Gekundigt — Ctr. Kündigungsrreis — Loce — 1 ; — Ablauf —.
Loco ohne Faß — per diesen Monat —, per Auguft⸗ Sexrtember —, per Sevytember ⸗Oktober 42 - 12,1 bez, ver Oktober⸗November 423 66, per November Deiember 42.5 bez., per Dezember-⸗Januar —, per April⸗Mai 43,5 M
Leinöl per 100 kg — loco — , Lieferung —.
Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 kg mit Faß in Posten von 109 Ctr. — Ter— mine geschäftslos Gek. — Ctr. Kündigungspr. — A Loco — S, per diesen Monat — per August= September — per September⸗Oftober —, per Dktober · November —.
Spiritus per 160 1 à 109 0,9 — 10000 1 0 Termine matter. Gek 140 000 1. Kündigungspr. 38,3 , loco mit Faß —, ver diesen Monat und per August ⸗ September 38,5 — 38,1 bez., per Septem⸗ ber · Oktober 35,8 — 38,9 — 38,5 bez., ver Oktober⸗ November 39 — 38,5 bez., per November⸗Dezember 38,9 — 38.6 bez., per Dejember-Januar —, ver Ja⸗ nuar Februar 1887 —, per April⸗Mai 40 - 39,8 bez.
Spiritus per 100 1 a 1000 — 100900 e loco ohne Faß 38,9 =38,R7 bez.
Weizenmehl Nr. 00 22.0 — 20, 75, Nr. O 20,75 bis 19,00 bez.
Roggenmehl Nr. O u. 1 1775 —17, 25, do. feine Marken Nr. Ou. 1 19,00 - 17,75 bez. Nr. 0 15 0 höher als Nr. O und 1 vr. 100 kg br. inkl. Sack.
Königsberg, 19. August. (W. T. B.) Ge treidemgrkt. Weizen geschäftslos. Roggen loco matter, 120 pfd. 2000 Pfd. Zollgew. 118,75. Gerste flau. Hafer still, loco inländischer 134,00. Weiße Erbsen pr. 2009 Pfd. Zollgew. 140 90. Spiritus pr. 100 1 100050 loco 39,75, pr. August 39,50, per September⸗Oktober 39350.
Danzig, 19. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen loco ruhig, Umsatz 150 Tonnen. Bunt und hellfarbig —, hellbunt 151 — 162, koch⸗ bunt und glasig 162, bunt pr. 125pfd. pr. Sep⸗ tember⸗Oktober Transit 13800, pr. April-Mai Trans. 143,50. Roggen weichend, loco inländischer pr. 120pfd. 113 bis 116, polnischer oder russischer Transit 91 — 94, pr. September⸗Okt. Transit 923 50, pr. April⸗Mai 95,50. Rübsen loco 85 bis 86. Große Gerste loco 126. Hafer loco 130. Erbsen loco —. Spiritus pr. 10000 Liter Prozent loreo 39,50. .
Stettin, 10. August. (WB. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen unverändert, loco 150, (0- 160,00, pr. September⸗Oktober 159 50, pr. Oktoker⸗Novem⸗ ber 159, 00. Rogen matt, loco 12000 bis 124,090, ver Seytember⸗Oktober 124 00, pr. Oktober⸗ November 124,50 Rübsl matt, pr. August 4170, pr. September ⸗ Oktober 4170. Spiritus matter. loco 39.00, pr. August⸗ September 38.70, pr. September⸗Oktober 39 02, vr. Oktober⸗Novem⸗ ber 39,20. Petroleum versteuert, loco Usance 14 0 Tara 10.75. .
Vosen, 109. August (W. T. B)] Spiritut loro ohne Faß 37,40. vr. August 37,809, vr. Sep⸗ tember 37, 8), pr. Oktober 37, 50, pr. November⸗ Dezember 37,40. Gekündigt 15 060 1. Ermattend.
Breslau, 11. August. W. T. B. Getretde⸗ warkt. Spiritus pr. 109 1 1099, vr. August— Septbr. 37,30, do. pr. Septbr. - Oktbr. 37,40, do. pr. Novbr.⸗Dezbr. 37.50. Weizen — Roggen vr. Septbr.⸗Oktober 12800, pr. Oktober⸗November 129,50, pr. Novbr.⸗-Dejbr. 130,50. Rüböl loco pr. September⸗Oktober 42,25, pr. April⸗Mai —. Zink: Umsatzlos. — Wetter: Unbeständig.
Magdeburg, 109. August. (W. T. B.) Zucker⸗ bericht. Kornzucker, excel. von 96 50 — —, Kornzucker, excl., 88 0. Rendem. 19,50, Nach— produkte, exel.ͥ, 750 Rendem. 17,30. Still. — Gem. Raffinade mit Faß 2tz 25 „S6, gem. Melis J. mit Faß 25 6060 Sehr ruhig.
Föln, 19. August. W. E. G.) Getreide- markt. Weizen joreo hiesiger 18,00, fremder 18.50, pr. November 16,00, pr. März —. Roggen loco hiesiger 1450, pr. November 12,85, pr. März —. Hafer loco 14,59. Rüböl loco 22,80, pr. Skto— ber 22.70, per Mai 23.30.
Bremen, 10. August. (B. T. B.) Petroleum ; ? . ruhig. Standard white loco
J, 10. August. (W. T. B) Getreide⸗ markt. zeizen loco fest, holsteinischer loco 160,90 bis 165,900. Roggen loco ruhig, mecklen⸗ burgischer loco 140590 bis 144,00, russischer loco ruhig, 98,09 bis 100,99. Hafer und Gerste still. Rüböl still, loco 405. Spiritus matter, pr. August 24 Br., pr. September⸗Oktober 25 Br., pr. Oktober⸗November 26 Br, pr. November⸗Dezem⸗ ber 26 Br. Kaffee sehr fest. Umsatz 6000 Sack. Petro⸗ leum fester, Standard white loco 6,30 Br., 6,25 Gd., pvr. August 6,20 Gd.i, pr. September ⸗ Dezember 6.490 Gd.
Wien, 109. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen pr, Herbst 842 Gd., 8,47 Br., pr. Frühjahr 8,38 Ed., 8,93 Br. Roggen pr. Derbst 6, 7 Gd. 682 Br., pr. Frühjahr 7, 69 Gd., 7,05 Br. Mais vr Juli⸗August 5,57 Gd., 602 Br., neuer 6, 30 Gd., 635 Br. Hafer pr. Herbst 6, 5 Gde., 6,70 Br., pr. Frühjahr 6,85 Gd, 6, 90 Br.
Kest, 10. August. (W. T. B.) Hroduktenmarkt. Weizen loco behauptet, pr. Herbst 8, 15 Gd., 8, 15 Br., pr. Frühjahr 866 Gd., 8,68 Br. Hafer pr. Herbst 6, 62 Gd. 6,64 Br. Mais vr. 1887 6, 07 Gd. , 6, 05 Br. Kohlraps per August⸗September 9h à gz
Amsterdam, 10. August. (W. T. B.) Getreide⸗ markt. Weizen per November 213. Roggen pr. Oktober 127, pr. März 130.
Amsterdam, 19. August. (W. T B.) Banea⸗ zinn 6061. ⸗
* Rotterdam, 10 Juli. (W. T. B.) Die heutige hier durch die Niederländische Handels gesellschaft abgehaltens Auktion über 78 770 Ballen Java⸗ und 377 Kisten Padang⸗Kaffee ist wie folgt abgelaufen: 583 Bl. Java Preanger braun Taxe 48 Ablauf 493 à 590, 2128 Bl. Java Preanger blank Taxe 36 Ablauf 375 à 38, 5710 Bl. Java Preanger blaß Taxe 305 à 323, Ablauf 33 à 34, 8341 Bl. Java Tjilatjap blank gelblich Taxe 345 à 385, Ablauf 333 ä 393, 5465 Bl. Java blank und blaß Taxe 305 à 337, Ablauf 32 à 343, 4942 Bl. Java blaß etwas grünl. Taxe 284 à 293, Ablauf 30 à 314, 377 Kisten Padang W. J. B. Taxe 43 à 55, Ablauf 471 à 58, 3294 Bl. Java Panaroekan grün Taxe 303, Ablauf 32 à 321, 2986 Bl. Java Solo grünlich Taxe 293, Ablauf 303, 4271 Bl. Java Tagal grün Taxe 28 à 293, Ablauf 29 4. 314, 7945 Bl. Java grünlich, Taxe 2835 29, Ablauf 293 à 304, 29 518 Bl. Java Passaroean grünl. Taxe 286 à 233, Ablauf 29 à 311. 690 Bl. Java Ordin. und Triage, Taxe 265 à 77, Ablauf
29 à 294, 2897 B. Java B. S. und Diverse Taxe
zoudon, 10. August W. T. B.) Havanna jucker Nr. 12 12 nE minell. Rüben ⸗Rohzucer 103 träge. — An der Küste angeboten Weizen ladungen.
zirerpgol, 19. August. (KW. T. B.) Baum wolle (Schlußbericht; Umsatz 7000 B., davon für Spekulation und Exvort 500 B. Ruhig. Middl. amexikanische Lieferung: August 55 Ver— käuferpreis, November⸗Dezember 5 Kaͤuferpreis, Ja⸗ nuar⸗Februar Hi zz. Verkäuferpreis, Februar⸗März Uisis d do. — Weitere Meldung: Amerikanische „6 d. billiger.
Manchester, 19. August (W. T. B.) 12r Water Taylor 6, 30r Water Taylor sz, 20r Water Leigh 73, 30r Water Clapton 75 32r Mock Brooke 77, 40r Mule Mavoll 73, 40r Medi⸗ Wilkinson 9, 32r Warpcops Lees 73, 36r Warp— obs Rowland — 40r Double Weston 83, 66r Double courante Qualität 118, 32 11686 15 0 16 grey Printers aus 32 /46r 159. Ruhig.
Baris, 109. August. (W. TL. B.) Bro dukten⸗ garkt. Weisen träge, pr. August 21,90, pr. September 22.90, pr. September Vejember 22,25, pr. Novbr.⸗Februar 22,50. matt, vr.
6, do. Pipt line Gertificateß — Doll. 613 G. Mehl 3 Poll. — E. Rother Winterweizen loch — Doll. 85 C., pr. August — Doll 845 C., br. Sept. — Doll. 853 C. pr. Oktober — D. 875 C. Mais (New) 56. Zucker (Fair refining Muscovades) 45 Naffee (Fair Rio⸗ 93. Schmalz (Wilcor) 7,20, do. Fairbanks 7.20. do. Robe und Brothers 7, 10. Speck 73. Hetreidefracht 13.
Berlin. Central-Markthalle, den 11. August' (Markthallenbericht von J. Sandmann.) In der gestern stattgehabten Auktion brachten Zwiebeln Sudenburger 3,40 =, 80 , große gelbe 33235 —– 3,50 pr. Ctr., Citronen 8— 95,109 — IO V pr. Kiste. Neue 8ber saure Gurken 1,60 —- 2, 0 „p pr. Schock. Backsteinkäse II. 16— 18 6, III. 6—- 3 S per Gentner. Gute Qualität fand leicht Aufnahme und es zeigte sich starker Begehr darnach, während für geringe Waare nur wenig Käufer vorhanden waren. Gemüse und Obst. Die Zufuhren in ausdauernder Waare werden reichlicher, auchs Kartoffeln treten in größeren Mengen an den Markt, weil wenig Aus⸗ sicht auf eine bessere Preisstellung zu er— warten ist; es ist vielmehr ein weiterer Preis— rückzang für diesen Artikel vorauszusehen. Preißelbeeren im Preise steigend, Tomaten 30 3 Reineclauden 20 — 30 , Weintrauben 50 — 70 3 per Pfd., Pfirsiche per Riste 3,900 — 1.50 M6, Kirschen 6= 15 8 pr. Pfd., Preißelbeeren 8 - 9 per Scheffel, Pfifferlinge 4—– 6 16, Gurken 0, 60 — 3 6 per Schock, Schoten 3 — 3 „6 pr. Scheffel, Karotten 50 „3, Wir— singkohl 3— 46M, Roth⸗ und Weißkohl, große Köpfe, 3,50 - 4 16, Blumenkohl 16 — 15 6, Erfurter 25 9. pr. 109 Stück, neue Kartoffeln, weiße runde 3,25 6, Nierenkartoffeln 325 M , rothe 80 υς, blaue 3,50 e pr. 169 Kilo, neue Pflaumen 165,00 „, neue Birnen 19-20 06, neue Aepfel 10- 20 ½ pr. Ctr, neue Zwiebeln 3,50 —=4 S6, Citronen, gesunde Ausschußwaare, 12 6 pr. Kiste von 260 - 309) Stck. Neue saure Gurken 2 — 2.20 6 pr. Schock. Melo⸗ nen 390 pr. Pfd. Amerikanische Ananas 2 — 25h, deutsche 3— 4 66 pr. Pfd. — Wild- u. Geflügel. Rehe 50 — [90 , Hirsche 30-45 3, Wildschwein 35 — 40 per Pfd, wilde Enten 1— 1,50 M6, Bekassinen 30— 70 **, junge Gänse 2,50 — 4,50 –5, 00 66, junge Enten 121,50 — 00 S, junge Hühner (0,56 bis (M, 9 (6, Tauben 10 —– 0 * per Stück, Poularden 150—7 ½6, alte Hühner 1,00 — 1,40 M.. — Butter. J feinste Tafelbutter 2c. 105 — 108, feine Guts—⸗
utter J. 95 — 100 — 105, II. S5 — 90, III. 75 - 85, Landbutter J. I5— 30, H. 65 —- 75 M Galizische
und andere geringste Sorten 55— 66 M pr. 50 Eg. — Käsfe. Echter Emmenthaler 73— 30 66, West⸗ preußischer Schweizerkäse 1 55 — 50M, II. 438 —- 50.6, III. 40-45 0., Backstein J. fett 2 — 25 S., II. 14 = 18 46, Tilsiter Fettkäse 40– 56 — 50 40, Tilsiter Magerkãse 13 2360, Limburger J. 30 - 32 6, II. 20 — 2 S6, Ramadour 30— 32 M, Rheinischer Holländer Käse, 20 — 22 Pfd. schwer, 45 — 58 , echter Holländer 65 ½, Edamer J. 60 — 70 , II. 56-58 S, französischer Neuschateller 18 per 100 Stück, Camembert 8, 00-8, 50 „S per Dutzend. — Eier. Größere Zufuhr erwünscht. 255 „6 per Schock. — Secfische. Lachs 80- 90 8, Elblachse 1325 ½½, Zander 50 — 90 , Hecht 45— 5 , Steinbutte 60 — 80 3, Seezunge, große 1 4M, kleine 50 , Flundern 30, Schellfische 25, Kabliau 25 3 per kg, Makrelen 40 45 3 pr. Stück. — Lebende Fische. Aal, mittel⸗ groß 1,B365 6, Hecht 80, Schleie 70 3 pr. Pfd. — Krebse. Mittel — 4 M, große 8-12 Mp pr. Schock. — Geräucherte Fische. Rheinlachs 2.50 — 2, 80 S6, Weser⸗ und Ostseelachs 1620 – 1,40 M6, geräucherte Aale 70 —– 100—- 130 3 pr. Pfd., Flun⸗ zern, kleine 1,75 — 2 „M, mittel 3—5 M6. große 8 3 pr. Schock, Bücklinge pr. 100 Stuͤck 4,60 — 9, 5 b
Wetterbericht vom 11. August 1885. 3 Uhr Morgen
Temperatur 460R.
Wetter.
5H wolkig
4 wolkig
halb bed.
3 Regen
2 bedeckt
ill halb bed. 2 bedeckt
L bedeckt
—
in é? Celsius
Bar. auf 0 Gr u. d. Meeressp red. in Millim
Mullaghmore Aberdeen .. Fhristiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda . St. Petersbg. Moskau ... Cork, Queeng⸗ ö . ,, . WMW Vamburg. J564 W Swinemünde 757 WSW Neufahrwasser 752 S bedeckt Memel... SO halb bed. . ö 2 WMW 3 heiter Münster .. SW 4 wolkigẽ) Karlsruhe .. S 4 wolkig) Wiesbaden 2 halb bed. ) München .. 3. Regen Chemnitz .. SW H wolkig) . 2 WMW 4 bedeckt?) . W 3 halb bed. Bredlau. .. 755 W 5 heiter) Ile d'Aix. . 765 NMMO 4 wolkig . . still Dunst ee, still wolkenlos
1 Abends Gewitter, böig. 2) Abends 97 Gewitter. 2 Nachm. Gewitter. ) Abends Gewitter. 3) Abends Regen. H 11 Uhr Nachts Gewitter. 7) Abends Gewitter. 5 Nachts Gewitter.
Anmerkung: Die Stationen ind in 4 Gruppen geordnet: I) Nord⸗Europa, 2) Küsrenzone von Irland bis Ostpreußen, 3) Mittel⸗Euroyva südlich dieser Zone, 9 Süd⸗Europa. — Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.
Skala für die Wind stärke: 1 — leiser Zug, 2 — leicht, 3 — schwach, 4 — mäßig, 5 — frisch, 6 S stark, 7 S steif, 8 — stürmisch, 9 — Sturm, 10 — starker Sturm, U — heftitzer Sturm, 12 —
Orkan. Uebersicht der Witterung.
Die gestern über dem Kanal liegende Depression hat bei ihrer nordöstlichen Bewegung an Tiefe zu— genommen bis zu 744 mm über dem Kattegat. Das Minimum bei Moskau ist wenig verändert. Bei starkem Steigen des Baromerers im Westen Central⸗ Europas und im Süden der britischen Inseln wehen in Norddeutschland, mit Ausnahme des äußersten Ostens, frische bis starke westliche Winde. Das Wetter ist im Allgemeinen veränderlich, vielfach trübe. Gestern Nachmittag und Nachts fanden in Deutschland fast überall Gewitter statt, doch hat eine erhebliche Abkühlung nicht stattgefunden. Alt— kirch meldet 70 mm Regen.
Deutsche Seewarte.
— — — — 8128 Rd 50 C
heiter bedeckt wolkig wolkig) bedeckt Dunst?)
R Q O tu s
Theater.
Victoria- Theater. Donnerstag: 3. 110. Male: Amor. Großes Ausstat ungsballet von Luigi Manzotti. Musik von Marenco. Dekorationen von E. Falk. In Seene gesetzt von Ettore Coppini von der Scala in Mailand. 8 Uhr: Großer Triumphzug Julius Gäsar's, ausgeführt von 750 Personen. Anfang 7 Uhr. Sommer⸗Preise.
Friedrich Wilhelmstãdtisches Theater.
Direktion: Julius Fritzsche. Chausseestraße 25 — 26
Donnerstag; 3. 1656. M.: Der Zigeunerbaron. Dperette in 5 Atten nach einer Erzählung M. Jokaiis von J. Schnitzer. Musil von Johann Strauß. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent Herr Fapell . meister Federmann. Die neuen Dekorationen sind aus dem Atelier der K K. Hoftheatermaler Burghardt, Briosch! und Kauisky in Wien.
Von 6—7 Uhr: Großes Garten⸗Concert. ö Freitag: Zum 157. Male: Der Zigeuner⸗
aron.
Urolls Theater. Donnerstag: Die lustigen
Weiber von Windsor.
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor— stellung, Abends bei brillanter elektr. Beleuchtung des Sommergarten: Großes Doppel⸗Concert. Anfang 5, der Vorstellung 7 Uhr.
Freitag: Gastspiel von Josephine von Maleczky vom Königl. Hoftheater in Budapest. Rigoletto.
Täglich; Gemälde⸗Ausstellung neuer Werke von Wassili Wereschagin. Geöffnet von Vor⸗ mittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr. Entrée 30 A und von 4 Uhr an bis zur letzten Pause der Oper Entrée inkl. Theater 1 „
Belle - Alliance - Thꝛater. Donnerstag: Zum 69. Male: Das Paradies. Gesangsposse in 4 Akten von Leyr Treptow und L. Herrmgnn. Musik von J. Goellrich. Akt 3: Im klassischen Dreieck: Auf⸗ treten der Original⸗Sudanes. Neger⸗Militär⸗Kapelle.
Im prachtvollen Sommergarten: Doppel⸗Concert, (Musikeorps Saro und die Hauskapelley. Auftreten der Sudanesischen Neger⸗Militär⸗Kapelle (14 Mann aus 10 verschiedenen Negerstämmen), des. Original⸗ Wiener Schnab'l-Trios, und der Schweizer Alpen—⸗ Sänger⸗Gesellschaft Tschachtli (4 Damen, 4 Herren).
Abends: Brillante Illumination durch 20,060 Gas- flammen.
Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr.
Freitag und folgende Tage: Das Paradies.
RFamilien⸗ Nachrichten.
Verlobt: Frl. Louise Schmuck mit Hrn. Gerichts⸗ Assessor Second⸗-Lieutenant Karl Meine.
Verehelicht: Hr. Bernhard Freiherr von Hammer⸗ stein mit Frl. Hedwig Frelin von Wangenheim (Wake = Schwerin. .
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Majoratsherr Paul von Ramin (Schloß Schwedt i. Pcomm.). — Eine Tochter: Hrn. Amtsrichter Thiele. — Hrn. Hauptmann Schultze (Bendorf.
Gestorben Fr, Kammerherrin von Wedderkop, geb von Rumohr (Oldenburg). — Hr. Major 4. D. Edgar Frhr. von Harold (Possenhofen). — Hr. Landrath a. D. und Rittergutsbesitzer Emil von Rohrscheidt (Deutsch⸗Steine). — Hr. Major a. D. Wilh. von Willich (Ziethen).
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
24576 Steckbrief. Gegen den unten heschriebenen Schiffer und Arbeiter Friedrich Wilhelm Koch, geboren am 5. Mai 1835
zu Alt Thymen, Kreis Templin, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Oranienburg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Verbrechens gegen die Sitt⸗ lichkeit in den Akten III. J. 1208/86 verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs ⸗Gefängniß zu Berlin, Alt ⸗Moabit 1112, abzuliefern.
Berlin, den 6. August 1886.
Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht II.
Beschreibung: Alter 51 Jahre, Größe 35 Fuß 4 Zoll, Statur untersetzt. Haare schwarzbraun, . schwarz, grau melirt, Stirn flach. Bart: gestutzter Vollbart, Augenbrauen dunkel, Augen dunkelbraun, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn länglich, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe braun, Sprache deutsch. Besondere Kennzeichen: geht etwas nach vorn gebeugt und scheinbar hinkend.
24424 Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schmiedelehrling Max Vogel aus Berlin, zuletzt in Glindow beim Schmiedemeister Hermann Roh in Arbeit gewesen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen schweren Diebstahls verhängt.
Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, abzu⸗ liefern. .
Potsdam, den 5. August 1886.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Beschreibung: Alter 18 Jahre, Größe mittel, Statur untersetzt, Haare schwarz und kraus, Augen grau. Mund aufgeworfene Lippen. Kleidung: dunkles Stoffjacket, do. Hose und Weste, seidene Mütze und lederne Halbstiefel. Besondere Kennzeichen: am linken Arm befindet sich eine Tätowirung und zwar ein Herz und die Buchstaben M. V.
24574 Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der gegen den Kaufmann Carl Hirsekorn, am 13. Oktober 1843 zu Wriezen geboren, wegen Ur⸗ kundenfäschung von dem Untersuchungsrichter des Königlichen Landgerichts J. hierselbst unter dem 30. Januar 1880 in den Akten — J. II. 1196. 79 — erlassene und von der unterzeichneten Behörde am 7. Mai 1881 und 21. Juni 1884 erneuerte Steckbrief wird erneuert. ö
Berlin, den 6. August 1886. . Staatsanwaltschaft beim Königlichen Landgericht J. 24575 Ste ct hriefs⸗ Erledigung.
Der gegen den Redacteur Dr. jur. Isidor Levy wegen Beleidigung durch die Presse in den Akten J. IId. 955. 80 unter dem 3. Juli 1882 erlassene, unter dem 21. November 1887 und 5. Mai 1883 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.
Berlin, den 7. August 13868. . Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht J.
Zwangsvollstreckungen, Aufgebote, Borladungen ü. dergl. 24608 Oeffentliche Zustellung. Der Ackersmann Bernard Heinrich Hollekamp zu Kirchspiel Wessum, vertreten durch Rechtsanwalt Brandis in Ahaus, klagt gegen den Zeller Johann Bernard Schüren, gebornen Hoyer, im Kirchspiel Wessum, aus einem im Jahre 1846 angeblich abge—⸗ schlossenen privatschriftlichen Vertrage mit dem Antrage: . Beklagten kostenfällig zu verurtheilen, die Realitäten Flur XVI. Nr. 485 und 724 Katastral⸗ gemeinde Wessum (Kirchspiel) dem Kläger beim Grundbuchamte aufzulassen und zu bewilligen, daz Kläger als Eigenthümer derselben zum Grundbuche eingetragen wird und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗
lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts—
gericht zu Ahaus auf
den 25. November 1886, Vormittags 10 Uhr.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Ahaus, den 351. Juli 1886.
Schauerte,
Gerichtsschreibergeh. des Königlichen Amtsgerichts.
24607 Oeffentliche Zustellung. . Der Mühlenwerkführer Carl Gustav. Passarge in Lippoldsberg, Station Bodenfelde in Hessen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hennig zu Barten⸗ stein, klagt gegen . . I) den Eigenthümer August Lablack, unbekannten Aufenthalts, ; 2) desfen Ehefrau Louise Lablack, Arnswald, in Friedland, Ostpr., wegen 600 ee mit dem Antrage:; . Die Beklagten zu verurtheilen, an Kläger S600 M6 nebst 5Hoso Zinsen seit dem 16. Sep⸗ tember 1383 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; und ladet den Beklagten zu 1. August Lablack, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die J. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bartenstein auf ö den 23. November 1886, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bartenstein, den 12. Juli 1886.
roll,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. 246090) Deffentliche Zustellung.
Die Maurerfrau Charlotte Christeleit, geb. Schadwinkel, zu Königsberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Neumann daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer August. Christeleit, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage:
das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur, mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf
den 3. Dezember 1886, Vormittags 10 Uhr, mit der , , ,, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. ;
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Autzug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg i. Pr., den J. August 1886.
. IUnterschrift), . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
geborene
m.
Deutscher Neichs⸗Anzeiger
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Berlin, Donnerstag,
den 12. August,
Abends. ISG.
Berlin, den 12. August 1886.
Se. Majestät der Kaiser und König sind heute Vormittag von Gastein auf Schloß Babelsberg eingetroffen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Oberst⸗ Lieutenant z. D. Memminger, bisher
Bezirks- Commandeur des 2. Bataillons (Schweidnitz. 2. Schle⸗
sischen Landwehr⸗Regiments Nr. 11, den Königlichen Kronen—⸗ Orden dritter Klasse; sowie dem Vermessungs⸗Revisor Vohl zu Nassau den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu
verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich italienischen Offizieren 2c. der Marine folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit dem Stern: dem Contre⸗Admiral Emerich Acton, General-Direktor des Arsenals in Venedig; den Rothen Adler-Orden vierter Klasse: dem Lieutenant zur See Antonio Nagliati; sowie
das Allgemeine Ehrenzeichen:
dem Steuermann Carlo Zoppetti, dem Maschinisten Constantino D' Auria, und dem Maschinisten Francesco Bernasconi.
Deu tsches Reich.
Uebereinkunft
zwischen Deutschland und Großbritannien, be— treffend den gegenseitigen Schutz der Rechte an Werken der Literatur und Kunst.
Vom 2. Juni 1886.
Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, gleichmäßig von dem Wunsche geleitet, in jedem der beiden Länder den Schutz des Urheber— rechts an Werken der Literatur und Kunst, welche zuerst in dem anderen Lande erschienen sind, zu erweitern, haben es für zweckmäßig befunden, während der schwebenden Verhandlungen über die angestrebte Erweiterung eine vorläufige Uebereinkunft
abzuschließen zu dem Zweck, um einstweilen das zur Zeit
zwischen Preußen und anderen deutschen Staaten einerfeits und Großbritannien andererseits geltende Vertragsrecht auf die bisher in keinem bezüglichen Vertragsverhältniß zu Groß— britannien stehenden Gebietstheile des Deutschen Reichs aus— zudehnen, und haben dieserhalb Bevollmächtigte ernannt, und zwar: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: den Herrn Paul Grafen von Hatzfeldt-Wilden— burg, Allerhöchstihren Staats-Minister und außer⸗ ordentlichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer Majestät der Königin des Vereinigten König— reichs * Großbritannien und Irland, un Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland: den sehr ehrenwerthen Archibald Philip Grafen von Ro sebery, Allerhöchstihren Haäupt-Staatssekretär für die auswärtigen Angelegenheiten, welche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge— höriger Form befundenen Vollmachten, Über folgende Artikel Üübereingekommen sind: Artikel 1.
Das zur Zeit zwischen Preußen und anderen deutschen Staaten einerseits und Großbritannien andererseits auf Grund der in je einem abschriftlichen Exemplar anliegenden Verein— barungen, nämlich des Vertrages vom 13. Mai 1846 nebst Protokoll vom gleichen Datum und des Zusatzvertrages vom 14. Juni 1855, in, Betreff des gegenseiligen Schutzes des Ur eberrechts geltende Vertragsrecht soll auch auf diejenigen
sebietstheile des Deutschen Reichs, für welche der Gegenstaänd isher mit Großbritannien vertragsmäßig nicht geregelt ist, mit den in der gegenwärtigen e n nnn, vereinbarten Maß⸗ gaben Anwendung finden. Artikel. 2.
Was die zuerst , des Gebietes Ihrer Britischen Majestãt erschienenen Werke betrifft, so tritt für die im Artikel 1 der gegenwärtigen Uebereinkunft gedachten Gebiets- theile des Deutschen Feichs an die Stelle der im Artikel 7 des gedachten Vertrages vom 13. Mai 1846 und beziehungs— weise im Artikel Jil des gedachten Zusatzvertrages' vom — Juni 1855 vorgesehenen Eintragung und Niederlegung die Eintragung in die bei dem Stadtrath zu Leipzig geführte
Eintragsrolle und die Niederlegung eines Exemplars bei dieser
Behörde. . Artikel 3.
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll drei Monate nach Auswechselung der Ratifikations⸗-Urkunden in Wirksamkeit treten, und sie soll solange in Wirksamkeit bleiben, bis der nach Inhalt der Einleitung dieser Uebereinkunft beabsichtigte neue Vertrag in Kraft getreten sein wird.
Jedoch soll es jedem der beiden . vertragschließenden Theile freistehen, die , n Keberemnkunft n durch eine dem anderen Theile ein Jahr zuvor zu machende Ankündigung dieser Absicht.
Die Hohen vertragschließenden Theile behalten sich das Recht vor, im Wege der beiderseitigen Verständigung Ab⸗ änderungen in dieser Uebereinkunft zu treffen, welche mit deren Geiste und Grundsätzen nicht unvereinbar sind, und deren Nützlichkeit sich durch die Erfahrung etwa herausstellen sollte.
Artikel 4. .
Die gegenwärtige Uebereinkunft soll 53. und die , ,,, sollen sobald als thunlich ausgewechselt werden.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten dieselbe voll— zogen und ihre Siegel beigedrückt.
So geschehen zu London, den zweiten Juni 1886.
(L. S.) Graf von Hatzfeldt. (L. S. Rosebery.
Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden und die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden hat am 29. Juli 1886 stattgefunden.
Anlage 1. Vertrag zwischen Preußen uns Großbritannien wegen gegenseitigen Schutzes der AÄutorenrechte gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung.
Vom 13. Mai; ratifizirt am 16. Juni 1846.
Se.. Majestät der König von Preußen und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Irland, von dem Wunsche beseelt, auf Erzeugnisse der Literatur und der schönen Künste, welche in einem der beiden Staaten zuerst erschienen sind, in dem anderen Staate diesel ben Privilegien hinsichtlich des ausschließlichen Rechtes zur Ver⸗ vielfältigung auszudehnen, welche gleichartigen in diesem Staate zuerst erschienenen Werken zustehen, haben zu diesem Zweck eine Uebereinkunft zu treffen beschlofssen und zu Ihren Bevoll— mächtigten ernannt, und zwar:
Se Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Staats. und Kabinets-Minister für die auswärtigen Angelegenheiten, General— Lieutenant Karl Wilhelm Ernst Freiherrn von . und Dallwitz, Ritter des Königlich preußischen Rothen Adler⸗Ordens erster Klasse mit Eichenlaub, des Ordens „Pour Ie mérite“ mit Eichenlaub, des Eisernen Kreuzes erster Klasse, des Dienstauszeichnungs⸗Kreuzes, Großkreuz des Kaiferlich öͤsterreichischen Leopold Ordens, des Königlich hanno⸗ verschen Guelphen⸗Ordens, des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst⸗Ordens und des Herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrichs des Löwen, Ritter des Kaiserlich russischen St. Wladimir⸗ Ordens vierter Klasse, des St. Annen⸗Ordens zweiter Klasse, des St. Stanislaus-Ordens zweiter Klasse mit dem Stern und des Militär⸗Verdienst-Ordens— s n nn.
un
Ihre Majestät die Königin des Vereinigten
Königreichs von Großbritannien und Irland:
den sehr achtbaren John Grafen von Westmorland,
Lord Burghersh, Pair des Vereinigten König⸗
reichs, Ihrer Großbritannischen Majestät Rath im
Geheimen Staatsrathe, General⸗-Lieutenant, Com—
mandeur des Königlich großbritannischen militärischen
Bath⸗Ordens, Großkreuz des Königlich hannoverschen
Guelphen⸗ Ordens, außerordentlichen Gesandten und
bevollmächtigten Minister Ihrer Großbritannischen
Majestät bei Sr. Majestät dem Könige von Preußen,
welche, nachdem sie sich gegenseitig ihre Vollmachten mitgetheilt
und dieselben in guter und gehöriger Form befunden, die folgenden Artikel vereinbart und abgeschlossen haben:
Artikel J.
Die Autoren von Büchern, dramatischen Werken oder musikalischen Kompositionen, und die Erfinder, Zeichner oder Verfertiger von Stichen und Werken der Bildhauerkunst, so⸗ wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger von irgend einem anderen Werke der Literatur und der schönen Künste, für welches die Gesetze Preußens und Großbritanniens ihren eigenen Unterthanen ein ausschließliches Recht zur Ver⸗
vielfältigun gegenwärtig beilegen oder in Zukunft ertheilen mögen, sollen in Betreff eines jeden solchen Werkes oder Gegenstandes, der in dem einen der beiden Staaten zuerst er⸗
schienen ist, in dem anderen Staate das gleiche ausschließliche Recht zur Vervielfältigung genießen, als dem Autor, Erfinder Zeichner oder Verfertiger eines gleichartigen Werkes gesetzlich ustehen würde, wenn es in diesem anderen Staate zuerst er⸗ . geen s ch mit den gleichen gesetzlichen Rechts⸗ mitteln und gleichem Schutze gegen Nachdrück und unbefugte Vervielfältigung.
Die gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger der Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger sollen in allen diesen Beziehungen auf demselben Fuße behandelt werden, wie die Autoren, Erfinder, Zeichner oder Verfertiger selbst.
Artikel II.
Niemand soll in einem der beiden Staaten ein Recht auf den durch den vorstehenden Artikel verheißenen Schutz haben, bis das Werk, in Betreff dessen ein ausschließliches Recht har Vervielfältigung in Anspruch genommen wird, Seitens des ursprünglichen Autors oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger in nachstehender Weise zur Einregistrirung gebracht worden ist:
1) Wenn das Werk zuerst innerhalb des Gebietes Sr. Majestät des Königs von Preußen erschienen ist, muß dasselbe in das k. des Buchhändlervereins in London eingetragen werden.
2) Wenn das Werk zuerst innerhalb des Gebietes Ihrer Britischen Majestät erschienen ist, muß , in das Ver⸗ zeichniß eingetragen werden, welches zu diesem Zweck bei dem preußischen Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten gef nt werden soll.
Auch soll Niemand ein Recht auf solchen Schutz, wie er oben erwähnt worden, haben, als bis in Betreff des Werkes, hinsichtlich dessen der Schutz in Anspruch genommen wird, den Gesetzen und Reglements der n Staaten gehörig nachgekommen ist, noch in solchen Fällen, wo mehrere Exem⸗ plare von dem Werke vorhanden sind, eher, als bis ein Exemplar von der besten Ausgabe oder besten Art unentgeltlich derjenigen Behörde überliefert worden ist, welche dazu in den respektiven Staaten 33 bestimmt worden.
Eine beglaubigte Ab 3 der Eintragung in das erwähnte Registrirungsbuch des Buchhändlervereins zu London soll inner— halb des britischen Gebietes als Beweis für das ausschließ— liche Recht zur Vervielfältigung gelten, bis ein besseres Recht durch irgend eine andere Partei vor einem Gerichtshofe nach— gewiesen worden ist; das nach preußischen Gesetzen ausgestellte Attest über die Eintragung irgend eines Werkes in diesem Staate soll zu dem gleichen Zweck innerhalb des preußischen Gebietes gelten.
Artikel III.
Die Autoren von dramatischen und musikalischen Werken, welche in einem der beiden Staaten zuerst öffentlich dargestellt oder J . worden sind, sowie die gesetzlichen Vertreter oder Rechtsnachfolger solcher Autoren sollen in gleicher Weise in Bere der öffentlichen Darstellung oder Aufführung ihrer Werke in dem anderen Lande in derselben Ausdehnung ge⸗ schützt werden, in welcher die eigenen Unterthanen in Betreff der in diesem Staate zuerst dargestellten oder aufgeführten dramatischen oder musikalischen Werke geschützt werden, voraus⸗ gesetzt, daß sie zuvor ihr ausschließliches Kecht bei den in dem vorstehenden Artikel erwähnten Behörden nach den Gesetzen der respekliven Staaten haben gehörig eintragen lassen.
Artikel IV.
An Stelle der . welche zu irgend einer Zeit wäh⸗ rend der Dauer dieser Uebereinkunft von der Einfuhr nach dem Vereinigten Königreich von fremden Büchern, Stichen und Zeichnungen zu entrichten sein mögen, sollen auf die Ein— 8 von Büchern, Stichen oder Zeichnungen, welche innerhalb
es preußischen Gebietes erschienen sind und gesetzlich in das
Vereinigte Königreich eingeführt werben dürfen, lediglich die in ö hier folgenden Liste spezifizirten Zollsätze gelegt werden, und zwar:
Zölle auf Bücher, nämlich;
Werke, urspruͤnglich im Vereinigten Königreich herausgegeben und in Preußen wieder erschienen, der Centner 2 * 10 s. 0 d. Werke, nicht ursprünglich im Vereinigten Königreich herausgegeben, der Ceniner O0 , 15 „0 , Stiche oder Zeichnungen: — schwarz oder kolorirt, einzeln ein d . — gebunden oder geheftet, das Dutzend 0, O „116,
Es versteht sich, daß alle Werke, von denen ein Theil ursprünglich in dem Vereinigten stönigreich herausgegeben war, als „Werke, ursprünglich im Vereinigten Königreich herausgegeben und in Preußen wieder erschienen“, betrachtet und dem Zoll von ah Schilling pro Centner unterworfen werden, obgleich dieselben auch Originalsachen, die anderswo herausgegeben sind, . mögen; es sei denn, daß solche Originalsachen an Masse wenigstens dem Theile des Werkes
leich wären, der ursprünglich in dem Vereinigten Königrei erausgegeben ist, in welchem Falle das Werk nur dem Zo von fünfzehn Schilling pro Centner unterworfen sein soll. Artikel V. Man ist übereingekommen, daß Stempel nach einem den
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