister Huppertz, llebungen im Entwer von kultur⸗ technischen Bauwerken: Derselbe. Praktische Geometrie und Uebungen im ,. und Nivelliren: Derselbe. Praktische Geometrie: Dozent Koll. Traciren: Derselbe. Geodätisches Zeichnen und Rechnen: Derselbe. Meßübungen: Derselbe. Analytische Geometrie und Analysis: Dr. Veltmann. Mathematisches Zeichnen und Rechnen: Derselbe. Elementar⸗Geometrie: Derselbe. Algebra: Derselbe. Volkswirth⸗ schaftslehre: Geheimer Regierungs⸗Rath, Pr, Dr. Nasse. Ver⸗ waltungs⸗ und Gewerberecht: Geheimer Bergrath, Prof. Dr. Kloster⸗ mann. Landeskulturgesetzgebung: Derselbe Fischzucht: Prof. Dr. Freiherr von la Valette St. George. Akute und Seuchenkrankheiten der Hausthiere; Departements⸗-Thierarzt Schell. Gesundheitspflege der Haussäugethiere: Derselbe. Theoretisch-praktischer Kursus fuͤr Bienenzucht: Dr. Pollmann.

Außer den der Akademie eigenen wissenschaftlichen und praktischen Lehrhülfsmitteln, welche durch die für chemische, physikalische, pflanzen— und thierphysiologische Praktika eingerichteten Institute, neben der landwirthschaftlichen Versuchsstation und dem thierphysiologischen Laboratorium eine wesentliche Vervollständigung in der Neuzeit er⸗ fahren haben, steht derselben durch ihre Verbindung mit der Uni⸗ versität Bonn die Benutzung der Sammlungen und Apparate der leßteren zu Gebote. Die Akademiker sind bei der Universität imma⸗ trikulirt und haben deshalb das Recht, noch alle anderen für ihre allgemeine wissenschaftliche Ausbildung wichtigen Vorlesungen zu hören, über welche der Universitäts⸗Katalog das Nähere mittheilt.

Der seit 1876 versuchsweise eingerichtete kulturtechnische und der seit 1880 bestehende geodätische Kursuß sind nunmehr desinitiv an der Akademie eingerichtet und deren Besuch für die zukünftigen preußischen Landmesser obligatorisch geworden. Ebenso haben die hier studirenden Landmesser und die Kulturtechniker ihre Diplom⸗Examen mit amtlicher Geltung an der hiesigen Akademie abzulegen.

Auf Anfragen wegen Eintritts in die Akademie ist der Unter zeichnete gern bereit, jedwede gewünschte nähere Auskunft zu ertheilen.

Poppelsdorf bei Bonn, im Februar 1886.

Der Direktor der landwirthschaftlichen Akademie:

Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Dünkelberrg.

Aichtamtliches.

Den tsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. März. Se. n der Kaiser und König empfingen gestern den Dr. Schliemann und sodann die Generale Freiherr von Schlotheim und von Albedyll zum Vortrage, und ertheilten einer Deputation des Niederrheinischen Weberbundes Andienz.

Heute hielt der Geheime Ober⸗Regierungs-Rath Anders vom Geheimen Civilkabinet Sr. Majestät Vortrag.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin en gestern dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta— Hospitals bei.

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät haben die Königlichen Kammerherren Graf Rothkirch⸗Trach und Graf Hohenthal übernommen.

Se. Kaiserliche, und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm am Sonnabend, Mittags 12 Uhr, militä— rische Meldungen entgegen und um 1 Uhr die Schluß⸗ besichtigung des Offizier⸗Lehr⸗Kursus der Königlichen Militär— Turnanstalt ab.

Nachmittags 4 Uhr empfing Höchstderselbe den Staats Minister Dr. Lucius zum Vortrage.

Abends wohnten Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kron⸗ prinzessin dem Kostüm⸗Ball bei Sr. Hoheit dem Erbprinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗ Meiningen im Charlottenburger Schlosse bei.

Gestern Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit der Kron⸗ prinz auf kurze Zeit die Oper und wohnte dann der Vor⸗ stellung im Deutschen Theater bei.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundes raths für das Seewesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung. ö

Die Berichte über die vorgestrigen Sitzungen des Reichstages und des Landtages befinden sich in der Ersten Beilage.

n der heutigen (31.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius, nebst Kommissarien bei⸗ wohnte, stand auf der Tagesordnung die dritte Berathung des Gesetzentwurfs zur Ausdehnung des Gesetzes vom 3. . 1850, betreffend den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke, und der §§. 2 bis 6 des Gesetzes vom 27. Juni 1860, betreffend die Ab⸗ änderung des Gesetzes vom 13. April 1841 über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen von Grundstücken auf die Provinz Schleswig-Holstein.

Bevor das Haus in die Tagesordnung eintrat, bat der Abg. von Meyer die Staatsregierung und das Haus um Enischuldigung daß er am Freitag Vorlagen der Staats⸗ regierung ein ganzes Elend“ genannt habe.

Der Gesetzentwurf wurde sodann ohne Debatte unver⸗ ändert angenommen.

An zweiter Stelle stand auf der Tagesordnung die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betrffend die ander⸗ weite Feststellung des Geschäftsbereichs mehrerer kommunalständischer Anstalten in der Provinz Hessen⸗Nassau.

Da zu dieser Vorlage noch eine Petition eingegangen war, so wurde dieselbe von der Tagesordnung abgesetzt.

Es folgte die Berathung des Rechenschaftsberichts über die Verwendung der flüssig gemachten Be⸗ stände der im §. 94 der Hinterlegungsordnung vom 14. März 1879 bezeichneten Fonds und der im 3 95 Absatz 3 3 erwähnten Gelder für die Zeit vom J. Januar bis 31. Dezember 1885.

Ohne Debatte wurde festgestellt, daß durch die Vorlegung . ö den gesetzlichen Anforderungen Genüge geleistet sei.

Das Haus berieth sodann den Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Abänderung von Anmtsgerichts⸗ bezirk en.

Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte in erster und zweiter Lesung unverändert angenommen.

Des Weiteren stand auf der Tagesordnung die erste Berathung des Gesetzentwurfs über die Errich⸗ tung letztwilliger Verfügungen in dem Bezirke des Ober-Landesgerichts zu Frankfurt a. M.

Der Gesetzentwurf wurde auf Antrag des Abg. Korsch an die Justizkommission verwiesen.

Der sechste Gegenstand der Tagesordnung war die erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗ treffend die Kirchenverfassung der evangelischen Kirche im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Frank furt a. M.

Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte unverändert in erster und zweiter Lesung angenommen. .

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die erste

Berathun des Entwurfs einer Landgüter⸗

Ordnung für die Provinz Schleswig-Holste in, mit Ausnahme des Kreises Herzogthum Lauenburg. Der Gesetzentwurf wurde ohne wesentliche Debatte un⸗ verändert in erster und zweiter Lesung genehmigt. Um 1 Uhr vertagte sich das Haus auf Dienstag 1 Uhr.

In einer Ehescheidungsklage des Mannes gegen seine Frau wegen böslichen Verlassens hat das Reichs⸗ gericht, IV. Eivilsenat, durch Urtheil vom 25. November v. J., in Uebereinstimmung mit dem Kammergericht zu Berlin ausgesprochen, daß wegen böslicher Verlassung eine Ehe nur dann e, . werden könne, wenn die Frau den Mann ohne rechtlichen Grund verlasse (85. 677, 685 Th. II. Tit. I des preußi⸗ schen allgemeinen Landrechtsz, und daß nach 8. 5 des preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. April 1879 die 2 Ver⸗ lassung nicht schon deshalb angenommen werden durfe, weil der Rückkehrbefehl nicht befolgt sei. Vielmehr müsse aus den Umständen einerseits festgestellt werden, daß die Frau dem Befehle schuldbarer Weise keine Folge geleistet, und daß