e. an m . * ö
Dea, . e, ,,, — * . — ——— — — —
. , . —
2
/
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig 9 so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw. der folgenden Betriebs- jahre zu entnehmen. Abweichungen, hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem e eee vor.
Der Konzessionar ist verpflichtet: ; ;
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs- rechnungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen; ;
b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitreum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗ nungsjahr zum Grunde zu legen; 63 * .
S. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
Nach Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Ver⸗ mehrung der Geleise auf Bahnhöfen und auf der freien Strecke und zum Betriebe derselben, zum Umbau und zur Erweiterung vorhandener Bahnhöfe und zur . neuer Anlagen auf denselben, zur An⸗ legung neuer Bahnhöfe, zur Beseitigung der Niveauübergänge der Bahn und der Niveaukreuzungen derselben mit anderen Bahnen, sowie zur Vermehrung der Betriebsmittel verpflichtet, wenn und soweit solches der Minister der öffentlichen Arbei⸗ ten im Interesse des Eisenbahnverkehrs oder im Interesse der Sicherbeit des Betriebes oder im Interesse der Landes— vertheidigung für erforderlich erachten sollte. Soweit diese An— forderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, sind die desfallsigen Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht im Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß⸗ gebende Bestimmungen — efr. oben Nr. J in fine — getxoffen ö Im Uebrigen fallen die betreffenden Kosten dem Konzessionar zur Last. .
Im Verkehrsinteresse soll jedoch der Konzessionar zur Herstellung des durchgehenden zweiten Geleises auf freier Strecke erst dann ange⸗ halten werden können, wenn die Brutto⸗Finnahme im Durchschnitt dreier aufeinander folgender Jahre mindestens 16000 4M pro Kilo⸗— meter beträgt. . ;
Zur Errichtung neuer Stationen oder Haltestellen im Verkehrs— interesse soll der Konzessionar erst nach Verlauf von 8 Jahren, vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres ab ge— rechnet, und auch dann nur angehalten werden können, wenn die Brutto⸗Einnahme im Durchschnitt der drei letzten Jahre mindestens 12 000 M pro Kilometer betragen hat oder wenn dem Konzessionar von den Interessenten ein nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten ausreichender Zuschuß zu den ihm erwachsenden Bau⸗ und Betriebskosten ö ö
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere bezüg— lich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden ur nn fta zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessignar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsãtze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten 2c, vom 27. März 1873, für die Skaats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze,
ensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu den⸗ elben die erforderlichen 3 , Fin
Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetze vom 20. Dejember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1375 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen; jedoch mit der Erleichterung, daß fuͤr die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge⸗ troffenen Bestimmungen treten. (
Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält— nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als ECisen⸗ bahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
XIV.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, sich den, bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eifen—⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen Bestimmungen zu unterwerfen.
XV.
Der Telegraphen⸗Verwaltung gegenüber hat der Konzessionar diejenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die Eisenbahnen im Gebiete des ehemaligen Norddeutschen Bundes festgestellt sind oder später für dieselben ann,, ; werden mögen.
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theil⸗ weise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ . . vorbehalten.
Der Konzessionar ist verpflichtet, den Betrieb seiner Bahn der Verwaltung einer anschließenden Bahn gegen Gewährung einer jähr⸗ lichen Rente, welche der im Durchschnitt der letzten (fünf) Jahre er⸗ zielten Reineinnahme gleichkommt und mindestens jährlich 45 9 ihres Anlagekapitals (efr. J.) beträgt, zu überlassen, falls der Minister der öffentlichen Arbeiten diese Betriebsüberlassung im öffentlichen Verkehrs⸗ interesse für erforderlich erachtet. Als Reineinnahme ist diejenige Summe anzusehen, um welche die Betriebs⸗-Roheinnahme die in dem betreffenden Rechnung jahre aufgewendeten Verwaltungs ⸗ Unterhaltungs⸗ und Betriebskosten einschließlich der vorgeschriebenen Rücklagen in den Erneuerungs- und Resexrvefonds, jedoch ausschließlich der aus diesen Fonds zu bestreitenden ö , . .
III.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs-Aufsichtshehörde die Voraus⸗ setzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen unter⸗ geordneter Bedeutung für statthaft erklärt ist (efr. Artikel AIM in Rne), so muß der . auf Erfordern des bezeichneten Ministers sich bereit finden lassen, nach seiner Wahl entweder selbst die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für . nen bestehenden Bestimmungen umzuändern, falls die finanziellen Verhältnisse des Unternehmers ihm diese Um⸗ wandlung nach dem Ermessen des Ministers gestatten, oder zu diesem Zweck einem etwaigen anderen Unternehmer entweder das Eigenthum und den Betrieb der Bahn gegen Erstattung des Anlagekapitals oder blos den Betrieb der Bahn gegen Gewährung der vorhin am Schlusse des Artikels TVII bezeichneten 6. abzutreten.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeichnete Gründungscomits erfolgt erst, nachdem die Zeichnung des gesammten. Aktienkapitals durch Vorlegung beglau⸗ bigter Zeichenscheine dem Minister der öffentlichen Arbeiten nachge⸗ wiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner von demfelben als genůgend berge e befunden ist, nachdem ferner der Staattregierung
der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschafts vertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist und nachdem endlich die Hinterlegung der unter 2 4 r,, Kaution und Verpfändungs⸗Urkunde stattge⸗ unden hat.
Binnen einer von heute ab zu berechnenden zwölfmonatlichen Prãä⸗ klusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zweck dem Handels⸗ gericht die Ausfertigung der Konzessions⸗-Urkunde und die Erklãrung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungs⸗ comits vorzulegen sind. ; *
Nachdem jene Eintragun . erfolgt und unter Yin n von Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrages nachgewiesen ist, sol die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden. ᷣ — 3.
Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. ; . . .
Urkundlich unter Unserer , n, Unterschrift und bei⸗ gedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 16. Dezember 1885.
¶ . S.) Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lueius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Bronsart von Schellendorff.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Die Sachverständigen-Vereine sind zur Zeit wie folgt zusammengesetzt:
J Literarischer Sachverständigen-Verein:
Vorsitzender: Dr. Dambach, Wirklicher Geheimer Ober— Postrath, vortragender Rath unh Justiziarius im Reichs⸗ .. außerordentlicher Professor in der juristischen
akultät der hiesigen Universität; Mitglieder: Pr. Momm sen, ordentlicher Professor in der philosophi⸗ schen Fakultät der hiesigen Universität, Mitglied und Sekretär der Akademie der Wissenschaften, zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden,
Br. Dernburg, Geheimer Justiz-⸗Rath und ordentlicher Professor in der juristischen Fakultät der hiesigen Universität,
Dr. Hinschius, Geheimer Justiz-Rath und ordentlicher Professor in der juristischen Fakultät der hiesigen Universität, Her 8 Verlagsbuchhändler, hier,
Br. Hirsch, Geheimer Medizinal-Rath und ordentlicher Professor in der medizinischen ö. der hiesigen Universität, Dr. Töche, Königlicher Hof-⸗Buchhändler und Hof-Buch⸗
drucker, hier; Stellvertreter:
Dr. Hübler, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath und ordent⸗ . in der juristischen Fakultät der hiesigen Uni— versität,
Mühlbrecht, Verlagsbuchhändler, hier,
Höfer, n n ,, hier,
Br. Dau de, ÜUniversitäts⸗Richter, hier.
Dr. Rodenberg, Schriftsteller, hier,
E. Reimer, Verlagsbuchhändler, hier.
II. Musikalischer Sachverständigen-Verein.
Vorsitzender: Dr. Dambach lsiehe ad I);
Mitglieder:
Geppert, Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt, hier, zugleich Stell⸗ vertreter des Vorsitzenden,
Weiß, Komponist und Musikverleger, hier,
Ba ⸗ n, Königlicher Hof⸗Buch⸗ und Musikalienhändler, hier,
Golz, Kammergerichts⸗Rath,
Löschhorn, Professor, . Bock, Königlicher Hof-Musikalienhändler, hier; Stell vertreter:
Blumner, Professor und Direktor der Sing⸗Akademie,!
ier, h Radecke, Kapellmeister, hier, A. Becker, Professor, . Dr. Alsle ben, Professor, hier. III. Künstlerischer Sachverständigen-Verein. Vorsitzender: Dr. Dambach ssiehe 2d D); Mitglieder:
Schrader, Professor an der Akademie der Künste und
Geschichtsmaler, zugleich Stellvertreter des ö Ernst, Fr. W., Kunst- und Buchhändler, hier, Wredow, Professor an der Akademie der Künste und
Bildhauer, . Sußmann-Hellborn, Professor und Bildhauer, ar—
tistischer Direktor der Königlichen Porzellan-Manufaktur, Ende, Baurath, Professor, Senator und Vorsteher
eines Meister⸗Ateliers hei der Akademie der Künste, hier, Duncker, A., Hof⸗Buchhändler, hier; Stellvertreter: Dr. Dau de lsiehe ad I.), Meyer heim, Paul, Professor und Genremaler, hier, Jacoby, Professor, technischer Beirath für die artistischen Publikationen bei den Museen, Busse, Geheimer Regierungs-Rath, Direktor der Reiche⸗ druckerei. IV. Photographischer Sachverständigen-Verein. Borsitzender: Dr. Dam bach (siehe ad I); Schr gdeg. Prosesse Cl fl inalet, zugleich Steh rader, Professor, Geschichtsmaler, zugleich Stellver⸗ treter des Vorsitzenden (siehe ad II, Duncker, A. Hof⸗Buchhändler (siehe ad ö. Dr. Vogel, Professor an der Technischen Ho schule, hier, Prümm, Photograph, hier, Brasch, Photograph und Porträtmaler, hier, eckert, Maler und Lithograph, Mitglied der Akademie
der Künste; Stellvertreter: Ernst, Kunst- und Buchhändler (siehe ad IID, 8 artmann, Hof⸗Photograph und Maler, hier, usse, Geheimer Regierungs⸗Rath (siehe ad III. V. Gewerblicher Sachverständigen-Verein. Vorsitzender: Dr. Dam bach (siehe ad ); Mitglieder:
Lü ders, Geheimer Ober-Regierungs-Rath, zugleich Stell⸗
vertreter des Vorsitzenden,
7 Hinschius, Geheimer Justiz-Rath und ordentlicher e
Professor (siehe ad I),
Grunow, Erster Direktor des Kunstgewerbe⸗Museums, Dr. Weigert, Fabrikbesitzer, hier, Sußmann-Hellborn, Professor ꝛc. (siehe ad II, March, Kommerzien⸗Rath zu Charlottenburg, 1 . Ad., Baurath, Mitglied der Akademie der
ünste, ;
Dr. Lessing, Professor und Direktor der Sammlungen
des Kunstgewerbe⸗Museums,
Si emeri ng, Professor an der Akademie der Künste und Bildhauer, Vorsteher des Rauch⸗Museums;
Stellvertreter: eese, J, Kommerzien⸗Rath, hier, ie ck, Tapetenfabrikant, hier, Vollgold, Hof⸗Goldschmied, Golo⸗ und Silberwaaren⸗ fabrikant, hien . Fabrikant schmiedeeiserner Ornamente ꝛc., hier, öhlke, Kommerzien⸗Rath, hier, Ihne, Architekt, hier, r. Dau de, Universitäts⸗-Richter, hier (siehe ad H, Spann agel, Kaufmann, hier.
Königliche Kunstschule zu Berlin, Klosterstraße 75.
Das Sommer-⸗-Semester beginnt am 4. April und schließt mit dem 31. Juli 1886. Die Unterrichtskarten werden ausgegeben: an die bisherigen Schüler am 29., 30. und 31. März, an neu eintretende Schüler . am 1., 2. und 3. April von 9 bis ? Uhr im Bureau der Anstalt. Nähere Auskunft ebenda. Die Direktion. Professor Ernst Ewald.
Justiz⸗Ministerium.
Die Rechtsanwälte Dr. Haenisch, Basch und Ule in Berlin sind zu Notaren für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung ihres Wohnsitzes in Berlin,
der Rechtsanwalt Kuhne in Kottbuz zum Notar sür den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn— sitzes in Kottbus, und
der Gerichts-Assessos Zens zum Notar für den Bezirk des Landgerichts zu Koblenz, mit Anweisung seines Wohn— sitzes in Sobernheim, ernannt worden.
In der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 11 der Zeiche nregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. März. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute den General-Inten— danten der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, den Sberst— Kämmerer Grafen zu Stolberg-Wernigerode, den ehemaligen Polizei⸗Präsidenten von Berlin, Wirklichen Geheimen Rath von Madai, und den kommandirenden General des 1IV. Armee⸗ Corps, General der Infanterie, Grafen Blumenthal.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Krenprinz nahm gestern Vormittags 11 Uhr militärische Meldungen entgegen und empfing um 121 den General ber Infanterie, Grafen von Blumenthal, kommandirenden General des IV. Armee-Corps.
Nachmittags 4 Uhr hatte der Reichskanzler Fürst von Bismarck und um 5 Uhr der Ober-Bürgermeister Br. Miquel die Ehre des Empfangs. .
Abendz 8 Uhr begab Sich Se. Kaiserliche Hoheit nach dem Schauspielhause.
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria wohnte Abends der Vorstellung im Opernhause bei.
— In der am 11. März d. J. unter dem Vorsitz des Staats⸗-Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, abgehaltenen Plenarsitzung ertheilte der Bundesrath dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des 8. 22 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874, die Zu⸗ stimmung. Die Beschlüsse des Landesausschusses von Elfaß— Lothringen zu dem Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗-Lothringen über die Depositenverwaltung und Ii dem Entwurf eines Ge⸗ setzes über die Feststellung des Landeshaushalts-Etats für Elsaß⸗Lothringen, sowie der Antrag des Königreich Sachsens, be⸗
treffend die Aufnahme der Albuminpapierfabriken unter die
genehmigungspflichtigen Gewerbeanlagen, wurden den zu⸗ ständigen Ausschüssen zur Vorberathung überwiesen. Bezüg— lich der Rechnung der Kasse der Königlich preußischen Ober⸗ . für das Etatsjahr 1883584, soweit sie den Rechnungshof des Deutschen Reichs betrifft, wurde die Ent⸗ lastung ertheilt. Endlich wurde über die Verlegung einer ollabfertigungsstelle in Hamburg und über die Zollbehand⸗ ung mehrerer Gegenstände Beschluß gefaßt.
— Im weiteren Verlauf der , (64. Sitzung des Reichstages folgte der mündliche Bericht der Geschäfts— ordnungs⸗Kommission über den Antrag des Abg. von Bernuth, betreffend die geschäftliche Behandlung der zum Reichshaus⸗ halts⸗Etat gestellten Resolutionen.
Die Kommission schlug durch ihren Referenten Abg. Acker— mann vor:
Die bei der Berathung des Reichshaushalts-Etats beantragten Resolutionen kommen nach Beendigung der Berathung über die Resolution zur Abstimmung, dafern deren enger Zusammenhang mit einer Position des Etats nicht entweder die Verweisung der Abstimmung bis nach endgültiger Festsetzung der Etatsposition angezeigt erscheinen läßt, oder ein dahin gehender, von z0 Mit—⸗ gliedern unterstützter Antrag dies verlangt.
Der Abg. von Köller 1 diesem Vorschlage, weil derselbe zu komplizirt sei und keine konstante Praxis zulasse.
Nachdem noch der Abg. von Bernuth den Kommissions⸗ vorschlag befürwortet, wurde derselbe angenommen.
Hierauf vertagte sich das Haus auf Freitag 1 Uhr.
— In der heutigen (65.) Sitz ung des Reichstage s, welcher der Staats- Minister, Staatsfekretär des Innern, von Boetticher, der Kriegs-Minister Bronsart von Schellen⸗ dorff, sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, stand zunächst auf der Tagesordnung die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Heranziehung der Militärpersonen zu den Gemeindeabgaben.
Der Abg. von Köller beantragte, den Gesetzentwurf der⸗ selben Kommission zu überweisen, welche zur erathung des Antrages des Abg. Grafen Moltke bereits gewählt sei. Seine politischen Freunde seien zwar im Prinzip für die Plenar⸗ berathung, sie kämen indessen mit dem Antrage auf Kom— , gern dem Wunsch anderer Theile des
auses nach.
ng Haus beschloß ohne weitere Debatte diesem Antrage gemäß.
Es folgte die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Feststellung eines Nachtrags n. Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1886.87.
Bei dem Titel für den Neubau eines Gebäudes für das Patentamt fragte der Abg. Hermes an, ob die Nachrichten im Publikum, daß die zu einem allerdings sehr billigen Preise angebotenen Grundstücke Louisenstraße 33 und 34 einen sehr schlechten Baugrund hätten, so daß erst in einer Tiefe von 15 in die Fundamentirung möglich sei, sich bewahrheiteten.
Der Staats⸗-Minister von Boetticher erklärte, daß die von der Regierung angestellten Ermittelungen das Vorhandensein einer Torfschicht ergeben hätten. Aber schon in einer Tiefe von 7m finde sich ein guter Baugrund. Die durch die tiefere Fundamentirung entstehenden Mehrkosten beliefen sich auf 30 66h „S. Trotzdem stelle sich der Preis noch um Vieles niedriger als bei sämmtlichen anderen für das Patentamt angebotenen Grundstücken.
Der Etat wurde in allen seinen Theilen genehmigt.
Ohne Debatte gelangte in dritter Berathung der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausprä— gung einer Nickelmünze zu zwanzig Pfennig, zur Annahme.
Ein Antrag des Abg. Uhden wurde verworfen.
Bei Schluß des Blattes begann die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Er— . einer Schiffahrtsabgabe auf der Unter— weer.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (38.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde über die Petition katholischer HausLväter von Penskowo, Kreis Czarnikau, um Wiederausschulung evangelischer Hausväter aus der dortigen Ortschaftsschule, dem Antrage der Kommission gemäß zur Tagesordnung übergegangen, da— gegen die Petition um Verbesserung der Einkommen— verhältnisse der Volksschullehrer in Peters⸗— waldau und Langenbielau der Regierung als Material für die spätere gesetzliche Regelung der Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer überwiesen.
Ueber die Petitionen des Parzellisten Hansen und Gen. im Kirchspiel Düppel, sowie des Bahnhofs⸗Restau⸗ rateurs Johansen in St. Michaelisdonn, um Gewäh— rung von Vergütungen für im Jahre 1864 er— littene Kriegsschäden, beantragt die Petitionskommission, zur Tagesordnung überzugehen.
Der Gegenantrag des Abg. Lassen:
1) Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, die im Jahre 1864 im Herzogthum Schleswig — besonders in der Stadt Sonder⸗ burg, Düppel und Umgegend verursachten, noch nicht bezahlten Kriegsschäden ermitteln zu lassen, dann auch die ferneren nothwendigen Schritte zur Auszahlung einer billigen Vergütung für diefe Kriegs— schäden zu veranlassen.
2) Die oben erwähnten Petitionen, sowie sämmtliche übrigen, auf Vergütung von Kriegsschäden aus dem Jahre 1864 sich be⸗ ziehenden Petitionen aus dem Herzogthum Schleswig damit für erledigt zu erklären.
. abgelehnt und der Uebergang zur Tagesordnung be— lossen. sch Magistrat und Stadtverordnete von Trebbin haben um Errichtung eines Amtsgerichts daselbst ersucht; die Petition wurde entgegen dem Antrage der Justizkommission auf Uebergang zur Tagesordnung fast einstimmig der Regie— rung zur Berücksichtigung überwiesen, nachdem ein dahin⸗ gehender Antrag des Abg. Wolff auch die eifrige Befürwor— tung der Abgg. Meyer (Breslau) und Windthorst gefunden hatte.
Die Petition des Magistrats zu Schönebeck a. E. um Uebernahme der Kosten, welche zur Zeit den Schul⸗ gemeinden durch die Schulaufsicht entstehen, auf Staatsfonds, überwies das Haus der Regierung als Ma—⸗ terial für die künftige Schulgesetzgebung. Nach dem Antrag der Kommunalkommission sollte über die auf gesetzliche Regelung des Feuerlöschwesens gerichtete Petition von Einwohnern einiger westfälischer und rheinischer Städte zur Tagesordnung übergegangen werden. Der Abg. von Meyer-Arnswalde beantragte die Ueber— weisung der Petition an die Regierung zur Erwägung resp. als Material für die künftige Gesetzgebung auf diesem Ge⸗ biete und sprach sich zugleich für die Heranziehung der Feuer— versicherungs⸗Gesellschaften zu den Kosten des Feuerlöschwesens aus. Der Abg. von . befürwortete eine motivirte Tages⸗ ordnung, welche auf bereits früher non der Regierung ab— gegebene Zusagen Bezug nimmt und die hülfsbedürftigen Ge— meinden auf die Organe der Selbstverwaltung verweist. Letzterer Antrag wurde mit großer . angenommen.
Der Gesetzentwurf, betreffend die anderweite Feststellung des Geschäftsbereichs mehrerer kom— munalständischer Anstalten in der Provinz Hessen— Ngssau, wurde in dritter Berathung ohne erhebliche Dis— kussion unverändert genehmigt; über die Petitionen des Bürgermeisters und des Stadtraths in Bockenheim, des Vereins der Hausbesitzer daselbst und des Vereins für Handel und Industrie ebenda, welche Abänderungen der Vorlage be⸗ zwecken, ging das Haus zur Tagesordnung über. ver Um 4 / Uhr wurde die Sitzung auf Freitag 11 Uhr vertagt.
— In der heutigen (39) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. von Goßler nebst zahlreichen Kommissarien beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die rt e gun der zweiten Berathung des Entwurfs des taats⸗ haushalts-Etgts für 1886,87, und zwar wurde zunächst vom Etat des Ministeriums der geistlichen ꝛc. An⸗
=, Kap. 119 Tit. 3 der dauernden Ausgaben erathen.
Die Kommission beaniragte, diesen Titel, der den Zuschuß für die Universität Greifsweld enthält, unverändert zu bewilligen, nachdem die Königliche Staatsregierung in der Kommission die in Aussicht genommene Anstellung eines Kurators, für welchen das Gehalt aus den Mitteln der Uni— versität gedeckt werden sollte, hat fallen lassen.
.Der Abg. von Tiedemann (Bomst) beantragte dagegen, die ursprüngliche Forderung der Regierung wiederherzusteilen.
Der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten Dr. von Goßler unterstützte diesen Vorschlag, ebenso der Abg. Freiherr von Minnigerode.
Der Abg. Dr. von Heereman sprach sich gegen die An⸗ stellung eines Kurators in Greifswald aus.
Mit 120 gegen 116 Stimmen wurde der Antrag des * e. Tiedemann (Bomst) angenommen, ebenso die Tit. 4, „6 und 7.
In Tit. 8 (3Zuschuß für die Universität Mar— burg) werden die Mittel für die Anstellung eines Universitäts⸗ Kurators gefordert.
Die Kommission schlug vor, diese Forderung abzulehnen.
Der Abg. Schreiber (Marburg) beantragte dagegen, die Position wiederherzustellen, und in diesem Sinne sprach sich auch der Abg. Dr. Windthorst aus.
Die Abgg. Dr. Mithoff und Enneccerus baten, es bei dem Beschlusse der Kommission zu belassen. —
Nachdem der Staats⸗Minister Dr. von Goßler nochmals für die Forderung der Regierung eingetreten war, wurde dieselbe dem Antrage des Abg. Schreiber gemäß bewilligt.
. Uebrigen wurde das Kapitel (Universitäten) ohne er— hebliche Debatte bewilligt.
Bei Schluß des Blattes wurde das Kapitel: Höhere Lehr— anstalten berathen.
— Eine Verheimlichung von Pfändungsgegen— ständen Seitens des Exequenden vor dem Gerichtsvollzieher, indem jener auf die Frage nach bestimmten Gegenständen fälschlich erklärt, diese Gegenstände nicht mehr zu besitzen, obgleich sie sich in den vom Gerichtsvollzieher nicht sorgfältig durchsuchten Behältern seiner Wohnung noch befinden, ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Strafsenats, vom 15. Januar d. J., nicht als Beiseiteschaffung behufs Ver— eitelung der Zwangsvollstreckung aus 8. 288 Str. G.-B. zu bestrafen.
— Das Schulgeschwader, bestehend aus S. M. Schiffen „Stein“, „Moltke“, „Sophie“ und „Ariadne“, Geschwader— Chef Kapitän zur See und Kommodore Stenzel ist am 11. März er. in Plymouth eingetroffen und beabsichtigt am 21. dess. M. die Heimreise fortzusetzen.
S. M. Kanonenboot „Hyäne“, Kommandant Korvetten Kapitän Langemack, hat am 13. Januar cr. Zanzibar ver— lassen und ist am 29. dess. M. in Port Louis (Mauritius) eingetroffen.
S. M. Kanonenboot „Iltis“, Kommandant Kapitän— Lieutenant Hofmeier, hat am 4. Februar er. Canton verlassen und ist am 6. dess. M. in Hongkong eingetroffen.
Stettin, 11. März. In der heutigen, um 11164 Uhr unter dem Vorsitz des Präsidenten von Köller eröffnete (.) Sitzung des 12. Po mmerschen Provinzial-Landtages wurden zunächst die Anstellungsbedingungen für den neu zu wählenden dritten Landes⸗Rath und den Landes-Baurath fest— gestellt, und hierauf durch Stimmzettel als dritter Landes— Rath Regierungs⸗Assessor von Eisenhart-Rothe mit 53 pon 54 Stimmen und als Landes⸗Baurath der Regierungs— Baumeister Drews mit 60 von 62 Stimmen gewählt. — Sodann trat die Versammlung in die Berathung des , für das Jahr 1886.87 in erster
esung ein. Nach Vortrag der einzelnen Spezial-Etats durch die hierzu ernannten Referenten und erfolgter Feststellung derselben, wobei zu erwähnen, daß die Fürsorge für die Irren eine dauernde Mehrausgabe von etwa 40 9000 M06 erfordern wird, wurde der Haupt Etat nach vorheriger Erläuterung durch den Referenten, Abg. von Bismark, in Ausgabe und Ein— nahme in den einzelnen Kapiteln, im Wesentlichen den Anträgen des Provinzial-Ausschusses entsprechend und unter Berücksichtigung der in den vorangegangenen Sitzungen bewilligten außerordentlichen Beihülfen und Unter— stützungen ohne weitere Diskussion festgesetzt, und da Ab— änderungsvorschläge nicht gestellt, auf eine zweite Lesung ver— zichtet. Als von allgemeinerer Bedeutung ist hierbei hervor zuheben, daß hiernach der Landtag auch für das bevorstehende Etatsjahr die für das Etgtsjahr 1885/86 für die Bildung einer Gewerbekammer bewilligten und bisher nicht veraus⸗ gabten 5000 „S6 unter denselben Bedingungen, und dem Pommerschen Provinzialverein zur Bekämpfung der Wander⸗ bettelei zur Deckung des für 1. April 1886/87 bevorstehenden Fehl⸗ betrages ein zinsfreies Darlehn aus Provinzialmitteln bis zum Höchstbetrage von 15 900 6 bewilligt hat. Der Etat schließt hiernach ab A. in Einnahme: 1) dauernde 3 055 5060 M6, 2) außerordentliche — B. in Ausgabe: 1) dauernde 2 985 383 S, 2) außerordentliche 70 117 M und balancirt mit 3 055 500 M Hierauf trat die Versammlung in die Berathung der dem Landtage zur Begutachtung von der Königlichen Staatsregierung vorgelegten Denkschrift und der daran geknüpften Abänderungsvorschläge, betreffend die Revision der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Aus⸗ führung des Fischereigesetzes für die Provinz Pommern, ein. Referent war der Abg. Kette, welcher nach einer kurzen allge⸗ meinen Beleuchtung der Materie die von der Kommission ge⸗ faßten Beschlüsse und gemachten Abänderungsvorschläge vortrug. Dieselben gehen im Allgemeinen dahin, daß die in dem Ent— wurf der neuen Verordnung beabsichtigten Erleichterungen für die . treibende Bevölkerung in Wesentlichen als durchaus gerechtfertigt und erwünscht anerkannt und nur in ar ff des Mindestmaßes der Bestim⸗ mungen über die Maschenweite, die Beschaffenheit der Fang⸗ geräthe und der Schonbestimmungen einige nicht . Abänderungen vorgeschlagen werden. Die Vorschläge der Kommission wurden fast durchgängig angenommen, indeß ge⸗ langte ein zu 5. 3 von dem Abg. Mühlenbeck gestellter Antrag — nach welchem das Verbot der Verwerthung der Iich zum Thrankochen, zur Fütterung des Viehes und zur üngung auf die Fische aus nicht geschlossenen Gewässern beschränkt werden soll — entgegen der Auffassung der Kom⸗ mission, mit erheblicher Mehrheit zur Annahme. Ebenso . der zum Sch . der Begutachtung ausgesprochene
unsch, daß die in verschiedenen älteren und neueren Gesetzen und Polizeiverordnungen zerstreuten und vielfach nicht mehr
6 und zu rechtlichen Zweifeln Veranlassung 9 estimmungen über Ausübung der Fischerei übersichtlich und nach Regierungsbezirken geordnet, von der Königlichen Staats⸗ regierung zusammengestellt und veröffentlicht werden möchten, allgemeine Zustimmung. — Den Rest der Sitzung füllte die Berathung von Petitionen aus, und wurde dem Bauerhofs— besitzer Schmidt zu Liebenow im Kreise Greifenhagen für eine durch Blitzschlag zertrümmerte Scheune nach⸗ träglich eine Entschädigung von 1000 SY und der Wittwe des Gutsbesitzers Holthoff zu Barnimslow auf wiederholte Anträge für den im Jahre 1881 erlittenen Brandschaden eben⸗ falls nachträglich eine Erhöhung der bisher gewährten Ent⸗ schädigung, bestehend in 15 Proz. der auf etwa 29000 6 aus⸗ gefallenen Brandtaxe, entsprechend den Anträgen der Kom⸗ mission, bewilligt.
Hiermit waren die sämmtlichen Vorlagen erledigt und schloß der Ober⸗Präfident Graf Behr⸗Negendank daher im Namen Sr. Majestät des Kaisers den Landtag mit einigen Schlußworten. Mit einem dreimaligen, von dem Vorsitzenden ausgebrachten Hoch auf Se. Majestät trennte sich die Versammlung.
Baden. Karlsruhe, 11. März. (Karlsr. Ztg.) Ueber das Befinden des Erbgroßherzogs wurde heute Vor— mittag 10 Uhr folgendes Bulletin ausgegeben:
Am gestrigen Nachmittag erreichte die Fiebersteigerung nicht den hohen Grad des vorhergehenden Tages. Nach gut durchruhter Nacht auch, heute Morgen nur geringes Fieber. Die im Verlauf des gestrigen Tages eingetretene Minderung der übrigen Krankheits⸗ symptome hält gleichfalls an Dr. Tenner.
— 12. März. (W. T. B.) Dem befriedigenden Befin⸗ den des Erbgroßherzogs im Laufe des gestrigen Tages folgte eine gute Nacht; auch heute zeigt das Fieber den gleichen mäßigen Grad und den Charakter der beiden vorher— gehenden Tage. Im Uebrigen ist in den Krankheits-Erschei⸗ nungen keine wesentliche Veränderung wahrnehmbar.
Lippe. Detmold. 10. März. (Hann. C.) Der Land⸗ tag setzte in den letzten Sitzungen die Berathung der Städte- ordnung fort und entschied auch über die zu derselben ein— gegangenen Petitionen. — Die Abgg. Büxten, Echterling und Höhnmann haben den Antrag eingebracht: die Regierung zu ersuchen, dem Landtage bei seinem Wiederzusammentritt ein neues Wahlgesetz zum Landtage vorzulegen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 11. März. (Wien. Abdp.) Der Budget-Ausschuß des Abgeordnetenhauses tritt heute Abend wieder zusammen. Auf der Tagesordnung be— finden sich das Finanzgesetz für 1886 und der General— bericht über den Staatsvoranschlag, ferner der Reso— lutions-Antrag des Dr. Schaup zum Kapitel „Postspar— kassen⸗Amt“.
Pest, 11. März. (Wien. Ztg.) Im Abgeordneten— hau se wurde heute die Debatte über die Jurisdiktion s-Re—⸗ form sortgesetzt und vertagt. Es folgten darauf Inter— pellationen.
Großbritannien und Irland. London, 10. März. Allg. Corr.) Die „Daily News“ schreiben heute: Die gestern vom „Daily Telegraph“ veröffentlichte Erklärung über die hauptsächlichsten Einzelheiten des ministeriellen Plans betreffs der Lokalregierung in Irland beruht nur auf Muthmaßungen. Wir werden von autoritativer Seite benach⸗ richtigt, daß die Erklärung in keinem einzigen Detail eine genaue Darstellung von Thatsachen enthält.
Nach einer Mittheilung des Generalanwalts kommt der Prozeß gegen die sozialistischen Führer Hyndman und Genossen in der bevorstehenden Session des Central⸗-Kriminal⸗Gerichtshofes nicht zum Austrage, da den Angeklagten zur Ver vollständigung ihrer Vertheidigung bis zur nächsten Session Zeit gewährt wurde.
— . 11. März. (W. T. B.) In der heutigen Unter- haussitzung erwiderte der Präsident des Handelsamts, Mundella, auf eine bezügliche Anfrage: über die Frage des Bimetallismus sei der Regierung keinerlei Mitthei— lung der französischen Regierung zugegangen. — Von Chamberlain wurde mitgetheilt, daß die Regierung mit Erwägung der besten Mittel beschäftigt sei, um über die Heil—⸗ methode Pasteurs in Bezug auf die Wasserscheu und die eventuelle Einführung dieser Methode in England zu einem zu⸗— verlässigen Urtheil zu gelangen. — Der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen, Bryce, erklärte: die internationale Grenz— regulirungs-Kommission in Zanzibar sei seit dem 19. Dezember v. J. in Thaͤtigkeit; es sei die Geheimhaltung der Verhandlungen der Kommission vereinbart. Seit dem Monat November vorigen Jahres habe keine der europäischen Regie⸗ rungen irgend ein Gebiet an der Küste von Zanzibar oder Ost⸗Afrika unter ihr Protertorat gestellt; es sei ein Abkommen unter den Regierungen getroffen, wonach, so lange die inter⸗ nationale Grenzregulirungs⸗-Kommission tage, keine Annexion stattfinden solle.
— 12. März, früh. (W. T. B) Ueber den Fortgang der Unterhaussitzung wird berichtet: Der Präsident des Handelsamts, Mundella, brachte eine Bill ein, betreffend den Eisenbahn⸗ und den Kanalverkehr. In derselben wird die Erhöhung der Befugnisse der Eisenbahnkommission sowie die Revision des Frachttarifs vorgeschlagen. Jede Eisen⸗ bahn- und Kanalgesellschaft soll gehalten sein, innerhalb eines Jahres dem Handels-Ministerium eine Tarifliste einzureichen, welche in Form einer Bill dem Parlament unterbreitet werden soll. Die Bill wurde in erster Lesung angenommen.
Frankreich. Paris, 10. März. (Köln. Itg) Durch die vier Erlasse über die Organisation der Schutz⸗ rn a t von Madagaskar wird der beyollmächtigte
inister Le Myr de Villers zum General-Residenten und der Schiffs-Lieutenant Buchard zu seinem Beigeordneten er⸗ nannt. Der General⸗-Resident allein hat die Vollmachten der französischen Republik auf Madagaskar, übt alle in den Verträgen vom 17. Dezember 1885 vorgesehenen Amts⸗ befugnisse aus, regelt die äußeren Angelegenheiten der Hovas⸗-Regierung, hat den Oberbefehl über die Militär⸗ macht, die der Insel zur Verfügung gestellte Flottille sowie über die zur ÜUnterstützung der Hovas-Regierung abkomman— dirten Offiziere und Beamten. Seine amtliche Residenz ist Tananarivo; er kann sich aber selbstverständlich nach allen Punkten der Insel begeben; ein in Tanangrivo wohnender beigeordneter Resident vertritt ihn in seiner Abwesenheit. Die mit den Konsular⸗Angelegenheiten auf den verschiedenen Punk— ten betrauten französischen Agenten erhalten den Titel von Residenten oder Vize⸗Residenten und stehen unter dem