Sept. 39. 10. Petroleum versteuert., Iod Usance 11 9
Tara 11,25.
Vosen, 5. Mai. (W. T. B. Spiritus loco obne Faß 34 80, pr. Mai 35.40, vr. Juni 36 20, vr. Juli 37.00. vr. Arngust 37.76, pr. Sept. 38.40. Gekündigt 50 000 ter. Bebauptet.
Breslau, 6. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ marft. Spiritus vr. 1001 1000,90 pr. Mai⸗Juni 35, 00, do. vn. Juni⸗Jusi 36, 00, do. vr Aug. Sevtbr. 37.30. Weizen — Roggen pr. Mai⸗Juni 13600, do. vr. Juni: Juli 187, 50, do. pr. Septbr.⸗Oktober 140 090. Nüböl Loco vr. Mai⸗Juni 44,00, do. do. or. SeytemLer⸗Oktober ——. Zink: um⸗ satzlos. — Wetter: Schneetreiben.
RKäln, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17.25, fremder 1800, vr. Mai 17,25, pr. Juli 17,50, pr. November 17,835. Roggen loco hiesiger 14 50, vr. Mai 13.05, pr. Juli 13,50, pr. November 13,490. Hafer loco 1800. Rüböl loco 21 90, pr. Mai 21, 80, pr. Oktober 3.20.
Brerten, 5. Mai. (W. T. B.) Petroleum
Schlußbericht) fest, aber ruhig. Standard white loco 6. 40 bez.
Damburg, 5. Mai. (W. T. markt keien loed ruhig, hol steinischer loco 158,00 bis 162,00. Roggen loco flau. nmedclen burgischer loco 134.00 bis 142,00, russischer loco ruhig, 101,00 bis 1065,00. Hafer und Gerste flau. Räbel still, loc 41. Spiritus still, pr. Mai 213 Br., pr. Juli⸗August 255 Br. pr August⸗ September 26k Br., or. September⸗Ottober 26 Br. Faffee ruhig, Umsatz 4000 Sack. Petroleum matt, Standard white loco 6,50 Br., 6.40 Gd., pr. Mai 6,35 Gd, pr. August ⸗Dezember 6.80 Gd.
Wien, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr. Frühjahr 8,42 Gd., 8,47 Br., pr. Herbst 843 Gd. 848 Br. Roggen pr. Früh⸗ jahr 6,10 Gd., 6,20 Br., pr. Herbst 6,8 Gd., 6,73 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 5,78 Gd., 5, 83 Br., pr. Juli⸗August 5, 88 Gd., 5, 93 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,63 Gd., 6,68 Br., pr. Herbst 6,65 Gd, 5,70 Br.
Pest, 5. Mai. (W. T. B.) Produkten markt. Weizen loco fest, pr. Herbst 8,25 Gd., 8,26 Br. pafer pr. Herbst 6,17 Gd., 6,19 Br. Mais pr.
Uai⸗FJuni 537 Gd. 5,39 Br. Koblraps pr. August⸗ September 105 à 11.
eimsterdam, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. (Schlußbericht)⸗). Weizen auf CLermine niedriger pr. November 218. Roggen loco niedriger, auf Termine unverändert, pr. Mai 128, pr. Oktbr. 136. Rüböl loco 23, vr. Herbst 233.
Amsterdam, 5. Mai. (W. T. B.)
zinn 56.
Antwerpen, 5. Mai. (W. T. B.) Petro⸗ leum markt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß, loco 165 bez. und Br., dr. Juni 163 Br., pr. September 173 Br., pr. September⸗Dezember 173 Br. Ruhig.
Banca ·
dä, 75, pr. Juni 35.25 B. Getreide ; Mai 46.00, pr. September ⸗Dezember 46.75.
London, 3. Mai. (W. T. B) Davanna- zucker Nr. 12 141 nominell. Rüben⸗-Rohzucker 138 ruhig. — An der Küste angeboten? Weizenladungen.
London, 5. Mai. (W. T. B.) Getreide markt (Schlußbericht). Weizen ruhig, Mehl stetig, schwedischer Hafer fest, übrige Artikel träge.
ziverpool, 5. Mai. (W. T. B.) Baum wolle (Schlußbericht). Umsatz 10000 B., davon für Spekulation und Export 1060 B Stetig. Middl. amerikanische Lieferung Mai⸗Juni 5 Verkäuferpreis, Juli⸗August 55s6 d., Dejember⸗Januar Hess d. Räuferpreis.
Glasgow, 5. Mai. (W. T. B.) Roheisen. (Schluß) Mixed numbers warrants 38 sh. 8 d. bis 38 sh. 3 d.
Leith, 5. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Markt für alle Artikel fest, aber ruhig.
Paris, 5. Mai. (W. T. B.) Produ kten⸗ markt. Weizen ruhig, pr. Mai 21,40, pr. Juni 2,60, pr. Juli⸗August 22,50, vr. September⸗ Dezember 22 90. Mehl 12 Margques behauptet, vr. Mai 47,50, pr. Juni 47,90, pr. Juli⸗August 48,60, pr. September⸗Dezbr. 49,40. Rüböl ruhig, vr. Mai pr. Juli⸗August 56,00, pr. September⸗Dezember 57,509). Spiritus ruhig, br. r. Juni 46,50, vr. Juli⸗August 46,75,
Paris, 5. Mai. (W. T. B.) Rohzucker 885 fest, loco 35,25 à 35,50. Weißer Zucker fest, Nr. 3 vr. 100 kg vr. Mai 39, 80, pr. Juni 40,25, pr. Juli⸗August 40,75, vr. Oktober⸗Januar 41.10.
New⸗Yorf, 5. Mai. (W. T. B.) Waaren bericht. Baumwolle in New⸗Jork 95, iz, do. in New⸗Orleans 9. Raff. Petroleum (O υ‚ Abel Test in New⸗VYort 7 Gd., do. in Philadelphia 73 Gd., rohes Petroleum in Newm-⸗York 64, do. Pipe line Certificates — Doll. 7335 C. Mehl 3 Doll. 25 C. Rother Winterweizen loco — Doll. 915 G., pr. Mai — D. 913 G., pr. Juni — Doll. 924 C., pr. Juli — D. 92 C. Mais (New) 47. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,9959. Kaffee (Fair Rio S3. Schmal, (Wilcor) 6,45, do. Fairbanks 6.45, do. Rohe und Brothers 6,40. Speck 53. Getreidefracht 32.
Berlin, den 6. Mai. Die Marktpreise des Kartoffel⸗-Spiritus per 10000 ½ nach Tralles (100 Liter à 100 ιάέ˖), frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze
am 30. April 1886
ö Mai
166 35,ů) 5664 ; 3638 r. ö. 1
M
9. 9 , . ,) 8 . 58 *
Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.
12 n 162 . . Die
Wetterbericht vom 6. Mai 1886, Morgens.
—
53 1.
Wind. Wetter.
Stationen.
in O Celsius
bo C. —= 409
red. in Millim.
Bar. auf O Gr. .
S su. d. Meeressp. Temperatur
81
2 wolkig
2 wolkig
1Dunsti)
2 wolkenlos still wolkenlos
wolkig
I bedeckt
Mullaghmore , . Chrilstiansund Kopenhagen. Stockholm Haparanda . 768 S Moskau... NNW Cork, Queens⸗ ö Brest . . 2 wolkenl. ') H ? Sd 1Jheiters ; . ö still wolkenlos Vamburg 2 MW 1 heiter Swinemünde 5H wolkenlos Neufahrwasser 6 heiter 4 wolkenl. ) NNO 2 wolkenlos NW 1wolkenl. 5) O 3 heiter Wiesbaden 7 NO 2 wolkenlos München.. NW 5 heiter Chemnitz .. I1 N 2 wolkig) k N 3 wolkig . NW z bedeckt Breslau NNW 5 Schnee) Ile d'Aixx .. 9 ONO 4pwolkenl. ) 1 still heiter?) K still wolkig
— — —1—
er deo .
2 wolkig
— —— — — — O — do Nd
— —
1) See glatt. * Seng schwach. 3) See sehr See ruhig. 5) Höhenrauch. c) Nachtfrost Schneeschauer.
ruhig. ü ) BHestern Nachmittag wiederholt s) See ruhig. 9) See ruhig.
Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nord⸗Europa, 2) Küstenzone von Irland f 3) Mittel⸗Europa südlich dieser Süd⸗Kuropa. — Innerhalb jeder Gruppe
bis Oftpreußen Zone, 4
ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Windstär ke: 1 — leiser Zug, 5 = frisch, — = tmisch, 9 — Sturm, 10 — starker Sturm, 11 — heftiger Sturm, 12 —
S leicht, 3 — schwach, 4 — mäßig S stark. 7 — steif, 8 — stürmisch
Orkan. Uebersicht der Witterung.
Die Wetterlage zeigt auch heute wenig Aenderung, nur macht sich im östlichen Deutschland der Einfluß der Depression über Rußland durch frische nördliche Winde und trübe, kalte Witterung mit stellenweise
leichten Schneefällen bemerkbar. Ueber der West⸗ hälfte Deutschlands sowie üer Frankreich dauert das ruhige, heitere und trockene Wetter mit langsam steigender Temperatur fort. Der Luftdruck ist auf dem ganzen Gebiete, außer an Schwarzen Meere, in Abnahme begriffen. Die obe ren Wolken ziehen über Deutschland aus Nord bis Nordost. Deutsche Seewarte,
Theater.
Nönigliche Schauspiele. Freitag: Opernhaus. 113. Vorstellung. die Hugenotten. Oper in 5 Abtheilungen, nach dem Französischen des Scribe, übersetzt von Castelli. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Urbain: Frl. Tornay, vom K. K. Landes⸗Theater in Pest, als Gast, Frl. Leisinger, Fr. Sachse⸗Hofmeister, Hr. Kalisch, Hr. Betz, Hr. Schmidt, Hr. Biberti.) Anfang 65 Uhr.
Schauspielhaus: 120. Vorstellung. Der Leibarzt. Lustspiel in 4 Akten, mit Einfügung einer Riehlschen Idee, von Leopold Günther. Anfang 7 Uhr.
Sonnabend: Opernhaus: 114. Vorstellung. Car⸗ men. Oper in 4 Akten, nach einer Novelle des Prosper Mérimése von Henry Meilhac und Ludovic Halevy. Musik von Georges Bizet. Tanz von Paul Taglioni. (Frl. Renard, Frl. Hoffmann. Hr. Ernst, Hr. Krolop) Pas de espagnol, getanzt von Frl. Nikitine, vom Kaiserl. Hof⸗Theater in St. Peters⸗ burg und Hrn. Glasemann. Anfang 7 Uhr.
Schauspiel haus. 121. Vorstellung. Nomeo und Julia. Trauerspiel in 5 Akten von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. (Julia: Frl. Anders, vom Stadt-Theater in Köln, als Gast.) Anfang 7 Uhr.
Beutsches Theater. von Heilbronn.
Sonnabend: Der Widerspänstigen Zähmung. Lustspiel in 5 Aufzügen von Shakespeare.
Sonntag: Der Widerspäunstigen Zähmung.
Freitag: Das Käthchen
Wallner -Theater. Freitag: Drittes En— semble⸗Gastspiel der Münchener Mitglieder des Königl. Theaters am Gärtnerplatz in München, unter Direttion des Königl. Bayerischen Hofschauspielers Herrn Max Hofpauer. Zum dritten Male: Almenrausch und Edelmeiß, Oberbayerisches Charaktergemälde mit Gesang und Tanz in 5 Auf⸗ zügen nach Dr. Hermann von Schmids Erzählung von Hans Neuert. Musik von Müller.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Dictoria-Theater. Freitag und folgende Tage: Mit gänzlich neuer Ausstattung: Amor von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. Einstudirt von Ettore Coppini. (Amor: Signorina Adelina Sozo.) Gesammtzahl der Mit— wirkenden 750 Personen.
Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 25.
Freitag: Zum 91. Male; Der Zigeuner⸗ baron. Operette in 3 Atten nach einer Er— zählung von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der K. K. Hoftheatermaler Burghardt, Brioschi und Kautsky in Wien.
Sonnabend: Benefiz für Hrn. Reinhold Wellhof. 3. 972. Male: Der Jigennerbaron. Residenz- Theater. Direktion: Anton Anno.
Freitag: Zum 193, und letzten Male; Theodora. Drama in 5 Bildern von V. Sardou. Deutsch von Hermann von Lehner. Musik von Massenet.
Sonnabend: Jum 1. Male: Famile Hörner. Schwank in 3 Akten von Anton Anno. Hierauf zum 8. Male: Zimmer Nr. 18. Schwank in 1 Akt von Paul ron Schönthan.
Urolls Theater. Freitag: Gastspiel der Frau Carlotta Grossi und des K. K. Hofopernsängers Hrn. Leo Gritzinger: Die Jüdin. (Endora: Fr. Grossi, Eleazar: Hr. Gritzinger Bei günstigem Wetter vor der Vorstellung Großes Concert. Anfang 5. Uhr, der Vorstellung 7 Uhr.
Täglich Gemälde⸗Ausstellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vormittag 10 Uhr bis Nachmittag 2 Uhr, Entrée 50 3 und Nachmittag von 4 Uhr an bis Schluß der Opern⸗ Vorstellung Entrée inkl. Theater 1
Montag, den 10. Mai: Erstes Gastspiel der Fr. Marcella Sembrich. Lucia von Lammermoor. Billets: J. Parquet à 7 M, II. Parꝗ. u. Balk. à 5 M, Logensitze à 2 A 50 sind vorber zu haben an der Kasse und bei den Herren Bach, Unter den Linden 46, Lindenberg, Leipzigerstr. 50 a, C. Heintze, Unter den Linden 3 und im Invalidendank, Markk— grafenstr. bla.
Belle⸗ Alliance -- Theater. Freitag: Der Sommergarten ist geöffnet. 7. Gastspiel des Herrn Direktor Theodor Lebrun. Neu einstudirt: O, diese Männer! Schwank in 4 Akten von Julius Rosen. (Morland, Rentier: Hr. Direktor Theodor Lebrun.) Sonnabend: Dieselbe Vorstellung. Sonntag: Zum 1. Male: Der Lientenant und nicht der Oberst. Schwank in 3 Akten von L. v. Saville. Hierauf auf allgemeines Verlangen: Adelaide. Genrebild mit Gesang in 1 Akt von Hugo Müller. Täglich bei günstiger Witterung, vor, während und nach der Vorstellung: „ Großes Garten-Concert der Hauskapelle unter Leitung des Kapellmeisters Hrn. Paul Prill. Auftreten der internationalen Liedersangerinnen Geschwister Taciano. Abends: Brillante Illumination des Gartens. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vorstellung 7 Uhr. Sommerpreise: Erstes Parquet 2 M u. s. w.
Walhalla-Bperetten-Theater. Freitag: 3. 84. Male: Das lachende Berlin. Heiteres aus der Berliner Theatergeschichte mit Gesang und Tanz in 1 Vorspiel und 3 Akten (8 Bildern) von Ed. Jacobsen und H. Wilken.
Billets zu den Aufführungen , Das lachende Berlin“ werden an der Theaterkasse für acht Tage vorher ausgegeben.
Sonnabend: Das lachende Berlin.
Familien⸗ Nachrichten.
Geboren; Ein Sohn: Hrn. Stabsarzt Dr. Koenig (Votsdam). — Eine Tochter: Hrn. Staatsanwalt Philipp Fleischmann (Meseritz). — Hrn. Oberförster Engels (Lindenfurt).
Gestorben: Hr. Baumstr. Otto Lange. — Hr. Kgl. Geh. Justiz⸗Rath a. D. Rud. Heinr. Grolp (Dt. Krone).
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 71991 In Sachen des Kaufmanns Itzig Kornberg hier— selbst, Klägers, wider den Gasmeister August Schoppe hieselbst als Kurator des entmündigten Friedrich Jünke hieselbst, Bellagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Curanden des Beklagten gehörigen Wiese in den Sandwiesen, 3. Revier, Nr. 2a. zu 110 Ruthen, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 29. April 1886 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am nämlichen Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 12. August 1886, Morgens 16 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Holzminden, den 29. April 1886. Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.
,,, Aufgebot.
Der Oeckonom August Lategahn zu Billmerich hat das Aufgebot des Grundstücks Flur X. Nr. 184 der Steuergemeinde Dellwig, welches im Grundbuche von Strickherdicke Band J. Blatt 259 auf den Na⸗ men des Maurermeisters Wilhelm Kiesewetter mit Glisabeth, geb. Laackmann, in ehelicher Gütergemein⸗ schaft lebend, eingetragen steht, zum Zwecke der Be— sitztitelberichtigung beantragt.
Die Eheleute Kiesewetter sind gestorben, und hat die Wittwe Kiesewetter durch privatschriftlichen Ver⸗ trag vom 15. September 1853 das genannte Grundstück an den Rechtsvorgänger des Antrag—⸗ stellers Oekonom Caspar Diedrich Albert zu Strick—⸗ herdicke verkauft, der dasselbe seit dem Jahre 1855 in Besitz gehabt hat.
Demgemäß werden sämmtliche Eigenthumspräten⸗ denten aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. Dezember 1886, Vormittags 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts wird der Ausschluß aller Eigen thumsprätendenten und die Eintragung des Befitz⸗ titels für den Antragsteller erfolgen. ;
Unna, 28. April 1886.
Königliches Amtsgericht.
(7299) Aufgebot eines Sparkassenbuchs.
Auf Antrag der Frau Bertha ünger, geborene Schäfer, zu Kottbus, wird der Inhaber des für fie ausgefertigten, angeblich verloren gegangenen Spar⸗ kassenbuchs Nr. 10518 der städtischen Sparkasse zu Kottbus, lautend über 246 S ig Bestand am L Januar 1886 ohne Zinsenzuschreibung für das Jahr 1855, zum Zwecke einer neuen Ausfertigung
c —
—
*
—
den 15. Dezember 1885, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem hiesigen Amts richte. Zimmer Nr. 1819, seine Ansprüche und Rechte an⸗ zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird. Kottbus, den 30. April 1886.
Königliches Amtsgericht.
7208) Aufgebot eines Schuldscheins. Auf Antrag des Bauern Friedrich Urban, genannt Stellna, zu Kolkwitz wird der ihm vom Vorschuß⸗ verein zu Kottbus, Eing. Genossenschaft, am 10. August 1876 üher ein Darlehn von 300 M aus⸗ gestellte Schuldschein, da die Urkunde ihm abhanden gekommen, hierdurch aufgeboten und der Inhaber desselben aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. Juni 1887, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine bei dem Königlichen Amts⸗ gerichte hier, Zimmer Nr. 18.19, seine Rechte anzu⸗ melden und den Schuldschein vorzulegen, widrigen⸗ falls derselbe für kraftlos erklärt werden wird. Kottbus, den 30. April 1886.
Königliches Amtsgericht.
72001 Auf Antrag Herzoglicher Kammer, Direktion der Forsten, ist zur Auszahlung eines Ablösungskapitals für dem Gehöfte No. ass. 38 hierselbst zuständig gewesene Berechtigung zum Bezuge einer Brennholz⸗ rente aus den Herzoglichen Forsten Termin auf Mittwoch, den 23. Juni 1886, Vormittags 9 Uhr, hierselbst anberaumt. Dritte Betheiligte werden aufgefordert, ihre An⸗ sprüche an das Ablösungskapital spätestens im fragl. Termin, bei Vermeidung des Ausschlusses und der Zahlung des Ablösungskapitals an die Berech⸗ tigte oder der Deposition desselben anzumelden. Harzburg, den 3. Mai 1886. Herzogliches Amtsgericht. Thielemann.
7207
Die am 23. Juni 1844 zu Vlotho geborene, seit 18 Jahren verschollene Antonia Sophia Rennert, Ehefrau Tischlers Bernard Everhard Cleves zu Koesfeld, wird auf den Antrag ihres genannten Ebe— mannes aufgefordert, sich vor oder in dem auf den
27. Februar 1857, Vormittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumken Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls dieselbe für todt er—⸗ klärt werden wird.
Koesfeld, den 1. Mai 1886.
Königliches Amtsgericht.
7II7II Oeffentliche Bekanntmachung.
In dem beim vormaligen hiesigen Königlichen Hausvoigtei⸗Gerichte niedergelegten Testament des am 22. März 1853 hierselbst verstorbenen Rech⸗ nungsraths Carl Friedrich Ludwig Wilhelm Fecht ist
I) dessen Ehefrau Albertine Fecht, geborene
Tempelhoff, 2) dessen 4 Kinder a. Albert, b. Marie verehelichte Pre⸗ diger Cionnet, c. Alwine, d. Elise, zu Erben berufen.
Dies wird auf Grund der Fecht'schen Testaments⸗ Akten — F. 176 H. V. G. — im Intereffe der vorgenannten, ihrem Aufenthalte nach unbekannten , hierdurch öffentlich bekannt ge⸗ macht.
Berlin, den 2. April 1886.
Königliches Amtsgericht. J. Abtheilung 61.
Geschwister
Fecht,
Bekanntmachung.
3 Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu Berlin am 16. Juni 1885 verstorbenen Tischlermeisters Edmund Adolf Albert Müller, ist durch das rechts kräftige Ausschluß-Urtheil vom 12. April 1886 be— endet.
Berlin, den 1. Mai 1886.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 49.
Berkäufe, Berpachtungen, Verdingungen re. 71121 . Nutz holzverkanf in der Königl. Sberförsterei Schwiedt bei Tuchel, Westprenszen.
Am Donnerstag, den 133. d. Mts., sollen die noch unverkauften, geröthet und geputzt auf den Ab— lagen an der Brahe liegenden Kiefernlanghölzer unter den allgemeinen Bedingungen für den Holz— verkauf aus fiscalischen Forsten in größeren Loosen und zwar alternativ ablagenweise oder taxklassen⸗ weise hierselbst, auf Wunsch auch an Ort und Stelle, öffentlich an die Meistbietenden versteigert werden. Zusammenkunft Morgens 10 Uhr im hiesigen Ge⸗ schäftszimmer. — Das gesammte Holzquanfum be— läuft sich auf ca. 233 Stück J. Kl. mit 574,69 fm, 442 Stück II. Kl. mit 749,73 fm, 950 Stück III. Kl. mit 1166,25 fm und 535 Stück IV. Kl. mit 448,8) fm. — Die Hölzer werden bis zum Tage vor dem Termine von den Forstbeamten auf Ver—⸗ langen vorgezeigt. — Verbandholz wird freihändig zur Taxe abgegeben. — J des Steigerpreises ist so⸗ fort im Termin einzuzahlen.
Schwiedt, den 4. Mai 1886.
Der Oberförster. 71131
Eisenbahn⸗-Direktions⸗Bezirk Berlin.
Zur öffentlichen Versteigerung der in der Haupt⸗ werkstatt Grunewald angesammelten Altmaterialien, als; Zinkblech, Radreifen, Räder, Eisen⸗ und Stahl⸗ abfälle, verbranntes und unverbranntes Gußeisen, Stahlgußbremsklötze, Drehspähne und Glasbrocken, ist Termin auf Dienstag, den 18. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, in der unterzeichneten Haupt⸗ werkstatt anberaumt.
Die Verkaufsbedingungen nebst Massenverzeichniß liegen daselbst zur Einsicht aus, können auch von dort gegen Entrichtung von 50 3 unfrankirt bezogen werden, ebenso kann die Besichtigung der zu ver— kaufenden Materialien vor der Versteigerung an den Werktagen in den Stunden von 8—12 Uhr Vor⸗ mittags und 3—6 Uhr Nachmittags stattfinden.
, bei Charlottenburg, den 5. Mai
In Scene gesetzt vom Direktor Anno.
aufgefordert, spätestens in dem auf
Königliche Hauptwerkstatt.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
Nas Abonnement beträgt 4 M 50 6 für das Vierteljahr.
.
— M HGS.
Insertionspreis für den Naum einer Aruchzeile 30 3.
Berlin,
ö! [ j
den 7. Mai, Abends.
1e Rost - Augalten nehmen Kestellung an;
für Gerlin außer den Nost - Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
1886.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Major z. D. Grohmann, bisher Bezirks-Comman⸗ deur des 2. Bataillons (ostoch 2. Großherzoglich. Mecklen⸗ burgischen Landwehr⸗Regiments Nr. 90, dem Major 4. D. Lungershausen, bisher Bataillons-Commandeur im Rhei— nischen Fuß⸗Artillerie⸗Negiment Nr. 8, dem Amtsgerichts⸗Rath Caesar zu Sagan und dem Oberlehrer a. D. Stolte zu Krefeld den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Oberst— Lieutenant z. D. von Tschischwitz, bisher Bezirks- Comman— deur des 2. Bataillons (Brieg) 4. Niederschlesischen Landwehr⸗ Regiments Nr. 51, und dem Major 4. D. Richter, bisher von der 1. Ingenieur⸗Inspektion und Mitglied des Ingenieur⸗ Comités, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse; dem Ersten ordentlichen Lehrer an dem Königlichen Lehrerinnen⸗ Seminar und der Augusta-Schule zu Berlin, Wilhelm Schmiel, dem emeritirten Lehrer und Kantor Bluhm zu Lübben, bisher an dem Real-Progymnasium daselbst, und dem Privat Thierarzt Anton Tillmann zu Mülheim g. Rhein den Königlichen Kronen⸗-Orden vierter Klasse; dem Seminar⸗ Direktor und Direktor, der Königlichen Augusta-Schule, Supprian, zu Berlin den Adler der Ritter des Königlichen Haus⸗-Ordens von Hohenzollern; sowie dem emeritirten Lehrer Marold zu Goldap, bisher zu Enskemen im Kreise Stallu⸗ pönen, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruyt:
dem Kaiserlich Königlich österreichischen Statthalterei⸗Rath und Landes⸗Sanitäts⸗Referenten für Nieder⸗Oesterreich, Dr. Ritter von Karajan zu Wien, den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; dem Kaiserlich Königlich österreichischen Rath und Polizei⸗Ober⸗Kommissär Dr, Wachler zu Wien und dem e e gen Attachs bei der Kaiserlich y, Gesandt⸗ schaft in Berlin, Ferreira da Costa, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; dem Großherzoglich Hessischen und Groß⸗ herzoglich sächsischen Geheimen Rath, Professor Dr. von Ritgen an der Universität zu Gießen, und dem Königlich serbischen Oberst-Lieutenant und Generalstabs-Chef Milowa⸗ nowitsch den Königlichen Kronen⸗-Orden zweiter Klasse; sowie dem Fürstlich bulgarischen Hauptmann und Flügel-Adjutanten . den Königlichen Kranen-Orden dritter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Rund schreißhen an die Vorstände der Berufsgenossenschaften, be— treffend den Erlaß von Strafverfügungen. R. V. A. J 7274.
Vom 20. April 1886.
Die gegenwärtig in sehr großer Zahl eingehenden Be⸗ schwerden gegen Strafverfügungen der Berufsgenossenschafts⸗ Vorstände 3. erkennen, daß einzelne Vorstaͤnde die ihnen im 8§. 104 des Unfallversicherungsgesetzes übertragenen Straf— befugnisse zu dem Versuche anwenden, um Betriebe, welche in das Genossenschaftskataster bislang nicht aufgenommen worden sind, in die Berufsgenossenschaft einzubeziehen.
Bei den Verhandlungen über derartige Beschwerden hat sich dann häufig herausgestellt, daß der Vorstand selbst ge⸗ nöthigt war, seine Strafverfügung ohne Weiteres zurück⸗ zuziehen, weil der Unternehmer bereits einer anderen Berufs⸗ genossenschaft rechtsgültig angehörte, oder weil der Betrieb zweifellos überhaupt nicht versicherungspflichtig war.
Eine solche Ausübung der Strafbefugnisse entspricht nicht den gesetzlichen Bestimmungen, vielmehr ist es Pflicht des Genossenschaftsvorstandes, vor dem Erlaß einer Strafverfügung wegen Nichtanmeldung eines Betriebes gewissenhaft zu prüfen, ob die Mitgliedschaft des Unternehmers gesetzlich begründet ist. .
Ferner ist bemerkt worden, daß in einzelnen Beruftz⸗ genossenschaften nicht, wie das Gesetz vorschreibt, die Vorstände als solche die Strafen verhängen, sondern der Vorsitzende des Vorstandes allein. Dieses Verfahren ist dann weiter sogar dahin ausgedehnt worden, daß Formulare zu Strafverfügungen benutzt werden, welche die Namensunterschrift des Vorsitzenden in Typendruck enthalten. Es liegt auf der Hand, daß es leicht zu argen ll bel hen führen kann, wenn ein Vorrath derartiger Formulare dem Bureaupersonal zugänglich ist.
Schon zur Verhütung eines solchen Mißbrauches ist es unerläßlich, daß jede einzelne Strafverfügung, nachdem der Vorstand die Verhängung der Strafe beschlossen hat, von dem Vorsitzenden oder von dessen Stellvertreter oder einem anderen Vorstandsmitgliede (ie nach den statutarischen Bestimmungen) handschriftlich vollzogen wird. An diese Einrichtung läßt sich dann eine entsprechend genaue Kontrolirung des Einganges der Strafgelder knüpfen, während die Versendung von Straf⸗ verfügungen mit gedruckten Unterschriften der Unterschlagung der darauf etwa eingehenden Beträge Thür und Thor öffnet. Nag . sieht sich demnach veranlaßt, im Anschluß an sein Rundschreiben vom 22. Januar 1886 —
Nr. 1212 —, den Berufsgenossenschafts⸗-Vorständen nochmals u empfehlen, unter strenger Wahrung der gesetzlichen Vor⸗ fre n jedenfalls nur in solchen Fällen von . Strafgewalt Gebrauch zu machen, in welchen die Mitgliedschaft des be⸗ treffenden Unternehmers durch vorherige eingehende Ermitte⸗ lungen festgestellt oder durch eine nicht angefochtene Eintragung in das Genossenschaftskataster konstatirt ist. (Vergl. §. 106 Absatz 1 a. a. O.) .
Dabei werden die Genossenschaftsvorstände wohl daran thun, ihre Strafbefugniß nur mit weiser Beschränkung zu handhaben und im Allgemeinen nur da Strafen zu verhängen, wo die Pflichtversäumniß auf bösem Willen oder grober Nach⸗ lässigkeit beruht.
Dies gilt insbesondere auch von der Verhängung von Strafen gegen Betriebsunternehmer, welche den ihnen obliegenden Verpflichtungen in Betreff der 33 der Arbeiter⸗ und Lohnnachweisungen, sowie hinsichtlich der Erstattung der Unfall— anzeigen nicht rechtzeitig nachkommen. .
Die Sektionsvorstände und Vertrauensmänner sind 6 fälligst, soweit nöthig, 46. zu verständigen, daß sie sich bei ihren Anträgen auf den Erlaß von Strafverfügungen von den gleichen Gesichtspunkten leiten lassen und die Vermögens⸗ verhältnisse der zu Bestrafenden bei ihren Strafvorschlägen jedesmal mit in Rechnung ziehen.
Uebrigens bieten, was die Arbeiter⸗ und Lohnnach— weisungen anlangt, die Bestimmungen der 85. 71 Absatz 3 und 73 Absatz 3 a. a. O. den Vorständen in der Regel ein geeigneteres Mittel, um zum Ziele zu gelangen, als die e ihn von e fn es ist. In den meisten Fällen wird die bloße Hinweisung auf diese Bestimmungen genügen, um die Betriebtzunternehmer zur Einreichung der Nachweisungen zu vermögen. (Wegen der Berichtigung der eingehenden Nach— e nen, vgl. Bescheid Nr. 137, „Amtliche Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“ 1886 Seit 54
Das Reichs⸗Versicherungsamt. ödiker.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Amtsrichter Zweigert in Guben zum Staats— anwalt, und
den Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Larisch in Patschkau zum Gymnasial-Direktor zu ernennen; sowie
dem Gutsbesitzer Grams zu Gramsfelde, Kreis Friede⸗ berg N⸗M., dem Rittergutspächter Funck zu Sennickenrode, Kreis Göttingen, dem Rittergutsbesitzer Stolze zu Neukammer, Kreis Ost-Havelland, und dem Direktor der Ackerbauschule,
Dr. Strehl zu Poppelau, Kreis Rybnik, den Charakter als Oekonomie⸗Rath zu verleihen.
Privileg i um wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber
lautender Anleihescheine der Stadt Marienburg bis zum Betrage von 164 000 M Reichswährung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen re.
Nachdem von der Vertretung der Stadtgemeinde Marien burg in der Sitzung vom 18. September 1885 w worden ist, zur Abstoßung der jetzt vorhandenen Gemeindeschulden mit höheren Zinssätzen ein Darlehn von 164 000 S aus dem Reichs⸗ Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der genannten Stadtvertretung:
zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs— Invalidenfonds, beziehungsweise dessen Rechtsnachfolgers, auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens der Schuldnerin un⸗ kündbare Anleihescheine in einem Gesammt-Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von 164 900 S ausstellen zu dürfen, — da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch
der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, — in Gemäßheit des 5. 2 des elch vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen der Stadt Marienburg zum Betrage von höchstens 164 000 ½½, in Buchstaben: „Einhundertvierundsechszigtausend Mark Reichswährung“, welche in Abschnitten zu 1099, 500 und 200 6 nach der Bestimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem vorliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplane mittelst Verloosung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine ab jährlich in Höhe von 76 060 „S mit 3 Prozent, und im Betrage von 88 000 „M mit wenigstens 1 Prozent des Kapitals, Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, zu tilgen sind, ourch gegenwärt hes Privilegium ÜUnfere landesberrliche Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem
Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der
Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht über— nommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 19. April 1886. (L. S.) Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.
Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Anleiheschein
Ausgef . en Privilegiums vom 19. 2 6 zu Danzig vom. ten st eite und Gesetz⸗Sammlung für 188. . Nr. .
Auf Grund des unterm 9. Januar 1386 von dem Bezirksaus⸗ schusse des Regierungsbezirks Danzig genehmigten Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung vom I8. September 18585 wegen Auf⸗ nahme einer Schuld von 164000 S è bekennen sich die Unter⸗ zeichneten Namens der Stadt Marienburg durch diese für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens der Schuldnerin unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns⸗ schuld von Mark, welche an die Stadt Marienburg bgar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 164 000 „S6 erfolgt nach Maß⸗ gabe dez genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der An. leihescheine vom Jahre 1886/87 ab aus einem Tilgungsstock, welcher in Höhe von 76 900 M mit 3 „C und im Betrage von 88 000 t. mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwacht der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen, gebildet wird. Die Aus⸗ loofung geschieht in dem Monat jeden Jahres. Der Stadt Marienburg bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höchstens Fünf vom Hundert des N . ursprünglichen Schuldkapitals für
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jedes Jahr zu
Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Ilnsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstock zu. . e
Die ,, Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie det Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung e, spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preusischen Staats⸗Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der König⸗ . Regierung zu Danzig und einer in Marienburg erscheinenden
eitung.
Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Stadt Marienburg mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗ Präsidenten in Danzig ein anderes Blatt bestimmt und die Ver⸗ änderung in dem „Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ bekannt gemacht.
Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleibe⸗ scheine. Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am . ten und am .. ten von heute an gerechnet, mit vier Prozent jäbrlich verzinst. Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieses An⸗ leihescheines bei der Kämmereikasse zu Marienburg, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeits termine zurück⸗ zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital ab⸗ gezogen. Die durch Ausloosung zur Rückzahlung bestimmten Kapital⸗ betrage, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach Ablauf des ,,,, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Marien⸗ burg. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der S§. 838 ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 — Reichs ⸗Gesetz⸗Blatt Seite 8; — beziehungsweise nach 8. 20 des Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprojeßordnung vom 24. Mär; 1879 (Ges.- S. S. 280).
Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von June cheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der städtischen Verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleibe— scheins oder sonst in glaubhafter Weise dartbut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dabin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezablt werden.
Mit diesem Anleihescheine sind. . balbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres ausgegeben; die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.
Die Ausgabe einer neuen Reibe von ge e, erfolgt bei der Kämmereikasse in Marienburg gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der AÄnweifung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreibe an den Inhaber des Anleihescheins, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtung baftet die Stadt Marienburg mit ihrem gesammten gegenwärtigen und zu künftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
He ssen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertbeilt. Marienburg, den ten
Der Magistrat.