1886 / 100 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Apr 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Nr. 1654 das Lissabonner Zusatzabkommen zur Ueberein⸗ kunft vom 3. November 1889, erregend. den lustausch von Postpacketen ohne Werthangabe ab chlossen eilen tsa.⸗ land, der Argentinischen R ublit, esterreich⸗ Ungarn, Belgien, Brasilien, ulgarien, Chile, Dänemark, den dänischen Antillen, der Republik San Domingo, Egypten, Spanien, Frankreich, den französischen Kolonien, Griechenland, talien, Luxemburg, Montenegro. Paraguay, Niederland, Persien, 1 den portugiesischen Kolonien, Rumänien, Serbien, Schweden und Norwegen, der Schweiz, der Türkei, Uruguay und Venezuela. Vom 21. März 1885; und unter

Nr. 1665 das , . betreffend den Post⸗

auftragsdienst, geschlossen zwischen Deutschland, Desterreich⸗ , 699 Egypten, 5 gin der Republik Liberia, Luxemburg, Portugal, den bor lugiesischen Kolonien, Rumänien uͤnd der Schweiz. Vom 21. März 18865.

Berlin, den 28. April 1886.

Kaiserliches Post⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den zum Diakonus in Alt-Landsberg und Pfarrer in Buchholz berufenen Pfarrer Rudolf Eramer, bisher in Alt⸗Glietzen, zum Superintendenten der Diözese Strausberg, Regierungsbezirk Potsdam, zu ernennen.

Auf den Bericht vom 15. März d. J. genehmige Ich hierdurch, daß der Zinsfuß der Seitens der Stadt Buckau b. M. ö Grund des Priwilegiums vom 1. März 1880 ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Anleihescheine zum J. Januar 1887 von viereinhalb auf vier Prozent durch Abstempelung derselben herabgesetzt werde, vorbehaltlich aller sonstigen Be⸗ stimmungen des gedachten Privilegiums und mit der 2 daß denjenigen Inhabern von Anleihescheinen, welche sich die fragliche Zinsreduktion nicht gefallen lassen wollen, die be⸗ treffenden Stücke unter Innehaltung der vorgeschriebenen Fristen zur Rückzahlung zu kündigen sind. Berlin, den 25. März 1886. Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.

An die Minister des Innern und der Finanzen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Den Oberlehrern am Gymnasium zu Göttingen, Lr. Fer⸗ dinand Muhlert und Dr. Karl Hentze ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Per sonalveränderungen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 20. April. v. Salisch, Oberst Lieut . D, zum Bez. Commandeur des 1. Batz. Landw. Regts. Nr. 29' ernannt Mestwerdt, Major vom Inf. Regt. Nr. 65, unter Be⸗ förderung zum Oberst Lt., als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Inf. Regt. Nr. 68 versetzt. Killmann, Major vom Inf. Regt. Nr. 65, zum Bats. Commandeur ernannt. Edler v. d. Planitz, Hauptm., bisher Compagnie-Chef, vom Inf. Regt. Nr. 63, zum überzähligen Major befördert. Nie feld, Haurxtm. von dDemselben Regt. zum Fomp. Chef ernannt. Has fe, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 29, in das Inf. Regt. Nr. 63 versetzt. v. Hellfeld, Pr. Lt. à la suite des Gren. Regts. Nr. 7, unter Belassung in dem Kommando als Adjutant bei der 10. Inf. Brig, zum Gren, Regt. Nr. 2, à la suite defselben. Marschall v. Sulicki, Pr. Lt. à la auite des Inf. Regts. Nr. 4, unter Belassung in dem Kommando als Adjut. bei der' 63. Inf. Brig, zum Inf. Regt. Nr. 37, A la snite desselben, v. Lin fsow, Pr. Lt. à Ja suite des Füs. Regts. Nr. 36, unter Belaffung in dem Kommando als Adjut. bei der 13. Inf. Brig. zum Inf. Regt. Nr. 47, à la suite desselben, Kole we, Pr. Lt. A ll snite des Inf. Regts. Nr. 5I, unter Belaffung in dem Kommando als Adjut. bei der 20. Inf. Brig., zum Inf. Regt. 41, à a suite desselben, versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs- Ministeriums. 20. April, Fo ß, Hauptm. 3 1a suite des Inf. Regts. Nr. 30, Subdirektor bei den Gewehr⸗ und Munitionsfabriken, der Gewehrfabrik in Erfurt, Zwanziger, Sec. Lt. A la sßnits des Gren, Regts. Nr. 3, Direk⸗ Ronsafsift. bei den Gewehr- und Munitionsfabriken, der Gewehrfabrik in Danzig zugetheilt. Klopsch, Pr. Lt. à la saite des Gren. Regts. Rr. 5, Direktionsassist. bei der Munitionsfabrik in Erfurt, als Adjut. zur Inspektion der Gewehrfabriken kommandirt.

Äbschieds bewilligung en. Im aktiven Heere. Berlin, 20. April. v. Salisch, Dberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. des Inf. Regts. Rr. cß8. mit Penston zur Disp, gestellt. Brüg⸗ ma nn, Sec. Tt. a. D., zuletzt in der 4. Ingen. Ing. in der Armee und zwar, unter Ueberweisung zu den beurlaubten Offizieren des Res. Landw. Bats. Nr. S6, als Sec. Tt. mit einem Patent vom 16. Sey⸗ zember S582 bei den Landw. Pionieren wiederangestellt. 24 April. v. Massow, Oberst a. D., Intend. des Garde⸗Corps, bei seinem Uebertritt mit Pens. in den Ruhestand, der Charakter als Gen. Major verliehen.

XIII. (Cöniglich Württembergisches) Armee⸗Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Im aktiven Heere. 19. April. Frhr. v. Spitz em berg Deneral der Inf und General⸗Adjut. Sr. Majestät des Königs, in Genchmigung feines Abschiedsgesuches mit Pensien zur Disr. und gleichzeitig, unter Belaffung in dem Verhältniß als General⸗Adjut., ö la suite der Armee gestellt. Frhr. O Flügel⸗Adjut. Sr. Majestät des Königs, unter Gewährung der Kom⸗ vetenzen eines Brig. Gommandeurs, mit Wahrnehmung der Funk⸗ Hionen des General Adzut. Sr. Majestät des Königs beauftragt.

Aichtamtliches. Dent sches Reich.

Preußen. Berlin, 28. April. Kaiser und König von dem Wirklichen Geheimen Rath von Wilmomski Vortrag lten und ertheilten dem früheren portugiesischen Minister ontes Pereira de Mello die , . Audienz. Später nahmen Se. Majestät noch die Meldung des Generals der Infanterie, General ⸗Inspecteurs von Stiehle

entgegen.

Wirkl. Geh. Kriegsrath und Milit.

Versetzungen.

v. Mol sberg, Oberst und

Se. Majestät der

ließen Sich am heutigen Vormittage Gaz , ö . 123 Isterseiertage in keinem Bezirk Westgaliziens irgend

Die lesungen werden im Weise stattfinden: . In Berlin werden in Räumen der Universität Vor—⸗ lesungen über die Verwaltung der preußischen Staatseisen⸗ bahnen gehalten werden. Das Nähere, insbesondere auch bezüglich der Anmeldung zu den Porlesungen, ist aus dem Anschlage in der Universität ersichtlich. . .

8 Köln finden Vorlesungen über Nationalökonomie der Eisenbahnen und Eisenbahn⸗ Betriebslehre im Verwaltungs. gebäude der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion (linksrheinische) daselbst statt.

Die im Reichs⸗Eisen bahna mt aufgestellte, in Nyrʒ 9 des „Reichs Anzeigers“ veröffentlichte Uebersicht der Be⸗ triebsergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat März d. J. ergiebt für die 62 Bahnen, welche auch schon im j Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, mit einer Gesammt⸗Betriebslänge von 32 224314 km, nach⸗ stehende Daten: Eröffnet wurden am 1. März d. J. die Strecken Tennep— Krebsöge 5,40 km (Königliche Eisenbahn⸗ Direktion Elberfeld) und Biersdorf —Daaden 1,B85 km (KGönig⸗ liche Eisenbahn⸗Direktion Köln rechtsrhein.) Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im März d. J. auf ein Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 27 Bahnen mit zusammen 1593, 16 km höher und bei 35 Bahnen mit zusammen 30 631,58 km (darunter 6 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger, als in dem⸗ selben Monate des Vorjahres. Die Einnahme aus allen Ver⸗ kehrszweigen war vom 1. April 1885 bezw. 1. Ja⸗ nüar 1886 bis Ende März d. J. auf, ein Kilo⸗ meter Betriebslänge bei 24 Bahnen mit zusammen 23841 08 km höher und bei 38 Bahnen mit zusammen 29 383, 66 km (darunter 7 Bahnen mit vermehrter Betriebs⸗ lange) geringer, als in demselben Zeitrgume des Vorjahres. Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privat⸗ bahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rechnung verwalteten Bahnen, betrug Ende März d. J. das gesammte konzessionirte Anlagekapita! Il 9 660 M Gi g65 000 Stammaltien, 20 544 30 46 Prioritäts Stammaktien und 28 940 000 6 Priori⸗ täts-Obligationen), und die Länge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 298,04 km, so daß auf je 1 km 273 285 6 entfallen. Bei den unter Pri vat⸗ verwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende März d. J. das gesammte konzessionirte Anlage— kapital 573 31512) 46 (297 339 550 M Stammaktien, S4 146150 C0 Prioritäts⸗Stammaktien und 191 829 429 ( Prioritäts-Obligationen), und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapital bestimmt ist, 3635,37 km, so daß auf je 1 m 157 705 d entfallen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Dr. B. Schmitz in Frankenau, Jacobi, r. Freund, Dr. von Lukowicz, Dr. Crose, Baumberger, Landsberg, Jungmann, sämmtlich in Breslau, Dr. Weber in Görbersdorf, Nebel in Gehrde, Alberts in Langschede, Dr. Holstein in Laasphe, Dr. Koch in Eichberg, Dr. Kirberger in Frankfurt a. M., Dr. Lan- dau in Kamberg.

eisenbahnfachwissenschaftlichen V= r⸗ ee e er, 1886 in folgender

Württemberg. Stuttgart, 27. April. (W. T. B.) Se. Königlige Hgeit der Prinz Wilhelm Hon Preußen ist Heute Nachmittag 11,4 Uhr hier eingetrtffen, auf dem Bahnhof von den Mitgliedern des Königlichen Hauses empfangen und von dem zahlreich versammelten Publikum mit begeisterten Hochrufen begruͤßt worden. Heute Abend findet bei dem Prinzen Wilhelm ein Diner statt; nach demselben wird der Prinz das Theater besuchen, in welchem „Der Trompeter von Säkkingen“ zur Aufführung gelangt. 28. April. (W. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen empfing heute den Minister⸗Präsidenten von Mittnacht und nahm sodann das Dejeuner bei Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Vera ein. Die Offizier Deputation der Garde⸗Husaren, welche den Prinzen begleitet, war von Hoheit dem Prinzen Wilhelm von Württem⸗ berg zum Dejeuner geladen. Nach dem Diner, welches bei Sr. Hoheit dem Prinzen Hermann von Sach sen⸗ Weimar stattfindet, wird der Hof mit seinen Gästen dem veranstalteten Reiterfest beiwohnen. Morgen wird der

Prinz Wilhelm einer Einladung zum Galadiner bei Ihrer

Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich von Württemberg Folge leisten. Das Wetter ist pracht— voll; viele Fremde sind zur Theilnahme an den Festlichkeiten eingetroffen.

Mecklenburg Schwerin.

Schwerin, 27. April.

Aus Florenz wird den Meckl. Anz, telegraphirt, daß der Großherzog am 26. Morgens daselbst wohlbehalten ein⸗

getroffen und im Hotel de la Paix abgestiegen ist.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 27. (Th. C) Die Rückkehr der Großherzoglichen Herr— schaften aus Italien erfolgt am 29. d. M. Die Prin⸗ zefsin Elisabeth wird, entsprechend den früher bereits ge⸗ , e, Bestimmungen, noch einige Zeit in Lugano ver— weilen.

Oefterreich⸗Ungarn. Wien, 26. April. Der „Presse“ zufolge wird sich zu Beginn der kommenden Woche das Ab⸗ geordnetenhaus zur Nachsession versammeln. Reiches Arbeitsmaterial harrt der Erledigung des Reichsraths. Mehrere Angelegenheiten, welche im Abgeordneten⸗ hause die Ausschußberathung bereits passirt haben, so das Unfallversicherungsgefetz, das Gesetz über Grund⸗ steuernachlässe wegen Elementarschäden, die Vorlage über die Besorgung des Religionsunterrichtes, die Wahlreform für Niederösterreich u. m. a., sind reif für die Plenarverhandlung. Anderes, wie das Krankenkassen⸗ und das Sozialistengesetz dürfte ebenfalls in Bälde dem Plenum unterbreitet werden können. Dazu sollen ferner schon in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses die u n r,, eingebracht werden.

Lemberg, 27. April. (W. T. B.) Die amtliche „Gazeta Lwowska“ koastatirt, daß währen ner ganzen

welche Ruhestörung Seitens der Landbevölkerung vor⸗ . ist; überhaupt sei kein Anzeichen vorhanden, welches ie in einigen Zeitungen geäußerten Befürchtungen irgendwie zu begründen geeignet wäre. ;

Schweiz. Bern, 27. April. (B. T. B.). Der schwei⸗ zerische Gesandte in Wien sowie der schweizerische General⸗ Konful in Bukarest sind vom Bundes rath ermächtigt

Sr. Königlichen

April.

worden, mit der rumänischen Regierung behufs Ab⸗ schlusses eines Handelsvertrages in Unterhandlung zu treten.

Großbritannien und Irland. London, 25. April. Allg. Corr) Die irische Bodenankaufs⸗Bil! enthält 53 Ärtikel, von denen die nachstehenden die wichtigsten sind:

Art. 2 lautet wie folgt: Innerhalb der durch diese Akte fest⸗ gesetzten Zeit kann der wirkliche Eigenthümer irgend eines verpachteten Güterkompleres in Irland, auf den diese Akte Anwendung findet, sich an die Staatsautorifät wenden, solch' einen verpachteten Güterkompler zu dem statutarischen Preise anzukaufen. Dieser Antrag soll registrirt und damit der Priorität gemäß verfahren werden. Im Falle der Ankauf von dem Landlord bewerkstelligt ist, sollen die Pächter der verschiedenen Farmen, aus denen der Güterkompler besteht, Eigen⸗ thümer ihrer Pachten unter solchen Bedingungen werden, wie sie diese Akte vorschreibt; und wo die Pächter nicht Eigenthümer ihrer Farmen unter dieser Akte werden, soll die Staatsautorität dies werden, und darüber in solcher Weise verfügen, wie sie es für passend erachtet.

Art. 3. Der statutarische Preis einer Besitzung soll nach dem Betrage der Retto⸗Pachtrenten bemessen werden. Die Netto Rente einer Besitzung ist der Brutto⸗Rente gleich, wenn von letzterer die Zehnten, ein durchschnittlicher 13 für Unkosten mit Bezug auf schlechte Forderungen, die Kosten der Verwaltung, Reparatur und dergl. abgezogen werden. Der Zehnte soll durch die Bücher der Landkommission festgestellt werden.

Art. 4. Der statutarische Preis einer Besitzung soll dem 20 fachen Pachtertrage derselben gleich jein, und in zoo unter dieser Akte al pari emittirten beständigen Annuitäten bezahlt werden. Zu dem stafutarischen Preise sollen die Pachtrückstände treten, die nach dem letzten Pachtzahlungstage im Jahre 1885 und vor dem Tage des An⸗ kaufs fällig find, nachdem die Landkommissien bescheinigt bat, daß der Landlord außer Stande gewesen ist, solche Rückstände einzuziehen.

Art. 5. Die Summe, welche von einem Pächter für die Er— werbung des Eigenthumsrechts an die Staats-Autorität zu zahlen ist, soll dem 20fachen Betrage der Brutto-Pachtrente der Farm gleich sein, und diese Summe kann entweder ganz oder theilweise sfofort bezahlt werden, oder durch eine 49 jährige Zahlung von 404 der Kaufsumme.

Art. 6 behandelt die Prozedur bei einem Ankauf.

Art. 12 bestimmt, daß in Fällen, wo den Pächtern gewisse Rechte und Privilegien zustehen, die Staats-Autorität den Ankauf der Be— sitzung ablehnen darf, wenn nicht die Landkommission bescheinigt, daß diefe Rechte oder Privilegien der Pächter gesichert sind.

Art. 15 sagt: wo es der Landkommission scheint, daß auf Grund des verarmten Zustandes einer Besitzung, oder der Pächter darauf, der statutarische Preis höher ist als der Marktwerth der Besitzung; oder wo es aus irgend einem anderen Grunde der Landkommission unbillig erscheint, daß die Staatsautorität die Besitzung zu dem in dieser Akte bestimmten Preise ankaufen sollte, da soll die Landkommission eine dahin lautende Erklärung abgeben, und die Staatsautorität soll nicht verbunden sein, dieselbe anzukaufen, wenn nicht der Landlord einen niedrigeren Preis annimmt, den die Landkommission für gerecht erklären dürfte.

Art. 16 bestimmt, daß es in ausnahmsweisen Fällen gerecht sein soll, daß der statutarische Preis höher ist als der 20 fache Netto Pactertrag der Besitzung, so z. B. bei einem ausnahmsweise guten Zustande der Besitzung und dem, gusnahmeweisen Gedeihen der Pächter. In diesem Falle darf die Landkommissien ein Kaufgeld zusprechen, welches den 22 jährigen Netto-Pachtertrag nicht über⸗ steigt.

Art. 18 bestimmt, daß ein Pächter, dessen Jabrespacht 44 nicht übersteigt, es ablehnen darf, Eigenthümer zu werden, in welchem Falle die Staatsautorität Eigenthuͤmerin wird.

Art. IJ verordnet, daß die Landkommission für die Zwecke dieser Akte aus den nachstehenden Personen bestehen soll; d. h. wenn irgend eine Vakanz im Amte eines Kommissärs entstebt, soll Ibre Majestãat eine geeignete Person zur Ausfüllung der Vakanz ernennen. Die Kom— missäre ollen nach dem Belieben Ihrer Majestät im Amte verbleiben, und aus den unter der irischen Regierungsakte von 1886 vereinnahm⸗ ten Zöllen und Accisegefällen solche Gehälter beziehen, wie sie das Schatzamt bestimmt. In Verfolg dieser Akte darf irgend etwas ge— schehen, was von einem oder zwei Kommissaäͤren angeordnet ist; aber wenn ein Landlord oder eine andere Person sich benachtheiligt fühlt, dann darf ihr Fall von einem Gerichtshofe untersucht werden, der aus nicht weniger als 3 Kommissären bestehen soll.

Art. 25. Das Schatzamt soll von Zeit zu Zeit einen „General⸗ Einnehmer“ für die öffentlichen Einkünfte in Irland ernennen, und solche Deputirte, die unter ihm in irgend welchen Theilen Irlands fungiren, wie das Schatzamt es zur Ausführung dieser Akte für noth— wendig befinden dürfte.

Art. 31 fagt: Für die Zwecke dieser Akte 300 und 24 fortlaufende Annuitäten kreiren.

darf das Schatzamt (Die anderen Artikel besteben aus Nachtragsbestimmungen, die kein vitales Prinzip verkörpern.)

Portugal. Lissabon, 17. April. (Pol. Corr.) Die Sefsioͤn der Kammern, welche am 2. d. geschlossen werden follte, war, da die dringendsten Vorlagen der Regierung zu jenem Zeitpunkte noch nicht erledigt waren, bis zum 8. d. verlängert worden. Die Kammern haben, trotz der überwiegenden Mehrheit der Regenerationspartei, dem progressistischen Kabinet die verfassungsmäßige Zustimmung zur Einhebung der Steuern für das Finanzjahr 1886/87 und der Verwendung derselben ertheilt sowie die Vorlagen, betreffend die Aus⸗ hebung für die Armee und Marine, angenommen. Ferner haben? die Kammern fast mit Stimmeneinhelligkeit die Erhöhung der Bezüge des Kronprinzen auf 222 222 Fr. sowie eine Summe von 555 Fr. für die Auslagen des Königs anläßlich der Hochzeit des Kronprinzen bewilligt. Für die Hochzeitsfeierlichkeiten sowie für den Empfang der Fürstlichen Gäste werden in den Königlichen Palästen große Vorbereitungen getroffen. Nach der Hochzeit, die für den' 22. Mai anberaumt ist, wird der Kronprinz das Palais von Belem beziehen. Von verschiedenen Körperschaften werden Vorbereitungen für die Veranstaltung von Volksfesten am Hochzeitstage getroffen.

Italien. Rom, 27. April. (W. T. B.) Die „Ga⸗ zettaà ufficiale“ veröffentlicht das Dekret, durch welches die Deputirtenkammer aufgelöst wird, die Neu⸗ wahlen auf den 23. Mai und die etwaigen Stichwahlen auf den 30. Mal festgesetzs werden. Die neue Kammer wird zum 10. Juni einberufen. Dem Dekret ist ein ministe⸗ rieller Bericht beigefügt, in welchem die auf den einzelnen Gebieten durchgeführten Reformen aufgezählt werden. Der Bericht betont sodann, daß das Gleichgewicht des Budgets in Folge der letzten finanziellen Maßnahmen vollständig kon⸗ solibirt sei. Das schwierige Reformwerk hätte nicht beendigt werden können ohne Meinungsverschiedenheiten, welche sich am 5. März bei der Abstimmung üher die bei der Budget berathung beantragte und von der Regierung acceptirte Tages ordnung gezeigt und die Reihen der Regierungs⸗Majorität sehr gelichtet hätten. Zur Ausführung der noch nicht vollendeten Reformen sei eine Kraft nothwendig, welche freie Regierungen in einer soliben, einträchtigen Majorität fänden; es sei deshalb ein Appell an das Land nöthig, dessen Urtheil aufs Neue den gefunden Sinn der dem Könige und den ru mwürdigen

Institutionen ergebenen Bevölkerung bezeugen werde.

Griechenland. Athen, 27. April. (W. T. B.) In der Bucht vin Phaleron und im Piräus liegen augenblicklich fünf Schiffe des internationalen Ge⸗ schwaders, darunter ein russisches, welches von Tenedos abgegangen war. Dieselben gaben bei ihrem Eintreffen die üblichen Salutschüsse ab.

Das Ultimatum wurde von den Vertretern der fünf Mächte überreicht, obgleich der französische Gesandte, Graf de Mouy, dieselben ersucht hatte, zunächst neue Instruktionen ihrer Regierungen abzuwarten. Die Antwort des Minister⸗ Präsidenten Delyannis auf das Ultimatum wird noch heute erwartet. Die Kammer wird alsbald wieder zusammentreten, und es soll die Demobilisirung unverzüglich beginnen.

Ein Telegramm der „Daily News“ aus Athen, vom 27. d, meldet: Durch einen Erlaß des Königs ist die Entlassung der jüngst einberufenen zwei Altersklassen der Reserve angeordnet worden.

28. April. (W. T. B.) Ein Telegramm der, Agence Havas“ meldet: Der Minister⸗Präsident Delyannis erließ gestern Abend ein Rundschreiben an die Vertreter Griechenlands im Auslande, in welchem es heißt: Griechenland habe, dem Rath Frankreichs entsprechend, die Rüstungspolitik, von welcher geglaubt worden sei, daß sie den Frieden stören könnte, in der Hoffnung aufgegeben, daß Europa einen solchen Entschluß Griechenlands anerkennen werde. Griechen⸗ land habe unter Beobachtung der durch die öffentliche Ordnung und militärische Erwägungen gebotenen Rücksichten die Abrüstung vorbereitet, als ihm ein Ultimatum zu— gegangen sei, welches die Freiheit seiner Aktion aufhebe. Durch dieses Ultimatum werde die Lage verändert, denn es gewinne durch dasselbe den Anschein, als ob Griechenland nicht mehr aus freier Entschließung, sondern unter dem durch das internationale Geschwader getroffenen Zwange handele. Die Regierung müsse deshalb die Abrüstung ablehnen, welche große Gefahren herbeiführen könnte. Die Regierung werde jedoch, wenn die Mächte ihr die Freiheit ihrer Aktion beließen, die Frankreich gegenüber von freien Stücken übernommenen Verpflichtungen loyal erfüllen, wie es die Ehre und die Inter— essen Griechenlands erheischten.

Rutland und Polen. St. Petersburg, 28. April, (W. T. B.) Das „Journal de St. Péters bourg“ sagt: die Vertreter der Mächte wären nach Eingang der Erklärung Delyannis' übereingekommen, das Ulti matum nicht am Montag, sondern am Dienstag zu über— reichen, nachdem sie bis dahin ihre Instruktionen erhalten haben würden.

Jalta, 28. April. (W. T. B.) Edhem Pascha ist

estern Abend in Begleitung des Sekretärs des Sultans, Kiasim Bey, und zweier türkischen Beamten hierselbst ein⸗ getroffen und am Landungsplatze von den Spitzen -der Be⸗ hörden empfangen worden. Nachdem derselbe im Landhause unweit des Palastes von Livadia abgestiegen war, stattete ihm alsbald der Minister des Kaiserlichen Hauses, Graf Woronzow Dafchkow, einen Besuch ab.

Zeitungsstimmen.

Dem „Schwäbischen Merkur“ wird aus Berlin ge— schrieben: Der jüngste Erlaß des preußischen Ministers des Innern, welcher unter UÜUmständen die Anwendung des Sozialistengesetzes gegen die Leiter und Veranstalter von Arbeitseinstellungen empfiehlt, hat in der Presse lebhafte Erörterungen hervorgerufen und soll auch, wie es heißt, demnächst im Reichftag von sozialdemokratischer Seite zum Gegenstand einer Anfrage gemacht werden. Der Erlaß selbst, wenn er gerecht ausgesührt wird, scheint uns aber zu Angriffen wenig Anlaß zu geben. Wenn diejenigen Bestrebungen, die durch das Sozialistengesetz getroffen werden ollen, sich der Arbeits⸗ einstellungen als einer erfolgversprechenden Form ihrer Bethätigung bedienen und auf dielem Boden ihre Ziele verfolgen, so ist nicht ein— zusehen, warum das Sozialistengesetz nicht in Anwendung kommen sollte. Die großen Arbeitseinstellungen sind eine so überaus ernste, zahlreiche Familien mit wirthschaftlichem Untergang bedrohende Sache, daß mit allen gesetzlichen Mitteln verhindert werden muß, wenn sie zum Aus— gangspunkt und Tummelplatz der durch das Sozialistengesetz ge— troffenen Bestrebungen gemacht werden sollten. Die großen Strikes, wenn sie lediglich durch sozialdemokratische Verhetzung angestiftet und geschürt werden, sind weit gefährlicher und bedenklicher, als etlich. Reden in Versammlungen oder Artikel in der Presse, weil sie außer⸗ ordentlich große wirthschaftliche und soziale Nachtheile für tausende von Arbeiterfamilien zur mittelbaren Folge haben. Aber andererseits soll auch das freie Koalitionsrecht der Ar⸗ beiter. die Möglichkeit, bessere Löhne zu erringen oder die Arbeitszeit abzukürzen, nicht angetastet werden, sofern sich dieses Streben auf gesetzlichem Boden bewegt und erlaubter Mittel bedient. Die Waffen des Sozialistengesetzes sollen und dürfen nicht benützt werden, um in dem gesetzlichen Kampf um den Arbeits lohn die Lage der Arbeiter zu Gunsten der Arbeitgeber zu erschweren. Der Erlaß des Hrn. von Puttkamer erkennt die Verpflichtung, sich jeded Eingriffs in gewährleistete und unantastbare Rechte, wie das Koalitions— recht und den freien Arbeitsvertrag, zu enthalten, unumwunden an. Nur Ausschreitungen und ungesetzlicher Mißbrauch dieser Rechte, nicht ihre ordnungsmäßige Bethätigung soll ferngehalten werden. Wer Gewalt redigt, mit Zwang und Bedrohung arbeitsuchende Genossen vom Arbeiten abhätt, die Koalitionsfreiheit zur Gewaltherrschaft gegen alle, die ihre eigenen Wege gehen wollen, mißbraucht, der verdient, daß gegen ihn die volle Schärfe des Gesetzes zur Anwendung kommt. .

In seiner Osterbetrachtung meint das „Posener Tageblatt“:

Dem schlichten Empfinden des Volkes ist längst eine Ahnung aufgegangen, daß in der anscheinend so untrüglichen Rechnung der modernen, auf den Namen „Liberalismus“ getauften allgemeinen Glückseligkeitstheorie nicht Alles stimmt; denn wäre dem so, wie wäre es dann möglich oder auch nur denkbar, daß mit dem Augenblick, wo der Liberalismus seine vielgepriesenen freiheitlichen Errungenschaften zur praktischen Geltung bringen konnte, auch die Massenarmuth, das Massenelend, die Massenverwilderung so enorme, schreckenerregende Dimensionen annahm, daß die Menschheit vor diesen spozialen Krankheiten wie vor einem mit elementarer Gewalt drohen den Ünheilsgespenst gelähmt dasteht! Den Wortführern der soi-disant unfehlbaren liberalen Glückseligkeitsthecrie ist an—= ght dieser Wahrnehmungen nicht eben wohl zu Muthe.

it „Bildung“, „Freiheit? und ähnlichen schönen Schlag— worten laffen sich die schreienden Ungerechtigkeiten, die im Gefolge des liberalen Prinzips einhermarschiren, schlechterdings nicht beseitigen; aber, wie es gewöhnlich der Fall ist, läuft die urtheilslose Menge, statt den kenntnißreichen, erfahrenen Arzt um Heilung anzugehen, Marktschreiern und Kurpfuschern nach, unter deren Behandlung oder vielmehr Mißhandlung der Patient vollends heruntergebracht wird. Nur fo begreift man, warum der große Haufe, dem eine so einsichts—⸗ volle und thatkräftige Regierung, wie es außer der deutschen keine weite auf Erden giebt, durch den Erlaß wahrhaft humaner, sozialer Reformgesetze hülfreich beizuspringen sich angelegen sein läßt, der bürgertichen und sozialen Demokratie ins Garn geht.

Jahre 1883 um 26 672 668 trifft ant die einzelne bezirke mit:

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗

heitsamts sind in der Zeit vom 11 bis 17. April er. von je 1600 Bewohnern, auf den Jahresdurchschnitt berechnet, als gestor ben gemeldet: in Berlin 25,1, in Breslau 8,5, int Königsberg 25,7, in Köln 35.2. In Frankfurt a. M. 20,2 in Wiesbaden 28,1, in Hannover 18,2, in Kassel A,9, in Magdeburg 29,1, in Stettin 21,4, in Altona 25,3, in Straßburg 33,54, in Metz 21,2, in München 30,42, in Nürnberg 41,7, in Augsburg 23,8, in Dresden 25,4, in Leipzig 21,7, in Stuttgart 178, in Karlsruhe 17,9, in Braunschweig 2154, in Hamburg 28,8, in Wien 32, in Pest 39,5, in Prag 43,53 in Triest in Krakau 33.3, in Basel 20,5, in Brüssel 33,6, in Amsterdam 26,5, in Paris 27,1, in London 19,8, in Glasgow 22,9, in Liverpool 19.3, in Dublin 25,0, in Edinburg 189, in Kopenhagen 245, in Stockholm 27,9, in Christiania 17,5, in St. Petersburg 39,6, in Warschau 31,1, in Odessa 31,6, in Rem 3435, in Turin 28,8, in Venedig 24.0, in Bularest 21 in Alexandria Ferner aus der Zeit vom 21. bis 1 März: in New⸗Jork 2, in Philadelphia 23,6, in Baltimore 24, in San Francisco 22,9, in Bombay 24,9, in Kalkutta 24,2, in Madras 37,8. Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meisten Groß— städten Europas wieder abgenommen, nur aus einigen Städten des süddeutschen Hochlandes (München, Nürnberg), sowie aus Köln, Aachen, Straßburg, Prag werden höhere Sterblichkeitsziffern gemel⸗ det. Die während des größten Theils der Woche vorherrschenden nördlichen (in Mitteldeutschland nordwestlichen, in Süddeutschland nordöstlichen) Winde übten keinen günstigen Einfluß auf das Vor— kommen von akuten Entzündungen der Athmungsorgane aus, so daß in vielen Städten (Danzig, Dresden, Köln Elberfeld. Aachen, Kre— feld, Hamburg, Leipzig, Mülhausen i. E.,, München, Nürnberg u. a.) die Zahl der durch sie veranlaßten Sterbefälle noch immer eine bedeutende war. Dagegen haben Darmkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder erheblich weniger Sterbefälle hervorgerufen; obwohl in Berlin, Breslau, Dresden. Vamhurg, München, Stettin, Amsterdam, Brüssel, London, Paris, Wien, Warschau ihre Zahl noch eine größere, als fonst um die e Jahreszeit, war. Die Theilnahme des Säug— lingsalters an der Sterblichkeit war in Folge dessen eine etwas kleinere als in der Vorwoche. Von 109009 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 96, in München 90. Säuglinge. Das Vorkommen der Infektionskrankheiten blieb im Allgemeinen das gleiche, wie in der Vorwoche; nur Sterbefälle an Scharlach und an Pocken wurden etwas mehr gemeldet. Todesfälle an Masern kamen aus Berlin, Nürnberg. Amsterdam, Edinburg, Pgris, Prag, Wien häufiger, aus Budapest, London, St. Petersburg, Rom seltener zur Mittheilung. In Hamburg sowie in den Regierungs⸗ bezirken Düsseldorf, Königsberg, Marienwerder, Stettin sind Masern gleichsals zahlreich. Das Scharlachfieber forderte in Berlin, Pest, Prag, Christiania etwas mehr, in Hamburg, London, Paris, St. Petersburg weniger Opfer. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Hamburg, Kassel, Köln. München, Amsterdam, Pest, London, Haris, St. Petersburg, Wien, Warschau eine ge— steigerte, während sie in Altona, Barmen, Berlin, Dresden eine kleinere wurde. In Nürnberg und im Regierungsbezirk Schleswig waren Erkrankungen an Diphtherie gleichfalls zahlreich. Das Vorkommen von typhöfen Fiebern (Unterleibstyphen) war im Allgemeinen ein vermindertes. Die Zahl der Sterbefälle hat in Hamburg, Paris, St. Petersburg etwas ab«, in London zugenommen. Die Zahl der Neuerkrankungen war in St. Petersburg eine kleinere, in Pest eine größere, in Hamburg nahezu die gleiche wie in der Vorwoche. Da⸗ gegen wurden Sterbefälle und Erkrankungen an Flecktyphus häufiger, und zwar erstere aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf und Krakau je 1, aus Warschau 3, aus Pest 4, letztere aus Kopenhagen, Stockholm je L aus Wien und St. Petersburg je 2, aus dem Re⸗ gierungsbezirk Düsseldorf 5 gemeldet. Rückfallsfieber veranlaßten in St. Petersburg weniger Todesfälle und weniger neue Erkrankungen. , Entzündungen des Zellgewebes der Haut waren in Paris, Nürnberg, Kopenhagen gesteigert, in Berlin vermindert. Dem Kindbettfieber erlagen in Paris 9, in London 6 Frauen. Erkrankungen an epidemischer Genickstarre sind nicht zur Meldung ge⸗ kommen. Der Keuchhusten raffte in Berlin, Glasgow, Dublin etwas weniger, in Paris und London etwas mehr Kinder hinweg; auch in Ham⸗ burg, Kopenhagen und Stockholm nahmen Erkrankungen ab. Sterbe⸗ fälle an Pocken kamen aus Krakau, Edinburg einzelne, aus Prag, Brüssel, Jürich, Turin je 2 aus Wien 5. aus Paris 7, aus Pest 12, aus Rom (21. bis 27. März) 13 zur Berichterstattung. Erkran⸗ kungen an Pocken gelangten aus Berlin und Breslau je 2, aus Edin— burg und aus dem Regierungsbezirk Marienwerder je 3, aus dem Regierungsbezirk Stettin und St. Petersburg je 4, aus, London ?, aus Wien 18, aus Pest 56 zur Anzeige. Aus Venedig werden 2 Sterbefälle an Cholera, aus Brindisi; aus der Zeit vom 17. bis 22. April, 22 Erkrankungen und 14 Sterbefälle gemeldet. Im Departement Finistère (Frankreich) hat die Cholera in den ersten Aprilwochen wieder erheblich acgenommen. In Audierne war seit 3. April keine neue Erkrankung vorgekommen.

Der Nr. 4 des 17. Jahrganges 1885 der Zeitschrift d

Königlich bayerischen Statistischen Bureaus“ e

nehmen wir über die Hagelschläge des Jahres 1884 f

gende Daten:

Von Hagelschlägen Gemeinden betroffen,

gegen 792

ö. 981

1055

e 8 1 1 7

nt⸗ ol⸗

wurden im Jahre 1384 681 8,5 o6o der

9,9 Oo im Jahre 1883,

,,,, 1882,

13.2 969 1881, 16909 15 Joe. 1880 und ö. 516 6,4 O,, , 1536756.

Im Durchschnitte der 6 Jahre sind es jährlich 838 Gemeinden, welche Hagelschlag heimsuchte.

In den einzelnen Regierungsbezirken zeigte sich 6 Jahre

a, die größte Betheiligung von Gemeinden: Oberbayern 1883 26,4 ½, Oberpfalz 1881 23,9 ½, Unterfranken 1882. 22,8 Oso, Schwaben 1880 22,1 C,, Oberfranken 1882 19,8 Go, Mittelfranken I881 18,8 oο, Niederbayern 1883 14,9 C, Pfalz 1882 7,80;

b. die geringste Betheiligung von Gemeinden: Oberfranken 1883 3,3 o, Pfalz und Unterfranken 1880 je 3,5 Co, Niederbayern 1882 3, 8 Oo, Oberpfalz 1882 6,6 ,, Oberbayern 1882 7,z , Mittel- franken 1880 7,4 dυο, Schwaben 1881 10,2 .

Wird das Maximum und Minimum in der prozentual aus— gedrückten Betheiligung der Gemeinden für jeden einzelnen Regierungs—⸗ bezirk gegenüberstet, so ergiebt die Differenz, welche durch Sub⸗ traktion des Minimums vom Maximum gewonnen wird, ein un⸗ gefähres Bild der Schwankungen; die Differenz beträgt bei Unter—⸗ ranken 19.3, bei Oberbayern 19, 1, bei Oberpfalz 17,3, bei Ober franken 1635, bei Schwaben 11,9, bei Mittelfranken 11,4, bei Nieder⸗ bayern 11,l, bei Pfalz 4,3.

Die Zahl der versicherten Grundbestzer wurde 1884 auf 18 96. ermittelt, gegen 8928 im Jahre 1883, 11948 im Jahre 1882 und 13 061 im Jahre 1881.

Die Gesammtversicherungssumme für das Königreich berechnete sich 1884 auf 41 733 213

gegen 21 060 545 (6 im Jahre , 30 601 158 2 881.

Die Mehrung der Gesammtversicherungssumme gegenüber

ĩ n Regie rungs⸗

III II

während der

1931 725 M. 1686 311 . 1271 877 M, 1211 500 M0

Mittelfranken Unterfranken Oberfranken Pfalz

Die durchschnittlich· Versicherungẽßsumme eines Versicherten im Königreich beziffert im Zahre 1884 den Betrag von 2090 M gegen 8

4 935 831 M . 3 797086 6, 3 1863 725 06, 2734 563 ,

Schwaben Oberbayern Oberpfalz Niederbayern

Bod M im Jahre 1885, 2237 ½ im Jahre 1882 und 2344 M im Jahre 18581.

wiesen.

*

nete sich für das

. ö 1882. 13831, 13890 und

28 ?. ö. 730. 16 Mie 4 Jahre 1579 mit 1882 weisen somit einen Gesammt⸗ schaden von 38 410 535 und einen jährlichen Durchschnittsschaden von 9 602 634,B,5 S aus.

Die 5. Jahre 1879 mit 1883 ergaben einen von 46028 165 M und 9205633 1

reg, n! . J : 5 . ;

Die 6 Jahre 1379 mit 1834 entziffern einen Gesammtschaden don 50 378436 n und einen jährlichen Durchschnittsschaden von 8 396 406 66

2 360 . . * J.

Von dem für das Jahr 1884 angezeigten Schaden mit 4350 271 4. entfallen auf

160 o gs J 9 811730 6

*.

t 3. er 1 1. Gesammtschaden einen jährlichen Durchschnittsschaden von

Schwaben Oberbayern Pfalz Oberpfalz Mittelfranken Unterfranken

1052 394 M 24,2 O sC, 862 612 M 19,8 0 W, 7568 377 MS y 0A, 539 950 6. 12,4 00, 516 653 J 1 299 342 M

Niederbayern 221 810 66 H, 1 (o, . Oberfranken 99 133 6 2.3 OM. Die Zahl der entschädigten Grundbesitzer wurde für 1884 auf 3166 15,9 9 aller versicherten Grundbesitzer ermittelt, gegen 2849 31,9 6 9 im Jahre 1883, 2895 2 2 0 y, 9 1882. 1488 11,4 9— ö 2592 im Jahre 1889 und ,

Die gejahlte Entschädigung wird, wie seither, nur in ihrer

Gesammtwirkung in das Auge gefaßt, um ersichtlich zu machen, welche

Jute des Ge sammtschadens durch die stattgehabte Benützung der

Versicherungsgelegenheit beglichen worden ist.

Es wurde als gewährt angezeigt im Jahre 1884 bei einem Gesammtschaden von 4350 271 4 in Mark 539 697, in Prozenten des Gesammtschadens 12,41, in den sechs Jahren von 139 1854 bei einem Gesammtschaden von 50 373 4365 M in Marksz 297 904, in Prozenten des Gesammtschadens 6.5. In Prozenten der Versicherungssumme be⸗ trug die gezahlte Entschädigung 1884 1,29 0 gegen 3,59 ½ im Jahre 1883, 1,5 osę9 im Jahre 1882 und (0, 95 ( im Jahre 1851. = Von den .Württembergischen Jahrbüchern für Statist ik und Landeskunde“, herausgegeben von dem König⸗ lichen Statistischen Landesamt (Stuttgart, W. Kohlhammer,), ist der Jahrgang 1885 erschienen. Derselbe enthält:

JI. Band 1. Hälfte. Statistisches Jahrbuch für das Königreich Württemberg. Jahrgang 1885.

J. Band 2. Hälfte. Witterungsbericht vom Jahre 1834. Von Professor Dr. v. Zech. Bewegung der Bevölkerung im Jahre 1834. Uebersicht über die Brutto⸗Erträgnisse der Steuern vom Kapital-, Renten⸗, Dienst⸗ und Berufseinkommen im Etatsjahr 1384 bis 31. März 1885. Württembergische Literatur vom Jahre 1884. Von Ober-Bibliothekar, Ober⸗Studienrath Dr. v. Heyd.

II. Band. Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte. Jahrgang VIII. 1885. .

Supplementband. Wasserstandsbeobachtungen an den württem⸗ bergischen Pegelstationen in den Jahren 1882 und 1833. Mitgetheilt von der Königl. Ministerialabtheilung für den Straßen⸗ und Wasser⸗ bau. Witterungsbericht von den Jahren 1880, 1851, 1852 und 1883. Von Professor Dr. v. Zech.

Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die preußische Gewerbesteuergesetzgebung ihrer heutigen Gestalt und das Gesetz, betreff Besteuerung des Wanderlagerbetriebes. t K tar für Justiz⸗ und Verwaltungsbenmte Falk mann, Amtsrichter. Berlin 18385. Franz ten (X, 255 S.). Geheftet 47 MS, gebunden 5 M Auf wenigen bieten der Gesetzgebung bedarf es mehr eines leitenden F dens auf den vielverschlungenen Pfaden der preußischen Gewerbesteuergesetz⸗ gebung. Seit Erlaß des diefe Materie zum ersten Male in um—⸗ fassender Weise regelnden und theilweise noch heute gültigen Gesetzes vom 360. Mai 1835 ift eine folche Fülle neuer Geseße, ministerieller Ausführungsinstruktionen und Refkripte in Spezialfällen ergangen, die sich untereinander ergänzen, abändern und ganz oder theilweise wieder aufheben, daß es selbst für denjenigen, welcher täglich mit der Handhabung der Gewerbesteuergesetzgebung befaßt ist, nicht immer leicht ist, den richtigen Pfad durch dieses Wirrniß zu finden Inzwischen hat auch die Recht= sprechung in einem Zeitraum von ca. 60 Jahren ein reichhaltiges Material zur Auslegung der Gesetze geliefert, welches für den Justiz⸗ wie für den Verwaltungsbeamten gleich schätzbar ist. Der Verfaffer des vorliegenden Buches hat es nun unternommen, dief Material, welches an zahlreichen Stellen zerstreut un zum großen Theil nur selten zur Hand zu sein pflegt, ir Form und möglichst vollständig in seiner heutigen Gef und durch den verschiedenen Gesetzen beigefügte zahlreiche, jedoch durchaus lehrreiche Anmer zu Das Buch zerfällt in 3 Abtheilungen. Die 1. Abtheilung der Besteuerung des stehenden Gewerbebetriebes, thei vom 36. Mai 1820 wegen Entrichtung der Gewerbestene

8.

23 3. ö. ü ** *

3

*

112

ge 5 Anweifungen

gen ꝛc. aus den Jahren

1840-1876. Besteuerung des Ge⸗ werbebetriebes im Umherziehen und des Wanderlagerbetriebes, führt die darauf bezüglichen Gesetze vom 30. Mai 1820 resp. 3. Juli 1876 und vom 27. Februar 1880 im Wortlaut an, sowie in einem An⸗ hange theils vollständig. theils auszugsweise 4 Anweisungen Reskripte ꝛc.

26. 9.

merkungen unübersichtlich zu machen, wir

merkungen zu den Gesetzen nur auf das zur

direkt dienende Material diesen 1 dienenden

Anweisungen und Reskripte n dern j eiden ersten. Ab⸗

tbeilungen beigefügten Anhange wieder en Sezũglich der

Ministerialreskri st au f Dablikationen vor-

zugsweisfe auf 2 Vorschriften

über die erbe ꝛc.' ver⸗

n Umfange nach

mi ͤ Fortgelassen

Testripte auch diejenigen,.

jedech ibrem Inhalt

nweisungen Aufnahme

M ungen und Reskripten

dir den. Den Schluß des

d ein chronelogisches Register der

ze ändere Ausstattung des vorliegenden.

en Buches t nichts zu wünschen übrig.

münzen im freien Germanien eit der Varusschlachte.

2 rann. Osnabrück Rackhorstsche Buchhandlung. 1886.

Verfaffer dieser Schrift bat schon durch zwei früher erschienene

er letzteren

Von Dr. Her⸗

wund an dieser Stelle besprochene Controvers⸗Schriften die von Prof. Dr. 2beodor Mommsen an d

gknüpften Sppetbesen über den Ort der Varusschlachten bekämpft. Seine in Beltmann in der vorliegenden Arbeit nunmehr noch sammengefaßt und durch neue Gegengründe bereichert. Er erklärt

se rtömischen Münzfunde von Barenan

diesen Schriften niedergelegten Ansichten bat Dr.

einmal zu⸗

* .