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waltung hineingezogen, was ihre gegensätzliche Stellung zur Unter— richts verwaltung nicht zur freien Entwickelung gelangen lasse. Besonderes Aufseben erregten die von Zeit zu Zeit im „Piel⸗ rzym!“ erscheinenden Artikel, welche die Sperulation auf eine zwischen reußen und Rußland erwartete Verwickelung bekunden und anschei⸗ nend in einem gewissen Zusammenhang stehen zu der in der vol⸗ nischen Presse anderweit erörterten Frage, auf welche Seite in diesem Falle die Polen sich stellen würden, eine Frage, deren Beantwortung dahin gegeben wird daß sich dies danach richten werde, wo die Polen die meisten Vortheile für sich erblicken würden. ch erwähne sodann die allseitig bezeugte Polonisirung der deutschen Katholiken mit Hülfe des Religionsunterrichts. Es steht fest, daß zahlreich die deutsch⸗katholiichen Kinder eingeführt worden sind in den polnisch⸗katholischen Unterricht, und daß von da aus die Polonisation der deutsch⸗katholischen Kinder einen solchen Fortschritt gemacht hat, daß die Eltern und Kinder oft gar nicht mehr ausreichend sich verständigen konnten; die Eltern sprachen noch deutsch, dagegen die Kinder zum Theil gar nicht, zum Theil nur ungenügend deutsch. Hier wird ferner erwähnt in einem ꝛnorm langen Bericht,
welcher aus dem Kreise Karthaus erstattet ist, daß in der damaligen
Zeit auch die Umtaufung zahlreicher deutscher Kinder in das Polnische
anfing sowohl bei den Taufscheinen, als bei den Geburtslisten zu den
Stammrollen und bei anderen amtlichen Attesten. Der Landrath war
damals schon 20 Jahre im Amt, als er den Bericht schrieb, er sagt:
daß plötzlich Hintz fortan Hinza, Krause Crusa, Voß und Fuchs
— Liß, Frank — Frankowski u. s. w. hießen, wodurch, abgesehen von dem sonst erstrebten Zwecke, auch eine nicht geringe Verwirrung in die Familien- und Personenstandsverhältnisse gebracht ist.
Des Weiteren wird hervorgehoben, daß die katholischen Geist— lichen deutscher Abkunst, welche der Bischof Sedlag in die Provinz ezogen hatte, verfolgt worden sind, und daß alle diese Maßnahmen f ausnahmslos auf die Pelpliner Quelle zurückführen lassen. Als ein Charakteristikum wurde hier beispielsweise erwähnt — es sind ja Alles nur Beispiele, die angeführt sind —, daß als im Jahre 1867 um ersten Mal für den Norddeutschen Reichstag gewählt werden . die Parole ausgegeben wurde, daß durch den Eintritt von West— preußen in den Norddeutschen Bund die katholische Kirche Gefahr laufe. Es befinden sich da die unglaublichsten Angaben in den Akten und es kehrt überall die Auffassung wieder, daß der Klerus es an der nöthigen Aufklärung in dieser Hinsicht hat fehlen lassen. Wir haben die Er— scheinung gehabt, daß sich das gesteigert hat soweit, daß man bei den Wahlen zu klaren Resultaten darüber kam, als zum eisten Male im Jahre 1871 zum deutschen Reichstag gewählt wurde. Da sahen ja die deutschen Katholiken und die deutschen Evangelischen ein, daß sie dem von mir angedeuteten Zuge getrennt nicht Widerstand leisten könnten, und sie stellten gemeinsam unter Zustimmung von einigen Geistlichen einen deutsch⸗katholischen Geistlichen im Kreise Pr. Star⸗ gard, in welchem Pelplin gelegen ist, auf. Sein Gegenkandidat war ein ganz in der Nähe wohnender bekannter polnischer för — ich weiß nicht, ob wir die Freude haben, ihn unter uns zu ehen — Hr. von Kalkstein⸗Klonowken, und es war interessant, daß, obwohl ein katholischer Geistlicher, gegen den absolut nichts einzu⸗ wenden war, aufgestellt war in einem, wenn ich mich recht erinnere, von 6 oder 8 anderen katholischen Geistlichen unterzeichneten Wahlruf, in Pelplin und auf den Tafelgütern des Bischofs dieser katholische Geistliche fast gar keine Stimmen erhielt, sondern ausschließlich der polnische Gegenkandidat, Hr. von Kalkstein⸗Klonowken. Das sind ja natürlich Sachen, die uns mehr oder minder gleichgültig erscheinen, aber auf die Bevölkerung doch in der That einen sehr maßgebenden Eindruck machen.
Der Herr Regierungs⸗Präsident schildert beispielsweise in einem Bericht aus dem Jahre 1872, unter welchem Druck sich die katholische deutsche Geistlichkeit befindet. Er erwähnt unter Anderem, daß ein Pfarrer Mühl, der aus einer ganz deutschen Familie stammte und ihm noch vor kurzer Zeit eine Sammlung der von ihm verfaßten deul⸗ schen Gedichte übersendet hatte, genöthigt worden war, obwohl sich unter seinen Pfarrkindern viele Deutsche befanden, dennoch sämmtliche
redigten in polnischer Sprache zu halten, sowie auch sämmtlich: Übrigen gottesdienstlichen Handlungen in polnischer Sprache zu ver— richten, ja derselbe als Lokal⸗Schulinspektor dem Lehrer die Ertheilung des deutschen Unterrichts hatte verbieter müssen. An solchen Bei—⸗ spielen. meine Herren, fehlt es auch bis in die neueste Zeit nicht. Ich habe, glaube ich, neulich schon einmal darauf hingewiesen, wie ein Schulversteher in einer sehr gehässigen Art und Weise dem deutschen Unterricht in, der Schule sich entgegengestellt und unter allen Umständen es zu hinter— treiben gesucht hat, daß die deutsche Sprache zu ihrem Rechte komme. . Ich darf noch hinweisen auf neuere Vorgänge, beispielsweise auf die Wahlagitationen des Geistlichen, Direktors von Wollschläger, aus Jacobsdorf, und kann mich hierbei lauf Artikel der „Schlesischen Volkszeitung“ beziehen. Es war namentlich dem Hrn, von Woll— schläger vorgeworfen worden, daß er mit Ausdrücken von einer Schärfe, die ich nicht wiederholen darf, diejenigen Geistlichen beschimpft habe, die nicht bei den Wahlen die polnische Sache fördern wollten; das war selbst der „Schlesischen Volkszeitung“ zu arg, so daß sie ihn dringend warnte, mit derartigen Gehässigkeiten gegen Deutsche Ein⸗ halt zu thun.
Meine . das Thema ist unerschöpflich, ich weiß nicht, ob ich auch nur annähernd dem Material gerecht ge— worden bin, das ich hier vor mir habe, vor allen Dingen nicht dem, was ich zu Hause besitze. Es ist, um noch einen anderen Fall zu berühren, beim Studium der Akten und anderen Sachen beispielsweise mir aufgefallen, daß man in der Diözese Kulm heute noch in Einrichtungen des Gottesdienstes alle die Erinnerungen festhält, welche das ehemalige polnische Reich betreffen. Wie weit das geht, weiß ich nicht, weil ich nicht habe Untersuchungen anstellen lassen über die Art und Weise der Kirchengebete u. s. w. Aus den Alten sehe ich, daß jedenfalls früher lange Zeit für Polen, die Repu—⸗ blik Polen, gebetet worden ist; das Uebrige aber habe ich aus dem sogenannten Direktorium entnommen, alfo den bischöflichen An⸗ ö. über die kirchlichen Einrichtungen der Festtage u. s. w., und ich habe da gefunden, daß die sogenannten patroni regni Foloniae heute noch in voller — (Zuruf: Sueviae h). — Ich bin sehr gern bereit, auch darauf zu kommen; ich kann den Wünschen gerecht werden. Der geehrte Hr. Abg. von Stablewski wirft mir ein: Sue ige. Das hängt meines Wissens so zusammen.
Früher hatte die katholische Kirche in Schweden eine ganze Reihe von eigentlichen Patronen und besondern Heiligen, welche in Schweden vorzugsweise verehrt wurden. Als nun in Schweden die katholische Kirche zurückging und dort die Betreffenden nicht mehr zur Verehrung
elangten, wurden diese patroni regni Sugviage der Diözese Kulm überwiesen, so daß also heute die Heiligen von Schweden in der ein gehendsten Weise hier bei uns berücksichtigt werden und aufgenommen sind in das Direktorium. Ich glaube, das wird richtig sein. Was nun die ,, regni Lolonige betrifft, so befinden sie sich heute noch im Birektorium. Das ist mir um so auffallender ewesen, als ich beim Studium der Akten gefunden habe, daß der
ischof Sedlag auf diesem Gebiet sich bemüht hatte, starke Ein⸗ schränkungen eintreten zu lassen, und als es mir bekannt ist, daß der Bischof von Ermland diese patroni regni Polonia ganz aus seinem Direktorium entfernt hat und zwar aus dem sehr einfachen Grunde, weil — wie es hier schen von einem meiner Vorgänger hervorgehoben worden ist in einem Schreiben — auf Grund der Bulle de salute Animarum et stgats⸗ und kirchenrechtlich unmöglich ist, daß wir es ung gefallen lassen, daß Patrone von Kirchen für Länder, die heute nicht mehr existiren oder nicht zum Bereich des preußischen Staates gehören, hier Gegenstand einer politisch gefärbten Verehrung sind, Allso ich kann wiederholen — die Herren werden es ja kontroliren können: aus der Diözese Ermland, welche auch 1772 an Preußen mt ist, sind die patroni regni Peloniage entfernt, sie siguriren aber heute wieder und noch in Westpreußen,
Es gab mir dies Veranlassung, einmal die in der Diözese Kulm n, ,. kirchengottesdienstlichen Bücher ansehen zu lassen, zumal
ehauptet worden war, daß auch in diesen Büchern immer noch An⸗ klänge an das frühere Polenreich und an die Wiederauferstehung des
alten Polenreichs sich vorfänden. Aus dem Ergebniß will ich einige
Sätze noch vortragen.
Das geht ja in den Gebeten im Allgemeinen durch, ohne daß man es gerade juristisch beweisen kann, daß das Vaterland, welches Gegenstand der Verehrung ist, im Großen und Ganzen hier das alte polnische bezw. das in Aussicht gestellte neue pelnische Vaterland ist. und namentlich finde ich das in einem von dem Bischof von der Mar⸗ witz 1879 imprimirten Gebetbuch: Der Schutzengel. Klarer kommt dies zum Ausdruck in einer im Jahre 1877 von dem Bischof impri⸗ mirten Auswahl von Kirchengesängen. Da befindet sich ein Gebet für die in Polen unterdrückten Katholiken:
Gott möge die ketzerischen und schismatischen Völker, die ihrer Wildheit und Grausamkeit vertrauen, durch seine mächtige Hand zermalmen, auf daß sie die rechtgläubigen Kinder der Kirche nicht ferner verfolgen und bedrücken können.
Meine Herren, das ist ja im Stil der Makkabäer sehr schön, aber ich glaube, in den Händen von Preußen, die polnischer Natio—⸗ nalität sind, ist es doch etwas Aufregendes, wenn man in dieser Weise für die in Polen unterdrückten Katholiken bittet, daß Gott mit mäch⸗ tiger Hand die Unterdrücker, die ketzerischen und schismatischen Völker zermalmen möge.
In einem anderen Buch, welches 1881 von dem Bischof impri⸗ mirt und von dem Regens Dr. Ruchniewiez in Pelplin heraus⸗ gegeben ist, einem viel verbreiteten Andachtsbuch, findet sich u. a. ein Lied vom heiligen Stanislaus, Bischof und Märtyrer:
Stanislaus, unser Patron Polens, behalte Deine Landsleute in sorgsamem Schutz, darum bitten wir Alle Dich; Dich bitten wir, Gott, bleib' auf unserer Seite.
Stanislaus, Bischof von Krakau, blicke vom Himmel auf Dein Polenvolk! siehe seine Bedrängniß, siehe die Ver wüstung der Kirchen, Gottes Ehre wird ausgelöscht.
Stanislaus, berühmter Märtyrer, erneuere die alte Liebe zum Vaterlande! Es ist ganz verwüstet; die Ehre Gottes hat in ihm aufgehört; die Krone geht verloren.
Stanislaus, wachsamer Hirte, Deine Schafställe zerreißt ein brüllender Löwe; die Ketzer und Heiden haben sich gegen sie verschworen; nieder läßt sich der fliegende Adler. Stanislaus, Erlöser Deines Volks, pflege das Herz des muthigen Königs, leite den Senat und das Heer, mache nieder die Hei— den mitsammt der Ketzerei durch die Macht des All—⸗ mächtigen.
Meine Herren, das geschieht in Preußen, nachdem die Provinz Westpreußen über 100 Jahre der Krone Preußens einyerleibt ist. Dieses Buch befindet sich in den Händen auch der deutschen Katho— liken: auch die deutschen Katholiken müssen sich derartiger Bücher in dem sich polnisch vollziehenden gottesdienstlichen Leben bedienen.
Meine . Sie werden es verstehen, wenn Sie diese That— sachen überblicken — mögen der Herr Vorredner und seine Freunde sagen, was sie wollen, sie sind gewiß optima fide — aber Sie werden es verstehen, wenn die, die die Verhäͤltnisse von anderer Seite kennen, nicht daran glauben, daß die deutschen Katholiken dort ihr Recht erhalten, vielmehr überzeugt sind, daß die deutschen Katholiken Gefahr laufen, ihre deutsche Na⸗ tionalität zu verlieren.
Der Abg. Gerlich machte darauf aufmerksam, wie aus dieser Debatte wieder hervorgehe, daß Katholizismus und Polonismus im Osten identische Vegriffe seien. Frage man einen Einwohner, ob er katholisch oder evangelisch sei, so erhalte man zur Antwort: ich bin polnisch! Jetzt höre man dort: wir sollen aus dem Lande getrieben wer— den, man will uns unsere Religion nehmen. Woher komme eine solche Anschauung? doch von der Presse, den Geistlichen oder den Großgrundbesitzern. In Schwetz werde jetzt gar keine deutsche Predigt gehalten; geschehe es aber wirklich einmal, so entstehe ein Scharren in der Kirche, und der Geistliche sage, er wolle lieber polnische Andacht halten. Die deutschen Kinder erhielten keinen deutschen Religions— unterricht. Bischof Sedlag habe polnischen Unterricht ertheilen lassen. Warum thäten die Geistlichen nicht das Umgekehrte? Ja, Neubauer, das ist etwas anderes.
Der Abg. Neubauer betonte, daß das, was der Kultus— Minister über die Verfolgungen des Bischofs Sedlag vorge— tragen habe, aus der politisch aufgeregten Zeit von 1846 bis 1848 herrühre. Was der Minister mit den nationalen Schutz— patronen habe sagen wollen, sei ihm nicht erfindlich, oder sollten etwa auch diese expatriirt werden?
Der Abg. Dr. Windthorst meinte, nach Allem, was im Laufe der Debatte vorgebracht worden sei, schienen die früheren Regie— rungen geschlafen, oder, was er glaube, richtiger geurtheilt zu haben. Wenn in dieser Weise weiter germanisirt werde, dann müßten sich die Polen mit Gewalt zusammenthun, um da— gegen Widerstand zu leisten. Wenn man den Deutschen die Muttersprache nehmen wollte, so würden diese dasselbe thun. Wenn der Minister gegen einen abwesenden Prälaten, den Bischof von Kulm, der sich hier nicht vertheidigen könne, vor dem ganzen Lande so schwere Anklagen erhoben habe, so sei das etwas durchaus Ungehöriges. (Vize-Präsident von Benda
bat den Redner, beleidigende Ausdrücke gegen die Regierung zu
vermeiden.) Könne der Bischof nicht ein guter Preuße und ein guter Pole zugleich sein? An höchster Stelle denke man so! Man habe ausspionirt, daß im Hause des Bischofs dessen Muttersprache gesprochen werde. In seinem Hause könne Jeder sprechen, was er wolle. In vielen vornehmen Häusern werde feanzösisch gesprochen, um den Kindern den Gebrauch der Sprache zu erleichtern. Sei darüber im Ministerium noch nicht gesprochen? Nedner wiederhole, es sei nicht richtig, einen abwesenden Bischof in dieser Weise anzugreifen. Das sei nicht deutsch und hoffentlich auch nicht preußisch.
Der Abg. Dr. Wehr (Dt.⸗Krone) konstatirte, daß die Polendebatte aus der polnischen Fraktion heraus angeregt sei. Der Vorredner habe gesagt, daß sich die Polen mit Gewalt gegen die gegen sie gerichteten Maßregeln zusammenthun müßten. Wenn die Worte so gefallen seien, so müsse man zugeben, daß es ein starkes Stück sei, wenn ein preußischer Abgeordneter hier öffentlich so etwas sage. Der Abg. Windt— horst habe auch von Spionage gesprochen. Redner be—⸗ greife nicht, wie man da . Spionage reden könne; in West— preußen wisse jeder Katholik, daß im Hause des Bischofs von der Marwitz polnisch gesprochen werde. Was die weiteren Aeußerungen gegen den H betreffe, so hätten die Polen sie gerade provozirt, sie hätten also kein Recht, sich zu be— schweren!
Der Abg. Kantak wendete sich gegen die Angaben des . und führte aus, daß dieselben meist auf falschen Berichten, die dem Minister von seinen Beamten gemacht wären, basirten.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Minister habe gestern schon die Verwaltung des Bischofs von der Marwitz angegriffen. Der Abg. Neubauer habe blos replizirt. Von dem Abg. Wehr sei es nicht loyal, dem Redner eiwas unter— . was er nicht gesagt habe. Er habe allerdings gesagt, die Polen müßten sich mit Gewalt zusammenthun, d. h. sie seien gezwungen, das liege in der Natur der Sache. Redner habe die Polen immer vor Gewaltthaten gewarnt, und er benutze diese Gelegenheit, den polnischen Landsleuten zu sagen: Wenn die neuen Vorlagen tief in Eure Seele und in
Euer Herz einschneiden, und wenn Ihr unwillig werdet, so laßt Euch um Gotteswillen niemals dadurch verleiten, irgend welchen Akt der Gewaltthat zu verüben. Das erheischt unsere Neligion, Pflicht und Gewissen. Er werde immer die Rechte der Polen vertreten, ihre Gewaltthaten aber nimmer billigen. Das möge sich aber der Abg. Wehr und Diejenigen, weiche die Gewalt hätten, gesagt sein lassen, man solle den Bogen nicht zu straff anziehen. Es könnte das sonst Folgen haben, die Alle vermeiden wollten.
Der Abg. Spahn glaubte, daß die Regierung selbst die Schuld trage, wenn die Polen kein Vertrauen zu ihr hätten und nationale Tendenzen verfolgten.
Der Abg. Dr. Wehr meinte, die von ihm citirten Worte des Abg. Windthorst seien unglücklich gewählt, sie müßten überall den Eindruck hervorbringen, den er davon empfangen habe. Er freue sich, daß der Abg. Windthorst das Miß⸗ verständniß aufgeklärt und seinen Worten eine andere Deutung gegeben habe. Durch diese Erklärung sei der Vorwurf des Mangels an Loyalität erledigt. Wenn ferner der Abg. ö sage, daß an den bedenk⸗ lichen Zuständen in Polen Diejenigen die Schuld trügen, welche die Polen jetzt beschimpften, so müsse Redner dies zurückweisen. Von Beschimpfen der Polen sei gar keine Rede. In seinen (Redners) Bemerkungen sei von einer Be⸗ y, . nichts zu finden, und er weise diesen Vorwurf zurück.
Der Abg. Dr. Windthorst erwiderte, was er gesagt habe, bleibe gesagt. Der Abg. Wehr hätte nur weiter lesen“ sollen, e ff nen die Erklärungen, welche jede falsche Deutung aus—
össen.
Der Titel wurde genehmigt.
Beim Titel „Bisthum Gnesen⸗Posen“ nahm der Abg. Ostrowicz Veranlassung, die vom Kultus-Minister gegen den Propst Dambeck bei Gelegenheit der Polendebatte erhobene Beschuldigung, polonisirend zu agitiren und die deutsche Sprache zu vernachlässigen bezw. zu unterdrücken, unter Hin— weis auf die ihm von dem Beschuldigten selbst an die Hand gegebenen Daten zurückzuweisen. Der Minister solle doch mit solchen Inkriminationen etwas vorsichtiger sein.
Hierauf entgegnete der Minister der geistlichen, Unterrichts— und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. vo n e r!
Meine Herren! Der Fall des Propstes Dambeck ist mir um so mehr in Erinnerung, als es, soweit ich mich entsinnen kann, das erste Mal war, daß ich in der Stellung als Minister in die Lage kam, einem Geistlichen die Schulaufsicht zu entziehen. Die Protokolle, die in der Angelegenheit damals aufgenommen waren, habe ich, wie ich glaube, alle vollständig durchgelcfen. Ich weiß ganz genau, daß im Jahre 1882 die Entziehung der Schulaufsicht eintrat auf Grund der Verhandlungen aus dem Jahre 1881, weil es mir als jungem Minister schwer war, in dieser Angelegenheit einen so festen Entschluß zu sassen, als es meines Erachtens sachlich geboten war. Ich habe die Angelegen⸗ heit, damals öfter hin⸗- und hergehen lassen, bis ich die Regierung ermächtigte, die Entziehung der Ortsschulaufsicht auszusprechen. Ich entsinne mich, daß damals der Vorwurf gegen den Propst Dambeck erhoben war, daß deutsche katholische Kinder auf feine Ver— anlassung in der Religion polnisch unterrichtet wurden. Das führte zu einer Untersuchung. Bei derselben wurde durch Jeugenvernehmung, nicht blos durch zufällige Denunziationen, festgestellt, daß er einem Lehrer Anweisung ertheilt hatte, die deutsche Sprache nur mechanisch zu lehren. Der als Zeuge vernommene Lehrer war seiner Aufsicht, so weit ich mich erinnere, damals nicht mehr unterstellt, hatte auch sonst keinen Anlaß, soweit ich die Verhältnisse im Gedächtnisse habe, gegen den Propst Dambeck voreingenommen zu sein. Der Lehrer war in wischen an einen andern Ort versetzt worden. Das ist die ganz objektive Lage des Falles. —
Nun will ich gegen die sehr schöne Biographie, welche der geehrte Herr Vorredner von dem Hrn. Dambeck gegeben hat, nichts ein— wenden. Konflilte kann ja jeder im Leben haben, ohne um deswillen sich einen Vorwurf Seitens seiner Freunde zuzuziehen. Vervollständigen will ich dies Bild nur durch die Thetsache, daß der betreffende Herr im Jahre 1885 zu 500 46 Geld— stra verurtheilt worden ist, weil mit seinem Wissen in seiner Kirche zu Schwersenz eine Altardecke aufgelegt worden ist, in welche der Enrdreim des Liedes Boze gos Eolsßke eingestickt war. Die thatsäch— liche Feststellung des Landgerichts Posen in dem Erkenntniß vom 22. Oktober 1883 ging dahin, daß das Lied zweifellos ein revolutio⸗ näres sei, und daß bei den gegenwärtigen Zeitverhältnissen eine Ge⸗ sährdung des öffentlichen Friedens durch die Handlung stattgefunden ö ö dem Urtheil hat sich der Propst beruhigt. Das ist Thatsache.
Die Position sowie der Rest des Kapitels wurden ohne Debatte genehmigt; ebenso das Kapitel 116, Kat holische Geistliche und Kirchen.
Kapitel 1162 fordert 48 000 M Bedürfnißzuschüsse für einen (altkatholischen) Bischof.
Der Abg. Theissing schilderte in längerer Ausführung die Verhöältnisse in Neisse, welche sich dadurch herausgebildet hätten, daß staatlicherseits den Altkatholiken s. Z. die Kreuzkirche zur Benutzung übergeben worden sei. Jetzt nach 10 Jahren sei die altkatholische Gemeinde durch Nücktritt zur katholischen Kirche, Tod und Verzug auf ein kleines Täustän zusammen⸗ geschrumpft, so daß die schöne große Kreuzkirche leerstehe. Da⸗ gegen sei der Nothstand in der katholischen Pfarrkirche ein ganz ungeheurer. Er bitte den Minister dringend um Abhülfe.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte:
Meine Herren! ich kann mich auf eine kurze thatsächliche Be⸗ merkung beschränken. ;
Ich habe, anknüpfend an die Beschlüsse dieses hohen Hauses und des Herrenhauses im vorigen Jahre, gefaßt aus Anlaß der Petition aus Wiesbaden, vor einiger Zeit Anweisung auch nach Schlesien hin ertheilt, von neuem die Verhandlungen zwischen der römisch⸗katholischen und alt-katholischen Gemeinde aufzunehmen. Die Staatsregierung hat ja gar kein anderes Interesse, als das Gesetz, was da ist, auszu⸗ führen, und zwar in der Weise auszuführen, wie es möglichst dem allgemeinen Interesse entspricht. Der Grundsatz, den ich immer ver⸗ treten habe, ist der: wo eine Theilung zwischen den beiden Religions—⸗ gemeinschaften möglich ist, muß die Theilung eintreten; wo eine Theilung nicht möglich ist, habe ich allermaßen dahin gestrebt, daß der eine Theil eine Abfindung gewährt und der andere sie erhält.
Daß meine Bemühungen auf diesem Gebiete nicht mit reicher Frucht gesegnet worden sind, das hat ja verschiedene Gründe. Ich will das nich näher ausführen, weil das heute vielleicht die Stimmung trüben könnte. Aber das hohe Haus hat im vorigen Jahre die Auf— fassung, von der ich mich leiten lasse, gebilligt. Ich bin der gute Vermittler; es wird den Herrn Vorredner interessiren, wenn ich wiederhole, daß mir versichert worden ist aus seiner Gegend von einem Katholiken, daß die Zeit leßt gekommen sei, wo man durch eine ge⸗ schickte und freundliche Verhandlung in Neisse die bestehende Schwie⸗ rigkeit lösen könnte. Ich höre zu meiner Freude, daß der Herr Vor⸗ redner der Vorsitzende des römisch⸗katholischen Kirchenvorstandes ist, also eine sehr einflußreiche und maßgebende Stellung bekleidet, und wenn er der Intention meiner Person und des Hauses, die hier im vorigen Jahre zum Ausdruck gekommen ist, irgendwie Rechnung trägt, f kann ich ihn nur aufrichtig bitten, meine Bemühungen zu unter⸗
ützen. „Darauf wurde um 4/ Uhr die weitere Berathung bis Mittwoch 11 Uhr vertagt.
Preuß. Staats · Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nim mt an: die Königliche Expedition des Aentschen Reichs · Anzeigers und Königlich Nreußischen Staats- Anzeigers:
X
NH 3 erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 22. 1 4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
Deffentlicher
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe.
u. s. w. von öffentlichen Papieren. h.
Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗
Mazeiger..
„Invalidendank , Nudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
*
Annoncen ⸗Bureaux.
MR
Familien · Nachrichten. Beilage. *
Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen n. dergl.
enn sd Aufgebot. Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Justizrath Wielisch zu Brieg, werden die unbekannten Erben: 1) der am 11. April 1884 zu Brieg im Alter von 57 Jahren verstorbenen, angeblich in Briegisch⸗ dorf, Kreis Brieg, geborenen Arbeiterwittwe l Johanne Schol;, Tochter der zu Briegischdorf wohnhaft gewesenen verstorbenen Arbeiter Herr⸗
der am 6. Februar 1885 zu Brieg im Alter
von 69 Jahren verstorbenen verwittweten Han⸗
delsmann Vertun, Amalie, geborene Schweizer,
der am 8. Norember 1884 zu Brieg im Alter
von 385 Jahren verstorbenen verwittweten Haupt-
mann Theophile Gerber, geborene von Kegler, aufgefordert, .
spätestens im Aufgebotstermine den 11. Januar 1887, Vormittags 11 Uhr, ihre Anspruͤche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Amtsgericht (Lindenstraße, Nr. 40) anzumelden, vidi n en gefl. dieselben mit ihren An⸗ sprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzu⸗ erkennen schuldig, von demselben weder Rechnungs— legung, noch Ersatz der Nutzungen zu fordern be⸗ rechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß.
Der Scholz'sche Nachlaß beträgt etwa 50 M6, der Vertun'sche etwa 100 „S , der Gerber'sche etwa 700 6
Brieg, den 22. Februar 1886.
Das Königliche Amtsgericht. II. Neukirchner. 161051 Aufgebot. ᷣ
Auf Antrag des Erbpächters Fritz Klarscke hie⸗ selbst, welcher den betr. Hypothekenschein vorgelegt hat, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die Fol. 4 des Grund- und Hhpothekenbuchs der Erh pachtstelle Rr. 14 hieselbst am 9. Januar 1858 für
Im Namen des Königs! Verkündet am 5. März 1836. Dreish off, Gerichtsschreiber.
Auf Antrag des Auktions⸗-Kommissars Wilhelm Kleffmann zu Pr. Oldendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Coppenrath zu Lübbecke, erkennt das Körigliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amts⸗ richter Schulte (
für Recht:
Die Gläubiger beziehungsweise die Rechtsnach⸗ folger der Gläubiger folgender im Grundbuche von Böoöͤrninghausen Bd. 4 Blatt 15 eingetragener For⸗ derungen . .
1) Abth. III. Nr. 1 —. 211 Thaler 19 Pf. für Anne Marie Elisabeth Brinkmeier, verehelichte Erb⸗ pächter Ernst Brökelmeier, zu Balkenkamp und Margarethe Charlotte Brinkmeier auf Grund der unterm 30. April 1836 bestätigten Schichtungs— urkunde vom 6. November 1835, von welchen Ah⸗ findungen die für die Margarethe Charlotte Brink— meier eingetragenen 1065 Thaler 15 Sgr. 6. Pf. be⸗ zahlt und zur mehreren Sicherheit der in Abth. III. Nr. 3 eingetragenen Forderung der Anne Marie Touise Brinkmeler laut Urkunde vom 24. Oktober 1844 verpfändet sind, . ö.
2) Abth. III. Nr. 3 — 74 Thlr. 6 Sgr. 5 Pf, Abfindung für Anne Marie Louise Brinkmeier auf Nr. b6 Börninghausen aus der Urkunde vom 16. Juli 1841, welche Abfindung auf die Wittwe Margarethe Elisabeth. Brinkmeier, geborene Schuh⸗ macher, Nr. 56 Börninghausen vererbt und laut Ur⸗ kunde vom 11. Mai i850 dem Ernst Heinrich Brökelmeier Nr. 6 Limberg verpfändet sind,
3) Abth. III. Nr. 5 — 25 Thaler nebst oo Zinsen seit Weihnachten 1348 und 1 Thlr. 2 Sgr. 6 Y, Kosten auf Grund des Mandats vom 26. No⸗ vember 1849 für den Kaufmann Werfel zu Pr. Oldendorf ; ö
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
61572
(61575 Im Namen des gen, . . Verkünder: Riesenburg, den 26. Februar 1686. Landmesser, Gerichtsschreiber. ' In Sachen, betreffend das Aufgebot der unbekann⸗ ten Erben: ö a. der zu Riesenburg am 16. Februar 1876 ver⸗ storbenen Schuhmacherfrau Wilhelmine (auch Nin , genannt) Meiffert, geb. Rosenbaum — F. 2/84 — b. des am 9. Mai 1879 ebendaselbst verstorbenen Gefreiten Friedrich 23 Ernst — F. 1185 — erkennt auf Ankrag des Nachlaßpflegers, Rechts⸗ anwalt Rauen in Rosenherg Wpr., bezw. des Nach⸗ laßpflegers, Kaufmann Kirstein zu Riesenburg, das Königliche Amtsgericht zu Riesenburg durch den Amtsrichter Paucke, auf Grund des §. 481. J. A, * 24. 16. 27. II. 16., S8§. 847 ff. II. 18. A. L. R.
S829 GC. P. SO. für Recht: . Die unbekannten Erben der Eingangs bezeichneten
Erblasser werden mit ihren Anspruͤchen und Rechten auf den bezüglichen Nachlaß dergestalt ausgeschlossen,
verabfolgen, und die sich später meldenden Erben [6 alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, auch weder Rechnungslegung, noch Ersa der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern dürfen.
eri ö ige ind di dai ⸗
mann'schen Eheleute, 3 e,. Tage sind die etwaigen Be Driebitz Nr. 8 Abtheilung III. Nr. 1 für die Ge⸗sun schwister Anna Dorothea, Johann Gottfried. Johann Ernst und Anna Rosing Bothe eingetragenen Vater⸗ erbtheilspost von 61 Thlr. ?7 Sgr. 6 Pf. mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen, auch ist das darüber gebildete Hypotheken⸗Dokument, aus einer Ausfertigung des Erbrezesses vom 8./ 17. Juni 1836 dem Hypothekenschein vom 9. Januar 1837 aus dem Eintragungsvermerke vom 190. Eid. mensis für kraftlos erklärt worden.
61568
hofers in Weiden, erkennt das Königl. Amts richt zu Chemnitz durch den Amtsrichter Nohr für Recht:
Hartmannsdorf unterm 23. April 1885 an eigene Ordre ausgestellte, von ihm geceptirte, bei Ernst Petasch in Chemnitz am 15. Juli 1885 zahl bare und mit dem Giro Friedrich Mühlhofers in Weiden ver⸗ ,. Wechsel über 10650 (6 wird für kraftlos erklärt.
Mühlhofer in Weiden als Antragsteller.
615731
Anmeldetermins wird auf Antrag des hiesigen Rechts⸗ anwalts Dr. Oswalt, als Vormundes des mit un⸗ bekanntem Aufenthalt abwesenden, am 17. März
Von Rechts Wegen.
Paucke, Amtsrichter.
1
sisg Bekanntmachung. Durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten
Grundbuche von Mittel⸗Alt⸗
bestehend
Fraustadt, den 3. März 1886. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! ö Auf den Antrag des Kaufmanns Friedrich Mübl⸗
Der abhanden gekommene, von Otto Kleinert in
Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt Friedrich
Verkündet am 6. März 1885.
urtheil.
1) Nach fruchtlosem Ablaufe des anberaumten
1812 dahier geborenen Georg Wilhelm Adam Schrambach, Sohn des Seribenten Peter Joseph Schrambach und dessen verstorbenen Ehefrau Catha⸗ rine Dorothea, geb. Hofmann, angedrohter Maßen für todt und ohne Leibeserben verstorben erklärt. 2) Gleichzeitig wird auf weiteren Antrag erkannt, daß der Vater des Verschollenen, der Scrihent Peter Joseph Schrambach, eventuell dessen Leibes; u erben dem angedrohten Rechtsnachtheile gemäß bei der Eröffnung und Vertheilung der Erbschaft des für ohne Leibeserben verstorben erklärten Georg Wilhelm Adam Schrambach unberücksichtigt bleiben. Frankfurt a. M., den 23. Februar 1886. . Königliches Amtsgericht. II. 3. d v 61576 Im Namen des Königs! Verkündet am 3. März 1886. . Kinzel, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber. Auf den Äntrag der verehelichten Komtoirbote Lewerenz, Bertha Dorothea, geb. Simon, in Stettin erkennt das Königliche Amtsgericht zu Arns— walde durch den Amtsrichter Ilberg für Recht:
Arnswalde am 1. November 1848, Sohn des Zim— mermanns Johann David Simon und jeiner Ehe⸗ frau Johanne Louise, geb. Putzke, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antrag—⸗ stellerin.
61579 Oeffentliche Zustellung. In Sachen des Schuhmachers Johannes Jacob hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenbaum hier, gegen seine Ehefrau Hanna Charlotte Jacob, separirte Schröder, geb. Rennert, unbekannten J Aufenthalts, wegen Chescheidung auf Grund bös— licher Verlassung und Ehebruchs wird die Beklagte
zugestellte Ehescheidungsklage vor die 13. Civil⸗
den 16. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. .
Berlin, den 4. März 1886.
Buchwald, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts J., Civilkammer 13.
61067 ; Oeffentliche Zustellung mit Vorladung. Zum Kgl. Landgerichte Frankenthal, Kammer für Civilsachen, hat Katharina Denger, zur Zeit Dienst⸗ magd in Mardorf, Ehefrau von Martin Burre, Fuhrmann in Maxdorf wohnhaft gewesen, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, Klägerin zum Armenrechte zugelassen, durch ihren Prozeßbevollmächtigten, Rechtsanwalt Joseyßh Lehr in Frankenthal vertreten, gegen ihren genannten Ehe⸗
teien auszusprechen und dem Beklagten sämmtliche Prozeßkosten zur Last zu legen. . ! Zur mündlichen Verhandlung der Klage ist die Sitzung des K. Landgerichts zu Frankenthel, Kammer für Civilsachen, vom 27. Mai nächsthin, Vor⸗ mittags 3 Uhr, bestimmt, wozu der Beklagte zu⸗ leich vorgeladen wird mit der Aufforderung, einen 6 diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung aufzustellen. ; ; Behufs Ausführung der bewilligten öffentlichen ustellung an den abwesenden Beklagten wird! Vor⸗
stehendes bekannt gegeben. Frankenthal, den 3. März 1886. Kgl. Landgerichtsschreiberei:
daß der Nachlaß beider Erblasser dem Jiskus zu
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Denig, Kgl. Obersekretär.
heim. vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld, zu Mannheim, klagt gegen Friedrich Kaltreuther in Mannheim, z. Zt. Werkverding, mit dem Antrage:
2) das ergehende Urtheil gegen Sicherheitsleistung
lung des Rechtsstreits vor die 1. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Mannheim auf
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Steffen, daselbst wohnend, vertreten durch Rechts- anwalt Karl, klagen gegen den Paul Steffen, Eisen⸗ bahnbeamter, und dessen Ehefrau Maria Beide früher zu Paris, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ 1 Aufenthaltsort, wegen Theilung, mit dem An— rage:
und laden die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Saargemünd auf
mit der Aufforderung, Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Auszug der Klage bekannt gemacht.
61577
winska, vertreten durch den Arbeiter Andreas Ek— winski zu Nakel, klagen gegen den Knecht Ludwig Steidinger, unbekannten Aufenthaltsortes, wegen An⸗ sprüche aus außerehelicher Schwängerung,
erklären, ) ihn zu verurtheilen:
Der Schlosser Karl Johann Simon, geboren zu und luden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Krane a. Br. auf
Auszug der Klage bekannt gemacht.
zur mündlichen Verhandlung über die ihr bereits Freimuth, geb. Boguhn, zu Hamburg, vertreten durch . . Rechtsanwalt Dr. Jacobson, welche gegen ihren Ehe⸗ kammer des Königlichen Landgerichts J. zu Berlin auf mann, den Arbeiter Carl Heinrich Wilhelm Christian Freimuth, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung geklagt hat, ladet den Beklagten zur Beiwohnung der Ableistung des der Klägerin durch Urtheil vom 19. Dezember 1885 aaferlegten Eides sowie zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Ham⸗ burg (Rathhaus) auf
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge— J richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Ladung bekannt gemacht.
loss! Oeffentliche Zustellung.
mann, Beklagten, Klage auf Ehescheidung erhoben Hamburg, — und , die Ehefcheidung zwischen den Par⸗ 2) die Anna Minna Hartmann, geb. Geißler, in
. Oeffentliche Zustellung.
Nr. 3446. Der Wagner Jakob Kempf in Mann⸗
unbekannten Aufenhalts, aus
zu 4 den Kutscher Karl Reinhard Schädlich,
früher in Brunndöbra,
sämmtlich unbekannten Aufenthalts,
wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage. die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden, zu 2 und 3 mit dem eventuellen An— trage: den Beklagten zur Herstellung des ehelichen
) Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 572 6 Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen, usd laden
nebst 5 Co Zins hieraus seit dem Klagzustellungs⸗ tage zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen,
für vorläufig vollstreckbar zu erklären, d ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
Mittwoch, den 2. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Mannheim, den 5. März 1886. Kö Bauer, . Gerichtsschreiber des Großherzogl. Landgerichts.
töös] Oeffentliche Zustellung.
Die Elisabeth Steffen zu Wiesweiler und Anna
Haag,
Wolle Kaiserl. Landgericht den durch Notar Schneider zu Saargemünd am 24. Januar 1885 errichteten Liquidationsverhandlungen die Genehmigung ertheilen,
den 2. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, einen bei dem gedachten
Zum Zwecke der öffent ichen Zustellung wird dieser
Saargemünd, den 6. März 1886. Der Qbersekretär: Erren.
Oeffentliche Zustellung. . Die unverehelichte Catharina Ekwoinska zu Nakel nd des unehelichen Kindes derselben, Leonore Ek—
mit dem Antrage: 1) den Beklagten für den Vater es von der Klägerin Catharina Ctwinska am 28. Ne⸗ ember 1884 geborenen Kindes Namens Leonore zu
a. der Klägerin an Tauf-, Entbindungs⸗, Sechs⸗ wochenkosten 100 (16,
b. für das vorgedachte Kind von dessen Geburt ab bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre 9 „ monatliche Alimente und zwar die rückständigen sofort, die laufenden in viertel jährlichen Raten pränumerando zu zahlen,
den 7. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser
Krone a. Br., den h. Mär; 1886. ge , , , z . Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
61581 Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Dorothea Christine Catharine Marie
den 8. Mai 1886, Vormittags 3 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese
Hamburg, den 6. März 1886. W. CGlauss, . Gerichtsschreiber des Landgerichts.
1) Die Agnes Ida Fülle, geb. Uhlein⸗Köhler, in
Reichenbach, . 3) die Clara Emilie Köllner, geb. Krauß, in Morgenröthe, ; jede derselben vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kreissyndikus Adler in Plauen, 4 die Ottilie Louise Schädlich, geb. Ischau, in Döben, vertreten durch den Rechtsanwalt Hähnel in Plauen, klagen gegen . . zu 1) den Kaufmann Wilhelm Richard Fülle, früher in Plauen, ; ; zu 2) den Dachdecker Karl Heinrich Julius Hart⸗ mann, früher in Reichenbach, ö
Plauen,
in Plauen,
die zu 1 bis 4 genannten Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste k des Königlichen Landgerichts Plauen au
den 7. Juni 1886, Vormittags g! Uhr,
mit der Aufforderung, je einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
In Ehesachen 5) der Christiane Matthes, geb. Grünewald, in
Stöcken,
6) der Christiane Friedericke Fügmann, geb. Geixel,
in Plauen,
7) der Ernestine Emilie Meinel, geb. Pöhland,
in Gottesberg,
8) der Johanne Albine Spengler, geb. Gerstner,
in Adorf,
9) der Fabrikarbeiterin Anna Marie Jubel, geb.
Hufenhäuser, in Netzschkau,
jede derselben vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kreissyndikus Adler in Plauen, 19 der Auguste Wilhelmine Stier, geb. Gerisch,
in Eich,
11) der Julie Marie Weber, geb. Pickert, in
Plauen,
12) der Christiane Caroline Weidenmüller, geb.
Heyne, in Treuen,
13) des Maurers Johann Martin Korndörfer in
diese vertreten durch den Rechtsanwalt Hähnel in Plauen . 14) der Anna Auguste Ernst, geb. Hartenstein, in
Mühltroff, vertreten durch die Rechtsanwälte Stim— mel und Peltasohn in Plauen,
15) der Anna Marie Hager, geb. Mädler, in
Oelsnitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Oscar Schanz daselbst,
. gegen zu 5) den Dienstknecht Johann Gottlieb Matthes,
früher in Plauen,
zu 6) den Handarbeiter Carl Friedrich Fügmann,
früher in Plauen,
zu 7) den Harmonikamacher Franz Gustav Meinel,
früher in Zwota,
zu 8) den Geigenmacher Carl Wilhelm Spengler,
früher in Adorf,
zu 9) den vormaligen Polizeidiener Franz Ludwig
Jubel in Reichenbach i. B.,
zu 10) den Handarbeiter Franz Ludwig Stier aus
Helmsgrün,
zu 11) den Zinngießer Ernst Bruno Weber, früher
zu 12) den Handarbeiter Christian Gottlieb
Weidenmüller, früher in Eich,
zu 13) die Marie Barbara Korndörfer, geb. Stark. zu 14) den Bäcker Franz Otto Ernst, früher in
Mühltroff,
zu 15) den Handarbeiter Georg Oscar Hager,
früher in Oelsnitz,
sämmtlich jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen
böslicher Verlassung, zu 13) zugleich wegen Ehe⸗ bruchs,
ist zur Ableistung des den zu 5 bis 12 und 14
und 15 genannten Klägerinnen je zuerkannten Eides bez. der dem zu 13 genannten Kläger wahlweise zu— erkannten Eide und zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor der ersten Civilkammer des König⸗ lichen Landgerichts Plauen Termin auf
den 7. Juni 1886, Vormittags 10 ühr,
bestimmt.
Die zu 5 bis 12 und 14 und 15 genannten Be⸗
klagten, sowie die zu 13 genannte Beklagte werden
zu diesem Termine hiermit geladen, mit der Auf— forderung, je einen bei dem gedachten Gerichte zuge— lassenen Anwalt zu bestellen. . Die Klägerinnen bez. der Kläger haben Eheschei— dung, die Klägerinnen unter 5, 7 bis 12 und 14 und der Kläger unter 13 eventuell Ehefortstellung bean—
tragt. y Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht. Blauen, am 5. März 1886. - Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Meichsner.
lstäss! Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Berlin J. zugelassenen Rechtsanwälte ist der Rechts⸗ anwalt Benno Katschke, wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden.
Berlin, den 3. März 1886.
Königliches Landgericht Berlin J. Der Präͤsident: Bardeleben.
lsi5s;. Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Landgericht Belm J. , Rechtsanwälte ist der Rechts anwalt Hans k wohnhaft zu Berlin, heute eingetragen worden.
Kerl! den 3. März 1886. .
Königliches Landgericht Berlin J. Der Präsident: Bardeleben.
61h55] Bekanntmachung. J Der Rechtsanwalt Emil Gustay Maximilian von Mücke ist am heutigen Tage in die Liste der bei dem Königl. Amtsgerichte hier zugelassenen Rechts anwälte mit dem Wohnsitze Bernstadt eingetragen worden. ö Bernstadt i. Sachsen, am 2. Mär 1835. Königliches Amtsgerich:.
zu 3) den Dienstknecht Johann Christoph Köllner, früher in Rautenkranz,
Gaudlitz.
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