1886 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, 1. Juli 1886.

Der Stab der Garde⸗Feld-⸗Artillerie⸗Brigade und die beiden Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regimenter sind heute früh zur 8. übung nach dem Egzich pla bei Jüterbog ausgerückt. Die Rückkehr erfolgt am 23. d. M.

In Krefeld tagte kürzlich der Rheinische Provinzial Handwerkertag und faßte seine Beschlüsse in folgenden Resolutionen zu ammen:

1) Der Rheinische Handwerkertag in Krefeld empfiehlt zur Er— reichung des angestrebten Ziels allerorts in der Provinz die Gründung von Innungen, und zwar möglichst der Fachinnungen. Besonders empfiehlt derselbe aber allen Handwerkern den Beitritt zum Rheini—⸗ schen Provinzial⸗Bundesamt vom Allgemeinen Deutschen Handwerker⸗ bunde. Alle gutgesinnten Handwerker und Staatsbürger müssen die Bestrebungen des Handwerkerbundes unterstützen, damit der aus⸗ e . Mittelstand wieder zu seinem Rechte gelange und den sich

4 mehr breit machenden Umsturzparteien die Spitze abgebrochen werde.

2) In Erwägung, daß die Gewerbekammern die Interessen des außerhalb des Handwerks stehenden Gewerbestands in erster Linie, des Handwerkerstands dagegen stets in untergeordnetem Maße vertreten, an der Förderung der Bildung von Handwerker- oder Innungs⸗ kammern festzuhalten. Ferner empfiehlt der Handwerkertag den In⸗ nungen, wenn möglich, Rohstoff lager und Verkaufshallen zu errichten, um den Mitgliedern auch einen materiellen Vortheil zu bieten. Der Handwerkertag empfiehlt ferner zur Verhütung von Zersplitterung in Gesammtinnungen, bei Annahme des Statuts einer aus der Gesammt⸗ innung hervorgehenden Fachinnung durch die Königliche Regierung da⸗ hin zu wirken, daß die neu zu gründende Fachinnung den Beweis der Lebensfähigkeit vorher nachweise. Ferner spricht sich der Handwerker— tag ganz entschieden gegen die Bildung eines Reichs-Innungsamts aus.

3) Die Errichtung von Innungs⸗-Krankenkassen soll thunlichst an⸗ gestrebt, dann aber bei dem nächsten Allgemeinen Deutschen d. werkertage, welcher im September in Kösen stattfindet, der Antrag gestellt werden, bei der Reichsregierung dahin zu petitioniren, daß die Unzuträglichfeiten, welche das Krankenkassengesetz vom Juni 1883 im e,. hat, zu entsprechender Abänderung des Gesetzes Veranlassung gäben.

4) Der Rheinische Handwerkertag erkennt die Sonntagsruhe als unbedingt nothwendig an, vom christlichen Standpunkte sowohl als auch vom rein menschlichen, und richtet an alle selbständigen Hand-

werksmeister die dringende Bitte, in ihren Werkstätten nur in Fällen der dringendsten lu die Arbeit an Sonntagen gestatten zu wollen, und die untergebenen Gesellen und Lehrlinge zur Heiligung des Sonn⸗ tags anzuhalten.

Die Mehrzahl der Städter, die der Arzt in den Sommermonaten in einen Kurort schickt, ist nicht so krank, daß irgend ein bestimmtes Bad von vornherein indizirt ist sondern in den meisten Fällen wird das Familienhaupt vor die Wahl eines Kurorts gestellt, der den verschledenen Familienmitgliedern zusagt. Sie finden einen unter⸗ richteten Mentor in dem im Verlage von Rudolf Mosse in Frankfurt a. M. und Berlin, in dritter Ausgabe (1886) erschienenen ‚Bäder⸗ Almanach“. (Preis in eleg. Calico⸗Decke 3 ; durch jede Buch bandlung oder den Verleger direkt zu beziehen) Die dem Bäder. Almanach zu Grunde liegende eigenartige Idee, welche das Buch wesentlich von all den zahlreichen de, . Führern unterscheidet, findet in dem Titel Mittheilungen der Bäder 29. ihren Ausdruck. Der Almanach enthält nämlich eine sorgfältig nach wissenschaftlichen Grundsätzen geordnete Sammlung von Original⸗Prospekten, die jedes Bad für sich selbst zur Aufnahme in dem Bäder⸗Almanach einsandte. Die Darstellungsweise ist eine ausführlichere, als, man sie sonst zu finden gewohnt ist, und die lokalen Eigenthümlichkeiten der einzelnen Bäder finden in den Prospekten besondere Berücksichtigung, da ein jeder Kurort über sich selbst berichtet. Eine wesentliche Ver— besserung der neuen Auflage gegen die früheren Aus—⸗ gaben besteht darin, daß auch diejenigen Kurorte, welche ihre Prospekte nicht einsandten, redaktionell Berücksichtigung fanden, und man wird daher beim Gebrauche des Buches keine Lücke entdecken. Die vorzügliche knappe und klare Darstellungsweise des

wissenschaftlichen Theils ist von dem verstorbenen Sanitäts⸗Rath

Dr. Georg Thilenius verfaßt und von seinem Bruder Sanitäts⸗Rath Dr. Otto Thilenius⸗Soden revidirt. In kurzen Zügen werden dem Arzt und Heilbedürftigen sowohl für die einzelnen Krankheitsformen die erforderlichen Direktiven zur Auswahl der Kurorte gegeben, als auch den einzelnen Bädergruppen spezielle Besprechungen gewidmet. Das umfangreiche Material der „Bäder-Almanach“ enthält ca. 6090 Kurorte ist nach wissenschaftlichem Prinzip in 12 Gruppen eingetheilt. Ein ausführliches Sach⸗ und Namenregister dient zur schnellen Orientirung. Wie der Titel sagt, ist das Buch für Jeder⸗ mann bestimmt, welcher als Leidender oder Erholungsuchender eine Badereise antreten will.

Theater und Gasthäuser in Wien im Jahre 1883. Dem von uns schon neulich angezogenen Bericht der Wiener Polizei verwaltung entnehmen wir die e enden interessanten Mittheilungen über Wiens Theater, Gasthäuser 2c. und Verkehrsmittel,

Der Niedergang des Theaterwesens in Wien ist seit 1880 durch eine stete Abnahme der Zahl der Theatervorstellungen ausgedrüct; für 1885 ist eine geringe Besserung zu verzeichnen. Während in den Wiener Theatern 1889; 2811, 1881: 2665, 1882 nach dem Brande des Ringtheaters): 22063, 1883: 2138, 1884 (in diesem Jahre brannte das Stadttheater ab): 1837 Vorstellungen gegeben wurden, stieg die Zahl derselben im Jahre 1885 auf 1903. Dagegen hat sich die Zahl der Volkssängerproduktionen (Spezialitätenvorstellungen u. s. w. in den letzten zehn Jahren ungemein vermehrt; Zahl der Vorstellungen dieser Art betrug im Jahre 1876 wenig über 10900, im Jahre 1885 aber nahezu 15 000, also um 50 'so mehr. Aehnlich wie den Theatern erging es den Hotels und Gasthöfen; auch ihre Zahl hat sich seit7 Jahren vermindert. In den Jahren von 1376 bis 1878 war ihre Zahl von 110 auf 161 gestiegen; seitdem ist sie aber mit verschiedenen kleinen Schwankungen bis auf 153 im Jahre 1885 gesunken. Die Zabl der Hoötelgarnis blieb sich in den 10 Jahren gleich, nämlich 1I5. An Cafss und Cafö— restaurants zählte man 1876 im Wiener , , , 609, und nachdem diese Zahl 1878 auf 584 gesunken war, hat sie sich bis 1885 wieder auf 643 gehoben. Restaurationen und Bier⸗ häuser aller Art gab es 1835 im Wiener Polizeirayon z223 gegen 2063 im Jahre 1876. Erfreulich ist die stete Abnahme der Branntwein⸗ schänken von 1626 im Jahre 1876 auf 1156 im Jahre 1884 und L230 in 1885; hoffentlich bedeutet die kleine Zunahme im letzten Jahre nicht den Anfang einer neuen Steigerung. Die Zahl der Fiaker und Comfortables hat sich in den letzten 10 Jahren nicht nur nicht vermehrt, sondern sogar vermindert. Im Jahre 1875 zählte man 1080 Fiaker (Zweispänner) und 1277 Comfortables (Einspänner), dagegen 1885 nur Sö4 bezw. 1220 solcher öffentlichen Fuhrwerke.

Rom, 30. Juni. (W. T. B.) Von gestern Mittag bis heute Mittag sind an der Cholera in Brindisi 5 Personen erkrankt und 11 gestorben, in Latiano 67 Personen erkrankt und 24 ge⸗ storben, in Francavilla 27 Personen erkrankt und 15 gestorben, in San Vito 13 Personen erkrankt und 11 gestorben.

der Kulturkampf,

Nreußischen Ktaats- Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

F

XK Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. Preuß. Staats Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die stönigliche Expedition der Beutschen Reichs Anzeigers und Königlich

Deflentlicher

1. Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

2. Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.

4. Verloosung, Kraftloserklärung, Zinszahlung

KR u. s. w. von öffentlichen Papieren.

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

Theater Anzeigen. In der Börsen⸗

Familien · Nachrichten. Beilage. 2

Inserate nehmen an: die Annoncen ⸗Expeditionen des „Invalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenftein & Vogler, G. 2. Danube & Co., E. Schlotte, Büttner C Winter, sowie alle übrigen grüßeren

Aunoncen⸗Bureauz.

X

Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 17640)

In dem Verfahren, betreffend die , , rung der bisher dem Büdner Joachim Viereck ge⸗ hörigen Büdnerei Nr. 17 zu Blievensdorf wird zur Erklärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungsplan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf

den 20. Juli 1886, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt. Der Theilungsplan liegt vom 12. k. Mts ab auf ö.. Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheilig⸗ en aus.

Neustadt i. Meckl., den 25. Juni 1886.

Großherzogliches Amtsgericht. 17636

Zum Zwecke der Zwangsversteigerung der bei Neubrandenburg belegenen, dem Muhlenbesitzer B. Schweder gehörigen Heidemühle stehen Termine zum Verkauf und zur endlichen Regulirung der Verkaufs⸗ bedingungen auf

Mittwoch, den 8. September d. Is., sowie zum Ueberbot auf Freitag, den 1. Oktober d. Is., jedesmal Vormittags 10 Uhr, und endlich zur Anmeldung aller dinglichen Ansprüche an die Heidemühle und an die zur Immobiliarmasse derselben gehörigen Gegenstände auf Mittwoch, den 8. September d. Is., Vormittags 10 Uhr, vor Gericht hier an. Neubrandenburg, den 24. Juni 1886. Großherzogliches Amtsgericht. IJ. F. Scharenberg. 17637 Aufgebot.

Das Sparkassenbuch Nr. 852, welches von der Sparkasse zu Koschmin für die katholische Schul⸗ gemeinde Galewo am 21. April 1884 über A9 „S. 46 3 ausgestellt worden ist und bis zum 3. Dezem⸗ ber 1885 an Einlagen und Zinsen einen Bestand von 1669 S. 52 3 nachweist, ist verloren gegangen und soll zum Zwecke einer ueuen Ausfertigung amertisirt werden.

Der unbekannte Inhaber wird hiermit aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermine den 18. Februar 1887, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 4, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung er⸗ folgen wird.

oschmin, den 25. Juni 1886. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Auf den Antrag des Fräulein Olga von Gotzkow wird deren Bruder, der Oekonom und Offizier Leo Karl Wilhelm Adolf von Gotzkow, geboren am 12. April 1822, welcher sich zuletzt in Adl. Rogainen aufgehalten hat und seit dem Jahre 1851 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine

den 30. April 1887, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 6

melden, widrigenfalls seine Todeserklärung er⸗ r en wird.

oldap, den 27. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

17642

Das Großherzogliche Amtsgericht hieselbst hat heute . Beschluß erlassen:

Nachdem der Gemeindevorstand zu Kl. Raden hierher in glaubwürdiger Weise die Mittheilung be⸗ macht, daß der unter dem 8. Juni 1882, über eine

für die Ortsgemeinde Kl. Raden als Gläubigerin in das Grund⸗ und Hypothekenbuch der Büdnerei Nr. 2 zu Kl. Raden Fol. 5 am gleichen Tage ge⸗ schehene Intabulation von Neunhundert Mark, ver⸗ zinslich zu 4 , von dem hiesigen Gerichte aus⸗ gefertigte Hypothekenschein bei Gelegenheit des in der Nacht vom 4. 5. Mai 1886 stattgehabten Abbrandes des Gehöftes des Ortsschulzen Schröder zu Kl. Raden vernichtet worden sei, und die Mortifikation dieses Hypothekenscheines beantragt hat, so werden alle Diejenigen, welche aus dem bezeichneten In⸗ tabulate und dem verloren gegangenen Hypotheken⸗ schein Ansprüche und Rechte zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, diese Ansprüche und Rechte spätestens in dem hiermit auf Sonnabend, den 18. September 1886, Vormittags 11 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine unter dem Rechtsnach⸗ theile anzumelden, daß sie mit denselben werden aus= geschloßfsen werden, der ausgefertigte Hypothekenschein außer Wirksamkeit gesetzt und dem Antragsteller ein neuer ausgefertigt werden wird. Sternberg i. Meckl., 26. Juni 1886. . Unterschrift), Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

(171644) Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von dem Kaufmann Rudolf Katz am 30. März 1886 errichteten und am 17. Mai 1886 ublizirten Testamente ist der Frau Mathilde

atthias, geb. Mond, die Summe von 9000 4 vermacht.

Leben und Aufenthalt dieser Miterbin ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Katz'schen Testaments⸗ akten 61 T. 4527 ausw. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 24. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

[17647] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von den Schuhmachermeister Christian Gottfried Uhlich'schen Eheleuten am 13. Januar 1832 errichteten und am 25. Juni 1886 publizirten Testamente haben sich die Eheleute gegenseitig zu Erben eingesetzt.

Beide Eheleute sind bereits verstorben. Leben und Aufenthalt der übrigen Erben ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Uhlich'schen Testa— ments⸗Akten 61. U. 24. 1832 H. V. G. hier⸗ mit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 25. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

[17648] Oeffeutliche Bekanntmachung.

In dem von den Tischlermeister Johann August Vogel'schen Eheleuten am 12. November 1833 er⸗ richteten und am 25. Juni 1886 publizirten Testa⸗ mente haben sich die Eheleute gegenseitig zu Erben eingesetzt

Der Ehemann sowohl, wie dessen Ehefrau sind bereits verstorben.

Leben und Aufenthat des Posamentiers Johann Ludwig Beyer, welcher als Miterbe eingesetzt worden ist, ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Vogel'schen Testaments⸗ Akten 61. V. 60. 1833 H. V. G. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 25. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

[17643] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von den Schuhmachermeister Bernhard Friedrich Schröder'schen Eheleuten am 7. Juni 1833 errichteten und am 25. Juni 1886 publieirten Testamente ist die unverehelichte Caroline Riehle als Universalerbin eingesetzt worden.

Leben und Aufenthalt der Erbin ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Schröder'schen Testamentsakten 61. 8. 451. 1833 H. V. G. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 25. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61. (17649) Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von den Handelsmann George Stein—⸗ haus'schen Eheleuten am 19. August 1848 errichteten und am 26. Juni 1886 publizirten Testamente haben sich die Eheleute gegenseitig zu Erben eingesetzt.

Beide Eheleute sind bereits verstorben. Leben und Aufenth7alt der Miterben, und zwar:

1) des Johann Wilhelm August Senf, 2) der Caroline Jost, ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Steinhaus'schen Testa⸗ ments⸗Akten 61. 8. 719. 1848 H. V. G. hier⸗ mit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 26. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61. [17646] Oeffentliche Bekanntmachung.

In dem von der verwittweten Schneidermeister Sophie Magdalena Trose, geborene Dobbert, am 8. September 1843 errichteten und am 26. Juni 1886 publizirten Testamente sind:

1) der Drechslermeister Wilhelm Heinrich Dobbert, 2) die verehelichte Graveur Emilie Zimmermann, geborene Dobbert, zu Erben eingesetzt worden.

Leben und Aufenthalt derselben ist jedoch unbekannt.

Dies wird auf Grund der Trose'schen Testaments⸗ Akten 61. T. 149. 1843 H. V. G. hiermit öffent⸗ lich bekannt gemacht. .

Berlin, den 28. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

17650] Oeffentliche , , ,,

In dem von dem Kaufmann Carl Wilhelm Theo⸗ bald Thime am 24. April 1846 errichteten und am 24. Juni 18865 publizirten Testamente sind:

17 . Ehefrau Friederike Henriette, geborene öffler,

2 dessen Sohn Carl Anton Theobald Thime zu Erben eingesetzt worden.

Leben und Aufenthalt derselben ist unbekannt.

Dies wird auf Grund der Thime'schen Testaments⸗ Akten 61. L. 173. 1846. H. V. G. hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Berlin, den 28. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht J. Abtheilung 61.

17645 Bekanntmachung.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts JI. hierselbst vom heutigen Tage sind die Policen Nr. 10810 und 109811 der Londoner Union⸗Assecuranz⸗ Societät, betreffend die Lebensversicherung des Wil⸗ helm Ferdinand Diestel, Premier⸗-Lieutenant im L. Artillerie Regiment zu Spandau, in gr. von Einhundert Pfund, beziehungsweise von Fünfzig Pfund Sterling, beide de dato Hamburg, den 27. De⸗ zember 1853, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 26. Juni 1886. .

Trzebiatowski, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts J. Abtheilung 48.

17430 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage

1) ist die Hypothekenurkunde über 38 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. nebst 5H oo Zinsen, eingetragen aus der gericht⸗ lichen Obligation vom 10. September 1836 ex de- creto vom 277. September 1836 in Abth. III. Rr 2 des den Besitzer Endruscheit'schen Eheleuten in Gr. Steindorf gehörigen Grundstücks Gr. Stein⸗ dorf Nr. 3 für den Erdmann und Johann

Szelies der Antheil des ersteren im Erbwege übergegangen auf die Tapezierer⸗Wittwe Wilhelmine Seidler und deren minderjährige Kinder Carl Erd⸗ mann Max, Erdmann Ludwig Arthur und Helene Margarethe Wilhelmine, Geschwister Seidler, saͤmmt⸗ lich zu Königsberg gebildet aus der mit In— grossationsvermerk versehenen gerichtlichen Obligation vom 10. September 1836 nebst angeheftetem Hypo⸗ thekenschein, für kraftlos erklärt;

2) sind die Henriette Charlotte Szillies sowie deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf das in dem vorstehend sub 1 bezeichneten Grundbuche Abth. III. Nr. 3 aus der gerichtlichen Schuld⸗ verschreibung vom 29. Juni 1838 für die Henriette Charlotte Szillies zufolge Verfügung vom 27. No⸗ vember 1840 eingetragenen Erbtheils von 19 Thlrn. 3 Sgr. 4 Pf. ausgeschlossen.

Labiau, den 22. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 28. Mai 1886. Buchholz, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag:

I) des Rentiers W. Andrse von hier.

2) des Schiffseigners Johann Friedrich Wilhelm Weber zu Damm⸗Hast,

3) des Kaufmanns Bernhard Hirschfeld in Zehde⸗ nick, vertreten durch den Kaufmann Hermann Hirschfeld ebenda,

zu 2) und 3) vertreten durch den Rechtsanwalt

Loeck zu Zehdenick,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Zehdenick durch den An e e m Hellwig für Recht:

1) Das über die im Grundbuche von Hammel⸗ spring Band J. Blatt Nr. 17 in der III. Abth. unter Nr. 17 für den Rentier Wilhelm Andrée zu Zehdenick eingetragene Forderung von 1025 Thlrn. 3075 ½ gebildete Hypothekeninstrument,

2) das über die im Grundbuche von Hast Band J. Blatt Nr. 7 in der III. Abtheilung unter Nr. 2 für den Carl Wilhelm Eduard Tamm eingetragene Forderung von 50 Thlrn. gebildete Hypotheken⸗ instrument,

3) das über die im Grundbuche von Hast Band J. Bl. Nr. 59 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 für den Kossäthen Johann Friedrich Wilke zu Hast ein⸗ getragene Forderung von 200 Thlrn. gebildete Hypo⸗ thekeninstrument

werden für kraftlos erklärt.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens

zu tragen.

17438

17437

In der Aufgebotssache Carnein ist erkannt: die un⸗ bekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen an die im Grundbuch von Medebach Band 14 Blatt 17 und Band 19 Blatt 32 aus der Schuld⸗ urkunde vom 14. März 1851 eingetragene Post von 49 Thalern 29 Groschen 11 Pfg. für den Rechts⸗ anwalt Cramer in Medebach ausgeschlossen.

Medebach, den 21. Juni 1886.

Königliches Amtsgericht.

Redacteur: Rie del. Berlin:

Verlag der Expedition (Scholy. Druck: W. Elsner.

Sieben Beilagen leinschließlich Börsen⸗Beilage),

sowie eine Exztra⸗Beilage, enthaltend das Verzeichniß der gekündigten Obligationen der Sannoverschen Landes ⸗Kredit-Anstalt.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Käniglich

Er ste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 1. Juli

Preußischen Staats⸗A1nzeiger.

1886.

Aichtamtsliches.

Preuszen. Berlin, 1. Juli. In der gestrigen

Sitzung des Herrenhaäaufes leitete Graf Zieten⸗Schwerin

als Berichterstatter die Debatte über den Antrag des Herrn

von Kleist⸗Retzow:

„Das Herrenhaus wolle beschließen: an die Königliche Staatsregierung den Antrag zu richten, das Geeignete wahrzunehmen, daß bei Wiedergewährung größerer Frei⸗ heit und Selbständigkeit an die römisch⸗katholische Kirche, auch der evangelischen Kirche ein entsprechend größeres Maß von Freiheit und Selbständigkeit, und reichlichere Mittel zur Befriedigung der kirchlichen Beduürfnisse gewährt werden“,

mit der Bemerkung ein, daß die Motive des Antrages, deren

Mangel man dazu habe benutzen wollen, die Berathung durch

Verweisung an die Petitionskommission zu vereiteln, aus

jenem ohne Zweifel leicht heraus zu lesen seien. Nachdem welcher die evangelische Kirche mehr denn die katholische geschädigt und den längst gefühlten Nothstand der ersteren auf den Höhepunkt getrieben, nunmehr

als beseitigt f betrachten, sei es angezeigt, auch die Rechte

der evangelischen Kirche in ausgiebigerer Weise geltend zu machen. Es sei völlig unzutreffend, wenn man behaupten wolle, der Antrag bedeute einen Feldzug gegen den Summ— episkopat, denn einen solchen Akt der Unklugheit und der

AUndankbarkeit könne man den Freunden des Antrages unmög—

lich im Ernste suppeditiren. Es würden ja keine unbeschränkten

Forderungen gestellt, denn es handle sich lediglich darum, die

evangelische Kirche von der Bevormundung des Ministeriums

und der Kammer frei zu machen; die Kirche wolle vielmehr mit ihrem obersten Bischof direkt verkehren. Referent besprach sodann den Umstand, daß die Genehmigung von Kirchen

esetzen von der Erklärung des Staats-Ministeriums abhängig

ei: jene hätten einen staatsungefährlichen Charakter, und bezeichnete eine solche Bestimmung als mit den Forde⸗ rungen der kirchlichen Freiheit völlig unverträglich. Sodann zur Dotationsfrage übergehend, betonte er die ungleiche Behandlung beider Kirchen und erwähnte beispielsweise, daß die katholischen Bischöfe einen Staatszuschuß von 36 060 M

bezögen, während die evangelischen General-Superintendenten nur eine nebenamtliche Staatsdotirung von 2400 M. erhielten; daher müsse neben dem größeren Maß von Freiheit die Gewährung reichlicherer Staatsmittel für die evangelische Kirche gefordert werden. Was sodann die kirchliche Vorbil— dung der jungen Geistlichen anlange, so biete dieselbe keines⸗ wegs die nöthigen Garantien, und die Gemeinden seien häufig in der Lage, auf diesem Gebiet die traurigsten Erfahrungen zu machen. Hier müsse Abhülfe geschaffen werden, und zwar würde er persönlich eine solche in der Institution des Vikariats

suchen, vielleicht auch in der Errichtung einer ausreichenden Anzahl von Seminaren; auch hierzu sei die Gewährung von

Mitteln erforderlich. Die Lauen und die Feinde der Kirche vwiesen nun bei ihrer Opposition auf den Umstand hin, daß eine Reihe anderer wichtiger Bedürfnisse der Befriedigung harre; allein bei diesem Antrage handle es sich um ein so ernstes Bedürfniß, daß der Staat sich hier der Abhülfe nicht entziehen könne, und deshalb möge das Haus dem Antrage in

möglichst großer Anzahl zustimmen. Der Antragsteller, Herr von Kleist-Retzow, erklärte zunächst,

daß, nachdem der Staat durch Einbringung der letzten Kirchen⸗

vorlage, welcher er (Redner) entschieden zugestimmt, seinen Irrthum bezüglich der Stellung von Staat und Kirche aner— kannt habe, derselbe nun auch den berechtigten Forderungen der evangelischen Kirche gerecht werden müsse, welche ihm nicht nur nichts zu Leide gethan, sondern ihre Selbst— ständigkeit vielleicht nicht immer zur Genüge ge— wwahrt habe. Redner besprach sodann die rechtliche Stellung des Kirchenregiments und führte bei dieser Gelegenheit aus, daß dasselbe, da es auf der Grundlage der Kirche, dem Bekenntnisse, basire, auch in innerkirchlichen An⸗

——

r Bezeugung ihres ö bedürften, involvire eine

nare in ausreichender Anzahl errichtet werden, da man gegenwärtig uur ein evangelisches Prediger⸗Seminar, das in Wittenberg, habe.

Die kirchlichen Einrichtungen hätten mit der bedeutenden wirth⸗ schaftlichen Entwickelung nicht Schritt halten können, und der kirchliche Dispositionsfonds erscheine in keiner Weise als aus⸗ reichend; der Staat habe aber die gesetzliche Verpflichtung, den unabweislichen Bedürfnissen der evangelischen Kirche Rech⸗

nung zu tragen. Es handle sich ja hier auch durchaus nicht allein um ein kirchliches, sondern in eminentem Sinne auch um ein stsaatliches Interesse, um die Förderung des Friedens im Lande, um eine mächtige Hülfe auf dem Wege der christlich⸗sozialen Reform. Es sei daher in keiner Weise angezeigt, hier politische Bedenken geltend zu machen, und ebensowenig handle es sich hier um orthodoxe

onder hierarchische Bestrebungen; hier müßten sämmtliche evan⸗ gelische Christen mitwirken, um eine freie Kirche zu

affen, welche im Glauben und in der Liebe ihre segensreiche e fen, keit entfalten könne.

Herr Struckmann entgegnete auf diese Ausfü rungen des Antragstellers: Herr von Kleist⸗Retzow habe den Schleier, der über seinem angeblich so unschuldigen Antrage ruhte, gelüftet. Nach seiner Rede könne man nicht mehr von) einem unschulbigen oder gar bedeutungslosen Antrage 6. Der vorliegende Antrag entspreche vielmehr fast vollständig den Anträgen Brüel, welche in Hannover gestellt worden seien

zur Zeit, als Herr von Mühler noch Kultus-Minister war. Es seien ganz dieselben Ziele, die, der Antrag von Kleist verfolge. Vestigia terrent! Die Grundlagen der protestantischen Kirche seien ihrem ganzen Wesen, 2 Ge⸗ schichte nach von der katholischen so grundverschiedene, daß er

Redner) jede Exemplifikation auf die Verhältnisse der katho⸗

lischen Kirche von vornherein für bedenklich halte. Man wolle vom Stagte loskommen, man wolle eine vom Staate unab— hängige Kirche. In demselben Moment, wo man das fordere, wolle man ungemessene Mittel vom Staate. Das sei doch ein großer Widerspruch. Wenn einzelne katho⸗ lische Bischöfe höhere Gehälter bekommen, so beruhe das auf einer rechtlichen Verpflichtung des Staates. Der Staat habe bei der Säkularisation der geistlichen Güter die Verpflichtung übernommen, dafür einzelnen Geistlichen gewisse Entschädigungen zu gewähren. Die preußische Landes— kirche werde allerdings ein hohes Maß von Selbständigkeit erreichen; aber auf wessen Kosten? Ausschließlich auf Kosten der Selbständigkeit und der protestantischen Gewissensfreiheit der einzelnen Gemeinden. Man werde schließlich in eine Parteiherr— schaft hineingerathen, eine bestimmte Richtung in der Kirche werde eine majorisirende Wirkung ausüben, und sie werde diese Wirkung auch dem summus episcopus gegenüber haben, den man ja vorläufig noch beibehalten wolle. Der summus sbiscopus müsse einen Rückhalt an seinen Ministern haben. Wohin werde die Parteiwirihschaft führen? Diejenigen, die dann dieser Richtung nicht angehören, würden entweder wider ihr Gewissen handeln, oder sie würden von der Kirche ab— fallen. Dadurch werde das Sektenwesen groß gezogen werden, es würden Separationen innerhalb jeder Separation stattfinden. Man habe in Hannover Beispiele dafür. Die Gemeinden lösten sich in Atome auf, sie zersplitterten sich, und das wolle man thun, nur um einer subjeltiven Befriedigung willen. Ein, kräftiges, landesherrliches Kirchenregiment sei ein Erforderniß für den Protestantismus und gegenüber den Parteiströmungen durchaus nothwendig. Es fei heute nicht mehr an der Zeit, über einen den Staat geradezu erschüttern— den Antrag abzustimmen. Vielmehr wäre es geboten, die dogmatischen Streitigkeiten innerhalb der protestantischen rh aufzugeben, um zu einer im Volke fest wurzelnden Kirche zu gelangen. Würden solche Anregungen herantreten, so würde er (Redner) gern zustimmen, dann brauchte man nicht zu katholischen Institutionen Zuflucht zu nehmen. Unsere Zeit sei nicht religionslos, niemals sei mehr für kirchliche Zwecke aufgewandt worden, wie jetzt; gehe man doch jetzt auch in protestantischen Städten daran, die in früheren Jahr— hunderten hegonnenen Dome zu vollenden. Er bitte, den An⸗ trag abzulehnen. —ͤ

Nunmehr wurde ein Schlußantrag eingebracht, den Graf von der Schulenburg⸗-Beetzendorf befürwortete, da man der Stagtsregierung, die im Hause nicht vertreten fei, Zeit lassen müsse, sich über den Antrag schlüssig zu machen und ihre Meinung zu äußern.

Schließlich wurde der Antrag von Kleist-Retzow, wie schon gemeldet, angenommen.

In der gestrigen (966) Sitzung des Hauses der Abgeordneten stand zunächst die Interpellation der Abgg. Eberty und Halberstadt, betr. die Ueberschwem— mungen in den Kreisen Hirschberg, Schönau u. s. w. auf der Tagesordnung.

Die Interpellation lautet: 1) Ist die Königliche Staats—⸗ regierung über den Umfang der durch Ueberschwemmungen in den Kreisen Hirschberg, Schönau, Löwenberg, Landeshut, Görlitz, Lauban, Bunzlau und anderen geschädigten schlesischen Distrikten verursachten Verheerungen unterrichtet? 25 Welche Maßregeln gedenkt eventuell die Königliche Staatsregierung ö des Nothstands in den erwähnten Gegenden zu Treffen?

Der Vize-Präsident des Staats⸗-Ministeriums, Minister

des Innern, von Puttkamer, erklärte sich bereit, die Inter⸗ pellation sofort zu beantworten. Zur Begründung derselben erhielt das Wort der Abg. Halberstadt, welcher bemerkte, die Erklärungen des Ministers von Puttkamer bei der Interpellation Strombeck seien nicht sehr ermuthigend für die ö gewesen. Gleichwohl hätten sie diese Interpellation eingebracht, weil die Verhält⸗ nisse in diesem Fan doch etwas anders lägen. Man wisse, welche Verheerungen die auf dem Gebirge ent— springenden Zuflüsse der Oder, vermehrt durch Wolken— brüche und, andauernde Niederschläge, in diesem Früh⸗ jahr angerichtet hätten. Auch Hagel⸗ und Blitzschläge seien stärker als in früheren Jahren gewesen. Auf eine De⸗ vastation der Forsten sei das Unglück nicht . Die Schäden wiederholten sich ö. alljährlich, aber selten sei die Verwüstung so plötzlich eingebrochen, wie in diesem Jahre. Nicht nur Gebäude und Grundstücke seien vollständig vernich⸗ tet, sehr viele Brücken und Stege fortgeschwemmt, Straßen, Kommunikationswege zerstört, der Verkehr geheinmt, auch der Verlust von Menschenleben sei zu beklagen. Die Zerstörung des Eigenthums sei eine so bedeutende, daß die Gemeinden, welche von der Ueberschwemmung betroffen seien, gar nicht mehr in der Lage seien, die Laflen für die Herstellung der Brücken und Straßen aufzubringen. Dies gelte insbesondere von den Kreisen in Bezug auf die Her— stellung der zerstörten Straßen. Es werde daher sehr dringend gehofft und gewünscht, daß die Königliche Regierung aus den ihr zur Disposition stehenden Fonds den Gemeinden zu Hülfe käme. Ob eine Melioration der Flüsse dort, wo sie in die Ebene träten, vorzunehmen sein werde, um diese Ueberschwem⸗ mungen in zukunft zu mildern, würde Redner dem Ermessen der Königlichen Regierung überlassen.

, erwiderte der Staats⸗Minister von Puttkamer:

eine Herren! Als die ersten Nachrichten von den schlesischen Wasserschäden nur auf Grund von Zeitungsberichten hierher gelangten, habe ich allerdings im ersten Augenblicke ernste Besorgnisse gehabt über den Umfang und die Tragweite der dadurch herbeigeführten Schäden. Die inzwischen eingegangenen Berichte konstatiren indessen glück⸗ licher Weise, daß dieser Umfang bei Weitem nicht so erheblich ist, wie es in den Zeitungen und anderen Berichten dargestellt war, und

wie es auch noch jetzt den Herren Interpellanten zu Ohren ge— kommen zu sein scheint. Ich glaube, ich werde im gemeinsamen Interesse am besten handeln, wenn ich Ihnen den vom Herrn Regierungs⸗ Prãäsidenten des Regierungsbezirks Liegnitz um welchen Bezirk es sich hauptsächlich handelt, erstatteten Bericht in extenso mittheile. Die Herren werden dann am besten urtheilen können, ob in der That ein Nothstand vorliegt in dem Umfange, daß staatliche Hülfe einzu— treten hätte. Der Bericht, der heute an mich eingegangen ist, lautet nach den üblichen Eingangsworten folgendermaßen ich theile es 3 wörtlich mit, ohne ein Wort hinzuzusetzen oder aus⸗ zulassen —:

„Nachdem bereits der Boden in Folge vielfachen Regens mit Wasser getränkt war, fand im Laufe des 20. und 21. d. M. ein un— gewöhnlich starker und anhaltender Niederschlag im weiten Umfange, namentlich aber im Quellgebiet der westlich in die Oder ein⸗ mündenden Gebirgsflüsse statt, welcher ausgedehnte Ueberfluthungen der längs derselben belegenen Ländereien zur Folge gehabt hat. Namentlich gilt dies von der Katzbach und der in diefelbe ein- mündenden „wüthenden Neisse', und von dem Bober⸗ und Queis—⸗ fluß, wogegen die Lausitzer Neisse schon außerhalb des eigentlichen Regencentrums gelegen zu haben und daher weniger betroffen zu sein scheint. Die Hochfluthen haben die des Jahres 1883 an einzelnen Stellen erreicht, an wenigen überschritten, zum größeren Theil sind sie etwas unter denen des genannten Jahres geblieben. Das aus den früheren Jahren bekannte Bild, welches die betroffenen Ländereien aach Rücktritt des Wassers bieten, hat sich wiederholt. Das gerade jetzt vielfach schon in Schobern stehende Heu ist weg⸗ geschwem mt, das stehende Gras und Futter verschlickt, die Feld und Gartenfrüchte theils ganz zerstört, theils mehr oder weniger be— schädigt, auch ein erheblicher Schaden an wengerissenen oder be—= schädigten Brücken und Stegen, an Straßen und Chausseen an— gerichtet. Die bei solchem Hochwasser stets eintretenden Er— scheinungen der Versandung und Auskolkung einzelner Strecken, der Uferabrisse und Ausrisse und dergleichen haben gleichfalls nicht gefehlt; Bäume, Hölzer, Umzäunungen und dergleichen wurden herunter getrieben, wogegen größere Schäden an Boden und Wirthschafts— gebäuden nur vereinzelt vorgekommen zu sein scheinen. Es ist un⸗ zweifelhaft daher wiederum ein Schaden in größerem Umfange ent⸗ standen, was um so bedauerlicher ist, als naturgemäß wieder die—⸗ selben Adjazenten betroffen sind, welche bereits vor drei Jahren schwer gelitten hatten. Wenn trotzdem, wie es sich schon jetzt über⸗ sehen läßt, im Allgemeinen der Schaden an Feldfrüchten und Kultur und namentlich an Hab und Gut der Anwohner ein ge— ringerer gewesen ist als im Jahre 1883, so ist dies theils dem Um⸗ stande zu verdanken, daß die . in Folge des seit⸗ dem besser organisirten Hochwassermeldedienstes sich zeitiger regten und ihre Vorkehrungen zur Rettung und Bergung treffen konnten, vor Allem aber dem Umstande, daß das diesjährige Hochwasser doch durchschnittlich die Höhe desjenigen vom Jahre 1883 nicht erreichte und daß die Fluthwelle sich schneller verlaufen hat, als dies damals der . war. So sehr daher der Schaden, welcher den Einzelnen au diesmal oft in empfindlichster Weise betroffen hat, zu beklagen ist: so glaube ich doch schon jetzt aussprechen zu können, daß ein allgemeinerer und größerer Noth⸗ stand, welcher die Staatsberwaltung zu außergewöhnlichen Maß⸗ nahmen veranlassen oder der Pribatwohlthätigkeit Anlaß geben könnte, sich im großen Umfange thätig zu erweisen, nicht die Folge der diesjährigen Ueberfluthungen sein wird. Das Urtheil darüber, ob die Anrufung der Staatshülfe für einzelne Fälle nothwendig werden kann, muß ich mir zur Zeit noch vorbehalten und gestatte mir, nur noch, gehorsamst zu bemerken, daß ich bezüglich eines Theiles des unteren Boberlaufes“ im Bunzlauer Kreise, welcher auch in diesem Jahre schwer betroffen ist und für welchen eine Eindeichung möglich erscheint, mit Vorschlägen zum dauernden Schutz an den Herrn Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und an Ew. Excellenz heranzutreten beabsichtige.“

Meine Herren, das ist eine Schilderung des Regierungs-⸗Präsi⸗ denten von Liegnitz, eines Beamten, von dem Jeder, der ihn kennt, von vornherein voraussetzen wird, daß sie durchaus objektiv und in keiner Weise zu schwarz oder zu hell gefärbt erscheint. Hiernach, glaube ich, werden die Herren Interpellanten sich überzeugen, daß die Staats—⸗ regierung sich nicht in der Lage befindet, die Frage, ob sie in größerem Umfange in Form eines wirklichen Nothstandsvorschlages an das Haus zu treten habe, sich vorzulegen.

Ich habe noch andere Berichte, welche diese Auffassung der Sache in allen wesentlichen Punkten zu bestätigen geeignet sind. So hat der Landrath des Kreises Lauban, eines der betroffenen Kreise, unauf⸗ gefordert an mich folgendes Telegramm gerichtet:

Interpellation Eberty veranlaßt mich zu der Anzeige, daß . im Kreise Lauban unbedeutend, Staatshülfe nicht ersorderlich.

Ebenso hat der Regierungs⸗Präsident zu Breslau, dessen Bezirk in den Zeitungen auch als schwer beschädigt dargestellt ist, Folgendes an mich telegraphirt: .

Durch Hochwasser der Neisse nur unbedeutender Schaden durch ortschwemmen von Heu von den Wiesen entstanden, im Kreise abelschwerdt Brücken und Wehre unbeschädigt. Im Glatzer

Kreise nirgends nennenswerther Schaden, auch im Frankensteiner

Kreise Ueberschwemmungsschäden nicht so bedeutend, wie in

Zeitungen dargestellt, erreichen nicht die Höhe der Ueberschwemmung

von 1883. Staatshülfe nirgends beantragt oder angeregt.

Das Gesammtbild, welches sich für die Staatsregierung aus diesem ei sehr bedauerlichen Vorfall ergiebt, ist ein solches, daß wir bisher nicht in der Lage gewesen sind und hoffentlich auch nicht in die Lage kommen werden, mit umfassenden Abhülfsmaßregeln vorzu—⸗ gehen; ich wiederhole aber den Ausdruck derselben Bereitwilligkeit, der ich bei der neulichen Interpellation bereits Ausdruck gegeben habe, dahin, daß in einzelnen Fällen, wie auch der Herr Regierungt⸗Präsident in Liegnitz sich zu beantragen vorbehält, gewiß mit humaner Rückicht ver⸗ fahren werden wird und Anträge auf Bewilligung von Beihülfen, um einzelne besonders schwer betroffene Grundbesitzer im Nahrungsstande zu erhalten, wohlwollend werden erwogen werden. Dazu werden aber meines Crachtens diejenigen Fonds des Staatshaushalt Etats ausreichen, welche ich schon neulich erwähnte, nämlich der Allerhöchste Dispo⸗ sitionsfonds und das Haupt⸗Extraordinarium. Wenn der Herr Inter⸗ pellant am Schluß seiner eben gehörten Darlegung auf Maßregeln gekommen ist, welche in Zukunft solchen Schäden vorzubeugen geeignet sein mögen, so kann ich versichern, daß die Staatsregierung, wie auch der Schluß des von mir eben verlesenen Berichts ergiebt, nicht verfehlen wird, auf solche Abhülfemittel zu sinnen. Ich kann nur aus meiner früheren Stellung als Ober⸗Präsident der Provinz Schlesien mittheilen, 9. dies unausgesetzt im Auge behalten wird, daß aber die Lösung dieser Frag ganz enorme Schwierigkeiten bietet. Mir ist spezielUl bekannt das Verhältniß im Gebiete des Bobers, eines der hier in Frage kommenden Nebenflüsse der Oder. Da hat man verschiedene Systeme, die inen darauf hinzielen, die Hoch= wasserschäden möglichst zu verhüten und gleichzeitig auch Reserboirs für die dürre Zeit zu bilden, ins Auge gefaßt, insbesondere darauf hinausgehend, gewisse Sammelbassins im oberen Gebiet des Bobers anzulegen mit enormen wa,, welche durch Schleusen geöffnet werden können und wodurch gewissermaßen eine ulirung des Wasserstandes mittels Reservoirs hergestellt werden ann, wie es in Belgien an einzelnen Stellen der Fall ist. Indessen