6 o in .
Waarenbenennung und Klassifikation XII. Oele, Fette, Wachs und Wa garen daraus. Vegetabilische Oele aller Art, mit Aus nahme der flüchtigen Oele... GBemerk. wie früher.) Fisbhthran , Talg und thierische Fette aller Art, welche in der Industrie Verwendung 1 Wachs, weiß oder gell... Seifen aller Art, mit Ausnahme der Toilettenseifen . ? (Bemerk. wie früher.) 1 Waaren aus weißem oder gelbem Wachs, wie Kerzen jeder Größe, Figuren, Blumen, Früchte und alle sonstigen w XIII. Thierische Abfälle und Er— zeugnisse derichiedener Art. Knochen und Hufe? . 100 Eg Viehhörner, rohe Gemerk. wie früher. Viehhörner, zugerichtete . (Bemerk. wie früher.) 8 1 1 O Goldschlägerhäutchen und Blasenn. 11 ö enziemer. Ochsengalle Blut, geronnenes J 1420 1,50 J 16 20 . , 16 k Schweins borsten. Menschenhaare jeder Art. SBemerk. wie früher.) Die Nr. 576 des alten entspricht der Nr. h72 des neuen Tarifs. Hahnen⸗ und Adlerfedern, in jeder natür⸗ k Schreibfedern, rohe oder zugerichtete. Bettfedern. wd 1 Elephantenzähne, ganz oder in Stücken. Schildkrötenschalen. . Fischbein, rohes.
Waschschwämme jeder Art Abfälle von Waschschwämmen .
Ameiseneier
m,
XIV. Häute, Sattlerwaaren und
verschiedene Gegenstände aus
Haut und Leder, Schuhwaaren,
. weer, e
Häute, rohe: Büffel⸗, Ochsen⸗, Kalb⸗, Lammhaute (mit Ausnahme von Astra⸗ chan), Jiegen⸗, Zickel⸗, Pferde⸗, Borsten⸗ viehhäute mit oder ohne Haar oder Wolle; alle sonstigen Arten von Häuten ohne Pelzwerk . l00 kg 2
Häute, zugerichtete:
(Bemerk. wie früher.)
Sohlleder aller Art u. s. w. (wie früher)
Dam hirschleder, „Castor“ genannt u. s. w. I
Lederarbeiten, verschiedene, mit Ausnahme der zu dem folgenden Attikel gehören⸗ den u. s. w. (wie früher). .
. SGemerk, wie früher.)
Brieftaschen. Geldtäschchen, Cigarren⸗ taschen, Tabackbeutel, Schreibmappen, Etuis und kl eine Kästchen, Necessaires, Reisetgschen und dergleichen, von Leder aller Art u. s. w. (wie früher).
. (Bemerk. wie früher.)
Reise⸗, Lager und Jagdartikel, aus star⸗ kem Wachstuch oder starker Leinwand u. s. w. wie früher). K
(Bemerk. wie früher.)
Lederne Handschuhe aller Art, mit Aus⸗ nahme der zu dem folgenden Artikel J
Militärhandschuhe; Pelzhandschuhe ohne Unterschied des Pelzwerks; Handschuhe und Schutzleder zum Fechten; lederne Jacken und Beinkleider; ledernes Bett⸗
H .,, Pelzhäute aller Art mit Ausnahme der im Artikel 269 (267) erwähnten, auf einer von beiden Seiten zugerichtet oder nicht, nicht zugeschnitten (necroite), nicht konfektionirt. . l00 kg 300 ; (Bemerk. wie früher.) 85 Kautschuk und Guttapercha in jeder Form, nicht bearbeitet, nicht zugeschnitten d 286 Kautschufk⸗ und Guttaperchawaaren aller Art ohne Verbindung mit anderen Ma— a (Bemerk. wie früher.) Der Artikel 501 des alten entspricht dem Artikel 498 des neuen Tarifs. Kautschuk⸗ und Guttaperchawaaren aller Art in Verbindung mit anderen Ma— terialien ö (Bemerk. wie früher.) XVI. Webstoffe und Fabrikate daraus. 288 Wolle aller Art, auch gekrempelt und k 2 289 Wollengarn aller Art, nicht farbig .. 292 Wollengewebe im Gen icht von 500 — 1009 auf das Quadratmeter 294 Shamls, brochirte und fagonirte, mit Aus⸗ nahme der Indischen (sogenannten . 6h zshawls, Indische (sogenannte Türkische) 1g 5 ollene Strumpfwirkerwaaren aller Art und in jeder Qualität l00 kg 300 (Bemerk. wie früher.) Posamentierwaaren und Bänder von reinet Wolle, weiß oder gefärbt. ; Bemerk. wie früher.) 298 Spitzen, wollene... .. 1kRg 15 (Bemerk. wie früher.) 299 Teppiche aus reiner Wolle.. l00 kg 150 Bemerk. wie früher.) Der Artikel 337 des alten entspricht
287
296 296
297 350
dem Artikel 33tz des neuen Tarifs.
Alter Neuer Zells
in Franken 100 18 36
5
Waarenbenennung und Klassifikation Maß · Tarif sta 300 Filz, dicker, ordinärer, ungefärbt oder ein⸗
ö, re, , m 301 Ordinäre Waare aus dickem Filz, un⸗ gefãrbt oder 9 . ¶Bemerk. wie früber.)
302 Teppichfils in allen Farben, bedruckt oder
nicht, meterweise oder im Stück..
303 Filz in allen Farben, mittelfein oder fein
303 ( neuen rif besondere Nummer)
Waaren aus dergleichen Filz ( Bemerk. wie frũher.
Die Artikel 301 und 577 des alten entsprechen den Artikeln 299 und 573 des neuen Tarifs.
304 Thier Jagre aller Art, roh, zugerichtet oder
1 mit Ausnahme der in den
rtikeln 254 (253) und 255 (254)
ö
Hierzu 3 Ochsen⸗, Kuh⸗e, Roß⸗, Ziegenhaare und überhaupt alle Arten . ausgenommen an ,, ten und Menschen⸗ aare.
305 Haargeflechte aller Art.. (Bemerk. wie früher.) 306 66 aller Art aus Thierhaaren jeder (Bemerk. wie früher.) Wirkwaaren aus Thierhaaren aller Art; Velen , aus Roßhaar; üte aus Roßhaar, nicht zurecht ge—⸗ d .../ Kokons von Seidenraupen. Rohseide aller Art und Floretseide Seidengarne in allen Farben, einfach oder moulinirt, einschließlich der Nähseide Seidengewebe und Seidenwirkwaaren aller Art wie früher) . ; (Bemerk. wie früher.) Baumwolle, roh, gekrempelt oder ge⸗ kãmmt; Baumwollenwatte und Charpie 100 kg 17 n, aller Art u. s. w., (wie ,,, Baumwollengewebe, roh, ungefärbt, nicht appretirt, ungemustettꝛt .... (Bemerk. wie früher.) Baumwollengewebe, weiß oder gleichviel durch welches Verfahren, jedoch erst nach dem Weben einfarbig gefärbt, appretirt oder nicht u. s. w. (wie ö . (SBemerk. wie früher.) Baumwollengewebe, aus ein⸗ oder mehr⸗ farbig gefärbtem Garn gewebt; be— druckte baumwollene Gewebe; Baum⸗ woll nnn. (Bemerk. wie früher.)
Baumwollengewebe, leichte, schlicht, ge⸗ stickt oder brochirt, ungebleicht, ge⸗ bleicht, gefärbt oder bedruckt, mit Ausnahme von Tüll; baumwollene Strumpfwirkwaaren aller Art; baum⸗ wollene Posamentierwaaren und Bänder K ;
(Bemerk. wie e
Baumwollene S itzen; baumwollener
Tüll u. s. w. (wie früher) . ; (Bemerk. wie früher.) Artikel 334 des alten entspr. dem
Artikel 333 des neuen Tarifs.
3212 Hanf und Flachs, roh ffrisch), getrocknet oder geröstet, gepocht oder nicht, 6 — . oder nicht; Hanf⸗ und Flachs⸗— zeede; Lindenbast, geröstew.... 321 b Jute, Abaca, Phormium tenax und andere vegetabilische Spinnstoffe, roh oder gehechelt, einschließlich der India⸗ faser (erin vogétall)J ..... 322a Garne aus Flachs und Hanf, roh, ge— e t gen nnn, 322b Garne aus Jute. Abaca, Phormium tenar, Aloebast und andere derartige Spinnstoffe, roh, gebleicht oder ge⸗ ö Nähgarn, gebleicht oder nicht, gefärbt oder nicht aus Hanf oder Flachs. 324 Bindfaden ohne Unterschied der Stärke, roh, u. s. w. (wie früher)! ... . 325 Tauwerk aller Art u. s. w. (wie früher) 3262 Leinwand, von Hanf oder Flachs, mit Ausnahme der in den folgenden Ar⸗ tikeln vorgesehenen, wie: rohe Pack— leinwand u. s. w. (wie früher) (Bemerk. wie früher.) 326b Leinwand aus Jute, ganz ordinär, und Säcke aus dieser Leinwand . Hierunter sind nur begriffen die Packleinwand, die Sacklein⸗ wand und die mit dieser Leinwand gefertigten Säcke. Alle anderen Ge⸗ webe aus Jute gehören zum Ar— tikel 335 (334).
Zwillich aller Art, roh, gebleicht oder 2
Leinwand, schlichte, sogenannte Hol⸗ ländische, roh oder gefärbt, ohne Unter
schied der Qualität ;
Leinwand, schlichte, sogenannte Hol ländische, gebleichte, ohne Unterschied kJ
GBemerk, wie früher.)
Leinwand, schlichte, sogenannte Hol⸗ ländische, bedruckte, ohne Unterschied der Qualität; leinene Taschentücher,
schlichte u. s. w. (wie früher). .
Leinene Wirkwaaren aller Art und ohne Unterschied der Qualitt. 500
(Bemerk. wie früher.)
Leinener Tüll und Zwirnspitzen I Ig 20
wie früherer ane m
Packleinwand, Sackleinwand und daraus gefertigte Säcke sind gestrichen
Wollene Stoffe, nur mit Seide, oder mit Seide und Leinen oder mit Baum⸗ wolle gemischt, u. s. w. (wie früher). (Bemerk. wie fruher)
Teppiche aller Art mit Ginschlag von Leinen oder Hanf u. s. w. (wie früher)
Posamentierwaaren von echtem oder un⸗=
307
323
250
150
Nr. des alten Tarif
A ; Waarenbenennung und Klassifikation Maß; lte
von echtem oder unechtem Gold oder 9e 1416 c 9 Hierunter fallen außer ver⸗ schiedenen e,. der ge⸗ wöhnlichen Bortenwirkerei und derjenigen für militärische Zwecke, 86 Seide, auf Baumwolle oder auf Leinen gewundener Gold⸗ oder Silberdraht. Die Gold- oder Silberstickereien auf. Stoff jeder Art gehören auch zu diesem Artikel. Getheerter . und Asphaltfilz zur Schiff sverhäutung, zur Bedachung und zu anderem Gebrauche. Kleidungsstücke aus den im Artikel 291 (289) erwähnten Wollengeweben, den im Artikel 316 (3155 erwähnten Baumwollengeweben und den zu Artikel 3268 (325 a) gehörenden Leinen ⸗ oder Hanfgeweben, zugeschnitten oder kon fektionirt, — alle u. s. w. (wie früher) (Bemerk. wie früher.) Kleidungsstücke aus den zu Artikel 292 (290) gehörenden Wollengeweben, den im Artikel 317 (316) erwähnten Baumwollengeweben und den zu Ar⸗ tikel 327 (326) gehörenden Leinen⸗ und Hanfgeweben, zugeschnitten oder konfektionirt, — alle u. s. w. (wie k (Bemerk. wie früher.) Kleidungsstücke aus den zu Artikel 331 (330) und Artikel 334 (333) gehören⸗ den Leinengeweben und den zu Artikel 311 (310) und Artikel 312 (311) ge— hörenden Seidenstoffen, zugeschnitten oder konfektionirt, — alle u. s. w. J Wäsche aus den im Artikel 316 (315) erwähnten Baumwollenzeugen und den zu Artikel 3262 (325 a) gehörenden Leinen⸗ oder Hanfgeweben, zugeschnitten ger lonfeltlbnni;ĩ; Wäsche aus den zu den Artikeln 317 (G16) und 318 (317) gehörenden Baumwollengeweben , zugeschnitten oder konfektionirt, in Verbindung mit Holländischer Leinwand aller Art, und Waäͤsche aus den zu Artikel 328 (327) und 330 (329) gehörenden Leinen— geweben u. s. w. (wie früher) . BGemerk. wie früher.) ö Wäsche aus den in den vorhergehenden drei Artikeln nicht besonders aufgeführten Baumwollen- und Leinengeweben, zu⸗ geschnitten oder konfektionirt, alle w Wäsche aus Geweben aller Art, zuge— schnitten oder konfektionirt, mit Aus— lee, Herrenhüte, seidene; mechanische Hüte (Gibus) ohne Unterschied des Stoffes; Hüte u. s. w. (wie früher) . ; (Bemerk. wie früher.) Die Artikel 301, 303, 307, 275, 353, 283, 284 und 577 des alten entsprechen den Nummern 299, 303, 306, 273, 352, 281, 283 und 573 des neuen Tarifs. Kopfbedeckungen für das Militär, wie Tschakos, u s. w. (wie früher) (Bemerk. wie früher.) Artikel 275 des alten entspricht dem Artikel 273 des neuen Tarifs. Schilfrohr und gemeine Binsen, sowie 100 n Garben Exotische Binsen aller Art. 100 kg (Bemerk. wie früher.) Waaren, gemeine, von Flechtwerk aus Schilfrohr u. s. w. (wie früher). Waaren, aus exotischen Binsen gewebt be gr en u. s. w. (wie fruher) . (Bemerk. wie früher.)
100 kg 20
346
XVII. Papier, Pappe und Waaren daraus.
Papier, ungeleimtes, ungeglättetes, d. b.
ordinäres, farbig oder nicht u. s. w.
(wie früher), ausgenommen Druck— tee, * Papier jeder Art, farbig oder nicht, ge⸗ glättet oder nicht, mit Ausnahme des in dem vorhergehenden Artikel aufgeführten und desjenigen, welches zu den folgenden Artikeln gehört, wie: Druckpapier (einschließlich des soge⸗ nannten Affichenpapiers); . jeder Art (ausgenommen die im fol⸗ genden Artikel aufgeführte Gattung) und dazugehörige Briefumschläge; Kanzleipapier, einschließlich des soge⸗ nannten Ministerpapiers; Zeichen⸗ papier, Notenpapier; liniirtes Papier jeder Art; feines Papier, sogenanntes Pelure ; Cigarrettenpapier; Seiden papier; Einbandpapier, auch marmorirt oder chagrinirt; sogenann tes Porzellan⸗ papier; Papier, welches zu Photo- graphien und verschiedenen chemischen Arbeiten vorgerichtet ist; u. s. w. — J Luxuspapier aller Art, wie u. s. w. (wie W Tapetenpapier ohne Unterschied der J /) Papiermasse und ganz ordinäre Pappe J Pappe aller Art mit Ausnahme der im vorhergehenden Artikel aufgeführten u. s. w. Cspig früsser ... Röhren aus Papier und i t. Papier⸗ 5 u. s. w. (wie früher) — alles Vorstehende aus allen zu den Artikeln 359 (358) und 360 (359) gehörenden Papiergattungen gefertigt... 366 Alle anderen, in den vorhergehenden Ar⸗
tikeln nicht begriffenen Waaren aus Napier, wie Spielkarten u. s. w. (wie
echtem Gold oder Silber; Spitzen
ö 3680 Lehrbücher, in rumänischer Sprache ge⸗ J
Nr. des
stab Zell Tarifs 4 6 36 Lesebücher, Musikalien und überhaupt
Ma
Waarenbernennung und Klassifikation sta
alten
Veröffentlichungen aller Art, gedruckt, lithographirt, oder gestochen in jeder Weise, brochirt oder nicht, mit Aus⸗ nahme der im Artikel 3682 (3672) bezeichneten Bücher 369 Lesebuͤcher, musikalische Werke und über⸗ haupt Veröffentlichungen jeder Art, gedruckt, lithographirt oder gestochen in jeder Weise, kartonnirt oder ge⸗ m . Stiche in i w: wie früjer 371 otographien, Stiche u. j. w. (wie früher) 9 3 wie früher.) Die Artikel 276, 272 und 584 des alten entsprechen den Artikeln 274, 270 und 580 des neuen Tarifs. XVIII. Holz und Waaren daraus. (Bemerk. wie früher.) 372 Brennholz jeder Art 1090 z744 Stämme von Tannen. z74b Bau und Werkholz anderer Art als das in 3742 (73a) bezeichnete, mit Aus⸗ nahme der wohlriechenden und der in Fourniere in . Hölzer. 100 (Bemerk. wie früher Stämme von Tannen fällt weg. ö (Bemerk. wie früher Verarbeiteter Kork gehört zum Artikel 378 (377). Hölzer, wohlriechended⸗. (Bemerk. wie früher. Fourniere ohne Unterschied der Holzarten; Parketten u. s. w. (wie früher) (Bemerk. wie früher) Artikel 353 des alten entspricht dem Artikel 352 des neuen Tarifs. Möbel aller Art, tapeziert, mit oder ohne Ueberzug u. s. w. (wie früher). (Bemerkf. wie früher.) . XI. Mineralische Brennstoffe, Bitumina und Erzeugnisse
daraus. ö. . ohne Unterschied der Qualität, rohes, und Schieferöl, rohes. Bitumina, flüssige, nicht besonders ge— M (Bemerk. wie früher) Ozokerit (Erdwachs), Paraffin und Kitte aus Erdharzen Steinkohlentheerrn..n Lichte und alle anderen Gegenstände aus Paraffin, Ceresin und Ozokerit XX. Mineralien, Thon- und Glaswaaren.
Alter Neuer
Zolls * ĩ
in Fran
100 kg frei
kg O0, 25
ILebm 4
1
I100 kg
0,50 100
0, S!
0, 60 160
Diamant, Saphir u. s. w. (wie früher) 190gr 4 Bergkrystall, Achat u. s. w. (wie früher) 1 ERg 30
Die im Artikel 592 aufgeführten Steine, polirt, gravirt u. s. w. (wie früher) Marmor aller Art und Alabaster, roh
oder geschnitten, jedoch nicht polirt ö
und nicht gemeißelt
Grobe Arbeiten zu Bauten,
Marmor u. s. w. (wie früher) Bemerk. wie früher.) .
Steine, gemeine, zum Bauen u. s. w. 1
Lithographische Steine .
Mühlsteine aller Art..
Schleifsteine, Probirsteine für Gold), Schmirgel, Filtrirsteine, Bimsstein .
Kreide, nicht geschnitten, Kreide in Stücken, geschnitten; Gyps u. s. w. ö
(Bemerk. wie früher)
Schiefer für Bauten, Schiefer zum Schreiben, mit oder ohne Rahmen.
Gemeines Töpfergeschirr u. s. w. (wie . ;
(Bemerk, wie früher)
Fayence aller Art, weiß u. s. w. (wie
d Bemerk. wie früher.) .
Porzellan aller Art, weiß u. s. w. (wie
JJ (Bemerk. wie früher)
Schmel;, Glasmgsse, Glasstangen, Glas— stengel, Glas in unförmlichen Stücken, J
Fensterglas und Tafelglas in Platten ohne Unterschied der Größe, in seiner natürlichen (grünlichen) Farbe u. s. w. jedoch . gravirt noch verziert u. s. w.
JJ gas al in seiner natürlichen grünlichen) Farbe u. s. w. gravirt, verziert u. s. w.; farbiges Tafelglas, gravirt oder nicht u. s. w. (wie früher) * 4122 Spiegel, deren Länge und Breite 30 em nicht übersteigen . .
4120 Spiegel, die in Länge und Breite oder
in einer dieser Dimensionen 30 em
413 T e gigen 3m turfarbigem (grün⸗
afelgeschirr aus naturfarbi = fag . u. f. w. Glafe, jedoch weder mattgeschliffen u. s. w. (wie früher), noch in Verbindung mit anderen T a n 8 nat rfarbigem u. s. w. Tafelgeschirr aus natur im u. s. w. le mattgeschliffen u. s. w., oder in Verbindung mit anderen gemeinen Materialien; Gefäße aus farbigem Glas u. s. w. (wie früher). 3 (Bemerk. wie früher. ö Gegenstände aller Art (mit. Ausnahme des Tafelgeschirrs und der im folgenden Artikel bezeichneten Gegenstände) von Glas in beliebiger Farbe, matt ge⸗ schliffen u. s. w. (wie fruhen ö Phantafieartikel von Glas aller Art, wie Statuetten u. s. w. (wie früher) zxI. Metalle und Metall⸗ waaren. . Gold in Barren und gegossen; Bruch⸗ ,, Hö ttgold zum Ve . Fier, rohes, in 5 u. s. w. (wie früher). J
aus
411
0, 30 1
( Paar 60
100 Eg 10
frei
0, 50 15
frei frei
20 0,70 300
1 0,70
0,50 2
36 9
Nr. des alten Tarifs 422
Waarenbenennung und Klassifikation 56461
Goldschmiedewaaren von Gold, Platin oder vergoldetem Silber 1 kg
Bijouterien von Gold oder Platin, mit oder ohne feine Steine
Silber, rohes, in Stücken; Bruchsilber .
Blattsilber, zum Versilbern .
Silber, gewalzt und zu Draht ausgezogen
Gen e. wie früher.)
Silberschmiedewaaren .
Bijouterien von Silber, mit oder ohne feine Steine. ,
mie
Plattirte Waaren und sonstige Jmitationen von Silber und vergoldetem Silber.
(Bemerk. wie fruher.) . Bijouterien, imitirte, feine und Bijou⸗ terien von Aluminium . (Bemerk. wie früher) Bijouterien, imitirte, ordinären. (Bemerk. wie früher.)
Metallperlen, vergoldet oder versilbert; ordinäre Flittern; Messinglahn (be⸗ tek); Rauschgold. .
Bemerk. wie früher.)
Gegenstände von Packfong und anderen Legirungen, vergoldet oder versilbert nn. n
Taschenuhren, silberne, oder aus anderem Material, weder mit Gold oder feinen Steinen besetzt oder verziert noch in anderer Weise damit versehen. Stück
(Bemerk. wie früher)
Wanduhren, mit jederlei Holz montirt, einfach gearbeitei oder mit Schnitzwerk verziert u. J. w, (wie früher]; . . 1 kg
(Bemerk. wie früher.) Uhrfournituren aller Art, mit Ausnahme der Uhrgläser und der Bestandtheile von öffentlichen Uhren
(Bemerk. wie früher.)
442 Kupfer, Messing und Bronze, roh, ohne Unterschied der Form u. s. w.; alles unvergoldet, unversilbert. 100 kg
(Bemerk. fällt weg).
Kupfer, Messing und Bronze, in Platten oder Draht u. s. w.; alles dieses un⸗ vergoldet, unversilbert. ö
Bemerk. wie früher.) ö
444 Gegenstände aus Kupfer und Messing— draht, polirt eder nicht u. s. w.; Kupfer und Messingdrahtgewebe.
(Bemerk. wie früher.) .
445 Kupferschmiedewaaren aller Art, wie Kessel, Grapen und sonstiges Haus ; geräth u. s. w. (wie früher)
(Bemerk. wie früher.)
447 Kunstbronzen und zwar Statuen, Sta⸗ tuetten, Büsten, Bas⸗Reliefs u, s. w. und überhaupt alle derartigen Kunst⸗ und Phantasieartikel und Zierrathen von Bronze, vergol det oder nicht u. s. w. wie ,. w
(Bemerk. wie früher.)
448 Zinn, roh, ohne Unterschied der Form u. s. w.; Zinn, rein und legirt, ge— hämmert oder gewalzt; Blattzinn , ö JJ
6h , ,,,
451 Drucklettern, Clichés, Platten u. s. w. ö
452 Nickel, roh, in Klumpen, geschmicdet, ge⸗ walzt oder zu Draht ausgezogen.
453 Packfong, roh, in Klumpen, geschmiedet, gewalzt oder als Draht, unvergoldet, unn n
455 Wismuthn. .
466 Xen ; ;
, e i;
458 Blei, roh, ohne Unterschied der Form . te fran,
459 Bleiplatten, Röhren, große gegossene Gegenstände u. s. w. wie früher) .
460 Alle anderen Gegenstände von Blei, ohne Unterschied der Qualität u. J. w. (wie dd
Die zu diesem Artikel gehorenden Gegenstände unterliegen, wenn sie vergoldet oder versilbert sind, neben dem Zoll von 60 Fr. pro 100 kg einem Zuschlag von 59 0so der- selben; wenn sie mit höher àls 60 Franken für 100 kg belegten Makerialien verbunden sind, so entrichten sie den 6 Zoll für diese Materialten je nach deren Art. ⸗
Zink, roh, ohne Unterschied der Ferm; Zinkfeilspäne, Bruchstücke von Zink⸗ e ten ef z Zink in Platten und Wiech gegossentnnn
Gegenstaͤnde von Zink, ohne Unterschied der Qualität, bemalt oder nicht u. s. w. Hul rsnn,,,·/, .
(Bemerk. wie früher.) *
Eisenbahnschienen von Eisen und Stahl, ohne Unterschied der Form, und Aus⸗ weichste len
Radreife, Bandeisen und dergleichen.
Cisen in Platten und nicht besonders ge⸗ nanntes Walzeisen,
Weißblech und
441
443
verʒinnte - verkupferte u. ö w. Eisenplatt en.. Stahlblech und Stahlplatten, polirt oder
Kd Eisendraht ohne Unterschied der Stärke c. einschließlich des Telegraphendrahts. Stahldraht aller Art und Stahldrahtsaiten für Musikinstrumente Kö Eisendrahtgewebe für Siebe oder andere Gegenstnde 2 Gegenstände, verschiedene, sowie Bestand⸗˖ theile und Zubehörstücke zu e e aus rohem Gußeisen u. s. w. (wie früher) (Gemerkt. wie früher) Küchengeschirr, d,, und . onstige 6e g aus 4 u. s. w. wie e. 3 enn die zu diesen Artikeln ge⸗ hörenden Gegenstände vergoldet oder versilbert sind, so unterliegen
ie dem doppelten Zollsatz (48 kent! für 100 Eg.)
Alter Neuer elf en
in Fran
40 40
30 100
O30 frei
3 40
20
150
125 200 100
30
frei 10
30 60
10
frei
frei 50
frei fer frei
frei
frei
4,50 frei
10
100
8
60
Nr. des alten Tarifs 477
478
Waarenbenennung und Klassifikation 53
Bolzen (pirone) und Nãgel von Schmiede ; 6 schwarze, u. s. w. (wie früher) 100 Rg Schrauben von Tann ile en oder Stabl ohne Unterschied der Größe, mit oder eee Schlosserarbeiten, grobe Rt 2 wie srũher.) ö Wellen, liegende, und Achsen zu Wagen und Waggond Anker und große Schiff sketten— Ketten, eiserne, ohne Unterschied der , Gitter, eiserne, für Gärten, Höfe, Balkons u. dergl, weder vergoldet noch ver⸗ ö,, . (Bemerk. wie früher) Gegenstände, gemeine, aus schwarzem e nch u. s. w. (wie frũher) Bemerk. wie früher. Bettstellen, eiserne, ordinãre, einfach u. s. w; eiserne Gartenmöbel kö Bettstellen, eiserne, mit Verzierung aller Art u. s. w., eiserne Zimmer möbel u. s. w. (wie r. (Bemeck. wie früher.) . Gegenstände, nicht besonders aufgeführte, von Eisen und Stahl, mittel feine u. s. w., mit Ausnahme der Werk⸗ zeuge, Messerschmiedewaaren und der Maschinen, Gegenstände aus Eisen⸗ ae,, Bemerk. wie früher) Gegenstände aus Weißblech, einfach ge⸗ arbeitet u. s. w., ohne Verzierung und ohne Vergoldung oder Versilberung (Bemerk. wie früher. . Gegenstände aus Weißblech oder Schwarz blech, fein gearbeltet u. s. w.; auch vergoldet oder versilbert u. s. w. (wie früher w Bemerk. wie früher.) . 493 Gegenstände von Eisen und Stahl, feine (mit Ausnahme der Messerschmiede⸗ waaren und der chirurgischen In⸗ strumente) u. s. w.; Schreibfedern von Metall, mit Ausnahme der silbernen und goldenen; Bijouterien von sᷣ ö, (Bemerk. wie früher) Schreib⸗ federn von Gold oder Silber werden wie goldene oder silberne Bijouterien behandelt und unter⸗ liegen dem betreffenden Zollsatz für Bijouterien (160 Franken für das Kilogramm.) 4941 Werkzeuge und Instrumente (mit Aus⸗ 495 nahme der Ackerbauwerkzeuge) und Ge⸗ Hh s räthe, aus Eisen, aus Eisen in Ver⸗ bindnng mit Stahl, oder nur von Stahl mit oder ohne Holzstiel (Bemerk. wie früher.)
479
480 481
482 483
492
. 16 bezw. 13 18 232
4981 Messerschmiedewaaren, gemeine, von un⸗ 23 fen oder polirtem Eisen und aus nicht polirtem Stahl mit Materialien aller t, (mit ö. 1 mit einem höheren als hier vorgesehenen n enen montirt oder nicht 100 kg 32 (Bemerk. fällt weg.) Messerschmiedewaaren, eiserne oder e h f le g. 6 polirt, ffn wie Messer, Federmesser u. J. w. (wie ö 100 Kg 240 Bemerk. wie früher.) Der Artikel 584 des alten ent⸗ spricht dem Artikel 80 des neuen Tarifs. . Stricknadeln, feine Häkelhaken und Angel⸗ haken; Nähnadeln von jeder Größe einschließlich der Nähmaschinennadeln
5604 Stecknadeln, Sicherheitsnadeln, na denn 505 Waffen, verschiedene, wie Säbel u. s. w. mit Ausnahme der Schußwaffen und der mit anderen, mit einem höheren Zoll, als dem hier vorgesehenen, be⸗ legten Erzeugnissen montirten oder verzierten Waffen Die zu diesem Artikel gehörenden Waffen, welche mit höher als 160 Franken für 100 kg belegten Erzeugnissen zusammengesetzt sind, unterliegen den betreffenden Zöllen für die Erzeugnisse, welche zur Fertigstellung jeder Waffe dienen. Schußwaffen aller Art, sowie Theile und Zubehör derartiger Waffen ; (Bemerk. wie früher.)
Maschinen, gußeiserne aller Art Maschinen, vollständige, schmiedeeiserne oder stählerne, mit Ausnahme der Dampfmaschinen und der Ackerbau⸗ maschinen, Maschinentheile und Zu⸗ behör von Maschinen, von Schmiede⸗ eisen über 26 kg schwer 3
(Bemerk. wie früher.)
Die Artikel 5os und 5909 des alten entsprechen den Artikeln 504
und hob des neuen Tarifs. Maschinen und Zubehörstücke vollständiger Maschinen aus ordinären Metallen mit Ausnahme von Gußeisen u. s. w. wie früher ö Gold und Silbermünzen, welche in Rumänien nicht gesetzlichen Umlauf
500
.
Haar⸗
40
H verboten Erze, verschiedene, nicht besonders ge⸗
nannte, in Mengen von mehr als
10 t, ausdrücklich zur Verhüttung
,,, Erze, verschiedene, nicht besonders ge⸗ nannte, in Mengen von weniger als ö wd
m. To.
XXII. Wagnerarbeiten.
ö ga .
e anderen Fahrzeuge
Schienen gehen, wie kleine Material. ö Transportwagen, Draisinen u. dergl. 100 kg 15
welche auf
bezw. 80 35
20
frei
frei
1 Stck. 3090 200
20