1886 / 109 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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112 General⸗ und Genossenschaftsversammlungen wurden ab⸗ Hierauf erklärte der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ in. Angriff genBan und vollzogen. Mail begann da⸗ uni ä sionat d Al te bind Es sei des Gemeindelebens et li üßten die B theili K iß, i so si ir einzugreife: ich ni . Hierau . ; . niversitäten Pensionate und Alumnate zu verbinden. Es sei des Gemeindelebens etwas liege, müßten die enachtheiligung Kompromiß, in welches so singulair einzugreifen sicherlich nicht 315 446 8 2 1 6 und Medizinal-Angelegenheiten, hr von Goßler: * daß, man t ar. deentschen., Prefessoren, entfernt, und auch daran . worden, daß evanzelischerseits derartige gerade der lirchlichen Selbständigkeit sehr, bestimmt emmpfinden. rathsam se . ch . Meins Herten! Nach den eben gehörten Erklärungen des Hrn. Fett hach enigen ge ed, Fähren mar gf omni gefangen, Ralten in segensreichfier Wirkfamkeit errichtet warden feien. Der Abg. Graf Limburg-Sitirum entgegnete, der erursus Der. Abg. Hr. von Jazdzewski bemerkte, hier könnten Hoch nicht politische Rücksichten mitsprechen, es handele sich einfach

57 Genossenschaftsstatuten wurden genehmigt. Organisirt wurden: . 57 Genossenschaftsvorstände;

wurden gebildet; 10519 Krankenkassen mit Stimmzetteln ꝛc. versehen; 82 Kataster⸗ und Wahlbeschwerden entschieden, im Ganzen 22731 neue Sachen (darunter 20 C01 vom Jahre 1885) bearbeitet, außerdem ohne besondere Journalisirung mehrere tausend Eingänge in Sachen der Arbeitervertreterwahlen.

Abg. Dr. Windthorst werde ich mich kurz fassen, und ich kann zu⸗ nächst nur bestätigen, daß, wenn der Antrag der Hrn. von Jazdzewski und Genossen Annahme findet, das Zustandekommen des Gesetzes auf

werde auf dieselben nicht weiter zurückgreifen; ich will nur erwähnen, daß, wenn ich es nicht thue, ich nicht alle seine prinzipiellen Ausfüh— rungen unwidersprochen gelassen habe oder irgendwie anerkenne. Das, was mich interessirt, ihm zu erwidern, ist folgendes:

Hr. von Stableweki hat sich darüber verbreitet, dan der letzte

daß nur noch ein enn vo. genannten Seminare füher. So ist es weiter Kater Dan; sogar die Anstellungspateate der

brofessor deutscher Abstammung an dem

damalige Lizentiat Janiszews unn! durchsetzte, daß die Korrespondenz= die bis dahin deutsch mit der ben Behörde geführt wurde, nun in polnischer Sprache abgefaßt jm? *. Meine Herren, das sind That⸗ sachen, die aus den Atten genügi. M wurden zu einer Zeit, wo ich absolut nicht wußte, daß ich sie bzereits, heutigen Diekussion gebrauchen

Der Grund des Bedenkens habe sich nur gegen solche Konvikte unter ausschließlicher Souveränetät der Geistlichen, besonders der Ordensgeistlichen gerichtet, weil sie dazu dienten, die Kleriker

zestalt nicht beistimmen, weil er jedes Einspruchsrecht und 3 in dieser Richtung wirksame Einwirkung des Staats beseitige. Redner bittet, dabei zu erwägen, daß die evan⸗ elischen Alumnate niemals ausschließlich zur Erziehung von Cl hen bestimmt gewesen seien, sondern zur Erziehung für

ab abusu sei nur eine alte, ja selhst veraltete Institution, die niemals von Bedeutung gewesen sei, da die Geistlichkeit auch nie davon Gebrauch gemacht habe. Der Antrag der

überschreite die gesetzte Schranke nicht; gebe man aber das Rechtsmittel weg, so eröffne man der Kirche die Möglichkeit, Alles in das Gebiet der Disziplin zu ziehen, was sie nach kanonischem Recht und nach den neuesten Urkunden der römischen Kirche dazu rechne. Redner sollte meinen, der

der Pfarrer sei der

um eine Frage der Zweckmäßigkeit: Es

brauchbarste und beste Vertreter für diese Funktionen.

313 Sektionsvorstãnde; . r,, . Dozenten wurden verändes n ließ aus ihnen, im Gegensatz zu der ; . ) mn ö .

133 Schiedsgerichte. . das * , a nn hat eine Reihe von primzipiellen früheren Form. den 8 ir rn nr . einen chon von Kindesalter an aller Duldsam keit zu entftemden. Das Regierung, wie der Beschluß des anderen Hauses seien durchaus liege durchaus kein Grund vor, in den Diözesen Kulm und

357 Wahlbezirke für die Wahl von 1054 Arbeitervertretern Ausfuhr hen * .? ier e n nee den Menden ntg versfochten. Ich Hinweis, welcher die Verpiet 8 ig der Treuhaltung gegen den König fei der entscheidende Grund gewesen und, derselbe dauere fort. gerechtfertigt. . ; . ö Gnesen⸗Posen die Sache anders zu regeln. Man thue daher ; auf f ] von Preußen enthielt. Wir iel R es 1846 erleben müssen, daß der; Die Nationalliberalen könnten dem Artikel in seiner jetzigen Der Abg. Dr. Gneist erwiderte; die berechtigte Disziplin nur Recht, wenn man den letzten Absatz streiche.

Nach Ablehnung des Polenantrages wurde Artikel 14 angenommen.

Art. 15 macht das Lesen der Sterbesakramente straffrei.

Der Abg. Dr. Gneist erklärte: er und seine Freunde

stiller Messen und das Spenden 9

u t a, . e , in * . 7 . 9j

dorlage nicht enthalten sei, und hat die Frage daran geknüpft, sie au Ich ies a mern nn ährend hier die ausschließliche Bestimmun charffinn des Kollegen Grafen Stirum hätte das wohl würden für diesen Pa shen stimmen, einstimmi

n ger mir nicht ver ann ö ; Ich könnte dieses Material nocind, hnehren, aber Sie werden aus alle Berufe, hi ; e * nung Scharssin 9 e das ! in m Paragraphen stimmen, einstimmig, weil sie

z ö dr , zel e heren, . K 2 y. s een e geln . 2 daß die . ö. den , . 8er nn, 9. wan, ,. 2 . . s ö u. 6 die b den Privatandachten gehörten,

Nichtamtliches. biesem letzken Alineg ihm. zu Theil geworden. Darauf die turze . 6 . 8 r 9) err . ,, 33 ö. es Instituts durch Geistliche der Anstalt einen andern er Artikel wurde angenommen. K. 284 Jatramente, die zu den Vothfällen gehörten, verbieten

6 Antwort: Der Art. 2 hat überhaupt in keiner Gestalt in der aI3 Seminarist dieser Anstal * Glanz in welcher er sell Charakter gebe. . . ö Art. 11 setzt die Vorschrift wegen der ispensation der wollten. Sie würden den Satz wörtlich unterschreiben, als Seminarist dieser Anstalt angehört i 2 Meine Herren, ich weise Der Artikel wurde mit derselben Majorität wie der Bisthumsverweser vom Eide wiederum in Kraft. vorausgesetzt, daß er in einer Umgebung stehe, die sonst dafür

Preußen. Berlin, 8. Mai. In der gestrigen (68.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten erklärte in der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischen Gesetze, bei Art. 1, welcher von der Aufhebung der wissenschaftlichen Staatsprüfung (Kulturexamen) handelt, der Abg. Dr. Gneist, seine politischen Freunde und er hätten die wesentlichsten Bedenken gegen die Vorlage bereits motivirt. Man habe sie aufge— gefordert, bestimmt zu erklären, welche Art von Zugeständ— nissen sie für zulässig hielten und welche nicht. Sie seien gern bereit, diesem Ansinnen nachzukommen und bei jedem einzelnen Artikel zu erklären, ob sie für ihn stimmen könnten oder nicht. Für Art. könnten sie stimmen. Niemals hätten sie das Kulturexamen für den ausschließlichen oder den besten Weg gehalten, um das wahrzunehmen, was der Staat beanspruchen könne. Von Hause aus seien sie zum Theil der Meinung gewesen, daß das Staatskommissariat, wie es früher hestanden habe und in anderen deutschen Ländern noch bestehe, der Anforderung des Staates vollkommen und in einer Weise genüge, welche die katholische wie die evangelische Kirche weniger unangenehm berühre als ein solches Examen, bei dem vielleicht die Unterrichtsabtheilung des Ministeriums etwas zu stark influirt habe auf die Methode des Kultus-Ministeriums, für das diese Dinge nicht in gleicher Weise paßten. Redner könne daher erklären, daß seine Freunde einstimmig für diesen Artikel stimmen würden in dem Sinne, daß sie ihn annehmen würden in der Umgebung eines zusammenhängenden Gesetzes, , . im Uebrigen die Rechte des Staates bei diesem Punkte wahre.

Art. 1 wurde gegen die Stimmen einiger wenigen Na— tionalliberalen angenommen.

Art. 2 handelt von der wissenschaftlichen Vorbildung der Geistlichen, speziell von der Wiedereröffnung der kirchlichen Seminarien, welche bis 1873 bestanden haben. Ueber die

Regierungsvorlage gestanden, fesgliß auch nicht der letzte Absatz. In der Regierungsvorlage war überhaupt nicht die Rede von den so⸗ Jenannten Klerikal⸗Seminaren, also den Anstalten, welche zur wissen⸗ schaftlichen Ausbildung der jungen katholischen Theologen bestimmt sind. Die Vorlage der Regierung bezieht sich nur auf die Errichtung von Konvikten bei den verschiedenen Anstalten und auf die Wieder⸗ eröffnung der praktischen Seminare. Wenn die Vorlage des Herren⸗ haufes so Gesetz wird, wie sie hier Ihnen unterbreitet ist, so kommen die Bischöfe von Kulm und von Gnesen⸗Posen genau in dieselbe Lage, in welcher ein Theil ihrer preußischen Amtsbrüder sich befindet; in dieselbe Lage, wie beispielsweise der Erzbischof von Köln, welcher auch nicht im Stande sein wird, außer dem praktischen Priester⸗Semingr noch ein besonders wissenschaftliches Seminar zu eröffnen, vielmehr auf die Universität angewiesen bleibt.

Wenn weiter der Hr. Abg. von Stablewski gefragt hat, wem die Ausnahmebestimmung des Schlußsatzes zu verdanken sei, so kann ich ihm, ohne ihn kränken zu wollen, nur erwidern: Wesentlich ihm und feinen politischen Freunden. Die Staatsregierung hat die Ueber⸗ zeugung, daß die exklusive Haltung der polnischen Geistlichkeit, oder richtiger der Geistlichkeit in den ehemals polnischen Landestheilen im Wesentlichen mit hervorgerufen ist durch die exklusive Erziehung, welche dieselben auf den kirchlichen Bildungsanstalten genossen haben. Ich bin in der Lage, an der Hand der eingehend gesammelten Mgte— rialien das noch näher nachzuweisen; ich bin sehr wohl in der Mög⸗ lichkeit, Ihnen auch Beweise zu liefern, wie allmählich steigend ent⸗ gegen den Verhältnissen, welche zur Zeit der Begründung der wissen⸗ schaftlichen Seminare bestanden, die Entwickelung dazu geführt hat, die polonisirende Tendenz in diesen Anstalten zur Herrschaft gelangen zu lassen.

Es ist daher auch unrichtig, wenn Seitens des Hrn. Abg. von Stablewski bei der Regierung irgendwie Mißtrauen gegen den neuen Erzbischof von Posen vorausgesetzt wird; im Gegentheil, das Miß⸗ trauen, welches die Regierung hat, besteht sicher nicht gegen den von dem Papst ausgewählten Erzbischof der Diözese, sondern gegen Die⸗ jenigen, welche er, wie ich hoffe, schon in der nächsten Zeit unter seine Leitung nehmen wird.

Ich will zur Begründung des Mißtrauens hier nicht weiter ein— gehen auf eine Reihe von Aeußerungen, die wohl jedem der Herren

also den Vorwurf der Unwahrheit, auch er bescheidensten Gestalt der objektiven Unwahrheit, als durchaus 1 4 6 zurück.

Der Herr Abgeordnete hat dann an Voi die Frage gerichtet: wie soll die Bildung der jungen Theologern fgeser Erjdiözese Gnesen⸗ Posen stattfinden, wenn das Klerikalseminar igiger Posen nicht wieder eröffnet wird? neifter

Ich babe vorhin schon den Hinweis auf vtfahregethan ich darf jetzt auf Osnabrück hinweisen. snabrück han “** seinem Sprengel weder ein Klerikalseminar noch eine theologische s) iltät; aber nie⸗ mals sind die Osnabrücker Bischöfe in Verlegẽenhren geivesen, ihre Kleriker zu erziehen, sie haben einfach ein Konvikt ere⸗zchtet an der Akademie zu Münster, und ihren jungen Theologen an „Hieser die wissenschaftliche Ausbildung geben lassen. Und wenn ich ft äugen⸗ blicklich einen Vorschlag fur den Ersatz des Posener Klerika sem ind rs machen sollte wozu ich nicht veryfsichtet bin dann könnte ich einfach rathen: der Erzbischof von Gnesen-Posen möge in Breslau oder Braunsberg ein Konvikt errichten und die Kleriker von dort aus die staatliche Bildungsanstalt besuchen lassen.

Was die Mittel betrifft, so wird sich vielleicht eine andere Ge⸗ legenheit finden, darüber mit den berufenen Organen in Verbindung zu treten. Aber diese Verhandlungen werden nicht zwischen der Staatsregierung und, dem Herrn Abgeordneten stattfinden, sondern mit dem Herrn Erzbischof.

Der Abg. Dr. Gneist wies darauf hin, daß die Umgestal⸗ tung dieser Vorseminare parallel der Universität in der Re⸗ gierungs⸗ wie in der jetzigen Herrenhausvorlage als gemein— same Angelegenheit . sei, fast ebenso wie in Bayern und den übrigen deutschen Staaten. Das Interesse des Staates an diesen Einrichtungen sei dem der römischen Kirche gerade entgegengesetzt; das könne man nicht ändern: auf. Sei— len der Kirche das Bestreben nach möglichst fester Abschließung, auf Seiten des Staates das Bestreben, wenigstens in den Vor⸗ stadien, in dem Vorleben der Geistlichkeit in gewissem Sinne die Duldsamkeit zur Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten im Zu⸗ sammenhang mit dem Familien- und Gemeindeleben zu erhalten. Das sei nicht die Ansicht einer Partei, sondern das sei die An—

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X

vorhergehende angenommen.

Art. 4 bestimmt:

Die kirchlichen Oberen sind besugt, die zur theologisch⸗praktischen Vorblldung bestimmten Anstalten (Prediger und Priester⸗Seminare) wieder zu eröffnen.

Dem Minister der geistlichen Angelegenheiten sind die Statuten dieser Anstalten und die für dieselben geltende Hausordnung ein⸗ zureichen, sowie die Namen der Leiter und Lehrer, welche Deutsche sein müssen, mitzutheilen. ; . .

Der Abg. Br. Gneist spricht im Namen seiner Freunde deren Bereitwilligkeit aus, für diesen Artikel zu stimmen, weil sie die in demselben den kirchlichen Oberen zugesprochenen Be— sugnisse für ein wesentliches Necht der Kirche hielten.

Der Artikel wurde fast einstimmig angenommen.

Durch Art. 5 werden die in den sF. 9 bis 14 des Ge⸗ setzes vom 11. Mai 1873 enthaltenen besonderen Vorschriften wegen der Staatsaufsicht über die in den Art. 2, 3 un 1 bezeichneten Anstalten aufgehoben. . r

Der Abg. Dr. Gneist sprach sich gegen diesen Artikel aus, weil zwar die allgemeine Aufsicht aus Art. 23 der Ver⸗ fn rk für alle Unterrichtsanstalten fortbestehe, die besonderen Rücksichten aber, die der Staat, zu nehmen habe, in Art. 2 und 3 nicht genügend gewahrt seien.

Der Beschluß des Herrenhauses wurde ohne weitere De— batte gegen die Stimmen der Nationalliberalen und eines Theils der Freisinnigen angenommen.

Art. 6 lautet:

Der §. 1 im Gesetz vom 12. Mai 1873 wird aufgehoben.

Kirchendiener im Sinne des Gesetzes vom 12. Mai 1873 sind nur solche Personen, welche die mit einem geistlichen oder juris⸗ diktionellen Amte verbundenen Rechte und Verrichtungen ausüben.

Der Abg. Dr. Gneist meinte, der erste Absatz des Artikels habe im Deutschen Reich und in deutschen Staaten als ein wesentliches Attribut des heutigen Staats gegolten. Der heutige Staat würde seine obere Souveränetät über seine Unterthanen,

Der Abg. Dr. Gneist meinte, man verlange von einer Seite kurzweg einen Eid der Bischöfe auf die efolgung der Landesgesetze, von anderer Seite ziehe man die alte Form des Eides vor, durch die sie Treue und Gehorsam zum Könige k von anderer Seite halte man provisorische Eide überhaupt für bedenklich; wieder von anderer Seite glaube man, daß man den römischen Bischöfen einen direkten Ei auf die Staatsgesetze, in die nun jetzt auch ein konstitutio⸗ nelles Element hineinspiele, nicht zumuthen könne. So habe man 1880 seine Zustimmung gegeben zur Aufhebung dieses Erfor⸗ dernisses ad interim, um die gie. der erledigten Bischofssitze oder wenigstens ihre Verwaltung durch Vertreter zu ermöglichen. Das was man damals ad intérim bewilligt habe, verwandle sich in etwas Anderes, wenn es eine grundsätzliche Bestim⸗ mung des dauernden Verhältnisses zwischen Kirche und Staat werde, und diese Frage erscheine doch noch weiterer Erwägung bedürftig. Die Nationalliberalen glaubten allerdings, daß, wenn wenigstens sonst die nöthigen Garantien gegeben seien, dann auch der alte Treue-Eid gegen den König genügen könne. Aber in dieser isolirten, negativen Gestalt sei ihnen die Sache denn doch nicht unbedenklich.

Der Artikel wurde angenommen. Auch ein großer Theil der Nationalliberalen stimmte für denselben.

Art. 12 bestimmt, daß die Versagung kirchlicher Gnaden— mittel nicht unter das Gesetz, betreffend die Straf- und Zucht— mittel, falle.

Der Abg. Dr. Gneist erklärte, der Inhalt dieser Paragraphen habe die weltliche Gesetzgebung seit dem Mittelalter beschäf⸗ tigt. Die Kirche sei im Besitz von Zwangsmitteln gegen ihre Gläubigen in einer Weise, wie dieselben dem weltlichen Staat nicht zuständen. Die Versagung der Gnadenmittel, der Absolution, der Sterbesakramente sei möglich. Für den aufgeklärten Katholiken freilich, der auf dem Voltgire'schen

sorge, daß die Rechte des Staats gewahrt würden, die ver⸗ hüte, daß gegen gesetzliche Bestimmungen ein Geistlicher Besitz von einem Amte nehme, das er bis zur Erledigung des Ein⸗ spruchs nicht im Besitz haben sollte. .

Art. 15 wurde fast einstimmig angenommen; dagegen nur einige Nationalliberale.

Damit war die zweite Berathung der Vorlage erledigt.

Schluß 1 Uhr. Nächste Sitzung: Sonnabend 11 Uhr.

Verkehrs ⸗Anstalten.

3Zusam men stellung

der wesentlichsten Aenderungen ꝛc. des am 1. Juni in Kraft tretenden Sommer-Fahrplans für 1886 gegen den Winter⸗Fahrplan 188566.

(Zeitangaben nach Ortszeit).

1) Neue Züge.

Außer den bereits vom 1. Mai ab verkehrenden neuen Zügen, als:

a. je eines Schnellzuges 1. —3. Klasse zwischen Eisenach ind Bitterfeld in beiden Richtungen, Nr. 7 und 8, anschließend in Bitterfeld an die 12,30 Nachm. in Berlin eintreffenden bezw. 2,30 Nachm. daselbst abfahrenden Berlin Leipziger Tages⸗Schnellzüge: ab Eisenach 5,40, an Bitterfeld 9.50 Vorm, und ab Bitterfeld 4,53 Nachm., an Eisenach 9, Abds, sowie der Anschluß⸗Personen⸗ züge Nr. 77 und 78 zwischen Corbetha und Leipzig, Ank. Leipzig g, 40 Vorm. und ab Leipzig „5 Nachm—

b. eines gemischten Zuges, Nr. 121, 2.—4. Klasse Eise⸗ nach Halle, ab Eisenach 5 Nachm.', ab Erfurt 4,11, ab Weißenfels 6,59, Ank. Halle 8,3 Abds.

e. je eines Lokalzuges 2.—4. Klasse zwischen Weißenfels und Halle in beiden Richtungen, Nr. 29 und 30, ab Weißenfels 145, an Halle 2, 6 Nachm., und ab Halle 320, an Weißenfels 420 Rachm, erfolgt mit dem J. Juni.

Wiedereröffnung der Seminarien für die Erzdiözesen Gnesen aus der Presse bekannt geworden sind. Dieses Mißtrauen wird aber . ü ö ; ; j ö x j J . ö ; ; z c ind af . . für die Diszese g Im poll si 6 g ; 1. sich mindern, wenn die unbedingte Folgsamkeit gegen die vom päpfst⸗ sicht der Staatsregierung bei der Entstehung der Maigesetze, Kleriker und Laien beider Konfessionen, nicht genügend Standpunkt stehe, sei das nicht von Bedeutung. Man wisse n ,,, J . und Posen und für die Diözese Kulm soll durch Königliche eme ber ngk zbischof ene n rschei die üb de A der höheren B = 5 ine Jurisdikti n ; aber, daß nur eine kleine Minderheit der Katholiken auf die— . besondere Durchführung des Tages Scheel lzu geg Berlin Verordnung Bestimmung getroffen werden lichen Stuhle bezüglich des Erzbischofs getroffene, ,, welche das sei die überwiegende nsicht der höheren eamten ge⸗ wahren können, wenn eine Jurisdiktion irgend einer . ö Gath J Lei kunt unigekchrt:; ab Ber kin Sad Um, au Lehig, 1138 er n, gg, van Jarbzewgtl! und 6 , der Hr. Abg. Stablewski mir sehr sympathisch so lebhaft be⸗ wesen, die in ihrer täglichen Praxis diese Kultusangelegen⸗ Art geübt werde von einer auswärtigen Macht, sem Standyunkt stehe. Für die große Masse der katholischen and' abegeipz ig 5, id Nachm, an Hern s, ,, diesen ker fh 3 3 Sen. h ? gt, tont hat, sich bethätigt, wenn diese selben Gesinnungen in den ehe⸗ heiten verwalteten. Sie sähen die Hauptwurzeln der all⸗ auf die ihm kein Einfluß zustehe. Das fel die Absicht Bevölkerung liege darin das wirksamste Zmangsmittel, 6! Aug n. . ö . 8 , mals polnischen Landebtheilen Wurzeln schlagen and zit deutlichen Cr. gemeinen immer sichtbgrer merdenden Entfremdung in diesen beg wreußischen. Landrechts? gewesen, das sei der das sich überhaupt, denken lasse. Wie solle sich der Staat 2. Wiedereinlegung der Schnellzüge von und nach Leipzig verhalten, wenn die Kirche in ihrem Streit mit dem Staat (Leipzig - Corbethaf zum Anschluß an die Berlin Frankfurter Tages=

Der Abg. von Stablewski bemerkte, der Zusatz zu dem Art. 2 sei in der ursprünglichen Vorlage nicht enthalten ge⸗ wesen. Er möchte wohl wissen, wem die Polen eigentlich diesen Schlag zu verdanken hätten. Welchen Grund habe man, den Oberhirten von Posen und Kulm die Leitung der Erziehung ihrer Geistlichkeit zu erschweren? Werde diese Aus—

kenntniß kommen; dann wird sich ganz von selbst die Frage beant⸗ worten, wann und wie die Königliche Verordnung auf Grund des letzten Absatzes zu erlassen ist. Die Staatsregierung hält sich heute für verpflichtet, aus den Gründen, die in der Gesammtpolitik des Staates liegen, besonders Acht zu geben auf die Entwickelung in den beiden Diözesen Kulm und Gnesen-Posen. Ist sie eine solche, wie der

Vorbildungsklassen. Nun seien zwar in der Herrenhausvor— lage einige dieser Beschränkungen beibehalten worden, die von diesem Gesichtspunkte aus dem Staate nothwendig seien, Man vermisse aber immer noch a den Staat wesentliche Dinge, von denen man gern zugestehe, daß sie den Wünschen der Kirche widerstrebten; man könne aber entgegengesetzte Zwecke

Grundfatz, den alle neueren Staaten aufrecht erhielten; es sei der Grundsatz, der nothwendig geworden sei dadurch, daß der heutige Staat nicht mehr eine Kirche, sondern zwei Kirchen mit gleichen Rechten sich gegenüberstehen habe. Auf ö Recht zu verzichten, hielten die Nationalliberalen nicht blos

Verzicht auf ein Ehrenrecht, sondern der Verzicht

diese ihre Zwangsmittel verwende zur direkten Beseitigung der Staatsgesetze? Man habe dagegen nichts Anderes schaffen können, als den Artikel 12 der Verfassung, der ausspreche, daß die kirchlichen Ansprüche niemals in Widerspruch kommen dürften mit der Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten.

Schneltzüge, ab Leipzig 11,29 Vm, an Corbetha Ll,56 und ab Cor— betha 5,17 Nachm., an Leipzig 5,50.

f Einlegung je eines neuen Lo kalzu ges, 2.4. Kl., zwischen Bitterfeld und Leipzig in beiden Richtungen, ab Bitterfeld zum Anschluß an den 440 aus Berlin fahrenden Personenzug Nr. 12. 8, 20 Abds., an Leipzig 9, 15 und ab Leipzig 10,45 Abds., an Bitter⸗

; . w, , , , dee biclcziisr Hr. Abg. von Stablewski heute mit großer Emphase und, wie ich für einen j

nahmen eingeführt, sé, müüsse in diesen Diözesen ein Priester⸗ Kberzeugt bin, mit voiler Aufrichtigkeit in Äusficht stellt fo wird ber nicht vereinbaren, fondern müitsse dem Staat das Seinigs er⸗ be Konscguenzen, die fich in dieseni Augenblicke noch gar Sei das der Fall, so könne er seine staatsbürgerlichen An⸗

mangel und eine religiöse Verwahrlosung eintreten, wie sie sthun tt , en me m, , , ; . habe Konsequenzen, 9 . ö. feld 11,41 ö. Zeitpunkt naturgemäß ein viel näherer sein, in dem dasjenige Maß halten. Das Bedenken der Nationalliberalen gegen die Vor— nicht darstellen ließen. Der zweite Absatz fei untergeordneter forderungen nur aufrecht erhalten dadurch, daß er das An⸗ Einlegung eines neuen Lokalzuges, 24. Kl, Halle

bisher nicht vorgekommen sei. Man möge sich doch nicht der Illusion hingeben, daß polnische Theologen auf deutschen Uni— versitäten ihrer Nation untreu werden würden. Das Volk werde wohl wissen, wem es diesen Schlag zu verdanken habe. Oder sollte man Mißtrauen gegen den neuen Erzbischof von Posen

des Vertrauens den Diözesen bewiesen werden kann, welches sie von der Staatsregierung erwarten.

Also, meine Herren, die Zusage, die Sie von mir erwarten, können Sie sich im Wesentlichen selbst ertheilen. Wenn Sie die Hoffnungen und Erwartungen erfüllen, welche die preußische Regierung an den Amtsantritt des neuen Erzbischofs knüpft, der sich nach unserer

lage in ihrer jetzigen Gestalt sei die ausschließliche und unbe⸗ dingte Kirchenleitung der Vorseminare, die Ausschließung jedes Einspruchsrechtes und jeder Betheiligung des Staates bei dem Personal. Während bei den . dieses Einspruchs—⸗ recht, diese Betheiligung noch stattfinden solle, sollten diese

Natur. Man könne gegen die Deklaration nichts haben, aber es sei zu wünschen, daß den anderen Kirchen derjenige Rechts⸗ schutz bleibe, den sie nach der Kabinetsordre von 1882 hätten.

Art. 6 wurde mit derselben Mehrheit, wie die früheren Artikel, angenommen.

kämpfen gegen die staatsbürgerlichen Pflichten unter Strafe stelle. Wolle man das nicht, so müsse man erklären, daß der Staat zwar Rechte habe, dieselben aber nicht anwenden dürfe.

Der Abg. Graf Limburg-Stirum bemerkte, die hier auf— gehobene Beftimmung habe in den letzten zehn Jahren gar—

Bitkerfeld, ab Halle 840 Abds, an Bitterfeld 938 (Anschluß nach Dessau und Berlin).. Rücksichtlich dieses Zuges hält der Schnell zug Nr. 75 nicht mehr zwischen Halle und Bitterfeld. h. Besondere Durchführung des Abendpersonenzugs Nr. 49 Dresden Jüterbog bis Berlin mit Ankunft daselbst 16331 Abds. j. Vermehrung der Berlin Lichterfel der Lokalzüge um je einen in beiden Richtungen (gegen 10 Uhr Vorm.) und Wieder

) 8 js 6 jn T 3 7 N . ö . ; z 5 z j j ; s j 5 j ,, . . Auffassung als ausgezeichneter Katholik, aber auch als zuperlässiger i. für die viel wichtigeren, für die Entwickelung der ge⸗ Art. 7 bestimmt: e z hahe i h , org . ö Preuße bewähren wird, dann wird der von Ihnen gewünschte Zeit-, sammten Geistlichkeit viel entscheidenderen Anstalten wef fallen. Die Vorschrift des 8. 2 Abs. 2 im Gesetz vom 12. Mai 1873 nichts genützt. Habe die Bestimmung etwa dazu geführt, führung beerjch gen bisherige tr. R und 23 bis und von De ebe des ganzen p hen V zum heiligen ihle punkt nahe sein. Dazu beizutragen sind die Herren Antragsteller Es solle dem Staat überhaupt kein besonderes Aussichtsrecht findet nur Anwendung, wenn mit der Entfernung aus dem Amt der die Agitation des Klerus in politischen Din en aufgehört Ludwigsfelde,

Verlust oder eine Minderung des Amtseinkommens verbunden ist. habe? Man sei doch nicht im Stande, die Kirche zu hindern, kz Einlegung je eines neuen Schnellzuges, 143. Kl..

lockern zu können, so irre man sich gewaltig. In schweren Kämpfen hätten die Polen neun Jahrhunderte lang diese Liebe und Treue bewahrt. Sie würden dieselbe auch jetzt unver— brüchlich bewahren. Der Vater der katholischen Christenheit umfasse alle seine Söhne mit gleicher Liebe. Wenn er vor— läufig das nicht habe erreichen können, was er gewollt habe, so hätten die Polen doch die feste Ueberzeugung und Hoff— mung, daß seine Bemühungen das erreichen würden, was die Antragsteller jetzt durch ihre Anträge vergeblich anstrebten. Der Abg. Dr. Windthorst meinte, im Namen seiner ämmtlichen Freunde habe er auch bei dieser zweiten Berathung genau das zu wiederholen, was er bei der ersten ö erklärt habe. In Konseguenz dieser Erklärung sage er eben⸗ fälls im Namen seiner Freunde, daß sie zu ihrem Bedauern es geschehen lassen müßten, wenn die Anträge der polnischen Fraktion nicht zur Annahme gelangten. Sie hielten diese Anträge für vollkommen begründet und theilten die Ausfüh- rungen des Vorredners, soweit sie sachlicher Natur wären

durchaus in der Lage.

Der Abg. von Zedlitz wollte im Namen seiner Freunde erklären, daß, wenn sie bei der gegenwärtigen Verhandlung gegen den einen oder den anderen Artikel stimmen würden, daraus nicht der Schluß gezogen werden dürfe, daß sie diese elben Bestimmungen nicht annehmen würden, wenn sie nicht in dieser Vorlage, sondern im Rahmen eines abschließenden Gesetzentwurfs zur Annahme vorgelegt würden.

Der Abg. Dr. von Jazdzewski behauptete, es sei objektiv unwahr, daß die Klerikalseminare seiner Heimath darauf aus— gegangen seien, polonisirende Tendenzen zu verfolgen. Er müsse dies auf Grund seiner Erfahrungen auf das entschiedenste bestreiten. Mit der peinlichsten Genauigkeit sei dafür Sorge getragen worden, daß die polnischen Geistlichen das Deutsche soweit beherrschen könnten, daß sie auch deutsche Gemeinden pastoriren könnten. Er frage nun den Minister, wie hinfort der Klerus ergänzt werden solle und woher die Mittel zu diesem Zweck genommen werden sollten?

irgend einer Art über diese Anstalten eingeräumt sein, die namentlich unter der Leitung der geistlichen Orden und Kon— gregationen einen ihm unsympathischen, mit ihm unyerträg— lichen Geist entwickeln könnten. Der vorletzte unvollständig gefaßte Satz dieses Artikels vermöge das nicht zu ersetzen. Der Abg. Graf Limburg-Stirum äußerte, der Staat er⸗ halte hier nur das, was für ihn nöthig sei, und gebe preis, was in den Maigesetzen für ihn unbrauchbar gewesen sei. Wenn man sehe, daß nur Einheimische, nur solche, die dem Sprengel angehörten, für den das Seminar errichtet sei, auf⸗ genommen werden Hirten in das Seminar, daß ferner zur Anstellung an diesen Anstalten die wissenschaftliche Befähigung, an einer deutschen Staats-Universität zu lehren, erforderlich sei, so sei doch genügende Garantie vorhanden. Das Einspruchs⸗ recht des Skaates könne Redner doch nach den gemachten Er⸗ fahrungen nicht für eine wesentliche Sache erachten, denn auf diese Weise könne der Staat niemals auf den Geist der Anstalten einwirken. Man habe es doch erlebt, daß

Der Abg. Pr. Gneist hielt es für Aufgabe des Staats, auch über Vermögensnachtheile hinaus seinen Unterthanen Schutz zu gewähren und sie vor Nachtheilen zu schützen.

Art. F wurde gleichfalls angenommen.

Art. 8 lautet:

Dem Minister der geistlichen Angelegenheiten sind die Statuten und die Hausordnung der Demeritenanstalten einzureichen, sowie die Ramen der Leiter derselben mitzutheilen. Am Schlusse jedes Jahres ist dem Minister der geistlichen Angelegenheiten ein Verzeichniß der Demeriten, welches deren Namen, die gegen sie erkannten Strafen und die Zeit der Aufnahme und Entlassung enthält, einzureichen. Von einer Verweisung in eine Demeritenanstalt für länger als 14 Tage, oder einer Entfernung aus dem Amt ist dem Ober⸗ Präsidenten gleichzeitig mit der Zustellung an den Betroffenen Mit- heilung zu machen. Die in den §5§. 6 und 7 des Gesetzes vom 17. Mai 1873 enthaltenen besonderen Vorschriften wegen der Staatsaufsicht werden aufgehoben.

Abg. Pr. Gneist sprach sich unter großer Unruhe des Hauses gegen diesen Artikel aus, weil er dem Staat eine

ihre Gnadenmittel zu politischen Zwecken zu mißbrauchen. Also sei es besser, solche Bestinimungen zu entfernen. Art. 12 wurde angenommen.

Art. 13 lautet: Die Bestimmungen des Art. 6 des Gesetzes vom 14 Juli 1880 werden ausgedehnt auf die Uebernahme der Pflege und Leitung in Waisenanstalten, Armen« und Pfründnerhäusern, Rettungs⸗ anstalten, Asylen und Schutzanstalten für sittlich gefährdete Per⸗ sonen, Ärbeiterkolonien, Verpflegungsanstalten, Arbeiterherbergen, Mägdehäufern, sowie auf die Uebernahme der Leitung und Unter⸗ weifung in Haushaltungsschulen und Handarbeitsschulen für Kinder in nicht schuspflichtigem Alter, als Rebenthãtigkeit der ausschließlich krankenpflegenden Orden und ordensähnlichen Kongregationen, welche im Gebiete der preußischen Monarchie gegenwärtig bestehen. Der Abg. Hr. Gneist erkannte die segensreiche Wirksam⸗ keit der Krankenpflege auf das nachdrücklichste an; die Nationalliberalen würden zu jeder Zeit bereit gewesen sein, in dem weitesten Maße die Ausdehnung zu befürworten, wenn dieselbe nicht nach der Natur der Kirche und ihrer

zwischen Weißenfels und Probstzella ( Hochstadt München) in beiden Richtungen über Zeitz Gera.

. ab Weißenfels im direkten Anschluß an den 2,30 Nachm. aus Berlin fahrenden Schnellzug Nr. 3838, 6,17 Abds., Zeitz 7,17, Gera 8,0, Saalfeld N50, in Hochstadt anschließend an den Schnell zug nach München, Ankunft daselbst 752 früh, und

H. zum Änschluß in Hochstadt an den T25, früh von München abfahrenden Schnellzug, ab Probstzella 414 Nachm., Saalfeld 455, Gera 6,42, Zeitz 7,35, an Weißenfels 8, 10, also direkt anschließend an den 17,28 Nachts in Berlin eintreffenden Schnellzug Nr. 5.75 / 85.

1. Einlegung von Anschluß-Schnellzügen (LJ. = 3. Kl.) an die vorbezeichneten auf der Strecke Leipzig Zeitz, ab Leipzig 6,6 Abds., an Zeitz 7,4 und ab Zeitz 7, 28 Abds., an Leipzig 8, 28.

rn. Auf der Strecke Saalfeld —Probstzella ( Hochstadt) werden an Stelle der Züge 160 und 157 nunmehr die Züge 160 und 159 durchgeführt. ; —ͤ

n. Personenbeförderung (2. und 3. Kl. mit dem Güter⸗ zuge 317 von Großheringen bis Weißen fels, ab. Groß⸗ heringen 1050 Abds., zum Anschluß an einen 10,30 daselbst ein⸗ treffenden Saalbahnzug, an Weißenfels 12,14.

und sich nicht auf die polnischen Verhältnisse bezögen. 8 n, . Foß ; 3 ; ; ö. . ö ; ö Der S ; ; derte: J 8 8 , . ; J . e Sie iolirden auch für bie Anträge Ystimmlen, omenn 3 taats Minister ; r 3 . Goß ler erwiderte J Jemand an eine Stelle gebracht sei auf Wunsc des Staates, wichtige Waffe in dem Kampf gegen eventuelle Ausschreitungen ; ; ö Erba rer elfe and del eren nens ncten EF rhh;züges ErfurtzWeimar, Fäselbenkdrgend ) welch. LUugficht t if nahme im ir . Ich . e n m für 6 . K und daß er sich doch dort ganz anders gezeigt habe, als man ber geistliche nt Gewalt nehme Orden in ungemessener und , arer ö . stattfände. E—= * Kislethm hefere ze ne Wen e gs, wem irglte inschlan 2 . Diskussion zu verlängern, aber eine Aeußerung, die gefa ist, ) f i j j etzli esti iefer 9. ; ; s i schiedene Nei e sden 2. ., Kl.) Aab G * 90, seimgr d., en *

z ange erung, die gefallen ist, nöthigt erwartet hätte. Die bisherige gesetzliche Bestimmung liefere Ute chäwurde gegen dis Stimmen der Nationalliberalen Im ö . J Kreft wach, end Sansselt, ünd Durch ürung de!

Hause und bei der Regierung hätten. Nach den . lungen im Herrenhause und neben demselben müßten sie leider

überzeugt sein, daß diese Annahme zur Zeit nicht zu erwarten

mich doch zu einer Abwehr. Ich halte es im Rahmen der Diskussion nicht für angebracht, solche Worte wie „objektiv unwahr“ auf meine Ausführungen anwenden zu wollen. Der Herr Vorredner hätte meines

gar keine Garantie, sie habe für den Staat keinen Nutzen; es fei besser, sie durch die vorliegenden Bestimmungen zu ersetzen. Der Abg. Dr. von Jazdzewski meinte, der Minister habe

und einiger Freisinnigen angenommen. . Art. 9 hebt den Gerichtshof für kirchliche Angelegen— heiten auf.

im Osten Bezirken, sei die Ausdehnung dieser Thätigkeit der Bevölkerung unfympathisch und errege die Besorgniß einer, ungemessenen Ausdehnung der Ordensbildung und des gewaltigen Einflusses

Frühzuges Nr. 20 Erfurt Eisenach schon von Weimar aus, ab daselbst 5, 40 früh. K . .

p. Personenbeförderung (2. und 3. Kl.) mit dem Güter⸗ zuge 313 von Weimar bis Erfurt, ab Weimar 19,37 Abds., zum

sei. Eine Abstimmung für die Anträge ihrerseits würde also ,, . . a , ,, ö ö im ö ibu abel , sen hab eigentlich nichts fein, als eine Demonstration, deren Frucht- mein Ausführungen zu widerlegen aufs Grand der, ihm nn wohnen es ihm übel genommen, daß er demselben vorgsworsen habe, Der Abg. Dr. Gneist glaubte, der Bestimmung, den kirch⸗ hn , . x . . . ö 9 mn h , lofigkeit sie von vornherein einfäl ta! Sie hätten' aber ö ü kann aber unmöglich wissen, worauf ich alle meine etwas Unwahres fil gt zu ö 566 . Be⸗ lichen Her hishof ö nicht . beiflimmen . . ö 1 . ö . ö Gera, Saalfeld, Jena eintreffen we, , ö. * ö ze. fen bar t ͤ . ; r, daß es einer Reih dautelen bedürfe, die einiger⸗ den Zug, an. Erfurt 11152 Abds. z . andererseits doch die feste 3 und Hoffnung, daß es Bebäkhztungsh, lun ö „merkung sei darauf hinausgegangen, daß es unwahr sei, wenn können, ohne einen Beschluß darüber, was an feine Stelle daher, abe litt J 93 Wick rlähsenn är Kr Früh. und. Abendzüge zwischen ) Ich werde nicht lang sein, ich will auch die Herren nicht damit man behaupte, es sei die Einrichtung des Seminars in Posen 6 schluß ; maßen Rücksicht nähmen auf die Bedürfnisse der Landestl ö. Müßlh . ein Ming the, T, Mühlhansen . 46 frůh, an

der in allen diesen Verhandlungen von Neuem. bewährten Weisheit des heiligen Stuhles gelingen werde, in nicht zu ferner Zeit nach Besetzung beider Stühle in Posen und Pelplin

aufregen, indem ich ihnen den Zustand schildere, in welchem nach den Befreiungskriegen der Bildungszustand der katholischen Geistlichen in der Erzdiözese Posen⸗Gnesen sich befand und wie die damaligen

darauf hinausgegangen, zu polonisiren. Er behaupte noch jetzt, daß dies unwahr sei, denn ein Beweis für diese Behauptung sei nicht erbracht worden.

treten solle. . Art. 9 gelangte mit derselben Mehrheit wie der vorher— gehende Artikel zur Annahme. . Art. 10 befeitigt den Abschnitt I des Gesetzes vom

nicht durch fest formulirte Paragraphen, aber auf dem lokalen Verwaltungswege. Die überwiegende Mehrheit seiner Partei werde deshalb gegen diesen Artikel stimmen,

Jotha 6. und ab Gotha 9.30 Abds,, an Mühlhgufen 10,32. r. Wiedereinlegung der Vormittagszüge zwischen Ohrdruf und Gothc zum direkten Anschluß in Gotha an die Hauptbahnzüge.

bei Sr. Majestät dem Kaiser Und König den Erlaß SBildungsanstalten darniederlagen, Ich will nur bemerken, daß es der ; ; 5 9 ; ger heil Kot,. , ber vorbehaltenen Verordnung zu erwirken. Se. Majestät Lanzen. Energie der preußischen Staqtsrsgierung bezurste, diesenigen R Der Antrag der Polen wurde gegen die Stimmen der 12. Mai 1873, welcher von der Berufung an den Staat han- der . , ö K ein großer Theil Rr. I6 und ö ö. der , Ohrdruf 1,19 umfasse alle seine Unterthanen mit gleicher Liehe und Mittel und Wege zu finden, um die Bildung des Klerikalseminars in Polen und eines Theiles der Freisinnigen abgelehnt; für den delt. Eine BVeschwerde wegen der Ausschließung aus dem er Nationalliberalen stimmte für de en. a Seen , nr 14 mit gleicher Gerechtigkeit, und der heilige Vater werde nicht . erstů . ö 1c ngen. . ., doch gent Artikel 2 stimmten die Konservativen, das Centrum und ein 82 soll an den Kultus-Minister gehen. Art. 14 bestimmt. De, , Tan, JJ umsonst auch für diesen Theil der Unterthanen an das Herz kanials?t im Hesen fir , . r n nn, kleing⸗ Theil der Freisinnigen. Der Abg. Dr. Gneist betonte, daß hier der Staat auf Befug⸗ ; , e n hh. n . *. Golhg. 65. . Ohrdruf 741. Sr. Majestät appelliren. In diesem Sinne votire die gestellt, jedenfalls in vollem Einvernehmen mit derselben und unter Artikel 5 . Db ö b it * . li nisse verzichten solle, die Reich und Einzelstaaten von Alters Hen sz ö se. e arge en vom 20. Dull 1875 Gesetz⸗ ; Die Früh⸗ und Abendzüge dieser Strecke werden wieder, wie im Zentrumspartei einfach und schlicht für die Beschlüsse des deren Bestätigung und. Genehmigung. Die ersten Dozenten, welch Die kirchlichen Oberen sind befugt, Konvilte für Zöglinge her für nothwendig gehalten hätten. Es sei die Souveränetät ** „llüen! Müitgltede hustand, geht ber vorigen Sommer theils früher, theils später gelegt. . . 9 gung un nigung. Die ersten Dozenten, welche welche Gymnasien, Universitaͤten und kirchliche Seminare, hinsichtlich ö . a . ; Samml. S. 241) einem weltlichen Mitgliede zustand, geht der Riedereinleg eines Racht-Perkonenzuges in beide während des ersten Jahrzehnts an dem Klerikalseminar kehrten, waren nwver über zwei Kirchen, vie einander mit gleich vollem Anspruch Vorsitz auf den ordnungs mäßig bestellten Pfarrer und Pfarrperweser, Ri ö und it che nh ö ö 6 . ö zw en D 90 .

Herrenhauses. Sie werde keine Amendements stellen, auch für keins stimmen und sich auch an der Diskussion nicht weiter betheiligen. Den Herren aus Polen aber rufe Redner zu, daß das, was er gesagt habe, hoffentlich zu ihrer Beruhigung beitragen werde; er danke ihnen für die treue Waffenbrüder⸗ schaft, welche sie in diesem langen Kampfe gewahrt hätten. Man werde hoffentlich bald einsehen, daß von den Be⸗ strebungen des Friedens ein Theil der Bevölkerung dauernd nicht ausgeschlossen werden könne.

deutscher Abkunft. Im Jahre 1842 wurde von einem auch sonst mehr⸗ fach genannten Propst, dessen Name hier nichts zur Sache thut, dem Erzbischof eine Denkschrift überreicht, in welcher die Lehrmethode der deutschen Seminarprofessoren als nicht zweckentsprechend kritisirt und ein veränderter Studienplan auf polnisch⸗nationaler Grundlage empfohlen wurde. Der Erzbischof von Dunin es war sein Todes⸗ jahr, 1542 ließ sich auf diese Agitation nicht ein, aber von dem Nachfolger desselben, Hrn. von Przhluski, wurde bald darauf die Re⸗ organisation des Klerikalseminars in Posen auf nationaler Grundlage

deren die gefetzlichen Voraussetzungen für den Ersatz des Universitäts = studiums erfüllt find, besuchen, zu errichten und zu unterhalten. Dem Minister der geistlichen Angelegenheiten ö die für diese Konvikte geltenden Statuten und die auf die Hausordnung bezüglichen Vorschriften einzureichen, sowie die Namen der Leiter und Erzieher, welche Deutsche sein müssen, mitzutheilen. Der Abg. Dr. Gneist bemerkte, bei der Entstehung dieser Bestimmung sei erwogen worden, daß weder der Staat, no die Kirche etwas dagegen haben könnten, mit Gymnasien un

, Wenn irgend ein Staat auf diese Stellung nicht verzichten könne, so sei es der preußische. Der zweite Satz handle von untergeordneten Verhältnissen. Die National⸗ liberalen seien aber der Meinung: daß, wenn man Die Selbständigkeit des Kommunalbeamten in der neueren Gesetz— gebung gegen wechselnde ministerielle Entscheidungen gesichert habe, die kirchlichen Gemeindebeamten mindestens dasselbe Recht haben müßten; Diejenigen, denen an der Selbständigkeit

in Filialgemeinden auf die für dieselben ordnungsmäßig bestellten Pfarrgeistlichen über. ; . ; .

In der Erzdiözese Gnesen⸗Posen und in der Diözese Kulm erfolgt die Regelung im Wege Königlicher Verordnung.

Ein Antrag der polnischen Abgg. Dr. von Jazdzewski und

Genossen will die letzte Klausel streichen. Der Abg. Dr. Gneist äußerte, die Vertheilung der

Funktionen in dem Kirchenverwaltungsgesetz beruhe auf einem

Rendtetendorf anschließend an die Berlin = Frankfurter No. cht⸗Schnell züge. in Ritschenhausen Anschluß nach und dezw. von Schweinfurt und

Kissingen: ; ab Reudietendorf 2,15 früh, an. Ritschenhausen 5,15 und ah. Ritschenhausen 19,42 Abds, an eudietendorf 1.25. t. Wiedereinlegung ez nes besonderen Jages Neu dietendors Ilmenau und zur ick zum direkten Anschluß in Nendietend ⸗rrf an ie Hauptzüge Nr. 24. 15 und bezw. 271, 22: