1886 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 May 1886 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium für Landwirthschaft, Do mänen und Forsten.

Den Domänenpächtern Rieck zu Groß⸗Kordshagen, 666 el zu e e hagen, Tbrd hof und von der Lancken zu Luͤttkewitz, sämmtlich im Regierungsbezirk Stral⸗ sund, ist der Charakter als Königlicher Dber⸗Amtmann bei⸗ gelegt worden.

Re solut.

n Gemäßheit der Vorschrift im 5§. 6 des Gesetzes vom; 27. . 2 betreffend * Ergänzung und . einiger Bestimmungen über Erhebung der auf das Ein⸗ kommen gelegter direkten Kommunalabgaben (Gesetz⸗-Samml. S. 327) mache ich hierdurch öffentlich bekannt, daß der bei der Veranlagung der Gemeindeabgaben von fiskalischen Domänen⸗ und Forstgrundstücken für das Jahr 1886 zum Grunde zu legende, aus diesen Grundstücken erzielte etats⸗ mäßige Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben unter Berücksichtigung der auf denselben ruhenden Verbindlichkeiten und Verwaltungskosten nach den Etats pro 1. April 1886/87 Lin der Provinz Ostpreußen. 133,6 Proz. 2) in der Provinz Westpreußen 1245 3) in der Stadt Berlin... . 4 in der Provinz Brandenburg... ö 5) in der Le, = Pommern ö 6) in der Provinz Possen . . 3 in der Provinz Schlesien . . 8) in der Hern, Sachsen. 9) in der

rovinz Schleswig⸗Holstein.. 9 10) in der Provinz Hannover.. . 1 1 11 in der Provinz Westfalen 12) in der Provinz Hessen⸗Nassau .. ? z 13) in der Rheinprovindz.. . ĩ

des Grundsteuer⸗Reinertrages beträgt. Berlin, den 18. Mai 1886.

Der Minister für . Domänen und Forsten. u cius.

m,

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des 5§. 28 des Gesetzes gegen die gemein⸗ 8 Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober s 8 (R.⸗G.⸗Bl. S. 351 ff.) wird mit Zustimmung des Bundesraths für die Dauer Eines Jahres angeordnet, was

olgt: folg 81

In der Stadt Spremberg, dem Gemeindebezirk Slamen und dem Gutsbezirk Kolonie Heinrichsfeld bedürfen Versamm⸗ lungen, in öffentliche Angelegenheiten erörtert oder berathen werden sollen, der vorgängigen schriftlichen Geneh⸗ migung der Orts⸗-Polizeibehörde. Die Genehmigung ist von dem Unternehmer mindestens achtundvierzig Stunden vor dem Beginne der Versammlung nachzusuchen.

Auf Versammlungen zum Zwecke einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstage oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschränkung nicht. ö.

Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in der Stadt Spremberg, dem Gemeindebezirk Slamen und dem Gutsbezirk Kolonie Heinrichsfeld von der Landes⸗Polizei⸗ behörde versagt werden. .

Diese Anordnung tritt am dritten Tage nach ihrer Ver⸗ tar n n, in Kraft. erlin, den 20. Mai 1886. Königliches Staats⸗Ministerium. von Bismarck. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Bronsart von Schellendorff.

Umgebungs⸗-Karten verschiedener Garnisonstädte. Maßstab 1: 25000 der natürlichen Länge.

Im n, mn die diesseitige Anzeige vom 11. November 1885 wird hierdurch bekannt gemacht, daß außer den bereits publizirten Garnison · Umgebungskarten: 1) die Karte der Umgegend von Straßburg i. E. in 4 Blättern, ; 2) die Karte der Umgegend von Neisse in 4 Blättern veröffentlicht worden sind. ; Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 6 50 5. Die gedachten Karten können durch jede Buch, und Landkarten Handlung bezogen werden Der General-Kommissiong⸗Debhit ist der Simon Schroppschen Hof⸗Landkartenhandlung in Berlin, Charlotten⸗ straße Nr. 61, übertragen. Berlin, den 20. Mai 1886. ; ; Königliche Landesaufnahme. Kartographische Abtheilung. Steinhausen, Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.

der heutigen Eine, de, . e wird Nr. 21 der

Zeichenre gister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

Die dies jahrige Truppen der Berliner u ban en erf ** mittag 10 Uhr au

Tempelhofer Chaussee vor Sr. Maj und Köni

lichen 5 ee, Fußtruppen in weißen Beinkleidern, erschienen und so zeitig aus⸗

gerückt, daß sie 0 Minuten vor Beginn der Parade zum Ein⸗ rücken in das durch Täfelchen bezeichnete Alignement bereit

standen. Garde⸗Corps, General der von Oppell, Commandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division,

das zweite Treffen der General-Lieutenant von Winterfeld, Commandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division.

Leib⸗Gendarmerie und die Stäbe Aufstellung genommen. Dann folgten: die 2. Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter dem

Aichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 21. Mai.

10 Uhr nach dem Tempe

Frühsahrs⸗ Parade über die ner Garnison ab. Ihre Kaiserlichen und Königlichen ar, me g, innen h Henk r, von Hombur

rich Hahchten der Dr n n von Sachsen⸗

mmend, mit J

r,, . iser und König begaben heute Vormittag gegen ; . , und nahmen daselbst die

i

oheiten und die , , , . .

o ren iningen

Den Prinzessinnen Victoria, Sophie und Margnrethe . ö , e. n, um den auf lt im en Palais bei Potsdam zu nehmen.

hjahrs⸗Pa rade über die . J in Groß Lichterfelde fand heute. Vor⸗ dem östlich der estät dem Kaiser in Gegenwart Sr. Kaiserlichen und Lr ge

oheit des Kronprinzen, Ihrer Kaiserlichen und Königli oheit der Kronprinzessin nebst Prinzessinnen Töchtern, Ihrer öniglichen dohen der Großherzogin von Baden, Sr. König⸗ oheit des Herzogs Maximilian von Bayern und anderer

rstlichkeiten statt. : ;/ . ie waren im Parade⸗Anzuge mit Gepäck, die

Die Parade befehligte der kommandirende General des nfanterie, vn Pape. arade erfolgte in zwei Treffen:

Die Aufstellung der 1 ö General⸗Lieutenant

das erste ffen kommandirte der

m ersten Treffen hatten auf dem rechten Flügel die

Kommando des General⸗Majors von Kaltenborn⸗Stachau, be⸗ stehend aus dem Kadetten⸗Corps unter Oberst von Rhein⸗ . dem 2. Garde⸗Regiment z. F. unter Oberst Graf Finck von Finckenstein, Flügel-Adjutanten Sr. Majestät des gaifers und Königs, dem Garde ⸗Füsilier⸗Regi⸗ ment unter Qberst von Stülpnagel, Flügel⸗Adjutanten Sr. Majestät des Kaisers und Königs, und dem 4. Garde⸗Regi⸗ ment z. F. unter Oberst von Unger; die 3. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade unter dem Kommando des General Majors von Wiss⸗ mann, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Nr. 1, 33 vom Oberst⸗Lieutenant von Lütcken, etatsmäßigem Stabgoffizier des Regiments, an Stelle des be⸗ urlgubten Commandeurs Obersten von Henninges, dem 1 und 2. Bataillon des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisa⸗ beth (das Füsilier⸗Bataillon ist . Wahrnehmung des Wachtdienstes in Spandau zurückgeblieben) unter Oberst von Beczwarzowsky und dem Garde Schützen⸗Bataillon unter Major von Beneckendorff und von Hindenburg; die kom⸗ binirte Garde⸗Infanterie⸗Brigade unter dem Befehl des General⸗Majors von Kropff, Commandeurs der 4. Garde⸗ nfanterie⸗Brigade, zusammengesetzt aus dem Kaiser ranz Garder⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2, unter dem efehl des etatsmäßigen Stabsoffiziers des Regiments, Sr. Hoheit des Erbprinzen von Sachsen-Meiningen, an Stelle des erkrankten Commandeurs, Obersten von Hackewitz, und dem 3. Garde⸗Regiment z. F. unter Oberst⸗Lieutenant von e,, beauftragt mit der Führung desselben, und die lombinirte Brigade, befehligt vom Comman⸗ deur des Eisenbahn⸗Regiments, QAbersten Golz, gebildet aus dem 1. Bataillon des Garde Fuß⸗Artillerie⸗Regiments unter Major Kühlenthal, dem Garde⸗Pionier⸗-Bataillon

und der Lehr Compagnie der Artillerie Schiesschule unter auptmann à la suite des Garde⸗Fuß⸗Artillerie⸗ egiments. . Im zweiten Treffen befanden sich: die kombinirte Garde⸗Kavallerie⸗Brigade unter dem Kommando Sr. Durch⸗ laucht des Prinzen 6 von Hohenzollern, Obersten à la suite des 2. Garde⸗Dragoner-Regiments und Comman⸗ deurs der 3. Garde⸗Kavallerie-Brigade, bestehend aus dem Garde⸗Kürassier⸗Regiment unter dem Oberst⸗Lieutenant Frei⸗ herrn von Fürstenberg⸗ Borbeck, dem 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment unter dem Oberst-Lieutenant von und zu Schachten, dem 2. Garde Ulanen⸗Regiment unter dem Oberst von Franken⸗ berg⸗Proschlitz und dem 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment unter dem Oberst⸗Lieutenant Freiherrn von Stoͤsch; und die Artillerie und der Train unter dem Befehl des Obersten von Schell, à la suite des 1. Garde⸗Feld-⸗Artillerie⸗Regiments und Commandeurs der Garde⸗Feld⸗Artillerie Brigade (1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Regiment unter Oberst von dem Knesebeck, ö Garde ⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiment unter Oberst von Mutius, Lehr ⸗Batterie der Artillerie ⸗-Schießschule unter Hauptmann Hüger, à la suite des Ostpreußischen Feld⸗ Artillerie Regiments Nr. 1, Garde⸗Train⸗-Bataillon unter Oberst Stumpf und Brandenburgisches Train⸗Bataillon Nr. 3 unter Oberst⸗Lieutenant Gottschalck.) Die Aufstellung der Truppen war: im ersten Treffen bei den Bataillonen in er rn mn, bei der Lehr⸗ Compagnie der Artillerie⸗Schießschule in Zug-Kolonne; im zweiten Treffen bei der Kavallerie in Kolonne in Escadrons und bei der Artillerie und dem Train in Linie.

Beim Erscheinen Sr. Majestät des Kaisers und Königs wurden die Honneurs zuerst gleichzeitig von der ganzen Parade erwiesen; demnächst wurde ba . präsentirt. siht Das zweite Treffen wurde vom linken Flügel aus be⸗ ichtigt. -

Hierauf folgte der Parademarsch, und zwar von den n,. des ersten e. in Compagniefront, von der Kavallerie in halben Escadrons im Schritt, von der Artillerie in Batteriefrent und vom Train in Zügen, gleichfalls im Schritt. ef ö. zweite Vorbeimarsch unterblieb auf Allerhöchsten

efehl.

Nach beendeter Parade formirten sich die Truppen zum Abmarsch und rückten demnächst unter klingendem Spiel in ihre Quartiere ab. Das 1. Bataillon des Garde ⸗Fuß⸗Artillerie⸗ Regiments, welches heute früh per Eisenbahn hier eingetroffen war, kehrte noch heute wieder nach Spandau zurück; während das 4 Garde⸗R . . Fuß sowie das 1. und 2. Bataillon des 3. Garde⸗Grena⸗

ier⸗Regiments Königin Elisabeth erst morgen früh per Fuß—⸗ marsch dorthin zurückkehren werden.

Die Fahnen und Standarten, welche heute früh Si, Uhr durch eine Compagnie des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß resp. durch eine Escadron des Garde⸗Kürassier⸗Regiments aus dem Königlichen Palais abgeholt worden waren, wurden von den⸗ selben Truppentheilen nach Beendigung der Parade in das Palais zurückgebracht. .

Die Truppentheile hatten zur Vermeidung von Verkehrs⸗ stockungen beim Marsch zu und von der Parade Wege bstlich und westlich der Friedrichstraße wählen müssen; nur die

Commandeur 9. 1. Bataillons desselben, Majors Knappe,

röter,

in den angrenzenden

en Schlosses das

wird von der Kapelle des

e,. Elisabeth ausgeführt. n

Sodann Monat faniß werdenden . um drei Monate verlän

die Anrechnung von zeit des Ruhegehalts eines Beamten der Militärverwaltung, auf

Gesuche wegen Zulassung zur Schifferprüfung, sowie über die geschäftliche Behandlung mehrerer Eingaben Beschluß gefaßt.

unter Major von Kleist, dem Eisenbahn Regiment unter dem

Datalllen des Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, die 7. und 3 des 1. Garde Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und das 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Negiment passir⸗ ten das Hallesche Thor und die Belle⸗Alliancestraße.

Am Nachmittage 4 Uhr findet im Weißen Saale und

Gemachern des hiesigen 66 Parade⸗Diner statt. Die Tafelmusik 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments

chließend hieran ist Abends im Königlichen Opern⸗

hause Militär⸗Vorstellung.

Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat sich

* nach Friedrichsruh begeben. Während seiner Abwesen⸗

eit von Berlin dürfen demselben weder amtliche noch nicht⸗

amtliche Schriftstücke vorgelegt oder nachgesandt werden. Es ist deshalb auf eine Beantwortung derselben nicht zu rechnen.

Der Bundesrath hielt am 20. d. M. unter dem

Vorsitz des Staats⸗Ministers, Staatssekretärs des Innern, von Boetticher, eine dem Entwurf einer niederländischen Flagge zur Ausübung der deutschen Küsten⸗ frachtfahrt und dem ö ordnungen auf Grund des 5. 28 des Gesetzes gegen die r, , Bestrebungen der Sozial demokratie für die

lenarsitzung ab. In derselben wurde erordnung über die Berechtigung der

Antrage Preußens, betreffend An⸗

tadt Spremberg und Umgegend, die Zustimmung ertheilt.

wurde genehmigt, daß die im laufenden

Endlich wurde über

gert werden dürfen. Festsetzung

Gemeinde Dienstzeit bei

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für

Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Aus— schuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.

Die Schl ußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (91) Sitzung des Neichs— tages, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister von Boetticher, der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts, Dr. von Schelling, und andere Bevollmächtigte zum Vundesrath nebst Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident von Wedell⸗Piesdorf zunächst mit, daß der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Dr. Jacobi, zum Bevollmächtigten zum Bundesrath ernannt worden sei. Sodann trat das Haus in die Tagesordnung ein und erklärte ohne Debatte die Denkfchrift über die Aus⸗ führung der seit dem Jahre 1879 erlassenen Anleihegesetze für erledigt.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Begründung der Revision in bürgerlichen Rechts— streitigkeiten, wurde darauf in dritter Berathung ebenfalls ohne Debntte auf Grund der in zweiter Berathung gefaßten Beschlůüsse unverändert genehmigt.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, die Besteuerung des Zuckers be⸗ treffend, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert

angenommenen Vorlage. e Die §§. 1 und 2 des Artikels J. der Vorlage, welche

zunächst zur Debatte gestellt ,. lauten:

Die Rübenzuckersteuer wird von 100 kg der zur Juckerbereitung bestimmten rohen Rüben mit 10 9 erhoben.

Für den über die Zollgrenze ausgeführten oder in öffentliche Niederlagen oder Privattransitlager unter amtlichem Mitverschluß aufgenommenen Zucker wird, wenn die Menge wenigstens 00 kg be⸗ tragt. eine Steuervergütung nach folgenden Sätzen für 106 kg gewährt:

a. für Rohzucker von mindestens g0 0 Polarisation und für raffinirten Zucker von unter 98 aber mindestens 90 060 Polarisation:

1) für die Zeit vom 1. August 1885 bis zum 36. September 1887 18,00 ,

2) vom 1. Oktober 1887 ab 17,25 6;

b. für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden, Blöcken, Platten, Würfeln oder Stangen, oder in Gegenwart der Steuerbehörde zerkleinert, ferner für andere vom Bundesrath zu bezeichnende Zucker von mindestens 99 Y Polarisation:

I) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887 22,20 M. .

2) für die Zeit vom 1. November 1887 ab 21.50 ; .

. für allen übrigen harten Zucker, sowie für allen weißen trockenen (nicht über 15/0 Wasser enthaltenden) Zucker in Krystall⸗ Krümel und Mehlform von mindestens 9g8 / Polarisagtion, soweit auf denselben nicht der Vergütungssatz unter b Anwendung findet:

1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887 20, 80 M,

für die Zeit vom 1. November 1887 ab 20, 15 S0

Der Bundesrath hat die Zollämter zu bestimmen, über welche die Ausfuhr der unter a und e fallenden Zucker bewirkt werden kann. Derselbe ist auch befugt zu bestimmen, daß die bei der Ausfuhr von Zucker gegen Steuervergütung abzugebende Dekla— ration auf den Zuckergehalt nach den Grade der Polarisation ge⸗ richtet werde.

Dazu hatten die Abgg. Dr. Witte und Genossen folgendes bereits in der zweiten Lesung abgelehnte Amendement wieder eingebracht: ;

Der Reichstag wolle beschließen: ö

1) dem 5. 1 des Artikels 1 , Fassung zu geben:

Die Rübenzuckersteuer wird don 100 kg der zur Zuckerbereitung bestimmten rohen Rüben mit 1,60 M erhoben; 2) den §. 2 des Artikels IL zu sassen wie folgt:

Für den über die Zollgrenze ausgeführten oder in öffentliche Niederlagen oder Privat⸗Transitlager unter amtlichem Mitverschluß aufgenommenen Zucker wird, wenn die Menge wenigstens 590 kg y. eine Steuervergütung nach folgenden Sätzen für 100 kg

ewährt:

. a. für Rohzucker von mindestens 90 / Polarisation und für ö Zucker von unter 98, aber mindestens 90 Polari⸗ ation: .

1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis zum 30. September 1887 17 , ;

2) vom 1. Oktober 1887 ab 16 M

b. für Kandis und für Zucker in weißen, vollen, harten Broden, Blöcken, Platten, Würfeln oder Stangen, oder in Gegenwart der

bezeichnende Zucker von mindestens 993 υίς Polarisation: 1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887

. nie und die Standarten⸗Escadron, die Leib⸗ endarmerie, das Garde⸗Fusilier⸗Regiment, das Füsilier⸗

20 90 M,

tenerbehörde zerkleinert, ferner für andere vom Bundesrath zu

beider Länder in eig

2) für die Zeit vom 1. November 1887 ab 19.70

e. für allen übrigen harten Zucker, sowie für allen weißen trockenen (nicht über 1 Jo Wasser enthaltenden) Zucker in Krystall=, Krümel und Mehlform von mindestens 98 ο Polarisation, soweit auf denselben nicht der Vergütungssatz unter H Anwendung findet:

1) für die Zeit vom 1. August 1886 bis 31. Oktober 1887

19,50 4,

2 für die Zeit vom 1. November 1887 ab 18,50 4A

er Bundesrath ze. wie im Entwurf.

Der Abg. Dr. Witte erklärte, daß er und seine Mit— antragsteller mit der Wiederaufnahme des Antrages nur be⸗ zwedt hätten, ihren r . tandpunkt c e der Zuckerbesteuerung nochmals zu betonen und zugleich die Mit⸗ verantwortlichkeit für die Folgen der Vorlage abzulehnen.

Ohne weitere Diskussion wurde der Antrag abgelehnt, die Vorlage unverändert definitiv genehmigt.

Hierauf erklärte der Reichstag ein Verzeichniß von Petitionen, welche als zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet worden sind, für erledigt, und wandte sich dann der Interpellation der Abgg. Hasenclever und Meister, betreffend das Verhalten der Königlich preußischen Behörden bei Arbeitseinstellungen, zu.

Die Interpellation lautet:

Am 11. April dieses Jahres hat der preußische Minister des Innern, Herr von Putttamer, in Bezug auf das Verhalten der Behörden bei Arbeitseinstellungen eine Eirkularverfügung an die ihm unterstellten amtlichen Organe erlassen, welche das durch die Reichsgesetzgebung gewährleistete Koalitionsrecht (zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn, und Arbeitsbedingungen, §. 152 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich) gefährdet und geeignet ist, dasselbe für große Klassen der Bevölkerung aufzuheben.

1) Ist diese Cirkularverfügung des preußischen Ministers des Innern dem Bundesrath bekannt?

2) Was hat der Bundesrath gethan oder was gedenkt er zu thun, um diesem Angriff auf ein Reichsgesetz entgegenzutreten?

Nachdem der Vertreter des Reichskanzlers, Staats-Minister von Boetticher, erklärt hatte, die Interpellation sogleich beant— worten zu wollen, erhielt bei Schluß des Blattes der Abg. Hasenelever zur Begründung derselben das Wort.

In der heutigen (79) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher mehrere Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß ein Antrag von Hammerstein und Genossen, betr. die Stellung und Dotirung der evange— lischen Kirche, eingegangen sei. Das Haus trat sodann in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die erste Berathung des Antrages des Abg. Seer auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung der Königlichen Verordnung vom 17. März 1835, be⸗ treffend den Verkehr auf den Kunststraßen, und der Königlichen Verordnung vom 12. April 1840, betreffend die Modifikation des §. 1 der Verord⸗ nung vom 17. März 1839 wegen des Verkehrs auf den Kunststraßen, war.

Der Antrag wurde nach kurzer Debatte an eine Kom— mission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Es folgte die Berathung der Petition der Gemeinde⸗ vorstände von Roschki und Piersko wegen Umwandlung des Domänen vorwerkes Preußenhoff in Bauer— wirthschaften und Räumung des in die Mogolnitze führenden Abzugsgrabens.

Die gem ft beantragte bezüglich dieser Petition Ueber⸗ gang zur Tagesordnung.

Das Haus trat diesem Antrage bei.

Die Petitionen der Fischer Prinz und Genossen zu Neuwarp, der Fischer Hamer und Genossen aus dem Re⸗ , , ., Stralsund, sowie der Keitelfischer May und

zenossen in Gilge u. a. Orten wegen Abänderung einiger Vorschriften über den Fischereibetrieb wurden auf Antrag der Kommission der Negierung als Ma— terial für das zu erlassende Fischereigesetz überwiesen.

Es folgten nunmehr Wahlprüfungen.

Die Wahlen der Abgg. Seyffarth (Liegnitz) und Dr. Goldschmidt wurden dem Äntrage der Kommission gemäß ohne Debatte beanstandet.

Das Haus wendete sich hierauf abermals der Berathung von . zu.

. ie Kommission beantragte, die ö von katho⸗ lischen Familien vätern in der Stadt Stuhm wegen Umwandlung der dortigen Simultanschule in Konfessionsschulen der Stagtsregierung zur Berück⸗ sichtigung dahin zu überweisen, daß bei der nächsten Vacanz Schulland und Dienstwohnung einem der Lehrer katholischer Konfession überwiesen werde.

Der Abg. Mosler beantragte, die Petition der Staats—⸗ regierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Nach kurzer Debatte wurde der Antrag der Kommission angenommen. (Schluß des Blattes.)

Die Solidarhaft der Genossenschafter einer in Konkurs 3 enen Genossenschaft erstreckt sich, nach einem Urtheil des Rei sgerichts, J. Civilsenats, voin 30. Januar d. J auch auf die während des Konkursverfahrens über die Genossenschaft laufenden Zinsen.

Der General Lieutenant von Lewins ki, Inspecteur der 2. Feld⸗Artillerie Inspektion, ist von der bkonomischen Musterung der Regimenter der 3. Feld-Artillerie-⸗Brigade hier⸗ her zurückgekehrt.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. Mai. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhause betonte heute in Beantwortung der Interpellation über den Abbruch der Verhandlungen mit Rumänien der Leiter des Handels⸗-Ministerlums, Freiherr von Pußwald, das entgegenkommende Verhalten De sterr e ich⸗Un arns, welches sich auch bereit gefunden rt die Verhandlungen in Bukarest zu führen. Schließlich ei aber Rumänien mit dem Verlangen aufgetreten, daß Desterreich auf die Meistbegünstigungsklausel verzichten und be⸗ treffs der Vieh⸗ und, Getreideenfuhr nach Oesterreich nicht nur volle Handelsfreiheit gewähren, sondern dies auch in der Form eines besonderen Konventlonaltarifs anerkennen solle. Diese Forderungen hätten den Grundsätzen Oester⸗ reich Ungarns widersprochen, denn Letzteres wäre durch dieselben genöthigt gewesen, nicht nur ruminisches Vieh und Getreide, sondern selbst indisches Getreide und russisches Vieh über Rumänien vollständig zoll⸗ ö. einführen zu lassen. Oesterreich habe in Folge dessen den

bbruch der Verhandlungen konstatiren müssen. Die Re⸗ ierung bedauere, daß der Abschluß eines Vertrages unmög— ich gewesen sei, sie offe aber, daß die materiellen Interessen t ferner Zeit eine Verständigung herbei⸗

führen würden. Auf eine Anfrage des Abg. Kno bezüglich der 6 Eisenbahn r mit dem säch ischen Eisenbahnnetz erwiderte der Leiter des Handels⸗Ministeriums, von Pußwald: diese Verbindung erscheine nur dann zulässig, wenn die daraus für den in ländischen Handel zu befürchtenden Nachtheile paralysirt werden könnten, was sich aus den bisherigen K mit Sachsen nicht ergeben habe. Das Haus begann darauf die Generaldebatte über das Arbeiter⸗Unfallversiche⸗ rungs gesetz. ; ĩ est, 20. Mai. (W. T. 9. Im Unterhause erwiderte

heute auf die wegen des Zollkonfliktes mit Rumänien ein- gebrachte g nt erpell ation der Handels⸗Minister: die Schuld des Scheiterns der Verhandlungen liege an Rumänien. Im Interesse des Ansehens der Monarchie könne Ungarn einen weiteren Schritt nicht thun; eine Initiative von rumänischer Seite verde es aber mit Vergnügen aufnehmen.

D Aus schuß des Unterhauses für volkswirthschaftliche Angelegenheiten hat die Anträge der Regierung bezüglich der Getreide- und Viehzölle unverändert genehmigt.

Schweiz. Bern, 20. Mai. (W. T. B.) Nach dem vom Bundegrath jetzt durchberathenen Landsturmges etz sollen alle schweizer Bürger vom 17. bis zum vollendeten 50. Lebensjahre, welche nicht in den Militärdienst eingestellt und nicht in dolce ihres Amtes frei vom Militärdienst find, zum Dienst bei dem Landsturm verpflichtet sein. Das Aufgebot des Landsturms erfolgt, sobald die Grenzen durch den Feind bedroht oder von demselben überschritten sind. In Friedenszeiten wird der Landsturm nicht . Dienst einberufen; nach erfolgtem Aufgebot steht derselbe unter dem Militär⸗-Strafgesetz, leistet den Kriegseid und hat, gleiche Rechte und Pflichten wie alle übrigen Truppen. Die Starke des Landslurms wird auf 200000 Mann berechnet, wovon 15 mit Schußwaffen versehen werden, während die übrigen bei Schanzarbeiten 2c. verwendet werden sollen.

Großbritannien und Irland. London, 20. Mai. (W. T. B.. In der heutigen Sitzung des Unterhauses beantragte Morley die zweite Lesung der Bill, durch welche die Gültigkeit des am 3. Juni Gesetzeskraft verlierenden Gesetzes für Irland, welches das Waffentragen und den Verkauf und vie Einfuhr von Waffen in ge— wissen Distrikten verbietet, verlängert wird. Morley rechtfertigte den, Antrag mit dem Hinweise auf die vorhandene politische Erregtheit, bei der es nicht wünschenswerth sei, daß die Theilnehmer an Zusammen⸗ künften und Versammlungen sich im Besitz von Waffen befänden. Parnell erklärte: er wolle die Bill nicht bean⸗ standen, halte aber für nothwendig, daß dieselbe in allen Distrikten Irlands ganz gleichmäßige Anwendung finde. Der Antrag Morley's und die Erklärung Parnells führten zu einer sehr lebhaften Debatte. Lord Churchill rechtfertigte die jüngst von ihm aufgestellte Behauptung, daß die Loyalisten der Provinz Ulster eventuell zum bewaffneten Wider—⸗ stande berechtigt seien. Der Premier Gladstone da— egen erklärte: das, Waffengesetz müsse unparteiisch ge— andhabt werden. Er habe zu bedauern, daß er bei Lord Churchills Rede nicht anwesend gewesen sei; er höre, daß Lord Churchill seine in Ulster geführte Sprache zu rechtfertigen gesucht habe, und halte es für eine Sache von hoch ernster Bedeutung, wenn Lord Churchill als früherer weinister dem Volke erkläre, daß dasselbe, wenn alle verfassungsmäßigen Mittel erschöpft seien, zum bewaffneten Widerstande berechtigt sei. Wenn das in Wirklichkeit für die Provinz Ulster an— wendbar sein sollte, müsse es mit demselben Recht auch für die Provinzen Leinster und Munster anwendbar sein. Die Regierung habe von Lord Churchills Erklärungen bis jetzt keine Notiz genommen, um nicht die Leidenschaften im Hause zu ent— fesseln. Das irxische Waffengesetz wurde schließlich mit 303 gegen 89 Stimmen in zweiter Lesung angenom— men. Die Minorität bestand aus den Parnelliten und einigen Radikalen. Die Bill, betreffend die Gewäh⸗ rung von Entschädigung für in Folge von Ruhestörungen verurs achten Schaden, wurde in zweiter Lesung genehmigt. Im Laufe der Debatte er— klärte der Staatssekretär des Innern, Chil⸗ ders; die Regierung habe beschlossen, dem Gesetze auf ein Jahr rückwirkende Kraft zu geben. Die Fort— setzung der Berathung der irischen Verwaͤltungsbill wurde auf morgen vertagt. .Das Oberhaus hat die Bill, betreffend die schot— tischen Kleinbauern, in zweiter Lesung angenommen.

Ein Reutersches Telegramm aus Cape Coast Castle meldete die Ermordung von 45 deutschen Händlern durch den Stamm der Becquah. Diese Nachricht ist un— richtig: es handelt sich um die Ermardung von 4 Gamin-Händlern. In der Depesche war zu lesen „Gamin“ statt „German“. 3

A. Mai (W. T. B.). Die „Times“ und einige andere Morgenblätter begleiten den gestrigen Tag es⸗ . des Kaisers von Rußland an die Flotte des Schwarzen Meeres mit einigen mißtrauischen Aeußerungen 1 Hinblick auf etwaige Eventualitäten in der a, , Frage.

Frankreich. Paris, 20. Mai. (W. T. B.) Die Regierung hat den Beschluß des Generalraths des Seine⸗Departements. . welchen für die Striken den ih 6 pende von 5000 Fres. bewilligt wurde, zu kassiren

eschlossen.

Die Zeitungen beschäftigen sich fortgesetzt mit der Be⸗ rathung der Frage der Ausweisung der Prinzen durch den Ministerrath. Der „Liberts“ zufolge schiene das Prinzip der Ausweisung im Ministerrath die Oberhand er— halten zu haben; ein vollständiges Einvernehmen sei aber noch nicht erzielt, insbesondere noch uicht darüber, gegen welche der Prinzen die Ausweisung verhängt und in welcher Form dieselbe ausgesprochen werden solle. Eine defini⸗ tive Entschließung werde erst in dem am nächsten Dienstag stattfindenden Ministerrath gefaßt werden. Der „Francais“ bezeichnet eine etwaige Ausweisung des Grafen von Paris als eine höchst unpolitische und den Interessen , . zuwider⸗ laufende Maßregel; in den Augen Frankreichs würden die Prinzen durch eine Ausweisung keine Herabsetzung erleiden.

Griechenland. Athen, 29. Mai. (W. T. B.) Bei der heutigen Präsidentenwahl in der Deputirten⸗ kammer wurden für Stephanopulo, welcher von Trikupis empfohlen war, 139 Stimmen, für Delyannis 78 Stimmen abgegeben. Ersterer ist 6 gewählt. Sotiropulo, Deligeorgis und Rhali stimmten mit ihren Anhängern, obwohl sie bisher

zur Gegenpartei von Trikupis gehörten, doch für dessen Kandidaten, Stephanopulo. Beim Verlassen der ö tirtenkammer hielt Trikupis an die zahlreich versammelte Menschenmenge eine Rede, in welcher er betonte: das Votum der Kammer zeuge von richtigem Verständniß der schwierigen Lage, in der sich Griechenland zur Zeit befinde. Man dürfe aber nicht verzweifeln; die gegenwärtige mißliche Lage würde wieder gut gemacht werden durch eine feste und weise Politik, welche Griechenland in den Stand setzen werde, die ihm be⸗ stimmte Laufbahn weiter zu verfolgen.

Der König hat Trikupis auf heute zu sich beschieden. Letzterer wird dem Vernehmen nach morgen ein neues Kabinet bilden.

29. Mai, Abends. (W. T. B) Das Ministerium Val vis hat seine Entlassung genommen. Trikupis hat sich hei seiner Unterredung mit, dem Könige bereit erklärt, die Bildung eines neuen Kabinets zu übernehmen.

21. Mai. (W. T. B.) Das neue Kabinet ist fol⸗ gendermaßen zusammengesetzt: Trikupis: Präsidium, Finan⸗ zen, und interimistisch Krieg. Vulgiotis: Justiz, Manetas: Kultus, Dragumis: Auswärtiges, Lombardos: Inneres, 9 Marine. Das Ministerium wird heute den Eid eisten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. Mai. (W. T. B). Der Minister des Auswärtigen, von Giers, ist gestern in Liew angekommen und wird' dori

etwa 3 Tage verweilen. (W. T. B.) Der Kaiser

Sebastopol, 20. Mai. und die Kaiserin heten sich heute Nachmittag nach

Olschakow resp. Niko! a m3 begeben.

Amerika. Washington, 20. Mai. (W. T. B.)

Heute fand wiederum eine längere Kabinetssitzung zur Berathung der kanadischen Fischereifrage statt. Es wurde beschlossen, die Aktion zu verschieben und zunächst genauere Informationen des amerikanischen Konsuls in Halifax abzuwarten. ; New-⸗York, 20. Mai. (W. T. B.) In einem heute stattgehabten, sehr zahlreich besuchten Meeting von Fisch⸗ händlern aus Portland und Maine wurde eine Re⸗ solution angenommen, in welcher die Regierung aufgefordert wird, Schiffe zum Schutze der Fischer nach den canadischen Gewässern zu senden. Wenn die Re—⸗ gierung dies ablehnen sollte, so würden die Fischer selbst ihre Schiffe bewaffnen. Der Alderman Jähne, welcher der Annahme einer Bestechung 7 Gunsten der Broadway-Straßenbahn über⸗ führt wurde, ist zu neun Jahren und zehn Monaten Gefäng⸗ niß verurtheilt worden.

Zeitungsstimmen.

Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ schreibt:

Wir haben in Nr. 231 unseres Blattes . die . Ergebnisse der Lohn.; und Rentabilitätsstatistik mitgetheilt, welche der Verein Deutscher Eisen- und Stahlindustrieller für feine Branche seit 1879 alljährlich gufgestellt hat. Die freihändlerische Preffe, vorweg das von Eugen Richter begründete Blatt, haben an diesen Ergebnissen allerlei zu bemäkeln, was uns veranlaßt, aus dem diefe Statistik be⸗ gleitenden Berichte folgenden Passus zu reproduziren:

. Während in den anderen Eisen produzirenden Ländern ( Groß⸗ britannien, Frankreich, Belgien, Nord⸗Amerika) die Lage sich ungleich schlechter gestaltet hat und dort viele Werke kalt gelegt, Tausende von Arbeitern entlassen, die Löhne sehr erheblich reduzirt werden mußten, haben unsere Werke Dank der neuen Zollpolitik, die ihnen den Absatz auf dem deutschen Markte bis zu einem gewissen Grade sichert, und in Folge des eifrigsten Bestrebens, sich, wenn auch mit großen Opfern, ihren Export zu erhalten wenigstens fortarbeiten können und konnten, bis auf vereinzelte Ausnahmen, größere Arbeiter⸗ 5 und erhebliche Lohnreduktionen bis heute noch vermieden werden.

Das „Frankfurter Gewerbe—⸗

blatt“ äußert über den „Weltzollkrieg“:

Trotzdem es allgemein bekannt ist, daß uns sowohl Rußland wie Desterreich und Italien mit der Errichtung von Zollschranken zu Ende der siebziger Jahre vorangegangen sind, fährt ein Theif der Presse fort. der deutschen Großindustrie vorzuwerfen, daß sie den beftehenden Zoll⸗ krieg zwischen den Nationen entfesselt habe und allein dafür ver⸗ antwortlich zu machen sei, wenn wir in unseren Exportbeftrebun auf Hindernisse stoßen. Derartigen Behauptungen gegenü mehren sich nun fortgesetzt noch die Beweise dafür, daß der große Umschwung in den handelspolitischen Anschauungen im Wesentlichen spontanen Erwägungen der einzelnen Völker und Re⸗ gierungen entsprossen ist. Man könnte es sich sonst schwer erklären, daß bente, nachdem in allen Staaten die wichtigsten Errungenschaften der Schutzzollpartei geborgen worden sind, in verschiedenen, uns nabe benachbarten und befreundeten Ländern immer wieder neue Versuche in der Richtung der Schutzpolitik unternommen werden. Der Ge⸗ danke nationaler Wirthschaftspolitik ist eben einfach Überall durchgeschlagen und beherrscht nicht allein die viel geschmähten industriellen Interessenpolitiker, sondern die große Maffe der Bevölkerung. Es ist für die Lage der Dinge charakteristisch daß zunächst Desterreich Ungarn im Begriff steht, seinen Zolltarif abermals zu steigern. Charakteristisch sagen wir, weil diesmal der Revision des Zolltarifs dort ganz andere Motive zu Grunde liegen als früher. Ungarn, dieses für unseren Nachbarstaat fo oft maß- gebende Land, ist nämlich nicht mehr das Freiheitsland vom reinsten Wasser, sondern seine Staatsmänner haben sich zu der Ansicht bekehrt, daß es nunmehr an der Zeit sei, auch in Ungarn eine Industrie, fei es auch mit Hülfe koher Schutzzölle, hervorzurufen, und dies ist der Hauptgrund, weshalb Ungarn gern in die Erhöhung des Jolltarifs einwilligt. Die große Produktion von ö in diesem Lande hat insbesondere den ungarischen Minister⸗Präsi⸗= denten dazu geführt, die Anlage von Textilfabriken im Lande in jeder Weise zu begünstigen, es wird alfo die Zeit w nicht mehr sehr fern sein, daß Ungarn in diesem Zweige der Induf Desterreichs erfolgreiche Konkurrenz macht. Vor allen Dingen aber läßt sich Rußland nicht abhalten, auf dem Wege starrer chutz zoll · politik Fortzuschreiten... In neuester Zeit hat nun auch Italien in verschiedenen Beziebungen eine Erhöhung seines Zolltarifs ein⸗ treten lassen. Frankreich bestebt weiter auf seinen sehr hohen Tarif- sätzen und denkt an deren weitere Erhöhung; daß endlich die Frei= ,, in den rr, . von der man gegenwärtig wieder so viel Aufbebens macht, keine Bedeutung bat, daran werden wir nach früheren Erfahrungen nicht zweifeln dürfen, denn bie noch alle Anstrengungen der dortigen Freibandelspartei, den eror= bitanten Tarif zu ermäßigen, im Sande verlaufen. So befindet sich also guch beute unsere Industrie in bandelspolitifcher Bezie

einer starren und feindlichen Haltung des Auslandes gegenüber. wir uns, welche Mittel sie dagegen ergreifen foll, fo wird es . andere Antwort geben, als daß wir, um uns wenigstens den

a Markt zu sichern, fortfahren müssen, unseren Jolltarif rationell auszubauen.

und Handels⸗