1886 / 193 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 18 Aug 1886 18:00:01 GMT) scan diff

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2 .

der letzterwähnten Bescheinigungen muß jeder Actio⸗ nair ein von ihm unterschriebenes Verzeichniß der Nummern seiner Actien in geordneter Reihenfolge, und zwar in zwei Exemplaren, übergeben, von denen das eine zu den Acten der Gesellschaft geht, das an⸗ dere von dem Fredit⸗Verein mit dem Vermerk der erfolgten Deposition und der daraus resultirenden Stimmenzahl zurückgegeben wird. Dies Exemplar dient als Einlaßkarte zur Versammlung, auf Grund deren beim Eintritt in dieselbe dem Inhaber die sciner Stimmberechtigung entsprechende Anzahl von Stimmzetteln, welche mit dem Stempel der Gesell⸗ schaft versehen sind, verabfolgt wird.

Gegen Rückgabe dieses Duplikat⸗Verzeichnisses er⸗ folgt die Rückgabe der Actien.

Die Inhaber der Stamm-⸗Prioritäts-Actien haben ihre Einlaßkarten unter Beobachtung der am Schluß des 8. 23 des Statuts rorgeschriebenen Formen zu erwirken. Es ist jedem Actionair gestattet, sich durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten vertreten zu lassen, dessen schriftlich zu überreichende Vollmacht entweder von einem Mitgliede des Gesellschaftsvorstandes oder von einem Beamten, der ein öffentliches Siegel zu führen be⸗ fugt ist, beglaubigt sein muß.

Die Vollmacht muß spätestens einen Tag vor der Versammlung im Bureau der Direction, Rathhaus Altona, Zimmer Nr. 5, niedergelegt, auch muß die Legitimation des Vollmachtausstellers in der oben vorgeschriebenen Weise geführt werden.

Zuristische Personen können ihr Stimmrecht durch ihre Vertreter ausüben lassen.

Formulare zu den Depositenscheinen und Voll— machten sind vom 1. September ab beim Credit Verein, Altona, sowie bei den Herren Gemeinde⸗ vorstehern zu Quickborn, Kaltenkirchen, Hasloh, Ulz— burg und Oersdorf kostenfrei zu haben.

Altona, den 14. August 1886.

Der Vorsitzende des Aufsichtsraths. J. G. Max. Schmidt.

25460 - . . Pommersche Dampfschiffs⸗Gesell⸗ schaft F. Ivers.

Die Herren Kommanditisten werden hiermit zu einer am Sannabend, den 18. September d. J., Nachmittags 4 Uhr, im Bureau des Herrn Justizraths Wendlandt, Rosengarten Nr. 1 hierselbst, stattfindenden anußerordentlichen Ge— neralversammlung ergebenst eingeladen.

Tagesordnung: Wahl eines neuen Aufsichtsrathsmitgliedes an Stelle des verstorbenen Herrn W. Lüdke. Stettin, 14. August 1886. F. Ivers, persönlich haftender Gesellschafter der „Pommersche Dampfschiffs-Gesellschaft F. Ivers“.

25431 Zuckerfabrik Groß⸗Düngen. Nachtrag zu der Tagesordnung der am 27. d. Mts. statt⸗ findenden Generalversammlung. 5) Abänderung des §. N der Statuten. Grof ⸗Düngen, den 16. August 1886. Der Vorstand: Der Aufsichtsrath: O. Lanenstein. C. Prange.

Aachen⸗Jülicher Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Die Actionaire der Gesellschaft werden hierdurch zu einer auserordentlichen Generalversamm⸗ lung auf den 18. September er., Nachmittags 5 Uhr, in unserem Geschäftslokale hierselbst ein⸗ geladen.

Tagesordnung:

1) Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von 1 449 600 M. Stammaktien und entsprechende Ergänzung der §§. 8, 10, 13 der Gesellschaftsstatuten, sowie Festsetzung des Minimalcourses der zu begebenden neuen Aktien; Aenderung des §. 42 der Gesellschaftsstatuten dahin, daß anstatt 5 Aktien à 600 oder 1200 M, künftig 3600 MS Aktienkapital je 1 Stimme haben sollen.

Actionaire, welche sich an der Versammlung be⸗ theiligen wollen, haben den Besitz ihrer seit minde⸗ stens 2 Wochen auf ihre Namen in die Bücher der Gesellschaft eingetragenen Aktien am Tage der Ge⸗— neralversammlung, jedoch vor Eröffnung derselben oder an einem der beiden vorhergehenden Tage der Direktion durch Vorzeigung der Stücke oder eines derselben genügenden Besitzzeugnisses im Lokale der Gesellschaft, Monheimsallee Nr. 4 hier, nachzuweisen.

Aachen, den 14. August 1886.

Der Aufsichtsrath.

24814 Vereinigte Breslauer Oelfabriken⸗ Actien⸗Gesellschaft.

Die Herren Aktionäre laden wir zur ordentlichen diesjährigen Generalversammlung im kleinen Saale der neuen Börse hierselbst auf

Dienstag, den 7. September er., . Nachmittags 4 Uhr, hierdurch ein. Tagesordnung:

1) Mittheilung des Geschäftsberichts, Vorlage der Bilanz und des Gewinn- und Verlust— Contos für das abgelaufene Geschäftsjahr; Bericht der Revisoren über die stattgehabte Prüfung dieser Bilanz;

Feststellung der Gewinn-Vertheilung;

) Ertheilung der Decharge;

Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsraths und Beschluß wegen Nichtwiederwahl eines 7. Mitgliedes des Aufsichtsraths eventuell Neuwahl dieses;

) Wahl von drei Rechnungs⸗Revisoren; Abänderung der §§. 4, 7, 10, 12, 13, 17, 19, , i ss, si 55, 37 und 38 der Statuten und Einschaltung eines Husatz⸗Paragraphen zu 5§. 7; Ermächtigung des Vorstandes und Aufsichts⸗ raths, redaktionelle Aenderungen der zu §. 7 zu beschließenden Bestimmungen auf Ver—⸗ anlassung des Handelsrichters behufs Ein⸗ tragung vorzunehmen und anzumelden.

Generalversammluns betheiligen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichniß, und im Falle einer Vertretung die Vollmachten und Legi⸗ timations⸗-Urkunden dieser Vertreter spätestens vier Tage vor dem obengenannten Versammlungstage in dem Bureau der Gesellschaft, Paradiesstraße Nr. 1618, zu deponiren. Die Vorlagen liegen vom 16. August a. e. ab im Geschäfts lokale der Gesellschaft zur Ein⸗ sicht der Herren Aktionäre aus. Breslau, den 27. Juli 1886. Der Aufsichtsrath der Vereinigte Breslauer Oelfabriken⸗ Actien · Gesellschaft. Julius Schottlän der. Korpulus.

, der Omnibus⸗Actien⸗Gesellschaft vormals Soltau

per ultimo Juni 1886. Activa. 6 38 Grundstücks⸗ u. Erwerbs⸗ Conto 259 965. 5200.

265 165. Abschrei⸗ M. 3 bung. 2700. Grundst. Repar. .

MS 9

Neubau

618.67 2081. 263 085. 73 000.

. Hypotheken 190 083.

Pferde Conto:

7 tere w,, 15 90½ Abschreibung

71309. 10609. * 60700. 37 000. 49 860.

54 neue Pferde. Omnibus⸗Conto . Zum Umbau wandt ca.

der⸗

8 000. 57 860.

5 760. 52 100.

10 Abschreibung 3 neue Wagen. Wagen · Conto ... Abschreibung 10 Go Brückenwaage.. Abschreibung 10 0 m Abschreibung 10 0 Stall! und Fahr-Uten— ll Abschreibung 10 Go Schmiede. ö Abschreibung 5 Go. Eisen . . Decken Conto. Abschreibung 25 0 Geschtt rere Abschreibung 10 C0 n, Abschreibung 40 G Bureau⸗Inventar .. Abschreibung 10 06 Bank und Cassa. Effeeten · Conto b holmer Anleihe Diverse Debitores

7 900.

342.

16.

3 050.

4 660.

5

3 158. 25 470.

6 500.

3600. 648.

, 15 750 406υά& Stock

8 de O

1 8

* C M QM 868

Passiva.

Actien⸗Capital J Abonnenten, noch laufende Abonnements Cautions⸗Conto. J

Reserve⸗Fonds. ö Diesjährige Vermehrung . ,,,, Dividenden⸗Conto, 4 auf Hs 350 000 Unvertheilbarer Saldo. —⸗

Si

b GO 28882

415579.

Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto. Pebet. Gehalte und Löhnen. Futterverbrauch. Zinsen ⸗Conto/. ; , Huf heschlag und Wagenreparatur. Abschreibungen: Grundstücks⸗- und Er⸗ werbs⸗Conto Pferde⸗Conto mnibus⸗Conto Wagen⸗Conto. Brückenwaagen. k Stall⸗ und Fahr⸗Uten⸗

silien . Schmiede. . Decken ⸗Conto Geschirre . Uniformen . Bureau⸗Inventar. Bureau⸗ ꝛc. Kosten: Druckkosten .. Petroleum, Gas Strafgeld .. ö Grundstück⸗Reparatur Prämie für Unfall⸗ versicherung Prämie für versicherung .. Diverse Unkosten . Vertheilbarer Gewinn: Dividenden⸗Conto . Reserve⸗Fonds . Unvertheilbarer Saldo.

2868

2d do de O

l öl, 10609. 5760. 2 . 157. 25 875.

342. 2656. 159. 742. 2451. 35

Feuer⸗

8793. 95

14 744. 02 ö 136. 35

191 929. 78 Credit.

Fahrgeld 3 m

176 288.

9712.

3 447.

1645.

590. 50

245. 43

191 929. 78

Der Vorstand.

62 63 nn, 60 e,

Diverse Einnahmen. Gewinn⸗Vortrag von 1885

Diejenigen Herren Aktionäre, welche sich an der

2do to] Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 16. April a. c. in der Generalversammlung der

Actiengesellschaft Kunstgewerbliche Werkstatt

in Hamburg vormals R. Bichweiler die Liqui— dation der Gesellschaft beschlossen ist. Alle Die⸗ jenigen, welche Forderungen an die genannte Gesell⸗ schaft zu haben glauben, haben dieselben im Geschäfts⸗ lokale, Königstraße 10 in Hamburg, ein⸗ zureichen. 25212 Die Herren Actionaire der

Zuckerfabrik Güstrow, Actiengesellschaft

werden zu der am Dienstag, den 31. August 1886, ö Nachmittags 1 Uhr, im Hotel de Russie hierselbst stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1) Vortrag des Vorstandes. 2) Bericht des Aufsichtsrathes. 3) Antrag auf Ertheilung der Decharge. 4) Antrag, betreff. Aenderung des 5§. 7 Anl. A. des Statuts.

resp.

24136

Actien Gesellschaft

öppingen.

für Gasbeleuchtung.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung findet am ; . ö Samstag, den 21. August, Nachmittags 3 Uhr, im Geschäftslokal statt und werden die Herren Aktionäre hiezu ergebenst eingeladen. Tagesordnung bilden die in 8§. 27, 28, 29 und 36 unserer Statuten bezeichneten Gegenstände Der Vorstand: H. Breyvogel. j

5) Wahl des Vorstandes.

6) Wahl für 2 statutenmäßig austretende Mit, 3 ö 8 er, e. ; .

inlaß⸗ un immkarten werden gemäß 3

des Statuts verabfolgt. gemãß 8. 1 Güstrow, den 14. August 1886. Der Aussichtsrath. P. Ehlermann, Vorsitzender.

26427] . Actien Ziegelei Braunschweig. Die Actionaire unserer Gesellschaft werden hier mit auf Sonnabend, den 4. September er., Nachmittags 2 Uhr, im Actien⸗Hotel in Harzburg zur dreizehnten ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

583 r

s Aas Abonnement

für das Vierteljahr. netto prei⸗ für den Raum einer

Gesgatt ö Feschäftsber R ' e , 5 icht und Rechnungsablage pro 27) Beschlußfassung über die Verwendung Reingewinnes. Braunschweig, den 17. August 1886. Der Aufsichtsrath. C. Wolff, Vorsitzender.

des

193.

und

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.

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2

; w Alle PRost⸗Austalten nehmen Gestellung an; J

für Berlin außer den Nost⸗Anstalten auch die Expe-

dition: sw. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 18. August,

Abends.

188GS6G.

s

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Landgerichts-Rath a. D. Rudolphi zu Berlin, hiiher zu Magdeburg, und dem Superintendenten a. D., sfarrer Merleker zu Fischhausen, den Rothen Adler⸗Orden kärter Klasse; dem Lehrer Petermann an der städtischen iöheren Mädchenschule zu Delitzsch, dem Hauptlehrer, Orga— 3. ien und Kantor Friedrichs zu Mittel⸗Haan im Kreise

k

25253

Ati vn. Als. 225 000. 266. 9060. 6695. 113788. MSM 354 811

Grundstücks⸗Cto. . Cassa⸗Cto. . ,, J ,,, , ,o Hypotheken⸗Zins⸗Cto.

19 89 85 62

55

B. Würkert.

Bilanz am 31. Mãärz 1886.

jettmann, dem Lehrer und Küster Fink zu Helmarshausen

m Kreise Hofgeismar, dem Lehrer Hoff zu Schuir im Land—⸗

ie Effen, dem Lehrer und Küster Werner zu Gützlaffs⸗

136 659 2 higen im Kreise Greifenberg, dem emeritirten Lehrer Krause ib 666. Uu Freiburg im Kreise Schweinnitz, bisher zu Fröhlichsdorf Conto⸗Corrente· Ctocc.. a3 737 m Kreise Waldenburg, dem Hauptlehrer und Organisten J Josterschill zu Alt-Tarnowitz im Kreise Tarnowitz, dem

Hassi va. Prioritäts⸗Actien⸗Cap. Cto. MM. , ,,, JJ

15 000. .

Actiengesellschaft „Neue Germania“.

e DX dT. F Hauptlehrer, Organisten und Küster Günther zu Kalkau im sreifse Neisse, dem Hauptlehrer Czieslik zu Baranowitz im ßreise Rybnik, dem Lehrer Kern zu Ottmachau im Kreise

C. T. Lange. hrottkau, und dem Lehrer Koehler zu Neustadt O.⸗-S. den

[265207]

Activa.

Gorkauer Soeietäts⸗Brauerei. Bilanz am 20. September 1885.

bler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohen⸗ lern; sowie dem Förster a. D. Schwarz zu Raben im

,, sreise Zauch⸗Belzig, dem Strafanstalts⸗-Aufseher a. D. Rohde

4 s3 S68 751 31 109 21351

24 421 38

15915 610000 131400

105 629 69

we ss R

Anlage⸗Conten (Mobilien⸗ und Im⸗ J Fabrikate und Betriebs-⸗Beständen. Außenstände (div. Debitores) Cassa⸗Bestand . ; Cautionen (Eigene) . Hauptsteueramt Zobten Gewinn⸗ und Verlust⸗Conto

PDehbet. Gewinn⸗

ö 111

u Magdeburg, bisher zu Brandenburg a. H., und dem Fefangnenwärter Geyer zu , nei das Allgemeine chrenzeichen zu verleihen.

; 328 800 Ch 291 75000 375 29540

6 00000 114 14140 Deutsches Reich.

( Freundschafts-, Handels— und Schiffahrtsvertrag vwischen dem Deutschen Reich und dem Sultan

5

Actien⸗ Capital ; Hvpotheken⸗Capital Consortial⸗Conto

Cautionen (Fremde) Diverse Creditores.

8

K

und Verlust⸗

von Zanzibar. Vom 20. Dezember 1885.

Me S, J

Conto pro 1884 /S. Credit.

ll. 43 An Hwpotheken⸗Zinsen Zinsen ö Handlungsunkosten Generalunkosten . Gehälter Löhnen Reparaturen g Fuhrwerksunkosten Frachten Fuhrlöhnen HJ statutenmäßiger Amortisation sonstigen Abschreibungen Vortrag aus vorigem Jahre .

6 325 92

198052

28 548 31

—— n 2 ð 621 *

227 70802

Gorkau, den 13. Juli 1886.

Th.

15 71250

5 216 76 26 73 38d 13 Hoh öh 34 47510

10 153656 3 355 55 14 365 1

8609 60 60 I 19

ö . . M6 . 3 124 07833

Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen. 103 62963

und Se. Hoheit Seyid Bargasch ben Said, Sultan von mnzibar, von dem Wunsche geleitet, die zwischen beiden ländern bestehenden Bande der Freundschaft enger zu schließen md die Handels- und Schiffahrtsbeziehungen zwischen beiden andern zu erleichtern und zu vermehren, haben beschlossen, u diesem Behufe einen Vertrag abzuschließen und zu Bevoll⸗ nächtigten ernannt: Se. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen: Allerhöchstihren Contre⸗Admiral Ernst Heinrich Hugo Eduard Knorr,

Per Brutto⸗Ertrag pro 1884/ 856. „Verlust laut Bilanz

Wilhelm

Der Geschäftsinhaber . Wilh. Baron von Lüttwitz. Für die Richtigkeit und genaue Uebereinstimmung mit den ordnungsmäßig geführten Büchern.

Der Revisor:

Ziese.

Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar: Höchstihren Ersten Sekretär Mohamed ben Salem ben Mohamed, pelche, nach gegenseitiger Mittheilung ihrer in guter und ge— höriger Form befundenen Vollmachten, unter Vorbehalt der heiderseitigen Ratifikation, folgenden Freundschafts-, Handels⸗ ind Schiffahrtsvertrag abgeschlossen haben.

Pinneberger Gas-Aletien-Gesellschaft.

Gemwinn⸗ und Verlust⸗Rechnung

Artikel J. Zwischen den Hohen vertragschließenden Theilen und ihren Unterthanen soll ständiger Friede und aufrichtige Freundschaft

5920 84 82640 363 9h

4796 62 77509

122158 893 80 20542

D IJ F

Steinkohlen .. Eisenbahnfracht. .. Fuhr⸗ und Arbeitslohn Gehalt, Tagelohn ꝛc. . Bauten, Reparaturen. Zinsen für Anleihen Steuern und Lasten Verschiedenes.

Reingewinn pr. 1885

43 Behalt aus 1884/85 13 265 *, Abschreibung 5550 .

Dividende 3880 Reservefond 6000 . Betriebsfond 6324 , 93 48

21 24 8

36 898 8 Activa.

für das Betriebsjahr J. Mai 1885 / 866.

Cx edit. bestehen. , Artikel II. Die Angehörigen des Deutschen Reichs sollen in den Ge— hieten Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar in Bezug auf Handel, Schiffahrt und Gewerbebetrieb, wie in jeder anderen GBiziehung dieselben Rechte, Privilegien und Begünstigungen J 103643 äler Art genießen, welche den Angehörigen der meistbegünstigten J 2— nation zustehen oder zustehen werden; insbesondere sollen sie Gatmesser· Niethe ; kinen anderen oder lästigeren Abgaben, Auflagen, Beschrän— Verschiedenes. lungen oder Verpflichtungen irgend welcher Art unterliegen, Is denjenigen, welchen die Angehörigen der meistbegünstigten Nation unterworfen sind oder unterworfen sein werden. Das . Recht wird den Angehörigen des Sultanats von anzibar für das Gebiet des Deutschen Reichs eingeräumt. Artikel III.

„Die Hohen vertragschließenden Theile räumen sich gegen⸗

kCitig das Recht ein, Konsuln zu ernennen, um in dem Ge⸗ ö biete des anderen Theiles an ch Plätzen zu residiren, an

relchen Handels- oder sonstige Interessen die Anwesenheit iir Beamten ihnen nöthig oder wünschenswerth erscheinen

en.

. 3 . 13 26ꝙ5 35 18 55571

Ueberweisung aus früherer Rechnung. J . . 1 1 . 1 165 70 .

J Straßenbeleuchtung 2194 Coaks . . 2668 59

—— 65 Ih 898 Passi vu.

Bilanz am 1. Mai 1886.

Mi 38

o 60h bo 118160 216

69 159 ½0 5 550.

Anlage.. Abschreibung k Cassa b. Werkführer . Hypothek inel. lauf.

ö 6 0383 Ma Sparkassenguthaben

inel. lauf. Zinsen 6 983 , Cassan. 101564

1 871

53

Reservefond . ö Special⸗Reservefond. Dividende.

. Pinneberg, den 30. Juni 1886.

Der Aufsichtsrath.

Der Vorstand. und

ö 43 650 -

Die Konsuln der Hohen vertragschließenden Theile sollen, bbenso wie ihre Beamten und die zu ihnen im Dienstverhält⸗ nhiß stehenden Personen, sowohl für ihre Person als auch für hre Häuser und für die Ausübung ihrer Amtspflichten gehen⸗ citig, neben den ihnen hierin eingeräumten besonderen Rechten, dieselben Ehrenrechte und Privilegien genießen, welche die kon⸗ ularischen Beamten der meistbegünstigten Nation genießen und in Zukunft genießen werden.

Im Falle öffentlicher Ruhestörungen soll den Kousuln auf ihren Wunsch zum Schutz ihrer Person, sowie zur Siche⸗ tung der Unverletzlichkeit des Konsulats und der konfularĩschen

ohnung eine Sicherheitswache gestellt werden. Artikel IV.

Zwischen den Hohen vertragschließenden Theilen soll volle

gänzliche Freiheit des Handels und der Schiffahrt be⸗

Actien · Capital, 388 Actien 3 112

9 Anleihen a. bei der Sparkasse inel. lauf.

K Güldensteiner Fidei⸗

b. bei dem kommiß 4365 . 166

5095 A 924

6000

Betriebsfond ;

stehen.

Die Angehörigen jedes der Hohen dn, r, Theile sollen gegenseitig in dem Gebiete des anderen befugt sein, in alle Häfen, Flüsse und sonstige Wasserstraßen mit ihren Fahrzeugen und Ladungen einzulaufen, zu reisen, sich aufzuhalten und sich niederzulassen, Handel und Gewerbe, im Großen wie im Kleinen, zu betreiben, Häuser, Magazine und Läden zu miethen, zu kaufen und zt besitzen.

Sie sollen befugt sein, daselbst jeder Art Waaren und Erzeugnisse zu kaufen, einzutauschen und zu verkaufen direkt oder durch Vermittelung einer von ihnen gewählten Mittels⸗ person; die Preise der Güter, Effekten, Waaren und e ien ge e, sowohl der eingeführten als der inländischen, sei es, daß die Waaren im Inlande verkauft oder ausgeführt werden sollen, selbst zu bestimmen, ohne jegliche Einmischung Seitens der Behörden Sr. Hoheit.

Se. Hoheit der Sultan von Zanzibar verpflichtet sich noch insbesondere, weder die Errichtung irgend eines Monopols, noch eines ausschließlichen Handelsprivilegiums in seinen Be⸗ sitzungen zu gestatten.

Artikel V.

Die Angehörigen des Deutschen Reichs sollen in den Ge⸗ bieten Sr. Hoheit des Sultans berechtigt sein, durch Miethe, Kauf, Schenkung oder sonstige Vereinbarung mit dem Eigen⸗ thümer, sowie im Wege der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge, jede Art von beweglichem und unbeweglichem Ver— mögen zu erwerben und zu besitzen und darüber durch Ver— kauf, Tausch, Schenkung, letzten Willen oder auf andere Weise

frei zu verfügen. Artikel VI.

Zum Zweck der Erleichterung des Handelsverkehrs und von der Absicht geleitet, die Einkünfte Sr. Hoheit aus den Zöllen und den anderweit von Waaren und Landeserzeugnissen zur Erhebung kommenzen Abgaben auf fester Basis zu regeln und sicherzustellen, ist man üer die folgenden in Artikel VII, VIII, IX, X, XI, XII und XIII aufgestellten Bestimmungen übereingekommen.

Artikel VII.

Von allen Waaren und Gütern, welcher Art sie sein mögen, welche über See aus fremden Ländern in irgend einen Hafen innerhalb des Gebiets Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar, einerlei ob derselbe auf einer der Inseln oder an der Küste des afrikanischen Festlandes gelegen ist, eingeführt und daselbst gelandet werden, ohne Unterschied, ob sie für den lokalen Konsum oder für den Versandt nach anderen Plätzen

anz oder theilweise bestimmt sind, soll Se. Hoheit der Sultan 6 sein, einen Einfuhrzoll, der 5 Proz. des Werthes der so eingeführten Waaren nicht übersteigen darf, zu erheben.

Mit der erfolgten Zahlung des so bewilligten Einfuhr⸗ zolles, welcher in dem ersten Hafen, in welchem die Waaren beziehungsweise Güter gelandet werden, zu entrichten ist, wird die eingeführte Waare für das gesammte Gebiet Sr. Hoheit von allen weiteren Zöllen und Abgaben der Regierung des Sultans, einerlei welcher Art und Benennung die letzteren sein mögen, ein- für allemal und vollständig befreit, und soll es dabei keinen Unterschied machen, ob die Waare in dem Zustande, in welchem sie eingeführt ist, verbleibt oder in⸗ zwischen verarbeitet worden ist; wie ebenso, ob sie an dem Einfuhrhafen verbleibt oder nach irgend welchen anderen Plätzen versandt wird.

Als einzige Ausnahme von dem so festgesetzten Maximal⸗ Einfuhrzoll von 5 Proz. ad valorem soll Se, Hoheit der Sultan berechtigt sein, einen höheren Einfuhrzoll, und zwar bis zu 25 Proz. ad valorem zu erheben von Spirituosen aller Art, welche vom Auslande in das Gebiet Sr, Hoheit ein⸗ geführt werden und einen Alkoholgehalt von 20 Proz. und darüber haben. .

Alle anderen geistigen Getränke von weniger als 20 Progz. ,, (wie beispielsweise Biere und. Weine) unter⸗ liegen dagegen nur dem gewöhnlichen Maximal Einfuhrzoll von 5 Proz. ad valorem.

Dagegen sollen von jedem Einfuhrzoll befreit bleiben:

1) Alle Waaren und Güter, welche, nach einem fremden Hafen bestimmt, in einem der Häfen Sr. Hoheit des Sultans von Zanzibar an Bord eines anderen Schiffes übergeladen oder zu diesem Zweck zeitweise gelandet und bis zum Ein⸗ treffen einer Schiffsgelegenheit im Zollamt niedergelegt werden.

Waaren der letzteren Kategorie sollen jedoch nur dann von dem Einfuhrzoll befreit bleiben, wenn von dem Empfänger nach Ankunft des Schiffes der Zollbehörde angezeigt wird, daß die betreffenden Waaren zur Wiederausfuhr nach dem zu bezeichnenden fremden Bestimmungshafen gelandet werden und diefelben gleichzeitig der Zollbehörde zu zollamtlichem Ver⸗ schluß übergeben und, ohne daß ein Eigenthumswechsel in⸗ i, stattgefunden, innerhalb sechs Monaten nach ihrer

nkunft nach dem angegebenen fremden Bestimmungshafen wirklich verschifft werden.

27) Alle Waaren und Güter, welche, ohne für das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans bestimmt zu sein, aus Versehen ge⸗ lande? werden; vorausgesetzt, daß diese Waaren und Güter wieder auf dasselbe Schiff verladen und mit demselben nach dem Auslande ausgeführt werden. Sind solche Wagaren und Güter jedoch bereits vorher geöffnet oder aus dem Besitz oder

werden, sofern sie nicht nach dem angehefteten der darin angegebenen Verzollung unterliegen,

Gewahrsam der Zollbehörde entfernt worden, so soll für die⸗ selben der festgesetzte Einfuhrzoll bezahlt werden,

3) Alle Wagren und Güter, welche um die von einem Schiffs durch Unwetter oder andere Seeunfälle erlittenen Beschädigungen auszubessern, umgeladen oder an Land gebracht werden mögen; vorausgesetzt, daß die so gelöschte Ladung entweder an Bord desselben Schiffes oder, falls dasselbe kondemnirt oder seine Abreise sonst verzögert werden sollte, in irgend einem anderen Schiffe aus dem Sultanat wieder aus⸗ geführt wird.

4) Kohlen, Proviant, sowie alle sonstigen Ausrüstungs⸗ gegenstände, welche von der Kaiserlich deutschen Regierung für den Bedarf ihrer Kriegsschiffe in das Sultanat eingeführt und für die gedachten Schiffe verwendet werden,

5) Landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe, des⸗ gleichen alles Material, was zum Wegebau, sowie zur Anlage und zum Betriebe von Trammays oder Eisenbahnen dient sowie auch alle Transportmittel soweit solche Artikel, na Ausweis eines von der deutschen Konsulatsbehörde ausgefer⸗ tigten Attestes, für die deutschen Schutzgebiete bestimmt sind.

Artikel VIII.

Se. Hoheit der Sultan soll ferner berechtigt sein, von den in dem angehefteten Tarife aufgeführten Waaren und Landeserzeugnissen, und nur von diesen allein, einen beson⸗ deren Zoll zu erheben, und zwar in der Höhe und beziehungs⸗ weise zu dem Prozentsatze des Werthes der Waaren und Landeserzeugnisse, wie solche oder solcher bei einem jeden Artikel in dem beigefügten Tarif festgesetzt worden ist.

Die Zahlung diefes Spezialzolles, welcher von und für Rechnung Sr. Hoheit des Sultans erhoben wird, soll, falls sie nicht bereits früher erfolgt ist, jedenfalls vor der Verschiffung aus dem Gebiet Sr. Hoheit des Sultans ge⸗ leistet werden, und soll es dabei keinen Unterschied machen, ob die in dem Tarif aufgeführten Waaren und Landes⸗ erzeugnisse aus dem Gebiet des Sultanats oder aus den außerhalb desselben liegenden Ländern des afrikanischen Fest⸗ landes kommen.

Ist der mehrgedachte Spezialzoll jedoch einmal bezahlt, so sollen von den betreffenden Waaren und Landeserzeugnissen, einerlei ob dieselben sich noch im Rohzustande befinden oder ob sie inzwischen verarbeitet worden sind, irgend welche weite⸗ ren Abgaben von der Regierung Sr. Hoheit des Sultans oder dessen Behörden nicht erhoben werden dürfen; dieselben vielmehr, vorausgesetzt, daß sie inzwischen nicht im Auslande verarbeitet worden sind, frei in jeden Hafen in dem Gebiete Sr. Hoheit des Sultans eingeführt und aus einem solchen ausgeführt werden können,

Die Hohen vertragschließenden Theile räumen sich gegen⸗ seitig das Recht ein, eine Revision des beigefügten Spezial⸗ tarifs nach Ablauf von fünf Jahren, vom Tage der Ratifi⸗ kation des Vertrages an gerechnet, zu beantragen, um die⸗ jenigen Abänderungen, Zusaͤtze und Verbesserungen daran vor⸗ zunehmen, welche die Erfahrung als nothwendig oder wün⸗ schenswerih dargethan haben sollte.

Artikel IX.

Die Hohen vertragschließenden Theile sind darüber ein⸗ verstanden, daß, an Stelle und als Aequivalent für die in dem vorstehenden Artikel VII Sr. Hoheit dem Sultan tarifmäßig bewilligten Spezialzölle, in Wegfall kommen und abgeschafft werden:

15 Das Sr. Hoheit dem Sultan bisher vertragsmäßi für gewisse Küstendistrikte eingeräumt gewesene Monopol au Elfenbein und Kopal und die, an Stelle der Ausübung desselben, von jenen Artikeln erhobenen Abgaben, sogenannte Monopoltaxen.

2a) Der Zoll, welcher bisher in Höhe von 5 Proz. ad valorem oder in' Natur allgemein von Waaren, Produkten und Erzeugnissen aus dem Gebiet Sr. Hoheit des Sultans oder aus dem Innern des afrikanischen Festlandes in dem ersten Hafen Sr. Hoheit, in welchen sie gebracht worden, zur Erhebung gekommen ist. .

b. Die besonderen Abgaben, welche Se. Hoheit als so⸗ genannte einheimische Taxen bisher von gewissen Waaren und Erzeugnissen der vorgedachten Art, zusätzlich zu dem sub a erwähnten Zoll, erhoben hat. ö

Die Hohen vertragschließenden Theile sind ferner dar⸗ über einig:

a. daß alle die Waaren,

Güter und Erzeugnisse, welche aus den westlich des Sultanats auf dem 2 Fest⸗

lande belegenen Gebieten in das erstere über Land de n.

Spezialtarif sowohl bei Eintritt in das Gebiet Sr. Hoheit des Sultans als auch bei dem Verlassen desselben von jeder Zoll⸗ oder sonstigen Abgabe an die Regierung Sr. Hoheit des Sultans vollkommen frei sein sollen;

b. daß die Angehörigen des Deutschen Reichs zu Zöllen, Steuern oder Abgaben, sei es für ihre Person oder ihre Habe, von Sr. Hoheit dem Sultan und seinen Behörden nur inso⸗ weit herangezogen werden können, als dies in Artikel VJ und VIII ausdrücklich vorgesehen ist.