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angeboten 2 Weizenladungen.
August⸗September 18,90 Gd. , 18,70 Br., per Sep⸗ tember · Oktober 16,87 Br., per Oktober 2 g Feuchte Kartoffelstärke pr. 190 8 brutto inel. Sach. Ttrminct —. Gekuündigt — Ctr. Kündigungspreit — 6, Loco — MÆ, per diesen Monat —. DOelsaaten per 100 kg. Gek,. . Winterraps — Sonimerraps — S6, Wintertübsen — MÆñ, Sommer
wn e,, üböl per 160 kg mit Faß. Termine be— hauptet. Sckündigt — Ftr. Kündigungspreis — 4 Locc mi Faß 44,ů bez flüssig. Loco ohne Faß — per diesen Monas, per März⸗April und per April⸗Mai = 14,1 = 44 bez., per Mai⸗Juni 44,6 S, per Juni Juli —, ver September ⸗ Oktober 46,5 bez., Ver Oltober⸗November —. Leinöl ver 100 kg — loco — M, Lieferung — Petroleum. MRaffinirtes Standard white) per 106 Kg mit Faß in Posten von 100 Ctr. — Ter- mine 6 . 4 1 — Y Loco S6, per diesen Monat — ö Avr i Mal = z 5 Spiritus ver 10 1 à 100 — 10000 G1 9: Termine fester, Gekündigt — 1. Kündigungs preis — „rrloco mit Faß — 6, per diesen Mongt — Per März ⸗April — ver April Mai 37, 1—=375— IM bez, ver Mai⸗Juni 37,4 — 37,7 bez., ver Juni⸗ Juli 38, — 38,5 bez. per Juli⸗August 39,1 — 39,4 bez, ver August⸗September 39,) — 40, bez, per Seytember⸗Ottober — Spiritus per 100 1“ à 100 0/0 — 10 000 ½ loco ohne Faß 35,9 bez.
Weizenmehl Nr. 00 22,50 — 20,75, Nr. O 20, 75 bis
19,75. Roggenmehl Nr. O0 2000 - 1990, Nr. O U. 1 18,50 — 17, 5 pr. 100 kg br. inkl. Sack. Feine Marfen über Notiz bez. Stettin, 18. März. (W. T. B.) Getreide markt. Weizen fest, loco 132,00 — 157,00, r. April ⸗ Mat 160,90, pr. Sept.Oktoker 168,09. oggen fest, loco 12,090 130,00, Der April: Mail 13400, pr. Sept -Okt. 139,59. Rühöl unverändert, pr. April ⸗Mai 43,50, pr. Sept. Ott. h. 66. Spiritus matt, loco 34,60, pr. Axril⸗ Mai 35,70, pr. Juni⸗Juli 37,30, pr. Juli⸗August 38,10. Petroleum versteuert, loco Usanze 12 7 Tara 12.60. ; Posen, 15. März. (W. T. B) Spiritus loco ohne Faß 32330, pr. März 33 80, pr. April⸗ Mai 35.00, pr Juni 36,20, pr. Juli 36,90, pr. Sept. 38,10. Matt. Breslau, 19. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Spiritus pr. 100 1 1000 pr. März 33,90, do. pr. April Mai 34, 8s, do. pr. Juli Aug. 37,20 Weisen pr. März — Roggen pr. März 128,90, do. vr. Mril⸗Mai 130, 00. do. pr. Septbr. Oktober 141,90. Rüböl loco pr. März 45,00, de. pr. April⸗Mai 45, 909. do. pr. Septbr. Oktober —. Zink ruhig, fest. — Wetter: kalt.
Magdeburg, 15. März. (W. T. B.) Zu cker⸗ bericht. Kornzucker, excl. von 96 , 22,20, Kornzucker, excl. 887 Rendem. 20, S1. Nachprodukte erel, 759 Rendem. 1850 M Zu gewichenen Preisen etwas Kauflust. — Gem. Raffinade mit Faß 725 „6, gem. Melis J. mit Faß 25,75. Flau.
Köln, 13. März. (B. T. B.) Getreide— markt,. Weizen loco hiesiger 18, 90, fremder 18,50, Er. März 17.25, pr. Mai 17,55, pr. Juli 1800, Roggen loco hiesiger 14575, pr. März 153,65, pr. Mai,. 13,90, pr. Juli 14,00. Hafer loco 14,75. . loco 24,40, pr. Mai 24,30, pr. Oktober
Bremen, 18. März. (W. T. B.) Petroleum Sglußbericht) ruhig. Standard white . bez. U. Br.
r, pr
— . i⸗Juni
r pr.
Mais pr. Mai⸗Juni n, , 18. März. (W. T. B.) Banca⸗ msterdam, 18. März. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Roggen per Mai 137, pr. Org 1a ⸗ Antwerpen, 18. März. (W. T. B.) Petro— Ieum markt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type . e , bez. . . April 165 Br pr. Mai r., pr. September⸗D Br. ö 3. ö ezember 173 Br. ntwernen, 18. März. (W. T. B.) Getreide markt Schiuß bericht). Weizen ruhig. a. fest. Hafer höher. Gerste behauptet. FSondon, 18. März. (W. T. B.) Haranna⸗ zucker Nr. 12 14 nominell, Rüben ⸗ Rohiucker 1235 flau, Centrifugal Cuka — — An der Küste
Tiverpool, 18. März. (W. T. B.) Baum
Egyptian white fair 5R, fair u / is, Egyptian white good Gi / is, M. G. Broach good 4, M. G. Broach fine 4m, Dhollerah sair 35/ i, Dhollerah good fair 4. Dhollerah good 43, Dhollerah fine 4u / is, Domra fair 36 / is, Domra . fair 4, Oomra good 43, Oomra fine 4u is, Zeinde good fair 39/1, Bengal good fair 305/18, Bengal good zi / i, Bengal fine 43/6 Tinnevelly good fair 4, Western good fair 33, Western good 44, Peru rough fair B58 / is, Peru rough good fair 5, Peru rough good 53, Peru smooth fair 55, Peru smooth good fair 5s / is, Peru moder. rough fair hi, Peru moder. rough good fair 53, Peru moder. rough good 53.
Glasgow, 18. März. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 38 sh. 3 d. bis 38 sh. 4 d
Paris, 18. März. (W. T. M.) Rohzucker 859 ruhig, loco 33,75. Weißer Zucker matt., Nr. 3 pr. 1900 kg vr. März 38,75, vr. April 38.80, pr. Mai⸗August 39,75, vr. Oktober⸗Januar 40,50.
Paris, 13. März. (W. T. B. Produften⸗ markt. Weizen ruhig, pr. März 21,80, pr. April 22,10, pr. Mai⸗Juni 22,60, pr. Juli⸗August 23,10. Mehl 12 Marques ruhig, vr. März 47. 10, pr. April 47, 75, pr. Mai⸗Juni 48,50, pr. Juli⸗August 49,50. Rüböl ruhig, pr. Mär; 55,00. vr. April 55,50, pr. Mai⸗August 57,009, pr. September⸗Dezember 58.50. Spiritus behauptet, vr. März 47,259. vr. April 17,50, pr. Mai⸗August 48,25, pe. September⸗ Dezember 47,75.
Reww-⸗Hork, 18. März. (W. T. B.) Waaren⸗ bericht. Baumwolle in New-⸗Nork 93,16, do. in New⸗Orleans Si / is. Raff. Petroleum 0 bm. Abel Test in New⸗YPork 76 Gd., do. in Philadelphia I Gd, rohes Petroleum in New⸗HPork 64, do. Pipe line Certificates — Doll. 77 G. Mehl 3 Doll. 30 G. Rother Winterweizen loco — Doll. 954 G. pr. Mäcz = Doll. gi C., vr. Apris. — Holl. 9475 C., pr. Mai — Doll. 933 C. Mais (New) 46. Zucker (Fair resining Muscovades) 4,50. Kaffee (Fair Rio⸗) 8,55. Schmalz (Wilcox) 6,60, do. Fairbanks 6,55, do. Rohe und Brothers 6,50. Speck 53. Getreidefracht 3. Berlin, den 19. März. Die Marktpreise des Kartoffel⸗Spiritus per 10 000 ,υί nach Tralles (100 Liter à 100 G0), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze am 12. März 1886 (6 36,2
.
Egyptian white. good
n 13. 461 1 f). * 12. 2 2 . 16. 1 p. n 35,9 . 17. n 61 3 35, 8 38. ö ‚ 3535.59 Die Aeltesten der Kauf männschaf Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
)
Generalversammlungen. 26. März. West-Sizilianische Eisenbahr Pa—⸗ lermo Marsala⸗ Trapani. Gen.⸗Vers. zu Rom. April. Deutsche Spiegelglas⸗-Aktien⸗Gesell⸗ schaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Berlin. . Anhalt ⸗Dessanuische Landesbank. Ord. Gen.⸗Vers. zu Dessau. ö Berliner Lagerhof-Aktien⸗Gesell⸗ schaft. Außerord. Gen.⸗Vers. zu . Oldenburgische Spar- und Leih⸗ , Ord. Gen.⸗Vers. zu 8e urg. Gladbacher Spinnerei und Weberei. DOrd, Gen. Vers. zu M. Gladbach. Schlesische Feuer ⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft. Ord. Gen.⸗Vers. zu Breslau. Breslauer Diskonte⸗Bank Hugo Seimann C. Co. Ord. Gen. Vers. zu Breslau. Schlesische Immobilien⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschoft. Ord. Gen. ⸗Vers. zu Breslau. Schlesische Boden ⸗Credit⸗Aktien⸗ Bauk. Ord. Gen.⸗Vers. zu Breslau.
Wetterbericht vom 19. März 15886. 8 r Morgens.
* 8
sp.
red. in Millim. S
Bar. auf 0 Gr. 40R.
Stationen. Wind.
Wetter.
C.
Temperatur in Celsius
u. d Meeres
5
7 h bedeckt Regen wolkig bedeck bede llt wolkenlos wolkenlos heiter
Mullaghmore 2 Aberdeen. 161 Christiansund 768 Kopenhagen. 77 Stockholm. Qparanda .
5 6
1 — 90
do d X
Cork, Queens 753 6 Regen o bedeckt
P 1 wolkenlos wolkenlos 4 bedeckt 3 bedeckt 1wolkenl. ) OSO J wolkenlos ͤ 3 ONO 1Dunst ö
8s 1 wolkenlos
NO heiter?) SO 2 Dunst sti n bedeckt O 3 bedeckt N I bedeckt
Vamburg .. Swinemünde Neufahrwasser
Barometer stark gefallen ist, hat sich das Gebiet hohen Luftdrucks nach Südosten hin 2 so daß demnächst langsamer Witterungswechsel zu erwarten sein dürfte. lleber Centraleuropa ist bei schwacher östlicher Luftströmung das Wetter kalt, trocken und nieist heiter; nur auf einem schmalen, zwischen Sylt und Hermannstadt gelegenen Streifen ist der Himmel ganz bedeckt. In Grünberg ziehen die oberen Wolken
aus Süd. Deut sche Seewarte. te
Theater.
Nõnigliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 72. Vorstellung. Toni's Schatz. Ko⸗ mische Oper in 2 Atten von Charles Monselet (ngch d'Allainval), deutsch von Friedrich Fremerey. Musik von Ferdinand Poise. Tanz von Ch. Guillemin. — Hierauf: Robert und Ber⸗ trand. Pantomimisch⸗komisches Ballet in 2Abthei⸗ in. von Hoguet. Musik von Schmidt. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend. Schauspielhaus. Extra⸗Vorstellung zum Besten der hier in Berlin pflegenden grauen Schwestern. Lebende Bilder mit Chören und Solis aus dem Oratorium: Die Legende von der „heiligen Elisabeth“ , von Franz Liszt. Scenische Leitung: Gra Harrach. Musikalische Leitung: Professor Klindworth. Soli: Heilige Elisabeth: Frau Müller⸗ Ronneburg. Landgraf: Herr von Willich, ge⸗ nannt von Pöllnitz. Die Musik beginnt jedes— mal mit Hebung des weißen Vorhangs. J. Bild: Ankunft auf der Wartburg, gestellt von Maler Dielitz, unter dem Patronat von Fürstin Ferdinand Nadziwill. II. Bild: Kinder-Tage, ge⸗ stellt von Graf F. Harrach, unter dem Patronat von Piinzessin Heinrich XIX. Reuß. III. Bild: Das Rosenwunder, gestellt von Professor Hertel, unter dem Patronat von Gräfin Harrach. IV. Bild: Aufbruch zum Kreuzzuge, gestellt von A. von Heyden, unter dem Patronat von Prinzessin G. Radziwill. V. Bild: Flucht von der Wartburg, gestellt von Professor Hertel, unter dem Patronat von Gräfin M. Oriolla. VI. Bild: Speisung der Armen, ge⸗ stellt von Professor Scheurenberg, unter dem Patronat von Fürstin Hatzfeldt. VII. Bild: Verklärung, ge⸗ stellt von Professor Knille, unter dem Patronat von Frau Richter. VIII. Bild: Kaiser Friedrich besucht die Glisabethkirche in Marburg, gestellt von A. von Heyden, unter dem Patronat von Gräfin Szöchényi. Sämmtliche Darsteller gehören den Krelsen der Hof⸗Gesellschaft an.
Das. Abonnement ist aufgehoben, Dienst- und Freiplätze haben keine Gültigkeit.
Die Billets zur Abend⸗Vorstellung sind sämmtlich d, fen g.
Die Billets zur heutigen Vorstellung tra i Bezeichnung: Reservesatz Nr. . ö . ö . Uhr, , . in welcher die Vorführung lebender Bi ; nste , . ö Preise der Plätze: Erster Rang Balkon und Lo Parquet und Parquet⸗Loge 20 4 Zweiter . Balkon und Loge 10 (. .
Das Abonnement ist aufgehoben, die Dienst- und Freiplätze haben keine Gültigkeit. Der Verkauf. der Billets zur Matinse findet heute Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr und am Sonn— tag, den 21. d. Mts.,, Vormittags zwischen 1 und 2 Uhr in der für diesen Zweck besrnders errichteten kasse im Königlichen Schauspielhause (Eingang von . , statt. Die Billets zur Matinse tragen die Bezeich rn, gr, gen die Bezeichnung Sonntag: Opernhaus. 73. Vorstellung. Der Barbier von Sevilla. Komische Oper in 2Apthei⸗ lungen. Musik v. Rossini. (Frl. Leisinger, Fr. Lammert Hr. Rothmühl, Hr. Salomon, Hr. Fricke, Hr. Iber⸗ hauser) Zum Schluß: Wiener Walzer. In 3 Bildern von L. Frappart und F. Gaul. Sie i. zusammengestellt von J. Bayer. Anfang hr. Schauspielhaus. 78. Vorstellung. Tilli. Lustspie in 4 Akten von Francis Stahl. 83 Scꝛnne . vom Direktor Deetz. Anfang ? Uhr. ;
Veutsches Theater.
Königslieutenant.
Sonntag: Antigone.
Montag; Zur Feier des Allerhöchsten Geburts— tages Sr. Majestät des Kaisers und Königs: Prolog, gesprochen von Rosa Hildebrandt. — Prinz Friedrich von Homburg.
Sonnabend: Der
ö , ,. Sonnabend: Gastspiel des Arn, Emil Thomas. Neu einstudirt: Sasemanns Töchter. Voeltsstück in 3 Atten von * . Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Victoria - Theater. Sonnabend: Z. 156. M.: Messaling; Großes Ausstattungsstük mit Ballet von Luigi Danesi. Musik von Giaguinto. Ouver⸗ ture von C. A. Raida. Mit gaͤnzlich neuer Aus⸗ stattung an Dekorationen, Kostumen und Reguisiten. Nessalina;: Frl. Werra, J. Ballerina. assoiuta: Signora Sozob.
Halbe Preise.
(Letzte Woche!
LTriedrich Wilheimstãdtisches Theater. Direktion; Julius Fritzsche. Chausseestraße 255 — 26. Sonnabend: Z. 44. Male: Der Zigeunerbaron. HYPetette in 3 Akten von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von Johann Streuß. Die Dekorationen sind
, , , , . Sonnabend: 8. Gast⸗ piel des Herrn Felix Schweighofer mit den Mit⸗ liedern des Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Ther eln um 8. Male; 's Nullerl. Volksstück mit Ge—⸗ sang in 5 Akten von Carl Morrs. Musik von Vincenz Pertl, (Nopität! Der Null, Anerl, Ein 6 Hr. Felix Schweighofer, als Gast. Anfang Sonntag (letzte Sonntags⸗Aufführung): s Nullerl.
Walhalla Aperetten Theater. Sonnabend:
Zum 37. Male: Das lachende Berlin. Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tann in 1 Vor spiele und 3 Akten (7 Bildern) von Jacobson und Wilken. Musik komponirt und arran—⸗
girt von C. Grau. Das lachende
Sonntag und folgende Tage: Berlin. . .
Billets zu den Aufführungen, Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.
Concert - Jaus. Leipzigerstraße 48 (früher Bilse⸗ Kapelle.) Sonnabend, Abends 7 Uhr. Beethsven⸗ . des Königl. Musikdirektors Herrn Manns⸗
1. Theil. Ouverture zur Oper „Fidelio.“ — Ronde a capriccio (Die Wuth über einen verlorenen Groschen). — Romanze für die Violine, vorgetragen von Herrn Concertmeister Schnitzler. — Duverture Nr. 3 zu „Leonore“. — 2. Theil. Septett (mit mehrfacher Besetzung der Streich-Instrumente). a. Introduction und Allegro vivace, b. Adagio Cantabile, c. Tempo di Menuetto, d. Tema con Variazigni, e. Scherzo, f. Finale. Besetzung: 12 Violinen, 8 Bratschen, 5 Celli, 5 Contrabäffe. Clarinette: Herr Wünsche, Fagott: Herr Krüger, Waldhorn: Herr Ketz. — 3. Theil. Sinfonie Nr. 1 C- dur. ö. . con brio, b. Andante cantabile con moto, C. Menuetto, Allegro mol iv d. Finale, Allegro molto. j kö
Rauchen ist nur in den Nebensälen, im zweiten Rang und im Tunnel gestattet.
Circus Renz. Markthallen. — Carlsstraße. Sonnabend, Abends 7 Uhr: Parade Gala⸗Vor⸗ stellung. Auf vielseitiges Verlangen: Die lustigen Heidelberger, oder: Ein Studenten⸗Aus fing mit Hinderuissen (gesetzlich geschüzt! Große Ausstattungs⸗Vantomime. — 1. Auftreten der ö. artigen unübertrefflichen Künstler⸗Familie Mariani (als, Gast), bestehend aus 5 Personen, in ihren vor⸗ züglichen Leistangen auf ungesatteltem Pferde und in den Tremplinsprüngen. — Schul-Quadrille (in Gala⸗Costümen), geritten von 8 Herren mit 8 Schul⸗ pferde. — Großes Hurdle⸗-Rennen, geritten von Damen und Herren mit 20 der besten Spring— pferden. — Das großartige Springpferd „Harras“ (arabischer Vollbluthengst), dressirt und vorgeführt von Herrn Franz Renz. — Die großartigen Tremplinsprünge. = Auftreten der Porforce⸗Reiterin Mlle. Adèle. — Auftreten der Reitkünstler Mr. Charles Ducos und Mr. Wells.
Sonntag: Zwei Vorstellungen. Um 4 Uhr Nach— mittags (1 Kind freih: „Amor in der Küche“. — Um 77 Uhr Abends; „Die lustigen Heidelberger“.
Der Circus ist geheizt! E. Renz, Direktor.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Martha v. Wrochem mit Hi Matth. v. Ruville Ferdi rng ö 3. Johanna Reincke mit Hrn. Pastor Ernst Lilie ö ,, i. H..
Verehelicht: Hr. Freiherr v. Dörnb it F Marie v. Behr (Potsdam). 6 Geboren; Ein Sohn: Hrn. Prof. Heinr. Anz (Quedlinburg) — Hrn. von Wussow (Peterwitz, Westpr. ). . Hrn. Frhrn. von Kaltenborn ⸗Stachau Konitz, Westpr. ). — Hrn. Premier⸗Lieuteaant von Jagwitz (Bensberg — Eine Tochter: Hrn. Major von Losch (Dessau). . Gestorben: Hr. Dr. med. Hugo Coßmann (Duis— burg). — Hr. Appelations⸗Gerichts⸗Rath Louis Dames (Berlin). — Hr. Geh. Ober⸗-Justiz⸗Rath Carl Philipp v. Brenning (Neuenahr). — Hr. Superintendent a. D. Fr. Ludw. Aug. Rolffs (Schweidnitz. — Hr. Friedrich Graf Reventlow (Lübeck).
Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
Ausfertigung. Kgl. Amtsgericht Toelz. ö Aufgebot. Der Bauer Johann Krinner zum Seidl in Ober- steinbach hat beantragt, den ledigen Dienstknecht Corbinian Krinner von Obersteinbach, vormals in Miesbach, für todt zu erklären. Da Johann Krinner als einer der nächsten esetz⸗ lichen Erben antragsberechtigt ist und über Corbinian Krinner, geboren am 19. November 1814 als ehe— licher Sohn der verstorbenen Bauerseheleute Kaspar und Regina Krinner zum Seidl, in Obersteinbach und zuletzt im Aufenthalt in Miesbach als Dienst— knecht, seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht mehr vorhanden ist, so wird Aufgebotstermin auf Freitag, den 31. Dezember 1886, . Vormittags 9 Uhr, dahier festgesetzt und ergeht Aufforderung:
63612
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
und
oniglich Preußischer Staats ⸗Anzeiger.
X
Vas Lbonnemeut beträgt 4 M 650 *
für das Vierteljahr.
für Gerlin außer den Nost · Austalten auch die Expe⸗
Alle HNost⸗Anstalten nehmen KGestellnng an;
dition: sw. Wilhelmstrafße tr. 32. 1
P Insertionspreis für den Raum riner Arnck zeile 30 J.
K
2 — * ö 2
Berlin, Sonnabend,
den 20. März, Abends.
1886.
* 2 2
— 2. —
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem katholischen Pfarrer Meyer zu Horneburg im Kreise Recklinghausen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem bisherigen Kaiserlichen Vize-Konsul in Ningpo (China), Heinrich Meyer, zur Zeit in Altona, und dem Gutsbesitzer und Beigeordneten Lange zu Sonnborn im Kreise Mettmann den Königlichen Kronen⸗Srden vierter Klasse; dem pensionirten Bahnwärter August Ulbrich genannt Ulbricht zu Birken⸗ lache im Kreise Sagan, dem Maurerpolier Georg Schra⸗ der zu Hannover und dem Fabrikarbeiter Karl Ortmann zu Elberfeld das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Sergeanten Kieckhäfer im Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und dem Unteroffizier Eichholtz im 4. Ostpreußischen Grenadier⸗-Regi⸗
ment Nr? 5 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Der Post⸗Inspektor Junghans in Berlin ist zum Ge— heimen expedirenden Sekretär und Kalkulator im Reichs⸗ Postamt ernannt worden.
Gesetz, betreffend die Fürsorge für Beamte und Personen
des Soldatenstandes in Folge von Betriebs— un fällen.
Vom 15. März 1886.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 3. 1.
Beamte der Reichs⸗Civilverwaltung, des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine und Personen des Soldatenstandes, welche in reichsgesetzlich der Unfallversicherung unterliegenden Betrieben . sind, erhalten, wenn sie in Folge eines im Dienste erlittenen Betriebsunfalls dauernd dienstunfähig werden als Pension sechsundsechzigzweidrittel Prozent ihres jährlichen Diensteinkommens, soweit ihnen nicht nach ander— weiter reichsgesetzlicher Vorschrift ein höherer Betrag zusteht.
Personen der vorbezeichneten Art erhalten, wenn sie in Folge eines im Dienste erlittenen Betriehsunfalls nicht dauernd dienftunfähig geworden, aber in ihrer Erwerbsfähigkeit beein⸗ trächtigt . sind, bei ihrer Entlassung aus dem Dienste als Pension:
Fir Falle völliger Erwerbsunfähigkeit für die Dauer
derselben den im ersten Absatze bezeichneten Betrag;
2) im Falle theilweiser Erwerbsunfähigkeit für die Dauer derselben einen Bruchtheil der vorstehend bezeichneten Pension, welcher nach dem Maße der verbliebenen Er⸗ werbsfähigkeit zu bemessen ist.
Steht solchen Personen nach anderweiter reichsgesetzlicher Vor⸗ schrift ein höherer Betrag zu, so erhalten sie diesen.
Nach dem Wegfall des Diensteinkommens sind den Ver⸗ letzten außerdem die noch erwachsenden Kosten des Heilver—
fahrens zu ersetzen. 83 *
Die Hinterbliebenen solcher im 8. 1 bezeichneten Per⸗ sonen, welche in Folge eines im Dienste erlittenen Betriebs⸗ unfalls gestorben sind, erhalten: .
I) als Sterbegeld, sofern ihnen nicht nach anderweiter Bestimmung Anspruch auf Gnadenquartal oder Gnaden⸗ monat zusteht, den Betrag des einmonatigen Dienst⸗ einkommens beziehungsweise der einmonatigen Pension
des Verstorbenen, jedoch mindestens 30 ;
2) eine Rente. Dieselbe beträgt?
a. für die Wittwe bis zu deren Tode oder Wieder— e, , , zwanzig Prozent des jährlichen Dienst—⸗ einkommens des Verstorbenen, jedoch nicht unter 160 und nicht mehr als 1600 46;
durch die Renten der Wittwe und der Kinder der Höchstbetrag der Rente nicht erreicht wird. Soweit die Renten der Wittwe und Kinder den zulässigen Höchstbetrag überschreiten, werden die einzelnen Renten in gleichem Verhältnisse gekürzt.
Steht nach anderweiter kei ee gf, Vorschrift den Hinterbliebenen ein höherer Beirag zu, so erhalten sie diesen. Der Anspruch der Wittwe ist ausgeschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlossen worden ist.
9.
Erreicht das Diensteinkommen nicht den von der höheren Verwaltungsbehörde nach Anhörung der Gemeindebehörde für Erwachsene festgesetzten ortsüblichen Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter (8. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversiche⸗ rung der Arbeiter, vom 15. Juni 1833, Reichs-⸗Gesetzbl. . 3), so ist der letztere der Berechnung zu Grunde zu egen. Bleibt bei den nicht mit Pensionsberechtigung angestellten Beamten (S. 39 die nach vorstehenden Bestimmungen der Be⸗— rechnung zu Grunde zu legende Summe unter dem niedrig⸗ sten Dlensteinkommen derjenigen Stellen, in welchen solche Beamte nach den bestehenden Grundsätzen zuerst mit Pensions⸗ berechtigung angestellt werden können, so ist der letztere Be— trag der Berechnung zu Grunde zu legen.
§. 4.
Der Bezug der Pension beginnt mit dem Wegfall des Diensteinkommens, der Bezug der Wittwen⸗ und Waisenrente mit dem Ablauf des Gnadenquartals oder Gnadenmonats, oder, soweit solche nicht gewährt werden, mit dem auf den Todestag des Verunglückten folgenden Tage, -
Gehört der Verletzte auf Grund gesetzlicher oder statutari⸗ scher Verpflichtung einer Krankenkasse der der Gemeinde⸗ Krankenversicherung an, so ird bis ri Ablauf der dreizehn⸗ ten Woche nach dem Eintritt des Unfalts die Pension und der Ersatz der Kosten des Heilverfahrens um den Betrag der von der Krankenkasse oder der Gemeinde⸗ Kran enversicherung geleiste⸗ ten Krankenunterstützung gekürzt. Der Anspruch auf das Sterbe⸗ geld (5. 2 Abf. IJZiffer 15, und vom Begin gz der vierzehnten Woche ab auch der Anspruch auf die Pension hid auf den Ersatz der Kosten des Heilverfahrens (§. 1) geht is zum Betrage des von der Krankenkasse gezahlten Sterbegeldes beziehungsweise bis zum Betrage der von dieser gewährten weiteren Kranken⸗ unterstützung auf die ,,, über. Als Werth der freien ärztlichen Behandlung, der Arznei und der Heilmittel (85. 6 ö. JL Ziffer J des Krankenversicherungsgesetzes) gilt die Hälfte des gesetzlichen Mindesibetrages des Krankengeldes.
65 Ein Anspruch auf die . den 5 1 und 2 bezeichneten Bezüge besteht nicht, wenn der Verletzte den Unfall G. 1) vorsätzlich oder durch ein Verschulden herbeigeführt hat, wegen dessen auf Dienstentlassung oder auf Verlust des Titels und Pensionsanspruchs gegen ihn erkannt, oder wegen dessen ihm die Fähigkeit zur Beschäftigung in einem öffentlichen Dienst⸗ zweige aberkannt worden 9
Ansprüche auf Grund dieses Gesetzes sind, soweit deren Feststellung nicht von Amtswegen erfolgt, bei Vermeidung des Ausschkusses vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls be; der dem Verletzten unmittelbar vorgesetzten Dienstbehörde anzumelden.
Rach Ablauf dieser Frist ist der Anmeldung nur dann Folge zu geben, wenn zugleich glaubhaft bescheinigt wird, daß bie Folgen des Unfalls erst später bemerkbar geworden sind, oder daß der Berechtigte von der Verfolgung seines Anspruchs durch außerhalb seines Willens liegende Verhältnisse abge⸗ halten worden ist.
Jeder Unfall, welcher von Amtswegen oder durch An⸗ meldung der Betheiligten einer vorgesetzten Dienstbehörde bekannt wird, ist sofork zu untersuchen. Den Betheiligten ist Gelegenheit zu geben, selbst oder durch Vertreter ihre Inter⸗ essen bei der Untersuchung zu wahren.
§. 7.
Soweit vorstehend nichts Anderes bestimmt ist, finden auf die nach 8§. 1, und hinsichtlich der Berechnung des Dienst⸗ einkommens auch auf die nach 3. 2 zu gewährenden f die für die Betheiligten geltenden Bestimmungen über Pension, auf die nach 8. 2 zu gewährenden Renten im Uebrigen die
jenigen Betrag, welcher den Berechtigten nach dem gzegen⸗ wärtigen Gesetze zusteht. 9
Die in dem 8. 8 bezeichneten Ansprüche können, auch ohne daß die daselbst vorgesehene Feststellung durch strafgericht⸗ liches Urtheil stattgefunden hat, geltend gemacht werden, falls diese Feststellung wegen des Todes oder der Abwesenheit des Betreffenden oder aus einem anderen in der Person desselben liegenden Grunde nicht erfolgen kann.
§. 10.
Die dem Verletzten oͤder dessen Hinterbliebenen auf Grund des §. 1 des Gesetzes, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenhahnen, Bergwerken u. s. w. herbeigeführten Tödtungen und Körper⸗ verletzungen, vom 7. Juni 1871 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 207) gegen Eisenbahn⸗Betriebsunternehmer zustehenden Ansprüche gehen auf die Betriebs verwaltung, welche dem Verletzten oder dessen Hinterbliebenen auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes oder anderweiter reichsgesetzlicher Vorschrift (35. 1 und 2) Pensionen, Kosten des Heilverfahrens, Renten oder Sterbe⸗ gelder zu zahlen hat, in Gch dieser Bezüge und vorbehaltlich der Behn n en des Artikels 8 des Gesetzes vom 20. De⸗ zember 1875 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 318) über .
Weitergehende Anspruͤche als auf diese Bezüge stehen dem Verletzten und dessen Hinterbliebenen gegen das Reich und die Bundesstaaten nicht zu.
Die Haftung anderer, in dem 8. 38 nicht bezeichneten Per⸗ sonen, welche den Unfall vorsätzlich herbeigeführt oder durch Verschulden verursacht haben, bestimmt sich nach den bestehen⸗ den gesetzlichen Vorschriften. Jedoch geht die Forderung des Entschadigungsberechtigten an den Dritten auf die Betriebs⸗ verwaltung . über, als sie zu den im Absatz 1 gedachten Zahlungen auf Grund dieses Gesetzes verpflichtet ist.
8. 11.
Auf die in den * 1 und 2 bezeichneten Personen finden die reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung keine Anwendung. ö.
Staats- und Kommunalbeamten und deren Hinterbliebenen, für welche durch die Landesgesetzgebung oder durch statutarische Festsetzung gegen die Folgen eines im Dienste erlittenen Derrichsunfa s eine den Vorschriften der §5§. 1 bis 5 des gegenwärtigen Gesetzes mindestens gleichkommende Fürsorge getroffen ist, steht wegen eines solchen Unfalls ein reichs— gesetzlicher Anspruch auf Ersatz des durch denselben erlittenen Schadens nur nach Maßgabe der §5§. 8 bis 10 des gegen⸗ wärtigen Gesetzes zu. Auf solche Staats- und Kommunal⸗ beamten und deren Hinterbliebene finden die reichsgesetzlichen Bestimmungen über Unfallversicherung keine Anwendung.
§. 13.
Dies Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dasselbe kommt in Bayern nach näherer Bestimmung des Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (Bundes⸗ Gesetzbl. 1371 S. ) unter III §. 5 zur Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 15. März 1886.
(. S. Wilhelm. von Bismarck.
Gesetz, betreffend die Herstellung des Nord⸗Ostsee⸗Kanals. Vom 16. März 1886.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: §. 1. ;
Es wird ein für die Benutzung durch die deutsche Kriegs⸗ flotte geeigneter Seeschiffahrtskanal von der Elbmündung über Rendsburg nach der Kieler Bucht unter der Voraus⸗ setzun n,, daß Preußen zu den auf 156 900 C00 46 , agten Gesammtherstellungskosten desselben den Betrag
3 bebeck von den Hoftheatermalern zrioschi bedeckt in, n te alern Burghardt, Brioschi und 3 halb bed. Sonntag: Zum 45. Male:
a. an den verschollenen Corbinian Krinner, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich w
bei Gericht sich anzumelden, widrigenfalls er für
für jedes Kind bis zur Vollendung des achtzehnten
Hrer lan. F Lebensjahres oder bis zur etwaigen früheren Per⸗
wolle (Schlußbericht) Umsatz 12900 B., davon Brest für Spekulation und Export 2600 B. Amerikaner Triest — 766 - SMS
steigend, Surats stetig. Middl. amerikanische Liefe⸗
Vorschriften über die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten der Civilverwaltung, Anwendung. Jedoch
Der Zigeuner⸗ enten an
rung: März - April 455,6, April ⸗ Mai Ais is, Ir um 48530, Juni⸗Juli 5, Juli⸗August 536,
ee w eniber Hè / , September⸗Oktober 56 on d. x h erkäuferpreise. — Weitere Meldung. Ameri⸗ ng .. .
; on, 18. März. (W. T. B.) (Offizielle rn e ach ann good ordinary A n ö. ort Kun is . nn e e, ib ü Drscan. n n e ü. ger
Dernam fair r, Pernam Maceis fair 52, fair oz, Egyptian
geordnet: 1) Nord⸗ Europa. Y Küken; ͤ bis Ostpreußen, Ea, ') Küstenzone von Irland
* ö Süd ⸗Eurorg, — Innerhalb jeder Gruppe
ö — Hic. 3 ö 3 — stark, 7 — sileif, 8 — stürmif 10 — starker Sturm, 11 — hefti . . heftiger Sturm, I *
) Dunst, Reif. ) Reif, Dunst Anmerkung: Die Stationen fend in 4 Gruppen
3) Mittel⸗Guropa fuͤdlich die er
ichtung von West nach Sst ei Skalg fürdie g fr e lieh n. rn ,, 2 — Sturm,
. Uebersicht der Witterung: Die Wetterlage ist in einer 33 Umwand⸗
gyptian brown gopd 64,
lung begriffen: Während in Nordwesteuropa das
baron.
e , ,. Direktion: Anton Anno.
Sonnabend: Zum 1. Male: Frau
Schwank in 3 Akten von P. 6 6. Sonntag: Dieselbe Vorstellung. — .
Rrolls Theater. Sonntag. Erste grote Sign der berühmten Antispiritisten Homes Billets a 3 16, 2 4, Entree 1 4 sind
zu haben bei den Herren Bach, Unter a
! todt . . an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebots verfahren r nc en, n ö. C. an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Tölz, den 13. März 1886. Königliches Amtsgericht Tölz. (gez) Schmitt. Zur Beglaubigung: Der Gerichtssekretär:
(. S.) Eberz.
Lindenberg, Leipzigerstr. 50a, im Invalidendank,
heirathung, sofern die Mutter lebt, fünfundsiebzig Prozent der Wittwenrente, und sofern die Mutter nicht lebt, die volle Wittwenrente; . . für Afcendenten des Verstorbenen, wenn dieser ihr einziger Ernährer war, für die Zeit bis zu ihrem Tode oder bis zum Wegfall der Bedürftigkeit zwanzig Prozent des Diensteinkommens des Verstorbenen, je⸗ doch nicht unter 160 6 und nicht mehr als 1600 6; sind mehrere derartig Berechtigte vorhanden, so 2. 2 Rente den Eltern vor den Großeltern ge— währt. Die Renten dürfen zusammen sechzig Prozent des Dienst—
erfolgt die Bestimmung über die Zahlung der Hinterbliebene einer zum Reichsheere behtigen Person durch die oberste Militärverwaltungsbehörde des Kontingents.
können
einen Anspruch auf Ersatz des durch den Unfall 8. I) er⸗ littenen Schadens gegen die Betriebsverwaltung, in deren Dienst sie den Unfall erlitten haben, überhaupt nicht, und gegen deren Betriebsleiter, Bevollmächtigte oder Repräsen⸗ kanten, Betriebs- oder Arbeiteraufseher nur dann geltend
* Die in den 8§5§. 1 , bezeichneten er gen
K
Der Reichskanzler wird ermächtigt, die Mittel zur Deckung
der vom Reich zu bestreitenden Kosten bis zum Betrage von 106 6h 066 Je im Wege des Kredits zu beschaffen und zu diesem Zweck eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundes Gesetzbl. S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen aus⸗
zugeben. r . Die Bestimmungen in den oi 2 bis 5 des Geseßes vom ufnahme einer Anleihe für
27. Januar 1875, betreffend die die Zwecke der Marine⸗ und Telegraphenverwaltung (Reichs⸗
machen, wenn durch strafgerichtliches Urtheil fies n worden
einkommens nicht übersteigen. Ergiebt sich ein höherer Betrag,
ist, daß diese den Unfall n . herbeigeführt aben. Der hiernach zulässige Anspruch ermäßigt sich um den⸗
8 S. 18), finden auch auf die nach dem gegenwärtigen Gesetze aufzunehmende Anleihe und auszugebenden Schatz⸗ anweisungen Anwendung.
Marlgrafenstr. 5Ia. und an der K asse.· so haben die Ascendenten nur insoweit einen Anspruch, als
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