, ! . * r . .
Vertretung nicht finden. Gegen diese zu sprechen, halte ich absolut für unnöthig.
Die Verweisung auf die Ergebnisse der Kanäle in England, Belgien, Frankreich, Schweden möchte ich nicht als maßgebend gelten lassen. Es ist bekannt, daß insbesondere vermöge der eigenthümlichen Entwickelung des Kanalwesens in England die Sache sich so gestaltet hat., daß ein Kanal, sobald er recht lebensfähig wurde, von der be⸗ treffenden konkurrirenden Eisenbahngesellschaft gekauft oder durch aller⸗
and Manipulationen ruinirt und zum Erliegen gebracht wurde. —
ch denke, daß jedes Land das Recht und die Pflicht hat, seine eigenen Verhältnisse und seine Eigenthümlichkeiten in Betracht zu ziehen und wir werden, glaube ich, nicht wohlthun, wenn wir Länder, die unter ganz anderen Verhältnissen arbeiten, in Dingen, die unter ganz . Voraussetzungen sich entwickeln, für uns maßgebend sein lassen wollen.
Ich habe den Zusammenhang der beiden verschiedenen Kanal—⸗ anlagen schon erörtert, ich glaube noch etwas hinzufügen zu dürfen in Bezug auf das Amendement des Freiherrn von Wendt. Für die Staatsregierung würde dieses Amendement nicht annehmbar sein, dasselbe will weiter gehen, als die Interessenten selbst annehmen, wir haben ja schon Angebote bekommen und werden wohl hoffen dürfen, daß auch der Rest, der noch erforderlich sein wird, wenn auch nicht auf einmal, so doch nach und nach aufzubringen sein wird.
Es ist dann auch bemängelt, daß der Import befördert werde durch diesen Kanal. Ja, meine Herren, wir können uns doch nicht mit einer chinesischen Mra;ner umgeben. Es wäre verkehrt, wollten wir den Ausbau unserer Verkehrsstraßen deshalb vernachlässigen, weil einige fremde Produkte in Konkurrenz mit eigenen ins Land kommen können. Dies zu verhüten, soweit nöthig, haben wir doch noch andere Mittel. Bei den Eisenbahnen kann 9 nicht differentiell verfahren, und das wünschen Sie auch nicht, aber wir haben ja Zölle, wir haben Kanalgebühren, die wir danach reguliren können, um uns gegen den übermäßigen Andrang fremder Produkte zu schützen.
Die Annahme, daß wir ja heruntergehen könnten auf einen Eisenbahnfrachtsatz von 1,5 Pfennig pro Tonnenkilometer — es war das der Satz, der ungefähr dem gleich kam, den wir für den Transport der oberschlesischen Kohle nach den Ostseeprovinzen bewilligten —, ist doch nur unter ganz besonderen Verhältnissen und ausnahmsweise zutreffend. Wir haben ihn angenommen, um Schlesien, welches, wie ich anerkenne., vermöge seiner Grenzlage in ganz besonders übler Situation ist, entgegen zu kommen, indem die englische Kohle auf andere Weise nicht von den betreffenden Orten zu verdrängen war und weil bei den großen und langen Transporten und bei dem gün⸗— stigen Transportterrain es noch möglich war, die Beförderung zu solchem niedrigen Satze zu bewirken. Es ist nämlich, ich habe das mit Interesse gehört und werde den Gedanken nicht unverfolgt lassen, angeregt worden, daß man in Rückfracht Holz, Grubenholz, aus den Ostseeprovinzen nach Schlesien billiger fahren lassen könne.
Auf die von dem Herrn Referenten vorgetragenen Ziffern möchte ich jetzt nicht eingehen; sollte es nothwendig sein, so würde ich mir resp. meinen Herren Kommissarien dies vorbehalten. Jedenfalls aber glaube ich, daß Sie wohlthun, alles Beiwerk von der großen Frage abzustreifen, das sich lediglich zu vergegenwärtigen, daß es sich in der
That um ein großes nationales Werk handelt, von dem wir nach
dem, was wir darüber wissen und hören, annehmen dürfen, daß es dem Lande von großem Nutzen sein wird. Sie werden fragen müssen: dürfen wir es riskiren nach Lage unserer Finanzen, dieses Werk durch- zuführen, dürfen wir solches risfiren gegenüber dem Staatsbahn system, dessen Prosperiren wir auch für die Zukunft wollen? — und wenn Sie diese Frage, wie ich glaube, bejahend beantworten müssen, dann werden Sie nicht zweifelhaft darüber sein, wie Sie sich zu dieser Vorlage zu stellen haben. Ich glaube, mich für jetzt auf diese Worte beschränken zu dürfen, und wenn ich Sie auch nicht überall überzeugt habe, wenn es mir nur gelungen ist, Zweifel zu erregen, ob ein verneinendes Votum richtig sei: so bitte ich Sie doch, erklären Sie sich für das Ja, und ich glaube, das hohe Haus wird nach außen sowohl wie seinem eigenen Bewußtsein gegenüber nicht zu bereuen haben, zu dieser hochwichtigen Vorlage seine Zustimmung gegeben zu haben.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Die Zusammenlegung der Grundstücke in ihrer volkswirthschaftlichen Bedeutung und Durchführung. Von Dr. phil. Bruno Schlitte. In drei Abtheilungen. Erste Abtheilung: Allgemeiner Theil; zweite Abtheilung: Spezieller Theil erste Hälfte: Das Königreich Preußen; dritte Abtheilung: Spezieller Theil zweite Hälfte: Die deutschen Mittel⸗ und Kleinstaaten. Anhang: Außer deutsche Staaten. Leipzig. Verlag von Duncker und Humblot. 1886. (Preis 28 ½ ) — Die Schrift, welche dem Minister für Landwirthschaft, Bomänen und Forsten, Dr. Lucius, zugeeignet ist, ist ein sehr werth⸗ voller Beitrag zu der noch keineswegs abgeschlossenen Frage der Zusammenlegung der Grundstücke. Ein Einblick in das neuerdings veröffentlichte Sammelwerk des Vereins für Sozialpolitik über bäuerliche Zustände in Deutschland, ein Studium der landwirthschaftlichen, besonders süddeutschen periodischen Literatur, der stenographischen Berichte des preußischen Landtages bei den Berathungen des Gesetzes von 1372 über die Zusammenlegung servitutfreier Grundftücke, der neuesten rheinischen und hohenzollernschen Gesetze von 1885, eine Beobachtung der ausgedehnten, dem größeren Publikum meist verborgenen Thätigkeit der deulschen Auseinandersetzungsbehörden beweist, daß die Zusammen⸗ legung der Grundstücke noch ein bedeutendes Arbeitsfeld bietet. Während der mehr sporadisch vorkommende, private und fiskalische Großgrundbesitz — schon ursprünglich oder in Folge älterer fortgesetzter Austauschungen meist arrondirt belegen (Bayern, Hohenzollern) — in einem rationellen Betriebe weniger behindert ist oder, wenn in Gemenge— lage befindlich (Baden, Großherzogthum Hessen), den Ausweg der Parzellenverpachtung beschreiten kann — wiegt in den vielen Bezirken, in welchen die Landwirthschaft, durch Gemengewirthschaft, parzellirte Flur, Mängel an Feldwegen und organischen Entwaͤsserungsanlagen, unsichtbare Fesseln eines — oft in Abrede gestellten — rechtlichen oder doch faktischen Flurzwangs auf jede Weise gebemmt, sich in einer be— sonders schwierigen Lage befindet, der sozialpolitisch so wichtige bäuerliche Besitz bedeutend vor. Wenn auch über die volkswirthschaftliche Bedeutung der Zusammenlegung kaum noch wesentlich Neues sich bringen läßt, so hat gleich— wohl der Verfasser durch Beispiele aus neuester Zeit und dankenswerthe Berichtigung und Präzisirung mehrerer Gesichts— punkte verschiedene Kontroversen geklärt. Ein großes Interesse bietet der spezielle Theil der Schrift: die Zusammenstellung der älteren und neueren materiellen Verfahrensvorschriften, der zeitliche Verlauf der auf Grund derselben erfolgten Ausführungen, die Uebersicht der statistischen Ergebnisse, die Verfolgung der vorher generell geschilderten Bedeutung innerhalb der einzelnen deutschen Staaten. Im Eingang der speziellen Schilderungen werden die all— gemeinen Agrarverhältnisse des qu. Landes berührt. In Betracht kommen nach rorausgeschickten einleitenden statistifchen Notizen über Größe und Vertheilung des landnirthschaftlich benutzten Grund⸗ eigenthums: Art der Ansiedelung in Einzelhöfen bezw. Dörfern, Form der letzteren, Bild der Flur, Gemengelage, Flurzwang, Feldsystem, rechtliche Verhältnisse des Grundeigenthums, z. B. Hufenverband, Geschlossenheit der Geber, Theilungsverbote und Theilungsbeschränkun⸗ gen, Wandelbesitz, bäuerliches Erbrecht, Reste von Markgenossenschaften und Altgemeinden, Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke unter die Interessenten, bezw. Ueberweisung derselben an die politische Gemeinde, etwa noch bestehende wichtigere Servitute, einige Servitut-Ablösungs⸗
esetze. — Die Schrift, eine sehr bemerkenswerthe Ergänzung der Er⸗ Hebungen des Vereins für Soziaspolitik, zu welcher der Verfaffer neben der neueren Fachliteratur die Bibliotheken des preußischen Ministeriums für Landwirthschaft c., des preußischen statistischen Bureaus, des preußischen Abgeordnetenhauses, der landwirthschaftlichen Hochschule in Berlin, des Reichsgerichts zu Leipzig, der Regierung und des Land— gerichts zu Magdeburg, der Generalkommission zu Merseburg, der
Universität zu Halle und des landwirthschaftlichen Centralvereins für die Provinz Sachsen benutzt hat, ist jedem sich für Agrarpolitik und Volkswirthschaft Interessirenden aufs wärmste zu empfehlen. — Jede Abtheilung des Buches kann auch einzeln bezogen werden, und zwar die erste für 4 M, die zweite für 16 M und die dritte für 14 4
— Das H5. Heft Jahrgangs 1886 von Dr. A. Petermann's Mittheilungen aus rf u⸗ Perthes' Geographischer Anstalt‘ (Gotha) enthält einen Bericht über die Schingu ⸗ Expedition im Jahre 1884 von Dr. Otto Clauß, Theilnehmer an der Expedition des Dr. von den Steinen, welcher als der Erste diesen mächtigen Zufluß des Amazonen⸗Stromes unter zahlreichen Gefahren und Ent⸗ behrungen befahren hat. Die Aufnahme des Flusses während der ge⸗ fährlichen Fahrt leitete Dr. Clauß, und das Ergebniß derselben liegt in einer jroßen Karte vor, welche dem Heft beigegeben ist: ein rühm⸗ liches Zeugniß deutscher Forschung. — Interessante Ergänzungen zu dem bekannten Werk Br. Zöller's über die deutsche Kolonie Kamerun bietet Professor Kirchhoff durch Auszüge aus dem Tage— buch eines Verwalters der Woermann'schen Faktorei in Groß⸗Batanga, G. Beyrich, welcher während seines Aufenthalts daselbst sich bemüht hat, möglichst zuverlässige Nachrichten über die noch so wenig bekann—⸗ ten, obwohl der Küste so nahe liegenden Gebiete, zu erlangen. Be— 1 beachtenswerth für weitere Kreise ist der Wunsch der Batanga⸗
eute und ihres Königs, eine eigene Missionsstätte zu erhalten, in welcher sie auch Nützliches, namentlich Handwerke, erlernen können. Der leider zu früh verstorbene Kaufmann schließt seinen Bericht mit dem berechtigten Urtheil: „Die Zukunft unserer Kolonie liegt nicht im Handel, sondern im Plantagenbau und deshalb in der Gewöhnung der Schwarzen an Arbeit.. — Die interessante statistische Unter⸗ suchung von Dr. Alwin Oppel, über die progressive Zunahme der Bevölkerung Europa's, ist schon im Besonderen näher be⸗— sprochen worden. Den „Literaturberichtens. welche die „Mit⸗ theilungen“ seit vorigem Jahre in jedem Heft bieten, wurde auf dem Geographentage in Dresden von berufenster Seite, von Professor von Richthofen, Professor Kirchhoff u. A. die Anerkennung gezollt, daß sie zu einem unentbehrlichen Orientirungsmittel für Jeden, welcher sich mit dem Studium geographischer Fragen beschäftigen will, sich gestaltet haben; Letzterer wies u. a. darauf Fin, daß diese Berichte jedem Lehrer der Geographie eine Fülle von Material bieten, um weitverbreitete Irrthümer der Lehrbücher zu berichtigen und Anregung im Unterricht zu geben. Auch dieses Heft liefert einen Beweis für die Vielseitig— keit der Berichte: nicht weniger als 59 Erscheinungen der Literatur, Aufsätze. Werke und Karten werden einer Besprechung unterzogen, unter Mittheilung der wichtigsten Ergebnisse ihres Inhalts; sie be⸗ treffen Süd⸗Amerika, die Polargebiete, Ozeane und allgemeine Fragen, namentlich Länder- und Völkerkunde, Geologie, Meteorologie u. a. Derartige Besprechungen liefert dieser Jahrgang bereits in der hohen Zahl von 223; diese Ausdehnung der Berichte konnte nur dadurch erreicht werden, daß der Umfang der Hefte vergrößert worden ist.
— Geschichte des römischen Kaiserreichs von der Schlacht bei Actium und der Eroberung Egyptens bis zu dem Ein⸗— bruch der Barbaren, von Victor Duruy. Uebersetzt von Professor Dr. Gustav Hertzberg. Mit ea. 2009 Illustrationen. 30. —= 32. Heft (ie 890 3). Verlag von Schmidt u. Günther in Leipzig. — Diese neuen Hefte enthalten zunächst die Geschichte des Kaisers Domitian und seiner despotischen Regierung. Dann beginnt die dritte Periode der Kaisergeschichte: die Periode der Antonine (966 — 180 n. Chr.), die mit der Regierung des Nerva anfängt. Ihm folgt Trajan, der die Römer so glücklich machte, daß sie ihm den Titel „Optimus zu— erkannten, einen Titel, den man sonst nur dem Jupiter gab. Auch die vorliegenden Hefte sind sehr reich und sorgfältig illustrirt.
— Die Buch und Antiquariatshandlung von A. Lutz in Hanau hat den 2. Theil ihres Lagerkatalogsz; , Städte⸗Ansichten ! veröffent⸗ licht. Darin sind 1819 Ansichten von Städten in Oesterreich-Ungarn, der Schweiz, Rußland, Dänemark sowie Schweden-Norwegen, Belgien und Holland, Großbritannien und Irland, Frankreich, Spanien und Portugal, Italien sowie 30 Kupferstiche verzeichnet.
Gewerbe und Handel. Neuer rumänischer General-gZolltarif. (Fortsetzung.) Positionen 313—350) *)
Artikel Benennung der Waaren.
Baumwollengarne: 313 Baumwollgarn aller Art, ungefärbt, mit Aus⸗ nahme von Nähgarn (bumbarel) .. Baumwollengarn aller Art, gefärbt, Nähgarn in jeder Form, gefärbt oder nicht ö Gewebe und Wirkwaaren von Baumwolle: Baumwollengewebe, roh, nicht gefärbt, nicht appretirt, nicht fagonnirt ö Baumwollengewebe, weiß oder gleichviel durch welches Verfahren, jedoch erst nach dem Weben einfarbig gefärbt, appretirt oder nicht, fagonnirt oder nicht, mit Ausnahme der leichten Gewebe und des Baumwollen— sammets. dd Baumwollengewebe, aus ein- oder . gefärbtem Garn gewebt, bedruckte baum— wollene Gewebe, Baumwollensammet n. Baumwollengewebe, leichte, einfache, gestickt oder broschirt, ungebleicht, gebleicht, gefärbt oder bedruckt, init Ausnahme von Tüll, baumwollene Wirkwaaren aller Art, baum⸗ wollene Posamentierwaaren und Bändern. Baumwollene Spitzen, baumwollener Tüll, einfach oder gestickt, mit Ausnahme des— jenigen mit Zwirnspitzen-Applikation . Hanf, Flachs und andere Gewebe aus Pflanzen: Hanf und Flachs, roh (grün) getrocknet oder geröstet, gepocht oder nicht, gekämmt oder nicht, Hanfe oder Flachs-Werg, gerösteter , ,,
Jute, Abaca, phormium tenax und andere vegetabilische Spinnstoffe, roh oder ge⸗ hechelt dd
Garne (torturi)h aus Hanf und Flachs und
anderen vegetabilischen Geweben:
Garne aus Flachs und Hanf, roh, gebleicht oder gefärbt JJ
Garne aus Jute, Abaca, phormium tenax, Alos und anderen ähnlichen Spinnstoffen, roh, genlescht pder gie
Nähgarn, gebleicht oder nicht, gefärbt oder nicht, aus Hanf oder Flachs...
Bindfaden ohne Unterschied der Stärke, roh, gebleicht oder gefärbt, in Päckchen (päpusch oder Knäueln; Trensen, Halfter und Gurte, Fischnetze (pläsc, nävöde) und andere ähnliche Netze K
Tauwerk aller Art, aus Hanf, Lindenbast
steiü), Jute, Abaca, phormium tenax,
Alos und anderen ähnlichen vegetabilischen
Spinnstoffen, nämlich: Taue und Stricke
(otgoane, fringhii, streangurc), Stricke
aus Lindenbast (fanich, Wagenstränge
(opritore) jeder Stärke, roh, gebleicht,
gefärbt oder getheert (caätränite), Gewebe
und Wirkwaaren aus Hanf, Flachs und
anderen vegetabilischen Spinnstoffen .. 1
) Vergl. Nr. 132, 133 und 134 des ‚Reichs⸗Anzeigers“.
Artikel Benennung der Waaren.
325 a Leinwand aus Hanf oder Flachs, mit Aus⸗ nahme der in den folgenden Artikeln vor⸗
esehenen, wie rohe Packleinwand, rohe
ack⸗, Segel⸗, Zelt⸗ und Rouleaux⸗
leinwand; geköperte, rohe, gebleicht oder
farbig gewebt (gestreift oder karrirt), zu Matratzen, Kopfkissenüberzügen, Fenster⸗
rouleaux, Möbelüberzügen, Parketbelägen, i
325 b Leinwand aus Jute, ganz gewöhnlich, und konfektionirte Säcke aus gleicher Leinwand
326 , . At, roh, gebleicht oder farbig J
327 Leinwand (de lin unie, schlichte), sogenannte holländische, roh oder gefärbt, ohne Unter⸗
ain, nl,,
328 Leinwand (de lin unie, schlichte), sogenannte holländische, gebleicht, ohne Unterschied der
k /
329 Leinwand (de lin nnie, schlichte), sogenannte holländische, bedruckt, ohne Unterschied der
Qualität, leinene Taschentücher, mit Vig⸗
netten bedruckt, in Stücken, welche mehrere Taschentücher enthalten, oder im Dutzend,
gesäumt oder nicht, Tisch⸗ und Toiletten⸗
wäsche, roh oder gebleicht, fagonnirt oder
2
Batist und Linon, Batist⸗ und Linontaschen⸗ tücher, im Dutzend, auch gestickt, jedoch e
Wirkwaaren aus Zwirn (de atä) ohne Unter⸗ .
Zwirnerne Posamentierwaaren und Bänder, roh, gebleicht oder gefärbt ;
Tüll und Spitzen aus Zwirn (at)...
Gewebe aus verschiedenen vegetabilischen Spinnstoffen (Jute, Abaca, Alos, phor- mium tenax und anderen dergl.), roh, ge⸗ ,
Gemischte Gewebe:
Wollene Stoffe nur mit Seide oder mit Seide und Leinen oder Baumwolle ge— mischt, wobei die Seide jedoch nur zur Darstellung eines Musters oder einer Ver— d ../
Teppiche aller Art mit Einschlag von Leinen oder Hanf, meterweise oder in Stücken, welche ganze Teppiche bilden.. K
Posamentierwaaren und Bänder, wollene, mit anderen Materialien und selbst mit etwas Seide gemischt ,,
Posamentierwaaren von echtem oder unechtem Gold oder Silber, Spitzen von echtem oder unechtem Gold oder Silber
Wachstuch und getheerte Stoffe:
, i
Theertuch zur Verpackung und Bedeckung von Waaren; Wachstuch aller Art, ohne Unter⸗ schied der Qualität, lediglich gefärbt oder gemustert, im Stück oder meterweise ..
Getheerter Filz und Asphaltfilz zur Schiffs— verhäutung. zur Bedachung und zu anderem
JI Kleidungsstücke:
Kleidungsstücke aus den Art. 289 erwähnten Wollengtweben, den Art. 315 erwähnten Baumwollengeweben und den zu Art. 325 a gehörenden Leinen oder Hanfgeweben — alle diese Gewebe nur in Verbindung mit einander, ohne Zuthat anderer, höheren Zöllen unterliegender Materialien,. ..
Kleidungsstücke aus den Art. 316 erwähnten Baumwollengeweben und den zu Art. 326 gehörenden Leinen⸗ oder Hanfgeweben, zu⸗ geschnitten oder konfektionirt — alle diese Gewebe lediglich in Verbindung mit einander, ohne Zuthat anderer, höheren Zöllen unterliegender Materialien. .
Kleidungsstücke aus den in den vorstehenden beiden Artikeln nicht erwähnten Wollen⸗ und Baumwollengeweben sowie aus den zu Art. 327 und zu Art. 329 gehörenden Leinengeweben, zugeschnitten oder kon⸗ fektionirt — alle diese Kleidungsstücke ohne Besatz oder auf beliebige Art und mit selbst höheren Zöllen unterliegenden Materialien aller Art, mit Ausnahme der . seidenen und leinenen Spitzen, ,,,,
Kleidungsstücke aus den zu Art. 330 und Art. 333 gehörigen Leinengeweben und den zu Art. 310 und Art. 311 gehörigen Seidenstoffen, zu⸗ geschnitten oder konfektionirt — alle diese Kleidungsstücke in beliebiger Art mit Ma— terialien aller Art besetzt. .
Wäsche:
Wäsche aus den Art. 315 erwähnten Baum⸗ wollengeweben und den zu Art. 326 a er⸗ wähnten Leinen‘ oder Hanfgeweben, zuge⸗ schmtten ober fonferttuntt.
Wäsche, lediglich aus den zu Art. 316 und 317 gehörigen Baumwollengeweben, zugeschnit⸗ ten oder konfektionirt — alle diese Gegen⸗ stände jedoch ohne Stickereien und Spitzen
Wäsche aus den zu den Art. 316 und 317 ge— hörenden Baumwollengeweben in Verbin⸗ dung mit holländischer Leinewand aller Art und Wäsche aus den zu Art. 327 und 329 gehörigen Leinengeweben, zugeschnitten oder konfektionirt — alle diese Gegenstände jedoch ohne Stickereien und Spitzen
Wäsche aus den in den vorstehenden drei Ar— tikeln nicht besonders aufgeführten Baum⸗ wollen⸗ und Leinengeweben — alle diese Gegenstände mit Stickereien, baumwollenen Spitzen oder mit beiden zusammen besetzt oder nicht, jedoch ohne Tüll und Zwirn⸗ spitzen; Stickereien auf Leinewand aller Art, in Streifen oder auf kleinen Putzgegen⸗ ständen, wie Kragen, Manschetten und der⸗ . ./)
Wäsche aus Geweben aller Art, zugeschnitten oder konfektionirt, mit Ausputz von Tüll und Zwirnspitzen (de atä), . wenn der Tüll oder die Spitzen den Hauptbestand⸗ theil der Arbeit ausmachen, nämlich: Leib⸗ chen, Vorhemden, Brusttücher, Mieder, Kragen, Manschetten, Mützen, Taschen⸗ tücher und dergl. — alle diese Gegen⸗ stände auch in Verbindung mit Seiden⸗ oder nnn,
, gi
100 kKg 180
100 xg 180
300
des Neutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich RNreußischen Staats · Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
53 FJaserate für den Deutschden Reiche. und Königl. Preuß. Staats · Anzeiger und das Central · Handels · register nimmt an: die gtönigliche Expedition
1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
3. Verkãufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
4. Berloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung
83 u. s. w. von öffentlichen Papieren.
C
Oeffentlicher Anzeiger.
b. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel. 5. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. In der Börsen⸗
Inserate nehmen an: die Annoncen Expeditionen des „Juvalidendauk /, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. S. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
*
Annoncen ⸗Bureanz. 6
8. Theater⸗Anzeigen. 9. r f , szten. Beilage. 59
Eteckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
1403] Steckbrief. ⸗
Gegen den Schuhmacher Emil Ballentin, geboren am 7. März 1866 zu Schwedt a, Oder, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen UÜrkundenfälschung und Unterschlagung in den Akten J. Ia. 585. 85 — verhängt. Ballentin war am . April d. J. in Kiel bei Grotmann (Herberge jur Heimgth gemeldet und wurde am 30. April B. J. nach Eutin abgemeldet. Es wird ersucht, den Ballentin zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ Gefangniß zu Berlin, Alt⸗Moabit Nr. II/ 12, ab⸗ zuliefern. .
Berlin, den 5. Juni 13836. ̃
Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht J. 14064 Steckbriefs⸗ Erledigung. : ger gegen den Handlungslehrling Becar Lange wegen Diebstahls und Unterschlagung unter dem 283. Mai 1881 in den Akten J. IJ d. 419. 81 er- sassene Steckbrief ist erledigt.
Berlin, den 2. Juni 1886. :
Königl. Staatsanwaltschaft beim Landgericht J.
Zwangs vollstreckungen, Aufgebote, BVBorladungen u. dergl.
uns! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im , von der Dorotheenstadt Band 3 Nr. 207 auf den Namen des Königlich belgischen Vize⸗ konsuls a. D. und Banquiers Hans Carl Emil von Oppenfeld eingetragene, in der Mittelstraße Rr. 35 hierselbst belegene Grundstück
am 10. August 1886, Vormittags 19 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht — an Gerichts⸗ stelle — Neue Friedrichstraße 13, Hof parterre, Zim⸗ mer 40, versteigert werden.
Das Grundftück ist mit 6410 . Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt, Auszug, aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch— Hatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, Neue
riedrichstraße 13, Hof parterre, Zimmer 42, einge⸗
ehen werden. .
Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden An⸗ sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grunbbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden
ebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs—⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge— boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubi⸗ ger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Geboks nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.
Diejenigen, welche das , des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des . die Einstellun des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.
Das Ürtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 19. August 1886, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof parterre, Zimmer 40, verkündet werden.
Berlin, den 1. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 5s.
1417
In der Zwangs vollstreckungssache des Spar— und Vorschuß⸗Vereins zu Vorsfelde, eingetragene Ge— nossenfchaft, Klägers, gegen den Brinksitzer Heinrich Dammann zu Papenrode, Beklagten, wegen Hypo⸗ thekkapitals und Zinsen, werden Diejenigen, welche kraft eines dinglichen oder sonstigen Rechts auf vor⸗ zugsweise Befriedigung aus dem Erlöse des am 25. März 1885 vom unterzeichneten Amtsgerichte versteigerten Grundstücks des Beklagten machen zu können glauben, hierdurch aufgefordert, binnen zwei Wochen ihre Ansprüche mit Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforde⸗ rungen, des Grundes der Forderung, sowie des bean⸗ spruchten Ranges, zugleich unter Vorlegung der Be— weisurkunden, soweit solche nicht bereits im Ver⸗= steigerungstermine überreicht sind, unter dem Rechts⸗ nachtheile hier anzumelden, daß Forderungen be⸗ theiligter Gläubiger nach den Vollstreckungsakten werden berechnet, anderweite Ansprüche aber bei Auf⸗ ö des Vertheilungsplans unberücksichtigt bleiben werden.
Zur Erklärung über den aufzustellenden Verthei⸗ lungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf ; den 12. August 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher unter dem Rechtsnachtheile des Ausschlusses mit ihren Einwen⸗ dungen gegen den aufgestellten oder im Termine be⸗ richtigten Vertheilungsplan und dessen Ausführung
iermit vorgeladen werden.
Während der letzten Woche vor dem anberaumten Termine wird der Theilungsplan auf der Gerichts- schreiberei zur Einsicht niedergelegt werden.
Vorsfelde, den 27. Mai 1886.
derzogliche Amtsgericht. Hildebrand. l4o95] Aufgebot.
Der Gensdarm Roloff zu Süchteln, vertreten durch den Rechtsanwalt Jofeph zu Treptow a. T, hat als Besitzer der im Grundbuche von Treptow 4. T. Band XVI p. Blatt Rr. 21 für die verehelichte Marie Dorothea Schultz, geb. n auf dem Titelblatt sub Rr. J eingetragenen Wiese im Bruch K.-Bl. 11 Parz. 113) von 65 a 55 4m Flächen- inhalt und 353 Rth. Reinertrag das Aufgebot diesez Grundstücks zum Zwecke seiner Eintragung als Eigenthümer im Grumndbuche beantragt.
Es werden daher alle Diejenigen, welche das Eigenthum des bezeichneten Grundstücks beanspruchen, aufgefordert, spätestens in dem auf
den 22. September er., Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Ansprüche geltend zu machen, widrigenfalls sie mit denselben gusgeschlossen werden. Treptow a. Toll, den 2. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht.
14077 Aufgebot.
Die Wittwe Haehnke, Penriette, geb. Puepke, und die Wittwe Glawe, Wilhelmine, geb. Dohn, zu Trebitsch haben das Aufgebot folgender angeblich ihr gehöriger Grundstücke, nämlich
des Bilawegarten Parcelle 50 K. II von Trebitsch von 7 a2 70 4m beziehentlich des Bilawegarten Parcelle 57 K. HI von Trebitsch von 8 a? am beantragt. ö
Die unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf diese Grundstücke spätestens in dem auf den 13. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, anberaumten ; uf⸗ gebotstermine geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Grund⸗ stücke ausgeschlossen werden.
Driesen, den 5. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht.
Ausfertigung. Aufgebot.
Da die Nachforschungen nach den rechtmäßigen Inhabern nachstehender Hypotheken;
J. auf dem Anwesen des Anwesensbesitzers Johann . H§6. Nr. 2 von Gschwand — Hyp.⸗Buch J.
17 Fl. 30 Tr. Guthaben der Magdalena Schmid,
II. auf dem Anwesen der Hofbesitzerseheleute Jakob und Theres Biehler, Hs. Nr. 11 in Schoenthal — Hyp. B. J. 15. — J
a. 300 Fl. in Geldanschlag für die lebens⸗ längliche Herberge und Ausnahme der Jakob und Barbara Bierl'schen Eheleute,
b. 30 Fl. im Werthsanschlag für 1 Paar Oechsel des Georg Bierler,
. 330 Fl. Kaufschillingsrest an die Jakob und Barbara Biecherl'schen Austragseheleute,
IIII. auf dem Anwesen des Bauers Adam Braun, Hs. . ö. in Kleinsteinlohe — Hyp.-B. f. Breiten⸗ ried J. 168. —
200 Fl. Kaufschillingsrest für die Johann Zangl'schen Relikten, — .
. ö 6 k Fischer,
8. Nr. 9 in atzendorf — Hyp.⸗B. J. 55. — ö a. 165 Fl. Muttergut sämmtlicher Geschwister
des Sebastian Fischer, Großvaters des jetzigen Besitzers, .
b. 250 Fl. Heirathgut der Walburga Fischer von dort, .
C. Rückfall an des Eheweibes Walburga Fischer, geb. Ruider, nächste Verwandte im Falle kinderlosen Ablebens des Ehemannes Se—⸗ bastian Fischer, .
d. für die Schwestern Anna Maria und Mar⸗
areta Fischer des , Wolfgang ischer je eine Kuh oder in Geld je 15 Fl.,
V. auf dem Anwesen des Gütlers Josef Heidinger, Hs. Nr. 7 in Oed — Gemeinde Steegen — Hyp.⸗ B. I. 17. —2 . ;
a. 200 Fl. Kaufschillingsrest in jährlichen Nachfristen von 25 Fl. an den Verkäufer Michael Ruhland, . : . .
b. 1000 Fl. Kautionskapital für die zu jähr— lich 50 Fl. angeschlagene lebenslängliche Natural⸗ ausnahme des Verkäufers Michael Ruhland sammt dem Unterschlufsrechte dessen lediger vier . Barbara, Katharina, Anna und Elisa⸗
eth, :
VI. auf dem Anwesen des Binders Joseph Dietl, Hs. Nr. 35 in Herzogau: — Hyp.- B. J. 290 —
a. 20 Fl. für den auf 1 Jahr gewertheten lebenslänglichen Naturalausnahm der Austräg⸗ lerin Elisabetha Dietl von Herzogau,
b. J. vom 10. Juni 1846 an zu 4 9.
2718
verzinslich und gegen vierteljährige Kündigung, zahlbar für den ledigen Haͤuslerssohn Georg Dietl von Herzogau, ;
e. 35 Fl. 283 Tr. von Michaeli 1848 an zu Zo o verzinslich und gegen vierteljährige Kündi⸗ gung jahlbar für die ledige Häuslerstochter Magdalena Dietl von Herzogau, .
VII. auf dem Anwesen des Bauers Josef Dirscherl, Hs. Rr. 2 in Untergrafenried; — Hyp⸗B. J. 153
57 Fl. 30 Xr. Kaufschillingsnachfristenantheil an die Schwester des Besitzers Michael Dir⸗ scherl, Namens Walburga, geehelichte Zangl, von Obergrafenried
VIII. auf dem Anwesen des Bauers Georg Lang, Hs. Nr. 13 in Großsteinlohe: — . .
a. 600 Fl. Kaufschillingsrest an die Jakob Zangl'schen Eheleute,
b. 847 Fl. 20 Xr. Vatergutsrest der erstehe⸗ lichen Kinder Jakob und Katarina Schnabl von Steinlohe . ;
c. 20 Fl. cin e hr ger Austragsanschlag für Georg Wagner von Steinlohe,
d. 156 Fl. Rückfall auf kinderloses Absterben des Georg Wagner,
fruchtlos geblieben und vom . der letzten auf diese Hypotheken sich beziehenden Handlungen an ge⸗ rechnet mehr als 30 Jahre verstrichen sind, werden emäß S§. 82 des , , es beziehungsweise Art. 123 Ziffer 3 des bayrischen Ausführungsgesetzes zur Reichßcivilprozeßordnung und Konkursordnung auf Antrag der i. der Hypothekenobjekte hie⸗ durch alle Jene, welche auf diese Forderungen und IAUnsprüche ein Recht zu haben glauben, zur An— meldung innerhalb sechs Monaten,
hspätestens aber in dem au
Montag, den 22. November 1886, Vormittags 9 Uhr, dahier festgesetzten Aufgebotstermine unter dem Rechts⸗ nachtheile aufgefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen und Ansprüche für erloschen erklärt und in den Hypothekenbüchern ge—⸗ löscht würden. 1 en nn,, den 11. März 1886. önigliches Amtsgericht. (L. S.) gez. Störrle in. ; — Der Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Originale wird hiemit bestätigt. Waldmünchen, den neunten April 1800 sechs und achtzig. . Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. (L. 8.) Grundt.
141421
t In Sachen, den Konkurs über den Nachlaß des Kaufmanns und Senffabrikanten Hugo Dien zu Räbke betreffend, ist auf den Antrag des Konkurs⸗ verwalters Termin zur Zwangsversteigerung der fol⸗ genden, zum Nachlaß gehörigen Grundstücke, als:
I. des sub No. ass. 87 zu Räbke belegenen Mühlengrundstücks mit Zubehör, insbesondere 3 ha 727 4m Ländereien,
II. I) des Plans Nr. 214 „auf dem Holmsteine“ zu 3 ha 1 a 86 4m,
2) der 5 a 42 4m vom Plane Nr. 234 „über der Papiermühle an der Schunter“,
3) des westlichen Theils des Plans Nr. 325a. „der Schieren“ zu 1 ha — a 6 4m,
auf den 24. September d. Irs., Vormittags 11 Uhr, vor Herzoglichem , in der Jürgens'schen Gastwirthschaft zu Räbke, anberaumt. . Die hypothekarischen Gläubiger haben die Hypo- thekenbriefe im Termin zu überreichen. Königslutter, den J. Juni 1886. denn,, Amtsgericht. rinckmeier. 63614 Aufgebot. Die Wittwe Boldt, Weinhändlerin zu Bahnhof Benningen, hat das Aufgebot eines verloren ge— angenen Niederlagescheines, lautend auf ein Faß adeira⸗Wein, gez. B. & F. Nr. 528, Brutto s33 Kilogramm schwer, welches bei dem Kaiserlichen . zu Kolmar lagert, beantragt. Der 6 der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au Dienstag, den 14. Dezember 1886, Nachmittags P Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf— gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Kolmar, den 17. März 1886. Das Kaiserliche Amtsgericht.
2412 , ., Auf Antrag der katholischen Schulgemeinde zu Strzelce, vertreten durch ihren Vorstand. wird der Inhaber des auf die Schule in Strzelce Brennholz Abkösungsfonds unter Nr. I84 ausgestellten Spar- kassenbuchs der Kreissparkasse zu Mogilno über 1983,07 S6, welches im August 1884 verloren worden ist, aufgefordert, in dem vor dem hiesigen Amtsgericht ; am 23. November 1886, Vormittags 10 Uhr, immer Nr. 8, anstehenden Termine das genannte parkassenbuch vorzulegen und seine Rechte an dem⸗ selben geltend zu machen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt wird. . Mogilno, den 9. April 1886. Königliches Amtsgericht. [14076 Das Kgl. Amtsgericht München J. Abtheilung A. für Civilsachen. 1. . 5. Juni 1886 nachstehendes Aufgebot erlassen:
Im Stadtgrundbuche für das Kreuzviertel, Bd. J. S. 301, ist auf dem Eolium für das Anwesen des ,, Jakob Schwarz dahier Haus⸗Nr. 42 an der Neuhauserstraße dahier folgender Eintrag enthalten: .
Uebergetragen am 5. April 1847: 1II. Fünf Gulden Gilt jährlich zahlbar an St. Laurentius um einhundert Gulden Kapital an das Gotteshaus gt. Salvator auf U. L. Fr. Gottesacker (Reindl'scher Jahrestag)
Tt. Hauptbr. vom 15. August 1760.
1. Gilt wurde seit. Menschengedenken nicht mehr bezahlt, weil der Gläubiger nicht mehr aus—⸗ findig gemacht werden konnte und zwar trotz wieder⸗ — 64 angestellter Recherchen. Auf Antrag des Hotel ⸗
esitzers Jakob Schwarz ergeht nun an Dieienigen, welche auf die bezeichnete Ewiggilt ein Recht zu haben glauben, die öffentliche Aufforderung, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine Freitag, den 31. Dezember JI. J., Vormittags 9 Uhr,
im diesgerichtlichen Geschäftszimmer 18/1, anzumelden, widrigenfalls die Forderung für erloschen erklärt und die Gilt nebst Ewiggeldkapital im Grund ⸗ buche gelöscht würde. ;
Miinchen, den 8 Juni 1885. ;
Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber.
(L. S8.) Hagenauer.
6923 Aufgebot.
Der Eingesessene Peter Christian Tetens aus Gee e, e. hat das Aufgebot der Obligation vom 1. Februar 1879 über 530 46, welche für ihn auf dem Grundbuchartikel des Schuhmachers Jo—= hannes Vermehren zu Stadt , VII. Nr. 313 Artikel 348 Abth. III. Ifd. Nr. J einge⸗ tragen stehen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf
Donnerstag, den 29. Juli 1886, Vormittags 19 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine feine Rechte anzumelden und die Ur—
kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklãrung der Urkunde erfolgen wird. Tönning, den 19. April 1886.
Königliches Amtsgericht.
Henn Aufgebot.
Der Inhaber der eingelösten, jedoch abhanden ge⸗ kommenen Partialobligation Litt. G9. Nr. 1096 über 1090 Fl. eines im Jahre 1836 durch das Bankhaus M. A. von Rothschild und Söhne in Frankfurt a. M. negociirten Fürstlich Ifenburg⸗Wächtersbach schen Anlehens wird auf Antrag der Fürstlichen Rentei Assenheim zu Bad⸗Nauheim aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin
Freitag, den 22. Oktober 1886, Vormittags 9 Uhr, seine etwaigen Rechte unter Vorlage der Urkunde k. anderen Falls dieselbe für kraftlos erklärt wird.
Friedberg, den 5. April 18835.
Großherzogliches Amtsgericht Friedberg. Süffert
rn Aufgebot,
Nachdem die Bruchhausen⸗Syke ⸗Thedinghausener Meliorationsgesellschaft in Bruchhausen die unten näher bezeichneten Grundstücke durch Kauf bezw. Tausch ganz oder theilweise ju erwerben beabsichtigt und nunmehr durch ihren Director das Aufgebots⸗ verfahren beantragt hat, so werden hiermit Alle, die an den untenbezeichneten näher beschriebenen Grund stücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fidei⸗ commissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 27. August 1886, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls für den sich nicht Melden⸗ den das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber verloren geht.
Beschreibung der Grundstücke.
Nummer des Karten⸗ blatts und der Parzelle
Der Eigenthümer
Name, Vorname,
t Stand Wohnor
Laufende Nr.
Vollköthner agen XXIII. 138 WIII. 231 XXII. 134 XXIII. 135
Ahlers, Dietrich, ö. XXIII. 137
XXIII. 47
2A Bargmann, . ö.
rich, Eggeköthner
agen
; Bartels. Hermann, Kl. Vollköthner, Borstel und Masemann,
XXII. 5o Eggeköthner
Bultmann, Hein⸗ rich, Eggeköthner
6 Dunekack, Sein. rich, Vollköthner
EKXII. 43 Wiese WII. 46
IV. 18
7 Frieling, Johann, H XXII. Wiese Eggeköthner . .
XXIII. 231
Zum Hingst, Vincenz, Voll meier Knief, Gerd Dietrich, 9 köthner, Erben
Kirche
Reinhardt, Heinrich, Voll⸗ köthner, Erben Reinhardt, Hein⸗ rich, Eggeköthner
NRengstorff, Heinrich, Wittwe, Eggeköthner Schmidt, Voll⸗ meier, Erben Schröder, Johann Dietrich, Vollköthner
Hoya, den 28. Mai 1886. Königliches Amtsgericht. I. gez. Cludius. Ausgefertigt: (¶L. * Schellack, Seecretair, : erichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.
81161 Aufgebot. ö
Der Käthner Peter Hinrich Rix aus Dätgen hat das Aufgebot einer Schuld und Pfandverschreibung vom 16. November 1871. aus welcher er seinen Kindern aug der Ehe mit Dorothea Sachau, Namens Dorothea Catharina, Maria Catharina und Johan Hinrich, vertreten durch den Bödner Jochim Ri in Daͤtgen, als Pfleger, 1080 40 296 Tausend un Achtzig Mark) aus Darlehn, verzinslich mit 4 C jahrlich, von der Konfirmation der Gläubiger an schuldig geworden ist, 6 en im Grundbuch von Bätgen Band J. Blatt 10 Abtheilung II. Nr. 4 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den
4. Dezember 1886, — 0 10 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten glaf ·
1V. 7 I
XXIII. 48
XXIII. 233
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XXIII. 240 1 XWIII. 241 Wiese
XXIII. ö. Wiese
gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗