14336 Durch Ausschlußurtheil vom 2. Juni 1886 ist das Dypotheken⸗Instrument, welches aus der gerichtlichen Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 2. Mai 1867 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 11. Mai 15867 über den auf den Grundstücken des Kohlenhändlers riedrich vom Sondern zu Barmen Band 224. Art. 8 btheilung II. Nr. 12 im Grundbuche von Ostherbede zu Gunsten der Kinder der Eheleute Dr. med. Heinrich Straube und Justine, geb. Linder, zu Herbede, eingetragenen Erbantheil ad 4509 Gulden, macht 2571 Thlr. 12 Sgr. 1025 Pf. gebildet ist, für kraftlos erklärt. Hattingen, den 7. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.
14341 In Sachen, betr. das von der Maxie Schumann aus . beantragte Aufgebotsverfahren, ist heute das Ausschluß⸗Urtheil dahin verkündet: daß die vom Vorschußverein, e. G., in Mirow, ausgestellten Spareinlagebücher Nr. 1206 und 1721 für kraftlos erklärt werden. Mirow, den 10. Juni 1886. Großherzogliches Amtsgericht. C. Schumann.
(14344 3 , l i. Schl. at am 7. Juni urch den sSricht i für Recht erkannt: ö 1. Juni 1859
I. Das Hypotheken⸗Instrument vom g. Seyt . Ish]
über 500 Thaler, eingetragen auf Nr. 191 Freistadt Abtheilung III Nr. 13 für die verehelichte , , . Auguste, geb. Schiller, wird für kraftlos rt. II. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.
its Kraftloserklärung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗
gerichts vom heutigen Tage ist die mit der Eintragungsbescheinigung versehene Ausfertigung des gerichtlichen Protokolls vom 29. September 1875, wonach der Schulrechnungs⸗ führer Friedrich Haepke zu Lüchow wegen der ihm obliegenden Pflichten zu Gunsten der Schul gemeinde Lüchow vertreten durch den Schul⸗ vorstand, an seinem Bürgerhause Nr. 149 in Lüchow, bis zum Betrage von 1200 eine Kautionshypothek bestellt hat, die von dem Königlichen Grundbuchamte J. zu Lüchow am 29. September 1875 Hyypothekenbuchsbezirk J. Abtheilung J. Band II. Folio 149 pagina 33
Mr. 3 eingetragen ist,
für kraftlos erklärt.
Lüchow, den 9. Juni 18356. Königliches Amtsgericht. J. Lo venfosse.
143381 Verschollenheits⸗ Erklärung.
Nr. 5571. Nachdem Roman Grunwald von Biengen auf die diess. Aufforderung vom 20. Mai 1885 Nr. 4004 keine Nachricht von sich gegeben hat, wird derselbe für verschollen erklärt und sein Ver⸗ mögen seinen Erben, nämlich: Georg Grünwald, Landwirth, Maria, geb. Grünwald, Ehefrau des Ferdinand Bihlmann, und Flisabetha, geb. Grün⸗ wald, Ehefrau des Michael Mehr, Alle von Biengen, in fürsorglichen Besitz gegeben.
Staufen, 5. Juni 1886.
Großh. Amtsgericht. Die Uebereinsti er T Gr nr ft Die Uebereinstimmung mit der Urschrift beurkundet Der Gerichtsschreiber. Hufner.
143465
Erkenntniß auf Todeserkärung.
Der am 1. Dezember 1851 zu Merxhau — borene , Louis Hermann . 69. des weiland Mühlenbesitzers August Heinrich Opper⸗ mann daselbst und dessen Ehefrau Friederike Wil. helmine, ., Tinne, wird hiermit, nachdem auf er⸗ gangene Ediktalladung sich weder der Verschollene hr n ge, . . von . Fortleben glaub⸗
achricht eingegangen ist, i n . . 6. . Zugleich werden alle Erb- und Nachfolgeberech⸗ tigte nochmals aufgefordert, ihre Inf ft 6. 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueber⸗ i n. des i des Verschollenen auf die⸗ elben keine Rücksicht genommen werd ird.
Einbeck, . . , ö
önigliches Amtsgericht. II.
(L. S.) Wahrenburg. Ausgefertigt: Heinemann, Altugr, als Gerichtsschreiber des Kgl. Amtsgerichts.
14335
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. Juni 1886 ist der am 18. ö a. zu Kniepitten als Sohn der Wirth Christian und Amalie, geborenen Schink, Kirstein'schen Eheleute ge⸗ borene Wirthssohn Carl Friedrich Kirstein für todt erklärt worden.
Pr. Eylau, den 6. Juni 1886.
Königliches Amte gericht.
siäßss! Bekanntmachung.
Durch Aufgebotsurtheil des unterzeichneten Ge—
richtes vom 9. Juni 1886 sind bezüglich der:
1) auf dem Grundstücke Blatt 2 Klein⸗Zöllnig Abtheilung III. Nr. 2 für George Becker einge⸗ tragenen 92 Thlr. oder 115 Thlr. Echlcs fh Münze,
27 9 demselben Blatt Abtheilung III. Nr. 14 für Johann Jacobowsky und der Wittwe Junken . 53 . rn
auf dem Grundstücke Blatt 172 Patschke
Abth. II. Nr. 2 und Abth. III. Nr. 1 ö Forderungen der Johanna ö. auf Lieferung einer Kuh und Zahlung von 13 Thlr. 12 Sgr. 7 Pf.
4 k über das auf dem Grund- stücke Blatt 31 Kraschen Abth. III. Nr. 7 für Carl Freier eingetragene Darlehn von 129 Thlr.
5) auf dem Grundstücke Blatt 155 Katzur Abth. III. Nr. La. e. und 2. e, d. für Marla Elisabeth und Johanna Richter eingetragenen Ansprüche auf je
. durch den Amtsrichter Bartelt
6) auf dem Grundstücke Blatt 52 Klein⸗Zöllnig 2c. III. Nr. 1 für Carl Friedrich Berchner ein⸗ getragenen 200 Thlr.,
7 auf dem Grundstücke Blatt 37 Wilhelminenort Abth. III. Nr. i fur die vier Geschwister Woiwode eingetragenen 40 Thlr.,
s) auf dem Grundstücke Blatt 27 Reesewitz Ab= theilung II. Nr. 1 und 2 für Carl Wiezorke ein⸗ getragenen 10 Thlr. 20 Sgr. und 2 Thlr. 12 Sgr.,
alle nicht angemeldeten Rechte ausgeschlossen.
Bernstadt i. Schl., den 10. Juni 1886.
Königliches Amtsgericht.
(142337) Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Maurers Hermann Fischer zu Schmolitz erkennt das Königliche Amtsgericht zu
Neisse . für Recht:
Bezüglich nachstehender, auf dem Grundstücke Nr. 15, Schmolitz, eingetragener Hypothekenposten; Abtheilung III. Nr. 4; 28 Thlr. Erbtheil für Katharina und Michael Fischer,
Abtheilung II. Nr. 5: 26 Thlr. 24 Sgr. rückständige Kaufgelder für Josef Fischer senigr, Abtheilung III. Nr. 6: 6 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. Ausstattung für Katharina Fischer, Abtheilung III. Nr. 7: 2 Thlr. Ausstattung für Michael Fischer, ad a - d 9 auf Grund des Kauf⸗ ( u Januar 180,
vertrages vom 13 Februar e. 60. Thlr., rücständige Kaufgelder, zahlbar in 5 jährlichen Raten von 10 Thlrn. und 10 Tblr. auf das Begräbniß zu verwenden, eingetragen auf Grund des Vertrages vom 30. De⸗ zember 1844 für die Joseph und Catharina, geb. Berger, Fischer'schen Eheleute werden die eingetragenen Gläubiger und deren Rechtsnachfolger mit ihren Rechten und Ansprüchen ausgeschlossen. Neisse, den 5. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.
a. b. e.
d.
14343) Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Juni iss6. Kam bach, Gerichtsschreiber. . 3 Ce f gn an ng J. FE. 9 / 85 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin dur den Amtsrichter ,,, J ö für Recht: ö
I. Den nachstehenden Personen:
1) dem Kaufmann Elias Skurnik in Posen,
2) der verehelichten Handelsmann Dobrisch
Baruch, geb. Skurnik, in Schroda, 3) . . Taube Werner, geb. Skurnik, in orek, 4) der Rike, geb. Skurnik, verehelichten Kaufmann Siegfried Neustadt, in . . 5) der Röschen Jacob, geb Skurnik, in Schroda, 6) Je, nn Samuel Nathan Skurnik in urni werden ihre Rechte auf die im Grundbuch von Borek Stadt Nr. 159 Abth. III. Nr. 2 für J. Skurnik eingetragenen 33 Thlr. 29 Sgr. 3 Pf. vorbehalten, die unbekannten Rechtsnachfolger der Taube Skurnik werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post ,,. Bercch Die etwaigen Berechtigten der im Grundbu von Borek Stadt Nr. 3 Abth. III. Nr. 4 R Abraham Skurnik eingetragenen Erbegelder von 47 Thlr. 23 Sgr. 3 3 werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Koschmin, den 1. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! 3 . . 4. ordan, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag: hh n 1) der Hausbesitzerwittwe Peter Beyer, Wilhel⸗ ö mine, geb. Werner, zu Ball, 3
(14340
des Eigenthümers Peter Beyer daselbst,
9 J Louise Emilie Beyer da⸗
elbst,
— als der legitimirten Rechtsnachfolger des
ö Johann Friedrich . zu 4) des Eigenthümers Wilhelm als der Eigen⸗ 5) des Hausbesitzers Au 3 andet
; Radue daselbst ö Ger een,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Jacobshagen
Zabel zu Ball thümer der ver⸗
all und
für Recht:
Das Hypothekendokument über die im Grundbuch von Ball Band LI. Blatt Nr. 1651 (früher Blatt 419) Abtheilung II. Nr. 2 für den Eigenthümer Johann Friedrich Schroeder zu Ball aus der Obli—⸗ gation vom 265. November 1851 eingetragene und Pater auch nach Band V. Blatt Nr. 195 (früher Blatt 456 von Ball zur Mithaft übertragene, mit 5 oo jährlich verzinsliche Darlehnsforderung von 100 Thalern, bestehend aus einer Ausfertigung der . ö. . November 18651, dem Eintra⸗
ngsvermerk und dem ot z er ee ng Hypothekenbuchsauszug vom ö . i .
ie Kosten des Verfahrens werden gemäß 8. 89 d. G; K. G. vom 18. Juni 1878 und 9 . Anerkenntnisses der Antragsteller zu 1 bis 3 diesen
auferlegt.
; gez. Bartelt.
Ausgefertigt: . . den 4. Juni 1886.
(L. 8). o pp, Gerichtsschreiber des Koͤniglichen Amtsgerichts. 143611 Im Yyamen des Königs! Verkündet am 28. Mai 1886. Kam bach, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Handelsmanns Moritz Werner J. in Boref, vertreten durch den Rechts- anwalt Hamburger in Posen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin durch den Amtsrichter Fry⸗ drychowicz -
für Recht:
Das Hypothekendokument in vim r itioni über 135 r 18 Sgr., eingetragen e 3 n 3 1837 für die Jette, Taube, Jacob und Dobrisch, Ge⸗ schwister Skurnik, in Abth. II. Nr. 2 des dem
23 Thlr. 7 Sgr. 114/66 Pf., je 15 Thlr. 5 Sgr. Si /sas Pf., je 8 Thlr. und Lieferung je einer geh!
kraftlos erklãrt.
steller auferlegt. Koschmin, den 28. Mai 1886. Königliches Amtsgericht.
Oeffentliche .
14346 Der Thomas
Nr. 4421.
zur der
vorauszahlbar, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Groß⸗ herzogliche Amtsgericht zu Adelsheim auf Samfsftag, den 18. September 1886, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Adelsheim, den 9. Juni 1886. ¶ “ S.). (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
(14351 Oeffentliche Zustellung.
Ferdinand Mann zu Darmstadt, Ludwigsstraße 3, klagt gegen den Skribenten Heinrich Bergsträßer, früher zu Darmstadt, jetzt in Amerika mit unbe⸗ kanntem Aufenthalt, aus Verkauf und Lieferung von Kleidern, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 73,90 „46, nebst Ho /o Zinsen seit dem 1. Januar 1886, und zur Tragung der Kosten, einschließlich der des Arrestverfahrens, ö . e , , . . Verhand⸗
ng des Re reits vor das Gr. Amtsgeri ( zu Darmstadt auf ö den 21. September 1886, Vormittags 9 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Kümmel, Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts.
144189 Oeffentliche Zustellung.
Der Bierhäudler Friedrich Jürgens zu Hannover, vertreten durch Rechtsanwalt pr. Heuser daselbst klagt gegen den Kantinenwirth und Auf⸗ seher Fr. Stoya, früher in Groß⸗Munzel, etz un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen käuflicher Lieferung von Waaren, mit dem Antrage, Beklagten mittelft vorläufig vollstreckbaren Urtheils zur Zahlung von 149 6 5 nebst 6 Zinsen seit 1. März 1886 und in die Proʒeßkosten zu verurtheilen und ladet den. Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Hannover, Abtheilung Ve. auf
den 2. Oktober 1886, Vormittags 11 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage mit dem Bemerken bekannt enn, daß gerichtsseitig die öffentliche Zustellung ewilligt ist.
Hannover, den 9. Juni 1886.
ͤ . Steffen, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
(14348 Oeffentliche Zustellung.
Der Hausdiener Otto Remschel 2. Berlin W., Mauerstraße Nr. 84, Hof J, vertreten durch den Rechtsanwalt Voigt zu Halle a. S., klagt gegen den Buchbindermeister Gustav Lots junior, fruher in Merseburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus den Schuldscheinen vom 17. September 1884 über 300 , und vom 27. September 1884 über 425 M mit dem Antrage auf Zahlung von 725 (6 nebst 5 Cο Zinsen seit l. Januar 1886 und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halle a. S. auf
den 2. November 1886, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a. S., den 0. Juni 1986.
; . Dülcke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
II4354 Oeffentliche Zuftellung.
Die frühere Kaufmannsfrau Amalie Bergau, geb. Radtke, zu Leipeninken, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Kleinschmidt in Insterburg, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Kaufmann Moritz Bergau unbekannten Aufenthaltes, wegen hilf ed os⸗ williger Verlassung und Versagung des Unterhaltes, mit dem Antrage: das Band der Che zwischen den Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und demselben auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet * . 4 in er, Verhandlung des Rechts⸗
its vor die Erste Civilkammer des Königli Landgerichts zu Insterburg auf . den 25. September 1886, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ ö zu nn, , ö bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di
Auszug der Klage bekannt a, Rö Insterburg, den 4. Juni 1886.
. . Migge, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(14395 Oeffentliche Zustellung.
Nr. b945. Die Ehefrau des Goldarbeiters Jakob Drollinger Sophie, geb. Augenftein, zu Ispringen, vertreten durch Rechtöanwalt Dufner in Fforzheim, klagt i ihren Ehemann, zur Zeit in Amerika an unbekannten Orten abwesend, wegen grober Ver⸗ unglimpfung und harter Mißhandlung mit dem Un trage auf Ausspruch der Chescheidung, und ladet den Beklagten zur, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Groß herzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Montag, den 20. September 1886,
Vormittags S; uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten 3 , n * bestellen. ö. ecke der öffentlichen Zustellun ĩ dieser Auszug der Klage bekannt . 53 Karlsruhe, den 31. Mai 1886.
Handelsmann Moritz Werner J. gehöri Grund⸗ stücks Borek Stadt Nr. 1659, , .
w Unterschrift), Gerichtsschreiber des ke e D achen Landgerichts.
Hvpothekenbuchsauszuge vom 31. Mai 1837 und dem Erbrezesse vom 5.1I. September 1832 wird für
Die Kosten des Verfabrens werden dem Antrag⸗
ö Landwehr von Dainbach als Klagvormund des unehelichen Kindes der ledigen Katharina Landwehr von Dainbach, Namens Adolf Landwehr, klagt gegen den Müller Jacob Häffner von Sindols heim, z. Zt. an unbekannten Orten ab wesend, wegen Leistung eines Ernährungsbeitrages, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten inn von wöchentlich 1 1 20 3 vom Tage
eburt des kläg. Kindes an bis zu dessen zurück— gelegtem 14. Lebensjahre, in vierteljährl. Raten
(143941 Oeffentliche Zuslell Nr. o59g46 Die Ehefrau des Goldar Drollinger Sophie. geb. Augenstein, Ing Namens ihres minderjährigen Sohnes Au . linger, vertreten durch Rechtsanwalt ihn Pforzheim, klagt gegen ihren Ehemam in Amerika an unbekannten Srten abn end unterlaffener Obforge für den lÜnterbalt fangt derjahrigen Sohnes August Drollinger duch en liches Verlassen seiner Familie, mit dem Au auf Leistung eines wöchentlichen Ernahrung n von 2 6 30 3, viertel jährlich vorguszahlbar n ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlm Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer n herzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf ; Montag, den 20. September 1888 Vormittags S ihr, ⸗ mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten g richt me n , zu bestellen. ; Zum Zwecke der öffentlichen Zu dieser Auszug der Klage bekannt ö . Karlsruhe, den 31. Mai 1886.
. Köhn, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen dandgeric
(14353 Oeffentliche Zustellung. Die Arbeiterfrau Johanna Hinzer, 9 Demn in Hardershof, vertreten durch den Jusss⸗Mn Engelmann, klagt gegen den Ehemann Arber n Hinzer, unbekannten Aufenthalts, weg bbescheidung, mit dem Antrage; die Ehe der teien zu trennen und den Beklagten für d allein schuldigen Theil zu erklären, und lud den Beklagten zur mündlichen Verhandlung d n, vor 3 2. . des Königlich andgeri zu Königsberg i. Pr., erh Nr. 34, Zimmer Nr. . . . den 2. November 1886, Vormittags 10 uh mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten 6 richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dis Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den 1. Juni 1886.
Sen sel, Kanzlei⸗Rath, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichtz.
14355 Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Zimmermann, August geb. Sann, zu Arnswalde, vertreten durch den Just rath Deves zu Friedeberg N. M, klagt gegen ihrn Ehemann, den Arbeiter Carl Julius Zimmerman aus Arnswalde, jetzt unbekannten Aufenthalts, weg böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem J trage, das zwischen den Parteien bestehende Ban der Ehe zu trennen und den Beklagten für allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet de Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Recht streits vor die JI. Civilkammer des Königliche Landgerichts zu Landsberg a. W. auf den 20. November 1886, Vormittags 10 uh mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten G richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Auszug der Klage bekannt gemacht. Landsberg a. W., den 2. Juni 1886.
. Pom mors ky, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(14349 Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann C. Sonnenkalb jr. zu Leipzig, ve treten durch R. A. Dr. Alfred Engel daselbst, klagt ge den Nähmaschinen · Agenten Gustav Adolyh ihn früher in Leipzig, jetzs unbekannten Aufenthalts, selbstschuldnerischer Bürgschaft, mit dem Antrag auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten; Zahlung von 1806 — 3, auch auf vorläufige Vollstret barkeitserklaͤrung des Urtheils, und ladet den He klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtoͤstrein vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Abth. Sekt. VI auf den 28. September 1886, Vormittags 9 Uhr . Zwecke der öffentlichen Zustellung win dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Leipzig, den 9. Juni 1886. ; Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht Crackau,
Aktuar. (14350 Oeffentliche Znustellung. Der Kaufmann Friedrich Wittler in Magdebunj vertreten durch den Justizrath Meißner daselbt
iter
klagt gegen die Erben des in Magdeburg (Neustadt
,, , , W. Tittmann, als:
PD. — d. 2ꝛc., ; 2a. Emil Tittmann, Seefahrer in Marseille auf Zahlung von za, 0 6. nebst 6 d Jinsen fin ein dem Erblasser geliefertes Barrel Petroleum 291 Pfd. enthaltend, mit dem Antrage, die e flggten zur Jahlung von 34.56 M nebst 6 Zinf seit 13. April 18585 und zur Tragung der Proze kosten zu verurtheilen und das Urtheil für dorluñn vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten Smil Tittmann zur mündlichen Verhandlung de Rechtsstreits: vor das Königliche Amtsgericht in Magdeburg (Neustadt) auf
den 18. September 1886, Vormittags 10 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieset Auszug der Klage bekannt gemacht. ;
Wag deburg (NRenstad ), den 1. Juni 1886.
; ⸗ Knauft ; Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung 15.
(14360 Oeffentliche 2 . In der Sache betreffend die Ablösung der der 3, , zu Wüßstfeld, im Kreife Hersfe alljährlich an die Schul und Küsterstelle zu Vi feld zu entrichtenden Roggen und Wein en · Abgaben wird der Wilhelm Heusner, Otto ß Sohn, an Wüstfeld, dessen jetziger Auferghaltsort unbelam it. , w ne, n. Vollziehung des Ablõsung ezesses au /
den 23. August d. J. Vormittags M un in das Geschäͤftslokal der Königlichen Spes Kommission II. zu Hersfeld, Markt Id / lh unter dem Hinweis auf diFe gesetzlichen Folgen insbesondene unter der
Kafsel, am 8. Juni 1886. Königliche General⸗Kommission. Pom me.
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
3138.
Zweite Beilage
Berlin, Dienstag, den 15. Juni
1886.
Königre
Finanz⸗
ich Preußen.
Ministe rium.
Plan
Ein Hundert Fünf und Siebzigsten Königlich preußischen Klassen⸗Lotterie,
sehend
aus 160000 Stammloosen und 30000 zu den Ge⸗ er J ersten Klassen auszugebenden Freiloosen, welche
Ausgabe für Rechnung der Lotterie⸗Kasse mit— mit 95000 in 4 Klassen vertheilten Gewinnen.
Et Klas.. u 30 16. Einsatz.
Betrag.
Zweite Klasse zu 39 4M Einsatz
Betrag.
M.
Gew. zu 30009 15000 10000
1 1 I 2 3 5.
10 590 100 300 523 . * 69 Ho Freiloose zu 39
5 zbooo
1h 10655 15h
30000 451380 312000
1 1 1 2 3 1
10 50 100 300 85 10000 Freiloose zu
M01. Gew. zu 45000 30000
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Dritte Flafse u 3 4M Einsatz.
Betrag.
Vierte Klasse zu 39 MS Einsatz.
Betrag.
Mt. Gew. zu 60000 45000
10 50 10) 300 1 41535 MY Freiloose zu 39 6 Tf ammt⸗ licher Freiloose
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1786065 468000
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3150000 1650000 627500 437700 12686980
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6240000 6240000 6630000 7II7I6000 117000
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03880 1619415 2614065
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161460
Der Plan der Lotterie ist der Gesetzeskraft habende Vertrag Toose und der General ⸗-Lotterie⸗Direktion.
§. 1. Beschaffenheit der Loose. — Jedes Loos ist mit einer der 190 000 bedruckt. Die halben Loose unter⸗ die Viertel durch A. B. C. D. und die Loose sind mit dem
swischen den Käufern der
ummern von 1 bis
sheiden sich durch A, B.,
Uhtel durch a. b. C. . 8. f. tempel. der General⸗Lotte handschrift ihrer Mitglieder,
mnterschrift der Lotterie-Einnehmer versehen.
Filtigkeit des Lopfes. Loose, von welchen die Namensunter Cinnehmers auch nur theilweise abgetrennt ist, sind hierdur pwworden und begründen keinen wdr Erneuerung (8 5.) Allei icht die eingeschriebene, entschei
2
udhändigung des Looses zu
te über diefen Preis ist den i . sehmern verboten. Aufser dem Einsatze sind in neß Loos 1 an Schreibgebühr und 2 M6 Es beträgt sonach für jede Klasse, der eines halben Looses 21 „, eines
n entrichten. min Looses 42 M,
L, 2. Preiß der Loose. . Der nen oben für jede Klasse bestimmten
Ueberhaupt
g. h. Sämmtliche rie⸗Direktion und der
274560 50
eingestempelten
auch mit der eigenhändigen Namens⸗
Beträgen Zug entrichten.
Letztere vollendet die
chrift des werthlos
Anspruch auf Gewinnzahlung (5. 10 n die gedruckte Nummer des Looses, det über den Gewinn⸗-Anspruch.
Einsatzpreis eines Looses ist in
um Zug gegen
Ein Verkauf der Loose unter Lotterie ⸗Einnehmern und Unter -Ein jeder Klasse für ein ge he te elbbga b
reis eines iertellooses
ö 50 J und eines Achtellooses 5 νς 25 3. Bei Entrichtung icet Jahlungen mittelft Postfendung trägt der Spieler Porto und
destelgeld der Post.
§. 3. Verkauf der Loose. — Denselben bewirken die
Lotterie⸗Ein⸗
Umer und deren Unter⸗Einnehmer. Beide dürfen nur v e n n.
K. ausgeben,
ölen verzeichnen. Von alle
* vosen, sowie von einem eiwaltung keine Kenntniß
mer dürfen kein Loos
eile ertheilen, noch Mit-
1 Lo ;
un neee sichert den ,
de tg erklären. Eine Vorausbezahlung der Geldbeträge Seitens hitler auf spätere Klaffen wird von der General ⸗Loßterie- Direktion
auch weder Zusicherungen au oder Antheilsspieler auf den oder Antheilsvermerken auf
n Namens⸗
Einsatz Original
Compagniespiel wird Seitens der Lotte⸗
genommen.
dur
Nur der rechtmäßige Besitz Die Einnehmer und Unter Vermerk für mehrere Klassen als
Seitens der
3 anerkannt und entbindet auch nicht von der Beachtung plan . Vorschriften (85. 5, 6, 13), sondern begründet Ansprüche nur
zen den Empfänger.
4. Ziehungen.
ö! sesthesehzt daß mit der Jlehung der L Kla 2. am 9. November, der 3.
am 14. ,.
— Die Ziehungen der 175. Lotterie sind der- e am 6.
Oktober, 1886 und der
4 Klasse am 21. Januar 1887 der Anfang gemacht werden wird. Sie werden von eigens dazu ernannten Königlichen Kommissarien ge— seitet. Letztere schäütten vor Beginn 1. Ziehung sämmtliche 190 090 Loosnummern und zu jeder Klasse die Gewinne in die Ziehungsräder nach Revisien der Nummern und Gewinne in Gegenwart des Publi- kums und der jedesmal dazu besonders abgeordneten Lotterie⸗Ein⸗ nehmer, rufen die öffentlich von Waisenknaben gezogenen, Zug um Zug ihnen zugereichten Nummern und Gewinne aus, lassen diese von dercideten Protokollfuüͤhrern auf der Stelle niederschreiben und belegen demnächst die mit ihren Gewinnen aufgereihten Nummern sowie die Ziehungsräder mit ihrem Kommissionssiegel; an die Ziehungsrãder wird außerdem ein 2 angelegt. In jeder Klasse werden nur so viele Nummern der Loose gezogen, als im gegenüberstehenden Gewinne vorhanden sind. Die am Schluß der letzten Klasse im Ziehungsrade zurückbleibenden Nummern sind Nieten.
5§. 5. Erneuerung der Loofe. — Jedes Loos gewährt nur für die Klaffe, auf welche es lautet, Anspruch auf Gewinn. Die Spieler haben daher von Klasse zu Klasse für ihre nicht gezogenen Loose neue, mit gleicher Rummer bejeichnete, unter Vorzeigung der Loose aus der zuletzt gejogenen Klasse, bei dem betreffenden Einnehmer oder Unter⸗ Einnehmer bis spätestens 6 Uhr Abends am vierten Tage vor dem Anfang der bevorstehenden Ziehung, bei Verlust des Anrechts, ein zulöfen. Spieler, welche der Vorzeigung der VorklassenLoose sich entheben wollen, können diese auf ihre Gefahr im Gewahrsam des Einnehmers oder Unter⸗-Einnehmers lassen. Will der Spieler das ur Erneuerung vorgezeigte Loos ferner an sich behalten, so ist der Einnehmer oder Unter-Einnehmer zur theilweisen Ablösung seiner Namenzunterschrift verpflichtet. Jeder Spieler hat en darauf zu achten, daß er für die neue Klasse ein Loos derselben Nummer erhalte, welche sein Loos der Vorklasse hatte. Empfängt ein S ieler eine andere Nummer, so hat er auf den Gewinn, welcher auf diese andere Rummer fällt, keinen Anspruch sondern nur ein Anrecht auf den Gewinn, welcher etwa auf die ursprünglich von ihm gespielte Nummer gefallen ist; wogegen der Gewinn auf die verwechselte Nummer dem⸗ jenigen Spieler gebührt, welcher dieselbe in der früheren Klasse ge⸗ spielt und deren Erneuerung unter Zahlung des planmäßigen Betrages rechtzeitig nachgesucht hat.
§. 6. Freiloofe. — Für jedes in den 3 ersten Klassen gezogene Loos erhält der Spieler außer dem planmäßigen Gewinnbetrage, noch ein für die nächstfolgende Klasse einsatzfreies Loos, bei dessen Annahme jedoch für die schon kae en. Klassen die Einsätze, Schreibgebühren und Reichsstempelabgaben nach Maßgabe desz 8. A nachgezahlt, außer⸗ dem auch für die Klasse, auf welche das Freiloos lautet, die Schreib⸗ gebühr, sowie von dem Betrage derselben aus Anlaß der Reichs⸗ stempelabgabe für ein ganzes Loos 5 3, für ein halbes Loos 3 , für ein Viertelloos 23 und für ein Achtelloos 13 entrichtet werden müssen. Auch die Einforderung der ö muß spätestens bis 6 ÜUhbr Abends am vierten Tage vor Anfang der bezüglichen nächsten Ziehung, zugleich mit der Erhebung des Gewinnbetrages, unter Rück⸗ . des betreffenden Gewinnlooses, bei Verlust des weiteren Anrechts, erfolgen.
T. 7. Kaufloose. — Dies sind Loose, welche erst zur 2. 3. oder 4. Klaffe verkauft werden. Für dieselben müssen die 2. Sch reibgebühren und Reichsstempelabgaben der früheren Klassen nachgezahlt werden. n ö
8. Die Schlußzeit des Looseverkaufs tritt — unbeschadet der
Vorschriften in den S8. 5 und 6 wegen Einlößsung der Erneuerungs⸗
und Freiloose — für jede Klasse bei den Einnehmern am letzten, bei
den uͤnter⸗Cinnehmern am 3. Tage vor Anfang der bevorstehenden
3 Ziehung ein, und zwar überall mit Ablauf der 6. Stunde ends.
§. 9. Gewinnlisten. — Diese werden mit Unterschrift der Direktion und mit deren Stempel vollzogen gedruckt und den Ein⸗ nehmern zur Einficht für die Spieler zugefertigt. Nur sie bestimmen den Gewinnanspruch.
J. 16. Gewinnzahlung. — Die Einnehmer resp. Unter⸗Einnehmer, aus deren Kollekten die betreffenden Gewinnloose entnommen worden sind, zahlen gegen gleichzeitige Rückgabe der Letzteren die Gewinne, nachdem ihnen die gemäß 5§. 9 vollzogenen Gewinnlisten zugegangen sind, sofort an die Präsentanten der Loose, soweit ihre Bestandsgelder ausreichen, was zur Berichtigung, der, Gewinne bis zu 500 „M ein⸗ schließlich in der Regel der Fall sein wird.
Die Legitimation des Präsentanten unterliegt dabei Prüfung, und nur in den beiden Fällen, wenn;
a ein Dritter dem , oder Unter⸗Einnehmer schriftlich angezeigt hat, daß ihm das zur Kollekte desselben gehörige Gewinnloos abhanden gekommen sei (§ę. 13), oder wenn:
b. . Beschlagnahme auf Grund des §. 12 er⸗
folgt ist, . ;
ist der En mn, resp. Unter⸗Einnehmer verpflichtet, die Zahlung so lange zurückzuhalten, bis im Falle ad a die betheiligten Interessenten fich geeinigt haben, beziehungsweise über den Anspruch gerichtlich ent⸗ schleden., im Falle ad p aber der Arrest vom Gericht aufgehoben ist.
Lehnt ein Unter⸗-Einnehmer die Gewinnzahlung ab, so ist derselbe verpflichtet, dem Präsentanten des Looses darüber eine schriftliche Befcheinigung zu ertheilen. Mit dieser Bescheinigung hat der In— Faber daz Los dem mitunterzeichneten Einnehmer zur Zahlung zu präsentiren, und dieser ist dann verpflichtet, die Zahlung ebenso zu seiften, als wenn das Loos unmittelbar von ihm entnommen wäre. Der Inhaber des Looses kann zwar letzteres auch dem Unter⸗Einnehmer, wenn diefer nicht fofort Zahlung leistet, gegen Empfangsbescheinigung zur Einziehung des Gewinnes von dem bestallten Einnehmer aus⸗ händigen; es geschieht dies jedoch lediglich auf seine Gefahr, derge⸗ stalt, daß er sich wegen seines Anspruchs alsdann nur noch an den Unter⸗-Einnehmer zu halten hat. . -
Lehnt ein bestallter Einnchmer die Gewinnzahlung, ab, so hat hierüber der Inhaber des Looses sich vom Einnehmer eine Bescheini⸗ gung ertheilen zu lassen, und die zewinnzahlung, unter Einreichung des Looses nebst der gedachten Bescheinigung, unmittelbar bei der General. Lotterie ⸗ Direktion zu beantragen. Der Gewinn wird alsdann dem Präfentanten, sofern nicht nach dem Ermessen der General Lotterie⸗Direktion noch eine nähere Srörterung erforderlich erscheint, sofort durch die General ⸗Letterie-Kasse ausgezahlt oder ihm auf seine Gefahr und Kosten mit der Post übersandt. Der Inhaber eines Gewinnlooses kann das Letztere in dem vorgedachten Falle auch dem Einnehmer, gegen Empfangsbescheinigung, jur Einziehung des Ge⸗ winnes von der (ü eneralLotterie⸗Direktion aushändigen; es geschieht dies jedoch lediglich auf seine Gefahr, dergestalt, ö. er sich wegen seines Anspruchs alsdann nur an den betreffenden Einnehmer halten kann. Sobald übrigens in diesem letzteren Falle das Gewinnloos bei der General ⸗Lotterie⸗Direktion eingegangen ist, soll der Gewinn = sofern dies nicht schon geschehen ist — dem Einnehmer unverweilt, längstens binnen 4 Vock fn zur Auszahlung überwiesen werden.
S. II. den Gewinnen. Von allen Ge— winnen werden 134½ Yo fur die General -Lotterie⸗Kassen und 2öso für den Einnehmer, auch die etwaigen Einsatzreste der laufenden Lotterie in Abzug gebracht, welche auf dem Gewinnloose vermerkt stehen und sich auf das Letztere ausschließlich beziehen. Ueber das, was nach diesen Abzügen dem Spieler zukommt, ist jeder Ein nehmer und Unter ⸗Einnehmer verpflichtet, demselben eine Rechnung zu— zustellen, ihm auch auf Verlangen die gedru te, mit dem Stempel
Glücksrade rim
keiner
Abzüge von
der General · Lotterie Direklion beglaubigte Gewinn⸗ Tabelle vom 7 Juni 1886, jum Beweise der Richtigkeit dieser Rechnung, vorzulegen.
Andere Abzüge, als die vorgedachten, dürfen nicht gemacht werden. Den Einnehmern und Unter⸗Einnehmern ist verboten, von den Ge⸗ winnern Geschenke unter irgend einer Form oder zu irgend einem Zwecke anzunehmen oder Seitens ihrer Angehörigen annehmen zu lassen. Ebenso ri dürfen sie auch nur das Mindeste unter dem Namen von Kosten, Auslagen, Zinsen, Diskonto ꝛc. den Gewinnern, mit Ausnahme des durch Letztere ihnen verursachten Portos und Be⸗ stellgeldes der Post, abfordern oder sich von ihnen versprechen lassen.
5§. 12. Beschilag auf Gewinngelder kann von Gläubigern nie⸗ mals gelegt werden. Wird jedoch dem Inhaber eines Gewinnlooses der rechtmäßige oder ausschließliche Besitz desselben von einem Dritten streitig gemacht, so bleibt es diesem überlassen, mit Bezeichnung von Nummer und UÜUnterscheidungsbuchstaben des streitigen Looses die Be⸗ schlagnahme des betreffenden Gewinnbetrages, vor erfolgter Zahlung desselben beim Gericht auszuwirken. e ;
§. 13. Abhanden gekommene Loose,. — Von vermißten Loosen muß der Spieler dem betreffenden Einnehmer beziehungsweise Unter⸗ Einnehmer ungesäumt, spätestens bis zu den in den S8. 5, 6 und 14 bestimmten bezüglichen Verfalltagen, bei Verlust jedes weiteren An ⸗ rechts, eine schrifklich und deutsch abgefaßte Anzeige machen, welche zu ihrer Gültigkeit den Tag ihrer Ausstellung, Namen und Wohnung des Ausstellers, ferner die Nummern der vermißten Loose — bei halben, Viertel. und Achtel ⸗Loofen, auch den Unterscheidungs.⸗ Buch. staben derselben — sowie die Lotterie und Klasse, welcher diese Loose angehören, bezeichnen muß. Ist bei deren 8 das Erneuerungs⸗ oder Freikoos, resp. der auf das vermißte Loos gefallene Gewinn vom Lootz⸗Inhaber bereits in Empfang genommen, so wird die Verlust⸗ Änzeige nicht mehr berücksichtigt und dem Anzeigenden hiervon durch den Einnehmer oder Unter⸗Einnehmer, unter Mittheilung des Sach⸗ verhalts, Nachricht gegeben. Andernfalls muß abgewartet werden, ob sich ein Inhaber des als vermißt angezeigten Looses bis zum Ablauf ber Verfallzeit (8. 5, 5 und 14) meldet. Meldet sich bis dahin kein solcher, so wird dem Anmelder, falls er bis spätestens 6 Uhr Abends des 3. Tages vor der Ziehung den planmäßigen Betrag entrichtet hat, das Erneuerungs⸗ oder Freiloos (Letzteres vorläufig als Kaufloos), beziehungsweise nach dem 90. Tage der Gewinn ,, wer⸗ den. Meldet sich dagegen ein solcher Inhaber, so bleibt, salls keine gütliche Einigung unker den Betheiligten stattfindet, die Entscheidung dem Gerichte überlaffen. Zu dem Ende wird der Einnehmer dem Spieler, welcher das Loos als vermißt angezeigt hat, unverzüglich durch ein nach seinem Wohnorte zu richtendes und unfrankirt unter Einfchreibung zur Post zu gebendes Schreihen den Inhaber des dooses und feinen Wohnort namhaft machen. Ersterer hat alsdann, bei Ver= sust alles weiteren Anspruchs, die Klage gegen den Inhaber binnen 6 Wochen nach dem Datum dieses Schreibens beim kompetenten Gericht anzustellen und, daß dies geschehen, binnen derselben Frist der General⸗ Lotterie⸗Direktlon nachzuweifen. Bleibt dieser Nachweis innerhalb der bezeichneten Frist aus, oder wird die angestellte Klage zurückgenommen oder zurückgewiesen, so verliert der Spieler, welcher das Loos als vermißt angezeigt hat, jedes weitere Anrecht sofort. Uebrigens bleiben bei folchen Streitigkeiten sowohl das streitige Loos, als auch das Er⸗ neuerungè oder Freiloos und der darauf gefallene oder fallende Gewinn, sowie bie gerichtlich mit Beschlag belegten Gewinngelder während der Dauer des Streites im Verwahrsam der Lotterie ⸗Ver⸗ waltung. Der Inhaber eines als vermißt angezeigten Looses hat daffelbe daher bei Verlust seines Anspruchs sofort bei der Präsentation entweder der General⸗Lotterie⸗Direktion oder auf seine Gefahr (5. 10 dem betreffenden Einnehmer gegen eine ihm darüber zu ertheilende, nicht cedirbare Bescheinigung abzuliefern und hierbei ebenfalls seinen Namen und Wohnort anzuzeigen.
Uebrigens haftet den Anmeldern vermißter Loose die General⸗ Lotterie⸗Dlrektion für keine bei vorstehend angeordnetem Verfahren durch Versehen oder e von Einnehmern resp. Unter⸗Cinnehmern ihnen entstehenden Nachtheile.
In Betreff der Erneuerung eines streitigen Looses hat sowohl dessen Inhaber, als auch Derjenige, welcher es als vermißt angemeldet, bei Verluft jedes weiteren Anrechts, Alles zu erfüllen, was in dieser Beziehung dem Spieler eines Looses obliegt,
§. 14. Verfallzeit der Gewinne. — Der Anspruch auf einen Gewinn erlischt mit dem 90sten Tage nach dem Ablauf des Datums der bezüglichen Gewinnliste. Eine Ausnahme hiervon findet statt, wenn ein Gewinn auf ein rechtzeitig als vermißt angemeldetes Loos gefallen ist. Alsdann kommt dem zum Empfang des Gewinnes Be⸗ rechtigten, neben jener Frist von 90 Tagen eine fernere Frist von 30 Lagen zu Statten, welche in dem Falle, wenn kein Inhaber des Loofes innerhalb der erstern Frist sich gemeldet hat, von deren Ablauf anhebt, in dem Falle aber, wenn ein Inhaber rechtzeitig sich gemeldet hat, mit dem Tage beginnt, an welchem die Betheiligten sich geeinigt haben oder eine rechtskräftige Entscheidung über den streitigen Gewinn anspruch verkündigt worden ist.
§. 165. Geschäftsanweisung. Sämmtliche Einnehmer und Unter-Einnehmer sind mit einer Geschäftsanweisung vom 1. August 1875 versehen, welche sie, sowie die im S. 11 gedachte Gewinn- tabelle und den Lotterieplan Jedem auf Verlangen vorzeigen, auch erstere Beide für Jedermann auf Verlangen von der General-Lotterie⸗ Direktion zum Verkauf gegen Vorauszahlung des tarifmäßigen Preises und Portos beziehen müssen.
§. 16. Bestellungen auf Loose zum Weiterspielen in der folgen⸗ den Lotterie begründen keine Rechte und gewähren nur eine Aussicht auf Erlangung der bestellten Loose, falls die im §. 24 der Geschäfts anweisung vom 1. August 1875 — 5. 15 — bezeichneten Vorbe⸗ dingungen zutreffen.
Vorstehender Plan der 175. Königlich preußischen Klassen⸗ Lotterie, von welchem Druck⸗Exemplare bei sämmtlichen Königlichen Lotterie⸗Einnehmern und deren Unter-⸗Einnehmern unentgeltlich zu haben sind, wird zur Ausführung gebracht, und es wird mit der Ziehung der 1. Klasse dieser Lotterie am 6. Oktober d. J. der Anfang gemacht werden. Die Ausgabe der Loose 1. Klasse dieser Lotterie wird Seitens der gedachten Einnehmer nicht vor dem ersten Tage nach beendigter . der 4. Klasse 174. Lotterie erfolgen.
Bei sammtfichen Königlichen Lotterie⸗Einnehmern wird ein Theil der ihnen zugewiesenen Loose in Achtelabschnitten zum Verkauf ge⸗ stellt sein.
Berlin, den 7. Juni 1886.
Königliche General⸗-Lotterie⸗Direktion. Martzy. Thiele, i. V.
Centralblatt der Abgaben: Gesetzgebung und Ver⸗ waltung in den Königlich preußischen Stagten. Nr. 12. — Inhalt: Anzeige der in der Gesetzsammlung erschienenen Gesetze und Verordnungen. — Allgemeine Verwaltungsgegenstände: Verände rungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuer. stelken. — Indirekte Steuern: Aenderungen und Ergänzungen des Begleitschein⸗Regulativs. — Ergänzung der Ziffer 16 er n rungs 8 zum ger temp ,, — Personalnachrichten.