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nur entfernt den Gedanken aufkommen ließe, daß sie ihrer Stellung der Gleichbe rechtigung etwas vergeben, ⸗
S) daß das bei mündlichen Verhandlungen etwa Erreichte durch die Verhandlungen bei den beiderseitigen Vertretungen wieder um⸗ gestoßen wurde.
6 finde ich hier einen neuen Absatz, der mit den Worten
In diesem Stadium der Verhandlungen, welches bis etwa vor einem Jahre bestand, wurde von altkacholischer Seite als das einzige Objekt, welches dabei in Frage kommen könne, auf die segenannte Nothkirche hingewiesen; die RömischKatholischen wiefen dieses zurück. Privatim wurde angedeutet, daß man nur geneigt wäre, den Saal bei dem Hause Adlerstraße 6, welcher den barm— herzigen Brüdern gehört, auszubauen und für die Altkatholiken herzugeben. Bezüglich der fogen. Nothkirche ist folgendes zu bemerken,
Es wird nun erwähnt, daß dies, Grundstück einem Fräulein Bartel gehört, auf deren Namen, wie es scheint, es auch ein—⸗ getragen ist. Das Haus in der Adlerstraße 6 gehört, wie ich 64 . 3 2 Kirchengemeinde, sondern einem Herrn
Salzig aus Montabaur, wenigsten sweisli 8 & ch wenigstens ausweislich des sogenannten
Ein neuer Absatz beginnt mit den Worten:
Die Verhandlungen schienen hiernach ganz aussichtslos, als im vergangenen Winter die bekannte Resolution im Abgeordnetenhaufe 4ugenommen wurde. Die letztere wurde im Allgemeinen in der Stadt mit großer Genugthuung aufgenommen, da man hoffte, daß, nachdem der gegenwärtige faktische Zustand als ein Mißstand vom Abgeordnetenhause offiziell anerkannt und die Staatsregierung zu Verhandlungen aufgefordert sei, um diesen Mißstand zu beseitigen, für beide Parteien eine Veranlassung vorliege, ihren schroffen Standpunkt zu mildern. Meines Ergchkens hat die Refolution und der dadurch erneuert hervorgerufene Druck der öffentlichen Meinung auch in etwas diesen Erfolg gehabt. Im Laufe des Sommers hatte ich mehrere Unterredungen mit dem Vorsitzenden der altkatholischen Gemeinschaft. ⸗
Nun wird das hier näher erwähnt. Es heißt sodann:
Am vergangenen Sonntag hatte ich über die in Rede stehende
Frage eine längere Unterredung mit dem Prälaten, geistlichen Rath Weyland. Derselbe gab zu, daß durch den Gottesdienst der Alt— katholiken die Pfarrkirche nicht entweiht und eine neue Weshe nicht erforderlich sei, falls die Römisch-Katholischen in dieselbe wieder einzögen; er mußte mir zustimmen, als ich das Verbot der Benutzung der Kirche neben den Alt” katholiken nur einen kirchenpolitischen Akt nannte. — Ich wies ihn ferner darauf, hin, daß die Verhandlungen sicherlich schon weiter seien, wenn die Vertretung der katholischen Kirchengemeinde sich auf den Boden der bestehenden Gesetze gestellt hätte. . Bezüglich dieses Punktes erwiderte mir der Herr Prälat, daß die Römisch⸗Katholischen ihren Standpunkt nicht verlassen könnten; das Alttatholikengesetz verletze fundamentale Lehren der katholischen Kirche, auch seien nach Ansicht des Kirchenvorstandes die Voraussetzungen für eine Ueberweifung der Kirche an die Altkatho— liken nicht vorhanden gewesen. .
Nun geht das weiter. Die Verhandlungen scheinen sich in Ge⸗ stalt von theoretischen Erörterungen bewegt zu kaben. .
Ein folgender Absatz lautet:
Der Herr Prälat schien einzusehen, daß auf einem andern Wege eine Lösung der Frage nicht zu erreichen sei. Wenigstens schien er die Ueberzeugung gewonnen zu haben, daß auf einem andern Boden die vom Abgeorbnetenhaufse gewünschte Vermittelung der Staatsbehörden nicht geleistet werden könne und werde, — ich habe ihm wenigstens keinen Zweifel darüber gelaffen.
Wir gingen nun auf die Art dieser Leistung über und ich er— wähnte dabei der Geldgewähr Seitens der katholischen Gemeinde. Dem Gedanken im Allgemeinen war er nicht entgegen, nur wies er es ab, daß ein Theil des vorhandenen Kirchenvermögens dazu benutzt oder die Gemeinde als Kerporation, damit belastet werde; das Kirchenvermögen müsse ungeschmälert erhalten werden, aber es würden sich, meinte er, wohl einzelne Katholiken finden, welche die Summe, wenn sie nicht zu hoch sei, zufammenschössen.
Angeschlossen ist dem Bericht ein weiteres Schreiben an den alt— katholischen Kirchenvorstand.
Meine Derren! Sie werden mir ja wohl nun zugeben, ich denke auch. Hr. Dr. Lieber, daß Vermittelungen stattgefunden haben. Ich bin übrigens für meine Perfon sehr gern bereik, die Akten bis zum Ende vorzulesen. wenn es gewünscht wird. .
Auf. diesen Bericht habe ich am 18. Januar d. J. an den Herrn Ober⸗Präsidenten geschrieben: .
Auf den gefälligen, die Benutzung der katholischen Kirche zu Wiesbaden durch die Altkatholiken betreffenden Bericht vom 15. Dezember vorigen Jahres, nach dessen Anlagen die beiden katholischen Religionsparteien zu Wiesbaden zu meiner Freude in neuerer Zeit eine versöhnlichere Haltung einzunehmen scheinen, erwidere ich Ew. Excellenz gan; ergebenst, daß auch nach meinem Dafürhalten von den Seitens Gio. Excellen; für einen Ausgleich der obwaltenden Mißstände hervorgehobenen beiden Eventualitäten zunächst derjenigen der Gewähr eines Baarbetrages an die Altkatholiten behufs Beschaffung eines Gottesdiensthau es näher zu treten sein wird. .
Dabei habe ich in den Akten am Rande bemerkt:
Nach mündlicher Mittheilung des RNegiecungs— Präsidenten von Wurmb säßt sich die Sache gut an. Prälat Weyland feiert 1386 ein Jubilzum, ti fallor 25jähriges Pfarrjubiläum, und hat Andeutung dahin gegeben, daß ihm die Abzahlung einer Abfindungs⸗ sumꝛne an die Altfatholiken das schönste Geschenk sein würde.
Nun, meine Herren, ich glaube, Sie werden aus dieser ganz im— Provisirten Darlegung der Verhältnisse in der That erkennen, daß es kaum möglich ist, eine freundlichere und wohlwollendere Stellung ein⸗ zunehmen, als es meinerseits geschehen ist, um die, wie ich auch an— ertenne, sehr unangenehme Angelegenheit in Wiesbaden ins Gleiche zu bringen. Ich kann nur erneut bitten, und bin überieugt, daß auch Hr. II. Lieber diesen Appell verstehen wird, mit sorgen zu wollen, daß die gute Stimmung, die in diesen Berichten Ausdruck findet, ge⸗ fördert wird, damit ein Zuftand durch Vereinbarung beseitigt werde, den ich mit Ihnen für einen unerwänschten und unhaltbaren er— achten muß.
Der Abg. Dr, Windthorst betonte, daß man nicht das Wohl wollen des Ministers, welcher, wie man wohl wisse, die Berhandlungen eifrig betrieben habe, vermisse, fondern' die Energie der Unterbehörden. Hätten diese nur die Hälste der— jenigen Energie jetzt angewendet, die sie bei Durchführung des Altkatholikengesetzes gezeigt hätten, so wäre schon längst die Sache in Ordnung. Dem Abg. Eynern sage Redner, daß seine Freunde sehr dankbar sein würden, wenn im Herren hause etwas zu Stande komine, was den Frieden dauernd anbahne. Wenn man aber glaube, seine Partei werde sich durch die Verhandlungen im Herrenhause und durch die fried⸗ liche Aussicht mundtodt machen lassen über jede Einzel— beschwerde, so irre man sehr. Ueber die Kirchen vorlage etwas zu sagen, dazu werde Heit sein, wenn die Vorlage eingebracht sei. Die Absicht, die Meinung der Centrumz— Partei in einen Gegensatz zu der eines hervorragenden Mit— glieds des anderen Hauses zu setzen, sei ganz vergeblich; Redner und seine Freunde seien einig, Alle, mit dem ganzen katholischen Volk, vor allen Dingen mit den Episkopat. Der
Abg. von, Eynern habe ja die Sachen wieder etwas auf—
frischen müssen; das schade nichts, die Dinge kämen in die Er— innerung und gäben ja auch Material zu schönen Artikeln in der „Kölnischen Zeitung“. Das Verhalten der Katholiken gegenüber den Altkatholiken sei 2 nicht intolerant; Erstere müßten so denken, denn die Handlungen der Letzteren
in ihrem Gotteshause gälten für sie als sakrilegisch. Der Wunsch des Abg. Lehmann nach Revision des A . gesetzes sei durchaus herechtigt gewesen; vielleicht komme man auf dem Boden des Protestantismus recht bald zu derselben Nothwendigkeit eines Sondergesetzes, da der Zwiespalt in der evangelischen Kirche reichlich ebenso tief sei, wie der zwischen Altkatholiken und Römischkatholiken. Redner bitte also den Minister, im Sinne der geäußerten Wünsche auf die Unter— ö . . ;
Der Abg. Spahn vertheidigte die katholische Lehre, den katholischen Nitus und die Gesinnungen . co h, gegen die in der Broschüre eines Professors der evangelischen Theo⸗ logie in Königsberg enthaltenen intoleranten Angriffe auf dieselben unter heftigen Ausbrüchen des Unwillens seiner Fraktionsgenossen.
Der Abg. Graf Limhurg-Stirum sprach sein lebhaftes Bedauern üher solche nichts weniger als zu diesem Kapitel gehörigen heftigen Ausführungen aus, welche an die heftigsten Zeiten des kirchenpolitischen Streites erinnerten. Dabei sei es wahrlich nicht zu verwundern, daß der Gedanke hier und da
erwacht sei, es liege gar nicht im Wunsche der Herren vom Lentrum, den Frieden eintreten zu sehen. Er und seine . seien . friedlich gesinnt und hüteten sich des— halb, auf diese Re riminationen einzugehen.
Der Abg. Theissing betheuerte, daß auch er den Frieden für seine Kirche herbeisehne, aber einen Frieden, welchen der katholischen Kirche möglich fei einzugehen, ohne sich dem Unter— gange preisgegeben zu sehen. Wenn die Verhältnisse in Neisse derartig seien, wie er sie geschildert habe, so sei dies . seine Schuld, sondern Derer, welche sie durch ihre Maß⸗ regeln herbeigeführt hätten. Er habe sie der Wahrheit gemäß dargestellt.
.Der Abg. von Eynern meinte, der Abg. Theissing habe hier wahrscheinlich auf Anorbnung des Abg. Windthorst eine wilde Kulturkampfrede gehalten, und darauf habe er hinge— wiesen. Auch die wilden Reden der Abgg. Windthorst und Spahn zeigten, wie man den Frieden gar nicht wolle, sondern nur hetze. Dinge, wie sie der Abg. Spahn hier vorgetragen habe, seien von katholischen Blättern weit überboten worden. Er erinnere nur an die schandbaren Luther-Artikel in der Zeitung „Germania“. Der Abg. Windthorst habe sich übri— gens garnicht in die protestantischen Lehrsätze zu mischen, Nedner thue es auch nicht gegenüber dem katholischen Dogma.
Der Abg. Dr. Lieber trat dieser letzteren Behauptung energisch entgegen; der Vorredner und seine Freunde hätten sich in die tiefsten Geheimnisse der katholischen Lehre stets ein—
Schrift sage, „wie Hande, die nicht zu bellen wissen“. Der Abg. von Eynern sollte doch mit seinen Vorwürfen vorsichtig sein, namentlich auch mit der Abhängigkeit. Derselbe sitze im Glashause
werde. Einen Simultangottesdienst könnten seine Redners) Glauhensgenossen mit den Altkatholiken so lange nicht haben, als diese den Anspruch machten, Katholiken zu sein; man könne ihn mit den Evangelischen haben, weil und seit diese einen solchen Anspruch nicht mehr aufstellten. Nun habe der Abg. von Eynern wiederhelt dem Abg. Windthorst wilde Kulturkampfweife vor— geworfen, aber zur Zeit sei Niemand anders an der Erregung Schuld als der Abg. von Eynern. Hätte dieser sich Ruhe auferlegt, so wären die Debatten in sachlicher Bahn gelaufen. Im Gegentheil sei eher der Verdacht gerechtfertigt, daß der Abg. von Eynern für seine parlamenkarischen oder außer—
parlamentarischen Zwecke solcher Erregung bedürfe, um aus dem Material die ihm zusagenden Werthe zu münzen. Dem Minister sei Redner für die Vorlegung des Akrten⸗ materials sehr dankbar, aber dasselbe zeige, daß er leider Recht gehabt habe; denn in den Ausgleichsverhandlungen sei wohl mit dem altkatholischen Kirchen vorstande verhandelt worden, nicht aber mit dem römisch⸗katholischen. Es sei also nicht mit gleichem Maße gemessen worden. Privatanregungen srien wohl erfolgt, aber das seien doch nicht solche, wie sie der Minister gemeint und gewünscht habe. Daher müsse Redner die Bitte wießerholen, welche der Abg. Windthorst schon aus— gesprochen habe, doch mit etwas mehr Energie bei Betreibung der Ausgleichsverhandlungen vorzugehen. ]
Meine Herren! Ich bin auf die Anfrage nicht vorbereitet, glaube aber, genau mich zu entsinnen, daß die ganze Angelegenheit schon ziem⸗ lich meit gefördert ist. Ich erinnere mich, daß durch eine Correfpon— Rn; die wischen mir und den Herren Ministern der Justiz und des Innern geschwebt hat, die Bedürfnißfrage allseitig bejaht und aner— kannt ist, daß namentlich, dem Nahrungsmittelgefetz und den Bestreburgen auf dem Gebiet der Hygiene gegenüber es noth— wendig sei, öffentliche Sachverständige zu vereidigen welche als We— gutachter Seitens der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden angerufen werden könnten. D on f das Medizinalwesen darüber gehört und ich glaube, daß alle darin einig sind, einmal, daß es nützlich ist, öffentliche Sach verständige zu bestellen, und zweitens, daß es genügt, wenn eine Prüfungskommifsion zu diesem Zweck gebildet wird; daß aber nicht etwa eine besondere JInstitution zu schaffen ist, in der die Erziehung dieser jungen Leute angestrebt würde.
Ich hoffe, daß diese Auskunft als genügend anerkannt wird; sonst würde ich bitten, die Sache noch einmal in Anregung zu bringen. und dann Anlaß nehmen, die Materie noch einmal durchzuarbeiten und bei dem Titel „Medizinalwesen' aktenmäßig Auskunft zu geben.
Das Kapitel wurde hierauf gegen die Stimmen des Cen— trums, der Polen und einiger Konservativen bewilligt.
Kap. 114. „Provinzial-Schulkollegien“ hs 6568 M6, erfuhr eine Veanstandung nicht.
Bei Kap. 118, Prüfungskommissionen“ 93 823 , plaidirte der Abg. Dr. Kroypatscheck . eine anderweite Ge⸗ staltung der Zeugnißgrade im Anschluß an eine Reform der Ascensionsbedingungen für die Lehrer an höheren Lehr⸗ anstalten.
„Darauf entgegnete der Minister der geistlichen, Unter— richts und Medizinal-Angelegenheiten, Dr. von Goßler:
Meine Herren! Ich gestatte mir, einige thatsächliche Bemer— kungen an die letzten Ausführungen zu knüpfen. Wen die Herren — das ist ja eine allgemeine Bemerkung — sich nur einigermaßen in meine Lage versetzen möchten und sich gegenwärtig halten, daß mit Ausnahme eines einzigen Herrn von der rechten Seite des Hauses keiner mir eine Andeutung gemacht hat, welche Gegenstände — auch ganz speziellster Art — zur Verhandlung kommen sollten, so werden Sie unge aht mir nachfühlen, in welcher Schwierigkeit man sich befindet, sich im Momente in Einzelheiten, an welche sich fo weitgekende Folgerungen knüpfen, wie der letzte Herr Redner es in seiner ersten Rede gethan hat, zurechtzufinden. Ich gebe mir die größte Mühe, aus meinem
material auch ganz genau dasjenige gesagt habe, was ich nachher in der Lage war, an der Hand der Akten, die ich gar nicht file vorher durchsehen können, vorzuführen. .
Nun ist von dem Herrn Vorredner noch tadelnd darauf aufmerk⸗ sam gemacht worden, daß die nachgeordnete Behörde nicht, wie ich angeordnet hatte, mit der Gemeindevertretung verhandelt hätte. Meine Herren, den Eindruck werden Sie wohl haben, daß die Herren in Wich baden, der Herr Regierungs-Präsident wie der Herr Polizei- Präsident, persönlich eine Mühemaltung in der Angelegen— heit entwickelt haben, die sehr viel mehr werth ist, als vielleicht
eine einzelne schriftliche Verfügung. Das muß man doch den fo hochgestellten, einsichtigen und taktvollen . ene daß sie diejenigen Wege richtig wählen, auf denen sie nach ihrer Meinung am hesten den Intentionen der Staatsregierung entsprechen. Ich habe den sehr langen Bericht des Herrn Polizei⸗Präsidenten noch während der weiteren Diskussion einer Durchblätterung unterzogen. Da darf ich wohl, anknüpfend an die Darlegung der Verhandlungen, n ö. . k mit dem Herrn Prälaten Weyland ört hat, noch eine Fortsetzun ; ꝛ holizei⸗ irn . h Fortsetzung geben. Der Herr Polizei jeses war in großen Zügen der Verlauf der Unterredung. Ich habe dem Herrn Prälaten mitgetheilt, daß id ihm und . Kirchenvorstande Weitéres zugehen laffen würde, sobald ich Antwort ron dem Vorstande der altkatholischen Gemeinschaft hätte. Auch er mar der Ansicht, daß es besser sei, so lange zu warten, ehe die Sache weiter beim katholischen Kirchenvorstande berathen würde. Meines gehorsamen Erachtens wird zunächst die Antwort des Vor⸗ standes der Altkatholiken abzuwarten fein. Ich habe jedoch, um die Sache etwas zu beschleunigen. dem letzteren heute das in' Äb— schrift beiliegende Schreiben zugehen lassen. r Ja, meine Herren, der Hr. Prälat Weyland ist Mitglied des Kirchenvorstandes. Ich will zwar und kann auch nicht in Abrede stellen daß an den Kirchenvorstand als sol chen vielleicht eine amt— liche Verfügung nicht erlassen ist, aber Sie werden doch die Ueber⸗ n . deß . . ist in sehr eingehender Weise nit dem Herrn, der meines Erachtens den 2 ieb it d zr ee. ö n Ausschlag giebt, mit dem
Der ganze Bericht schließt mit Versi ng d pre ted schließ der Versicherung des Herrn
Ich werde mir wie bisher die größte Mühe geben, die äußerst schwierigen Verhandlungen zu einem gedeihsichen Ende zu bringen.
Meine Herren, nun könnte ich ja Pessimist sein und könnte sagen, ich werde jetzt anordnen, daß an jeden der beiden Kirchenvor— stände eine schriftliche Verfügung erlassen wird. Da, befürchte ich aber, wird der Erfolg ein umgekehrter sein.
Ich habe zu dem Herrn Vorredner das Zutrauen, daß er wünscht daß, wie das Abgeordnetenhaus im vorigen Jahré seine Meinung niedergelegt hat, in der That im Wege von Unterhandlungen die An gelegenheit geregelt wird, und Sie werden mir Recht geben, daß auf dem von den Herren in der Provinzialinstanz betretenen Wege diese
gemischt, davon gäben die stenographischen Berichte reichlich Zeugniß. Hier zeige sich, wo die Unduldsamkeit sitze; die Katholiken sollten Alles über sich ergehen lassen, wie die
und möge sich vorsehen, daß ihm nicht das Dach eingeworfen
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten, r. von Goßler, erwiderte:
Ich habe auch die wisseuschaftliche Deputation für
Gedächtniß mich in den nöthigen Daten zurechtzufinden, und ich bab wohl ror Ihnen den Eindruck heute gemacht, daß ich ohne das Alten.
Unterhandlungen wohlwollender und aufopfernder geführt worden sind als wenn einfach im Reskriptenstol hin und her geschrieben worden wäre. Ich halte diese Mittheilung zur Klarstellung' des Sachverhalts und zur Rechtfertigung der Beamten für nöthig.
Nun ist. wie ich hzre, auch von dem letzten Herrn Vorredner mir der Vorwurf gemacht worden, daß ich mich nicht über den Fall in Saarbrijcken ausgespröochen hätte. Meine Herren. wie soll ich denn das, wenn ich keine Ahnung habe, was Sie eigentlich vorbringen. Ich hahe auch diese Aktenstücke telegraphisch erfordert. Ich fehe aus den' selben, daß die letzte ingterielle Verfügung, die ich erlassen habe, vom IL. Juli] S8 datirt ist. In derselben erklärte ich mein Einverständniß dem Herrn Dber⸗räsidenten gegenüber, daß eine weitere Entfcheidung betreffs der Erheblichkeit der Zahl der altkatholischen Gemeindemitglieder dies⸗ seits zur Zeit nicht zu treffen ist.
Seit der Zeit ist mir nichts weiter zugegangen, als die Bitte, ein gewisses Schrifistück dem Herrn Ober-Präsidenten zurlickzusenden. Das babe ich gethan. Also, wie, gesagt, seit dem 31. Zuli 1854 weiß ich von der ganzen Angelegenheit nichts, und ich werde abwarten. ob' und was die Behörden berichten. Wenn ich also von diefer Sache nichts weiß, so muß ich annehmen, daß die Angelegenheit in Saarbrücken in statu quo sich befindet.
Was die Bemerkungen des Hrn. Abg. Theissing anbetrifft, als
oö ich es abgelehnt oder versagt, hätte, eine Antwort auf die Be— schrwwerde des Vorstandes der römisch-katholischen Gemeinde in Neisse zu ertheilen, so halte ich das für unmöglich. Ich wüßte nicht, wie ich dazu kommen sollte, die Ertheilung einer Antwork abzusehnen; ich halte es aber für möglich, daß ich damals die Eingabe des Vor⸗ standes an den Herrn Ober-Präsidenten gegeben habe mit der Auftrage, die Sache zu untersuchen und den Kirchen⸗ vorstand zu bescheiden. Das ist ganz etwas anderes. Ob eine Kanzleinotiz nach Neisse gegangen ist, in welcher ausgesprochen ist ö die Sache an den Ober-Präsidenten abgegeben hatte, weiß ich nicht. ö Wenn, der geehrte Herr den Wunsch geäußert hätte, daß ich diesen Detgilpunkt erörtere, so hätte ich auch die Akten hieräber mir tele— graphisch kommen lassen. Ich bestreite nur, daß ich mich geweigert hätte, eine Antwort zu ertheilen. Das ist nicht mein Fall.
Der Abg. Schmidt meinte, daß die Üngleichmäßigkeit der Vertheilung der Anstalten Königlichen Patronats über das Land der Einführung einer Ascension nach Provinzen eutgegenstehe; in Brandenburg gebe es g, in Schlesien dagegen 26 solche Anstalten. Es möchte sich daher empfehlen, mehrere Provinzen behufs Herbeiführung einer gleichmäßigeren Ascen⸗ sion der Lehrer zu verbinden. Die heabsichtigte Einführung eines zweiten praktischen Examens zwei Jahre nach dem ersten sei bedenklich, denn sie involvire eine Erschwerung der An— stelung. Die bisherigen Anforderungen beim Examen der höheren Schulamts-Kandidaten seien sehr schwere gewesen, in Berlin habe man ein Zeugniß ersten Grades nur sehr selten ertheilt. In der Lehrerwelt gebe es, wie es eine Majors- und Admiralsecke gebe, auch eine Direktorenecke, an welcher vor— wiegend die Physiker und Mathematiker scheiterten.
Auf. eine bezügliche Anfrage des Abg. Hr. Graf erklärte der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten, Dr. von Goßler:
Meine Herren! Ich nehme an, daß dem geehrten Herrn Vor⸗ redner vorzugsweise daran liegt, zu erfahren, in welcher Lage sich gegenwärtig der Entwurf der Prüfu ngsordnung und die Frage nach der Ascension der Gymnasiial“ Tehrrer = befsnndet. Was die Prüfungsordnung anbetrifft, so ist ungefähr Ende des vorigen Jahres an der Hand der Berichte der Provinzialbehörden ein neuer Entwurf aufgestellt worden. Der selbe ist gegenwärtig, da er erhebliche Veränderungen gegen einen früheren Entwurf in gewissen Beziehungen enthält, noch an' einzelne hervorragende praktische und theoretische Pädagogen gesandt worden und das, hieraus resultirende Material befindet sich augenblicklich in der Verarbeitung. Der Herr Vorredner kann überzeugt 6 daß auch in der neuen Prüfungsordnung jede Garantie dafür gesucht werden wird daß nicht, die Mittelmäßigkeit triumphirt, sondern, daß Tie wirkliche Tüchtigkeit und das wirkliche Verdienst auch zur vollen Anerkennung in der späteren Entwickelung des Lehrerstandes kommt.
.Was die Ascension anbetrifft, so hat sich das bewahrheitet, was ich früher schon hier erklärt habe, daß je ernftlicher man in diefe Materie eingeht, die Schwierigkeiten auf Schritt und Tritt wachsen. Ich habe gegenwärtig, natürlich innerhalb der bestehenden Etatsverhäͤltnisse, einen sorgfältig nach Provinzen und nach gewissen Gruppirungen geordneten Entwurf aufgestellt, und es schweben derüber innerhalb der Staatsregierung die Verhandlungen.
ö Namentlich eine Frage ist von sehr großer Erheblichkeit, das ist die Frage, in welcher Weise die unvollständigen Lehranstalten in diese ganze Ascensionsverordnung hineingezogen werden sollen.
Im Uebrigen freue ich mich, von dem geehrten =*. Vor⸗ redner eine ganze Reihe von Ausführungen gehört zu haben, die auch
für die gegenwärtige Unterrichtsverwaltung von Werth stets gewesen sind, und eine ganze Reihe von Gesichtspunkten aufgestellt zu sehen, welche namentlich auch bei der Ascensionsfrage ihre Berücksichtigung meinerseits schon gefunden haben.
Der Abg. Goldschmidt erneuerte seine schon im vorigen Jahre vorgetragene Bitte, daß in den Lehrplan auch der . Hochschulen die Nahrungsmittelchemie aufgenommen werde. Der Abg. Dr. Lieber unterstützte die Wünsche der beiden Vorredner Namens des Centrums. .
Das Kapitel wurde bewilligt; gegen Tit. 2 desselben, „zur Bestreitung der Ausgaben der theologischen Staats⸗ prüfungskommissionen“, votirten Centrum und Polen.
Bei Kap. 119 „Universitäten“, Tit. 1, Zuschuß für die Universität Königsberg 770 555 S, wünschte der Abg. Dr. Kropatscheck die Bewilligung des höheren Wohnungs- geldzuschusses für die Kustoden der Universitäts-Bibliotheken.
Der Abg. Reinhold brachte die vielfach in Professoren⸗ kreisen und im höheren Richterstande auftretenden Klagen über den Verfall des juristischen Studiums auf den Universitäten zur Sprache, dem zweckmäßig durch 9 eines Ten⸗ tamens innerhalb des Trienniums vor Ablegung der ersten Staatsprüfung entgegenzuarbeiten wäre. Die Ursachen jener betrübenden Erscheinung lägen gleichmäßig in der Trockenheit des Stoffes, in den Besonderheiten der Methode und der Doppelstellung der Professoren als Vertreter der Wissenschaft und als Lehrer der Praxis. Es sei eine unbestreitbare Er— fahrung, daß die Mediziner allgemein als die fleißigsten, die Juristen als die wenigst fleißigen Studenten gälten. Fleißig seien von den Juristen nur die Ausländer, Schweizer, Ameri⸗ kaner u. s. w. Zur Prüfung des Vorschlags, dem auch der deutsche Juristentag zugestimmt habe, sei eine Kommission, gebildet aus Theoretikern und praktischen Juristen, Rechts⸗ anwalten u. s. w., niederzusetzen. Den jungen Juristen müsse außerdem die Möglichkeit gewährt werden, sich möglichst früh an die selbständige Arbeit und an das Quellenstudium zu gewöhnen.
Der Abg. Imwalle leugnete das Vorhandensein von Uebelständen in dem vom Vorredner behaupteten Umfange. Die Juristen ständen den übrigen Studirenden durchaus nicht nach; die Ausführungen des Abg. Reinhold seien von einem , Parteileidenschaft verblendeten Standpunkte aus ge— macht. Der Abg. Dr. Virchow bestätigte gegenüber dem Vor— redner, daß im Volke allerdings die Meinung sich immer weiter verbreite, daß es mit den Größen auf dem Gebiete der Juristen abwärts gehe; die Verhandlungen des Reichs—
tages über die Wiedereinführung der Berufung seien ein
klassisches Zeugniß dafür.
Der Abg. Seelig hielt es für seine Pflicht, die fleißigen Studenten endlich einmal auch in diesem Hause zu vertheidi— gen, das Jahr für Jahr nur von Klagen und Anklagen gegen die Studenten wiederhalle; natürlich schließe er von dieser Fürsprache die Besucher der Vergnügungsuniversitäten aus. Eine besondere innere Begeisterung für das juristische Studium könne man unter den heutigen sozialen Verhältnissen von den auf die Universität gehenden Gymnasial-Abiturienten, die vielfach nur das Ziel im Auge hätten, Beamte und dadurch versorgt zu werden, nicht verlangen. Die juristischen Seminarien würden sehr. gut besucht. Mit solchen allgeineinen Redewendungen könne man den jungen Juristen nichts anhaben.
Aich der Abg. Lehmann erklärte die Behauptungen des Abg. Reinhold für sehr übertrieben. Das Tentamen sei nicht wünschenswerth.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler, erklärte:
eine 44 Ueber die Frage, welche hier zur Diskussion ge⸗ zogen ist, habe ich mich im vorigen Jahre schon kurz geäußerk. In Folge der Anregung, welche in diesem Hause gegeben war, ist der Herr Justiz-Minister mit mir in Verbindung getreten, um wegen eines Zwischenexamens für die Juxisten die nöthigen Vor⸗ bereitungen zu treffen. Es hat von einer gewissen Stelle aus nicht an einer n, Neigung, nach dieser Richtung hin vorzugehen, gefehlt. Ich habe die Stimmen darüber gewissenhaft eingezogen: manche sprechen sich dafür, manche dagegen aus, aber doch die weit— aus überwiegende Zahl dagegen. Es liegt ja sehr nahe, aus der Einrichtung des sogengnnten Tentamenphysikums bei den Medizinern, wo zwischen einem überwiegend natur⸗ wissenschaftlichen Studium und einem mehr spezifisch medizinischen Studium unterschieden werden kann, ein Vorbild herzuleiten. Bei Prüfung der Materien aber, aus welchen das juristische Studium sich zusammensetzt, hat es sich als undurchführbar erwiesen, dort etwa eine ähnliche Spaltung eintreten zu lassen. So liegen nicht die allgemei⸗ nen und die Spezialcollegia, so liegt auch nicht etwa das römische Recht auf der einen, das deutsche und preußische Recht auf der anderen Seite, daß man da mit einer gewissen Sicherheit eine Spal⸗ tung eintreten lassen könnte. Auch im Verhältniß der Univer⸗ sitäten zu einander hat sich das als gänzlich undurchführbar erwiesen. Man braucht ja nicht so weit zu gehen, daß man den jungen Juristen eine gewisse Freiheit und eine gewisse Abneigung gegen den Kollegien besuch als Vorrecht zuweist; aber im Verhältniß der einzelnen Univer—⸗ sitäten gegen einander werden die Herren schon erkennen, daß es bei⸗ spielsweise nicht möglich sein würde, im Verhältniß von Berlin und Heidelberg oder einer anderen Universität eine richtige Abscheidung zu finden. Was will man denn? Will man den jungen Mann, der in Heidelberg studirt hat, in Berlin nicht weiter studiren lassen oder ihn zwingen, alles noch einmal zu hören, weil er in gewissen Disziplinen noch nicht die nöthige Kenntniß hat?
Ich glaube, auf diesem Gebiet ist nicht viel zu wollen. An Versuchen hat es nicht gefehlt; aber wenn Sie die Broschüren⸗ und die Gutachtenlitteratur, die infolge der Diskussion auf diesem Gebiete erwachsen ist, übersehen, so werden Sie finden, daß auch diejenigen Universitätslehrer, welche durchaus wünschen, daß die Juristen auf der Universität fleißig sein mögen, sich mit dem Gedanken eines Zwischen⸗ examens nicht recht befreunden können. Was die Juristen selbst be⸗ trifft, so habe ich im vorigen Jahre schon gesagt: auch der juristische Student ist besser als sein Ruf, und ich freue mich herzlich, daß der vorletzte Herr Redner in dieser Beziehung mit mir vollständig über— einstimmt. Man kann ja, wenn man in die eigene Vergangenheit zurückblickt, in der That wünschen, daß Einrichtungen, die auf kleinen Universitäten für die Juristen bestehen oder bestanden haben, auch auf größeren Universitäten möglich wären. Ich habe, glaube ich, hier auch schon einmal ausgeführt, daß mit Seminaren bei den Juristen zum Behufe der praktischen Vorbildung nicht allzuviel zu machen ist; denn die Seminare haben überwiegend ein intensiv wissen⸗ schaftliches Streben im Auge und entfernen sich naturgemäß mehr von der praktischen Zurichtung, — das Wort „Zurichtung“ hier na⸗— türlich nur in gutem Sinne genommen. ö ⸗
Ich habe früher schon darauf hingewiesen, daß ich die sogenannten Konversatorien, wie sie sich in Greifswald und anderen Univer— sitäten vorfinden, für eine sehr nützliche Einrichtung halte, Konver⸗ satorien, wo ein Lehrer bezw. mehrere Lehrer hinter einander, eventuell auch gleichzeitig, gewisse Gruppen des Wissens in kursorischer Weise in Disputationsform durchnehmen. Es ist also eine Vorbereitung zum Examen in edlerem Style. Sie wissen, daß ich über das, was man Einpauken nennt, mich stets in der abfälligsten Weise aus⸗— gesprochen habe; aber diese Art von geschickter Repetition unter der ö. gewiegter Universitätslehrer halte ich für eine vorzügliche Ein richtung.
Ich habe in meiner eigenen Vergangenheit dankbar der Lehrer zu gedenken, welche mich in die Praxis des Juristenstandes übergeleitet haben. Ich brachte ja Einiges mehr mit, als der Durchschnitt der jungen Studirenden gewöhnlich auf die Universitäten mitbringt, ich wußte und empfand wenigstens, weshalb ich Jura studirte. Das ist ja ein Punkt, der in der Entwickelung des jungen Mannes sehr schwer
halb er Jura studirt; denn die Disziplinen, welche er zuerst hört, haben über · wiegend einen mehr gelehrten Charakter. keit verschiedener Herren und freue mich, daß diese Lehrmethode auch heute noch durchaus einmal, daß also beispielsweise schon bei dem Studium des gemeinen Rechts, des Pandektenrechts, der junge Jurist bereits hingewiesen wird, an der Hand der allgemeinen Regel die Gegenstände des bürger lichen Lebens zu betrachten. Ich habe das hier in Berlin, und auch in der Erinnerung an mein eigenes Studium zu verzeichnen. J ; die Fähigkeit eines jungen Menschen, zu erkennen, daß das bürgerliche Leben, wie es sich um uns abspielt, eine Fülle von Rechtspverhältnissen ist, kann nicht früh eng geweckt werden; ein junger
Darum gedenke ich mit Dankbar⸗
ei vielen Lehrern zur vollen Anerkennung gelangt;
ch glaube,
Jurist muß wissen, daß in dem Augenblick, wo er z. B. eine Droschke besteigt, wo er sich ein Billet kauft, er in eine ganze Fülle von Rechts⸗ geschäften eintritt oder eintreten kann.
Wenn nach dieser Richtung hin dieser gesunde Zug der früheren Zeit und auch der jetzigen sich noch weiter entwickelt, so werde ich mich herzlich freuen. Ich erinnere Sie an die sehr bedeutenden Werke, die Professor Ihering auf diesem Gebiet geschrieben hat, — dem alten Juristen lacht das Herz, wenn er diese Werke liest — und da z. B. an dem Falle des Besteigens eines Stadtbahnzuges hineingeführt wird in eine zahllose Fülle von vertragsmäßigen und quasi , Rechtsverhältnissen, Delikten und allen mög⸗ lichen Formen des Rechtsverkehrs. Etwas Anderes ist es nun mit den Spezialkollegien, die sich leider auf großen Universitäten schwer durchführen lassen. Auch da habe ich dankbar aus der Vergangen⸗ heit und auch aus der Gegenwart anzuerkennen, daß es gerade im Prozeßrecht kleine Praktika giebt, von welchen der junge Jurisi große Vortheile hat, wenn der Lehrer im Besitz einer zuverlässigen praktischen Kenntniß ist. Da es sich um Lebende handelt, will ich keine Namen nennen; aber ich denke mit Dankbarkeit zurück an einen Lehrer, der zuerst die verschiedenen Aktenstücke vorge⸗ legt hat; da muß ich sagen, daß die Zahl derer, welche von dem Aktenrücken und den Aktendeckeln bis zum letzten Insinuationsdokument des Exekutors sich klar machten, wie die einzelnen Phasen eines Prozesses sich gestalten, von vornherein eine sehr ge⸗ ringe war. Aber ich habe an mir selbst den Vortheil erfahren, wenn man im Stande ist, vom rotulus an durch alle kleinen Verfügungen und Insinuationen sich klar zu machen, wie denn ein einfacher Prozeß, selbst ein Wechselprozeß sich aufbaut. Ich habe auf diese Weise den Wechselprozeß kennen gelernt, Gott sei Dank, sonst nicht. Aber es hat doch sein sehr Gutes, einen kassirten Wechsel mit eigenen Augen gesehen zu haben, um sich einmal klar zu 4 wie sich der Prozeß abspielt. Ich habe keinen Antrag zu bekämpfen oder zu befürworten, aber ich freue mich, daß im ., und Ganzen die Auffassung unter Ihnen besteht, daß die Juristen heute nicht schlechter sind als früher, und zweitens, daß wir uns in dem Wunsche vereinigen, daß die guten praktischen Beziehungen, welche zwischen der Wissenschaft und zwischen der eigentlichen Ausübung derselben im gewöhnlichen Leben bestanden haben und bestehen, gewissenhaft gepflegt werden. Meine Worte können keinen anderen Wunsch haben, als daß die Lehrer an den Universitäten, welche die Verantwortung für die Entwickelung der Juristen haben, sich der Ziele nach der Praxis hin allezeit bewußt sein mögen, ; .
Die Abgg. Schmidt (Stettin) und Bachem traten eben⸗ falls den Ausführungen des Abg. Reinhold entgegen.
Der Abg. Reinhold verwahrte sich, gegen den Vorwurf der Parteileidenschaft, der schon durch die Thatsache entkräftet werde, daß der Abg. Virchow ihm beigesprungen sei; auch der Abg. Prof. Enneccerus sei völlig seiner Ansicht.
Nachdem noch der Abg. Imwalle den Sinn seiner bezüg⸗ lichen Aeußerung richtig gestellt hatte, wurde die Debatte ge⸗ schlossen und der Titel bewilligt, desgleichen Tit. 2, Zuschuß für die Universität Berlin 1757 730
. 41½½ Uhr vertagte sich das Haus auf Donnerstag 11 Uhr.
ist, indem er eigentlich erst nach Jahren darüber zur Klarheit kommt, wes⸗
* Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl.
Preuß. Staats⸗-Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expeditisn des Neutschen Keichs-Anzeigers und Königlich Rrenßischen tagt Anzeige rz:
. Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32. ö *
deffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze. BVerloosung, Kraftloserklärung, Zinszehlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. Familien⸗Nachrichten.
Großhandel.
Literarische Anzeigen.
Verschiedene Bekanntmachungen.
; Theater⸗Anzeigen. In der Börsen⸗ Beilage. * W
K M Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen det „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Saasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,
Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaux.
61814
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote,
Vorladungen u. dergl.
ö ,,, n n. ö In der Zrwangsvollstreckungssache des Herrn Gott macher Franz Zacharias von Deffau, z. Zt. in un—
fried Lepv., Han pelõ mann zu Hochfelden wohnend, . Ire enheit, wegen. bbslichen Verlassens
gegen Eheleute Ludwig Zwatan, Tagner, und Maria mit dem Anträge auf e ideen und ladet den Stahl.
61319
Schott, beisammen früher zu Hagsburg, jetzt ohne Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts
Oeffentliche Zustellung. . Die verehel. Alwine Zacharias, geb. Nickel, zu Dessau, vertreten durch den Justizrath Jacoby in
Dessau, klagt gegen ihren Ehemann, den Bürsten⸗ worden. h a Mülhansen i. E., den 8. März 1886. lassen.
Der Landgerichtssekretär:
bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, Über das un streitz' vor die Erste Civistammer des Herzoglichen 161416
bewegliche Vermögen, zufolge Zwangsvollstreckungs⸗ Landgerichts zu Desfau auf ö w , , ,. den 10. Juni 1886, Vormittags 10 Uhr, burg vom 18. Februar 18856, wird Termin zur Ver⸗ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Dessau, den 5. März 1886.
Mayländer, Kanzleirath. Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
beschlusses des Kaiserlichen Amtsgerichts zu Pfalz
handlung anberaumt auf . Mittwoch, den 14. April 1886,
Vormittags 9 Uhr, in der Amtsstube des Versteigerungsbeamten.
In Gemäßheit des 5. 187. C. P. O, werden die . Schuldner zu dieser Verhandlung ge— aden.
Pfalzburg, den 8. März 1886.
Der Versteigerungsbeamte. Beck, Notar.
61816
61991] Amtsgericht Hamburg.
Durch Urtheil der II. Civilkammer des König⸗ ö lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 11. Februar 1886 ist die
Wilhelm August Lappe zu Barmen und der ge⸗
In der Strafsache gegen die: 1) Schreiber Conrad Friedr. zuletzt in Springe, 2) Schlosser Wilh. Friedr. zuletzt in Alvesrode,
letzt in Hannover
K 5 140 Absa
Bekanntmachung.
Christ. Sustrate, August Behnsen, 3) Matrose Carl Heinrich Christoph Sorn, zu⸗
wegen Verletzung der Wehrpflicht, wird,
da die Angeschuldigten des Vergehens gegen — Nr. 1 — des Strafgesetz⸗ — —
uchs beschuldigt sind, auf Grund der §§. 489, (61769
325, 326 der Strafprozeßordnung . . .
zur Deckung der die Angeschuldigten inoglicherweise Rechtsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte
treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des zu
Besserer, früher Weinhändler in Basel, Beide jetzt vom 3. März 1836 Nr. 4230 wurde Referendar in St. Ludwig wohnhaft, ist die zwischen den Parteien Dr. Julius Wolff, dahier als Rechtsanwalt bei bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt Gr. Amtsgericht Heidelberg und bei Gr. Landgericht
Mannheim mit dem Wohnsitz in Heidelberg zuge⸗
Heidelberg, 8. März 1886. Gr. Amtsgericht.
(LI. 8.) Kah.
61771 Bekanntmachung. In die Liste der diesseits zugelassenen Rechts anwälte ist heute eingetragen worden: Rechtsanwalt Richard Ade, bisher in Hall. Den 5. März 1886. K. Württ. Amtsgericht zu Kalw. Frommann.
Der Gerichts⸗-Assessor Dr. jur. Lembser ist zur
Magdeburg zugelassen und in die bei demselben
zwischen den Eheleuten Bäcker Verfahrens angeordnet — das im Deutschen Reiche geführte Rechtsanwaltsliste eingetragen.
Auf. Antrag von Johanneß Georg Klindt als schaftzlosen Marig Helens, ged. Ernst, daselbst, bis. schlag belegt.
urator perpetuus bon Johanne Feorgine, geb. her bestandene eheliche Gäkergemeinschaft mit Wir⸗ Rosztock, des Karl Friedrich Rudolf Lämmerhirt kung h. 22. Dezember . s ertlãrt
Der Landgerichtssekretär:
Wittwe, wird ein Aufgebot dahin erlassen: wa ben. daß Alle, welche an die durch Beschluß des Amtsgerichts Hamburg vom 7. September 1885 n . rn 6. N,. Cura y,, tellers stehende Johanne Georgine, geb. Rosztock,
des Karl Friedrich Rudolf Lammerhirt Wittwe 61817
und Forderungen spätestens in dem auf Donnerstag, 29. April 1886, 10 ühr V. M. ,
Amtsgericht, ,, 10, Zimmer Nr. ad, anzumelden — und zwar Auswärtige unter Be⸗ stellung eines hiesigen Zustellungsbevoll mäch⸗ tigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 6. März 1886. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung IV. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts⸗Sekretär.
6818
Mülhausen
Änsprüche und Forderungen zu haben vermeinen, Die Ehefrau des Lackirers Peter Maes, Agnes Ga, far . Ansprüche Caroline Hubertine, geb. Giesen, hier wohnhaft, hat kickimmit aufgefordert werden solche Ansprüch gegen ihren genannten, ebenfalls hier wohnenden Ehe⸗ mann die Güutertrennungsklage erhoben und ist hierzu ,,, . den 6. . 1 . t in ichneten mitta r, vor der J, Civilkammer des König⸗ anberaumten Aufgebolstermin im unterzeichneten lenden 2 a,,
Düsseldorf, den 6. März 1886. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu vom 3. März 1886, in Sachen der ] Sofie Emma Bilger, gegen ihren Ehemann Alphons! der Justiz, des Kultus und Unterrichts in Karlsruhe
* Lindenberg. ie (
Schmidt. Eitzen
befindliche Vermögen der Angeschuldigten mit Be⸗
Sanunover, den 27. Februar 185856. Königliches Landgericht, Strafkammer Il a.
ellweg. Roth.
. der Abschrift beglaubigt.
8. itzen, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
e, , den 8. März 1886. önigliches Landgericht. Petrenz.
Kommanditgesellschaften auf Aktien und Attiengesellschaften.
legs! Bekanntmachung.
161770
Das been Sekretär.
Das Landgericht. Kalckmann, Pr., Sekretär.
Steinhäuser,
Gütertrennung. (61840
Nr. 9384. Na
Bekanntmachung.
In die Listen der bei den unterzeichneten Gerichten Capital- x zugelassenen Rechtsanwälte ist eingetragen: Leinzig werden für Dann erstag, den Dr. Adolphus Lenert Wer zu Hamburg. Samburg, den 8. März 1886. ber Landesgericht.
e Beschütz, Dr.,
Das Amtsgericht. Romberg, Dr.,
Bekanntmachung. ‚ Erlaß des Großh. Ministeriums 2)
Die Herren Actionaire der Allgemeinen Renten⸗ z und Lebensversichernngsbank Ten⸗ tonia in
g. April 1886, Vormittags 10 Uhr, zur or⸗
deutlichen Generalversaminlung im Bank⸗
gebäude der Teutonia, Schützenstraße Nr. 12, hier⸗ durch eingeladen.
,, z
1) Vorlegung des Geschäftsberichts des Vor⸗
standes, des Berichts des Aufsichtsraths und
der Revisions⸗Commission, Beschlußfassung
über die Jahresrechnung pro 1885 und über
die Verwendung des sich ergebenden Gewinn⸗
Sekretär.
ahl dreier Mitglieder in den Aufsichtsrath an Stelle der statutengemäß ausscheidenden