auf diesem Gebiete gar keine Klagen erhoben worden sind, so darf ich wohl der Hoffnung Ausdruck geben, daß auch in den hier in Frage kommenden Landestheilen, insbesondere in Oberschlesien die Behörden die richtige Grenze finden werden. Was in meiner Macht liegt, die Bedenken des Herrn Vorredners zu zerstreuen, wird meinerseits sehr gern geschehen. ᷣ
Graf Frankenberg⸗Ludwigsdorf befürwortete die Vorlage, welche ja ausschließlich die unentschuldigten Schulversäumnisse bestrafen wolle.
Dann wurde das Gesetz in den einzelnen Paragraphen und im Ganzen angenommen.
Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war der mündliche Bericht der XIII. Kommission über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Errichtung und Unter— haltung von Fortbildungsschulen in den Pro— vinzen Westpreußen und Posen. ꝛ
Der Bericht war erstattet von dem Grafen zu Eulen⸗ burg⸗Prassen, welcher Namens der Kommission die unver— änderte Annahme des Entwurfs empfahl. .
Fürst Ferdinand Radziwill erklärte: Die Polen erblickten in diesem Gesetz ein gegen sie gerichtetes Kampfgesetz. Die Regierung suche gerade den nationalen Gegensatz zu verschärfen. Es müsse für den einen Theil der Bevölkerung verbitternd wirken, daß Bildung und Kulturhebung nur bei einer Nationalität gepflegt werden solle. Man wolle das Polnische, eine Kultursprache, zu einer Bauernsprache, zu einer Art Kauderwelsch herabdrücken. Die Polen würden gegen das Gesetz stimmen. . ;
Graf Zieten-Schwerin bedauerte, daß der Entwurf, welcher die Erlernung der deutschen Sprache zur ersten Be— dingung der Schulbildung mache, nicht auch auf andere annektirte Provinzen ausgedehnt worden sei, und drückte die Hoffnung aus, daß eine solche generelle Regelung für die ganze Mona chie nicht zu lange auf sich warten lasse.
Herr von Kleist⸗-Retzow kritisirte die Bestimmung des Ge⸗ setzes, wonach nicht der ganze Sonntag von der Ertheilung des Fortbildungsschulwesens frei zu lassen sein soll, sondern nur die Zeit des Hauptgottesdienstes. Die Fortbildungs— schulen könnten noch so vollkommen sein, sie blieben eine menschliche Einrichtung. Die Sonntagsheiligung sei eine Gottes⸗ ordnung; das religibse Leben des Volkes würde durch die Thätigkeit der Fortbildungsschulen nicht gepflegt, sondern ge— schädigt werden. .
Der Staatzssekretär Dr. von Möller erwiderte darauf: Die Regierung sei bemüht, den Ansprüchen der Kirche immer mehr erecht zu werden. Sie erkenne das Recht des Sonntages 6 an. Das Ziel, welches Herr von Kleist im Auge habe, sei ein hohes; aber so ideale Ziele ließen sich nicht auf einmal erreichen. Einen Wochentag für den Unterricht anzusetzen, sei, vielfach nicht thunlich: das würde unter den Deutschen Mißstimmung erregen und sie ebenfalls zu Gegnern des Gesetzes machen wie die Polen. In keiner Fortbildungsschule werde während des Hauptgottes— dienstes Unterricht ertheilt. Erst wenn die Fortbildungsschulen weitere Forschritte gemacht hätten, werde man vielleicht dazu übergehen können, den ganzen Sonntag frei zu lassen.
Herr Dr. Miquel äußerte: Als Praktiker in der Frage der Fortbildungsschulen könne er versichern, daß die jungen Leute, wenn sie sich zu dem Sonntagsunterricht reinigten und putzten und in der Fortbildungsschule zu dem Besuch des Gottesdienstes aufgefordert würden, viel regelmäßiger dem Gottesdienst. beiwohnen, als wenn der Sonntag vollständig vom Unterricht frei sei. . .
In der Spezialdiskussion beantragte Graf Zieten-Schwerin,
. überhaupt vom Fortbildungsschulunterricht frei zu lassen. ⸗ Graf Pfeil führte aus: Es sei ein gefährliches Präcedens, wenn man die Sonntagsruhe nicht in vollem Umfange inne— halte, und wenn man Eingriffe in die Sonntagsheiligung unternehme. Er beantrage deshalb, in §ę. 2 die Worte von „Jedoch darf“ bis „ertheilt werden“ zu streichen und statt dessen zu setzen: „Der Besuch des Unterrichts an den Sonn— tagen darf nicht erzwungen und der Unterricht während der , des Hauptgottesdienstes überhaupt nicht ertheilt werden“.
Staatssekretär Dr. von Möller erklärte sich gegen beide Anträge; ebenso Herr Bötticher (Magdeburg).
Schließlich wurden die beiden Anträge abgelehnt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Kommission angenommen.
Schluß gegen 5 Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt.
— Im weiteren Verlauf der gestrigen (64) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte bei Fortfetzung der Berathung der Gesetzentwürfe, betreffend die Fe st⸗ stellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts⸗ Etat für das Jahr vom 1. April 1886,87, und be— treffend die Deckung der Ausgaben dieses Nach⸗ trags⸗Etats, der Abg. Dr. Meyer (Breslau), seine Freunde hätten von Anfang an keinen Zweifel gelassen, daß sie den Kampf⸗ gesetzen gegen die Polen nicht zustimmen könnten. Das könne fie aber nicht abhalten, solchen Maßregeln zuzustimmen, die sie früher selbst als loyale Mittel zur Förderung des Deutschthums in jenen Landestheilen befürwortet hätten, wenn sie auch mit Kampfgesetzen verquickt seien. Alle seine Freunde hielten daran fest, daß das deutsche Element ausgebreitet und befestigt werden müsse. Zu diesem Zwecke wollten sie die erforderlichen Mittel bewilligen. Es sei keine Feindseligkeit, wenn man die Polen anhalte, ihre Kinder Deutsch lernen zu lassen. Das sei eine Wohlthat. Man sei deshalb zu einer unbefangenen, aber auch eingehenden Prüfung der Vorlage bereit und nehme auch an der Form des Nachtrags-Etats keinen Anstoß. Schwerer wiege das Bedenken des Abg. Windthorst, daß der Staat hier in die Rechte der Kommune eingreife. Allein man müsse erwägen, daß die Lasten der Kommune dort viel größer seien als anderwärts. Dem Abg. Dr. Wehr könne man freilich nicht folgen; das Geldfordern müsse der Regierung überlassen bleiben. Redner habe sich überhaupt aus den Reden des Abg. Dr. Wehr die Lehre abstrahirt: daß der wahre Lokalpatriotlsmus immer bereit fei, Geld zu nehmen. Redner und seine Freunde ständen den in dem Nachtrags Etat enthaltenen Positionen sympathisch gegen— über, deren Einzelheiten die Kommission zu prüfen haben werde. —
Der Abg. Dr. Windthors verwahrte sich gegen den Vor— wurf des Ministers, daß er die Polen nur als Unterthanen sub condition ansehe. Er halte dieselben für unbeschränkte Unterthanen wie alle anderen auch. Aber er wolle die Rechte schützen, welche die Polen erworben hätten. In nicht miß⸗ zuverstehender Absicht habe ihm der Abg. Dr. Wehr imputirt, er hätte einen neuen Schulkampf insceniren wollen. Redner habe nur die verfassungsmäßige Stellung, wie sie jetzt die Schule
habe, sthalten wollen und verwahre sich geg etwaige Ver⸗ dächtigungen, welche gewisse Preßorgane sich zur Aufgabe machen könnten. Der Minister habe gesagt, daß auch die Pro— testantische Kirche der Unterstützung bedürfe; die katholische Kirche befinde sich aber auch in schwerer Lage. Nedner könne der Vorlage nicht zustimmen; die Ziele sollten mit ungerechten 2 erreicht werden; der Zweck heilige aber nicht die ittel.
Der Abg. Dr. Sattler meinte: seine Freunde und er stän— den der Vorlage durchaus wohlwollend gegenüber und sähen in derselben nur eine Förderung der dortigen Gegend, auch der Interessen der Polen. Sie würden in Konsequenz ihrer früheren Beschlüsse auch diese Mittel bewilligen, um das Vor⸗ dringen des Polenthums zurückzustauen. Das Gebiet der Schule sei hierzu das geeignetste. Den deutschen Beamten werde daneben ebenfalls eine wichtige Aufgabe zufallen. Zu einer anderen Position des Nachtrags⸗Etats übergehend, möchte der Redner die Forderung von 700 000 S für die Hafenanlage in Geestemünde noch als dringend nothwendig empfehlen.
Dierauf wurde ein Schlußantrag angenommen.
In einer persönlichen Bemerkung wies der Abg. Dr. Wehr die Behauptung des Abg. Dr. Windthorst zurück, daß er dessen persönlicher Gegner wäre und ihn verdächtige. Er sei nur dessen sachlicher Gegner; sachliche Angriffe seien aber doch keine Verdächtigungen.
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, der Vorredner dehne seine sachlichen Angriffe dann zu weit aus. Verdächtigt habe ihn der Abg. Dr. Wehr aber doch, wenn derselbe ihm in Bezug auf die Schule Absichten unterlegte, die Redner nicht ausgesprochen habe. Er habe die Schule vertheidigt, wie fie in den Gesetzen stehe; danach hätten die Kirche, die Gemeinde und die Eltern einen Einfluß auf die Schule, und den wolle er nicht verkümmert sehen.
Die Vorlage wurde hierauf der Budgetkommission über— wiesen. .
Schluß 2 Uhr. 12 Uhr.
= Zur Vervollständigung unseres Anfangsberichtes über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten lassen wir nachstehend die Rede des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten, Dr. von Goßler, im Wortlaut folgen:
Meine Herren! Die allgemeinen polstischen Motive sind in der heutigen Diskussion bisher nur wenig gestreift worden, und ich glaube auch, daß das Thema im Großen und Ganzen durch die früheren Verhandlungen erschöpft ist. Nur der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat erneut Veranlassung genommen, seine Auffassung über die ftaatzrecht⸗ liche Stellung der ehemals polnischen neh zur preußischen Krone darzulegen, und hat ernent dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die Polen gewissermaßen nur sub Conditione Unterthanen des preußischen Staates seien. Es ist diese Auffassung oftmals widerlegt worden, und ich habe deshalb hier im Wesentlichen nur zu konstatiren, daß die gegentheilige Auffassung der König⸗ lichen Staatsregierung, die sowohl in diesem wie in früheren Jahren unter Anführung zahlreicher Dokumente begründet worden ist, ,. dieselbe bleibt.
Ich habe im März 1883 in vollständiger Uebersichtlichkeit die⸗ jenigen maßgebenden Enunziationen der Krone vorgetragen, aus denen ganz klar hervorgeht, unter welchem Gesichtspunkte im Jahre 1815 und in späteren Zeiten die Einverleibung ehemals polnischer Landes⸗ theile bezw. die Wiehervereinigung polnischer Tandestheise mit der preußischen Krone betrachtet worden ist. Es wird aber, da ich es damals vergessen habe und überhaupt dieser Punkt noch nicht berührt worden ist, nicht ohne Interesse sein, wenn ich nachhole, daß derselbe Monarch, welcher im Jahre 1815 die Einverleibung der polnischen Landestheile mit Preußen verfügt hat, bereits im gab 1832 ganz ähnlichen Auf— sassungen gegenüber, wie diejenigen, zu deren Vertreter der Hr. Abg. Dr. Windthorst sich heute macht, seine staatsrechtliche Stellung ge⸗ nommen hat. In dem Landtagsabschied vom 14. Februar 1832 wurde von ihm ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei der Einverleibung gar keine anderen Gedanken obgewaltet haben, als daß die polnischen Landestheile „einen Bestandtheil Unseres Reiches“ bilden sollten, und es wurden die Stände aus— drücklich gemahnt, „sich ferner jeder willkürlichen Deutung Unseres Königlichen Wortes gemessen zu enthalten.“ Was im Jahre 1832 ausgesprochen ist, hat auch heute noch volle Berechtigung. In allen diesen Fragen ist allerdings die Thatsache zu verzeichnen, daß, möge von Seiten der Staatsregierung oder von dem Träger der Krone das stgatsrechtliche Verhältniß den Polen gegenüber klargestellt sein, dieselben nach 10, 20 oder mehr Jahren genau dasselbe behaupten, was früher widerlegt ist. Darauf läßt sich nur erwidern, daß es bei dem, was die Könige Preußens ver⸗ kündet, was die Vertretungen Preußens und des Deutschen Reiches beschlossen haben, sein Bewenden behält und sein Bewenden behalten wird, auch über alle Zweifel und Verdächtigungen hinaus.
Die allgemeinen Bemerkungen, welche die Freunde und die Gegner der Vorlage . haben, lassen sich nicht leicht gruppiren. Die Freunde der Vorlage haben wiederholt den Vorwurf erhoben, daß einmal gewisse Zwecke durch den Nachtrags⸗-Etat nicht erfüllt worden seien, und zweitens, daß diejenigen Zwecke, die in dem Nachtrags⸗Etat eine Erfüllung finden sollen, nicht in ausreichender Weise bedacht worden sind.
Was den ersteren Gesichtspunkt anbetrifft, so haben die Herren Abgg. Freiherr von Minnigerode und Dr. Gerlich darauf hingewiesen, daß die Berücksichtigung der kirchlichen Bedürfniffe hätte erwartet werden können, aher im Etat nicht eingetreten sei. Meine Herren, Sie können es wohl der Staatsregierung glauben, wenn sie versichert, daß dieser Punkt sehr eingehend in den vorbereitenden Stabien erwogen worden ist. Es ist ja ganz zweifellos, daß, wie Hr. Pr. Gerlich mit Recht hervorhebt, namentlich die Belastung der evangelischen Ge— meinden — wie das ja auch in der Diaspora gar nicht anders sein kann, — mit Kirchensteuern eine ganz kolossale ist. Durch sehr genaue Ermjttelungen., die ich im Frühjahr vorigen Jahres habe Mustellen. lassen, ist konstatirt worden, daß Tes in den Ostprovinzen eine ganze Reihe von evangelischen Kirchen⸗ gemeinden giebt, die über 100 5½ der Staatssteuer allein für ihre kirchlichen Zwecke aufbringen müssen. Daß ist im Verhältniß zu. anderen Landestheilen ganz unerhört. Es hat daher nahe gelegen, bei der Bedeutung, welche das deutsche Element in den Provinzen mit polnisch redender Bevölkerung für den Staat hat, zu fragen: ist es zulässig in dem Rahmen einer Vorlage, wie sie gegenwärtig hier Ihnen gebracht ist, kirchliche Interessen zu berücksichtigen?
Die Frage ist verneint worden, und zwar aus Grijnden, die der Hr. Abg. Kantak allerdings auch der Vorlage in der jetzigen Fassung entgegentrug. Man wollte die nationale Aufgabe, welche der Staat inn Osten zu erfüllen hat, nicht durch das Wachrufen kirchlicher Gegen⸗ sätñzze verdunkeln. Obwohl nan vie politische Bedeutung des deutschen kirchlichen Lebens, sei es der Evangelischen, sei es der deutschen Katholiken, vollkommen anerkannte und man von Herzen wünschen müßte, daß sowohl die kirchlichen Verhältnisse der Evange⸗ lischen aufgebessert werden möchten, als diejenigen der deutschen, in der polnischen Digspora lebenden Katholiken, die ja nun seit Jahr⸗ zehnten ihren Nothschrei erheben wegen einer ungenügenden Seelsorge, — ich sage, obwohl das Alles klar den Augen der Regie⸗ rung vorlag, trug man doch Bedenken, Maßregeln vorzu⸗ schlagen, die — es hätte ja kaum anders sein können — von den Gegnern der Vorlage unter den Gesichtspunkt einer
Nächste Sitzung Dienstag, den 4. Mai,
Protestantisirung oder eines Hineintragens religiöser kirchlicher tage in die vorliegenden nationalen Aufgaben hätten gebracht werden ö. Allein diese Rücksicht, die auf den 2 Abg. Kantak allerdings den umgekehrten Eindruck gemacht hat, ist es gewesen, welche dahin ge. führt hat, diese ganze Materie unerörtert zu lasfen; wir haben deshalb hier einfach lediglich mit dem Schulinteresse zu thun.
Auf diesem Gebiet haben die Freunde der Vorlage darauf hin · gewiesen, die Mittel seien in der Vorlage zu gering bemessen; würden für große Zwecke zu geringe Summen verlangt. Indessen hierin hat sich die Regierung, wie ich schon in der Kommission gesag habe, nach der finanziellen Decke strecken müffen.
Die Zwecke, welche bei den Vorlagen in Frage kommen können gehen, wie ich bei der Berathung des err fe un m gg m anderweit; namentlich im Jahre 1883 hier schon entwickelt hab naturgemäß nach zwei Richtungen: einmal der Schutz des Deutschthum und zweitens die Aufgabe, die Kinder polnischer Zunge in das deutsc Sprachgebiet hineinzuführen. Will man bei der gegenwärtigen G. legenheit beide Zwecke verfolgen, — und an entsprechenden Er. wägungen hat es innerhalb der Staatsregierung in wochenlanger Arbeit nicht gefehlt — so gelangt man zur vollen Dotation der Schulen in den Landestheilen, mit denen wir uns beschäftigen. Man kommt dann an der Hand der Statistik, die im Jahre 1382 aufgenommen ist, — und es liegen auch aus neuerer Zeit wieder Nachrichten vor — in der That ʒu ganz kolossalen Summen. Ich will Sie hier nicht mit Details behelligen aber auch wenn nur ein normaler nn, ,, ,. wie er für rein deutsche Schulen allgemein vorgesehen ist, geschaffen werden soll, so fehlt es an wenigstens 1500 Klassen und mehr als 1800 Lehrern. Schon daraus werden Sie erkennen, daß man, da die deistungẽfahig keit der Gemeinden fast durchweg erschöpft ist, zu Bewilligungen aut Staatsfonds kommen würde, die weit über das hinausgingen, was die Staatskasse heute leisten kann. Die Staats regierun hat sich selbstverständlich die Frage vorgelegt: was kann nach der gegenwärtigen Fingnzlage aufgewendet werden? und, nachdem ungefahr die Beträge festgestellt waren, hat man die erforderliche Beschrãnkunz in den Zielen eintreten lassen. Dabei trat naturgemäß in den Vorder grund der Gesichtspunkt, das Deutschthum zu o Die hierfür erforderlichen Mittel sind in den gegenwärtigen Rachtragsetat, der nicht die Bedeutung, eines Dotatlonsgesetzes hat, in dem Um— fange eingestellt, wie sie nach unserem Ermessen vielleicht im Laufe dieses Jahres verwendet werden können; ich bitte, daz festzuhalten.
Nach welchen Rücksichten die einzelnen Positionen bemessen worden sind, wird in der Kommission näher dargelegt werden. Ich beschränke mich, deshalb darauf, hier in Kürze anzudeuten, was etwa auf dem Gebiet der Volksschule mit den eingestellten Nuͤmmern von 2000000 im Extraordinarium und 400 000 S½ im DOrdinarium geschaffen werden kann.
Ich gehe dabei davon aus, daß aus dem Extraordinarium an Schulbauten vielleicht 100 ganz neue Schulen, wobei der Schulbau zu 12000 M zu rechnen ist, und 200 Erweiterungsbauten zu je 1000 M ausgeführt werden können, und daß dementsprechend etwa Ih neue Lehrerstellen zu gründen wären. Die Ziffern, von denen ich für di⸗ Bemessung der Baukosten ausgehe, beruhen nicht etwa in der Phantasie, ez liegen vielmehr Nachweisungen der Bezirksregierungen Über die Kosten vor, welche derartige Bauten im Durchschnitt verursachen, und wir haben vor Allem einen ganz hübschen Anhalt in der Verwendung der un— gefähr 550 000 M6, die wir auf Grund des oberschlesifchen Nothstands— gesetzes für Schulen in den sogenannten sieben Nothstandskreisen in Oberschlesien verwandt haben. Das sind ungefähr dieselben Ziffern. Ich kann indessen hier wohl einschalten, daß die Ziffern sich vielleicht etwas verschieben können und, wie ich hoffe, auch verschieben werden, namentlich unter dem Gesichts punkte, daß man meines Erachtens versuchen muß, — das wird ja natürlich eine sorgfältige lokale Prüfung erfordern, — statt in jedem Falle neue Schulgebäude nach einem gewissen festen Schema aufzuführen, vor—⸗ handene Gehöfte und Häuser anzukaufen und zu aptiren, um auf diese Weise mit geringeren Mitteln eine den vorläufigen Verhältnissen ent⸗ sprechende, geeignete Einrichtung zu treffen, aber auch auf der anderen Seite dafür zu sorgen, daß in rascher Weise die Segnungen des Nachtrags-Etats dort zur Geltung kommen.
Ich habe mich ganz unabhängig hiervon schon früher mit dem Gedanken eines sogenannten Normal-⸗Schulhaufes beschäftigt; aber nicht in dem Sinne, daß man für die ganze Monarchie nun ein Schema habe, sondern immer in der Tendenz, durch eine zweckmäßige Ausnutzung eines erfahrungsmäßig gegebenen Raumes die erforderlichen Schulbedürf— nisse, sowie auch die Lehrerwohnungsbedürfnisse in möglichst voll— kommener Weise zu befriedigen. Die Frage ist übrigens nicht leicht zu lösen, namentlich weil sie von lokalen Gewohnheiten beeinflußt ift.
In den östlichen Landestheilen, das werden mir ja die Herren aus den gedachten Gegenden bestätigen, hat man z. B. im Allgemeinen auf dem Lande das Bedürfniß, nicht zu hoch zu bauen, sondern die ganze Wohnung mehr in hgrizontaler Gliederung sich erstrecken zu lassen, wodurch er— hebliche Mehrerfordernisse, namentlich in Bezug auf die Dachlegung entstehen, während in den westlichen Landestheilen der zweistöcklge Bau die Regel bildet. Namentlich überall da, wo die Konfiguratton des Terrains und der theure Preis des Grundes und Bodens eine stärkere Ausnutzung des Terrains verlangt, ist dies der Fall. Doch das nur gewissermaßen in Parenthese. Ich will damit nur andeuten, daß ich nicht von der Anschauung ausgehe, als wenn alles nach einem ge— wissen Schema gehen müßte, und als wenn ich sagen wollte: jede neue Schule, kostet 12 900 „6; der Satz ist nur ein allgemeiner Anhalt. Mit der Schaffung neuer Schuletablissements korrespondirt die Gründung neuer Lehrerstellen. Wenn man dabei von der, in den Verhältnissen nur allzusehr begründeten Auffassung ausgeht, daß die Gemeinden zum großen Theil gar keine Mehrleistung werden übernehmen können, und daß deshalb nicht nur die kaufenden persön⸗ lichen, sondern auch die sachlichen Kosten und die Einrichtungskosten der Schulen aus Staatsfonds werden bezahlt werden müssen: so ge⸗ langt, inan schon zu der Auffassung, daß sich mit den geforderten 100 000 . kaum Z00 Lehrerstellen werden gründen lassen, und da— neben bleibt das Bedürfniß bestehen, für eine ganze Anzahl von be— reits vorhandenen Stellen Gehaltszulagen zu gewähren, um hierdurch eine anderweite Besetzung zu ermöglichen.
Meine Herren, auch heute wieder ist das Bedürfniß bestritten worden, dem Deutschthum in den polnischen Landestheilen einen be sonderen Schutz zu gewähren. Es ist der ÄAusfpruch des Hrn. Abg. Gerlich, daß sich das Deutschthum in' der De— fensive befinde, bezweifelt worden. Ja, meine Herren, das ist eine Frage, bei welcher im Großen und Ganzen weniger auf die Statistik Werth gelegt werden muß, als auf das Ürtheil der—⸗ jenigen Herren, die seit Jahrzehnten, sei es amtlich, sei es vermöge ihrer gewerblichen Thätigkeit, den betreffenden Landestheilen angehören. Von diesen Herren werden Sie wirklich einmüthig' die Auffaffung hören, daß das Deutschthum im Rückgange ist. Es mag ja für einen Deutschen traurig sein, dies auszusprechen, aber es ist fo. Wenn der Hr. Abg. Dr. Windthorst die Güte hätte, dem Urtheil seiner Kollegen mehr zu vertrauen, dann würden wir uns auch darin vereinigen, wenn ich sage, es ist ein richtiges konservatives Bemühen der gegenwärtigen Staatsregierung, die staatserhaltenden Kräfte, die deutschen Glermente in den polnischen Landestheilen zu schützen. Denn diese deutschen Elemente sind nicht künstlich hereingerufen, sondern sie haben zum Theil den Boden erst gewonnen. Es ist fchmerzlich zu erfahren, ö. die Deutschen, welche Jo0 Jahre dort wohnen, also vorzugsweise auch deutsche Katholiken, im Laufe der Jahrzehnte immer mehr polonisirt worden sind ; es ist schmerzlich, die gegenwärtigen Verhältniffe z. B. des Netzedistrikts im weiteren Umfange zu vergleichen mit den Ver— hältnissen im Auegange des vorigen Jahrhunderts. Heute müssen wir erleben, daß in den dortigen Kreifen, wie in Kolmar u w., polnische Inseln sich bilden, von denen aus sich
breitet, und daß dort mit Hülfe leider auch der Konfession der deutsche Katholik anfängt, in seiner nationalen Gesinnung zu schwanken.
Ich, bin aber, auch sonst im Stande, für den Rückgang des Deutschthums Zahlen anzugeben. Ich habe mich ja felbstverständlich
bemüht, Klarheit darüber zu gewinnen, mit welchen Ziffern wir hier— bei in der Schulverwaltung u. s. w. zu rechnen haben.
Als ich im vorigen Jahre klarstellen ließ, wie die sogenannten polnischen Ueberläufer auf die Schul verhältnisse einwirkten, ergab sich, daß noch im August vorigen Jahres in den Kreifen Stras burg, Löbau und Thorn in den Schulen bis zu 199, Kinder polnischer Ueber⸗ läufer sich rorfanden, also fast 165; z. B. in der Stadt Thorn 86 Ueberläuferkinder, in Lautenburg, einer kseinen Stadt, 114, das waren über 20 ½ fämmtlicher Schul⸗ kinder, in Gollub im Frühjahr 80, im Herbst noch 5s, das waren auch über 200. In einzelnen Ortschaften wie Gorczenitza und Ostrowitt fanden sich 333 90 bez. 40 So polnische, ausländische Kinder, so daß die ganze Organisation des Unterrichts vollkommen verändert werden mußte und an die Gemeinden die Nothwendigkeit herantrat, zweite Klassen einzurichten.
Aber wenn Sie auch von dieser Einwanderung absehen und die sehr interessante Statistik, die sich in den bekannten Konfefsionskarten der Schulen im Regierungsbezirk Marienwerder vorfindet, die ich 1882 habe ausstellen lassen und die ja auch dem hohen Hause zugegangen sind, mit den Feststellungen vergleichen, die ich im Februar d. J. veranlaßt habe, so werden Sie auch eine sehr weitgehende Veränderung zu Ungunsten des Deutschthums er— kennen. Ich nenne Orte, in denen sich die Konfession und die Natienalität deckt, in denen die Katholiken fast ausnahmslos Polen sind. Die kleine Stadt Löbau, die aus verschiedenen Gründen heute Gefahr läuft, dem Polonismus gänzlich in die Hände zu fallen, weist nach, daß innerhalb der 5 Jahre von Ende 1881 bis Anfang 1885 die Zahl der evangelischen, also deutschen Schulkinder von 0 auf 93, also nur um 3 gewachsen ist, die der katholischen, also volnischen Kinder von 328 auf 428, also um 1060. In der Stadt Reuenburg ist die Zahl der evangelischen Schulkinder die gleiche geblieben, die Zahl der polnisch⸗katholischen Kinder ist von 258 auf 387, mithin um 125 ge⸗ wachsen. In der Schule zu Lemberg sind jetzt 28 evan⸗ gelische Kinder — etwa — weniger und 77 katholische Polnische Kinder, gleichfalls etwa mehr — vorhanden. In Leibitsch im Kreise Thorn werden 34 deutsche Kinder weniger und 7 polnische mehr gezählt, und so geht das fort. Von einer kleinen Stadt, Strasburg — man glaubt zu⸗ weilen, daß wenigstens die Städte sich in ihrem Deutschthum er⸗ halten haben, ich nenne deshalb dieses Beispiel — habe ich eine Ueber— sicht erhalten über die Nationalität der Katholiken. Wir haben in der Stadt selbst unter den Katholiken 2766 Perfonen, die in der
Familie polnisch sprechen, und nur 80, die sich zur deutschen
Nationalitãt
rechnen. Allerdings verstehen von den Polen ungefähr 1000 deutsch, aber bei einem Vergleich mit der Nationalitätenstatistik aus der Mitte dieses Jahrhunderts ergeben sich zu Ungunsten des Deutschthums Verschiebungen so erheblicher Art. daß man stutzig werden muß. Das ist ebenso schmerzlich, daß seit einer Reihe von Jahren die Deutschen nicht mehr im Besitz eines deutschen Gotteshauses sind und naturgemäß mit Hülfe der Ertheilung des pol⸗ nischen Religionsunterrichts Seitens der Geistlichen und der polnischen Einrichtungen der Kirche gan; dem Deutschthum verloren gehen.
Meine Herren! Ich habe in diesem allgemeinen Üieberblick meine Zwecke im Großen und Ganzen erfüllt. Das Haus hat wohl nicht das Bedürfniß, die Sache so eingehend wie in einer zweiten Lesung zu behandeln. Ich möchte nur noch an eine Bemerkung anknüpfen über die weiteren Positionen des Etats, die Stipendien u. s. w, die zum Gegenstand eines versteckten Zweifels gemacht worden sind.
Meine Herren! Ein Bouguet besteht aus einzelnen Blumen, und auch gewisse Ziele werden durch eine Mehrheit von Maßregeln erreicht. Aber alle diese Vorschlaͤge auf dem Gebiet des höheren Töchterschulwesens, des höheren Unterrichtswesens u. s. w, haben naturgemäß nur einen Zweck: diejenigen deutschen Elemente, auf deren Schutz die Regierung in den polnischen Landestheilen mit Recht Werth legt, zu erhalten und zu kraftigen. Dazu sollen die Erleichterungen dienen, welche in dem Etat auf dem Gebiete des höheren Unterrichts vorgesehen sind. Bei den ungünstigen Erwerbsverhältnissen und äußeren Lebensbeziehungen ist es in den polnischen Bezirken den mittleren Klassen der Bevölkerung, namentlich den kleineren deutschen Besitzern in der That kaum mög⸗ lich, ihre Töchter oder ihre Söhne in einer, ihren deutschen Bedürfnissen entsprechenden Weise zu erziehen. Diese 50 000 und 100000 S6, die dafür von Ihnen verlangt werden, sind ja, wenn man sie vertheilt, den Bedürfnissen gegenüber nicht groß — wir haben es ja z. B. zu thun mit jährlich über 500 Abiturienten allein von höheren Lehranstalten — und Sie werden bei näherer Erwägung finden, daß es sich bei diesen Plänen um Summen handelt, die in sehr dankenswerther Weise verwendet werden können, die aber wirklich durch ihre Höhe nicht erschrecken. Wenn Sie sich das einmal genau ansehen, was Sie für diese Summen leisten können, so werden Sie finden, daß eine Verschwendung auf diesem Gebiete der Regierung sicherlich nicht zum Vorwurf zu machen ist.
Wir, müssen festhalten, daß die polnische Agitation in richtiger Erkenntniß der Umwälzung der fozialen Verhältnisse ihre ganze Kraft seit zwei Jahrzehnten daran gesetzt hat, den polnischen Mittelstand zu
1 ö 33 J 8. 2 24 J. ö . stärken. Die Zeiten sind in der That längst vorbei, wo in der polni—
schen Bevölkerung eine obere Schicht und eine untere Schicht, zwischen denen eine große Differenz sich befand, allein bestanden. Sas ist, dank der sehr guten . , Schuleinrichtung, überwunden. Dieser Dank wird naturlich in sehr schlechter Weise uns abgestattet. Wir haben Vereine, die nichts anderes thun, als die Kinder auch aus den sogenannten besten Familien einer erwerbenden Thätigkeit zujuführen und auf diese Weise die Kluft zwischen den beiden sozialen Schichten auszugleichen. Das ist ihnen mit Hälfe des ‚Marcinkowskischen Vereins“, des Vereins für die lernende Jugend in Vestpreußen“, des früheren WVolksbildungsvereins', des „Vereins zur Förderung der morasischen Interessen“ u. s. w. auch in hohem Maße gelungen. Es werden in einer planmäßigen Weise — abgesehen von dem geistlichen Stande — Kräfte mit Hülfe von Vereinsstipendien, denen natürlich auch viele Privatstipendien Seitens der vornehmen Adeligen hinzutreten, heran⸗ gebildet, sei es als Architekten, als Pharmazeuten, als Aerzte und Rechtsanwälte; kurzum, auf jedem Gebiet, das ausgefüllt werden kann von einem Polen, wird keine Anstrengung gescheut, um diejenigen Plätze zu erwerben, welche für die Ausbeutung des politischen Ein⸗ flusses von Erheblichkeit sind. Wenn 8 heutzutage dahin ge⸗ kommen ist, daß fast in jedem Kreise polnische Rechts⸗ anwälte, Aerzte. Pharmazeuten, Baumeister u. . mw. angesessen sind, Lie Stipendiaten des Marcinkowskisschen Verein? sind, so kann man sagen, daß die polnische Agitation im besten Flut sich, befindet. Nach den Grundsätzen dieser Vereine müssen diese Stipendiaten später Mitglieder der Vereine werden (Widerspruch im Centrum) — ja wohl! sie müssen sonst die Stipendien zurückzahlen, das kommt aber kaum vor; — einen Geistlichen kenne ich, der hat sich einmal frei gekauft, sonst kenne ich keinen — sie müssen den Vereinen ihre Thätigkeit widmen, und die Erfahrung liegt vor, daß diese Agenten für den, Marcinkowski'schen Verein“, welcher sich an die politische Kreiseintheilung des preußischen Staals anschließt, zugleich die ener⸗ gischsten politischen Agitatoren sind. Also auf diesem Gebiete hat sich in der That das Deutschthum in der Defensive zu fühlen. Wir sind in jenen Bezirken heute auf dem Gebiete des Aerztewesens, des Apo— thekerwesens, des Baumeisterwefens kaum noch in der Lage, unseren deutschen Mitbürgern diejenigen Stellen zu sichern, die sie bis dahin unangefochten Jahrzehnte lang gehabt haben .
Meine Herren, ich kann damit schließen. Es ist in der That eine sehr ernste Frage; es handelt sich nicht, wie Hr. Kantak Sie glauben machen will, um Ueberwältigung des polnischen Elements, sondern vor allen Dingen darum, der deuntschen Bevölkerung den er forderlichen Schutz zu gewähren.
* e 8
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels—⸗
53 nserate für den Deutschen Reichs- und Tann] O effentl ich 2 * Anz eig
i. ö — 2 f 8 Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des
„Juvalidendank“, Rudolf Mofse, Saasenstein
wie, Lavaströme nach allen Seiten hin das polnische Element ver⸗—
Brenßischen Ataatz- Anzeigers: Berlin 8SW., Wilthelm⸗Straße Nr. 22.
*
register nimmt an: die Königliche Expedition des Kentschen Reichs -⸗Anzeigers und Königlich
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ze.
4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs-⸗Sachen. 3269 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schneidermeister Nepomuk Szymanski von hier, am 21. Januar 1859 zu Czarnikau geboren, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen wissentlichen Meineides, wiederholten strafbaren Eigennutzes und Vergehens gegen die öffentliche Ordnung verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzuliefern.
Potsdam, den 13. April 1886.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte.
Beschreibung: Alter 27 Jahre, Statur schlank über mittelgroß. Haare dunkelblond, Bart ohne Bart, Gesicht schmal, Gesichtsfarbe blaß. Kleidung k. Ueberzieher, dunkler Anzug, schwarzer runder
ut.
3193 Steckbriefs Erneuerung.
Der unter dem 9. Dezember 1881 gegen den Landwirth Friedrich Wilhelm Adolf Storbeck, ge⸗ boren am 11. September 1842 zu Arneburg, wegen Betruges und wiederholter Unterschlagung in den Akten J. IV. C. 631. S3 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert.
Berlin, den 13. April 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J. 3494 Steckbriefs⸗Erledigung.
Der gegen den Kellner Robert Heife, geboren am 13. Juli 1856 zu Kyritz, unter dem 13. März 1884, in den Akten J. II. B. 689. 81 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 13. April 1886.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte I.
3492 Steckbriefs⸗Erledigung.
Der hinter den Knecht Carl Friedrich Wilhelm Maaß aus Justin und Genossen Seitens des Rönigl. Kreisgerichts zu Greifenberg i. Pom. unter dem 15. Juli 1879 erlassene, in Nr. 177 dieses Anzeigers pro 1879 veröffentlichte Steckbrief ist erledigt.
Stargard i. Pom., den 12. April 1886.
Der Erste Staatsanwalt.
3495 Offene Strafvollstreckungsrequisition.
Der Handlungsgehilfe Samuel Leiser Hartmann aus Kobylagora, Kreis Schildberg, daselbst am 19. Februar 1862 geboren, zuletzt in Waldenburg wohnhaft, ist durch vollstreckbares Urtheil der Straf⸗ kammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Walden— burg i. Schl. vom 2. März 18585 wegen Verletzung der Wehrpflicht zu einer Geldstrafe von zweihundert Mark, im Unverinögensfalle zu 40 Tagen Gefängniß erurtheilt. Die Polizeibehörden werden um Mt theilung des Aufenthaltsortes des Verurtheilten, die Gerichte und Staagtsanwaltschaften aber ersucht, im Betretungsfalle die Strafe zu vollstrecken und hier— von zu den Akten M. 11. 49735 Nachricht zu geben.
Waldenburg, den 29. März 1836.
Der Staatsanwalt.
Zwangsvollstreckungen, , . Vorladungen u. dergl.
Oeffentliche Ladung.
Auszug.
Das Kal. Amtsgericht Landau a. J. hat auf An— trag der Klagspartei in Sachen; Höcherl, Maria, minderjährige Dienstmagd von Mänster, und der Juratel über deren außercheliches Kind „Marla Aloisiä“, Beide vertreten durch den Vormund, den Soeldner Josef Geia von Münster, Gts. Strau— bing, gegen Kugler, Erhard, led. großj., Färber⸗ gesellen von Uffenheim, zuletzt wohnhaft in e.
13374
dorf, nun unbekannten Aufenthalts, mit Beschluß vom 8. April 1886, die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt. Der Klagsantrag lautet, den Beklagten zu ver— urtheilen: 1) die Vaterschaft zu dem obenbezeichneten Kinde anzuerkennen, 2) einen monatlichen Ernährungsbeitrag von 8 „„ während der ersten 13 Lebensjahre des Kindes, einen jährl. Kleidungsbeitrag von 1016 wäh— rend der gleichen Zeitdauer, die Hälfte des seinerzeitigen Schulgeldes, die Hälfte der allenfallsigen Kur- und Leichen⸗ kosten, falls das Kind innerhalb der Ali⸗ mentationsperiode erkranken oder sterben sollte, eine Tauf⸗ und Kindbettkostenentschädigung von 185 M zu zahlen und sämmtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen, ferner das seinerzeitige Urtheil für vorläufig voll— streckbar zu erklären, und wolle der Beklagte zur seinerzeitigen Verhandlung öffentlich geladen werden. Vom Kgl. Amtsgerichte Landau a. J. wurde zur mündlichen Verhandlung der Sache Termin auf Freitag, den 21. Mai 1886, Vormittags 8 Uhr, anberaumt, was dem Beklagten hiemit wegen un⸗ bekannten Aufenthalts öffentlich zugestellt wird. Landau a. J., den J. April 1886. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Der Kgl. Sekretär: 16 ) Drechsler. 3393
Oeffentliche Zustellung.
Die Catharina Kneip, ohne Stand, Ehefrau von Georg Wilhelm Schulde, Küfer, Beide zu Lisdorf wohnend, vertreten durch Rechtsanwalt Leibl zu St. Johann, klagt gegen den genannten Georg Schusde, Küfer, zu Lisdorf wohnend, wegen Gütertrennung, mit dem Antrage:
die zwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst zu erklären und dieselben zur Massebildung und Auseinander— setzung vor Notar zu verweisen, sowie diefen zu ernennen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken auf den 30. Juni 1886, Vormittags 9 uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Saarbrücken, den 12. April iss6.
Cüppers, Assist.,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3387 Oeffentliche Zustellung.
Der Lehrer Johann Roemer zu Duürrenbach klagt gegen den Nikolaus Strentz, ohne Stand und be— kannten Wohnort, wegen baaren Darlehns von 48,90 ½ς, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 48,00 6 nebst h Yo Zinsen vom 4. Juli 1885 ab und ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Wörth
auf Donnerstag, den 20. Mai 1886, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustelltng wird dieser
Auszug der Klage bekannt gemächt. (Li. 8.) Lorang, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
3390] Bekanntmachung. Zwischen den Eheleuten Heinrich Schroeder, Wirth, und Elise Heselmann zu Devant-les-Ponts wurde
durch Urtheil der J. Civilkammer des Kaiserl. Land—
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Großhandel. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen. Theater⸗Anzeigen.
In der Börsen⸗
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen ⸗Bureaux.
Familien ⸗Nachrichten. Beilage. *
mit Wirkung vom 27. Februar 1886 ausgesprochen. Notar Martzloff in Metz ist mit Auseinanderfeßung der gegenseitigen Vermogensansprüche der Parteien beauftragt.
Publizirt gemäß des Ausf.⸗Ges. v. 8.7. 79.
Men, den 10. April 1886.
Der Landgerichts-Sekretär: Metzger.
3389 Bekanntmachung.
Durch Urtheil der J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 16. März 1836 ist, die zwischen den Eheleuten Handelsmann Max Simson zu Elberfeld und der Rofalie, geb. Strauß, zu Düsseldorf bisher bestandene eheliche Güter“ gemeinschaft mit Wirkung vom 11. Januar 1886 fuͤr aufgelöst erklärt worden.
Der Landgerichts⸗Sekretär:
Schuster. Bekanutmachung. (Armenrechtssache.
Die Ehefrau des Zimmermanns Wilhelm Neu— mann, Lina, geborene Ziege, zu Metz wohnhaft, klagt auf Auflösung der zwischen ihr und ihrem Ehemann bestehenden Gütergemeinschaft und Verweisung vor einen Notar zur Auseinandersetzung der gegenseitigen Vermögensansprüche. Zur Verhandlung des Rechts⸗ streits ist die Sitzung der J. Civilkammer des' K. Landgerichts zu Metz vom 9. Juni 18866, Vorm. 9 Uhr, bestimmt.
Metz, den 13. April 1886.
Der Landgerichts Sekretär: Metzger.
3391
3394 Die Ehefrau des Schreiners Heinrich Joseph Heck, Elisabeth, geb. Wilden, ohne befonderes Ge— schäft, zu Horrem wohnhaft,
vertreten durch Rechtsanwalt Resch zu Köln,
klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann auf Gütertrennung.
Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf Dienstag, den 8. Juni 1836, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der II. Eivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln anberaumt.
Köln, den 9. April 1886.
Resch, Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht. Köln, den 13. April 1886. Pulvermacher, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3395 üUrtheils⸗Auszug.
In Sachen der zu Blatzheim bei Kerpen wohnenden Ehefrau des Ackerers und Wirthen Jakob Schoenen, Elisabeth, geborene Hoch, ohne Geschäft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Resch, gegen den zu Blasheim bei Kerpen wohnenden Ackerer und Wirth Jakob Schoenen. Beklagten,
hat, das Königliche Landgericht, II. Civilkammer, zu Köln durch Urtheil vom 18. März 1886 die, iwischen den Parteien bestehende eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle, vollständige Gütertrennung ausgesprochen und die Parteien behufs Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar Remy zu Köln verwiesen.
Köln, den 10. April 1886.
W. Resch, ; Rechtsanwalt. Vorstehender Auszug wird hiermit veröffentlicht: Kölu, den 1 Aril 1886. . Pulvermacher, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
gerichts zu Metz vom 6. April 1886 Gütertrennung I3396 Urtheils⸗Auszug.
*
In Sachen der gewerblosen Clementine Fritz, Ehe⸗ frau des Kaufmanns Ludwig Grosjean, zu Aachen wohnend, Klägerin, vertreten durch Rechts anwalt Kaeuffer, gegen den Kaufmann Ludwig Grosjean in Aachen, Beklagten, hat die J. Ciriltammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen durch rechts⸗ kräftiges Urtheil vom 16. März 1886 für ] Recht erkannt:
„Es wird die zwischen der Klägerin und ihrem beklagten Ehemanne bisher bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, Gütertrennung ver⸗ ordnet, Parteien werden zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensrechte vor den Notar Groten in Aachen verwiesen und hat der Beklagte die Kosten des Rechts— streits zu tragen.“
Aachen, den 9. April 1885.
Bernards, Assistent,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
3397 Nr. 6512. Die mit diesseitiger Verfügung vom lI6. Februar d. J. Nr. 2690 erkannte Beschlagnahme des Vermögens des Johann August Fettig von Steinmauern wird aufgehoben. Rastatt, den 11. April 1886. Großherzogliches Amtsgericht. Farenschon.
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛe. Solz⸗Verkauf in der Oberförsterei Limmritz.
Am Donnerstag, den 29. April er., von Vormittag 1090 Uhr ab, sollen im Lange'schen Gasthause zu Limmritz die im Jagen 77 des Schutz⸗ bezirks Trebow lagernden
69 Stück Kiefern Bauholz mit Inhalt im Ganzen oder in großen Loosen öffentlich meist⸗ bietend verkauft werden.
Die Abfuhr zum flößbaren Wasser ist bequem und nah.
Limmritz, den 14. April 1886.
Der Oberförster. Danz.
3277
1044 fm
3406
Die s 1. April
Bekanntmachung. ich voraussichtlich in dem Zeitraume vom 1886 bis 31. März 1887 ergebenden Materialienabgänge auf den Königlichen Steinkohlengruben bei Saar— brücken, als: 35 900 kg verhranntes Gußeisen, 1140090 „altes Gußeisen, 29 000 , Schmiedeeisenabfälle, 1000 , altes Kesselblech, 96 009 , altes Eifenblech dünncrer Dimen—⸗ sionen, 157 900 arte Drahtseile, 1300 gebrauchte Aloeseile, 2000 ö Hanfseile, 6700 Stahlabfälle, 69 000 Tempergußabfälle, 7709 altes Zink und Zinkblech, 14400 Drehspäne von Schmiedeeisen, 8100 ö! Gußeisen, 230 Summiaãbfälle, 600 Lederabfälle, 48090 , Oeltrübe, sollen, soweit sie nicht zu eigenen Zwecken verwendet werden, im Wege der öffentlichen Ausschreibung an den Meistbietenden verkauft werden.
Die Bedingungen können bei der Unterzeichneten eingesehen, oder auch auf porto und bestellgeldfreie er, . von (O, 20 M von derselben bezogen werden.