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Vosen, 19. März. (G. T. B) Spiritus ai 35.90, vr. Juni 37, 00, pr. Juli 37.70, pr. Sept. 38.50. Höher. 8 Breslau, 11. Mãrji. (W. T. B.) Getreide—⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 100 pr. Mär; 34,20, do. pr. April. Mai 35,40, do. pr. Juli⸗Aug 38.00. eihen pr. Mär; — Roggen pr. Mär; 127,00, Do. Pr. April ⸗ Mai 131,90. do. pr. Septbr. Oktober n mn 98 * ö 2 vo. vr. pril⸗Mai 49,00, do. pr. Septbr.⸗Oktober — . Zink fest. — Wetter: kalt. 3 Magdeburg, 109. März. (W. T. B. Zucker⸗ bericht. Korazucker, exel. von Iß o * z3, 06, Kornzucker, excl., Ss 0 Rendem. 50, Nachpropukte 23 75 . 198.00 t Ru . — Gem. Raf⸗ nade mit Faß 27,25 S, gem. Melis J. mit Fa 26.23. Ruhig. ö daß Köln, 19. März. (W. T. B) Getreide—⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17.50, fremder 18,00. pr. März 17,905, pr. Mal 1730, pr. Juli 17,76. Roegen loco hiesiger 1450, pr. März 3, 60, pr. Mei 13,20, pr. Juli 13,85. Hafer loco 14356. 22 loco 24.20, pr. Mai 2, i0, pr. Oktober
6,06 Gd. ,
6, 15 Br.
„ pr. Mai⸗
pr. Herbst 6, 803 Gd.,
(W. T. B.)
Banca⸗
2 Weizen⸗
Liverpool, 10. März. (W. T. B) Baum⸗ wolle Schlußbericht!. Umsatz 8000 B., davon für Spekulation und Export 1900 B. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferung: März⸗April *3/6; Verkãäuferpreis, April⸗Mai 47 Käuferpreis, Mai⸗ Juni 4 /n do., Juni-Juli 451. Verkäuferpreis, Juli-August 5 do., August-September Hisze d, Räuferpreis.
Leith, 10. März, (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen höher gehalten, Mehl 1 sh. theurer, andere Artikel matt.
Glasgow, 10. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 38 sh. bis 388 sh. 24 d.
Baris, 109. März. (W. T. B.) Rohzucker 88 0 fest, loco 34,59. Weißer Zucker fest, Nr. 3 pr. 1090, kg pr. März 4000. pr. April 40 30, pr. Mai⸗August 41.30, pr. Oktober⸗Januar —
Paris, 10. März. (W. T. B. Produkten markt. Weizen fest, vr. März 21.90, pr. April 20, pr. Mai⸗Juni 22,50, pr. Juli⸗-August 23.10. Mehl 12 Mgragzes fest, pr. März 47,40, pr. April 4180. pr. Mai⸗Juni 48,75, pr. Juli⸗August 49,80. Rüböl fest, pr. März 55,506. pr. April 56,06, pr. Mai Auguft 57 50, pr. September⸗Dezember ö , r f a , 18,75. vr. April
„O0, pr. Mai⸗Augu „Ho, pr. September⸗ Dezember 48,50. ; ö .
Nem⸗York, 19. März. (W. T. B) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in NewYork y, do. in New-Orleans Si / is. Raff. Petroleum 790 0υά ÄUbel Test in New-⸗Pork 73 Gd., do. in Philadelphia 74 Gde, rohes Petroleum in New⸗Jork 63, do. Pipe line Certificates — Doll. 80 C. Mehl 3 Doll. 25 C. Rother Winterweizen loco — Solf. 947 C. pr. März — Doll. 94 C.,. pr. April — Doll. at C., pr. Mai — Doll. 54 C. Mais (New) 48. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,973. Kaffee Fair Rio) S55. Schmalz (Wilcoy) 6,70, do. Fairbanks 6,560. do. Rohe und Brothers 6,60. Svpect 6. Getreidefracht 23.
Berlin, den 11. März. Die Marktpreise des Kartoffel ⸗Spiritus per 10 050 oυφ 6 . ( 00 Liter à 100 o) frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 5. März 1886 M. 36,5
9. ;
10. 36,3
ö. . . 1 36,3
ie Aedtesten der Kaufen annschaft von Berlin.
Eisenbahn⸗ Einnahmen. Mecklenburgische Friedri ranz⸗Ei hn. Im Februar cr. 350 683 n . r ile rah, ult. Februar er. 722 286 6 (- 64 872 Mh
Geuneralversamm lungen.
Vorddeutsche Bank in Hamburg. Ord. Gen. ⸗Vers. zu 1 1 Vorddentsche Grundkrevit⸗ Bank. Ord. Ger. Vers. zu Berlin. Credit Bank von Tonimirski, Kalkstein, Lyskowski & Co. Srd. Gen. ⸗Vers. zu Thorn. Tuchfabrik Langensalza (vorm. Graeser Gebrüder d Co.) Ord. Gen. Vers. zu Langensalza. . n, , für ee⸗ un uf ⸗Versicherung en. Ord. Gen.⸗Vers. zu Stettin. * Frankfurter Nückversicherungs⸗Ge⸗ sellschaft. Ord. Gen. Vers. zu Frank⸗ furt a. M. Preufstisches Leihhaus. Ord. Gen. 3 ,. * ussig⸗Teplitzer Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft. Ord. Gen. Verf. zu 33
20. März. .
ö K 1. April.
K
Wetterbericht vom 11. März 1886.
Stationen.
8 Uhr Morgens.
Bar auf 0 Gr u. d. Meeressp
Wind.
5 2 Wetter. 8
elder. 8
emel
Wien Breslau
Triest.
ist die
Orkan.
zwischen
erheblich
Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen Stockholm. Haparanda.
Cork, Queens town... .
6 Münster .. .
Karlsruhe.. Wiesbaden München .. Chemnitz .. ,,,
1) Nebel.
Das ba
2 222
2
Neufahrwass er
.
Ile d Aix . 1 1 1 764
geordnet: 1) Nord⸗Europa, bis Ostpreußen,
Richtung von West
10 — starker Sturm,
Hamburg, gesunken.
de CO 2 170 J. * ed. in Millim
—
SSS = . S de e s 8
NO N
NO NO NO AO NW NW NW
ONO
) Rauhfrost. Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen — a, 2) Küstenzone von Irland uß 3) Mittel ⸗ Europa südlich diefer Zone, H. Süd⸗Europg. — Innerhalb jeder Gruppe ung zest nach Ost eingehalten. Skalg für die Wind stärke: 1 2 seiser Zug, 2 — leicht, 3 — schwach, 4 — mäßig, 5 — far, 6 S stark, 7 — steif, 8 — stürmisch 5 — Sturm, 11 S heftiger Sturm, 12 —
Uebersicht der Witterung. Das barometrische Maximum hat sich etwas nord— westwärts nach dem norwegischen Meere verschoben so daß über Deutschland die l ; eine mehr nördliche Centraleuro im Norden ratur ist im Nordof Allgemeinen
Triest und Hermannstadt ziemlich
O 4 heiter
still wolkenlos
WNW 1Nebel? ) WNW 1 beveckt OSO
ONO Y wolkenlos
Richtung erhalten hat. pa ist das Wetter andauernd kalt trocken, trübe, im Süden heiter. tdosten gestiegen, im Westen im wenig verändert, in dem
2 heiter still wolkenlos I bedeckt 2 Schnee
5H wolkig
3 wolkenlos Z wolkenlos still Dunst still bedeckt!)
2 Nebel
3 wolkenlos 1 wolkenlos 3 wolkenlos 3 wolkenlos 2 wolkenlos 2 Schnee
2 bedeckt?) wolkenlos 2 Schnee
6 heiter
3) Nebel, Reif.
schwache Luftströmung Ueber
Die Tempe⸗
Gebiete
Deu
tsche Seewarte.
haus.
*
Lustspiel
deutschen
Signora albe
Freitag
Freitag:
reitag:
Leben.
Seeräuber.
von P. Hertel. Schauspielh aus.
Operette in Musik von
J. V. Widmann. Mu
Leichte Streiche.
auf dem Comptoir. Haber. Musik von H. Vossenberger. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Voranzeige! M 17., 18, 19. März c.: Herrn Ernesto Rossi:
von Luigi Danesi. ture von C. A. Raida.
stattung an Dekorationen, Nessalina:
Soz. reise.
Anfang 7
8. n g rg . Hr. Sauer, vom königlichen Landestheater in Prag, Gast.) Anfang 69 Uhr in Prag, als
Deutsches Theater. Reichen. Sonnabend; Ein Tropfen Gift. Sonntag: Der Königslientenant.
Wallner - Theater. Freitag: Zum 7. Male: Schwank in 3 Akten von Carl Laufs. Zum Schluß, neu einstudirt: Ein Tinchen, Posse in 1 Akt von S.
ittwo
Victoria - Theater. Freitag: Zum 148. Male: Mefsalina. Großes Ausstattungsstück mit Ballet Musik von Giaquinto. Ouver⸗ Mit gänzlich neuer Aus— J Kostumen und Requisiten, Frl. Werra, J. Ballerina asgoluta:
Parquet 2 As Sonnabend: Meffalina.
Triedrich hil
Direktion: Julius Fritzsche. : Zum 36. 3.
Zum 51. Male:
in 4 Akten von Ale Sonnabend: Die
Zum Komische
rxander Dumas (Sohn). elbe . 2
elle Alliance Theater. Gastspiel der Mitglieder des städiischen Theaters (Offenbach⸗Cyklus, J. Serie).
letzten Operette
Theater.
NRönigliche Schuuspiele. 64. Vorstellung.
1 Der Widerspänstigen Zähmung. Komische spänstig
nung. sche Oper in 4 Akten, nach Shake⸗ speare's gleichnamigem Lustspiele frei bearbeitet von W,. Lusik von H. Götz. (Frl. Nenard, Frl. Leisinger, Hr. Fricke, Hr. Salomon, Hr. Ernst, Hr. Oberhauser.) Schauspiel haus. 70. Vorstellung. Durch's Ohr. ustspiel in 3 Akten von Wilh. Jordan. Kleine Misiverständnisse. nach dem Englischen von fang 7 Uhr. Sonnabend: Opernhaus. : Großes Ballet in 3 nach dem Gedicht des Lord Byron: von P. Taglioni. Musik von Gäͤhrich, mit Einlagen Anfang 7 Uhr.
. spiell 71. Vorstellung. Trauerspiel in 5 Akten von Goethe. L. van Beethov
Alexander Bergen. An—
che Donnerstag, Freitag, den Dreimaliges Gastspiel des Der Königslieutenant.
helmstädtisches Theater. h rr, . ole: Der Zigeunerbaron. 3 Akten von M. Jokai und J. Schnitzer. ,, 6 6. Die e, , 6 J eatermalern Bur Srioschi Lautsty i' m eermalern Bu . Sonnabend: Z. 37. Mi: Der Zigeunerbaron.
Residen; Theater. Direktion: Anton Anno—
Freitag: Opern⸗
Uhr. Hierauf: Schwank in 1 Akt,
66; Vorstellung. Der Abtheilungen, The Corsair,
Egmont. Musik von
Freitag: Die armen
Meilhac und Halevv. Musik von J. Offenbach. Frls. Helene Meinhardt und Koch, Herren: Hes.
uthery, Swoboda und Hambrock) Anfang 7 Ühr.
3 Vorläufige Anzeige!
Sonnabend: Erstes Gastspiel des Herrn Felix Schweighofer. Zum 1. Male: 's Nullerl. Volks- stück mit Gesang in 5 Akten von Carl Morrs. Musik nach steyerischen Motiven von Vincenz Pertl.
Billets zu den ersten drei Vorstellungen sind schon jetzt an der Theaterkasse — Srchester⸗ und Prosceninms⸗Logen 5 S,. Parquet⸗ u. Balkon⸗Logen 1 16, J. Parquet 3 M, II. Parquet 2 M, Mittel u. Seiten⸗Balkon 1.50 M, II. Parquet (hintere Reihen) 1 4— Vormittags von 16—1 Uhr zu haben.
Mal halla Aperetten · Theater. Freitag: Zum 29. Male: Das lachende Berlin. Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tanz in 1 Vorspiele und 3 Akten (7 Bildern) von Jacobson und Wilken. Musik komponirt und arran⸗
girt von C. Grau.
Sonnabend und folgende Tage: Das lachende Berlin.
Billets zu den Aufführungen ,Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.
Contert. Maur. Leipzigerstraße 48 (früher Bilse⸗ Kapelle) Freitag: XB. Concert unter Mitwirkun der Signora. Nafasla Pattini. Anfang 7 Uhr. ;
Rauchen ist nur in den Nebensälen, im zweiten Rang und im Tunnel gestattet.
. Markthallen. — Carlsstraße. Freitag, Abends 7 Uhr: Große Extra⸗Vorstellung. Zum 57. Male: Die Twauristen gesetz lich 3 schützt ]), oder; Ein Sãcunmertag am Tegernsce. Gr. Driginal⸗ Pantomime. = 12 arabische Schimmel⸗ hengste, dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz — Großartige gymnastische Luftprodukflonen von den Geschwistern Thora und Thekla. — Mille. Anng Ducos in ihren graziösen Sprüngen zu Pferde. — Auftreten der Schulreiterin Miß Mary. — Das Schulpferd Khedive“, geritten von Herrn Döcar Renz. — Mr. Pierré als Jockey. — Der Flomn Godlewsky auf einer Künstlerreife. — Mr. Charlton mit seinen zwei dressirten Rigolos (Eseh). . musikalischen Clowns Gebrüder Dianta. Sonnabend: Gala-⸗Vorstellung. Zum 1. Male: Diamantine.
Sonntag: 2 Vorstellungen. Um 4 Uhr Nach⸗ mittags (1 Kind frei): Komiker-Vorstellung. Ein Carneval auf dem Eise. — Abends 75 Uhr:
Diamantine. Der Circus ist geheizt! E. Renz, Direktor.
Steckbriefe und untersuchungs⸗Sachen.
61964 Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Maurer Wilhelm ö ö. hi tin i . d ö. Untersuchungshaft o ndensälschung und Betruges in den Ak w Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Alt-Moabit 11112 abzuliefern. Berlin, den 8. März 1886. Der Untersuchungsrichter
bei dem Königlichen Landgerichte J. ö . Johl. Beschreibung: Alter 21 Jahre, geb. 27. 11. 64 zu Annaburg, Größe 1,70 m, Statur untersetzt, Haare hellblond, Stirn hoch, Bart: Anflug v. bl Schnurr⸗ bart, Augenbrauen blond, Augen blau, Nase spitz, Mund gewöhnlich, Zähne pollftändig, Kinn spi, Gesicht spitz, Gesichtsfarbe roth, Sprach. deutsch. ?
61966 Bekanntmachung.
Der gegen den Geschirrführer Augast Förster
aus Wethau unterm 3. Mär 1884 erzaffene Steck—
brief wird hierdurch erneuert.
Naumburg a. S., den 3. März 1886. Königliches Amtsgericht.
61967 Steckbriefs⸗ Erledigung. Der gegen den Weißgerber Hermann Klotz am 24. September 1855 in Kienitz, Kreis Soldin ge⸗ boren, wegen einfachen Diebstahls bezw. Unter— schlagung am 8. Februar 1886 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlinchen, den 9. März 1886. Königliches Amtsgericht. 61965 Bekanntmachung. . 1 . . er. ö. . Zꝛegeldecker 2 n. Moritz Mittag aus i , K Naumburg a. S., den 6. März 18536. Königliches Amtsgericht. 61522 Oeffentliche Ladung. Der Militarpflichtige Heinrich ef Grothaus, zuletzt in Huckarde, geboren am 5. September 1863 zu . fil ö als Wehroflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden . der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiek ver⸗ lassen oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben, == Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Rr. 1 St. G. B. . . . en 6. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr vor die Strafkammer des on ef gen ul icht zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben) wird derselbe auf Grund der nach 5§. 472 der Strafproʒeß⸗ ordnung von dem Königlichen Landraths-Amte zu Recklinghausen über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung ver⸗ urtheilt werden. (M. 41 de 85.) Dortmund, den 1. März 1886.
Denise. Schauspiel
Operetten ⸗Ensemble⸗ riedrich⸗Wilhelm⸗
Male: Pariser
Königlich: Staatsanwaltschaft.
62002
nach durch Anschlgg an die Gerichtstafel und dur. Abdruck in den Mecklenburgifchen Anzeigen dern gemachtem Proklam
Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte
in 4 Akten von
des Erbvachthofes Schlesin mit
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am r Donnerstag, den 19. August 1886,
Vormittags 11 lihr,
2) zum Ueberbot am
Donnerstag, den 23. September 1886, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmaffe desielben gehörenden Gegenstaͤnde am
Donnerstag, den 15. August 1886, ar Vormittags 10 uhr, att.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 4. August 1886 an auf der Gerichtsschreiberei und bei 2 zum Seguester bestellten Herrn Rechtsanwalt Bürger⸗ meister Calsow zu Dömik.
Dömitz, den 7. Mär; 1886.
Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der. Gerichtsschreiber: (Unterschrift), A. Gerichts⸗Actuar.
loͤl985 . Aufgebot.
2. Fohann, Philipp Hinkel (oder Henkel), geboren zu Lich am 31. Oktober 1809, wird hiermit aufgefor⸗ dert, im Termin, Dienstag, ven 11. Mail. Is. , Vormittags 9 Uhr, so gewiß seine Rechte an dem Vachlasse feiner Ehefrau Anna Elisabeth, geb. Schneider, welche laut Testament die Johann Fried— rich Schöne's Ehefrau Dorothea, geb. Wolf, zu Lich, zu. ihrer alleinigen Erbin eingefetzt und bestimmt hat, daß ihrem genannten Ehemann kein Nießbrauchs⸗ recht an ihrem Nachlasse zustehen solle, — geltend zu machen, als sonst Verzicht unterstellt, und der Nach⸗ laß der Erbin überwiesen werden würde. .
Lich, den 6. März 1886. Großh. Hess. Amtsgericht Lich. Langermann.
62009 Aufgebot. Auf Antrag des Kaufmanns Eduard Constein, Neuenburgerstraße 2a, als Pflegers über den Nach⸗ laß des am 11. Januar 18585 zu Berlin verstorbenen HVandschuhmachers Johann Carl Friedrich Ferdinand Seidel werden sämmtliche Vachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des 2c. Seidel Nhierdurch auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf e den 16. Juni 1886, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrich⸗ seraße Nr. 13, Hof parterre Sack 32, anberaumten Aufgeboistermine ihre Ansprüche anzumelden, widrigen⸗ falls sie dieselben gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufge⸗ kommenen Nutzungen durch Befriedigung der ange⸗ meldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Berlin, den 4. März 1886. Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.
loloo? Aufgebot.
Die unbekannten Erben der vor mehreren Jahren in. nin verstorbenen unverehelichten Theophita Ambrosius, deren Erben oder nächste Verwandte werden auf den Antrag des ihrem Rachlasse bestellten Pflegers hiermit aufgefordert, ihr Erbrecht auf den Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine
den 22. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls der Nach⸗ laß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus verabfolgt wird und der sich später meldende Erbe alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen sondern nur Herausgabe des noch Vor— handenen fordern kann. Schrimm, den 6. März 1886.
Königliches Amtsgericht.
61989 Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag der Eheleute: 1) des Capitains Glaus Hauschild, vertreten durch die Rechtganwãlte Dres. Schlüter und Predöhl 2) . 6, n Hauschild, geb. Eggers, ertreten durch die Rechtsanwä IJ und Heymann, ö. Jö wird ein Aufgebot dahin erlassen: daß Alle, welche der Aufhebung der zwischen den durch Urtheil des hiesigen Landgerichts, Civil⸗ Kammer II, vom 19. ö 1886 von Tisch und Bett geschiedenen antragstellenden Eheleuten Capitain Fläus Hauschild ünd Johanna Sttilde Juliane Sauschild, geb. Eggers, bestandenen ehelichen Gütergemeinschaft widersprechen wollen, ingleichen Alle, welche an die Antrag⸗ steller Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen hiemit aufgefordert werden, solche An- und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Freitag, 7. Mai 1886, z A* un V. ⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichn Amtsgericht, Dammthorstraße 10. Zimmer gien i m en hic . unter Be⸗ ellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigte — bei Strafe des ne raf ö. Hamburg, den 5. März 1886. Das Amtsgericht Hamburg, Civil⸗Abtheilung II. Zur Beglaubigung: Rom berg Dr., Gerichts-Sekretär.
61797 Oeffentliche Zustellung.
Der Jakob Huber, Küfer, und ffen Ehefrau, Anna Maria, geb. Cüster, beifammen zu Wettols⸗ heim, vertreten durch Rechtsanwalt Traut, klagen gegen die Cheleute Joseph Stichls, Maker, und Salomea Cüster ohne, bekannten Wohnort, mit dem Antrgge auf Versteigerung des Nachlasses der Cäcilia Cüster durch Notar Schaeffer in Ober⸗ ehnheim, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf
den 31. Mai 1886, Vormittags 10 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Iwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
örkens, Landg. Secretair,
inden zur Zwangs versteigerung Zubehhr Termine:
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
öniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Aas Abonnement beträgt 4 MÆ 50
R ür das Vierteljahr.
Emrlerutrnayttic für den Raum einer Arutizeile 30 3. en,, J
J An post· Austalten n. Gestellung an; für Gerlin außer den Nost Anstalten auch die Egpr⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
2 ** . z
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Berlin, Freitag,
den 12. März, Abends.
1886.
— r ———
— 8e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Geheimen Medizinal-⸗Rath und Professor Dr. Li man an der Universität zu Berlin den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem evangelischen Pfarrer Büttner zu Wormditt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Geheimen Rechnungs⸗Rath und Kalkulatur-Vorsteher Fischer im Ministerium der öffentlichen Arbeiten den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Geheimen Kanzlei⸗Rath und Geheimen Kanzlei⸗Direktor Peglow im Kriegs⸗Mini⸗ sterium das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem Mitglied der Feuerwehr zu Gebweiler, Jo sef K das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Kellner Berthold Hoppinz zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich bayerischen Offizieren des Allerhöchstihren Namen führenden 6. Infanterie⸗Regiments folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse in Brillanten:
dem Commandeur dieses Regiments, Obersten Harrach; den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant Nürmberger; sowie
den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:
dem Hauptmann Gack, und den Premier-Lieutenants Schlink und Hölzle.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Direktor der Schloß⸗Baukommission, Ober⸗Hofbaurath Persius zum Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Me— ,, ,, sowie zum Konservator der Kunst⸗ enkmäler
den BLandgerichts⸗NRath Schroetter in Königsberg i. Pr. zum Landgerichts⸗Direktor in Landsberg a. W.,
den Staatsanwalt Dr. jur. Hupertz in Köln zum Ersten Staatsanwalt bei dem Landgericht in Elberfeld, .
den Staatsanwalt Hübschmann in Posen, sowie die Gerichts Assessoren Zürn, Ziemann, Wagner, Krause, Max Schmidt und Schroeder zu Amtsrichtern zu er⸗ nennen; ferner
die Versetzung des Ober⸗ und Corps-AlAuditeurs des III. Armee⸗Corps, Solms, als Gouvernements⸗Auditeur an das Gouvernements⸗Gericht in Berlin und des Ober- und Corps⸗Auditeurs des VI. Armee⸗Corps, Plantier, in gleicher Eigenschaft zum III. Armee⸗Corps zu genehmigen.
Konzessions⸗ Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenhahn von Zschipkau nach Finsterwalde durch die 3schiptau—
Finsterwalder Eisenbahn-!Gesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Comitsé, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firmg 3schipkau⸗Finsterwalder Eisenbahn⸗Gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unter, eordneter Bedeutung, unterworfenen. Bahn von Zschipkau nach 36 terwalde zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Veschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
J. Die Gesellschaft, bildet sich unter, der Firma: 3schipkau⸗ ,, Eisenbahn⸗Gesellschaft und nimmt ihr Domizil und den itz ihrer Verwaltung in . oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Hchꝰ gelegenen Orte, . ö Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.
rbeiten an einem anderen, an der
II.
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforberliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1000000 6J̃festgesetzt.
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft u g Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht über steigen. Es hleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theile der aus— zugebenden Aktien ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien hinsicht⸗ lich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 5 os, des Nominalbetrages dieser beverzugten Aktien, sowie für den Fall der Liguidation der Gesellschaft hinsicht⸗ lich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.
Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5 (so des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.
III.
Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebs⸗Verwaltung ist
einem Vorstande zu übertragen, welcher die , . mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Vecpflichtungen des Vorstandes einer Aktien- esellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der ö Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verantwort⸗ ich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen , . bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗ nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs-Dirigenten Anwendung. 1
Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen dä ee , haben.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind stets aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen. ö
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des 2 und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Der Regierung ist von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtjeitig unter Vorleze einer die vollständige Angabe der Be⸗ rathungsgegenstände enthaltend 1 Tagetzordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für näthig erachtet, die Berufung außer ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VX. Alle die ge ft e Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebun—⸗ denes Recht ertheilt ist, ahändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über⸗ haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen aur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Die Gesellschaft hat alle ihr Statut betreffenden Generalversammlungs⸗Beschlüsse, bevor sie dieselben beim Handelsgericht behufs Eintragung in das Handelsregister anmeldet, der Regierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und jodann der Anmeldung beim Handels⸗ gericht die Entscheidung der Regierung beizufügen. Insbesondere be⸗ dürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König⸗ lichen Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
VII.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ Nr 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ö. ergänzenden und abändernden Bestimmungen (efr. 5 55 daselbsty maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.
VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: I. Der Stagtsregierung bleibt vorbehaltenn: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Fest⸗ stellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl vor und nach Inbetriebnahme der Bahn.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten . bedingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleiht demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach . der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzesslonar vor⸗
ehalten.
2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizei⸗ licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handels—⸗ register in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XIX erfolgen.
Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In
angriff aahme, die rtf rg, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. 4 Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der , . plan- und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 5o/o des auf 1ö 900 909 „ festgesetzten Baukapitals mit der , . verpflichtet, daß die Can ge een darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 50 000 Æ, in Worten: Fünfzig Tausend Mark, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten Papieren oder in , Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerth, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gericht⸗ licher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu be⸗ . daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zu⸗ teht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der ver⸗ pfändeten Effekten , , Börsencourse die verfallenen Straf⸗ beträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen en, n, , erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem ezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maß⸗ gebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. ; ö
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der gef he Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im 5§. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die . von dem Vorbehalte, der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht . Ablauf der in dem allegirten 5. Al festgesetzten Schlußfrist er⸗ olgen.
IX.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Der Konzessionar ist verpflichtet, zur Vermittelung des Per- sonenverkehrs mindestens zwei Wagenklassen einzustellen und dieselben der Bestimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde entsprechend ein⸗
zurichten.
Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Innerhalb der ersten acht Jahre, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres, soll der Konzessionar nur dann angehalten werden können, mehr als drei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu befördern, wenn die Brutto⸗Einnahme der Bahn im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 80900 M pro Kilometer betragen hat oder wenn dem Unternehmer für die mehr einzustellenden Züge von den Inter—⸗ essenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den Kosten gewährt wird.
2) Der Tarif für den Personen⸗ und Güterverkehr. änderung des Tarifs unterliegt der Genehmigung des öffentlichen Arbeiten.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch für den oben unter Nr. 1 bezeichneten Zeitraum Maximaltarifsätze für die einzelnen Güterklassen von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unternehmer (unbeschadet des allgemeinen staatlichen Aufsichtsrechts) überlassen, nach Maßgabe der reichs xesp. landesgesetzlichen Vor- schriften innerhalb der Grenzen dieser Maximalsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen bezw. 9a , wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Auf⸗ sichtsbehörde vorzunehmen. ⸗
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin⸗ sichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die pre n Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten fur erforderlich erachtet wird.
3) Der Konzessionar har mit der 6 des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem gesetzlichen Reservefonds (Artikel 185 b des Handelsgesetzbuchs) noch einen Spezial⸗ Reservefonds nach den für Eisenbahnen bestehenden Normativbestim⸗ mungen, und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der , Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu tevidirenden Regulative zu bilden.
Dieser Erneuerungs- und Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von ,. als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regel muff wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebs⸗ mittel.
In den Exrneuerungsfonds n r. . J
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen dieses .
alljährlich zu
c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage. ; . .
Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgesetzt.
Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfaͤlle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens entsprechen⸗ den Weise erfolgen kann.
In den Reservefonds fließen: J . ö ; a. etwaige Erfparnisse an dem Baukapitale, insoweit solches von
dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet werden
ollte; . ; . der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nicht abgehobenen
Dividenden und Zinsen⸗.
C. die Zinsen des Reservefonds; . ;
d. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage.
Erreicht der Reservefonds die Summe von 100 900 M, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück⸗ lagen so lange cessiren, als der Fonds nicht um eine volle Jahres⸗ rücklage wieder vermindert ist ;
Bie Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein⸗
owie die Ab⸗ inisters der
entnehmende
nahmten und nicht sofert zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.
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