1886 / 143 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jun 1886 18:00:01 GMT) scan diff

tober 1760 Br.,, ver Oktober Noxember ver No- vember · Dezember

Oelsaaten per 84 Gek. -=. Winterraps A Sommerraps „6, Winterrübsen 16, Sommer rübsen A e äbsl rer 109 kg mit Faß. Termine behauptet. Gekundigt Etr. Kündigungspreis “* Loco mit Faß —. Loco ohne, Faß —, per diesen Fonat und per Juni⸗Juli 43,7 , per Juli⸗ Auguast per August ˖ Sevtember =, ver Ser ⸗˖ t mber⸗Oktober 43,6 43,B7 bez., ver Oktober⸗Novem⸗ ber —, per November ⸗Dezember —, per Dezember

Aa- Januar —.

tober November —.

Spiritus per 1001 à 100 , 10000 1 C Termine steigend. Gekündigt 10 0001. Kündigungs⸗ vreis 37,4 46, loco mit Faß per diesen Monat und ver Juni⸗Juli 37,3 7,6 bez., per Juli⸗August 7,4 - 37,5 - 37,B, 37.7 bez, per August · September z8,4—– 38,5 38, 38,5 bez. per September⸗Oktober 39 —– 39,2 bez., ver Oktober⸗November 39,2 39 5 bez., per November⸗Dezember 39,5 39,7 bez., per Januar⸗ Februar 1887 —.

Spiritus per 100 1 à 100 υη, 10000 9e. loeo obne Faß 375 bez.

Weizenmehl Nr. 00 22.25 20,75, Nr. 0 20,75 bis 13,25. Sehr stiller Verkehr.

Roggenmehl Nr. O u. 1 18,25 17,5, do. feine Marken Nr. O u. 1 19,50 18,25 bez. Nr. O 14 46. höher als Rr. O und 1 pr. 1066 kg' br. inkl. Sack. Gut begehrt.

Stertin, 18. Juni (W. T. B.) Getreidt⸗ markt Weizen fest, loco 144,90 151,90. Tr. Juni-Juli 1516560, pr. September ⸗Oktober 52,55. Rotgenzunverändert, loco 123,906 = 126,09, per Juni⸗Juli 126 00, pr September⸗Oktober 127.00 Rätzs still, or. Junt-Juli 43,29, pr. Sep— tember⸗Oktober 43 20. Spiritus fester, loco 36, So, pr. Juni⸗Juli 36 60 pr. August⸗September 3759, pr. Seyptember⸗Oltober 38,530. Petroleum versteuert. loco Üsance 1g o“ Tara 10,76.

BVosen, 18 Juni (W. T. S.) Spiritug loco ohne Faß 35.10. pr. Juni 55.20, pr. Juli S5, 80, pr. August 36,50, pr. Sept. 37,16, pr. Okto⸗ ber —. Fest.

Breslau, 19. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ me eckt. Spiritus pr. 1901 1000 pr. Juni⸗Juli 35.96, do. vr. Aug.⸗Septbr. 36, 809, do. pr. Septbr. Oktbr. 37, 0. Weizen —. Roggen pt. Juni⸗Juli 154.50, do. vr. Juli⸗August 134,59, pr. Septbr.= Oktober 13450. Rüböl loco pr. Juni 44,50. De. pr. Seytember⸗Okftober 44,50. Zink: umsatzlos. Wetter: Trübe.

Köln, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco hiesiger 17, 25, Temder 17,50. zr. Juli 16,50, pr. November 1645. Roggen loco hiesiger 14,50, vr. Juli 13,20, pr. November 13,35. Hafer loco 15.25. Rüböl loco 23,50, pr. Dktober 23.40.

Br. Wetter: Trübe. ,

Amsterdan, 18. Juni. (W. T. B.) Banca—⸗ zinn 633.

Amfterdam, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ mar kt. (Schlußbericht)) Weizen auf Lermine unverändert, Pr. November 210. Roggen loco be— hauptet, auf Termine unverändert, pr, Oktober 129 bis 130. Rüböl loco 231, pr. Mai 24g, pr. Herbst 233.

Kntwerpen, 13. Juni. (W. T. B.) Petro⸗ leum markt (Schlußbericht). Raffinirtes, Type weiß loco 1573 bez. u. Br., vr. Juli 16 Br., vr. September 165 Br., vr. September⸗Dezember 165 Br. Ruhig.

Antwerpen, 18. Juni. (W. T. B.) Getreide⸗ narkt (Schlußbericht). Weizen fest. Roggen still. Hafer ruhig. Gerste unverändert.

London, 18. Juni. (W. T. B.) Havanna⸗ zucker Nr. 12 12 nominell, Rüben⸗Rohzucker 103 . der Küste angeboten 6 Weizenladungen. Wetter: Trübe.

London, 18. Juni, (W. T. B.) Getxeide⸗ markt (Schlußbericht). Sämmtliche Getreidearten ruhig, sehr träge, Tendenz niedriger.

Liverpool, 18. Juni. (W. T. B.). Baum volle Schlußbericht). Umsatz 10000 B., davon für Spekulation und Export 1900 W. Stetig. Middl. amerikanische Lieferung: Juni⸗Juli /g, Käuferpreis, Juli⸗August Sisis, Verkäuferpreis, August⸗September bos4 d. do,

Liverpool, 18. Juni. W. T. B.) (Baum wollen⸗Wochenbericht.) , 28 000 B. (y. W 67 0b0), desgl. von amexikanischen 21 900 (v. W. 46 000), desgl. für Spekulation 1000 (v. W. 12 000), desgl. für Export 1000 (9. W. 2000), desgl. für wirkl. Konsum 25 9M (x. W. 54 C0, desgl, unmittelbar er Schiff 6000 S. W. 14000, wirklicher Export 4000 (v. W. 4000), Import der Woche 57 090 (p. W. 60 0), davon . 41 0060 (vp. W. 43 000), Vorrath 664 000 (v. S643 900), davon amerikanische 495 000 (y. W. 480 0900), schwimmend nach Großbritannien 238 000 8. 66 G00), davon amerikanische 131 000 (v. W.

Liverpool, 18. Juni. (W. T. B) Getreide⸗ u arkt. Weizen 1 d niedriger, kalifornischer stetig, Mehl geschäftslos, Mais 3 d. niedriger.

Glasgom, 18. Juni, (W. T. B.). R heisen. (Schluß) Mired numbers warrants 38 sh. 9 d.

Kari, 18. Juni. (W. T. B.). Produ ten markt. Weizen steigend, pr. Juni A109, pr. Juli 2,50, pr. Juli⸗August 21,80, vr. September⸗ Dezbr. 22 50 Mebl 1a Marxaues steigend, vr. Juni 46,90, ꝑr. Juli 47,60, pr. Juli ⸗August 48,00. pr. September⸗Dezember 49, 00. Rübsl ruhig, vr. Juni oc 00, rr. Juli 54.25. pr. Juli⸗August 54,50, pr. September ⸗Dejember 56,25. Spiritus steigend, vr. Juni 45 25, pr. Juli 45,50, vr. Juli⸗August 45,650, pr. September Dezember 44 00.

Paris, 18. Juni. (WB. T. B) Rohzucker 389 ruhig, loco 31,50. Weißer Zucker behauptet, Nr. 3 Pr. 100 kg vr Juni 34,50, Pr. Juli 34,80, pr. Juli⸗August 35.00, vr Oktober⸗Janunar 36, 10

St. Petersburg, 18. Juni. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Talg loco 4200, pr, August 42,00. Weizen loes 11,650. Roggen loco 7,00. Hafer loco 4.80. Hanf loeo 44,50. Leinsaat loco 16,00. Wetter: Warm. Nern⸗Hork, 18. Juni (B. T. B) Waaren⸗ dericht. Baumwolle in New⸗Jork 93, do. in New⸗Orleans 8z. Raff. Petroleum IGM. Abel Test in New⸗Vork 71 Gd., do. in Philadelphia I Gd., rohes Petroleum in New ⸗Aork 6, da. Pipe line Certifieates Doll. 678 C. Mebl 3 Doll 30 C. Rother Winterweizen loco Doll. S834 C., pr. Juni nominell, yr. Juli D. 838 GC., pr. August Doll. S4 C. Mais (New) 443. Zucker Fair tefining Musechpades] 41315. Naffe. Fair Rio⸗?) 95. Schmalz (Wilcor) 5,50, do. Fairbanks 6.55. do. Robe und Brothers 6,50. Sreck 6. Setreidefracht 4.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berlimer Schlachtviehmarkt vom 18. Juni 1886. Auftrieb und Marktpreise nach Fleischgewicht, mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. Auftrieb 436 Stück. (Durchschnittz

preis für 100 kg.) J. Qualität „, II. Qualität MS, III. Qualität 70-82 SM, IV. Qualität 56 64 M. Schweine,. Auftrieb 355 Stück. (Durch— schnittspreis für 100 kg): Mecklenburger 85 88 6, Landschweine a. gute 82-84 M, b. geringere 78-80 C bei 20 ,οίω Tara, Bakony „6, Serben 46. Russen 6

Kälber. Auftrieb 571 Stück. (Durchschnitts⸗ preis für 1 kg.). J. Qualität (80 - 0,95 , II. Qualität 9,60 = 0,76 9.

Schaf e. Auftrieb 1426 Stück. ( Durchschnittspreis für 1 kg.) J. Qualität M, II. Qualität 6 III. Qualität

Berlin. Central⸗Markthalle, den 19. Juni. (Markthallenbericht von J. Sandmann.) Die Zu⸗ fuhr war heute nicht unbedeutend und wurde im Nonsum leicht bewältigt, wesentlich trugen dazu die Aufträge, bei, welche aus den Provinzen eingehen. Ein Theil derselben konnte jedoch nicht ausgeführt werden, weil bei den leichtverderblichen Waaren Aufträge nur gegen Baarvorschüsse und nicht gegen Nachnahme ausgeführt werden können. Wild und Geflügel sehr begehrt, im Preise unverändert. Von Gänsen 3,504 66 jeder Posten leicht zu plaziren. Nur Puten schwer verkäuflich. Butter und Käse unverändert flau. Notirungen wie gestern. Von Gemüse und Obst waren heute größere Zuführen vorhanden. Es bringt Erdbeere 60 —– 0 43, Kirschen 15—20 4 pr. Pfd. Fische und Fischräucher⸗

waaren erreichten normale Preise. Die Zufuhr fand

leicht Aufnahme.

Berlin, 19. Juni. (Grundbesitz und Hypotheken— bericht von Heinrich Fränkel.) Das Geschäft der verflossenen Woche stand noch unter der Nachwirkung der Pfingsttage, so daß der Verkehr, wie immer in den Tagen nach dem Feste, fast gänzlicher Stagnation anheimgefallen war. Die sonst in solcher Zeit ge⸗ förderten Unterhandlungen über Villen⸗Verkäufe er⸗ litten diesmal eine Einbuße durch die wenig günstige Witterung, welche die geplanten Besichtigungen offerirter Objekte vielfach verhinderte. Still blieb es auch am Hypothekemmarkte, zumal es an Material zur sofortigen Belegung gänzlich mangelt. Die vor⸗ liegenden Geldgesuche auf spätere Termine rühren von dem Bestreben her, eine Herabminderung des Zinssatzes zu erlangen, welche angesichts des herr⸗ schenden, sehr flüssigen Geldstandes in den meisten Fällen auch gerechtfertigt erscheint. Wenn aber mit den Gesuchen zugleich wesentliche Erhöhungen der eingetragenen Summen angestrebt werden, so sind die diesbezüglichen Bemühungen meist erfolglos; nur ab und zu werden von Instituten, die nicht an zu strenge Normen gebunden sind, erstaunlich hohe Be⸗ träge bewilligt. Durch hohe Beleihungen wird die Baulust allerdings befördert, zugleich aber werden die Preise für den Baugrund künstlich in die Höhe getrieben, und bei den solchergestalt gesteigerten For⸗ derungen für fertige Bauten sammelt sich allmählich in der ersten Hand ein schwer verkäuflicher Vorrath von Häusern, welcher bei etwaigem Rückschlag be⸗ denkliche Folgen äußern kann. Die Notirungen für Hypotheken sind meist nominell, Erste pupillarische Eintragungen in feinster Stadtlage innerhalb halber Feuertare 31 40,0. Erststellige Hypopotheken 45 1H, durchschnittlich 4 , entlegenere Straßen at 5 Yo. Zweite und fernere Stellen innerhalb Feuertaxe und nach Beschaffenheit 44 5— 6 00. Amortisations⸗ Hypotheken 44 —– 4547 Go inel. Amortisgtion. Erst⸗ stellige Guts⸗ Hypotheken in den üblichen Beleihungs⸗ grenzen à 44 - 4 44 υ0 mit und ohne Amortisation.

Berlin, den 18. Juni. Die Marktpreise des ,, Spiritus per 1090 000 o na an (100 Liter à 100 υά0, frei hier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 11. Juni 1886 es 36,4 12. 536,3 14. 15. 36,5 36,9 16. 36,6 K 537 Die Aeltesten der Kauf mannschaft von Berlin.

Zuckerbericht der Magdeburger Börse, den , er , gn

Nachdem die in unserem letzten Bericht geschilderte

Würfelzucker, J,

lustlose Marktstimmung auch in den ersten Tagen dieser Woche noch ungeschwächt dominirt hatte, kam endlich am Mittwoch ein festerer Ton zur Geltung. Die Berichte vom Auslande lauten von da ab ver— frauensvoller bei kleinen Preissteigerungen und riefen sowohl Seitens des Exports als auch der heimischen

Raffinerien etwas regere Frage hervor; die Produ⸗

zenten verhielten sich dem gegenüber bis jetzt größten⸗

sheils abwartend, das Angebot blieb sehr klein und

die meisten, selbst verhältnißmähßig aufgebesserten

Gebote wurden abgelehnt. Unter diesen Verhältnissen wurden nur 58 000 Ctr. umgesetzt.

Raffinirte Zucker. Für diese war der Ver⸗ lauf des Geschäftes in der ersten ite der Woche wie bisher, recht ruhig; dagegen stellte sich in den letzten Tagen für gemahlene Zucker zu heute notirten Preisen mehr Frage ein.

Melafsfe bessere Qualität, zur Entzuckerung geeignet, 42-43 Grad Be. ohne Tonne 3,90 456 M, geringere Qualität, nur zu Brennereizwecken passend, = = 43 Grad Be. ohne Tonne *

Unfere Melasse⸗Rotirungen verstehen sich auf alte Grade (420 1,4118 spez. Gewicht).

Ab Stationen: Granulatedʒucker, inkl. 2 Krystallzucker, J, über g8 Co *. ö do. , A8 9a ‚— Kornzucker, exklt, von 96 ½, 20,00 2)320 . do. „S8 Gd. Rendem. 19, 00— 19.30 , Nachprodukte.. 75 Gd. Rendem 1650 -= 1700 , Bei Posten aus erster Hand: Raffinade, ffein, ohne Faß 27,00 do. fein, k 26,50 Melis, ffein, k 26,00 do. mittel, . do. ordinär, . mit Kiste do.

II., . 265,50 - 26,00 Gem. Raffinade, J., mit Faß do. II., 5 24,560 26, 50 Gem. ö JJ 23, 50 V.

II., *. * . . . 20 76. 22 6s Die Aeltesten der Kaufmannschaft.

M1 0 an]

Farin

Frankfurt a. M., 17. Juni. (Getreide- und Produktenbericht von Joseph Strauß) Das schon seit Wochen der Entwickelung der Vege⸗ tation günstige Wetter hat im Getreidehandel eine Periode der Entmuthigung hervorgerufen, wie sie kaum jemals dagewesen und trotz des ohnehin schon niedrigen Preisniveau's haben wir erneute Rückgänge zu verzeichnen. Die Course nehmen jetzt aber einen Standpunkt ein, auf dem sie ungemein empfindlich sind, und da kaum anzunehmen ist, daß bis zur Ein⸗ bringung der Ernte eine ununterbrochene Reihe schöner Tage stattfinden wird, so dürfte dig leiseste Anregung zur Besserung überraschendste Resultate zeitigen. Amerika ist wieder flauer geworden, infolge dessen unter den einzelnen Theilhabern eines Hausse⸗ konfortiums eine Spaltung eingetreten ist; übrigens foll fich nach der neuesten Depesche ein neuer Ring gebildet haben. London meldet träge, Weizen weichend, angesichts der großen Abladungen von Amerika und Indien. , bleibt matt, trotz regnerischem Wetter. Belgien und Holland konnten ihren Inlandsbedarf langsam zu weichenden Coursen decken. Oesterreich⸗ Ungarn nahm ebenfalls an der allgemeinen Rückwärtsbewegung Theil, der sich die norddeutschen Provinzialmärkte auch nicht entziehen konnten. Auch Nordrußland fühlt sich veranlaßt, mit stärkeren Offerten hervorzutreten. Die Festtage haben wohl am hiesigen Platze eine Unterbrechung der Thätigkeit gebracht, aber in keiner Weise modi⸗ fizirend auf die Grundanschauung eingewirkt. Course bleiben: Hies. Weizenmehl Nr. 6 31 33 *, Nr. 1 27 285 S, Nr. 2 25 264 AM, Nr. 3. 23— 24 6, Nr. 4 17—18 , Nr. 5 15 163 16, hies. Milchbrod⸗ u. Brodmehl im Verbande 49 53 (M6. norddeutsche und westfälische Weizenmehle Nr. 00 23— 24 S6. Roggenmehl Nr. O chies.) 233— 24 16, Nr. OI 214 227 A, Nr. 1 197 205 MA, Nr. 2 17 ½ Weizen ab uns. Umgegend 174 4 „, frei hier 174 18 S6, fremder nach Qual. 174 19 6 Roggen, hiesiger 146 „S6, Königsberger 144 4 4, russischer 134 14 M, bulgarischer 14 6 Gerste, Brauerwaare 13—14 , zu Mahlzwecken III S, Hafer, stark beregnet, mit Geruch 12 6, mittel 135 -= 14 6 prima 14 6 Raps 223 * M Mais, buntes (mixed) 16 „, geschrotetes, bestes Pferdefutter 13 6 Heu, pr. Centner 3,20 3, 60 , Stroh, pr. Centner 2, 22 —– 2,40 , Erbsen 18 6 Wicken 14515 6 Roggenkleie 44 * , Weizenkleie 4,30 M6 pr. Centner (bei Abnahme von 200 Centnern an), Malzkeime 420 ½ pr. Centner, Moestorfstreu, prima l, 50 6 Spelzenspreu 1,60 166 Rüböl im Detail 50 MM

Generalversammlungen. 283. Juni. Oesterreichische Lokal⸗Eisenbahn. Ord. Gen.⸗Vers. zu Prag, ) . Vereinigte Schweizerbahnen. Ord. Gen. Ver. zu St. Gallen. 10. Juli. Kreis Altenager Schmalspur⸗Eisen⸗ bahn. Erste Gen.⸗Vers. zu Lüdenscheid.

Eisenbahn⸗Einnahmen.

Elsaß⸗Lothringer Eisenbahn. Im Mai er. 3327 000 66 (— 59 232 S6), bis ult. Mai er. 6 hz4 O90 S (— 139 389 46.

Wilhelm⸗Luxemburger Bahn. Im Mai er. 512 300 M (— 10595 M).

Werrabahn. Im Mai er. 217 910 . 16105 „½Æ ), bis ult. Mai er. 988,B297 38 915 A).

Aachen Jülicher Eisenbahn. Im Mai 90 461 S6 (4 8783 „½ ), bis ult. Mai 435 169 M (4 42 089 6.

Weimar⸗Geraer Eisenbahn. Im Mai 92 929 MS (— 7164 ).

Gotthardbahn. Im Mai er, für den Per⸗ sonenverkehr 328 009 (im April 366 9900 Fr), für den Güterverkehr 537 000 (im April 564 0090 Fr.), zusammen S65 600 (im April 939 900 Fr.). Die Betriebs- Ausgaben betrugen im Mai er. 395 900 in April 380 000 Fr. J demnach Ueberschuß 470 909 im April 550 900 Fr.). Der Betriebs⸗-Ueberschuß im Mai 1885 betrug 507 259 Fr.

165 n fie g g e nn mn, Im z Mai er.

3368 M, bis ult. Mai er. 76 ' h ehe ai e 9 186 6

Wetterberi 8 U

cht vom 19. Juni 18 hr Morgens. &.

Stationen.

Temperatur ihn o Celsing

Mullaghmore Aberdeen. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. aparanda. ͤ t. Petersbg. still wolkenlos Moskau d . ill wolkenlos Cork, Queens ö ö 3 . K . bed HVamburg O SO 4 bedeckt Swinemünde SO 3 heiter Neufahrwasser ; still neblig?) Memel O 1 halb bed

. 5 ünster... Karlsruhe. Wiesbaden. München .. Chemnitz ..

Berlin.... an,,

Lhalb bed.) 1 wollig still bedeckt SW 3 bedeckt?) NO 1 wolkenl 9 ͤ halb bed ah 3 Regen

Breslau. Ile d' Aix .. Nizza .... . 9 See sehr ruhig. ?) See ruhig. 3) Seegm schwach. Nachts böig. ) Thau. 5) 8 ee. ) Gestern Abend Gewitter. 8) Gestern Nachmittn Gewitter. ) See ruhig. 1) See glatt. . Uebersicht der Witterung: Ein Minimum an Tiefe zunehmend und westwin fortschreitend, liegt an der holländischen Küste in

südlichen Nordseegebiete, trübes regnerisches Wethg

verursachend. Die ungewöhnlich hohe Wärme lg Nord-Europa, sowie das kalte meist trübe Wett über Mittel⸗Europa dauert fort. Auf dem Streifn Skudesnäs == Haparanda beträgt die Temperatur Grad, welche die durchschnittliche in Deutschlan etwa Um 10 Grad übertrifft. In Mittel⸗Deutschla und Desterreich fanden stellenweise Gewitter stt Erhebliche Regenmengen sind insbesondere im weß lichen Deutschland gefallen.

Deutsche Seewarte.

K /

Theater.

Beutsches Theater. Sonntag: Der Hütten besitzer.

Montag: Romeo und Julia.

Dienstag: Der Richter von Zalameng.

Victoria- Theater. Sonntag: Zum J. Mile Amor. Großes Ausstattungsballet von Lu Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationq von E. Falk. In Scene gesetzt von Ettore Coppü von der Scala in Mailand. 86 Uhr: Großtt Triumphzug Julius Cäfar's, ausgeführt bo 750 Personen. Anfang 73 Uhr. Sommer⸗Preise.

Friedrich -HWilhrlmstädtisches Cheater. Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 = 1

Sonntag: Zum 134. Male: Der Zigeuner baron. Operette in 3 Akten nach ginzt. G zählung von M. Jokai und J. Schnitzer. Musik r Johann Strauß.

Bei günstiger Witterung im elektrisch beleuchtete Sommergarten von 5 Uhr ab: Concert.

Montag: Zum 135. Male: Der Zigeune baron.

Rrolls Theater. Sonntag: Gastspiel in Frau Carlotta Grossi und J. Gastspiel des Grech herzogl. Hofopernsängers Hrn. Ludwig Baer; Dir Hugenoßften. (Margarethe von Valois: Fr. Gros Radbul: Hr. Baer.)

Bei gunstigem Wetter vor und nach der Vt stellung, Abends bei brillanter elektrischer BVeleut tung des Sommergartens: Großes Doppel⸗Goncet Anfang 4, der Vorstellung 7 Uhr.

Montag: Der Trompeter von ,, in. BVoppel⸗Concert. Anfang h, der Vorstellm

*

Täglich: Gemälde ⸗Ausftellung neuer Wen von Waßsili Wereschagin, Geösfnet von Vn mittags 15 Uhr bis Rachmittags 2 Uhr, Ent 50 und von 4 Uhr an bis zur letzten Pnsf der Opern ⸗Vorstellung, Entree inkl. Theater 14

Blllets und Abonnementsbillets, das Dtzd. sind vorher zu haben an der Kaffe, bei den Henn Bach, Ünter den Linden 45, Lindenberg, Leipiih straße 50a.,, C. Heintze, Unter den Linden 3, un im Invalidendank, Markgrafenstr. la.

Belle Alliance - Theater. Somtn Bastspiel des Hrn. Emil Thomas. Zum lb, Mal Das Parabiss. Alt 3. Im klafftschen Drei La Orquesta Espanol. Im Sommergarten: Intz nationales Concert. La Orquesta Espaũola. ut corps Arnold und die Hauskapelle. i, Wiener, Schwedische und Neger⸗Sangergesell chaste

Brillante Illumination durch 29, ga flammen. Anfang des Concerts 4 Uhr, der Vet stellung 7 Uhr

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Schriften, N „Buchdrug, Oithographi , b

Gtto Steuer, Dresden 3.

Deutscher NR

s⸗Anzeiger

oͤniglich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

1

für das Vierteljahr.

Aansertionspreis für den Raum einer Aruchzeilt 0 J.

Berlin, Montag,

Berlin, den 21. Juni 1886.

Se. Majestät der Kaiser und König sind am Sonn⸗ abend Abend nach Bad Ems gereist.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major Klatten, Inspecteur der Gewehr⸗ sabriken, den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter slase; dem Major Kühn, à la suite des Kriegs⸗Ministeriums, Inspicient der Waffen bei den Truppen, den Königlichen Kronen⸗ den dritter Klaffe; dem Hauptmann Ben del, ü la. snite des Magdeburgischen Füsilier⸗Regiments Nr. 36, Subirektor der Gewehrfabrik zu Danzig, dem Hauptmann Foß . K suite des 4. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr, 30, Subdirektor der Gewehrfabrik zu Erfurt, Und dem Betriebs⸗Inspektor Fruder bei der Gewehrfabrik zu Spandau den Rothen Idler Orden vierter Klasse; dem ,,, Kahmann zei der Gewehrfabrik zu Danzig den König ichen Kronen⸗ Irden vierter Klasse; sowie dem Meister S . in der Gewehrfabrik zu Spandau, dem Meister in kler in der Gewehrfabrik zu Erfurt, dem Meister Thomas in der Ge⸗ wehrfabrik zu Danzig, dem Arbeiter August Dierberg in der Gewehrfabrik zu Spandau, dem Arbeiter Joseph Ober⸗ hollenzer in der Gewehrfabrik zu Erfurt, und dem Arbeiter Hermann Behrendt in der Gewehrfabrik zu Danzig das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se Majestät der König haben Auergnädigst geruht: dem * . schwedischen Lieutenant Wenn erberg, drdonnanz Offtzler Sr. Königlichen Hoheit des Kronyrinzen von Schweden und Norwegen, und dem bisherigen . degations⸗Sekretär bei der japanischen Gesandtschaft in Berlin, Funfi Ta nahashi, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädiast geruht:

den bisherigen vortragenden Rath im Auswärtigen. Amt, Wirklichen Geheimen Legations⸗Rath Re ich ardt, zum Direktor im Auswärtigen Amt, und den bisherigen General⸗Konsul Hillet zum Wirklichen Legations-Rath und vortragenden Rath im Auswärtigen Amt zu ernennen.

Dem bisherigen Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Konsular⸗Agenten Ferdinand Mohr in Kiel ist als Honorar⸗Vize⸗Konsul für Oesterreich-⸗Ungarn in Kiel das Crequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Verordnung,

betreffend die Einfuhr und die Ausfuhr von Ge⸗ vächsen, sowie von sonstigen Gegenständen des Wein- und Gartenbaues.

Vom 16. Juni 1886.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ze. . verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths, was folgt:

Der 6 Geltungsbereich der Verordnungen vom ll. Februar 183 (Reichs- Gefetzll. S. 43) und vom zl. Ok⸗ tober 1879 (Reichs⸗-Gesetzbl. S. 303), sowie vom 4. * iß63 (Reichs- Gesetzbl. S. 153 ist fortan dasjenige Gebiet, U. durch das deutsche Zollgebiet und die außerhalb der . . Fehnremn⸗ belegenen Theile des Reichsgebietes ge⸗ ildet wird.

8. 2. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ kündigung in Kraft. . Ürkundlich unter Unserer 5 Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel, Gegeben Berlin, den 16. Juni 1886. . S8.) Wilhelm. ; von Boetticher.

Vertrag jwischen Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz, betreffend die Regelung der Lachs⸗ fischerei im Stromgebiete des Rhe ins.

Vom 30. Juni 18865.

Se Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, mit Zu= stin mung ö. fle fi . nigs von Bayern, Sr. Majestät des 26 von Württemberg, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden, Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und

burg, fowie Se. Majestät der rath der Schweizerischen Eidgeno

Rheins einheitlich zu regeln, abzuschließenden Vertrages zu Se. Majestät der S atiche Sni kj König von Preußen: den Herrn Eduard Margaxrd, d Wirklichen Geheimen Rath, der Niederlande: hilippe van der Hoeven, Aller⸗

sekretär un . Se. Majestät der Köni Jonkheer Dr. Frederik höchstihren außerordentlichen Minister bei Sr. Majestä

von Preußen,

den Herin Dr. Eduard Nie ihren Präsidenten des Staatsk

den Herrn Dr. P

den Herrn Dr. sandten und

Im Rheinstrom vom Fall bei allen Ausflüssen desselben, durch wel ungetheilten Rhein in das Meer abflie weder mittelst ständiger Vorrichtunger noch mittelst am Ufer oder im Fischereivorrichtungen (R als auf die Hälfte seiner stande, in der ge der Wand iese Vorschrift so e wendung finden; jedoch auf diejenige Grenzgewässer mit einem an der Staate bilden, nur soweit, als in Vorgehen beobachtet wir

Die an einzelnen vorrichtungen sollen dies selben eine auf dieses besondere berechtigung verbunden ist.

In den im Artikel 1 (Abs. stroms und in den dafelbst Rheins, soweit sie den Dur Laichplätzen vermitteln, dürfen gewendet werden, wenn sie zwi und Unter⸗Leine) nicht über welche nur zum Fange von S dieser Beschränkung nicht unterworfen sein.

Mehrere Treibnetze dürfen nur in einer ausgeworfen werden, welche mindestens das größten Netzes beträgt.

Treibnetze be schen Ober⸗ un

Ausflüssen desselben, d theilten Rhein desselben soll jede Dauer von zwei Monaten verboten Die Einstellung dieser Fis I) auf Königlich niederländi bis zum 15. Oktober einschließlich; 2) auf der Strecke von der nie

ischereibetriebe die char

im R rmitteln, s

räthen jeder von Samstag

ginn diese water) na 2 Tiden festzusetzen.

In denjenigen Stre sich geeignete Laichstellen laufe des Rheins selbst von bis zum Fall von Schaffhau Dauer von mindestens 6 bis 31. Dezem betrieben und d der Fortpflanz

reifen oder d

heim Ludwi en soll die .

ber nur mi

ungs⸗Elemente er Laichreife nahef

Alle post· astalten nehmen gestelung an; 4

far Berlin außer den Nost Anstalten auch die Erpe

din on: sw. Wuheimfrrate Rr. a. 1

den 21. Juni, Abends.

1886.

u 2 t ᷣQu&᷑ :

bei Rhein und Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Olden⸗ ! nig der Niederlande und der Bundes⸗ ffenschaft, von dem Wunsche geleitet, Hebung des Lachsbestandes die Lachsfischerei im Stromgebiete des haben zur Vereinbarung eines hierüber Bevollmächtigten ernannt:

erhöchstihren Unter⸗Staats⸗

sandten und bevollmächtigten

t dem Deutschen Kaiser, König e. Rahusen, Allechöchst

ums für die Seefischereien,

hilip Adrigan Helshoer, Allerhoöchstihren Direktor der Domänen im Finanz- Ministerium,

und

der Bren de gn thher Seh z , ,, Eidgenossenschaft: Arnold Roth,

bevollmächtigten Minister,

und den Herrn Dr. Alfred de Claparsde Legations⸗Rath, welche, nach Mittheilung und gegenseiti An

machten, über folgende Punkte üͤbereingekommen sind:

inen außerordentlichen Ge⸗

erkennung ihrer Voll⸗

ffhausen an abwärts und

he Wasser von dem bei Lobith fließen kann, soll beim Fischfange

i chwehr, Fach, Zalmsteel),

hnlichem niedrigen Wasser⸗

ürzesten geraden Linie von Ufer zu Ufer gemessen, für erfische versperrt werden dürfen. ;

A auch auf die Rebenflüsse des Rheins An⸗ n Strecken der Nebenflüsse, welche Uebereinkunft nicht betheiligten

dem Nachbarlande ein gleiches

Rebenflüssen bestehenden ständigen Fischerei⸗ er Vorschrift nicht unterliegen, wenn mit den⸗ Fangmittel gerichtete Fischerei⸗

Artikel II. .

1 bezeichneten Strecken des Rhein⸗ Abf. 23) bezeichneten Nebenflüssen des chjug der Lachse und Maifische zu den im Fischkange nur an⸗ d Unter⸗Simm (Ober⸗ breit sind. Einwandige Netze, tör bestimmt und geeignet sind, sollen

Artikel III. Im Rheinstrom vom Fall bei Schaffh

. derländisch⸗preußischen Grenze an aufwärts die Zeit vom 27. August bis zum 26. Oktober ein⸗

fan . 21 ie Regierungen der betheiligten Ufersta biet feststellen, welche werfen sind, und dabei wande der Fischerei auf andere Fis betrieben wird. Ueber die getroffenen gegenseitig Mittheilung machen. Artikel TV. Von Basel an abwärts soll Strecken seiner Nebenflüsse, welche fische zu den Laichstellen ve zeichneten Ausflüssen die Fis rt auf die Dauer von Äbend 6 Uhr bis Sonntag Abend 6

Der Königlich niederländischen Regierung bleibt vorbehalten, 3 die Lachsfischerei mit Reusen e, ,, m . ebiete den

r wöchentlichen Schonzeit auf ch Samstag Abend 6 Übr und die Dauer der Schonzeit

ikel V. Rebenflüsse des Rheins, in welchen für den Lachs finden, und im oberen Strom. shafen an aufwärts *. während der n innerhalb der Zeit vom 15. Oktober t ausdrücklicher obrigkeltlicher Genehmigung iese nur ertheilt werden dürfen, wenn die Rogen und Milchf der gefangenen Ma . tehenden 3 zum ü Unter dieser

Entfernung von einander Doppelte der Länge des

affhausen an abwärte, in allen urch welche Wasser von dem bei Lobith unge⸗ Meer abfließen kann, und in allen Lachsfischerei . Zegensbetrieb allj ein.

betriebe soll umfassen:

schem Gebiete die Zeit vom 16. August

allen Nebenflüssen hrlich auf die

aten werden für ihr Ge⸗

2 Vorschrift zu unter⸗ rforge treffen, daß nicht unter dem Vor⸗ ten thatsächlich Lachsfischerei

Anordnungen werden sich die Regierungen

heinstrom und in denjenigen den Durchzug der Lachse und Mai⸗ owie in seinen im Artikel J be⸗ cherei auf Lachse und Maifische mit Ge⸗ Stunden in jeder Woche Uhr eingestellt

e⸗ ie erste tiefste Ebbe 64 au

Benutzung

ü weck der künst⸗ st. oraussetzung darf die ch ächrend der wöchentlichen Schonzeit (Art. IV) obrigkeitlich gestattet werden.

Artikel VI.

Die Vorschriften der Artikel. J bis V dieser Uebereinkunft finden auf die Mosel von ihrem Austritt aus Elsaß⸗Lothringen bis Trier und auf alle diejenigen linksfeitigen Nebenflüsse der Mosel, welche in ihrem Laufe preußisches und luxemburgisches Gebiet berühren, keine Anwendung. ; ñ

Der Königlich preußischen Regierun bleibt vorbehalten, die i nr, dieser Gewässer durch , mit der

roßherzoglich luxemburgischen Regierung im Sinne dieser Ueberein⸗ kunft zu regeln. Artikel VII. ö

Zur Hebung des Lachsbestandes im Rheingebiete soll darauf Be⸗ dacht genommen werden, daß . ;

1) die natürlichen . in den Nebenflüssen den aufsteigenden Lachsen wieder möglichst erschlossen und zugänglich gemacht werden;

)) die Fortpflanzungselemente (Rogen und Milch) der gefangenen Lachse möglichst zu Zwecken der künstlichen Zucht verwendet werden. Artikel VIII. .

Die Regierungen der betheiligten Uferstaaten werden für ihr Ge⸗ biet ein Mindestmaß feststellen, unter welchem Lachse weder gefangen, noch in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Artikel IX. .

Die Regierungen der betheiligten Uferstaaten werden die zum Vollzuge diefer Uebereinkunft erforderlichen Vorschriften erlassen und deren kebertretung mit angemessenen Strafen bedrohen, auch das zur ö ieser Vorschtiften erforderliche Aufsichtspersonal be⸗

ellen.

Durch gegenwärtige Uebereinkunft wird die Befugniß der einzelnen Staaten zicht auggeschloffen, für ihre Gebiete sftrengere Bestimmungen zum Schutz der Fische zu treffen. .

Artikel X. ö .

Jede Regierung der betheiligten Uferstaaten wird für ihr Gebiet einen Bevollmächtigten bestellen. . ;

Diese Bevollmächtigten werden sich die von ihren e , . getroff en über das Fis im gtheingeblet

enen Anor as gegenseitig . und von Zeit zu

Über die zur Förderung der Lachsfischerei im hdr e g . zu ergreifenden Maßregeln zu berathen. Artikel XI.

Diese Uebereinkunft tritt hien nach ihrer Ratifikation in Kraft, bleibt von diefem Tage an zehn Jahre lang in Wirksamkeit und, wenn sie nicht zwöls Monate vor Diefem Zestvunkte von einer der vertragschließenden Regierungen gekündigt worden ist, weiter von Jahr zu Jahr bis zum Ablauf eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem die eine oder andere der vertragschließenden Regierungen die Kündigung erklärt hat. Artikel XII.

Die gegenwärtige Uebereinkunft soll ratifizirt und die Aus wechse⸗ lung der Ratifikationen soll binnen möglichst kurzer Frist in Berlin bewirkt werden. ; ; ;

Zu Urkund dessen haben die Bevollmãchtigten die Uebereinkunft unterzeichnet und ihr Siegel beigedrückt.

So geschehen zu Berlin, am 30. Juni 1885.

(L. S) Marcard. ( S.) X van der Hoeven. (L. S. A. Roth. (L. 8. E. N. Rahusen. r. S5 Alfred de Claparsè de. (L. S) Ph. A. Holsboer.

Das vorstehende Uebereinkommen ist ratifizirt worden und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden hat zu Berlin am 7. Juni 1886 stattgefunden.

Schlußprotokoll.

Bei der heute stattgehabten Unterzeichnung der Nebereinkunft zwischen dem Deutschen Reich, dem Königreich der Niederlande und der Schweiz über die Regelung der e ge im Stromgebiet des Rheins wurde das Einverständniß der Bevollmächtigten sämmtlicher betheiligten Uferstaaten über folgende Punkte konstatirt:

J.

Auf die in den verlassenen Nebenarmen des Rheins betriebenen eg n jeglicher Art sollen die Bestimmungen der Uebereinkunft Line Anwendung finden, sofern diese Nebenarme nicht von beiden Seiten mit dem Hauptstrome derartig in Verbindung stehen, daß die Wanderfische jederzeit frei , . können.

Den einschränkenden Vorschriften der Artikel H. und UI der Uebereinkunft follen diejenigen Zug⸗ und Treibnetzfischereien unter⸗ worfen werden, welche vorzugsweise auf den Fang von Lächsen gerichtet sind; insbesondere auch ; . ͤ

a. die mit Treibnetzen dreiwandigen Netzen an bestimmten Stellen betriebenen 6 ereien; . ;

p. die in den Niederlanden mittelst großer Zugnetze einwan⸗ diger Netze unter Anwendung von Dampf. oder Pferdekraft be⸗ triebenen sogenannten aaf Zegensfischereien / .

e. die vornehmlich auf der niederlaͤndischen und der . Flußstrecke unter Anwendung von Zugnetzen einwandigen Netzen s'boch ohne Anwendung ven Dampf oder Pferd bẽtr ebenen sogenannten and · degeng fischereie n

Nach , des vorletzten Absatzes des Artikels II der Uebereinkunft foßl insbefondere dafür Vorsorge getroffen werden, daß während der Herbstschonzeit nicht der Fang von anderen Wandel

fischen, namentlich Schnäpeln (Coregonus oxyrynchus) ae ch

Houting zum Vorwande genommen wird, um thatsach fischerei zu betreiben. .

Sobald der Beitritt des Gro herzogthums Luxemburg zu gegen wärtiger e , erfolgt sein wird, soll der Artikel V der Uebereinkunft außer Kraft treten. ö

In Ausführung der Bestimmungen im Artikel v

und VI der Uebereinkunft werden die Regierungen der ligten ten si die Erhaltung und Vermehrung g 6 9. . ausgiebigster Benutzung der künstlichen Fischzucht angelegen lassen.