Der Abg. von Köller bemerkte: Auf feine Distinktionen zwischen Lüge und Unwahrheit wolle er sich nicht einlassen. Er könne einen Unterschied zwischen beiden Begriffen nicht zu⸗ geben. Er bestreite dem Wähler nicht das Recht zu Wahl⸗ protesten, aber er bestreite, daß derselbe irgend ein Recht darauf habe, Lügen niederzuschreiben und an den Reichstag zu schicken. Er (Redner) wolle von Lügen nichts wissen, und wenn er ihnen entgegentrete, so thue er nur seine Pflicht und Schuldigkeit.
Der Abg. von Heereman meinte, daß die Thätigkeit in der Wahlprüfungskommission eine gewisse Reizbarkeit gegen die Wahlproteste begreiflich erscheinen lasse; aber die Be—⸗ merkungen des Abg. von Köller seien doch nicht ganz zutreffend gewesen. Der Abs von Köller habe auch ganz vergessen, daß solche Wahlproteste auf allen Seiten vorkämen. Er erinnere die Herren an die Wahlproteste, die bezüglich der Berliner Wahlen eingegangen seien, und zwar von einer Partei, die dem Abg. von Köller und seinen Freunden sehr nahe stände. Was diese Proteste enthalten hätten, sei noch viel schlimmer gewesen als die vorliegenden Behauptungen.
Die Debatte wurde geschlossen.
Der Referent Abg. Spahn wies die Behauptung des Abg. von Köller als unbegründet zurück, daß auf die Beschlüsse der Wahlprüfungskommission Parteikoalitionen von Einfluß gewesen. Wenn der Abg. von Köller so viel Beschwerden gegen diese Kommission habe, so begreife er (Redner) nicht, weshalb derselbe aus derselben nicht schon längst ausgetreten sei.
Persönlich erwiderte der Abg. von Köller, daß es ihm kein Vergnügen mache, in der Wahlprüfungskommission zu sitzen. Wenn er trotzdem ausharre, so geschehe das, damit wenigstens Einer von seinen Freunden danach sehe, daß nicht in derselben alles Recht mit Füßen getreten werde.
Der Vize⸗-Präsident von Franckenstein rief den Abgeord— neten wegen dieser Bemerkung zur Ordnung.
Die Wahl des Abg. von Wurmb wurde für gültig erklärt.
Die Wahl des Abg. von Puttkamer (Plauth) im Wahl— kreise Elbing-Marienburg beantragte die Wahlprüfungskom— mission zu beanstanden und über die behaupteten Wahlbeein— flussungen Beweis zu erheben.
Der Abg. Rickert bemerkte: Es handele sich in diesem Falle um eine offizielle Regierungskandidatur, wie man sie bisher in Deutschland nicht gekannt habe. Als in einer öffentlichen Wahlversammlung der Landrath von Elbing, Dr. Dippe, ge— asl worden sei, wer ihm denn den Auftrag ertheilt habe, ich in die Wahlagitation zu mischen, habe derselbe dem Inter— pellanten zugerufen: „Sr. Majestät Allerhöchster Erlaß vom Januar 1885“. Damit habe man einen amtlichen Beweis dafür, daß der Landrath mit seiner ganzen amtlichen Autorität sich in das politische Wahlgeschäft direkt einzumischen sich verpflichtet geglaubt habe; so kraß sei die Thatsache der amtlichen, gesetzwidrigen Wahlbeeinflussung noch nie erwiesen worden. Im Abgeordnetenhause habe der Minister von Puttkamer bis jetzt noch keine Antwort ertheilt, so oft er auch auf diesen Fall hingewiesen worden sei; ob, der Land— rath rektifizirt worden sei, wisse man nicht. Vielleicht habe der Umstand, daß der Gewählte ein sehr naher Angehöriger, ein Bruder des Ministers des Innern sei, eine Antwort verhindert. Interessant sei die Sache dadurch, daß der Landrath es sich zur Aufgabe gemacht habe, einen konservativen Gegen— kandidaten zu beseitigen. Der Landrath sei offiziell für Hrn. von Puttkamer eingetreten, habe ihn offiziell in die Wähler— versammlungen begleitet, ihn empfohlen und die ganze nun beginnende großartige Agitation geleitet, wie sie die „Alt— preußische Zeitung“, ein streng konservatives Organ, aus— führlich schildere. (gtedner zitirte die betreffenden Ausführungen des genannten Blattes) Er sei der Meinung, daß die Wahl unbedingt zu kassiren sei, wenn auch nur ein Theil der Protestbehauptungen sich bewahrheite.
Der Abg. von Köller erklärte, seine Partei sei gerade entgegengesetzter Hoffnung und erwarte die spätere Gültigkeits⸗ erklärung der Wahl, weil sich die Thatsachen wieder einmal anders verhielten als die Protestbehauptungen. Das Vor⸗ handensein einer offiziellen Regierungskandidatur sei durch nichts erwiesen. Die von dem Abg. Rickert und der von ihm citirten Zeitung gegebene Darstellung der Ver— hältnisse sei ungemein stark übertrieben. Nicht in einer öffentlichen Wählerversammlung, sondern in einer Ver— sammlung des konservativen Vereins seien jene Worte des Landraths Dr. Dippe gefallen. Der Hr. Wernich sei nicht als Kandidat aufgestellt gewesen, sondern er habe sich selbst in Aussicht genommen gehabt. Die Aeußerung des Landraths habe er (Redner) nicht gethan. Er halte sie für eine unvorsichtige. Hr. Dippe hätte sich nur auf sein Recht als Staatsbürger und als Wähler zu berufen brauchen. Wenn aber ein Land— rath einmal unvorsichtig sei und von seiner Stellung einen nicht ganz zeitgemäßen Gebrauch mache, dann konnen an diesen einzelnen Fall doch nicht so unbegründete, weittragende Konsequenzen geknüpft werden. Auch er (Redner) nehme für sich in Anspruch, jedem Ein— gesessenen seines Kreises seinen guten Rath, wenn jener ihn hören wolle, zu ertheilen, konservativ zu wählen, um ihn vor seinem i h ck zu schützen. Die Verwunderung des Abg. Rickert darüber, daß der Minister nicht geantwortet habe, zeuge doch von einer Verkennung des parlamentarischen Wesens. Man könne im Abgeordnetenhause den Minister fragen, so viel man wolle, aber man könne doch nicht verlangen, daß er auf jede Frage antworte. Die Kombination, daß der Minister den Landrath nicht rektifizire, weil es sich um seinen Bruder handele, sei wohl kaum sehr geschmackvoll. Wie könne man übrigens behaupten, daß die Darstellung der „Altpreußischen Zeitung“, die dem unterlegenen Kandidaten gehöre, objektiv und glaubwürdig sei? Sollte der Abg. Wernich vielleicht geneigt sein, jetzt der Partei des Abg. Rickert beizutreten?
Der Abg. Rickert erklärte, er habe leineswegs die Mei⸗ nung des Hauses präokkupiren wollen, habe auch den Bericht der „Altpreußischen Zeitung“ als besonders objektiv nicht be— zeichnet. Sehr schön sei es von dem Abg. von Köller nicht, seinen eigenen konservativen Parteigenossen Hrn. Wernich in ein so , Licht zu stellen. Der Abg. von Köller werfe mit
usdrücken wie „Lügen“, „Frivolität“ und dergleichen so sehr um sich, daß er kaum noch seinerseits den Anspruch erheben könne, als objektiv zu gelten. Gegen die Behauptungen des Protestes habe derselbe Stichhalliges nicht vorgebracht. Das Verhalten des Landraths Dr. Dippe sei nicht eine harmlose Unvorsichtigkeit, sondern eine Gesetzwidrigkeit in schroffster orm. Als bei Gelegenheit der 6 in . im Jahre S78 ein Bürgermeister etwas nur entfernt Aehnliches gethan habe, habe der konservative Abg. von Schöning im Reichstage solches Beginnen als gesetz- und verfassungswidrig erklärt und
verurtheilt. Er hoffe, daß auch im Falle der Elbinger Wahl die überwiegende Mehrheit des Hauses diesen Standpunkt festhalten werde.
Unter Ablehnung einiger Amendements des Abg. Rickert, welche auf eine Ausdehnung der Beweiserhebung abzielten, wurden die Kommissionsanträge angenommen und die Be— anstandung der Wahl beschlossen. ;
Die Wahl des Abg. von Funcke, in Bezug auf welche noch nähere Erhebungen gefordert werden, wurde beanstandet. Die Wahlen der Abgg. Dr. Haarmann, Dr. Frege, von Maltzahn-Gültz und Lohren wurden für gültig erklärt.
Das Haus schritt nunmehr zur Gesammtabstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Unfallversiche⸗ rung der land- und forstwirthschaftlichen Ar⸗ beiter, welcher gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten angenommen wurde.
Um 5 Uhr vertagte sich das Haus auf 12 Uhr.
Sonnabend
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (69.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei ori ff hung der Berathung des Gesetzentwurfs, betreffen Heranziehung von Militärpersonen zu Abgaben für Gemeindezwecke, der Kriegs-Minister, General-Lieu⸗ tenant Bronsart von Schellendorff:
Meine Herren! Die sympathische Aufnahme, welche dieser Gesetz⸗ entwurf in der überwiegenden Mehrheit des Hauses gefunden hat, überhebt mich hier eigentlich weiterer Ausführungen zur Befürwortung desselben. Ich kann nur meine volle Bereitwilligkeit erklären, bei den in Aussicht gestellten Verhandlungen der Kommission alle diejenigen Gesichtspunkte, die hier zur Sprache gebracht sind und vielleicht noch werden zur Sprache gebracht werden, in der entgegenkommendsten Weise in Berücksichtigung und Erwägung zu ziehen.
Ich halte mich aber doch fuͤr verpflichtet, demjenigen Herrn, welcher gegen den Gesetzentwurf noch gesprochen hat — wenigstens habe ich ihn so verstehen müssen —
einige Worte zu erwidern. Der Hr. Abg. Dr. Langerhans hat zunächst die Kompetenzfrage wieder hier aufgeworfen, ob zur positiven Regelung dieser Frage das Reich oder die Partikularstaaten kompetent wären. Meine Herren, die Frage der Kommunalbesteuerung der Offiziere unterliegt einem militärischen Gesichtspunkte und unterliegt zweifellos auch einem kommunalen Gesichtspunkte. Das Reich ist kompetent auf dem Gebiete des Militärwesens, die Partikularstagten sind kom— petent auf dem Gebiete des Kommunalwesens. In Folge dessen ist dies hier eine Frage, welche ebensowohl unter dem Standpunkte des Reichs als unter dem Standpunkte der Partikularstaaten zu be— trachten ist.
Das Reich hat seine Stellung bisher in der Weise genommen, daß es gesagt hat: aus Rücksichten des Militärwesens verbiete ich die Kommunalbesteuerung in gewissen Grenzen. Das Reich hat nie es unternommen — und das kann es auch nicht unternehmen — die Kommunalbesteuerung der Offiziere, der Militärpersonen überhaupt positiv zu regeln; sondern es kann immer nur negativ thätig sein, indem es sagt: hier trete ich verbietend ein. Das ist das Gebiet des Reichs, sofern es eben militärische Interessen zu wür— digen und zu wahren hat. Von dem Moment aber, wo das Reich
die militärischen Interessen gewahrt glaubt, wenn es die Regelung der Kommunalsteuerverhältnisse der Militärpersonen in positiver Weise zuläßt, von dem Moment an, meine Herren, ist auch ganz naturgemäß die Kompetenz der Partikularstaaten begründet — ganz abgesehen davon, daß es eine technische Unmöglichkeit wäre, ein Kommunalsteuer⸗ gesetz von Reichswegen zu konstruiren, welches positive Bestimmungen, die für das ganze Gebiet des Deutschen Reiches gelten können, enthält.
Nun hat der Herr Abgeordnete gemeint: daß in diesem Gesetz nicht die volle Heranziehung zu den Kommunalsteuern Seitens der Königlich preußischen Staatsregierung geboten wird, wäre doch eine eigenthümliche Idee; der Staat zöge die Offiziere wie alle anderen Staatsangehörigen zur Steuer heran, und die Kommunen sollten das
nicht thun! Ja, meine Herren, da übersieht doch der Herr Abgeordnete den großen Unterschied, der besteht in Bezug auf die Beziehung des Militärs zum Staat und zu den Kommunen. Verfassungsmäßig sind wir weder Mitglieder,
noch Diener der Kommune — also ist gar kein Grund dazu da, daß der Kommune die Freiheit gegeben wird, die Offiziere, das Militär überhaupt in derselben Weise heranzuziehen wie die Angehörigen der Kommune.
Der Herr Abgeordnete hat dann auch noch dafür ins Gefecht ge— führt Unterredungen mit Offizieren, und er sagt: die Herren, die er gesprochen hätte, hätten alle gemeint, es wäre ihnen selbst sehr unangenehm, daß sie nicht in vollem Maße heran⸗ gezogen würden. Nun möchte ich bemerken, daß es sich hier in der vorliegenden Frage doch um ein staatliches Interesse handelt, und daß es in solchen Fragen auf die Wünsche des einzelnen Offiziers garnicht ankommt. Die Offiziere haben in dieser Beziehung nichts zu wünschen, wenigstens keine Wünsche öffentlich zu äußern, und wenn sie sich vertraulich ö. so kann ich es nur bedauern, daß dies öffentlich zur Sprache gebracht wird. Im Uebrigen, meine Herren, sind der Wohlthätigkeit keine Schranken gesetzt. Demjenigen Offizier, der der Meinung ist, er zahle zu wenig an die Kommune, ist es gewiß nicht verschränkt: alle Kommunen haben milde Fonds und dergl., zu welchen beigesteuert werden kann. Auch jetzt schon, meine Herren, weiß ich recht gut, nicht nur aus der eigenen, sondern auch aus der Erfahrung anderer Offiziere, daß Offiziere freiwillig vielfach zu kommunalen Zwecken Beiträge leisten, namentlich soweit es sich um Armenunterstützungen und dergleichen handelt. Also in der Beziehung sind, wie ich gesagt habe, der Wohlthätigkeit keine Schranken gesetzt, und den Herren, die wirklich der Meinung sind, daß sie zu wenig zahlen, kann ich nur rathen, das, was sie glauben mehr entrichten zu müssen, in stiller Weise, wie man Gutes überhaupt nur in stiller Weise zu thun hat, zu bezahlen. .
Nun sagte der Herr Abgeordnete: Die Offiziere machen einen her⸗ vorragenden Gebrauch in ausgiebigster Weise von allen kommunalen Einrichtungen, — ich habe mir die Worte ausdrücklich notirt; er hat hinterher allerdings diese Worte dahin eingeschränkt, daß er gesagt hat, sie machten ihn wenigstens in derselben Weise, wie alle Angehö⸗ rigen der Kommune. Das bestreite ich auf das Allerentschiedenste. Es giebt gewiß sehr viele kommunale Einrichtungen, von denen wir Gebrauch machen, dazu gehört z. B. das Trottoir, auf dem wir gehen, die Gas⸗ beleuchtung der Straßen zc. Aber, meine Herren, wenn Sie uns aus diesem Grunde zu den Steuern heranziehen wollen, dann müßten Sie jeden Fremden besteuern, die Kommune Berlin müßte, wie das im Reichstag auch einmal angeregt ist, die gesetzgebenden Körperschaften besteuern. (Oh, oh! links). Ja, meine Herren, man kann in den Konsequenzen unzweifelhaft ja sehr weit gehen.
Aber es ist eben nicht richtig, daß wir von allen Einrichtungen Gebrauch machen, z. B. dem ganzen großen Gebiet der Armenpflege fallen doch die Offiziere nicht zur Last. Es giebt noch eine Masse anderer Einrichtungen, z. B. Ihre großen Lazarethe u. dergl. Es mag ja in einzelnem Falle vorkommen, daß ein Offizier wegen Be⸗ handlung durch einen Spezialarzt vielleicht auch einmal in ein kom munaleg Lazareth geht; ich glaube aber, daß er dann auch die vollen Kosten seiner Behandlung dort trägt. Sonst haben wir z. B. unsre eigenen Lazarethe, und so läßt sich auf diesem Gebiet noch manches sagen.
Alles, was hier also angeführt ist, um zu begründen, daß die Offiziere genau so herangezogen werden sollten wie alle anderen An gehörigen der Kommune — oder wie die Angehörigen der Kommune wandere“ ist kein richtiger Ausdruck, wir sind ja nicht Angehörige der Kommune —, das würde meiner Meinung nach weit über die Grenzen der Billigkeit und des Bedürfnisses hinausgehen.
Der Abg. Dr. Hänel hielt das Reich für ebenso kompetent, diese Kommunalbesteuerung einheitlich zu regeln, wie es die
Kommunalbesteuerung seiner Beamten einheitlich geregelt habe Die Konservativen hätten auch diesmal wieder sich darauf he schꝛtänkt, den Standpunkt der Deutschfreisinnigen anzugreifen. wenn Letztere sich aber gegen diese Angriffe vertheidigten dann verschwänden Erstere aus diesem Saal. Sie hielten im Bewußtsein ihrer Majorität und Macht Monologe und kümmerten sich um die Gründe der Minorität nicht . neberhaupt sei Redner der Ton, der in die Debatten durch die Schuld der jetzigen Majorität eingerissen sei, ein Ton un er treffend durch den neulichen Zwischenruf gegen einen Van
von europäischer Berühmtheit illustrirt worden sei, in seiner
parlamentarischen Praxis seit 18657. nicht vorgekommen Die Ausführungen des Kriegs-Ministers hätten den Vorwurf nicht entkräften können, daß dem prwi— legirten Stande der Offiziere durch die Vorlage, ohne
daß irgend ein Staats- oder Dienstinteresse vorli
; . ; fi ;. Der ge, ein weiteres Privileg hinzugefügt werde. Der Abg. von Rauch haupt sage, die Anschauungen der Deutschfreisinnigen würden im Volke nie Anklang finden. Nun, es handele sich hier um gewisse grundsätzliche Anschauungen; seien diese falsch, dann würden eben die Vertheidiger derselben verschwinden; seien sie richtig, dann würden alle Drohungen des Abg. von Rauch— haupt ohnmächtig sein. Was der Kriegs-Minister gesagt habe habe keinerlei Beweis- oder Ueberzeugungskraft besessen, sei vielmehr von Werth lediglich für Diejenigen gewesen, die durchaus Beifall klatschen wollten.
Der Kriegs-Minister, General-Lieutenant Bronsart von Schellendorff erwiderte:
Der Hr. Dr. Hänel hat in unmittelbarem Anschluß an eine Kritik der Ausführungen, die ich gemacht hatte, gesprochen von allge— meinen Redewendungen, die blos darauf berechnet sind, daß dazu ge— klatscht wird. Meine Herren, es wird ja, Gott sei Dank, hier über— haupt nicht geklatscht, und im Uebrigen geht meine Tendenz dahin: ich bin nicht gewohnt, Beifall für meine Aeußerungen zu erwarten und zu erhoffen; ich bin in meiner Erziehung nicht darauf groß gezogen, Reden zu halten auf derartige theatralische Effekte hin. Also ich muß das für mich vollständig ablehnen. ;
Dann ist der Herr Abgeordnete nochmals auf das Verhalten der Offiziere zu sprechen gekommen. Meine Herren, ich glaube, in der ganzen Armee wird kein Zweifel darüber sein, daß das, was ich über die Pflichten der Offiziere sage, bedeutungsvoller ist als das, was der Hr. Abg. Dr. Hänel sagt.
Im Uebrigen mag der Hr. Abg. Dr. Hänel darüber sagen, was
er will, die Offiziere werden mich in ihrer überwiegenden Mehrheit verstehen und werden, wie ich hoffe, mindestens in Zukunft vorsichtig sein mit der Aeußerung etwaiger Privatmeinungen. Ich verschränke keinem Offizier die Privatmeinung; aber ich verlange, wenn es sich um eine gesetzliche Maßregel handelt, um Sr. Majestät Regierungs= vorlagen, daß Offiziere in ihren Aeußerungen darüber vorsichtig sind und sich nicht hier als Zeugen aufführen lassen gegen eine Regierungẽ— vorlage Sr. Majestät. Die Offiziere haben nach keiner Seite hin Politik zu treiben. Dann hgt der Herr Abgeordnete gemeint, meine sachlichen Aus— führungen wären nicht zutreffend, da vieles, was ich da für die Offiziere in Anspruch genommen hätte, in gleichem Maße auch für Beamte, die sich in ähnlichen Vermögensverhältnissen befänden u. s. w. zuträfe. Meine Herren, das gebe ich vollständig zu; ich habe damals nicht einen Vergleich zwischen g und Beamten gezogen, sondern zwischen Offizieren und der Summe der Angehörigen der Kommune — denn davon hatte der Abg. Dr. Langerhans zunächst gesprochen. Im Uebrigen besteht trotzdem noch ein Unterschied „wischen Offizieren und Beamten, und er besteht vor allen Dingen nicht blos gesetzlich bezüglich der richterlichen Beamten, sondern auch thatsächlich bezüglich der politischen Beamten und den Offizieren in Bezug auf die Art und Weise, wie sie versetzt werden. Ein Offizier wird nie vorher gefragt, ob es seinen Wünschen entspricht, in die und die Garnison zu kommen; es kann vielleicht einmal ein Offizier ungefragt einen Wunsch äußern aus Privatver— hältnissen, hier und da hinzukommen. Aber auch Las ist eine ver— schwindende Ausnahme, während in Bezug auf die politischen Beamten mir wohl zugegeben werden wird, daß gerade für diese Kategorie von höheren Beamten recht häufig die Wünsche der Herren berücksichtigt werden, daß sogar recht häufig unter der Hand gefragt wird, ob ihnen eine Versetzung in die und die Stadt angenehm wäre. Denn, wo wir so viele und verschiedene Höhen von Kommunalsteuern haben, da ist das allerdings ein Punkt, der doch dazu auffordert, die Verhältnisse der Offiziere mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln. Im lebrigen, meine Herren, wenn ein rechtlich bestehendes Privilegium ohne Ent⸗ schädigung aufgehoben wird, dann liegt es auch in der Billigkeit, daß man da mit einer gewissen Schonung vorgeht, und nicht, daß man nun sagt: hier wird Alles über einen Leisten geschlagen. ö
Der Abg. Schreiber (Marburg) protestirte energisch gegen die vom Abg. Hänel gegen die Rechte erhobenen Vorwürfe bezüglich der Verschlechterung des Tones in der Debatte; die Rechte werde den Ton, den sie in die Diskussion eingeführt habe, auch vertreten. Wenn sich übrigens der Abg. Hänel darüber heschwere, daß die Konservativen während seiner Rede den Saal verlassen hätten, ohne sich um seine a n g zu bekümmern, so hätte der Abgeordnete allen Grund, sich mit
iesem Vorwurf zuerst an seine eigenen , . z wenden, deren Reihen sich während dieser Rede außerordentlich stark gelichtet hätten.
Der Abg. Dr. Langerhans wollte nicht verstehen, warum der Kriegs-Minister so ungehalten sei. Auch er habe ja erklärt, daß man auf die Speziglberathung eingehen wolle, also im Großen und Ganzen das Gesetz annehmen werde. Die Behauptung, daß hier ein Privileg ohne Entschädigung aufgehoben werde, sei nicht richtig; es trete dafür doch eine beträchtliche Erhöhung der Pension ein. Mit Rücksicht auf diese Erhöhung hätten sehr viele Offiziere mit ihrem Antrag auf Penstonirung bis jetzt gewartet.
Der Kriegs⸗Minister, General-Lieutenant Bronsart von Schellendorff entgegnete: ö
Wenn der Hr. Abg. Langerhans die Kompetenzfrage ebenso au. faßt, wie ich sie vertreten habe, dann ist es gut, dann bin ich gewiß der Letzte, der mit ihm darüber streiten will.
Ich habe mich aber dagegen zu wenden, daß er gesagt hatz ich sollte geäußert haben, ein Privilegium dürfte nicht ohne Entschãdi⸗ gung aufgegeben werden. Das habe ich gar nicht gesagt, sondern a e nur gesagt: wenn ein Privilegium ohne Entschädigung aufgehoben wird, so sollte mit möglichster Schonung vorgegangen werden. Das ist doch ein gewaltiger Unterschied.
Nun meint der Herr Abgeordnete, es gebe für dieses aufgegebene Privilegium eine Entschädigung, und zwar die Erhöhung der Pensions sätze. Ich muß absokut bestreiten, daß das richtig ist. Wenn thatfächlich — * wie ich anerkennen muß, denn der That, sache stehen wir gegenüber — das Pensionsgesetz im Neiche tage nur dadurch hat zur Verabschiedung gebracht werden können, daß auf dem Gebiete der kommunalen Besteuerung der Offiziere ein Entgegenkommen gegenüber auch schon früher vielfach, geäußerten Wünschen nunmehr gezeigt wird, so muß ich doch ganz beslimmt be streiten, daß den nunmehr zu besteuernden Offizieren eine Entschãdi⸗ gung durch das Pensionsgefetz gewährt wird. Denn, meine Herren, dazu gehört doch vor allen Dingen, daß diese Offiziere wirklich ein. mal pensionirt werden. Das kann man aber von den Einzelnen gar nicht wissen: da können manche ohne Pension abgehen, manche können sterben u. s. w.; also von einer Entschädigung Un— mittelbar ist da gar keine Rede.
ausgede w ⸗ die Erwägung veranlaßt, daß, obwohl der vorliegende i n ,
an Uebrigen muß doch auch bei dieser Trage festgehalten werden: * denn nun jetzt auf der anderen Seite den Vortheil? wie 636 nä die Kommunen dazu, wenn das Reich jetzt mit einem
8 *
en wir nun in unsere Kassen mehr bekommen, als wir bis⸗ baben? Schon dieser Gedanke, meine Herren, ergiebt doch zengu, daß die hier aneinander gehängten Dinge in logischem K n menbange miteinander durchaus nicht stehen. . . usnmnmglht., von Huene machte darauf aufmerksam, daß die Deussch retsin nigen im vorigen Jahre die Konsumvereine nicht Len g Roth⸗Kommunalsteuergesetz aufgenommen hätten; wenn in ä heute wieder einmal das gleiche Recht für Alle be⸗ 24 so könne dieser Vorgang ihren Deduktionen nicht zur ute dienen. 3 eu, . 26 , einer besonderen Kommission ö italiedern überwiesen. 3 ö. 55. Bericht der Staatsschul den kom— nission referirte der Abg. Schreiber (Marburg) Namens der u etkommission, welche beantragte, der Hauptverwaltung der Ie isschulden Dechargs zu ertheisen. . Das Haus beschloß demgemäß, nachdem der Abg. Kieschke
6. l den verabschiedeten Offizieren höhere Pensionen giebt, zu sagen: Male !
auf das dringende Bedürfniß der Beschaffung anderweitiger
zue HRääumlichkeiten für die Staatsschulden-Perwaltung ee en und der Finanz ⸗Minister Dr. von Scholz dieses Her srfniß auch seinerseits anerkannt hatte. ö Die Rechnungen der Kasse der QOber-Rechnungs⸗ kammer pro 188485 wurden der Rechnungskommission lber gi e r Debatte erklärte das Haus den Bericht über die Verwendung des Erlöses für verkaufte Berliner Stadtbahnp arzellen durch Kenntnißnahme für erledigt. Es solgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über die Errichtung letztwilliger Verfügungen im Bezirke des Ober-Landesgerichts zu Frank— t a. M. = ö. Die Kommission hatte den aus 20 Paragraphen bestehenden, sich an die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts an⸗ lehnenden Entwurf im Wesentlichen unverändert angenommen. Eine Modifikation hatte nur 8. 5 dadurch erfahren, daß die Fommission die Vorschrift, daß das dem Gericht verschlossen oder offen zu übergebende Schriftstück von dem letztwillig Ver⸗ fügenden unterschrieben sein müsse, gestrichen hatte. Außerdem war . 19, welcher die in außergerichtlicher Form errichteten Testamente unberührt lassen will, wie folgt, erweitert worden: „Zu den außergerichtlichen Testamenten sind die in Gemäßheit des Kassauischen Gesetzes vom 26. Juli 1864 §. 23 bezw. der Instruklion vom 2. Januar 1863 durch die zuständigen Orts⸗ Bürgermeister aufgenommenen sogenannten Nothtestamente zu
rechnen. k
Der Abg. Wißmann sprach der Kommission für ihr durch die Einfügung dieses Satzes in 5. 19 bewiesenes Entgegen⸗ kommen seinen Dank aus und ersuchte das Haus, diesem Beschlusse der Kommission zuzustimmen.
Die im F. 5 von der Kommission vorgeschlagene Aenderung wurde auf Antrag der Abgg. Greiß und Korsch nach kurzer Debatte abgelehnt und die Vorlage wiederhergestellt. .
Ju 5. 17 wurde ein Antrag Lieber, der sich auf das Verfahren bei der Eröffnung gemeinschaftlicher Testamente bezieht, nach kurzer Debatte, in welcher auch der Regierungs⸗ kormissar Geheime Justiz-Rath Künzel die Ablehnung befůr⸗ wortete, verworfen und 8. 17 und der Rest des Gesetzes in der Kommissionsfassung angenommen.
Schluß 2 Uhr. Nächste Sitzung Montag 11 Uhr.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 15. 2 Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestellung eines Stations Controleurs. — Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. — Handels und Gewerbewesen: Bekanntmachung, be⸗ treffend die Ausfuhr der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen Pflänzlinge. — Versicherungswesen: Bekanntmachung, betreffend die anderweite Bestimmung der Sitze von Schiedsgerichten für den ge— sammten Betrieb der Reichs-Post⸗ und Telegraphenverwaltung, sowie der preußischen Staatseisenbahn⸗Verwaltung. — Kensulatwesen: Er⸗ nennung. — Ermächtigung zur Vornahme von Fivilstands - Akten. — Grequatur⸗Ertheilungen. = Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete . ö.
Justiz⸗Ministerigl⸗Blatt. Nr. 15. — Inhalt: Erkenntniß des Reichsgerichts vom 17. Oktober 1885. ;
Fifenbahn- Verordnung Blatt. Nr. 12. = Inhalt: Erlaffe des Ministers der öffenklichen Arbeiten: vom zl. März 186, betr. Verbot der ferneren Verwendung von Flußstahlscheiben= rädern und Schalengußrädern unter Bremswagen. Vom 2. April I886, betr. Ausschließung von Bahnpolizeibeamten von der Aufnahme in die Schöffenurlisten. — Nachrichten.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Der Minister der geistlichen ꝛe. , hat an den Präsidenken des Herrenhauses in Betreff, der kirch en⸗ politischen Gefetzesvorlage nachstehendes Schreiben nebst
Anlagen gerichtet: . . Berlin, den 8. April 1888.
Eurer Durchlaucht beehre ich mich im Anschluß an meine Erklä— rung vom 5. d. Mts. eine Note des Kardinal⸗Staatssekretärs Jaco⸗ bini vom 4. d. M. in deutscher Uebersetzung mit dem ganz ergebensten Ersuchen zu übersenden, dieselbe geneigtest zur Kenntniß der Mit⸗ glieder des Herrenhauses bringen zu wollen. ö Zum Verständniß der betreffenden Bezugnahme des Kardinals füge ich unter Rr. 2 aus einer früheren, von dem Königlichen Ge— sandten aus eigenem Antriebe angeregten und diesseits nicht als amt= lich betrachteten, Korrespondenz die Antwort bei, welche der Kardinal⸗ Sekretär dem Gesandten von Schlözer, auf dessen Erkundigung nach den Bedingungen, an welche der heilige Stuhl die Ausführung der Anzeigepflicht knüpfen werde, ertheilt hat.
von Goßler. An den Präsidenten des Herrenhauses, Herzog von Ratibor Durchlaucht.
Nr. 1. (Uebersetzung.) Aus den Kammern des Vatikans vom 4. April 1886.
In der letzten Note vom 28. v. Mts. theilte der unterzeichnete FRardinal⸗Staatssekretär Sr, Exzellenz dem preußischen Herrn
Gesandten mit, daß, unmittelbar nachdem der gegenwärtige Gesetzes⸗
dorschlag mit den bekannten Veränderungen angenommen und ver⸗ ündet sein würde, man die , anweisen werde, der preußischen Regierung die Namen derjenigen Geistlichen anzuzeigen, welche bestimmt
sind, als Pfarrer die Seelsorge in den , , vakanten Parochien
1usjuüben. Man fügte noch hinzu, daß die Anzeige auch auf die u 1 wo man hoffentlich den religiösen Frieden erlangt haben wird,
nt werden' könne. Diese AÄrt des Verfahrens war durch
mit den letzten Amendements wesentliche Verbesserungen enthält, deren Wichtigkeit man gern anerkennt, trotzdem nicht würde behauptet werden
neue Bestätigung der unwandelbaren Sorge des 1Va die Erreichung des religiösen Friedens erkennen, ebenso wie seine hohe Bemühung in der Beseitigun der Mittel, welche den Frieden schaffen können.
Stuhl derselben Regierung freie gegenüber ihre Beweggründe für. ließur 3 w ; Individuums geltend zu machen, sohald sie seine definitive Einsetzun n das betreffende Amt mit der öffentlichen Ordnung unverträglich hält wegen einer der Thatsache.
2774 500 M., . Ausgaben sind eingestellt:
deutscher Herkunft zum Zweck späterer 1 Westpreußen Und Posen, sowie im Regierungsbezirk Oppeln 100 006 6.ᷣ Höhere Lehranstalten. für Schüler deutscher Herkunft auf höheren ̃ vinzen Westpreußen und Posen, sowie im Regierungsbezirk Oppeln 560 000 SM Zur Ergänzung
können, daß der religiöse Friede überhaupt erreicht sei, so lange noch andere Bestimmungen der vorhergehenden Gesetzgebung zurückbleiben, deren in dem Gesetzvorschlag nicht Erwähnung gethan ist. Deshalb hielt man daran fest, daß die Gestattung der Anzeige für die gegen— wärtig vakanten Pfarreien einen großen Schritt bezeichnet auf dem Wege des Entgegenkommens, und daß man mit fortschreitenden Ver⸗ einbarungen den Boden vorbereitet für den vollen religiösen Frieden. Hierdurch wird die ständige Erlaubniß der Anzeige auf eine Stufe gestellt mit demjenigen Zustande vollständiger religiöser Ordnung, den der heilige Stuhl recht gern, so bald als möglich, verwirklicht sehen
würde.
Die Katholiken ihrerseits würden es auch nicht mit Befriedigung
sehen, wenn der heilige Stuhl eine dauernde Erlaubniß gäbe, bevor es ihnen vergönnt ist, sich eines definitiven Friedens zu erfreuen.
Es wird daher auf die Erwägungen gerechnet, welche sich aus
der Natur der Sache ergeben und in den früheren Urkunden des heiligen Stuhls ausgedrückt sind.
Man hat jedoch von verschiedenen Seiten und besonders durch die
letzte Aeußerung Sr. Durchlaucht des Fürsten von Bismarck erfahren, daß der gegenwärtige Gesetzesvorschlag mit den letzten Amendements schwerlich die parlamentarische Mehrheit zu seinen, Gunsten erlangen würde, wenn der heilige Stuhl nicht zustimmte, die ständige Anzeige schon jetzt zu gestatten.
Der heilige Vater, von dem Ernste dieser veinlichen Lage durch⸗
drungen, würde, um die beiderseitigen Schwierigkeiten zu vermindern, der preußischen Regierung . d
Gesetzvorlage ergänze, indem sie die Revision derjenigen früheren, in dieser Vorlage nicht erwähnten Bestimmungen hinzufüge, so daß man der vollständigen Herstellung des religiösen Friedens sicher sein könne.
lagen, daß sie die gegenwärtige
2
Die Verwirklichung dieses Vorschlages würde zur vollen Befrie⸗
digung des heiligen Vaters gereichen und würde mit wahrer Freude von den Katholiken aufgenommen werden, so daß Se. Heiligkeit von jeßt an die ständige Anzeige gestatten würde.
Wenn jedoch unter den Umständen die volle und unmittelbare
Reviston der Gesetze in dem dargelegten Sinne nicht ausgeführt werden könnte, so ist der unterzeichnete Kardinal-Staatssekretär er— mächtigt zur Kenntniß zu bringen, daß sobald der heilige Stu offiziell die Versicherung erhalten haben wird, daß man in nächster Zukunft eine solche Revision unternehmen * alsbald die ständige Anzeige gewährt in dem Sinne der Antwort, welche bereits in der Note vom 26. März auf die von der preußischen Gesandtschaft in ihrem Schreiben von demse Frage ertheilt wurde.
Stuhl
wird, der heilige Vater
lben Tage gestellte dritte
Die preußische Regierung wird in diesen letzten Vorschlägen eine heiligen Vaters für
g der Hindernisse und in der Prüfung
Hiernach hat der unterzeichnete Staatssekretär die Ehre, Ew. Hoch⸗
geboren die Gefühle seiner außerordentlichen Hochachtung zu ver⸗ sichern.
L. Card. Jacobini. An den Königlichen Geschäftsträger Herrn Grafen von Monts, Hochgeboren. Nr. 2. Was dann die dritte Frage anbetrifft, so beabsichtigt der heilige s Feld zu, lassen, der Dis zesanbehörde Ausschließung des vorgeschlagenen
Regierung bekannten und bestätigten ernsten
Dem Hause der Abgeordneten ist gestern der in Aussicht
gestellte Nachtrags-Etat zugegangen,
Nach demselben belaufen sich die einmaligen Ausgaben auf die dauernden auf 963 600 M6 An dauernden
Üniverfitäten. Zur Ergänzun) des Fonds Titel 16 für Studirende zerwendung derselben in den
Zur Ergänzung des Fonds Titel 8 Lehranstalten in den Pro—
des Fonds Titel 9 behufs besonderer Förderung des deutschen höheren Mãdchenschulwesens in, den Pro⸗ vinzen Westpreußen und Posen, sowie im Re ierungsbezirk Oppeln 1066 006 6 Elementar ⸗Unterrichtswesen. Zur Verstärkung der Schul⸗ aufsicht in den Provinzen Westpreußen und Posen, sowie im Regie⸗ rungsbezirk Oppeln 200 0090 46 Zur Ergänzung der Fonds Titel 27 und ' 28 behufs besonderer Förderung des deutschen Vol ksschulweseng in den Provinzen Westpreußen und Posen, sowie im Regierungsbezirk ppeln 400 000 . Zur Verstärkung des Fonds Titel 30 behufs be⸗ fonderer Förderung des deutschen Volksschulwesens in den Provinzen Westpreußen und Posen, sowie im Regierungsbezirk Oppeln 59 O00 M. Medizinalwesen. Zwei gerichtliche Stadtphysiker in Berlin mit 1800 , b . .
2 An maligen sind folgende: . . Ilge der ium der öffentlichen Arbeiten. Zur Vervollständigung der Hafenanlagen in Geestemünde, 1. Rate 7090 000 1 Zur Wieder⸗ instandfetzung der Oderbrücke bei Tschicherzig 67 000 6. Ministerium des Innern. Zur Bestreitung der im Etats jahre 1386 — 87 noch zu erwartenden Kosten der Aufnahme einer Statistik der Armenpflege 560 „Sc. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mediʒinal⸗ Angelegenheiten. Zu Elementarschulbauten behufJz besonderer Förde⸗ rung des deutschen Volksschulwesens in den Provinzen Westpreußen und' Pofen, fowie im Regierungsbenrk Oppeln 2000 000 K
Den Erläuterungen entnehmen wir Folgendetz;
Zur Stärkung der deutschen Bevölkerung in den, östlichen Pro⸗ vinzen und zur Abwehr der polnischen Propaganda ist die Förderung der deutfchen Volksschule geboten. Um für die deutsche Volksschule in den genannten Bezirken Lehrer von besonderer ig, und be⸗ währter deutscher Gesinnung zu gewinnen, ist in Aussicht genommen, diefen Lehrern eine Verbesserung ihres Einkommens durch Gewährung von nicht pensionsberechtigten Stellenzulagen im Durchschnittt von etwa. 360 „e jährlich ju Theil werden zu lassen. Eine gleiche Zulage sollen diejenigen deutschen Lehrer erhalten, welche in die Provinzen Westpreußen und Posen, sowie in den Regierungsbezirk
ppeln zum Ersatz für die aus diesen Bezirken zu entfernenden national unzuverläsffigen Elemente des Lehrerstandes hineingezogen werden sollen, einem dahingehenden Rufe gern zu folgen, aber voraus sichtlich nur dann bereit sein werden, wenn ihnen eine entsprechende Verbesserung ihres Einkommens gewährt wird. .
Da die' Gemeinden im Allgemeinen schon jetzt bis an die äußerste Grenze ihrer Leistungsfähigkeit mit Abgaben belastet. sind, so bedarf eß zur Durchführung dieser Maßnahmen der Bereit tellung von Mitteln aus Staatsfonds. ; w
Auf dem Gebiete der Schulaufsicht ist dem Bedürfniß für eine engere Begrenzung der im Hauptamte verwalteten Kreis⸗Schulinspek tionsbezirke zum Theil bereits durch den Staatshaushalts-Etat für J. April 1886,87 Rechnung getragen. Indessen ist eine weitere Ver⸗ stärkung der Schulaufsicht in den Provinzen Westpreußen und Posen, sowie in dem Regierungsbezirk Oppeln einerseits durch die beabsich⸗ tigte Gründung neuer Schulsysteme und durch einen umfangreichen
echsel im Lehrerpersonal, welche Maßnahmen die Anforderung an die Arbeitskraft der Schulaufsichtsbeamten erheblich ö. anderer⸗ seits durch die Thatsache geboten, daß ein großer Theil der je t an⸗ . f. in i gn fen , nicht zuverlässig ist und deshalb einer steten Aufsicht bedarf.
n. wesentliche I lun und Förderung des deutschen Elements darf davon erwartet werden, daß der deutschen Bevölkerung in den
und außerordentlichen Ausgaben
zezirken, welcher die Ungunst der dortigen Verhältnisse die Erziehung ihrer Kinder erschwert, für die weibliche Jugend auch in den kleineren Städten Gelegenheit zu einer, dem Bildungsstande der Eltern entsprechenden Erziehung geboten und für den Söhne auf den höheren Lehranstalten im gewährt wird, welche sich nicht nur für den Einzelnen, sondern durch Heranbildung Bürger⸗ und Beamtenstandes für den gesammten Staat nutzbringend erweisen dürfte.
Nicht minder wichtig und von entscheidender Kräftigung des deutschen Elements im Osten ist es, daß für den und Kirchendienst, deutsche Kräfte
r den Unterhalt der arfsfalle eine Beihülfe
itung für die
cuf tüchtige ausreichender Zahl gewonnen werden, welche sich in den betheiligten Bezirken möglichst dauernd heimisch machen. Stipendienfonds ĩ 100 000 ½ für Studirende deutscher Herkunft beantragt, welche sich den vorbezeichneten Berufsarten in — s. Posen oder im Regierungsbezirk Oppeln zuzuwenden begbsichtigen. Die Ausbringung eine deutschen Volksschulwesens, wie er mit 50000 M jährlich in Antrag gebracht ist, empfiehlt sich durch die Erwägung, daß es mannigfache, im Etat nicht besonders vorgesehene Ausgaben, z. B. für die Grün⸗ dung deutscher Lehrer- und Schüler⸗Bibliotheken giebt, zu deren Be⸗ streitung der Fonds Kapitel 121 Titel 30 zureichende Mittel nicht
ovinzen Westpreußen und
Dispositionsfonds zur
Hand in Hand mit der Begründung neuer deutscher Volksschulen und der besseren Ausgestaltung der vorhandenen Schulen zu Gunsten der deutschen Bevölkerung wird die Befriedigung des baulichen Be⸗ dürfnisses zu gehen haben, die nur unter erheblicher Betheiligung des In Folge dessen ist bei den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben „zu Elementarschulbauten behufs beson⸗ derer Förderung des deutschen Volksschulwesens in den Provinzen Westpreußen und Posen, sowie im Regierungsberirk Oppeln“, die Bewilligung eines Betrages von 2000000 e in Antrag gebracht
Staates ausführbar ist.
,
Statistische Nachrichten.
Dem Bericht über die Verwaltung und den Stand der Kreis Kommunal-Angelegenheiten die Zeit vom 1. April 1884 bis zum 3 betr. der Geschäfte des Kreis⸗-Ausschusses vom 1. Dezember 1883 bis 31. Dezember 1884, daß die Zahl der Journal-Nummern 4567, die der Sitzungen 36, der Termine mit mündlicher Verhandlung A be⸗ trug. Die Zahl der neu eingegangenen streitigen Verwaltungssachen betrug mit den aus den Vorjahren als unerledigt übernommenen 1. davon bleiben 4 unerledigt. Verwaltungsstreitsachen gab es 33. Außer⸗ dem sind an Beschwerden ꝛe. kollegialisch 31 Sachen erledigt.
Das Staatssteuer⸗-Soll betrug resp. beträgt 1885/86: 511 272, 1882/85: 459 409, 1881/82: Die Zahl der einkommensteuerpflichtigen lassensteuerpflich⸗ darunter 22 082 Censiten der J. und Der Steuererlaß beträgt
LKreises Beuthen für März 1885 entnehmen wir
6
1884/85: 500 951, 449 066, 1880/81: 424 133. Haushaltungen beträgt 716 gegen 688 und die der k tigen Haushaltungen 26 II. Stufe, gegen 24 872 des Vorjahres. b. 188586 bei der Einkommensteuer 4959 „„, bei der Klassensteuer 1605 216 * Die Provinzialabgaben sowie die Landarmenkosten haben sich gegen das Vorjahr ermäßigt. Es wi Abgaben 1884: 16 878,71 t, 1885: 16 202,43 M, 676,238 M Landarmenkosten 1884: 28 966,50 MÆ, 1885: 27 964,26 , mithin weniger 992,24
Ueber die augenblickliche Bevölkerungszahl des Kreises sei bemerkt, da der Kreis nach den vorläufigen Feststellungen der am J. Dezember 1885 erfolgten Volkszählung 131 916 und zwar 6 811 männliche und 66 1095 hner, gegen 113 384 des Jahres 1880, mithin mehr 1880, hatte.
1883184: 485 087,
irden gezahlt Provinzial⸗ mithin weniger
weibliche Einwo 9. es 21 18532 Einwohner oder 163450, gegen 12, 0560 so des Jahres . Es entfallen auf die Stadt Beuthen 26 478, Königshütte 32 olg, auf 56 162, auf 16 Gutsbezirke 17 257 Einwohner:
andgemeinden 8 Jahre 1884:
bei den Königlich Standesamt Beuthen 1290 Geburten, 258 E fälle, beim Standesamt Königshütte 1493 Geburten, 282 Ehe— odesfälle, bei 1 ländlichen Standesämtern 3312 Ge⸗ 2624 Todesfälle, zusammen 6055 Ge⸗ 4557 Todesfälle; gegen das Vorjahr Sterbefälle.
en Standesämtern wurden beurkundet im jeschließungen, 1011 Todes⸗
schließungen, 1002 To burten, 6904 Eheschließungen, burten, 1144 Eheschlichßungen, mehr 82 Geburten, 75 Eheschließungen und 154 den letzten drei Jahren stattgehabten Viehzählungen ergaben 1883, 2619 Pferde, 3535 Stück Rindvieh; 1884: 2836 Pferde und 3888 Stück Rindvieh; 1885: 2941 Pferde und 3436 Stück Rindvieh. tsbezirke im Kreise beträgt augenblicklich 11. Gemeinden im Etatsjahr 1884/85 aufgebrachten Kommunalabgaben sei bemerkt, daß der Gesammtbetrag der direkten Ge⸗ meindeabgaben in 26 Gemeinden 180 942 6 betragen hatz hiervon wurden aufgebracht durch Zuschläge zu der Klassen— 138 823, zu der Gebäude⸗ und Gewerbesteuer J : wohnerzahl betrug am 1. Dezember 1835 (vorläufiges Ergebniß) hin kamen auf den Kopf an Gemeindeabgaben 3, 22 64. Arbeiter ist im Kreise An Orts- und Betriebskassen sind euthen 2 Ortskrankenkassen mit 2300 und welche der Aufsicht der der Stadt Königshütte 1 Ortskrankenkasse Magistrats der Stadt Kreises 7 Orts⸗ assen mit 7200 Mitgliedern, schusses unterstellt krankenkassen und
Die Zahl der Am Ueber die von
und Einkommensteuer 42119 4M; die Ein⸗
56 162, mit 0
Die Kranken- und Unfallversicherung der Beuthen vollständig durch errichtet: in der Stadt 28 1 Betriebskrankenkasse mit 60 Mitgliedern, Stadt Beuthen, ferner in t K mit 1300 Mitgliedern, welche der Aufsicht des Königshütte, endlich in den ländlichen O krankenkassen mit 1860 und 14 Betriebskassen welche der Aufsicht des Vorsitzenden des Kreisaus Hiernach sind im Kreise Beuthen 10 Orts ; welchen 12720 Mitglieder angehören.
rtschaften des
15 Betriebskassen errichtet, t Die Gemeindekrankenversicherung findet nirgends statt. ö Ber Geschäftsverkehr in den Kassen gestaltete sich folgendermaßen: In der Kreis⸗Kommunalkasse betrug die Einnahme 165 839 , 135 870,73 , mithin Bestand ; r Kreis⸗Chaussee⸗Ünterhaltungskasse weist eine Einnahme von Ausgabe von 21 363,89 „, balancirt also. Jahr 1884.85 folgende
21 363,39 6 auf, eine A 1. Die Kreis-Sparkasse ergab für das
Betrag der Einl Zuwachs pro 1884,
agen am Schlusse des Vorjahres G5 durch neue Einlagen durch Zinszuschreibung
Ausgabe für zurückgenommene Einlagen bleiben ult. März 1885 . Der Reservefonds erreichte die Höhe von 51 963,37 4M An Sparkassenbüchern waren vorhanden ultimo Mä ᷣ zermögen der Kreis⸗-Sparkasse waren, ultimo März 1885 zinsbar angelegt zusammen 3 165 145,90 (. überschüsse pro 1884/85 betrugen 26 129,58 0, die Verwaltungsko Inhaberpapiere hatten ultimo März 1885 einen reis⸗Sparkasse zahlte für Einlagen
rz 18385 zusammen 5630 Stück.
4416,26 S und die r Werth von 1392 205,60 . Die K arkasse. Zis, und erhielt von den ausgeliehenen Kapitalien 3/2, 4, 4 und S9oso Zinsen.
Der Vermögens- und Schuldenstan Aktiva: zusammen 207 730,80 6, Passiva: Mär 1854: 208 67g. g Iss .
Der Etat der Kreiskommunallasse für das Jahr 1885, in Einnahme und Ausgabe mit 127 800 einschließlich sämmtlicher auf 100 600 A erhoben, welche mit 18 9½ steuer, sowie 9 9½ d Klasse AL auf den
and des Kreises weist auf: bleiben Schulden ult.
S86 schließt AM; an Kreisabgaben werden artirter Provinziallasten der Einkommen⸗ und Klassen⸗ und Gewerbesteuer aus
den Kreis rep
er Grund Gebäude⸗ ande zur Ausschreibung gekommen sind.