Dentscher Neichs⸗ Anzeigen
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Königlich Prenßischer Staats⸗Anzeiger.
. für das Nierteljahr. Insertionapreia
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für den Raum einer Nruchzrilt 30 9.
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für Kerlin außer den Nost Austalteu auch die Gepr-=
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Berlin, Sonnabend,
dition: sw. Wilhelmstraßee Nr. 32.
1886.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Obersten a. D. von Kalckreuth zu Eberswalde, bisher Kommandant von Küstrin, und dem Wirklichen Geheimen Kriegsrath Genz . Militär⸗Intendanten des XIV. Armee⸗ Corps, bisher im Kriegs Mint erium, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klaͤsse mit der Schleife; dem bisherigen Militär— 2 des Garde⸗Corps, General⸗Major a. D. und irklichen Geheimen Kriegsrath von Mme m zu Berlin, den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Geheimen Kriegsrath Kreidel, Militär-Intendanten des III. Armee⸗Corps, bisher im Kriegs-Ministerlum, den König— lichen Krenen⸗Orden dritter Klasse; sowie dem Maurermeister und Rathsherrn Ferdinand Brentzel zu Meseritz den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Insignien zu ertheilen, und zwar: des Verdienstkreuzes des Großherzoglich sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Kammervirtuosen Wieprecht; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Groß— herzoglich , Haus⸗ und Verdienst— Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem Rechtsanwalt und Notar Wolf Dose zu Neustadt in Holstein; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus-Ordens: dem Hauptmann von Kutzleben, Flügel⸗Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen-Meiningen; des Fürstlich , Verdienst-Ordens dritter Klasse: dem Eisenbahn-Stationsvorsteher Blankenagel zu Altenbecken; des Ehrenkreuzes dritter Klasse des Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Gestüt⸗Inspektor Schrenk zu Herrenhausen;
ferner: des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse: dem Ober⸗Revisor Zeibig zu Eydtkuhnen; sowie des Großherrlich türkischen Osmanis-Ordens dritter Klasse: dem zur Zeit in Kaiserlich ottomanischen Diensten stehen— den Regierungs⸗Baumeister Koß zu Konstantinopel.
Königreich Preufzen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Regierungs- und Schulrath Carl Hein— rich Philipp Ferdinand Sander zu Breslau zum Direktor der Königlichen Waisen- und Schulanstalt zu Bunzlau mit n n seines bisherigen Charakters und Ranges,
den ö en Marine⸗Schiffbau⸗Ingenieur und e gfefsor Carl Dill, den Dozenten und Professor Dr. Adolph Slaby und den Dozenten und Professor Dr. Julius Weeren zu etatsmäßigen Professoren an der Technischen Hochschule zu Berlin, .
den Dozenten und Professor Dr. Wil helm Kohlrausch zum etatsmäßigen Professor an der Technischen Hochschule zu Hannover, und
den Dozenten und Professor Dr. Otto Grotrian zum etatsmäßigen ö an der Technischen Hochschule zu Aachen zu ernennen; sowie
den Kaufmann Hermann Rosenfeld zu Posen den Charakter als Kommerzien⸗-Rath zu verleihen.
Auf Ihren Bericht vom 12. d. M. will Ich den vom 35. General Landtag der Ostpreußischen Landschaft ge— faßten —ᷣ 33 des Negulatis vom 23. Juni 1866 (GS.
S. IM3) zu bestimmen; . „Tas Plenarkollegium wird ermächtigt, nach Einstel= lung der Ausgabe von 4prozentigen Pfandbriefen zu beschließen, ba diese Pfandbriefe den Inhabern der— selben zur Einlbsung durch Zahlung des Nennwerths . kündigen und in Zi prozentige Pfandbriefe umzüt= . sind. Für die Ausführung eines solchen Be⸗ schlusses sind alsdann die Vorschriften der 8§. 2 ff. des
als vam 6 Mat 1830 (6.8. S. 363) maß—
gebend /, .
mit der Maßgabe hierdurch landesherrlich genehmigen, daß anz nuf deutsche
bei, Ausgabe neuer Pfandbriefe an ger he gg lautende Formu rden sind. (Vergl.
des Regulatips vom 6. April Berlin, den 19. April 1886. . Wilhelm.
von Puttkamer. Lucius. Friebberg. von Scholz.
An den Minister des Innern, für Landwirthschaft, Domänen und Foͤrsten, der Jufti; und der Finanzen. .
Sta at s⸗Ministeriu m.
Der bisherige Hülfskanzlist Maffert ist zum Kanzlei— Sekretär bei dem Ober⸗Verwa tungsgericht ernannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Seminar- und Waisenhe n ⸗Direktor, Schulrath Lang zu Bunzlau ist als Semingę Direktor an das Schul— lehrer⸗Seminar zu Reichenba 8
„der Seminar⸗Direktor Roßmann zu Reichenbach in gleicher Eigenschast an das Schullehrer Seminar zu Drossen ,, . .
Der ordentliche Lehrer Bran in Posen ist zum Sberlet er Ostrowo, und . der ordentliche Lehrer nasium in Marburg zum Oberlehrer befördert worden.
Die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Friedrich Karl Schm uhl zum Oberlehrer an der acc ichn unt schule der neh Stiftungen zu Halle a. d. S. ist ge⸗ nehmigt worden.
Der bisherige Erste Lehrer an der höheren Bürgerschule u Geestemünde, Qberlehrer Dr. Georg Eilker, ist zum
tektor dieser Anstalt ernannt worden.
hom Marien⸗Gymnasium er, dem Gymnäsium in
Felix Mendelssohn⸗-Bartholdy⸗Staats-Stipendien für Musiker.
Am J. Oktober er, kommen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Stiftung . befähigte und streb⸗ same Musiker zur Verleihung. Jedes derselben beträgt 1500 e Das eine ist für Komponisten, das andere für aus⸗ übende Tonkünstler bestimmt. Die Verleihung erfolgt an Schüler der in Deutschland vom Staat subventionirten musi⸗ ,. Ausbildungsinstitute, ohne Unterschied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Nationalität.
Bewerbungsfähig ist nur Derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute gemacht hat. Ausnahmsweise können preußische Staats⸗ angehörige, ohne daß sie diese Bedingungen erfüllen, ein Stipendium empfangen, wenn das Kuratorium für die Ver⸗ waltung der Stipendien 9 Grund eigener Prüfung ihrer Befähigung sie dazu für qualifizirt erachtet.
Die Stipendien werden it, Fortbildung auf einem der betreffenden, vom Staate subventlonirten Institute ertheilt, das Kuratorium ist aber berechtigt, hervorragend begabten Bewerbern nach Vollendung ten Studien auf dem Institut ein Stipendium für Jahresfrist zu weiterer . (auf Reisen, durch Besuch auswärtiger Institute 2c.) zu verleihen.
Sämmtliche Bewerbungen nebst den Nachweisen über die Erfüllung der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen, selbstgeschriebenen Lebenslauf, in welchem besonders der Studien⸗ gang hervorgehoben wird, sind nebst einer Bescheinigung der r zur Konkurrenz durch den bisherigen e ir oder dem Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Anstalt bis rn 1. Juli d. 3 an das unterzeichnete Kuratorium, Berlin W., Wilhelmstraße Nr. Ia, einzureichen. ;
Den Bewerbungen um das Stipendium für Komponisten sind eigeng Kompositionen nach freier Wahl, unter eidesstatt⸗ licher Versicherung, daß die Arbeit ohne fremde Beihülfe aus⸗ lr worden ist, beizufügen.
Die Verleihung des Stipendiums für ausübende Ton⸗ künstler erfolgt auf Grund einer am 30. September cr. in Berlin durch das Kuratorium abzuhaltenden Prüfung.
Berlin, den J. April 1886. Das Kuratorium für die Verwaltung der Felix
Mendelssohn-Bartholdy⸗Stipendien.
Justiz⸗Ministerium.
Der Amtsrichter Jordan in Berleburg ist mit Pension in den Ruhestand e. .
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht; der Rechts⸗ anwalt Schmidtmann bei dem . in Marburg, der Rechtsanwalt von Manger bei, dem Amtsgericht in Emmerich, der Rechtsanwalt Geisthövel bei dem Land⸗
Jalob äber bei m Gym;
gericht II in Berlin und der Rechtsanwalt Mues bei dem mtsgericht in Worbis.
ö. die Liste der Rechtsanwälte ist eingetragen: der Gerichts-Assessor Mosson bei dem Landgericht in Neisse. besen⸗ ie erledigte Notarstelle in Tanten wird nicht wieder
esetzt. ꝛ
Der Notar de Witt in Ortelsburg ist in Folge straf⸗ rechtlichen Urtheils aus dem Amt als Notar geschieden.
Der Amtsrichter Seger in Zeitz, der Amtsrichter 6 in Hadersleben, der Rechtsanwalt und Notar, Juftiz-
ath Hankwitz in Wriezen und der Notar Neuhöfer in Kastellaun sind gestorben.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei der Beurtheilung von Konstruktionsmaterialien, namentlich von Eisen und Stahl, welche oft Schwierigkeiten bietet, wenn sie lediglich auf Grund der ermittelten mechanischen und chemischen Eigenschaften erfolgen soll, scheint ein ergänzendes . in der mikroskopischen ÜUntersuchung gefunden zu sein. .
Die Herstellung der für eine solche ,,, . Unter⸗ suchung geeigneten Schliffe ist indessen mit zah reichen Schwie⸗ rigkeiten verbunden, erfordert eigenartige Instrumente und Apparate, große Uebung und Sachkenntniß des Anfertigers. Da nach den vorliegenden Erfahrungen weder die erforderlichen Kräfte, noch die nöthigen Hülfsmittel den Produzenten und . von Metallen in allen Fällen zu Gebote stehen, so ist mit Genehmigung der Herren Minister für Handel und Gewebe, der öffentlichen Arbeiten und der geistlichen, Unter⸗
16 und Medizingl⸗Angelegenheiten eine Abtheilung für Her— x fffen mit der chemisch technischen e t verbunden worden. K
. ischen E rsuchsa
Indem wir den P t und Stahl unter Bezugnahme auf die nachstehenden Ve schriften für die Benutzung der betreffenden Abtheilung Kenntniß geben, bemerken wir gleichzeitig, daß unser Mitglied, Herr Geheimer Bergrath Dr. Wedding sich gern bereit erklärt hat, so lange, bis die . auf diesem Gebiet allgemein verbreitet sind, die auf Grund eingehender ue angefertigten Schliffe auf ihre Brauchbarkeit 6 den besonderen Zweck vor der Absendung zu prüfen, die Aufmerksamkeit der Auftrag⸗ geber, wenn es gewünscht wird, auf die Eigenthümlichkeiten welche sich unter dem Mikroskope zeigen, hinzulenken und auch den Zeichner anzuweisen, dieselben besonders zu markiren.
Derselhe wird ebenso, falls dem Auftraggeber Erfahrungen darüber fehlen sollten, gern angeben, ob sich im einzelnen Falle die Aetzung des Schliffes, bezw. welcher Grad der Aetzung, und . welcher Ton der Anlauffarben am meisten für das betreffende Metallstück empfiehlt.
Wenn diese Mitwirkung unseres Mitgliedes gewünscht wird, bitten wir dies in jedem einzelnen Auftrage auszu— sprechen.
Berlin, den 15. April 1886.
Königliche Kommission zur Beaufsichtigung der technischen Versuchsanstalten. Schultz.
. . für die Benutzung der Abtheilung zur Herstellung von Schliffen für mikroskopische Unterfuchungen.
Die Vorschriften für die Benutzung der Königlichen technischen Ver— suchsanstalt zu Berlin vom 1. Januar 1881 (Mittheilungen aus den Königl. Versuchsanstalten 18835 S. 8) und vom 1. September 1884 (ebend. 1884 S. 91) werden durch folgende Bestimmungen ergänzt:
Zu Nr. 1 Leitung der Versuchsanstalten.
Mit der chemisch-technischen Versuchsanstalt ist eine Abtheilung
. ö. von Schliffen für mikroskopische Untersuchungen ver unden. Zu Nr. 2 ö der Versuchsanstalten. ;
F. In der Abtheilung zur Herstellung mikroskopischer Schliffe werden Metalle durch Schleifen, Poliren, . und Anlassen mit einer 36 Fläche versehen, welche zur mikroskopischen Unterfuchung geeignet ist. ;
Auf besonderen Antrag wird von dem durch das Mikroskop er— haltenen Bilde eine einfarbige oder mehrfarbige Zeichnung im Ver⸗ hältniß von 50:1 hergestellt.
Zu Nr. 3 Form und Beschaffenheit der einzusendenden . . ,
F. Die Proben sind im Allgemeinen in Form von Platten mit 2 annähernd parallelen Flächen von ungefähr 2 em Seite in einer Stäcke von nicht mehr als 15 mm einzuliefern.
Flächen wie Kanten können rauh sein und den natürlichen Bruch zeigen. .
Anders geformte, namentlich 6. und stärkere Stücke werden, soweit die Hülfsmittel der Anstalt (Drehbänke und Hobel maschinen; reichen, in derselben formatisirt.
Sollen größere Flächen, als solche von 4 gem, namentlich ganze Querschnitte von Schienen, Axen, Panzerplatten u. s. w. mikroskopische Untersuchung vorbereitet werden, so sind diesen Flächen entsprechende Platten von döchstens 2 em Stärke eigzuliefern.
Sollen gn, größeren Flächen nur einzelne Stellen untersucht werden, so sind die die letzteren umgebenden Theile nie n, damit die betreffenden Stellen als n. für die Schlejfung bereit stehen.
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roduzenten ; J . und Konsumenten von Eisen ö
für die