3440, vt. Juni 3020, vr. Jull 3600, pr. August 36, 80, pr. Seyt. 37,50. Gekündigt — 1. Ges häftlos.
eeslan, 20. April. (W. T. B.) Getreide⸗ nen ekt. Spicittus pr. 100 1 1000 or. April⸗Mat 33.00, do. pr. Juni⸗Juli 34,30, do. pr. Aug. Septbr. 36 80. Weijen —. Roggen pr. Lpril⸗Mai 133,00, do. vr. Juni⸗Juli 135,00, do. pr. Septbr.⸗-Oktober 138,00. Rüböl loco pr. April⸗-Mai 44,50, do. do. vr. September ⸗Oktober — —. Zink: unverändert. — Wetter: Sehr kühl.
Magdeburg, 19. April. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker, excl. von 96 ί— 22,60, Kornzucker, excl., 8809 Rendem. 21,50, Nachprodukte excl., 750 Rendem. 19,30 6 Unverändert, fest. — Gem. Raffinade mit Faß 27.00 „SM, gem. Melis J. mit Faß 25,50. Unverändert. j .
Köln, 19. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 1750, fremder 18,00, r. Mai 17.25, pr. Juli 17,60. Roggen loco tesiger 14 50, vr. Mai 13,30, pr. Juli 13 36. Hafer loco 14,75. Rüböl loco 23,40, pr. Mai 25,20, pr. Oktober 24,30.
Bremen, 19. April. (W. T. B.) Petroleum (Schlußbericht) fester. Standard white loco 5, 55 Br.
Hamburg, 19. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loce ruhig, holsteinischer loco 160,90 bis 165,909. Roggen loco ruhig, mecklen⸗ burgischer loco 140,00 bis 145,00, russischer oco flau, 104699 bis 168,9. Hafer und Gerste still. Rüböl still, loco 415. Spiritus still, pr. April⸗Mai 231 Br., pr. Mai⸗Juni 233 Br., or. Juni⸗Juli 24 Br., pr. August⸗September 253 Br. Kaffee ruhig, Umsatz 4000 Sack. Petroleum loco fest, Standard white loco 6,70 Br., 6,55 Gd., pr. April 6,60 Gd., pr. August⸗Dezember 7.00 Gd.
Wien, 19. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 8,65 Gd. 80 Br., pr. Mai⸗Juni 8,55 Gd., 8, 60 Br., pr. Herbst 8,56 Gde., 8,65 Br. Roggen pr. Frühjahr 6.32 Gd. 6,37 Br., pr. Mai⸗Juni 6,32 Gd., 6,37 Br., pr. Verbst 6,89 Gd., 6,85 Br. Mais pr. Mai⸗Juni ö, 90 Gd., 5,97 Br., pr. Juni⸗Juli 5.95 Gd. G00 Br., pr. Juli⸗August 6,062 Gd., 6,07 Br., per September⸗Oktober 6,17 Gd., 6.22 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,85 Gd., 6,90 Br., pr. Mai⸗Juni 6,83 Gd., 6,83 Br., pr. Herbst 6,68 Gd., 6,73 Br.
Peft, 19. April. (W. T. B. Produktenmarkt. Weizen loco fest, vr. Frühjahr 860 Gd., 8, 62 Br. pr. Herbst 8, 36 Gd, 8,8 Br. Hafer vr. Frühlahr 6.49 Gd., 6.560 Br., pr. Herbst 6,235 Gd. 6,28 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,57 Gd. 5.54 Br. Kohlraps pr. August⸗September 114 à 116.
Amsterdam, 19. April. (W. T. B.) zinn 56.
Am sterdam, 19. April. (W. T. B. Getreide⸗ markt. (Schlußbericht). Weizen auf Lermine höher, pr. November 218. Roggen loco be— hauptet, auf Termine unverändert, pr. Mai 132. Rüböl loco 23, vr. Mai 223, pr. Herbst 233.
Antwerpen, 19. April. (W. T. B.) Petro— leum markt (Schlußbericht). Raffinirtes, Tope weiß, loco 163 bez. und Br., pr. Mai 163 Br., pr. Juni 168 Br., pr. September⸗Dezember 174 Br. Fest.
Antwerpen, 19. April. (W. T. B. Getreide- markt (Schlußbericht!. Weizen höher. Roggen ruhig. Hafer unbelebt. Gerste unverändert.
London, 19. April. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht). Sämmtliche Getreide—⸗ arten ruhig, fremder Weizen stetig, ordinärer Hafer t— ! sh. billiger als vorige Woche, übrige Artikel
unverändert.
London, 19. April. (W. T. B.) Havanna— zucker Nr. 12 14 nominell, Rüben ⸗ Rohzucker 13 ruhig. — An der Küste angeboten 2 Weizen— ladungen.
Liverpool, 19. April. (W. T. B.) Baum wolle (Schlußbericht). Umsatz 12 000 B., davon für Spekulation u. Export 2600 B. Amerikaner steigend, Surgts fest. Middl. amerikanische Lie— ferung: Mai⸗Juni 5's, Juni-Juli 55,83, Juli— August. 57e, August⸗September Dos, November— Dezember Hiszz d. Alles Käuferpreise.
Paris, 19. April. (W. T. B.) Rohzucker 880 behauptet, loco 34, 75 à 35, 9. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3 vr. 100 kg pr. April 40,09, pr. Mai 40,36, Mai⸗August 40,75, vr. Oktober⸗Januar 41,25.
Paris, 19. April. (W. T. B.) Produkten markt. Weizen ruhig, pr. April 21.40, pr. Mai 2I Yo, pr. Mai⸗August 22.40, pr. Juli⸗August 23.959. Mehl 12 Margues behauptet, pr. April 47 860, pr. Mai 45,25, pr. Mai⸗August 48,830, pr. Juli -August 49,509. Rüböl ruhig, pr. April 56,00, pr. Mai 35-25, pr. Mai⸗August 56,75, pr. September⸗ Dezember 57.00. Spiritus ruhig, pr. April 45,59, Pr. Mai 45,25, yr. Mai ⸗August 46,75, pr. Septem ber ⸗Dezember 47.00.
Ner⸗York, 19. April. (W. T. B.) Visible Supply an Weizen 45 808 000 Bushel, do. do. an Mais 15 235 000 Bushel.
New-⸗York, 19. April. (W. T. B) Waaren—⸗ bericht. Baumwolle in NewYork 3, do. in Vew-⸗Orleans Sils / is. Raff. Petroleum 70 066 Abel Test, in New-⸗JPork 73 Gd., do. in Philadelphia 6 Gd., rohes Petroleum in Newm⸗ York 64, do. Pipe line Certificates — Doll. 763 C. Mebl 3 Dol, 25 C. Rother Winterweizen loco — Doll. 95 C., vr. April — Doll. 934 C., pr. Mal — Doli— 937 C. TFT. Juni. — Doll. 939 C. Mais (New) 16. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,95. Kaffee (Fair Rio⸗) 83. Schmalz (Wilcoy) 6,50, do. Fairbanks 5,55, do. Rohe und Brothers 6,56. Speck 53. Getreidefracht 3.
Banca⸗
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 19. April 1886. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.
Rinder. Auftrieb 4177 Stück. (Durchschnittspr. für 1090 kg.) J. Tualität 100 - 110 AM, II. Qua- lität S8 — 66 MÆ, IMI. Qualität 72 - 0 S, IV. Sud lität 64 — Hz8 sth
Schweine Auftrieb 10 695 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 1090 kg.) Mecklenburger 97 S6„ Land⸗ schweine: a. gute S6 = 88 M, b. geringere 86– 8 A6, Bakony 0 – 84 16, leichte Ungarn 72-80 , Galizier — M Kälber. Auftrieb 316 Stück. (Durchs nittspr. für 1 kg.) J. Qualität G, 86 - J, 00 6 II. Qualität O 569 -= . 60 .
Schafe. Auftrieb 19 724 Stück. ¶ Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität C58 =, 4 S, II. Sualitat 0, 68 - 9, 84 M, III. Qualitt — ts
vom 20. April 1886. Morgens.
Wetterber
D — — 8 1 —
.
Wetter.
1
Wind.
Stationen.
in O Celsius
Temperatur 506 C. — 40 R.
Bar auf O Gr 8 S u. d. Meeres sp. red. in Millim.
— —
Mullaghmore Aberdeen Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda. St. Petersbg. Moskau ... Cork, Queens K . nee,, Sylt Hamburg.. Swinemünde Neufahrwasser Memel .. Paris.. Münster .. Karlsruhe .. Wiesbaden München .. Chemnitz Berlin.. ,,,, Breslau ... Ile d'Aix . . ; Kd O
5 wollig 4 mäßig 3 Nebel) 4 halb bed. stin alt bet. wolkenlos wolkenlos wolkenlos
r b CCC Ꝙ—
(
4 wolkig?)
5 wolkig
3 dunstig
5h bedeckt
5 wolkenlos
4 wolkenl. 4) still bedeckt
5 bedeckt
2 wolkenlos
3 wolkenlos
4 dunstig
4 wolkig)
7 bedeckt
heiter
5 bedeckt
4 heitere) still bedeckt?)
I bedeckt
— O OCC
—1 — OC CO — C NO).
129— —
1) See ruhig. 2) See ruhig. i) See glatt. 3) Nachts Regen. ) See glatt.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Zone, 4. Süd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skalg für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 Sileicht * schwag ) e mäßig. bl erf, 6 — stark, 7 — steif, 8 — stürmisch 5 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — heftiger Sturm, 12 —
Drin, Uebersicht der Witterung:
Die Wetterlage ist wenig verändert, doch sind die östlichen Winde in der Nordsee theilweise stark ge— worden, und hat sich das trübe Wetter in Nordwest— europa weiter ausgebreitet, im Streifen Holland Galizien ist erhebliche Abkühlung eingetrefen, in Lemberg sogar Schneefall. Gestern haben in Sachsen und Centralfrankreich wiederum Gewitter statt— gefunden.
) Seegang schwach. 6) See ruhig.
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schauspiele. Mittwoch. Opern— haus. Mit aufgehobenem Abonnement und unter Fortfall der permanent reservirten Plätze. Zum Besten der Pensions⸗-Anstalt der Genossen⸗ schaft deutscher Bühnen⸗Angehöriger: Der Ver— schwender. Driginal⸗Zaubermärchen in 3 Akten von F. Raimund. Mußflk von C. Kreutzer. Ballet von Ch. Guillemin. (Rosg: Fr. Mallinger, als Gast, Valentin: Hr. Girardi, vom Kaiserl. Königl. priv, Theater an der Wien, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Sämmtliche freien Entrées sind ungültig; dagegen werden den Besitzern von Dienst-, Abonnements und Freiplätzen ihre Billets gegen Zahlung bis 11 Ühr Mittags reservirt.
Die Billets tragen Satz.“
Schauspielhaus. 108. Vorstellung. Der Wider— späustigen Zähmung. Komische Oper in 4 Akten, nach Shakespegre's gleichnamigem Lustspiele frei be— arbeitet von J. V. Widmann. Musik von H. Götz. (Frl. Renard, ö. Leisinger, Hr. Fricke, Hr. Salo⸗ mon, Hr. Ernst, Hr. Sberhauser.“ In Scene ge⸗ setzt vom Direktor von Strantz. Anfang 7 Uhr.
Donnerstag und Freitag bleiben die Königtichen Theater geschlossen.
Sonnabend: Opernhaus. Keine Vorstellung.
Achte Symphonie⸗Soirée der Königl. Kapelle.
Schauspielhaus. Keine Vorstellung.
Zeutsches Theater. Mittwoch: Die Liebes- Botschaft.
Donnerstag: Nathan der Weise.
Am Fharfreitag bleibt das Theater und die Kasse geschlossen.
Sonnabend: Ein Tropfen Gift.
die Bezeichnung „Reserve—
Wallner -Theater. Mittwoch: Gastspiel des
Herrn Emil Thomas. Neu einstudirt: machter Mann.
3
—
Sonnabend, 24. April. Zum 1. Male: Mit Jänzlich neuer Aut stattung, einstudirt von Signor Ettore Coppini. Amor. Tanz⸗Posm in 5 Arten und 14 Bildern von Luigi, Manzotti. Mufik von Marenco. Amor: Signorina Adelina So zo.
Der Vorverkauf beginnt Donnerstag, 2. April.
Friedrich ⸗Wilhelmstãntisches Theater. Direktion: Jultus Fritzsche. Chausseestraß⸗ 25— 26. Mittwoch:; Zum J6. Male: Der Zigeuner⸗ baran. Operette in 3 Akten von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Die Dekorationen sind von den K. 5. Hoftheatermaslern Burghardt, Brioschi Kautsky in Wien. Donnerstag: 3. 77. M.: Der Zigeunerbaron.
VUesidenz- Theater. Direktion: Anton Anno. Mittwoch: Z. vorletzten M: Frau Doctor. Schwank in 3 Akten von Paul Ferrier und Henri Bocage. Hierauf, zum 5. Male: Zi in 1 Akt von Paul v. Schönthan.
Rrolls Theater. Täglich: Gemälde ⸗Aus⸗ stellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von 11 Uhr bis Abends 9 Uhr. Entrée 50 4.
Velle⸗ Alliance Theater. Mittwoch: Operetten; Ensemble⸗Gastspiel der Mitglieder des Friedrich⸗ Wilhelmstädtischen Theaters. Zum 344. Male; Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Zell und GenCe. Musik von Millöcker. Frl. Recoschewitz, Frl. Meinhardt, Frau Victorin, Herren Binder, Weidmann, Swoboda, Hambrock und Guthery. An⸗ fang 7 Uhr.
Donnerstag: Zum 315. M.: Der Bettelstudent.
Walhalla -Vperetten- Theater. Mittwoch: Zum 69. Male: Das lachende Berlin. Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tanz in 1 Vorspiel und 3 Akten (8 Bildern) von Ed. Jacobsen und H. Wilken. Mit neuen Bildern und Gesangseinlagen.
Billets zu den Aufführungen „Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung.
Philharmonie. Mittwoch: Letzter Beethoven— Abend des Philharmonischen Orchesters, unter Lei⸗ tung und solist. Mitwirkung des Hrn. Prof. Mann städt. ;
(III. Concert für Klavier mit Orchester, C-moll u. Rondo für Klavier mit Orchester B-dur (Professor Mannstädt); VII. Sinfonie A-dur.
Concert-HJaug. Leipzigerstraße 48 (früher Bilse⸗. kapelle) Mittwoch, Abends 78 Uhr. Letzter Beethoven ⸗Abend des Königl. Musikdirektors Hrn. H. Mannsfeldt.
1. Theil. Ouverture ‚Die Weihe des Hauses“ (Op. 124). — Adagio aus der Sonate Op. 22. — Rondo a capriccio (Die Wuth über einen verlorenen
immer Nr. 18. Schwank
Groschen). — Concert Nr. 3 für Pianoforte ¶. Satz), vorgetragen von Frl. Meyer. — 2. Theil. Sinfonie Nr. 5 C-moll. a. Allegro con brio. b. Andante con moto. c. Seberzo. Allegro. d. Finale. Al- legro. — 3. Theil. Ouverture zur Oper „Fidelio“ a. Variationen aus Op. S0, b. Scherzo aus Op. 24 — Duverture Nr. 3 zu ‚Leonore“. Rauchen ist nur in den Nebensälen, im zweiten Rang und im Tunnel gestattet. Großes Geist⸗
Charfreitag, Abends 75 Uhr: liches Concert. Schluß der Concerte am 30. April er. Die Abonnements⸗Billets verlieren 30. April er. unbedingt ihre Gültigk:it.
mit dem
Circus Renz. Markthallen. — Carlsstraße. Mittwoch, Abends 7 Uhr: Wiederholung der am Sonnabend stattgehabten Parade⸗Gala⸗Vorstellung zum Benefiz für die Familie Hager. — Zum 2. M.: »Colmar', schwarzbrauner Hengst, in allen Gang—⸗ arten der hohen Schule dressirt und geritten von Herrn J. W. Hager. — „Beautiful“, englisches Vollblutpferd, geritten von Frl. Clotilde Hager. — „Demetrius, arabisches Vollbfutpferd, als Apportir⸗ pferd vorgeführt von Herrn Otto Hager. — Das Vollblut-⸗Springpferd „Cobham“, geritten von Frl. Clotilde Hager. — Enadrille Flenres de Noblesse, geritten von 16 Damen. — Auftreten der vor“ züglichsten Reitkünstlerinnen und Reitkünstler. — Eine Jagd bei Bolton. Außerordentliches Spek— takelstück. . Donnerstag: Jubiläums -⸗Vorstellung. „Die lustigen Heidelbergen.“ E. Renz, Direktor
Familien⸗Nachrichten.
Geboren; Ein Sohn: Hrn. Prof. Dr. Sigm. Teuffel Tübingen). — Hrn. Amtsrichter Bröfe (Zempelburg). — Hrn. Reg.⸗Ass. Dieren (Stettin). — Hrn. Hauptmann Freiherrn von Gablenz (Höxter). — Hrn. Dr. Brennecke (Pr. Friedland). — Eine Tochter: Hrn. Dr. Max Mögelin. Hrn. Hauptm. von Hagen (Frankfurt a. O. ). — Hrn Lehnsgraf Schimmelmann Graf zu Tinden— borg (Arensburg).
Gestorben: Hr. Chefredacteur Dr. phil. Aug. Friedr. Moritz Elsner. — Hr. 5 Joh. Phil. Alb. Vogel. — Hr. Prediger Ad. Richter (Walsleben)Q. = Hr. Kgl. Major a. D. Bernh. von Studnitz (Görlitz).
3. 200. M.:
Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen re. 43321 Oeffentlicher Verding.
Die Ausführung des Neubaues zu einem Stalle für zwei⸗ und dreijährige Stutfohlen bezw. für 102 Mutterstuten nebst Speicher auf dem Königlichen Hauptgestüte zu Beberbeck soll ungetheilt im Wege des öffentlichen Verdings vergeben werden. Die zu— gehörigen Zeichnungen und Bedingungen können in den gewöhnlichen Geschäftsstunden täglich in dem Büregu des Unterzeichneten eingesehen, Verdingungs⸗ Anschläge, welche zu den Angeboten zu benutzen sind, auch gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden. Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis spätestens zum
19. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Angebote erfolgen soll, an den Unterzeichneten einzu— reichen.
Gesundbrunnen Hofgeismar, den 18. April 1886.
Der Königl. Kreis⸗Bauinspector. Henderichs.
Wochen⸗Ausweise der deutschen Zettelbanken. nn den, , m '. Württembergischen Notenbank
vom 15. April 1886.
4105
Activa. . Bestand an Reichskassenscheinen .
an Noten anderer Banken an Wechseln. . an Lombardforderungen. , an sonstigen Aktiven.
Passi va.
Das Grundkapital Der Reservefond Der Betrag der ö Die sonstigen täglich fälligen Ver⸗ bindlichkeiten. ; Die an eine Kündigungsfrist ge⸗ bundenen Verbindlichkeiten . . , Die sonstigen Passiven J Eventuelle Verbindlichkeiten aus we
s, 177214 14 11.500 — 32 06 — 19,75. 443 65 102, 3060 — 105. 39350 253. 114 5?
g, MoM0, M005 C— J 6d, 336 32 umlaufenden 18,595,500 —
l. 293, 6oi 3
140, SoM — 265/164 18
vom 15. April 1886. Activa. Ml 32, 398, 000 80, 000 3, 165,000 47,352, 000 1,723, 000 1,414,000 1.021, 000
, Bestand an Reichskassenscheinen ü Noten anderer Banken. Wechseln . . Lombard⸗Forderungen Sffeeten ö socnstigen Activen E assi va. Das Grundeapital . Der Reservefonds n. JJ Der Betrag der umlaufenden Noten Die sonstigen täglich fälligen Ver— , . Die an eine Kündigungsfrist gebun— denen Verbindlichkeiten w 76, 000 Die sonstigen Passiva. J 3, 803, 000 Verhindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zahlbaren Wechsenn.. 96. 1,633,436. —. München, den 17. April 1886. Bayerische Notenbank. Die Direction.
7h00, 000 1,134,000 6h, 456,000
9, 184,000
m
Danziger Privat⸗Actien⸗Bank.
Status am 15. April 1886.
Act va. Metallbestand ö M 1,025, 033 e 10 Noten anderer Banken 155,200 Wechselbestand 6, 144,821 Lombardforderungen 6,285,270 Effekten⸗Bestand 255, 260 Sonstige Activa w 684, 403 Passiva. Grundkapital. ö Reservefondss. Umlaufende Noten. J Sonstige täglich fällige Verbindlich⸗ ö Verzinsliche Depositen-Kapitalien. Sonstige Passiva ;
Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande lll
3, 000, 000 750, 000 2,451,600
437,832 7, Ib. 68 760, 77
350, 531 ie bersicht 1 9 26 der . Sächsischen Bank zu Dresden am 15. April 1886. Activ. Coursfähiges Deutsches Geld ,,,, Noten anderer Deutscher Banken. J 86 Kassen-Bestände. Wechsel⸗Bestände ö Lombard⸗Bestände Effeeten⸗Bestände ö Debitoren und sonstige Activa. Hassi va. Eingezahltes Actiencapital k Banknoten im Umlauf Täglich fällige Verbindlich keiten. dd 364. An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten . 10745 454. Senstige alslilĩlĩl 154 418. — Von im Inlande zahlbaren, noch nicht fälligen Wechseln sind weiter begeben worden: „S 1673194. 30. Die Direction.
41058
li 18041300. 708 455.
9 269 700. 544 816. 53 000918. 2526000. 317503.
6 051164.
ct. 30 000 000. 4 039 560. 45 788 700.
Uebersicht
der
Hannoverschen Bank vom 15. April 1886. Activa. nn men ,,,, Noten anderer Banken ⸗ Wechsel . Lombardforderungen EFffeeten ; Sonstige Activa
4109
1,693, 37. IId, 5ib. 19 60.
15, 143.516.
16d, 133. 155,436.
6, Sd. 85h.
S0 12.000, 900. 1 a0 0. Hob. a, hh. Sb. b. lz. 9.
719,902. 1,8153, 665.
Passiva. Grundeapital ö k nl nnn te,, . rn . täglich fällige Verbindlich⸗
D An Kündigungsfrist gebundene Ver—
, , Sonstige Passiva
*.
Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln . 1,104,128.
Die Direction.
lufenthalt nicht gestattet werden
xa, A für das Vierteljahr. Insertiouspreis fun
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itgats⸗Anzeiger.
. . und r
für Berlin auher den Rost⸗Anstalten auch die Eype-=
.
dition: sw. Wilhelm
pril, Abends.
SSG.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rittergutsbesitzer und Ersten Beigeordneten der Stadt anten, Major a. D. von Hochwächter auf Haus Fürsten⸗ berg bei Tanten, den Rothen Adler-Orden dritter Klaffe mit der Schleife; dem Geheimen Rechnungs⸗Rath Schütz und dem Geheimen Kanglei⸗Rath Koschwald im Kriegs⸗-Ministerium, dem Garnison⸗Bauinspektor la Pierre zu Berlin und dem Ersten Seminarlehrer Besta zu Qber⸗Glogau im Kreife Neu⸗ staktt O-⸗Schl. den Rothen Adler⸗Drden vierter Klasse; dem Geheimen Regierungs⸗Rath von Schönfeldt zu Potsdam den Königlichen Kronen⸗Drden zweiter Klasse; sowie dem ,, a. D. Nolte zu Gollub den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Se. Majestät der Kai ser haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Minister Residenten in Buenos-Aires, Dr. von Holleben, zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Tokio (Japan) zu ernennen.
Dem zum Vize⸗ und Deputy⸗Konsul der Vereinigten Stagten von Amerika in Mannheim ernannten Herrn Jo ei Fp. Monaghan ist das Erxequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
Bekanntmachung,
betreffend die Einrichtung und den Betrieb der Bleifarben- und Bleizuckerfabriken.
Vom 12. April 1886.
Auf Grund des 5§. 120 Absatz 3 und des 5§. 139 a Absaß 1 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath folgende Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der Bleifarben- und Bleizuckerfabriken erlassen: 81
Sämmtliche Arbeitsräume der Anlagen, in welchen Bleifarben oder Bleizucker hergestellt werden, müssen geräumig und hoch hergestellt, kräftig ventilirt, feucht und rein gehalten werden. Das Eintreten bleihaltigen Staubes sowie bleihaltiger Gase und Dämpfe in diefelben muß durch geeignete Vorrichtungen verhindert werden.
2
Staub entwickelnde Apparate müssen an allen Fugen durch dicke Lagen von Filz oder Wollenzeug oder durch Vorrichtungen von gleicher Wirkung so abgedichtet sein, daß das Eindringen des Staubes in den Arbeitsraum verhindert wird. .
Apparate dieser Art müssen mit Einrichtungen versehen sein, welche eine Spannung der Luft in denselben verhindern. Sie dürfen erst dann geöffnet werden, wenn der in ihnen entwickelte Staub sich abgesetzt hat und völlig abgekühlt ist.
5.
Beim Trockenmahlen, Packen, Beschicken und Entleeren der Glätte⸗ und Mennigeöfen, beim Mennigebeuteln und bei sonstigen Operationen, kei welchen das Eigtreten von Staub in den Arbeitsraum stattfinden ann, muß durch Abfauge⸗ und Abführungsvorkehrungen an der. Ein⸗ ö. die Verbreitung des Staubes in den Arbeitsraum verhindert werden.
§. 4. .
Arbeitsräume, welche gegen das Eindringen bleihaltigen Staubes
oder bleihaltiger Gase und Dämpfe durch die in den 5§. 1 und 2
vorgeschriebenen Einrichtungen nicht n geschützt werden
können, sind gegen andere Arbeitsräume so abzus ließen, daß in die letzten Staub, Gafe oder Dämpfe nicht eindringen können.
8. ö.
.Die Innenflächen der Oxydir⸗ und Trockenkammern müssen möglichst glatt und dicht hergestellt sein. Die Oxydirkammern sind in des Behängens und während des Ausnehmens feucht zu erhalten.
Der Inhalt der Oxydirkammern ist, bevor die letzteren nach Beendigung des Oxydationsprozesses zum Zweck des Ausnehmens be⸗ treten werden, gründlich zu durchfeuchten und während des Entleerens fucht zu erhalten. Gbenso sind Rohbleiweißvorräthe während der leberführung nach dem n ,,, und während des etwaigen Wagerns in demfelben feucht zu halten.
§. 6. ö ö
Beim Transporte und bei der Verarbeitung nasser Bleifarben⸗ dorräthe, namentlich beim Schlemmen und Naßmahlen, ist die Hand— atbeit durch Änwenbung mechanischer Vorrichtungen soweit zu rMseben, dsh das Beschmutzen der Kleider und Hände der dabei beschäftigten
rbeiter auf das möglichst geringe Maß beschränkt wird.
Das Auspressen von Bleiweißschlamm darf nur vorgenommen nerten, nachdem die in letzterem enthaltenen löslichen Bleisal;e vorher autgefällt sind. J
1
In Anlagen, welche zur Herstellung von Bleifarben und Blei
zucker die arf ĩ itern die Beschäftiqung und der f n ,, ,,,, ih innen dürfen innerhalb
derartiger Anla ĩ Ra d nur zu solchen Ver⸗ ; gen nur in solchen Räumen un J ? ich tungen zugelassen werden, welche sie mit bleiischen Produkten nicht in Berührung bringen.
5. 8. ; Der Arbeitgeber darf in Räumen, in welchen Bleifarben oder Bleizucker hergestellt oder verpackt werden, nur solche Personen zur Heschäftigung zulgssen, welche eine Bescheinigung eines ayprobirten Arztes darüber beibringen, daß sie weder schwa hlich, e r Lungen⸗, Nieren⸗ oder Magenleiden oder mit Alfoß lig 8 behaftet sind. Die Bescheinigungen sind zu fammeln, auf, hren und dem Auf⸗ e nen F. zulegen.
1396 der Gewerbeordnung) auf Verlangen vor—
§. 9. . 23 Arbeiter, welche bei ihrer Beschäftigung mit bleiisschen Stoffen oder Produllen in Berührung kommen, , eines Zeit⸗ raumes von 24 Stunden nicht länger alt 12 Stunden beschä tigt werden. 8 10 .
Der Arbeitgeber hat alle mit bleiischen Stoffen oder Produkten in Berührung kommenden Arbeiter mit vollständig deckenden Arbeits kleidern einschließlich einer Mütze zu versehen.
§. II. .
Mit. Staubentwickelung verbundene Arbeiten, bei welchen der Staub nicht sofort und vollständig , wird, darf der Arbeit⸗ geber nur von Arbeitern ausführen lassen, wesche Rase und Mund mit Respiratoren oder feuchten Schwämmen bedeckt haben.
§. 12. ö Arbeiten, bei welchen eine Berührung mit gelösten Bleisalzen stattfindet, darf der Arbeitgeber nur durch Arbeiter ausführen laffen, welche zuvor die ganz entweder eingefettet oder mit undurchlässigen Handschuhen versehen haben. ö ĩ
§. 13.
Die in den §5§. 19. 11, 12 bezeichneten Acbeitskleider, Nespi. ratoren, Schwämme und Pandschuhe hat der M eitgeber jedem damit R versehenden Arbeiter n besonderen Caan m in ausreichender . und zweckentsprechendei Beschaffen heit . berweisen. Er hat dafür Sorge zu tragen, daß diese Gegenstände stets nur von densenigen Arbeitern benutzt werden, welchen sie zugewiesen sind, und daß die⸗ selben in bestimmten Zwischenräumen, und zwar die Ärbeitskleider mindestens jede Woche, die Respiratoren, Mundschwaͤmme und Hand— schuhe vor jedem Gebrauche gereinigt und während der Zeit, wo sie sich nicht im Gebrauche befinden, an dem für jeden Gegenstand zu bestimmenden Platze aufbewahrt werden.
§. 14.
In einem staubfreien Theile der Anlage muß für die Arbeiter ein Wasch⸗ und Ankleideraum und getrennt davon ein Speiseraum vorhanden sein. Beide Räume müssen sauber und staubfrei gehalten und während der kalten Jahreszeit geheizt werden.
In dem Wasch⸗ und Ankleideraum müssen Gefäße zum Zweck des Mundausspülens, Seife und Handtücher, sowie Einrichtungen zur Verwahrung derjenigen gewöhnlichen Kleidungsstücke, welche vor Beginn der Arbeit abgelegt werden, in ausreichender Menge vor— handen sein.
In dem Spejseraum oder an einer anderen geeigneten Stelle müssen sich Vorrichtungen zum Erwärmen der Speisen befinden.
Arbeitgeber, welche fünf oder mehr Arbeiter beschäftigen, haben diesen wenigstens einmal wöchentlich Gelegenheit zu geben, ein warmes Bad zu nehmen. 64
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8 Der Arbeitgeber hat die Ueberwachung des Gesundheitszustandes
der von ihm „eschäftigten Arbeiter einem, dem Aufsichtsbeamten 5. 139 b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden approbirten Arzte zu übertragen, welcher monatlich mindestens einmal eine Unter— suchung der Arbeiter vorzunehmen und den Arbeitgeber von jedem Falle einer ermittelten Bleikrankheit in Kenntniß zu setzen hat. Der Arbeitgeber darf Arbeiter, bei welchen eine Bleikrankheit ermittelt ist, zu. Beschäftigungen, bei welchen sie mit bleiischen Stoffen oder Materialien in Berührung kommen, bis zu ihrer völligen Genesung nicht zulassen.
§. 16.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Krankenbuch zu führen oder unter seiner Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Einträge durch den mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arzt oder durch einen Betriebsbeamten führen zu a Das Krankenbuch i enthalten:
1) den Namen dessen, welcher das Buch führt; ö.
2) den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheitszustandes der Arbeiter beauftragten Arztes; .
3) den Namen der erkrankten Arbeiter; —
4) die Art der Erkrankung und die vorhergegangene Beschäftigung;
5) den Tag der Erkrankung; .
6) den Tag der Genesung, oder wenn der Erkrankte nicht wieder in Arbeit getreten ist, den Tag der Entlassung. 3.
Das Krankenbuch ist dem Aufsichtsbeamten, sowie den zuständigen Medizinalbeamten auf Verlangen vorzulegen.
2
Der Arbeitgeber hat eine Fabrikordnung zu erlassen, welche außer einer Anweisung hinsichtlich des Gebrauches der in den §§. 10, 11, 12 bezeichneten Gegenstände folgende Vorschriften enthalten muß:
.Die Arbeiter dürfen Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht mit in die Anlage bringen. .
2) Die Arbeiter dürfen Nahrungsmittel nicht in die Arbeitsräume mitnehmen, dieselben vielmehr nur im Speiseraum aufbewahren, Das Einnehmen der Mahlzeiten ist ihnen, sofern es nicht außerhalb der Anlage stattsindei, nur im Speiseraum gestattet.
3) Die Arbeiter haben die Arbeitskleider, Respiratoren, Mund⸗
schwämme und Handschuhe in denjenigen Arbeitsräumen und bei den⸗ jenigen Arbeiten, für welche es von dem Betriebsunternehmer vor⸗ , ist, zu benutzen. . 4) Die Arbeiter dürfen erst dann den Speiseraum betreten, Mahlzeiten einnehmen oder die Fabrik verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitskleider abgelegt, die Haare vom Staube gereinigt, Hände und Gesicht sorgfältig gewaschen, die Nase gereinigt und den Mund aus⸗ gespült haben.
§. 18.
In jedem Arbeitsraum, sowie in dem Ankleide⸗ und dem Speise⸗ raum muß eine Abschrift oder ein Abdruck der 88. 1 bis 17 dieser Vorschriften und der Fabrikordnung an einer in die Augen fallenden Stelle aushängen. Jeder neu eintretende Ärbeiter ist, kevor er jur Beschäftigung zugelaffen wird, zur Befolgung der Fabrikordnung bei 1 der ohne vorhergehende Kündigung eintretenden Entlassung zu verpflichten.
Der Betriebsunternehmer ist für die Handhabung der Fabrik⸗ ordnung verantwortlich, und verpflichtet Arbeiter, welche derselben wiederholt zuwiderhandeln, aus der Arbeit zu entlassen.
19.
Neue Anlagen, in welchen l erben oder Bleizucker hergestellt werden soll, dürfen erst in Betrieb gesetzt werden, nachdem ihre Errichtung dem zuständigen Aufsichtsbeamten (8. 13955 der Gewerbe⸗ ordnung) angezeigt ist. Der Letztere hat nach Empfang dieser Anzeige schleunigst durch persönliche Revision festzustellen, ob die Einrichtung der Anlage den erlassenen Vorschriften entspricht.
§. 20.
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die §§. 1 bis 19 dieser Vorschriften kann die Polizeibehörde die Einstellung des Betriebes bis zur Herstellung des vorschriftsmäßigen Zustandes anordnen.
8 1.
Auf, Anlagen, welche zur Zeit des Erlasses dieser Vorschriften im Betriebe stehen, finden die 88. 1 bis 4, 5 Absatz 1, 6 Absatz 1, 14 erst vom 1. Januar 1857 an Anwendung.
Für solche Anlagen kännen Ausnahmen von den im Absatz 1 be⸗ zeichneten Vorschriften durch den Bundesrath zugelaffen werden, wenn nach den bisherigen Erfahrungen anzunehmen ist, daß durch die vor- handenen Einrichtungen ein gefahrlofer Betrieb sichergestellt ist.
Berlin, den 12. April 1886.
ᷣ Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Der J. Nachtrag zu der den Anhang zum internationa⸗ len Signalbuch bildenden „Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs- und Handels-Marine mit ihren Unterscheidungssignalen vom Jahre 1866* ist erschienen. Berlin, den 19. April 1886. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Bosse.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Forstkassen⸗Rendanten Hellwig zu Letzlingen den Charakter als Rechnungs-Rath, und
dem Zweiten Arzt an der Provinzial-Irrenanstalt, Dr. Henning sen zu Schleswig den Charakter als Sanitãts⸗Rath zu verleihen.
Gesetz, betreffend eine Erweiterung des Staatsschuldbuchs. Vom 12. April 1886.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Preußen · 2c, ö ⸗ verordnen, unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: Einziger Artikel.
Die Bestimmungen des Gesetzes, betreffend das Staats⸗ schuldbuch, vom 20. Juli 1883 (GesetzSamml. S. 120) finden vom 1. Juli 1886 ab auf Schuldverschreibungen der drei⸗ einhalbprozentigen konsolidirten Anleihe mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die hiernach zu bewirkenden Eintragungen in ein besonderes Buch erfolgen können.
Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Ge⸗
König von
setzes beauftragt. . ̃
ung re unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 12. April 1886.
(L. S.) Wilhelm.
von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius.
Friedberg. von Boetticher. von Goßler.
von Scholz. Bronsart von Schellendorff.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent Dr. Johann Franck zu Bonn ist zum außerordentlichen Professor in der philosoyhischen Fakultät der dortigen Universitäl ernannt worden.
Am . Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin is der orden liche Qhrer Hr. tte Renn herb Ri e Paul Schwieger zum Oberlehrer befördert worden.