Statistische Nachrichten.
em hier schon angezogenen, im Reichs⸗Eisenbahnamt bearbeiteten der ‚Uebersichtlichen Zusammenstellung der , Angaben der deutschen Eisenbahn⸗Sta⸗— tist ik, welcher, wie die früheren Bände, im Kom missionsverlage der Königlichen Hof⸗-Buchhandlung von E. S. Mittler und Sohn erschienen ist, sind folgende weitere Mittheilungen entnommen: Im
IV. Bande wicht igsten
Besitze sämmtlicher deutscher Bahnen mit normaler Spurweite be⸗ fanden sich Ende des Betriebsjahres 1884/85 im Ganzen 13 698 (1883.84 II 726) Lokomotiven, davon waren 2129 (1883, 84 1981) Tenderlokomo⸗ tiven; auf 19 km Betriebslänge entfielen demnach 3, 29 (83 / 84 3, 25) Loko⸗ motiven; die Beschaffungekosten sämmtlicher Lokomotiven (einschließlich Tender) erforderten 58! (697313 (1833/84 570 439 823) , d. i. auf 1 Lokomotive durchschnittlich 458 033 (1883/84 48 647) „6. Die Anjahl sämmtlicher Per sonenwagen betrug 22 145 (188 84 21 684) Stück mit überhaupt 49586 (1883/84 48732) Achsen, d. i. für 19. Rm Betriebs lãnge für den Personenverkehr 13,71 (1883.84 Lä756) Stück. Die Beschaffungskosten der Personenwagen beliefen sich im Ganzen auf 1685 4533 363 fiss3 / 84 j64 b2e0 473 M, d. i. auf 1 Achse durchschnittlich 3398 (1883/84 3366) M An Gepäck ⸗ und Güterwagen waren überhaupt vorhanden 246 588 Iissz3 / 8] 241 6d) Stück mit im Ganzen 503 223 (188384 493 236) Achsen, d. i. auf 19 Em Betriebslänge für den Güter⸗ verkehr 137,02 (1883/84 137.93) Stück; die Tragfähigkeit dieser Wagen betrug überhaupt 2 393773 (188384 2 337 4335) t oder auf 1 Achse 4,76 (83/84 4,74) t. Die Beschaffungskosten der Gepäck— und Güterwagen erforderten im Ganzen 727 494712 (1883/84 14 528 794) 66 oder auf 1 Achse 16594 (1883 84 1449) Mƽ. An Vostwagen waren vorhanden 1389 (1883,84 1368) Stck. mit 3467 (1885/84 3384) Achsen. — Bei den preußischen Staatsbahnen betrug die Zahl der Lokomotiven im Ganjen S035 I1s83, 84 7293), davon waren Tenderlokomotiven 1419 (1883/84 1274) Stck, auf 19 km Betriebslänge kamen 3,86 (1883,84 3,87 Stck. Die Be—⸗ schaffungskosten derselben einschl. Tender betrugen 357 5605 181 883,84 36d 53d a6 A6, d. i. auf 1“ Lokomotive durchschnittlich 18277 (13831846 18768) 66. Die Anzahl der Perfonenwagen belief sich hier überhaupt auf 12447 (1883/84 11274) Stck, mit im Ganzen 28 941 (1883,84 26910) Achsen, d. i. auf 165 kin Be— triebs länge für den Personenverkehr 14,233 (1883/84 14,19) Stck. Die Beschaffungskosten der Personenwagen erforderten 16287 759 (883.84 91 153 867) M, d. i. auf 1 Achse 3555 (1883,84 3505) Die Gesammtzahl der Gepäck⸗ und Güterwagen betrug bei den preu— ßischen Staatsbahnen 166 115 (1883,64 154 838) Stck mit überhaupt 339 60 (1383,84 316 259) Achsen, d. i., auf 10 Km Betriebslänge für den Güterverkehr 163,60 (188384 168,465) Achsen; die Tragfähigkeit dir. Wagen betrug im Ganzen 1633 222 (1883/84 16520 673) t, d. i. auf 1 Achse 4,81 (1883/84 4,81) t. Die Beschaffungskosten der Gepäck! und Güter⸗ wagen erforderten 497 0915 724 (1883s83 459 5253 425) 4, d. i. auf L Achse 1695 (1883/84 1453) M½. An Postwagen waren vorhanden I3tz (1883.84 693) Stück mit 1995 (1883134 1858) Achsen. — Bei einem Vergleich der Resultate für sämmtliche deutsche Cisenbahnen mit denen bei den preußischen Staatseisenbahnen ergiebt sich u. A.: In Deutschland waren vorhanden auf 106 Km Betrlebs⸗ länge in 1884185 3,279, bei den preuß. Staatsbahnen 3,86 Loko⸗ motiven; in Deutschland kostete eine Lokomotive durchschnittlich 18 055 6, bei den preuß. Staatsbahnen 18277 60; in Deutschland kamen auf 10 km resp. Betriebslänge 13,71 Achsen der Personen⸗ wagen und 137,97 Achsen der Gepäck. und Güterwagen, bei den preuß. Staatsbahnen 14,2z und 163.50 Achsen. In Deutfchland . Achse der . n , 3398 4, eine Achse er Güter⸗ und (wepäckwagen 1594 „S, bei den preuß. Staatsb
betrugen diese Kosten 3555 und 1698 9. .
Kunft, Wissenschaft und Literatur.
Das Gesetz, betreffend die Unfall- und Kranken— *r ich rung „der in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886, ist in w ö. ö Verlage der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin 8wW.R, Wilhelmstraße 32 schi n , Vilhelmstraße 32, erschienen
— Unter dem Titel: die griechische Stadtbaurath H.
3 u. welchem Zweck studiren wir Bau kunst liegt uns die Festrede vor, welche Star H. Blankenstein beim Schinkelfest des Berliner Architektenvereins am 13. März d. J. gehalten hat Berlin, Verlag von Ernst und Korn — Wilhelm Ernst). — Der Verfasser weist im Eingange der Rede darauf hin, wie sich befremdlicher Weise bereits Stimmen erheben, die — wenn auch bisher nur schüchtern und leise — die Antike als einen längst überwundenen Standpunkt und ihr Studium als zwecklos bezeichnen. Diese Erscheinung stehe in innigem Zufammenhang mit dem immer mehr in den Vordergrund ge— stellten gemeinen Nützlichkeitsprinzip, das auch die Werthschatzung der klassischen Bildung herabzumindern sich erdreistet und von jedem Studium einen unmittelbar greifbaren Nutzen fordert Diesen Bestrebungen gegenüber sei es nothwendig, klar darzulegen, aus welchen Gründen die hellenische Baukunst als esnngn zpunki alles architektonischen Studiums jetzt und für alle Zeiten zu belrachten sei, weshalb sie unerläßlich sei für jeden Architekten, der seine Kunst wirklich verstehe und mit vollem Verständniß weiter bilden will so unerläßlich wie das Studium der alten Sprachen nicht nur für den Philologen sondern für einen Jeden, der Anspruch auf di volle Bil⸗ dung unserer Zeit macht. Man studire die Baustyle der Vergangen⸗ heit zunächst im allgemeinen kunstgeschichtlichen Sinne um unseren eigenen geschichtlichen Standpunkt zu begreifen und von ihm aus weiter zu schaffen, Falsch sei es aber, sie blos geistlos zu kopiren Nachdem schon alle älteren Baustyle an der Reihe gewesen, werde es einem findigen Kopf vielleicht gelingen, noch irgend einen Styl auß⸗ zugraben, der unserem Bauwesen eine Zeit lang tributpflichtig gemacht werden könne, bis auch er ausgesogen ist und zu den Todten geworfen werden müsse. Dann endlich werde man, wie Semper einmal gesagt habe, aufhören müssen, „»die Vergangenheit zu bestehlen, um die Zu⸗ kunft zu belügen“. Das sei aber nur möglich, wenn man den Faden der Entwickelung da wieder aufnehme, wo er Schinkels und seiner Schüler Händen entfallen. Man müsse zurückkehren zu den Quellen der Kunst und die Baustyle der Vergangenheit in künstlerischem, in kunstphilosophischem Sinne studiren, nicht um mit den Schätzen' des Alterthums die eigene Armuth zu verdecken, sondern zur Befruchtung für unser eigenes Denken und Erfinden, gerade wie die Heroen unserer Littergtur, unsere großen Dichter und Denker die Sprache und die Schriftwerke des Alterthums erforscht haben, um unserẽ eigene Sprache und Dichtung zur höchsten Vollendung zu führen. In diesem Sinne verdiene die hellenische Baukunst vor Allem Beachtung wegen der vollkommenen Durchdringung des materiell Geschaffenen von der künstlerischen Idee, wegen der Uebereinstimmung der konstruktiven Glieder mit den Kunstformen und wegen des vollendeten, niemals ühertroffenen Ebenmaßes in allen Theilen eines Bauwerks. Der Redner weist sodann in fesselnder Ausführung nach, wie das Gesetz der Formenbildung im hellenischen Styl von der technischen Herstel— lung des Werkes gänzlich absieht, lediglich das Wesen und den Zweck eines jeden Gliedes im baulichen System betont und diese Zweck⸗ zstimmung zum Ausdruck bringt. Darum müßten diefe Formen und ihre Verhäͤltnisse durch jahrelange Uebung im Darstellen und Nach⸗ mpfinden erlernt werden, so daß sie dem Kunstjünger in Fleisch und Blut übergehen und ihm immer gegenwärtig bleiben bei Allem, was er selbst, schafft; ihre Kenntniß und Beherrschung sei unerläßlich nothwendig für Jeden, der Überhaupt schönꝰ bauen will. Nachdem der Redner sodann die Gothik mit der Antike in Vergleich gestellt und den Werth dieser beiden historischen Style für die Decken bildung geprüft, spricht er die Ansicht aus, daß ein neuer Baustyl aus er architeltonischen Verwendung der Eigenfchaften des Cisenz allmählich erwachsen müsse. Die Entwickelung eines sofchen in kein struktiver Hinsicht sei auch schon weit vorgeschritten, aber für die künst⸗
nen glücklichen Versuche wieder aufgegeben worden seien, beinahe noch Alles zu thun: ein Beweis, wie unendlich schwer das Erfinden von etwas wirklich Neuem auf architektonischem Gebiete sei. Welche 6 . dieser Styl in Zukunft — annehmen werde, vermöge deshal auch noch Niemand zu sagen. Wenn man aber frage, welcher von den beiden für die Weiterentwickelung unentbehrlichen Stylen die fruchtbarsten Elemente für die künstlerische , so ver⸗ wickelter Aufgaben darbiete, wie unsere Zeit mit ihrem Reichthum an konstruktiven Hülfsmitteln sie der Baukunst stellt, so könne die Antwort nicht zweifelhaft sein. Das hellenische Prinzip, Wesen und Zweck eines jeden Baugliedes durch seine Form und Kunstsymbole zum Ausdruck zu bringen, sei jedenfalls das allgemein An⸗ wendbare; das Prinzip der Gothik, überall nur die Kon⸗ struktion zu zeigen, werde immer schwerer durchführbar, je komplizirter diese ist, sofern man überhaupt noch ein künstlerisches Werk beanspruche. Diese seine Ansicht sucht der Redner in weiterer Ausführung noch durch Beispiele zu belegen, und kommt schließlich zu dem Ariom: „Die Antike muß wieder der Maßstab werden, an welchem alle anderen Style gemessen werden, und die Grundlage, auf welcher der Unterricht aufgebaut wird. Die Besorgniß, daß hieraus Einseitigkeit entstehen könnte, sucht der Verfasser ebenfalls zu zer streuen und spricht am Schluß die Hoffnung aus, daß wir auf dieser Grundlage wieder eine architektonische Schule und einen neuen, einheit⸗ lichen, wahrhaft volksthümlichen Baustyl erhalten möchten.
— Die in Leipzig und Berlin am 15. 8. M. erscheinende Nr. 2237 der Illustrirten Zeitung“ enthält folgende Abbildungen: Günstige Kritik. Gemälde von L Blume⸗Siebert. Nach einer Photographie von Franz Hanfstängl in München. — Friedrich Vischer. — Der Einsturz des Römerthurms zu Baisweil bei Kaufbeuren. Rach der Natur gezeichnet von J. Schäfer. — Bilder aus den bayerischen Alpen: Biberwier. Nach einer Zeichnung von M. Kuhn. — Tanzpause. Gemälde von W. Zimmer. Nach einer Photographie von Franz Hanfstängl in München. — Echo und Nareiß wie einem Gemaͤlde von Edmund Kanoldt. — Hermann Kletke, Fam 2, Mai. — Ein eierlegendes Säugethier. Der Ameisenigel. Gezeichnet von G. Mützel. — Wiener Bilder: Aus der niederösterreichischen Landes⸗Findelanstalt. 12 Abbildungen. Originalzeichnungen von G. Zafaurek. Poly⸗ technische Mittheilungen: Caroussel zum Selbstfahren. Selbst⸗ befreier für Thiere. T Figuren. — Der photographische Hut. 2Figuren. — Mikroskopir⸗Lampe. — Moden: Sommerpaletot. — Sommer⸗ kostüm. — Promenadenanzug. — Besuchstoilette. — Jubiläums- Kunstausstellung in Berlin. 43 Abbildungen nach den Original— Handzeichnungen der Künstler.
Stuttgart, 12. Mai. (W. T. B.) Der St. ⸗A. f. P meldet, daß auf Befehl des Königs ein württembergischer Arzt nach Paris abgesandt ist, um das Impfverfahren Paste urs zu studiren.
Veterinärwesen.
Frankreich. . Durch Ministerigl-Beschluß vom 20. Februar d. J. ist bei dem französischen Ministerium für Ackerbau eine Deputation zur Ver⸗ . ng der Thäierarzueischulen gebildet worden, welche aus dem Minister für Ackerbau als Vorsitzenden, sowie einer Anzahl von Beamten und Sachverständigen als Mitgliedern besteht.
Gewerbe und Handel.
Wie aus Helsingfors mitgetheilt wird, sind am 27. v. M für das Jahr 18865 verschiedene Ermäßigungen Kö Ein⸗ gan gs zoll publizirt worden,. Danach beträgt dieser Zoll, insofern nicht in der Folge andere Bestimmungen veröffentlicht werden sollten nunmehr: L für verzinntes Eisenblech 70 Penni pro Lies fund, II. a. für Spant- und Winkeleisen (Eckeisen), 1 den verschie⸗ denen hierunter zu rechnenden Sorten, b. für Stahl in Stangen verschiedener m, 6 e, ̃ d. für Stahlblech bei mehr als 12 Zoll Breite n ni . ö 596 n 9 ind weniger „ Penni pro Liefpfund, wobei Stahl in Stang 6 8 12 yl J verstanden ist, . . für Stahlbleche ei einer Breite von mehr als 12 Zoll, . Dicke nicht weniger als 3 Zoll beträgt, 45 Penni pro — Die ‚New- Yorker Hdls. Ztg. schreibt . 30. v. M. datirten Wochen 3 azlᷣ 45 00 gen, . Kohlenbergwerken, Eisenbahnen, der Textilbranche und anderen In- dustrien befinden sich gegenwärtig in den Vereinigten Staaten im Ausstande und es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, daß das Kontingent er sich freiwillig ihres Erwerbs begebenden Massen sich in aller— nächster Zeit noch bedeutend vergroͤßern wird. Indessen wird schon jetzt allgemein erkannt, daß die ganze schiefe Bewegung, so nell wie sie auf die Spitze getrieben worden, ebenso schnell gu wieder unter dem Einflusse richtigerer Einsicht dessen weß der Arbeiter zur Verbesserung seiner Lage bedarf, in sich selbst zusanimen⸗ fallen wird. Diese Ansicht wird von den Verständigen unter den ,, . Arbeiter selbst getheilt. Eine dauernde Schädigung der Red aft einteressen oder gar eine plötzliche Revolution der sozialen Verhältnisse wird von Niemandem hier zu Lande befürchtet wohl aher sieht die Kaufmannswelt mit tiefem Bedauern ihre kaum erst wieder erwachten Hoffnungen auf Neubelebung von Handel und In— dustrie im Keime geknickt und die Entwickelung * Ressourcen Des Inden an welcher Kapital und Arbeit, zu gemeinsamem Gewinn, vereint wirken sollten, auf unbestimmte Zeit zurück⸗ gehalten. Fast daz einzige Gebiet, auf welchem sich reges deben zeigt, ist der Bau von Eisenbahnen, und zwar hauptsächlich im Westen — Das Geschäft am Waaren- und Produ kten⸗ Markt ist auf fast allen Gebieten still, verlaufen. Weizen und Mais konnten vorwöchentliche Schlußnotirungen nicht behaupten, begegneten aber vorübergehend recht guter Exportfrage, die jedoch am' Schluß für erstere Getreide orte wieder viel schwächer aufgetreten ist. Weizenmehl e . Her ne . und 6. nur, für einzelne sehr beliebte ö 1 Be In der Lage des Frachtenm hesentliche Aenderung stattgefunden. ö . höher, ohne jedoch besonders lebhaftes Geschäft gemacht zu haben Am Wollmarkt herrschte eine matte Stimmung. Für Brafsil⸗Kaffees . ein weiterer Abanz etablirt, der jedoch von keiner Belebung der J ö h, n . war. Von rein é meckenden Sorten fanden nament⸗ ö estindische affees Beachtung. Rohzucker entbehrte in Tolge des ? usstandes der affinerie⸗ Arbeiter jeglichen Begehrs, hat sich aber 4 dem Einfluß der festen Haltung der europäischen Märkte m gerthe behauptet. Am Theemarkt herrfchte ein stetiger Ton. Pro⸗ 3. . Anfangs in willigerer, gegen Schluß jedoch i. in sesterer Tendenz und haben in den meisten Branchen ruhiges egitimes Geschäft gehabt. Terpentinöl ist ebenso wie Harz sehr slill und flau gewesen. Raffinirtes Petroleum still aber gut behauptet r. in Certificates haben. sich von dem Anfangs der Woche er⸗ 9 , Bruche nur ganz wenig erholt, schlossen heute aber in fester endenz zu 66 G. Die Situation am Metallmarkt hat keine e . Aenderung erlitten Fremde und einheimische Manu? . ö. 3. En . r , ᷓ. . fremder Webstoffe e f oche 8 7 28 in der Parallelwoche des . .
Submissionen im Auslande.
. .. Belgien.
ãchstens zörse zu Brüssel. Lieferung von 0 000 ei in n, von 2650 m Länge. Vorläufige Kaution 0, 15 * 6. ö J . Leim Ingenieur en chef, Direktor Goffin, Rue Fatérale Nr. 2 zu Brüssel und bei der Commission de rüception des
lerische Durchbildung bleibe, nachdem die vor einigen Jahrzehnten begonne⸗
— —— — — — — —
kers et bois, Rue d Idalie Rr. zs, zu Fxelles-Brüssel.
2) 253. Mai, 11 Uhr Vorm. Provinzig] Gouvernementsgebäude zu Arlon Bau der 8. Sektion der Route Menuchenet— Alle. Vor. anschlag 71 044 Fr. Vorläufige Kaution 3500 Fr. Preis der Plane 5 Fr. 70 Cts. Lastenheft Nr. 37 bei der Administration des pont 2 r. et des mines, Rue de Louvain Nr. 24 zu Brüssel ãuflich. ;
3) 298. Mai, 105 Uhr Vorm. Prov inzial⸗Gouvernementsgebäude zu Bruges. Bau der Brücke „Hertsberge brug! zu Oostkamp, auf der Route Knesselaere= Erneghem Voranschlag 3 800 Fr. Vorläusfge Tautien. 1700 Fr. Preis des Planes 1 Fr. 65 Cts. Lastenheft Nr. R, wie ad 2.
4) 29. Mai, 1063 Uhr Vorm. Provinzial⸗Gouvernementsgebäude zu Bruges. Wiederherstellung von Mauerwerk in Ziegel⸗ und Bruch⸗ steinen an einigen Dämmen der Küste von Blankenberghe. Vor— anschlag 160009 Fr. Vorläufige Kaution 80090 Fr. Preis dez Planes 2 Fr. 40 Cts. Lastenheft Nr. 38 wie ad 2.
5) Bis zum 4. Juni, 1 Uhr Me nimmt der „Conseil des 2 de Bruxellesè, boulevard du Jardin botanique zu Brüffel Submissionen auf Lieferung von 24 400 Kg Butter J. Qualität ent⸗ gegen. Näheres ebendaselbst.
Sanitätswesen und Quarantänewesen.
Frankreich. In M arseille ist für Schiffe: a) welche von der Westküste Italiens kommen, eine 24 stündige, b) welche von der Ostküste Italiens kommen, eine 5 tägige Quarantäne angeordnet worden. Schiffe, welche von Sizilien und Sardinien kommen, sind einer Quarantäne nicht mehr unterworfen. (R. A. Nr. 10l vom 25. April 1886.)
Berlin, 13. Mai 1886.
Preußische Klassenlotterie. (Ohne Gewähr.)
Bei der heute beendigten Ziehung der 2. 174. Königlich preußischer Klafsenlotterie 1 Gewinn von 12 000 MS auf Nr. S492.
2 Gewinne von 1800 4 auf Nr. 52 958. 59 345. 2 Gewinne von 300 MS auf Nr. 17201. 64503.
Klasse fielen:
Die „Soc. Corr.“ berichtet über die Arbeitslosigkeit i Wien: Vor einiger Zeit suchte ein Freund der . welcher in Wien wohnt, in einem dortigen Blatte einen Schreiber unter Aufforderung, den Preis für je 1690 Worte beizufügen. Auf die Anzeige liefen nahezu 100 Angebote ein, darunter solche von früheren Offizieren und Beamten, die meisten von Kaufleuten und Buchhaltern. Für das Abschreiben von 10900 Worten wurden bis zu 86 Kreuzern 140 16 verlangt, die Mehrzahl indessen forderte 20— 30 Kreuzer 356 50 ), mehrere 10— 12 Kreuzer (18— 20 ) und einer der Beamten erbot sich gar, 1000 Worte für fünf Kreuzer (8 3) zu schreiben, Aus den eingelaufenen Briefen sprach viel Noth. ..... Noch größer scheint indessen die Arbeitslosigkeit zu Wien in den handarbeitenden Kreisen zu sein. Wie der neue „Verein für Arbeits⸗ vermittelung“ berichtet, meldeten sich bei ihm 2795 Arbeitsuchende, doch konnte er nur 326 Bewerber unterbringen. Die Abgewiefenen waren vorzugsweise Metallarbeiter, Tischler und Geschäftsdiener. Der Verein schätzt die Zahl der Arbeitslosen in Wien auf 60 000 Personen, was offenbar zu niedrig gegriffen ist. Wie sehr Entbehrung und in Folge dessen Erkrankungen zunehmen, läßt sich der Thatsache entnehmen, daß die Allgemeine Arbeiter⸗Kranken⸗ und Invaliden⸗Kasse in Wien im ersten Vierteljahr 1886 um 17 8.70 Fl. — 27 ο mehr an ihre Mitglieder zu zahlen hatte als im gleichen Zeitraum des Jahres 1855. Mit der Abhülfe des Arbeitsmangels beschäftigt man sich auch in Wien. Allein was man vorschlägt, die Ausführung einer Reihe großer öffent⸗ licher Bauten, kann unmöglich dem gewuͤnschten Zweck entsprechen. Sämmtliche Arbeiter des Baufaches sind gerade jetzt vollauf beschäf⸗ tigt, und mit Metallarbeitern, Tischlern, Geschäftsdlenern und Schrei⸗ bern kann man doch weder Flüsse und Straßen reguliren, noch Ka⸗ sernen und Eisenbahnen bauen.
Der Centralverein für Arbeitsnachweis . ĩ den letzten beiden Mongten März und April 1c . cn! tate zu verzeichnen. In 1531 gemeldeten Vakanzen konnten von 1530 Arbeitsuchenden 1602 placirt werden. Der Verein errichtet jetzt in allen Stadtgegenden Annahmestellen für die Aufträge der Arbeuͤ— geber und, erhofft von dieser neuen Einrichtung eine größere Aus— dehnung seines Wirkungskreises. Alle Zuschriften find an das Bureau Dammühlen-Grundstück, Eingang Poststraße 16 Fernsprechanschluß Nr. 3235), zu richten. ;
Rom, 12. Mai. (W. T. B.) Von gestern Mittag bis heute Mittag sind an der Cholera in Venedig 6 Personen erkrankt und 4 Personen gestorben; in Bari 15 erkrankt und 9 gestorben, und in Ostuni 4 erkrankt.
Krol ls Theater. Der Wiener Heldentenorist Hr. Leo Gritzinger wird nur noch an wenigen Abenden auftreten. Am Sonntag singt er den „Propheten“, und zwar im Verein mit Fr. Grossi th und
der trefflichen Altistin Fr. Baader (Fides).
Das lachende Berlin“ wird im Walhalla⸗Theater nur gioch an wenigen Abenden zur Aufführung gelangen, da Hr. Link im Laufe dieses Monats seinen vertragsmäßigen Urlaub antrstt.
Die Pianistin Frl. Auguste Fischer, unter Leitung des Prof Klindworth ausgebildet, gab gestern im Saale des er gere re ein Concert, in welchem sie zum ersten Mal vor dem hiesigen Publikum erschien und eine große Anzahl älterer und neuerer Ton⸗ sückẽ zu Gehör brachte. Ihr Spiel zeichnet sich durch eingehendes Verständniß, klares Phrasiren und korrekte, stets unfehlbare Technik aus. Ihrem zarten Anschlage fehlt es zugleich nie an der nöthigen Kraft, wo, dieselbe wirksam einzutreten hat, auch erhöht der ehr mäßige Gehrauch des Pedals den Reiz ihres Spiels noch befonders. Mit diesen Vorzügen begabt, konnte es nicht fehlen, daß sie die G moll-Sonate von Beethoven im Verein mit dem Prof. de Ahna mit großer Vollendung vortrug. Ebenso gelangen der Künstlerin die Kompositionen von Schumann, Bach, Chopin, Liszt, Brahms und Rubinstein, die sie allein ausführte. — Die ausgezeichnete, stets gern gehörte Concert= ängerin Frl. Helene Oberbeck unterstützte das Concert durch den Vor trag, einer Ballade von H. Hoff mann und dreier Lieder von Brahms, Jensen und Blumner, die mit stürmischem Beifall aufgenommen wurden. — Prof. de Ahna trat auch noch in einer Sololeistung hervor, in welcher er die beiden reizenden und poetisch empfundenen Idyllen von Schumann: „Gartenmelodie“ und „Am Springbrunnen“ in wirk⸗ ,, Weise zur Geltung brachte. — Eine ungenannte junge Dame
egleitete sämmtliche, oft für das Klavier sehr schwere Aufgaben ent— haltenden Kompositionen mit so vorzüglicher Sicherheit und Diskretion, 3 oft auch ihr ein Theil des Beifalls gelten konnte, der in reich⸗ lichem Maße nach allen Vorträgen des Abends gespendet wurde.
Nedacteur: Riedel.
Verlag der Eypedition (Sch ol h.
Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Berlin:
Druck: W. Elsner,
ö 1 , — 2 / / ä
3 113.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Siants-Anzeiger. 1886.
Berlin, Donnerstag, den 13. Mai
. —
Deu tsches Reich. Nachweisung
der Einnahme an We
selstempelsteuer im Deutschen Reich im Monat April 1886.
Ober⸗Post⸗Direktions⸗ Bezirke.
Einnahme im Monat April 1886.
*
Einnahme im Monat April 1885.
623
In 1886 mehr — weniger.
lb
4.
*
L. Im Reichs⸗Post⸗ Gebiet:
1 Königsberg
2 Gumbinnen .
3) Danzig
4) Berlin
5) Potsdam.
) Frankfurt
7) Stettin
s) Köslin
) Posen 10 Bromberg 11 Breslau. 12) Liegnitz 13) Oppeln = 14) Magdeburg. 15) Halle a. S. . 16 Erfurt 17) Kiel 18) Hannover 19 Münster .
20) Minden.
3 Arnsberg. . 23) Frankfurt a. M 74) Köln 265) Aachen 26) Koblenz.
27) Düsseldorf K 29) Dresden.
30) Leipzig.
31) Karlsruhe 32) Konstanz .
33) Darmstadt.
34 Schwerin i. M. 35) Oldenburg 36) Braunschweig 37) Bremen 38) Hamburg. . 39) Straßburg i. E. 40) Metz ;
A= — 2 GTO Dg OO
a. O.
3 028 — 14266660 740010 5 124 50 1398360 737090 1157960 6 93390 559790 178710 5 06780 15 335 90 4196660 . 29 022 — . 1770445 5 748 30
11 11656 223516 1366 36 5539 16 15 59 1h od 2665 36 23 346 50 3534530
12 520 60 340170 10 609 30 61 77180 279130 6 020 10 6879 60 1751 — 441840 2983 — 13 98710 739020 547140 1179880 6 46560 10 605 20 704860 5 86190 181990 497770 17 469 70 369210 27786 50 13 080 20 5 738 — 3 963 90 32 89320 184590 11 84420 35 710 20 17336 80 496390 1131360 2445 50 4296 650 4 19110 15 849 20 5793340 15 299 90 349770
ri iii iii
1994 — 32920 386 30
1026636 82356 9740
356 96 443 — 219 10 15 — 279550 9556 346 56
2184530 965 36 974 46 11476 264 —
3280 35 16
213386 5664 56
125556
1621 25
16 36 266 56 226436 362 56 979 66 1591140 171366 32 76 19756 266 46 63 76 13353 265680 7756
6 54h 60 15446
Summe.
II. Bayern . III. Württemberg.
508 06265
46 i o 20 346 20
rr n f 42 69770 15 3579 36
4
29 ö 107440 26690
Ueberhaupt Berlin, im Mai 1886.
F Te
I ß
—
Hauptbuchhalterei des Reichs⸗-Schatzamts. Biester.
Gesetz,
betreffend die Uw tall- und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschaftlichen Betrieben zersonen.
beschäftigten Vom 5. Mai 1886.
Schluß.) II. Bildung und Veränderung der Berufsgenossen— schaften.
Bildung der Berufsgenossenschaften.
Die Berufsgenossenschaften werden auf Grund von Vorschlägen der Landesregierungen durch den Bundesrath nach Anhörung des
.
Reichs⸗-Versicherungsamts gebildet.
Vor Einbringung der Vorschläge sind Vertreter der unter 8. fallenden Betriebe, welche zu einer Berufsgenossenschaft vereinigt wer
den sollen, zu hören.
Statut der K 2 ĩ
Die Berufsgenossenschaft regelt ihre Angelegenheiten und ihre Geschäftsordnung durch ein Genossenschaftẽstatut, welches durch eine Generalversammlung (konstituirende Genossenschaftsversammlung) zu
beschließen ist.
Die konstituirende Genossenschaftsversammlung besteht aus Ver— tretern der Unternehmer der unter §. 1 fallenden Betriebe..
Die Gemeindevertretung oder, wo solche nicht besteht, die Ge⸗ meindebehörde bezeichnet aus der Mitte der der Gemeinde angehörigen Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter Wahlmänner, deren Zahl die Landes-Centralbehörde bestimmt. Die Wahlmänner werden von den Landes-Centralbehörden Die letzteren wählen aus
nach Bezirken, welche
werden, zu Wahlversammlungen berufen. ; . ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit die Vertreter, aus welchen die konstituirende Genossenschaftsversammlung besteht. Uebrigen wird das Wahlverfahren durch eine von der Landes-EFentral⸗ behörde zu erlassende Wahlordnung geregelt, in. c et
auf die Wahlbezirke nach der Zahl der Wahlmänner so zu vertheilen i be mindestens ein Vertreter auf je zwanzig Wahlmänner ent—
llt.
übertragen.
Geht der Bezirk der Genossenschaft über die Grenzen
so werden die Obliegenheiten der Landes
Reichs-Versicherungsamt im Einvernehmen mit
den Centralbehörden der beer t, Bundesstaaten wahrgenommen. 8. 2
Bundesstagtes hinaus, Centralbehörde vom
Die Berufung der konstituirenden Genossenschaftsversammlung erfolgt, wenn der Bezirk der Genossenschaft über die Grenzen eines Reichs⸗Versicherungsamt,
zu welchem der
Bundesstaats hinausgeht,
§. 20.
durch das
Uebrigen durch die Centralbehörde des — Bezirk der Genossenschaft gehört, oder durch eine von der Central⸗
Bundes staats,
behörde zu bestimmende andere Behörde.
in welcher die
34 288 45
ie Landes⸗Centralbehörde kann die Bestimmung der Wahl⸗ bezirke und den Erlaß der Wahlordnung auch einer anderen Behörde
jenigen Bebörde, welche dieselbe einberufen hat, statt. ͤ tragte hat die Versammlung zu eröffnen, die Wahl eines aus einem Vorsitzenden, zwei Schriftführern und mindestens zwei Beisitzern be⸗ stehenden provisorischen Vorstandes herbeizuführen und, bis dieselbe erfolgt ist, die Verhandlungen zu leiten.
Leitung der Verhandlung, führt die Geschäfte bis zur Uebernahme derselben durch den definitiven Vorstand und beruft erforderlichen
Falls die weiteren Genossenschaftsversammlungen. In r schaftsversammlungen muß der Beauftragte der Behörde auf Ver⸗
langen jederzeit gehört werden.
Stimmenmehrheit gefaßt. des Vorsitzenden den Ausschlag.
Umfang seiner Befugnisse;
scheidung über Beschwerden (55. 38, 82);
versammlung, sowie über die Art ihrer Beschlußfassung; stehende Stimmrecht und die Prüfung ihrer Legitimation;
nicht die Umlegung nach dem Maßstabe von Steuern erfolgt, über das bei der Veranlagung und Abschätzung zu beobachtende Verfahren
(G65. 33, nehmers, sowie bei Betriebsveränderungen (58. 47, 48);
die Sicherstellung der Beiträge der Unternehmer, welche den Betrieb einstellen; c
gewährenden Vergütungssätze (58. 53 Abs. 2, 60 Abf. I);
rechnung;
fugnisse zum Erlaß von Vorschriften beh is der Unfallverhütung und zur Ueberwachung der Betriebe (88. 87 ff);
sicherten Betriebsunternehmer und anderer nach 5. 1 nicht versicherter Personen (5. 2) zu beobachtende Verfahren, sowie über die Er⸗ mittelung des Jahresarbeitsverdienstes der ersteren (6. 3) und darüber, welche in land- und forstwirthschaftlichen Betrieben des betreffenden Genossenschaftsbezirks beschäftigten Personen als Betriebsbeamte (8.1 Abs. 4) anzusehen sind;
sicherungspflichtigen Unternehmer.
örtlich abgegrenzte Sektionen eingetheilt wird und daß Vertrauens⸗ männer als örtliche Genossenschaftsorgane eingesetzt werden. dasselbe Vorschriften dieser Art, so ist darin zugleich über Sitz und Bezirk der Sektionen, über die Zusammensetzung und Berufung der Sektionsversammlungen. sowie über die Art ihrer Beschlußfassung, über die Bildung der Sektionsvorstände und über den Umfang ihrer Befugnisse, sowie über die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauens⸗ männer, die Wahl der letzteren und ihrer Stellvertreter und den Um⸗ fang ihrer Befugnisse Bestimmung zu treffen.
Wahl der letzteren Und ihrer Stellvertreter, kann von der Genossen⸗ schaftsversammlung dem Genossenschafts- oder Sektionsvorstande, die Wahl der Sektionsvorstände den Sektionsversammlungen übertragen
werden.
gung des Reichs⸗Versicherungsamts. versagt wird, findet binnen einer Frist von vier Wochen nach der Zu—
schwerde an den Bundesrath statt.
1
bestimmt
Im
Vertreter
eines
im
Die Versammlung findet in Gegenwart eines Beauftragten der⸗ Der Beauf⸗
Nach erfolgter Wahl übernimmt der provisorische Vorstand die In den Genossen⸗
Genossenschaftsversammlung werden nach
Die Beschlüsse der Genossen, rsammlun erden Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme
X.
Das Genossenschaftsstatut muß Bestimmung treffen:
1 I über Namen und Sitz der Genossenschaft; ;
2) über die Bildung des Genossenschaftsvorstandes und über den 3) über die Bildung des Genossenschaftsausschusses zur Ent— 4) Über die Zusammensetzung und Berufung der Genossenschafts⸗ 5) über das den Mitgliedern der Genossenschaftsversammlung zu— 6) über den Maßstab für die Umlegung der Beiträge und, sofern 37) . . . .
7) über das Verfahren bei Aenderungen in der Person des Unter—
8) über die Folgen der Betriebseinstellungen, insbesondere über
9) über die den Vertretern der versicherten Arbeiter (5. 49) zu 10) über die Aufstellung, Prüfung und Abnahme der Jahres—
11IJ über die Ausübung der der Genossenschaft zustehenden Be—
12) über das bei der Anmeldung und dem Ausscheiden der ver-⸗!
6
259. Die Genossenschaftsversammlung besteht aus Vertretern der ver—
13) über die Voraussetzungen ziner Abänderung des Statuts.
Das Statut kann vorschreiben, daß die Berufsgenossenschaft in Enthält
Die Abgrenzung der Bezirke der Vertrauensmänner, sowie die
8. 24 8 J . ; Das Genossenschaftsstatut bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmi⸗
Gegen die Entscheidung desselben, durch welche die Genehmigung stellung an den provisorischen Genossenschaftsvorstand (5. 21) die Be—
Wird innerhalb dieser Frist Beschwerde nicht eingelegt oder wird die Versagung der Genehmigung des Statuts vom Bundesrath auf⸗ recht erhalten, so sind die Vertreter (8. 20) innerhalb vier Wochen zu einer neuen Genossenschaftsversammlung behufs anderweiter Beschluß— fassung über das Statut in Gemäßheit des §. l zu laden. Wird auch dem von dieser Versammlung beschlossenen Statut die Geneh⸗ migung endgültig versagt, so wird ein solches von dem Reichs— Versicherungsamt erlassen. . K
Abänderungen des Statuts bedürfen der Genehmigung des Reich Versicherungsamts. Gegen deren Versagung findet binnen einer Frist von vier Wochen die Beschwerde an den Bundesrath statt.
Veröffentlichung des Namens und Sitzes der Genossenschaft ꝛc. 8. 25.
Nach endgültiger Feststellung des Statuts hat der Genossenschafts⸗ vorstand durch den „Reichs-Anzeiger“, für die über die Grenzen eines Bundesstaates sich nicht hinaus erstreckenden Genossenschaften durch das zu den amtlichen Veröffentlichungen der Landes⸗-Centralbehörde bestimmte Blatt bekannt zu machen: .
1) den Namen und den Sitz der Genossenschaft,
2) die Bezirke der Sektionen und der Vertrauensmänner,
35 die Zusammensetzung des Genossenschaftsvorstandes und der Sektionsvorstände sowie, falls von den Bestimmungen des F. 26 Gebrauch gemacht ist, die betreffenden Organe der Selbstverwaltung.
Etwaige Aenderungen sind in gleicher Weise zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. [
Genossenschaftsvorstände. S. 26.
Dem Genossenschaftsvorstande liegt die gesanmmte Verwaltung der Genossenschaft ob, soweit nicht einzelne Angelegenheiten durch Gesetz oder Statut der Beschlußnghme der Genossenschaftsversamm⸗ lung vorbehalten oder anderen Organen der Genossenschaft über⸗ tragen sind. . ; ö
Der Beschlußnahme der Genossenschaftsversammlung müssen vor behalten werden: ö
1) die Wahl der Mitglieder des Genossenschaftsvorstandes,
2) Abänderungen des Statuts, . ; .
3) die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung, falls diese nicht einem Ausschusse der Genossenschaftsversammlung von letzteren übertragen wirdʒd. ; ᷣ ö
Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung kann für einen bestimmten Zeitraum die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung, sowie die Verwaltung der Genossenschaft, soweit sie den Vorständen zustehen würde, ganz oder zum Theil an Organe der Selbstverwal-⸗ tung mit deren Zustimmung übertragen werden. Eine solche Ueber⸗ tragung bedarf der Genehmigung der Landes-Centralbehörde.
außergerichtlich vertreten. jenigen Geschäfte und Rechtshandlungen, für welche eine Spezialvollmacht erforderlich ist. Vertretung auch einem Mitgliede oder mehreren Mitgliedern des Vor⸗ standes übertragen werden.
§. 27.
Die Beschlußfassung der Vorstände kann in eiligen Fällen durch
schriftliche Abstimmung erfolgen.
Mitglieder von Selbstverwaltungsbehörden, welche auf Grund
des 5. 26 Absatz 3 die Verwaltung der Genossenschaft führen, dürfen in Angelegenheiten, an deren Bearbeitung sie in Wahrnehmung der Interessen der Genossenschaft theilgenommen haben, bei der scheidung im Verwaltungsstreitverfahren oder bei der Entscheidung der Aufsichtsbehörde (vergl. 5. 12) gicht mitwirken.
Ent⸗
§. 28. Die Genossenschaft wird durch ihren Vorstand gerichtlich und Die Vertretung erstreckt sich auch auf die⸗ nach den Gesetzen Durch das Statut kann die
Durch die Geschäfte, welche der Vorstand der Genossenschaft und
die Vorstände der Sektionen, sowie die Vertrauensmänner innerhalb der Grenzen ihrer gesetzlichen und statutarischen Vollmacht im Namen der Genossenschaft abschließen, wird die letztere berechtigt und ver⸗
pflichtet.
Zur Legitimation der Vorstände bei Rechtsgeschäften genügt die
Bescheinigung der höheren Verwaltungsbehörde, daß die darin bezeich— neten Personen den Vorstand bilden.
§. 20, Wählbar zu Mitgliedern der Vorstände und zu Vertrauens—
männern sind nur die Mitglieder der Genosfegschaft beziehungsweise deren gesetzliche Vertreter. Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist oder sich nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.
Nicht wählbar ist, wer durch gerichtliche
Die Ablehnung der Wahl ist nur aus denselben Gründen zu⸗
lässig, aus welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann. Eine Wiederwahl kann abgelehnt werden.
Genossenschaftsmitglieder, welche eine Wahl ohne solchen Grund ablehnen, können auf Beschluß der Genossenschaftsversammlung für die Dauer der Wahlperiode zu erhöhten Beiträgen bis zum doppelten Betrage herangezogen werden. Das Statut kann bestimmen, daß die von den Unternehmern bevollmächtigten Leiter ihrer Betriebe zu Mitgliedern der Vorstände und zu Vertrauensmännern 5 können. Die Mitglieder der Vorstẽ de und die Vertrauensmänner ver⸗ walten ihr Amt als unentgeltliches Ehrenamt, sofern nicht durch das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Ge⸗ nossenschaftsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeitverlust bestimmt wird. Baare Awnsiagen werden ihnen von der Genossenschaft ersetzt, und zwar, soweit sie in Reisekosten bestehen, nach festen, von der Genossen⸗ schaftsversammlung zu bestimmenden Sätzen.
3 Die Mitglieder der Vorstände, sowie die Vertrauensmänner haften der Genossenschaft für getreue Geschäftsverwaltung, wie Vor⸗ münder ihren Mündeln.
Mitglieder der Vorstände, sowie die Vertrauensmänner, welche absichtlich zum Nachtheil der Genossenschaft handeln, unterliegen der Strafbestimmung des §. 266 des Strafgesetz buchs.
8§. 32. So lange die Wahl der gesetzlichen Organe einer Genossenschaft nicht zu Stande kommt, so lange ferner diese Organe die Erfüllung ihrer gesetzlichen oder statutarischen Obliegenheiten verweigern, hat das Reichs⸗Versicherungsamt die letzteren auf Kosten der Genossen schaft wahrzunehmen oder durch Beauftragte wahrnehmen zu lassen. Maßstab für die Umlegung der Beiträge. Durch das Statut kann, sofern nicht durch die Landesgesetzgebung die Versicherung der Familienangehörigen des Betriebsunternehmers ausgeschlossen ist (5. 1 Abs. 3), bestimmt werden, daß die Beiträge der Berufsgenossenschaften durch Zuschläge zu direkten Staats⸗ oder Kommunalsteuern aufgebracht werden. Sofern das Statut eine solche Vorschrift enthält, muß dasselbe auch darüber Bestimmung treffen, wie solche Mitglieder, welche die der Erhebung zu Grunde gelegte Steuer für ihren gesammten Betrieb oder Theil desselben nicht zu entrichten haben, zu den Genossensch. Usten heranzu⸗ ziehen sind.
Sofern das Statut die Umlegung nach dem Maßstabe von Steuern nicht vorschreibt, erfolgt die Umlegung der Beiträge nach der Höhe der mit dem Betriebe verbundenen Unfallgefahr und dem Maß der in den Betrieben durchschnittlich erforderlichen menschlichen Arbeit.
Gefahrenklassen und Abschätzung. §. 34.
Jede Gemeindebehörde hat für ihren Bezirk nach Berufsgenossenschaft binnen einer von dem Reichs⸗Versicherungsamt n Frist ein
1 fallen In dem versicherte
ö 111
weibliche Betriebs beamte versicherte Personen derselbe vorübergehend im schaͤftigt; bezüglich der letzteren ist auch die der Beschäftigung anzugeben
Die Gemeindebehörde ist befugt, die Unternehmer zu einer kunft über die vorstehend bezeichneten Verhältnisse innerha bestimmenden Frist durch Geldstrafen im Betrage bis zu Mark anzuhalten. die Auskunft nicht vollständig rechtzeitig ertheilt, so hat die Gemeindebehörde bei Aufstellun Verzeichnisses nach ihrer Kenntniß der Verhältnisse zu verfahren 8. 55.
8
Mir Wird
Durch die Genossenschaftsversammlung sind für die de schaft angehörenden Betriebe je nach dem Grade der mit d verbundenen Unfallgefahr entsprechende Gefahrenklassen zu bilden über das Verhältniß der in denselben zu leistenden Beitragssätze stimmungen za treffen (Gefahrentarif). Durch Beschluß der Genossenschaftsversammlung kann die Auf— stellung und Aenderung des Gefahrentarifs einem Ausschufse oder dem Vorstande übertragen werden. .
Die Aufstellung und Abänderung des Gefabrentarifs bed Genehmigung des Reichs⸗Versicherungsamts.
Wird ein Gefahrentarif von der Genossenscaft vom Reichs ⸗Versicherungsamt zu bestimmenden Fri nie oder dem aufgestellten die Genehmigung versagt, hat da
der mit der Aufstellune
Kor
** 8e.
38 corn r'rrreos
Un
2
2
y 1 Gen *
1 ö.
das
E . beauf⸗
C n
eir er Revision zu unterziehen. Die Erg zeichnisse der in den einzelnen Betrieben vorgekommenen, dieses Gesetzes zu entschädigenden Unfälle der Genossenschaftsversamm lung zur Beschlußfassung über die Beibehaltung oder Aenderung der bisherigen Gefabrenklassen oder Gefabrentarife vorzulegen. Die Ge-
Soweit eine solche Uebertragung stattfindet, gehen die Befugnisse und Obliegenheiten der Organe der Genossenschaft auf die betreffen den Organe der Selbstverwaltung über.
nossenschaftsversammlung kann den Unternehmern nach Maßgabe der in ihren Betrieben vorgekommenen Unfälle für die nächste Mriode Zuschläge auflegen Die über die Aende⸗
* R 8 * v3 9 8 oder Nachlässe bewilligen. Die