er seine Zu ; 7 . e der Herren B/A. zurüc'n
die von ihm in dem vorerwähnten Antrage B. A. erhobenen Bedenken in den Hauptpunkten hinfällig werden.
ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Wartegeld. §. 89 der Civilprozeßordnung.
stimmung zu dem Anfangs ea, prinzipiell ab⸗ ehme.
ie glei rklärung geben Herr F. und Herr Arbeitervertreter L. , . 8 83 den beute beschlossenen Abänderungen
err E. schließt sich ebenfalls der Erklärung des Herrn C. an. ge und mme, ö
Vorsitzender. Schriftführer.
Verzeichniß der . in der Sitzung des Vorstandes der Sektion N.. N. N.⸗Berufsgenossenschaft
anwesenden ö. . Mitglieder des Sektionsvorstandes (beziehungsweise deren Stell— vertreter)
F . ; f G von 5. 79 des Unfallversicherungsgesetzes zugezogenen
auf Grund von F., U si * zuge⸗
Vertreter der Arbeiter (beziehungsweise deren Stellvertreter)
Die Nummer 13 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute
Nr. 1659 das Gesetz, betreffend den Anspruch des Statt⸗ halters in Elsaß-Lothringen auf Gewährung von Pension und Vom 28. April 1886; und unter Nr. 1660 das Gesetz, betreffend die Ergänzung des Berlin, den 6. Mai 1886. Kaiserliches Post-⸗Zeitungs⸗Amt. Didden.
Unterrichtsanstalten erlangt:
Königreich Preußen. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗-Angelegenheiten.
Bekanntmachung. n der an den Tagen vom 2. bis 9. März 1886 zu Berl abgehaltenen Turnlehrer⸗Prüfung haben das Zeugniß
der Befähigung zur Leitung der Turnübungen an öffentlichen Gugel deni der in
L Au t, Studirender der Philosophie zu Breslau, b
z Behrendt, . der Medizin zu Berlin.
3) Binting, desgl. der Mathematik ꝛc. zu Frank— . .
4 e, e, früher Elementarlehrer zu Schwiebus,
5 Dr. Breßler, Kandidat des höheren Schulamts zu Berlin, ö .
6) Buchmann zu Halle a. d. S.,
ständigen Leitung des Schwimmunterrichtes erlangt:
und hat die Prü
der geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten.
10. April 1836 (Ni. I) veröffentlichten Allerhöchsten Erlasses vom 30. März 1886 übertrage ich die mir nach der Aller⸗ höchsten Ordre vom 21. Februar 1845 („Justiz-Minist.-Bl.
Vom 30. April 1886. m at Eisenbahn⸗Direktionen, Eisenbahn⸗Betriebsämter und Eisenbahn— Baukommissionen innerhalb ihrer durch die Organisgtion be⸗ grenzten Zuständigkeit mit der . daß diese Behörden Dritten gegenüber zum selbständigen Abs n Verträge und zur Entgegennahme der Auflassungs-Erklärung allgemein ermächtigt sind, ohne daß es hierzu meiner besonde⸗ ren Genehmigung bedarf.
Staatssekretär des Innern, Provinz Sachsen.
40) Dr. , , n. an der Musterschule zu Frankfurt a. M.,
4) Riewald, 5. er zu Greifswald,
2) Rosenberg, Buchhalter zu Berlin,
453 Ro fsau, Elementarlehrer zu Magdeburg, 44 Dr. Ru lf, Kandidat des höheren Schulamts zu Berlin, ö 45) Rupin, Elementarlehrer am Real⸗Progymnasium zu Limburg a. L.,
46) Schlüter, Elementarlehrer zu Magdeburg,
47) Schoubye, Studirender der Philologie zu Berlin, :
48) Schreiber, desgl. der Philologie zu Gotha,
49) Schultz, Elementarlehrer zu Magdeburg,
50) Szymanski, Studirender der Philologie zu 6 Maler zu Berlin
51 ie de, Maler zu Berlin, .
55) . Gymnnasiallehrer zu Schleiz, Fürsten⸗ thum Reuß,
53 wn J., Elementarlehrer zu Magdeburg, und
54) Wittmann, 6 zu ö
In derselben Prüfung haben die Befähigung zur selbst—
55) Hoffmann, Schwimmlehrer zu Berlin, ; 6 im Stoß- und Hiebfechten bestanden: 56) Ritter, Turn⸗ und Schreiblehrer 6 Berlin. Berlin, den 1. Mai 18586 Der Minister
Im Auftrage: de la Croix.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Auf Grund des im „Reichs- und Staats-Anzeiger“ vom
zustehende Befugniß zum Erwerbe
10). gegenwärti Erw Macht ; für den Staat auf die Königlichen
ibeweglicher Sachen
chluß der bezüglichen
Berlin, den 5. Mai 1886. . Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.
Evangelischer Ober-Kirchenrath.
Der in die Oherpfarrstelle zu Drossen berufene bisherige
. Krossen Il, Qerpfarrer Petri obersberg, ist zum Superintendenten der Diözese Stern—
erg 1, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., bestellt worden.
Se.
Excellenz der Staats-Minister,
Angekommen: — von Boetticher, aus der
7) Cé6sar, . der Philologie zu Apolda,
Großherzogth. Sachsen, .
8 . desh! 6 Mathematik zu Hamburg,
9 Eremer, desgl. der Philologie zu Aachen, 10 Exner, Elementarlehrer zu Breslau,
11) Fischer, wissenschaftlicher Hülfslehrer am Real—
gymnasium zu Elbing, ; .
12) Fischer, Kandidat des höheren Schulamts zu
Berlin, . . 13) Franke, Studirender der Theologie und der hilologie zu Halle a. d. S.,
14) Geßner, Kandidat der Philologie zu Berlin,
15) Görcke, Studirender der Mathematik zu Halle
ö. .
16) Günther, ordentlicher Lehrer am Friedrich—
Wilhelms⸗Gymnasium zu Berlin, .
17) Hempel, Studirender der Philologie zu Berlin,
18) k n, wissenschaftlicher Hülfslehrer am
Gymnasium zu Freienwalde a.
20) Höber, Kandidat der Mathematik zu Bockenem, Regierungsbezirk ,, 21) Holzgräfe, Studirender der neueren Sprachen zu Halle a. d. S., . 22) Kallmann, desgl. der Philologie zu Berlin, 23) Kempen, Geschäftsführer zu Mülheim a. d. Ruhr, . 24) Konzagk, Elementarlehrer zu Königsberg N⸗M., 25) Krakau, desgl. zu Buckau bei Magdeburg, 33 Krieger, Kandidat des höheren Schulamts zu Siegen,
22) Marquardt, Schriftsetzer zu Berlin, . 28) Meinberg, Studirender der Medizin zu Kassel, 29) Dr. Mohr, Gymnasiallehrer zu Kottbus,
30) Mohr, Werkführer zu Berlin,
31) Dr. Neufert, ordentlicher Lehrer am Johannes— Gymnasium zu Breslau, . 32) Neumann, Turnlehrer zu Osnabrück, ; 33) Neye, wissenschaftlicher Hülfslehrer am Real— Progymnasium zu Nauen, 34) Ostwald, Elementarlehrer zu Magdeburg, 35) Dr. Panning, Kandidat des höheren Schul— amts zu Neustadt⸗Magdeburg, 36) Pech, Kandidat des höheren Schulamts zu Glatz, 353 rehm Elementarlehrer zu i , 38) Dr. Regel, wissenschaftlicher Hülfslehrer am Gymnasium zu Gotha, . . 39) Reichel, Studirender der Philologie zu Breslau, ) a. Der Genannte ist auch zur Ertheilung von Schwimmunter⸗ richt befähigt. . — . b. Der Genannte ist auch zur selbständigen Leitung von Schwimm⸗ unterricht befähigt. . ö . . a. Der Genannte hat auch die Prüfung im Stoß⸗ und Hieb⸗ e bestanden 4. e n, n hat auch die Prüfung im Hiebfechten be⸗
nden.
S. 357) sind bekannt gemacht:
erabsetzung des Zinsfußes der von zthens Kerr n er Deichverband auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 7. März 18659, 28. Mai 1862 und 15. März 1876 ausgegebenen Schuldverschreibungen von 4 . Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 13 S. 135, ausgegeben den 27. März 1886;
Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Königs- , . im Betrage von 2134 600 96 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 14 S. 82, ausgegeben den 8. April 1886,
ür die Genossenschaft zur Regulirung des Marusch-Tursnitzer Mühlen⸗ r im Kreise Graudenz durch das Amtsblatt der Königlichen Ne⸗ gierung zu Marienwerder Nr. 12 S. 67, ausgegeben den 25. März 19 Herrmann, Elementarlehrer zu Magdeburg, 1886
Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt . im Betrage von 690 009 „ durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 159 S. 73, ausgegeben den
Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz-Samml.
I) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Februar 1886, betreffend die ; dem Magdeburg⸗Rothensee—
auf 4 L durch das Amtsblatt der
2) das Allerhöchste Privilegium vom 22. Februar 1886 wegen
3) das unterm 24. Februar 1886 Allerhöchst vollzogene Statut
4 das Allerhöchste eren , vom 8. März 18838 wegen
15. April 1886; ; k 4 ; 2) das unterm 10. März 1886 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft Lücken bach Insul im Kreise Adenau durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 13 S. 85, ausgegeben den 8. April 1386; . 6) das Allerhöchste Privilegium vom 15. März 18386 wegen Ausfertigung auf den. Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt— gemeinde Ottweiler bis zum Betrage von 90099 46 durch das Amts— blatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. I5 S. 127, ausgegeben den 16. April 1886; ; ( ; Y der Allerhöchste Erlaß vom 17. März 1886, betreffend die Verlängerung der Frist für die , der Cisenbahn von Altona nach Kaltenkirchen nebst Zweigbahn nach dem Himmelmoor bis zum . Juli 1839, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 26 S. 587, ausgegeben den 173 April 1856; 8) das Allerhöchste Privilegium vom 17. März 1886 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Liegnitz zum Betrage von 1 009 009 4Æ durch das Amtsblatt der en fich Regierung zu Liegnitz Nr. 17 S. 129, ausgegeben den 24. April 1886, . ; ö 9) das Allerhöchste Privilegium vom 19. März 1886 wegen Aus— fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Graudenz bis zum Betrage von 125 900 6 durch das Amtsblatt der König lichen Regierung zu Marienwerder Nr. 16 S. 113, ausgegeben den 22. April i856; . . 10) der Allerhöchste Erlaß vom 2. April 1886, betreffend die Anwendung des Enteignungsrechts für die Zwecke des von der Staats⸗ bauverwaltung auszuführenden Neubaues der Langen Brücke und der Ueberführung der Saarmunderstraße zu Potsdam, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 18 S. 187, ausgegeben den 30. April 1886; . ; . II). das unterm 2. April 1886 Allerhöchst vollzogene, Statut für die Drainagegenossenschaft zu Ostroppa mit Kolonie Zedlitz im Kreise Tost⸗Gleiwitz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
Aichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. Mai. Se. Majestät der
Kaiser und König ließen Sich im Laufe des Het ig Vor⸗
mittags von au 6 sowie von dem Kriegs-Minister und dem Chef
des Militärkabinets Vortrag halten.
dem Ober⸗Hof⸗ und Hausmarschall, Grafen
— Der Bundesrath, die vereinigten Ausschüsse
desselben für das Landheer und die Festungen und für das . sowie die vereingten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten
Sitzungen.
heute
— Der Bexicht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen G7) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Regierungskommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die zweite Berathung des Antrags Ler Abgg. Bachem, Fritzen und Pr. Mosler auf Annahme eines Gesetzentwurfs zur Abänderung des Gesetzes vom 25. Mai 1873. Der—
elbe lautet: . . . s An Stelle des 5. Bb des Gesetzes vom 25. Mai 1873 wegen Abänderung des Gesetzes vom 1. Mai 1851, betreffend die Ein⸗ führung einer Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer, treten
olgende Bestimmungen: ö . , . nach den bestehenden Bestimmungen in Stadt- und
2 ᷓ as Bürgerrecht bezw. das Stimm- und Wahlrecht ö . . die Bedingung eines jährlichen Klassensteuerbetrages von 3 resp. 4 Thalern geknüpft ist, tritt bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung des Gemeindewahlrechts an die Stelle der genannten Sätze der Stufensatz von 2 Thalern vin ,, . welche das Wahlrecht an einen höheren Klassen⸗ steuersatz knüpfen, verlieren mit dem 1. Januar 1887 ihre Hultigkeit, . k Abg. Janssen trat für die Verweisung des Antrags an eine Kommission ein. Derselbe sei durchaus berechtigt; denn in Trier sei eine große Anzahl von kleineren Handwerkern und Gewerbetreibenden in . , hohen Wahlcensus von den tädtischen Wahlen ausgeschlossen. 6 Abg. Ern . (Magdeburg) bat, den Antrag Bachem
ulehnen. ö . ö. dn Abg. Bachem wies zur Begründung desselben auf die Zustände in Köln hin, wo gegen 1000 Bürger vom städtischen Wahlrecht ausgeschlossen seien. Man begünstige damit eine plutokratische Herrschaft in den städtischen Verwaltungen. Der Abg. von Oertzen (Jüterbog) sprach sich gegen den Antrag sowie gegen eine kommissarische Berathung des⸗ elben aus. . Der Abg. Zelle hielt die in dem Antrage ausgesprochene Forderung für berechtigt und erklärte: seine Partei werde demselben zustimmen. . . Der Abg. von Eynern glaubte, daß es nicht angezeigt sei, Beschwerden, die man gegen irgend welche Mißstände in städtischen Verwaltungen habe, sofort auf gesetzgeberischem Wege beseitigen zu wollen. . e Der Abg. Cremer trat für den Antrag ein, ebenso die Abgg. Pleß und Trimborn. . ö. ih Dr. Windthorst meinte, daß dieser Antrag immer wiederkehren werde, und daß es besser gewesen wäre, denselben wohlwollender zu behandeln. Er begreife nicht, wie die Regierung Beschlüsse, wie sie in Köln und Trier in Betreff des Wahlcensus gefaßt worden seien, habe gut heißen können. Man, begünstige damit den Ausschluß der kleinen konservativen Handwerker von den städtischen Wahlen und befördere die Agitation zu Gunsten der Einführung des allgemeinen Wahlrechts für die städtischen Wahlen. ; 1 Debatte wurde hierauf geschlossen, und, der Antrag auf kommissarische Berathung mit 138 gegen 137 Stimmen abgelehnt. Hierauf wurde auch der Antrag Bachem mit 147 gegen 132 Stimmen abgelehnt. .
Bei Schluß des Blattes ging das Haus zur Berathung
von Petitionen über.
— Nach Nr. 18 (1886) des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“ bezifferte sich am 30. April 1874 der Betrag des aus— gegebenen Lan despapiergeldes auf 184298 529 S6 Da⸗ von sind bis Ende März 1886 eingezogen und. vernichtet 183 145 119 66, so daß noch 1153419 6 Landespapiergeld im Umlaufe sind. Der definitive Antheil der einzelnen Staaten an Reichskassenscheinen beträgt 120 900 000 Sb, von denen 119999 930 in Reichskassenscheinen auf die Königlich preußische Kontrole der Stagtspapiere in Berlin, 70 „6 zur baaren Zahlung auf die Reichshauptkasse für Rechnung der Königlich preußischen Kontrole der Stagtspapiere in Berlin angewiesen sind. Der Betrag des Maximalbetrages der den einzelnen Staaten zu gewährenden Vorschüsse in Reichskassenscheinen be— läuft sich auf 54 839 941,72 6 Davon sind auf die Reichs⸗ hauptkasse 54 120 995,ů71 6 angewiesen. Auf die gewährten Vorschüsse find bis Ende März 1836 36 5693 200 „ zurück- gezahlt, so daß die Vorschüsse noch 17527 95,71 M betragen, Von den gegenwärtig im Verkehr befindlichen 137 527 795 M Reichskassenscheinen sind 2090013 Abschnitte zu 5 (6, 1000039 Abschnitte zu 20 S6 und 2150 529 Abschnitte zu 50 b
— Der Widerspruch eines nachfolgenden Gläu— bigers gegen das Liquidat einer voreingetragenen, an sich gültigen Realforderung im Kaufgelderbelegungstermin eines subhastirten Grundstücks kann, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, . Civilsenats, vom 7. Januar d. J, lediglich auf den bloßen Legitimationsmangel des Liquidanten nicht gestützt werden.
Sachsen. Dresden, 9. ., ., n. ,, ,. ournal“ veröffentlicht das Gesetz, die Aufnahme einer drei⸗ . Ren tenanleihe betreffend, vom 22. April d. J.
Württemberg. Ludwigsburg, 4. Mai. Der Prinz und die Prinzessin Wilhelm von Württemberg sind heut in die festlich geschmückte Stadt eingezogen und haben in Schloß „Marienwahl“ Wohnung genommen.
Oppeln Nr. 17 S. 117, ausgegeben den 23. April 1386.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. Mai. (W. T. B.) m Reichs rath sind die österreichischungarischen us gleichs vorlagen eingebracht. Die erste derselben, die Bankvorlage, umfaßt einen Gesetzentwurf, mit welchem das Privilegium der öͤsterreichischungarischen Bank für die Zeit vom 1. Januar 1838 bis 31. Dezember 1857 unter Ab— änderung einzelner Bestimmungen der Statuten verlängert wird, — ferner zwei Gesetzentwürfe, welche die Prolongation der Schuld des Staats an die Bank von ursprünglich 8 Mil⸗ lionen Fl. zum Gegenstande haben.
Die einen integrirenden Bestandtheil des ersten Gesetz⸗ entwurfs bildenden Abänderungen einzelner Bestimmungen des allgemeinen Bankstatuts und des Statuts der Hypothekar⸗ Kreditabtheilung sind zum größeren Theile mehr formeller resp. rein stylistischer Natur. Von besonderer Bedeutung stellt sich die Abänderung des Art. 84 dar, der im Wesentlichen besegt: Der Generglrath hat für ein solches Verhältniß des Metallschatzes zum Banknotenunilauf Sorge zu tragen, welches geeignet ist, die vollständige Erfüllung der im Art. 83 aus— gesprochenen Verpflichtung zu sichern.
Es muß jedoch jedenfalls der Gesammtbetrag der um— laufenden Banknoten mindestens zu zwei Fünfteln durch den Bagzvorrath in Silber oder Gold, gemünzt oder in Barren, der Rest des Notenumlaufes, zuzüglich der sofort zur Rück⸗ zahlung fälligen, gegen Verbriefung oder in laufender Rech— nung übernommenen fremden Gelder, bankmäßig bedeckt sein.
Zur bankmäßigen Bedeckung dürfen dienen: a. statuten— mäßig eskomptirte Wechsel und Effekten; b. statutenmäßig be— liehene Edelmetalle, Werthpapiere und Wechsel; e. statuten⸗ mäßig eingelöste verfallene Effekten und Coupons; d. Wechsel auf auswärtige Plätze.
Wenn der Betrag der umlaufenden Banknoten den Baar— vorrath um mehr als zweihundert Millionen Gulden über— steigt, so hat die Bank von dem Ueberschusse eine Steuer von jährlich fünf vom Hundert an die beiden Staats verwaltungen und zwar in der Weise zu entrichten, daß davon 76 Proz. der Kaiserlich österreichischen und 30 Proz, der Königlich un— garischen Staatsverwaltung zu Gute kommen.
Zu dem Gesetzentwurf gehören als integrirende Bestand— theile zwei Uebereinkommen mit der Königlich ungarischen Regierung und der Bank, deren eines die Ausdehnung des Bankprivilegiums auf Bosnien und die Herzegowina, das andere die Dotirung der ungarischen Bankplätze und die Frist für die eventuelle Einbringung des Anfuchens um die weltere Privilegiums-Verlängerung zum Gegenstande hat; die Doti— zung der ungarischen Bankplätze wird hiernach in ganz gleicher Weise normirt, wie dies bei Kreirung der österreichisch unga⸗ rischen Bank geschehen ist.
Ferner wurde die Vorlage, betr. die Zuckersteuer, ein— gebracht. Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gesetz— entwurfes sind folgende: Im 8§. 1 wird die Verbrauchsabgahe für Rübenzucker und allen Zucker von gleicher Art (Rohrzucker) mit 10 Fl. und für Zucker anderer Art (Krümelzucker) im festen Zustande mit 4 Fl. und im flüssigen Zustande mit 11. Kr. pro 100 kg netto festgesetzt. Im 5. 2Z wird die Exportbonifikation für Zucker von mindestens 99M pCt. Pola⸗ risation auf 1 Fl. 55 Kr. festgesetzt Im S§. 37 wird eine Maximalsumme von 4000000551. festgesetzt, über welche hinaus die Bonifikation für den in je einer Betriebs periode zum Export gelangenden Zucker nur gegen die die Zucker⸗ industrie treffende Verpflichtung des Rückersatzes gezahlt werden soll.
Der 2. Abschnitt enthält Bestimmungen in Betreff des Abschlusses der Zuckererzeugungsstätten nach Außen, sowie be— züglich des Verkehrs der Erzeugungsstätte und betreffend die Vuch f suhrung Von diesen Bestimmungen können erleichternde Ausnahmen für jene Unternehmungen gewährt werden, welche Zucker aus anderen Stoffen als aus Rübe erzeugen.
Der 5§. 40 läßt eine 4monatliche Borgung der Ver— brauchssteuer zu Gunsten der Zuckerfabrikanten, sowie die Ge— währung eines Sconto von 11 Proz. im Falle der Nicht— benutzung der Borgung zu.
Die im §. 45 enthaltene Regelung der Steueransprüche
der beiden Reichshälften und der Länder Bosnien und Herze⸗
gowina hinsichtlich des unversteuert aus einem Ländergebiete in das andere übergehenden Zuckers beruht auf dem dermalen bei sämmtlichen, mit der Produktion in unmittelbarem Zu⸗ sammenhange stehenden, Verbrauchssteuern geltenden Prinzipe, daß die Verbrauchssteuer von dem steuerbaren Gegenstande demjenigen Ländergebiete zuzufließen hat, in welchem derselbe erzeugt wird.
Die neue Zollvorlage, welche als dritte der öster⸗ reichisch ungarischen Ausgleichsvorlagen eingebracht wurde, umfaßt mehr als 469 Seiten und enthält neben einer ver gleichenden Zusammenstellung der neuen Zollsätze und Tarif— texte mit den bestehenden auch die Gutächten der Handels⸗ und Gewerbekammern über die vorjährige Zollnövelle.
Nach derselben stellen sich die Getreidezölle wie folgt: Mais pr. 100 kg bisher 25 Kr., beantragt 50 Kr., Gerste und Hafer bisher 25 Kr., beantragt 75 Kr., Roggen bisher 25 Kr., beantragt 1 Fl. 50 Kr., Weizen bisher 50 Kr., bean⸗ tragt 1 Fl. 50 Kr, Mehl und Brod bisher J Fl. 50 Kr., be⸗ antragt,. 3 Fl. I5 Kr. Die Viehzölle folgendermaßen: Ochsen pro Stück bisher 19, beantragt 15 Fl., Jungvieh bisher 9, beantragt 3 Fl., Kälber bisher 1 Fl., beantragt 1 Fl. 50 Kr.
In dem dem Reichsrath ebenfalls heute zugegangenen Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Zoll— und Handelsbündnisses zwischen Oesterreich und Unggrn, wird die Verlängerung bis zum 31. Dezember 1897 ich g, In dem Gesetzentwurf wird u. A. bestimmt, daß ie e ,, ,. der Freihafengebiete von Triest und Fiume in das allgemeine österreichisch⸗ungarische Zollgebiet spatestens mit dem 31. Dezember 1889 stattzufinden hat. Eine weitere Bestimmung der Vorlage lautet: „Die beiderseitigen Regierungen verpflichten sich, unmittelbar nach Abschluß des Zoll⸗ und Handelsbündnisses eine Kommission einzusetzen zum Zweck der Berathung jener vorbereitenden Maßregeln, welche nothwendig sind, um beim Vorhandensein einer günstigen finanziellen Lage die Herstellung der Baarzahlungen in der Monarchie zu ermöglichen. Die sodann mit der Her⸗ stellung der Valuta neu einzuführende Währung hat den Namen „österreichisch⸗ungarische Währung“ zu führen. — Aus der Jollborlage sind noch folgende Zollerhöhungen (für je 100 kg) hervorzuheben: Schmierble von 1 Fl. 90 Kr. auf 5 Fl., baumwollene und leinene Spitzen und ' Stickereien von 200 auf 300 Fl., Seide, gefärbt, von 22 Fl. auf 50 Fl., konfektionirte Besatzartikel aus seidenen oder halbseidenen Posamenten von 200 und 400 Fl. auf 500 Fl., Ganzseiden⸗ waaren von 400 J. auf 590 Fl., halbseidene Sammete von 200 Fl. auf 400 Fl., Kunstblumen und Schmuckfedern von
r *
ö .
170 FI. auf 450 Fl., grobe Steinmetzarbeiten von 25 Kr. auf 1L Fl. 50 Kr., gesch iffene Steinwaaren aus Marmor, Granit, Porphyr ꝛc. von 1 Fl. 50 Kr. auf 7 Fl. 50 Kr., feine Eisen⸗ waaren von 15 Fl. auf 25 Fl. und 56 Fl., echtes Blattsilber von 50 Fl. auf 29 Fl.
— (W. T. B. Die Regierung brachte heute im Abgeord—⸗ netenhause einen Nachtragskredit von 10060 Fl. ein für die korporative Betheiligung der Genossenschaft der bildenden Künstler Wiens an der akademischen Jubiläums- Ausstellung in Berlin, mit der Moti— virung, es müsse großes Gewicht darauf gelegt werden, daß die vaterländische Kunst besonders zum ersten Male in Berlin, korporativ und würdig vertreten werde.
Niederlande. Haag, 5. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Abendsitzung der Ersten Kammer gab der Minister des Innern Dr. Heemskerk Az die Erklä⸗ rung ab, daß das Kabinet sein Entlassungsgesuch zurückgezogen habe, nachdem die Bildung eines neuen Kabinets von einem Mitgliede der Rechten abgelehnt worden sei. Das Ministerium werde versuchen, die Verfassungs— Revision zu Ende zu führen.
Belgien. Brüssel, 5. Mai. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer gab der Finanz—⸗ Minister ein ausführliches Exposé der Finanzlage. Der Minister theilte mit, daß das Defizit 100 6060 Fr. nicht über— schreiten werde, und erklärte: die Regierung beabsichtige, eine Anleihevorlage über 43 Millionen Franks für öffent⸗ liche Arbeiten pro 18865 einzubringen, um so zahlreichen Arbeitern Beschäftigung zu geben. Man dürfe indeß die Situation nicht in einem zu trüben Lichte ansehen. Der Deputirte Frare von der Linken beglückwünschte die Regierung zu der von ihr ergriffenen Initiative für die En quéte über die soziale Lage und sprach sich gegen die wirthschaftlichen und sozialen Theorien der progressistischen Partei aus. Derselbe beantragte eine parlamentarische Enquéte zur Prüfung der Lage von Arbeitern und Industrie und fügte hinzu: er reiche der Regierung die Hand, um gemeinsam mit ihr eine Ver— besserung der Lage der arbeitenden Flassen herbeizuführen, damit auf diese Weise die großen Störungen, welche sich an— zukündigen schienen, vermieden würden.
Grofzbritaunien und Irland. London, 5. Mai. (W. T. B.) Das Unterhaus nahm heute ohne Abstimmung in zweiter Lesung die Bill an, durch welche die irischen Munizipal⸗ wahlen ähnlich wie die englischen eingerichtet werden sollen. Im Laufe der Debatte sprach Morley seine Billigung zu dem Gesetz aus und wies den ihm von Lewis gemachten Vor— wurf, daß er in Vorurtheilen gegen die irischen Loyalisten befangen sei, entschieden zurück. .
6. Mai, Morgens. (W. T. B.) Der Au sschuß der liberalen Föderation hielt gestern hier eine Ver— sammlung zur Erörterung der ministerielken Vorlagen bezüglich Irlands. Es wurde eine Resolution bean— tragt, in welcher die Nothwendigkeit der Löfung der irischen Frage betont und Mr. Gladstone ersucht wird, durch Beibehaltung der irischen Vertreter im englischen Parlament eine AÄmendirung der irischen Verwaltungsbill vorzunehmen, welche die Pereinigung aller Liberalen er— möglichen würde. Diese Resolution wurde nach lebhafter Debatte abgelehnt und mit überwiegender Majorität ein Gegenantrag angenommen, welcher die Regierungs— vorlage als ein Mittel zur wirksamen Lösung der irischen Frage bezeichnet und ungeschwächtes Vertrauen zu der Regierung ausspricht.
Dem Vernehmen nach hat der Ober-Kämmerer Lord Kenmate seine Entlassfung genommen.
„Daily News“ erfahren: Ehamberlain habe dem Kahinet zu verstehen gegeben: er werde in der zweiten Lesung die Homerule-Bill unterst ützen, falls die Regierung die Vertretung Irlands im Reichsparlament im Prinzip zugestehe. — Morgen findet behufs Erörterung dieser Frage ein Kabinetsrath statt.
Italien. Rom, 5. Mai. (W. T. B.) Dem „Moniteur de Rome“ zufolge wird der Papst in dem nächsten, für die erste Hälfte des Juni anberaumten Konsistorium einen römischen Prälaten und fünf Erzbischöfe anderer Länder zu Kardinälen ernennen.
Afrika. Egypten. (W. T. B) Die Time g“ meldet aus Kairo, vom 5. Mai: Die Aufständischen besetzten Akasheh und zerstörten eine Strecke von einer Meile der Eisenbahn zwischen Akasheh und Ambigol.
Zeitungsstimmen.
Zu den Erörterungen zwischen dem Reichstagsabgeordneten Simonis und dem landwirthschaftlichen Kreisverein Rappolts⸗ weiler in Sachen des Branntwein-Monopols hat das „Rap— poltsweiler Kreisblatt“ folgende Zuschrift erhalten:
) „»Geehrter Herr Redaeteur!
Gestatten Sie einem ganz unbetheiligten Dritten ein ganz un⸗ parteiisches Wort in der Streitfache zwischen dem landwirthschaftlichen Kreisverein Rappoltsweiler und dem Hrn. Abg. Simonis.
Daß der Letztere im Reichstage gegen das Branntwein⸗Monopol auftrat, kann man ihm nicht zum Vorwurf machen, denn jeder Ab— geordnete hat das Recht, nach feiner eigenen Ueberzeugung zu sprechen und zu stimmen, auch wenn er sich dadurch in Widerspruch mit der Mehrzahl seiner Wähler setzt.
In Wirklichkeit wird auch der Hr. Abg. Simonis nicht deshalb angegriffen, weil er sich überhaupt gegen das Monopol ausgesprochen hat, sondern deshalb, weil er es in Namen aller seiner Wähler gethan habe, während eine von 1400 Einwohnern des Kreises unter⸗ zeichnete Petition sich im Prinzip für das Monopol erklärt hatte. 16 Simonis bestreitet, im Namen aller seiner Wähler gesprochen zu jaben. Um zu entscheiden, welcher von den beiden streitenden Theilen in diesem Punkte Recht hat, muß man die Rede des Herrn Ab⸗ geordneten etwas näher betrachten.
Im Verlauf seiner Rede spricht Herr Simonis öfters von der großen Erregung, welche die Monovpolvorlage im ganzen Lande hervor⸗ gerufen habe. Als letzten Grund diefer Erregung führt er an:
„Die Inquisition, welche durch das ganze Geschäft geschaffen wird, diese ungeheure Berechtigung der Monopol verwaltung, überall aus⸗ zuschnüffeln, wo irgendwo ein Tropfen Branntwein könnte verkostet oder aufbewahrt werden — dieses Durchförschein wollen wir um keinen Preis haben. Hierin sind wir einstimmig Alle, die wir hier aus Elsaß⸗ Lothringen sind, — um keinen Preis! Wir haben in Elsaß⸗Lothringen etwas von einer solchen Hausuntersuchung früher gekannt.“
Der Redner erzählt dann von den sogenannten „Weingarden“ der „Kellerratten“, die man „vor etlichen 56 Jahren“ in Elsaß—⸗ Lothringen gehabt habe und „welche beauftragt waren, in jedem Keller nachzusehen, wie viel Wein hineinkam und wie viel noch im Fasse war.“
schlimmer sein: Es wären dieses nicht nur Kellerratten, es wären Speicher ⸗ ratten, Stubenratten, Kommoderatten, Schrankratten, Coffre⸗fort⸗ Ratten. Sie würden kommen, in unferem Vette nachzusehen, ob sich nicht irgendwie eine Flasche dort eingeschlichen hätte, welche man so verbergen könnte.‘ Nachdem der Redner durch diefe ganz übertrie⸗ bene, in der Monepol vorlage selbst nicht begründete Schilderung des Eindringens der Monopolverwaltung in die innersten häuslichen Ge— heimnisse die Heiterkeit der rechten Seite des Reichstages hervor- gerufen hat, stellt er die Frage:
6st es denn wirklich möglich, daß Sie, um Ihren Finanzen zu Hülfe zu kommen, deren Hunger stets wächst, wie wenn der Band⸗ wurm da wäre, deren Durst zunimmt wie bei einem Wassersüchtigen D öäist es möglich, daß Sie zur Befriedigung dieses Hungers und Durstes uns derartiges auferlegen wollen?‘ Ist es möglich, meine Herren, daß Sie sich das Recht anmaßen, ein solches Recht für alle Ihre Landsleute zu verkaufen? Ich protestire dagegen mit aller Kraft und, Energie für mich, für mene Landsleute und fir Len aller? letzten meiner Wähler; ich protestire dagegen für den allerletzten auch der jenigen, die mich nie gewählt haben, auch für diejenigen, welche gegen mich gearbeitet haben.“
Hier hat also Hr. Simonis gegen die mit dem Monopol seiner Ansicht nach nothwendig verbundene Verletzung des Hausrechts und somit auch gegen das Monopol selbst protestirt für alle seine Wähler und selbst für diejenigen, die ihn nicht gewählt haben. Nun legt Hr. Simonis diese Stelle seiner Rede in dem Schreiben an Hrn. Hommell vom 3. April J. J. dahin aus, daß er nicht sim Namen“ sondern „zu Gunsten“ Aller protesirt habe. Möglich ist diefe Auslegung. Aber auf den Reichstag mußte die Rede doch den Eindruck machen, daß die gesammte Wählerschaft des Hrn. Simonis bei diesem Protest hinter ihm stehe und daß die ganze Bevölkerung Elsaß-Lothringens von dem Branntwein⸗Monopol wegen der damit verb ndenen Kontrolmaßregeln absolut nichts wissen wolle. Diefer Eindruck mußte um so sicherer hervorgebracht werden, als Hr. Simonis im Eingang seiner Rede auf das in der früheren Sesfion Des Landesausschusses einstimmig beschlossene Begehren des Austritts aus der norddeutschen Branntweinsteuergemeinschaft hingewiesen und daraus die „nothwen— dige. Pflicht der elsaß-lothringischen Reichstagsabgeordneten her— geleitet hatte, uns hier auf alle Arten gegen diese Monopolvorlage ju wehren“. „Ich komme“, so fuhr er fort, „im Namen aller meiner so zahlreich hier anwesenden Kollegen, mich auf das Entschiedenste gegen die Monopolvorlage auszusprechen.“
Hr. Simonis hat mithin — dies muß anerkannt werden — nicht ausdrücklich erklärt, daß er im Namen' aller feiner Wähler das Monopol bekämpfe; aber er hat den Schein erweckt, als ob er bei seiner unbedingten Bekämpfung des Mongpols die Meinung nicht blos seiner Wähler, sondern des ganzen Landes und insbesondere auch des Landesausschusses vertrete. Und diefer Schein war falsch! Denn die Stellung, welche die öffentliche Meinung des Landes dem Monopol— gedanken gegenüber eingenommen hatte, war eine andere, als der Reichstag nach der Rede des Hrn. Simonis annehmen mußte Es liegt mir fern, dem Herrn Abgeordneten die Absicht einer Täuschung des Reichstages zuzuschreiben. Entweder hat er in seinem Eifer sich selbst getäuscht oder er war wirklich nicht gut unterrichtet. Für letzte Annahme spricht der Ümstand, daß Hr. Simonis in selner Rede behauptet, außer dem landwirthschaftlichen Verein Rappoltsweiler habe ( sich keine Stimme im Elsaß für das Monopol erhoben. Das ist eine offenkundige Unwahrheit! Denn es lagen außer der Rappoltsweiler Petition noch eine ganze Reihe von Kundgebungen vor, welche sich bedingungsweise, d. h. unter der Bedingung eines ausgiebigeren Schutzes der Kleinbrennerei, für das Monopol aussprachen. Dies war auch die entschiedene Meinung der Mehrheit des Landesausschusses. Da Herr Simonis in Namen aller damals erschienenen Abgeordneten Elsaß- Lothringens sprach, hätte er um so mehr dem Reichstage klaren Wein über die Stimmung des Landes einschenken sollen; er hätte nicht verschweigen dürfen, daß sehr Viele für die Einführung des Branntwein⸗Monopols seien, wenn nur das Interesse der Kleinbrenner besser, als es in der Vorlage ge⸗ schehen, gewahrt würde.
Die ganze Bewegung für das Monopol, wie sie sich namentlich unter den Rebbauern unseres Kreises gezeigt hatte, wird in der Rede des Hrn. Simonis mit folgenden Worten kur; abgethan:
„Manche haben sich in meiner Heimath recht schöne Hoffnungen gemacht; sie sagten: Ist einmal der Schnaps vertheuert, dann wird auch der Weinschmiererei ein- für allemal ein Ende gemacht werden! Dies ist eine sehr schöne, rosenfarbige Hoffnung. Was mich anbe— langt, vermag ich es nicht, sie zu theilen.“
Und warum theilt Hr. Simonis diese Hoffnung nicht? Weil der Staat, nach seiner Ansicht, wenn er erst das Brauntwein⸗Monopol habe, selbst zur Weinfabrikation übergehen werde. „Ich kann nicht die Weinfabrikation des Staates zugeben oder anbahnen.“ Man traut seinen Augen kaum, wenn man dies liest. .. . Wie sollte denn der Staat dazu kommen, Wein zu fabriziren? Die Branntwein⸗Monopol⸗ verwaltung könnte doch wahrlich nur „Branntwein“ verkaufen! Sollte sie twa Kunstwein fabriziren, um denfelben als Schnaps zu verwerthen?,⸗!
An einer anderen Stelle seiner Rede sagte Hr. Simonis, der Bauer wisse am besten zu beurtheilen, was ihm nützlich ist. Diesen sehr richtigen Satz hätte der Herr Abgeordnete selbst befolgen sollen, anstatt seine Wähler als einfältige Leute hinzustellen, die nichts von der Sache verstehen und die sich in „schönen rosenfarbigen Hoff⸗ nungen‘ wiegen, während er, der Herr Abgeordnete, in seiner Weis—⸗ heit die große Entdeckung gemacht hat, der Staat werde in Folge des Monopols „Weinschmierer‘ werden! Ein Leser.
— In der „National-Zeitung“ lesen wir:
Im Monat April sind bei der städtischen Sparkasse 1 735 670 0 eingezahlt, und 1 310 128 66 zurückgezahlt worden. Die Einzahlungen überstiegen die Rückzahlungen alfo um 396 547 Im Jahre 1885 betrugen die Einzahlungen nur 1609 325 76, die Rückzahlungen 1313 536 Se, das Mehr der Einzahlungen war daher nur rund 296 000 M. Wirklich überraschend ist das Ergebniß der ersten vier Monate des laufenden Jahres 1886. Die Einzahlungen betrugen 8218 974 M, die Rückzahlungen dagegen nur 4 858 661 MS, es sind also nicht weniger als 3 3650 970 ½½ mehr eingezahlt als zurück⸗ genommen worden. Ueberhaupt ist der Kassenverkehr der Sparkasse noch immer im weiteren Wachsen begriffen und wird sich wohl noch mehr steigern, sobald die zweite Sparkaffe in der Zimmerstraße bei der Markthalle zur Eröffnung gelangt sein wird.
Statistische Nachrichten.
Das Märzheft der Monatshefte zur Statistik des Deut⸗ schen Reichs enthält außer den auf den betreffenden Monat bezüglichen, regelmäßig wiederkehrenden Nachweisungen über die Finfuhr und Aus— fuhr der wichtigeren Waarenartikel, die Rübenzuckerfabrikation, Groß⸗ handelspreise, die Auswanderung, noch folgende Mittheilungen: 1) über die definitiven Hauptergebnisse der Statiftik des Wa arenverkehrs mit dem Auslande im Jahre 1885; 2) über die Art und Zahl der am Schlusse des Jahres 1885 vorhandenen Niederlagen für un⸗ verzolhkte Waaren; 3) die Einwohnerzahl der deutfchen Mittel- und Großstädte (St. von mehr als 20060 Ginwohnern) nach der neuesten Volkszählung.
Kunst, Wissenschaft und Literatur. Die in Leipzig und Berlin den 8. d. M. erscheinende Nr. 2236 der -Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Die heilige Magdalena. Gemälde von Pietro de Rotari in der Dresdner Galerie. Nach einem Kohledrück aus dem Verlage von Braun u. Co. in Dornach und Paris Vertreter Hugo Grosser in Leipzig. — Bilder aus Deutschlands kleinster Hauptstadt (Bückeburg und Umgebung). 8 Abbildungen. Originaljeichnung von Konrad Ermisch. I) Portal des Schlosses zu Buͤckeburg. 3) Jagdschloß Baum. 3) Schloß zu Bückeburg. 4) Die Arensburg. 5) Fagade der Haupt⸗ kirche in Bückeburg. 6 Das Kriegerdenkmal in Bückeburg. 7) Das
Die Ratten der Monopolverwaltung, meint er dann, würden noch viel
Steinhuder Meer. 7) Bückeburger Landleute. — Die aristokratische